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36C3 Wikipaka WG: Grundlagen Urheberrecht - Schwerpunkt CC-Lizenzen

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    36C3 Intromusik
  • 0:19 - 0:23
    Herald: Ok hallo, herzlich willkommen
    jetzt zu unserem nächsten Talk in der
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    Wikipaka-WG. Es geht um das Thema
    Urheberrecht. Das hat ja dieses Jahr doch
  • 0:28 - 0:33
    recht viele Leute bewegt mit der
    Urheberrechtsreform der EU, und John hält
  • 0:33 - 0:38
    jetzt einen Vortrag darüber zum Thema
    Grundlagen Urheberrecht, Schwerpunkt
  • 0:38 - 0:43
    Creative-Commons-Lizenzen. Ich sag gar
    nicht viel mehr sondern wünsche euch viel
  • 0:43 - 0:46
    Spaß bei dem Talk.
  • 0:46 - 0:49
    Applaus
  • 0:49 - 1:09
    John: Hallöchen! So jetzt hab ich gleich.
    Warte mal… Äh… Nanu? Ahja. So. Herzlich
  • 1:09 - 1:15
    willkommen! Ich werde allerdings nicht
    über die EU-Urheberrechtsreform sprechen,
  • 1:15 - 1:20
    das ist… ich kann's auch nicht mehr
    hören. Ich will euch was erzählen zum
  • 1:20 - 1:25
    Thema Urheberrecht an Bildern vor allen
    Dingen, und dann wie man mit CC-Lizenzen
  • 1:25 - 1:30
    umgeht. Und ich muss ein bisschen auf die
    Tube drücken, weil ich nur 50 Minuten habe
  • 1:30 - 1:38
    plus 5 Minuten Q&A, und das ist recht
    sportlich. Also. Ich habe zwei Teile, eben
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    Grundlagen des Urheberrechts aus Sicht von
    Fotografierenden vor allen Dingen, und CC-
  • 1:42 - 1:47
    Lizenzen in der Praxis. Hat jemand noch
    nie von CC-Lizenzen gehört? Noch nie? Ah,
  • 1:47 - 1:54
    nee, keiner da. Gut. Alle schon mal davon
    gehört. Wir reden hier heute über diese
  • 1:54 - 1:57
    beiden oberen Dinge. Nicht über
    Persönlichkeitsrechte, also nicht
  • 1:57 - 2:00
    verwechseln, wir reden hier nur bei
    Urheberrecht und sogenannte verwandte
  • 2:00 - 2:05
    Schutzrechte. Also, Grundlagen des
    Urheberrechts aus Sicht Fotografierender.
  • 2:05 - 2:11
    Es geht um zwei Dinge. Es geht um das
    Urheberrecht am fotografierten Motiv wenn
  • 2:11 - 2:17
    es ein Werk ist, und am… ums Urheberrecht
    der fotografierenden Person an ihrem
  • 2:17 - 2:26
    eigenen Foto. Der erste Teil, was braucht
    das immer so lange? Ja. Also, Rechte an
  • 2:26 - 2:31
    fotografierte Objekten, was darf ich
    einfach so fotografieren? Ab wann muss ich
  • 2:31 - 2:36
    um individuelle Erlaubnis fragen? Und,
    dritter Teil, wen muss ich dann eigentlich
  • 2:36 - 2:44
    fragen. So habe ich es aufgebaut, ich
    hoffe ihr könnt was damit anfangen. So.
  • 2:44 - 2:48
    Jetzt gehe ich hier wieder rein… Ja. Also,
    was darf ich einfach so fotografieren ohne
  • 2:48 - 2:53
    zu fragen? Denn nicht alles was man
    fotografieren kann ist irgendwie dem
  • 2:53 - 2:58
    Urheberrecht unterworfen. Zum Beispiel das
    hier. Das ist ein, das ist das berühmte
  • 2:58 - 3:04
    Affen-Selfie. Das ist der der Affe, der
    sich selber fotografiert hat. Und der Affe
  • 3:04 - 3:08
    als Motiv ist nicht schutzfähig, das
    heißt, wunderbar, ich kann Tiere in der
  • 3:08 - 3:12
    Natur fotografieren, und die Tiere können
    mich nicht verklagen auf
  • 3:12 - 3:17
    Urheberrechtsverletzung. Natürlich darf
    auch die Landschaft frei fotografieren…
  • 3:17 - 3:24
    Oh, da ist ein Typo drinnen, Moment, das
    geht ja nun nicht. Das muss ich mal eben
  • 3:24 - 3:38
    ändern, sonst vergesse ich's. So. Live
    gefixt. Ups. Ja. Aber hier fängt's schon
  • 3:38 - 3:56
    an mit dem Kleingedruckten, wie man sieht.
    Denn… nanu? Was macht er denn? Ah.
  • 3:56 - 4:03
    Komisch. Äh, jetzt habe ich meine Vorschau
    hier verloren, aber ich hoffe, kriegen das
  • 4:03 - 4:08
    auch so hin. Genau, ich darf die
    Landschaft fotografieren, es sei denn es
  • 4:08 - 4:14
    sind Werke drin, oder erkennbare Personen
    im Bild, und ich darf in Deutschland
  • 4:14 - 4:21
    zumindest derzeit noch Fotos machen,
    unabhängig davon, wem das Ganze gehört.
  • 4:21 - 4:24
    Also wem die Grundstücke gehören und wem
    die Gegenstände darauf gehören. Das könnte
  • 4:24 - 4:32
    sich aber bald ändern, da komme ich
    nachher noch dazu. Jetzt wird es langsam
  • 4:32 - 4:37
    langsamer. Alte und gemeinfreie Werke darf
    ich auch fotografieren. Also die Notre
  • 4:37 - 4:42
    Dame als eigenes Kunstwerk darf ich
    fotografieren, ich darf auch ein altes
  • 4:42 - 4:45
    Kunstwerk von der Notre Dame
    fotografieren, so wie dieser, diesen
  • 4:45 - 4:51
    Kupferstich, alles wunderbar. Aber, alles
    was darüber hinausgeht, da wird es dann
  • 4:51 - 4:57
    schon schwierig. Denn, vieles kann sehr
    schnell urheberrechtlich geschützt sein,
  • 4:57 - 5:01
    denn das… dafür braucht es nur drei Dinge:
    eine Person muss etwas Neues in eine
  • 5:01 - 5:06
    wahrnehmbare Form bringen, und zack habe
    ich Urheberrechtsschutz. Zum Beispiel auch
  • 5:06 - 5:10
    dieses schöne Haus, würde man ja denken,
    von der Stange, ist doch kein Werk, ist
  • 5:10 - 5:16
    auch kein Kunstwerk, trotzdem im Zweifel
    urheberrechtlich geschützt. Der Architekt,
  • 5:16 - 5:20
    die Architektin hat einen, ein
    Urheberrecht an diesem Haus. An dem
  • 5:20 - 5:27
    Entwurf. Auch ein Problem in letzter Zeit:
    Logos und Markenzeichen, hat vor allem die
  • 5:27 - 5:31
    Wikipedia immer wieder ein Problem mit,
    war früher urheberrechtlich völlig egal.
  • 5:31 - 5:34
    Hat man sich gesagt, nein, sind
    Gebrauchsgrafiken, aber inzwischen hat die
  • 5:34 - 5:38
    Rechtsprechung sich da Dinge ausgedacht,
    die dazu führen, dass man jetzt auch immer
  • 5:38 - 5:45
    bei Logos, wie dem Tempo-Logo mit
    Urheberrecht rechnen muss. Das ist so ne
  • 5:45 - 5:49
    kleine Übersicht der Werkarten, die es
    gibt. Um mal den ganzen Strauß
  • 5:49 - 5:54
    aufzumachen. Das ist aber nicht
    abschließend. Es kann auch diverse andere
  • 5:54 - 5:58
    Werkarten geben, an die keiner bisher
    gedacht hat. Auch die sind automatisch vom
  • 5:58 - 6:01
    Urheberrecht erfasst. Das
    Urheberrechtsgesetz ist da sehr flexibel
  • 6:01 - 6:07
    im Sinne der Urheber. Das ist auch gut so.
    Dann daneben gibt es noch die sogenannten
  • 6:07 - 6:10
    Leistungsschutzrechte. Die
    Leistungsschutzrechte werden oft
  • 6:10 - 6:15
    vergessen, aber sind sehr sehr
    praxisrelevant. Und Leistungsschutzrechte
  • 6:15 - 6:17
    nennt man auch verwandte Schutzrechte,
    weil sie sehr ähnlich sind wie das
  • 6:17 - 6:22
    Urheberrecht, aber formell ist das was
    anderes. Und die Leistungsschutzrechte
  • 6:22 - 6:27
    liegen bei vielen Unternehmen vor allen
    Dingen, die rund um Urheberrechtsrelevante
  • 6:27 - 6:32
    Produktion von Kunst und, und Medien
    Hilfsdienstleistungen erbringen. Zum
  • 6:32 - 6:36
    Beispiel der Tonträgerhersteller, also das
    Musiklabel bekommt ein eigenes
  • 6:36 - 6:41
    Leistungsschutzrecht an der Musikaufnahme.
    Genauso der Filmhersteller, also die
  • 6:41 - 6:50
    Filmproduktionsfirma bekommt ein eigenes
    Leistungsschutzrecht am Film. Frage: Sind
  • 6:50 - 6:55
    auch Werkteile schutzfähig? Ja, natürlich.
    Wir haben hier diesen, dieses berühmte,
  • 6:55 - 7:01
    den berühmten Faust… das Faust recken bei
    der Siegerehrung, und natürlich, wenn ich
  • 7:01 - 7:05
    das ausschneide ist auch das wiederum als
    eigenes Werk schutzfähig. Das heißt, ich
  • 7:05 - 7:09
    kann mich nicht dem Urheberrecht
    entziehen, indem ich Ausschnitte mache.
  • 7:09 - 7:14
    Oder in der Regel zumindest nicht. Was
    bedeutet urheberrechtlicher Schutz?
  • 7:14 - 7:17
    Urheberrechtlicher Schutz bedeutet "Alle
    Rechte vorbehalten", ganz einfach. Alles
  • 7:17 - 7:22
    was man an Rechten haben kann, ist dem
    Urheber vorbehalten, der Urheberin. Und
  • 7:22 - 7:27
    sogar das das, was ich jetzt hier spreche,
    diese Rede, die ich hier halte: sofort
  • 7:27 - 7:30
    urheberrechtlich geschützt. Ich darf das
    also alles verbieten, was ihr damit der
  • 7:30 - 7:35
    Kamera macht. Ja. Also alles sehr einfach,
    sehr urheberfreundlich, und das ist auch
  • 7:35 - 7:43
    durchaus sehr sehr gut so. Aber natürlich
    müssen Urheberinnen und Urheber auch die
  • 7:43 - 7:49
    Allgemeinheit im Blick behalten. Wir alle
    laufen durch Städte, jeden Tag, und müssen
  • 7:49 - 7:53
    uns mit lauter architektonischen Werken
    auseinandersetzen. Das heißt, wenn ich als
  • 7:53 - 7:57
    Urheber mein Werk in die Öffentlichkeit
    entlasse, dann muss ich damit leben, dass
  • 7:57 - 8:01
    die Öffentlichkeit gewisse Dinge damit tun
    möchte und auch tun darf,
  • 8:01 - 8:05
    berechtigterweise. Und deswegen, also zum
    Beispiel der öffentliche Straßenraum, den
  • 8:05 - 8:10
    nehme ich einfach wahr, da lebe ich, in
    Berlin in dem Fall, und ich muss mich mit
  • 8:10 - 8:14
    den Werken die dort an der Straße zu sehen
    sind auseinandersetzen können. Deswegen
  • 8:14 - 8:17
    gibt es die sogenannten Schranken des
    Urheberrechts. Ich habe hier mal so eine
  • 8:17 - 8:22
    besondere Schranke, die eigentlich was
    ermöglicht, abgebildet. Die heißen jetzt
  • 8:22 - 8:27
    neuerdings gesetzliche Erlaubnisse, um das
    ganze ein bisschen unmissverständlicher zu
  • 8:27 - 8:35
    machen. Was gibt es da so? Ganz wichtig,
    kennen auch viele, das Zitatrecht § 51
  • 8:35 - 8:39
    Urheberrechtsgesetz, soll dazu dienen,
    dass man, dass ich mich mit den Werken
  • 8:39 - 8:43
    anderer in meinen eigenen Werken
    auseinandersetzen kann. Und da steckt
  • 8:43 - 8:47
    schon der Teufel im Detail. Ich muss mich
    wirklich damit auseinandersetzen. Ich kann
  • 8:47 - 8:51
    also nicht in meinem Blog zum Beispiel ein
    Bild von jemandem anders einfach dekorativ
  • 8:51 - 8:56
    verwenden und sagen, ich zitiere das, ja?
    Sondern das Zitat braucht eine inhaltliche
  • 8:56 - 9:01
    Auseinandersetzung mit dem zitierten
    Etwas, und das zitierte Etwas muss auch,
  • 9:01 - 9:04
    darf auch nicht größer sein, als das, was
    ich unbedingt brauche für meine
  • 9:04 - 9:11
    Auseinandersetzung damit. Das wird häufig
    übersehen. Beiwerk ist eine Regelung, die
  • 9:11 - 9:15
    sehr hilfreich ist, wenn ich also jetzt
    hier den Congress filme, filmen würde,
  • 9:15 - 9:19
    filmen dürfte, und würde jetzt bestimmte
    Kunstwerke, wie– viele von den
  • 9:19 - 9:24
    Installationen hier werden ja als Werk
    durchaus schutzfähig sein, wenn ich die so
  • 9:24 - 9:27
    schwenkartig mitfilme, weil ich hier den
    Congress filmen möchte, dann ist das in
  • 9:27 - 9:31
    Ordnung, weil das Beiwerk ist. Oder
    zumindest dachte man früher, das ist ganz
  • 9:31 - 9:38
    einfach und in Ordnung, bis das, bis der
    Bundesgerichtshof sich überlegt hat, das
  • 9:38 - 9:44
    noch strenger zu handhaben und auf die
    Idee kam: Beiwerk ist nur noch das, was
  • 9:44 - 9:51
    eine so geringfügige inhaltliche Beziehung
    zum Hauptgegenstand hat, dass es nicht
  • 9:51 - 9:56
    erkennbar stil- oder stimmungsbildend ist.
    So, jetzt dürfen wir uns alle überlegen,
  • 9:56 - 9:59
    was damit wohl gemeint sein könnte. Man
    könnte jetzt sagen, diese Kunstwerke, die
  • 9:59 - 10:02
    hier in der Halle stehen, die sind
    durchaus stimmungsbildend. Weil die machen
  • 10:02 - 10:06
    ja hier die optische Stimmung auch. Und
    sind damit kein Beiwerk mehr, und dann
  • 10:06 - 10:10
    dürfte ich schon nicht mehr so
    drüberfilmen. Also, diese Rechtsprechung
  • 10:10 - 10:16
    ist sehr problematisch. Zum Beispiel, hier
    ein Beispiel, das ist das, ähm, das… wie
  • 10:16 - 10:23
    heißt das? Sandro hilf mir mal, wie heißt
    das? Konzerthaus, das Konzerthaus in
  • 10:23 - 10:34
    Berlin. Warum ist jetzt… Hallo? Ihr habt–
    ah. Das Berliner Konzerthaus als Werk
  • 10:34 - 10:37
    natürlich schutzfähig, gut, ist es so alt,
    dass der Urheber zu lange tot ist, als
  • 10:37 - 10:43
    dass es noch eine Rolle spielen würde,
    aber: Hier, diese Banner sind Werke im
  • 10:43 - 10:48
    Zweifel. Weil sie gestaltet sind, weil sie
    künstlerisch gestaltet sind. Ist das jetzt
  • 10:48 - 10:52
    Beiwerk, ja oder nein? Sehr schwierige
    Frage, weil natürlich macht das, dieses
  • 10:52 - 10:56
    Blau macht natürlich die Stimmung schon
    auch irgendwie. Und nach der neuen BGH-
  • 10:56 - 10:59
    Rechtsprechung müsste man sich jetzt schon
    fragen, ist das noch Beiwerk, darf ich das
  • 10:59 - 11:05
    noch mitfotografieren, ja oder nein. Dann,
    wichtige Schranke, wichtige Erlaubnis für
  • 11:05 - 11:09
    uns alle ist die Berichterstattung über
    Tagesereignisse. Die ist allerdings auch
  • 11:09 - 11:14
    nur denjenigen erlaubt, die eine
    Berichterstattung machen. Also das sind im
  • 11:14 - 11:19
    Zweifel Medien, aber natürlich auch
    Onlinemedien, Blogs usw. Und das Problem
  • 11:19 - 11:23
    hierdran ist, es muss immer noch aktuell
    sein. Wenn ich also Dinge aus dem
  • 11:23 - 11:29
    aktuellen Tagesgeschehen abfotografiere,
    ist das nach dieser Schranke in der Regel
  • 11:29 - 11:33
    in Ordnung. Aber nach zwei Wochen oder
    zwei Monaten ist es dann nicht mehr
  • 11:33 - 11:36
    aktuell, und dann darf ich's auch nicht
    mehr im Netz stehen haben. Also gerade das
  • 11:36 - 11:40
    Internet hat das ganze problematisiert,
    weil Dinge einfach, auch Presseberichte
  • 11:40 - 11:44
    von vor Jahren immer noch online stehen,
    aber da eigentlich zumindest nach dieser
  • 11:44 - 11:48
    Regel nicht mehr online stehen dürfen oder
    zumindest die Bilder nicht mehr online
  • 11:48 - 11:53
    stehen dürfen. Genau.
    Berichterstattungsfreiheit ist eben
  • 11:53 - 11:58
    zeitlich begrenzt. Und dann gibt es noch
    die Panoramafreiheit. Eins meiner
  • 11:58 - 12:03
    Lieblingsthemen, weil ich ja bei Wikimedia
    arbeite. Auch genannt Straßenbildfreiheit.
  • 12:03 - 12:08
    Ich habe extra dieses Bild – gleich, kommt
    gleich nochmal – genommen, weil man sieht,
  • 12:08 - 12:12
    in Deutschland darf ich nur vom
    Straßenniveau aus Bilder von Gebäuden
  • 12:12 - 12:17
    machen. Die Panoramafreiheit erlaubt mir
    alle öffentlich sichtbaren Werke, wozu
  • 12:17 - 12:24
    Gebäude gehören, aber auch Kunstwerke auf
    Plätzen usw., Statuen, Plastiken usw., die
  • 12:24 - 12:27
    darf ich vom Straßenraum aus
    fotografieren. Aber auch nur vom
  • 12:27 - 12:31
    öffentlichen Straßenraum aus. Das heißt
    nicht vom Privatgrund, und auch nur vom
  • 12:31 - 12:35
    Straßenniveau aus, nicht mit ner Leiter,
    nicht mit einem langen Selfiestick oder
  • 12:35 - 12:39
    sonst was, sondern nur, was man so als
    Mensch normalerweise mit der Kamera noch
  • 12:39 - 12:46
    so an Höhe hinbekommt. Daher das
    Hundertwasserhaus von unten fotografiert,
  • 12:46 - 12:49
    da gibt es einen Unterschied zur
    Rechtslage in Österreich. In Österreich
  • 12:49 - 12:54
    darf ich auch aus dem ersten Stock zum
    Beispiel Bilder machen und bin von der
  • 12:54 - 13:01
    Panoramafreiheit gedeckt; in Deutschland
    leider nicht. Ja hier noch eine Quizfrage
  • 13:01 - 13:05
    sozusagen. Das Landgericht Berlin, der
    Innenraum, ist das wohl von der
  • 13:05 - 13:10
    Panoramafreiheit gedeckt? Nein, ebenfalls
    nicht, weil es ein Innenraum ist. Und in
  • 13:10 - 13:15
    Deutschland darf man nur die
    Außenansichten von Dingen nach diesem,
  • 13:15 - 13:21
    nach dieser Regelung fotografieren und das
    dann nutzen später. Und noch ne Frage. Hat
  • 13:21 - 13:26
    sich jemand, war jemand schon am Leben,
    als der Reichstag verhüllt wurde? Ja, oh
  • 13:26 - 13:34
    ja, hehe. Genau. Ja. Panoramafreiheit, ja
    oder nein? Nein in dem Fall, darum ist das
  • 13:34 - 13:39
    Bild hier auch nicht abgebildet. Weil
    tatsächlich das ganze permanent an den
  • 13:39 - 13:42
    öffentlichen Plätzen installiert sein
    muss, was ich da fotografiere, und der
  • 13:42 - 13:46
    verhüllte Reichstag war nur für zwei
    Wochen installiert. Das gilt nicht als
  • 13:46 - 13:52
    permanent im Sinne dieser Regelung, darum
    keine Panoramafreiheit. Also, deswegen ist
  • 13:52 - 13:55
    der verhüllte Reichstag auch in der
    Wikipedia nicht zu sehen, sondern ist nur
  • 13:55 - 14:01
    verlinkt. Also Wikipedia ist wie immer
    total rechtskonform und, und gewissenhaft,
  • 14:01 - 14:07
    und an der Stelle wunderbar nur verlinkt.
    Also ich zeige es jetzt hier mal aus, ne,
  • 14:07 - 14:11
    also, aus… ich zitiere das jetzt. Nein, es
    ist auch kein Zitat. Aber, also das wäre
  • 14:11 - 14:15
    jetzt so halblegal was ich hier mache. Ich
    wollte es natürlich als Anschauungsobjekt
  • 14:15 - 14:18
    euch trotzdem nochmal zeigen. Aber das
    darf ich normalerweise nicht, so was darf
  • 14:18 - 14:23
    ich nicht, temporäre Kunstwerke darf ich
    nicht einfach fotografieren. So. Wie ist
  • 14:23 - 14:28
    es mit dem AIDA-Kussmund? Der AIDA-
    Kussmund der an dem Schiff angemalt ist:
  • 14:28 - 14:33
    War jetzt großer Streitfall, ist das ein
    öffentliches Werk, ist das ein Werk, was
  • 14:33 - 14:35
    permanent an öffentlichen Plätzen
    installiert ist. Problem ist natürlich,
  • 14:35 - 14:40
    ist bewegt sich, das Schiff fährt, aber da
    haben die Gerichte gesagt, ja, das ist
  • 14:40 - 14:43
    permanent öffentlich. Das bewegt sich zwar
    aber das ist die ganze Zeit in der
  • 14:43 - 14:47
    Öffentlichkeit, darum ist es in Ordnung.
    Das gleiche gilt für Werbung auf Bussen,
  • 14:47 - 14:51
    also künstlerisch gestaltete Werbung auf
    großen Bussen oder so. Solche Dinge darf
  • 14:51 - 14:55
    man fotografieren, auch wenn es sich
    bewegt. Weil es ist in der Öffentlichkeit
  • 14:55 - 15:01
    sozusagen permanent sichtbar. Ja, und
    nicht vergessen, das wird immer vergessen
  • 15:01 - 15:04
    bei der Panoramafreiheit, selbst wenn ich
    das nutzen darf nach der Panoramafreiheit,
  • 15:04 - 15:07
    muss ich trotzdem noch nen Architekten
    oder Künstler angeben, wenn ich's nutze,
  • 15:07 - 15:11
    und das macht fast niemand. Es ist ein
    bisschen schade, weil das steht im Gesetz,
  • 15:11 - 15:14
    müsste man eigentlich machen, und es hält
    sich niemand dran, aber ich will es
  • 15:14 - 15:19
    zumindest noch mal genannt haben. So, dann
    gibt es noch die amtlichen Werke. Das sind
  • 15:19 - 15:26
    Werke, die aus Behörden kommen. Die sind
    grundsätzlich urheberrechtsfrei. Aber auch
  • 15:26 - 15:29
    da muss ich die Quelle angeben, wenn ich
    das benutze, und ich darf es nicht
  • 15:29 - 15:34
    verändern, und das ist das große Problem
    für Open Content. Also wenn ihr, wenn ihr
  • 15:34 - 15:37
    mal mit der Open Knowledge Foundation
    redet über das Thema amtliche Werke, dann
  • 15:37 - 15:45
    kriegen die so, kriegen die so rote
    Ausrufungszeichen in den Augen, weil ich
  • 15:45 - 15:47
    darf zwar die Dinge nutzen, aber ich muss
    sie komplett so lassen wie sie sind. Ich
  • 15:47 - 15:51
    darf nichts aus… ich darf keinen Teil aus
    einer öffentlichen Broschüre raus nehmen
  • 15:51 - 15:56
    und auf Wikipedia setzen oder so. Es muss
    immer das komplette, das komplette Werk
  • 15:56 - 16:00
    sein. Und das ist natürlich blöd. Open
    Content, Open Data funktioniert so einfach
  • 16:00 - 16:04
    nicht, und wir bemühen uns deswegen
    seitens Wikimedia Deutschland, dass das
  • 16:04 - 16:10
    gesetzlich geändert wird. Mal gucken ob
    das klappt. Ja das waren die Schranken.
  • 16:10 - 16:14
    Und jetzt, also das sind die gesetzlichen
    Erlaubnisse. Jetzt gibt es aber manchmal
  • 16:14 - 16:18
    keine gesetzliche Erlaubnis die mir hilft,
    dann muss ich wohl individuelle Erlaubnis
  • 16:18 - 16:22
    einholen, also von denjenigen, die die
    Rechte haben an den Dingen. Aber wann muss
  • 16:22 - 16:24
    ich das denn machen? Ich muss das vor
    allen Dingen machen wenn es irgendwie
  • 16:24 - 16:29
    öffentlich wird. Also wenn das, was ich
    mache, eine Öffentlichkeit erreicht. So.
  • 16:29 - 16:35
    Und die Art, wie das die Öffentlichkeit
    erreicht ist völlig egal. Gedruckt, online
  • 16:35 - 16:40
    gesprochen, aufgeführt, alles wurscht, die
    Frage ist, ist es öffentlich oder nicht.
  • 16:40 - 16:46
    Und da gibt es eine Definition: öffentlich
    ist alles, wo nicht mehr alle, die es
  • 16:46 - 16:50
    empfangen oder die es sehen, mit mir
    persönlich verbunden sind. Also wir alle
  • 16:50 - 16:53
    sind jetzt hier eine Öffentlichkeit, weil
    ich kenne euch nicht alle. Wenn ihr jetzt
  • 16:53 - 17:00
    alle meine ehemaligen Schulbuddies seid,
    äh wärt, dann wäre das anders. Dann wären
  • 17:00 - 17:04
    wir keine Öffentlichkeit, dann würden wir
    uns alle kennen. Ist aber nicht so, darum
  • 17:04 - 17:08
    sind wir hier eine öffentliche Vorführung.
    Hier noch einmal verdeutlicht: Es kommt
  • 17:08 - 17:12
    nicht auf die Anzahl an, wie viele Leute
    das sehen, also eine große Zahl von Leuten
  • 17:12 - 17:16
    kann durchaus eine nicht-öffentliche
    Veranstaltung sein, wenn sich alle kennen.
  • 17:16 - 17:19
    Aber eine, auch eine kleine Anzahl von
    Leuten kann zu einer Öffentlichkeit
  • 17:19 - 17:24
    werden, wenn eine Person dabei ist, die
    den Vorführenden oder die Vorführende
  • 17:24 - 17:27
    nicht kennt, nicht persönlich kennt. Ist
    ein bisschen absurd, aber so hat die
  • 17:27 - 17:33
    Rechtsprechung das entschieden. Das heißt,
    wenn ihr eine kleine Party feiert und
  • 17:33 - 17:35
    Musik spielen wollt und im
    nichtöffentlichen Bereich bleiben wollt,
  • 17:35 - 17:42
    dann sorgt dafür, dass keiner irgendwen
    mitbringt, den ihr nicht kennt. Genau. Im
  • 17:42 - 17:46
    Internet ist ganz klar, Dinge, die ohne
    Zugangsbeschränkung eingestellt werden ins
  • 17:46 - 17:50
    Netz, sind ganz klar eine öffentliche
    Wiedergabe, also da bin ich auf jeden Fall
  • 17:50 - 17:55
    urheberrechtlich relevant unterwegs und
    muss im Zweifel eine, eine Erlaubnis
  • 17:55 - 18:01
    einholen. Außer ich mache Embedding. Der,
    der EuGH, der Europäische Gerichtshof hat
  • 18:01 - 18:05
    vor ein paar Jahren entschieden, wenn ich
    Embedding mache, wo mein Browser also
  • 18:05 - 18:10
    einen Inhalt von einem anderen Server
    nachlädt, also nicht von meinem Server die
  • 18:10 - 18:14
    Kopie geladen wird, sondern von einem
    Drittserver, und das eingebettet wird, das
  • 18:14 - 18:17
    sei keine öffentliche Wiedergabe, weil da
    ja keine neue Öffentlichkeit geschaffen
  • 18:17 - 18:22
    wird. Sehr umstrittene Rechtsprechung,
    aber hilft manchmal, wenn man im Netz was
  • 18:22 - 18:24
    machen will, wenn es eine
    Einbettungsmöglichkeit gibt, ist man
  • 18:24 - 18:30
    urheberrechtlich meistens besser dran als
    ohne. Ja, und wer haftet, wenn etwas
  • 18:30 - 18:34
    schief läuft? Im Grunde alle, die
    irgendwie beteiligt sind. Also
  • 18:34 - 18:38
    haftungsmäßig ist das Urheberrecht sehr
    sehr umfassend und immer alles zu Gunsten
  • 18:38 - 18:43
    des Urhebers. Der Urheber kann sich an an
    den Nutzer, an den Serverbetreiber, an den
  • 18:43 - 18:47
    Internet Service Provider, an, eigentlich
    an alle halten, die irgendwie teilgenommen
  • 18:47 - 18:53
    haben. Aber im Zweifel beißen den Letzten
    die Hunde, sprich, derjenige der es online
  • 18:53 - 18:58
    gestellt hat ist der, der am meisten am
    ehesten zu greifen ist in der Regel, und
  • 18:58 - 19:02
    der, der oder die ist dann sozusagen
    haftbar. Und kann nicht sagen, ja aber die
  • 19:02 - 19:05
    anderen haben auch mitgemacht. Da kann der
    Urheber sagen, ja ist mir egal. Die
  • 19:05 - 19:07
    anderen, das mache ich später, aber ich
    will jetzt erst mal von dir meinen
  • 19:07 - 19:15
    Schadensersatz haben. Genau. Und wer ist
    denn jetzt eigentlich der Urheber? Wen muss
  • 19:15 - 19:20
    ich denn jetzt fragen, wenn ich das nutzen
    will? Urheber ist immer ein Mensch.
  • 19:20 - 19:24
    Urheberinnen und Urheber können nur
    Menschen sein. Unternehmen, Firmen können
  • 19:24 - 19:28
    keine Urheberinnen und Urheber sein. Die
    können aber Leistungsschutzrechte haben.
  • 19:28 - 19:32
    Also das was ich vorhin gesagt habe, mit
    den Tonträgerherstellern, den Musiklabels,
  • 19:32 - 19:35
    den Filmproduzenten, die können nur
    Leistungsschutzrechte haben. Urheberrecht
  • 19:35 - 19:41
    haben immer nur Menschen, so. Also es muss
    ein Mensch sein. Und das muss diejenige
  • 19:41 - 19:47
    Person sein, die das ganze gemacht hat.
    Jetzt ist aber manchmal der Fall, dass… Ja
  • 19:47 - 19:51
    also hier sind ein paar Beispiele für
    Urheber und Urheberinnen, also Komponisten
  • 19:51 - 19:55
    sind Urheber, Bild– Bildhauer,
    Choreografinnen sind auch Urheber, also
  • 19:55 - 19:59
    die Choreografie ist das Werk an der
    Stelle. Aber das sind nur Beispiele. Es
  • 19:59 - 20:05
    gibt natürlich noch viele viele mehr Arten
    von Urhebern. Und der Schutz entsteht
  • 20:05 - 20:08
    automatisch, noch mal als Erinnerung. Ich
    muss mich nirgendwo registrieren, ich muss
  • 20:08 - 20:13
    kein Copyright irgendwas an die Seite
    schreiben. Und das Ganze endet erst 70
  • 20:13 - 20:17
    Jahre nachdem die Person verstorben ist,
    die das Urheberrecht hatte.
  • 20:17 - 20:21
    Beziehungsweise bei mehreren, wenn mehrere
    gemeinsam das Urheberrecht hatten, dann,
  • 20:21 - 20:28
    wenn die letzte Person gestorben ist. Von
    da ab 70 Jahre läuft das Urheberrecht.
  • 20:28 - 20:31
    Hier, bei Leistungsschutzrechten sind es
    in der Regel nur 50 Jahre und die fangen
  • 20:31 - 20:36
    auch etwas früher an zu laufen. Ja, wenn
    das abgelaufen ist, ist das Werk
  • 20:36 - 20:41
    gemeinfrei, sagt man, also kann dann frei
    genutzt werden ohne Erlaubnis. Das ist
  • 20:41 - 20:45
    eben sehr ähnlich bei verwandten
    Schutzrechten und Urheberrechten, insofern
  • 20:45 - 20:48
    sollte man die immer zusammen betrachten.
    Was zum Beispiel häufig vergessen wird
  • 20:48 - 20:53
    sind Musikaufnahmen von klassischer Musik.
    Die sind zwar, da ist das Werk selber von
  • 20:53 - 20:57
    Mozart oder von Bach, ist schon lange
    gemeinfrei und frei nutzbar, aber die
  • 20:57 - 21:02
    Aufnahme ist in der Regel immer noch
    geschützt, weil sie nicht älter ist– also
  • 21:02 - 21:06
    wenn sie älter ist als 50 Jahre, kann es
    sein dass sie auch frei ist. Aber wenn es
  • 21:06 - 21:10
    eine neuere Aufnahme ist, dann hat das
    Orchester bzw. die Musiker, die das
  • 21:10 - 21:12
    gespielt haben, haben
    Leistungsschutzrechte. Und dann muss man
  • 21:12 - 21:15
    immer darauf achten. Wenn man denkt, aah,
    alte Musik, kann ich ja, kann ich ja
  • 21:15 - 21:21
    verwenden: nein, man muss immer gucken, ob
    noch Leistungsschutzrechte bestehen. Ja.
  • 21:21 - 21:24
    Problematisch wird es so ein bisschen bei
    Miturheberschaft, weil man muss sich erst
  • 21:24 - 21:29
    mal überlegen, wer ist denn alles
    Miturheber und Miturheberin. Es reicht zum
  • 21:29 - 21:32
    Beispiel nicht, wenn ich eine Idee hatte
    für nen Werk, und deshalb das jemand
  • 21:32 - 21:35
    vorgeschlagen, und der hat das dann
    umgesetzt, der hat daraus was gemacht,
  • 21:35 - 21:39
    eine wahrnehmbare Form gemacht. Dann bin
    ich noch nicht Miturheber, nur weil ich
  • 21:39 - 21:45
    die Idee hatte. Ich muss also tatsächlich
    einen, einen Beitrag zu dem Werk geleistet
  • 21:45 - 21:50
    haben, und das ganze muss so verwoben sein
    miteinander, dass man nicht mehr so
  • 21:50 - 21:52
    richtig auseinander halten kann, wer hat
    jetzt was gemacht. Wenn man das
  • 21:52 - 21:56
    auseinanderhalten kann, dann hat man in
    der Regel zwei Werke. Aber wenn das so
  • 21:56 - 21:59
    vermischt ist, dass man es nicht mehr
    auseinanderhalten kann, wer jetzt welchen
  • 21:59 - 22:04
    Anteil hatte, dann hat man
    Miturheberschaft. Da gab es einen
  • 22:04 - 22:07
    Streitfall zur Sendung mit der Maus. Da
    hatte jemand die Maus gezeichnet, und
  • 22:07 - 22:11
    jemand anders hatte die Maus so ein
    bisschen angepasst für, für die Animation
  • 22:11 - 22:16
    im Fernsehen. Und da war gestritten worden
    ob das ne Miturheberschaft ist, und hat
  • 22:16 - 22:19
    das Gericht entschieden, nein, wenn man da
    nur die Beine ein bisschen gerader macht
  • 22:19 - 22:24
    und, und noch die Nase in der, in dem
    Profil ein bisschen verändert, das reicht
  • 22:24 - 22:32
    noch nicht für Miturheberschaft deswegen
    war das war halt nur ein Urheber der Maus.
  • 22:32 - 22:37
    Nämlich Herr Streich. Anders ist es bei
    Filmen. Bei Filmen ist ganz typischerweise
  • 22:37 - 22:42
    immer Miturheberschaft, weil fast niemand
    einen Film ganz alleine dreht. Ich habe
  • 22:42 - 22:45
    jetzt hier mal "Das Boot" genommen als
    Klassiker, weil man dann nämlich, weil
  • 22:45 - 22:51
    dann alle Miturheber in einem Boot sitzen
    haha. Und das sind also tatsächlich die
  • 22:51 - 22:57
    Regie, von Regie über Drehbuch,
    Kameramann, Kamerafrau, diejenigen, die
  • 22:57 - 23:01
    die Beleuchtung also entworfen haben, das
    Lichtdesign, also auch Miturheber, das ist
  • 23:01 - 23:07
    ein ganzer Strauß von, von Menschen die an
    so einem Film Miturheberschaft haben. Und
  • 23:07 - 23:11
    erst wenn der letzte von diesen Menschen
    gestorben ist, dann beginnt das
  • 23:11 - 23:16
    Urheberrecht erst abzulaufen. Diese 70
    Jahre fangen dann erst an. Was ist die
  • 23:16 - 23:20
    Folge davon? Die Folge ist, dass alle nur
    zusammen entscheiden können. Wenn alle,
  • 23:20 - 23:23
    wenn die Miturheber an einem Werk was
    machen wollen, die wollen es verwerten
  • 23:23 - 23:28
    oder jemandem was erlauben oder sonst was,
    das können die nur einstimmig gemeinsam
  • 23:28 - 23:32
    machen. Das ist die so genannte
    Gesamthandsgemeinschaft. Das ist ein
  • 23:32 - 23:35
    Problem, und im Filmbereich gerade weil es
    immer so viele Menschen sind, die da
  • 23:35 - 23:40
    mitgewirkt haben, gibt es eine
    Sonderregel, die dem Filmproduzenten
  • 23:40 - 23:44
    dieses Recht sozusagen kanalisiert, dass
    der entscheiden darf. Aber das ist nur im
  • 23:44 - 23:48
    Filmbereich so, alle anderen
    Miturhebergemeinschaften müssen dann immer
  • 23:48 - 23:54
    gemeinsam entscheiden. Ja, und dann gibt
    es noch das was ich vorhin angedeutet
  • 23:54 - 23:57
    hatte, das ist jetzt ein Sonderfall, das
    hat mit dem Urheberrecht nur noch so am
  • 23:57 - 24:04
    Rande zu tun, aber ich will es nennen.
    Der, den Sanssouci-Fall. Da ging es darum,
  • 24:04 - 24:09
    da hat jemand Bilder vom Schloss Sanssouci
    gemacht in Potsdam. Und dann hat die
  • 24:09 - 24:13
    Stiftung, der dieses Schloss gehört, also
    der das Land gehört, und das Schloss
  • 24:13 - 24:18
    gehört, Rechte daran geltend gemacht und
    ihm die Verbreitung dieser Bilder
  • 24:18 - 24:22
    untersagt, und dann hat das, der
    Bundesgerichtshof, der eine Senat des
  • 24:22 - 24:27
    Bundesgerichtshofs hats gesagt, ja, das
    können die machen, weil sie Eigentümer der
  • 24:27 - 24:32
    Sache sind. Also sind weder Urheber, der
    Urheber, der Architekt des Schlosses
  • 24:32 - 24:37
    Sanssouci ist lange lange tot. Und sie
    haben auch nichts mit dem Bild zu tun. Sie
  • 24:37 - 24:40
    haben das Bild ja selbst nicht
    angefertigt, das hat der Fotograf gemacht
  • 24:40 - 24:44
    gehabt. Aber sie sind Eigentümer des
    Schlosses, und dann hat das Gericht
  • 24:44 - 24:47
    gesagt, ja, aus dieser Eigentümerrolle
    heraus können sie die Unterlassung
  • 24:47 - 24:53
    verlangen. Und das ist das, was ich vorhin
    nannte auf der dritten Folie. Wem die
  • 24:53 - 24:58
    Dinge gehören im Bild ist eigentlich noch
    relativ egal, bis auf diesen Sanssouci-
  • 24:58 - 25:01
    Fall. Da hat das Gericht das eben so
    entschieden, und ich hoffe sehr, dass es
  • 25:01 - 25:06
    so bleibt. Denn wenn jeder Gegenstand,
    also wenn ich jeden Gegenstand nur mit
  • 25:06 - 25:10
    Erlaubnis des Eigentümers, der
    Eigentümerin fotografieren dürfte, dann
  • 25:10 - 25:15
    könnte man quasi nirgendwo mehr Fotos
    machen, ohne, ohne mit einem Bein in der
  • 25:15 - 25:19
    Rechtsverletzung zu stehen. Deswegen ist
    also die Hoffnung, dass dieser Sanssouci-
  • 25:19 - 25:25
    Fall ein Ausreißer war, ein, eine, eine
    Art Freak-Fall oder wie auch immer, und
  • 25:25 - 25:28
    das es dazu dann nicht– dass das nicht die
    Zukunft ist. Ja, das will ich euch nur mal
  • 25:28 - 25:33
    genannt haben. Ich hoffe wie gesagt, es
    bleibt dabei, dass Eigentum an der Sache
  • 25:33 - 25:41
    urheberrechtlich oder nutzungsrechtlich
    egal ist. Genau. Wie sieht's jetzt bei
  • 25:41 - 25:44
    meinen eigenen Fotos aus, eigentlich das
    Ganze nur spiegelverkehrt, weil dann bin
  • 25:44 - 25:49
    ich ja der Urheber, wenn ich ein Foto
    mache. Man sitzt nicht mit anderen in
  • 25:49 - 25:52
    einem Boot, also meine eigene
    Rechtsposition ist, ich habe zumindest
  • 25:52 - 25:57
    immer ein sogenanntes Lichtbildnerrecht.
    Das ist das Leistungsschutzrecht an Fotos.
  • 25:57 - 26:01
    Wenn ich es, wenn es ein künstlerisch
    wertvolles Foto ist, oder ein Kunstwerk,
  • 26:01 - 26:04
    ein Lichtbildwerk, dann habe ich auch ein
    richtiges Urheberrecht. Aber ich habe
  • 26:04 - 26:09
    mindestens immer dieses Lichtbildnerrecht
    auch wenn ich jetzt hier mit meinem Handy
  • 26:09 - 26:12
    einmal Sandro knipse – nein, mache ich
    jetzt nicht – dann hätte ich jetzt auch
  • 26:12 - 26:20
    ein Lichtbildnerrecht an diesem Foto. Das
    ist schon mal gut. Also, alle Rechte
  • 26:20 - 26:26
    vorbehalten, toll, ich kann, kann mich
    freuen. Das war übrigens auch nicht
  • 26:26 - 26:31
    zulässig, das zu zeigen unverständlich
    egal. Was kann ich machen? Als Urheber
  • 26:31 - 26:36
    kann ich anderen was einzeln lizenzieren
    ich kann also dir es erlauben zu nutzen,
  • 26:36 - 26:41
    und dir und dir. Aber ich kann das auch
    über Standard-Lizenzen wie CC, was da
  • 26:41 - 26:44
    gleich noch kommt, allen Menschen
    erlauben. Das ist der Witz bei Standard-
  • 26:44 - 26:47
    Lizenzen. Ich kann das Bild selbst
    veröffentlichen, ich kann es bearbeiten,
  • 26:47 - 26:51
    ich kann es kaputtmachen, löschen, wie
    auch immer, und ich kann auch einfach das
  • 26:51 - 26:55
    alles bleiben lassen. Ich bin also in
    einer sehr sehr guten Position. Wenn
  • 26:55 - 26:58
    Dritte meine Rechte verletzen, dann bin
    ich auch in ner super Position, dann kann
  • 26:58 - 27:02
    ich sie nämlich abmahnen, ich kann sie
    verklagen, da habe ich noch mal die Wahl
  • 27:02 - 27:06
    zwischen Unterlassung, also nur bleiben
    lassen, oder nur bleiben lassen, äh, also
  • 27:06 - 27:10
    bleiben lassen und Schadensersatz, kann
    ich mir aussuchen, ich kann sie sogar
  • 27:10 - 27:14
    anzeigen bei der Polizei, bei der
    Staatsanwaltschaft weil jede
  • 27:14 - 27:18
    Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat
    ist. Zumindest potenziell. In der Praxis
  • 27:18 - 27:21
    hat es allerdings keine Relevanz, weil so
    was wird nicht verfolgt, es sei denn es
  • 27:21 - 27:28
    ist bandenmäßige Piraterie oder so was, wo
    im großen Stile, früher war das halt DVDs
  • 27:28 - 27:32
    oder so kopiert wurden, das wird verfolgt.
    Andere Dinge werden in der Praxis nicht
  • 27:32 - 27:35
    verfolgt. Oder ich kann auch das alles
    einfach sein lassen und die Leute gewähren
  • 27:35 - 27:40
    lassen. Ist auch alles meine Entscheidung.
    Und ich habe außerdem das
  • 27:40 - 27:44
    Veröffentlichungsrecht. Also nur ich darf
    die Erstveröffentlichung, die
  • 27:44 - 27:47
    Erstveröffentlichung wohlgemerkt, wenn es
    einmal veröffentlicht, ist dann ist es
  • 27:47 - 27:49
    veröffentlicht, das geht nicht wieder
    zurück. Aber ich habe das
  • 27:49 - 27:54
    Erstveröffentlichungsrecht. Und ich habe
    auch das Recht, anerkannt zu werden als
  • 27:54 - 27:58
    Urheber. Ich habe sogar das Recht, bewusst
    nicht genannt zu werden als Urheber, das
  • 27:58 - 28:02
    ist das Negativ-, äh negative
    Namensnennungsrecht. Also ich habe auch da
  • 28:02 - 28:06
    alle Möglichkeiten, und ich habe auch den
    Schutz vor Entstellungen auf meiner Seite.
  • 28:06 - 28:09
    Ich kann also sagen, wenn jemand mein Werk
    bearbeitet, kann ich sagen, das finde ich
  • 28:09 - 28:13
    das ist entstellend, das musst du sein
    lassen, und habe dazu einen extra
  • 28:13 - 28:20
    Paragrafen, der mich davor schützt. Also
    Verfälschung, Verstümmelung, Verzerrung,
  • 28:20 - 28:24
    das ist ein heikles Thema, ab wann ist das
    Entstellung? In Japan gilt jede
  • 28:24 - 28:28
    Bearbeitung sofort als Entstellung. In
    Deutschland ist es differenziert, da kann
  • 28:28 - 28:35
    man nicht alles verhindern, aber vieles.
    Ja, und sowieso, Änderungsverbot und
  • 28:35 - 28:38
    Einräumung von Nutzungsrechten, also das
    ist alles, was ich was ich als Urheber
  • 28:38 - 28:42
    zivilrechtlich machen kann, das ist
    wunderbar. Verwertung, ich kann es
  • 28:42 - 28:46
    komplett verwerten mein Werk. Ich kann
    also alle Verwertungsrechte, die man so
  • 28:46 - 28:50
    kennt: Vortrag, Internet, also online
    stellen, kann ich verkaufen. Ich kann das
  • 28:50 - 28:55
    Senderecht verkaufen. Ich kann Tonträger,
    Bildträger davon herstellen lassen, alles
  • 28:55 - 29:01
    mir vorbehalten. Und also grundsätzlich
    kann man sagen, meine Rechtsposition ist
  • 29:01 - 29:06
    ausgezeichnet, als Urheber. Und wann sitze
    ich mit anderen in einem Boot? Das hatten
  • 29:06 - 29:11
    wir eben schon mit dem Boot. Immer dann,
    wenn die anderen an meinem Foto, ich rede
  • 29:11 - 29:14
    ja jetzt hier die meiste Zeit von Bildern,
    inhaltlich so mitgewirkt haben, dass das
  • 29:14 - 29:20
    Ganze in nicht mehr trennbarer Weise da
    reingeflossen ist. Bei, bei Fotos ist das
  • 29:20 - 29:24
    ein bisschen schwierig zu konstruieren,
    aber man kann sich, also man kann sich
  • 29:24 - 29:28
    vorstellen, wenn jemand arrangierte Fotos,
    also gestellte Fotos macht, mit viel
  • 29:28 - 29:33
    Licht, Konstruktion und, und solchen
    Dingen, dann entsteht auch
  • 29:33 - 29:39
    Miturheberschaft bei Fotos. Ja, und das
    Gleiche ist, wenn ich Bilder von Werken
  • 29:39 - 29:43
    anderer mache, weil ich ja dann ein
    abgeleitetes Werk mache von diesem fremden
  • 29:43 - 29:48
    Werk. Auch dann sind wir in einem Boot,
    dann zwar nicht als Miturheber sondern
  • 29:48 - 29:53
    als, als Urheber des Originals und ich als
    Bearbeiterurheber sozusagen, aber auch das
  • 29:53 - 30:00
    ist dieselbe Konstellation. Auch dann
    müssen wir gemeinsam entscheiden, und dazu
  • 30:00 - 30:05
    später mehr. War heute Vor– heute Mittag
    schon, also das kommt jetzt nicht mehr.
  • 30:05 - 30:08
    Das mit den Personen hat mit dem
    Urheberrecht jetzt nicht viel zu tun
  • 30:08 - 30:11
    sondern meint, wenn ich Personen
    fotografiere sitze ich natürlich mit denen
  • 30:11 - 30:14
    in einem Boot, weil ich ihre, ihre
    Einwilligung manchmal brauche, ob ich sie
  • 30:14 - 30:20
    fotografieren darf oder nicht. Aber
    insofern ist das hier überflüssig. Ja, was
  • 30:20 - 30:28
    gibt es sonst noch zu beachten? Wir kommen
    gleich noch drauf, Wikimedia Commons ist
  • 30:28 - 30:31
    ein großes Medienarchiv aus dem sich die
    Bilder in der Wikipedia speisen, wie ihr
  • 30:31 - 30:35
    wahrscheinlich wisst. Und es gibt
    Menschen, die stellen dort bewusst Bilder
  • 30:35 - 30:39
    ein, Fotografinnen und Fotografen, und
    warten darauf, dass jemand die nutzt und
  • 30:39 - 30:42
    dabei irgendwelche Fehler macht, und, um
    sie dann abzumahnen und um dadurch Geld zu
  • 30:42 - 30:47
    verdienen. Das ist leider nach wie vor
    ein, ein, nicht sehr, also nicht jetzt…
  • 30:47 - 30:51
    sind jetzt nicht hunderte. Aber es gibt
    immer wieder Fälle, wo dieses
  • 30:51 - 30:56
    Geschäftsmodell genutzt wird, ist leider
    sehr sehr misslich. Es gibt dazu noch
  • 30:56 - 31:00
    keine Lösung, aber es wird viel
    diskutiert, jetzt, das ist aus der alten
  • 31:00 - 31:08
    Runde. Jetzt kommen wir zu Teil zwei: CC-
    Lizenzen als Werkzeug. Ich habe ja eben
  • 31:08 - 31:11
    schon gesagt, CC-Lizenzen sind Erlaubnisse
    für ganz viele Leute zugleich, also für
  • 31:11 - 31:16
    die Allgemeinheit, nicht für einzelne
    Personen. Nicht nur in Wikimedia-
  • 31:16 - 31:20
    Projekten. Dazu will ich kurz erklären was
    Open Content eigentlich ist. Das wisst ihr
  • 31:20 - 31:24
    wahrscheinlich, aber ich will es noch mal
    wiederholen. Dann, was Creative Commons
  • 31:24 - 31:27
    ist, was die Module sind, wie das
    eingesetzt wird, und was es sonst noch für
  • 31:27 - 31:36
    Tools gibt. Open Content ist ein, da gibts
    ne Definition zu, die stammt von Ende der
  • 31:36 - 31:43
    90er wie man sieht. Das meint, Material
    ist Open in diesem Sinne, wenn es ohne
  • 31:43 - 31:46
    weitere Nachfragen genutzt, studiert,
    vervielfältigt, verbreitet und bearbeitet
  • 31:46 - 31:51
    werden darf, und zwar, practically and
    without any risk. So nennt das
  • 31:51 - 31:55
    freedomdefined. Das, das mag jetzt ein
    bisschen seltsam anmuten. Das stammt aus
  • 31:55 - 32:00
    dem Bereich der Freien Software natürlich,
    und damals ging es… also gerade dieser
  • 32:00 - 32:05
    Punkt 2, dass man etwas studieren darf,
    ist eigentlich ein bisschen überflüssig,
  • 32:05 - 32:10
    weil ich darf ohnehin Bilder angucken so
    viel ich will. Das ist keine Nutzung. Aber
  • 32:10 - 32:16
    Richard Stallman hat es damals mit
    aufgenommen, weil man Code eben nicht in
  • 32:16 - 32:19
    jedem Falle studieren durfte, im Sinne
    von, ich darf den Code in Reinform, also
  • 32:19 - 32:22
    in nicht kompilierter Form abrufen, darf
    ihn lesen. Das war damals nicht
  • 32:22 - 32:28
    selbstverständlich, oder es begann, dass
    die Firmen angefangen haben, den Code bei
  • 32:28 - 32:31
    sich zu behalten und nicht herauszugeben.
    Und deswegen steht dieses Nummer zwei da
  • 32:31 - 32:37
    noch drin. Aber ist eigentlich sowieso
    erlaubt. So, das ist alles wunderbar.
  • 32:37 - 32:41
    Genutzt, studiert, vervielfältigt und
    verbreitet und bearbeitet werden darf,
  • 32:41 - 32:46
    dann ist es Open Content, und, und das ist
    halt besonders tricky, practically and
  • 32:46 - 32:52
    without any risk, das heißt, ich als Laie,
    und das, ist da liegt der, der Hase im
  • 32:52 - 32:58
    Pfeffer sozusagen, ich als Laie, auch wenn
    ich keine Jura-Ausbildung habe, muss in
  • 32:58 - 33:05
    der Lage sein, das zu nutzen. Und genau da
    entsteht das Problem. Zum Beispiel die
  • 33:05 - 33:10
    Frage, zeitlich-, räumliche
    Beschränkungen. Es ist typisch so, dass
  • 33:10 - 33:14
    Filme für ein bestimmtes Land freigegeben
    werden. Also zum Beispiel die Lizenz für,
  • 33:14 - 33:21
    die Sendelizenz von, von Breaking Bad in
    Deutschland ist eine separate Lizenz zur
  • 33:21 - 33:24
    Sendelizenz in Frankreich. Das sind alles
    Dinge, mit denen sich Urheberrechtler
  • 33:24 - 33:28
    auseinandersetzen, wo Firmen dann auch
    viel handeln usw. das ist alles wunderbar.
  • 33:28 - 33:32
    Nur, normale Menschen, die keine
    Juristinnen und Juristen sind, können mit
  • 33:32 - 33:35
    solchen, solchen Regelungen kaum was
    anfangen. Das überfordert die
  • 33:35 - 33:38
    typischerweise. Auch zeitliche
    Begrenzungen, wenn ich mir ausrechnen
  • 33:38 - 33:42
    muss, wie lange ich etwas nutzen darf, das
    ist für viele schon einfach nicht mehr
  • 33:42 - 33:47
    nutzbar dann in der Praxis. Und deswegen
    dieses practically and without any risk
  • 33:47 - 33:52
    ist der eigentliche Kern, der aus dem
    Ganzen so ne, so ne besondere Materie
  • 33:52 - 33:57
    macht. Es geht also nicht um lange
    Lizenzverträge mit viel Kleingedrucktem,
  • 33:57 - 34:01
    weil davon kann niemand was anfangen. Open
    Content muss Open sein in dem Sinne, dass
  • 34:01 - 34:07
    jeder auch ohne Jurastudium das ganze
    wirklich nutzen kann. Genau, hier ist noch
  • 34:07 - 34:13
    mal von, von der Open Knowledge Foundation
    die Open Definition, die ist auch so
  • 34:13 - 34:17
    ähnlich, da sieht man auch wieder diese
    Bestandteile: zugreifen, nutzen, verändern
  • 34:17 - 34:22
    und teilen das ist ne ähnliche Definition,
    allerdings nicht die originale, wie gesagt
  • 34:22 - 34:28
    die ist von '98 die von O'Reilly. Ja was
    gibt es alles an Open Content? Ich habe
  • 34:28 - 34:32
    noch mal das, ich habe dieses Bild
    gefunden und fand das so nett also Open
  • 34:32 - 34:35
    Knowledge, Open Education, Open Health,
    Open Access. Nicht alles davon ist
  • 34:35 - 34:40
    wirklich Open, Open Content in dem Sinne,
    jetzt kriege ich 15, ahja, aber ich finde
  • 34:40 - 34:46
    es ganz schön. Also das ist, dieser Open-
    Kosmos hat sich ziemlich aufgespannt. Ja,
  • 34:46 - 34:50
    warum ist das so wichtig? Hier ist ein
    Beispiel, wenn man einen Text in einem
  • 34:50 - 34:55
    Blog übersetzt, von dort jemanden, jemand
    das nehmen will, vertont, dann über Social
  • 34:55 - 34:58
    Media teilt, und dann wieder einen Remix
    macht, wenn man das alles verhandeln
  • 34:58 - 35:01
    wollte, was man da an Rechten braucht,
    dann bräuchte man mindestens vier
  • 35:01 - 35:06
    Juristinnen und Juristen, oder am besten
    gleich einen ganzen Stab, um die Verträge
  • 35:06 - 35:12
    auszuhandeln. Und damit das aber geht,
    auch ohne diesen Unterbau an, an Logistik,
  • 35:12 - 35:14
    dafür gibt es Open Content. Also deswegen
    habe ich dieses, es ist ein rein
  • 35:14 - 35:20
    konstruiertes Beispiel, aber Open Content
    soll genau das ermöglichen. Und eine Kette
  • 35:20 - 35:24
    von Lizenzierungen wie man das im
    klassischen Lizenzbusiness hat, ist für
  • 35:24 - 35:29
    Menschen unserer, also Menschen die das
    nicht beruflich machen, einfach nicht zu
  • 35:29 - 35:35
    leisten, deswegen ist alles, also ohne
    Open Content gäbe es ganz viel, ganz viel
  • 35:35 - 35:42
    Kreativität im Netz ganz schlicht einfach
    nicht. Zum Beispiel die Wikipedia ist ohne
  • 35:42 - 35:46
    das Open-Content-Paradigma, und ohne diese
    Regelungen, die das ganze ermöglichen,
  • 35:46 - 35:51
    auch nicht denkbar. Also wenn ihr euch,
    jedes mal wenn ihr in die Wikipedia guckt,
  • 35:51 - 35:55
    könnt ihr euch ja daran erinnern, dass das
    alles Dank, Dank dem Open-Content-
  • 35:55 - 36:00
    Paradigma überhaupt noch existiert. Ja,
    wie mache ich jetzt Open Content? Also was
  • 36:00 - 36:06
    für Werkzeuge gibt es da? Das sind eben
    CC-Lizenzen, das ist eins der Werkzeuge,
  • 36:06 - 36:10
    ist aber, es gibt noch diverse andere. Das
    Grundprinzip ist so: Ich erlaube ohne
  • 36:10 - 36:14
    individuelle Verhandlungen jedermann und
    jederfrau zeitlich und räumlich
  • 36:14 - 36:19
    unbegrenzt, unter bestimmten Bedingungen,
    das ist manchmal unterschiedlich, die
  • 36:19 - 36:23
    meisten oder alle Nutzungen vorab. So
    funktioniert Open Content. Ich mache also
  • 36:23 - 36:28
    einen Stempel drauf der sagt: Jeder darf
    das hier zeitlich und räumlich unbegrenzt
  • 36:28 - 36:32
    für alle möglichen Sachen nutzen, unter
    der Bedingung, zum Beispiel Namensnennung
  • 36:32 - 36:36
    oder… also ein paar kleine Bedingungen
    darf man sich erlauben, aber das Meiste
  • 36:36 - 36:42
    muss einfach erlaubt sein. Was passiert
    dann? Ich komme von diesem "alle Rechte
  • 36:42 - 36:45
    vorbehalten", was der Normalfall ist,
    komme ich zu einem "manche Rechte
  • 36:45 - 36:49
    vorbehalten". Zum Beispiel die
    Namensnennung ist vorbehalten. Das ist das
  • 36:49 - 36:55
    was Open Content Lizenzen machen, was
    diese Werkzeuge machen, und… ja. Das ist
  • 36:55 - 36:58
    eigentlich ganz banal, aber, um das mal
    als Prinzip zu erklären dachte ich hilft
  • 36:58 - 37:02
    das an der Stelle. Hier gibt es
    verschiedene Beispiele. Es gibt also nicht
  • 37:02 - 37:05
    nur Creative Commons, es gibt auch noch
    spezielle Datenlizenzen. Es gibt die
  • 37:05 - 37:09
    Datenlizenz Deutschland, das hat die
    Bundesregierung sich ausgedacht, ist nicht
  • 37:09 - 37:16
    so richtig erfolgreich, aber gut. Alles
    das selbe Prinzip. Ja, was ist jetzt
  • 37:16 - 37:19
    Creative Commons? Creative Commons ist
    erst mal der Name der Organisation, die
  • 37:19 - 37:25
    das ganze sich ausgedacht hat. Ist aber
    außerdem, ist kein alternatives
  • 37:25 - 37:28
    Urheberrecht, wird manchmal
    fälschlicherweise so bezeichnet, oder eine
  • 37:28 - 37:33
    Alternative zum Urheberrecht, ist auch
    Blödsinn. Das ganze funktioniert nur auf
  • 37:33 - 37:37
    Basis des Urheberrechts. Es ist auch keine
    Erklärung nach dem Motto "macht doch was
  • 37:37 - 37:41
    ihr wollt", auch das nicht, sondern das
    sind differenzierte Lizenzverträge, die
  • 37:41 - 37:45
    aber standardisiert sind, damit wir alle
    sie einsetzen können und wissen, woran wir
  • 37:45 - 37:50
    sind, und nicht jedes Mal das
    Kleingedruckte alles lesen müssen. Das
  • 37:50 - 37:55
    sind diese sechs verschiedenen CC-Lizenzen
    die es gibt. Ich nenne die hier der
  • 37:55 - 37:58
    Vollständigkeit halber, obwohl nur zwei
    dieser Lizenzen, nämlich diese beiden
  • 37:58 - 38:02
    oberen, als Open-Content-Lizenzen
    anerkannt sind. Die anderen sind auch ganz
  • 38:02 - 38:05
    toll, die kann man auch hin und wieder mal
    verwenden, aber wenn man Open Content
  • 38:05 - 38:11
    herstellen will, dann gehen nur diese
    beiden. Alle anderen sind zu restriktiv.
  • 38:11 - 38:17
    Was sind die Module der CC-Lizenzen? Das
    Wichtigste, was in jeder Lizenz drin ist,
  • 38:17 - 38:21
    ist das "Namensnennungs"-Modul. Also die,
    der Namen, der Name der Urheberinnen und
  • 38:21 - 38:25
    Urheber muss genannt werden. Das ist
    Grund– Grundbedingungen bei CC, und das
  • 38:25 - 38:32
    ist sozusagen die Währung, mit der man in
    diesen CC-Kontexten, also– wo der Ruhm
  • 38:32 - 38:34
    dranhängt. Der Ruhm hängt da nicht so sehr
    am Geld sondern er hängt eben an der
  • 38:34 - 38:41
    Nennung. Und darum ist es in allen CC-
    Lizenzen drin. Ich muss also den Namen
  • 38:41 - 38:44
    nennen, ich muss die Lizenz-Bezeichnung
    nennen, damit sich das weiter fortsetzen
  • 38:44 - 38:47
    kann. Wenn also ja auch der Nächste, der
    es nutzt, dann wieder weiß, welche
  • 38:47 - 38:51
    Bedingungen gelten. Ich muss den Titel
    nennen sofern es einen gibt, ich muss eine
  • 38:51 - 38:57
    URL dazugeben, und noch, sofern
    praktikabel, auch die Quelle des Werkes
  • 38:57 - 39:01
    angeben, einfach damit die Menschen die
    Ursprungsquelle finden können, die das auf
  • 39:01 - 39:07
    meiner Website zum Beispiel sehen. Wie
    muss das passieren? Immer in einer dem
  • 39:07 - 39:11
    Medium angemessenen Art und Weise. Das
    kann also bei einem Film im Abspann sein,
  • 39:11 - 39:17
    das kann bei einer CD-Pressung auf der CD
    sein oder im Booklet, das kann einem Buch
  • 39:17 - 39:22
    in einem Bildnachweis-Verzeichnis sein,
    also das ist alles flexibel. Hauptsache,
  • 39:22 - 39:28
    man findet es leicht. Die zweite
    Bedingung, die auch für Open Content noch
  • 39:28 - 39:32
    zulässig ist sozusagen, ist "Sharealike".
    Sharealike, auch Copyleft genannt darum
  • 39:32 - 39:38
    dass nach links gedrehte ©. Das Modul
    sharealike besagt, du darfst das hier
  • 39:38 - 39:41
    bearbeiten, was ich hier frei gegeben hab,
    unter dieser Lizenz, aber wenn du es
  • 39:41 - 39:45
    bearbeitet, musst du deine Bearbeitung
    auch wieder unter einer solchen Lizenz ins
  • 39:45 - 39:47
    Netz stellen. Oder wenn du es
    veröffentlichst, musst du auch so eine
  • 39:47 - 39:52
    Lizenz wieder nehmen. Das soll dazu
    führen, dass niemand durch Bearbeitung
  • 39:52 - 39:57
    sich das Ganze wieder sozusagen aneignen
    kann, was ich da freigegeben hab. Darum
  • 39:57 - 40:00
    ist auch das meiste, also das
    allerallermeiste in den Wikimedia-
  • 40:00 - 40:04
    Projekten mit dieser Bedingung versehen.
    Das soll eben dafür sorgen, dass es frei
  • 40:04 - 40:11
    bleibt. So. Das ist also ganz sinnvoll.
    Dann gibt es noch "nichtkommerziell". Wenn
  • 40:11 - 40:15
    man diese Bedingung wählt, ist man schon
    raus aus dem Open Content. Das besagt, du
  • 40:15 - 40:18
    darfst das nur zu nichtkommerziellen
    Zwecken nutzen. Sobald es irgendwie
  • 40:18 - 40:22
    kommerziell wird, muss ich gefragt werden.
    Problem ist hierbei natürlich, was ist
  • 40:22 - 40:26
    nichtkommerziell? Sehr sehr schwierige
    Frage, und gerade weil sie so schwierig
  • 40:26 - 40:29
    ist, ist sie für Open Content nicht mehr
    geeignet. Das würde die Leute überfordern.
  • 40:29 - 40:34
    In vielen Situationen ist es ein
    Graubereich, und dann sitzt man da und
  • 40:34 - 40:37
    denkt, oh Gott, dann lass ichs lieber, und
    damit ist der Open-Content-Effekt kaputt.
  • 40:37 - 40:43
    Deswegen ist das nicht geeignet für Open
    Content. Ja. Die Grenzen sind sehr
  • 40:43 - 40:46
    fließend, zum Beispiel bei einem
    gehosteten Blog, wenn da Werbung
  • 40:46 - 40:49
    eingeblendet wird, kann man schon sagen,
    ja, das ist eine kommerzielle Nutzung,
  • 40:49 - 40:54
    auch wenn nicht durch den Blogger selber
    sondern durch den Hoster, aber… ja. Das
  • 40:54 - 40:59
    sind diese Grauzonenfälle, die ich meinte.
    Wegen dieser Einschränkung ist das eben
  • 40:59 - 41:05
    dann kein Open Content mehr. So. Dann gibt
    es noch, achso. Hier gibt es noch ne
  • 41:05 - 41:07
    Broschüre, die wir mal verfasst haben,
    wenn ihr euch das mal durchlesen wollt,
  • 41:07 - 41:13
    warum das mit dem non-commercial so
    problematisch ist, da ist es alles drin.
  • 41:13 - 41:16
    Die letzte Bedingung, oder das letzte
    Modul was es gibt, ist "keine Bearbeitung"
  • 41:16 - 41:21
    und kann man jetzt direkt die
    Transferleistung machen. Auch das ist
  • 41:21 - 41:24
    natürlich für Open Content ungeeignet,
    weil die Definition ja lautete, ich darf
  • 41:24 - 41:28
    das bearbeiten, ich darf es frei nutzen.
    Wenn ich es aber nicht bearbeiten darf,
  • 41:28 - 41:34
    isses natürlich kein Open Content mehr.
    Ja. Eine Bearbeitung liegt immer dann vor,
  • 41:34 - 41:37
    wenn das irgendwie neu übersetzt,
    geändert, neu arrangiert, transformiert
  • 41:37 - 41:42
    und so w… und so weiter wird. Das soll
    aber alles möglich sein bei Open Content,
  • 41:42 - 41:47
    darum ist auch das dann ein ein No-Go für
    eine Open-Content-Lizenz. Denn zum
  • 41:47 - 41:50
    Beispiel Zuschneiden eines Fotos ist nach
    deutschem Urheberrecht auf jeden Fall
  • 41:50 - 41:54
    schon eine Bearbeitung. Und wenn ich die
    Bilder nicht mal zuschneiden darf, dann
  • 41:54 - 41:59
    ist es kein Open Content mehr. Also auch
    hier, wegen dieser Einschränkungen ist das
  • 41:59 - 42:05
    nicht als Open-Content-Lizenz geeignet.
    Für diese ganzen optionale Module jenseits
  • 42:05 - 42:10
    der Namensnennung gilt immer, man sollte
    nur solche Bedingungen auswählen – man
  • 42:10 - 42:13
    kann sich das ja aussuchen, als derjenige,
    der das ins Netz stellt und der die Lizenz
  • 42:13 - 42:16
    aussucht, kann man sich ja dann, hat man
    ja die Wahl – man sollte immer nur
  • 42:16 - 42:20
    Bedingungen setzten die man irgendwie auch
    zumindest im Extremfall bereit ist
  • 42:20 - 42:23
    durchzusetzen. Denn wenn man nicht
    Störgeräusch dazu bereit ist, dann ist
  • 42:23 - 42:27
    es eine reine symbolische Bedingung, und
    dann schreckt sie im Zweifel nur die
  • 42:27 - 42:32
    rechtschaffenden Menschen ab, und die
    bösen Leute machen's sowieso. Also immer
  • 42:32 - 42:37
    dran denken, Bedingungen nur setzen, die
    man auch zumindest im Extremfall
  • 42:37 - 42:44
    durchsetzen möchte. Ja, und wie wird es
    jetzt genau eingesetzt? Habe ich noch eine
  • 42:44 - 42:50
    Uhrzeit? Noch fünf Minuten? Wieviel hab
    ich noch? Sieben! Ah, sehr gut. Also, es
  • 42:50 - 42:54
    gibt bei den CC-Lizenzen eine
    Besonderheit. Es gibt verschiedene
  • 42:54 - 42:57
    Versionen, äh nee, oder
    Darstellungsweisen, die, diese, Lizenzen,
  • 42:57 - 43:01
    gibt eine menschenlesbare, eine
    juristenlesbare, und eine
  • 43:01 - 43:07
    maschinenlesbare, ist hier mal gezeigt.
    Der Juristentext ist mehrere Seiten lang,
  • 43:07 - 43:11
    ist Kleingedrucktes, wie man das kennt,
    aber ist eben ein Standard, den man einmal
  • 43:11 - 43:15
    gelesen haben muss und dann kennt man das.
    Ist also nicht für jedes Werk neue, neues
  • 43:15 - 43:20
    Kleingedrucktes. Dann gibt es diese
    menschenlesbare Variante, die das ganze
  • 43:20 - 43:24
    nochmal zusammenfasst. Und dann gibt es
    noch für Suchmaschinen vor allen Dingen
  • 43:24 - 43:30
    diese RDF-Fassung von den Lizenzen. RDFA,
    und, ja. Die soll also dazu führen, dass
  • 43:30 - 43:34
    Suchmaschinen, dass man bei Suchmaschinen
    nach Rechten filtern kann. Also nach Open-
  • 43:34 - 43:40
    Content-Erlaubnissen sozusagen filtern
    kann. Wie funktioniert das Lizenzieren?
  • 43:40 - 43:44
    Ganz einfach, es gibt diese Texte im Netz,
    also diese, die ich gerade gezeigt habe,
  • 43:44 - 43:48
    diese Lizenztexte. Ich als Urheber
    veröffentliche ein Werk mit dem Hinweis,
  • 43:48 - 43:54
    das soll unter dieser Lizenz stehen.
    Jemand findet das und nutzt es, und fertig
  • 43:54 - 43:57
    ist der Lizenzvertrag. Also wir haben uns
    nicht unterhalten, wir haben keine E-mails
  • 43:57 - 44:01
    ausgetauscht, aber die Nutzerin, der
    Nutzer, die das gesehen hat mit der CC-
  • 44:01 - 44:05
    Lizenz und da genutzt hat, hat mit mir
    automatisch einen Nutzungsvertrag
  • 44:05 - 44:13
    abgeschlossen, und, und wunderbar. Das
    heißt aber auch, nur dann wenn überhaupt
  • 44:13 - 44:16
    eine Erlaubnis gebraucht wird, entsteht so
    ein Nutzungsvertrag. Wenn ich also zum
  • 44:16 - 44:20
    Beispiel aufgrund vom Zitatrecht ohnehin
    nutzen darf, dann brauche ich keine CC-
  • 44:20 - 44:24
    Lizenz, dann entsteht auch kein CC-
    Lizenzvertrag, und jetzt hab ich noch fünf
  • 44:24 - 44:34
    Minuten, sehr gut. Ja. Was ist, wenn ich
    es mir anders überlege? Also ich habe
  • 44:34 - 44:38
    etwas ins Netz gestellt, ich habe da nen
    CC-Lizenzhinweis dran gemacht, und sagt
  • 44:38 - 44:42
    jetzt nach einer Weile, ach nee, ich will
    das doch lieber einem Musiklabel
  • 44:42 - 44:46
    verkaufen, und die wollen von mir
    exklusive Rechte haben. Ich nehme es jetzt
  • 44:46 - 44:51
    aus dem Netz. Ist ein bisschen schwierig,
    denn die Lizenzen sind unwiderruflich
  • 44:51 - 44:55
    ausgestaltet, also da steht
    "unwiderruflich" drin. Und das bedeutet,
  • 44:55 - 44:59
    jeder der die– der das schon genutzt hat,
    und der mit mir diesen automatischen
  • 44:59 - 45:03
    Vertragsschluss gehabt hat, der darf das
    weiter nutzen. Das heißt, ich kann an
  • 45:03 - 45:07
    meinem Inhalt, sobald es irgendwer genutzt
    hat, und das sehe ich ja manchmal nicht,
  • 45:07 - 45:12
    das heißt ich weiß gar nicht so richtig
    genau, mit wem ich alles Verträge habe.
  • 45:12 - 45:16
    Sobald es jemand genutzt hat kann ich
    keine Exklusivrechte daran mehr
  • 45:16 - 45:19
    irgendeinem Verlag oder einem Musiklabel
    geben. Das muss man sich einfach vor Augen
  • 45:19 - 45:23
    führen. Open-Content-Freigaben sind so ein
    bisschen so eine Einbahnstraße an der
  • 45:23 - 45:31
    Stelle. Das sollte man einfach wissen. Ich
    kann natürlich meinen eigenen also, ich
  • 45:31 - 45:34
    kann das für meine eigene Website nehmen,
    ich kann auch den Lizenzhinweis entfernen,
  • 45:34 - 45:37
    das geht alles. Aber wie gesagt, wenn das
    jemand anderes schon geholt hat und gibt
  • 45:37 - 45:42
    es weiter, das darf er auch, oder sie. Das
    heißt, nur weil ich's aus dem Netz nehme
  • 45:42 - 45:46
    auf meiner Website, andere die das schon
    genutzt haben, dürfen es dann auch auf
  • 45:46 - 45:52
    ihren Websites weiter nutzen. Genau. Die
    Wikipedia macht das genauso. Wikipedia ist
  • 45:52 - 45:56
    auch so freigegeben, wenn man runter
    scrollt ist da unten dieser Lizenzhinweis,
  • 45:56 - 45:59
    könnt ihr euch ja mal angucken, wie der
    genau aussieht, die meisten Leute lesen ja
  • 45:59 - 46:04
    gar nicht bis unten, bis ganz unten, weil
    das braucht man üblicherweise nicht, aber
  • 46:04 - 46:08
    der Lizenzhinweis ist ganz zentral für,
    immer für Open Content, auch bei CC
  • 46:08 - 46:15
    genauso wie bei anderen Lizenzvarianten,
    weil: Vom Urheber aus gesehen wird dadurch
  • 46:15 - 46:21
    das Vertragsangebot erzeugt, und die
    Nutzerinnen und Nutzer können daran
  • 46:21 - 46:24
    erkennen, was sie denn dürfen und was
    nicht. Also der Lizenzhinweis, wenn der
  • 46:24 - 46:28
    verloren geht, kaputt geht, indem ihr den
    verändert, es ist gerade bei Social-Media-
  • 46:28 - 46:32
    Sharing ein Problem, weil Facebook diese
    Lizenzhinweise nicht übernimmt, wenn man
  • 46:32 - 46:39
    was postet zb, das ist schlecht. Also der
    Lizenzhinweis ist ganz wichtig, und weil
  • 46:39 - 46:42
    man da eben kleine Dinge falsch machen
    kann, die dann dazu führen, dass die
  • 46:42 - 46:46
    Lizenz nicht entsteht, und die Erlaubnis
    nicht entsteht, deswegen gibt es jetzt ein
  • 46:46 - 46:51
    Hilfsmittel von Wikimedia Deutschland, den
    Lizenzhinweisgenerator. Wenn ich also ein
  • 46:51 - 46:56
    CC-Bild von Wikimedia Commons nutzen will
    und möchte nichts falsch machen, dann gehe
  • 46:56 - 46:58
    ich am besten auf
    Lizenzhinweisgenerator.de, dann komme ich
  • 46:58 - 47:04
    auf so eine Website. Da kann ich dort die
    URL reinposten, äh reinpasten von dem
  • 47:04 - 47:09
    Bild, und dann gibt mir das, gibt mir der
    Generator direkt den Lizenzhinweis aus, so
  • 47:09 - 47:14
    wie er sein muss, und das ist sehr sehr
    praktisch. Gibt es noch andere Tools? Ja,
  • 47:14 - 47:16
    das mach ich jetzt noch schnell fertig,
    weiß nicht, bin wahrscheinlich gleich
  • 47:16 - 47:21
    durch? Also von "alle Rechte vorbehalten"
    kommt man über CC-Lizenzen und ähnliche
  • 47:21 - 47:24
    auf "manche Rechte vorbehalten", aber es
    gibt auch noch die Möglichkeit, alle
  • 47:24 - 47:29
    Rechte, sich aller Rechte zu entledigen,
    auf "keine Rechte mehr vorbehalten". Und
  • 47:29 - 47:34
    das macht man zum Beispiel mit
    öffentlichen Erklärungen wie CC Zero. Hier
  • 47:34 - 47:37
    ist, das ist also ein separates Tool. Das
    ist keine Lizenz in dem Sinne, sondern das
  • 47:37 - 47:41
    ist eine Freigabeerklärung, die sagt, hey
    Leute, ich verzichte auf meine ganzen
  • 47:41 - 47:45
    Rechte, macht damit was ihr wollt, aber
    behelligt mich damit nicht. Ihr müsst auch
  • 47:45 - 47:50
    meinen Namen nicht mehr nennen. Da wo das
    passt, ist das als Tool geeignet. Das ist
  • 47:50 - 47:54
    natürlich keine, also Open Content kann
    ich auch mit den anderen Lizenzen
  • 47:54 - 47:59
    schaffen, mit den beiden, die ich genannt
    habe, aber ich kann auch total bis zum
  • 47:59 - 48:07
    Maximum in die Öffnung gehen über sowas.
    Genau. Und dann gibt es noch ein Tool was
  • 48:07 - 48:11
    "Public Domain", also was gemeinfreie
    Werke besser findbar machen soll. Das ist
  • 48:11 - 48:14
    die Public Domain Mark. Ist vielleicht
    auch für den einen oder anderen
  • 48:14 - 48:18
    interessant, wenn ihr'n Projekt mit
    gemeinfreien Inhalten machen wollt. Hier
  • 48:18 - 48:22
    ist nochmal der Unterschied erklärt: Die
    Lizenzen, diese sechs oder CC Zero, die
  • 48:22 - 48:26
    verändern tatsächlich die Rechtslage. Die
    Public Domain Mark weist nur auf eine
  • 48:26 - 48:32
    bestimmte Rechtslage hin, ist also der
    grundlegende Unterschied. Genau, ähm… ach
  • 48:32 - 48:37
    nee. Wieso ist das denn noch drin? Okay.
    Nee, das hatten wir vorhin schon. Dann bin
  • 48:37 - 48:41
    ich glaube ich gerade noch in der Zeit
    oder? Ja, dann vielen Dank, dann jetzt
  • 48:41 - 48:44
    wenn ihr Fragen habt, könnt ihr fragen.
  • 48:44 - 48:49
    Applaus
  • 48:49 - 48:53
    Herald: Ja genau. Hört man mich? Ja. Also
    erst mal herzlichen Dank gab es schon
  • 48:53 - 49:04
    Applaus für den Vortrag, und gibt es jetzt
    Fragen? Dann…
  • 49:04 - 49:10
    Q: Hallo, Sascha ist mein Name. Ich wollte
    fragen, mit der CC Zero-Lizenz. Gibt es
  • 49:10 - 49:15
    die überhaupt so in der Form in
    Deutschland? Kann man die, wenn man jetzt
  • 49:15 - 49:20
    Wikimedia nach– oder Wikipedia nachbauen
    würde, noch mal neu starten, und dann CC
  • 49:20 - 49:23
    Zero überhaupt rechtlich legal?
    A: Ja, CC Zero hat Deutschland das
  • 49:23 - 49:28
    Problem, dass ich als Urheber, also wir
    haben in Deutschland ein sehr europäisches
  • 49:28 - 49:32
    Urheberrechtsverständnis. Das führt dazu,
    dass ich meine Urheberrechte nicht
  • 49:32 - 49:37
    komplett loswerden kann. Also ich, selbst
    wenn ich das möchte, es ist mir vom
  • 49:37 - 49:41
    Gesetzgeber, also im Urheberrechtsgesetz
    steht, dass es sozusagen nicht veräußerbar
  • 49:41 - 49:46
    ist. Deswegen kann ich CC Zero nur
    indirekt verwenden. CC Zero ist also eine
  • 49:46 - 49:49
    Aufgabeerklärung, ich gebe meine Rechte
    auf. Das geht nach dem deutschen
  • 49:49 - 49:53
    Urheberrechtsgesetz so eigentlich nicht
    komplett. Darum hat CC Zero eine
  • 49:53 - 49:58
    sogenannte Fallback-Lizenz eingebaut, die
    letztlich so was ist wie die CC-Lizenz,
  • 49:58 - 50:03
    nur ohne jegliche Bedingungen. Das erzeugt
    dasselbe, nur eben auf einem anderen Weg,
  • 50:03 - 50:07
    weil ich diese Aufgabeerklärung rechtlich
    nicht machen kann in Deutschland, mache
  • 50:07 - 50:10
    ich's dann halt über eine bedingungslose
    Lizenz. Hat aber einen sehr sehr ähnlichen
  • 50:10 - 50:14
    Effekt, darum kann man schon sagen dass
    man CC Zero in Deutschland benutzen kann,
  • 50:14 - 50:24
    nur eben nicht so zu 100%
    sondern mehr so zu 98%.
  • 50:24 - 50:27
    Q: Hallo, Danke für den Vortrag. Meine
    Frage ist, wenn ich, also du sagst grad,
  • 50:27 - 50:31
    man kann in Deutschland nicht alle Rechte
    abgeben, das heißt es kann mir in
  • 50:31 - 50:34
    Deutschland nicht passieren, dass ich
    irgendwas veröffentliche, wenn auch ohne
  • 50:34 - 50:38
    Lizenz, dass jemand anderes das nimmt und
    dann selbst eine Lizenz dafür…
  • 50:38 - 50:40
    A: Nee, genau
    Q: …holt. Okay, cool, danke.
  • 50:40 - 50:43
    A: Genau. Lizenzen kann immer nur der
    vergeben, der die Rechte auch hat, oder
  • 50:43 - 50:48
    die. Und zwar bei CC-Lizenzen muss man
    wirklich fast alle Rechte haben, sonst
  • 50:48 - 50:52
    kann man keine CC-Lizenz vergeben. Das
    heißt, jemand der dein Werk nimmt und da
  • 50:52 - 50:55
    ne die CC-Lizenz dran macht, der macht
    einen, das hat keine Wirkung, zumindest
  • 50:55 - 50:59
    rechtlich nicht. Genau.
    Q: Hallo, ich wollte nur mal fragen, zu
  • 50:59 - 51:05
    dem Punkt mit der öffentlichen und
    nichtöffentlichen Versammlung. Wie ist das
  • 51:05 - 51:10
    denn definiert mit dem "jemanden kennen"
    oder "nicht kennen"? Also wie genau muss
  • 51:10 - 51:13
    dieser Kontakt sein?
    A: Ja, es ist in der Rechtsprechung auch
  • 51:13 - 51:16
    irgendwie wischi-waschi. Das heißt,
    persönlich bekannt… Also erstmal, wenn
  • 51:16 - 51:22
    Leute verwandt sind, auf jeden Fall. Wenn
    man befreundet ist, im Sinne von
  • 51:22 - 51:26
    "Freunde", nicht Facebook-Freunde sondern
    richtige Freunde, auch das gilt. Und
  • 51:26 - 51:32
    schwierig wird es bei so Sachen wie ein
    Seminar an der Uni, wo natürlich der, die,
  • 51:32 - 51:36
    der Professor, die Professoren alle
    irgendwie kennt. Das wurde aber anerkannt
  • 51:36 - 51:40
    als, als ausreichende Verbindung. Also
    man, man kennt die Person mit Namen, man
  • 51:40 - 51:45
    weiß wer das ungefähr ist, das wird dann
    als ausreichend anerkannt. Es wird in der,
  • 51:45 - 51:49
    an der Uni hat man eher das Problem, dass
    auch Leute in die Vorlesungen reinlaufen
  • 51:49 - 51:53
    dürfen, weil die, weil die öffentlich
    zugänglich sind– oh. Wo man dann nicht
  • 51:53 - 51:57
    mehr ganz sicher sein kann, dass sich auch
    alle wirklich kennen. Aber bei Seminaren,
  • 51:57 - 52:02
    und wenn da sonst keiner sitzt, dann ist
    das nicht-öffentlich noch. Also das ist
  • 52:02 - 52:06
    ein bisschen, es gibt wieder wie so oft
    keine klare Grenze, sondern so ne leicht
  • 52:06 - 52:17
    verschwommenen Grenze.
    Q: Danke für den Vortrag! Jetzt finde ich
  • 52:17 - 52:21
    irgendwo zum Beispiel auf einer Commons-
    Seite von der Wikimedia a Foto das ich
  • 52:21 - 52:24
    gern auf Facebook posten würde.
    A: Ja.
  • 52:24 - 52:30
    Q; Das steht unter einer Creative-Commons-
    Namensnennung und Sharealike. Jetzt hat
  • 52:30 - 52:34
    aber Facebook natürlich seine eigenen
    Lizenzbestimmungen für Material, das dort
  • 52:34 - 52:39
    veröffentlicht wird. Stehen die dem
    Sharealike jetzt entgegen, und dürfte ich
  • 52:39 - 52:45
    das verwenden?
    A: Also Facebook hat ja AGB, also solche
  • 52:45 - 52:50
    Nutzungsbedingungen, wo drinsteht, "Sie
    garantieren uns, dass Sie alle Rechte
  • 52:50 - 52:55
    haben, dass wir uns bei ihnen schadlos
    halten dürfen usw.", das gilt zwischen dir
  • 52:55 - 53:00
    und Facebook. Das heißt, es kann sein,
    dass Facebook dann irgendwann wenn
  • 53:00 - 53:04
    Facebook verklagt wird weil da ein Bild
    online steht bei denen was da nicht stehen
  • 53:04 - 53:08
    darf, dass sie dann bei dir Regress
    nehmen, dafür haben die diese Bedingungen.
  • 53:08 - 53:14
    Außerhalb dieser Beziehung von dir und
    Facebook, also von Facebook-Accountnutzer
  • 53:14 - 53:18
    und Facebook-Unternehmen, hat das keine
    große Wirkung. Wenn du jetzt ein Bild von
  • 53:18 - 53:22
    Wikimedia Commons nimmst, und es da
    sharest hast du das Problem, dass der
  • 53:22 - 53:28
    Lizenzhinweis im Zweifel vom, vom
    Facebook-System entfernt wird, oder je
  • 53:28 - 53:33
    nachdem was, wie du's postest verschwindet
    der halt. Und dann ist die Frage, hast du
  • 53:33 - 53:38
    das dort, also du hast veranlasst, dass es
    aufm Facebook-Server gespeichert wird, und
  • 53:38 - 53:44
    dann kann es sein, dass du dann später von
    dem Urheber belangt wirst, weil er sagt,
  • 53:44 - 53:48
    hallo ich habe das aber unter CC-Lizenz
    freigegeben, da fehlt ja der Hinweis. Und
  • 53:48 - 53:50
    dadurch entsteht das Problem. Nicht so
    sehr bei dem Kleingedruckten zwischen dir
  • 53:50 - 53:54
    und Facebook, das dient nur denen als
    Rückversicherung, sondern eben durch
  • 53:54 - 54:00
    dieses System, technische System-, äh,
    -probleme, weil diese, diese Social-Media-
  • 54:00 - 54:05
    Systeme sind nicht darauf ausgelegt, CC-
    Hinweise mitzuschleppen. Und deswegen gibt
  • 54:05 - 54:09
    es eine Empfehlung, man sollte, wenn man
    Bilder von Wikimedia Commons zum Beispiel
  • 54:09 - 54:13
    nimmt, dann kann man den CC-Hinweis als,
    sozusagen als Ergänzung unters Bild
  • 54:13 - 54:18
    hängen, als, in die Grafik. Dann ist man
    auf der sicheren Seite auf jeden Fall.
  • 54:18 - 54:25
    Aber das sind so Krücken. Es wäre viel
    besser wenn Facebook das mitziehen würde.
  • 54:25 - 54:28
    H: Hier war noch eine Frage. Es ist jetzt
    leider die letzte Frage, weil wir haben
  • 54:28 - 54:32
    gleich danach noch einen Talk. Aber ich
    denke du bist dann auch gleich noch
  • 54:32 - 54:35
    verfügbar wenn's noch Fragen gibt.
    Q: Dann zieh ich zurück. Ist okay. Ich
  • 54:35 - 54:38
    frag hinterher, das ist eh ne…
    H: Na gut, gibts dann noch für jetzt
  • 54:38 - 54:43
    gleich eine Frage?
    A: Da war noch eine? Oder da.
  • 54:43 - 54:47
    Q: Direkt daran anschließend, du hast
    gesagt, man kann diese Creative-Commons-
  • 54:47 - 54:51
    Lizenzangabe in die Grafik einbauen. Wenn
    die Grafik jetzt "No Derivatives" ist darf
  • 54:51 - 54:54
    ich die ja eigentlich nicht verändern, was
    mach ich denn dann?
  • 54:54 - 54:57
    A: Ja wenn du's wirklich ergänzt, also
    wenn der Rest von der Grafik unverändert
  • 54:57 - 55:01
    bleibt, dann ist es wahrscheinlich kein
    Verstoß gegen No Derivatives, also gegen
  • 55:01 - 55:05
    "keine Bearbeitung", das ist der englische
    Name für diese Bedingung. Also, nur, nur
  • 55:05 - 55:09
    weil unten was drunter klemmt kann niemand
    wirklich sagen, mein Bild ist in seiner
  • 55:09 - 55:13
    Erscheinungsformen verändert, also das
    wäre sehr weit hergeholt. Deswegen ist das
  • 55:13 - 55:15
    rechtssicher. Nur, das ist sehr
    umständlich, also ich meine, das macht
  • 55:15 - 55:20
    fast niemand, insofern…
    H: Okay dann noch mal einen herzlichen
  • 55:20 - 55:22
    Applaus für den Vortrag!
  • 55:22 - 55:25
    Applaus
  • 55:25 - 55:29
    Abspannmusik
  • 55:29 - 55:53
    Untertitel erstellt von c3subtitles.de
    im Jahr 2021. Mach mit und hilf uns!
Title:
36C3 Wikipaka WG: Grundlagen Urheberrecht - Schwerpunkt CC-Lizenzen
Description:

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Video Language:
German
Duration:
55:53

German subtitles

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