RC3-Vorspann-Musik Herald: Vor uns liegt nun einer der vielleicht aufregendsten Talks der diesjährigen RC3 mit einem erkennbar weitreichenden Impact in die Zivilgesellschaft. Kantorkel ist RC3-zertifizierter Teleshopping-Ultra aus Hamburg. Und wenn ich ihn jetzt ein Urgestein aus der hamburger Szene nennen würde, wäre ihm das vielleicht gar nicht recht. Snoopy mischt mit beim CCC Köln und bei "Kameras stoppen" im Rahmen von "Reclaim Your Face". In einem Wort: reclaimyourface.eu - faszinierende Website - eine Initiative gegen biometrische Überwachung haben kantorkel und Snoopy über "FragDenStaat" - auch in einem Wort: fragdenstaat.de - eine ganze Reihe von Informationsfreiheitanfragen an verschiedene Behörden gestellt. Es geht um Videoüberwachung, Gesichtserkennung und die Weitergabe biometrischer Daten auch an eine Forschungseinrichtung. In diesem geben uns kantorkel und Snoopy einen Überblick über Ihre Anfragen, die Erfolge und die Misserfolge. Bitte begrüßt mit mir sehr herzlich kantorkel und Snoopy! kantorkel: Ja, vielen Dank für die nette Begrüßung. Ich werde gelegentlich sagen, wir schauen jetzt auf die nächste Folie, so wie jetzt zum Beispiel. Snoopy und ich haben im Verlauf des letzten Jahres jede Menge "FragDenStaat"-Anfragen gestellt. Das hier ist kein FragDenStaat-Talk. Also nicht von FragDenStaat, trotzdem fand ich es nett, das Logo von FragDenStaat auch hier unterzubringen. Ohne diese tolle Plattform hätten wir vieles nicht erreichen können, insofern hier vorab ein fettes Danke an FragDenStaat. Und damit steigen wir dann auch ein. Zur nächsten Folie bitte. In diesem Talk heute stellen wir zuerst vier Anfragen etwas detaillierter vor sowie kurz auch die Initiative kameras-stoppen.org und wir werden für jede dieser Anfragen diskutieren, was uns dazu bewegte, diese Anfrage zu stellen. Ich werde erzählen oder wir werden erzählen, welche Dokumente konkret wir angefragt haben. Und auch ein kleines Fazit werden wir jeweils ziehen. Anschließend berichtet Snoopy über eine sehr, sehr große Anfrage. Wir haben über FragDenStaat.de fast 200 Polizeien in Deutschland bezüglich Videoüberwachung ausgefragt. Zum Schluss berichten wir dann noch, was wir gelernt haben und was wir vielleicht in Zukunft selbst besser machen können. Links zu allen Anfragen, die wir in diesem Talk erwähnen, findet ihr in der Beschreibung des Talks. Die meisten Links sind jetzt schon da, ein paar fügen wir wahrscheinlich im Nachgang noch hinzu. Und damit steigen wir dann auch schon mit der ersten Anfrage ein. Wie kommt es, dass wir solche Anfragen stellen? Wir lesen zum Beispiel auf netzpolitik.org, dass in diesem Fall die Stadt Karlsruhe das Sicherheitsgefühl in der Innenstadt verbessern möchte. Sie kam auf die nicht so großartige Idee, in Zusammenarbeit mit einem Energiekonzern den öffentlichen Raum überwachen zu wollen. Überwachung des öffentlichen Raums ist schon nicht die allerschönste Idee und das dann auch noch in die Hände eines privaten Energiekonzerns zu geben, ist noch unschöner. Ja, das hat uns neugierig gemacht, wir wollten etwas mehr wissen, die Hintergründe. Und deswegen haben wir die Webseite FragDenStaat.de geöffnet. Einmal zur nächsten Folie bitte. Genau das spielen wir jetzt hier einmal etwas detaillierter vor, bei den folgenden Anfragen sieht es dann nicht mehr so detailliert aus. In diesem Fall habe ich also eingegeben auf FragDenStaat.de, dass ich gerne die Stadt Karlsruhe befragen möchte. Ich habe dann hier auf "Suchen" geklickt. Und habe meine Anfrage formuliert. Ich habe also einen möglichst kurzen, aber prägnanten Titel gewählt und habe den Standard-Text von FragDenStaat.de übernommen und nur noch ergänzt, welche Dokumente konkret ich gerne haben möchte. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt noch nicht, ob es diese Dokumente auch gibt, aber ich habe einfach mal angenommen, dass es diese Dokumente gibt, so, es geht hier schließlich um Videoüberwachung im öffentlichen Raum, daher dachte ich, es wird sicherlich eine Datenschutz- Folgenabschätzung geben. Und wenn da die Stadt zusammen etwas mit einem privaten Unternehmen tut, dann gibt es hoffentlich auch einen Vertrag. Genau, wenn man dann auf "Weiter" klickt, kann man noch mal die Vorschau der Anfrage angucken, bevor man sie dann wirklich absendet und mit dem nächsten Klick ist die Anfrage dann zur Stadt Karlsruhe unterwegs. In diesem Fall habe ich nicht nur die Stadt Karlsruhe angefragt, sondern auch direkt die Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg, das LFDI, sowie das Innenministerium. Das waren zwei weitere Entitäten, wo durch Medienberichte bekannt war, dass sie hier auch irgendwie Aktien in dem Vorgang haben. Die erste Antwort war überraschend: Das LFDI hat mitgeteilt, es gibt gar keinen Vorgang zur automatisierten Videoüberwachung in Karlsruhe, obwohl an verschiedenen Stellen auch öffentlich behauptet wurde, dass LFDI hätte das konkret geplante System geprüft. Die Antwort war also erst mal überraschend. Das Innenministerium hat auch geantwortet, die Antwort war noch überraschender, denn die haben dann unter anderem tatsächlich die Einschätzung des LFDIs mit abgeliefert. Und das LFDI hatte tatsächlich gesagt: Ja, das, was in Karlsruhe da passiert, das wird so schon okay sein. Von der Stadt Karlsruhe selbst haben wir zu dem Zeitpunkt keinen Vertrag, keine weiteren Unterlagen erhalten, weil das noch eine Planungsphase war und deswegen konnte nichts herausgegeben werden. Es gab einfach noch nichts, was da war. Einmal zur nächsten Folie bitte. Obwohl die Ergebnisse der Anfrage ja so ein bisschen durchwachsen waren - es war kein richtiger Erfolg - war es dann am Ende doch ein Erfolg, ohne dass wir miteinander gesprochen hatten, wurden nämlich Chaos-Wesen des Entropia e.V., des Chaos Computer Club Karlsruhe auf diese FrageDenStaat-Anfrage aufmerksam. Sie hatten sicherlich vorher auch schon dieses ganze Projekt auf dem Schirm und am Vorabend zur Abstimmung im Gemeinderat hat sich der lokale CCC an den Gemeinderat gewandt und erklärt, warum das, was da geplant ist, eine verdammt schlechte Idee ist. Und ja, dann gab es am folgenden Tag die Abstimmung. Netzpolitik.org hat geschrieben: Gemeinderat stimmt gegen automatisierte Videoüberwachung. Schlussendlich ist das Projekt abgelehnt worden, weil es zu einem Patt kam. Das heißt, man müsste eigentlich sagen, das Projekt wurde abgelehnt, weil nicht genügend dafür gestimmt haben, aber unter'm Strich ein sehr, sehr schönes Ergebnis und ich behaupte jetzt einfach mal, dass unsere Anfrage hier auch einen kleinen Beitrag zu geleistet hat, weil sie in der Stellungnahme des Entropia e.V. mit erwähnt worden ist. Und damit kommen wir zur nächsten Anfrage. Ja, das hier ist ein schönes Projekt, an das wir uns auch nicht so gerne erinnern. Das Pilotprojekt "Gesichtserkennung am berliner Bahnhof Südkreuz". Die Ergebnisse waren mehr als durchwachsen. Die Ergebnisse zeigten, dass das, was da an Gesichtserkennung geplant war, ziemlich schlecht funktionierte. Von der Polizei wurde das Ganze trotzdem ziemlich rosarot dargestellt und als Erfolg verkauft. Mich hat das Projekt damals nicht sonderlich berührt, allerdings, und damit kommen wir zur nächsten Folie, bin ich zufällig über das hier gestolpert. Ich schaue gelegentlich in Bundestags-Drucksachen nach bestimmten Schlagwörtern und gucke einfach, was da Neues zu diesen Schlagwörtern auftaucht und so wurde ich auf diese Bundestags-Drucksache hier aufmerksam. Es gab eine Anfrage, wo gefragt wurde: In welchem Rahmen sind deutsche Polizistinnen und Zollbeamtinnen im Ausland eingesetzt? Es gab eine sehr, sehr ausführliche Antwort mit vielen Tabellen, vielen Zeilen und es gab diese eine Zeile, wo gesagt wurde: Es sind gerade Beamtinnen im Ausland bezüglich des Projekts "Fortsetzung Best Praxis, Gesichtserkennung, Flgh. Prag/Bhf. Südkreuz" und da klingelten bei mir dann ganz leise die Alarmglöckchen. Ich habe also FragDenStaat geöffnet. Einmal weiter bitte. Ich habe zunächst das Bundes- Polizeipräsidium und die Bundespolizeidirektion Berlin angefragt, weil das beides irgendwie Entitäten waren, die auch bei dem Projekt "Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz" involviert waren. Von den wollte ich gerne Berichte und andere Dokumente zu dieser Reise haben wie Auswertung oder auch ein Zeit- und Reiseplan. Diese Dokumente lagen aber nicht vor, weil es sich einfach um einen informellen Austausch gehandelt haben soll. Einmal weiter bitte. Ja, da wurde ich ein bisschen skeptisch. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass mehrere Beamtinnen nach Prag reisen und es dann überhaupt keine Dokumente gibt. Darüber unterhielt ich mich auch mit dem Büro einer Bundestagsabgeordneten und das Ergebnis waren zunächst eine schriftliche Frage, auf die es eine weitere nichtssagende Antwort gab und eine kleine Anfrage, auf die es eine weitere Antwort gab, die nicht so richtig weitergeholfen hat. Wir wussten immer noch nicht, worum es konkret bei diesem Treffen in Prag ging. Die beiden Fragen und Anfragen drehten sich nicht nur um diesen polizei-fachlichen Austausch, sondern das war dann jeweils am Rand dieser Anfragen untergebracht. Ein Ergebnis war aber, dass auch das Bundeskriminalamt irgendwie involviert war, also erhielt auch das Bundeskriminalamt über FragDenStaat eine Anfrage, wieder die Antwort, dass das nur ein informelles Treffen war. Sie können nichts weiter dazu an Dokumenten liefern. Das hat nichts daran geändert, dass ich, ja, weiterhin nicht glaube, dass Beamte einfach so nach Prag reisen und es keine Dokumente gibt, die ich anfragen kann. Deswegen habe ich mit Freunden von der NGO "Jure" in Tschechien gesprochen. Dort gibt es auch ein IFG-Gesetz und sie haben in Tschechien angefragt, wie es aussieht. Auch da kein Ergebnis. Insofern war ich vielleicht einfach zu misstrauisch, aber vielleicht möchte man da wirklich nicht über Dinge reden und hat das Treffen extra so gestaltet, dass man auch im Nachhinein nichts darüber herausgeben muss. Ich hätte mir jedenfalls etwas mehr Transparenz zu den Ergebnissen dieses Treffens gewünscht. Ja, man sieht, dass ich gelegentlich Bundestags-Drucksachen durchsuche. In einer weiteren wurde auf ein Projekt hingewiesen, in dem die Leistungsfähigkeit marktverfügbarer Gesichtserkennungssysteme untersucht werden sollte. Das klang ja spannend. Ich wollte dem Projekt-Bericht lesen. Deswegen habe ich wieder eine IFG- Anfrage gestellt und dieses Mal war die IFG-Anfrage auch erfolgreich. Das sehen wir auf der nächsten Folie. Und zwar wurde ich glaube sogar innerhalb der Frist - Überraschung - mir der Evaluierungbericht in Kopie zugestellt, wobei das nicht der originale Bericht war, sondern wir sehen hier leicht dieses Wasserzeichen: Antrag. Das ist eine Kopie, die extra für den IFG- Antrag modifiziert wurde. Die Namen der Firmen wurden hier durch Buchstaben ersetzt, so dass ich nicht mehr sagen kann, welche Firma hier besonders gut abgeschlossen hat. Aber etwas anderes war ja hier besonders interessant - Ich gehe jetzt gar nicht auf die technischen Ergebnisse ein, welche Firma besonders gut abgeschlossen hat, sondern interessant ist der erste Teil, wo der Versuchsaufbau beschrieben wird. Und zwar geht daraus hervor, dass das BKA einfach mal acht Millionen Bilder an Fraunhofer übermittelt hat, und zwar Bilder aus der InPol-Datei, die überwiegend Bilder aus erkennungsdienstlichen Behandlungen enthält. Das heißt, das BKA hat einfach 5 Millionen frontale Geschichtsbilder und 3 Millionen Halbprofilbilder an Fraunhofer übermittelt, damit die vier Programme miteinander vergleichen können. Ich habe so ein paar Zweifel daran, dass das Ganze zulässig ist. Ich denke, man hätte die Software auch anders prüfen können. Und mit dieser Frage, ob es zulässig ist, habe ich mich an den Bundesdatenschutzbeauftragten gewandt. Das war im April 2021. Im Dezember 2021 habe ich dann noch mal nachgefragt, wie's aussieht. Die Prüfung dauert an. Ja, wir springen zum nächsten Projekt G20 in Hamburg. Das ist jetzt schon ein paar Jahre her, aber das lässt uns immer noch nicht los. Ein Grund ist, dass im Rahmen von G20 über 100 Terabyte an Bild- und Videomaterial eingesammelt wurden. Dieses Bildmaterial wurde von der Polizei gesammelt, um es anschließend biometrisch zu verarbeiten. Dazu wurde diese Software Videmo genutzt und der hamburgische Datenschutzbeauftragte hatte ordentliche Zweifel daran, dass das so in Ordnung ist und hatte die Polizei auch aufgefordert, ja, diese Datenbank, die dabei aufgebaut wurde, zu löschen. Das ist aber nicht passiert. Die Polizei hat den hamburgischen Datenschutzbeauftragten ignoriert bzw. auch gegen ihn geklagt. Das Verfahren ist dann in die nächste Instanz gewandert und ich glaube, das Verfahren vor dem hamburgischen Oberverwaltungsgericht ist noch immer nicht abgeschlossen. Über dieses Verfahren wurde in der Presse immer mal wieder berichtet, aber Dokumente dazu hatte ich bisher nicht so viele gesehen. Deswegen habe ich auch da mal nachgefragt. Ja, da habe ich dann als erstes ein Fehler gemacht: Ich habe nach der Datenschutz- Folgenabschätzung gefragt. Das Programm oder das Projekt ging los, bevor die Datenschutzgrundverordnung endgültig in Kraft getreten war, das heißt, es war noch gar nicht notwendig eine Datenschutz- Folgenabschätzung anzufertigen, ergo konnte sie mir auch nicht ausgehändigt werden. Danach habe ich mich an den hamburgischen Datenschutzbeauftragten gewandt und wurde ganz hervorragend beraten. Vielen Dank dafür. Und im Anschluss konnte ich eine bessere Anfrage stellen und habe unter anderem eine Risikoanalyse und eine Verfahrensbeschreibung angefragt, die nach altem hamburgischen Datenschutzgesetz notwendig waren, sowie nach einer Errichtungsanordnung nach Paragraph 490 Strafprozessordnung. Zwei dieser Dokumente habe ich nach Vermittlung durch den hamburgischen Datenschutzbeauftragten auch erhalten. Die Risikoanalyse habe ich, weil sie weiterhin als Verschlusssache eingestuft wird, nicht erhalten. Das mit der Errichtungsanordnung war besonders interessant. Und zwar bekam ich die Errichtungsanordnung zunächst nicht, weil die Errichtungsanordnung nicht über den Entwurfs-Status hinaus bearbeitet wurde, und damit ist sie von der Informationspflicht ausgenommen. Allerdings war das Projekt Videmo zu dem Zeitpunkt schon abgeschlossen worden von der Polizei Hamburg. Das heißt, ich war der Auffassung, einen echten Entwurfs- Status hatte das Dokument gar nicht mehr, auch wenn noch Entwurf draufstand. Dieser Einschätzung folgte die Polizei dann nach Vermittlung durch den hamburgischen Datenschutzbeauftragten auch. Was aber noch interessanter an dieser Sache ist, dass hier über - ich glaube - wenige Jahre eine Datenbank mit biometrischen Daten von der Polizei betrieben wurde, ohne dass die Errichtungsanordnung für diese Datei jemals unterschrieben wurde. Das heißt, die Polizei hat da illegalerweise eine Datenbank aufgebaut, über Jahre betrieben und die Errichtungsanordnung dazu wurde nie unterschrieben. Normalerweise ist das der Fall, wenn eine Datei für 3 Monate oder länger betrieben wird. Und damit kommen wir zu Snoopy. Snoopy: Genau. Vielen Dank! Ich berichte dann wie angekündigt über "Kameras stoppen". Das ist eine Initiative aus Köln und die begleitet die Klage und die Öffentlichkeitsarbeit gegen die Videoüberwachung von dem Polizeipräsidium Köln. Das Polizeipräsidium hat nach der kölner Silvesternacht bzw. den Vorkommnissen in der Silvesternacht 2015 auf 2016 die Videoüberwachung deutlich ausgebaut und genau die Initiative arbeitet und unterstützt die Arbeit dagegen. In dieser Initiative habe ich auch ein paar Informations-Freiheits- Anfragen gestellt an das Polizeipräsidium Köln. Das sind aktuell ungefähr 17. Die Links dazu werden dann noch einer Beschreibung hinzugefügt. Und da ist das Problem, dass wir quasi nie eine Antwort von der Polizei bekommen haben. Die Polizei hat fast immer gesagt: Nein, auf Grund der öffentlichen Sicherheit können wir keine Informationen geben. Da hat auch die Vermittlung durch die Landessatenschutzbeauftragte NRW nicht geholfen. Die Polizei stellt sich da komplett stur und möchte keinen Tropfen Informationen an uns herausgeben. Wenn es dann auch passt, nehmen Sie auch mal andere Gründe als öffentliche Sicherheit. Sie finden irgendwelche Argumente in den Datenschutzgesetzen, die Sie dann vorschieben, aber im Zweifel verweisen Sie dann auch immer auf die öffentliche Sicherheit. Und dazu haben wir uns gedacht. Wie sieht das denn - da kantorkel ich ja schon einige Erfahrung mit Anfragen hatten - Wie sieht das in anderen Städten in Deutschland aus? Und haben uns da mal Gedanken gemacht. Wir wissen von FragDenStaat, dass es ein Massenanfrage- Tool gibt, mit dem man mehrere Anfragen, also eine Anfrage an mehrere Stellen gleichzeitig senden kann. Dafür muss man sich einmal bei FragDenStaat freischalten lassen, das ging relativ easy, das haben wir probiert und dann ist eine relativ große Anfrage rausgekommen, denn das mit den Polizeien in Deutschland ist ein bisschen kompliziert. Polizeien sind Ländersache und jedes Land hat da seine eigenen Polizei-Dinge, die es da tut. Die heißen zum Beispiel komplett anders. Das heißt, man kann schlecht über Textfilter alle Polizeien raussuchen aus dieser großen Liste. Und wir haben in diesem Anfrage-Tool so lange rumgeklickt, bis wir gedacht haben, wir haben so alle Polizeien gefunden, die uns irgendwie vielleicht weiterhelfen und haben dann uns eine Anfrage zusammengebastelt. Wir haben insgesamt 195 Polizeidienststellen in Deutschland gefunden und haben dann auch eine Anfrage an diese geschickt. Den Anfragetext habe ich dann einmal hier. Wir haben aus unseren bisherigen Erfahrungen viel einfach mitgenommen. Am liebsten möchten wir natürlich alles haben. Das kann man aber schlecht in so einen Antragstext 'reinschreiben, sondern wir müssen das schon etwas spezifizieren, damit die Polizeien auch wissen, was genau wir haben wollen. Da kann man die wichtigsten Sachen sehen. Wir möchten wissen wo sind Videokameras? Dazu gehörten für uns Standort, erfasster Bereich, Abmessung, Energieverbrauch. Dann wie kantorkel ja schon mit seinen Errichtungsanordnungen berichtet hat, haben wir die sowie Datenschutz- Folgenabschätzungen und Verfahrensbeschreibungen angefragt. Dann wollten wir wissen, wie weit ist in Deutschland schon der Einsatz von Kameras, die KI-Fähigkeiten haben oder intelligente Überwachungsmaßnahmen ermöglichen. Und dann wollten wir doch einmal so ein bisschen Behörden-Krams haben und zwar die Dienst- und Verfahrensanweisungen, dass wir auch sehen, dass das alles richtig und ordentlich ist. Dann wurde das, genau, alles abgeschickt und dann zeige ich euch mal, was wir da so für Rückmeldungen bekommen haben. Und zwar kann man hier sehen: Links ist der Balken. Das sind 70 Rückmeldungen, die wir erhalten haben und von 125 Dienststellen haben wir keinen Mucks gehört. Das heißt, sie haben nicht geantwortet. Auch wir haben ein paar Stellen erinnert. Da kam dann auch nichts mehr zurück und die stellen sich auf taub. Wir haben bisher auch aus zeitlichen Gründen weil 195 Anfragen doch recht viel Zeitaufwand sind, vielleicht ein bisschen mehr, als wir geschätzt haben, nicht überall die entsprechenden Aufsichtsbehörden für die Informationsfreiheit - das sind meistens die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LFDI), die haben wir jetzt nicht angeschrieben und bei allen Anfragen um Vermittlung gebeten. Vielleicht folgt das noch und es gibt nächstes Jahr wieder einen Vortrag darüber, was da dann rausgekommen ist. So, aber wenn wir uns diese Ergebnisse jetzt mal ein bisschen näher im Detail anschauen, dann habe ich eigentlich eine positive Nachricht. Von den Rückmeldungen, die wir bekommen haben, wurden nur 13 Anfragen komplett abgelehnt. Die anderen Anfragen haben alle eine Rückmeldung bekommen. Aber wenn wir uns das jetzt auch noch mal genauer im Detail ansieht, dann sieht das nicht mehr so schön aus. Wir haben nämlich keine einzige Anfrage vollständig beantwortet bekommen, auch wenn teilweise die eine oder andere Polizeibehörde uns wirklich 95% bis 99% an Informationen, die sie haben, geschickt haben. Die finden sich alle unter teilweise. Das waren nur 8 Polizeibehörden. Das ist jetzt auch nicht besonders viel. Die Ablehnungen hatten wir vorhin schon. Dann gibt es auch einige Polizeibehörden, die geantwortet haben, dass bei ihnen keine Videoüberwachung vorhanden ist. Das ist für uns auch ein guter Hinweis, weil so wissen wir, da ist aktuell nichts. Dann gibt es, je nach Bundesland, auch Polizeibehörden, die sagen: Wir kümmern uns gar nicht darum. Wir beantworten auch nicht gerne Informations-Freiheits-Anfragen. Schickt das bitte mal an das zuständige Innenministerium bzw. die zuständige Innenbehörde. Dann gibt es auch leider einen Haufen Anfragen, die im Anfrage- Prozess versandet sind. Das heißt, wir haben durchaus eine Reaktion von der Behörde bekommen, aber die hat sich dann im Gespräch verlaufen. Das hat verschiedene Gründe, warum das bei einer Behörde verläuft, weiß ich nicht. Aber 3-4 Anfragen sind auch bei uns verlaufen, einfach aus dem Grund, dass verwirrende Gebührenforderungen kamen oder wir dann auch so ein bisschen mit unseren Ideen am Ende waren und dann bei der einen oder anderen Anfrage ein bisschen aufgegeben haben. Als letzte Kategorie haben wir dann noch die technischen Fehler, weil es gab durchaus zwei Polizeibehörden, da hat die Emailadresse einfach nicht funktioniert. Es war aber eine Rückmeldung und so haben wir das dann auch einsortiert. Dann möchte ich mal die Erfolge ein bisschen genauer beleuchten, zumindest die größten. Und zwar war der eine Erfolg in Offenburg, in Baden-Württemberg. Dort haben wir von der Polizei fast alle Informationen zu der bestehenden Videoanlage erhalten. Das Bild ist ein kleiner Ausschnitt aus der Datenschutz-Folgenabschätzung, die das technische Verfahren in schematischer Darstellung etwas beschreibt. Da sieht man auch schön, wie die Polizei sich Mühe gegeben hat, alles ordentlich zu machen, zumindest auf diesem Schaubild. Dazu gibt es noch sehr viel Text und Behördenleiteranordnungen und all das. Den Link gibt es auch in der Beschreibung und das einzige, was in dieser Anfrage gefehlt hat, waren Informationen über die Abmessungen der Kamera und den Energieverbrauch. Da wollten sie sich die Informationen per Hand holen, aber hätten uns dafür einen finanziellen Aufwand in Rechnung stellen wollen von Gebühren, die noch unklar waren. Da haben wir das gelassen, aber die waren schon ziemlich weit vorne mit dabei und haben uns schöne Informationen gegeben, wie so was aussieht. Dann haben wir einen weiteren Erfolg, und zwar in Mannheim. Hier ist es witzigerweise so ein bisschen andersrum. Hier haben Sie uns die Abmessungen und den Energieverbrauch bzw. die Leistungsaufnahme der Videoüberwachung gleich mit zugeschickt. Sonst war da auch relativ viel Information dabei. Da haben auch so ein paar Details gefehlt. Und besonders interessant war auch Mannheim, denn in der Antwort haben Sie dann zum Thema KI etwas über eine Kooperation mit dem Fraunhofer-Institut erzählt, dass es da einen Vertrag gäbe, den sie uns aber nicht zuschicken würden, weil er nicht vertraulich ist. Wer sich jetzt mit dem Informations-Freiheits-Gesetz ein bisschen auskennt, weiß: Vertraulichkeit ist kein Grund, Informationen zurückzuhalten. Und deshalb haben wir unsere Anfrage dann einfach um diesen Vertrag erweitert. Leider wurde diese Anfrage nicht beantwortet, die ist noch nicht komplett durch. Die Polizeibehörde Mannheim hat uns geschrieben, dass die gerade in Absprache mit der Landes-Datenschutzbeauftragten sind, die auch für die Informationsfreiheit zuständig ist und das mit denen abklärt, die Details. Da müssen wir auch unbedingt noch mal nachhaken, denn das wäre wirklich sehr interessant. Das ist auch so eine versandete Anfrage, wo sie versprochen haben, sie melden sich zurück, aber da kam nix. Dann würde ich weiter einen kleinen Überblick so generell über die Bundesländer geben. Was wir da so an Informationen, an groberen Informationen rausgefunden haben. Da haben wir - wer das Informations-Freiheits- Gesetz kennt, weiß auch, dass das Ländersache ist. Und Bayern, Niedersachsen und Sachsen haben überhaupt kein Informations-Freiheits-Gesetz. Da gab es gar nichts und da gab es auch fast immer Ablehnungen. In Hessen ist die Polizei im Informations-Freiheits-Gesetz komplett ausgenommen und die haben sich auch grundsätzlich alle direkt gesperrt, wenn sie überhaupt geantwortet haben. Wobei man hier auch sagen muss Niedersachsen war auf jeden Fall stets bemüht. Dort gab es oft einen Link zu der Internetpräsenz der jeweiligen Polizeidienststelle, wo dann auch wirklich ein paar Informationen über Videoüberwachung, wenn diese durchgeführt worden ist, Informationen standen. Zum Beispiel: Wo steht das? Auf einer Website waren auch ein paar Fotos von den Kameras mit so einem roten Kringel drum, damit man die auch erkennen kann. Genau. Das war das und dann war witzigerweise auch etwas dabei, das haben wir ja alle in dem Talk von Lillith und Honkhase gehört, dass das mit den Behörden manchmal ein bisschen schwierig ist und der Digitalisierung. Eine Website war halt kaputt und hat uns einen 404-Link angezeigt. Da wissen wir jetzt nicht, was da wirklich ist. Was ich auch sehr schade find': In NRW haben wir, da ich auch daher komme und mich da ein bisschen besser auskenne, viele Polizeibehörden angeschrieben, aber haben von sehr wenigen eine Rückmeldung erhalten. Köln blockiert, aus Bonn haben wir zum Beispiel was bekommen. Ich kann mich noch an Oberhausen erinnern, dass dort gar nichts ist und sonst gibt es wirklich eher wenig Antworten aus NRW. Vielleicht müssen wir uns da mal mit der Landes- Datenschutzbeauftragten NRW zusammensetzen und mal reden. Genau, in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein und beim Bund werden die Anfragen generell von dieser Innenbehörde, was ich schon mal am Anfang erwähnt hab', bearbeitet. Und da macht es wenig Sinn, die einzelnen Polizeibehörden anzuschreiben. Da haben wir dann jeweils von dieser Innenbehörde eine Antwort erhalten. Dann möchte ich noch etwas über ein paar besonders interessante Spezialfälle sprechen, die uns da so entgegengekommen sind. Da würde ich eher so mit dem Traurigen anfangen. Und zwar war das bei der Bundespolizei, die hat sich auf das Argument berufen, dass alle Informationen zur Videoüberwachung der Bundespolizei grundsätzlich Verschlusssache sind und deshalb wirklich kein einziges Dokument oder auch kein Teil-Dokument mit Schwärzungen an uns herauszugeben ist. Und auf diese Position haben die sich auch berufen und wollten da auch nicht von abrücken. Da haben wir sogar, weil uns das besonders wichtig war, weil die Bundespolizei vor allem an vielen Bahnhöfen recht viel Videoüberwachung in Betrieb nimmt und genommen hat. Und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, der BFDI, war da leider nicht wirklich besonders hilfreich. Der hat sich gefühlt nur die Rechtslage angeguckt und gesagt: Ja, Verschlusssache, die wollen das auch als Verschlusssache behalten, deshalb können sie da auch nichts tun. Und das fand ich sehr schade, denn in einem der Tätigkeitsberichte war so eine Vermittlung in einem ähnlich gelagerten Fall schon mal erfolgreich. Mal schauen. Das hat mich wirklich ein bisschen traurig gemacht. Dann ein kurioser Fall in Heinsberg: Dort hat die Polizeidienststelle gebeten, dass wir eine Personalausweis-Kopie übermitteln. Nach einer höflichen Information über das Informations-Freiheits-Gesetz haben sie dann darauf verzichtet und uns gesagt, dass sie keine Videoüberwachung machen. Das hätte auch schneller passieren können. Also da war ich dann doch ein bisschen verwirrt. Dann gab es in Sachsen-Anhalt mehrere Dienststellen, die uns unterschiedliche Kostenvoranschläge für die Gebühren bei dem Informations- Freiheits-Gesetz geschickt haben. Und die Innenbehörde von Sachsen-Anhalt, die diese Anfragen auch beantwortet hat, hat uns andere Kostenvoranschläge geschickt für dieselben Dienststellen. Und da waren wir dann auch etwas ratlos, was wir jetzt damit machen sollen. Das Unglückliche in Sachsen-Anhalt istt, dass diese wirklich auch hohe Gebühren verlangen können, die dann auch sehr abschreckend wirken. Und da war es pro Dienststelle das, was wir als Rückmeldung erhalten haben knapp über 500 Euro, auf die wir uns dann nicht unbedingt einlassen wollten. Und um bei den Kosten zu bleiben: In Schleswig-Holstein haben wir Informationen erhalten. Das war eine Stadt, die in Schleswig-Holstein so ein bisschen Videoüberwachung betreibt. Der Gebührenvoranschlag wurde mit 153,56 Euro beziffert. Aber ich habe hier nie eine Gebührenforderung erhalten und wir haben nichts gesehen und sagen das jetzt so mit dem Risiko, dass jetzt doch noch eine kommt, weil sie es einfach vergessen haben. Aber das ist für mich trotzdem ein Zeichen, dass Gebühren doch vielleicht auch gerne als Abschreckung genommen werden, um halt solche Anfragen möglichst im Keim schon zu ersticken. Genau, in Göttingen, in Niedersachsen war das, die nicht der Informationsfreiheit unterliegen und dann Informationen geschickt haben, die in einem "404 nicht gefunden"-Ergebnis der Behörden-Website geendet haben und uns ist dann auch noch so ein kleines Unglück passiert: In Mecklenburg-Vorpommern müssen Informations-Freiheit-Anfragen schriftlich gestellt werden oder per Telefon zur Niederschrift. Und da ich meinen FragDenStaat-Account falsch konfiguriert hatte bzw. dieser Account, den wir verwendet haben, falsch konfiguriert war - er hatte keine Faxe geschickt und da haben wir dann eher negative Ablehnung bekommen, weil es ein Formfehler war. Genau das war ein bisschen unglücklich, da haben wir auch da eher wenig rausgefunden. Und damit würde ich jetzt einmal dazu kommen, was wir aus diesem Projekt gelernt haben. Vielleicht mal für euch zur Information. Wir haben im Frühjahr diesen Jahres, also Frühjahr 2021 angefangen, uns damit intensiver zu beschäftigen, auch diese Massenanfrage zu stellen. Und nach einem halben Jahr war so mit den Anfragen der größte Teil durch. Und das ist alles schon ein längerfristiges Projekt. Wenn ich jetzt noch sehe und mir die Anfragen noch mal durch gucke, da gibt es eigentlich immer noch irgendwas zu tun und da muss man noch ein bisschen mehr dran arbeiten. Und genau das ist einfach ein bisschen unglücklich, dass sich so ein bisschen zieht. Das ist eher ein Langzeitprojekt, wo man gut was tun kann. Dann, was wir bei einem Anfragen auch gelernt haben, ist, dass es sich lohnt, viele verschiedene Parteien anzufragen. Das hat man auch bei kantorkel gesehen. Wenn die Polizei das nicht weiß, mit wem hat die Polizei gesprochen? Dann fragt man die, ob die was haben, wenn die eine Behörde sind. Und meistens gibt es dann eine Behörde, die dann ein bisschen freizügiger ist als andere und das Gesetz etwas anders interpretiert, obwohl das eigentlich auch nicht sein sollte und dann die Informationen herausgibt. Das habe ich zum Beispiel in Köln mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW gemacht. Dort habe ich dann über die Datenschutz- Kontrolle ein paar Dokumente von der Polizei erhalten, die die Polizei der Datenschutzbeauftragten zugesendet hat. Dann was noch wichtig ist: Sucht euch Verstärkung. 195 Anfragen von zwei Personen bzw. weniger als 5 Personen sind ein bisschen schwierig. Von der Zeit her ist es doch ein Aufwand, die Antworten auf die Anfragen durchzulesen und zu verstehen. Und da würde ich auch zu diesem Motto kommen: Bildet Banden, setzt euch zusammen, findet Leute, die da auch Lust und Interesse dran haben und genau dann ist es schon ein bisschen einfacher. Was auch sehr praktisch sein kann, wenn man ein bisschen mehr das Werkzeug FragDenStaat bzw. Informations-Freiheits-Anfragen verwendet. Es lohnt sich, ein bisschen 'rum zu suchen. Was haben andere Leute schon gefragt? Und was haben Sie als Ergebnisse bekommen? Und dann lohnt es sich für die eigene Anfrage vielleicht bei diesen erfolgreichen Anfragen abzuschreiben und zu gucken, was die gemacht haben, damit die Behörde darauf antwortet. Das lohnt sich eigentlich auch fast immer. Man kann nur dazulernen. Und das, wie ich finde, eine der wichtigsten Sachen ist auch stellt mehr Anfragen. Ich hatte schon eher das Gefühl, dass die Polizeien teilweise mit mit diesem Konstrukt Informations- Freiheits-Gesetz noch nie in Berührung gekommen sind, was sich ja zum Glück geändert hat. Und das finde ich, müsste dringend geändert werden. Sie sollten alle wissen, was das ist, was man damit tun kann und vor allem, dass das dafür da ist, dass wir als Bürger*innen mehr Antworten von den Verwaltungen bekommen, die uns auch zustehen. Genau das sind so unsere Lessons Learned bei diesem kleinen Projekt vom letzten Jahr. Und das war es auch schon von unserem gemeinsamen Projekt. Herald: Vielen, vielen Dank für diesen wichtigen Talk. Ich muss gerade so ein bisschen mit meinen Formulierungen vorsichtig sein. Wer überwacht die Überwacher? Dank eures Talks, dank eures Engagements sehe ich zumindest, dass wir als Zivilgesellschaft prinzipiell nicht hilflos oder wehrlos sind. Aber nur mal um eine Zahl aufzugreifen: Das Verhältnis bei den Antworten bei euren Informations-Freiheits-Anfragen mit 70 zu unter.. 70 zu 130 lässt ja noch viel Luft nach oben. We have to talk. Wir haben Fragen, jede Menge. Ihr seid jetzt noch da. Ich wechsle kurz ins Pad und, oh wow, greife mir die ersten Fragen raus. Beim Südkreuz war doch die Erkennungsquote grottenschlecht. Wie wurden eigentlich die vorgeblichen Erfolge begründet? Oder gab es dazu nicht irgendwo so eine Evaluierungsbericht? Kantorkel: Da gibt es einen Bericht, es gibt auch einen Blogpost dazu auf www.ccc.de, da wird das Ergebnis dieses Feldversuchs ein bisschen auseinandergenommen. Die Ergebnisse wurden dadurch geschönt, dass unter anderem verschiedene Systeme gekoppelt wurden und das ganze Szenario einfach so ein bisschen realitätsfern war. Und darauf ist man dann nicht so im Detail eingegangen, als man gesagt hat, das absurd hohe Erkennungsraten erreicht worden sind. Herald: Danke dir. Eine andere unfassbare Zahl herausgegriffen: BKA übermittelt frontale Gesichtsbilder an Fraunhofer. Anfänger*innen-Frage: Woher hat das BKA 5 Millionen frontale Gesichtsbilder? kantorkel: Ja, das sind Bilder aus erkennungsdienstlichen Untersuchungen, meine ich, und da habe ich mich noch nicht 'reingefuchst. Ich weiß nicht, wie lange Bilder, die dort angefertigt werden, aufgehoben werden dürfen. Dann, wenn man da so erfasst wird, dann ist man ja nicht automatisch Täterin oder Täter. Das ist also ein Thema, wo man noch weiter bohren kann. Herald: Und die haben natürlich auch alle ihre Erlaubnis dafür erteilt, oder? kantorkel: gehe ich von aus, ja. Herald: Ich muss mich echt bisschen auf die Lippen beißen. Wie viel Mühe und wie viel Sorgfalt wir immer damit verwenden, um wirklich alle Wesen zu fragen, ob sie mit ihren Gesichtern irgendwo ... Fotografieverbot in unseren Räumlichkeiten und ... Okay, ich nehme mal lieber die nächste Frage: Polizei Hamburg ignoriert Datenschutzbeauftragten. Verfahren läuft. Gibt es denn keine einstweilige Verfügung oder dergleichen? Oder habt ihr Ideen dazu? kantorkel: Ich kenne den genauen Stand des Verfahrens nicht. Also es gab da auf unterer Ebene vor einem hamburger Gericht ein Verfahren, da unterlag die Datenschutzbehörde. Das wurde jetzt zum Oberverwaltungsgericht angehoben und dieses Verfahren läuft einfach noch. Und ich glaube, mit einer einstweiligen Verfügung ist da wenig zu holen. Einfach auch, weil diese Datenbank inzwischen nicht mehr existiert, aber es geht immer noch darum, rückwirkend zu klären und auch für die Zukunft zu klären, ob das, was die Polizei Hamburg da sich geleistet hat, legal war oder nicht. Herald: Ich glaube, das implizierte auch ein bisschen so die Frage: Was ist denn dann eigentlich okay? Es ist verboten, aber die Datenbanken oder auch die Algorithmen haben ja dann irgendwie auch vielleicht gelernt. Okay, aber wenn die Datenbank, wissen wir, dass die Datenbank nicht mehr existiert? Ok, ich tu mal so. Eine Frage war: Was ist eigentlich eine ... Errichtungsanordnung? Alles klar! Bzw. ich kombiniere das mal mit der nächsten Frage der Aufbau einer Datenbank ohne Errichtungsanordnung, kann das denn Konsequenzen haben? Und wie könnten die aussehen? Kommt die Polizei jetzt ins Gefängnis? kantorkel: Mir ist nicht bekannt, dass es schon mal nennenswert Konsequenzen gab, wenn die Polizei eine Datenbank hatte, die sie nicht haben sollte, außer dass die Datenbank dann vielleicht irgendwann abgeschaltet wird, ja. Snoopy: Da möchte ich einfach mal kurz reingrätschen und zwar zu dem Punkt: Kommt die Polizei ins Gefängnis? Nein, sie kommt nicht ins Gefängnis. Die Polizei ist in Deutschland eine Behörde und Behörden sind Recht und Gesetz verpflichtet. Das heißt, sie können, also sie dürfen nicht gegen das Gesetz verstoßen oder gegen Recht, deshalb können sie das auch nicht. Das ist so der Gedanke aus dem Gesetz, so einen ähnlichen Fall hatten wir bei "Kameras stoppen" einmal, dass die Polizei das Urteil vom Verwaltungsgericht Köln nicht umsetzt. Und da habe ich auch gelernt: Man kann dann ein Ordnungsgeld gegen die Polizei beantragen, bis zu 10000 Euro. Und genau das bezahlt die Polizei dann ans Gericht. Und dann ist alles von linker Tasche in rechter Tasche und dann ist der Fall erledigt, also ... Herald: Danke, dir Snoopy: ... da passiert nicht viel. Herald: Danke dir. Die Liste von Fragen ist noch unglaublich lang. Wir sollten trotzdem hier stoppen. Aber die weitere Frage-Antwort und die Diskussion darüber in den Breakout-Room verlegen. An dieser Stelle erst einmal ganz herzlichen Dank an euch beide. RC3-Abspann-Musik Untertitel erstellt von c3subtitles.de im Jahr 2022. Mach mit und hilf uns!