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RC3-Vorspann-Musik
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Herald: Vor uns liegt nun einer der
vielleicht aufregendsten Talks der
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diesjährigen RC3 mit einem erkennbar
weitreichenden Impact in die
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Zivilgesellschaft. Kantorkel ist
RC3-zertifizierter Teleshopping-Ultra aus
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Hamburg. Und wenn ich ihn jetzt ein
Urgestein aus der hamburger Szene nennen
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würde, wäre ihm das vielleicht gar nicht
recht. Snoopy mischt mit beim CCC Köln und
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bei "Kameras stoppen" im Rahmen von
"Reclaim Your Face". In einem Wort:
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reclaimyourface.eu - faszinierende Website
- eine Initiative gegen biometrische
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Überwachung haben kantorkel und Snoopy
über "FragDenStaat" - auch in einem Wort:
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fragdenstaat.de - eine ganze Reihe von
Informationsfreiheitanfragen an
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verschiedene Behörden gestellt. Es geht um
Videoüberwachung, Gesichtserkennung und
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die Weitergabe biometrischer Daten auch an
eine Forschungseinrichtung. In diesem
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geben uns kantorkel und Snoopy einen
Überblick über Ihre Anfragen, die Erfolge
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und die Misserfolge. Bitte begrüßt mit mir
sehr herzlich kantorkel und Snoopy!
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kantorkel: Ja, vielen Dank für die nette
Begrüßung. Ich werde gelegentlich sagen,
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wir schauen jetzt auf die nächste Folie,
so wie jetzt zum Beispiel. Snoopy und ich
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haben im Verlauf des letzten Jahres jede
Menge "FragDenStaat"-Anfragen gestellt.
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Das hier ist kein FragDenStaat-Talk. Also
nicht von FragDenStaat, trotzdem fand ich
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es nett, das Logo von FragDenStaat auch
hier unterzubringen. Ohne diese tolle
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Plattform hätten wir vieles nicht
erreichen können, insofern hier vorab ein
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fettes Danke an FragDenStaat. Und damit
steigen wir dann auch ein. Zur nächsten
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Folie bitte. In diesem Talk heute stellen
wir zuerst vier Anfragen etwas
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detaillierter vor sowie kurz auch die
Initiative kameras-stoppen.org und wir
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werden für jede dieser Anfragen
diskutieren, was uns dazu bewegte, diese
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Anfrage zu stellen. Ich werde erzählen
oder wir werden erzählen, welche Dokumente
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konkret wir angefragt haben. Und auch ein
kleines Fazit werden wir jeweils ziehen.
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Anschließend berichtet Snoopy über eine
sehr, sehr große Anfrage. Wir haben über
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FragDenStaat.de fast 200 Polizeien in
Deutschland bezüglich Videoüberwachung
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ausgefragt. Zum Schluss berichten wir dann
noch, was wir gelernt haben und was wir
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vielleicht in Zukunft selbst besser machen
können. Links zu allen Anfragen, die wir
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in diesem Talk erwähnen, findet ihr in der
Beschreibung des Talks. Die meisten Links
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sind jetzt schon da, ein paar fügen wir
wahrscheinlich im Nachgang noch hinzu. Und
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damit steigen wir dann auch schon mit der
ersten Anfrage ein. Wie kommt es, dass wir
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solche Anfragen stellen? Wir lesen zum
Beispiel auf netzpolitik.org, dass in
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diesem Fall die Stadt Karlsruhe das
Sicherheitsgefühl in der Innenstadt
-
verbessern möchte. Sie kam auf die nicht
so großartige Idee, in Zusammenarbeit mit
-
einem Energiekonzern den öffentlichen Raum
überwachen zu wollen.
-
Überwachung des öffentlichen Raums ist
schon nicht die allerschönste Idee und das
-
dann auch noch in die Hände eines privaten
Energiekonzerns zu geben, ist noch
-
unschöner. Ja, das hat uns neugierig
gemacht, wir wollten etwas mehr wissen,
-
die Hintergründe. Und deswegen haben wir
die Webseite FragDenStaat.de geöffnet.
-
Einmal zur nächsten Folie bitte. Genau das
spielen wir jetzt hier einmal etwas
-
detaillierter vor, bei den folgenden
Anfragen sieht es dann nicht mehr so
-
detailliert aus. In diesem Fall habe ich
also eingegeben auf FragDenStaat.de, dass
-
ich gerne die Stadt Karlsruhe befragen
möchte. Ich habe dann hier auf "Suchen"
-
geklickt. Und habe meine Anfrage
formuliert. Ich habe also einen möglichst
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kurzen, aber prägnanten Titel gewählt und
habe den Standard-Text von FragDenStaat.de
-
übernommen und nur noch ergänzt, welche
Dokumente konkret ich gerne haben möchte.
-
Ich wusste zu diesem Zeitpunkt noch nicht,
ob es diese Dokumente auch gibt, aber ich
-
habe einfach mal angenommen, dass es diese
Dokumente gibt, so, es geht hier
-
schließlich um Videoüberwachung im
öffentlichen Raum, daher dachte ich, es
-
wird sicherlich eine Datenschutz-
Folgenabschätzung geben. Und wenn da die
-
Stadt zusammen etwas mit einem privaten
Unternehmen tut, dann gibt es hoffentlich
-
auch einen Vertrag. Genau, wenn man dann
auf "Weiter" klickt, kann man noch mal die
-
Vorschau der Anfrage angucken, bevor man
sie dann wirklich absendet und mit dem
-
nächsten Klick ist die Anfrage dann zur
Stadt Karlsruhe unterwegs. In diesem Fall
-
habe ich nicht nur die Stadt Karlsruhe
angefragt, sondern auch direkt die
-
Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg,
das LFDI, sowie das Innenministerium.
-
Das waren zwei weitere
Entitäten, wo durch Medienberichte bekannt
-
war, dass sie hier auch irgendwie Aktien
in dem Vorgang haben. Die erste Antwort
-
war überraschend: Das LFDI hat mitgeteilt,
es gibt gar keinen Vorgang zur
-
automatisierten Videoüberwachung in
Karlsruhe, obwohl an verschiedenen Stellen
-
auch öffentlich behauptet wurde, dass LFDI
hätte das konkret geplante System geprüft.
-
Die Antwort war also erst mal
überraschend. Das Innenministerium hat
-
auch geantwortet, die Antwort war noch
überraschender, denn die haben dann unter
-
anderem tatsächlich die Einschätzung des
LFDIs mit abgeliefert. Und das LFDI hatte
-
tatsächlich gesagt: Ja, das, was in
Karlsruhe da passiert, das wird so schon
-
okay sein. Von der Stadt Karlsruhe selbst
haben wir zu dem Zeitpunkt keinen Vertrag,
-
keine weiteren Unterlagen erhalten, weil
das noch eine Planungsphase war und
-
deswegen konnte nichts herausgegeben
werden. Es gab einfach noch nichts, was
-
da war. Einmal zur nächsten Folie bitte.
Obwohl die Ergebnisse der Anfrage ja so
-
ein bisschen durchwachsen waren - es war
kein richtiger Erfolg - war es dann am
-
Ende doch ein Erfolg, ohne dass wir
miteinander gesprochen hatten, wurden
-
nämlich Chaos-Wesen des Entropia e.V., des
Chaos Computer Club Karlsruhe auf diese
-
FrageDenStaat-Anfrage aufmerksam. Sie
hatten sicherlich vorher auch schon dieses
-
ganze Projekt auf dem Schirm und am
Vorabend zur Abstimmung im Gemeinderat hat
-
sich der lokale CCC an den Gemeinderat
gewandt und erklärt, warum das, was da
-
geplant ist, eine verdammt schlechte Idee
ist. Und ja, dann gab es am folgenden Tag
-
die Abstimmung. Netzpolitik.org hat
geschrieben: Gemeinderat stimmt gegen
-
automatisierte Videoüberwachung.
Schlussendlich ist das Projekt abgelehnt
-
worden, weil es zu einem Patt kam. Das
heißt, man müsste eigentlich sagen, das
-
Projekt wurde abgelehnt, weil nicht
genügend dafür gestimmt haben, aber
-
unter'm Strich ein sehr, sehr schönes
Ergebnis und ich behaupte jetzt einfach
-
mal, dass unsere Anfrage hier auch einen
kleinen Beitrag zu geleistet hat, weil sie
-
in der Stellungnahme des Entropia e.V. mit
erwähnt worden ist. Und damit kommen wir
-
zur nächsten Anfrage. Ja, das hier ist ein
schönes Projekt, an das wir
-
uns auch nicht so gerne erinnern. Das
Pilotprojekt "Gesichtserkennung am
-
berliner Bahnhof Südkreuz". Die Ergebnisse
waren mehr als durchwachsen. Die
-
Ergebnisse zeigten, dass das, was da an
Gesichtserkennung geplant war, ziemlich
-
schlecht funktionierte. Von der Polizei
wurde das Ganze trotzdem ziemlich rosarot
-
dargestellt und als Erfolg verkauft. Mich
hat das Projekt damals nicht sonderlich
-
berührt, allerdings, und damit kommen wir
zur nächsten Folie, bin ich zufällig über
-
das hier gestolpert. Ich schaue
gelegentlich in Bundestags-Drucksachen
-
nach bestimmten Schlagwörtern und gucke
einfach, was da Neues zu diesen
-
Schlagwörtern auftaucht und so wurde ich
auf diese Bundestags-Drucksache hier
-
aufmerksam. Es gab eine Anfrage, wo
gefragt wurde: In welchem Rahmen sind
-
deutsche Polizistinnen und Zollbeamtinnen
im Ausland eingesetzt? Es gab eine sehr,
-
sehr ausführliche Antwort mit vielen
Tabellen, vielen Zeilen und es gab diese
-
eine Zeile, wo gesagt wurde: Es sind
gerade Beamtinnen im Ausland bezüglich
-
des Projekts "Fortsetzung Best Praxis,
Gesichtserkennung, Flgh. Prag/Bhf.
-
Südkreuz" und da klingelten bei mir dann
ganz leise die Alarmglöckchen. Ich habe
-
also FragDenStaat geöffnet. Einmal weiter
bitte. Ich habe zunächst das Bundes-
-
Polizeipräsidium und die
Bundespolizeidirektion Berlin angefragt,
-
weil das beides irgendwie Entitäten waren,
die auch bei dem Projekt
-
"Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz"
involviert waren. Von den wollte ich gerne
-
Berichte und andere Dokumente zu dieser
Reise haben wie Auswertung oder auch ein
-
Zeit- und Reiseplan. Diese Dokumente lagen
aber nicht vor, weil es sich einfach um
-
einen informellen Austausch gehandelt
haben soll. Einmal weiter bitte. Ja, da
-
wurde ich ein bisschen skeptisch. Ich
konnte mir nicht vorstellen, dass mehrere
-
Beamtinnen nach Prag reisen und es dann
überhaupt keine Dokumente gibt. Darüber
-
unterhielt ich mich auch mit dem Büro
einer Bundestagsabgeordneten und das
-
Ergebnis waren zunächst eine schriftliche
Frage, auf die es eine weitere
-
nichtssagende Antwort gab und eine kleine
Anfrage, auf die es eine weitere Antwort
-
gab, die nicht so richtig
weitergeholfen hat. Wir wussten immer noch
-
nicht, worum es konkret bei diesem
Treffen in Prag ging. Die beiden Fragen
-
und Anfragen drehten sich nicht nur um
diesen polizei-fachlichen Austausch,
-
sondern das war dann jeweils am Rand
dieser Anfragen untergebracht. Ein
-
Ergebnis war aber, dass auch das
Bundeskriminalamt irgendwie involviert
-
war, also erhielt auch das
Bundeskriminalamt über FragDenStaat eine
-
Anfrage, wieder die Antwort, dass das nur
ein informelles Treffen war. Sie können
-
nichts weiter dazu an Dokumenten liefern.
Das hat nichts daran geändert, dass ich,
-
ja, weiterhin nicht glaube, dass Beamte
einfach so nach Prag reisen und es keine
-
Dokumente gibt, die ich anfragen kann.
Deswegen habe ich mit Freunden von der NGO
-
"Jure" in Tschechien gesprochen. Dort gibt
es auch ein IFG-Gesetz und sie haben in
-
Tschechien angefragt, wie es aussieht.
Auch da kein Ergebnis. Insofern war ich
-
vielleicht einfach zu misstrauisch, aber
vielleicht möchte man da wirklich nicht
-
über Dinge reden und hat das Treffen extra
so gestaltet, dass man auch im Nachhinein
-
nichts darüber herausgeben muss. Ich hätte
mir jedenfalls etwas mehr Transparenz zu
-
den Ergebnissen dieses Treffens gewünscht.
Ja, man sieht, dass ich gelegentlich
-
Bundestags-Drucksachen durchsuche. In
einer weiteren wurde auf ein Projekt
-
hingewiesen, in dem die Leistungsfähigkeit
marktverfügbarer Gesichtserkennungssysteme
-
untersucht werden sollte. Das klang ja
spannend. Ich wollte dem Projekt-Bericht
-
lesen. Deswegen habe ich wieder eine IFG-
Anfrage gestellt und dieses Mal war die
-
IFG-Anfrage auch erfolgreich. Das sehen
wir auf der nächsten Folie. Und zwar wurde
-
ich glaube sogar innerhalb der Frist -
Überraschung - mir der Evaluierungbericht
-
in Kopie zugestellt, wobei das nicht der
originale Bericht war, sondern wir sehen
-
hier leicht dieses Wasserzeichen: Antrag.
Das ist eine Kopie, die extra für den IFG-
-
Antrag modifiziert wurde. Die Namen der
Firmen wurden hier durch Buchstaben
-
ersetzt, so dass ich nicht mehr sagen
kann, welche Firma hier besonders gut
-
abgeschlossen hat. Aber etwas anderes war
ja hier besonders interessant - Ich gehe
-
jetzt gar nicht auf die technischen
Ergebnisse ein, welche Firma besonders gut
-
abgeschlossen hat, sondern interessant ist
der erste Teil, wo der Versuchsaufbau
-
beschrieben wird. Und zwar geht daraus
hervor, dass das BKA einfach mal acht
-
Millionen Bilder an Fraunhofer übermittelt
hat, und zwar Bilder aus der InPol-Datei,
-
die überwiegend Bilder aus
erkennungsdienstlichen Behandlungen
-
enthält. Das heißt, das BKA hat einfach 5
Millionen frontale Geschichtsbilder und
-
3 Millionen Halbprofilbilder an
Fraunhofer übermittelt, damit die vier
-
Programme miteinander vergleichen können.
Ich habe so ein paar Zweifel daran, dass
-
das Ganze zulässig ist. Ich denke, man
hätte die Software auch anders prüfen
-
können. Und mit dieser Frage, ob es
zulässig ist, habe ich mich an den
-
Bundesdatenschutzbeauftragten gewandt. Das
war im April 2021. Im Dezember 2021 habe
-
ich dann noch mal nachgefragt, wie's
aussieht. Die Prüfung dauert an. Ja, wir
-
springen zum nächsten Projekt G20 in
Hamburg. Das ist jetzt schon ein paar
-
Jahre her, aber das lässt uns immer noch
nicht los. Ein Grund ist, dass im Rahmen
-
von G20 über 100 Terabyte an Bild- und
Videomaterial eingesammelt wurden. Dieses
-
Bildmaterial wurde von der Polizei
gesammelt, um es anschließend biometrisch
-
zu verarbeiten. Dazu wurde diese Software
Videmo genutzt und der hamburgische
-
Datenschutzbeauftragte hatte ordentliche
Zweifel daran, dass das so in Ordnung ist
-
und hatte die Polizei auch aufgefordert,
ja, diese Datenbank, die dabei aufgebaut
-
wurde, zu löschen. Das ist aber nicht
passiert. Die Polizei hat den
-
hamburgischen Datenschutzbeauftragten
ignoriert bzw. auch gegen ihn geklagt. Das
-
Verfahren ist dann in die nächste Instanz
gewandert und ich glaube, das Verfahren
-
vor dem hamburgischen
Oberverwaltungsgericht ist noch immer
-
nicht abgeschlossen. Über dieses Verfahren
wurde in der Presse immer mal wieder
-
berichtet, aber Dokumente dazu hatte ich
bisher nicht so viele gesehen. Deswegen
-
habe ich auch da mal nachgefragt. Ja, da
habe ich dann als erstes ein Fehler
-
gemacht: Ich habe nach der Datenschutz-
Folgenabschätzung gefragt. Das Programm
-
oder das Projekt ging los, bevor die
Datenschutzgrundverordnung endgültig in
-
Kraft getreten war, das heißt, es war noch
gar nicht notwendig eine Datenschutz-
-
Folgenabschätzung anzufertigen, ergo
konnte sie mir auch nicht ausgehändigt
-
werden. Danach habe ich mich an den
hamburgischen Datenschutzbeauftragten
-
gewandt und wurde ganz hervorragend
beraten. Vielen Dank dafür. Und im
-
Anschluss konnte ich eine bessere Anfrage
stellen und habe unter anderem eine
-
Risikoanalyse und eine
Verfahrensbeschreibung angefragt, die nach
-
altem hamburgischen Datenschutzgesetz
notwendig waren, sowie nach einer
-
Errichtungsanordnung nach Paragraph 490
Strafprozessordnung. Zwei dieser Dokumente
-
habe ich nach Vermittlung durch den
hamburgischen Datenschutzbeauftragten auch
-
erhalten. Die Risikoanalyse habe ich, weil
sie weiterhin als Verschlusssache
-
eingestuft wird, nicht erhalten. Das mit
der Errichtungsanordnung war besonders
-
interessant. Und zwar bekam ich die
Errichtungsanordnung zunächst nicht, weil
-
die Errichtungsanordnung nicht über den
Entwurfs-Status hinaus bearbeitet wurde,
-
und damit ist sie von der
Informationspflicht ausgenommen.
-
Allerdings war das Projekt Videmo zu dem
Zeitpunkt schon abgeschlossen worden von
-
der Polizei Hamburg. Das heißt, ich war
der Auffassung, einen echten Entwurfs-
-
Status hatte das Dokument gar nicht mehr,
auch wenn noch Entwurf draufstand. Dieser
-
Einschätzung folgte die Polizei dann nach
Vermittlung durch den hamburgischen
-
Datenschutzbeauftragten auch. Was aber
noch interessanter an dieser Sache ist,
-
dass hier über - ich glaube - wenige Jahre
eine Datenbank mit biometrischen Daten von
-
der Polizei betrieben wurde, ohne dass die
Errichtungsanordnung für diese Datei
-
jemals unterschrieben wurde. Das heißt,
die Polizei hat da illegalerweise eine
-
Datenbank aufgebaut, über Jahre betrieben
und die Errichtungsanordnung dazu wurde
-
nie unterschrieben. Normalerweise ist das
der Fall, wenn eine Datei für 3 Monate
-
oder länger betrieben wird. Und damit
kommen wir zu Snoopy.
-
Snoopy: Genau. Vielen Dank! Ich berichte
dann wie angekündigt über "Kameras
-
stoppen". Das ist eine Initiative aus Köln
und die begleitet die Klage und die
-
Öffentlichkeitsarbeit gegen die
Videoüberwachung von dem Polizeipräsidium
-
Köln. Das Polizeipräsidium hat nach der
kölner Silvesternacht bzw. den
-
Vorkommnissen in der Silvesternacht 2015
auf 2016 die Videoüberwachung deutlich
-
ausgebaut und genau die Initiative
arbeitet und unterstützt die Arbeit
-
dagegen. In dieser Initiative habe ich
auch ein paar Informations-Freiheits-
-
Anfragen gestellt an das Polizeipräsidium
Köln. Das sind aktuell ungefähr 17. Die
-
Links dazu werden dann noch einer
Beschreibung hinzugefügt. Und da ist das
-
Problem, dass wir quasi nie eine Antwort
von der Polizei bekommen haben. Die
-
Polizei hat fast immer gesagt: Nein, auf
Grund der öffentlichen Sicherheit können
-
wir keine Informationen geben. Da hat auch
die Vermittlung durch die
-
Landessatenschutzbeauftragte NRW nicht
geholfen. Die Polizei stellt sich da
-
komplett stur und möchte keinen Tropfen
Informationen an uns herausgeben. Wenn es
-
dann auch passt, nehmen Sie auch mal
andere Gründe als öffentliche Sicherheit.
-
Sie finden irgendwelche Argumente in den
Datenschutzgesetzen, die Sie dann
-
vorschieben, aber im Zweifel verweisen Sie
dann auch immer auf die öffentliche
-
Sicherheit. Und dazu haben wir uns
gedacht. Wie sieht das denn - da kantorkel
-
ich ja schon einige Erfahrung mit Anfragen
hatten - Wie sieht das in anderen Städten
-
in Deutschland aus? Und haben uns da mal
Gedanken gemacht. Wir wissen von
-
FragDenStaat, dass es ein Massenanfrage-
Tool gibt, mit dem man mehrere Anfragen,
-
also eine Anfrage an mehrere Stellen
gleichzeitig senden kann. Dafür muss man
-
sich einmal bei FragDenStaat freischalten
lassen, das ging relativ easy, das haben
-
wir probiert und dann ist eine relativ
große Anfrage rausgekommen, denn das mit
-
den Polizeien in Deutschland ist ein
bisschen kompliziert. Polizeien sind
-
Ländersache und jedes Land hat da seine
eigenen Polizei-Dinge, die es da tut. Die
-
heißen zum Beispiel komplett anders. Das
heißt, man kann schlecht über Textfilter
-
alle Polizeien raussuchen aus dieser
großen Liste. Und wir haben in diesem
-
Anfrage-Tool so lange rumgeklickt, bis wir
gedacht haben, wir haben so alle Polizeien
-
gefunden, die uns irgendwie vielleicht
weiterhelfen und haben dann uns eine
-
Anfrage zusammengebastelt. Wir haben
insgesamt 195 Polizeidienststellen in
-
Deutschland gefunden und haben dann auch
eine Anfrage an diese geschickt. Den
-
Anfragetext habe ich dann einmal hier. Wir
haben aus unseren bisherigen Erfahrungen
-
viel einfach mitgenommen. Am liebsten
möchten wir natürlich alles haben. Das
-
kann man aber schlecht in so einen
Antragstext 'reinschreiben, sondern wir
-
müssen das schon etwas spezifizieren,
damit die Polizeien auch wissen, was genau
-
wir haben wollen. Da kann man die
wichtigsten Sachen sehen. Wir möchten
-
wissen wo sind Videokameras? Dazu gehörten
für uns Standort, erfasster Bereich,
-
Abmessung, Energieverbrauch. Dann wie
kantorkel ja schon mit seinen
-
Errichtungsanordnungen berichtet hat,
haben wir die sowie Datenschutz-
-
Folgenabschätzungen und
Verfahrensbeschreibungen angefragt. Dann
-
wollten wir wissen, wie weit ist in
Deutschland schon der Einsatz von Kameras,
-
die KI-Fähigkeiten haben oder intelligente
Überwachungsmaßnahmen ermöglichen. Und
-
dann wollten wir doch einmal so ein
bisschen Behörden-Krams haben und zwar die
-
Dienst- und Verfahrensanweisungen, dass
wir auch sehen, dass das alles richtig und
-
ordentlich ist. Dann wurde das, genau,
alles abgeschickt und dann zeige ich euch
-
mal, was wir da so für Rückmeldungen
bekommen haben. Und zwar kann man hier
-
sehen: Links ist der Balken. Das sind 70
Rückmeldungen, die wir erhalten haben und
-
von 125 Dienststellen haben wir
keinen Mucks gehört. Das heißt, sie haben
-
nicht geantwortet. Auch wir haben ein paar
Stellen erinnert. Da kam dann auch nichts
-
mehr zurück und die stellen sich auf taub.
Wir haben bisher auch aus zeitlichen
-
Gründen weil 195 Anfragen doch recht viel
Zeitaufwand sind, vielleicht ein bisschen
-
mehr, als wir geschätzt haben, nicht
überall die entsprechenden
-
Aufsichtsbehörden für die
Informationsfreiheit - das sind meistens
-
die Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit (LFDI), die haben wir
-
jetzt nicht angeschrieben und bei allen
Anfragen um Vermittlung gebeten.
-
Vielleicht folgt das noch und es gibt
nächstes Jahr wieder einen Vortrag
-
darüber, was da dann rausgekommen ist. So,
aber wenn wir uns diese Ergebnisse jetzt
-
mal ein bisschen näher im Detail
anschauen, dann habe ich eigentlich eine
-
positive Nachricht. Von den Rückmeldungen,
die wir bekommen haben, wurden nur 13
-
Anfragen komplett abgelehnt. Die anderen
Anfragen haben alle eine Rückmeldung
-
bekommen. Aber wenn wir uns das jetzt auch
noch mal genauer im Detail ansieht, dann
-
sieht das nicht mehr so schön aus. Wir
haben nämlich keine einzige Anfrage
-
vollständig beantwortet bekommen, auch
wenn teilweise die eine oder andere
-
Polizeibehörde uns wirklich 95% bis 99%
an Informationen, die sie haben,
-
geschickt haben. Die finden sich alle
unter teilweise. Das waren nur 8
-
Polizeibehörden. Das ist jetzt auch nicht
besonders viel. Die Ablehnungen hatten wir
-
vorhin schon. Dann gibt es auch einige
Polizeibehörden, die geantwortet haben,
-
dass bei ihnen keine Videoüberwachung
vorhanden ist. Das ist für uns auch ein
-
guter Hinweis, weil so wissen wir, da ist
aktuell nichts. Dann gibt es, je nach
-
Bundesland, auch Polizeibehörden, die
sagen: Wir kümmern uns gar nicht darum.
-
Wir beantworten auch nicht gerne
Informations-Freiheits-Anfragen. Schickt
-
das bitte mal an das zuständige
Innenministerium bzw. die zuständige
-
Innenbehörde. Dann gibt es auch leider
einen Haufen Anfragen, die im Anfrage-
-
Prozess versandet sind. Das heißt, wir
haben durchaus eine Reaktion von der
-
Behörde bekommen, aber die hat sich dann
im Gespräch verlaufen. Das hat
-
verschiedene Gründe, warum das bei einer
Behörde verläuft, weiß ich nicht. Aber 3-4
-
Anfragen sind auch bei uns verlaufen,
einfach aus dem Grund, dass verwirrende
-
Gebührenforderungen kamen oder wir dann
auch so ein bisschen mit unseren Ideen am
-
Ende waren und dann bei der einen oder
anderen Anfrage ein bisschen aufgegeben
-
haben. Als letzte Kategorie haben wir dann
noch die technischen Fehler, weil es gab
-
durchaus zwei Polizeibehörden, da hat die
Emailadresse einfach nicht funktioniert.
-
Es war aber eine Rückmeldung und so haben
wir das dann auch einsortiert. Dann möchte
-
ich mal die Erfolge ein bisschen genauer
beleuchten, zumindest die größten. Und
-
zwar war der eine Erfolg in Offenburg, in
Baden-Württemberg. Dort haben wir von der
-
Polizei fast alle Informationen zu der
bestehenden Videoanlage erhalten. Das Bild
-
ist ein kleiner Ausschnitt aus der
Datenschutz-Folgenabschätzung, die das
-
technische Verfahren in schematischer
Darstellung etwas beschreibt. Da sieht man
-
auch schön, wie die Polizei sich Mühe
gegeben hat, alles ordentlich zu machen,
-
zumindest auf diesem Schaubild. Dazu gibt
es noch sehr viel Text und
-
Behördenleiteranordnungen und all das. Den
Link gibt es auch in der Beschreibung und
-
das einzige, was in dieser Anfrage gefehlt
hat, waren Informationen über die
-
Abmessungen der Kamera und den
Energieverbrauch. Da wollten sie sich die
-
Informationen per Hand holen, aber hätten
uns dafür einen finanziellen Aufwand in
-
Rechnung stellen wollen von Gebühren, die
noch unklar waren. Da haben wir das
-
gelassen, aber die waren schon ziemlich
weit vorne mit dabei und haben uns schöne
-
Informationen gegeben, wie so was
aussieht. Dann haben wir einen weiteren
-
Erfolg, und zwar in Mannheim. Hier ist es
witzigerweise so ein bisschen andersrum.
-
Hier haben Sie uns die Abmessungen und den
Energieverbrauch bzw. die
-
Leistungsaufnahme der Videoüberwachung
gleich mit zugeschickt. Sonst war da auch
-
relativ viel Information dabei. Da haben
auch so ein paar Details gefehlt. Und
-
besonders interessant war auch Mannheim,
denn in der Antwort haben Sie dann zum
-
Thema KI etwas über eine Kooperation mit
dem Fraunhofer-Institut erzählt, dass es
-
da einen Vertrag gäbe, den sie uns aber
nicht zuschicken würden, weil er nicht
-
vertraulich ist. Wer sich jetzt mit dem
Informations-Freiheits-Gesetz ein bisschen
-
auskennt, weiß: Vertraulichkeit ist kein
Grund, Informationen zurückzuhalten. Und
-
deshalb haben wir unsere Anfrage dann
einfach um diesen Vertrag erweitert.
-
Leider wurde diese Anfrage nicht
beantwortet, die ist noch nicht komplett
-
durch. Die Polizeibehörde Mannheim hat uns
geschrieben, dass die gerade in Absprache
-
mit der Landes-Datenschutzbeauftragten
sind, die auch für die
-
Informationsfreiheit zuständig ist und das
mit denen abklärt, die Details. Da müssen
-
wir auch unbedingt noch mal nachhaken,
denn das wäre wirklich sehr interessant.
-
Das ist auch so eine versandete Anfrage,
wo sie versprochen haben, sie melden sich
-
zurück, aber da kam nix. Dann würde ich
weiter einen kleinen Überblick so generell
-
über die Bundesländer geben. Was wir da so
an Informationen, an groberen
-
Informationen rausgefunden haben. Da haben
wir - wer das Informations-Freiheits-
-
Gesetz kennt, weiß auch, dass das
Ländersache ist. Und Bayern, Niedersachsen
-
und Sachsen haben überhaupt kein
Informations-Freiheits-Gesetz. Da gab es
-
gar nichts und da gab es auch fast immer
Ablehnungen. In Hessen ist die Polizei im
-
Informations-Freiheits-Gesetz komplett
ausgenommen und die haben sich auch
-
grundsätzlich alle direkt gesperrt, wenn
sie überhaupt geantwortet haben. Wobei man
-
hier auch sagen muss Niedersachsen war auf
jeden Fall stets bemüht. Dort gab es oft
-
einen Link zu der Internetpräsenz der
jeweiligen Polizeidienststelle, wo dann
-
auch wirklich ein paar Informationen über
Videoüberwachung, wenn diese durchgeführt
-
worden ist, Informationen standen. Zum
Beispiel: Wo steht das? Auf einer
-
Website waren auch ein paar Fotos
von den Kameras mit so einem roten Kringel
-
drum, damit man die auch erkennen kann.
Genau. Das war das und dann war
-
witzigerweise auch etwas dabei, das haben
wir ja alle in dem Talk von Lillith
-
und Honkhase gehört, dass das mit den
Behörden manchmal ein bisschen schwierig
-
ist und der Digitalisierung. Eine Website
war halt kaputt und hat uns einen 404-Link
-
angezeigt. Da wissen wir jetzt nicht, was
da wirklich ist. Was ich auch sehr schade
-
find': In NRW haben wir, da ich auch daher
komme und mich da ein bisschen besser
-
auskenne, viele Polizeibehörden
angeschrieben, aber haben von sehr wenigen
-
eine Rückmeldung erhalten. Köln blockiert,
aus Bonn haben wir zum Beispiel was
-
bekommen. Ich kann mich noch an Oberhausen
erinnern, dass dort gar nichts ist und
-
sonst gibt es wirklich eher wenig
Antworten aus NRW. Vielleicht müssen wir
-
uns da mal mit der Landes-
Datenschutzbeauftragten NRW
-
zusammensetzen und mal reden. Genau, in
Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und
-
Schleswig-Holstein und beim Bund werden
die Anfragen generell von dieser
-
Innenbehörde, was ich schon mal am Anfang
erwähnt hab', bearbeitet. Und da macht es
-
wenig Sinn, die einzelnen Polizeibehörden
anzuschreiben. Da haben wir dann jeweils
-
von dieser Innenbehörde eine Antwort
erhalten. Dann möchte ich noch etwas über
-
ein paar besonders interessante
Spezialfälle sprechen, die uns da so
-
entgegengekommen sind. Da würde ich eher
so mit dem Traurigen anfangen. Und zwar
-
war das bei der Bundespolizei, die hat
sich auf das Argument berufen, dass alle
-
Informationen zur Videoüberwachung der
Bundespolizei grundsätzlich
-
Verschlusssache sind und deshalb wirklich
kein einziges Dokument oder auch kein
-
Teil-Dokument mit Schwärzungen an uns
herauszugeben ist. Und auf diese Position
-
haben die sich auch berufen und wollten da
auch nicht von abrücken. Da haben wir
-
sogar, weil uns das besonders wichtig war,
weil die Bundespolizei vor allem an vielen
-
Bahnhöfen recht viel Videoüberwachung in
Betrieb nimmt und genommen hat. Und der
-
Bundesbeauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit, der BFDI, war da
-
leider nicht wirklich besonders hilfreich.
Der hat sich gefühlt nur die Rechtslage
-
angeguckt und gesagt: Ja, Verschlusssache,
die wollen das auch als Verschlusssache
-
behalten, deshalb können sie da auch
nichts tun. Und das fand ich sehr schade,
-
denn in einem der Tätigkeitsberichte war
so eine Vermittlung in einem ähnlich
-
gelagerten Fall schon mal erfolgreich. Mal
schauen. Das hat mich wirklich ein
-
bisschen traurig gemacht. Dann ein
kurioser Fall in Heinsberg: Dort hat die
-
Polizeidienststelle gebeten, dass wir eine
Personalausweis-Kopie übermitteln. Nach
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einer höflichen Information über das
Informations-Freiheits-Gesetz haben sie
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dann darauf verzichtet und uns gesagt,
dass sie keine Videoüberwachung machen.
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Das hätte auch schneller passieren können.
Also da war ich dann doch ein bisschen
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verwirrt. Dann gab es in Sachsen-Anhalt
mehrere Dienststellen, die uns
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unterschiedliche Kostenvoranschläge für
die Gebühren bei dem Informations-
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Freiheits-Gesetz geschickt haben. Und die
Innenbehörde von Sachsen-Anhalt, die diese
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Anfragen auch beantwortet hat, hat uns
andere Kostenvoranschläge geschickt für
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dieselben Dienststellen. Und da waren wir
dann auch etwas ratlos, was wir jetzt
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damit machen sollen. Das Unglückliche in
Sachsen-Anhalt istt, dass diese wirklich
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auch hohe Gebühren verlangen können, die
dann auch sehr abschreckend wirken. Und da
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war es pro Dienststelle das, was wir als
Rückmeldung erhalten haben knapp über 500
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Euro, auf die wir uns dann nicht unbedingt
einlassen wollten. Und um bei den Kosten
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zu bleiben: In Schleswig-Holstein haben
wir Informationen erhalten. Das war eine
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Stadt, die in Schleswig-Holstein so ein
bisschen Videoüberwachung betreibt. Der
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Gebührenvoranschlag wurde mit 153,56 Euro
beziffert. Aber ich habe hier nie eine
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Gebührenforderung erhalten und wir haben
nichts gesehen und sagen das jetzt so mit
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dem Risiko, dass jetzt doch noch eine
kommt, weil sie es einfach vergessen
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haben. Aber das ist für mich trotzdem ein
Zeichen, dass Gebühren doch vielleicht
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auch gerne als Abschreckung genommen
werden, um halt solche Anfragen möglichst
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im Keim schon zu ersticken. Genau, in
Göttingen, in Niedersachsen war das, die
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nicht der Informationsfreiheit unterliegen
und dann Informationen geschickt haben,
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die in einem "404 nicht gefunden"-Ergebnis
der Behörden-Website geendet haben und uns
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ist dann auch noch so ein kleines Unglück
passiert: In Mecklenburg-Vorpommern müssen
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Informations-Freiheit-Anfragen schriftlich
gestellt werden oder per Telefon zur
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Niederschrift. Und da ich meinen
FragDenStaat-Account falsch konfiguriert
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hatte bzw. dieser Account, den wir
verwendet haben, falsch konfiguriert war -
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er hatte keine Faxe geschickt und da haben
wir dann eher negative Ablehnung bekommen,
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weil es ein Formfehler war. Genau das war
ein bisschen unglücklich, da haben wir
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auch da eher wenig rausgefunden. Und damit
würde ich jetzt einmal dazu kommen, was
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wir aus diesem Projekt gelernt haben.
Vielleicht mal für euch zur Information.
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Wir haben im Frühjahr diesen Jahres, also
Frühjahr 2021 angefangen, uns damit
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intensiver zu beschäftigen, auch diese
Massenanfrage zu stellen. Und nach einem
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halben Jahr war so mit den Anfragen der
größte Teil durch. Und das ist alles schon
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ein längerfristiges Projekt. Wenn ich
jetzt noch sehe und mir die Anfragen noch
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mal durch gucke, da gibt es eigentlich
immer noch irgendwas zu tun und da muss
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man noch ein bisschen mehr dran arbeiten.
Und genau das ist einfach ein bisschen
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unglücklich, dass sich so ein bisschen
zieht. Das ist eher ein Langzeitprojekt,
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wo man gut was tun kann. Dann, was wir bei
einem Anfragen auch gelernt haben, ist,
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dass es sich lohnt, viele verschiedene
Parteien anzufragen. Das hat man auch bei
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kantorkel gesehen. Wenn die Polizei das
nicht weiß, mit wem hat die Polizei
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gesprochen? Dann fragt man die, ob die was
haben, wenn die eine Behörde sind. Und
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meistens gibt es dann eine Behörde, die
dann ein bisschen freizügiger ist als
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andere und das Gesetz etwas anders
interpretiert, obwohl das eigentlich auch
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nicht sein sollte und dann die
Informationen herausgibt. Das habe ich zum
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Beispiel in Köln mit der
Landesbeauftragten für Datenschutz
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und Informationsfreiheit NRW gemacht. Dort
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habe ich dann über die Datenschutz-
Kontrolle ein paar Dokumente von der
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Polizei erhalten, die die Polizei der
Datenschutzbeauftragten zugesendet hat.
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Dann was noch wichtig ist: Sucht euch
Verstärkung. 195 Anfragen von zwei
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Personen bzw. weniger als 5 Personen sind
ein bisschen schwierig. Von der Zeit her
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ist es doch ein Aufwand,
die Antworten auf die Anfragen
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durchzulesen und zu verstehen. Und da
würde ich auch zu diesem Motto kommen:
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Bildet Banden, setzt euch zusammen, findet
Leute, die da auch Lust und Interesse dran
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haben und genau dann ist es schon ein
bisschen einfacher. Was auch sehr
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praktisch sein kann, wenn man ein bisschen
mehr das Werkzeug FragDenStaat bzw.
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Informations-Freiheits-Anfragen verwendet.
Es lohnt sich, ein bisschen 'rum zu suchen.
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Was haben andere Leute schon gefragt? Und
was haben Sie als Ergebnisse bekommen? Und
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dann lohnt es sich für die eigene Anfrage
vielleicht bei diesen erfolgreichen
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Anfragen abzuschreiben und zu gucken, was
die gemacht haben, damit die Behörde
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darauf antwortet. Das lohnt sich
eigentlich auch fast immer. Man kann nur
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dazulernen. Und das, wie ich finde, eine
der wichtigsten Sachen ist auch stellt
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mehr Anfragen. Ich hatte schon eher das
Gefühl, dass die Polizeien teilweise mit
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mit diesem Konstrukt Informations-
Freiheits-Gesetz noch nie in Berührung
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gekommen sind, was sich ja zum Glück
geändert hat. Und das finde ich, müsste
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dringend geändert werden. Sie sollten alle
wissen, was das ist, was man damit tun
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kann und vor allem, dass das dafür da ist,
dass wir als Bürger*innen mehr Antworten
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von den Verwaltungen bekommen, die uns
auch zustehen. Genau das sind so unsere
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Lessons Learned bei diesem kleinen Projekt
vom letzten Jahr. Und das war es auch
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schon von unserem gemeinsamen Projekt.
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Herald: Vielen, vielen Dank für diesen
wichtigen Talk. Ich muss gerade so ein
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bisschen mit meinen Formulierungen
vorsichtig sein. Wer überwacht die
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Überwacher? Dank eures Talks,
dank eures Engagements sehe ich zumindest,
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dass wir als Zivilgesellschaft prinzipiell
nicht hilflos oder wehrlos sind. Aber nur
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mal um eine Zahl aufzugreifen: Das
Verhältnis bei den Antworten bei euren
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Informations-Freiheits-Anfragen mit 70 zu
unter.. 70 zu 130 lässt ja noch viel Luft
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nach oben. We have to talk. Wir haben
Fragen, jede Menge. Ihr seid jetzt noch
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da. Ich wechsle kurz ins Pad und, oh wow,
greife mir die ersten Fragen raus. Beim
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Südkreuz war doch die Erkennungsquote
grottenschlecht. Wie wurden eigentlich die
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vorgeblichen Erfolge begründet? Oder gab
es dazu nicht irgendwo so eine
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Evaluierungsbericht?
Kantorkel: Da gibt es einen Bericht, es
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gibt auch einen Blogpost dazu auf
www.ccc.de, da wird das Ergebnis dieses
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Feldversuchs ein bisschen
auseinandergenommen. Die Ergebnisse wurden
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dadurch geschönt, dass unter anderem
verschiedene Systeme gekoppelt wurden und
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das ganze Szenario einfach so ein bisschen
realitätsfern war. Und darauf ist man dann
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nicht so im Detail eingegangen, als man
gesagt hat, das absurd hohe
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Erkennungsraten erreicht worden sind.
Herald: Danke dir. Eine andere unfassbare
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Zahl herausgegriffen: BKA übermittelt
frontale Gesichtsbilder an Fraunhofer.
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Anfänger*innen-Frage: Woher hat das BKA
5 Millionen frontale Gesichtsbilder?
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kantorkel: Ja, das sind Bilder aus
erkennungsdienstlichen Untersuchungen,
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meine ich, und da habe ich mich noch nicht
'reingefuchst. Ich weiß nicht, wie lange
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Bilder, die dort angefertigt werden,
aufgehoben werden dürfen. Dann, wenn man
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da so erfasst wird, dann ist man ja nicht
automatisch Täterin oder Täter. Das ist
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also ein Thema, wo man noch weiter bohren
kann.
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Herald: Und die haben natürlich auch alle
ihre Erlaubnis dafür erteilt, oder?
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kantorkel: gehe ich von aus, ja.
Herald: Ich muss mich echt bisschen auf
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die Lippen beißen. Wie viel Mühe und wie
viel Sorgfalt wir immer damit verwenden,
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um wirklich alle Wesen zu fragen, ob sie
mit ihren Gesichtern irgendwo ...
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Fotografieverbot in unseren Räumlichkeiten
und ... Okay, ich nehme mal lieber die
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nächste Frage: Polizei Hamburg ignoriert
Datenschutzbeauftragten. Verfahren läuft.
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Gibt es denn keine einstweilige Verfügung
oder dergleichen? Oder habt ihr Ideen
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dazu?
kantorkel: Ich kenne den genauen Stand des
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Verfahrens nicht. Also es gab da auf
unterer Ebene vor einem hamburger Gericht
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ein Verfahren, da unterlag die
Datenschutzbehörde. Das wurde jetzt zum
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Oberverwaltungsgericht angehoben und
dieses Verfahren läuft einfach noch. Und
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ich glaube, mit einer einstweiligen
Verfügung ist da wenig zu holen. Einfach
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auch, weil diese Datenbank inzwischen
nicht mehr existiert, aber es geht immer
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noch darum, rückwirkend zu klären und auch
für die Zukunft zu klären, ob das, was die
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Polizei Hamburg da sich geleistet hat,
legal war oder nicht.
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Herald: Ich glaube, das implizierte auch
ein bisschen so die Frage: Was ist denn
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dann eigentlich okay? Es ist verboten,
aber die Datenbanken oder auch
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die Algorithmen haben ja dann irgendwie
auch vielleicht gelernt. Okay, aber wenn
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die Datenbank, wissen wir, dass die
Datenbank nicht mehr existiert? Ok, ich tu
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mal so. Eine Frage war: Was ist eigentlich
eine ... Errichtungsanordnung? Alles
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klar! Bzw. ich kombiniere das mal mit der
nächsten Frage der Aufbau einer Datenbank
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ohne Errichtungsanordnung, kann das denn
Konsequenzen haben? Und wie könnten die
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aussehen? Kommt die Polizei jetzt ins
Gefängnis?
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kantorkel: Mir ist nicht bekannt, dass es
schon mal nennenswert Konsequenzen gab,
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wenn die Polizei eine Datenbank hatte, die
sie nicht haben sollte, außer dass die
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Datenbank dann vielleicht irgendwann
abgeschaltet wird, ja.
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Snoopy: Da möchte ich einfach mal kurz
reingrätschen und zwar zu dem Punkt: Kommt
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die Polizei ins Gefängnis? Nein, sie kommt
nicht ins Gefängnis. Die Polizei ist in
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Deutschland eine Behörde und Behörden sind
Recht und Gesetz verpflichtet. Das heißt,
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sie können, also sie dürfen nicht gegen das
Gesetz verstoßen oder gegen Recht, deshalb
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können sie das auch nicht. Das ist so der
Gedanke aus dem Gesetz, so einen
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ähnlichen Fall hatten wir bei "Kameras
stoppen" einmal, dass die Polizei das
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Urteil vom Verwaltungsgericht Köln nicht
umsetzt. Und da habe ich auch gelernt: Man
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kann dann ein Ordnungsgeld gegen die
Polizei beantragen, bis zu 10000 Euro. Und
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genau das bezahlt die Polizei dann ans
Gericht. Und dann ist alles von linker
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Tasche in rechter Tasche und dann ist der
Fall erledigt, also ...
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Herald: Danke, dir
Snoopy: ... da passiert nicht viel.
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Herald: Danke dir. Die Liste von Fragen
ist noch unglaublich lang. Wir sollten
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trotzdem hier stoppen. Aber die weitere
Frage-Antwort und die Diskussion darüber
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in den Breakout-Room verlegen.
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An dieser Stelle erst einmal ganz
herzlichen Dank an euch beide.
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RC3-Abspann-Musik
-
Untertitel erstellt von c3subtitles.de
im Jahr 2022. Mach mit und hilf uns!