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35C3 Vorspannmusik
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Herald-Engel: Ich weiß nicht wie es euch
geht, aber ich habe noch ziemlich genau
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die Erinnerungen an die Tage als die
ganzen Hausdurchsuchungen im Chaos-Umfeld
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stattgefunden haben. Das hat mich ganz
schön erschrocken. Ich für meinen Teil
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hätte nicht gewusst, was ich eigentlich
tun soll wenn auf einmal die Polizei bei
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mir vor der Haustür steht. Und damit wir
alle bald mehr wissen darüber wie wir uns
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richtig zu verhalten haben, nicht nur was
unser Verhalten widerspiegeln soll,
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sondern auch was unsere Rechte während
einer Hausdurchsuchung sind, haben sich
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Kristin mit dem Beistand einer Anwältin
und Jens Kubiziel als Geschädigter
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zusammengetan. Bei ihm wurde morgens um
sechs geklingelt und die Polizei stand vor
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der Haustür und wie man sich eigentlich
richtig verhält weiß man eben nie.
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Deswegen haben sie sich gesagt: Wir machen
hier einen Talk über die ... sorry, das
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ist das Gute am 35C3, man weiß immer, dass
ihr nett seid, danke. Wie man sich richtig
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auf der Bühne verhält, lerne ich auch
noch, aber ihr lernt heute erstmal wie ihr
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euch richtig verhaltet, wenn ihr eine
Hausdurchsuchung habt. Und ich bitte euch
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nochmal auf einen richtig großartigen
Applaus für Jens und für Kristin, die uns
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heute darüber was berichten werden.
Applaus
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Jens Kubiziel: Ja, vielen Dank für die
nette Einleitung, ????. Herzlich
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willkommen zu unserem Vortrag "Verhalten
bei Hausdurchsuchungen". ???? hat es schon
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gesagt. Ich hatte das etwas traurige
Vergnügen eine Hausdurchsuchung zu leben
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und hatte aber das große Glück Kristin an
meiner Seite zu haben, die mich sozusagen
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gut durch das Abenteuer geführt hat. Und
wir wollen hier euch ein paar Hinweise
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geben. Wir haben uns überlegt, dass wir
die großen Züge im Laufe des Vortrages ein
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bisschen erzählen, allerdings gibt es ja
viele Randbedingungen. Und wir haben
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gedacht, dass wir am Ende relativ viel
Platz auch für Fragen lassen, das heißt,
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wenn ihr dann fragen habt, stellt die am
Ende. Und dann kann man auch konkret
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nochmal auf individuelle Fragen mit
eingehen. Also versuchen wir jetzt erstmal
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so in drei Abschnitten das Ganze zu
besprechen. Es gab ja nicht nur bei uns,
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also nicht nur bei den Zwiebel-Freunden
Hausdurchsuchungen, sondern auch im
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größeren Chaos-Umfeld gab es in diesem
Jahr einige Durchsuchungen und auch gerade
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dadurch dass wir als Zwiebel-Freunde auch
mit an die Presse gegangen sind, ihr kennt
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vielleicht dieses legendäre Bild der
Atombombe. Moritz wurde ja leider als
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Beschuldigter festgenommen, weil er an
eine Sprengstoff-Explosion geplant hatte
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mit dieser 3D-Bombe da oben. Dann gab es
halt auch diverse Fragen, was man jetzt
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tun kann und deswegen haben Kristin und
ich überlegt, darauf ein bisschen
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einzugehen. Und wir haben es ein bisschen
gegliedert, dass wir gesagt haben: Was ist
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eigentlich vor der Durchsuchung notwendig,
also im besten Falle, sollte quasi jeder
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den ersten Schritt hier im Saal
absolvieren und danach passieren die
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Schritte 2 und 3 nicht. Im schlimmsten
Fall kann aber auch der Schritt 2 und 3
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passieren und die Vorbereitung hilft dann
halt entsprechend ein bisschen darauf. Und
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für mich sozusagen das Wichtige ist die
Vorbereitung. Es hat sich auch bei mir
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gezeigt, dass ich in einigen Fällen sogar
ein bisschen eine Idee hatte, aber bei mir
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war es auch so, dass wir als Zeugen in dem
Verfahren gelandet sind und ich auch im
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Laufe des Verfahrens gelernt habe, dass
ich als Zeuge ganz andere Rechte habe und
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auch eine ganz andere Stellung habe als
als Beschuldigter. Und darauf will ich
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eingehen. Der erste Schritt aus meiner
Sicht ist, dass ihr euch zunächst erstmal
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irgendwo einen Anwalt besorgt. Also ihr
solltet irgendwo Kontaktdaten zum Anwalt
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oder Anwältin besorgen. Visitenkarten
werden dann hier verteilt. Das ist
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wirklich wichtig, sucht euch einen oder
mehrere Anwälte raus und lagert die
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irgendwo zentral, also entweder zentral an
eurer Wohnung oder auch im Hackspace, im
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Erfa, in eurer Organisation, Vereinsraum,
lagert die an einer zentralen Stelle, wo
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jeder quasi Zugriff drauf hat und im
Notfall auch schnell die Nummern abrufen
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kann und hier rechts in den Folien seht
ihr diesen Sticker vom Chaotikum, der auch
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an verschiedene Hackspaces verteilt worden
ist, auch wer von euch die Datenschleuder
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bekommt, wird das als Beilage mit dabei
haben und auch hier findet ihr so einen
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schönen Eintrag für Telefonnummer von
Anwälten und das ist sozusagen
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Grundbedingung Nr. 1, weil wenn der
Notfall eintritt, braucht ihr dort eine
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Ansprechpartnerin, einen Ansprechpartner.
Dann ein vergleichsweise trivialer Rat
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würde ich sagen hier in en Kreisen, ist
halt dennoch: Ihr braucht ein Backup und
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zwar ein Backup, ein funktionierendes
Restore und auch Backups, die irgendwo
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außerhalb der eigenen vier Wände lagern.
Jeder der sich sozusagen Gedanken um
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funktionierende IT macht oder vielleicht
IT-Sicherheit macht, kennt das. Das ist
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quasi eine Binsenweisheit.
Nichtsdestotrotz will ich das nochmal
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betonen: Macht das und lagert die halt
außerhalb der eigenen vier Wände. Ein
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bisschen nachdenken müsste ihr halt, wo
das lagert, also irgendwie in der Cloud,
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wo auch immer das ist, bei Freunden, bei
Bekannten, bei Eltern, also gerade
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sozusagen in physischen, anderen Locations
kann es ja durchaus auch sein, dass die
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Beamten auf die Idee kommen auch dort
Durchsuchungen zu machen. Versucht dann
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noch ein bisschen weiter zu denken, wenn
ihr es bei Freunden lagert, bei Bekannten,
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die vielleicht auch nah an euch sind,
vielleicht an Beschuldigungen, dann kann
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es durchaus auch sein, dass auch die Leute
mit Gegenstand einer Durchsuchung sind.
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Auf der anderen Seite sage ich mir auch
immer, wenn ich das bei meinem besten
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Freund lagere, mein Backup, dann
irgendwann tritt aus meiner Sicht so ein
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Effekt ein, dass ich sage: Okay, dem
vertraue ich, kenne ich lange Jahre, muss
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ich das Backup nicht verschlüsseln und der
guckt eh nicht drauf und so weiter. Das
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kann durchaus sein, dass es auch so einen
psychologischen Effekt gibt, dass man
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sozusagen auch sein eigenes Security ein
bisschen vernachlässigt, deswegen würde
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ich auch solche Backups durchaus auch bei
Leuten lagern, denen man nicht unbedingt
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so vertraut, damit einfach auch ein
bisschen Awareness hier da ist, auch ein
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bisschen Sicherheit da zu machen. Was in
unserem Fall auch passiert ist, ist dass
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die Polizei gesagt hat, also in dem
Beschlussstand, sie sollen die Spender-
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Daten beschlagnahmen von dem Jahr 2017,
also von Januar 2018 bis Juni 2018. Was
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sie gemacht haben: Sie haben den Schrank
aufgemacht oder aufmachen lassen und haben
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quasi alle Vereinsunterlagen mitgenommen.
Das heißt, wir waren als Verein zunächst
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erst einmal ohne jegliche papierenen
Unterlagen da, also auch sozusagen an das
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Thema Papier-Backup solltet ihr auch mit
denken. Natürlich das Thema Op-Sec, das
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wird heute auch nochmal in einem anderen
Vortrag eine Rolle spielen. Ich hatt's
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schon gesagt: Verschlüsselung:
Binsenweisheit, auch das Thema Logdateien
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… überlegt mal wenn ihr so an eure Spaces
denkt: Loggt ihr vielleicht, wer sich in
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euer WLAN anmeldet, loggt ihr irgendwelche
anderen Daten. Was macht ihr mit den
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Daten, braucht ihr die? Solltet ihr die
nicht besser vernichten? Also auch da,
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geht mal sehr kritisch durch eure IT
durch. Dann so eine schöne Sache: Frage
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ist, sollte man seine Geräte beschriften?
Ist ja durchaus so, wenn man in einem
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Hackspace jetzt ist, macht man ein Label
drauf, der Laptop gehört Kupi, der Laptop
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gehört Kristin. Und dann kann man die
Hoffnung haben, wenn dann jemals die
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Polizisten vor der Tür stehen, dann nehmen
die halt nur meine Laptops mit und Kristin
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bleibt hier liegen. Ich weiß nicht wie
siehst du das, Kristin?
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Kristin Pietrzyk: Wir hatten ja diese
Diskussion darüber. Man muss sich
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natürlich darüber im Klaren sein: Wenn ich
meinen Namen auf etwas drauf schreibe dann
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ist es auch einem eindeutig zuordenbar.
Das heißt man kann sich nicht mehr darauf
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zurückziehen mit „sie haben 15 Laptops
mitgenommen aus einem Raum den 40 Leute
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benutzen wenn sie die nicht zuordnen
können dann ist die Verwertung halt
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schwierig“. Also das ist so'n
zweischneidiges Schwert das muss man sich
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einfach überlegen ob man das möchte.
Natürlich ist die Sicherheit für die nicht
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Betroffenen dann möglicherweise da, dass
sie sagen: „Wir nehmen das nicht mit.“
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Manchmal ist die normative Kraft des
Faktischen eine andere und sie sagen „Wir
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vertrauen Ihnen nicht, Sie haben es ja
selber beschriftet. Wir nehmen trotzdem
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alles mit.“ Kommt drauf an.
J: Genau. Also auch in unserem Fall war es
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so. Der Laptop meines Sohnes mit gefunden
worden ist und mein Sohn hatte
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glücklicherweise irgendwie mit so schönen
bunten Buchstaben seinen Namen drauf
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gemacht und das Einzige was sie hier
gemacht haben, er musste den anmachen und
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sie haben quasi gesehen, es gibt ja nur
einen Login-Namen, einen Login, der auch
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diesem Außennamen entpsprach und dann
durfte er ihn gleich wieder einstecken. Da
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hat es vielleicht funktioniert aber es
kann also durchaus andere Probleme
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aufwerfen.
K: Aber ist dann halt erst mal an, ne …
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J: Er ist auch an, ich meine, gut … sofern
gab's jetzt nicht so viel da wegzunehmen
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oder auszulesen. Auch wenn er weg gewesen
wäre. Dann fragen mich auch immer wieder
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Leute wie lief denn diese Durchsuchung bei
euch ab, in welchem Räumen war denn die
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Polizei? Also, zum Beispiel, die Polizei
hat das Kinderzimmer reingeschaut, hat da
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eben diesen bewussten Laptop gesehen und
das war's. Und da lag noch ein anderer
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Laptop der ist irgendwie nie irgendwie
gefunden worden und auch nicht nach
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gesucht worden. Die Bäder sind nicht
durchsucht worden. Jetzt könnte man auf
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die Idee kommen, OK, mit dem Wissen, wenn
die nicht ins Bad gehen dann leg ich eben
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irgendwie meinen Serverschrank ins Bad
rein, unter die Dusche versteckt oder so
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versteckt oder so … kann man machen.
Allerdings hatte ich auch dann durchaus
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diversen Kontakt zu verschiedenen
Justizbeamten. Deren Aussage war, dass es
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auf der einen Seite, wenn sie generell
nach elektronischen Gegenständen suchen
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dann versuchen sie sozusagen letztlich
alles mitzunehmen was sie finden aber es
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gibt auch durchaus den Fall dass wir sagen
wir suchen eine SSD-Platte mit so und
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soviel Gigabyte Festplattenkapazität und
von dem Hersteller. Dann suchen die halt
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die Wohnung so lange durch bis die die
Festplatte gefunden haben. Und das kann
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nicht nur zu verrückten Gegenständen
führen sondern auch solch ???????.
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K: Ja, also, ich beschäftige mich ja eher
damit was haben Sie bei meinen Mandanten
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gefunden und will gar nicht wissen was sie
nicht gefunden haben. Aber ich kenne das
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zum Beispiel aus so Sache, aus so
Terrorverfahren gegen Nazis wo ich in der
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Nebenklage war. Also, das Telefon unter
der Herdplatte, also unterm Herd irgendwie
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zu verstecken und dann klingelt es oder
der Wecker geht los. Dann finden Sie es
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halt trotzdem. Meine Erfahrung als
Anwältin ist aber wenn sie etwas suchen
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dann drehen sie dort halt jeden Stein um.
Ich glaube dass das Verstecken nichts
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bringt, außer dass es irgendwie zu einer
immensen Verschlechterung des
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Durchsuchungsklimas nochmal führt. Gut,
kann einem auch … Wie man dazu steht,
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manchen Leuten ist es ja auch egal.
J: Ja, also das Thema ist weit, ich
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verweise hier mal auf diesen Vortrag „Du
kannst alles hacken, darfst dich nur nicht
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erwischen lassen. Ich hoffe, dass da auch
einige mehr Hinweise mit gegeben werden.
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Es wird jetzt zu weit führen wenn wir das
auch noch vertiefen. Wichtig ist auch der
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Punkt: Ihr solltet eure Rechte kennen.
Geht nie unvorbereitet in 'ne
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Hausdurchsuchung und da wie gesagt ist die
Frage für mich, welche Rechte habe ich als
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Beschuldigter und welche Rechte habe ich
als Zeuge. Da kannst du vermutlich ganz
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viel sagen.
K: Ja, also, man könnte das natürlich
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abendfüllend gestalten. Wir versuchen, das
so ein bisschen im Kurzabriss zu machen,
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haben wir uns geeinigt. Noch mal zu den,
kleiner Einschub, zu den Telefonnummern.
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Fragt die Anwältinnen und Anwälte aber
nach ihren Handynummern. Weil die
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Büronummer, ein Uhr morgens bei der
Hausdurchsuchung, um vier in den
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Sommermonaten relativ wenig bringt, außer
dass der Anwalt dann in große Panik
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ausbricht wenn er dann den
Anrufbeantworter abhört. Und noch eins
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vorneweg: Warum das auch so wichtig ist
diese Rechte zu kennen: Wir als
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Anwältinnen und Anwälte nehmen, also
gerade im politischen Bereich nehmen
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gerade wahr, dass es keine so hohen
Schwellen mehr gibt Hausdurchsuchungen zu
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machen. Es kann tatsächlich heute jeden
und jede treffen … also ob man ein
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Spendenkonto hat, als Verein und nur Zeuge
ist, man ist ja nicht mal selbst
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Beschuldigter, also hat sich eigentlich
erst mal nichts zuschulden kommen lassen,
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könnte eigentlich ganz unbeschwert durchs
Leben gehen hat dann trotzdem die
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Hausdurchsuchung. Ob das ein Posting von
der Versammlung ist wo 'ne YPG-Fahne drauf
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ist, die hier auch zumindest als kritisch
eingestuft werden und Ermittlungsverfahren
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wegen Unterstützung oder Zeigen von
Symbolen einer ausländischen
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terroristischen Vereinigung ist. Auch das
hatten wir in Thüringen. Da ist wegen
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einem Facebook-Bild sind Abgeordnetenbüros
durchsucht worden. Das sind also Grenzen
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die verschwimmen und zwar nach unten, dass
Hausdurchsuchungen immer wahrscheinlicher
-
und immer inflationärer benutzt werden.
Als Beschuldigter hat man noch die meisten
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Rechte, das wär ganz, also wär jetzt nicht
schlimmer gewesen in der Situation an
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sich. Ihr habt als Beschuldigte
Beschuldigter immer immer die Möglichkeit
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euch in jeder Situation des
Strafverfahrens gegen euch von einem
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Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Das
heißt grundsätzlich habt ihr auch das
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Recht zu der Durchsuchung einen
Rechtsanwalt hinzuzuziehen oder eine
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Rechtsanwältin. Das heißt anrufen, „Kommt
vorbei!“ Da kommt es natürlich auf den
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einzelnen Beamten oder die einzelne
Beamtin an, wie sehr sie diese Rechte
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gewahrt haben wollen. Also wir kennen
Situationen, da sagen die „alles klar,“
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wir gucken dass der Beschuldigte oder die
Beschuldigten in unserer Sichtweite, also
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dass die nichts verstecken können aber wir
warten auf den Anwalt oder die Anwältin.
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Es gibt aber auch Kollegen die haben die
Erfahrung gemacht, dass sie nicht mal in
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die Wohnung reingelassen worden sind, als
sie vor Ort waren. Also auch da kommt es
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auf die, sag ich jetzt mal,
Rechtsstaatlichkeit des Einzelnen
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handelnden Beamten an. Es gibt das Recht
dazu einen unabhängigen Zeugen
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hinzuzuziehen, dass heißt eine Person, die
nicht Beschuldigter oder Zeuge in diesem
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Verfahren ist wegen dem durchsucht wird,
die aber diese Durchsuchung mit
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beobachtet. Meistens bringen die einen
unabhängigen Zeugen mit. Das heißt, da ist
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dann jemand da, vom Ordnungsamt oder vom
Landratsamt oder vom Verbraucherschutz
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hatten wir auch schon. Das ist kein
unabhängiger Zeuge, wenn die den selber
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mitbringen. Ich hatte mal, ich hab mal
jemanden vertreten bei einer
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Hausdurchsuchung da kam die
Staatsanwaltschaft Dresden in Form des LKA
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Dresden, hat geguckt wie unsere Mandanten
so wohnen, die hatten 'nen ganz
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unabhängigen Rechtsreferendar aus ihrer
Behörde mit, der hat danach nie wieder
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eine Hausdurchsuchung mitgemacht, glaube
ich, das war sehr unangenehm für den. Und
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was ganz wichtig ist als Beschuldigter
oder Beschuldigter: Man muss überhaupt
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nicht an seiner eigene Strafverfolgung
mitwirken. Das heißt man muss nicht nur
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keine Aussage machen, sondern man muss
auch nicht sagen wo was ist, man muss
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keine Laptops anmachen, man muss keine
Passwörter eingeben, man muss keine
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Wischcodes für Handys oder keine
Entsperrcodes für irgendetwas rausgeben.
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Und man muss sich mit denen auch nicht
unterhalten. Wozu ganz viele Kolleginnen
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und Kollegen und auch ich immer raten
würden. Selbst das Nebenbeigespräch auf
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dem Flur würde ich unterlassen. Als Zeuge
ist es zwar auch so, dass man keine
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Aussageverpflichtung hat. Neuerdings,
nachdem die Strafprozessordnung ein
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bisschen rigider gehandhabt worden ist und
viele Beschuldigten- aber auch
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Zeugenrechte beschnitten worden sind muss
man nur eine Aussage machen bei der
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Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft,
also wenn die Polizei beauftragt worden
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ist von der Staatsanwaltschaft diese
Vernehmungen durchzuführen. Auch da würde
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ich dazu raten nichts zu sagen, wenn's
eine Hausdurchsuchung gibt, als Zeuge.
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Aber man hat auch grundsätzlich erstmal
keine Pflicht zur Herausgabe. Warum sage
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ich das? Es gab ein ganz aktuelles
Beispiel gerade in Thüringen: Da ist bei
-
einem Verein der so Internet zur Verfügung
stellt in einem begrenzten Rahmen, also
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einer begrenzten Örtlichkeit da hat die
Polizei angerufen und hat gesagt: „So, da
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gab es eine Straftat da in diesem Gebiet
und wir wollen jetzt mal die Logdaten von
-
den Leuten die sich da in ihr Internet
eingeloggt haben. Und da ist natürlich die
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große Frage, „muss ich das denn
rausgeben?“ Die haben dann bei uns in der
-
Kanzlei angerufen und: Nein muss man
nicht, solange die keinen Beschluss haben
-
ist es eine nette Frage von der Polizei –
ob die jetzt nett formuliert es sei mal
-
dahingestellt – die man immer noch mit
„Nein“ beantworten kann. Also ohne
-
Beschluss, ohne 'nen richterlichen
Beschluss, macht man überhaupt nichts. Da
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kommst du ja auch nochmal ein bisschen
dazu. Und das sind die Grundregeln die
-
gibt's auch in Broschüren die man
empfehlen kann. Also, du hast ja gerade
-
von einer geredet, ne?
J: Das war dieser Flyer, der jetzt … hier.
-
K: Ansonsten kann man sich auch immer bei
Antirepressionsvereinigungen wie zum
-
Beispiel der Roten Hilfe oder sowas, da
gibt es sowas auch.
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J: Genau dann kommt's halt irgendwann zu
diesem Punkt das es sechs Uhr morgens ist
-
es an der Tür klopft, klingelt und man
sich fragt, was denn nun zu tun ist. Und
-
hier aus meiner Sicht der wichtigste Rat
ist erst einmal Ruhe bewahren. Also
-
wirklich, bleibt ruhig. Es ist schwer wenn
dann, wie in unserem Fall, acht bis zehn
-
Polizisten vor der Tür stehen ruhig zu
bleiben. Dennoch ist es wirklich ein
-
wichtiger Rat denkt darüber nach was
können ihr machen, was sind eure Rechte
-
und vor allen Dingen auch: Bleibt
gewaltfrei. Das ist auch wichtig. Also
-
Übergriffe gegen Polizeibeamte ist
vielleicht wenig scherzhaft oder …
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K: Ist auch teuer. Ist auch richtig teuer
gerade.
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J: Genau. Also das ist wirklich sehr
wichtige Hinweise. Dann kann sich so ein
-
Dialog abspielen. wie hier: Die Polizei
dich nett begrüßt. In diesem Fall war es
-
auch so dass sie noch vor der Tür standen,
sie nicht direkt eingetreten haben sondern
-
haben geklingelt. Haben mir sinngemäß
gesagt, sie wollen rein und dann ist das
-
was Kristin schon sagte. Frage: „Wo ist
der Beschluss.“ Es muss irgendwie einen
-
Durchsuchungsbeschluss geben und den
sollte man sich zeigen lassen kann man
-
sich in Ruhe durchlesen. Irgendwann werden
sie vielleicht mal fragen, „Wir würden
-
gerne rein.“ Aber man hat– kann gerne eine
Kopie bekommen. In unserem Fall war es so
-
dass sie eine Kopie hatten. Sie haben
einfach die Kopie rüber gereicht, aber
-
auch in anderen Durchsuchungen fehlt ganz
einfach schon mal eine Kopie. Das ist
-
nicht alltäglich, dass das passiert. Dann
habe ihr eure Kopie. Dann wollen sie immer
-
noch rein. Dann haben wir das, was Kristin
schon sagte, das ist die Frage nach dem
-
unabhängigen Zeugen. In unserem Fall war
es auch so dass war das Ordnungsamt das
-
jemanden gestellt hat, oder zwei Leute die
waren auch sehr, sagen wir mal, schlecht
-
gelaunt an dem Tag. Warum auch immer. Um
sechs Uhr sollte man langsam wach sein.
-
Lachen
Applaus
-
J: Irgendwann ist das auch geklärt und
dann … wollen sie immer noch rein und dann
-
sagt ihr „Nein.“ Das ist auch etwas, was
ich jetzt gelernt habe. Also, die fragen
-
natürlich nett „Dürfen wir reinkommen,“
und ich meine man hat den Beschluss
-
gesehen und sagt dann, „OK, kommen Sie
rein.“ An der Stelle sollte man aber auch
-
noch mal sagen „Nein sie dürfen nicht
reinkommen, aber sie haben 'nen Beschluss,
-
also kommen Sie rein.“ Es geht hier
nochmal ein bisschen darum, inwieweit
-
stimmt man den Maßnahmen zu. Und das ist
auch, die fragen dann: Dürfen wir in die
-
Räume, dürfen wir den Schrank aufmachen
und all das wird dann später in
-
Protokollen vermerkt. Also wenn ihr da
sagt: Ja, natürlich dürfen sie in den Raum
-
kommen, natürlich dürfen Sie den Schrank
aufmachen, habt ihr quasi zugestimmt und
-
das kann sich eventuell wieder dann etwas
schlechter auswirken. Das ist immer
-
sinnvoll zu sagen: Nein. dürfen sie nicht,
aber sie haben den Beschluss, also machen
-
Sie es bitte und so weiter. Oder was
Kristin schon sagte, haltet einfach den
-
Mund und sagt: 'Machen Sie Ihre Arbeit,
ich warte bis Sie fertig sind.' Und am
-
Ende der Durchsuchung, das werde ich
später auch noch einmal mit erwähnen, gibt
-
es ein Durchsungsprotokoll und dort gibt
es verschiedene Felder, die angekreuzt
-
werden können und müssen und dort solltet
ihr immer darauf achten, dass dort auch
-
angekreuzt ist, dass ihr den jeweiligen
Maßnahmen nicht zugestimmt habt. Genau,
-
und dann spätestens an der Stelle
eigentlich schon ein bisschen eher,
-
solltet ihr euch an diesen Aushang
erinnern und die Anwälte kontaktieren. Und
-
jetzt kann es natürlich auch so sein, auch
in unserem Fall war es ja so, dass die
-
ganze Elektronik beschlagnahmt werden
sollte, insbesondere auch die Handys -
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dann wird es natürllich auch bisschen
schwer, da jemanden anzurufen. Was würdest
-
du dann empfehlen Kristin? Was macht man
dann?
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K: Naja, auch da kommt es auch wieder
darauf an,wie verhalten sich die
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Beamtinnen und Beamten. Ich habe schon
Fälle erlebt, da haben sie einfach gesagt:
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'Na ja, dann nehmen sie halt das Handy
wieder und dann rufen Sie Ihren Anwalt
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oder ihre Anwältin an.' Das ist, sagen wir
mal, so semi-überlegt von Polizeibeamten,
-
denn wie schnell ist dein Handy
möglicherweise auch mal gelöscht. Deswegen
-
machen die das eigentlich nicht mehr. Aber
wenn man die Nummer hat, der Polizei zu
-
sagen sie haben alle Handys mit ich darf
mich in jeder Situation von einem Anwalt
-
vertreten lassen. Wenn Sie mein Handy
jetzt schon haben und ich keine
-
Möglichkeit dazu habe, dann rufen Sie
meinen Anwalt oder meine Anwältin selber
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an. Also mir ist es selber auch schon ein
paar Mal passiert, dass dann Beamte
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angerufen haben bei mir auf dem Handy und
haben dann gesagt: Hm hier ist ein
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Mandant, der will Sie gerne bei seiner
Hausdurchsuchung dabei haben.' Das machen
-
einige. Nichtsdestotrotz gibt es immer
wieder Polizeibeamte, denen das herzlich
-
egal ist, was man da sagt und die sagen
dann: 'Ja, und das ändert, und wir sind ja
-
auch hier gleich' Also 'gleich' ist dann
immer so ein Begriff von ein bis acht
-
Stunden. 'Wir sind hier gleich weg, das
schafft die oder der sowieso nicht mehr
-
hierher.' Aber man sollte darauf bestehen
und wenn das einem verweigert wird, es
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ganz, ganz genau dokumentieren. Also sich
auch aufschreiben, wann man dem Beamten,
-
also welche Uhrzeit man dem Beamten gesagt
hat, man möchte jetzt einen Anwalt oder
-
eine Anwältin dabei haben, wann sie einem
das verweigert haben, wann man nochmal
-
gefragt hat, wann man nochmal gefragt hat,
wie lange die Durchsuchung gedauert hat.
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Weil das kann alles in einem potenziell
nachfolgenden Strafverfahren helfen. Was -
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wenn ich das gleich ein... - was ich noch
nie erlebt habe ist, dass strafmildernd
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berücksichtigt wurde: er hat alles
freiwillig herausgegeben. Also diese Mähr,
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die man da manchmal zu hören kriegt: 'Ja,
seien Sie doch kooperativ und es wird sich
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gut für sie auswirken. Das ist mir noch
nie passiert. Das mag anderen Kolleginnen
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und Kollegen anders gegangen sein - mir
nicht.
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J: Also auch an der Stelle, was ich auch
hin und wieder von anderen höre, wenn
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Geräte beschlagnahmt werden, die
hoffentlich verschlüsselt sind, gibt es
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also immer wieder den Spruch von den
Polizeibeamten: 'Geben Sie uns das
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Passwort raus. Wenn sie es nicht machen
dann, geben wir das ans BKA, die haben das
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nach drei bis vier Tagen eh ermittelt,
also das lohnt sich für Sie eh nicht.'
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Also das habe ich von vielerlei Leuten
auch gehört. Das schein wirklich sehr
-
breit sozusagen als Druckmittel auch
eingesetzt zu werden. Allerdings, ich
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meine dass, ich weiß nicht, ob du so eine
Erfahrung in dem Bereich hast, aber was
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ich dann auch weider höre ist, dass
verschlüssel Geräte dann irgendwie mit
-
traurigen Minen dann irgendwie nach
Monaten oder Jahren dann zurückgegeben
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werden ,weil auch das BKA irgendwie
vielleicht die Zeit nicht hatte, die drei
-
vier Tage zu investieren oder so. Keine
Ahnung. LachenApplaus
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K: Also es funktioniert, also die fragen
auch nur weil es dauernd funktioniert so.
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Wenn jeder sagen würde: 'Nein, ich gebe
Ihnen meinen Entsperrcode nicht.' dann
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würden sie nicht fragen, dann würden sie
es irgendwann lassen. Es funktioniert
-
erstaunlich oft. Also wo ich es immer
sehe, wo es funktioniert, sind Nazis. Die
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geben das dann gerne mal raus. Aber meine
Mandanten machen das generell nicht.
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Verschlüsselte Geräte - ich habe ja
letztes Jahr hier gesprochen zum
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linksunten-Verbot - ist auch der Stand
nach einem Jahr, dass sie verschlüsselte
-
Geräte nicht auf bekommen. So. Das ist
schon mal ganz gut. Auf der anderen Seite,
-
was sie natürlich knacken können ist, ich
habe das auch schon ein paar Mal erlebt
-
bei Strafverfahren, wenn sie sagen: 'Geben
Sie uns den Entsperrcode, sonst machen wir
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einen sehr, sehr teuren Vertrag mit
'Celebride' und die machen das dann auf.'.
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Das hab ich jetzt auch schon gesehen,
kostet, also hat in dem Fall von meinem
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Mandanten ein bisschen was über 2000 Euro
gekostet. Das war natürlich nicht
-
verschlüsselt, das war nur gesperrt mit
diesem, also das kriegen die halt dann
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auf. Ich halte das, ICH - das ist noch
nicht irgendwie großartig behandelt, ich
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halte das für rechtswidrig, dass an eine
ausländische Firma und so zu geben. Aber
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ja dann ist es halt so, die 2000 Euro
machen den Braten auch nicht mehr fett,
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wenn da eh ein richtig teures
Strafverfahren droht. Vielleicht gibt's ja
-
irgendwann mal wieder Handys, die
Celebride nicht aufkriegt.
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H: Genau, also die Leute sind jetzt in
eurer Wohnung, laufen durch die Wohnung
-
und auch hier ist es sinnvoll, die Beamten
jeweils zu begleiten und zu gucken, was
-
die machen, was öffnen die an Schränken
und einfach dabei sein. Also man kann ja
-
wirklich drum bitten und sagen:
Warten Sie bitte so lange mit der
-
Durchsuchung, bis ich jeweils immer dabei
bin. In unserem Fall war es jetzt so, dass
-
ich selbst gar nicht zu Hause war, sondern
es war nur meine Frau und meine Kinder zu
-
Hause. Die Kinder mussten zu der Zeit
natürlich in die Schule gehen. Man hat
-
natürlich auch die Gedanken woanders, die
waren schon quasi sehr breit in der
-
Wohnung auch verteilt. Aber wenn ihr daran
denkt, wirklich, bittet die darum und in
-
der Regel funktioniert das auch, dass ihr
die einfach begleitet und guckt, was
-
machen die jeweils in der Wohnung. Und
noch eine Frage, die mich häufig erreicht,
-
sofern man denn irgendwie ein Gerät noch
zur Verfügung hat, was filmen kann, kann
-
man die ganze Maßnahme mit filmen.
Kristin?
-
K: Also, ich kenne, also an das Filmen an
sich, kenne ich jetzt erst mal keine
-
Vorschrift die das verbietet, auch wenn es
Polizeibeamte sind. Die sind ja nicht als
-
Privatperson dort. Was man nicht, wohl
nicht, machen darf ist, das zu
-
veröffentlichen. So. Aber es bietet sich,
es kommt ja auch da drauf an, will man
-
tatsächlich die Polizeibeamten filmen oder
nicht - es bietet sich auf jeden Fall an,
-
wenn man die Möglichkeit hat, die
Durchsuchung zu dokumentieren. Zum einen
-
hat das den Sinn, dasselbe wie der Zeuge
und die einen Raum nach dem anderen zu
-
machen. Es gibt auch Hausdurchsuchungen da
schwärtm dann so ein, gefühlt so ein
-
Ploizeibatallion ein und macht jeden Raum
gleichzeitig. Da verliert man natürlich
-
den Überblick. Aber die müssen das
eigentlich nacheinander machen, sodass der
-
Betroffene immer dabei sein kann und sehen
kann, was wird da gerade aufgemacht. Das
-
hat auch den Grund zu dokumentieren, wie
sah es vorher aus - wie sah es hinterher
-
aus. Und mal abgesehen von der Unordnung,
die die in der Regel hinterlassen gibt es
-
ja manchmal auch Schäden und die möchte
man vielleicht mal, wenn man dann das
-
Glück hat, dass es hinterher als
rechtswidrig angesehen wird die
-
Hausdurchsuchung mal ersetzt haben und
dann wird man wohl dokumentieren dürfen,
-
wer diese Schäden, als wer die Schrankwand
jetzt auseinander geruppt hat, sodass die
-
Tür nicht mehr zugeht et cetera pp.
Veröffentlichen darf man es nicht.
-
J: Genau. Und das, ich hatte es vorhin schon
angesprochen, am Ende gibt's dann ein
-
Sicherstellungsprotokoll, da sind dann
alle Gegenstände, oder sollten alle
-
Gegenstände mit genannt sein, die
beschlagnahmt worden sind und die sollten
-
auch dort sehr genau dokumentiert sein:
welche USB-Sticks, welche Geräte mit
-
welcher Bezeichnung etc. Also lest das
wirklich genau durch, dass auch wirklich
-
jedes einzelne Gerät dort genau bezeichnet
ist und auch dieses
-
Sicherstellungsprotokoll guckt euch an,
welche Kreuze sind gemacht worden und im
-
schlimmsten Fall schreibt ihr untendrunter
noch: Der Maßnahme wurde widersprochen.
-
Aber es gibt auch in der Mitte so
verschiedene Felder, die man ankreuzen
-
kann, wo man ganz klar zum Ausdruck
bringt, dass man hier auch widerspricht.
-
Also die Zeit solltet ihr euch nehmen und
auch entsprechend mitmachen.
-
K: Kleine Ergänzung zu diesen Protokollen:
auch wenn das sehr aufwändig ist und wenn
-
dazu führt, dass die Leute länger in
eurer Wohnung sind als ihr sie da
-
eigentlich haben wollt oder in eurem
Hackspace oder in eurem Büro, die müssen
-
das sehr, sehr, sehr genau dokumentieren,
was sie mitnehmen. '15 USB-Sticks schwarz'
-
bringt euch im Zweifel überhaupt nichts,
wenn, und so ein Beispiel machen wir
-
nachher noch kurz, was passiert nach der
Durchsuchung, wenn dann doch irgendwann
-
mal festgestellt wird, dass sie das hätten
nicht mitnehmen dürfen, und sie dann sagen
-
wollen: 'Wir wollen aber einen USB-Stick
behalten' welcher das dann nun genau ist
-
oder wie viel USB-Sticks sie überhaupt
mitgenommen haben - wir hatten schon
-
Hausdurchsuchungen, da haben sie gesagt:
'Eine Tüte voller USB-Sticks.' Also keine
-
Ahnung, wer von euch weiß, wie viele USB-
Sticks er zuhause hat? Ja, keine, ne,
-
genau. Ok, vier. Ja, aber weiß man dann,
dass sie alle wieder zurückgegeben haben?
-
Also deswegen genau da drauf achten und
dann müssen sie halt den Hersteller und
-
wenn da irgendeine Nummer drauf ist mit
aufschreiben. Das wird lange dauern, aber
-
das kann tatsächlich ziemlich wichtig sein
irgendwann mal.
-
H: Also auch in unserem Fall, als die dann
fertig waren mit der Durchsuchung, haben
-
die Beamten aus Bayern noch relativ viel
Druck gemacht, dass sie jetzt endlich nach
-
Hause wollen.
K: Sie hätten ja nicht kommen brauchen.
-
H: Ja, genau. Applaus Und hier muss man
wirklich sagen: glücklicherweise waren in
-
dem Falle die Polizeibeamten aus
Thüringen, die dann bissl versucht haben,
-
die Luft raus zu nehmen und auch meiner
Frau Zeit zu geben, dass sie das alles
-
machen kann. Also das war jetzt in dem
Falle vielleicht so ein Glücksumstand,
-
aber die haben wirklich sehr viel Druck
versucht auszuüben, dass sie jetzt
-
losfahren wollen und dass es jetzt reicht
und so weiter. Das ja, war in dem Fall
-
auch so. Ja, die Durchsuchung ist vorbei.
Du hattest schon angesprochen: Aus meiner
-
Sicht der erste Schritt ist hier ein
Gedächtnisprotokoll anfertigen, was ist
-
jetzt genau passiert, was ist zu welcher
Zeit, zu welchem Zeitpunkt passiert,
-
dokumentiert den Zustand der Wohnung, des
Hackspaces, des Vereinshauses. Und
-
insbesondere dann ist dann auch der
Schritt gekommen, wo man dann mit einem
-
Anwalt die nächsten Schritte absprechen
muss. Weil ihr könnt dann verschiedene
-
Maßnahmen einleiten.
K: Wir können dann so richtig zaubern, ja,
-
nee, können wir nicht. Also das, was
Anwältinnen und Anwälte dann meistens
-
machen, ist erst einmal fragen: Wo sind
die Sachen? Ich mach so eine kleine
-
Fortsetzung von dem Vortrag vom letzten
Jahr. Das macht manchmal ganz viel Sinn,
-
weil man dann zum Beispiel in dem
linkskunten-Verbot erfährt: Die Sachen?
-
Die sind alle beim Verfassungsschutz. Wo
man sich dann fragt, was hat'n der damit
-
zu tun? Oder sogar wie in unserem Fall
sagen kann: Das halten wir übrigens für
-
rechtswidrig, jetzt gib die wieder raus.
Aber generell wollen ja Betroffene einfach
-
ihre Sachen wiederhaben. Also wenn man da
steht und hat gar kein Handy mehr, hat gar
-
keinen Rechner mehr, hat keinen Router
mehr, nicht einen USB-Stick, sind das halt
-
auch einfach extreme finanzielle
Belastungen, wenn man das zum Beispiel für
-
die Arbeit wieder braucht. Also macht man
so ein Herausgabeverlangen. Das macht
-
manchmal, da kann man sich darüber
unterhalten, will man diese Geräte dann
-
irgendwie wieder nutzen, ja oder nein,
aber das macht manchmal relativ viel Sinn,
-
Polizeibeamte und Beamtinnen darauf
hinzuweisen, dass man diese Geräte auch
-
spiegeln kann, wenn sie die Daten nun
unbedingt haben wollen und nicht das
-
Gerät, dann geben sie sie manchmal nach
der Spiegelung relativ schnell wieder
-
raus.
J: Wenn ich hier kurz einhaken darf. Also
-
das ist auch interessanterweise in
Thüringen ist das Standardververfahren,
-
also wenn Zeugen durchsucht werden und
Sachen beschlagnahmt werden, werden die
-
Festplatten gespiegelt und die Hadware
innerhalb von ein zwei Tagen angeblich
-
zurückgegeben, so zumindest die Aussage
der Polizei. Die bayerischen Beamten haben
-
gesagt: Nee, von uns kriegst du den
Rechner so schnell nicht wieder. Also das
-
war sozusagen hier zwei völlig
verschiedene Handhabungen des Ganzen.
-
K: genau, das ist genau das, was wir dann
als Anwältinnen und Anwälte in der Regel
-
machen ist, wir legen dann Rechtsmittel
gegen diese Beschlüsse ein. Also entweder
-
legen wir Beschwerde dagegen ein oder
sagen, wir wollen festgestellt haben, dass
-
das rechtswidrig ist. Und dann fangen
diese Mühlen der Justiz an zu malen. Es
-
gibt da dieses Beispiel, wovon ja auch
Jens betroffen war, dass der Ermittlernden
-
- dem Gericht, das den Beschluss
ausgestellt hat, gesagt haben: Wir halten
-
den für rechtswidrig. Das Gericht, was ihn
ausgestellt hat und auch die
-
Staatsanwaltschaft, die den erwirkt hat,
hat was gesagt? 'Nö, ist völlig in
-
Ordnung.'
J: Und wohl gemerkt, die Richterin, die
-
über den Durchsuchungsbeschluss
entschieden hat, hat auch über die
-
Beschwerde entschieden und ist
zufälligerweise zu dem Schluss gekommen,
-
nee, das war schon in Ordnung, was ich da
gemacht habe.
-
K: Es ist aber immer so, ne. Die
Fehlerkultur in der Justiz, in eigenen
-
Sachen, die man selber dass es Fehler
gemacht, ist nicht besonders ausgeprägt.
-
Wir müssen uns aber hier noch einmal euren
Fall ins Gedächtnis rufen. Das heißt, wir
-
haben Unbekannte, die betreiben eine
Homepage oder zwei Homepages. Und da hat
-
man den Verdacht, dass öffentlich zu
Straftaten aufgerufen würde oder zu
-
Straftaten angelitten worden wäre, indem
man auf diesen Internetseiten zu
-
Straftaten gegen einen geplanten AfD-
Aufmarsch in Augsburg am 30.06. aufgerufen
-
hätte. Man hätte zu Farbangriffen,
Steinwürfen getarnten Nagelbrettern auf
-
der Straße und in Brandsetzung von Autos
aufgerufen und es seien Privatadressen von
-
AfD-Politikern und -büros veröffentlicht.
Soweit alles ja, da gibt es einen
-
Anfangsverdacht für eine Straftat, okay
dann ermitteln sie. Und dann war auf einer
-
der Seiten eine E-Mail-Adresse angegeben,
die auf riseup.net endete und dann schaute
-
man sich die Seite von riseup ab an und
sagte: Oooh! Da muss man ja gar nix
-
bezahlen wie bei keine Ahnung hier,
irgendeinem kommerziellen Webanbieter
-
angeben und dann ist man bei Riseup-
Networks darauf gekommen: Es gibt ein
-
Spendenkonto und das liegt bei den
Zwiebel-Freunden. Und deswegen durchsucht
-
man die, weil man vermutet hat, dass man
bei diesem Verein die Daten der Leute
-
findet, die dort hin spenden und unter
denen könnten die Täter sein. Das heißt,
-
man hätte auch eigentlich, ich sage es
jetzt mal ganz salopp, man hätte auch
-
einfach jeden Bäcker in Augsburg irgendwie
überwachen können weil es könnte ja sein,
-
dass die Täter morgens sich
Frühstücksbrötchen kaufen und dann in
-
diesen Bäcker rein kommen. Und da hat ein
Gericht gesagt, als denen das angetragen
-
worden ist von der Staatsanwaltschaft:
Klar, geht mal rein und durchsucht das.
-
Und dieses Gericht hat wieder gesagt: Wir
finden das auch völlig in Ordnung, was
-
ihre Anwälte da alles schreibt mit
besonders grundgesetzlich geschützter Raum
-
- die Wohnung und so. Jaja. Das mag ja
alles sein, aber hier nicht, weil ganz
-
schlimme Straftaten. Und dann hat das
Landgericht München dadrüber entschieden
-
und hat gesagt: Das ist rechtswidrig. So
weit, so erfolgreich. Kosten müssen sie
-
tragen, das wussten wir dann schon einmal.
Also bleibt nichts an euch hängen, an den
-
Anwaltskosten,aber der eigentliche Skandal
an diesem ganzen Verfahren oder das Gute
-
in diesem Beschluss ist, der nächste Satz,
hast du den auch noch? Ach ja, doch der
-
steht da unten. "Die Maßnahmen können
nicht mehr als von der Strafprozessordnung
-
gedeckt angesehen werden." Ein Gericht,
was sagt, dass eine Polizei, die es anregt,
-
eine Staatsanwaltschaft, die diesen Antrag
bei einem Gericht stellt und einem Richter
-
oder einer Richterin die es unterschreiben
bewegen sich außerhalb der
-
Strafprozessordnung. Das ist eine der
heftigsten Klatschen, die ich jemals
-
gesehen habe. Wo jeder normale Mensch
sagen würde: Klar, kann ich verstehen.
-
Aber dass die das tatsächlich mal zu
Papier bringen ist ein relatives Novum
-
gewesen.
Applaus
-
Worauf es sich auch immer ein bisschen
lohnt, auch als Anwältin und Anwältin, ein
-
bisschen auf das Kleinklein zu gucken. Es
gab wenig Bewegung im linksunten-
-
Verbotsverfahren im letzten Jahr, aber es
gab eine kleine Bewegung, denn die
-
Durchsuchungsbeschlüsse sind als 'zu
unbestimmt in ihrer Beschlagnahme-
-
Anordnung'. Ich habe letztes Jahr hier
erzählt, die haben quasi alles
-
mitgenommen, was zum Verein gehören
könnte. Und bei einem Verein, der eine
-
Open Posting Plattform betreiben soll, ist
quasi jedes Kabel, jeder USB-Stick, jeder
-
Router, jedes Telefon, jeder Rechner. Und
da haben die Gerichte oder hat das eine
-
Gericht gesagt, Nee ihr könnt nicht
einfach reinschreiben 'jedes
-
Speichermedium, was als Beweismittel in
Betracht kommen könnte' Ihr müsst es schon
-
genauer bezeichnen. Wie sie das machen
hätten sollen, ist mir auch schleierhaft,
-
aber so ist es nun mal. Das war so ein
kleiner Teilerfolg, den wir hatten. Aber
-
da wird es jetzt halt z um Beispiel total
wichtig, wie viele USB-Sticks haben die
-
eigentlich mitgenommen, weil wir streiten
uns jetzt um jeden USB-Stick. Ist der
-
tatsächlich von der Beschlagnahme-
Anordnung , wenn es als Beweismittel in
-
Betracht kommt, gedeckt Das machen dann
die Anwälte. Was Anwältinnen und Anwälte
-
auch immer machen ist - Schaden sind wir
noch gar nicht - ist: die Betroffenen
-
davon abzuhalten, doch noch Passwörter
herauszugeben. Das hab ich ganz oft
-
erlebt, dass man dann einen
Kostenvoranschlag macht und sagt: Sie
-
können uns jetzt entweder Ihren
Entsperrcode geben oder das wird sehr
-
teuer in Größenordnung XY. Wir als - also
die Verteidigerin und Verteidiger, mit
-
denen ich zusammenarbeite, wir verweigern
das immer. Und auch diese: Das geht dann
-
schneller - das ging noch nie schneller
deswegen, aber es ging immer schlechter
-
aus für die Mandanten. Jetzt kommen wir zu
dem Schaden. Genau, die eingetretene Tür,
-
die aufgesägte Wand, der herausgerissene
Tresor. Das kann man auch tun. Man kann
-
den Schaden geltend machen. Also entweder
wird es dann, was jetzt bei euch jetzt
-
nicht der Fall war, direkt dann mit der
verfahrensbeendigenden Verfügung
-
ausgeschrieben, dass der Schaden zu
erstatten sei. Aber das ist natürlich
-
total wichtig, dass die Leute, die von so
einer rechtswidrigen Maßnahme betroffen
-
waren ,nicht auf ihren Kosten sitzen
bleiben. Und das ist relativ erheblich,
-
wenn sie einem die Haustür rausnehmen oder
nur den Schlüsseldienst holen müssen, weil
-
die 500 Euro, die will man ja dann doch
nicht bezahlen. Ja.
-
J: Genau. Damit sind wir dann sozusagen
erstmal durch. Schaden ist vielleicht
-
ersetzt, vielleicht auch nicht und dann
könnte man sagen, es ist abgeschlossen.
-
Was ich aus eigener Erfahrung sagen muss,
das ist auch für mich sozusagen pro forma
-
ist das Verfahren vielleicht
abgeschlossen, aber auch heute habe ich
-
noch sozusagen mit den Nachwirkungen zu
kämpfen und das ist durchaus ein Prozess,
-
der noch lange Zeit dauern wird. Das war
sozusagen das, was wir uns jetzt mal als
-
Vortrag vorher ausgedacht haben. Und wir
würden dann hier an die Fragen übergeben
-
und versuchen die zu beantworten.
Applaus
-
Herald-Engel: Dann danke schon mal an qbi
und Kristin. Wir haben hier vorne die
-
Mikrofone, hinten in der Reihe gibt's auch
noch mal Mikrofone. Da hinten ist irgendwo
-
die Nummer fünf und hier noch zwei
Mikrofonreihen. Bitte stellt euch an die
-
Mikrofone und stellt eure Fragen laut und
deutlich. Und wenn ihr den Saal verlassen,
-
bitte seid leise, damit wir die Q&A noch
durchführen können. Danke. Der Signal-
-
Angel hat eine Frage aus dem Internet.
Singal-Angel: Ja, nicht nur eine, sondern
-
viele, aber bezüglich des Versteckens von
Geräten: machen die einem die Wand auf,
-
wenn die nach was Speziellem suchen, weil
Sie irgendwie vermuten, man hätte den
-
eingemauerte oder so?
veinzeltes lautes Lachen im Publikum
-
K: Soll ich es einfach beantworten? Also
ich würde sagen, also als Anwältin und
-
Anwalt hat man so einen begrenzten
Ausschnitt an Erfahrung, ne, man es nicht
-
bei jeder Hausdurchsuchung dabei, die es
irgendwie gibt. Aber ich würde sagen, bei
-
dem, was ich schon erlebt habe, sind der
Kreativität keine Grenzen gesetzt. Also
-
ich habe es schon erlebt, dass Wände
aufgesägt worden sind, um in einem
-
dahinterliegenden Raum zu kommen, obwohl
da eine Tür war.
-
Lachen im Publikum
H: Ja und ich habe ganz konkret auch mit
-
Leuten aus Land Sachsen-Anhalt gesprochen
und die haben mir auch bestätigt, dass die
-
das im Rahmen einer Hausdurchsuchung auch
problemlos machen. Dass sie halt, wenn sie
-
vermuten, in dem Wandstück ist was drin,
dann wird die Wand aufgehackt.
-
H-E: Danke für die Frage. Ich würde die
erste Frage an Mikrofon zwei geben.
-
M2: Wie ist das bei Wohngemeinschaften?
H-E: Bitte etwas näher dran kommen.
-
M2: Wie ist das bei Wohngemeinschaften:
Hauptmieter, Untermieter? Hat das
-
irgendeinen Einfluss?
K: Ja, beliebtes Thema. Auch da kommt es
-
darauf,an wie scharf die Beamtinnen und
Beamten quasi sind. Also ich hab es schon
-
erlebt, dass sie gesagt haben: Nein wir
gehen nur in die Gemeinschaftsräume, also
-
Flur, Küche oder wenn es noch ein
Wohnzimmer gibt, wo die Leute Zutritt dazu
-
haben und dann das Zimmer der betroffenen
Person. Ich habe es aber auch schon
-
erlebt, dass sie gesagt haben, dass sie
einfach mal runter geklinkt haben und
-
gesagt haben: oh, ist gar nicht
abgeschlossen - na dann kann derjenige
-
oder diejenige doch jederzeit da reingehen
und dort Sachen verstecken. Das muss der
-
eigentliche Gewahrsamsinhaber dieses
Zimmers gar nicht mitbekommen, deswegen
-
gehen wir da jetzt trotzdem auch rein. Es
kommt drauf an, wenn es Sachen, also
-
eigentlich sollten sie nur die Zimmer
durchsuchen, wo tatsächlich Zugriff von
-
der betroffenen Person drauf war, aber da
ist natürlich auch
-
Interpretationsspielraum und ich fürchte
die Gerichte werden das halten, wenn man
-
sich dagegen beschwert bzw. haben die auch
schon gesagt, das ist völlig in Ordnung,
-
wenn die Zimmer nicht abgeschlossen sind.
H-E: Danke für die Frage. Ich würde die
-
nächste Frage an das Mikrofon eins hier
vorne geben.
-
M1: Also erstmal vielen Dank für die
Präsentation. Fand ich sehr informativ,
-
vielen Dank. Wie sieht es aus mit: man ist
tatsächlich nicht da oder tut so, als wäre
-
man nicht da. Ist das ratsam, so zu tun
oder nicht?
-
H: Also da kann ich sagen, dass einer von
unseren Durchsuchten, der war zu dem
-
Zeitpunkt im Urlaub und seine Wohnung ist
trotzdem geöffnet worden. Also was gemacht
-
worden ist, es ein Schlüsseldienst geholt
worden, die Tür ist geöffnet worden,
-
Wohnung wurde durchsucht und es wurde ihm
eine nette Notiz in den Briefkasten
-
gelegt, dass er doch bitte seinen
Schlüssel bei der Polizeidienststelle
-
abholen kann, weil er hat jetzt ein neues
Schloss, sein alter Schlüssel passt nicht
-
mehr.
K: Und in der Wohnung verstecken, also ich
-
mein, die durchsuchen die Wohnung, die
werden dich finden.
-
H: Jaha, ja. lacht
H-E: Danke für die Frage. Ich würde dann
-
die nächste Frage an das Mikrofon 3 da
hinten geben. Und bitte nah rankommen,
-
damit wir das alle hören.
M3: Das sollte nah genug sein.
-
H-E: Danke.
M3: Ihr hattet eine Folie, wo es hieß,
-
dass man fragen soll, ob man in die Räume
darf, um die dabei zu beobachten, wie sie
-
die durchsuchen. Das klingt jetzt danach
als dürften sie einem das verbieten. Ist
-
es wirklich so, dürfen die mir das
wirklich verbieten? Weil das ist ja mein
-
Raum.
K: Also sie drüfen es dir nicht per se
-
verbieten. Du hast ein Anwesenheitsrecht
bei der Durchsuchung. Es sei denn, du
-
würdest die Maßnahme nachhaltig gefährden.
Also, phu keine Ahnung. Die stehen bei
-
dir im Zimmer oder in deinem Arbeitszimmer
und du fängst an, Sachen aus dem Fenster
-
zu werfen. Na ja, ja das klingt jetzt so
ein bisschen lustig, aber es ist alles
-
auch schon mal passiert. Dann könnten Sie
natürlich sagen: Hm, der behindert die
-
Maßnahme, wir bringen ihn jetzt weg. Also
grundsätzlich nicht, aber es gibt
-
möglicherweise Anlässe, die sie dazu
bemächtigen würden, dich da fernzuhalten.
-
Im Zweifel, eine Inhaftierung könnte auch
dazu führen.
-
H-E: Gut, dann danke für die Frage und ich
würde, ich glaube da hinten an Mikrofon 5
-
ist auch jemand, genau. Wunderbar dann
gebe ich dir einfach mal das Wort.
-
M5: Genau, ok, man hört - was den Zutritt
zu der Wohnung angeht, ist ein Fuß in der
-
Wohnungstür bereits die Erlaubnis, die
Wohnung zu betreten? Und inwieweit gilt
-
'Keine Antwort' als 'Ja'?
K: Also, Schweigen ist nicht Zustimmung.
-
In dem Bereich nicht. Das kann man ganz
oft so sehen, aber Schweigen ist per se da
-
nicht Zustimmung und wenn ein
Polizeibeamter den Fuß in die Tür stellt,
-
sodass du nur mit einem erhöhten
Gewaltaufwand das wieder entfernen
-
könntest, ist es auch keine Zustimmung,
nur weil du ihm jetzt nicht versuchst, die
-
Tür irgendwie über den Fuß zurück zu
ziehen. Da muss tatsächlich eine
-
Zustimmung sehr eindeutig konkludent
sein. Also die Tür noch aufzureißen und zu
-
sagen: Mit Milch oder Zucker den Kaffee? -
das wäre wohl eine eindeutige konkludente
-
Zustimmung, aber ansonsten ein: 'Ja kommen
Sie rein.' Alles andere ist keine
-
Zustimmung.
H-E: Dann danke für die Frage und das
-
Mikrofon Nr. 4. Bitte nah ran gehen und
die Frage stellen. Danke.
-
M4: Wenn die Maßnahme als rechtswidrig
nachträglich eingestuft wird und dann der
-
Polizeibeamte unter Androhung von
Staatsgewalt in die Räume wollte, ist das
-
dann Diebstahl oder Raub?
K: Nein.
-
M4: Trotz Rechtswidrigkeit?
Lachen im Raum
-
H-E: Ok. Kurze Frage, kurze Antwort. Dann
machen wir weiter mit Mikrofon Nr. 2 hier
-
vorn, ja.
M2: Da ist ja selten ein Sachverständiger
-
dabei. Was ist denn, wenn die Geräte
verwechseln ? Zum Beispiel, die nehmen
-
anstatt den Access-Point den Rauchmelder
mit?
-
Lachen im Publikum
Applaus
-
M2: Wenn zum Beispiel in dem Beschluss
steht: Alle Netzwerkteile wegen Logdateien
-
müssen mitgenommen werden. Und zum
Beispiel auch Access-Points: Wer hat da
-
Zugriff gehabt? Inwiefern kann ich den
Rauchmelder, denen erklären, dass das ein
-
Rauchmelder ist. Oder in inwiefern...
K: Also, ich würde sagen, Du als
-
Beschuldigter, wenn sie Deinen Access/..
Access-Point? Ich bin ja so ein
-
technischer..., ne so. Genau, wenn Sie den
mitnehmen wollen, und sie fummeln da an
-
deinem Rauchmelder rum, dann würde ich
halt sagen: "Ich muss nicht an meiner
-
eigenen Strafverfolgung mitwirken, Ich
sage jetzt hier gar nichts, dann nehmen
-
sie den Halt mit." So. Ich fürchte,
spätestens das LKA oder das BKA wird
-
sagen: "Scheint ein Rauchmelder zu sein."
Gelächter
-
K: Dann kann sein, sie kommen nochmal mit,
aber du musst ihnen das nicht sagen, dass
-
sie da an dem Rauchmelder rumschrauben.
M2: Wenn ich den ?????, krieg ich dann
-
einen neuen Rauchmelder? Oder wenn's dann
brennt?
-
K: Den Rauchmelder geben sie dir dann,
glaube ich, zurück, relativ freiwillig.
-
H-E: Also habt viele Rauchmelder in eurer
Wohnung. Der Signal-Angel würde gerne noch
-
eine Frage aus dem Internet stellen.
Signalengel: Ja genau. Wenn die Polizei
-
jetzt nicht nach dem Logs zum Beispiel vom
WLAN-AP fragen, darf ich dann existierende
-
Logs löschen, bevor/ wenn es noch keinen
Entschluss gibt? Oder mich entscheiden
-
meine Logpolicy spontan zu ändern?
K/J: ...
-
Gelächter
K: Das ist jedem selbst überlassen, wie er
-
darauf reagiert. Wenn man natürlich. Also.
Man müsste natürlich erst mal einschätzen,
-
sind das tatsächlich Beweismittel, die ich
da habe. Da kommt es darauf an, wie viel
-
sagt mir die Polizei was sie da haben
wollen. Potenziell muss ich erst mal davon
-
ausgehen, dass Beweismittel. Wenn ich die
dann lösche, dann könnte es natürlich
-
sein, dass ich Beweismittel vernichtet
habe, obwohl ich schon böse gläubig war,
-
also in dem Moment schon wusste, dass das
Beweismittel sind. Das könnte
-
möglicherweise zu Ärger führen. Man kann
ja nicht zurückfragen, ob es beantwortet
-
ist.
Herald: Ich würd die nächste Frage an
-
Mikrofon 1 geben.
Mikrofon 1: Danke. Nochmal eine kurze
-
Frage zu der Haustür. Ich lasse die Zeugen
Jehovas nicht rein und auch nicht
-
irgendwelche Vertreter und um 6 Uhr
morgens liege ich im Bett. Also ich habe
-
jetzt mitgenommen, ich würde
liegenbleiben, würde warten und ich
-
riskiere, dass der Schlüsseldienst kommt.
Das gibt mir dann aber nochmal eine Stunde
-
Zeit zum Nachdenken, was ich sonst alles
machen sollte. Ist das korrekt
-
eingeschätzt?
K: Nein.
-
Gelächter
Es gibt tatsächlich Situationen, zum
-
Beispiel bei Gruppierungen, die die
Strafverfolgungsbehörden als extrem
-
gefährlich einschätzen oder wo sie
Annahmen haben, dass in dem Moment, wenn
-
man klingeln würde und sagen würde "Hallo
Polizei Wir haben Durchsuchungsbeschluss.
-
Wir würden jetzt gerne reinkommen" es zu
einer Beweismittelvernichtung oder
-
Unterdrückung kommen würde. Dann wird man
relativ unsanft geweckt werden, nämlich
-
mit dem Polizeibeamten im Schlafzimmer und
die Haustür ist schon zerstört. Das
-
schätzen die immer so ein bisschen selber
ein, wie sie da vorgehen. Es ist nicht
-
immer so, dass sie nett klingeln und
fragen, sondern manchmal machen sie halt
-
auch die Tür mit diesem ganz großen
Schlüssel namens Ramme auf.
-
J: Nebenbei bemerkt war das auch der Plan
bei uns in der Wohnung, dass sie auch
-
gesagt haben, dass sie stets vermuten,
dass dieser Typ da Beweismittel
-
vernichtet. Es gibt viele Leute, die haben
an der Eingangstür einen Notausschalter
-
für die komplette Wohnung, das heißt alle
verschlüsselten Festplatten sind dann auch
-
verschlüsselt und der ursprüngliche Plan
war dann halt, insbesondere bei uns die
-
Tür mit Ramme etc zu öffnen und mit
diversen Leuten reinzumarschieren.
-
Das ist aber dann wohl im Gespräch mit
diversen Beamten aufgeweicht worden und
-
dass sie sich dann entschieden haben, doch
nur zu klingeln glücklicherweise.
-
K: Wahrscheinlich haben die Thüringer
Beamten gesagt: "Ja toll, ne danke, haben
-
wir dann.
Gelächter
-
Herald: Danke für die Frage. Ich würde
dann hinten an Mikrofon 3 die nächste
-
Frage vergeben.
Mikrofon 3: Wie sieht das aus mit
-
Firmenlaptops und Firmenhandys, wenn die
bei dir zuhause sind? Dürfen die die
-
mitnehmen?
K: Wenn der Durchsuchungsbeschluss darauf
-
lautet, dass alle Speichermedien
mitgenommen werden sollen auf die du
-
Zugriff hast, dann werden sie die auch
mitnehmen, ja.
-
Herald: Ok, dann hat der Signal-Angel noch
eine Frage aus dem Internet
-
Signal: Ja und zwar: Wenn die Beamten
jetzt mit dem Argument Gefahr in Verzug
-
reinkommen und Suchen, wie kann ich mich
da wehren?
-
K: Also Gefahr in Verzug meint in der
Juristenssprache und davon gehe ich aus.
-
Das heißt sie haben keinen
Durchsuchungsbeschluss. Es gibt keinen
-
Staatsanwalt, der einen Richter angerufen
hat und gesagt hat, wir wollen da jetzt
-
rein, weil... Diese Situationen sind
relativ selten, weil sowohl zu den
-
Wochentagen als auch in der Nachtzeit
alles auch am Wochenende gibt es immer
-
Bereitschaftsrichter. Das heißt, sie
können sich diesen Beschluss auch erst
-
einmal telefonisch abholen. Diese
Situation wird es sehr selten geben. Das
-
ist dann wirklich die Nummer irgendwie von
einem Raub den Beschuldigten verfolgt und
-
der rennt in seine Wohnung und dann direkt
hinterher. Aber in der Regel gibt es diese
-
Situation nicht. Das heißt wenn die
Polizei sagt: "Hey, das machen wir kraft
-
unserer Wassersuppe, weil Gefahr im
Verzug", dann einfach zu sagen: "Holen's
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Beschluss. Es gibt Ermittlungsrichter, es
gibt Bereitschaftsermittlungsrichter. Das
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ist alles unproblematisch möglich, machen
Sie das jetzt einfach, rufen Sie da an."
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Herald: Dann Mikrofon 5 ganz hinten.
Mikrofon 5: Im vorliegenden Fall da haben
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bereits mehrere Leute außerhalb der
Strafprozessordnung agiert weiß man, ob's
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für solche Staatsanwälte und Richter
irgendeine Form von Konsequenzen gibt?
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Oder machen wir das jetzt immer so?
K: Naja es gibt schon Straftatbestände wie
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Rechtsbeugung. Also wenn ein Richter
tatsächlich einen Beschluss unterschreiben
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würde, der offensichtlich rechtswidrig ist
und er das tut sehenden Auges, dann könnte
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man da eine Anzeige wegen Rechtsbeugung
machen. Das funktioniert relativ selten.
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Also ich glaube, dass es in der Sache, was
wir hier gerade auch vorgelesen haben wo
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auch Jens betroffen war, dass es da keine
Konsequenzen geben wird, es sei denn
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irgendwie dienstrechtliche Natur. Man wird
da irgendwie versetzt, weil man das
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versemmelt hat und das irgendwie durch die
Presse ging, also zumindest bei der
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Staatsanwaltschaft. Das kann ich mir schon
vorstellen, aber in der Regel gibt es da
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keine strafrechtlichen Konsequenzen. J:
Ich hab auch mal den Fehler gemacht
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während der Maßnahme in der Wikipedia die
Seite der Staatsanwaltschaft Augsburg
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durchzulesen. Wenn ihr mal Zeit habt,
macht das mal. Es scheint da keinerlei
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Konsequenzen zu geben, wenn man sich so die
Geschichte anguckt, was do so in der
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Vergangenheit passiert ist. Eher
erschreckend.
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Angel: Mikrofon 4
Mikrofon 4: Ja meine Frage ist: Wir haben
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ja natürlich alle unsere Rechner und
unseren Server verschlüsselt. Aber
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natürlich muss man sie auch manchmal
benutzen und gerade im Server ist ja oft
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auch eingeschaltet und da sind ja dann
manchmal die Keys auch im RAM gespeichert
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und welche Maßnahmen ergreift die Polizei
um das vielleicht auszunutzen? Also
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bringen die großen Akku mit und tragen den
Server im laufenden Betrieb raus oder
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haben die flüssigen Stickstoff und frieren
irgendwie den RAM ein? Gibts da
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Erfahrungswerte? Wie war das bei euch? Und
wie schützen wir uns jetzt dagegen? Müssen
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wir uns alle irgendwie
Erschütterungsensoren bauen, die irgendwie
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gucken, ob gerade das Gehäuse geöffnet
wurde und dann die (?) looksheader (?)
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löschen, oder so.
K: Ohne Luft holen, 4 Fragen in einer.
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J: Es gab in unsere Wohnung ein Rechner,
der an war und den hätte man theoretisch
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auswerten können, aber die haben meiner
Frau einfach die Chance gegeben, den
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runterzufahren. Im anderen Fall, den ich
kenne, da hat der Beamte selbst den
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Ausschalter des Laptops gedrückt. Ob
absichtlich oder unabsichtlich sei mal
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dahingestellt. Aber es gibt durchaus
Fälle, die auch durchaus mit mehr
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Equipment ankommen und versuchen die
Geräte, die noch laufen einfach
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mitzunehmen und dann später auszuwerten.
K: ... oder vor Ort die Daten schon
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irgendwie runter zu ziehen. Aber dann
bringen die tatsächlich einen Beamten mit
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der von der IT-Forensik kommt und dann
machen die das vor Ort und dann werden den
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Teufel tun zu gucken.... Dann stellen die
sicher, dass das Gerät sich nicht
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runterfährt. Mit was sie kommen, das sagen
sie vorher nicht, deswegen wie man sich
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dagegen schützen kann....
J: Möglichst alle Rechner aus machen,
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Server, ...
Signal: Wenn Beamten einen nötzigen z.B.
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Passwörter, Kennwörter etc herauszurücken
oder einzugeben. Können, dürfen die das
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dann verwerten? Also, was ist wenn sie
machen was sie wollen?
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K: Also ich würde sagen... Die Frage ist
ein bisschen merkwürdig gestellt, weil was
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heißt nötigen? Sagen Sie uns jetzt Ihr
Passwort oder wir tun Ihnen weh. Das wäre
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ja Folter. So muss man das ja mal sehen,
Noch nicht, noch haben wir kein Gesetz,
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was jemanden verpflichtet ein Passwort
herauszugeben, noch haben wir diese
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Selbstbelastungsfreiheit und dazu gehört
auch irgendwie Passwörter herauszugeben.
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Ich glaube, dass man auf eine einfache
Frage mit "Geben Sie bitte ihr Passwort
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ein" immer gut mit Nein antworten kann. Wo
beginnt dann die Nötigung, Folter ist hier
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verboten. Dann hat man natürlich diesen
Fall von dem Entführten Bancé-Sohn, wo der
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Polizeipräsident den verdächtigen
Entführer gesagt hat oder ihm irgendetwas
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angedroht hat, würde er jetzt nicht
irgendwie den Standort des Kindes
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herausgeben. Ich glaube dass kein
Polizeibeamter so wahnsinnig ist und das
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auch noch tut und das auch noch vor
Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, dass
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in dem normalen alltäglichen
Praxisgebrauch von Polizeibeamtin von
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Polizeibeamten keine derartige Nötigung
vorkommen kann, dass man da nicht
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standhaft bleiben kann.
Angel: Dann läuft jetzt leider die letzte
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Minute und nochmal eine kurze Frage bei
Mikrofon 2
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Mikrofon 2: Nochmal von mir aus vielen
Dank für diesen sehr wichtigen praktischen
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Hinweise. Meine Frage geht in die Richtung
mittelfristige Perspektiven: wie schätzen
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Sie die Chancen ein, dass wir in den
nächsten anderthalb Legislaturperioden die
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Schutzhürde gegen Hausdurchsuchungen
einerseits bei privaten Räumen
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andererseits bei öffentlichen geteilten
Räumen wieder hochbringen? Und wenn es
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Chancen gibt, was brauchen wir dafür von
der Gesamtgesellschaft und von der
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Parteienlandschaft, dass es
wahrscheinlicher wird?
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K: ok politischer Teil. Ich glaube nicht,
dass das passieren wird in den nächsten
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anderthalb Legislaturperioden, dass diese
Hürden wieder hochgenommen werden, sondern
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sie werden eher gesenkt werden. Wer sich
heute AfD Gesetzesentwürfe in den
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Bundestag eingebracht werden, die sich
jetzt gerade gegen Migrantinnen und
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Migranten richten, die sich demnächst
gegen Andersdenkende richten werden, denen
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werden die Rechte beschnitten werden durch
einen würdigen ausgegrenzt werden aus
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dieser Gesellschaft ausgeschlossen und
denen werden die Rechte beschnitten und
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das wird irgendwann allen so gehen. Wenn
man das irgendwann mal überhaupt in der
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Perspektive haben möchte dass es einen
Grundstock an Rechtsstaatlichkeit und
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einen Schutz der Privatsphäre gibt. Dann
werdet aktiv gegen die Polizeigesetze,
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die die erste Form davon sind.
Applaus
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Werdet aktiv gegen die Beschneidung der
Pressefreiheit wie es mit linksunten
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passiert ist, steht auf gegen Rassismus,
steht auf gegen gesellschaftliche
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Ausgrenzung von Migrantinnen und
Migranten, steht auf gegen die
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Diskriminierung von Minderheiten und macht
diese Gesellschaft zu einer besseren
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Gesellschaft, dass eine AfD überhaupt
keine Chance hat so etwas durchzudrücken,
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dass es noch schlimmer wird. Danke.
Applause
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Herald: Danke nochmal für diesen
großartigen Talk an Kristin und qbi und
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bitte nochmal einen großen Applaus für
sie.
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Applaus
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Abspannmusik
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Untertitel erstellt von c3subtitles.de
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