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rC3 Wikipaka Intro Musik
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Rainer: Okay, wunderbar. Dann Dankeschön,
dass wir hier sprechen mit unserem Thema:
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Das schlechteste beider Welten oder:
informationelle Gewaltenteilung richtig
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umsetzen. Wir sind dabei Kirsten Bock und
ich. Kirsten, du kannst kurz ein paar
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Worte zu dir sagen.
Rauschen
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Rainer: Kirsten?
Kirsten: Jetzt. Die Tücken der Technik.
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Hallo, ja, mein Name ist Kirsten, ich bin
Juristin, Datenschutzexpertin und arbeite
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bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, ich
twittere unter privacyDE und ich war
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Sachverständige im Bundestag für den
Entwurf des
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Registermodernisierungsgesetzes und ich
spreche hier heute privat.
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Rainer: Wunderbar. Mein Name ist Rainer
Rehak. Ich habe Philosophie und Informatik
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studiert, bin jetzt Doktorand am
Weizenbaum-Institut für die vernetzte
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Gesellschaft und meine Themen sind so
Datenschutz / IT-Sicherheit. Und auch ich
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war Gutachter im Bundestag im
Innenausschuss. Da ging es aber um die
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digitalisierte Verwaltungsleistungen am
Beispiel des Familen-Elterngeldes. Und
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dann haben wir uns gedacht zu zweit, dass
sich da diese Themen überhaupt überlappen
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und auch ergänzen und da eine gewisse
Struktur zu erkennen ist. Und deswegen
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werden wir jetzt sprechen über ein paar
grundsätzliche Sachen, die das
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E-Government angehen. Erstens die
Vorstellung von uns beiden. Da sind wir
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gerade. Dann werden wir eine Einführung
machen in die digitale Verwaltung und die
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informationelle Gewaltenteilung. Dann
werden wir an den beiden Beispielen, die
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eben angeklungen sind, also die
digitalisierten Familienleistungen und die
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Registermodernisierung unsere vorherigen
Ausführungen konkretisieren und das Ganze
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dann in einem Abschluss zusammenführen.
Und quasi so ein Fazit ziehen. Und dann
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können wir die Erkenntnisse diskutieren.
Genau, dann kommen wir erst einmal zur
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Einführung in die digitale Verwaltung und
die informationelle Gewaltenteilung mit
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Kirsten.
Kirsten: Ja. Vielen Dank. Bei der
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Fragestellung eGovernment ja oder nein
geht es uns eigentlich nicht um die Frage,
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ob Digitalisierung überhaupt. Das ist
schon eigentlich eine gute Sache, sondern
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wie bei der Planung und dem Design mit der
Digitalisierung umgegangen wird. Da sollte
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sich nämlich nicht in erster Linie um
marktwirtschaftliche Aspekte drehen, wie
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das in kommerziellen Unternehmen ist,
sondern maßgeblich sollte sein, welche
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Anforderungen öffentliche Dienstleistungen
die Daseinsvorsorge eigentlich
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erforderlich machen und zudem auch
Berücksichtigung finden die Bedingungen
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aktueller Lebensweise, etwa, also wie
Verwaltungsdienstleistungen für die
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Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt
werden, also z.B. über Smartphone. Weil
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das einfach ein Tool ist, was weite
Verbreitung gefunden hat. Im Gegensatz zum
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Gang zum Amt. Aber wenn man sich jetzt
einer, wenn man jetzt versucht,
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unreflektiert Digitalisierung zu
optimieren, wie das üblicherweise
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passiert, dann stehen Effizienz-
Gesichtspunkte im Vordergrund. Und das ist
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eine rein technische oder wirtschaftliche
Denkweise, bei der klassische Mittel und
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Ziele Zentralisierung sind, vereinfachter
Datenzugriff, universelle Identifikation,
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Identifikatoren und so weiter. Aber die
Frage eigentlich, die wir stellen müssen,
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ist: Effizienz für wen eigentlich und
entlang welcher Kriterien? Wie soll also
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E-Government der Zukunft aussehen? Und
bezüglich staatlicher Systeme haben ja
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Rechtsstaatsprinzipien den Zweck, Macht zu
beschränken und Prozesse zu verlangsamen,
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um etwa demokratische Interventionen
möglich zu machen. Und genau danach muss
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sich die Gestaltung von IT ausrichten,
d.h. Systeme müssen so gestaltet sein,
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dass rechtsstaatliche Grundpfeiler und
Prinzipien nicht technisch ohne weiteres
-
umgangen werden können. Das heißt, sie
müssen Demokratie-fest sein. Also im
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technischen Bereich sprechen wir dann auch
von Resilienz. Ein konkretes Beispiel
-
dafür ist zum Beispiel die Gestaltung
technischer Systeme nach
-
verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das
kennen wir ja aus dem Gewaltenteilungs-
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Prinzip, aus dem Föderalismus-Prinzip, so
wie das auch in Artikel 20 im Grundgesetz
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festgeschrieben ist. Und das bedeutet
dann, dass wir auch im Bereich der
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Digitalisierung eine Trennung haben müssen
der Systeme. Und zwar so, wie wir das
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kennen: Kommunen, Länder, Bund als vierte
vertikale Gewaltenteilung, aber auch
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zwischen der Exekutive, der Legislative
und der Judikative. Aber auch, und das ist
-
ganz wichtig, zwischen den einzelnen
Behörden, so wie wir das kennen, dass wir
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zu unterschiedlichen Behörden auch
tatsächlich gehen müssen, weil sie
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getrennt in Räumen sind. So müssen sie
auch digital getrennt verwaltet werden.
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Das heißt also das Finanzamt darf nicht
einfach auf Schuldaten zugreifen oder
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Versicherungen dürfen nicht einfach auf
Kindergartendaten zugreifen. Also auch das
-
muss technisch sichergestellt sein. Und
genau so, also genau diese Grundprinzipien
-
der Verfassung müssen in Technik
abgebildet werden. Und das hat auch
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Gründe, die sich aus dem
Gesellschaftsvertrag ergeben. Und dazu
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erzählt uns Rainer was.
Rainer: Ja, dankeschön! Wir wollen jetzt
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natürlich keinen philosophischen Lehrsatz-
Vortrag halten. Aber so ein paar
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Grundpfeiler, warum wir das Ganze hier
machen, warum sich die Technik so nach
-
diesen Fragen ausrichten soll, muss
man schon machen, damit wir das auch
-
ordentlich motivieren können. Also der
sogenannte Gesellschaftsvertrag geht quasi
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davon aus... oder man kann erstmal die
Frage stellen: Warum geben wir als
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Individuen überhaupt Macht an irgendwelche
staatlichen Stellen ab, also an andere
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Stellen, als dass wir selber all unsere
Möglichkeiten immer ausüben? Naja, es gibt
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eben bestimmte Aufgaben, die sind nicht
individuell lösbar, also sowas wie
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allgemeine Regelung des Zusammenlebens
oder der Schutz vor Schwäche - von
-
Schwächeren oder so praktische Sachen
wie Verkehrsplanung, Sicherheit oder auch
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Umweltfragen. Die sind individuell nicht
lösbar, d.h. dafür schaffen wir uns so
-
eine Staatsstruktur. Und diesen Strukturen
geben wir dann die Macht, um genau diese
-
Aufgaben zu erledigen. Dabei ist aber
eben... ergibt sich schon, dass diese
-
staatlichen Stellen eben nur genau so viel
Macht haben sollen, damit sie überall
-
ihnen übertragenen Aufgaben erledigen
können, aber eben auch nicht mehr, denn
-
sonst würden sie ja außerhalb ihrer
Konstruktionslegitimität stehen. Und man
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kann jetzt sagen, dass die sogenannte,
also die informationelle Gewaltenteilung
-
setzt also diese politische Trennung und
Beschränkung auch technisch um. Wer da
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weiterlesen will: Steinmüller hat dazu
gearbeitet. Jetzt besteht die Chance der
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Digitalisierung, insbesondere auch von
Verwaltung, aber auch anderen Stellen
-
besteht darin, diese Machtübertragung an
staatliche Stellen so ein bisschen feiner
-
auszudifferenzieren und ein bisschen
anders auszutarieren, weil man vielleicht
-
kleiner steuern kann oder oder
feingliedrige Möglichkeiten geben oder
-
auch zurückhalten kann. Das heißt, das ist
tatsächlich eine Chance hier, die aber
-
auch sozusagen im negativen Fall vom
Gegenteil begleitet werden kann. Wenn man
-
also diese Digitalisierung nicht richtig
macht, nicht ordentlich macht, dann
-
bekommen eben diese staatlichen Stellen
technisch bedingt mehr Macht, als sie
-
eigentlich haben dürften und können dann
quasi weit über ihre, über ihre Erledigung
-
hinaus agieren. Das heißt also, dass auf
der IT-Design Ebene genau diese Fragen
-
reflektiert werden müssen und dann so
umgesetzt werden. Das wurde eben bei den
-
jüngsten - und jetzt komme langsam zu den
konkreten Punkten - bei den jüngsten
-
Digitalisierungsvorhaben eben nicht getan.
Also auf dieser Ebene wurde nicht
-
reflektiert, was da gerade passiert. Das
Resultat war dann eben, dass diese
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Asymmetrie zwischen Staat und BürgerInnen
sogar noch zementiert wird. Wenn ich eine
-
Verwaltung habe, die sowieso schon mehr
oder weniger verschlossen ist, weil ich
-
keine Ansprechpartner habe oder keine
Rechte, dann wird das natürlich noch viel
-
schlimmer. Wenn das Ganze dann in
Rechenzentren verbannt wird, wo man
-
noch weniger Zugriff hat und vielleicht
sogar die Angestellten selber gar nicht
-
mehr. Wobei natürlich unser Anspruch ist,
diese digitalen Werkzeuge zur Emanzipation
-
der Bürgerinnen und Bürger zu verwenden,
um genau auch z.B. bessere Kontrolle zu
-
erlangen und durchzusetzen. Zwei Beispiele
haben wir jetzt gleich im Vortrag. Und
-
diese beiden Beispiele sind eben
Gesetzesentwürfe, in denen diese
-
GesetzgeberIn in der Exekutive jeweils
weitreichende Befugnisse erteilt hat und
-
ihr technisch - und da kommen wir zum
Problem - technisch gesehen sogar noch
-
viel mehr ermöglicht. D.h. das ist nicht
deckungsgleich. Das erste Beispiel ist so
-
eine Art sichtbarer erster Schritt, und
zwar die Familienleistungen oder das
-
Elterngeld, was schon angesprochen worden
ist. Und das zweite Beispiel ist so eine
-
Änderung im Hintergrund, das
Registermodernisierungsgesetz, was Kristen
-
uns nachher näherbringen wird. Kommen wir
also zum ersten Beispiel. Die
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Digitalisierung von Familienleistungen und
des Elterngelds. Also es ist - ich umreiß
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das kurz: Es ist ein praktisches Projekt,
womit in Deutschland endlich angefangen
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werden sollte, diese mystische
Digitalisierung umzusetzen und die
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basiert, diese Familienleistungen basieren
oder die Digitalisierung davon basiert
-
ganz wesentlich auf dem Online-
Zugangsgesetz, dem OZG. Und die Grundidee
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dabei ist, das EU-Once-Only-Prinzip in der
Digitalisierung umzusetzen. Das heißt,
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dass Bürgerinnen und Bürger ihre Daten
möglichst, so ist die Idee, einmal angeben
-
und wenn sie dann an weiteren Stellen
Leistungen in Anspruch nehmen, müssen Sie
-
die nicht nochmal eingeben. Jetzt ist
allerdings die praktische Umsetzung, so
-
wie es jetzt im Gesetzesentwurf und so wie
es geplant ist, stößt die Nutzer:in das
-
Verwaltungsverfahren an, um z.B.
Elterngeld zu bekommen. Und das läuft dann
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einfach sozusagen im Innern der Verwaltung
weiter. Die nötigen Daten werden dann
-
zusammengesucht, z.B. durch Schnittstellen
zum Standesamt oder zur
-
Rentenversicherung und... und laut Online-
Zugangsgesetz wird das Ganze dann über so
-
ein Portalverbund, das ist also so eine
Kombination aus Verwaltungsportalen der
-
Länder und Behörden, realisiert. Da hat
man dann Servicekonten und Postfächer. Und
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da kann man diese Anfrage dann stellen und
dann läuft das innere Ding da los. Das
-
Problem ist, dass die aktuelle Umsetzung
tatsächlich so eine Verwaltungsinsel oder
-
Burg wenn man so möchte erstellt. Die ist
nach außen hin abgeschottet. Da kann man
-
so Fragen stellen, quasi. Aber intern
haben alle Behörden gegenseitig, technisch
-
gesehen, Vollzugriff. Das heißt, die
Verwaltung vertraut sich da untereinander.
-
Nichts ist signiert. Technisch gesehen
auch. Und offensichtlich klingt das jetzt
-
nicht gerade nach einer Einhaltung der
verfassungsrechtlichen Trennungsvorgaben.
-
Wo nämlich genau diese Interaktionen auch
technisch nicht ermöglicht werden sollten,
-
wenn sie auch rechtlich nicht geboten
sind. Es muss sogar verhindert werden,
-
wenn es nicht geboten ist. Da ist hier
eine Erinnerung nochmal, dass der
-
Datenschutz ja selber die Betroffenen
primär auch vor der Datenverarbeitung
-
durch die Organisation selbst schützt.
Und das ist eben hier die Verwaltung. Und
-
dann ergibt es plötzlich Sinn, zu
kritisieren, dass da so eine Burg
-
entsteht, in der intern alle miteinander
kommunizieren können. Aber das heißt hier,
-
dass die organisationale Selbstregelung
gerade nicht ausreicht. Man könnte ja auch
-
sagen: Ja, die können immer alle auf alles
zugreifen und dann vertrauen wir ganz
-
doll, dass sie immer das Richtige machen.
Ne, so würde aber Datenschutz nicht
-
funktionieren. Das heißt, es muss
Zugriffskonzepte geben und unerwünschte
-
Zugriffe müssen auch verunmöglicht werden
oder gar nicht erst im Design ermöglicht
-
werden. Die aktuelle Architektur tut aber
genau das. Es ermöglicht die komplett
-
freien Zugriffe von allen
Verwaltungselementen untereinander. Das
-
heißt ja, und dann kann man vielleicht
noch sagen... ein kleiner Begriff noch zu
-
dem - oder keine Erwähnung - zu dem
Postfach selber, was man da hat. Da sind
-
auch wieder die Antworten der Verwaltung
zu finden, wobei die weder signiert sind,
-
noch kann man irgendwie über dieses
Postfach selbst verfügen. Also es bleibt
-
quasi in der Verwaltungshoheit. Wenn sich
dann plötzlich bei einem Bescheid, wenn
-
der Bescheid sich ändert, ist es natürlich
kein Problem, wenn es gar kein Postfach
-
ist, sondern sowas wie eine Website, wo
man sich das Ergebnis als PDF runterladen
-
kann, das plötzlich zu verändern. D.h. auch
an dieser Stelle merkt man, man steht da
-
vor einer Wand und hofft dann, dass da was
richtiges rauskommt. Also dieses ganze
-
System setzt die politisch nötigen Grenzen
gar nicht um und, wie Kirsten schon mal
-
beschrieben hat, ist es auch... in diesem
konkreten Fall auch nicht resilient und
-
auch nicht demokratiefest, weil eben so
organisatorische Vorgaben sozusagen
-
die einzige Grenze sind zwischen dem
Staat, der intern komplett frei
-
miteinander Daten austauscht. Vielleicht
kann man noch als lustiges Detail anfügen,
-
sowas wie die qualifizierte elektronische
Signatur oder sowas wie authentifizierte
-
Behörden-Kommunikation finden sich
zumindest in diesem Gesetz und auch im
-
Onlinezugangsgesetz nirgends. Grüße gehen
raus an Markus Drenger, der da regelmäßig
-
verzweifelt. Das heißt, die eigentlichen
Säulen von E-Government werden da
-
überhaupt nicht angegriffen, sondern eher
so ein Monster geschaffen. Dann kommen wir
-
jetzt zu dem zweiten Beispiel, nämlich die
Steuer-ID. Und dazu wird uns jetzt Kirsten
-
uns was sagen.
Kirsten: Ja, vielen Dank Rainer. Ja, damit
-
dieser Portalverbund funktioniert und auch
wirklich alle Behörden miteinander reden
-
können und auch über die richtigen Bürger
miteinander reden können, hat sich die
-
Bundesregierung jetzt überlegt, mit dem
Registermodernisierungsgesetz die Steuer-
-
ID, die ja für den Steuerbereich schon
eingeführt worden ist, als eine
-
einheitliche lebenslange ID-Nummer
auszuweiten. Das heißt also, die
-
Zweckbindung, die diese
Identifikationsnummer bisher hatte für den
-
Steuerbereich, die wird ausgeweitet auf
alle Lebenslagen. Und ja, da kann man sich
-
das schon denken. Das verursacht dann
natürlich weitreichende Bedenken. Also
-
einmal: Rechtlich bekommt die Exekutive
damit Ermächtigung zum Datenaustausch, die
-
verfassungsrechtlich problematisch sind,
weil, das hatten wir schon gesagt, auch
-
hier die Trennung aufgehoben wird oder
zumindest jedenfalls sehr leicht
-
durchbrochen werden kann, wenn Behörden
auf Daten anderer Behörden der Bürger:innen
-
zugreifen können. Und zum zweiten
ermöglicht diese geplante technische
-
Umsetzung mit Hilfe der Steuer-ID auch
viel weitreichendere Zugriffe bzw.
-
verhindert sie nicht aktiv. Und das
Kernproblem, was in diesem Bereich
-
besteht, ist das Risiko, dass durch diese
Zugriffsmöglichkeiten Profile gebildet
-
werden können. Und zu der Profilbildung
hat sich das Bundesverfassungsgericht ja
-
z.B. schon vielfach geäußert. Bekannteste
Entscheidung ist die Volkszählung, das
-
Volkszählungsurteil. Aber auch in anderen.
Und da geht es immer um die Frage: Wie ist
-
Datenverarbeitung eigentlich zu begrenzen?
Und wie kann Zweckbestimmung festgelegt
-
werden? Und jedes Gesetz, das in die
Richtung geht, dass es eben keine
-
Begrenzung vorsieht und keine ordentliche
Zweckbestimmung, das ist
-
verfassungswidrig. Und das hat seine
Gründe auch im Datenschutzrecht. Das ist
-
dann nämlich auch ein Verstoß gegen
Artikel 8 der Charta der Grundrechte der
-
Europäischen Union. Die sieht nämlich auch
vor, dass Datenverarbeitung nur nach Treu
-
und Glauben und für festgelegte Zwecke auf
einer gesetzlich geregelten, legitimen
-
Grundlage erfolgen dürfen. Das heißt also,
wenn man diese ID benutzen will, dann muss
-
auch die zugrunde liegende Gesetzgebung
natürlich verfassungskonform sein, sonst
-
kann sie nicht als Rechtsgrundlage dienen.
Und die Gestaltung oder die Anforderungen,
-
also die Zweckbindung und die Begrenzung
der Datenverarbeitung, die sind jeweils
-
auch im Design zu berücksichtigen, also
auch bei der Technik-Gestaltung. Das sagt
-
uns der Artikel 25 der Datenschutz-
Grundverordnung. Und dabei ist dann auch
-
wesentlich, dass die technische Umsetzung,
so wie sie erfolgt, mit Hilfe eines
-
einheitlichen Personenkennzeichens auch
erforderlich sein muss. Und an der
-
Erforderlichkeit ergeben sich hier
erhebliche Zweifel. Natürlich ist das
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super praktisch, wenn jeder, wenn jede
Bürgerin eine Nummer hat und man die
-
durchgängig in allen Verwaltungsbereichen
benutzen kann. Aber man kann dann eben
-
auch sehr schnell und sehr leicht Profile,
also ganze Profile über das gesamte Leben
-
einer Person erstellen. Und genau das soll
eben nicht passieren dürfen, weil das das
-
Macht-Ungleichgewicht zwischen der
Bürger:in und dem Staat noch weiter
-
zementieren würde. Und so ein
Personenkennzeichen ist auch deswegen nicht
-
erforderlich, weil es nämlich Alternativen
gibt. Und das hätte die Bundesregierung in
-
ihrem Gesetzentwurf eigentlich viel, viel
grundlegender und viel besser
-
berücksichtigen müssen. Wir kennen nämlich
ein Beispiel einer bereichspezifischen
-
Kennzahl oder eines Kennzeichens. Das
haben nämlich die Österreicher in ihrem
-
System eingebaut. Und da geht es darum,
dass zwar Behörden miteinander
-
kommunizieren können und dadurch
Verwaltungsdienstleistungen auch einfacher
-
machen können für alle Bürger:innen, aber
die Behörden untereinander, die kennen die
-
jeweils bereichspezifischen Kennzeichen
der anderen Behörde nicht, sondern die
-
werden jeweils an einer zentralen Stelle
verhasht und so über diese Mittler-
-
Funktion wird dann für die
Austauschbarkeit von Information gesorgt,
-
also z.B. dass man sicherstellen kann,
dass die beantragende Person auch
-
diejenige ist, also auch die richtigen
Daten, den richtigen Wohnort angegeben
-
hat. Oder auch, um Verwaltungs-
Dienstleistungen wie beim Elterngeld z.B.
-
einfacher zu machen. So wie das Gesetz
jetzt aber ausgestaltet ist, wird es
-
höchstwahrscheinlich vor dem
Bundesverfassungsgericht scheitern. Das
-
kennen wir ja schon. Weil es eben
Alternativen gibt, die weniger
-
eingriffsintensiv sind und die der
einheitlichen Nummer gegenüber eben
-
deutlich weniger Risiken beinhalten, weil
eben so eine Profilbildung über alle
-
Behörden nicht so einfach möglich ist. Das
heißt unterm Strich, dass so ein
-
bereichspezifisches Personenkennzeichen,
was eben dann zu bevorzugen wäre, die
-
Gewaltenteilung auch respektiert, weil
eben die Behörden nicht ohne weiteres
-
miteinander reden können und auch das
informationelle Trennungsprinzip. Ja, und
-
da sind wir dann auch schon bei unserer
Zusammenfassung, die dann Rainer
-
übernimmt.
Rainer: Moment. Rauschen. Genau. Danke
-
Kirsten. Dann sind wir jetzt beim
Abschluss und haben hoffentlich so ein
-
bisschen in aller Kürze zeigen können an
diesen Beispielen, dass diese
-
Trennungsgebote dieser totalen
Verwaltungsvereinheitlichung und
-
Monolithisierung eigentlich entgegenstehen
und das Ganze jetzt an verschiedenen
-
Ebenen sozusagen so halbherzig politisch
rechtlich ermöglicht wird und fatal
-
technisch umgesetzt werden soll. Nochmal
als Erinnerung: Die informationelle
-
Gewaltenteilung ist die technische
Umsetzung der politischen Trennung. Und da
-
sieht man schon genau diese beiden
Probleme, die gibt es gerade. Jetzt kann
-
man sich natürlich fragen: Warum ist das
denn gerade so? Also warum wird das? Warum
-
wird da auf dieser grundsätzlichen und
auch kategorischen Ebene so geschlampt?
-
Wenn man es mal so sagen möchte. Das kann
einerseits natürlich daran liegen, weil
-
nicht im Großen oder sozusagen in dieser
Übersicht verstanden wird, was da gerade
-
passiert, weil man an dieser Ecke immer so
Schritt für Schritt hier was Kleines
-
verändert, da was Kleines verändert, dann
fehlt natürlich der große Überblick. Das
-
kann vielleicht auch daran liegen, dass
bestimmte Datenschutz-Grundsätze und
-
bestimmte verfassungsrechtliche Fragen in
dieser Hinsicht jetzt noch gar nicht
-
reflektiert worden sind. Aber da versuchen
wir ja gerade, unseren bescheidenen Teil
-
dazu beizutragen, auch in den Anhörungen.
Und der zweite Punkt ist natürlich auch,
-
weil, wie Kristen anfangs schon eingangs
gesagt hat, nach rein wirtschaftlicher
-
Effizienz und mit Verwaltungs-
Optimierung gearbeitet wird. Und auch da
-
eine totale Blickverengung stattfindet,
das ist natürlich dann sehr problematisch.
-
Wir wollen uns also hier nochmal stark
dafür machen, dass so
-
Verwaltungsdigitalisierung eigentlich eine
Chance ist, in der diese Macht
-
Übertragung feiner und ausdifferenziert
und austariert werden kann. Wenn man das
-
richtig macht. Und die Möglichkeiten gibts
und die Fähigkeiten ja auch, in diesem
-
Land sowas ordentlich zu machen. Ansonsten
wirds eben schlimmer und das scheint sich
-
so ein bisschen anzudeuten, dass da so ein
riesen Moloch entsteht, wo uns dann
-
vielleicht nur noch die Inkompetenz der
Überwacher schützt. Aber gut. Aber das
-
wollen wir gerade verhindern und auch
natürlich mit den Konzepten, die hier auf
-
einem Congress diskutiert werden. Und das
ist quasi unser Ansatz zu sagen, es gibt
-
Alternativen, die man politisch denken und
auch technisch umsetzen kann. Und das
-
sollten wir angehen. Vielen Dank. Und
falls es Fragen gibt, gern her damit.
-
Rauschen
-
Herald: Oder mich drauf schaltet. Aber
dafür haben wir ja Maxi in der Regie. Das
-
ist ja schon mal gut. Ich hab gerade noch
keine Fragen bekommen. Sekunde. Ich sage
-
es euch, wenn ich welche habe.
Rauschen
-
Herald: Doch wir haben eine Frage
bekommen. Ich hoffe, ihr könnt mich hören.
-
Sie ist relativ kurz gefasst, aber den
Kontext müsst ihr dann ergänzen. Woher
-
wisst ihr, fragt dort jemand, dass die
Architekturen diese Fehler haben, wie ihr
-
sie gerade beschrieben habt? Wer möchte?
Rainer: Darf ich dazu was sagen?
-
Herald: Ja, Rainer.
Rainer: Also das wissen wir - man könnte
-
sagen erstens indirekt und zweitens
direkt. Erstens indirekt. Bei diesen
-
Verwaltungsleistungen ist es so, da sieht
man sich, wenn man sich den
-
Gesetzesentwurf anguckt, da steht schon
dann drin, die sollen mit den reden können
-
und die sollen mit denen reden können. Und
dann passiert das automatisch und da
-
passiert das automatisch, sozusagen ohne
weiteres Zutun. Und da würde ich dann...
-
gucke ich sozusagen mit einem
informatischen Blick drauf. Und da steht
-
dann, sozusagen sind das so halbe
Schnittstellenbeschreibungen. Und da ist
-
aber nichts, da ist kein Wort: Auf die und
die Punkte muss aber geachtet werden,
-
oder: Das darf nur unter den Umständen
passieren oder so. Das heißt, man kann
-
sich da diesen diese Gesetzesentwürfe
einfach mal angucken und dann sieht man
-
schon, in welcher Hinsicht man das
interpretieren kann. Der zweite Punkt ist
-
aber das, was Kirsten beschrieben hat. Es
ist sogar sehr explizit so mit den
-
Fehlern. Das heißt, beim
Registermodernisierungsgesetz geht's ja
-
darum, die 200-und Register, die es in
Deutschland gibt, alle mit einem primary
-
key, würde man technisch sagen, mit so
einer ID zu versehen. Und das macht man ja
-
nur, wenn man die irgendwie zusammenführen
möchte. Also es ergäbe ja sonst überhaupt
-
keinen Sinn, diesen Ansatz überhaupt
vorzuschlagen. Das ist sozusagen der
-
zweite Ansatz, wo wir sehen, da wird das
nicht nur implizit irgendwie angedacht,
-
sondern das ist explizit so vorgesehen.
Und das ist sozusagen der... das wäre so
-
die Antwort. Ich weiß nicht, Kirsten,
willst du dazu noch was sagen?
-
Kirsten: Ja, man könnte noch ergänzen,
dass es gar nicht darauf ankommt, ob das
-
dann tatsächlich so gehandhabt wird. Wenn
das technisch möglich gemacht wird, dann
-
reicht es schon aus, weil wir vor unserer
historischen Erfahrung und auch der
-
Erfahrung, die wir jetzt aktuell sammeln,
ein sehr großes Augenmerk darauf legen
-
sollten, dass wir Digitalisierung
Demokratie-fest gestalten. Das heißt also,
-
dass sie nicht ohne weiteres mit kleinen
technischen Griffen oder eben auch nur mit
-
der Übergehung von Verboten ausgehebelt
werden kann und eben solche umfassenden
-
Persönlichkeitsprofile entstehen können.
Denn das ist einfach eine
-
Grundvoraussetzung unserer freiheitlichen
Demokratie, dass wir uns doch
-
weitestgehend frei bewegen können. Und da,
wo wir das nicht tun, da, wo uns der Staat
-
beobachtet in Anführungsstrichen, da muss
das sehr klar gesetzlich geregelt sein.
-
Und das muss eben auch in einem bestimmten
Rahmen bleiben. Das darf bestimmte Grenzen
-
nicht überschreiten, weil sonst eben die
freie Entwicklung des Individuums, das
-
dann ein sinnvoller Teil der Gemeinschaft
werden kann, gar nicht mehr gewährleistet
-
wird.
Herald: Ja, wir haben noch eine
-
Anschlussfrage, tatsächlich. Was kann ich
als Bürger tun, um diese Probleme
-
aufzudecken? Stelle ich Anfragen an
bestimmte Stellen über meine Daten? Und
-
wer sind diese Stellen? Also was ist jetzt
der nächste Schritt für mich als Bürger
-
oder Bürgerin? Rainer oder wer?
Rainer: Ja. Ja. Ich sage dazu mal kurz
-
was. Das ist natürlich sehr, sehr
schwierig, weil wir hier an so
-
Probleme kommen, wo man merkt, dass die
die Macht und die Möglichkeiten der
-
einzelnen Personen sehr beschränkt ist.
Weil wir da, weil wir sozusagen so ein
-
Verwaltungssystem gerade thematisieren. Es
ist weniger eine Frage: gibt's die Daten
-
da? Sondern: Was sind denn die Interfaces?
Was sind denn die technischen
-
Möglichkeiten der Behörden untereinander?
Das heißt, hier ist es glaub ich relativ
-
schwierig, da irgendwie Datenabfragen zu
machen, sondern es ist glaub ich eher so
-
wie immer bei solchen komplexen Sachen, so
dass man da irgendwie gucken muss: Gibt's
-
irgendwie Kampagnen oder was sagt denn der
eigene Abgeordnete oder die eigene
-
Abgeordnete zu dem Thema? Also eine
konkrete Frage, die man stellen kann, ist
-
ja: Warum wurde denn das österreichische
System mit den verteilten,
-
bereichsspezifischen IDs, warum wurde das
denn nicht benutzt? Die Bundesregierung
-
hat gesagt: Ja nö, so richtig passt es
eigentlich nicht und ist außerdem viel zu
-
teuer. So mit dem Dreizeiler kann man
jetzt nicht gerade die Grundlage der
-
modernen Verwaltung, sozusagen an der
Wegekreuzung zwischen digitalisierter
-
Verwaltungsmoloch und einer sauberen
Trennung, sollte man das nicht so lapidar
-
dahin werfen. Das wären glaub ich so
Fragen, die man stellen könnte. Meiner
-
Ansicht nach ist das so ein Ansatz.
Kirsten, hast du da noch was?
-
Kristen: Ja, so wie du schon sagst. Also
sich an die Abgeordneten wenden, denn das
-
Registermodernisierungs-Gesetz ist ja noch
nicht verabschiedet. Also da müssen die
-
Abgeordneten noch drüber abstimmen. Da
kann man sie zu befragen. Und der nächste
-
Schritt ist dann natürlich der Schritt
nach Karlsruhe. Man kann die Verbände, die
-
dann vielleicht Verfassungsbeschwerde
erheben oder wie auch immer sich das dann
-
gestaltet, möglicherweise auch über die
Parteien, über die Fraktionen im Bundestag
-
mit einer Normenkontrollklage, sich wie
gesagt an die Abgeordneten wenden oder die
-
Verbände in diese Richtung unterstützen.
Herald: Danke für die... ja, Rainer. Hast
-
du noch was?
Rainer: ... organisiert euch oder wir uns.
-
Ja, entschuldigung.
Herald: Da bist du ja hier am richtigen
-
Ort, würde ich sagen, auf einem Kongress.
Eine Frage haben wir auch noch bekommen
-
aus dem Publikum. Eher so ganz allgemein.
Warum, ist die Frage, tut sich Deutschland
-
so schwer bei der verschlüsselten
Kommunikation, vor allen Dingen mit den
-
Behörden? Ich, sagt hier unser Leser oder
Leserin, Zuschauer, hatte schon vor 20
-
Jahren meinen ersten PGP-Key. Also warum
dauert das so lang? Was ist das Problem?
-
Rainer: Also es ist... Kirsten, willst du?
Sonst... willst du dazu was sagen?
-
Kirsten: Ja, das ist eine vielschichtige
Antwort. Also so richtig verstehen kann
-
das glaube ich auch auch niemand. Also ich
glaube, die Antwort ist eigentlich ganz
-
schlicht: Es ist schlicht nicht gewollt.
So, das ist der Grund. Dass das technisch
-
nicht umsetzbar ist. Gut. Ich meine, wir
sind ein föderaler Staat. Da ist das
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natürlich nicht trivial. Also da muss man
einfach miteinander reden und sich
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einigen. Und das scheint eine besondere
Herausforderung zu sein, in diesem Fall.
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Aber auch davon ganz unabhängig könnte
natürlich das in bestimmten Bereichen ja
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durchaus umgesetzt werden. Also es müsste
ja nicht flächendeckend umgesetzt werden.
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Und auch da, glaube ich, fehlt es einfach
bei den Entscheidern möglicherweise auch
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an technischem Verstand. Ich glaube, so
einfach ist das tatsächlich.
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Rainer: Für die etwas Interessierten bin
ich da noch einmal zurück...
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entschuldigung
Herald: Bitte, bitte sag Rainer.
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Rainer: Wenn ich da ergänzen darf: Ich
glaube, da kann man sich auch E-Mail Made
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in Germany mal angucken. Den Vortrag, der
fasst das finde ich auch ganz unterhaltsam
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zusammen. Also ich meine, ich würde jetzt
die Frage stellen: Im Raum alle Hände
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hoch, wer eine DE-Mail Adresse hat. Also
wenn man... man sollte jetzt nicht so
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Sachen wie das soll was kosten oder es
gibt eine Zustell-Fiktion oder es gibt so
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ganz viele Gründe, so ganz kleine Punkte,
wo man es falsch machen kann oder BEA,
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wenn man sich das anguckt. Da wird dann
wieder was neues gebaut anstatt auf
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existierende Standards zu setzen. Also ich
würde auch sagen, das ist eher Inkompetenz
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an der Stelle als tatsächlich ein
negativer Wille meiner Ansicht nach. Aber
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ich bin da voll, ich bin da ganz bei der
schreibenden Person. Sowas bräuchten wir,
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also sozusagen eine sichere Behörden-
Kommunikation. Aber das ist... ich weiß
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nicht, ob da nicht verstanden wird, wie
wichtig das eigentlich ist. Und es geht ja
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- ist ja alles da an Standards und so
weiter. Ja, völlig richtig.
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Herald: Wäre das so ein Aufruf zu sagen:
Geht alle in die Verwaltung. Also tragt
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euer Wissen hier vom Kongress dahin. Fehlt
es sozusagen an dem Wissen, wie du gesagt
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hast, also muss man das Wissen da
reintragen?
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Rainer: Also auf jeden Fall. Ich meine,
das ist, glaube ich, ein Punkt, ich drängle
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mich mal ganz kurz vor, weil das finde ich
auch einen total wichtigen Punkt. Also -
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das klingt jetzt ein bisschen
schmalzig - aber der Staat, diese
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Entscheidungen und das sind natürlich
irgendwie auch wir. Das heißt, geht in die
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Verwaltung oder geht in die Politik.
Zumindest, weiß ich nicht, auch mal, um
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diese Art von Kompetenzen mit rein zu
tragen. Auf jeden Fall. Naja, Verwaltung.
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Okay. Vielleicht ja. Aber Kirsten wolltest
du noch was? Entschuldigung.
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Kirsten: Naja es wäre schön, wenn wir mehr
Techniksachverstand in der Verwaltung
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hätten, aber da müsste sich vorher glaube
ich einiges auch an der Struktur und vor
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allem auch an der Bezahlung ändern. Das
ist glaube ich ein wesentlicher Punkt,
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dass die Stellen, die relevanten Stellen,
einfach unterbezahlt sind. Und ja, auch
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das ist natürlich ein politischer Punkt.
Herald: Okay. Rainer, hast du noch was?
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Wir haben keine weitere Frage gerade,
insofern könnt ihr gerne einfach nochmal
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ganz einfach das anschließen.
Rainer: Ja, ich glaube, ich glaube, ich
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will vielleicht abschließend sagen: Diese
Einleitung, was wir so verwendet haben,
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als für den für den Titel Informationelle
Gewaltenteilung richtig umsetzen. Ich
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glaube, das ist jetzt ein ganz klassisches
Beispiel, wo man, wenn man immer so
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kleinklein denkt, an Grenzen kommt und an
Ecken stößt, wo man nicht so richtig
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versteht, warum das so ist und warum jetzt
da wieder die Expert:innen rum nölen und
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die Hacker sind unzufrieden und so weiter,
weil man einfach nicht sich einen großen
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Plan überlegt hat und mal überlegt hat,
was tun wir denn hier gerade? Ist es ja
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nicht so, dass wir jetzt die Faxe
einscannen und dann verschicken, sondern
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wir können ja hier mal Sachen ganz anders
bauen und müssen sie anders bauen. Und ich
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glaube, die Zeit, die wird da sich nicht
genommen. Da wird irgendwie drei Jahre
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lang einfach nur geschlafen und nichts
gemacht und dann muss es schnell gehen.
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Und ich glaube, das ist so ein Punkt, der
mich so ein bisschen nervt, weil
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eigentlich wäre die Zeit ja gewesen,
Onlinezugangsgesetz war 2017 oder so. Und
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jetzt auf einmal muss es hops hops hops
gehen, als wäre das irgendwie so ein
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Schüler oder eine Schülerin, die merkt,
dass morgen die Klassenarbeit ist oder für
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einen Vortrag noch lernt. Aber das ist
doch keine Industrienation, die so
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strategisch ihre Digitalisierung
organisiert. Und da krieg ich immer so ein
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bisschen... also die coolen Leute sind ja
hier. Also ich meine, muss man sich ja
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hier nur mal umschauen. So, also. Aber
gut, ja, das war nur so noch ein Punkt.
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Herald: Ich danke euch, würde ich sagen.
Auch, es bleibt viel zu tun. Das nehme ich
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hier mit aus dem Abend, den ihr uns hier
vorgestellt habt. Kirsten und Rainer, ich
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danke euch vielmals. Wer jetzt hier
zuschaut und wem die Frage dann erst in 5
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Minuten einfällt, der sieht ja auch grad
noch, hoffentlich, weiß gar nicht, ob man
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eure Folien noch sieht, aber ihr seid
beide auf Twitter unterwegs. Ihr findet
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das alles über das das Programm von der
Wikipaka WG und könnt dann im Nachhinein
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sicher auch noch ins Gespräch kommen. Ich
danke euch, dass ihr heute live diesen
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Vortrag bei uns gemacht habt und würde
jetzt einfach nochmal ganz kurz unsere
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Zuschauerinnen und Zuschauer quasi
verabschieden in den Abend. Also vielen
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Dank an euch beide. Ich sag kurz: Hier ist
jetzt Sendeschluss. Willkommen gleich in
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unserer Nachtschleife bei WTF Alpha. Wir
haben wunderschöne Bilder für euch
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herausgesucht, zu denen ihr euch Klänge
heraussuchen könnt. Vielleicht haben wir
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auch Klänge für euch. Mal sehen. Ist immer
so eine Sache mit der GEMA. Wenn ihr
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sozusagen wieder auf Inhalte steht, dann
würde ich euch gerne morgen früh hier
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wieder auf dem Kanal begrüßen. Um 11:05
Uhr sind wir wieder live dabei. Dann fangen
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wir an mit dem Thema digitales Ehrenamt.
Daniel Domscheit-Berg wird ein Gespräch
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führen mit Katharina Peranic von der
Stiftung für Engagement und
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Ehrenamt. Und wir haben
Jugend hackt, wir haben Wiki... diese
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ganzen Wiki Sachen. Wir haben alles. Guckt
einfach bei uns, wikipaka.de rein. Ich
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freue mich auf euch. Morgen wieder. Und
gute Nacht hier aus dem Kanal. Tschüss.
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rC3 Wikipaka Outro Musik
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Untertitel erstellt von c3subtitles.de
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