Musik
Herald: Warum in die Ferne schweifen,
wenn das Ausland liegt so nah?
Das ist der wunderschöne Titel des
nächsten Talks von
Klaus Landefeld und ich weiß nicht ob
ihr's wusstet aber gemessen am
Datendurchsatz ist der DE-CIX
Internetknoten in Frankfurt am Main der
größte seiner Art auf der Welt. Doch wie
sagt man so schön: Da wo ein Daten-Trog
ist da kommen die Geheimdienste und in
Deutschland ganz konkret der
Bundesnachrichtendienst mit Berufung auf
Anordnung nach „G 10“-Gesetz und möchte dort
eben Daten abgreifen und tut dies auch.
Die Betreiber des Frankfurter
Internetknotens haben gegen diese
Überwachung geklagt. Sie wollen das nicht
auf sich sitzen lassen und der nächste
Sprecher ist Vorstand beim eco e.V. dem
Verband der deutschen Internetwirtschaft
und Aufsichtsrat der DE-CIX International AG.
Bitte ein ganz ganz herzlichen
Applaus für Klaus Landefeld.
Applaus
Landefeld: So. Ja vielen Dank.
Ich mache mal so einen ähnlichen
Disclaimer wie so viele andere auch:
Ich spreche ausnahmsweise mal für mein Unternehmen
wofür ich da bin, nein, also die Meinung
die ich jetzt hier vertrete ist nicht nur
meine private Meinung, sondern tatsächlich
auch das was wir als Verband der
Internetwirtschaft und als DE-CIX auch
nach außen tragen und wo wir der festen
Überzeugung sind, dass das richtig ist.
Es wird jetzt hier nicht nur um Überwachung
am DE-CIX gehen, sondern ich werde mal
versuchen überhaupt mal diese ganze
Überwachung bisschen einzuordnen.
Ich stelle nämlich leider fest, bei vielen
Talks auch, dass das so ein bisschen, ja,
von Fehlinformationen teilweise geprägt
ist oder eigentlich nicht so klar ist, was
gibt es eigentlich für Maßnahmen, wie
sieht das operativ eigentlich, aus was
funktioniert da eigentlich so. Vielleicht
als allererste Einordnung mal: Was denn
eigentlich das Problem? Warum ist
Überwachung überhaupt so ein Thema?
Klar ist, die Gerichte haben dazu eine
ganz eindeutige Position:
Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 gesagt,
dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger
nicht total erfasst und registriert werden
darf. Das ist verfassungsrechtliche
Identität der Bundesrepublik Deutschland
für deren Wahrung sich die Bundesrepublik
in europäischen, internationalen
Zusammenhängen einsetzen muss.
Das heißt unsere Bundesregierung müsste
eigentlich überall, in Europa, auf der Welt
und so weiter sich für diese Freiheitsrechte
einsetzen. Das kann ich nicht beobachten.
Das ist eher so ein Problem. Im Gegenteil
ist eine Aussage under Bundesinnenminister
dieses jahr getroffen hat nämlich: Es ist
nicht Aufgabe des Gerichts ständig den
Gesetzgebern in Sachen Sicherheit in den
Arm zu fallen. So das typische Verhalten
das leider zu beobachten ist.
Er hat das gesagt, nachdem das aktuelle
BKA-Gesetz ihm so in Teilen gekippt worden
ist, wo es wieder um Überwachungen in Form
von Hacking von Systemen und ähnlichen
Sachen, also sprich Bundestrojaner
weggenommen worden ist. Das ist aber das
Spannungsfeld in dem wir uns befinden, es
gibt immer dieses Spannungsfeld zwischen
dem, was sagen unsere Gesetze eigentlich,
was ist ist die Rechtslage in Deutschland
die tatsächlich im internationalen
Vergleich sehr gut ist, gegen der
Positionen der sogenannten Bedarfsträger
wie man immer so hübsch sagt. Das EuGH hat
sich dazu sehr klar geäußert - einmal in
2014, das war das Urteil zur
Vorratsdatenspeicherung zur ersten und da
ging es um diese Metadaten über die wir
immer so hübsch reden: Sie sagten ganz
klar, aus der Gesamtheit dieser Daten
können sehr genaue Schlüsse auf das
Privatleben der Personen deren Daten auf
Vorrat gespeichert wurden gezogen werden.
Also Gewohnheiten des täglichen Lebens: Wo
hält man sich auf, was tut man, mit wem
kommuniziert man, was sind die Rhythmus -
also wo ist man, wann kann man
erwarten, dass man denjenigen da antrifft
und solche Sachen. Das ist alles das, was
in Metadaten oder Verkehrsdaten, wie wir
das in Deutschland nennen, eigentlich
erfasst wird. Quasi verbatim das gleiche
ist am 22.12. wieder gesagt worden,
als Vorratsdatenspeicherung noch mal für
ungültig, beziehungsweise für unzulässig
erklärt wurde. Dort hat das EuGH ganz
klar gesagt: „Leute so geht das nicht,
es kann nicht sein, dass für alle Bürger
pauschal Vorratsdatenspeicherung gemacht
wird. Da muss immer irgendeinen Bezug da
sein, es muss targeted sein.“ Leider ging
es dabei nicht um das Gesetz dass wir in
Deutschland momentan gerade haben, sondern
es ging um eine Überprüfung für Dänemark
und Großbritannien. Das heißt unser Gesetz
ist damit leider nicht automatisch
aufgehoben. Was gibt es denn überhaupt für
Elemente der formellen Überwachung? Das
wird nämlich auch gerne falsch verstanden,
sag ich mal.
Es gibt die gezielten behördlichen
Maßnahmen. Was heißt das? Das heißt, es
wird gegen irgendeine Person ermittelt, es
gibt schon irgendeinen Anlass weshalb man
von demjenigen irgendetwas erfassen will.
Das ist in der Regel anbietergestützt, das
heißt irgendein Telekommunikationsanbieter
ist dazu verpflichtet Daten auszuleiten.
Klassische TKÜ, legal interception, wie
man es im Englischen Sprachgebrauch nennt,
dazu gehört im Prinzip auch die
Vorratsdatenspeicherung, dazu gehören auch
Funkzellenabfragen, Bestandsdatenauskunft,
das ist tatsächlich das Einzige, was
vollautomatisch läuft in Deutschland, also
Bestandsdatenauskünfte nach 112 oder aber
natürlich auch die angriffsbasierten, die
gehören auch dazu, also alles was eine
Onlinedurchsuchung, Quellen-TKÜ oder
sowas ist. Für alle diese Maßnahmen
brauchen wir einen Gerichtsbeschluss in
Deutschland. Da muss klar drin stehen:
Gegen wen richtet sich das. Warum wird das
gemacht. Was soll damit eigentlich
ermittelt werden. Es gibt noch so ein
bisschen eine Ausnahme, das ist das G 10 im
Inland, dies darf eigentlich nur der
Bundesverfassungsschutz machen. Seit
letztem Jahr leider auch mit Unterstützung
des Bundesnachrichtendienstes für den
Phänomenbereich Cybergefahren.
Cybergefahren ist leider so ein bisschen
abstrakt gefasst. Cybergefahren sind alles
was Hacking wäre, Angriffe auf IT-Systeme
oder ähnliche Geschichten. Das sind alles
Cybergefahren - theoretisch seit letztem
Jahr möglich - habe ich jetzt in der
Praxis noch nicht gesehen, dass es hier
tatsächlich für Inlandsmaßnahmen sowas
schon vorgekommen ist. Dann gibt es eben
die ungezielte, sogenannte strategische
Überwachung. Das ist das, was wir
eigentlich als Massenüberwachung
bezeichnen würden. Wobei, so lang wir das
nach dem deutschen Gesetz machen, was
strategisch heißt, eben naja mal gucken
wir uns mal einen Teil an, wir versuchen,
etwas rauszukriegen. Das ist das, was mit
diesem schönen „G 10“-Gesetz gemacht wird.
Immer wenn über G 10 geredet wird, reden
wir eigentlich darüber, dass sogenannte
strategische Überwachung gemacht wird. Das
heißt eigentlich nur für Auslandsbezug,
im Inland ist das nicht zulässig. Sind
immer Leitungen da die irgendwie oder
Kommunikationsbeziehungen, die vom Inland
ins Ausland führen. Witzigerweise gab es
für den Bereich Ausland-Ausland, also
Transitverkehre, die durch Deutschland
durchlaufen nur, eigentlich keine
Gesetzesgrundlage. Da komme ich gleich
noch mal drauf, das hat nämlich zu einer
interessanten Rechtssituation mit dem
Bundesnachrichtendienst geführt. Und dann
eben für Verfassungsschutz für
Cyberbedrohungen habe ich eben schon
gesagt, theoretisch im Inland auch
mögliche ungezielte strategische
Überwachung zu machen, die muss aber
ausführlich begründet werden und braucht
auch einen Beschluss eines Richters, sonst
wäre das nicht zulässig. Das ist oft ein
Missverständnis, wenn man sagt, es wird
hier einfach so bei uns auch überwacht.
Dafür gibt's tatsächlich keine
Gesetzesgrundlage. Ich kann mich nicht
dazu äußern, ob das trotzdem gemacht wird
oder so was ähnliches, das müsste
natürlich der Dienst beantworten, aber es
wäre auf jeden fall illegal und wäre
in Deutschland nicht zulässig. Wie ist
denn die Entwicklung nach Snowden gewesen,
hat sich da irgendetwas getan? Da gab es
glaube ich ein, zwei getrennte Talks zu,
wenn ich mich recht erinnere. Es gab
leider eine systematische Erweiterung der
Befugnisse in Deutschland seit 2013.
Das ist vielleicht unerwartet, aber das
ist die Ist-Situation. Es gab zuallererst
mal dieses sogenannte Gesetz zur
Verbesserung der Zusammenarbeit im
Bereich des Verfassungsschutzes. Das ist
im November 2015 beschlossen worden.
Klingt erstmal nicht so, als hat das
irgendwas mit Überwachung zu tun, war auch
nicht der Teil, der in der Presse war, in
der Presse ist ausschließlich der Teil
diskutiert worden, wo es um den NSU-Teil
ging, wo es im Prinzip um die NSU-
Untersuchung ging, und dort die
Veränderung, wie man mit V-Leuten arbeitet
und so.
Leider gab es einen zweiten Teil in dem
Gesetz, der sich mit
Telekommunikationsüberwachung beschäftigt
hat und der eben diesen Gefahrenbereich
„Cyber“ zum Beispiel völlig neu definiert
hat und überhaupt erstmalig in die
Überwachung eingeführt hat in Deutschland.
Das gab es vorher nicht und das ermöglicht
jetzt theoretisch auch das Überwachen von
Backbone-Leitungen im Inland für Cyber-
Gefahren, ausschließlich für diesen
Bereich Cyber-Gefahren. Das Nächste war
dann dieses Gesetz zur Einführung einer
Speicherpflicht in einer
Höchstspeicherfrist zu Verkehrsdaten,
sprich Verkehrsdatenspeicherung 2.0, VDS
2.0. Das ist im Dezember 2015 beschlossen
worden. Ist jetzt so ein bisschen
originell, dass dieses Gesetz tatsächlich
ab 2017-01-01 die Anbieter erstmalig
verpflichten würde, etwas aufzuzeichnen,
also sprich übermorgen, aber jetzt durch
das EuGH-Urteil so ein bisschen, der Jurist
sagt materiell unwirksam ist. Das heißt...
Das gilt zwar immer noch, das ist damit
nicht aufgehoben, weil aufheben können
Gesetze bei uns nur unser
Verfassungsgericht oder halt durch den
Bundestag wieder. Aber da das EU-Recht
hier der Sache jetzt so ein bisschen im
Weg steht, würde wahrscheinlich jeder
Anbieter, der dagegen klagt,
voraussichtlich erstmal Recht bekommen
oder zumindest eine Aussetzung dafür
beantragen können. Und dann, ganz neu, das
Gesetz zur Auslands-Auslands-
Fernmeldeaufklärung vom 2016-10-21. Jetzt
müssten wir hier eigentlich alle mal
aufstehen und eine Schweigeminute
einlegen, weil leider ist es heute, heute
Morgen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
worden und damit ist ab morgen theoretisch
Überwachung im Inland zulässig. Ich werde
das noch mal ausführen jetzt gleich, aber
tatsächlich ist heute ein ganz schwarzer
Tag, was Überwachung und Deutschland
angeht.
Wie ist denn die Position der
Sicherheitsbehörden dazu? Gut, die sind
ganz klar der Meinung, wenn man mit denen
redet, wenn man in einer Diskussion ist,
warum, was, in welchem Umfang, und so
weiter, heißt ganz klar: Wir haben keine
Maßnahmen gegen den globalen Terrorismus
und gegen „Cyber Threats“. Wir wissen
nicht, wo wir ansetzen sollen und wir
finden meistens nichts hinter im
Nachhinein, wenn es erstmal passiert ist,
finden dann im Nachhinein nicht mehr, wer
war es, wo kam es her und so weiter. Wenn
da nichts aufgezeichnet wird, dann wissen
wir nicht, wo wir ansetzen sollen. Es gibt
natürlich eine Diskrepanz zwischen den
Sicherheitsbehörden und den
Geheimdiensten. Also da müssen wir ganz
klar trennen, also Sicherheitsbehörden in
dem Fall Polizeien des Bundes und der
Länder. Die arbeiten ganz anders, die
haben insbesondere immer das Problem,
alles was sie erheben, muss beweissicher
sein, es muss klar sein, wer hat es
gemacht, es muss artikulierbar sein auf
irgendjemand. Bei den Geheimdiensten, da
ist das nicht ganz so wichtig, da reicht
es, wenn man so eine grobe Idee bekommt,
aus welcher Richtung was kommt oder dass
das vielleicht zu irgendeinem Bereich
gehört. Da ist es nicht ganz so wichtig,
exakt zu wissen, dass das tatsächlich die
handelnde Person war und der das auch
irgendwie nachweisen zu können, sodass man
das in einem Gerichtsverfahren vorlegen
kann.
Was sie alle haben, ist das sogenannte
„going dark“ als Problem. Das ist
tatsächlich nachvollziehbar, das kommt
durch Geräte- und Diensteverschlüsselung.
Ist natürlich ein bisschen ärgerlich, wenn
man dann viel Aufwand betreibt, um
irgendwas aufzuzeichnen und kann es
hinterher nicht auswerten oder kann nicht
reingucken, blöde Sache, aber das ist
natürlich das, was passiert, also das ist
tatsächlich auch ein positives Ergebnis,
nach Snowden jetzt, der
Verschlüsselungsgrad, wir sehen das am
Knoten sehr genau, ist von so 10-15
Prozent auf mittlerweile deutlich über 50
Prozent angestiegen.
Applaus
Während ich den Applaus sehr gut finde,
muss ich leider dazu sagen, dass das fast
alles HTTPS ist zu den großen Diensten,
also... aber immerhin. Es ist - auch da
ist es natürlich wichtig, es gilt genau das
gleiche, es ist nicht mehr so genau zu
erkennen, wer es ist, wer kommuniziert,
das ist nicht eindeutig. Aber auch im
E-Mail-Bereich sollten... hat die
Verschlüsselung stark zugenommen. Und wo
sich alle drin einig sind, sämtliche
Dienste, Sicherheitsbehörden, alles, ist:
die systematische Verkehrsdatenerfassung
ist notwendig, um die Beziehungsgeflechte
darzustellen. Wenn law enforcement, wenn
die Polizei heute irgendwas macht, das
erste was sie macht ist Verkehrsdaten
ziehen - mit wem hat derjenige
telefoniert, mit wem hat er kommuniziert,
was läuft. Das ist der erste Schritt von
allem. Diese leidige Verkehrsdaten-
Diskussion finde ich immer besonders
spannend, weil da immer so getan wird, als
sei das alles nicht so wichtig, nicht so
schlimm oder so. Und da nehmen wir uns mal
so ein Gesetz, blättern das auf, in dem
Fall das Strafgesetzbuch, da steht im
Absatz 5 von 206, 206 ist der Paragraf,
der die Verletzung des
Telekommunikationsgeheimnisses unter
Strafe stellt, und er sagt ganz klar, dass
dem Fernmeldegeheimnis nicht nur die
Inhalte der Telekommunikation, sondern
auch die näheren Umstände, also sprich
alles, das Verkehrsdaten sind,
insbesondere auf die Tatsache, wer daran
beteiligt war, dass das alles das gleiche
Schutzniveau genießt. Es wird nicht
differenziert. Wird aber leider in der
Praxis differenziert. Woran liegt das? Das
liegt natürlich daran, dass es sehr viel
einfacher ist, Verkehrsdaten
aufzuarbeiten, systematisch zu
verarbeiten, Verkehrsdaten zu korrelieren.
Inhaltsdaten zu korrelieren ist immer ein
schwieriges Geschäft, im Zweifelsfall ist
es auch verschlüsselt. Verkehrsdaten sind
im seltensten Fall verschlüsselt.
Verschleierung von Verkehrs- oder
Metadaten ist extrem aufwändig, geht
eigentlich nur wenn man Netzwerk wie Tor
oder sowas verwendet.
Ansonsten sind die Verkehrsdaten immer da.
Aber, wie man hier eben sieht, ganz klar,
eigentlich ist da nicht zu differenzieren,
und es ist eigentlich auch schon nicht in
Ordnung, dass es dann in den aktuellen
Gesetzen gemacht wird. Da werden nämlich
aus irgendeinem Grund dann auf einmal
Inhalts- und Verkehrsdaten unterschiedlich
bewertet, obwohl die Rechtssituation ganz
eindeutig ist. Grundsätzlich ist ein
globaler Trend: Massenerhebung und
Filterung. Man will also nicht mehr
gezielt irgendwelche Daten erheben,
sondern die Dienste versuchen,
systematisch Konnektoren in alle
Telekommunikationsdienste aufzubauen, um
die dann bei Bedarf nutzen zu können.
Dabei geht es natürlich um Verkehrsdaten
von den Telekommunikationsanbietern, die
man idealerweise automatisiert abfragen
können möchte. Es geht aber auch um
Inhaltsdaten, wie gesagt bei uns immer mit
gerichtlichem Beschluss, in manchem
Ausland nicht mit gerichtlichen Beschluss,
da gibt es Massenbeschlüsse zur Erhebung,
die gibt es bei uns nicht, das muss immer
ein Einzelbeschluss sein. Dazu zählt aber
natürlich auch Zugang, automatisierte
Konnektoren in die privaten
Datensammlungen der großen Dienste, also
der Social Networks, aber auch CloudDrive,
sonstwas und so weiter. All das wird
versucht, mit dem automatischen Konnektor
zu versehen, den ich nur noch eben mit
diesem, mit dieser individuellen
Überwachungsanordnung beschicken muss, um
dann automatisiert die Antwort innerhalb
weniger Minuten zu bekommen.
Problematischer ist das, was ich
tatsächlich dann als anlasslose
Massenüberwachung bezeichnen würde, wenn
es dann kombiniert wird mit so einem
Datenspeicher, wie GCHQ das gemacht hat.
Das heißt, wo tatsächlich einfach mal ohne
irgendein Ansehen von irgendwas alle
Daten, die über eine Leitung liefen,
einfach gespeichert wird, um dann, wenn
ich Bedarf habe, so ein paar Wochen später
noch rein gucken zu können.
Damit werden dann tatsächlich
Beziehungsnetze und Beziehungsgeflechte
aufgebaut, weil genau dieses
Übereinanderlegen der Daten, zu sagen: „Oh
mhm, der hat kommuniziert mit dem Dienst,
wann hat er denn das noch gemacht?“, dann
wieder zurück zu gucken, zu sagen: „Okay
mit welchem Dienst hat er denn damals noch
kommuniziert?“ Das ist so das Schwierige,
das ist so eine Art Geheimdienst-Big Data,
sage ich mal, wo das alles dann
übereinander gelegt wird, auch aus den
verschiedenen Quellen, um dann tatsächlich
ein Bild zu bekommen, in welchem sozialen
Geflecht, welchem Beziehungsgeflecht ist
jemand drin. Das ist tatsächlich die -
das, was auch passiert. In den gleichen
Bereich gehören natürlich auch die
Spionage Software, Trojans, Malware,
Spyware, die man ganz klar mittlerweile
auch Staaten zuordnen kann. Sollte jetzt
gerade hier in dem Umfeld nicht neu sein,
dass das so ist. Es stellt sich aber immer
mehr heraus, dass eben viel von der
Malware und Spyware, die unterwegs ist,
tatsächlich eben aus staatlichen Quellen
kommt. Wie sieht's jetzt mit der
anlasslosen Überwachung in Deutschland
aus? Um mal konkret zu werden: Vor
Oktober, beziehungsweise vor heute war das
eigentlich nur nach G 10 in einem sehr
engen Rahmen zulässig. Klare Aussage war:
Nur für Leitung mit Auslandsbezug,
Begrenzung auf 20 Prozent der
Leitungskapazität dieser einen Leitung
dann, man musste immer, wenn der Antrag
gestellt wurde, schon sagen, ey, nach was
suchen wir eigentlich, was sind die
Suchbegriffe - das klingt so ein bisschen
seltsam, weil diese Anordnung laufen für
drei Monate. Zu sagen, ich weiß am Anfang,
wenn ich den Antrag stelle schon, nach was
ich in drei Monaten suchen will, ist
eigentlich völlig irrwitzig, da kommt aber
so ein bisschen auch diese Selektoren-
Diskussion her. Es gibt alle vier Stunden
neue Selektoren. Wie man das kombinieren
soll mit der eigentlichen legalen
Anforderung, dass alle Selektoren vorher
in der Anordnung stehen, schließt sich so
ein bisschen aus.
Da müsste ich auch mal sagen, wenn der
Geheimdienst irgendwas tun soll, dann muss
er natürlich dynamisch die aktuellen
Selektoren verwenden können. Es bringt ja
nichts, wenn er nicht nach dem sucht, was
aktuelle Bedrohungslage ist. Aber diese
Genehmigungen müssen auf jeden Fall auch
alle drei Monate überprüft werden, das
macht die sogenannte G-10-Kommission bei
uns, die auch das genehmigt. Und es sind
keine gezielten Suchbegriffe zulässig, das
heißt, es darf nichts drin sein, was eine
Person identifiziert. Keine Telefonnummer,
keine E-Mail-Adresse oder sowas ähnliches
– dass darf da nicht drin sein. Es müssen
alles so globale Suchbegriffe sein wo man
nach irgendeinem Konzept oder sowas sucht
und es dürfen keine Inhalte des
Kernbereichs privater Lebensgestaltung
dabei aufgezeichnet werden. Das ist alles
das, was dann wirklich privat wird, wo man
sich sehr privat unterhält oder ähnliches.
Wenn's, was weiß ich, wenn man mit der
Freundin über das Intimleben redet oder
sowas. Das ist alles da nicht zulässig,
das darf nicht aufgezeichnet werden, muss
sofort gelöscht werden. Das ist das Gesetz.
Das ist die Gesetzesgrundlage
dafür. Was muss der BND jetzt machen? Oder
was ist eigentlich sein Job? Sein Job wäre
es, grundsätzliche Aufgabe des
Bundesnachrichtendienstes ist es, die
abzu... so ist es tatsächlich, das ist das
offizielle Auftragsprofil des
Bundesnachrichtendienstes, seine Abnehmer
– das ist die Regierung und andere
Regierungsbehörden – zur richtigen Zeit
bedarfsgerecht mit belastbaren
Informationen umfassend zu versorgen.
Klingt total toll. Also wenn ich
Dienstleister wäre ist das ein super Profil.
Und um was geht es dabei: um die
wichtige politische, wirtschaftliche, aber
auch technische Entwicklung, militärische
Fragestellung und abstrakte
und konkrete Bedrohung für die Sicherheit
der Bundesrepublik Deutschland und deren
Bürger. Dieser letzte Teil, der
allerletzte Satz ist eigentlich das größte
Problem, weil damit kann man fast alles
erschlagen.
Die Frage „Was bedroht die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland und deren
Bürger?“ da kann man eigentlich alles
drunter fassen. Was ist momentan das
Aktuelle, was sie tun sollen? Die
thematischen Aufklärungsziele, das sind
immer diese sogenannten Phänomenbereiche,
auf denen gesucht wird, ist Proliferation,
das ist Waffenhandel, internationaler
Terrorismus, Staatszerfall – also sprich
alle die Ecken zu beobachten, wo
Bürgerkriege sind und ähnliche Sachen –
und Auseinandersetzung um Ressourcen. Also
das, was man tatsächlich sieht praktisch
ist ist natürlich aktiv ist Proliferation,
internationaler Terrorismus, das sind sie
wirklich sehr aktiv, Staatszerfall mit
Sicherheit auch, wenn man so Afghanistan
oder sowas sich anguckt.
Auseinandersetzung um Ressourcen hab ich
noch nie gesehen, kann aber natürlich
sein. Regionale Aufklärungsziele sollen
sein: Naher und mittler Osten,
Nordafrika, West- und Zentralasien. Deckt
sich nicht so ganz damit, dass da zum
Beispiel 40.000 Selektoren gefunden
wurden, die auch EU und ähnliche Sachen
überwachen, aber ok, gut, das fällt
vielleicht auch unter regionale
Aufklärungsziele. Der BND hat dafür, um
das dann doch irgendwie hinzubekommen, was
sie eigentlich nicht tun dürfen, so ein
paar interessante Theorien entwickelt.
Sehr bekannt geworden ist die „offene
Himmel“-Theorie. Das ist so eine völlig
freie Interpretation des Rechtsrahmens.
Der Dienst ist der Meinung er ist im
Ausland tätig, da sich die Satelliten in der
Umlaufbahn befinden und die Erfassung ja
am Satellit erfolgt. Nur die Auswertung
und die Speicherung ist in Bad Aibling auf
deutschem Boden und damit ist das eine
Auslandsaufklärung und es sind also nur in
Ausnahmefällen Filter für den
Grundrechtsschutz nach Art 10 GG
anzuwenden. Alle weiteren Daten sind frei
verwendbar, können frei getauscht werden
auch mit anderen Diensten.
Das wird unter anderem ja auch gleich
zusammen mit der NSA betrieben in
Bad Aibling. Uns selbst als DE-CIX
insbesondere getroffen ist so ne Art
Lex DE-CIX ist das virtuelle Ausland in
Frankfurt – dafür halte ich hier auch den
Talk – das funktioniert ungefähr so, dass
DE-CIX ein internationaler Netzknoten ist,
wo also internationale Netze aufeinander
treffen, und deswegen eigentlich ein
Auslandsbezug für alle Leitungen
anzunehmen ist und deswegen sind wir
virtuelles Ausland. Es ist nicht ganz
nachvollziehbar, weil wir transportieren
Daten innerhalb Frankfurt von Routern in
Frankfurt zu anderen Routern in Frankfurt,
aber gut ich mein Neuland ist ja auch sehr
virtuell, also es ist ein bisschen
schwierig den Bezug herzustellen. Das ist
aber die Theorie, die man verwendet hat
und mit der man auch die G-10-Kommission
überzeugen konnte, dass also Überwachung
in Frankfurt zulässig sein soll. Ansonsten
hätte der BND nämlich bei uns gar nicht
tätig werden können. Das Ganze... Das
Problem kommt so ein bisschen auch daher,
dass natürlich Carrier, auch ausländische
Carrier, die angeschlossen sind bei uns,
da eventuell deutsche Kunden hinten dran
haben. Das wissen wir gar nicht. Das
können wir nicht beurteilen. Wir sehen
einen Router in Frankfurt, dahinter ist
ein Netz. Was alles an dieses Netz
angeschlossen ist, das können wir
als DE-CIX nicht sehen und können
das nicht vollständig bewerten. Wir gehen
davon aus, dass hier immer noch bei sehr
vielen von den Leitungen, die als
Auslandsbezug oder als ausländische
Carrier gelten, deutsche Kunden mit
erfasst werden, was eigentlich unzulässig
wäre. Komm ich gleich noch mal drauf.
Die Ausleitung erfolgt auf jeden Fall auf
Basis einer „G 10“-Anordnung, immer.
Was Anderes ist derzeit noch, also bis
morgen früh, eigentlich nicht zulässig,
und es ist grundsätzlich so, dass immer
ein „G 10“-Filter laufen muss, also sprich
die Frage, sind da Inlandsdaten dabei,
sind dort, werden die 20 Prozent
überschritten von den Inlands- nach
Auslandsdaten? Leider fällt hier durch die
Lücke dieser Auslands-Auslandsverkehr,
diese Frage, was geschieht mit Verkehren
von - die eigentlich nur Transit sind, und
das ist ganz klar das, was man bei uns
eigentlich erlangen will. Das Ziel ist es,
Auslands-Auslandsverkehre zu bekommen,
die dann quasi nach dieser Methodik zu
sagen: „Haha, dafür gibt es keinen
Verbotsvorbehalt“, also die Theorie -
deswegen dieses virtuelle Ausland - sagt
eigentlich es ist nicht explizit verboten,
es gibt kein Gesetz, in dem steht, dass es
verboten ist, deswegen dürfen wir das.
Also es ist nicht andersrum.
Grundsätzlich sagen wir ja,
Telekommunikation ist geschützt und es
muss eine Ausnahme geben warum es
überwacht werden darf, dass gilt...
Das steht in unserem Grundgesetz drin, das ist
Artikel 10, und Ausnahmen werden geregelt
über das G10-Gesetz oder über
Telekommunikationsüberwachungsverordnung
usw. Hier ist das Gegenteil der
Fall, hier sagt man dafür gibt es keinen
Verbotsvorbehalt, also dürfen wir das. Das
hat sich eigentlich jetzt im NSA
-Untersuchungsausschuss gezeigt, dass es
nicht ganz so einfach ist. Unsere Bedenken
als mal zu uns kam, man ist Ende 2008,
Anfang 2009 zu uns gekommen, man hat
gesagt: Überwachung. Ich kann euch das
erzählen, weil der NSA-
Untersuchungsausschuss das gefragt hat.
Damit ist es öffentlich. Sonst dürfte ich
da gar nicht drüber reden. Wir haben uns
damals hingestellt und haben gesagt,
Leute, G 10, ist ja alles: a) Da steht was
von Leitungen, machen wir nicht, wir
machen paketorientierte Kommunikation, wie
ist denn der Leitungsbezug? Das ist alles
nur Mischverkehre, innerdeutsche Verkehre,
Auslandsverkehre, Inlands-
Auslandsverkehre, ist alles gemischt auf
den Leitungen.
Wo ist denn die Leitung mit Auslandsbezug?
Wissen wir nicht. Leitungskapazität,
Verkehr für 20 Prozent, wie mache ich denn
das auf eine IP-Leitung? Also im Prinzip
mit den alten, so wie das Gesetz ist,
„G 10“-Gesetz, wo kommt es her, sagt
eigentlich: Da ist eine Leitung, und die
hat 1000 Kanäle, 1000 Leitungen drauf,
also Subleitungen, und davon dürft ihr
jetzt 20 Prozent nehmen. Also, was weiß
ich, 200 von den 1000. Ist bei IP
natürlich ein bisschen schwierig, ist
nicht so ganz klar, wie viele Verbindungen
sind da drauf, und Voice, Chats, sonst was,
all das was den Dienst eigentlich
interessiert, das ist sowieso
nur ein ganz kleiner Teil davon. Also wie
messe ich diese 20 Prozent? Da gibt es
sehr unterschiedliche Meinungen. Der
Dienst ist der Meinung: Das bezieht
sich ausschließlich auf die Leitung. Also
wir dürfen 20 Prozent der
Leitungskapazität nehmen. Wenn das eine
Gigabitleitung ist, dürfen wir 200 Megabit
nehmen. Natürlich sehr spannend, da ja
allein IP-Leitungen nie zu 100 Prozent
ausgelastet werden. Im Schnitt an so einem
Knoten wie bei uns sind es zwischen 30 und
50 Prozent. Was Carrier auf die Leitung
benutzen. Das heißt, es ist schon mal
faktisch das Doppelte vom absoluten
Kommunikationsanteil, was eigentlich
ausgewertet wird, und die Frage, was ich
dann wegwerfe, ob ich selektiv wegwerfen
kann, ob ich zum Beispiel sagen kann,
„Ach, Videos interessieren mich nicht, die
das lass' mal weg, wir gucken uns das
an, dann sind die anderen, schon 20
Prozent immer gedeckt, ist gar kein
Problem. Kann man sich 100 Prozent
angucken. Transport von rund und zu
Routern innerhalb Frankfurts, das war
unser genau unser Hauptbedenken, zu sagen,
hey, wir sind im Inland, wir machen nur im
Inland, was wollt ihr eigentlich von uns?
Und das hatte ich eben schon gesagt, die
Abgrenzung der Carrier im Nationalen und
Internationalen ist sehr, sehr schwierig.
Außerdem sind wir der Meinung, um
überhaupt sowas machen zu können muss, man
erst mal alle Verkehre zwischenspeichern,
im Prinzip diese einzelnen IP-Streams
erstmal wieder zusammensetzen. Damit habe
ich ja sie schon gespeichert, um sie dann
anschließend auszuwerten, das heißt die
Selektion findet immer erst danach statt.
Auch die ganze Filterung und so findet
danach statt. Das passt nicht zu der zudem
„G 10“-Teil, wo es heißt man darf eben nur in
20 Prozent überhaupt mal reingeguckt haben
oder die überhaupt mal berühren, diese 20
Prozent und dann natürlich insbesondere
die Frage: Wenn, dann anschließend auf die
einzelnen Streams im Filter angewendet
wird, wie wird der Artikel 10 eigentlich
sichergestellt. In welche Ebene guckt man
rein, guckt man in die Header, guckt man
in die Inhalte. Was guckt Ihr euch
eigentlich an? Das haben wir schon in 2009
gefragt und wir haben gesagt: „schwierig“
Damals sind wir ins Kanzleramt zitiert
worden und da hieß es alles innerhalb des
zulässigen Rechtsrahmens wurde ausführlich
geprüft vom BND und vom Kanzleramt. Das
ist alles in Ordnung. Jetzt war das 2009.
Da sah die Welt noch so ein bisschen
anders aus und ich muss - Asche, Schutt
und kleine Steinchen über mein Haupt -
sagen wir haben es damals gesagt: „Okay
dann mach'wir das halt.“ Wir haben
„G 10“-Anordnung bekommen und haben
das dann getan, dann kam jetzt der NSA
-Untersuchungsausschuss und dort sind ja
mehrere Sachverständige, Zeugen und so
weiter gehört worden - als aller erstes
mal ein paar Verfassungsrechtler. Die
sagten dann erstmal „Öh puh,
Grundrechtsschutz sollten hier eigentlich...,
der gilt doch auch für Ausländer
- Artikel 10 - alles unter 20 sind
Menschenrechte - das sind keine deutschen
Rechte, das gilt natürlich auch für
Ausländer. Wieso freier Himmel, virtuelles
Ausland, was ist denn das für Unsinn?
Und es zeigte sich die Rechtsauffassung,
die da vom BND und vom Kanzleramt
vertreten wurde, die ist schwierig zu
halten. Ich hab keinen Verfassungsrechtler
gefunden, der sich dieser Rechtsauffassung
anschließen konnte. Hab mit vielen
geredet. Es zeigte sich auch, dass dieses
DAFIS, dieses Daten-Filtersystem, das den
Grundrechtsschutz eigentlich herstellen
soll äußerst rudimentär ist und wesentlich
schlimmer als befürchtet. Zum Beispiel die
IP-Adressen, die hat man sich selber
zusammengestellt aus Datenbanken und
Registrierungsdatenbanken. Wurde
so von Zeugen ausgesagt. Das würde sie -
naja - es würde ein paar Prozent an
Filtergenauigkeit wegnehmen. Drücken wir
es mal so aus und auch die
Bundesbeauftrag... oder damals noch der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz -
jetzt die Frau Voßhoff - hat das dann noch
einmal rechtlich prüfen lassen
und da kam ganz klar aus DAFIS kann nicht
alles ausfiltern, was geschützt werden
sollte, sprich die Grundrechte werden
nicht eingehalten, damit werden nicht
zuverlässig alle Verkehre von Deutschen
oder Inlandsverkehre zumindest
ausgefiltert. Klar ist auch, dass alle
nicht als „G 10“-Verkehre markierten Daten
getauscht werden, dass das vermutlich der
hauptsächliche Grund ist weshalb man die
Ausleitung überhaupt gemacht hat. Es geht
so weit, dass der ehemalige Vorsitzender
der G-10-Kommission sich hingestellt hat -
auch im NSA-Untersuchungsausschuss - und
gesagt hat also er findet dieses Vorgehen
als im höchsten Maße unredlich, wenn „G 10“
-Anordnungen dafür verwendet werden Daten
zu erlangen für die es sonst keine
Gesetzesgrundlage gibt. Sprich ohne diese
„G 10“-Anordnung hätte man gar nicht zu uns
kommen können dann gebt mir mal diese
Auslandsleitung um diesen Auslandsverkehr
zu bekommen.
Da gab es keine Rechtsgrundlage für und
gezeigt hat sich auch aus dem Bericht der
Datenschutzbeauftragten, dass die Daten
zum Teil auch ohne Anordnung länger
gespeichert werden und für Verkehrsdaten
auch eine sehr sehr große Tiefe gemacht
wird dies VERAS-System - da gab es auch
schon eine Präsentation zu - geht
teilweise bis in den 14. Grad. Das ist
natürlich ein bisschen originell, wenn man
auf der einen Seite diese Theorie hat das
nach sechs Hops im Prinzip jeder jeden
kennt, aber gut, okay, hier kann man
eigentlich davon ausgehen, dass im Prinzip
jeder erfasst ist. Jetzt haben wir uns
gedacht, okay so geht das nicht mehr
weiter, wenn sich alle unsere Bedenken im
Prinzip bestätigt haben, da müssen wir das
mal ordentlich untersuchen lassen und
haben den ehemaligen Vorsitzenden das
Bundesverfassungsgerichts Herr Hans-Jürgen
Papier gefragt ob er doch ein Gutachten
für uns dazu zu schreiben. In dem hat er
ganz klar festgestellt dieser Artikel 10
ist eben ein Menschenrecht kein Deutschen-
Recht. Diese Interpretation kann man so
nicht stehen lassen. Er sagte auch ganz
klar die Verfassung gilt seiner Meinung
nach bereits wenn ein deutscher Dienst
tätig ist. Man kann grundsätzlich
natürlich nicht sagen unsere Verfassung
gilt überall und ist im Ausland anwendbar.
Das wäre eine Anmaßung, aber sobald ein
deutscher Dienst tätig ist, dann gilt: Der
muss sich natürlich an unsere Verfassung
halten. Ich kann das Argument
nachvollziehen. Das ging dann noch einen
Schritt weiter und sagt aber
allerspätestens, wenn der Deutsche Dienst
im Inland tätig ist muss doch unsere
Verfassung gelten. ...sieht man beim
Kanzleramt nicht so, aber ich kann es
nicht ändern, ja!
Aber das ist eigentlich das das Problem
vor dem man hier steht und er kam auch
ganz klar zu dem Ergebnis, der Professor
Papier, der sagte diese Anordnung sind
insgesamt unzulässig - so wie er sie
gesehen hat. Das führt natürlich dazu,
dass wir sagen müssen sämtliche Bedenken
die wir 2009 hatten sind bestätigt worden
und wir müssen jetzt einfach klagen. Uns
bleibt gar nichts anderes mehr übrig
als... man macht sich ja strafbar, wenn
man hier nicht klagt. [Wir] sind dann nach
leipzig gezogen, haben September die
Klage eingereicht. Das läuft noch. Die
Bundesregierung war bis jetzt...
Applaus
Die Bundesregierung war bis jetzt nicht
fähig dazu eine Replik erstmal zu geben.
Die schwärzen noch. Mal gucken. Wir werden
in die Akten rein gucken dürfen. Das ist
vielleicht ein Teil davon. Da sind wir
jetzt schon einen kleinen Schritt weiter
als Herr Herting zum Beispiel dem die
Akteneinsicht leider verwehrt wurde bis
jetzt. Es gibt auch einen großen Vorteil.
Da wir ja selbst Anordnungsempfänger sind,
ist diese Unzulässigkeit, bzw. dass man
kein rechtliches Standing hat, dass man
nicht klagen darf, das fält bei uns
sozusagen flach von daher wird die
verhandelt und damit tatsächlich ernsthaft
mal inhaltlich verhandelt werden. Auf
jeden Fall und wir gehen eigentlich davon
aus, wenn das Gericht nicht selber meint
sich das zumuten zu können, dass es das
dann vielleicht nach Karlsruhe vorlegt.
Müssen wir mal gucken. Nächste Runde ist
jetzt irgendwann...
Applaus
Leider Gottes hat man uns so ein bisschen
hier den Weg... na ja... man hat sich ein
Gesetz ausgedacht, was das Ganze jetzt
wieder legal machen soll. Es wurde Ende
letzten Jahres noch sehr lange darüber
verhandelt und man nicht G 10 reformiert.
Das wurde uns auch... Das ist einer der
Gründe weshalb die Klage zu spät kam, sonst
wäre sie vor einem Jahr gekommen. ...war
dass man politisch diskutiert hat G10 zu
reformieren und wir das noch abwarten
wollten. Das war so
Dezember/Januar/Februar hauptsächlich und
Februar hat man gesagt: "Mach'mer alles
nicht mehr" und sind im Mai/Anfang Juni
mit dem Gesetz zu Auslands-Auslands-
Fernmeldeaufklärung um die Ecke gekommen,
was ein paar ganz originelle Inhalte hat.
Was man damit regeln will ist genau diese
Rechtslücke: Es gibt keine Erlaubnis für
Transitverkehre. Das soll damit behoben
werden und das löst man dadurch, dass man
also... zuerst mal werden die
verfassungsrechtlichen Fragen darin
überhaupt nicht berührt. So ob das auch
Für Ausländer gilt unser Grundrechtsschutz
oder nicht interessiert dieses Gesetz
nicht: Steht nicht drin. Man macht eine
Trennung der Kommunikation in
Kommunikation von deutschen EU-Bürgern
und anderen Ausländern. Das ist auch
etwas, wenn man mit Verfassungsrechtlern
redet, die kratzen sich ein bisschen am
Kopf und sagen moment mal das kann
eigentlich nicht sein. Unsere Verfassung
unterscheidet da nicht.
Grundsätzlich solle eine Datenweitergabe
an Partner und Dienste möglich sein. Es
wird eine völlig neue Kontrollinstanz
geschaffen die neben der G-10-Kommission,
neben dem parlamentarischen
Kontrollgremium und neben den
Vertrauensausschuss des Bundestages...
klirrende Flasche
...jetzt als weitere sogenannte
unabhängiges Gremium diese Anordnung
hiernach genehmigen soll. Das ist sehr
originell. Es gibt zwar mehr Sachen, die
genehmigt werden müssen, aber die haben
alle keine Kontrolltiefe mehr. Das ist
auch schön. Das ist für den Dienst sehr
günstig und aus unserer Sicht werden alle
bestehenden Praktiken legalisiert, also
all das, was man eigentlich angreift, wird
jetzt hier durch dieses Gesetz erst mal
wieder legalisiert. Es gab ein sehr
interessantes Zitat von Klaus-Dieter
Fritsche. Das ist der zuständige
Staatssekretär im Kanzleramt. Er wurde bei
einer Veranstaltung in Berlin gefragt:
„Wenn es um die Frage geht ob
Rechtssicherheit für den Dienst oder
Rechtsstaatlichkeit für die Bürger
hergestellte wird, was ist ihnen wichtig
Herr Fritsche?“ Und er sagt so ganz klar -
mit dieser Frage konfrontiert - ist ihm
primär die Rechtssicherheit für den Dienst
wichtig - für die Angestellten. Für die
sei er verantwortlich. Ihm sei wichtig,
dass die hier Rechtssicherheit hätten. Ob
das die Rechtsstaatlichkeit einhält, dass
sei für ihn zweitrangig. Ich finde es eine
schwierige Aussage für einen
Staatssekretär im Bundeskanzleramt.
Applaus
Applaus
Was macht jetzt dieses Gesetz? Und das ist
eigentlich das Prekäre; Es regelt die
Erhebungsgrundlage neu. Wie können Daten
erlangt werden vom Dienst im Inland.
Dieser Auslandsbezug von Leitungen fällt
vollständig weg. Das ändert sich auch. Das
geht nicht mehr auf die Leitung. Anordnung
nach dem neuen Gesetz gehen gegen ein
Netz. Es benutzt dabei die Definition
eines Netzes aus dem
Telekommunikationsgesetz. D. h. sämtliche
Leitungen, sämtliche Router, sämtliche
anderen Geräte, die damit verbunden sind
und so weiter, das ist das Netz und die
neuen Anordnungen richten sich gegen ein
Netz. Also man muss nicht mehr sagen:
„Diese Leitung interessiert uns, die führt
vom Inland ins Ausland. Da haben wir als
Auslandsgeheimdienst irgendwie... da
können wir sinnvoll sagen: ‚da ist was‘“
Nein! Jetzt muss nur noch gesagt werden:
„...das ganze Netz... und irgendwo im Netz
gibt es Auslandsverkehr“ Jetzt äh... Ich
bau schon sehr lange Backbones. Ich glaub
ich hab schon seit 20 Jahren keinen mehr
gesehen in dem keine Auslandsverkehre
sind. Das heißt das ist keine besondere
Hürde, ja? Auslandsbezug ist immer
gegeben. Es fallen sämtliche Kapazitäts
schranken weg. Der Dienst kann verfassen
so viel er will. Die Begründung im Gesetz
- man hat sich tatsächlich nicht entblödet
- ich kann es nicht anders nennen - da
rein zu schreiben: „Nein, eine
Kapazitätsschranke ist nicht mehr
notwendig, weil das Budget des Dienstes
lässt sich ja nur zu einem kleinen Teil
der weltweiten Kommunikation überhaupt zu
erfassen und auszuwerten“
Das steht da Wort für Wort drin, also das
ist in sich schon... also unabhängig davon
dass auch gesetzmäßig eigentlich gar nicht
geht, weil es muss immer einen Bezug geben
und auch irgend eine Beschränkung in einem
solchen Gesetz. Budgets sind was das kann
man ändern. Wenn man jetzt irgendwie der
Meinung ist man bräuchte aus einem Netz
besonders viel und das kostet jetzt ein
paar hundert Millionen mehr, eine andere
oder neue Bundesregierung - ja wir wählen
auch was komisches - dann mag vielleicht
das morgen anders sein. Dann mag auf
einmal ein Riesenbudget dafür da sein und
das ist natürlich ein großes Problem. Wie
gesagt: Es gibt keine... Der Dienst kann
dann selber zu dem Netz gehen, kann in
einer sogenannten technischen
Fachdiskussion sagen diese Leitung
interessiert uns die hätten wir gerne.
Gibt uns diese Leitung; Kopiert uns sie
eins-zu-eins! Witzigerweise ist... Was
heißt witzigerweise? Tragischerweise (!)
ist das nicht mehr Teil des
Kontrollprozesses. Es geht auch nicht
zurück an das unabhängige Gremium oder
muss berichtet werden. Wieviel Leitungen,
wie viel Prozent, wie viele Daten man da
dann tatsächlich erfasst: „Nicht Teil des
Kontrollprozesses“ Das Einzige was uns
noch schützt, auch als Innerdeutsche, weil
diese Leitungen, diese Backboneleitungen -
haben ja immer auch einen sehr großen
innerdeutschen Anteil, ist dann dieses
Filtersystem, das schon mehrfach
kritisiert wurde.
Dieses DAFIS-System stellt auf einmal den
Grundrechtsschutz auch für Inland, für die
Leitung mit Inlandsbezug oder mit
überwiegendem Inlandsbezug, dar. Ich hatte
ein paar Kommentare gemacht zu dem Gesetz.
Ich hab zum Beispiel gesagt: „Wie wärs
denn, wenn Ihr denn wenigstens mal
schreibt: ‚Leitungen mit überwiegendem
Auslandsbezug‘ oder so etwas Ähnliches?“
Nein! Es geht alles! Jede Leitung. Auf
einmal ist dieses Filtersystem also
elementar und absolut wichtig. Die
Bewertung und die Filterung selbst erfolgt
alles im Kontrollbereich des Dienstes. Die
Leitung wird bei dem Carrier, gegen den
sich die Anordnung richtet, kopiert, wird
zum Dienst ausgeleitet.
Dort steht das Filtersystem. Was genau
gefiltert wird, bekommt man überhaupt
nicht mehr mit. Dieses Filtersystem
unterliegt keiner Kontrolle, der Umfang
des Filtersystems, was man genau sucht,
wie es funktioniert, keine Kontrolle.
Es unterliegt keiner parlamentarischen
Kontrollee in keinem Gremium. Es darf
sogar für sechs Monate abgeschaltet werden
zur Eignungsprüfung. Eignungsprüfung
heißt: Oh, wir können mal gucken, ob wir
in den Daten irgendetwas finden, was wir
vielleicht in anderen Anordnungen
verwenden können. Dafür gibt es dann eine
Einschränkung, wo man sagt: „Ja, wenn das
abgeschaltet ist und da in Daten dann
gesucht wird, dann dürfen wir die
Ergebnisse nicht verwenden. Es sei denn,
wir finden da drin was, was dem Produkt,
also was dem Auftragsprofil des Dienstes
entspricht. Dann dürfen wir es natürlich
trotzdem verwenden“ Heißt so viel wie:
Alles, was die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder
die der Bürger, dann darf’s trotzdem
verwendet werden. Also alles, nach was der
Dienst eigentlich suchen soll, das darf
trotzdem verwendet werden. Und das kann
für sechs Monate einfach passieren.
Interne Anordnung des Dienstes, wird nicht
bei dem... Für die Hauptanordnung ist
wenigstens das Kanzleramt zuständig. Für
diese interne Anordnung
„Filtersystem abschalten“, kann innerhalb
des Dienstes passieren. Das ist nicht nur
keine externe Kontrolle, sondern noch
nicht mal Kontrolle innerhalb der Regierung.
Das ist das größte Problem. Wir haben
keinerlei Grundrechtsschutz an dieser
Stelle mehr.
Was soll das Filtersystem überhaupt
machen? Grundsätzlich sind es vier Stufen:
Es hat einen IP-Filter, also Geolocation.
Das ist ein Typfilter. Also alles, was
HTTPS, SMTP, Videochat und so weiter, kann
man wegwerfen, wird... macht der Dienst
natürlich auch. Was will er mit 60 Prozent
Video, irgendwelche TV oder Streamings
oder irgend sowas. Ist natürlich völlig
uninteressant. Interessant sind Chats,
E-Mails, alles, was
Individualkommunikation ist. Dann gibt's
natürlich einen Metadatenfilter Inhalte.
Also wenn man sich überlegt, wie ist das
aufgebaut? Hat man natürlich auch so
Sachen wie ZIP-Header, E-Mail-Header und
ähnliche Geschichten. Da fängt es dann
schon an, spannend zu werden. Und bis
dahin kommt man auf jeden Fall. Die
Verschlüsselung setzt in der Regel erst
danach an.
Und dann gibt es Inhaltsfilter. Qualität
des Systems. Da sind diverse Gutachten
mittlerweile darüber erstellt worden, wird
geschätzt auf 98,5 bis 99 Prozent. Die
besten kommerziellen Filter, die ich so
finden konnte, die in die gleiche Richtung
gehen also aus dem Bereich Geoblocking
oder Inhaltsanalysesysteme für große
kommerzielle Firmen, die eben versuchen,
Malware oder sonst was in ihren Netzen zu
detecten, gehen so auch so in diese
Bereiche 99 bis 99,5. Klar ist auch, dass
zumindest die Analysen der Stufe 3 und 4,
also die, wo die Metadaten oder die
Inhaltsdaten dann schon analysiert werden,
völlig klar nach ständiger Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs eine Verletzung
sind, die eine Notifizierung des Bürgers,
der dann da betroffen wurde, nach sich
ziehen müssen. Die Gesetzeslage ist völlig
eindeutig. Sieht der Dienst aber auch ein
bisschen anders. Deswegen mache ich mal
eine Rechnung auf. Die Rechtsleute sagen
immer: „Ludex non calculat.“ (Der Richter
rechnet nicht) Deswegen machen wir das für
Sie. Verkehrsaufkommen DE-CIX: 5,5 Terabit
momentan. Ungefähr 10 Millionen Flows pro
Sekunde momentan. 3,4 im Average, 6
Millionen Flows. Sind ungefähr 500
Milliarden Verbindungen am Tag. Da rechne
ich jetzt mal die Metadaten nicht ganz so,
wie der Dienst sie immer so gerne
hochrechnet und sagt: „Oh, ich habe dann
in einer Verbindung mehrere Metadaten oder
sowas.“ Nein, nein, das sind tatsächlich
Verbindungen, einzelne Verbindungen. Wenn
man jetzt die Filterqualitäten da dran
hängt, also erwartet sind ja eigentlich
mehr so 99 Prozent, vielleicht 99,5.
Vielleicht hat der Dienst wirklich den
besten Filter der Welt und erreicht 99,9.
Ich weiß nicht, wo er ihn her hat, aber
vielleicht sind das absolut fähige
Techniker. Weiß nicht, wer so angeworben
werden konnte. Dann wären das immer noch
eine halbe Milliarde Verbindungen pro Tag,
die einfach falsch bewertet werden, wo
Grundrechte verletzt werden, was
eigentlich nicht passieren dürfte.
Aber natürlich sind das nicht alles
relevante Kommunikationen. Nehmen wir mal
an, dass ungefähr 20 Prozent vom Verkehr,
das wären so unsere Schätzungen, dass die
tatsächlich interessant sind, also diesen
Bereich E-Mail, Chat, sonst wie...
Messengerdienste und so was gehen. Und
eben... Nehmen wir mal an, es würde 1
Prozent der Daten erfasst von so einem
Knoten. Ich darf Euch leider nicht sagen,
wie viele es tatsächlich sind. Dann wären
das ungefähr eine Million Verbindungen pro
Tag. Eine Million Grundrechtsverstößen pro
Tag, systematisch jeden Tag allein bei
uns. Neues Gesetz. Fand man irgendwie
nicht so tragisch, weil... naja, also
Information des Betroffenen ist ja
vorgesehen dafür. Budget im Gesetz: Null
Euro. Die Aussetzung kann auch natürlich
nach dem neuen Gesetz... Das tut ja keine
Grundrechtsverletzung gestatten.
Das ist eine sehr interessante Sache.
Eigentlich müsste man in so ein Gesetz
rein reinschreiben, wenn es Grundrechte
verletzt. Das ist das so genannte
Zitiergebot. Also wenn ein Grundrecht
verletzt wird von einem oder eingeschränkt
wird, ist der korrekte juristische
Fachbegriff, von einem Gesetz, dann muss
das da drin stehen. Da muss stehen:
„Dieses Gesetz schränkt ein: Artikel 10
Grundgesetz.“ Das steht da nicht. Weil da
würde man ja zugeben, dass es auch für
Ausländer gilt. Deswegen zitiert dieses
Gesetz das nicht. Deswegen muss die
G-10-Kommission jetzt wieder eingeschaltet
werden, die ansonsten in dem Gesetz
überhaupt nicht vorkommt. Also immer dann,
wenn eine Verletzung da wäre, dann müsste
die G-10-Kommission entscheiden, ob der
Einzelne identifiziert wird oder nicht und
dem Identifizierten das weitergegeben
wird. Das darf dann... muss alle drei
Monate überprüft werden. Wenn man gesagt
hat: „Der wird nicht informiert, es wird
zurückgestellt.“ Also man kann nicht
sagen: „Der wird nicht informiert",
sondern es muss zurückgestellt werden.
Erst nach fünf Jahren Zurückstellung kann
man sagen: „Das wird dann doch gelöscht.“
In der Zwischenzeit dürfen diese Daten
aber nicht gelöscht werden. Das heißt, das
ist auch ein Weg, mal fünf Jahre lang
Daten aufheben zu können, die man sonst
nach sechs Monaten löschen müsste. Aber
wenn man das kurz hochrechnet, dann sind das
ungefähr 10 hoch 8 Fälle, die sich da stapeln.
Und dafür ist immer eine Einzelprüfung
alle drei Monate für jeden einzelnen Fall
notwendig. Also selbst bei den niedrigen
Kosten, die wir heute bei Big Data haben,
glaube ich, dass man das mit Null Euro
Budget nicht hinbekommt. Das ist eine
äußerst problematische Geschichte. Man hat
sich nicht damit beschäftigt, um’s mal
ganz klar zu sagen, was passiert mit
Grundrechtsverstößen? Interessanterweise
gibt es in einem Gesetz, das keine
Grundrechtsverstöße vorsieht oder erlaubt,
so zwei Paragrafen drin, die ganz klar
sagen, eben was dann zu passieren hat,
wenn dann doch Grundrechtsverstöße...
...da war zum Beispiel eben die
G-10-Kommission zu informieren. Das führte
dazu, dass auch zum Beispiel der
Wissenschaftliche Dienst gesagt hat: „Ne,
so Leute geht’s nicht“, und es ist trotzdem
ohne Änderungen beschlossen worden. Dass
das Vertrauen hier vielleicht nicht ganz
so gerechtfertigt ist, sieht man auch an
dem, was die Frau Voßhoff ja berichtet
hat, die schon sagte: „Beim BND gibt es 18
schwerwiegende Rechtsverstöße, 12
offizielle Beanstandungen. BND hat ohne
Rechtsgrundlage personenbezogene Daten
erhoben, systematisch weiter verwendet.“
Gerade dieses VERAS-System ohne Anordnung,
ohne Dateianordnungsgrundlage äußerst
problematisch. Von daher weiß ich nicht,
ob das Vertrauen da im Moment
gerechtfertigt ist, dass der Dienst das
mit dem neuen Gesetz besser macht. Aber
wie gesagt: Jetzt auch alle Daten aus dem
Inland, jetzt auch Daten von uns. Und die
BND-Datenschützerin selbst hat bemängelt,
dass bei ihrem Amtsantritt... das fehlende
Verständnis für die Grundrechte in
Funktion des Grundrechtsschutzes in der
Abteilung Technische Aufklärung. Hmm...
Applaus
husten und räuspern
Applaus
Applaus
Nur um das zu sagen: Das sind die Leute,
die dann die Entscheidung treffen, ob
jetzt gerade irgendwas dem Kernbereich
privater Lebensgestaltung beinhaltet, also
ob jetzt aufgehört werden muss oder ob das
gelöscht werden muss oder das beibehalten
wird. Wenn dort kein Verständnis dafür
vorliegt, wo der Grundrechtsschutz anfängt
und wo er aufhört, ist es mit der Löschung
äußerst schwierig zu handhaben.
Wie ist also die Einordnung des Gesetzes
gewesen? Der Gesetzgeber selbst meint, dass
schränkt kein Grundrecht ein. Es sei
hinreichend bestimmt. Also das Budget
reicht. Wissenschaftlicher Dienst hat das
sehr kritisch gefunden. Alle
Sachverständigenanhörungen haben es sehr
kritisch gefunden. Die Koalition ist der
Meinung, es ist ein sehr gutes Gesetz mit
internationalem Beispielcharakter.
[Publikum lacht]
Dem möchte ich mich nicht anschließen.
Erste Klagen dagegen vorm
Verfassungsgericht sind jetzt schon
anhängig. einzelnes Klatschen Und das fand
ich auch sehr gut. Danke, ja. Applaus
Applaus
Applaus
Und wir haben also auch dem Dienst schon
mitgeteilt, wenn wir die ersten
Anordnungen auf dieser Basis kriegen, dann
werden wir sofort wieder in Leipzig dafür
stehen. Vielen Dank.
Applaus
[Applaus]
Ja, ich würd', wenn Bedarf besteht, auch
noch ein Fragen beantworten.
Herald: Thank you very much. Vielen,
vielen Dank. So, es gibt jetzt noch mal
die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Und
wir haben eine Frage schon aus dem
Internet bekommen, die würde ich jetzt als
Erste dran nehmen.
Signal Angel: Also natürlich ist im IRC
auch die Bezeichnung „virtuelles Ausland“
auf viel Resonanz gestoßen, mit Gründen.
Darf jetzt DE-CIX auf deutschem Grund
Botschaften gründen, virtuelle Botschaften
mit besonderen Rechten oder...?
Applaus, Lachen
Landefeld: Interessante Idee!
Signal Angel: Oder darf sogar DE-CIX
Server im virtuellen Ausland anbieten, auf
denen dann diverse Sachen erlaubt sind?
Applaus, Lachen
Landefeld: Über so kreative
Geschäftsmodelle haben wir noch nicht
nachgedacht. Aber müssen wir mal...
Signal Angel: Die etwas ernst gemeintere
Frage von Tox ist: Kann sichergestellt
werden, dass besonders geschützte
Berufsfelder wie zum Beispiel Ärzte,
Rechtsanwälte, Journalisten nicht gescannt
werden? Und wenn nicht: Wie wird das
juristisch bewertet?
Landefeld: Das ist tatsächlich im Rahmen
dieses Gesetzes überhaupt nicht adressiert
worden. Weil im Rahmen dieses Gesetzes...
also des neuen Auslands-Auslands-
Fernmeldeaufklärungsgesetzes ja gar nicht
alles für Deutsche gar nicht speicherbar
ist, sondern sofort gelöscht werden
müsste. Das steht so im Gesetz drin. Das
ist nur nicht darstellbar. Die Antwort auf
die Frage nehmen wir aber vielleicht
besser aus der Vorratsdatendiskussion,
weil da wurde ganz klar gestellt, es gibt
diese Liste für Organisationen. Das ist
alles für einzelne, also die... das sind
die besonderen Schutz haben, so kirchliche
Organisationen und so Hotlines und so
weiter und so fort. Aber für, was weis
ich, Arzte Journalisten sonst was, können
wir die Liste nicht providen und das
müssen dann erst die Dienste bei der
Auswertung dann feststellen, dass diese
Daten nicht weiter verwenden dürfen und
müssen sie dann wieder löschen. Da liegen
sie aber erstmal schon beim Dienst vor.
das heißt wir als
Telekommunikationsanbieter bekommen keine
Liste mit der wir das ausfiltern können.
Herald: So die nächste Frage hier aus dem
Raum von Mikro Nummer 1.
Mikro 1: Hallo! Eine Frage, habt ihr im
Zuge zum Druck aufbauen beim Einreichen
Eurer Klage, die Ausleitung irgendwie
gleich eingeschränkt?
Landefeld: Das haben wir versucht das ist
durch eine... also es gibt da so ein
Rechtmittel. Wenn du eine Anordnung
bekommst und wehrst dich gegen ein
Verwaltungsakt, dann kann der sofortige
Vollzug wieder angeordnet werden. Das ist
hier passiert. Also sprich, der
juristische Versuch ist zu unterlassen.
Das haben wir getan aber es ist uns
sozusagen wieder auferlegt worden das hier
weiter zu führen.
Herold: So...
[Applaus]
Herold: Nächste Frage von Mikro Nummer 3.
Mikro 3: Ja, ganz herzlichen Dank erstmal
Klaus Landefeld für den Vortrag, den ich
denke er macht sehr schön deutlich, was
für Skandalgesetze da eigentlich gerade
verabschiedet worden sind. Eine Ergänzung
zu den Klagen, die dann... du hast ja
freundlicherweise darauf hingewiesen, auf
die Klage von Amnesty die eingereicht
worden ist, zusammen mit der Gesellschaft
für Freiheitsrechte. Das ist die Klage
gegen das alte G 10 und gegen das neue G 10
oder das neue BND Gesetz wird auch gerade
eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet.
Die ist längst noch nicht finanziert. Wer
sich dafür interessiert findet auf
freiheitsrechte.org weitere Informationen
und wir freuen uns natürlich auch über
Unterstützung dieser
Verfassungsbeschwerde. Vielen Dank.
[Applaus]
Herold: Nochmal eine Erinnerung, bitte nur
Fragen... aber spendet für diese
Verfassungsbeschwerden.
Landefeld: Das war wirklich... genau... ja
danke uns... lacht auf jeden Fall...
genau...
[Applaus]
Landefeld: Ich möchte es auch
unterstützen, das ist sehr wichtig.
Herold: So! Als nächstes hätten wir hier
nochmal Fragen von Mikro Nummer 2.
Mikro 2: Ja, danke für den Talk. Eine
Frage: Habt ihr auch schon mal überlegt
das Beamtendienstrecht vielleicht zum
Druckaufbau zu benutzen. Weil wenn jemand
grob fahrlässig handelt, ist er als
Organträger persönlich haftbar zu machen
und es wär doch mal ganz schön, wenn
Jemand offensichtlich Unwahres behauptet,
den auch mal persönlich anzugehen damit
das nicht ganz so...
Landefeld: Im Prinzip ist das eine
Möglichkeit, aber ich möcht... nicht dass
hier ein Missverständins entsteht. Wir
sind... also immer noch ein
Wirtschaftsverband und wenn die
Gesellschaft das für nötig erachtet, dass
gewisse Überwachung stattfindet, dann
sehen wir das auch als notwendig an, aber
das muss auf dem - warte mal ga... - auf
dem Boden der gesetzlichen Tatsachen
passieren. Das ist uns wichtig, dass das
alles seine Richtigkeit hat. Ansonsten
darf das einfach nicht sein und den
persönlichen Bezug, der hier gegen die
handelnden Personen oder so was ähnliches
auszulösen wäre, dass würden wir auf eine
Arbeitsebene auf keinen Fall machen
wollen. Wenn müsste man das gegen
Kanzleramt oder gegen Chef BND oder so was
ähnliches tun. Das ist... Ich weiß nicht
ob es im Moment bei einer Klage gegen, so
wie wir sie momentan führen, vor dem
Verwaltungsgericht hilfreich ist, wenn wir
dann einzelne Personen handeln an diesem
Fall angehen würden. Theoretische
Möglichkeit ja, haben wir nicht in
Erwägung gezogen, weil wir nicht der
Meinung sind dass hier jetzt die Einzelnen
handelnden Personen tatsächlich etwas, tun
dass man nicht von Ihnen verlangt hat und
auf einer Regierungsebene oder so.
[Applaus]
Herold: Als nächstes hätten wir noch eine
Frage aus dem Internet:
Signal Angel: Buffstop lässt fragen, woher
bekannt ist, dass der verschlüsselte
Verkehr im Internet zunahm also wurde das
durch Stichproben herausgefunden? Welche
Daten wurden angeschaut und vor allem wer
hat diese Daten angeschaut?
Landefeld: Also dafür muss ich keine
besondere Verkehrsanalyse oder sowas
machen. Dass es sich nicht immer um port-
technischen https handelt gegenüber http
wie vorher oder so. Was der überwiegende
Teil der Zunahme ist, dass sieht man
natürlich sofort. Auch ssl Ports sind da,
natürlich, nur um das kann ich auch offen
legen. Natürlich sehen wir das am Knoten.
Unsere Mitglieder verlangen das insoweit,
als sie dort Portanalysen ihrer Ports haben
wollen, um zu sehen wie sich ihr Traffic
zusammensetzt. Deswegen ist das ein Dienst den
wir für unsere Mitglieder haben. Und als
ein Ergebnis dieses Dienstes, wissen wir
als Knoten natürlich, wie sich der Verkehr
zusammensetzt. Das passiert aber auf einer
komplett anonymisierten Basis, also die
IP-Adressen zum Beispiel, laufen dort
überhaupt nicht mit rein, das wird auch
nur sofort analysiert und wieder gelöscht
und das auf Anforderung unserer Carrier
also unserer Mitglieder.
verhaltener Applaus
Herold: Na kommt, Ihr müsst Euch schon
entscheiden, jetzt klatscht mal.
Applaus
Herold: So eine weitere Frage von Nummer
5.
Mikro 5: Gab es jetzt eine Trennung
zwischen Deutscher und Ausländer? Ich
frage nur, weil wenn man dann bedenkt dass
viele Leute auch doppelte
Staatsbürgerschaft haben, ist man dann
Ausländer? Andere Ausländer
wahrscheinlich.
Landefeld: Das ist eine sehr beliebte
Frage. Die... tatsächlich ist es so, dass
erst mal das ganze für Deutsche und
Ausländer im Inland einheitlich gehandhabt
wird. Das ist ganz klar, da geht es um
Leute die sich auf dem Territorium der
Bundesrepublik Deutschland aufhalten
unbeachtlich der Staatsbürgerschaft.
Interessant wird das Ganze erst im
Ausland, weil es zum Beispiel so ist, das
auch dieses Gesetz sieht auch vor, dass
für Deutsche im Ausland keine Erfassung
zulässig ist. Wie auch immer man das
trennen will. Für Europäer zum Beispiel
sagt man, oh nö, für Franzosen können wir
das nicht trennen aber für Deutsche können
wirs. Keine Ahnung wie sie das
differenzieren wollen, aber so sieht es
aus. Wie das mit der doppelten
Staatsbürgerschaft... Das ist eine
interessante Frage. Im Gesetz steht für
Deutsche, wenn du es doppelt hast, würde
ich mal sagen, dann gilt es auf jeden Fall
auch für denjenigen der die doppelte
Staatsbürgerschaft hat, weil dem kann ich
ja wohl seine Staatsbürgerschaft nicht
aberkennen aber für Rechtsinterpretation,
da bin ich jetzt nicht der Experte für.
Herold: Dann noch einmal eine Frage von
Nummer 1.
Mikro 1: Ich habe eine Frage zum
Technischen: Wenn ich jetzt quasi so ein
traceroute von München nach Berlin mach
und das geht irgendwie über Frankfurt und
man kriegt da in Frankfurt plötzlich
irgendwie zehn Millisekunden drauf, ist
dass dann dieser G 10 Filter?
Lachen, Applaus
Landefeld: Also zuerst mal: Die technische
Aussage, die passen garantiert nicht auf
unsere Infrastruktur drauf. Ich...
lacht Also, da gibt es einfach die
Durchlaufzeiten nicht, die befinden sich
in Submillisekundenbereich.
Das würde man nicht sehen. Also
grundsätzlich ist es so, egal welche
Ausleitenmethode zum Einsatz ge... Es gibt
grundsatzlich drei Methoden, aber jeder
dieser Auswertungsmethoden ist völlig
transparent für den Datenverkehr der
durchläuft sind alles im Prinzip
Spiegelungen, egal ob man jetzt die
Glasfaser spiegelt den Port spiegelt oder
eine Trafic-Kopie im Router macht nichts
davon würde eine spürbare Erhöhung geben.
Es ist im übrigen auch für Sachen, wenn
law enforcement oder sogar und Ausleitung
verlangt von einem ist sogar gefordert,
dass es natürlich nicht nach außen
sichtbar sein kann, also das ist immer
eine Anforderung an die technische
Realisierung, dass so etwas nicht sichtbar
ist für den eigentlich Verkehr.
Herold: Dann noch mal eine Frage aus dem
Internet:
Signal Angel: hauptshop lässt fragen ob
DE-CIX international AG nicht die gleiche
Entscheidung wieder Betreiber von Lavabit
betreffen müsste und den Service
schließen, weil die Nutzer einfach nicht
mehr schützbar sind?
Lachen
Landefeld: Das ist tatsächlich eine
interessante Frage. Grundsätzlich müsste
ich jetzt erst mal sagen, die... also...
erstmal sind die Nutzer nicht unsere
Nutzer sondern wir haben hier nur als
Kunden Carrier dahinter. Das heißt bei den
Carriern werden bei uns die Daten
eingelieferten wir transportieren Daten
von Carrier; Dem einzelnen Nutzer können
wir das Ganze garnicht zuordnen. Wir
wissen so zu sagen nicht wer der einzelne
Nutzer ist, der irgendwo dahinter steht.
Als Austauschdienst fallen wir da
grundsätzlich erstmal raus. Die Frage ob
man... Wir versuchen ja das momentan
gerade erst mal zu klären. Wenn überhaupt
müsste man so eine Entscheidung meiner
Meinung nach Treffen, wenn man verlieren
würde, vor Ge... Noch haben wir die
massive Hoffnungen gehen tatsächlich davon
aus, dass man sich unserer Meinung
anschließt, dass das unzulässig ist, diese
Form der Überwachung. So eine Entscheidung
oder so eine Diskussion könnte man
frühestens dann aus meiner persönlichen -
das ist meine persönliche Sicht - könnte
man frühestens erst dann führen, wenn man
im Prinzip das verloren hat und sagt es
ist keine Rechtsstaatlichkeit herstellbar
und hier wird etwas... Wir werden dazu
gezwungen etwas zu machen was illegal ist
und dann müsste man so etwas überlegen,
aber es ändert ja nichts dran. Das gleiche
passiert auf den Leitungen zwischen den
Carriern. Wenn es über einen Netzknoten im
Ausland läuft, ist noch schlimmer.
Herold: Dann noch eine Frage von Nummer 5:
Mikro 5: Ja, das geht ein bisschen in die
selbe Richtung, was würdet ihr denn
eigentlich genau sozusagen für Folgen
befürchten, wenn Ihr dieser massenhaften
Überwachung einfach gar nicht zustimmen
würde und das gar nicht ermöglichen würdet.
Landefeld: Naja, also als Geschäftsführer
des Unternehmens hättest du ein echtes
Problem, ja, weil das geht bis die
Zwangshaft rein. Wir können auch so
Unternehmen mit einigen hunderttausend
Euro pro Fall (!) belastet werden, also
das Ganze ist... Hier geht es ja um eine
Rechtedurchsetzung, wenn es eben eine
entsprechende Rechtsanordnung gibt, ja,
eine belastbare Anordnung. Und das ist
natürlich immer sehr schwierig. Stelle ich
mich als Wirtschaftsunternehmen hin und
sage ich leiste etwas was, vom Gericht im
Zweifelsfall festgestellt wird, nicht
Folge? Die Frage musst du dir immer
stellen, wenn du sagst: „Ich mache das
nicht“, dann landet... entweder hat man
hohe Zwangsgelder oder man geht in den Knast,
also das ist so ein bisschen
schwierig. Deswegen muss es auch auf einer
Rechts... muss es erstmal rechtlich
dargestellt werden: Was ist denn die
Situation? Ob man sich dann
entscheidet...? Da müssten wir auch unsere
Mitglieder fragen, was ja alles Carrier
sind: „Was wollt Ihr dann machen?“ Das
kann ich tatsächlich nicht wirklich gut
beantworten
Herold: Eine letzte Frage noch aus dem
Internet:
Signal-Angel: pfeydeff lässt fragen:
Euphemistisch ausgesprochen: Welche
Einschränkungen gibt es für das DE-CIX
Daten zu nutzen?
Landefeld: Artikel 10 Grundgesetz, also
wir dürfen in die Daten nicht reingucken.
Wir dürfen uns auch von dem Inhalt keine
Kenntnis verschaffen. Das gleiche ist
diese... Das Maximale was gemacht wird ist
eben dieses Verkehrsdaten scanning für
statistische Zwecke wo nichts gespeichert
wird. Also tatsächlich ist es völlig
unzulässig, wenn wir uns dort drüber
Kenntnisse verschaffen würden, würden wir
uns gegen Artikel 10 Grundgesetz wofür wir
halt das Strafgesetz 206, was ich vorhin
aufgelegt ha... das mit bis zu fünf Jahren
Freiheitsstrafe belastet... also von
daher... ja... Das sind die Grenzen. Das
sind die rechtlichen Grenzen dazu, dass zu
tun. Technisch s... naja gut, dass jeder
der Netz betreibt... theoretisch kann man
sich natürlich die Daten kopieren, aber
deswegen gibt es dieses Gesetz. Das ist ja
genau das gleiche... ja.. ich mein
technisch kann ich auch in eine Bank
spazieren und Geld mitnehmen, aber es
gibt... Es sind halt die Gesetze, die das
verhindern und das relativ hohe
Strafenmaß, nämlich mit fünf Jahren ist
das eigentlich schon ein relativ hohes
Strafmaß.
Herald: Ja, an dieser Stelle sind wir
leider durch mit unserer Zeit für Fragen.
Ich hoffe ihr habt viel dazu gelernt. Ich
habe viel dazugelernt in der letzten
Stunde. Deshalb noch einmal einen ganz
herzlichen Applaus für Klaus Landefeld.
[Applaus]
[Applaus]
Landefeld: Vielen Dank.
[Applaus]
[Musik]
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