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Musik
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Herald: Warum in die Ferne schweifen,
wenn das Ausland liegt so nah?
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Das ist der wunderschöne Titel des
nächsten Talks von
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Klaus Landefeld und ich weiß nicht ob
ihr's wusstet aber gemessen am
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Datendurchsatz ist der DE-CIX
Internetknoten in Frankfurt am Main der
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größte seiner Art auf der Welt. Doch wie
sagt man so schön: Da wo ein Daten-Trog
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ist da kommen die Geheimdienste und in
Deutschland ganz konkret der
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Bundesnachrichtendienst mit Berufung auf
Anordnung nach „G 10“-Gesetz und möchte dort
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eben Daten abgreifen und tut dies auch.
Die Betreiber des Frankfurter
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Internetknotens haben gegen diese
Überwachung geklagt. Sie wollen das nicht
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auf sich sitzen lassen und der nächste
Sprecher ist Vorstand beim eco e.V. dem
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Verband der deutschen Internetwirtschaft
und Aufsichtsrat der DE-CIX International AG.
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Bitte ein ganz ganz herzlichen
Applaus für Klaus Landefeld.
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Applaus
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Landefeld: So. Ja vielen Dank.
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Ich mache mal so einen ähnlichen
Disclaimer wie so viele andere auch:
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Ich spreche ausnahmsweise mal für mein Unternehmen
wofür ich da bin, nein, also die Meinung
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die ich jetzt hier vertrete ist nicht nur
meine private Meinung, sondern tatsächlich
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auch das was wir als Verband der
Internetwirtschaft und als DE-CIX auch
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nach außen tragen und wo wir der festen
Überzeugung sind, dass das richtig ist.
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Es wird jetzt hier nicht nur um Überwachung
am DE-CIX gehen, sondern ich werde mal
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versuchen überhaupt mal diese ganze
Überwachung bisschen einzuordnen.
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Ich stelle nämlich leider fest, bei vielen
Talks auch, dass das so ein bisschen, ja,
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von Fehlinformationen teilweise geprägt
ist oder eigentlich nicht so klar ist, was
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gibt es eigentlich für Maßnahmen, wie
sieht das operativ eigentlich, aus was
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funktioniert da eigentlich so. Vielleicht
als allererste Einordnung mal: Was denn
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eigentlich das Problem? Warum ist
Überwachung überhaupt so ein Thema?
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Klar ist, die Gerichte haben dazu eine
ganz eindeutige Position:
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Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 gesagt,
dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger
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nicht total erfasst und registriert werden
darf. Das ist verfassungsrechtliche
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Identität der Bundesrepublik Deutschland
für deren Wahrung sich die Bundesrepublik
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in europäischen, internationalen
Zusammenhängen einsetzen muss.
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Das heißt unsere Bundesregierung müsste
eigentlich überall, in Europa, auf der Welt
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und so weiter sich für diese Freiheitsrechte
einsetzen. Das kann ich nicht beobachten.
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Das ist eher so ein Problem. Im Gegenteil
ist eine Aussage under Bundesinnenminister
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dieses jahr getroffen hat nämlich: Es ist
nicht Aufgabe des Gerichts ständig den
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Gesetzgebern in Sachen Sicherheit in den
Arm zu fallen. So das typische Verhalten
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das leider zu beobachten ist.
Er hat das gesagt, nachdem das aktuelle
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BKA-Gesetz ihm so in Teilen gekippt worden
ist, wo es wieder um Überwachungen in Form
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von Hacking von Systemen und ähnlichen
Sachen, also sprich Bundestrojaner
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weggenommen worden ist. Das ist aber das
Spannungsfeld in dem wir uns befinden, es
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gibt immer dieses Spannungsfeld zwischen
dem, was sagen unsere Gesetze eigentlich,
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was ist ist die Rechtslage in Deutschland
die tatsächlich im internationalen
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Vergleich sehr gut ist, gegen der
Positionen der sogenannten Bedarfsträger
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wie man immer so hübsch sagt. Das EuGH hat
sich dazu sehr klar geäußert - einmal in
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2014, das war das Urteil zur
Vorratsdatenspeicherung zur ersten und da
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ging es um diese Metadaten über die wir
immer so hübsch reden: Sie sagten ganz
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klar, aus der Gesamtheit dieser Daten
können sehr genaue Schlüsse auf das
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Privatleben der Personen deren Daten auf
Vorrat gespeichert wurden gezogen werden.
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Also Gewohnheiten des täglichen Lebens: Wo
hält man sich auf, was tut man, mit wem
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kommuniziert man, was sind die Rhythmus -
also wo ist man, wann kann man
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erwarten, dass man denjenigen da antrifft
und solche Sachen. Das ist alles das, was
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in Metadaten oder Verkehrsdaten, wie wir
das in Deutschland nennen, eigentlich
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erfasst wird. Quasi verbatim das gleiche
ist am 22.12. wieder gesagt worden,
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als Vorratsdatenspeicherung noch mal für
ungültig, beziehungsweise für unzulässig
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erklärt wurde. Dort hat das EuGH ganz
klar gesagt: „Leute so geht das nicht,
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es kann nicht sein, dass für alle Bürger
pauschal Vorratsdatenspeicherung gemacht
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wird. Da muss immer irgendeinen Bezug da
sein, es muss targeted sein.“ Leider ging
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es dabei nicht um das Gesetz dass wir in
Deutschland momentan gerade haben, sondern
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es ging um eine Überprüfung für Dänemark
und Großbritannien. Das heißt unser Gesetz
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ist damit leider nicht automatisch
aufgehoben. Was gibt es denn überhaupt für
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Elemente der formellen Überwachung? Das
wird nämlich auch gerne falsch verstanden,
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sag ich mal.
Es gibt die gezielten behördlichen
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Maßnahmen. Was heißt das? Das heißt, es
wird gegen irgendeine Person ermittelt, es
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gibt schon irgendeinen Anlass weshalb man
von demjenigen irgendetwas erfassen will.
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Das ist in der Regel anbietergestützt, das
heißt irgendein Telekommunikationsanbieter
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ist dazu verpflichtet Daten auszuleiten.
Klassische TKÜ, legal interception, wie
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man es im Englischen Sprachgebrauch nennt,
dazu gehört im Prinzip auch die
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Vorratsdatenspeicherung, dazu gehören auch
Funkzellenabfragen, Bestandsdatenauskunft,
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das ist tatsächlich das Einzige, was
vollautomatisch läuft in Deutschland, also
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Bestandsdatenauskünfte nach 112 oder aber
natürlich auch die angriffsbasierten, die
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gehören auch dazu, also alles was eine
Onlinedurchsuchung, Quellen-TKÜ oder
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sowas ist. Für alle diese Maßnahmen
brauchen wir einen Gerichtsbeschluss in
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Deutschland. Da muss klar drin stehen:
Gegen wen richtet sich das. Warum wird das
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gemacht. Was soll damit eigentlich
ermittelt werden. Es gibt noch so ein
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bisschen eine Ausnahme, das ist das G 10 im
Inland, dies darf eigentlich nur der
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Bundesverfassungsschutz machen. Seit
letztem Jahr leider auch mit Unterstützung
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des Bundesnachrichtendienstes für den
Phänomenbereich Cybergefahren.
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Cybergefahren ist leider so ein bisschen
abstrakt gefasst. Cybergefahren sind alles
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was Hacking wäre, Angriffe auf IT-Systeme
oder ähnliche Geschichten. Das sind alles
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Cybergefahren - theoretisch seit letztem
Jahr möglich - habe ich jetzt in der
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Praxis noch nicht gesehen, dass es hier
tatsächlich für Inlandsmaßnahmen sowas
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schon vorgekommen ist. Dann gibt es eben
die ungezielte, sogenannte strategische
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Überwachung. Das ist das, was wir
eigentlich als Massenüberwachung
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bezeichnen würden. Wobei, so lang wir das
nach dem deutschen Gesetz machen, was
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strategisch heißt, eben naja mal gucken
wir uns mal einen Teil an, wir versuchen,
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etwas rauszukriegen. Das ist das, was mit
diesem schönen „G 10“-Gesetz gemacht wird.
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Immer wenn über G 10 geredet wird, reden
wir eigentlich darüber, dass sogenannte
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strategische Überwachung gemacht wird. Das
heißt eigentlich nur für Auslandsbezug,
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im Inland ist das nicht zulässig. Sind
immer Leitungen da die irgendwie oder
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Kommunikationsbeziehungen, die vom Inland
ins Ausland führen. Witzigerweise gab es
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für den Bereich Ausland-Ausland, also
Transitverkehre, die durch Deutschland
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durchlaufen nur, eigentlich keine
Gesetzesgrundlage. Da komme ich gleich
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noch mal drauf, das hat nämlich zu einer
interessanten Rechtssituation mit dem
-
Bundesnachrichtendienst geführt. Und dann
eben für Verfassungsschutz für
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Cyberbedrohungen habe ich eben schon
gesagt, theoretisch im Inland auch
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mögliche ungezielte strategische
Überwachung zu machen, die muss aber
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ausführlich begründet werden und braucht
auch einen Beschluss eines Richters, sonst
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wäre das nicht zulässig. Das ist oft ein
Missverständnis, wenn man sagt, es wird
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hier einfach so bei uns auch überwacht.
Dafür gibt's tatsächlich keine
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Gesetzesgrundlage. Ich kann mich nicht
dazu äußern, ob das trotzdem gemacht wird
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oder so was ähnliches, das müsste
natürlich der Dienst beantworten, aber es
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wäre auf jeden fall illegal und wäre
in Deutschland nicht zulässig. Wie ist
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denn die Entwicklung nach Snowden gewesen,
hat sich da irgendetwas getan? Da gab es
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glaube ich ein, zwei getrennte Talks zu,
wenn ich mich recht erinnere. Es gab
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leider eine systematische Erweiterung der
Befugnisse in Deutschland seit 2013.
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Das ist vielleicht unerwartet, aber das
ist die Ist-Situation. Es gab zuallererst
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mal dieses sogenannte Gesetz zur
Verbesserung der Zusammenarbeit im
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Bereich des Verfassungsschutzes. Das ist
im November 2015 beschlossen worden.
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Klingt erstmal nicht so, als hat das
irgendwas mit Überwachung zu tun, war auch
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nicht der Teil, der in der Presse war, in
der Presse ist ausschließlich der Teil
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diskutiert worden, wo es um den NSU-Teil
ging, wo es im Prinzip um die NSU-
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Untersuchung ging, und dort die
Veränderung, wie man mit V-Leuten arbeitet
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und so.
Leider gab es einen zweiten Teil in dem
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Gesetz, der sich mit
Telekommunikationsüberwachung beschäftigt
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hat und der eben diesen Gefahrenbereich
„Cyber“ zum Beispiel völlig neu definiert
-
hat und überhaupt erstmalig in die
Überwachung eingeführt hat in Deutschland.
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Das gab es vorher nicht und das ermöglicht
jetzt theoretisch auch das Überwachen von
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Backbone-Leitungen im Inland für Cyber-
Gefahren, ausschließlich für diesen
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Bereich Cyber-Gefahren. Das Nächste war
dann dieses Gesetz zur Einführung einer
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Speicherpflicht in einer
Höchstspeicherfrist zu Verkehrsdaten,
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sprich Verkehrsdatenspeicherung 2.0, VDS
2.0. Das ist im Dezember 2015 beschlossen
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worden. Ist jetzt so ein bisschen
originell, dass dieses Gesetz tatsächlich
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ab 2017-01-01 die Anbieter erstmalig
verpflichten würde, etwas aufzuzeichnen,
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also sprich übermorgen, aber jetzt durch
das EuGH-Urteil so ein bisschen, der Jurist
-
sagt materiell unwirksam ist. Das heißt...
Das gilt zwar immer noch, das ist damit
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nicht aufgehoben, weil aufheben können
Gesetze bei uns nur unser
-
Verfassungsgericht oder halt durch den
Bundestag wieder. Aber da das EU-Recht
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hier der Sache jetzt so ein bisschen im
Weg steht, würde wahrscheinlich jeder
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Anbieter, der dagegen klagt,
voraussichtlich erstmal Recht bekommen
-
oder zumindest eine Aussetzung dafür
beantragen können. Und dann, ganz neu, das
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Gesetz zur Auslands-Auslands-
Fernmeldeaufklärung vom 2016-10-21. Jetzt
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müssten wir hier eigentlich alle mal
aufstehen und eine Schweigeminute
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einlegen, weil leider ist es heute, heute
Morgen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
-
worden und damit ist ab morgen theoretisch
Überwachung im Inland zulässig. Ich werde
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das noch mal ausführen jetzt gleich, aber
tatsächlich ist heute ein ganz schwarzer
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Tag, was Überwachung und Deutschland
angeht.
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Wie ist denn die Position der
Sicherheitsbehörden dazu? Gut, die sind
-
ganz klar der Meinung, wenn man mit denen
redet, wenn man in einer Diskussion ist,
-
warum, was, in welchem Umfang, und so
weiter, heißt ganz klar: Wir haben keine
-
Maßnahmen gegen den globalen Terrorismus
und gegen „Cyber Threats“. Wir wissen
-
nicht, wo wir ansetzen sollen und wir
finden meistens nichts hinter im
-
Nachhinein, wenn es erstmal passiert ist,
finden dann im Nachhinein nicht mehr, wer
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war es, wo kam es her und so weiter. Wenn
da nichts aufgezeichnet wird, dann wissen
-
wir nicht, wo wir ansetzen sollen. Es gibt
natürlich eine Diskrepanz zwischen den
-
Sicherheitsbehörden und den
Geheimdiensten. Also da müssen wir ganz
-
klar trennen, also Sicherheitsbehörden in
dem Fall Polizeien des Bundes und der
-
Länder. Die arbeiten ganz anders, die
haben insbesondere immer das Problem,
-
alles was sie erheben, muss beweissicher
sein, es muss klar sein, wer hat es
-
gemacht, es muss artikulierbar sein auf
irgendjemand. Bei den Geheimdiensten, da
-
ist das nicht ganz so wichtig, da reicht
es, wenn man so eine grobe Idee bekommt,
-
aus welcher Richtung was kommt oder dass
das vielleicht zu irgendeinem Bereich
-
gehört. Da ist es nicht ganz so wichtig,
exakt zu wissen, dass das tatsächlich die
-
handelnde Person war und der das auch
irgendwie nachweisen zu können, sodass man
-
das in einem Gerichtsverfahren vorlegen
kann.
-
Was sie alle haben, ist das sogenannte
„going dark“ als Problem. Das ist
-
tatsächlich nachvollziehbar, das kommt
durch Geräte- und Diensteverschlüsselung.
-
Ist natürlich ein bisschen ärgerlich, wenn
man dann viel Aufwand betreibt, um
-
irgendwas aufzuzeichnen und kann es
hinterher nicht auswerten oder kann nicht
-
reingucken, blöde Sache, aber das ist
natürlich das, was passiert, also das ist
-
tatsächlich auch ein positives Ergebnis,
nach Snowden jetzt, der
-
Verschlüsselungsgrad, wir sehen das am
Knoten sehr genau, ist von so 10-15
-
Prozent auf mittlerweile deutlich über 50
Prozent angestiegen.
-
Applaus
-
Während ich den Applaus sehr gut finde,
-
muss ich leider dazu sagen, dass das fast
alles HTTPS ist zu den großen Diensten,
-
also... aber immerhin. Es ist - auch da
ist es natürlich wichtig, es gilt genau das
-
gleiche, es ist nicht mehr so genau zu
erkennen, wer es ist, wer kommuniziert,
-
das ist nicht eindeutig. Aber auch im
E-Mail-Bereich sollten... hat die
-
Verschlüsselung stark zugenommen. Und wo
sich alle drin einig sind, sämtliche
-
Dienste, Sicherheitsbehörden, alles, ist:
die systematische Verkehrsdatenerfassung
-
ist notwendig, um die Beziehungsgeflechte
darzustellen. Wenn law enforcement, wenn
-
die Polizei heute irgendwas macht, das
erste was sie macht ist Verkehrsdaten
-
ziehen - mit wem hat derjenige
telefoniert, mit wem hat er kommuniziert,
-
was läuft. Das ist der erste Schritt von
allem. Diese leidige Verkehrsdaten-
-
Diskussion finde ich immer besonders
spannend, weil da immer so getan wird, als
-
sei das alles nicht so wichtig, nicht so
schlimm oder so. Und da nehmen wir uns mal
-
so ein Gesetz, blättern das auf, in dem
Fall das Strafgesetzbuch, da steht im
-
Absatz 5 von 206, 206 ist der Paragraf,
der die Verletzung des
-
Telekommunikationsgeheimnisses unter
Strafe stellt, und er sagt ganz klar, dass
-
dem Fernmeldegeheimnis nicht nur die
Inhalte der Telekommunikation, sondern
-
auch die näheren Umstände, also sprich
alles, das Verkehrsdaten sind,
-
insbesondere auf die Tatsache, wer daran
beteiligt war, dass das alles das gleiche
-
Schutzniveau genießt. Es wird nicht
differenziert. Wird aber leider in der
-
Praxis differenziert. Woran liegt das? Das
liegt natürlich daran, dass es sehr viel
-
einfacher ist, Verkehrsdaten
aufzuarbeiten, systematisch zu
-
verarbeiten, Verkehrsdaten zu korrelieren.
Inhaltsdaten zu korrelieren ist immer ein
-
schwieriges Geschäft, im Zweifelsfall ist
es auch verschlüsselt. Verkehrsdaten sind
-
im seltensten Fall verschlüsselt.
Verschleierung von Verkehrs- oder
-
Metadaten ist extrem aufwändig, geht
eigentlich nur wenn man Netzwerk wie Tor
-
oder sowas verwendet.
Ansonsten sind die Verkehrsdaten immer da.
-
Aber, wie man hier eben sieht, ganz klar,
eigentlich ist da nicht zu differenzieren,
-
und es ist eigentlich auch schon nicht in
Ordnung, dass es dann in den aktuellen
-
Gesetzen gemacht wird. Da werden nämlich
aus irgendeinem Grund dann auf einmal
-
Inhalts- und Verkehrsdaten unterschiedlich
bewertet, obwohl die Rechtssituation ganz
-
eindeutig ist. Grundsätzlich ist ein
globaler Trend: Massenerhebung und
-
Filterung. Man will also nicht mehr
gezielt irgendwelche Daten erheben,
-
sondern die Dienste versuchen,
systematisch Konnektoren in alle
-
Telekommunikationsdienste aufzubauen, um
die dann bei Bedarf nutzen zu können.
-
Dabei geht es natürlich um Verkehrsdaten
von den Telekommunikationsanbietern, die
-
man idealerweise automatisiert abfragen
können möchte. Es geht aber auch um
-
Inhaltsdaten, wie gesagt bei uns immer mit
gerichtlichem Beschluss, in manchem
-
Ausland nicht mit gerichtlichen Beschluss,
da gibt es Massenbeschlüsse zur Erhebung,
-
die gibt es bei uns nicht, das muss immer
ein Einzelbeschluss sein. Dazu zählt aber
-
natürlich auch Zugang, automatisierte
Konnektoren in die privaten
-
Datensammlungen der großen Dienste, also
der Social Networks, aber auch CloudDrive,
-
sonstwas und so weiter. All das wird
versucht, mit dem automatischen Konnektor
-
zu versehen, den ich nur noch eben mit
diesem, mit dieser individuellen
-
Überwachungsanordnung beschicken muss, um
dann automatisiert die Antwort innerhalb
-
weniger Minuten zu bekommen.
Problematischer ist das, was ich
-
tatsächlich dann als anlasslose
Massenüberwachung bezeichnen würde, wenn
-
es dann kombiniert wird mit so einem
Datenspeicher, wie GCHQ das gemacht hat.
-
Das heißt, wo tatsächlich einfach mal ohne
irgendein Ansehen von irgendwas alle
-
Daten, die über eine Leitung liefen,
einfach gespeichert wird, um dann, wenn
-
ich Bedarf habe, so ein paar Wochen später
noch rein gucken zu können.
-
Damit werden dann tatsächlich
Beziehungsnetze und Beziehungsgeflechte
-
aufgebaut, weil genau dieses
Übereinanderlegen der Daten, zu sagen: „Oh
-
mhm, der hat kommuniziert mit dem Dienst,
wann hat er denn das noch gemacht?“, dann
-
wieder zurück zu gucken, zu sagen: „Okay
mit welchem Dienst hat er denn damals noch
-
kommuniziert?“ Das ist so das Schwierige,
das ist so eine Art Geheimdienst-Big Data,
-
sage ich mal, wo das alles dann
übereinander gelegt wird, auch aus den
-
verschiedenen Quellen, um dann tatsächlich
ein Bild zu bekommen, in welchem sozialen
-
Geflecht, welchem Beziehungsgeflecht ist
jemand drin. Das ist tatsächlich die -
-
das, was auch passiert. In den gleichen
Bereich gehören natürlich auch die
-
Spionage Software, Trojans, Malware,
Spyware, die man ganz klar mittlerweile
-
auch Staaten zuordnen kann. Sollte jetzt
gerade hier in dem Umfeld nicht neu sein,
-
dass das so ist. Es stellt sich aber immer
mehr heraus, dass eben viel von der
-
Malware und Spyware, die unterwegs ist,
tatsächlich eben aus staatlichen Quellen
-
kommt. Wie sieht's jetzt mit der
anlasslosen Überwachung in Deutschland
-
aus? Um mal konkret zu werden: Vor
Oktober, beziehungsweise vor heute war das
-
eigentlich nur nach G 10 in einem sehr
engen Rahmen zulässig. Klare Aussage war:
-
Nur für Leitung mit Auslandsbezug,
Begrenzung auf 20 Prozent der
-
Leitungskapazität dieser einen Leitung
dann, man musste immer, wenn der Antrag
-
gestellt wurde, schon sagen, ey, nach was
suchen wir eigentlich, was sind die
-
Suchbegriffe - das klingt so ein bisschen
seltsam, weil diese Anordnung laufen für
-
drei Monate. Zu sagen, ich weiß am Anfang,
wenn ich den Antrag stelle schon, nach was
-
ich in drei Monaten suchen will, ist
eigentlich völlig irrwitzig, da kommt aber
-
so ein bisschen auch diese Selektoren-
Diskussion her. Es gibt alle vier Stunden
-
neue Selektoren. Wie man das kombinieren
soll mit der eigentlichen legalen
-
Anforderung, dass alle Selektoren vorher
in der Anordnung stehen, schließt sich so
-
ein bisschen aus.
Da müsste ich auch mal sagen, wenn der
-
Geheimdienst irgendwas tun soll, dann muss
er natürlich dynamisch die aktuellen
-
Selektoren verwenden können. Es bringt ja
nichts, wenn er nicht nach dem sucht, was
-
aktuelle Bedrohungslage ist. Aber diese
Genehmigungen müssen auf jeden Fall auch
-
alle drei Monate überprüft werden, das
macht die sogenannte G-10-Kommission bei
-
uns, die auch das genehmigt. Und es sind
keine gezielten Suchbegriffe zulässig, das
-
heißt, es darf nichts drin sein, was eine
Person identifiziert. Keine Telefonnummer,
-
keine E-Mail-Adresse oder sowas ähnliches
– dass darf da nicht drin sein. Es müssen
-
alles so globale Suchbegriffe sein wo man
nach irgendeinem Konzept oder sowas sucht
-
und es dürfen keine Inhalte des
Kernbereichs privater Lebensgestaltung
-
dabei aufgezeichnet werden. Das ist alles
das, was dann wirklich privat wird, wo man
-
sich sehr privat unterhält oder ähnliches.
Wenn's, was weiß ich, wenn man mit der
-
Freundin über das Intimleben redet oder
sowas. Das ist alles da nicht zulässig,
-
das darf nicht aufgezeichnet werden, muss
sofort gelöscht werden. Das ist das Gesetz.
-
Das ist die Gesetzesgrundlage
dafür. Was muss der BND jetzt machen? Oder
-
was ist eigentlich sein Job? Sein Job wäre
es, grundsätzliche Aufgabe des
-
Bundesnachrichtendienstes ist es, die
abzu... so ist es tatsächlich, das ist das
-
offizielle Auftragsprofil des
Bundesnachrichtendienstes, seine Abnehmer
-
– das ist die Regierung und andere
Regierungsbehörden – zur richtigen Zeit
-
bedarfsgerecht mit belastbaren
Informationen umfassend zu versorgen.
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Klingt total toll. Also wenn ich
Dienstleister wäre ist das ein super Profil.
-
Und um was geht es dabei: um die
wichtige politische, wirtschaftliche, aber
-
auch technische Entwicklung, militärische
Fragestellung und abstrakte
-
und konkrete Bedrohung für die Sicherheit
der Bundesrepublik Deutschland und deren
-
Bürger. Dieser letzte Teil, der
allerletzte Satz ist eigentlich das größte
-
Problem, weil damit kann man fast alles
erschlagen.
-
Die Frage „Was bedroht die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland und deren
-
Bürger?“ da kann man eigentlich alles
drunter fassen. Was ist momentan das
-
Aktuelle, was sie tun sollen? Die
thematischen Aufklärungsziele, das sind
-
immer diese sogenannten Phänomenbereiche,
auf denen gesucht wird, ist Proliferation,
-
das ist Waffenhandel, internationaler
Terrorismus, Staatszerfall – also sprich
-
alle die Ecken zu beobachten, wo
Bürgerkriege sind und ähnliche Sachen –
-
und Auseinandersetzung um Ressourcen. Also
das, was man tatsächlich sieht praktisch
-
ist ist natürlich aktiv ist Proliferation,
internationaler Terrorismus, das sind sie
-
wirklich sehr aktiv, Staatszerfall mit
Sicherheit auch, wenn man so Afghanistan
-
oder sowas sich anguckt.
Auseinandersetzung um Ressourcen hab ich
-
noch nie gesehen, kann aber natürlich
sein. Regionale Aufklärungsziele sollen
-
sein: Naher und mittler Osten,
Nordafrika, West- und Zentralasien. Deckt
-
sich nicht so ganz damit, dass da zum
Beispiel 40.000 Selektoren gefunden
-
wurden, die auch EU und ähnliche Sachen
überwachen, aber ok, gut, das fällt
-
vielleicht auch unter regionale
Aufklärungsziele. Der BND hat dafür, um
-
das dann doch irgendwie hinzubekommen, was
sie eigentlich nicht tun dürfen, so ein
-
paar interessante Theorien entwickelt.
Sehr bekannt geworden ist die „offene
-
Himmel“-Theorie. Das ist so eine völlig
freie Interpretation des Rechtsrahmens.
-
Der Dienst ist der Meinung er ist im
Ausland tätig, da sich die Satelliten in der
-
Umlaufbahn befinden und die Erfassung ja
am Satellit erfolgt. Nur die Auswertung
-
und die Speicherung ist in Bad Aibling auf
deutschem Boden und damit ist das eine
-
Auslandsaufklärung und es sind also nur in
Ausnahmefällen Filter für den
-
Grundrechtsschutz nach Art 10 GG
anzuwenden. Alle weiteren Daten sind frei
-
verwendbar, können frei getauscht werden
auch mit anderen Diensten.
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Das wird unter anderem ja auch gleich
zusammen mit der NSA betrieben in
-
Bad Aibling. Uns selbst als DE-CIX
insbesondere getroffen ist so ne Art
-
Lex DE-CIX ist das virtuelle Ausland in
Frankfurt – dafür halte ich hier auch den
-
Talk – das funktioniert ungefähr so, dass
DE-CIX ein internationaler Netzknoten ist,
-
wo also internationale Netze aufeinander
treffen, und deswegen eigentlich ein
-
Auslandsbezug für alle Leitungen
anzunehmen ist und deswegen sind wir
-
virtuelles Ausland. Es ist nicht ganz
nachvollziehbar, weil wir transportieren
-
Daten innerhalb Frankfurt von Routern in
Frankfurt zu anderen Routern in Frankfurt,
-
aber gut ich mein Neuland ist ja auch sehr
virtuell, also es ist ein bisschen
-
schwierig den Bezug herzustellen. Das ist
aber die Theorie, die man verwendet hat
-
und mit der man auch die G-10-Kommission
überzeugen konnte, dass also Überwachung
-
in Frankfurt zulässig sein soll. Ansonsten
hätte der BND nämlich bei uns gar nicht
-
tätig werden können. Das Ganze... Das
Problem kommt so ein bisschen auch daher,
-
dass natürlich Carrier, auch ausländische
Carrier, die angeschlossen sind bei uns,
-
da eventuell deutsche Kunden hinten dran
haben. Das wissen wir gar nicht. Das
-
können wir nicht beurteilen. Wir sehen
einen Router in Frankfurt, dahinter ist
-
ein Netz. Was alles an dieses Netz
angeschlossen ist, das können wir
-
als DE-CIX nicht sehen und können
das nicht vollständig bewerten. Wir gehen
-
davon aus, dass hier immer noch bei sehr
vielen von den Leitungen, die als
-
Auslandsbezug oder als ausländische
Carrier gelten, deutsche Kunden mit
-
erfasst werden, was eigentlich unzulässig
wäre. Komm ich gleich noch mal drauf.
-
Die Ausleitung erfolgt auf jeden Fall auf
Basis einer „G 10“-Anordnung, immer.
-
Was Anderes ist derzeit noch, also bis
morgen früh, eigentlich nicht zulässig,
-
und es ist grundsätzlich so, dass immer
ein „G 10“-Filter laufen muss, also sprich
-
die Frage, sind da Inlandsdaten dabei,
sind dort, werden die 20 Prozent
-
überschritten von den Inlands- nach
Auslandsdaten? Leider fällt hier durch die
-
Lücke dieser Auslands-Auslandsverkehr,
diese Frage, was geschieht mit Verkehren
-
von - die eigentlich nur Transit sind, und
das ist ganz klar das, was man bei uns
-
eigentlich erlangen will. Das Ziel ist es,
Auslands-Auslandsverkehre zu bekommen,
-
die dann quasi nach dieser Methodik zu
sagen: „Haha, dafür gibt es keinen
-
Verbotsvorbehalt“, also die Theorie -
deswegen dieses virtuelle Ausland - sagt
-
eigentlich es ist nicht explizit verboten,
es gibt kein Gesetz, in dem steht, dass es
-
verboten ist, deswegen dürfen wir das.
Also es ist nicht andersrum.
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Grundsätzlich sagen wir ja,
Telekommunikation ist geschützt und es
-
muss eine Ausnahme geben warum es
überwacht werden darf, dass gilt...
-
Das steht in unserem Grundgesetz drin, das ist
Artikel 10, und Ausnahmen werden geregelt
-
über das G10-Gesetz oder über
Telekommunikationsüberwachungsverordnung
-
usw. Hier ist das Gegenteil der
Fall, hier sagt man dafür gibt es keinen
-
Verbotsvorbehalt, also dürfen wir das. Das
hat sich eigentlich jetzt im NSA
-
-Untersuchungsausschuss gezeigt, dass es
nicht ganz so einfach ist. Unsere Bedenken
-
als mal zu uns kam, man ist Ende 2008,
Anfang 2009 zu uns gekommen, man hat
-
gesagt: Überwachung. Ich kann euch das
erzählen, weil der NSA-
-
Untersuchungsausschuss das gefragt hat.
Damit ist es öffentlich. Sonst dürfte ich
-
da gar nicht drüber reden. Wir haben uns
damals hingestellt und haben gesagt,
-
Leute, G 10, ist ja alles: a) Da steht was
von Leitungen, machen wir nicht, wir
-
machen paketorientierte Kommunikation, wie
ist denn der Leitungsbezug? Das ist alles
-
nur Mischverkehre, innerdeutsche Verkehre,
Auslandsverkehre, Inlands-
-
Auslandsverkehre, ist alles gemischt auf
den Leitungen.
-
Wo ist denn die Leitung mit Auslandsbezug?
Wissen wir nicht. Leitungskapazität,
-
Verkehr für 20 Prozent, wie mache ich denn
das auf eine IP-Leitung? Also im Prinzip
-
mit den alten, so wie das Gesetz ist,
„G 10“-Gesetz, wo kommt es her, sagt
-
eigentlich: Da ist eine Leitung, und die
hat 1000 Kanäle, 1000 Leitungen drauf,
-
also Subleitungen, und davon dürft ihr
jetzt 20 Prozent nehmen. Also, was weiß
-
ich, 200 von den 1000. Ist bei IP
natürlich ein bisschen schwierig, ist
-
nicht so ganz klar, wie viele Verbindungen
sind da drauf, und Voice, Chats, sonst was,
-
all das was den Dienst eigentlich
interessiert, das ist sowieso
-
nur ein ganz kleiner Teil davon. Also wie
messe ich diese 20 Prozent? Da gibt es
-
sehr unterschiedliche Meinungen. Der
Dienst ist der Meinung: Das bezieht
-
sich ausschließlich auf die Leitung. Also
wir dürfen 20 Prozent der
-
Leitungskapazität nehmen. Wenn das eine
Gigabitleitung ist, dürfen wir 200 Megabit
-
nehmen. Natürlich sehr spannend, da ja
allein IP-Leitungen nie zu 100 Prozent
-
ausgelastet werden. Im Schnitt an so einem
Knoten wie bei uns sind es zwischen 30 und
-
50 Prozent. Was Carrier auf die Leitung
benutzen. Das heißt, es ist schon mal
-
faktisch das Doppelte vom absoluten
Kommunikationsanteil, was eigentlich
-
ausgewertet wird, und die Frage, was ich
dann wegwerfe, ob ich selektiv wegwerfen
-
kann, ob ich zum Beispiel sagen kann,
„Ach, Videos interessieren mich nicht, die
-
das lass' mal weg, wir gucken uns das
an, dann sind die anderen, schon 20
-
Prozent immer gedeckt, ist gar kein
Problem. Kann man sich 100 Prozent
-
angucken. Transport von rund und zu
Routern innerhalb Frankfurts, das war
-
unser genau unser Hauptbedenken, zu sagen,
hey, wir sind im Inland, wir machen nur im
-
Inland, was wollt ihr eigentlich von uns?
Und das hatte ich eben schon gesagt, die
-
Abgrenzung der Carrier im Nationalen und
Internationalen ist sehr, sehr schwierig.
-
Außerdem sind wir der Meinung, um
überhaupt sowas machen zu können muss, man
-
erst mal alle Verkehre zwischenspeichern,
im Prinzip diese einzelnen IP-Streams
-
erstmal wieder zusammensetzen. Damit habe
ich ja sie schon gespeichert, um sie dann
-
anschließend auszuwerten, das heißt die
Selektion findet immer erst danach statt.
-
Auch die ganze Filterung und so findet
danach statt. Das passt nicht zu der zudem
-
„G 10“-Teil, wo es heißt man darf eben nur in
20 Prozent überhaupt mal reingeguckt haben
-
oder die überhaupt mal berühren, diese 20
Prozent und dann natürlich insbesondere
-
die Frage: Wenn, dann anschließend auf die
einzelnen Streams im Filter angewendet
-
wird, wie wird der Artikel 10 eigentlich
sichergestellt. In welche Ebene guckt man
-
rein, guckt man in die Header, guckt man
in die Inhalte. Was guckt Ihr euch
-
eigentlich an? Das haben wir schon in 2009
gefragt und wir haben gesagt: „schwierig“
-
Damals sind wir ins Kanzleramt zitiert
worden und da hieß es alles innerhalb des
-
zulässigen Rechtsrahmens wurde ausführlich
geprüft vom BND und vom Kanzleramt. Das
-
ist alles in Ordnung. Jetzt war das 2009.
Da sah die Welt noch so ein bisschen
-
anders aus und ich muss - Asche, Schutt
und kleine Steinchen über mein Haupt -
-
sagen wir haben es damals gesagt: „Okay
dann mach'wir das halt.“ Wir haben
-
„G 10“-Anordnung bekommen und haben
das dann getan, dann kam jetzt der NSA
-
-Untersuchungsausschuss und dort sind ja
mehrere Sachverständige, Zeugen und so
-
weiter gehört worden - als aller erstes
mal ein paar Verfassungsrechtler. Die
-
sagten dann erstmal „Öh puh,
Grundrechtsschutz sollten hier eigentlich...,
-
der gilt doch auch für Ausländer
- Artikel 10 - alles unter 20 sind
-
Menschenrechte - das sind keine deutschen
Rechte, das gilt natürlich auch für
-
Ausländer. Wieso freier Himmel, virtuelles
Ausland, was ist denn das für Unsinn?
-
Und es zeigte sich die Rechtsauffassung,
die da vom BND und vom Kanzleramt
-
vertreten wurde, die ist schwierig zu
halten. Ich hab keinen Verfassungsrechtler
-
gefunden, der sich dieser Rechtsauffassung
anschließen konnte. Hab mit vielen
-
geredet. Es zeigte sich auch, dass dieses
DAFIS, dieses Daten-Filtersystem, das den
-
Grundrechtsschutz eigentlich herstellen
soll äußerst rudimentär ist und wesentlich
-
schlimmer als befürchtet. Zum Beispiel die
IP-Adressen, die hat man sich selber
-
zusammengestellt aus Datenbanken und
Registrierungsdatenbanken. Wurde
-
so von Zeugen ausgesagt. Das würde sie -
naja - es würde ein paar Prozent an
-
Filtergenauigkeit wegnehmen. Drücken wir
es mal so aus und auch die
-
Bundesbeauftrag... oder damals noch der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz -
-
jetzt die Frau Voßhoff - hat das dann noch
einmal rechtlich prüfen lassen
-
und da kam ganz klar aus DAFIS kann nicht
alles ausfiltern, was geschützt werden
-
sollte, sprich die Grundrechte werden
nicht eingehalten, damit werden nicht
-
zuverlässig alle Verkehre von Deutschen
oder Inlandsverkehre zumindest
-
ausgefiltert. Klar ist auch, dass alle
nicht als „G 10“-Verkehre markierten Daten
-
getauscht werden, dass das vermutlich der
hauptsächliche Grund ist weshalb man die
-
Ausleitung überhaupt gemacht hat. Es geht
so weit, dass der ehemalige Vorsitzender
-
der G-10-Kommission sich hingestellt hat -
auch im NSA-Untersuchungsausschuss - und
-
gesagt hat also er findet dieses Vorgehen
als im höchsten Maße unredlich, wenn „G 10“
-
-Anordnungen dafür verwendet werden Daten
zu erlangen für die es sonst keine
-
Gesetzesgrundlage gibt. Sprich ohne diese
„G 10“-Anordnung hätte man gar nicht zu uns
-
kommen können dann gebt mir mal diese
Auslandsleitung um diesen Auslandsverkehr
-
zu bekommen.
Da gab es keine Rechtsgrundlage für und
-
gezeigt hat sich auch aus dem Bericht der
Datenschutzbeauftragten, dass die Daten
-
zum Teil auch ohne Anordnung länger
gespeichert werden und für Verkehrsdaten
-
auch eine sehr sehr große Tiefe gemacht
wird dies VERAS-System - da gab es auch
-
schon eine Präsentation zu - geht
teilweise bis in den 14. Grad. Das ist
-
natürlich ein bisschen originell, wenn man
auf der einen Seite diese Theorie hat das
-
nach sechs Hops im Prinzip jeder jeden
kennt, aber gut, okay, hier kann man
-
eigentlich davon ausgehen, dass im Prinzip
jeder erfasst ist. Jetzt haben wir uns
-
gedacht, okay so geht das nicht mehr
weiter, wenn sich alle unsere Bedenken im
-
Prinzip bestätigt haben, da müssen wir das
mal ordentlich untersuchen lassen und
-
haben den ehemaligen Vorsitzenden das
Bundesverfassungsgerichts Herr Hans-Jürgen
-
Papier gefragt ob er doch ein Gutachten
für uns dazu zu schreiben. In dem hat er
-
ganz klar festgestellt dieser Artikel 10
ist eben ein Menschenrecht kein Deutschen-
-
Recht. Diese Interpretation kann man so
nicht stehen lassen. Er sagte auch ganz
-
klar die Verfassung gilt seiner Meinung
nach bereits wenn ein deutscher Dienst
-
tätig ist. Man kann grundsätzlich
natürlich nicht sagen unsere Verfassung
-
gilt überall und ist im Ausland anwendbar.
Das wäre eine Anmaßung, aber sobald ein
-
deutscher Dienst tätig ist, dann gilt: Der
muss sich natürlich an unsere Verfassung
-
halten. Ich kann das Argument
nachvollziehen. Das ging dann noch einen
-
Schritt weiter und sagt aber
allerspätestens, wenn der Deutsche Dienst
-
im Inland tätig ist muss doch unsere
Verfassung gelten. ...sieht man beim
-
Kanzleramt nicht so, aber ich kann es
nicht ändern, ja!
-
Aber das ist eigentlich das das Problem
vor dem man hier steht und er kam auch
-
ganz klar zu dem Ergebnis, der Professor
Papier, der sagte diese Anordnung sind
-
insgesamt unzulässig - so wie er sie
gesehen hat. Das führt natürlich dazu,
-
dass wir sagen müssen sämtliche Bedenken
die wir 2009 hatten sind bestätigt worden
-
und wir müssen jetzt einfach klagen. Uns
bleibt gar nichts anderes mehr übrig
-
als... man macht sich ja strafbar, wenn
man hier nicht klagt. [Wir] sind dann nach
-
leipzig gezogen, haben September die
Klage eingereicht. Das läuft noch. Die
-
Bundesregierung war bis jetzt...
Applaus
-
Die Bundesregierung war bis jetzt nicht
fähig dazu eine Replik erstmal zu geben.
-
Die schwärzen noch. Mal gucken. Wir werden
in die Akten rein gucken dürfen. Das ist
-
vielleicht ein Teil davon. Da sind wir
jetzt schon einen kleinen Schritt weiter
-
als Herr Herting zum Beispiel dem die
Akteneinsicht leider verwehrt wurde bis
-
jetzt. Es gibt auch einen großen Vorteil.
Da wir ja selbst Anordnungsempfänger sind,
-
ist diese Unzulässigkeit, bzw. dass man
kein rechtliches Standing hat, dass man
-
nicht klagen darf, das fält bei uns
sozusagen flach von daher wird die
-
verhandelt und damit tatsächlich ernsthaft
mal inhaltlich verhandelt werden. Auf
-
jeden Fall und wir gehen eigentlich davon
aus, wenn das Gericht nicht selber meint
-
sich das zumuten zu können, dass es das
dann vielleicht nach Karlsruhe vorlegt.
-
Müssen wir mal gucken. Nächste Runde ist
jetzt irgendwann...
-
Applaus
-
Leider Gottes hat man uns so ein bisschen
-
hier den Weg... na ja... man hat sich ein
Gesetz ausgedacht, was das Ganze jetzt
-
wieder legal machen soll. Es wurde Ende
letzten Jahres noch sehr lange darüber
-
verhandelt und man nicht G 10 reformiert.
Das wurde uns auch... Das ist einer der
-
Gründe weshalb die Klage zu spät kam, sonst
wäre sie vor einem Jahr gekommen. ...war
-
dass man politisch diskutiert hat G10 zu
reformieren und wir das noch abwarten
-
wollten. Das war so
Dezember/Januar/Februar hauptsächlich und
-
Februar hat man gesagt: "Mach'mer alles
nicht mehr" und sind im Mai/Anfang Juni
-
mit dem Gesetz zu Auslands-Auslands-
Fernmeldeaufklärung um die Ecke gekommen,
-
was ein paar ganz originelle Inhalte hat.
Was man damit regeln will ist genau diese
-
Rechtslücke: Es gibt keine Erlaubnis für
Transitverkehre. Das soll damit behoben
-
werden und das löst man dadurch, dass man
also... zuerst mal werden die
-
verfassungsrechtlichen Fragen darin
überhaupt nicht berührt. So ob das auch
-
Für Ausländer gilt unser Grundrechtsschutz
oder nicht interessiert dieses Gesetz
-
nicht: Steht nicht drin. Man macht eine
Trennung der Kommunikation in
-
Kommunikation von deutschen EU-Bürgern
und anderen Ausländern. Das ist auch
-
etwas, wenn man mit Verfassungsrechtlern
redet, die kratzen sich ein bisschen am
-
Kopf und sagen moment mal das kann
eigentlich nicht sein. Unsere Verfassung
-
unterscheidet da nicht.
Grundsätzlich solle eine Datenweitergabe
-
an Partner und Dienste möglich sein. Es
wird eine völlig neue Kontrollinstanz
-
geschaffen die neben der G-10-Kommission,
neben dem parlamentarischen
-
Kontrollgremium und neben den
Vertrauensausschuss des Bundestages...
-
klirrende Flasche
...jetzt als weitere sogenannte
-
unabhängiges Gremium diese Anordnung
hiernach genehmigen soll. Das ist sehr
-
originell. Es gibt zwar mehr Sachen, die
genehmigt werden müssen, aber die haben
-
alle keine Kontrolltiefe mehr. Das ist
auch schön. Das ist für den Dienst sehr
-
günstig und aus unserer Sicht werden alle
bestehenden Praktiken legalisiert, also
-
all das, was man eigentlich angreift, wird
jetzt hier durch dieses Gesetz erst mal
-
wieder legalisiert. Es gab ein sehr
interessantes Zitat von Klaus-Dieter
-
Fritsche. Das ist der zuständige
Staatssekretär im Kanzleramt. Er wurde bei
-
einer Veranstaltung in Berlin gefragt:
„Wenn es um die Frage geht ob
-
Rechtssicherheit für den Dienst oder
Rechtsstaatlichkeit für die Bürger
-
hergestellte wird, was ist ihnen wichtig
Herr Fritsche?“ Und er sagt so ganz klar -
-
mit dieser Frage konfrontiert - ist ihm
primär die Rechtssicherheit für den Dienst
-
wichtig - für die Angestellten. Für die
sei er verantwortlich. Ihm sei wichtig,
-
dass die hier Rechtssicherheit hätten. Ob
das die Rechtsstaatlichkeit einhält, dass
-
sei für ihn zweitrangig. Ich finde es eine
schwierige Aussage für einen
-
Staatssekretär im Bundeskanzleramt.
Applaus
-
Applaus
-
Was macht jetzt dieses Gesetz? Und das ist
eigentlich das Prekäre; Es regelt die
-
Erhebungsgrundlage neu. Wie können Daten
erlangt werden vom Dienst im Inland.
-
Dieser Auslandsbezug von Leitungen fällt
vollständig weg. Das ändert sich auch. Das
-
geht nicht mehr auf die Leitung. Anordnung
nach dem neuen Gesetz gehen gegen ein
-
Netz. Es benutzt dabei die Definition
eines Netzes aus dem
-
Telekommunikationsgesetz. D. h. sämtliche
Leitungen, sämtliche Router, sämtliche
-
anderen Geräte, die damit verbunden sind
und so weiter, das ist das Netz und die
-
neuen Anordnungen richten sich gegen ein
Netz. Also man muss nicht mehr sagen:
-
„Diese Leitung interessiert uns, die führt
vom Inland ins Ausland. Da haben wir als
-
Auslandsgeheimdienst irgendwie... da
können wir sinnvoll sagen: ‚da ist was‘“
-
Nein! Jetzt muss nur noch gesagt werden:
„...das ganze Netz... und irgendwo im Netz
-
gibt es Auslandsverkehr“ Jetzt äh... Ich
bau schon sehr lange Backbones. Ich glaub
-
ich hab schon seit 20 Jahren keinen mehr
gesehen in dem keine Auslandsverkehre
-
sind. Das heißt das ist keine besondere
Hürde, ja? Auslandsbezug ist immer
-
gegeben. Es fallen sämtliche Kapazitäts
schranken weg. Der Dienst kann verfassen
-
so viel er will. Die Begründung im Gesetz
- man hat sich tatsächlich nicht entblödet
-
- ich kann es nicht anders nennen - da
rein zu schreiben: „Nein, eine
-
Kapazitätsschranke ist nicht mehr
notwendig, weil das Budget des Dienstes
-
lässt sich ja nur zu einem kleinen Teil
der weltweiten Kommunikation überhaupt zu
-
erfassen und auszuwerten“
Das steht da Wort für Wort drin, also das
-
ist in sich schon... also unabhängig davon
dass auch gesetzmäßig eigentlich gar nicht
-
geht, weil es muss immer einen Bezug geben
und auch irgend eine Beschränkung in einem
-
solchen Gesetz. Budgets sind was das kann
man ändern. Wenn man jetzt irgendwie der
-
Meinung ist man bräuchte aus einem Netz
besonders viel und das kostet jetzt ein
-
paar hundert Millionen mehr, eine andere
oder neue Bundesregierung - ja wir wählen
-
auch was komisches - dann mag vielleicht
das morgen anders sein. Dann mag auf
-
einmal ein Riesenbudget dafür da sein und
das ist natürlich ein großes Problem. Wie
-
gesagt: Es gibt keine... Der Dienst kann
dann selber zu dem Netz gehen, kann in
-
einer sogenannten technischen
Fachdiskussion sagen diese Leitung
-
interessiert uns die hätten wir gerne.
Gibt uns diese Leitung; Kopiert uns sie
-
eins-zu-eins! Witzigerweise ist... Was
heißt witzigerweise? Tragischerweise (!)
-
ist das nicht mehr Teil des
Kontrollprozesses. Es geht auch nicht
-
zurück an das unabhängige Gremium oder
muss berichtet werden. Wieviel Leitungen,
-
wie viel Prozent, wie viele Daten man da
dann tatsächlich erfasst: „Nicht Teil des
-
Kontrollprozesses“ Das Einzige was uns
noch schützt, auch als Innerdeutsche, weil
-
diese Leitungen, diese Backboneleitungen -
haben ja immer auch einen sehr großen
-
innerdeutschen Anteil, ist dann dieses
Filtersystem, das schon mehrfach
-
kritisiert wurde.
Dieses DAFIS-System stellt auf einmal den
-
Grundrechtsschutz auch für Inland, für die
Leitung mit Inlandsbezug oder mit
-
überwiegendem Inlandsbezug, dar. Ich hatte
ein paar Kommentare gemacht zu dem Gesetz.
-
Ich hab zum Beispiel gesagt: „Wie wärs
denn, wenn Ihr denn wenigstens mal
-
schreibt: ‚Leitungen mit überwiegendem
Auslandsbezug‘ oder so etwas Ähnliches?“
-
Nein! Es geht alles! Jede Leitung. Auf
einmal ist dieses Filtersystem also
-
elementar und absolut wichtig. Die
Bewertung und die Filterung selbst erfolgt
-
alles im Kontrollbereich des Dienstes. Die
Leitung wird bei dem Carrier, gegen den
-
sich die Anordnung richtet, kopiert, wird
zum Dienst ausgeleitet.
-
Dort steht das Filtersystem. Was genau
gefiltert wird, bekommt man überhaupt
-
nicht mehr mit. Dieses Filtersystem
unterliegt keiner Kontrolle, der Umfang
-
des Filtersystems, was man genau sucht,
wie es funktioniert, keine Kontrolle.
-
Es unterliegt keiner parlamentarischen
Kontrollee in keinem Gremium. Es darf
-
sogar für sechs Monate abgeschaltet werden
zur Eignungsprüfung. Eignungsprüfung
-
heißt: Oh, wir können mal gucken, ob wir
in den Daten irgendetwas finden, was wir
-
vielleicht in anderen Anordnungen
verwenden können. Dafür gibt es dann eine
-
Einschränkung, wo man sagt: „Ja, wenn das
abgeschaltet ist und da in Daten dann
-
gesucht wird, dann dürfen wir die
Ergebnisse nicht verwenden. Es sei denn,
-
wir finden da drin was, was dem Produkt,
also was dem Auftragsprofil des Dienstes
-
entspricht. Dann dürfen wir es natürlich
trotzdem verwenden“ Heißt so viel wie:
-
Alles, was die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder
-
die der Bürger, dann darf’s trotzdem
verwendet werden. Also alles, nach was der
-
Dienst eigentlich suchen soll, das darf
trotzdem verwendet werden. Und das kann
-
für sechs Monate einfach passieren.
Interne Anordnung des Dienstes, wird nicht
-
bei dem... Für die Hauptanordnung ist
wenigstens das Kanzleramt zuständig. Für
-
diese interne Anordnung
„Filtersystem abschalten“, kann innerhalb
-
des Dienstes passieren. Das ist nicht nur
keine externe Kontrolle, sondern noch
-
nicht mal Kontrolle innerhalb der Regierung.
Das ist das größte Problem. Wir haben
-
keinerlei Grundrechtsschutz an dieser
Stelle mehr.
-
Was soll das Filtersystem überhaupt
machen? Grundsätzlich sind es vier Stufen:
-
Es hat einen IP-Filter, also Geolocation.
Das ist ein Typfilter. Also alles, was
-
HTTPS, SMTP, Videochat und so weiter, kann
man wegwerfen, wird... macht der Dienst
-
natürlich auch. Was will er mit 60 Prozent
Video, irgendwelche TV oder Streamings
-
oder irgend sowas. Ist natürlich völlig
uninteressant. Interessant sind Chats,
-
E-Mails, alles, was
Individualkommunikation ist. Dann gibt's
-
natürlich einen Metadatenfilter Inhalte.
Also wenn man sich überlegt, wie ist das
-
aufgebaut? Hat man natürlich auch so
Sachen wie ZIP-Header, E-Mail-Header und
-
ähnliche Geschichten. Da fängt es dann
schon an, spannend zu werden. Und bis
-
dahin kommt man auf jeden Fall. Die
Verschlüsselung setzt in der Regel erst
-
danach an.
Und dann gibt es Inhaltsfilter. Qualität
-
des Systems. Da sind diverse Gutachten
mittlerweile darüber erstellt worden, wird
-
geschätzt auf 98,5 bis 99 Prozent. Die
besten kommerziellen Filter, die ich so
-
finden konnte, die in die gleiche Richtung
gehen also aus dem Bereich Geoblocking
-
oder Inhaltsanalysesysteme für große
kommerzielle Firmen, die eben versuchen,
-
Malware oder sonst was in ihren Netzen zu
detecten, gehen so auch so in diese
-
Bereiche 99 bis 99,5. Klar ist auch, dass
zumindest die Analysen der Stufe 3 und 4,
-
also die, wo die Metadaten oder die
Inhaltsdaten dann schon analysiert werden,
-
völlig klar nach ständiger Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs eine Verletzung
-
sind, die eine Notifizierung des Bürgers,
der dann da betroffen wurde, nach sich
-
ziehen müssen. Die Gesetzeslage ist völlig
eindeutig. Sieht der Dienst aber auch ein
-
bisschen anders. Deswegen mache ich mal
eine Rechnung auf. Die Rechtsleute sagen
-
immer: „Ludex non calculat.“ (Der Richter
rechnet nicht) Deswegen machen wir das für
-
Sie. Verkehrsaufkommen DE-CIX: 5,5 Terabit
momentan. Ungefähr 10 Millionen Flows pro
-
Sekunde momentan. 3,4 im Average, 6
Millionen Flows. Sind ungefähr 500
-
Milliarden Verbindungen am Tag. Da rechne
ich jetzt mal die Metadaten nicht ganz so,
-
wie der Dienst sie immer so gerne
hochrechnet und sagt: „Oh, ich habe dann
-
in einer Verbindung mehrere Metadaten oder
sowas.“ Nein, nein, das sind tatsächlich
-
Verbindungen, einzelne Verbindungen. Wenn
man jetzt die Filterqualitäten da dran
-
hängt, also erwartet sind ja eigentlich
mehr so 99 Prozent, vielleicht 99,5.
-
Vielleicht hat der Dienst wirklich den
besten Filter der Welt und erreicht 99,9.
-
Ich weiß nicht, wo er ihn her hat, aber
vielleicht sind das absolut fähige
-
Techniker. Weiß nicht, wer so angeworben
werden konnte. Dann wären das immer noch
-
eine halbe Milliarde Verbindungen pro Tag,
die einfach falsch bewertet werden, wo
-
Grundrechte verletzt werden, was
eigentlich nicht passieren dürfte.
-
Aber natürlich sind das nicht alles
relevante Kommunikationen. Nehmen wir mal
-
an, dass ungefähr 20 Prozent vom Verkehr,
das wären so unsere Schätzungen, dass die
-
tatsächlich interessant sind, also diesen
Bereich E-Mail, Chat, sonst wie...
-
Messengerdienste und so was gehen. Und
eben... Nehmen wir mal an, es würde 1
-
Prozent der Daten erfasst von so einem
Knoten. Ich darf Euch leider nicht sagen,
-
wie viele es tatsächlich sind. Dann wären
das ungefähr eine Million Verbindungen pro
-
Tag. Eine Million Grundrechtsverstößen pro
Tag, systematisch jeden Tag allein bei
-
uns. Neues Gesetz. Fand man irgendwie
nicht so tragisch, weil... naja, also
-
Information des Betroffenen ist ja
vorgesehen dafür. Budget im Gesetz: Null
-
Euro. Die Aussetzung kann auch natürlich
nach dem neuen Gesetz... Das tut ja keine
-
Grundrechtsverletzung gestatten.
Das ist eine sehr interessante Sache.
-
Eigentlich müsste man in so ein Gesetz
rein reinschreiben, wenn es Grundrechte
-
verletzt. Das ist das so genannte
Zitiergebot. Also wenn ein Grundrecht
-
verletzt wird von einem oder eingeschränkt
wird, ist der korrekte juristische
-
Fachbegriff, von einem Gesetz, dann muss
das da drin stehen. Da muss stehen:
-
„Dieses Gesetz schränkt ein: Artikel 10
Grundgesetz.“ Das steht da nicht. Weil da
-
würde man ja zugeben, dass es auch für
Ausländer gilt. Deswegen zitiert dieses
-
Gesetz das nicht. Deswegen muss die
G-10-Kommission jetzt wieder eingeschaltet
-
werden, die ansonsten in dem Gesetz
überhaupt nicht vorkommt. Also immer dann,
-
wenn eine Verletzung da wäre, dann müsste
die G-10-Kommission entscheiden, ob der
-
Einzelne identifiziert wird oder nicht und
dem Identifizierten das weitergegeben
-
wird. Das darf dann... muss alle drei
Monate überprüft werden. Wenn man gesagt
-
hat: „Der wird nicht informiert, es wird
zurückgestellt.“ Also man kann nicht
-
sagen: „Der wird nicht informiert",
sondern es muss zurückgestellt werden.
-
Erst nach fünf Jahren Zurückstellung kann
man sagen: „Das wird dann doch gelöscht.“
-
In der Zwischenzeit dürfen diese Daten
aber nicht gelöscht werden. Das heißt, das
-
ist auch ein Weg, mal fünf Jahre lang
Daten aufheben zu können, die man sonst
-
nach sechs Monaten löschen müsste. Aber
wenn man das kurz hochrechnet, dann sind das
-
ungefähr 10 hoch 8 Fälle, die sich da stapeln.
Und dafür ist immer eine Einzelprüfung
-
alle drei Monate für jeden einzelnen Fall
notwendig. Also selbst bei den niedrigen
-
Kosten, die wir heute bei Big Data haben,
glaube ich, dass man das mit Null Euro
-
Budget nicht hinbekommt. Das ist eine
äußerst problematische Geschichte. Man hat
-
sich nicht damit beschäftigt, um’s mal
ganz klar zu sagen, was passiert mit
-
Grundrechtsverstößen? Interessanterweise
gibt es in einem Gesetz, das keine
-
Grundrechtsverstöße vorsieht oder erlaubt,
so zwei Paragrafen drin, die ganz klar
-
sagen, eben was dann zu passieren hat,
wenn dann doch Grundrechtsverstöße...
-
...da war zum Beispiel eben die
G-10-Kommission zu informieren. Das führte
-
dazu, dass auch zum Beispiel der
Wissenschaftliche Dienst gesagt hat: „Ne,
-
so Leute geht’s nicht“, und es ist trotzdem
ohne Änderungen beschlossen worden. Dass
-
das Vertrauen hier vielleicht nicht ganz
so gerechtfertigt ist, sieht man auch an
-
dem, was die Frau Voßhoff ja berichtet
hat, die schon sagte: „Beim BND gibt es 18
-
schwerwiegende Rechtsverstöße, 12
offizielle Beanstandungen. BND hat ohne
-
Rechtsgrundlage personenbezogene Daten
erhoben, systematisch weiter verwendet.“
-
Gerade dieses VERAS-System ohne Anordnung,
ohne Dateianordnungsgrundlage äußerst
-
problematisch. Von daher weiß ich nicht,
ob das Vertrauen da im Moment
-
gerechtfertigt ist, dass der Dienst das
mit dem neuen Gesetz besser macht. Aber
-
wie gesagt: Jetzt auch alle Daten aus dem
Inland, jetzt auch Daten von uns. Und die
-
BND-Datenschützerin selbst hat bemängelt,
dass bei ihrem Amtsantritt... das fehlende
-
Verständnis für die Grundrechte in
Funktion des Grundrechtsschutzes in der
-
Abteilung Technische Aufklärung. Hmm...
Applaus
-
husten und räuspern
Applaus
-
Applaus
-
Nur um das zu sagen: Das sind die Leute,
die dann die Entscheidung treffen, ob
-
jetzt gerade irgendwas dem Kernbereich
privater Lebensgestaltung beinhaltet, also
-
ob jetzt aufgehört werden muss oder ob das
gelöscht werden muss oder das beibehalten
-
wird. Wenn dort kein Verständnis dafür
vorliegt, wo der Grundrechtsschutz anfängt
-
und wo er aufhört, ist es mit der Löschung
äußerst schwierig zu handhaben.
-
Wie ist also die Einordnung des Gesetzes
gewesen? Der Gesetzgeber selbst meint, dass
-
schränkt kein Grundrecht ein. Es sei
hinreichend bestimmt. Also das Budget
-
reicht. Wissenschaftlicher Dienst hat das
sehr kritisch gefunden. Alle
-
Sachverständigenanhörungen haben es sehr
kritisch gefunden. Die Koalition ist der
-
Meinung, es ist ein sehr gutes Gesetz mit
internationalem Beispielcharakter.
-
[Publikum lacht]
Dem möchte ich mich nicht anschließen.
-
Erste Klagen dagegen vorm
Verfassungsgericht sind jetzt schon
-
anhängig. einzelnes Klatschen Und das fand
ich auch sehr gut. Danke, ja. Applaus
-
Applaus
-
Applaus
Und wir haben also auch dem Dienst schon
-
mitgeteilt, wenn wir die ersten
Anordnungen auf dieser Basis kriegen, dann
-
werden wir sofort wieder in Leipzig dafür
stehen. Vielen Dank.
-
Applaus
-
[Applaus]
Ja, ich würd', wenn Bedarf besteht, auch
-
noch ein Fragen beantworten.
-
Herald: Thank you very much. Vielen,
-
vielen Dank. So, es gibt jetzt noch mal
die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Und
-
wir haben eine Frage schon aus dem
Internet bekommen, die würde ich jetzt als
-
Erste dran nehmen.
Signal Angel: Also natürlich ist im IRC
-
auch die Bezeichnung „virtuelles Ausland“
auf viel Resonanz gestoßen, mit Gründen.
-
Darf jetzt DE-CIX auf deutschem Grund
Botschaften gründen, virtuelle Botschaften
-
mit besonderen Rechten oder...?
Applaus, Lachen
-
Landefeld: Interessante Idee!
Signal Angel: Oder darf sogar DE-CIX
-
Server im virtuellen Ausland anbieten, auf
denen dann diverse Sachen erlaubt sind?
-
Applaus, Lachen
Landefeld: Über so kreative
-
Geschäftsmodelle haben wir noch nicht
nachgedacht. Aber müssen wir mal...
-
Signal Angel: Die etwas ernst gemeintere
Frage von Tox ist: Kann sichergestellt
-
werden, dass besonders geschützte
Berufsfelder wie zum Beispiel Ärzte,
-
Rechtsanwälte, Journalisten nicht gescannt
werden? Und wenn nicht: Wie wird das
-
juristisch bewertet?
Landefeld: Das ist tatsächlich im Rahmen
-
dieses Gesetzes überhaupt nicht adressiert
worden. Weil im Rahmen dieses Gesetzes...
-
also des neuen Auslands-Auslands-
Fernmeldeaufklärungsgesetzes ja gar nicht
-
alles für Deutsche gar nicht speicherbar
ist, sondern sofort gelöscht werden
-
müsste. Das steht so im Gesetz drin. Das
ist nur nicht darstellbar. Die Antwort auf
-
die Frage nehmen wir aber vielleicht
besser aus der Vorratsdatendiskussion,
-
weil da wurde ganz klar gestellt, es gibt
diese Liste für Organisationen. Das ist
-
alles für einzelne, also die... das sind
die besonderen Schutz haben, so kirchliche
-
Organisationen und so Hotlines und so
weiter und so fort. Aber für, was weis
-
ich, Arzte Journalisten sonst was, können
wir die Liste nicht providen und das
-
müssen dann erst die Dienste bei der
Auswertung dann feststellen, dass diese
-
Daten nicht weiter verwenden dürfen und
müssen sie dann wieder löschen. Da liegen
-
sie aber erstmal schon beim Dienst vor.
das heißt wir als
-
Telekommunikationsanbieter bekommen keine
Liste mit der wir das ausfiltern können.
-
Herald: So die nächste Frage hier aus dem
Raum von Mikro Nummer 1.
-
Mikro 1: Hallo! Eine Frage, habt ihr im
Zuge zum Druck aufbauen beim Einreichen
-
Eurer Klage, die Ausleitung irgendwie
gleich eingeschränkt?
-
Landefeld: Das haben wir versucht das ist
durch eine... also es gibt da so ein
-
Rechtmittel. Wenn du eine Anordnung
bekommst und wehrst dich gegen ein
-
Verwaltungsakt, dann kann der sofortige
Vollzug wieder angeordnet werden. Das ist
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hier passiert. Also sprich, der
juristische Versuch ist zu unterlassen.
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Das haben wir getan aber es ist uns
sozusagen wieder auferlegt worden das hier
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weiter zu führen.
Herold: So...
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[Applaus]
Herold: Nächste Frage von Mikro Nummer 3.
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Mikro 3: Ja, ganz herzlichen Dank erstmal
Klaus Landefeld für den Vortrag, den ich
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denke er macht sehr schön deutlich, was
für Skandalgesetze da eigentlich gerade
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verabschiedet worden sind. Eine Ergänzung
zu den Klagen, die dann... du hast ja
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freundlicherweise darauf hingewiesen, auf
die Klage von Amnesty die eingereicht
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worden ist, zusammen mit der Gesellschaft
für Freiheitsrechte. Das ist die Klage
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gegen das alte G 10 und gegen das neue G 10
oder das neue BND Gesetz wird auch gerade
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eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet.
Die ist längst noch nicht finanziert. Wer
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sich dafür interessiert findet auf
freiheitsrechte.org weitere Informationen
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und wir freuen uns natürlich auch über
Unterstützung dieser
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Verfassungsbeschwerde. Vielen Dank.
[Applaus]
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Herold: Nochmal eine Erinnerung, bitte nur
Fragen... aber spendet für diese
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Verfassungsbeschwerden.
Landefeld: Das war wirklich... genau... ja
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danke uns... lacht auf jeden Fall...
genau...
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[Applaus]
Landefeld: Ich möchte es auch
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unterstützen, das ist sehr wichtig.
Herold: So! Als nächstes hätten wir hier
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nochmal Fragen von Mikro Nummer 2.
Mikro 2: Ja, danke für den Talk. Eine
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Frage: Habt ihr auch schon mal überlegt
das Beamtendienstrecht vielleicht zum
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Druckaufbau zu benutzen. Weil wenn jemand
grob fahrlässig handelt, ist er als
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Organträger persönlich haftbar zu machen
und es wär doch mal ganz schön, wenn
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Jemand offensichtlich Unwahres behauptet,
den auch mal persönlich anzugehen damit
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das nicht ganz so...
Landefeld: Im Prinzip ist das eine
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Möglichkeit, aber ich möcht... nicht dass
hier ein Missverständins entsteht. Wir
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sind... also immer noch ein
Wirtschaftsverband und wenn die
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Gesellschaft das für nötig erachtet, dass
gewisse Überwachung stattfindet, dann
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sehen wir das auch als notwendig an, aber
das muss auf dem - warte mal ga... - auf
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dem Boden der gesetzlichen Tatsachen
passieren. Das ist uns wichtig, dass das
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alles seine Richtigkeit hat. Ansonsten
darf das einfach nicht sein und den
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persönlichen Bezug, der hier gegen die
handelnden Personen oder so was ähnliches
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auszulösen wäre, dass würden wir auf eine
Arbeitsebene auf keinen Fall machen
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wollen. Wenn müsste man das gegen
Kanzleramt oder gegen Chef BND oder so was
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ähnliches tun. Das ist... Ich weiß nicht
ob es im Moment bei einer Klage gegen, so
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wie wir sie momentan führen, vor dem
Verwaltungsgericht hilfreich ist, wenn wir
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dann einzelne Personen handeln an diesem
Fall angehen würden. Theoretische
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Möglichkeit ja, haben wir nicht in
Erwägung gezogen, weil wir nicht der
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Meinung sind dass hier jetzt die Einzelnen
handelnden Personen tatsächlich etwas, tun
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dass man nicht von Ihnen verlangt hat und
auf einer Regierungsebene oder so.
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[Applaus]
Herold: Als nächstes hätten wir noch eine
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Frage aus dem Internet:
Signal Angel: Buffstop lässt fragen, woher
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bekannt ist, dass der verschlüsselte
Verkehr im Internet zunahm also wurde das
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durch Stichproben herausgefunden? Welche
Daten wurden angeschaut und vor allem wer
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hat diese Daten angeschaut?
Landefeld: Also dafür muss ich keine
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besondere Verkehrsanalyse oder sowas
machen. Dass es sich nicht immer um port-
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technischen https handelt gegenüber http
wie vorher oder so. Was der überwiegende
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Teil der Zunahme ist, dass sieht man
natürlich sofort. Auch ssl Ports sind da,
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natürlich, nur um das kann ich auch offen
legen. Natürlich sehen wir das am Knoten.
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Unsere Mitglieder verlangen das insoweit,
als sie dort Portanalysen ihrer Ports haben
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wollen, um zu sehen wie sich ihr Traffic
zusammensetzt. Deswegen ist das ein Dienst den
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wir für unsere Mitglieder haben. Und als
ein Ergebnis dieses Dienstes, wissen wir
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als Knoten natürlich, wie sich der Verkehr
zusammensetzt. Das passiert aber auf einer
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komplett anonymisierten Basis, also die
IP-Adressen zum Beispiel, laufen dort
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überhaupt nicht mit rein, das wird auch
nur sofort analysiert und wieder gelöscht
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und das auf Anforderung unserer Carrier
also unserer Mitglieder.
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verhaltener Applaus
Herold: Na kommt, Ihr müsst Euch schon
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entscheiden, jetzt klatscht mal.
Applaus
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Herold: So eine weitere Frage von Nummer
5.
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Mikro 5: Gab es jetzt eine Trennung
zwischen Deutscher und Ausländer? Ich
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frage nur, weil wenn man dann bedenkt dass
viele Leute auch doppelte
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Staatsbürgerschaft haben, ist man dann
Ausländer? Andere Ausländer
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wahrscheinlich.
Landefeld: Das ist eine sehr beliebte
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Frage. Die... tatsächlich ist es so, dass
erst mal das ganze für Deutsche und
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Ausländer im Inland einheitlich gehandhabt
wird. Das ist ganz klar, da geht es um
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Leute die sich auf dem Territorium der
Bundesrepublik Deutschland aufhalten
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unbeachtlich der Staatsbürgerschaft.
Interessant wird das Ganze erst im
-
Ausland, weil es zum Beispiel so ist, das
auch dieses Gesetz sieht auch vor, dass
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für Deutsche im Ausland keine Erfassung
zulässig ist. Wie auch immer man das
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trennen will. Für Europäer zum Beispiel
sagt man, oh nö, für Franzosen können wir
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das nicht trennen aber für Deutsche können
wirs. Keine Ahnung wie sie das
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differenzieren wollen, aber so sieht es
aus. Wie das mit der doppelten
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Staatsbürgerschaft... Das ist eine
interessante Frage. Im Gesetz steht für
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Deutsche, wenn du es doppelt hast, würde
ich mal sagen, dann gilt es auf jeden Fall
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auch für denjenigen der die doppelte
Staatsbürgerschaft hat, weil dem kann ich
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ja wohl seine Staatsbürgerschaft nicht
aberkennen aber für Rechtsinterpretation,
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da bin ich jetzt nicht der Experte für.
Herold: Dann noch einmal eine Frage von
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Nummer 1.
Mikro 1: Ich habe eine Frage zum
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Technischen: Wenn ich jetzt quasi so ein
traceroute von München nach Berlin mach
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und das geht irgendwie über Frankfurt und
man kriegt da in Frankfurt plötzlich
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irgendwie zehn Millisekunden drauf, ist
dass dann dieser G 10 Filter?
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Lachen, Applaus
Landefeld: Also zuerst mal: Die technische
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Aussage, die passen garantiert nicht auf
unsere Infrastruktur drauf. Ich...
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lacht Also, da gibt es einfach die
Durchlaufzeiten nicht, die befinden sich
-
in Submillisekundenbereich.
Das würde man nicht sehen. Also
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grundsätzlich ist es so, egal welche
Ausleitenmethode zum Einsatz ge... Es gibt
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grundsatzlich drei Methoden, aber jeder
dieser Auswertungsmethoden ist völlig
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transparent für den Datenverkehr der
durchläuft sind alles im Prinzip
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Spiegelungen, egal ob man jetzt die
Glasfaser spiegelt den Port spiegelt oder
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eine Trafic-Kopie im Router macht nichts
davon würde eine spürbare Erhöhung geben.
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Es ist im übrigen auch für Sachen, wenn
law enforcement oder sogar und Ausleitung
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verlangt von einem ist sogar gefordert,
dass es natürlich nicht nach außen
-
sichtbar sein kann, also das ist immer
eine Anforderung an die technische
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Realisierung, dass so etwas nicht sichtbar
ist für den eigentlich Verkehr.
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Herold: Dann noch mal eine Frage aus dem
Internet:
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Signal Angel: hauptshop lässt fragen ob
DE-CIX international AG nicht die gleiche
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Entscheidung wieder Betreiber von Lavabit
betreffen müsste und den Service
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schließen, weil die Nutzer einfach nicht
mehr schützbar sind?
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Lachen
Landefeld: Das ist tatsächlich eine
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interessante Frage. Grundsätzlich müsste
ich jetzt erst mal sagen, die... also...
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erstmal sind die Nutzer nicht unsere
Nutzer sondern wir haben hier nur als
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Kunden Carrier dahinter. Das heißt bei den
Carriern werden bei uns die Daten
-
eingelieferten wir transportieren Daten
von Carrier; Dem einzelnen Nutzer können
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wir das Ganze garnicht zuordnen. Wir
wissen so zu sagen nicht wer der einzelne
-
Nutzer ist, der irgendwo dahinter steht.
Als Austauschdienst fallen wir da
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grundsätzlich erstmal raus. Die Frage ob
man... Wir versuchen ja das momentan
-
gerade erst mal zu klären. Wenn überhaupt
müsste man so eine Entscheidung meiner
-
Meinung nach Treffen, wenn man verlieren
würde, vor Ge... Noch haben wir die
-
massive Hoffnungen gehen tatsächlich davon
aus, dass man sich unserer Meinung
-
anschließt, dass das unzulässig ist, diese
Form der Überwachung. So eine Entscheidung
-
oder so eine Diskussion könnte man
frühestens dann aus meiner persönlichen -
-
das ist meine persönliche Sicht - könnte
man frühestens erst dann führen, wenn man
-
im Prinzip das verloren hat und sagt es
ist keine Rechtsstaatlichkeit herstellbar
-
und hier wird etwas... Wir werden dazu
gezwungen etwas zu machen was illegal ist
-
und dann müsste man so etwas überlegen,
aber es ändert ja nichts dran. Das gleiche
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passiert auf den Leitungen zwischen den
Carriern. Wenn es über einen Netzknoten im
-
Ausland läuft, ist noch schlimmer.
Herold: Dann noch eine Frage von Nummer 5:
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Mikro 5: Ja, das geht ein bisschen in die
selbe Richtung, was würdet ihr denn
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eigentlich genau sozusagen für Folgen
befürchten, wenn Ihr dieser massenhaften
-
Überwachung einfach gar nicht zustimmen
würde und das gar nicht ermöglichen würdet.
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Landefeld: Naja, also als Geschäftsführer
des Unternehmens hättest du ein echtes
-
Problem, ja, weil das geht bis die
Zwangshaft rein. Wir können auch so
-
Unternehmen mit einigen hunderttausend
Euro pro Fall (!) belastet werden, also
-
das Ganze ist... Hier geht es ja um eine
Rechtedurchsetzung, wenn es eben eine
-
entsprechende Rechtsanordnung gibt, ja,
eine belastbare Anordnung. Und das ist
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natürlich immer sehr schwierig. Stelle ich
mich als Wirtschaftsunternehmen hin und
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sage ich leiste etwas was, vom Gericht im
Zweifelsfall festgestellt wird, nicht
-
Folge? Die Frage musst du dir immer
stellen, wenn du sagst: „Ich mache das
-
nicht“, dann landet... entweder hat man
hohe Zwangsgelder oder man geht in den Knast,
-
also das ist so ein bisschen
schwierig. Deswegen muss es auch auf einer
-
Rechts... muss es erstmal rechtlich
dargestellt werden: Was ist denn die
-
Situation? Ob man sich dann
entscheidet...? Da müssten wir auch unsere
-
Mitglieder fragen, was ja alles Carrier
sind: „Was wollt Ihr dann machen?“ Das
-
kann ich tatsächlich nicht wirklich gut
beantworten
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Herold: Eine letzte Frage noch aus dem
Internet:
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Signal-Angel: pfeydeff lässt fragen:
Euphemistisch ausgesprochen: Welche
-
Einschränkungen gibt es für das DE-CIX
Daten zu nutzen?
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Landefeld: Artikel 10 Grundgesetz, also
wir dürfen in die Daten nicht reingucken.
-
Wir dürfen uns auch von dem Inhalt keine
Kenntnis verschaffen. Das gleiche ist
-
diese... Das Maximale was gemacht wird ist
eben dieses Verkehrsdaten scanning für
-
statistische Zwecke wo nichts gespeichert
wird. Also tatsächlich ist es völlig
-
unzulässig, wenn wir uns dort drüber
Kenntnisse verschaffen würden, würden wir
-
uns gegen Artikel 10 Grundgesetz wofür wir
halt das Strafgesetz 206, was ich vorhin
-
aufgelegt ha... das mit bis zu fünf Jahren
Freiheitsstrafe belastet... also von
-
daher... ja... Das sind die Grenzen. Das
sind die rechtlichen Grenzen dazu, dass zu
-
tun. Technisch s... naja gut, dass jeder
der Netz betreibt... theoretisch kann man
-
sich natürlich die Daten kopieren, aber
deswegen gibt es dieses Gesetz. Das ist ja
-
genau das gleiche... ja.. ich mein
technisch kann ich auch in eine Bank
-
spazieren und Geld mitnehmen, aber es
gibt... Es sind halt die Gesetze, die das
-
verhindern und das relativ hohe
Strafenmaß, nämlich mit fünf Jahren ist
-
das eigentlich schon ein relativ hohes
Strafmaß.
-
Herald: Ja, an dieser Stelle sind wir
leider durch mit unserer Zeit für Fragen.
-
Ich hoffe ihr habt viel dazu gelernt. Ich
habe viel dazugelernt in der letzten
-
Stunde. Deshalb noch einmal einen ganz
herzlichen Applaus für Klaus Landefeld.
-
[Applaus]
-
[Applaus]
Landefeld: Vielen Dank.
-
[Applaus]
-
[Musik]
-
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