-
36C3 Vorspannmusik
-
Herald: So, unser nächster Vortrag für
heute hat den Titel "Geheimdienstliche
-
Massenüberwachung vs. Menschenrechte."
Darin gibt es ein Update zu den
-
Verhandlungen am Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte über die durch Ed
-
Snowden aufgedeckten Überwachungen.
Zurzeit laufen da ja drei Verfahren.
-
Einmal das um den britischen GCHQ, einmal
um den schwedischen Geheimdienst und gegen
-
das BND-Gesetz. Die Sprecherin ist Dr.
Constanze Kurz, Sprecherin des CCC,
-
Autorin bei Netzpolitik.org und selbst
auch eine der Beschwerdeführerinnen im
-
britischen Verfahren, also dem des GCHQ.
Begrüßt sie mit einem herzlichen Applaus.
-
Applaus
-
Constanze Kurz: Ja, vielen Dank, ich freue
mich sehr, dass so viele Fans der
-
geheimdienstlichen Massenüberwachung den
Weg hierher gefunden haben. Ich sage es
-
nochmal, obwohl es der Herald natürlich
schon gesagt hat: Ich bin in einem Fall
-
selber Beschwerdeführerin. Bedeutet
natürlich, dass ich nicht unbedingt
-
objektiv über die geheimdienstliche
Massenüberwachung sprechen werde, sondern
-
ich bin hier ganz klar Partei, also...
aber das wird man wahrscheinlich durch den
-
gesamten Vortrag merken. Ich habe quasi
drei Schwerpunkte, die ich machen will.
-
Einmal die beiden Verfahren, die in
Straßburg, Straßburg laufen. Die laufen
-
seit mehr als, ja, fast fünf Jahren. Und
ich will ein bisschen sprechen über das
-
BND-Gesetz. Das BND-Gesetz hat nämlich
überraschenderweise jetzt, Anfang Januar,
-
eine mündliche Anhörung und das wird
sicherlich ein sehr grundsätzliches Urteil
-
geben. Und der CCC hat dazu eine
Stellungnahme abgegeben und die werde ich
-
am Ende des Vortrags kurz zusammenfassen
und ein bisschen auch während des Vortrags
-
vergleichen: wie unterscheiden sich denn
die technischen und auch die gesetzlichen
-
Rahmenbedingungen für geheimdienstliche
Massenüberwachung zwischen Schweden,
-
zwischen Großbritannien und Deutschland?
Mir geht es also tatsächlich um diese Form
-
der millionenfachen Erfassung, vor allen
Dingen von Telekommunikationsdaten, aber
-
ich will auch ein bisschen darauf kommen,
warum das eigentlich keine
-
Telekommunikationsdaten im engeren Sinne
mehr sind. In Europa gibt es eigentlich
-
vier Länder, die massenhaft solche Daten
erfassen, Verkehrsdaten, und zwar durch
-
einen Zugriff auf die Infrastrukturen, die
eh in der Regel also in diesen vier
-
Ländern gesetzlich geregelt sind. Das ist
Großbritannien, Schweden, Frankreich und
-
Deutschland. Über Frankreich werde ich
jetzt hier nicht reden, aber auch da
-
laufen Verfahren. Ich will nur darauf
hinweisen, dass der GCHQ, was sozusagen
-
die technische Geheimdienstbehörde ist für
Großbritannien, in einer anderen Liga
-
spielt als die anderen drei Länder, weil
die ein sehr viel höheres Budget haben und
-
sehr viel mehr Personal. Vielleicht kann
man zusammenfassend zu all diesen Ländern
-
sagen, aber vor allen Dingen auch zu den
drei Beispielen, die ich bringen werde,
-
nämlich Großbritannien, Schweden und
Deutschland: die gesetzlichen Regelungen
-
sind oft vage. Das werde ich nachher auch
ein bisschen am Beispiel klarmachen. Sie
-
sind in der Regel technisch lückenhaft,
weil es natürlich rechtliche Befugnisse
-
sind, aber sie sind vor allen Dingen auch
in der Aufsicht und Kontrolle der
-
Geheimdienste ebenfalls sehr lückenhaft,
da wurde ja in Deutschland auch schon sehr
-
viel darüber gesprochen. Ich will also
beginnen mit dem britischen Fall, der mir
-
natürlich auch am Herzen liegt, schlicht,
weil ich selber eine der
-
Beschwerdeführerinnen bin, weil ich aber
auch glaube, dass er von der Art, wie er
-
behandelt wurde, am
Menschenrechtsgerichtshof eine gute Chance
-
hat. Dass wir nächstes Jahr ein Urteil
kriegen werden, was sehr klare und
-
deutliche Worte findet für die
geheimdienstliche Massenüberwachung. Da
-
geht es also um GCHQ, dieses Bild wird
jeder kennen, das ist ja mittlerweile
-
schon, quasi schon eine Ikone geworden,
also eine riesige Behörde mit Tausenden
-
von Mitarbeitern, Millionen Budget. Wir
wissen aber vor allen Dingen jetzt sehr
-
viel mehr über das GCHQ, über die
Veröffentlichungen der Journalisten aus
-
den Snowden-Papieren. Und von den
Veröffentlichungen gibt es kein Programm,
-
und ein paar Programme werde ich gleich
erwähnen, die nämlich auch vor Gericht
-
dann quasi angegriffen werden, die von der
britischen Regierung quasi in ihrer
-
Existenz bestritten werden. Da gibt's
welche, die werden nicht kommentiert, aber
-
es gibt eigentlich keine wo man, wo man
den Fall hätte, dass ein Programm aus den
-
Snowden-Veröffentlichungen, die ja alle so
einen merkwürdigen Namen haben, da kommen
-
wir nachher nochmal drauf, nicht
stattgefunden hätte oder das es nicht
-
existiert. Das erwähne ich deshalb, weil
natürlich diese Programme im Rahmen der
-
Beschwerdeverfahren einfach auch erwähnt
wurden und die Vertreter der britischen
-
Regierung in Straßburg sich natürlich auch
diesen Themen dann widmen mussten. Ich
-
will mal kurz das Verfahren klarmachen:
Man, man erwartet in der Regel, wenn man
-
vor dem Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof ein Verfahren
-
beginnt, nicht, dass es eine mündliche
Anhörung gibt, sondern das sind in der
-
Regel Verfahren, die ohne Anhörung gemacht
werden. Wir hatten verdammtes Glück. "Wir"
-
ist eine Gruppe von NGOs, nämlich die Open
Rights Group, Big Brother Watch und die
-
Schriftstellervereinigung Pen aus
Großbritannien und ich selbst, wobei
-
natürlich, ich als einzige Ausländerin
bin, das ist vielleicht ein bisschen
-
wichtig für die Ausgestaltung. Und man
erwartet nicht unbedingt, dass man eine
-
mündliche Anhörung hat. Wir hatten aber
zum einen eine Priorisierung, dafür gibt
-
es bei dem Gericht eine Möglichkeit, dass
man sozusagen einem Fall eine Priorität
-
einräumt. Und wir hatten sogar zwei
mündliche Anhörungen, die ich dann gleich
-
nochmal erwähnen werde. Das ist
ungewöhnlich. Ein Verfahren ist ganz
-
anders, als man es hier in Karlsruhe
kennt. Wer das jemals schon erlebt hat,
-
das ist also sehr viel strukturierter. Es
gibt keinen Dialog wie in Karlsruhe sehr
-
häufig, sondern das ist ein sehr
standardisiertes Verfahren, wo also die
-
Beschwerdeführerseite spricht, dann
spricht der Vertreter der britischen
-
Regierung oder einer anderen Regierung und
dann gibt es eine Fragerunde. Dann hat man
-
eine kurze Pause, sich auf die Fragen
vorzubereiten, und dann werden die Fragen
-
in sehr, sehr kurzer Zeit beantwortet. So
ungefähr läuft das ab. Und es gibt keine
-
Urteilsverkündung wie in Karlsruhe,
sondern das ist dann auch wieder ein
-
schriftliches Verfahren. Man bekommt das
Urteil quasi dann schriftlich, es gibt
-
kein Verlesen wie in Karlsruhe, aus meiner
Sicht ist das eigentlich eine gute Sache
-
in Karlsruhe, aber das gibt es dort in
Straßburg nicht. Ich will mal sozusagen
-
den Kern der Beschwerde kurz darstellen,
das ist natürlich die Massenüberwachung
-
über das TEMPORA-Programm und ich rufe
nochmal in Erinnerung, wer sich jetzt
-
daran nicht erinnert. TEMPORA ist eine
mehrteilige geheimdienstliche Operation
-
und umfasst die Hard- und Software an den
Glasfaserkabeln, denn irgendwo müssen die
-
Rohdaten ja herkommen, dann ein
sogenanntes MVR-System, das ist einfach
-
nur um die riesenhafte Menge, man muss
auch mal YouTube und YouPorn wegschmeißen,
-
ja, man muss also die Volumina reduzieren.
Und dann gibt's ein Programm, was
-
POKERFACE heißt – ich glaube, die haben da
einen extra Angestellten für bekloppte
-
Geheimdienstoperationsnamen – das ist eine
Datenbereinigung und schnelle
-
Löschroutine. Und dazu gehört dann das
hier auch bekannte XKEYSCORE-System, das
-
haben ja auch deutsche Geheimdienste
probieren dürfen, damit verbindet man dann
-
die gefundenen gefilterten Datensätze.
Also das ist sozusagen, wenn man das mal
-
zusammenfassen will, das TEMPORA-Programm,
viele werden sich erinnern, das ist ja
-
ganz am Anfang schon der Snowden-
Veröffentlichungen, also 2013, öffentlich
-
geworden, und kurz danach hatten wir auch
schon die Beschwerde im Gange. Allerdings
-
zog es sich trotz der Priorisierung sehr,
sehr lange, schlicht deshalb, weil andere
-
NGOs, große NGOs wie Privacy International
und Amnesty hinzugezogen wurden. Also wir
-
hatten dann so einen Fall, wo, weil die
Beschwerden sehr ähnlich waren, die
-
zusammen verhandelt wurden. Ich will
nochmal kurz beschreiben, was in
-
Großbritannien gesetzlich erlaubt ist. Das
Gesetz ist allerdings mittlerweile bereits
-
einmal novelliert worden, das heißt die
Beschwerde läuft eigentlich gegen ein
-
Gesetz, was gar nicht mehr, so nicht mehr
existiert, und zwar erlaubt ist "external
-
communication". Wenn also Nicht-Briten
beteiligt sind, in Deutschland wäre das
-
sozusagen wie die Auslandsfern-
meldeüberwachung im BND-Gesetz
-
oder die internationalen Verbindungen. Es
ist also ein Unterschied. Es müssen also
-
Nicht-Briten beteiligt sein.
Innerbritische Kommunikation darf also
-
gesetzlich so nicht überwacht werden. Und
ich will daran erinnern, dass ein Großteil
-
der innerbritischen Kommunikation aus
ökonomischen Gründen, aber auch aus
-
technischen Gründen übers Ausland geleitet
wird, weswegen das einmal von Bedeutung
-
ist für den Geheimdienst, aber zum anderen
auch die Frage "Wie viel von dem
-
transatlantischen Datenverkehr können Sie
damit abgreifen und weitergeben?", denn
-
Großbritannien ist ja Teil der Five Eyes
und ist natürlich auch eng mit der NSA in
-
Kooperation. Ich habe es nochmal, einmal –
wahrscheinlich werden viele diese Grafiken
-
kennen – damit man eine Idee hat, von
wieviel Kabeln wir da ungefähr sprechen.
-
2013, als wir die Beschwerde eingereicht
haben, waren das so ungefähr 200
-
Unterwasserkabel. Man sieht hier vor allen
Dingen: Cornwall ist sozusagen der Kern
-
der Anlandestation, wo die
transatlantischen Kabel rübergehen, aber
-
es gibt natürlich auch eine Verbindung
innerhalb, also ein Geheimdienstnetz
-
innerhalb von Großbritannien, weil ja die
Daten dann irgendwo auch weiterverarbeitet
-
werden müssen und mit den Satelliten
verbunden werden. Man sieht hier von euch
-
aus auf der linken Karte die
Satellitenstationen, mit denen man noch
-
das ja auch noch verbinden will. Also das
ist ja nicht nur Glasfaser, sondern auch
-
Satellitenkommunikation wird erfasst,
genauso wie in Deutschland auch und auch
-
in anderen europäischen Ländern, weswegen
man die natürlich auch in schneller, mit
-
schneller Verbindung weiter transportieren
will. Das ist ein "Full take", so wie in
-
Deutschland auch. Also "Full take"
bedeutet man nimmt den gesamten
-
Rohatenstrom. Sie haben aber nicht wegen
sozusagen wegen der Menge, also 2013 reden
-
Sie von über 20 Terabyte, haben Sie
manchmal schneller wegschmeißen müssen,
-
als Sie filtern konnten. Darüber ist ja
relativ viel berichtet worden. Und dass
-
sind, sozusagen, die technischen
Voraussetzungen auf die man die Beschwerde
-
stützen kann und sagen kann "Wir haben
eine europäische Menschenrechtskonvention,
-
die hat einen Artikel 8, und der gibt uns ein
Menschenrecht auf Privatsphäre. Und diese
-
massenhafte Überwachung, wo ja sozusagen
im Geheimsprech heist das dann "Bulk
-
Collection", also wie die Massen der Daten
da angesammelt werden, widerspräche der
-
Menschenrechtskonvention, darauf gründet
sich das. Ich habe jetzt mal nochmal ein
-
Bild mitgebracht von diesem Gerichtshof.
Der hat allerdings natürlich auch schon
-
öfter mal über Massenüberwachung
geurteilt. Auch schon in der Zeit wo es
-
digital los ging. Also die ersten Urteile,
ich hab es hier mal aufgelistet, wenn sich
-
jemand dafür interessiert, die kann man
natürlich nachlesen, sind auch nicht
-
uninteressant. Dass ging in neueren
Bereich von 2008 bis über 2009 bis 2013.
-
Das sind die Fälle um automatisierte
Datensammlung und jeweils ist auch
-
festgestellt worden, wie bei anderen
Höchstgerichten in Europa, dass diese Form
-
von automatisierter Datensammlung begrenzt
sein muss. Denn wenn man so eine
-
Beschwerde aufsetzte, das hab natürlich
nicht ich geschrieben, sondern britische
-
Anwälte, die wir bezahlt haben und die
auch durch eine große Spendenaktion 2013
-
europaweit finanziert wurden. Die stützen
sich natürlich immer auf ältere Urteile.
-
Deswegen, wenn man die Beschwerden liest,
die hängen auch im Netz, dann kann man
-
sich immer nochmal Rückgriff nehmen auf
die alten Urteile. Vielleicht noch mal
-
eine kurze Sache zu diesem ganzen
Verfahren. Es gab eine Anhörung 2017, dann
-
gab es ein Urteil 2018, und dieses Jahr
gab es eine neuerliche Anhörung. Da fragt
-
man sich "Wie kann das sein, wenn ein
Urteil gefallen ist?" Das ist anders in
-
Straßburg. Wenn in Karlsruhe ein Urteil
fällt, dann ist es ja endgültig, dann ist
-
das ein Urteil. In Straßburg ist es aber
so, dass man auch noch danach die große
-
Kammer anrufen kann, wenn man gute
Argumente vorbringt. Das heist, man kann
-
quasi einen Widerspruch gegen ein
höchstrichterliches Urteil einlegen und
-
sagen "Wir möchten die gesamte Kammer
anrufen, weil wir haben diese und jene
-
Argumente." Davon habe ich jetzt ein Teil
gleich nochmal gebracht. Das ist hier
-
geschehen, und die Richter haben das
angenommen, weswegen es eine zweite
-
mündliche Anhörung gab. Jetzt, im
Frühsommer, und da ist das ein ganz
-
merkwürdiges Prozedere, ich will das nun
mal beschreiben, weil ich das selber auch
-
noch nicht erlebt habe und weil so viele
Menschen wahrscheinlich auch nicht
-
unbedingt nach Straßburg fahren, um sich
sowas anzusehen. Es ist ein richtig, so
-
richtig, so eine Papierschlacht. Da kommen
die mit Koffern, die Anwälte, und
-
schleppen ihre großen Akten hin. Sowohl
die Vertreter der britischen Regierung wie
-
auch unsere eigenen Anwälte, die natürlich
auch in großer Menge da waren, weil
-
mittlerweile zehn NGO's zusammengezogen
wurden, die ja alle ein, zwei Anwälte
-
haben. Das war bei dem schwedischen Fall
genauso. Der wurde dann am selben Tag
-
nachmittags verhandelt. Man sitzt dann
halt da und schreibt auf Papier, weil man
-
keine Telefone und keine Rechner mit haben
kann. Das sind damals meine Mitschriften,
-
wo mir erst spät auffiel, dass ich
tatsächlich auf einem Stasi-Unterlagen
-
Block geschrieben habe.
lachen
-
Also, das war wirklich ein Zufall, mir ist
das erst später aufgefallen. OK,
-
festgestellt ist zum einen, dass ein Teil
der britischen Gesetzgebung gegen Artikel
-
8 der Menschenrechtskonvention, die
bereits 1953 in Kraft trat, verstößt.
-
Interessant an diesem ersten Urteil ist
natürlich auch, dass die Risiken von
-
dieser geheim hinter dem Rücken der
Menschen laufenden Massenüberwachung schon
-
benannt wurden. Nämlich sozusagen ein -
ich übersetze das jetzt mal - ein Risiko,
-
dass diese geheime Überwachung, die
eigentlich der nationalen Sicherheit
-
dienen soll, die Demokratie unterminiert,
sozusagen unter dem Deckmantel, sie zu
-
verteidigen. Das sind schon relativ klare
Worte. Es gibt ein langes Urteil, da geht
-
es um drei Aspekte. Das eine ist die
Massenüberwachung selbst, und wie gut die
-
Filter dafür eigentlich funktionieren.
Dann die Frage der Kontrolle: Wer
-
kontrolliert diese Geheimen? Wer guckt
sich mal an, welche Technik an den anderen
-
Stationen angebracht wird? Wer genehmigt
die? Und zum anderen, der dritte Aspekt
-
sind die Datenkarusselle. Also die Frage,
wer von welchen Geheimdiensten gibt was an
-
andere Geheimdienste weiter? Und das sind
exakt auch die Fragen, die jetzt im BND-
-
Gesetzverfahren, was im Januar in
Karlsruhe besprochen wird, auch eine Rolle
-
spielen. Da sind eine Menge Ähnlichkeit.
Das ist mir erst später klargeworden, denn
-
das BND Gesetz gab es ja noch nicht, als
wir die Beschwerde gemacht haben. Snowden
-
hat sich damals sehr gefreut. Ich habe mal
den alten Tweet mitgebracht. Er sagt: "For
-
five long years, governments have denied
that global mass surveillance violates
-
your rights. And for five long years, we
have chased them through the doors of
-
every court. Today, we won. Don't thank
me: thank all of those who never stopped
-
fighting." Ich denke, das war ein bisschen
voreilig. Denn wenn man sich das Urteil,
-
was natürlich dann in voller Länge
rauskam, genauer ansieht, dann ist so ein
-
typisches Urteil von Höchstgerichten, wo
man sagen kann: "Ja... aber." Das heißt,
-
es gibt Verstöße gegen das Menschenrecht
auf Privatsphäre, also Artikel 8, aber das
-
ist nicht so, dass das Gericht alle
Punkte, die die Beschwerdeführer von
-
diesen verschiedenen NGOs vorgebracht
haben, tatsächlich auch anerkannt haben.
-
Und da will ich mal ein paar Aspekte
nennen, weswegen es ja jetzt auch noch vor
-
die Große Kammer kam. Also nicht, dass ich
mich nicht gefreut hätte. So nicht. Aber
-
die Anwälte haben eigentlich gleich an dem
Tag gesagt: "Na, da gucken wir mal, ob wir
-
was schreiben." Zum einen hat diese
unendliche Berechtigung, hat die Kammer
-
nicht anerkannt. Also die Frage, wenn ich
ein warrant, also eine Berechtigung für
-
eine Massenüberwachung, ausstelle, bleibt
das eigentlich ewig bestehen. Es gibt in
-
Großbritannien nicht wie bei uns ein
Richtervorbehalt. Da sagt kein Richter,
-
auch kein Geheimrichter, sondern das geht
über den Tisch des Ministers dort. Und
-
dass es so sei, wie wir in der
Beschwerdeschrift gesagt haben, dass die
-
sozusagen unendlich läuft, das hat das
Gericht so nicht anerkannt. Und dagegen
-
haben wir uns gewehrt. Das nennt sich
"rolling warrant renewals", weil die nie
-
enden. Indem wir gesagt haben, zum einen
ist es eine faktische Befugnis, die keine
-
Zeitbegrenzung hat, einfach weil es so
ist. Es ist nie unterbrochen worden, wenn
-
man auch erst einmal so ein Y-Stück an
einem Glasfaserkabel - oder jedenfalls an
-
einem Teil von einem Glasfaserkabel - hat,
dann wird es nicht wieder abgestellt. Und
-
weil auch die Definition, warum man das
machen kann, so vage ist. Genau wie bei
-
uns, das ist nationale Sicherheit. Bei uns
heißt es, im BND-Gesetz heißt es - ich
-
habe das mal zitiert - "Besondere Relevanz
für die Sicherheit der Bundesrepublik
-
Deutschland". Das sind Begriffe, die sehr
vage sind. Und da kann man natürlich immer
-
davon ausgehen, dass es erneuert wird. Das
ist auch faktisch so geschehen. Und
-
offenbar war diese Argumentation gut
genug, dass das Gericht die Große Kammer
-
dazu angerufen hat. Aber nicht nur das,
sondern teilweise sind diese
-
Berechtigungen, diese "warrants", gar
nicht geschehen. Das konnte man dann in
-
der Zeitung lesen. Zum Beispiel in dem
Programm DISHFIRE. Da ist sozusagen in
-
Kooperation mit der NSA vor allen Dingen
SMS-Nachrichten, aber auch noch andere
-
Metadaten, weitergegeben worden. Dafür
hatten sie nicht mal eine Berechtigung,
-
das hat man dann in der Zeitung lesen
können. Also das heißt, dieses System der
-
Kontrolle, dass das zumindest über den
Ministertisch geht, hat gar nicht immer
-
stattgefunden, und konnten wir natürlich
dann vorbringen, weil im Rahmen des
-
Verfahrens gingen ja die
Veröffentlichungen immer noch weiter. Es
-
hat sich so ergeben, dass im Rahmen des
Verfahrens relativ viel nachgereicht wurde
-
an Papieren. Es haben aber auch sehr viele
NGOs europaweit mit
-
Unterstützungsschreiben diese Verfahren
schriftlich unterstützt, das war sehr
-
wichtig für uns. Und ein dritter Punkt,
den finde ich auch, die Anwältin, Helen
-
Mount hieß die, die gesprochen hat - das
Video kann man sich auch ansehen, das
-
Gericht zeichnet diese Anhörung auf, ist
der wichtigste Punkt, den wir machen
-
wollten. Dass wir nicht mehr nur auf das
Telekommunikationsgeheimnis wollen.
-
Sondern wir wollen klar machen, ich habe
jetzt hier eine Liste, die mir gestern
-
Morgen einfiel: Arbeiten, Lesen,
Entertainment, Banking, Shopping, Dating,
-
politisches Engagement, Lernen. Wir
wollten sagen, dass es nicht um
-
Telekommunikation geht, sondern dass es
sozusagen das digitale Ich abbildet. Diese
-
Art von Massenüberwachung hat nicht mehr
nur diesen engen Telekommunikationsrahmen.
-
Und ich glaube, diesen Punkt, den konnten
die Anwälte sehr gut machen, sowohl
-
schriftlich, als auch mündlich. Ich muss
natürlich der Fairness halber mal sagen,
-
was die Vertreter James Edie der
britischen Regierung gesagt hat - im
-
Wesentlichen hat er immer gesagt: "Aber
Terror." Klar. Und dann muss man natürlich
-
auch nicht sehr viel begründen, weil
dieses "Die nationale Sicherheit ist
-
bedroht." zieht natürlich als Argument.
Aber faktisch gibt es drei Gründe,
-
weswegen Massenüberwachung
geheimdienstlicher Art gemacht werden
-
kann. Das ist einmal sozusagen nationale
Sicherheit, aber es ist auch schwere
-
Verbrechen. Und das ist in Großbritannien
so, dass die Geheimdienste auch
-
Schwerverbrecher jagen dürfen. Und das
dritte ist Wirtschaftsspionage. Also das
-
ist anders formuliert, aber man die
Interessen der britischen Wirtschaft sind
-
auch ein Grund, weswegen man
Massenüberwachung machen kann. Da geht es
-
vor allen Dingen um Export, Proliferation
und so weiter. Damit will ich, weil ich zu
-
den anderen Fällen noch kommen kann, mal
abschließen mit diesem britischen Fall.
-
Ich sehe sehr gute Chancen, dass wir ein
besseres Urteil kriegen, sonst hätten sie
-
es auch nicht vor die große Kammer
gebracht, und dass Sie die anlasslose
-
geheime Massenüberwachung insofern kippen.
Wir haben eigentlich schon beim EuGH so
-
ein Urteil bekommen - also beim
Europäischen Gerichtshof- da gab es ja im
-
Rahmen der Vorratsdatenspeicherungs-
Verhandlungen schon mal so einen Punkt,
-
dass der EuGH gesagt hat, dass es
unzulässig ist, dass man Eingriffe, die
-
anlasslos sind und sich auf sämtliche
Verkehrsdaten erstrecken, ohne dass man
-
eine Einschränkung oder Ausnahmen oder
Differenzierung hat, dass man die so nicht
-
durchführen kann. Wir hoffen natürlich
auch, dass das Gericht in Straßburg das
-
jetzt so klar sagt. Mir ist schon klar,
dass nachher nicht die Geheimdienste weder
-
die britischen noch die anderen sagen: Na
gut, dann klappt mal die Sachen zusammen,
-
dann machen wir nicht weiter. Aber ich
glaube schon, dass, wenn man den
-
europäischen Raum als Rechtsraum versteht
und wenn es die Länder gibt, die die
-
Europäische Menschenrechtskonvention
ratifiziert haben, dass das eine Rolle
-
spielt. Aber ich glaube auch, dass wir
dazu beitragen müssen. Ich sehe es an mir
-
selber - und das wird wahrscheinlich auch
jeder von euch kennen: Man regt sich sehr
-
schnell auf über Urteile, die einem nicht
gefallen, oder Aspekte von Urteilen - aber
-
ich zumindest tue mich schwer damit,
Urteile, die ich sehr wichtig finde, auch
-
zu puschen und zu sagen: "Das ist ein
wichtiges, vielleicht sogar
-
höchstgerichtliches Urteil, da müssen wir
uns hinterstellen. Und wir müssen auch
-
fordern, dass es politisch umgesetzt
wird." Ich hoffe, dass wenn nächstes Jahr
-
das Urteil kommt, es dann auch viel
Unterstützung gibt von einer breiten und
-
auch europäischen Öffentlichkeit. Es geht
aber weiter. Also während wir fünf Jahre
-
verhandelt haben und jetzt ein zweites
Urteil bekommen werden - und hoffentlich
-
ein Gutes - da sind die Briten schon einen
weiter: Sind sie von der bulk surveillance
-
- also von der der Massenüberwachung -
jetzt schon bei der bulk equipped
-
interference. Das ist also schon eine Form
von bulk hacking. Das GCHQ will jetzt
-
nicht mehr nur massenhaft Daten sammeln,
sondern will auch massenhaft hacken. Da
-
sind wir also schon ein Stück weiter. Man
muss schon sagen, dass gerade in
-
Großbritannien die Geheimdienste
Unterstützung auch sehr groß ist, ich
-
glaube, größer als bei uns. Im Rahmen des
NSA-BND-Untersuchungsausschusses gab es ja
-
auch eine Menge Kritik. Dort ist es ein
bisschen anders. Die haben aber noch ein
-
anderes Parteiensystem und hatten
vielleicht auch noch ein paar andere
-
Sorgen. Ich will noch kurz zu dem
Schweden-Verfahren kommen. Nicht so
-
furchtbar lange, aber ich will zumindest
mal darstellen, wo die Unterschiede sind.
-
Wie die Kammer dazu entscheiden wird, das
natürlich schwer abzusehen. Aber dadurch,
-
dass sie das an denselben Tag gelegt
haben, gehe ich davon aus, dass sie auch
-
ein sehr ähnliches Urteil fällen werden.
Aber der schwedische Fall ist ein bisschen
-
anders gelagert: Das läuft schon seit
2008. Die haben also den nationalen
-
Rechtsweg beschritten, während wir ja
gleich nach Straßburg gezogen sind, was
-
möglich ist und ja auch angenommen wurde.
Aber die ziehen das dann halt schon seit
-
mehr als zehn Jahren und das ist ein
Beschwerdeführer, der klassische
-
Litigation macht, also eine strategische
Prozessführung. Die wollten das
-
strategisch gesetzlich geklärt haben. Das
ist eine Vereinigung von Anwälten, die das
-
sozusagen auch mit echt langem Atem tut.
Und ich will die Unterschiede jetzt mal
-
kurz darstellen. Obwohl - vielleicht
sollte ich vorher noch etwas Anderes
-
sagen: Was machen die da eigentlich? Die
haben vor allen Dingen die Glasfaserkabel
-
an der Ostsee - auch genau mit dem Gesetz,
das 2008 erlassen wurde, dürfen die
-
sozusagen die Kommunikation - es geht
wieder um external communication - die
-
nach Schweden reingehen und aus Schweden
kommen, aufzeichnen. Aber nicht nur
-
Metadaten, sondern auch Emails, SMS und
Inhalte der Telefonate und so weiter. Das
-
Interessante daran ist eigentlich etwas
Anderes: Ein Großteil der russischen
-
Kommunikation geht darüber, weswegen Obama
eigens dahin geflogen ist. Und da gab es,
-
als Obama noch Präsident war, hochkarätige
Gespräche über eine Kooperation bereits
-
seit 2011. Weil natürlich klar war: Wenn
ein Teil der russischen Kommunikation
-
darüber geht, dann wollen die natürlich da
ran. Und ich habe jetzt den Vergleich mal
-
gemacht: Das eine ist, in dem Fall wurden
die Rechtsmittel innerhalb von Schweden
-
erschöpft (das ist sehr selten), aber
haben aber auch einige von den britischen
-
Beschwerdeführer gemacht, denn es gibt in
Großbritannien das IPT. Das ist ein
-
Geheimgericht. Und das heißt, dass einige
der Beschwerdeführer, die jetzt mit uns
-
zusammen klagen, haben innerbritisch schon
geklagt. Das stünde mir übrigens auch
-
offen als Ausländer, aber das ist
natürlich nur eine theoretische
-
Möglichkeit. Die haben eine unabhängige
vorab-Autorisierung, dass gibt es nicht,
-
genauso wie einen Richtervorbehalt in
Großbritannien. Die haben auch eine
-
Mitteilungspflicht in ihrem Gesetz, das
gibt es auch nicht in Großbritannien. Die
-
haben eine sehr viel genauere
Spezifizierung, warum überwacht werden
-
darf, während das in Deutschland und auch
in Großbritannien ganz vage Begriffe sind,
-
so National-Security halt, und die haben
die Nutzung von faktischen Namen, also im
-
Sinne von Vor- und Zunamen begrenzt. Das
ist schon nicht ganz unwichtig, wie
-
speziell man in die Gesetze schreibt, was
die eigentlich dürfen. Wenn man so eine
-
Generalerlaubnis hat, wie das jetzt in
Deutschland in dem BND-Gesetz ist oder in
-
Großbritannien, ist das natürlich etwas
ganz anders. Und sie haben eine qualitativ
-
bessere Kontrolle des Geheimdienstes, aber
ich will jetzt mal kurz darstellen, was es
-
bedeutet, wenn ich sage "qualitativ
besser", heißt: es existiert theoretisch.
-
Deswegen habe ich mal ein Beispiel, was
allerdings von den Beschwerdeführern
-
selbst ist: Alle Beschwerden, die jemals
an den Justizminister gingen gegen den
-
Geheimdienst, sind ohne Verfahren
abgelehnt worden und in 22 Jahren hat der
-
eigens dafür zuständige parlamentarische
Ombudsmann, den es in Schweden gibt,
-
einmal ein Telefonat geführt. Also das
"qualitativ besser", man muss sich also
-
vorstellen, dass es nur dieser Form von
Kontrolle gar nicht gibt in
-
Großbritannien, da gibt es halt nur dieses
Geheimgericht, das ist wirklich ein
-
Geheimgericht. Die verhandeln halt nicht
öffentlich, sondern geheim. Und es gibt
-
keine Möglichkeit in Großbritannien, dass
man als Einzelperson sich versucht zu
-
wehren, wie man hier sich beschweren kann,
etwa bei dem Ombudsmann. Also gut, ich
-
will zu den Schweden sonst nichts weiter
sagen, einfach weil ich, mir fällt es da
-
schwer zu orakeln. Man kann sich natürlich
die Anhörung ansehen, und auch da haben
-
die Richter sehr kritische Fragen
gestellt. Ich empfehle es auch jedem mal
-
anzusehen, die waren aber auch sehr
ähnlich. Also wird da ordentlich
-
gefiltert, werden da keine Schweden
miterfasst, wer kontrolliert es? Die
-
Fragen waren dieselben und ich vermute
mal, dass die Urteile auch ähnlich
-
ausfallen. Im schwedischen Fall ist
nämlich bereits auch ein Urteil ergangen
-
im letzten Jahr. Und die haben halt keine
Feststellungen bekommen, nach zehn Jahren
-
Prozessführung, dass es gegen Artikel 8
der Menschenrechtskonvention verstößt. Das
-
wird sich sicherlich ändern für den
schwedischen Fall. Aber das Gesetz ist
-
auch nicht ganz so vage wie in Deutschland
oder in Großbritannien. So. Dann will ich
-
zu dem letzten Fall kommen. Ich habe jetzt
noch, weiß nicht, so ungefähr eine
-
Viertelstunde oder so, muss mich also ein
bisschen sputen. Zum BND: das ist das
-
sympathische neue Gebäude in Mitte, werden
wahrscheinlich viele kennen. Übrigens
-
fällt mir gerade ein, die hatten ja
vorher, also bevor in Berlin-Mitte dieses
-
riesenhafte Ding mit dieser modernen
Architektur und der Überwachungspalme
-
eröffnet wurde, auch einen tausend-Mann-
starken Standort in Lichterfelde und ich
-
las gerade kurz vor der feierlichen
Eröffnung, wo die Architekturexperten
-
durch das BND-Gebäude gewandert sind und
schöne Artikel geschrieben haben, dass die
-
tausend Mann in Lichterfelde, das ist auch
so eine hässliche Kaserne, möchte ich auch
-
nicht arbeiten, bleibt erhalten, weil
jetzt schon diese riesen Zentrale in Mitte
-
zu klein ist. Also die behalten ihren
Standort in Lichterfelde, wo auch ein Teil
-
der technischen Aufklärung läuft. Die
Abhörpraktiken des BND sind im
-
Wesentlichen nicht durch Edward Snowden,
sondern im Wesentlichen durch den NSA-BND-
-
Untersuchungsausschuss klar geworden. Da
wurde doch eigentlich aus der Tatsache,
-
dass von der NSA und vom GCHQ sowieso
niemand kam und irgendwas gesagt hat, da
-
schon ein gewisses Verfahren gegen den
BND. Da waren ja auch einige Sachen
-
überraschend, insbesondere die wirklich
dreiste Weltraum-Theorie zur Frage, ob man
-
sozusagen im Weltraum überwachen kann,
also die Satellitenkommunikation; aber
-
auch die Funktionsträger-Theorie, also
wenn jemand sozusagen ein Mensch ist, aber
-
gleichzeitig Funktionsträger ist, darf man
ihn abhören. Aber es ging auch um die
-
Frage, ob das Telekommunikations-Geheimnis
eigentlich für jeden gilt oder nur für
-
Deutsche. Auf jeden Fall war eine Folge,
dass 2016 das BND-Gesetz verabschiedet
-
wurde (das ist mit Abstand die größte
Geheimdienst-Reform der letzten
-
Jahrzehnte) ist deshalb interessant, weil
natürlich das Bundesverfassungsgericht
-
schon mal über die Befugnisse zur
Massenüberwachung des BND gesprochen hat,
-
nämlich 1999, da gab es schon mal ein
Urteil. Und das Interessante, und da
-
werden wir sicherlich im Januar auch
nochmal daran erinnert werden, ist, dass
-
nach dem damaligen Recht dieses
strategische Abhören, diese
-
Massenüberwachung gerade noch als
verhältnismäßig erklärt wurde, schon
-
deshalb, weil nur ein Bruchteil der
Telekommunikations-Verkehre dabei
-
aufgezeichnet wurde. Heute ist das
natürlich anders. Da wird im großen Stil
-
sozusagen insbesondere am DE-CIX in
Frankfurt abgehört und man durchlöchert
-
damit die Rohdaten. Und die Richter, die
uns für die Stellungnahme einige Fragen
-
geschickt haben, haben auch genau wissen
wollen: Wie viel der internationalen
-
Kommunikation können die denn potenziell
mit dieser gesetzlichen Befugnis im BND
-
Gesetz abhören? Leider konnten wir die
Frage so nicht ganz beantworten. Das liegt
-
daran, dass in einigen Kontinenten,
insbesondere in Asien, keine
-
Veröffentlichung stattfinden, was die so
für Datenraten an den großen Exchanges
-
haben. Das heißt, auch der DE-CIX selbst
weiß nicht so richtig, wieviel Prozent
-
durch Europa laufen. Einfach schlicht,
weil in anderen Kontinenten dazu keine
-
Zahlen veröffentlicht werden, was in
Europa und Amerika eigentlich üblich ist.
-
Vielleicht muss man noch dazu sagen, die
Praktiken, die bekannt wurden und die
-
rechtswidrig waren, sind sozusagen durch
dieses Gesetz legalisiert worden, und zwar
-
bevor der Abschlussbericht des NSA-BND-
Untersuchungsausschusses dann rauskam.
-
Also eigentlich eine Frechheit gegenüber
den Parlamentariern, die gerade noch am
-
Untersuchen waren. Es gab natürlich eine
Verfassungsbeschwerde, ich habe jetzt
-
einige der Beschwerdeführer genannt:
Reporter ohne Grenzen, die Gesellschaft
-
für Freiheitsrechte und
Journalistenverbände und weitere. Deswegen
-
ist ein Fokus dieser Verfassungsbeschwerde
auch Journalisten. Es geht im Wesentlichen
-
um die Ausland-Ausland-Aufklärung, also
das massenhafte Abgreifen von
-
Telekommunikation zwischen Ausländern. Man
unterscheidet sozusagen in Deutschland
-
Inland-Ausland-Verkehr, das ist das
sogenannte G10-Gesetz in Deutschland, also
-
wenn ein Inländer beteiligt ist, und
Ausland-Ausland, das ist das BND Gesetz.
-
Es gibt natürlich auch noch Inland-Inland,
wird jetzt ja jedem logisch aufgefallen
-
sein. Das wird mit dem sogenannten
G10-Filter gefiltert. Das ist der zweite
-
Schwerpunkt dieses Verfahrens, dass sie
sich natürlich fragen: Wie gut sind die
-
Filter? Werden da wirklich die Inländer
rausgefiltert? Denn Inländer darf der
-
Auslandsgeheimdienst BND nicht überwachen.
Das ist auch ein Schwerpunkt unserer
-
Stellungnahme zu erklären, wie diese
Filter funktionieren. Ich habe da gleich
-
nochmal eine Folie. Aber ich will auch
nochmal verweisen auf etwas anderes, ich
-
habe eine Sottise mitgebracht von unserem
Bundespräsidenten, denn viele werden es
-
vergessen haben. Steinmeier war mal der
Bundeskanzleramtschef, und er ist
-
verantwortlich für die rechtswidrige
Praxis des BND, der einfach Rohdaten
-
weitergegeben hat. Und der, ich zitiere
hier von seinen Aussagen im NSA-BND-
-
Untersuchungsausschuss, angesprochen auf
seine Ahnungslosigkeit in Bezug auf die
-
rechtswidrige Weitergabe von Daten, hat er
gesagt: "Es geht mir wie Ihnen: Als Chef
-
der Kontrollbehörde dieses BNDs". Und er
hat sich zu dem Satz, was, glaube ich, ein
-
absoluter Offenbarungseid ist, als Chef
des Bundeskanzleramtes, hat er sich mit
-
dem Satz "Als ich gehört habe, dass der
BND befreundete Regierungen und
-
internationale Institutionen abhört, war
ich, gelinde gesagt, überrascht." Ich
-
glaube, das macht vollständig klar,
worüber wir hier eigentlich reden. Dass
-
nämlich auch die Kontrolle in Deutschland
sehr mangelhaft ist und dass sozusagen
-
gerade die Tatsache, dass es so wenig
Aufsicht und Kontrolle gibt, dazu führt,
-
dass es Rechtsbrüche gibt. Es gibt eine
Änderung im BND Gesetz, da sind jetzt
-
sozusagen neue Möglichkeiten der Kontrolle
etabliert worden. Das sind insbesondere
-
drei BGH-Richter mit drei Vertretern. Die
sollen sozusagen als unabhängiges Gremium
-
nur die Ausland-Ausland-Aufklärung
kontrollieren. Allerdings hat man es jetzt
-
so gemacht, dass wenn ein Eilfall
stattfindet, dann darf der BND auch ohne
-
Vorab-Check durch dieses unabhängige
Gremium tätig werden und kann dann
-
sozusagen nachfolgend sich sein Okay
holen. Ich verweise jetzt auch noch mal
-
rückwärts auf den Vortrag von letztem
Jahr, denn Klaus Landefeld war hier und
-
hat ein bisschen über das Verfahren am
Bundesverwaltungsgericht gesprochen.
-
Unterdessen ist er bereits vors
Bundesverfassungsgericht gezogen. Nämlich
-
als Vertreter des Ecco, der ja den DE-CIX
betreibt, (in Frankfurt.) Und er hatte mal
-
die Folie, die hier nochmal zitiere, damit
man sich klarmacht, worüber wir hier
-
reden, wenn wir über G10-Filter und die
Frage, ob die tatsächlich in der Lage
-
sind, Inländer und Ausländer zu trennen,
reden. Und der hat die verschiedenen
-
Filter-Qualitäten von 99,9, 99,5 und 99,0
mal ausgerechnet, was für Verbindungen
-
(faktische) hätten. Wobei sich die Zahlen
haben sich natürlich schon wieder erhöht,
-
das ist ein Jahr alt. Die Folie
mittlerweile schon ein bisschen weiter,
-
ich glaube es sind jetzt so 6TB Peak
mittlerweile. Aber trotzdem bleibt die
-
Größe ungefähr. Wir reden von mehr als
einer Milliarde falschen, gefilterten
-
Verbindungen. Wenn die Filter so gut sind,
wie dort behauptet, was wir natürlich
-
nicht wissen. Denn dieser sogenannte
"DAVIS"-Filter der BND benutzt, den
-
durften die Parlamentarier auch nicht
wirklich prüfen. Es wird sich in dieser
-
Verhandlung, ich habe jetzt schon mal den
Termin notiert und ich habe auch, hier für
-
schnell- oder Abfotografierer, die
Stellungnahme hochgeladen. Wir werden aber
-
erst eine Pressemitteilung zu der
Stellungnahme machen am Tag vor der
-
Anhörung, nämlich am 13. Januar oder am
12./13. Wer jetzt aber schon lesen will,
-
kann das natürlich gerne machen. Ich hätte
mal Kurzlink dahin schreiben müssen. Aber
-
wer jetzt Lust hat, kann das fotografieren
und kann auch schon lesen. Ich habe es
-
erst hochgeladen. Wir haben natürlich
argumentiert, dass diese Filter nicht
-
sicher sind, um Inländer zu filtern. Wir
haben natürlich auch nochmal erklärt, wie
-
das Netz heute funktioniert. Im Sinne von
"Wie ist die typische paketeorientierte
-
Daten, der Datentransfer heute
organisiert?", das haben wir schon mal für
-
den NSA-Untersuchungsausschuss damals
gemacht. Und wir haben natürlich auch noch
-
mal was geschrieben zur
Satellitenkommunikation. Denn auch darum
-
geht es natürlich beim BND. Man kann sich
einfach hinstellen und
-
Satellitenkommunikation abhören. Da sind
ja viele Aspekte in dieser
-
Verfassungsbeschwerde, die mehr sind als
nur die Frage, ob sie wirklich sicher filtern
-
können oder ob sie auch Inländer abhören.
Trotzdem erhoffen wir uns natürlich
-
zumindest aufgrund der Fragen, die der CCC
bekommen hat, aber auch alle anderen
-
Sachverständigen, schon die Hoffnung, dass
da etwas sehr Grundsätzliches folgen wird.
-
Ich darf nochmal erinnern, 1999, war ja
ein Grund, die strategische
-
Massenüberwachung zuzulassen, dass man
gesagt hat, da ist eben nur ein Bruchteil,
-
und jetzt sind wir halt in der
volldigitalen Welt und die packen da
-
einfach ihre Y-Stücke und schneiden sich
sozusagen die Kopie von Rohdatenströmen
-
mit. Da kann man natürlich nicht mehr
davon reden, dass es nicht einen ganz
-
großen, milliardenfachen Datentransfer
gibt, und ich glaube da muss sich was
-
ändern. Und genau wie in Großbritannien
ist mir natürlich der Aspekt wichtig, dass
-
wir nicht mehr nur über
Telekommunikationsgeheimnis reden können,
-
sondern wir müssen darüber reden, dass wir
unsere digitalen Leben darin abbilden. Und
-
das nicht nur in der Filterung, sondern
auch in der Weiternutzung und vor allen
-
Dingen in der Weitergabe an andere
Geheimdienste. Große Achillesferse dieser
-
Massenüberwachung liegt auch, damit ist ja
der BND erwischt worden. Wir erinnern uns
-
daran. Zwar wusste Steinmeier nichts
davon, aber es ist ein Fakt, dass er
-
rechtswidrig auch ungefilterte Daten
weitergegeben hat an unsere amerikanischen
-
Freunde. Insofern Sie sind ja sozusagen
mit der Hand in einer Bonbontüte schon
-
einmal erwischt worden. Wir werden sehen.
Also ich hoffe auch hier, genau wie bei
-
dem Urteil nächstes Jahr aus Straßburg,
dass die Öffentlichkeit Interesse daran
-
zeigen wird, dass die Anhörung, die ja
erst mal kein Urteil mit sich bringt, aber
-
hoffentlich eine Menge Fakten mit sich
bringen wird, auch eine interessierte
-
Öffentlichkeit treffen wird. Denn mein
Eindruck ist, dass diese Demos, wenn ich -
-
ich hab mal ein Bild mitgebracht aus der
Mitte der Snowdens Veröffentlichungen -
-
dieses Image der Geheimdienste ist wieder
auf dem aufsteigenden Ast. Während in
-
Deutschland, glaube ich, sehr schwierig
war im Rahmen des NSA/BND
-
Untersuchungsausschusses. Man hat schon
gemerkt, da war sehr viel Skepsis
-
gegenüber den Geheimdiensten, die sind
einfach auch rechtswidrig vorgegangen.
-
Aber dadurch, dass der Bundestag mit den
Stimmen von CDU/CSU und SPD dieses BND-
-
Gesetz erlassen hat, wurde ja sozusagen
legalisiert ab 2016. Ich glaube, die
-
Stimmung ist aber gekippt. Das hat
verschiedene Gründe. Aus meiner Sicht ist
-
es vor allen Dingen auch so, dass man so
einen großen Skandal nicht ewig auf diesem
-
Level halten kann. Irgendwann finden sich
die Leute damit ab, und dann ist das eben
-
so, und wir wissen jetzt, wir werden
abgehört, aber hm, jetzt ist das eben so.
-
Aber andererseits ist technisch wiederum
eine Menge passiert. Ich habe jetzt mal
-
ein Beispiel dafür, das ist die
Verschlüsselung von Datenverkehr. Das sind
-
hier die Jahre, 2018 hab ich noch nicht
gefunden. Aber es hat sogar noch
-
zugenommen 2018. Man sieht, dass ein
Großteil der Telekommunikations-Verkehre
-
mittlerweile verschlüsselt sind. Also der
Break-Even-Point von der Hälfte ist schon
-
überschritten. Das macht natürlich den
Geheimdiensten viel mehr aus,
-
wahrscheinlich viel mehr aus als
irgendwelche Gerichtsverfahren oder
-
Beschwerden in Karlsruhe. Denn zumindest
ein Teil bei dem britischen Geheimdienst
-
ist doch vollständig klar, ist eh nicht
kontrolliert. Insofern hoffe ich, dass es
-
also neben den den Urteilen, die es geben
wird, auch weiter technische Maßnahmen
-
gibt, um dieses Massenüberwachen ein
bisschen einzudämmen. Letztlich glaube ich
-
aber, dass nur die Urteile auch nicht
helfen werden, sondern man muss sich
-
glaube ich auch daran machen, die Essenz
der Urteile politisch umzusetzen. Das ist
-
glaube ich ziemlich schwierig in der
derzeitigen politischen Lage in
-
Großbritannien, wahrscheinlich unmöglich.
Auch in Schweden sehr schwierig. Aber in
-
Deutschland haben wir noch am ehesten die
Chance, mit einem relativ breiten, mit
-
einer relativ breiten Parteiaufstellung
zumindest ein paar parlamentarische
-
Fraktionen zu haben, die sich dahinter
stellen und die die Urteile auch umsetzen.
-
Ich darf ja daran erinnern, dass die Fülle
von 14 überwachungskritischen Urteilen aus
-
Karlsruhe ja zum Großteil keinen Widerhall
gefunden haben in der Politik. Natürlich,
-
gut, wir könnten wahrscheinlich auch
einfach die CDU abwählen, aber das wird
-
wahrscheinlich nicht so einfach. Der Punkt
ist, dass wir glaube ich mehr auch wir,
-
also alle, die sich dafür interessieren,
dafür tun müssen, dass diese Urteile auch
-
Druck entfalten, das ist glaube ich kein
Selbstläufer mehr. Dafür ist die Ignoranz
-
einer Politik für die Karlsruher Urteile
zu groß geworden. Straßburg ist aus meiner
-
Sicht noch schwieriger, das ist halt weit
weg. Zwar ist in allen europäischen
-
Ländern der politische Wille, Urteile aus
Straßburg umzusetzen, recht hoch, auch in
-
Großbritannien übrigens, aber ich habe den
Eindruck, dass das noch weniger als beim
-
EuGH oder beim Bundesverfassungsgericht
auf eine interessierte Öffentlichkeit
-
trifft. Da müssen wir glaube ich auch
einfach stärker dafür werben und uns mit
-
den Urteilen ein bisschen
auseinandersetzen. Ich möchte mich bei -
-
Ich bin jetzt eigentlich am Schluss, aber
ich möchte mich bei zwei Entitäten
-
bedanken, das eine ist Rainer Rehack, der
mitgeholfen hat, die Stellungnahme zu
-
schreiben. Aber ich möchte mich auch
nochmal ganz explizit bedanken bei mehr
-
als 5000 Leuten, die vor vier Jahren mit
kleinen Geldspenden diese Verfassungs-
-
oder diese Menschenrechtsbeschwerde
ermöglicht haben. Aus allen Teilen
-
Europas. Ich habe das hier glaube ich auf
dem Podium, obwohl das jetzt schon vier
-
Jahre läuft nie gesagt, aber ich werde
mich hier bedanken bei den vielen Leuten,
-
die irgendwie kleine Summen geschickt
haben, um die Anwälte zu bezahlen, um das
-
so hin zu kriegen. Und denen verdankt man
letztlich, wenn wir nächstes Jahr das
-
Urteil kriegen, dass das überhaupt
stattfinden konnte. Es ist nämlich, anders
-
als in Karlsruhe, nicht ganz billig so ein
Fall in Straßburg hinzukriegen und das
-
Interesse war gerade 2013/2014 noch so
groß, dass es locker gereicht hat, die
-
Gelder zusammenzukriegen. Dafür will ich
mich bedanken. Und außerdem natürlich bei
-
Edward Snowden.
Applaus
-
Es gibt eine ganze Menge Details zu diesen
Verfahren. Ich habe aber auch darüber
-
geschrieben, also wer darüber ein bisschen
lesen will, kann das bei ccc.de, aber auch
-
bei netzpolitik.org ein bisschen lesen.
Ich habe auch jeweils über die Anhörung
-
selber gesprochen, also wer sich jetzt ein
bisschen für die Prozedere interessiert:
-
Bei privacynotprism.co.uk ist auch ein
Großteil der Papiere, also wer das
-
nachlesen will, kann das tun und wir
werden zu dem BND-Gesetz, kurz vor der
-
Anhörung am 14. Januar, auch nochmal eine
Pressemitteilung machen und dann kann man,
-
wenn man möchte, noch eine Zusammenfassung
oder Stellungnahme lesen. Und jetzt haben
-
wir, glaube ich, noch zehn Minuten Zeit
für Fragen, wenn ihr möchtet.
-
Herald: Wir haben sogar noch 20 Minuten
Zeit für Fragen. Vielen Dank für den Vortrag.
-
Applaus
-
Signalangel, eine Frage aus dem Internet.
Constanze Kurz: Also die Fans der
-
geheimdienstlichen Massenüberwachung
können jetzt an die Mikrophone gehen.
-
Signalangel: Hier ist der erste Fan. Die
erste Frage bezieht sich auf die
-
Massenüberwachung in Schweden und
Frankreich. Und zwar ist da die Frage,
-
warum in der Berichterstattung NSA und BND
relativ groß thematisiert worden, aber
-
Schweden und Frankreich nicht, was dazu
führt, dass so eine Schieflage ist.
-
Constanze Kurz: Ich glaube, das hat zum
einen damit zu tun, dass durch den
-
parlamentarischen Untersuchungsausschuss
hier und auch durch eine kritische
-
Öffentlichkeit gegenüber den
Geheimdiensten hier, mehr berichtet wurde,
-
die schwedische Verfahren lief halt ewig
lange. Das Gesetz ist schon lange nicht
-
mehr in Kraft. Das haben die auch schon
novelliert und in Frankreich gibt es aus
-
meiner Sicht auch eine Sprachbarriere. Ich
traf die Beschwerdeführer in Frankreich
-
mal in Brüssel nämlich, da haben die dort
im Europäischen Parlament darüber
-
berichtet. Aber ich glaube das ist eine
gewisse Sprachbarriere. Die machen auch,
-
zumindest soweit ich zu sehen habe, keine
englischen Übersetzungen. Und ich denke da
-
es einfach keine europäische
Öffentlichkeit da. Bei dem schwedischen
-
Fall ist das Urteil nicht positiv
verlaufen, das erste. Und niemand hätte
-
oder zumindest ich hätte auch nicht
erwartet, dass die auch vor die große
-
Kammer kommen, also das die das schaffen
nach dem ersten Urteil Widerspruch
-
einzulegen und die Große Kammer anzurufen.
Das war ja letztlich ein Misserfolg. So
-
erklär ichs mir. Nun muss man auch sagen,
Schweden und der BND sind immer noch
-
Kreisliga gegenüber dem GCHQ, einfach von
ihren technischen Möglichkeiten, von dem
-
Geld und vom Personal.
Herald: Mikrophon Nummer eins, deine
-
Frage.
Mikrophon 1: Erstmal Danke für deinen
-
Vortrag und meine Frage wäre, wie wird
sich der Brexit auf die Situation beim
-
GCHQ auswirken?
Constanze Kurz: Gar nicht. Die Europäische
-
Menschenrechtskonvention ist ratifiziert
und ein völkerrechtlicher Vertrag und hat
-
mit der EU nichts zu tun. Und wenn man
sich mal ansieht über die Jahrzehnte haben
-
die Briten in sehr guter Qualität mit den
Urteilen aus Strassburg kooperiert. Die
-
sind also besser als ihr Ruf. Wenn die
Frage größer gemeint ist und nicht nur der
-
Beschwerdefall, sondern die Frage, wie das
Daten-Karussell weiterlaufen wird. Schon
-
der alte Innenminister De Maizière hat
gesagt, dass der Brexit mit unseren
-
Freunden nichts zu tun haben wird. Fakt
ist aber auch, dass der alte
-
Fragenkatalog, der noch von der
Justizministerin Leutheusser-
-
Schnarrenberger geschrieben wurde, an die
britische Regierung in Bezug auf die
-
Überwachung durch den britischen
Geheimdienst nie beantwortet worden.
-
Ich denke faktisch wird sich nichts ändern.
Legalistisch ändert sich wenig, weil die
-
Menschenrechtskonvention ja gilt, ob die
nun austreten oder nicht. Und weil die
-
Abhängigkeit Beziehung ist nicht reziprok.
Ich würde gerne was anderes antworten. Wär
-
doch auch irgendiwe Geil, wenn die Ihren
Brexit machen. Und dann.. aber naja.
-
Herald: Mikrophon Nummer 4 Deine Frage
bitte!
-
Mikrofon 4: Hallo nochmal vielen Dank für
den Vortrag bei der letzten Folie mit dem
-
Traffic verschlüsselt und unverschlüsselt.
Das hat sie nicht zu hundert summiert. Was
-
waren die verbleibenden neun Prozent oder
was da jeweils war?
-
Constanze Kurz: Na das sind doch Jahre!
Mikrofon 4: Von 2017 waren es 51 Prozent
-
verschlüsselt und 41 Prozent
unverschlüsselt.
-
Constanze Kurz: Oh ja, interessant. Ich
meine, wer sich ein bisschen auskennt mit
-
sandvine. Ich würde vermuten, dass Sie das
für die Anzahl sicher sagen können. Würde
-
ich erwartet, weiß ich aber nicht. Also
kann ich mich nicht erinnern. Ich hatte
-
das auch rausgesucht vor mehreren Wochen.
Die hatten da eine Beschreibung, müsste
-
ich nachreichen. Kann ich aber gerne
machen, weiß ich nicht genau. Ich würde
-
schon davon ausgehen, dass das eine 1:0
Entscheidung ist, verschlüsselt oder nicht.
-
Vielleicht haben Sie aber auch eine
Kategorie verschlüsselt, aber zu knacken
-
für Arme. Weiß nicht. Nicht verschlüsselt,
aber für Geheimdienste kein Problem. Weiß
-
ich wirklich nicht. Tut mir leid, es ist mir
auch nicht aufgefallen, ehrlich gesagt.
-
Naja.
Herald: Mikrophon Nummer 5, deine Frage
-
bitte.
Constanze Kurz: Mach die mal weg.
-
Mikrophon 5: Danke. Die komplexe
Wechselwirkung zwischen EU und den
-
nationalen Regierungen arbeitet die für
uns oder gegen uns insgesamt? Was ist dein
-
Eindruck?
Constanze Kurz: Das ist wirklich eine
-
schwierige Frage. Mein Eindruck ist, dass,
es gibt in der EU Julian King, der dafür
-
zuständig ist, als Kommissar der letzten
Legislatur dafür zuständig war. Ich tue
-
mich schwer damit, ein Urteil zu fällen.
Das Europäische Parlament hat natürlich in
-
den Ausschüssen vor allen Dingen im ?name?
Ausschuss, ganz andere Stellungnahmen
-
abgegeben, auch überhaupt zu den Snowden
Veröffentlichungen und zu der
-
geheimdienstlichen Massenüberwachung. Ich
war da auch einmal selber da, im ?name?
-
Ausschuss, als es zum Beispiel der
Innenausschuss macht. Also tue ich mich
-
schwer mit das zu beantworten. Wird auch
die Geheimdienste interessieren? Ich
-
glaube, das größte Problem ist eigentlich,
dass wir keine europäische Öffentlichkeit
-
haben, die zusammen debattiert, sondern
oft eine nationale Debatte, wenn wir
-
nationale Gesetzgebung betrifft oder
nationaler Fall ist. Ich habe den
-
Eindruck, dass habe ich in Straßburg auch
gemerkt an den Journalisten. Zu unserem
-
Fall reisen dann die deutschen an und die
britischen. Und zu dem schwedischen Fall
-
reisen die Schweden an. Selbst beim EuGH
ist das mittlerweile ein bisschen anders.
-
Aber ich habe den Eindruck, dass wir noch
nicht zusammen über so eine Probleme
-
debattieren. Und Deutschland ist, glaube
ich, auch immer noch mit Abstand am
-
Geheimdienst kritischten, vielleicht auch
wegen seiner Geschichte.
-
Herald: Mikrophon Nummer 3. Deine Frage.
Mikrophon 3: Ich habe eine Frage, und zwar
-
die zielt darauf ab, was wir gesehen
haben, nämlich die Verschlüsselung.
-
Inwieweit kann Verschlüsselung zu einer
Verhinderung einer Massenüberwachung
-
führen?
Constanze Kurz: Das kann man relativ
-
einfach beantworten. Natürlich sind ein
Großteil der Filter damit sozusagen
-
wirkungslos. Die Inhalte hineinschauen
können und wenn die Selektoren auf Inhalte
-
abzielenden, dann fällt das natürlich ins
Leere? Also sehr sinnvoll, dass die großen
-
Plattformen damit angefangen haben. Viele
von denen weiß ich nicht. Facebook oder
-
Gmail Nutzer haben ja nicht mitgekriegt,
dass die großen Tech-Konzerne angefangen
-
haben Standardmäßig Datenverkehr zu
verschlüsseln, war sehr wichtig.
-
Mikrophon 3: Da möchte ich noch eine
anschließende Frage stellen. Und zwar
-
Inwieweit ist es denn dann möglich, dass
dadurch das jetzt noch mehr verschlüsselt
-
wird hoffentlich, dass dann da
irgendwelche Gesetze wieder erlassen
-
werden, die das Ganze wieder aufheben.
Constanze Kurz: Das ist die sogenannte
-
Going Dark Debatte, die in den USA jetzt
schon seit acht oder neun Jahren geführt
-
wird. Neuerdings heist die ja auch
"responsible encryption Debatte". Also
-
Verschlüsselung nur mit ganz viel
Verantwortung für Strafverfolger und
-
Geheimdienste. Dieser Kampf ist ziemlich
genau in der Mitte. Jetzt. Es gibt einige
-
Länder wie Australien, die ja bereits
gesetzliche Fakten geschaffen haben, was
-
ziemlich wichtig war, weil der eben auch
ein Five Eyes Land ist. Ich glaube aber,
-
dass, gerade wenn ich jetzt so gucke, auf
die aktuelle Debatte um Ransomware oder
-
generell um die ganze Panik gegenüber
Schadsoftware ist, so mein Eindruck, dass
-
Verschlüsselung imagemäßig wieder
wichtiger wird. Herr de Maizière hat
-
diesen Spruch geprägt, dass wir die
Verschlüsselung ja auch brauchen. Deswegen
-
gibt es trotzdem eine Going Dark Debatte
in Deutschland, dass Bereiche, die die
-
Geheimdienste, aber auch Strafverfolger
nicht reingucken können durch
-
Verschlüsselung. Aber wir werden nicht so
einen Weg wie Australien gehen. Kann mir
-
nicht vorstellen, zumal die Gesetzgebung
in den Ländern einfach wichtiger wird, die
-
große Infrastruktur, also technische
Infrastruktur Anbieter haben, also die
-
wird wichtiger sein als die nationale
Debatte hier. Wir müssen uns wehren. Ich
-
will hier nicht als Schäfchen dargestellt
sein, so zu sagen. Ich glaube, dass wir
-
unsere Stimmen laut machen sollten. Gerade
wir hier. Es ist ja nicht, die beschließen
-
was, sondern wir können das kommentieren
und das sollten wir auch. Verschlüsselung
-
irgendwie zu verbannen ist dämmlich.
Applaus
-
Constanze Kurz: Also ich werde jetzt hier
keine Neuigkeiten erzählt haben.
-
Herald: Mikrophon Nummer 1, deine Frage
bitte.
-
Constanze Kurz: Ist das ein Aluhut?
lachen
-
Mikrophon 1: Ich hoffe, es ist okay, eine
Antwort auf eine Frage von vorhin zu
-
geben, und zwar das aufsummieren in den
Prozenten, die letzten Prozent sind im
-
Merging also noch nicht klassifiziert von
sandvine.
-
Constanze Kurz: Vielen Dank, aber habe ich
gut erraten, oder?
-
Herald: Mikrophon Nr. 4 Deine Frage?
Constanze Kurz: Hatte ich irgend einen
-
Zusammenhang zu dem Aluhut?
lachen
-
Mikrophon 4: Vielen Dank für euer
Engagement! Ich habe eine Frage zu den
-
Kontrollen, die du angesprochen hast. Das
heißt, in Deutschland ist ja auch die
-
Bundesdatenschutzbehörde Aufsichtsbehörde
für BND und Bundesverfassungsschutz. Ist
-
dein Eindruck, dass die etwas mehr
Möglichkeiten haben, wirkungsvoll zu
-
kontrollieren?
Constanze Kurz: In Deutschland ist das ja
-
ein bisschen mehrschichtig. Ich hatte ja
dieses neue, unabhängige Gremium erwähnt,
-
dass ist der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Der BND hat ja auch eine eigene
-
Datenschutzbeauftragte. Die hat ja auch
gesprochen im deutschen Parlament und ist
-
ja auch offenbar mit Ihrer Amtsleitung
nicht immer einig. Wir haben auch noch das
-
PKGr, das Parlamentarische
Kontrollgremium. Wir haben die G10
-
Kommission. Das ist ja relativ breit
aufgestellt. Ein Problem ist, dass die
-
nicht miteinander reden dürfen und dass
die auch nach Ende ihrer Amtszeit
-
natürlich zur Verschwiegenheit
verpflichtet sind, das die teilweise keine
-
Vorabchecks machen brauchen, die können
auch nachgelagert ja sozusagen ihr "Ja"
-
geben. Es ist aus meiner Sicht kein
Zufall, dass Mitglieder in diesen Gremien
-
diese Beratung als Märchenstunde
bezeichnet haben, hier auf dieser Bühne,
-
auch vor zwei Jahren Christian Ströbele,
der jahrelang in diesen Gremien war. Ich
-
habe schon berichtet, dass der
Bundesdatenschutzbeauftragte und auch von
-
ihrem Vorgänger Schaar gelesen, die ich
sehr hilfreich fand. Aber bleibt natürlich
-
eine Kontrolle. Das haben wir jetzt auch
in der aktuellen Stellungnahme zum BND-
-
Gesetz geschrieben, die sich immer nur
auch anlehnen kann an das, was überhaupt
-
geregelt ist. Wenn z.B., BND-Gesetz, nur
mal als Beispiel könnte man für
-
Großbritannien oder Schweden genauso sehen
keine konkreten Regelungen hat, wie ein
-
Kontrolleur auch technisch prüfen kann,
weil das einfach nicht vorgesehen ist,
-
dass man z.B. in Form von Stichproben
ermöglicht oder dass man bestimmte Dinge
-
erklärt, wie etwas technisch funktioniert.
In deren z.B. "DAVIS"-Filter oder andere
-
Filter-Technologien. Dann wird man
natürlich auch die Prüfung damit
-
erschweren. Der Bundestag hatte sich so
ein bischen ausgeholfen mit diesem
-
Sonderermittler, den es ja eigentlich gar
nicht gibt, den Herrn Kurt Graulich. Der
-
hat ja die Dreistigkeit begangen, ein
Großteil von dem BND Papier abzuschreiben
-
und dann als Sonderermittlungsbericht den
Parlamentariern zu kredenzen. Hier ist
-
vieles im Argen. Aber wenn man sich das im
europäischen Vergleich ansieht, gibt es
-
halt schlimmere, zum Beispiel die Briten.
Die sind so im Mittelfeld hier in
-
Deutschland würde ich mal sagen. Das sie
nicht miteinander reden können, führt
-
natürlich dazu, dass sie auch Wissen als
Kontrolleure nicht miteinander teilen
-
können. Die Haymon. Ich hatte das Beispiel
mit Steinmeier nicht umsonst gewählt. Also
-
der Chef Kontrolleur im Bundeskanzleramt,
das ist ja sozusagen die Hauptbehörde, die
-
die Aufsicht über den BND ausübt, war
vollkommen ahnungslos. Ich habe noch nie
-
so einen Offenbarungseid gesehen wie von
dem Chef des Bundeskanzleramts, der
-
letztlich sich auch auf der Nase hat
rumtanzen lassen von der Behörde, die er
-
beaufsichtigen soll. Und der Schindler,
der zurücktreten musste, Gerhard
-
Schindler. Der stellt sich jetzt hin und
kommentiert sozusagen die aktuelle Techno
-
Politik. What the Fuck? Ich sehe da schon
so einige Probleme. Ich komme jetzt so zum
-
ranten, ich hör auf.
Herald: Mikrofon Nummer 3, deine Frage
-
bitte.
Mikrophon 3: Hallo, ich habe folgende
-
Frage Ich bin ja Deutscher, und
dementsprechend würden die Filter auf mich
-
zutreffen. Und wäre es da nicht keinerlei
größeres Problem, die Daten einfach nach
-
England weiterzuleiten? Und für die bin ja
dann Ausländer? Damit könnten sie
-
abgespeichert werden. Und sollten jemals
Fragen über mich oder über mich sein, dann
-
fragt der BND einfach schnell an und
kriegt dann trotzdem alle Daten. Was soll
-
den der Schwachsinn dann?
Constanze Kurz: Ja das ist das
-
geheimdienstliche Datenkarussel. Das ist
auch tatsächlich passiert, gibt ja einige
-
Beispiele in den Snowden Papieren.
Natürlich. Damit kann man nationale
-
Befugnisse einfach umgehen. Ist auch
tatsächlich passiert. Sie sagen natürlich
-
immer, das die das auf keinen Fall machen.
Und ja, natürlich sie haben mal Rohdaten
-
weitergegeben, aber in Zukunft wird das
natürlich nie wieder passieren. Außerdem
-
würde ich empfehlen, als Deutscher immer
nur die .de Mailadressen, also mit ner
-
Endung de. Sicher ist sicher, ne?
lachen
-
Herald: Mikrofon Nummer 6, deine Frage?
Applaus
-
Constanze Kurz: Gibt übrigens auch ne
Emailverschlüsselung.
-
Mikrophon 6: Dankeschön. Durch die
Rechtsprechungen, die bisher gekommen
-
sind: Was für Konsequenzen gab es dadurch?
Constanze Kurz: Na ja, das ist eine sehr
-
komplexe Frage, weil es sehr viele Urteile
gab und die Konsequenzen unterschiedlich
-
waren. Ich will mal ein typisches Beispiel
nennen, weil jetzt viele kennen werden aus
-
Straßburg die zwei Urteile zu der
Sicherungsverwahrung. Deutschland hat
-
darauf gesetzlich reagiert. Die
Sicherungsverwahrung, wie sie in
-
Deutschland Gesetz war, war rechtswidrig
gegen die Menschenrechtskonvention. Der
-
Bundestag hat das novelliert. Für
Großbritannien gibt es auch eine ganze
-
Reihe solche Fälle. Natürlich sind die
mitteleuropäischen Länder nicht die mit
-
den meisten Urteilen, das sind schon immer
noch die Türkei und Russland und so. Auch
-
die haben die Europäische
Menschenrechtskonvention unterzeichnet. In
-
der Regel ist man fest an diesen
völkerrechtlichen Vertrag gebunden und hat
-
das umzusetzen. Die Compliance ist höher
als bei anderen Gerichten. Tatsächlich bin
-
ich da aber immer ein bisschen erstaunt,
wenn man, da gibt es auch so
-
wissenschaftliche Arbeiten drüber, die
sich angucken über die Jahrzehnte, wie die
-
Urteile umgesetzt wurden, ist ziemlich
gut. Mein Eindruck ist aber nicht
-
wissenschaftlich unterfüttert. Es ist ein
subjektiver Eindruck ist, den ich auch in
-
Karlsruhe habe, dass die Akzeptanz
politischer Art für höchstrichterliche
-
Urteile geringer wird? Das sehe ich in
Karlsruhe ganz deutlich. Ich habe früher,
-
wenn ich an die Zeiten vom
Wahlcomputerurteil denke oder das erste
-
Staatstrojanerurteil von 2007/2008. Da war
es nicht so, dass sich der aktuelle
-
Innenminister hingestellt hat und gesagt
hat: Hier schlägt uns ein Richter aus
-
Karlsruhe unsere Waffen aus dem Arm. Das
war da nicht so. Meiner Meinung ist, das
-
der Zeitgeist sich da schon ein bisschen
verändert hat. Aber ich glaube auch, das
-
es an uns liegt. Ich denke, wir müssen uns
hinter diese Urteile stellen, wenn wir sie
-
für richtig und wichtig halten. Das heißt
auch, eine Öffentlichkeit dafür
-
herstellen. Das habe ich aber, glaube ich,
jetzt schon dreimal gesagt.
-
Herald: Signal-Angel eine Frage aus dem
Internet?
-
Constanze Kurz: Wie lange geht die Frage
und Antwortsession?
-
lachen
Signal-Angel: Ich habe auch nur eine ganz
-
kurze Frage, eine Klarstellungsfrage.
Constanze Kurz: Ich kann aber nicht kurz
-
antworten.
Signal-Angel: Dann antworte lange auf: Was
-
ist mit dem G10-Filter gemeint? Ist das
nur der de-Domain wird schon deutsch sein
-
Filter oder?
Constanze Kurz: Ja, der G10-Filter. G10
-
bezieht sich auf Artikel 10 des
Grundgesetzes, das Fernmeldegeheimnis, ihr
-
wisst schon, dieser unglaublich löchrige
Käse. Und das bedeutet schlicht, dass mit
-
dem G10-Filter deutsche Kommunikation
ausgefiltert werden soll, weil ja ein
-
Auslands Nachrichtendienst Inländer nicht
abhören darf. Der ist sozusagen der
-
Fachterminus deswegen heisst das auch
G10-Kommission. Der DAVIS-Filter BND für der
-
technische Begriff dafür, den auch der
Bundesdatenschutzbeauftragte immer mal
-
testet, und der von Kurt Graulich getestet
wurde, also dem Sonderermittler.
-
Herald: Vielen Dank. Mikrophon Nummer 4,
Die letzte Frage bitte.
-
Mikrophon 4: Noch einmal Vielen Dank auch
von meiner Seite, dass du so toll immer
-
die Sachen weg klagst oder versuchst. Und
das macht ja wahnsinnig viel Arbeit.
-
Wahrscheinlich. Ich hätte eine Frage
nochmal in Richtung Verschlüsselung. Damit
-
können wir die Geheimdienste ein bisschen
ärgern. Und die trauen sich schon nicht,
-
die Verschlüsselung uns ganz zu verbieten.
Hast du schon auf dem Schirm dieses tolle
-
Gesetz zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus im Internet vom 18.12.
-
Gerade erst erschienen. Mir scheint das ja
so ein bisschen neuer Ansatz zu sein. Wir
-
gucken einfach hinter der Verschlüsselung
auf dem Server.
-
Constanze Kurz: Naja, darüber wurde ja
jetzt vor Weihnachten ne ganze Reihe
-
geredet. Ich hab mir den Entwurf natürlich
auch angesehen. Es gibt ja nur einen
-
Entwurf, es ist ja noch kein Gesetz. Das
die natürlich jetzt an die Passwörter rann
-
wollen und auf möglichst einfachem Wege
überrascht mich nicht. Das hat aber wenig
-
Bezug zu der geheimdienstlichen
Massenüberwachung. Natürlich ist in diesem
-
Zusammenhang auch nicht nur über
Strafverfolgungsbehörden, sondern auch
-
über Geheimdienste wieder gesprochen
worden. Weil ja offenbar jetzt immer alle
-
verwechseln, dass Geheimdienste irgendwie
auch Polizeiaufgaben wahrnehmen. Das
-
scheint ja jetzt normal zu sein und jede
Beleidigung soll jetzt plötzlich auch bei
-
den Geheimdiensten landen. So wie das
jetzt vorgestellt wurde, denke ich, wird
-
das auf keinen Fall kommen. Sie sind
dreist und nehmen verfassungswidrige
-
Gesetze auch in Kauf, das haben wir ja
auch in der letzten Legislaturperiode
-
gesehen und ich denke, dass ein paar davon
noch in Karlsruhe erfolgreich angegriffen
-
werden. Aber so werden sie das dann doch
nicht durch den Bundestag bringen. Wir
-
müssen aufmerksam sein, weil jetzt wieder
so eine Phase in der Legislatur beginnt,
-
wo sie sich ein bisschen beeilen müssen,
die Gesetze einzubringen, damit sie vor
-
Ende noch ordentlich durchgehen. Aber so,
wie es jetzt im Entwurf steht, wird es
-
wahrscheinlich nicht kommen. Also das
halte ich eigentlich für, ich mein, gut
-
Seehofer.
Mikrophon 4: Da kannst du es dann ganz
-
schnell wegklagen?
Constanze Kurz: Nee, nee. Nein, nein, ich
-
habe noch genug hiermit zu tun. Ich glaube
auch, dass in Deutschland zumindest
-
Verfassungsbeschwerden da sind schon immer
noch eine Menge Leute, die dort
-
strategisch Beschwerden einlegen und auch
sehr erfolgreich. Also dieses Jahr hat man
-
ja gesehen, dass sie eine ganze Reihe
Verfassungsbeschwerden angenommen haben,
-
aber trotzdem ich jetzt über Straßburg und
Karlsruhe geredet habe: Ich bin ein
-
Vertreter davon, dass nicht immer alles in
Karlsruhe zu bekämpfen, das ist sozusagen
-
unser Last Resort. Ich bin der
überzeugung, dass unsere Verfassung im
-
Parlament zu verteidigen ist und nicht
dahinten, ich finde das nicht richtig.
-
Applaus
Constanze Kurz: Jetzt habe ich mir selber
-
ins Bein geschossen oder?
Herald: Vielen, vielen Dank für deinen
-
Vortrag und vielen Dank für das geduldige
Antworten auf alle Fragen.
-
Applaus
-
36c3 Abspannmusik
-
Untertitel erstellt von c3subtitles.de
im Jahr 2019. Mach mit und hilf uns!