RC3-Vorspann-Musik
Herald: Vor uns liegt nun einer der
vielleicht aufregendsten Talks der
diesjährigen RC3 mit einem erkennbar
weitreichenden Impact in die
Zivilgesellschaft. Kantorkel ist
RC3-zertifizierter Teleshopping-Ultra aus
Hamburg. Und wenn ich ihn jetzt ein
Urgestein aus der hamburger Szene nennen
würde, wäre ihm das vielleicht gar nicht
recht. Snoopy mischt mit beim CCC Köln und
bei "Kameras stoppen" im Rahmen von
"Reclaim Your Face". In einem Wort:
reclaimyourface.eu - faszinierende Website
- eine Initiative gegen biometrische
Überwachung haben kantorkel und Snoopy
über "FragDenStaat" - auch in einem Wort:
fragdenstaat.de - eine ganze Reihe von
Informationsfreiheitanfragen an
verschiedene Behörden gestellt. Es geht um
Videoüberwachung, Gesichtserkennung und
die Weitergabe biometrischer Daten auch an
eine Forschungseinrichtung. In diesem
geben uns kantorkel und Snoopy einen
Überblick über Ihre Anfragen, die Erfolge
und die Misserfolge. Bitte begrüßt mit mir
sehr herzlich kantorkel und Snoopy!
kantorkel: Ja, vielen Dank für die nette
Begrüßung. Ich werde gelegentlich sagen,
wir schauen jetzt auf die nächste Folie,
so wie jetzt zum Beispiel. Snoopy und ich
haben im Verlauf des letzten Jahres jede
Menge "FragDenStaat"-Anfragen gestellt.
Das hier ist kein FragDenStaat-Talk. Also
nicht von FragDenStaat, trotzdem fand ich
es nett, das Logo von FragDenStaat auch
hier unterzubringen. Ohne diese tolle
Plattform hätten wir vieles nicht
erreichen können, insofern hier vorab ein
fettes Danke an FragDenStaat. Und damit
steigen wir dann auch ein. Zur nächsten
Folie bitte. In diesem Talk heute stellen
wir zuerst vier Anfragen etwas
detaillierter vor sowie kurz auch die
Initiative kameras-stoppen.org und wir
werden für jede dieser Anfragen
diskutieren, was uns dazu bewegte, diese
Anfrage zu stellen. Ich werde erzählen
oder wir werden erzählen, welche Dokumente
konkret wir angefragt haben. Und auch ein
kleines Fazit werden wir jeweils ziehen.
Anschließend berichtet Snoopy über eine
sehr, sehr große Anfrage. Wir haben über
FragDenStaat.de fast 200 Polizeien in
Deutschland bezüglich Videoüberwachung
ausgefragt. Zum Schluss berichten wir dann
noch, was wir gelernt haben und was wir
vielleicht in Zukunft selbst besser machen
können. Links zu allen Anfragen, die wir
in diesem Talk erwähnen, findet ihr in der
Beschreibung des Talks. Die meisten Links
sind jetzt schon da, ein paar fügen wir
wahrscheinlich im Nachgang noch hinzu. Und
damit steigen wir dann auch schon mit der
ersten Anfrage ein. Wie kommt es, dass wir
solche Anfragen stellen? Wir lesen zum
Beispiel auf netzpolitik.org, dass in
diesem Fall die Stadt Karlsruhe das
Sicherheitsgefühl in der Innenstadt
verbessern möchte. Sie kam auf die nicht
so großartige Idee, in Zusammenarbeit mit
einem Energiekonzern den öffentlichen Raum
überwachen zu wollen.
Überwachung des öffentlichen Raums ist
schon nicht die allerschönste Idee und das
dann auch noch in die Hände eines privaten
Energiekonzerns zu geben, ist noch
unschöner. Ja, das hat uns neugierig
gemacht, wir wollten etwas mehr wissen,
die Hintergründe. Und deswegen haben wir
die Webseite FragDenStaat.de geöffnet.
Einmal zur nächsten Folie bitte. Genau das
spielen wir jetzt hier einmal etwas
detaillierter vor, bei den folgenden
Anfragen sieht es dann nicht mehr so
detailliert aus. In diesem Fall habe ich
also eingegeben auf FragDenStaat.de, dass
ich gerne die Stadt Karlsruhe befragen
möchte. Ich habe dann hier auf "Suchen"
geklickt. Und habe meine Anfrage
formuliert. Ich habe also einen möglichst
kurzen, aber prägnanten Titel gewählt und
habe den Standard-Text von FragDenStaat.de
übernommen und nur noch ergänzt, welche
Dokumente konkret ich gerne haben möchte.
Ich wusste zu diesem Zeitpunkt noch nicht,
ob es diese Dokumente auch gibt, aber ich
habe einfach mal angenommen, dass es diese
Dokumente gibt, so, es geht hier
schließlich um Videoüberwachung im
öffentlichen Raum, daher dachte ich, es
wird sicherlich eine Datenschutz-
Folgenabschätzung geben. Und wenn da die
Stadt zusammen etwas mit einem privaten
Unternehmen tut, dann gibt es hoffentlich
auch einen Vertrag. Genau, wenn man dann
auf "Weiter" klickt, kann man noch mal die
Vorschau der Anfrage angucken, bevor man
sie dann wirklich absendet und mit dem
nächsten Klick ist die Anfrage dann zur
Stadt Karlsruhe unterwegs. In diesem Fall
habe ich nicht nur die Stadt Karlsruhe
angefragt, sondern auch direkt die
Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg,
das LFDI, sowie das Innenministerium.
Das waren zwei weitere
Entitäten, wo durch Medienberichte bekannt
war, dass sie hier auch irgendwie Aktien
in dem Vorgang haben. Die erste Antwort
war überraschend: Das LFDI hat mitgeteilt,
es gibt gar keinen Vorgang zur
automatisierten Videoüberwachung in
Karlsruhe, obwohl an verschiedenen Stellen
auch öffentlich behauptet wurde, dass LFDI
hätte das konkret geplante System geprüft.
Die Antwort war also erst mal
überraschend. Das Innenministerium hat
auch geantwortet, die Antwort war noch
überraschender, denn die haben dann unter
anderem tatsächlich die Einschätzung des
LFDIs mit abgeliefert. Und das LFDI hatte
tatsächlich gesagt: Ja, das, was in
Karlsruhe da passiert, das wird so schon
okay sein. Von der Stadt Karlsruhe selbst
haben wir zu dem Zeitpunkt keinen Vertrag,
keine weiteren Unterlagen erhalten, weil
das noch eine Planungsphase war und
deswegen konnte nichts herausgegeben
werden. Es gab einfach noch nichts, was
da war. Einmal zur nächsten Folie bitte.
Obwohl die Ergebnisse der Anfrage ja so
ein bisschen durchwachsen waren - es war
kein richtiger Erfolg - war es dann am
Ende doch ein Erfolg, ohne dass wir
miteinander gesprochen hatten, wurden
nämlich Chaos-Wesen des Entropia e.V., des
Chaos Computer Club Karlsruhe auf diese
FrageDenStaat-Anfrage aufmerksam. Sie
hatten sicherlich vorher auch schon dieses
ganze Projekt auf dem Schirm und am
Vorabend zur Abstimmung im Gemeinderat hat
sich der lokale CCC an den Gemeinderat
gewandt und erklärt, warum das, was da
geplant ist, eine verdammt schlechte Idee
ist. Und ja, dann gab es am folgenden Tag
die Abstimmung. Netzpolitik.org hat
geschrieben: Gemeinderat stimmt gegen
automatisierte Videoüberwachung.
Schlussendlich ist das Projekt abgelehnt
worden, weil es zu einem Patt kam. Das
heißt, man müsste eigentlich sagen, das
Projekt wurde abgelehnt, weil nicht
genügend dafür gestimmt haben, aber
unter'm Strich ein sehr, sehr schönes
Ergebnis und ich behaupte jetzt einfach
mal, dass unsere Anfrage hier auch einen
kleinen Beitrag zu geleistet hat, weil sie
in der Stellungnahme des Entropia e.V. mit
erwähnt worden ist. Und damit kommen wir
zur nächsten Anfrage. Ja, das hier ist ein
schönes Projekt, an das wir
uns auch nicht so gerne erinnern. Das
Pilotprojekt "Gesichtserkennung am
berliner Bahnhof Südkreuz". Die Ergebnisse
waren mehr als durchwachsen. Die
Ergebnisse zeigten, dass das, was da an
Gesichtserkennung geplant war, ziemlich
schlecht funktionierte. Von der Polizei
wurde das Ganze trotzdem ziemlich rosarot
dargestellt und als Erfolg verkauft. Mich
hat das Projekt damals nicht sonderlich
berührt, allerdings, und damit kommen wir
zur nächsten Folie, bin ich zufällig über
das hier gestolpert. Ich schaue
gelegentlich in Bundestags-Drucksachen
nach bestimmten Schlagwörtern und gucke
einfach, was da Neues zu diesen
Schlagwörtern auftaucht und so wurde ich
auf diese Bundestags-Drucksache hier
aufmerksam. Es gab eine Anfrage, wo
gefragt wurde: In welchem Rahmen sind
deutsche Polizistinnen und Zollbeamtinnen
im Ausland eingesetzt? Es gab eine sehr,
sehr ausführliche Antwort mit vielen
Tabellen, vielen Zeilen und es gab diese
eine Zeile, wo gesagt wurde: Es sind
gerade Beamtinnen im Ausland bezüglich
des Projekts "Fortsetzung Best Praxis,
Gesichtserkennung, Flgh. Prag/Bhf.
Südkreuz" und da klingelten bei mir dann
ganz leise die Alarmglöckchen. Ich habe
also FragDenStaat geöffnet. Einmal weiter
bitte. Ich habe zunächst das Bundes-
Polizeipräsidium und die
Bundespolizeidirektion Berlin angefragt,
weil das beides irgendwie Entitäten waren,
die auch bei dem Projekt
"Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz"
involviert waren. Von den wollte ich gerne
Berichte und andere Dokumente zu dieser
Reise haben wie Auswertung oder auch ein
Zeit- und Reiseplan. Diese Dokumente lagen
aber nicht vor, weil es sich einfach um
einen informellen Austausch gehandelt
haben soll. Einmal weiter bitte. Ja, da
wurde ich ein bisschen skeptisch. Ich
konnte mir nicht vorstellen, dass mehrere
Beamtinnen nach Prag reisen und es dann
überhaupt keine Dokumente gibt. Darüber
unterhielt ich mich auch mit dem Büro
einer Bundestagsabgeordneten und das
Ergebnis waren zunächst eine schriftliche
Frage, auf die es eine weitere
nichtssagende Antwort gab und eine kleine
Anfrage, auf die es eine weitere Antwort
gab, die nicht so richtig
weitergeholfen hat. Wir wussten immer noch
nicht, worum es konkret bei diesem
Treffen in Prag ging. Die beiden Fragen
und Anfragen drehten sich nicht nur um
diesen polizei-fachlichen Austausch,
sondern das war dann jeweils am Rand
dieser Anfragen untergebracht. Ein
Ergebnis war aber, dass auch das
Bundeskriminalamt irgendwie involviert
war, also erhielt auch das
Bundeskriminalamt über FragDenStaat eine
Anfrage, wieder die Antwort, dass das nur
ein informelles Treffen war. Sie können
nichts weiter dazu an Dokumenten liefern.
Das hat nichts daran geändert, dass ich,
ja, weiterhin nicht glaube, dass Beamte
einfach so nach Prag reisen und es keine
Dokumente gibt, die ich anfragen kann.
Deswegen habe ich mit Freunden von der NGO
"Jure" in Tschechien gesprochen. Dort gibt
es auch ein IFG-Gesetz und sie haben in
Tschechien angefragt, wie es aussieht.
Auch da kein Ergebnis. Insofern war ich
vielleicht einfach zu misstrauisch, aber
vielleicht möchte man da wirklich nicht
über Dinge reden und hat das Treffen extra
so gestaltet, dass man auch im Nachhinein
nichts darüber herausgeben muss. Ich hätte
mir jedenfalls etwas mehr Transparenz zu
den Ergebnissen dieses Treffens gewünscht.
Ja, man sieht, dass ich gelegentlich
Bundestags-Drucksachen durchsuche. In
einer weiteren wurde auf ein Projekt
hingewiesen, in dem die Leistungsfähigkeit
marktverfügbarer Gesichtserkennungssysteme
untersucht werden sollte. Das klang ja
spannend. Ich wollte dem Projekt-Bericht
lesen. Deswegen habe ich wieder eine IFG-
Anfrage gestellt und dieses Mal war die
IFG-Anfrage auch erfolgreich. Das sehen
wir auf der nächsten Folie. Und zwar wurde
ich glaube sogar innerhalb der Frist -
Überraschung - mir der Evaluierungbericht
in Kopie zugestellt, wobei das nicht der
originale Bericht war, sondern wir sehen
hier leicht dieses Wasserzeichen: Antrag.
Das ist eine Kopie, die extra für den IFG-
Antrag modifiziert wurde. Die Namen der
Firmen wurden hier durch Buchstaben
ersetzt, so dass ich nicht mehr sagen
kann, welche Firma hier besonders gut
abgeschlossen hat. Aber etwas anderes war
ja hier besonders interessant - Ich gehe
jetzt gar nicht auf die technischen
Ergebnisse ein, welche Firma besonders gut
abgeschlossen hat, sondern interessant ist
der erste Teil, wo der Versuchsaufbau
beschrieben wird. Und zwar geht daraus
hervor, dass das BKA einfach mal acht
Millionen Bilder an Fraunhofer übermittelt
hat, und zwar Bilder aus der InPol-Datei,
die überwiegend Bilder aus
erkennungsdienstlichen Behandlungen
enthält. Das heißt, das BKA hat einfach 5
Millionen frontale Geschichtsbilder und
3 Millionen Halbprofilbilder an
Fraunhofer übermittelt, damit die vier
Programme miteinander vergleichen können.
Ich habe so ein paar Zweifel daran, dass
das Ganze zulässig ist. Ich denke, man
hätte die Software auch anders prüfen
können. Und mit dieser Frage, ob es
zulässig ist, habe ich mich an den
Bundesdatenschutzbeauftragten gewandt. Das
war im April 2021. Im Dezember 2021 habe
ich dann noch mal nachgefragt, wie's
aussieht. Die Prüfung dauert an. Ja, wir
springen zum nächsten Projekt G20 in
Hamburg. Das ist jetzt schon ein paar
Jahre her, aber das lässt uns immer noch
nicht los. Ein Grund ist, dass im Rahmen
von G20 über 100 Terabyte an Bild- und
Videomaterial eingesammelt wurden. Dieses
Bildmaterial wurde von der Polizei
gesammelt, um es anschließend biometrisch
zu verarbeiten. Dazu wurde diese Software
Videmo genutzt und der hamburgische
Datenschutzbeauftragte hatte ordentliche
Zweifel daran, dass das so in Ordnung ist
und hatte die Polizei auch aufgefordert,
ja, diese Datenbank, die dabei aufgebaut
wurde, zu löschen. Das ist aber nicht
passiert. Die Polizei hat den
hamburgischen Datenschutzbeauftragten
ignoriert bzw. auch gegen ihn geklagt. Das
Verfahren ist dann in die nächste Instanz
gewandert und ich glaube, das Verfahren
vor dem hamburgischen
Oberverwaltungsgericht ist noch immer
nicht abgeschlossen. Über dieses Verfahren
wurde in der Presse immer mal wieder
berichtet, aber Dokumente dazu hatte ich
bisher nicht so viele gesehen. Deswegen
habe ich auch da mal nachgefragt. Ja, da
habe ich dann als erstes ein Fehler
gemacht: Ich habe nach der Datenschutz-
Folgenabschätzung gefragt. Das Programm
oder das Projekt ging los, bevor die
Datenschutzgrundverordnung endgültig in
Kraft getreten war, das heißt, es war noch
gar nicht notwendig eine Datenschutz-
Folgenabschätzung anzufertigen, ergo
konnte sie mir auch nicht ausgehändigt
werden. Danach habe ich mich an den
hamburgischen Datenschutzbeauftragten
gewandt und wurde ganz hervorragend
beraten. Vielen Dank dafür. Und im
Anschluss konnte ich eine bessere Anfrage
stellen und habe unter anderem eine
Risikoanalyse und eine
Verfahrensbeschreibung angefragt, die nach
altem hamburgischen Datenschutzgesetz
notwendig waren, sowie nach einer
Errichtungsanordnung nach Paragraph 490
Strafprozessordnung. Zwei dieser Dokumente
habe ich nach Vermittlung durch den
hamburgischen Datenschutzbeauftragten auch
erhalten. Die Risikoanalyse habe ich, weil
sie weiterhin als Verschlusssache
eingestuft wird, nicht erhalten. Das mit
der Errichtungsanordnung war besonders
interessant. Und zwar bekam ich die
Errichtungsanordnung zunächst nicht, weil
die Errichtungsanordnung nicht über den
Entwurfs-Status hinaus bearbeitet wurde,
und damit ist sie von der
Informationspflicht ausgenommen.
Allerdings war das Projekt Videmo zu dem
Zeitpunkt schon abgeschlossen worden von
der Polizei Hamburg. Das heißt, ich war
der Auffassung, einen echten Entwurfs-
Status hatte das Dokument gar nicht mehr,
auch wenn noch Entwurf draufstand. Dieser
Einschätzung folgte die Polizei dann nach
Vermittlung durch den hamburgischen
Datenschutzbeauftragten auch. Was aber
noch interessanter an dieser Sache ist,
dass hier über - ich glaube - wenige Jahre
eine Datenbank mit biometrischen Daten von
der Polizei betrieben wurde, ohne dass die
Errichtungsanordnung für diese Datei
jemals unterschrieben wurde. Das heißt,
die Polizei hat da illegalerweise eine
Datenbank aufgebaut, über Jahre betrieben
und die Errichtungsanordnung dazu wurde
nie unterschrieben. Normalerweise ist das
der Fall, wenn eine Datei für 3 Monate
oder länger betrieben wird. Und damit
kommen wir zu Snoopy.
Snoopy: Genau. Vielen Dank! Ich berichte
dann wie angekündigt über "Kameras
stoppen". Das ist eine Initiative aus Köln
und die begleitet die Klage und die
Öffentlichkeitsarbeit gegen die
Videoüberwachung von dem Polizeipräsidium
Köln. Das Polizeipräsidium hat nach der
kölner Silvesternacht bzw. den
Vorkommnissen in der Silvesternacht 2015
auf 2016 die Videoüberwachung deutlich
ausgebaut und genau die Initiative
arbeitet und unterstützt die Arbeit
dagegen. In dieser Initiative habe ich
auch ein paar Informations-Freiheits-
Anfragen gestellt an das Polizeipräsidium
Köln. Das sind aktuell ungefähr 17. Die
Links dazu werden dann noch einer
Beschreibung hinzugefügt. Und da ist das
Problem, dass wir quasi nie eine Antwort
von der Polizei bekommen haben. Die
Polizei hat fast immer gesagt: Nein, auf
Grund der öffentlichen Sicherheit können
wir keine Informationen geben. Da hat auch
die Vermittlung durch die
Landessatenschutzbeauftragte NRW nicht
geholfen. Die Polizei stellt sich da
komplett stur und möchte keinen Tropfen
Informationen an uns herausgeben. Wenn es
dann auch passt, nehmen Sie auch mal
andere Gründe als öffentliche Sicherheit.
Sie finden irgendwelche Argumente in den
Datenschutzgesetzen, die Sie dann
vorschieben, aber im Zweifel verweisen Sie
dann auch immer auf die öffentliche
Sicherheit. Und dazu haben wir uns
gedacht. Wie sieht das denn - da kantorkel
ich ja schon einige Erfahrung mit Anfragen
hatten - Wie sieht das in anderen Städten
in Deutschland aus? Und haben uns da mal
Gedanken gemacht. Wir wissen von
FragDenStaat, dass es ein Massenanfrage-
Tool gibt, mit dem man mehrere Anfragen,
also eine Anfrage an mehrere Stellen
gleichzeitig senden kann. Dafür muss man
sich einmal bei FragDenStaat freischalten
lassen, das ging relativ easy, das haben
wir probiert und dann ist eine relativ
große Anfrage rausgekommen, denn das mit
den Polizeien in Deutschland ist ein
bisschen kompliziert. Polizeien sind
Ländersache und jedes Land hat da seine
eigenen Polizei-Dinge, die es da tut. Die
heißen zum Beispiel komplett anders. Das
heißt, man kann schlecht über Textfilter
alle Polizeien raussuchen aus dieser
großen Liste. Und wir haben in diesem
Anfrage-Tool so lange rumgeklickt, bis wir
gedacht haben, wir haben so alle Polizeien
gefunden, die uns irgendwie vielleicht
weiterhelfen und haben dann uns eine
Anfrage zusammengebastelt. Wir haben
insgesamt 195 Polizeidienststellen in
Deutschland gefunden und haben dann auch
eine Anfrage an diese geschickt. Den
Anfragetext habe ich dann einmal hier. Wir
haben aus unseren bisherigen Erfahrungen
viel einfach mitgenommen. Am liebsten
möchten wir natürlich alles haben. Das
kann man aber schlecht in so einen
Antragstext 'reinschreiben, sondern wir
müssen das schon etwas spezifizieren,
damit die Polizeien auch wissen, was genau
wir haben wollen. Da kann man die
wichtigsten Sachen sehen. Wir möchten
wissen wo sind Videokameras? Dazu gehörten
für uns Standort, erfasster Bereich,
Abmessung, Energieverbrauch. Dann wie
kantorkel ja schon mit seinen
Errichtungsanordnungen berichtet hat,
haben wir die sowie Datenschutz-
Folgenabschätzungen und
Verfahrensbeschreibungen angefragt. Dann
wollten wir wissen, wie weit ist in
Deutschland schon der Einsatz von Kameras,
die KI-Fähigkeiten haben oder intelligente
Überwachungsmaßnahmen ermöglichen. Und
dann wollten wir doch einmal so ein
bisschen Behörden-Krams haben und zwar die
Dienst- und Verfahrensanweisungen, dass
wir auch sehen, dass das alles richtig und
ordentlich ist. Dann wurde das, genau,
alles abgeschickt und dann zeige ich euch
mal, was wir da so für Rückmeldungen
bekommen haben. Und zwar kann man hier
sehen: Links ist der Balken. Das sind 70
Rückmeldungen, die wir erhalten haben und
von 125 Dienststellen haben wir
keinen Mucks gehört. Das heißt, sie haben
nicht geantwortet. Auch wir haben ein paar
Stellen erinnert. Da kam dann auch nichts
mehr zurück und die stellen sich auf taub.
Wir haben bisher auch aus zeitlichen
Gründen weil 195 Anfragen doch recht viel
Zeitaufwand sind, vielleicht ein bisschen
mehr, als wir geschätzt haben, nicht
überall die entsprechenden
Aufsichtsbehörden für die
Informationsfreiheit - das sind meistens
die Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit (LFDI), die haben wir
jetzt nicht angeschrieben und bei allen
Anfragen um Vermittlung gebeten.
Vielleicht folgt das noch und es gibt
nächstes Jahr wieder einen Vortrag
darüber, was da dann rausgekommen ist. So,
aber wenn wir uns diese Ergebnisse jetzt
mal ein bisschen näher im Detail
anschauen, dann habe ich eigentlich eine
positive Nachricht. Von den Rückmeldungen,
die wir bekommen haben, wurden nur 13
Anfragen komplett abgelehnt. Die anderen
Anfragen haben alle eine Rückmeldung
bekommen. Aber wenn wir uns das jetzt auch
noch mal genauer im Detail ansieht, dann
sieht das nicht mehr so schön aus. Wir
haben nämlich keine einzige Anfrage
vollständig beantwortet bekommen, auch
wenn teilweise die eine oder andere
Polizeibehörde uns wirklich 95% bis 99%
an Informationen, die sie haben,
geschickt haben. Die finden sich alle
unter teilweise. Das waren nur 8
Polizeibehörden. Das ist jetzt auch nicht
besonders viel. Die Ablehnungen hatten wir
vorhin schon. Dann gibt es auch einige
Polizeibehörden, die geantwortet haben,
dass bei ihnen keine Videoüberwachung
vorhanden ist. Das ist für uns auch ein
guter Hinweis, weil so wissen wir, da ist
aktuell nichts. Dann gibt es, je nach
Bundesland, auch Polizeibehörden, die
sagen: Wir kümmern uns gar nicht darum.
Wir beantworten auch nicht gerne
Informations-Freiheits-Anfragen. Schickt
das bitte mal an das zuständige
Innenministerium bzw. die zuständige
Innenbehörde. Dann gibt es auch leider
einen Haufen Anfragen, die im Anfrage-
Prozess versandet sind. Das heißt, wir
haben durchaus eine Reaktion von der
Behörde bekommen, aber die hat sich dann
im Gespräch verlaufen. Das hat
verschiedene Gründe, warum das bei einer
Behörde verläuft, weiß ich nicht. Aber 3-4
Anfragen sind auch bei uns verlaufen,
einfach aus dem Grund, dass verwirrende
Gebührenforderungen kamen oder wir dann
auch so ein bisschen mit unseren Ideen am
Ende waren und dann bei der einen oder
anderen Anfrage ein bisschen aufgegeben
haben. Als letzte Kategorie haben wir dann
noch die technischen Fehler, weil es gab
durchaus zwei Polizeibehörden, da hat die
Emailadresse einfach nicht funktioniert.
Es war aber eine Rückmeldung und so haben
wir das dann auch einsortiert. Dann möchte
ich mal die Erfolge ein bisschen genauer
beleuchten, zumindest die größten. Und
zwar war der eine Erfolg in Offenburg, in
Baden-Württemberg. Dort haben wir von der
Polizei fast alle Informationen zu der
bestehenden Videoanlage erhalten. Das Bild
ist ein kleiner Ausschnitt aus der
Datenschutz-Folgenabschätzung, die das
technische Verfahren in schematischer
Darstellung etwas beschreibt. Da sieht man
auch schön, wie die Polizei sich Mühe
gegeben hat, alles ordentlich zu machen,
zumindest auf diesem Schaubild. Dazu gibt
es noch sehr viel Text und
Behördenleiteranordnungen und all das. Den
Link gibt es auch in der Beschreibung und
das einzige, was in dieser Anfrage gefehlt
hat, waren Informationen über die
Abmessungen der Kamera und den
Energieverbrauch. Da wollten sie sich die
Informationen per Hand holen, aber hätten
uns dafür einen finanziellen Aufwand in
Rechnung stellen wollen von Gebühren, die
noch unklar waren. Da haben wir das
gelassen, aber die waren schon ziemlich
weit vorne mit dabei und haben uns schöne
Informationen gegeben, wie so was
aussieht. Dann haben wir einen weiteren
Erfolg, und zwar in Mannheim. Hier ist es
witzigerweise so ein bisschen andersrum.
Hier haben Sie uns die Abmessungen und den
Energieverbrauch bzw. die
Leistungsaufnahme der Videoüberwachung
gleich mit zugeschickt. Sonst war da auch
relativ viel Information dabei. Da haben
auch so ein paar Details gefehlt. Und
besonders interessant war auch Mannheim,
denn in der Antwort haben Sie dann zum
Thema KI etwas über eine Kooperation mit
dem Fraunhofer-Institut erzählt, dass es
da einen Vertrag gäbe, den sie uns aber
nicht zuschicken würden, weil er nicht
vertraulich ist. Wer sich jetzt mit dem
Informations-Freiheits-Gesetz ein bisschen
auskennt, weiß: Vertraulichkeit ist kein
Grund, Informationen zurückzuhalten. Und
deshalb haben wir unsere Anfrage dann
einfach um diesen Vertrag erweitert.
Leider wurde diese Anfrage nicht
beantwortet, die ist noch nicht komplett
durch. Die Polizeibehörde Mannheim hat uns
geschrieben, dass die gerade in Absprache
mit der Landes-Datenschutzbeauftragten
sind, die auch für die
Informationsfreiheit zuständig ist und das
mit denen abklärt, die Details. Da müssen
wir auch unbedingt noch mal nachhaken,
denn das wäre wirklich sehr interessant.
Das ist auch so eine versandete Anfrage,
wo sie versprochen haben, sie melden sich
zurück, aber da kam nix. Dann würde ich
weiter einen kleinen Überblick so generell
über die Bundesländer geben. Was wir da so
an Informationen, an groberen
Informationen rausgefunden haben. Da haben
wir - wer das Informations-Freiheits-
Gesetz kennt, weiß auch, dass das
Ländersache ist. Und Bayern, Niedersachsen
und Sachsen haben überhaupt kein
Informations-Freiheits-Gesetz. Da gab es
gar nichts und da gab es auch fast immer
Ablehnungen. In Hessen ist die Polizei im
Informations-Freiheits-Gesetz komplett
ausgenommen und die haben sich auch
grundsätzlich alle direkt gesperrt, wenn
sie überhaupt geantwortet haben. Wobei man
hier auch sagen muss Niedersachsen war auf
jeden Fall stets bemüht. Dort gab es oft
einen Link zu der Internetpräsenz der
jeweiligen Polizeidienststelle, wo dann
auch wirklich ein paar Informationen über
Videoüberwachung, wenn diese durchgeführt
worden ist, Informationen standen. Zum
Beispiel: Wo steht das? Auf einer
Website waren auch ein paar Fotos
von den Kameras mit so einem roten Kringel
drum, damit man die auch erkennen kann.
Genau. Das war das und dann war
witzigerweise auch etwas dabei, das haben
wir ja alle in dem Talk von Lillith
und Honkhase gehört, dass das mit den
Behörden manchmal ein bisschen schwierig
ist und der Digitalisierung. Eine Website
war halt kaputt und hat uns einen 404-Link
angezeigt. Da wissen wir jetzt nicht, was
da wirklich ist. Was ich auch sehr schade
find': In NRW haben wir, da ich auch daher
komme und mich da ein bisschen besser
auskenne, viele Polizeibehörden
angeschrieben, aber haben von sehr wenigen
eine Rückmeldung erhalten. Köln blockiert,
aus Bonn haben wir zum Beispiel was
bekommen. Ich kann mich noch an Oberhausen
erinnern, dass dort gar nichts ist und
sonst gibt es wirklich eher wenig
Antworten aus NRW. Vielleicht müssen wir
uns da mal mit der Landes-
Datenschutzbeauftragten NRW
zusammensetzen und mal reden. Genau, in
Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein und beim Bund werden
die Anfragen generell von dieser
Innenbehörde, was ich schon mal am Anfang
erwähnt hab', bearbeitet. Und da macht es
wenig Sinn, die einzelnen Polizeibehörden
anzuschreiben. Da haben wir dann jeweils
von dieser Innenbehörde eine Antwort
erhalten. Dann möchte ich noch etwas über
ein paar besonders interessante
Spezialfälle sprechen, die uns da so
entgegengekommen sind. Da würde ich eher
so mit dem Traurigen anfangen. Und zwar
war das bei der Bundespolizei, die hat
sich auf das Argument berufen, dass alle
Informationen zur Videoüberwachung der
Bundespolizei grundsätzlich
Verschlusssache sind und deshalb wirklich
kein einziges Dokument oder auch kein
Teil-Dokument mit Schwärzungen an uns
herauszugeben ist. Und auf diese Position
haben die sich auch berufen und wollten da
auch nicht von abrücken. Da haben wir
sogar, weil uns das besonders wichtig war,
weil die Bundespolizei vor allem an vielen
Bahnhöfen recht viel Videoüberwachung in
Betrieb nimmt und genommen hat. Und der
Bundesbeauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit, der BFDI, war da
leider nicht wirklich besonders hilfreich.
Der hat sich gefühlt nur die Rechtslage
angeguckt und gesagt: Ja, Verschlusssache,
die wollen das auch als Verschlusssache
behalten, deshalb können sie da auch
nichts tun. Und das fand ich sehr schade,
denn in einem der Tätigkeitsberichte war
so eine Vermittlung in einem ähnlich
gelagerten Fall schon mal erfolgreich. Mal
schauen. Das hat mich wirklich ein
bisschen traurig gemacht. Dann ein
kurioser Fall in Heinsberg: Dort hat die
Polizeidienststelle gebeten, dass wir eine
Personalausweis-Kopie übermitteln. Nach
einer höflichen Information über das
Informations-Freiheits-Gesetz haben sie
dann darauf verzichtet und uns gesagt,
dass sie keine Videoüberwachung machen.
Das hätte auch schneller passieren können.
Also da war ich dann doch ein bisschen
verwirrt. Dann gab es in Sachsen-Anhalt
mehrere Dienststellen, die uns
unterschiedliche Kostenvoranschläge für
die Gebühren bei dem Informations-
Freiheits-Gesetz geschickt haben. Und die
Innenbehörde von Sachsen-Anhalt, die diese
Anfragen auch beantwortet hat, hat uns
andere Kostenvoranschläge geschickt für
dieselben Dienststellen. Und da waren wir
dann auch etwas ratlos, was wir jetzt
damit machen sollen. Das Unglückliche in
Sachsen-Anhalt istt, dass diese wirklich
auch hohe Gebühren verlangen können, die
dann auch sehr abschreckend wirken. Und da
war es pro Dienststelle das, was wir als
Rückmeldung erhalten haben knapp über 500
Euro, auf die wir uns dann nicht unbedingt
einlassen wollten. Und um bei den Kosten
zu bleiben: In Schleswig-Holstein haben
wir Informationen erhalten. Das war eine
Stadt, die in Schleswig-Holstein so ein
bisschen Videoüberwachung betreibt. Der
Gebührenvoranschlag wurde mit 153,56 Euro
beziffert. Aber ich habe hier nie eine
Gebührenforderung erhalten und wir haben
nichts gesehen und sagen das jetzt so mit
dem Risiko, dass jetzt doch noch eine
kommt, weil sie es einfach vergessen
haben. Aber das ist für mich trotzdem ein
Zeichen, dass Gebühren doch vielleicht
auch gerne als Abschreckung genommen
werden, um halt solche Anfragen möglichst
im Keim schon zu ersticken. Genau, in
Göttingen, in Niedersachsen war das, die
nicht der Informationsfreiheit unterliegen
und dann Informationen geschickt haben,
die in einem "404 nicht gefunden"-Ergebnis
der Behörden-Website geendet haben und uns
ist dann auch noch so ein kleines Unglück
passiert: In Mecklenburg-Vorpommern müssen
Informations-Freiheit-Anfragen schriftlich
gestellt werden oder per Telefon zur
Niederschrift. Und da ich meinen
FragDenStaat-Account falsch konfiguriert
hatte bzw. dieser Account, den wir
verwendet haben, falsch konfiguriert war -
er hatte keine Faxe geschickt und da haben
wir dann eher negative Ablehnung bekommen,
weil es ein Formfehler war. Genau das war
ein bisschen unglücklich, da haben wir
auch da eher wenig rausgefunden. Und damit
würde ich jetzt einmal dazu kommen, was
wir aus diesem Projekt gelernt haben.
Vielleicht mal für euch zur Information.
Wir haben im Frühjahr diesen Jahres, also
Frühjahr 2021 angefangen, uns damit
intensiver zu beschäftigen, auch diese
Massenanfrage zu stellen. Und nach einem
halben Jahr war so mit den Anfragen der
größte Teil durch. Und das ist alles schon
ein längerfristiges Projekt. Wenn ich
jetzt noch sehe und mir die Anfragen noch
mal durch gucke, da gibt es eigentlich
immer noch irgendwas zu tun und da muss
man noch ein bisschen mehr dran arbeiten.
Und genau das ist einfach ein bisschen
unglücklich, dass sich so ein bisschen
zieht. Das ist eher ein Langzeitprojekt,
wo man gut was tun kann. Dann, was wir bei
einem Anfragen auch gelernt haben, ist,
dass es sich lohnt, viele verschiedene
Parteien anzufragen. Das hat man auch bei
kantorkel gesehen. Wenn die Polizei das
nicht weiß, mit wem hat die Polizei
gesprochen? Dann fragt man die, ob die was
haben, wenn die eine Behörde sind. Und
meistens gibt es dann eine Behörde, die
dann ein bisschen freizügiger ist als
andere und das Gesetz etwas anders
interpretiert, obwohl das eigentlich auch
nicht sein sollte und dann die
Informationen herausgibt. Das habe ich zum
Beispiel in Köln mit der
Landesbeauftragten für Datenschutz
und Informationsfreiheit NRW gemacht. Dort
habe ich dann über die Datenschutz-
Kontrolle ein paar Dokumente von der
Polizei erhalten, die die Polizei der
Datenschutzbeauftragten zugesendet hat.
Dann was noch wichtig ist: Sucht euch
Verstärkung. 195 Anfragen von zwei
Personen bzw. weniger als 5 Personen sind
ein bisschen schwierig. Von der Zeit her
ist es doch ein Aufwand,
die Antworten auf die Anfragen
durchzulesen und zu verstehen. Und da
würde ich auch zu diesem Motto kommen:
Bildet Banden, setzt euch zusammen, findet
Leute, die da auch Lust und Interesse dran
haben und genau dann ist es schon ein
bisschen einfacher. Was auch sehr
praktisch sein kann, wenn man ein bisschen
mehr das Werkzeug FragDenStaat bzw.
Informations-Freiheits-Anfragen verwendet.
Es lohnt sich, ein bisschen 'rum zu suchen.
Was haben andere Leute schon gefragt? Und
was haben Sie als Ergebnisse bekommen? Und
dann lohnt es sich für die eigene Anfrage
vielleicht bei diesen erfolgreichen
Anfragen abzuschreiben und zu gucken, was
die gemacht haben, damit die Behörde
darauf antwortet. Das lohnt sich
eigentlich auch fast immer. Man kann nur
dazulernen. Und das, wie ich finde, eine
der wichtigsten Sachen ist auch stellt
mehr Anfragen. Ich hatte schon eher das
Gefühl, dass die Polizeien teilweise mit
mit diesem Konstrukt Informations-
Freiheits-Gesetz noch nie in Berührung
gekommen sind, was sich ja zum Glück
geändert hat. Und das finde ich, müsste
dringend geändert werden. Sie sollten alle
wissen, was das ist, was man damit tun
kann und vor allem, dass das dafür da ist,
dass wir als Bürger*innen mehr Antworten
von den Verwaltungen bekommen, die uns
auch zustehen. Genau das sind so unsere
Lessons Learned bei diesem kleinen Projekt
vom letzten Jahr. Und das war es auch
schon von unserem gemeinsamen Projekt.
Herald: Vielen, vielen Dank für diesen
wichtigen Talk. Ich muss gerade so ein
bisschen mit meinen Formulierungen
vorsichtig sein. Wer überwacht die
Überwacher? Dank eures Talks,
dank eures Engagements sehe ich zumindest,
dass wir als Zivilgesellschaft prinzipiell
nicht hilflos oder wehrlos sind. Aber nur
mal um eine Zahl aufzugreifen: Das
Verhältnis bei den Antworten bei euren
Informations-Freiheits-Anfragen mit 70 zu
unter.. 70 zu 130 lässt ja noch viel Luft
nach oben. We have to talk. Wir haben
Fragen, jede Menge. Ihr seid jetzt noch
da. Ich wechsle kurz ins Pad und, oh wow,
greife mir die ersten Fragen raus. Beim
Südkreuz war doch die Erkennungsquote
grottenschlecht. Wie wurden eigentlich die
vorgeblichen Erfolge begründet? Oder gab
es dazu nicht irgendwo so eine
Evaluierungsbericht?
Kantorkel: Da gibt es einen Bericht, es
gibt auch einen Blogpost dazu auf
www.ccc.de, da wird das Ergebnis dieses
Feldversuchs ein bisschen
auseinandergenommen. Die Ergebnisse wurden
dadurch geschönt, dass unter anderem
verschiedene Systeme gekoppelt wurden und
das ganze Szenario einfach so ein bisschen
realitätsfern war. Und darauf ist man dann
nicht so im Detail eingegangen, als man
gesagt hat, das absurd hohe
Erkennungsraten erreicht worden sind.
Herald: Danke dir. Eine andere unfassbare
Zahl herausgegriffen: BKA übermittelt
frontale Gesichtsbilder an Fraunhofer.
Anfänger*innen-Frage: Woher hat das BKA
5 Millionen frontale Gesichtsbilder?
kantorkel: Ja, das sind Bilder aus
erkennungsdienstlichen Untersuchungen,
meine ich, und da habe ich mich noch nicht
'reingefuchst. Ich weiß nicht, wie lange
Bilder, die dort angefertigt werden,
aufgehoben werden dürfen. Dann, wenn man
da so erfasst wird, dann ist man ja nicht
automatisch Täterin oder Täter. Das ist
also ein Thema, wo man noch weiter bohren
kann.
Herald: Und die haben natürlich auch alle
ihre Erlaubnis dafür erteilt, oder?
kantorkel: gehe ich von aus, ja.
Herald: Ich muss mich echt bisschen auf
die Lippen beißen. Wie viel Mühe und wie
viel Sorgfalt wir immer damit verwenden,
um wirklich alle Wesen zu fragen, ob sie
mit ihren Gesichtern irgendwo ...
Fotografieverbot in unseren Räumlichkeiten
und ... Okay, ich nehme mal lieber die
nächste Frage: Polizei Hamburg ignoriert
Datenschutzbeauftragten. Verfahren läuft.
Gibt es denn keine einstweilige Verfügung
oder dergleichen? Oder habt ihr Ideen
dazu?
kantorkel: Ich kenne den genauen Stand des
Verfahrens nicht. Also es gab da auf
unterer Ebene vor einem hamburger Gericht
ein Verfahren, da unterlag die
Datenschutzbehörde. Das wurde jetzt zum
Oberverwaltungsgericht angehoben und
dieses Verfahren läuft einfach noch. Und
ich glaube, mit einer einstweiligen
Verfügung ist da wenig zu holen. Einfach
auch, weil diese Datenbank inzwischen
nicht mehr existiert, aber es geht immer
noch darum, rückwirkend zu klären und auch
für die Zukunft zu klären, ob das, was die
Polizei Hamburg da sich geleistet hat,
legal war oder nicht.
Herald: Ich glaube, das implizierte auch
ein bisschen so die Frage: Was ist denn
dann eigentlich okay? Es ist verboten,
aber die Datenbanken oder auch
die Algorithmen haben ja dann irgendwie
auch vielleicht gelernt. Okay, aber wenn
die Datenbank, wissen wir, dass die
Datenbank nicht mehr existiert? Ok, ich tu
mal so. Eine Frage war: Was ist eigentlich
eine ... Errichtungsanordnung? Alles
klar! Bzw. ich kombiniere das mal mit der
nächsten Frage der Aufbau einer Datenbank
ohne Errichtungsanordnung, kann das denn
Konsequenzen haben? Und wie könnten die
aussehen? Kommt die Polizei jetzt ins
Gefängnis?
kantorkel: Mir ist nicht bekannt, dass es
schon mal nennenswert Konsequenzen gab,
wenn die Polizei eine Datenbank hatte, die
sie nicht haben sollte, außer dass die
Datenbank dann vielleicht irgendwann
abgeschaltet wird, ja.
Snoopy: Da möchte ich einfach mal kurz
reingrätschen und zwar zu dem Punkt: Kommt
die Polizei ins Gefängnis? Nein, sie kommt
nicht ins Gefängnis. Die Polizei ist in
Deutschland eine Behörde und Behörden sind
Recht und Gesetz verpflichtet. Das heißt,
sie können, also sie dürfen nicht gegen das
Gesetz verstoßen oder gegen Recht, deshalb
können sie das auch nicht. Das ist so der
Gedanke aus dem Gesetz, so einen
ähnlichen Fall hatten wir bei "Kameras
stoppen" einmal, dass die Polizei das
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln nicht
umsetzt. Und da habe ich auch gelernt: Man
kann dann ein Ordnungsgeld gegen die
Polizei beantragen, bis zu 10000 Euro. Und
genau das bezahlt die Polizei dann ans
Gericht. Und dann ist alles von linker
Tasche in rechter Tasche und dann ist der
Fall erledigt, also ...
Herald: Danke, dir
Snoopy: ... da passiert nicht viel.
Herald: Danke dir. Die Liste von Fragen
ist noch unglaublich lang. Wir sollten
trotzdem hier stoppen. Aber die weitere
Frage-Antwort und die Diskussion darüber
in den Breakout-Room verlegen.
An dieser Stelle erst einmal ganz
herzlichen Dank an euch beide.
RC3-Abspann-Musik
Untertitel erstellt von c3subtitles.de
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