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36C3 Intromusik
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Herald: Ok hallo, herzlich willkommen
jetzt zu unserem nächsten Talk in der
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Wikipaka-WG. Es geht um das Thema
Urheberrecht. Das hat ja dieses Jahr doch
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recht viele Leute bewegt mit der
Urheberrechtsreform der EU, und John hält
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jetzt einen Vortrag darüber zum Thema
Grundlagen Urheberrecht, Schwerpunkt
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Creative-Commons-Lizenzen. Ich sag gar
nicht viel mehr sondern wünsche euch viel
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Spaß bei dem Talk.
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Applaus
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John: Hallöchen! So jetzt hab ich gleich.
Warte mal… Äh… Nanu? Ahja. So. Herzlich
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willkommen! Ich werde allerdings nicht
über die EU-Urheberrechtsreform sprechen,
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das ist… ich kann's auch nicht mehr
hören. Ich will euch was erzählen zum
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Thema Urheberrecht an Bildern vor allen
Dingen, und dann wie man mit CC-Lizenzen
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umgeht. Und ich muss ein bisschen auf die
Tube drücken, weil ich nur 50 Minuten habe
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plus 5 Minuten Q&A, und das ist recht
sportlich. Also. Ich habe zwei Teile, eben
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Grundlagen des Urheberrechts aus Sicht von
Fotografierenden vor allen Dingen, und CC-
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Lizenzen in der Praxis. Hat jemand noch
nie von CC-Lizenzen gehört? Noch nie? Ah,
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nee, keiner da. Gut. Alle schon mal davon
gehört. Wir reden hier heute über diese
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beiden oberen Dinge. Nicht über
Persönlichkeitsrechte, also nicht
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verwechseln, wir reden hier nur bei
Urheberrecht und sogenannte verwandte
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Schutzrechte. Also, Grundlagen des
Urheberrechts aus Sicht Fotografierender.
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Es geht um zwei Dinge. Es geht um das
Urheberrecht am fotografierten Motiv wenn
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es ein Werk ist, und am… ums Urheberrecht
der fotografierenden Person an ihrem
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eigenen Foto. Der erste Teil, was braucht
das immer so lange? Ja. Also, Rechte an
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fotografierte Objekten, was darf ich
einfach so fotografieren? Ab wann muss ich
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um individuelle Erlaubnis fragen? Und,
dritter Teil, wen muss ich dann eigentlich
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fragen. So habe ich es aufgebaut, ich
hoffe ihr könnt was damit anfangen. So.
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Jetzt gehe ich hier wieder rein… Ja. Also,
was darf ich einfach so fotografieren ohne
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zu fragen? Denn nicht alles was man
fotografieren kann ist irgendwie dem
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Urheberrecht unterworfen. Zum Beispiel das
hier. Das ist ein, das ist das berühmte
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Affen-Selfie. Das ist der der Affe, der
sich selber fotografiert hat. Und der Affe
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als Motiv ist nicht schutzfähig, das
heißt, wunderbar, ich kann Tiere in der
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Natur fotografieren, und die Tiere können
mich nicht verklagen auf
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Urheberrechtsverletzung. Natürlich darf
auch die Landschaft frei fotografieren…
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Oh, da ist ein Typo drinnen, Moment, das
geht ja nun nicht. Das muss ich mal eben
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ändern, sonst vergesse ich's. So. Live
gefixt. Ups. Ja. Aber hier fängt's schon
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an mit dem Kleingedruckten, wie man sieht.
Denn… nanu? Was macht er denn? Ah.
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Komisch. Äh, jetzt habe ich meine Vorschau
hier verloren, aber ich hoffe, kriegen das
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auch so hin. Genau, ich darf die
Landschaft fotografieren, es sei denn es
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sind Werke drin, oder erkennbare Personen
im Bild, und ich darf in Deutschland
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zumindest derzeit noch Fotos machen,
unabhängig davon, wem das Ganze gehört.
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Also wem die Grundstücke gehören und wem
die Gegenstände darauf gehören. Das könnte
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sich aber bald ändern, da komme ich
nachher noch dazu. Jetzt wird es langsam
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langsamer. Alte und gemeinfreie Werke darf
ich auch fotografieren. Also die Notre
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Dame als eigenes Kunstwerk darf ich
fotografieren, ich darf auch ein altes
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Kunstwerk von der Notre Dame
fotografieren, so wie dieser, diesen
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Kupferstich, alles wunderbar. Aber, alles
was darüber hinausgeht, da wird es dann
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schon schwierig. Denn, vieles kann sehr
schnell urheberrechtlich geschützt sein,
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denn das… dafür braucht es nur drei Dinge:
eine Person muss etwas Neues in eine
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wahrnehmbare Form bringen, und zack habe
ich Urheberrechtsschutz. Zum Beispiel auch
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dieses schöne Haus, würde man ja denken,
von der Stange, ist doch kein Werk, ist
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auch kein Kunstwerk, trotzdem im Zweifel
urheberrechtlich geschützt. Der Architekt,
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die Architektin hat einen, ein
Urheberrecht an diesem Haus. An dem
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Entwurf. Auch ein Problem in letzter Zeit:
Logos und Markenzeichen, hat vor allem die
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Wikipedia immer wieder ein Problem mit,
war früher urheberrechtlich völlig egal.
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Hat man sich gesagt, nein, sind
Gebrauchsgrafiken, aber inzwischen hat die
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Rechtsprechung sich da Dinge ausgedacht,
die dazu führen, dass man jetzt auch immer
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bei Logos, wie dem Tempo-Logo mit
Urheberrecht rechnen muss. Das ist so ne
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kleine Übersicht der Werkarten, die es
gibt. Um mal den ganzen Strauß
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aufzumachen. Das ist aber nicht
abschließend. Es kann auch diverse andere
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Werkarten geben, an die keiner bisher
gedacht hat. Auch die sind automatisch vom
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Urheberrecht erfasst. Das
Urheberrechtsgesetz ist da sehr flexibel
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im Sinne der Urheber. Das ist auch gut so.
Dann daneben gibt es noch die sogenannten
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Leistungsschutzrechte. Die
Leistungsschutzrechte werden oft
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vergessen, aber sind sehr sehr
praxisrelevant. Und Leistungsschutzrechte
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nennt man auch verwandte Schutzrechte,
weil sie sehr ähnlich sind wie das
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Urheberrecht, aber formell ist das was
anderes. Und die Leistungsschutzrechte
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liegen bei vielen Unternehmen vor allen
Dingen, die rund um Urheberrechtsrelevante
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Produktion von Kunst und, und Medien
Hilfsdienstleistungen erbringen. Zum
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Beispiel der Tonträgerhersteller, also das
Musiklabel bekommt ein eigenes
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Leistungsschutzrecht an der Musikaufnahme.
Genauso der Filmhersteller, also die
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Filmproduktionsfirma bekommt ein eigenes
Leistungsschutzrecht am Film. Frage: Sind
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auch Werkteile schutzfähig? Ja, natürlich.
Wir haben hier diesen, dieses berühmte,
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den berühmten Faust… das Faust recken bei
der Siegerehrung, und natürlich, wenn ich
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das ausschneide ist auch das wiederum als
eigenes Werk schutzfähig. Das heißt, ich
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kann mich nicht dem Urheberrecht
entziehen, indem ich Ausschnitte mache.
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Oder in der Regel zumindest nicht. Was
bedeutet urheberrechtlicher Schutz?
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Urheberrechtlicher Schutz bedeutet "Alle
Rechte vorbehalten", ganz einfach. Alles
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was man an Rechten haben kann, ist dem
Urheber vorbehalten, der Urheberin. Und
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sogar das das, was ich jetzt hier spreche,
diese Rede, die ich hier halte: sofort
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urheberrechtlich geschützt. Ich darf das
also alles verbieten, was ihr damit der
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Kamera macht. Ja. Also alles sehr einfach,
sehr urheberfreundlich, und das ist auch
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durchaus sehr sehr gut so. Aber natürlich
müssen Urheberinnen und Urheber auch die
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Allgemeinheit im Blick behalten. Wir alle
laufen durch Städte, jeden Tag, und müssen
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uns mit lauter architektonischen Werken
auseinandersetzen. Das heißt, wenn ich als
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Urheber mein Werk in die Öffentlichkeit
entlasse, dann muss ich damit leben, dass
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die Öffentlichkeit gewisse Dinge damit tun
möchte und auch tun darf,
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berechtigterweise. Und deswegen, also zum
Beispiel der öffentliche Straßenraum, den
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nehme ich einfach wahr, da lebe ich, in
Berlin in dem Fall, und ich muss mich mit
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den Werken die dort an der Straße zu sehen
sind auseinandersetzen können. Deswegen
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gibt es die sogenannten Schranken des
Urheberrechts. Ich habe hier mal so eine
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besondere Schranke, die eigentlich was
ermöglicht, abgebildet. Die heißen jetzt
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neuerdings gesetzliche Erlaubnisse, um das
ganze ein bisschen unmissverständlicher zu
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machen. Was gibt es da so? Ganz wichtig,
kennen auch viele, das Zitatrecht § 51
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Urheberrechtsgesetz, soll dazu dienen,
dass man, dass ich mich mit den Werken
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anderer in meinen eigenen Werken
auseinandersetzen kann. Und da steckt
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schon der Teufel im Detail. Ich muss mich
wirklich damit auseinandersetzen. Ich kann
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also nicht in meinem Blog zum Beispiel ein
Bild von jemandem anders einfach dekorativ
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verwenden und sagen, ich zitiere das, ja?
Sondern das Zitat braucht eine inhaltliche
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Auseinandersetzung mit dem zitierten
Etwas, und das zitierte Etwas muss auch,
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darf auch nicht größer sein, als das, was
ich unbedingt brauche für meine
-
Auseinandersetzung damit. Das wird häufig
übersehen. Beiwerk ist eine Regelung, die
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sehr hilfreich ist, wenn ich also jetzt
hier den Congress filme, filmen würde,
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filmen dürfte, und würde jetzt bestimmte
Kunstwerke, wie– viele von den
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Installationen hier werden ja als Werk
durchaus schutzfähig sein, wenn ich die so
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schwenkartig mitfilme, weil ich hier den
Congress filmen möchte, dann ist das in
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Ordnung, weil das Beiwerk ist. Oder
zumindest dachte man früher, das ist ganz
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einfach und in Ordnung, bis das, bis der
Bundesgerichtshof sich überlegt hat, das
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noch strenger zu handhaben und auf die
Idee kam: Beiwerk ist nur noch das, was
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eine so geringfügige inhaltliche Beziehung
zum Hauptgegenstand hat, dass es nicht
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erkennbar stil- oder stimmungsbildend ist.
So, jetzt dürfen wir uns alle überlegen,
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was damit wohl gemeint sein könnte. Man
könnte jetzt sagen, diese Kunstwerke, die
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hier in der Halle stehen, die sind
durchaus stimmungsbildend. Weil die machen
-
ja hier die optische Stimmung auch. Und
sind damit kein Beiwerk mehr, und dann
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dürfte ich schon nicht mehr so
drüberfilmen. Also, diese Rechtsprechung
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ist sehr problematisch. Zum Beispiel, hier
ein Beispiel, das ist das, ähm, das… wie
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heißt das? Sandro hilf mir mal, wie heißt
das? Konzerthaus, das Konzerthaus in
-
Berlin. Warum ist jetzt… Hallo? Ihr habt–
ah. Das Berliner Konzerthaus als Werk
-
natürlich schutzfähig, gut, ist es so alt,
dass der Urheber zu lange tot ist, als
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dass es noch eine Rolle spielen würde,
aber: Hier, diese Banner sind Werke im
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Zweifel. Weil sie gestaltet sind, weil sie
künstlerisch gestaltet sind. Ist das jetzt
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Beiwerk, ja oder nein? Sehr schwierige
Frage, weil natürlich macht das, dieses
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Blau macht natürlich die Stimmung schon
auch irgendwie. Und nach der neuen BGH-
-
Rechtsprechung müsste man sich jetzt schon
fragen, ist das noch Beiwerk, darf ich das
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noch mitfotografieren, ja oder nein. Dann,
wichtige Schranke, wichtige Erlaubnis für
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uns alle ist die Berichterstattung über
Tagesereignisse. Die ist allerdings auch
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nur denjenigen erlaubt, die eine
Berichterstattung machen. Also das sind im
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Zweifel Medien, aber natürlich auch
Onlinemedien, Blogs usw. Und das Problem
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hierdran ist, es muss immer noch aktuell
sein. Wenn ich also Dinge aus dem
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aktuellen Tagesgeschehen abfotografiere,
ist das nach dieser Schranke in der Regel
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in Ordnung. Aber nach zwei Wochen oder
zwei Monaten ist es dann nicht mehr
-
aktuell, und dann darf ich's auch nicht
mehr im Netz stehen haben. Also gerade das
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Internet hat das ganze problematisiert,
weil Dinge einfach, auch Presseberichte
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von vor Jahren immer noch online stehen,
aber da eigentlich zumindest nach dieser
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Regel nicht mehr online stehen dürfen oder
zumindest die Bilder nicht mehr online
-
stehen dürfen. Genau.
Berichterstattungsfreiheit ist eben
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zeitlich begrenzt. Und dann gibt es noch
die Panoramafreiheit. Eins meiner
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Lieblingsthemen, weil ich ja bei Wikimedia
arbeite. Auch genannt Straßenbildfreiheit.
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Ich habe extra dieses Bild – gleich, kommt
gleich nochmal – genommen, weil man sieht,
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in Deutschland darf ich nur vom
Straßenniveau aus Bilder von Gebäuden
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machen. Die Panoramafreiheit erlaubt mir
alle öffentlich sichtbaren Werke, wozu
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Gebäude gehören, aber auch Kunstwerke auf
Plätzen usw., Statuen, Plastiken usw., die
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darf ich vom Straßenraum aus
fotografieren. Aber auch nur vom
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öffentlichen Straßenraum aus. Das heißt
nicht vom Privatgrund, und auch nur vom
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Straßenniveau aus, nicht mit ner Leiter,
nicht mit einem langen Selfiestick oder
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sonst was, sondern nur, was man so als
Mensch normalerweise mit der Kamera noch
-
so an Höhe hinbekommt. Daher das
Hundertwasserhaus von unten fotografiert,
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da gibt es einen Unterschied zur
Rechtslage in Österreich. In Österreich
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darf ich auch aus dem ersten Stock zum
Beispiel Bilder machen und bin von der
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Panoramafreiheit gedeckt; in Deutschland
leider nicht. Ja hier noch eine Quizfrage
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sozusagen. Das Landgericht Berlin, der
Innenraum, ist das wohl von der
-
Panoramafreiheit gedeckt? Nein, ebenfalls
nicht, weil es ein Innenraum ist. Und in
-
Deutschland darf man nur die
Außenansichten von Dingen nach diesem,
-
nach dieser Regelung fotografieren und das
dann nutzen später. Und noch ne Frage. Hat
-
sich jemand, war jemand schon am Leben,
als der Reichstag verhüllt wurde? Ja, oh
-
ja, hehe. Genau. Ja. Panoramafreiheit, ja
oder nein? Nein in dem Fall, darum ist das
-
Bild hier auch nicht abgebildet. Weil
tatsächlich das ganze permanent an den
-
öffentlichen Plätzen installiert sein
muss, was ich da fotografiere, und der
-
verhüllte Reichstag war nur für zwei
Wochen installiert. Das gilt nicht als
-
permanent im Sinne dieser Regelung, darum
keine Panoramafreiheit. Also, deswegen ist
-
der verhüllte Reichstag auch in der
Wikipedia nicht zu sehen, sondern ist nur
-
verlinkt. Also Wikipedia ist wie immer
total rechtskonform und, und gewissenhaft,
-
und an der Stelle wunderbar nur verlinkt.
Also ich zeige es jetzt hier mal aus, ne,
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also, aus… ich zitiere das jetzt. Nein, es
ist auch kein Zitat. Aber, also das wäre
-
jetzt so halblegal was ich hier mache. Ich
wollte es natürlich als Anschauungsobjekt
-
euch trotzdem nochmal zeigen. Aber das
darf ich normalerweise nicht, so was darf
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ich nicht, temporäre Kunstwerke darf ich
nicht einfach fotografieren. So. Wie ist
-
es mit dem AIDA-Kussmund? Der AIDA-
Kussmund der an dem Schiff angemalt ist:
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War jetzt großer Streitfall, ist das ein
öffentliches Werk, ist das ein Werk, was
-
permanent an öffentlichen Plätzen
installiert ist. Problem ist natürlich,
-
ist bewegt sich, das Schiff fährt, aber da
haben die Gerichte gesagt, ja, das ist
-
permanent öffentlich. Das bewegt sich zwar
aber das ist die ganze Zeit in der
-
Öffentlichkeit, darum ist es in Ordnung.
Das gleiche gilt für Werbung auf Bussen,
-
also künstlerisch gestaltete Werbung auf
großen Bussen oder so. Solche Dinge darf
-
man fotografieren, auch wenn es sich
bewegt. Weil es ist in der Öffentlichkeit
-
sozusagen permanent sichtbar. Ja, und
nicht vergessen, das wird immer vergessen
-
bei der Panoramafreiheit, selbst wenn ich
das nutzen darf nach der Panoramafreiheit,
-
muss ich trotzdem noch nen Architekten
oder Künstler angeben, wenn ich's nutze,
-
und das macht fast niemand. Es ist ein
bisschen schade, weil das steht im Gesetz,
-
müsste man eigentlich machen, und es hält
sich niemand dran, aber ich will es
-
zumindest noch mal genannt haben. So, dann
gibt es noch die amtlichen Werke. Das sind
-
Werke, die aus Behörden kommen. Die sind
grundsätzlich urheberrechtsfrei. Aber auch
-
da muss ich die Quelle angeben, wenn ich
das benutze, und ich darf es nicht
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verändern, und das ist das große Problem
für Open Content. Also wenn ihr, wenn ihr
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mal mit der Open Knowledge Foundation
redet über das Thema amtliche Werke, dann
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kriegen die so, kriegen die so rote
Ausrufungszeichen in den Augen, weil ich
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darf zwar die Dinge nutzen, aber ich muss
sie komplett so lassen wie sie sind. Ich
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darf nichts aus… ich darf keinen Teil aus
einer öffentlichen Broschüre raus nehmen
-
und auf Wikipedia setzen oder so. Es muss
immer das komplette, das komplette Werk
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sein. Und das ist natürlich blöd. Open
Content, Open Data funktioniert so einfach
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nicht, und wir bemühen uns deswegen
seitens Wikimedia Deutschland, dass das
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gesetzlich geändert wird. Mal gucken ob
das klappt. Ja das waren die Schranken.
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Und jetzt, also das sind die gesetzlichen
Erlaubnisse. Jetzt gibt es aber manchmal
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keine gesetzliche Erlaubnis die mir hilft,
dann muss ich wohl individuelle Erlaubnis
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einholen, also von denjenigen, die die
Rechte haben an den Dingen. Aber wann muss
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ich das denn machen? Ich muss das vor
allen Dingen machen wenn es irgendwie
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öffentlich wird. Also wenn das, was ich
mache, eine Öffentlichkeit erreicht. So.
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Und die Art, wie das die Öffentlichkeit
erreicht ist völlig egal. Gedruckt, online
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gesprochen, aufgeführt, alles wurscht, die
Frage ist, ist es öffentlich oder nicht.
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Und da gibt es eine Definition: öffentlich
ist alles, wo nicht mehr alle, die es
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empfangen oder die es sehen, mit mir
persönlich verbunden sind. Also wir alle
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sind jetzt hier eine Öffentlichkeit, weil
ich kenne euch nicht alle. Wenn ihr jetzt
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alle meine ehemaligen Schulbuddies seid,
äh wärt, dann wäre das anders. Dann wären
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wir keine Öffentlichkeit, dann würden wir
uns alle kennen. Ist aber nicht so, darum
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sind wir hier eine öffentliche Vorführung.
Hier noch einmal verdeutlicht: Es kommt
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nicht auf die Anzahl an, wie viele Leute
das sehen, also eine große Zahl von Leuten
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kann durchaus eine nicht-öffentliche
Veranstaltung sein, wenn sich alle kennen.
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Aber eine, auch eine kleine Anzahl von
Leuten kann zu einer Öffentlichkeit
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werden, wenn eine Person dabei ist, die
den Vorführenden oder die Vorführende
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nicht kennt, nicht persönlich kennt. Ist
ein bisschen absurd, aber so hat die
-
Rechtsprechung das entschieden. Das heißt,
wenn ihr eine kleine Party feiert und
-
Musik spielen wollt und im
nichtöffentlichen Bereich bleiben wollt,
-
dann sorgt dafür, dass keiner irgendwen
mitbringt, den ihr nicht kennt. Genau. Im
-
Internet ist ganz klar, Dinge, die ohne
Zugangsbeschränkung eingestellt werden ins
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Netz, sind ganz klar eine öffentliche
Wiedergabe, also da bin ich auf jeden Fall
-
urheberrechtlich relevant unterwegs und
muss im Zweifel eine, eine Erlaubnis
-
einholen. Außer ich mache Embedding. Der,
der EuGH, der Europäische Gerichtshof hat
-
vor ein paar Jahren entschieden, wenn ich
Embedding mache, wo mein Browser also
-
einen Inhalt von einem anderen Server
nachlädt, also nicht von meinem Server die
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Kopie geladen wird, sondern von einem
Drittserver, und das eingebettet wird, das
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sei keine öffentliche Wiedergabe, weil da
ja keine neue Öffentlichkeit geschaffen
-
wird. Sehr umstrittene Rechtsprechung,
aber hilft manchmal, wenn man im Netz was
-
machen will, wenn es eine
Einbettungsmöglichkeit gibt, ist man
-
urheberrechtlich meistens besser dran als
ohne. Ja, und wer haftet, wenn etwas
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schief läuft? Im Grunde alle, die
irgendwie beteiligt sind. Also
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haftungsmäßig ist das Urheberrecht sehr
sehr umfassend und immer alles zu Gunsten
-
des Urhebers. Der Urheber kann sich an an
den Nutzer, an den Serverbetreiber, an den
-
Internet Service Provider, an, eigentlich
an alle halten, die irgendwie teilgenommen
-
haben. Aber im Zweifel beißen den Letzten
die Hunde, sprich, derjenige der es online
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gestellt hat ist der, der am meisten am
ehesten zu greifen ist in der Regel, und
-
der, der oder die ist dann sozusagen
haftbar. Und kann nicht sagen, ja aber die
-
anderen haben auch mitgemacht. Da kann der
Urheber sagen, ja ist mir egal. Die
-
anderen, das mache ich später, aber ich
will jetzt erst mal von dir meinen
-
Schadensersatz haben. Genau. Und wer ist
denn jetzt eigentlich der Urheber? Wen muss
-
ich denn jetzt fragen, wenn ich das nutzen
will? Urheber ist immer ein Mensch.
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Urheberinnen und Urheber können nur
Menschen sein. Unternehmen, Firmen können
-
keine Urheberinnen und Urheber sein. Die
können aber Leistungsschutzrechte haben.
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Also das was ich vorhin gesagt habe, mit
den Tonträgerherstellern, den Musiklabels,
-
den Filmproduzenten, die können nur
Leistungsschutzrechte haben. Urheberrecht
-
haben immer nur Menschen, so. Also es muss
ein Mensch sein. Und das muss diejenige
-
Person sein, die das ganze gemacht hat.
Jetzt ist aber manchmal der Fall, dass… Ja
-
also hier sind ein paar Beispiele für
Urheber und Urheberinnen, also Komponisten
-
sind Urheber, Bild– Bildhauer,
Choreografinnen sind auch Urheber, also
-
die Choreografie ist das Werk an der
Stelle. Aber das sind nur Beispiele. Es
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gibt natürlich noch viele viele mehr Arten
von Urhebern. Und der Schutz entsteht
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automatisch, noch mal als Erinnerung. Ich
muss mich nirgendwo registrieren, ich muss
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kein Copyright irgendwas an die Seite
schreiben. Und das Ganze endet erst 70
-
Jahre nachdem die Person verstorben ist,
die das Urheberrecht hatte.
-
Beziehungsweise bei mehreren, wenn mehrere
gemeinsam das Urheberrecht hatten, dann,
-
wenn die letzte Person gestorben ist. Von
da ab 70 Jahre läuft das Urheberrecht.
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Hier, bei Leistungsschutzrechten sind es
in der Regel nur 50 Jahre und die fangen
-
auch etwas früher an zu laufen. Ja, wenn
das abgelaufen ist, ist das Werk
-
gemeinfrei, sagt man, also kann dann frei
genutzt werden ohne Erlaubnis. Das ist
-
eben sehr ähnlich bei verwandten
Schutzrechten und Urheberrechten, insofern
-
sollte man die immer zusammen betrachten.
Was zum Beispiel häufig vergessen wird
-
sind Musikaufnahmen von klassischer Musik.
Die sind zwar, da ist das Werk selber von
-
Mozart oder von Bach, ist schon lange
gemeinfrei und frei nutzbar, aber die
-
Aufnahme ist in der Regel immer noch
geschützt, weil sie nicht älter ist– also
-
wenn sie älter ist als 50 Jahre, kann es
sein dass sie auch frei ist. Aber wenn es
-
eine neuere Aufnahme ist, dann hat das
Orchester bzw. die Musiker, die das
-
gespielt haben, haben
Leistungsschutzrechte. Und dann muss man
-
immer darauf achten. Wenn man denkt, aah,
alte Musik, kann ich ja, kann ich ja
-
verwenden: nein, man muss immer gucken, ob
noch Leistungsschutzrechte bestehen. Ja.
-
Problematisch wird es so ein bisschen bei
Miturheberschaft, weil man muss sich erst
-
mal überlegen, wer ist denn alles
Miturheber und Miturheberin. Es reicht zum
-
Beispiel nicht, wenn ich eine Idee hatte
für nen Werk, und deshalb das jemand
-
vorgeschlagen, und der hat das dann
umgesetzt, der hat daraus was gemacht,
-
eine wahrnehmbare Form gemacht. Dann bin
ich noch nicht Miturheber, nur weil ich
-
die Idee hatte. Ich muss also tatsächlich
einen, einen Beitrag zu dem Werk geleistet
-
haben, und das ganze muss so verwoben sein
miteinander, dass man nicht mehr so
-
richtig auseinander halten kann, wer hat
jetzt was gemacht. Wenn man das
-
auseinanderhalten kann, dann hat man in
der Regel zwei Werke. Aber wenn das so
-
vermischt ist, dass man es nicht mehr
auseinanderhalten kann, wer jetzt welchen
-
Anteil hatte, dann hat man
Miturheberschaft. Da gab es einen
-
Streitfall zur Sendung mit der Maus. Da
hatte jemand die Maus gezeichnet, und
-
jemand anders hatte die Maus so ein
bisschen angepasst für, für die Animation
-
im Fernsehen. Und da war gestritten worden
ob das ne Miturheberschaft ist, und hat
-
das Gericht entschieden, nein, wenn man da
nur die Beine ein bisschen gerader macht
-
und, und noch die Nase in der, in dem
Profil ein bisschen verändert, das reicht
-
noch nicht für Miturheberschaft deswegen
war das war halt nur ein Urheber der Maus.
-
Nämlich Herr Streich. Anders ist es bei
Filmen. Bei Filmen ist ganz typischerweise
-
immer Miturheberschaft, weil fast niemand
einen Film ganz alleine dreht. Ich habe
-
jetzt hier mal "Das Boot" genommen als
Klassiker, weil man dann nämlich, weil
-
dann alle Miturheber in einem Boot sitzen
haha. Und das sind also tatsächlich die
-
Regie, von Regie über Drehbuch,
Kameramann, Kamerafrau, diejenigen, die
-
die Beleuchtung also entworfen haben, das
Lichtdesign, also auch Miturheber, das ist
-
ein ganzer Strauß von, von Menschen die an
so einem Film Miturheberschaft haben. Und
-
erst wenn der letzte von diesen Menschen
gestorben ist, dann beginnt das
-
Urheberrecht erst abzulaufen. Diese 70
Jahre fangen dann erst an. Was ist die
-
Folge davon? Die Folge ist, dass alle nur
zusammen entscheiden können. Wenn alle,
-
wenn die Miturheber an einem Werk was
machen wollen, die wollen es verwerten
-
oder jemandem was erlauben oder sonst was,
das können die nur einstimmig gemeinsam
-
machen. Das ist die so genannte
Gesamthandsgemeinschaft. Das ist ein
-
Problem, und im Filmbereich gerade weil es
immer so viele Menschen sind, die da
-
mitgewirkt haben, gibt es eine
Sonderregel, die dem Filmproduzenten
-
dieses Recht sozusagen kanalisiert, dass
der entscheiden darf. Aber das ist nur im
-
Filmbereich so, alle anderen
Miturhebergemeinschaften müssen dann immer
-
gemeinsam entscheiden. Ja, und dann gibt
es noch das was ich vorhin angedeutet
-
hatte, das ist jetzt ein Sonderfall, das
hat mit dem Urheberrecht nur noch so am
-
Rande zu tun, aber ich will es nennen.
Der, den Sanssouci-Fall. Da ging es darum,
-
da hat jemand Bilder vom Schloss Sanssouci
gemacht in Potsdam. Und dann hat die
-
Stiftung, der dieses Schloss gehört, also
der das Land gehört, und das Schloss
-
gehört, Rechte daran geltend gemacht und
ihm die Verbreitung dieser Bilder
-
untersagt, und dann hat das, der
Bundesgerichtshof, der eine Senat des
-
Bundesgerichtshofs hats gesagt, ja, das
können die machen, weil sie Eigentümer der
-
Sache sind. Also sind weder Urheber, der
Urheber, der Architekt des Schlosses
-
Sanssouci ist lange lange tot. Und sie
haben auch nichts mit dem Bild zu tun. Sie
-
haben das Bild ja selbst nicht
angefertigt, das hat der Fotograf gemacht
-
gehabt. Aber sie sind Eigentümer des
Schlosses, und dann hat das Gericht
-
gesagt, ja, aus dieser Eigentümerrolle
heraus können sie die Unterlassung
-
verlangen. Und das ist das, was ich vorhin
nannte auf der dritten Folie. Wem die
-
Dinge gehören im Bild ist eigentlich noch
relativ egal, bis auf diesen Sanssouci-
-
Fall. Da hat das Gericht das eben so
entschieden, und ich hoffe sehr, dass es
-
so bleibt. Denn wenn jeder Gegenstand,
also wenn ich jeden Gegenstand nur mit
-
Erlaubnis des Eigentümers, der
Eigentümerin fotografieren dürfte, dann
-
könnte man quasi nirgendwo mehr Fotos
machen, ohne, ohne mit einem Bein in der
-
Rechtsverletzung zu stehen. Deswegen ist
also die Hoffnung, dass dieser Sanssouci-
-
Fall ein Ausreißer war, ein, eine, eine
Art Freak-Fall oder wie auch immer, und
-
das es dazu dann nicht– dass das nicht die
Zukunft ist. Ja, das will ich euch nur mal
-
genannt haben. Ich hoffe wie gesagt, es
bleibt dabei, dass Eigentum an der Sache
-
urheberrechtlich oder nutzungsrechtlich
egal ist. Genau. Wie sieht's jetzt bei
-
meinen eigenen Fotos aus, eigentlich das
Ganze nur spiegelverkehrt, weil dann bin
-
ich ja der Urheber, wenn ich ein Foto
mache. Man sitzt nicht mit anderen in
-
einem Boot, also meine eigene
Rechtsposition ist, ich habe zumindest
-
immer ein sogenanntes Lichtbildnerrecht.
Das ist das Leistungsschutzrecht an Fotos.
-
Wenn ich es, wenn es ein künstlerisch
wertvolles Foto ist, oder ein Kunstwerk,
-
ein Lichtbildwerk, dann habe ich auch ein
richtiges Urheberrecht. Aber ich habe
-
mindestens immer dieses Lichtbildnerrecht
auch wenn ich jetzt hier mit meinem Handy
-
einmal Sandro knipse – nein, mache ich
jetzt nicht – dann hätte ich jetzt auch
-
ein Lichtbildnerrecht an diesem Foto. Das
ist schon mal gut. Also, alle Rechte
-
vorbehalten, toll, ich kann, kann mich
freuen. Das war übrigens auch nicht
-
zulässig, das zu zeigen unverständlich
egal. Was kann ich machen? Als Urheber
-
kann ich anderen was einzeln lizenzieren
ich kann also dir es erlauben zu nutzen,
-
und dir und dir. Aber ich kann das auch
über Standard-Lizenzen wie CC, was da
-
gleich noch kommt, allen Menschen
erlauben. Das ist der Witz bei Standard-
-
Lizenzen. Ich kann das Bild selbst
veröffentlichen, ich kann es bearbeiten,
-
ich kann es kaputtmachen, löschen, wie
auch immer, und ich kann auch einfach das
-
alles bleiben lassen. Ich bin also in
einer sehr sehr guten Position. Wenn
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Dritte meine Rechte verletzen, dann bin
ich auch in ner super Position, dann kann
-
ich sie nämlich abmahnen, ich kann sie
verklagen, da habe ich noch mal die Wahl
-
zwischen Unterlassung, also nur bleiben
lassen, oder nur bleiben lassen, äh, also
-
bleiben lassen und Schadensersatz, kann
ich mir aussuchen, ich kann sie sogar
-
anzeigen bei der Polizei, bei der
Staatsanwaltschaft weil jede
-
Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat
ist. Zumindest potenziell. In der Praxis
-
hat es allerdings keine Relevanz, weil so
was wird nicht verfolgt, es sei denn es
-
ist bandenmäßige Piraterie oder so was, wo
im großen Stile, früher war das halt DVDs
-
oder so kopiert wurden, das wird verfolgt.
Andere Dinge werden in der Praxis nicht
-
verfolgt. Oder ich kann auch das alles
einfach sein lassen und die Leute gewähren
-
lassen. Ist auch alles meine Entscheidung.
Und ich habe außerdem das
-
Veröffentlichungsrecht. Also nur ich darf
die Erstveröffentlichung, die
-
Erstveröffentlichung wohlgemerkt, wenn es
einmal veröffentlicht, ist dann ist es
-
veröffentlicht, das geht nicht wieder
zurück. Aber ich habe das
-
Erstveröffentlichungsrecht. Und ich habe
auch das Recht, anerkannt zu werden als
-
Urheber. Ich habe sogar das Recht, bewusst
nicht genannt zu werden als Urheber, das
-
ist das Negativ-, äh negative
Namensnennungsrecht. Also ich habe auch da
-
alle Möglichkeiten, und ich habe auch den
Schutz vor Entstellungen auf meiner Seite.
-
Ich kann also sagen, wenn jemand mein Werk
bearbeitet, kann ich sagen, das finde ich
-
das ist entstellend, das musst du sein
lassen, und habe dazu einen extra
-
Paragrafen, der mich davor schützt. Also
Verfälschung, Verstümmelung, Verzerrung,
-
das ist ein heikles Thema, ab wann ist das
Entstellung? In Japan gilt jede
-
Bearbeitung sofort als Entstellung. In
Deutschland ist es differenziert, da kann
-
man nicht alles verhindern, aber vieles.
Ja, und sowieso, Änderungsverbot und
-
Einräumung von Nutzungsrechten, also das
ist alles, was ich was ich als Urheber
-
zivilrechtlich machen kann, das ist
wunderbar. Verwertung, ich kann es
-
komplett verwerten mein Werk. Ich kann
also alle Verwertungsrechte, die man so
-
kennt: Vortrag, Internet, also online
stellen, kann ich verkaufen. Ich kann das
-
Senderecht verkaufen. Ich kann Tonträger,
Bildträger davon herstellen lassen, alles
-
mir vorbehalten. Und also grundsätzlich
kann man sagen, meine Rechtsposition ist
-
ausgezeichnet, als Urheber. Und wann sitze
ich mit anderen in einem Boot? Das hatten
-
wir eben schon mit dem Boot. Immer dann,
wenn die anderen an meinem Foto, ich rede
-
ja jetzt hier die meiste Zeit von Bildern,
inhaltlich so mitgewirkt haben, dass das
-
Ganze in nicht mehr trennbarer Weise da
reingeflossen ist. Bei, bei Fotos ist das
-
ein bisschen schwierig zu konstruieren,
aber man kann sich, also man kann sich
-
vorstellen, wenn jemand arrangierte Fotos,
also gestellte Fotos macht, mit viel
-
Licht, Konstruktion und, und solchen
Dingen, dann entsteht auch
-
Miturheberschaft bei Fotos. Ja, und das
Gleiche ist, wenn ich Bilder von Werken
-
anderer mache, weil ich ja dann ein
abgeleitetes Werk mache von diesem fremden
-
Werk. Auch dann sind wir in einem Boot,
dann zwar nicht als Miturheber sondern
-
als, als Urheber des Originals und ich als
Bearbeiterurheber sozusagen, aber auch das
-
ist dieselbe Konstellation. Auch dann
müssen wir gemeinsam entscheiden, und dazu
-
später mehr. War heute Vor– heute Mittag
schon, also das kommt jetzt nicht mehr.
-
Das mit den Personen hat mit dem
Urheberrecht jetzt nicht viel zu tun
-
sondern meint, wenn ich Personen
fotografiere sitze ich natürlich mit denen
-
in einem Boot, weil ich ihre, ihre
Einwilligung manchmal brauche, ob ich sie
-
fotografieren darf oder nicht. Aber
insofern ist das hier überflüssig. Ja, was
-
gibt es sonst noch zu beachten? Wir kommen
gleich noch drauf, Wikimedia Commons ist
-
ein großes Medienarchiv aus dem sich die
Bilder in der Wikipedia speisen, wie ihr
-
wahrscheinlich wisst. Und es gibt
Menschen, die stellen dort bewusst Bilder
-
ein, Fotografinnen und Fotografen, und
warten darauf, dass jemand die nutzt und
-
dabei irgendwelche Fehler macht, und, um
sie dann abzumahnen und um dadurch Geld zu
-
verdienen. Das ist leider nach wie vor
ein, ein, nicht sehr, also nicht jetzt…
-
sind jetzt nicht hunderte. Aber es gibt
immer wieder Fälle, wo dieses
-
Geschäftsmodell genutzt wird, ist leider
sehr sehr misslich. Es gibt dazu noch
-
keine Lösung, aber es wird viel
diskutiert, jetzt, das ist aus der alten
-
Runde. Jetzt kommen wir zu Teil zwei: CC-
Lizenzen als Werkzeug. Ich habe ja eben
-
schon gesagt, CC-Lizenzen sind Erlaubnisse
für ganz viele Leute zugleich, also für
-
die Allgemeinheit, nicht für einzelne
Personen. Nicht nur in Wikimedia-
-
Projekten. Dazu will ich kurz erklären was
Open Content eigentlich ist. Das wisst ihr
-
wahrscheinlich, aber ich will es noch mal
wiederholen. Dann, was Creative Commons
-
ist, was die Module sind, wie das
eingesetzt wird, und was es sonst noch für
-
Tools gibt. Open Content ist ein, da gibts
ne Definition zu, die stammt von Ende der
-
90er wie man sieht. Das meint, Material
ist Open in diesem Sinne, wenn es ohne
-
weitere Nachfragen genutzt, studiert,
vervielfältigt, verbreitet und bearbeitet
-
werden darf, und zwar, practically and
without any risk. So nennt das
-
freedomdefined. Das, das mag jetzt ein
bisschen seltsam anmuten. Das stammt aus
-
dem Bereich der Freien Software natürlich,
und damals ging es… also gerade dieser
-
Punkt 2, dass man etwas studieren darf,
ist eigentlich ein bisschen überflüssig,
-
weil ich darf ohnehin Bilder angucken so
viel ich will. Das ist keine Nutzung. Aber
-
Richard Stallman hat es damals mit
aufgenommen, weil man Code eben nicht in
-
jedem Falle studieren durfte, im Sinne
von, ich darf den Code in Reinform, also
-
in nicht kompilierter Form abrufen, darf
ihn lesen. Das war damals nicht
-
selbstverständlich, oder es begann, dass
die Firmen angefangen haben, den Code bei
-
sich zu behalten und nicht herauszugeben.
Und deswegen steht dieses Nummer zwei da
-
noch drin. Aber ist eigentlich sowieso
erlaubt. So, das ist alles wunderbar.
-
Genutzt, studiert, vervielfältigt und
verbreitet und bearbeitet werden darf,
-
dann ist es Open Content, und, und das ist
halt besonders tricky, practically and
-
without any risk, das heißt, ich als Laie,
und das, ist da liegt der, der Hase im
-
Pfeffer sozusagen, ich als Laie, auch wenn
ich keine Jura-Ausbildung habe, muss in
-
der Lage sein, das zu nutzen. Und genau da
entsteht das Problem. Zum Beispiel die
-
Frage, zeitlich-, räumliche
Beschränkungen. Es ist typisch so, dass
-
Filme für ein bestimmtes Land freigegeben
werden. Also zum Beispiel die Lizenz für,
-
die Sendelizenz von, von Breaking Bad in
Deutschland ist eine separate Lizenz zur
-
Sendelizenz in Frankreich. Das sind alles
Dinge, mit denen sich Urheberrechtler
-
auseinandersetzen, wo Firmen dann auch
viel handeln usw. das ist alles wunderbar.
-
Nur, normale Menschen, die keine
Juristinnen und Juristen sind, können mit
-
solchen, solchen Regelungen kaum was
anfangen. Das überfordert die
-
typischerweise. Auch zeitliche
Begrenzungen, wenn ich mir ausrechnen
-
muss, wie lange ich etwas nutzen darf, das
ist für viele schon einfach nicht mehr
-
nutzbar dann in der Praxis. Und deswegen
dieses practically and without any risk
-
ist der eigentliche Kern, der aus dem
Ganzen so ne, so ne besondere Materie
-
macht. Es geht also nicht um lange
Lizenzverträge mit viel Kleingedrucktem,
-
weil davon kann niemand was anfangen. Open
Content muss Open sein in dem Sinne, dass
-
jeder auch ohne Jurastudium das ganze
wirklich nutzen kann. Genau, hier ist noch
-
mal von, von der Open Knowledge Foundation
die Open Definition, die ist auch so
-
ähnlich, da sieht man auch wieder diese
Bestandteile: zugreifen, nutzen, verändern
-
und teilen das ist ne ähnliche Definition,
allerdings nicht die originale, wie gesagt
-
die ist von '98 die von O'Reilly. Ja was
gibt es alles an Open Content? Ich habe
-
noch mal das, ich habe dieses Bild
gefunden und fand das so nett also Open
-
Knowledge, Open Education, Open Health,
Open Access. Nicht alles davon ist
-
wirklich Open, Open Content in dem Sinne,
jetzt kriege ich 15, ahja, aber ich finde
-
es ganz schön. Also das ist, dieser Open-
Kosmos hat sich ziemlich aufgespannt. Ja,
-
warum ist das so wichtig? Hier ist ein
Beispiel, wenn man einen Text in einem
-
Blog übersetzt, von dort jemanden, jemand
das nehmen will, vertont, dann über Social
-
Media teilt, und dann wieder einen Remix
macht, wenn man das alles verhandeln
-
wollte, was man da an Rechten braucht,
dann bräuchte man mindestens vier
-
Juristinnen und Juristen, oder am besten
gleich einen ganzen Stab, um die Verträge
-
auszuhandeln. Und damit das aber geht,
auch ohne diesen Unterbau an, an Logistik,
-
dafür gibt es Open Content. Also deswegen
habe ich dieses, es ist ein rein
-
konstruiertes Beispiel, aber Open Content
soll genau das ermöglichen. Und eine Kette
-
von Lizenzierungen wie man das im
klassischen Lizenzbusiness hat, ist für
-
Menschen unserer, also Menschen die das
nicht beruflich machen, einfach nicht zu
-
leisten, deswegen ist alles, also ohne
Open Content gäbe es ganz viel, ganz viel
-
Kreativität im Netz ganz schlicht einfach
nicht. Zum Beispiel die Wikipedia ist ohne
-
das Open-Content-Paradigma, und ohne diese
Regelungen, die das ganze ermöglichen,
-
auch nicht denkbar. Also wenn ihr euch,
jedes mal wenn ihr in die Wikipedia guckt,
-
könnt ihr euch ja daran erinnern, dass das
alles Dank, Dank dem Open-Content-
-
Paradigma überhaupt noch existiert. Ja,
wie mache ich jetzt Open Content? Also was
-
für Werkzeuge gibt es da? Das sind eben
CC-Lizenzen, das ist eins der Werkzeuge,
-
ist aber, es gibt noch diverse andere. Das
Grundprinzip ist so: Ich erlaube ohne
-
individuelle Verhandlungen jedermann und
jederfrau zeitlich und räumlich
-
unbegrenzt, unter bestimmten Bedingungen,
das ist manchmal unterschiedlich, die
-
meisten oder alle Nutzungen vorab. So
funktioniert Open Content. Ich mache also
-
einen Stempel drauf der sagt: Jeder darf
das hier zeitlich und räumlich unbegrenzt
-
für alle möglichen Sachen nutzen, unter
der Bedingung, zum Beispiel Namensnennung
-
oder… also ein paar kleine Bedingungen
darf man sich erlauben, aber das Meiste
-
muss einfach erlaubt sein. Was passiert
dann? Ich komme von diesem "alle Rechte
-
vorbehalten", was der Normalfall ist,
komme ich zu einem "manche Rechte
-
vorbehalten". Zum Beispiel die
Namensnennung ist vorbehalten. Das ist das
-
was Open Content Lizenzen machen, was
diese Werkzeuge machen, und… ja. Das ist
-
eigentlich ganz banal, aber, um das mal
als Prinzip zu erklären dachte ich hilft
-
das an der Stelle. Hier gibt es
verschiedene Beispiele. Es gibt also nicht
-
nur Creative Commons, es gibt auch noch
spezielle Datenlizenzen. Es gibt die
-
Datenlizenz Deutschland, das hat die
Bundesregierung sich ausgedacht, ist nicht
-
so richtig erfolgreich, aber gut. Alles
das selbe Prinzip. Ja, was ist jetzt
-
Creative Commons? Creative Commons ist
erst mal der Name der Organisation, die
-
das ganze sich ausgedacht hat. Ist aber
außerdem, ist kein alternatives
-
Urheberrecht, wird manchmal
fälschlicherweise so bezeichnet, oder eine
-
Alternative zum Urheberrecht, ist auch
Blödsinn. Das ganze funktioniert nur auf
-
Basis des Urheberrechts. Es ist auch keine
Erklärung nach dem Motto "macht doch was
-
ihr wollt", auch das nicht, sondern das
sind differenzierte Lizenzverträge, die
-
aber standardisiert sind, damit wir alle
sie einsetzen können und wissen, woran wir
-
sind, und nicht jedes Mal das
Kleingedruckte alles lesen müssen. Das
-
sind diese sechs verschiedenen CC-Lizenzen
die es gibt. Ich nenne die hier der
-
Vollständigkeit halber, obwohl nur zwei
dieser Lizenzen, nämlich diese beiden
-
oberen, als Open-Content-Lizenzen
anerkannt sind. Die anderen sind auch ganz
-
toll, die kann man auch hin und wieder mal
verwenden, aber wenn man Open Content
-
herstellen will, dann gehen nur diese
beiden. Alle anderen sind zu restriktiv.
-
Was sind die Module der CC-Lizenzen? Das
Wichtigste, was in jeder Lizenz drin ist,
-
ist das "Namensnennungs"-Modul. Also die,
der Namen, der Name der Urheberinnen und
-
Urheber muss genannt werden. Das ist
Grund– Grundbedingungen bei CC, und das
-
ist sozusagen die Währung, mit der man in
diesen CC-Kontexten, also– wo der Ruhm
-
dranhängt. Der Ruhm hängt da nicht so sehr
am Geld sondern er hängt eben an der
-
Nennung. Und darum ist es in allen CC-
Lizenzen drin. Ich muss also den Namen
-
nennen, ich muss die Lizenz-Bezeichnung
nennen, damit sich das weiter fortsetzen
-
kann. Wenn also ja auch der Nächste, der
es nutzt, dann wieder weiß, welche
-
Bedingungen gelten. Ich muss den Titel
nennen sofern es einen gibt, ich muss eine
-
URL dazugeben, und noch, sofern
praktikabel, auch die Quelle des Werkes
-
angeben, einfach damit die Menschen die
Ursprungsquelle finden können, die das auf
-
meiner Website zum Beispiel sehen. Wie
muss das passieren? Immer in einer dem
-
Medium angemessenen Art und Weise. Das
kann also bei einem Film im Abspann sein,
-
das kann bei einer CD-Pressung auf der CD
sein oder im Booklet, das kann einem Buch
-
in einem Bildnachweis-Verzeichnis sein,
also das ist alles flexibel. Hauptsache,
-
man findet es leicht. Die zweite
Bedingung, die auch für Open Content noch
-
zulässig ist sozusagen, ist "Sharealike".
Sharealike, auch Copyleft genannt darum
-
dass nach links gedrehte ©. Das Modul
sharealike besagt, du darfst das hier
-
bearbeiten, was ich hier frei gegeben hab,
unter dieser Lizenz, aber wenn du es
-
bearbeitet, musst du deine Bearbeitung
auch wieder unter einer solchen Lizenz ins
-
Netz stellen. Oder wenn du es
veröffentlichst, musst du auch so eine
-
Lizenz wieder nehmen. Das soll dazu
führen, dass niemand durch Bearbeitung
-
sich das Ganze wieder sozusagen aneignen
kann, was ich da freigegeben hab. Darum
-
ist auch das meiste, also das
allerallermeiste in den Wikimedia-
-
Projekten mit dieser Bedingung versehen.
Das soll eben dafür sorgen, dass es frei
-
bleibt. So. Das ist also ganz sinnvoll.
Dann gibt es noch "nichtkommerziell". Wenn
-
man diese Bedingung wählt, ist man schon
raus aus dem Open Content. Das besagt, du
-
darfst das nur zu nichtkommerziellen
Zwecken nutzen. Sobald es irgendwie
-
kommerziell wird, muss ich gefragt werden.
Problem ist hierbei natürlich, was ist
-
nichtkommerziell? Sehr sehr schwierige
Frage, und gerade weil sie so schwierig
-
ist, ist sie für Open Content nicht mehr
geeignet. Das würde die Leute überfordern.
-
In vielen Situationen ist es ein
Graubereich, und dann sitzt man da und
-
denkt, oh Gott, dann lass ichs lieber, und
damit ist der Open-Content-Effekt kaputt.
-
Deswegen ist das nicht geeignet für Open
Content. Ja. Die Grenzen sind sehr
-
fließend, zum Beispiel bei einem
gehosteten Blog, wenn da Werbung
-
eingeblendet wird, kann man schon sagen,
ja, das ist eine kommerzielle Nutzung,
-
auch wenn nicht durch den Blogger selber
sondern durch den Hoster, aber… ja. Das
-
sind diese Grauzonenfälle, die ich meinte.
Wegen dieser Einschränkung ist das eben
-
dann kein Open Content mehr. So. Dann gibt
es noch, achso. Hier gibt es noch ne
-
Broschüre, die wir mal verfasst haben,
wenn ihr euch das mal durchlesen wollt,
-
warum das mit dem non-commercial so
problematisch ist, da ist es alles drin.
-
Die letzte Bedingung, oder das letzte
Modul was es gibt, ist "keine Bearbeitung"
-
und kann man jetzt direkt die
Transferleistung machen. Auch das ist
-
natürlich für Open Content ungeeignet,
weil die Definition ja lautete, ich darf
-
das bearbeiten, ich darf es frei nutzen.
Wenn ich es aber nicht bearbeiten darf,
-
isses natürlich kein Open Content mehr.
Ja. Eine Bearbeitung liegt immer dann vor,
-
wenn das irgendwie neu übersetzt,
geändert, neu arrangiert, transformiert
-
und so w… und so weiter wird. Das soll
aber alles möglich sein bei Open Content,
-
darum ist auch das dann ein ein No-Go für
eine Open-Content-Lizenz. Denn zum
-
Beispiel Zuschneiden eines Fotos ist nach
deutschem Urheberrecht auf jeden Fall
-
schon eine Bearbeitung. Und wenn ich die
Bilder nicht mal zuschneiden darf, dann
-
ist es kein Open Content mehr. Also auch
hier, wegen dieser Einschränkungen ist das
-
nicht als Open-Content-Lizenz geeignet.
Für diese ganzen optionale Module jenseits
-
der Namensnennung gilt immer, man sollte
nur solche Bedingungen auswählen – man
-
kann sich das ja aussuchen, als derjenige,
der das ins Netz stellt und der die Lizenz
-
aussucht, kann man sich ja dann, hat man
ja die Wahl – man sollte immer nur
-
Bedingungen setzten die man irgendwie auch
zumindest im Extremfall bereit ist
-
durchzusetzen. Denn wenn man nicht
Störgeräusch dazu bereit ist, dann ist
-
es eine reine symbolische Bedingung, und
dann schreckt sie im Zweifel nur die
-
rechtschaffenden Menschen ab, und die
bösen Leute machen's sowieso. Also immer
-
dran denken, Bedingungen nur setzen, die
man auch zumindest im Extremfall
-
durchsetzen möchte. Ja, und wie wird es
jetzt genau eingesetzt? Habe ich noch eine
-
Uhrzeit? Noch fünf Minuten? Wieviel hab
ich noch? Sieben! Ah, sehr gut. Also, es
-
gibt bei den CC-Lizenzen eine
Besonderheit. Es gibt verschiedene
-
Versionen, äh nee, oder
Darstellungsweisen, die, diese, Lizenzen,
-
gibt eine menschenlesbare, eine
juristenlesbare, und eine
-
maschinenlesbare, ist hier mal gezeigt.
Der Juristentext ist mehrere Seiten lang,
-
ist Kleingedrucktes, wie man das kennt,
aber ist eben ein Standard, den man einmal
-
gelesen haben muss und dann kennt man das.
Ist also nicht für jedes Werk neue, neues
-
Kleingedrucktes. Dann gibt es diese
menschenlesbare Variante, die das ganze
-
nochmal zusammenfasst. Und dann gibt es
noch für Suchmaschinen vor allen Dingen
-
diese RDF-Fassung von den Lizenzen. RDFA,
und, ja. Die soll also dazu führen, dass
-
Suchmaschinen, dass man bei Suchmaschinen
nach Rechten filtern kann. Also nach Open-
-
Content-Erlaubnissen sozusagen filtern
kann. Wie funktioniert das Lizenzieren?
-
Ganz einfach, es gibt diese Texte im Netz,
also diese, die ich gerade gezeigt habe,
-
diese Lizenztexte. Ich als Urheber
veröffentliche ein Werk mit dem Hinweis,
-
das soll unter dieser Lizenz stehen.
Jemand findet das und nutzt es, und fertig
-
ist der Lizenzvertrag. Also wir haben uns
nicht unterhalten, wir haben keine E-mails
-
ausgetauscht, aber die Nutzerin, der
Nutzer, die das gesehen hat mit der CC-
-
Lizenz und da genutzt hat, hat mit mir
automatisch einen Nutzungsvertrag
-
abgeschlossen, und, und wunderbar. Das
heißt aber auch, nur dann wenn überhaupt
-
eine Erlaubnis gebraucht wird, entsteht so
ein Nutzungsvertrag. Wenn ich also zum
-
Beispiel aufgrund vom Zitatrecht ohnehin
nutzen darf, dann brauche ich keine CC-
-
Lizenz, dann entsteht auch kein CC-
Lizenzvertrag, und jetzt hab ich noch fünf
-
Minuten, sehr gut. Ja. Was ist, wenn ich
es mir anders überlege? Also ich habe
-
etwas ins Netz gestellt, ich habe da nen
CC-Lizenzhinweis dran gemacht, und sagt
-
jetzt nach einer Weile, ach nee, ich will
das doch lieber einem Musiklabel
-
verkaufen, und die wollen von mir
exklusive Rechte haben. Ich nehme es jetzt
-
aus dem Netz. Ist ein bisschen schwierig,
denn die Lizenzen sind unwiderruflich
-
ausgestaltet, also da steht
"unwiderruflich" drin. Und das bedeutet,
-
jeder der die– der das schon genutzt hat,
und der mit mir diesen automatischen
-
Vertragsschluss gehabt hat, der darf das
weiter nutzen. Das heißt, ich kann an
-
meinem Inhalt, sobald es irgendwer genutzt
hat, und das sehe ich ja manchmal nicht,
-
das heißt ich weiß gar nicht so richtig
genau, mit wem ich alles Verträge habe.
-
Sobald es jemand genutzt hat kann ich
keine Exklusivrechte daran mehr
-
irgendeinem Verlag oder einem Musiklabel
geben. Das muss man sich einfach vor Augen
-
führen. Open-Content-Freigaben sind so ein
bisschen so eine Einbahnstraße an der
-
Stelle. Das sollte man einfach wissen. Ich
kann natürlich meinen eigenen also, ich
-
kann das für meine eigene Website nehmen,
ich kann auch den Lizenzhinweis entfernen,
-
das geht alles. Aber wie gesagt, wenn das
jemand anderes schon geholt hat und gibt
-
es weiter, das darf er auch, oder sie. Das
heißt, nur weil ich's aus dem Netz nehme
-
auf meiner Website, andere die das schon
genutzt haben, dürfen es dann auch auf
-
ihren Websites weiter nutzen. Genau. Die
Wikipedia macht das genauso. Wikipedia ist
-
auch so freigegeben, wenn man runter
scrollt ist da unten dieser Lizenzhinweis,
-
könnt ihr euch ja mal angucken, wie der
genau aussieht, die meisten Leute lesen ja
-
gar nicht bis unten, bis ganz unten, weil
das braucht man üblicherweise nicht, aber
-
der Lizenzhinweis ist ganz zentral für,
immer für Open Content, auch bei CC
-
genauso wie bei anderen Lizenzvarianten,
weil: Vom Urheber aus gesehen wird dadurch
-
das Vertragsangebot erzeugt, und die
Nutzerinnen und Nutzer können daran
-
erkennen, was sie denn dürfen und was
nicht. Also der Lizenzhinweis, wenn der
-
verloren geht, kaputt geht, indem ihr den
verändert, es ist gerade bei Social-Media-
-
Sharing ein Problem, weil Facebook diese
Lizenzhinweise nicht übernimmt, wenn man
-
was postet zb, das ist schlecht. Also der
Lizenzhinweis ist ganz wichtig, und weil
-
man da eben kleine Dinge falsch machen
kann, die dann dazu führen, dass die
-
Lizenz nicht entsteht, und die Erlaubnis
nicht entsteht, deswegen gibt es jetzt ein
-
Hilfsmittel von Wikimedia Deutschland, den
Lizenzhinweisgenerator. Wenn ich also ein
-
CC-Bild von Wikimedia Commons nutzen will
und möchte nichts falsch machen, dann gehe
-
ich am besten auf
Lizenzhinweisgenerator.de, dann komme ich
-
auf so eine Website. Da kann ich dort die
URL reinposten, äh reinpasten von dem
-
Bild, und dann gibt mir das, gibt mir der
Generator direkt den Lizenzhinweis aus, so
-
wie er sein muss, und das ist sehr sehr
praktisch. Gibt es noch andere Tools? Ja,
-
das mach ich jetzt noch schnell fertig,
weiß nicht, bin wahrscheinlich gleich
-
durch? Also von "alle Rechte vorbehalten"
kommt man über CC-Lizenzen und ähnliche
-
auf "manche Rechte vorbehalten", aber es
gibt auch noch die Möglichkeit, alle
-
Rechte, sich aller Rechte zu entledigen,
auf "keine Rechte mehr vorbehalten". Und
-
das macht man zum Beispiel mit
öffentlichen Erklärungen wie CC Zero. Hier
-
ist, das ist also ein separates Tool. Das
ist keine Lizenz in dem Sinne, sondern das
-
ist eine Freigabeerklärung, die sagt, hey
Leute, ich verzichte auf meine ganzen
-
Rechte, macht damit was ihr wollt, aber
behelligt mich damit nicht. Ihr müsst auch
-
meinen Namen nicht mehr nennen. Da wo das
passt, ist das als Tool geeignet. Das ist
-
natürlich keine, also Open Content kann
ich auch mit den anderen Lizenzen
-
schaffen, mit den beiden, die ich genannt
habe, aber ich kann auch total bis zum
-
Maximum in die Öffnung gehen über sowas.
Genau. Und dann gibt es noch ein Tool was
-
"Public Domain", also was gemeinfreie
Werke besser findbar machen soll. Das ist
-
die Public Domain Mark. Ist vielleicht
auch für den einen oder anderen
-
interessant, wenn ihr'n Projekt mit
gemeinfreien Inhalten machen wollt. Hier
-
ist nochmal der Unterschied erklärt: Die
Lizenzen, diese sechs oder CC Zero, die
-
verändern tatsächlich die Rechtslage. Die
Public Domain Mark weist nur auf eine
-
bestimmte Rechtslage hin, ist also der
grundlegende Unterschied. Genau, ähm… ach
-
nee. Wieso ist das denn noch drin? Okay.
Nee, das hatten wir vorhin schon. Dann bin
-
ich glaube ich gerade noch in der Zeit
oder? Ja, dann vielen Dank, dann jetzt
-
wenn ihr Fragen habt, könnt ihr fragen.
-
Applaus
-
Herald: Ja genau. Hört man mich? Ja. Also
erst mal herzlichen Dank gab es schon
-
Applaus für den Vortrag, und gibt es jetzt
Fragen? Dann…
-
Q: Hallo, Sascha ist mein Name. Ich wollte
fragen, mit der CC Zero-Lizenz. Gibt es
-
die überhaupt so in der Form in
Deutschland? Kann man die, wenn man jetzt
-
Wikimedia nach– oder Wikipedia nachbauen
würde, noch mal neu starten, und dann CC
-
Zero überhaupt rechtlich legal?
A: Ja, CC Zero hat Deutschland das
-
Problem, dass ich als Urheber, also wir
haben in Deutschland ein sehr europäisches
-
Urheberrechtsverständnis. Das führt dazu,
dass ich meine Urheberrechte nicht
-
komplett loswerden kann. Also ich, selbst
wenn ich das möchte, es ist mir vom
-
Gesetzgeber, also im Urheberrechtsgesetz
steht, dass es sozusagen nicht veräußerbar
-
ist. Deswegen kann ich CC Zero nur
indirekt verwenden. CC Zero ist also eine
-
Aufgabeerklärung, ich gebe meine Rechte
auf. Das geht nach dem deutschen
-
Urheberrechtsgesetz so eigentlich nicht
komplett. Darum hat CC Zero eine
-
sogenannte Fallback-Lizenz eingebaut, die
letztlich so was ist wie die CC-Lizenz,
-
nur ohne jegliche Bedingungen. Das erzeugt
dasselbe, nur eben auf einem anderen Weg,
-
weil ich diese Aufgabeerklärung rechtlich
nicht machen kann in Deutschland, mache
-
ich's dann halt über eine bedingungslose
Lizenz. Hat aber einen sehr sehr ähnlichen
-
Effekt, darum kann man schon sagen dass
man CC Zero in Deutschland benutzen kann,
-
nur eben nicht so zu 100%
sondern mehr so zu 98%.
-
Q: Hallo, Danke für den Vortrag. Meine
Frage ist, wenn ich, also du sagst grad,
-
man kann in Deutschland nicht alle Rechte
abgeben, das heißt es kann mir in
-
Deutschland nicht passieren, dass ich
irgendwas veröffentliche, wenn auch ohne
-
Lizenz, dass jemand anderes das nimmt und
dann selbst eine Lizenz dafür…
-
A: Nee, genau
Q: …holt. Okay, cool, danke.
-
A: Genau. Lizenzen kann immer nur der
vergeben, der die Rechte auch hat, oder
-
die. Und zwar bei CC-Lizenzen muss man
wirklich fast alle Rechte haben, sonst
-
kann man keine CC-Lizenz vergeben. Das
heißt, jemand der dein Werk nimmt und da
-
ne die CC-Lizenz dran macht, der macht
einen, das hat keine Wirkung, zumindest
-
rechtlich nicht. Genau.
Q: Hallo, ich wollte nur mal fragen, zu
-
dem Punkt mit der öffentlichen und
nichtöffentlichen Versammlung. Wie ist das
-
denn definiert mit dem "jemanden kennen"
oder "nicht kennen"? Also wie genau muss
-
dieser Kontakt sein?
A: Ja, es ist in der Rechtsprechung auch
-
irgendwie wischi-waschi. Das heißt,
persönlich bekannt… Also erstmal, wenn
-
Leute verwandt sind, auf jeden Fall. Wenn
man befreundet ist, im Sinne von
-
"Freunde", nicht Facebook-Freunde sondern
richtige Freunde, auch das gilt. Und
-
schwierig wird es bei so Sachen wie ein
Seminar an der Uni, wo natürlich der, die,
-
der Professor, die Professoren alle
irgendwie kennt. Das wurde aber anerkannt
-
als, als ausreichende Verbindung. Also
man, man kennt die Person mit Namen, man
-
weiß wer das ungefähr ist, das wird dann
als ausreichend anerkannt. Es wird in der,
-
an der Uni hat man eher das Problem, dass
auch Leute in die Vorlesungen reinlaufen
-
dürfen, weil die, weil die öffentlich
zugänglich sind– oh. Wo man dann nicht
-
mehr ganz sicher sein kann, dass sich auch
alle wirklich kennen. Aber bei Seminaren,
-
und wenn da sonst keiner sitzt, dann ist
das nicht-öffentlich noch. Also das ist
-
ein bisschen, es gibt wieder wie so oft
keine klare Grenze, sondern so ne leicht
-
verschwommenen Grenze.
Q: Danke für den Vortrag! Jetzt finde ich
-
irgendwo zum Beispiel auf einer Commons-
Seite von der Wikimedia a Foto das ich
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gern auf Facebook posten würde.
A: Ja.
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Q; Das steht unter einer Creative-Commons-
Namensnennung und Sharealike. Jetzt hat
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aber Facebook natürlich seine eigenen
Lizenzbestimmungen für Material, das dort
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veröffentlicht wird. Stehen die dem
Sharealike jetzt entgegen, und dürfte ich
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das verwenden?
A: Also Facebook hat ja AGB, also solche
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Nutzungsbedingungen, wo drinsteht, "Sie
garantieren uns, dass Sie alle Rechte
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haben, dass wir uns bei ihnen schadlos
halten dürfen usw.", das gilt zwischen dir
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und Facebook. Das heißt, es kann sein,
dass Facebook dann irgendwann wenn
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Facebook verklagt wird weil da ein Bild
online steht bei denen was da nicht stehen
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darf, dass sie dann bei dir Regress
nehmen, dafür haben die diese Bedingungen.
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Außerhalb dieser Beziehung von dir und
Facebook, also von Facebook-Accountnutzer
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und Facebook-Unternehmen, hat das keine
große Wirkung. Wenn du jetzt ein Bild von
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Wikimedia Commons nimmst, und es da
sharest hast du das Problem, dass der
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Lizenzhinweis im Zweifel vom, vom
Facebook-System entfernt wird, oder je
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nachdem was, wie du's postest verschwindet
der halt. Und dann ist die Frage, hast du
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das dort, also du hast veranlasst, dass es
aufm Facebook-Server gespeichert wird, und
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dann kann es sein, dass du dann später von
dem Urheber belangt wirst, weil er sagt,
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hallo ich habe das aber unter CC-Lizenz
freigegeben, da fehlt ja der Hinweis. Und
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dadurch entsteht das Problem. Nicht so
sehr bei dem Kleingedruckten zwischen dir
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und Facebook, das dient nur denen als
Rückversicherung, sondern eben durch
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dieses System, technische System-, äh,
-probleme, weil diese, diese Social-Media-
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Systeme sind nicht darauf ausgelegt, CC-
Hinweise mitzuschleppen. Und deswegen gibt
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es eine Empfehlung, man sollte, wenn man
Bilder von Wikimedia Commons zum Beispiel
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nimmt, dann kann man den CC-Hinweis als,
sozusagen als Ergänzung unters Bild
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hängen, als, in die Grafik. Dann ist man
auf der sicheren Seite auf jeden Fall.
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Aber das sind so Krücken. Es wäre viel
besser wenn Facebook das mitziehen würde.
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H: Hier war noch eine Frage. Es ist jetzt
leider die letzte Frage, weil wir haben
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gleich danach noch einen Talk. Aber ich
denke du bist dann auch gleich noch
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verfügbar wenn's noch Fragen gibt.
Q: Dann zieh ich zurück. Ist okay. Ich
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frag hinterher, das ist eh ne…
H: Na gut, gibts dann noch für jetzt
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gleich eine Frage?
A: Da war noch eine? Oder da.
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Q: Direkt daran anschließend, du hast
gesagt, man kann diese Creative-Commons-
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Lizenzangabe in die Grafik einbauen. Wenn
die Grafik jetzt "No Derivatives" ist darf
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ich die ja eigentlich nicht verändern, was
mach ich denn dann?
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A: Ja wenn du's wirklich ergänzt, also
wenn der Rest von der Grafik unverändert
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bleibt, dann ist es wahrscheinlich kein
Verstoß gegen No Derivatives, also gegen
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"keine Bearbeitung", das ist der englische
Name für diese Bedingung. Also, nur, nur
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weil unten was drunter klemmt kann niemand
wirklich sagen, mein Bild ist in seiner
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Erscheinungsformen verändert, also das
wäre sehr weit hergeholt. Deswegen ist das
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rechtssicher. Nur, das ist sehr
umständlich, also ich meine, das macht
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fast niemand, insofern…
H: Okay dann noch mal einen herzlichen
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Applaus für den Vortrag!
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Applaus
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Abspannmusik
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Untertitel erstellt von c3subtitles.de
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