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Vorspannmusik
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Engel: ... zum nächsten Talk
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zum Thema
'Netzpolitik in der Schweiz 2015/2016'
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NDG, das ist das Nachrichtendienstgesetz
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BÜPF, das ist das
Bundesgesetz betreffend die Überwachung
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des Post- und Fernmeldeverkehrs.
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Und wie wir uns
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- oder, nicht ich, aber die Herren
die hier vortragen werden -
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sich dagegen wehren.
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Auch in der Schweiz wollen die Politiker,
will die Politik,
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Daten auf Vorrat sammeln.
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Und Mitglieder des CCC-CH,
also CCC Schweiz,
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und der Digitalen Gesellschaft der Schweiz
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wehren sich dagegen,
sammeln Unterschriften,
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und werden euch jetzt in den
folgenden Minuten vorstellen,
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wie sie das machen.
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There's a Translation to English
under the Number 8014
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so call 8014 if you need
an English translation.
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Und für alle anderen ist jetzt auch
das Rating-System im Fahrplan aktiviert
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wir würden euch sehr gerne darum bitten,
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dass ihr nach der Veranstaltung
dort mal reinschaut
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und die Veranstaltungen bewertet
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damit wir hinterher so 'n bisschen
Überblick haben, wie ihr's fandet.
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So, und jetzt gehört die Bühne euch.
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*Applaus*
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Arian Sanusi: Danke für's Kommen.
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Wir haben wie gesagt
den 'Netzpolitik in der Schweiz' Vortrag.
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Der baut sich so auf, dass Simon was zum
Bundesgesetz zur Überwachung
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des Post- und Fernmeldeverkehrs
sagen wird.
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Dann folgt Patrick
mit dem Nachrichtendienstgesetz (NDG)
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Ich schliesse mit Rückblick und Aussichten
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und den anderen Themen,
mit denen wir so zu tun haben.
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Und fange jetzt gerade an,
mit den Werkzeugen die uns in der Schweiz,
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mit der Direkten Demokratie dort,
so zur Verfügung stehen.
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Den Teil wiederum fange ich an mit
dem Gesetzgebungsverfahren in der Schweiz.
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Zum einen gibt es die Möglichkeit
die Verfassung zu ändern
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und zwar, indem man
eine Volksinitiative macht.
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Andere Gesetze kommen
z.B. aus dem Parlament.
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Die Regierung macht dann einen Vorentwurf
mit einem erläuternden Bericht,
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veröffentlicht diesen,
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dann kommt die nächste Spezialität:
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es wird ein
Vernehmlassungsverfahren eröffnet
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in dem die Stakeholder
ihre Stellungnahmen abgeben,
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das sind in dem Fall
die Kantone der Schweiz,
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die Parteien und
vor allem auch die Verbände,
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die auf dem Gebiet des Gesetzes
jeweils aktiv sind.
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Auf Basis der Vernehmlassung
wird dann von der Regierung
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ein Entwurf ausgearbeitet.
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Dieser Entwurf geht ins Parlament
und wird dort von der Kommission
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und vom Plenum, von den beiden Kammern
des Parlaments, beraten,
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geht dann in die Differenzbereinigung
und dann in die Schlussabstimmung.
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Wird das Gesetz verabschiedet,
gibt es dann die Möglichkeit,
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das Referendum zu ergreifen.
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Und falls das Gesetz das Referendum
übersteht, tritt es sodann in Kraft.
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Wenn ihr jetzt vorhabt, eine Initiative
oder ein Referendum zu Stande zu bringen,
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und hoffentlich erfolgreich abzuschliessen,
bildet ihr zuerst ein Komitee
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und dazu ein möglichst breit
abgestütztes Bündnis.
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Das sind dann Parteien und sämtliche
auf dem Gebiet tätige Organisationen,
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fangt an Unterschriften zu sammeln.
Das sind für ein Referendum 50'000,
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die ihr innerhalb von 100 Tagen nach
nach Verabschiedung des Gesetzes
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sammeln müsst.
Für ein Referendum sind es 100'000.
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Um das mal in Kontrast zu stellen:
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Die Schweiz hat 5'620'000
Stimmberechtigte, ihr müsst also
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die Unterstützung von 1-2%
des Schweizer Wahlvolkes zusammenkriegen.
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Parallel dazu fangen wir an,
die Unterschriften zu beglaubigen,
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ihr schickt die zu den Gemeinden, aus denen
die unterschreibenden Personen kommen
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und diese bestätigen dann
euch die Echtheit
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und die Möglichkeit der Person, tatsächlich
das Vorhaben zu unterstützen.
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Kurz vor Ende eurer Frist reicht ihr
dann die Initiative, das Referendum,
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bei der Bundeskanzlei ein,
das bestätigt euch dann hoffentlich,
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dass euer Anliegen
zu Stande gekommen ist,
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und dann geht's in den
Abstimmungskampf.
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Dann müsst ihr wirklich die Mehrheit
der Schweizer Bevölkerung
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von eurem Vorhaben überzeugen.
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Abschliessend gibt es die Volksabstimmung.
Genau so wie bei einer Wahl
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ist dann die Frage,
ob die Sache eine Mehrheit kriegt.
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Für ein Referendum braucht ihr die
absolute Mehrheit,
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für eine Initiative braucht ihr sowohl
die absolute Mehrheit
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als auch die Mehrheit
in der Mehrheit aller Kantone.
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Volksabstimmungen sind absolute Normalität
in der Schweiz.
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... sorry.
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... es ist halt mit wirklich viel Arbeit verbunden.
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Es gibt 4 Abstimmungstermine pro Jahr,
in denen sowohl Wahlen als auch alle
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Volksabstimmungen auf Bundes-,
auf Kantons- und auf Gemeindeebene
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abgehalten werden.
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Es gab seit 1848 438 Volksinitiativen, von
denen sind 314 zu Stande gekommen.
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200 von denen wurden abgestimmt, die
sonstigen wurden zurückgezogen,
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wurden als erledigt abgetan, für ungültig
erklärt oder werden noch abgestimmt,
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und von diesen 200 wurden
lediglich 22 angenommen.
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Bei den Referenden sieht's so aus,
dass in der letzten Legislaturperiode
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10 abgehalten wurden, abgestimmt wurden,
und von diesen waren 4 erfolgreich.
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Abgestimmt werden sämtliche
Änderungen der Verfassung,
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aber auch internationale Verträge.
Anmerkung hier:
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Die Schweiz ist nicht beim
TTIP dabei, aber solche Sachen halt.
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Und dann halt Volksinitiativen
und Referenden.
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Das schafft den abgestimmten Sachen
sehr hohe Legitimität,
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hat als Tendenz, dass es
eine gewisse Zurückhaltung gibt,
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was Gesetzesvorlagen angeht,
denn es werden dann halt
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keine, oder weniger Macht bei denen,
die in der Mehrheit der Gesellschaft
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keine Chance haben,
weil's einfach immer die Möglichkeit gibt,
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das Referendum zu ergreifen.
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Und es führt dann halt auch
zu solchen Sachen,
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wie dass wir jetzt in unserer
Verfassung stehen haben,
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dass keine neuen Minarette
gebaut werden dürfen.
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Das ist so - ja -
Minderheitenschutz und sowas ist ...
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mmh, manchmal ein bisschen
schwer damit hinzukriegen.
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Damit übergebe ich jetzt Simon
und dem BÜPF,
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und ich kann jetzt schon sagen, dass wir
auch dort das Referendum ergreifen werden.
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Simon Gantenbein: Besten Dank.
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Ich werde zu euch sprechen
und die Einleitung
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zu den 2 Überwachungsgesetzen machen.
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Ich werde zum BÜPF sprechen,
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Patrick wird danach etwas zum
Nachrichtendienstgesetz (NDG) sagen.
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Eine kurze Übersicht:
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Das BÜPF ist das Bundesgesetz betreffend
der Überwachung des
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Post- und Fernmeldeverkehrs,
und regelt die Kompetenzen,
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die die Strafuntersuchungsbehörden,
also die Polizei,
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von der Strafprozessordnung her bekommen,
um Überwachung durchzuführen.
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Die Überwachung wird durch ein
Zwangsmassnahmengericht legitimiert
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und dann an den Dienst
ÜPF weitergegeben.
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Wir haben also einen
Überwachungsdienstleister in der Schweiz.
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Das wird mein Teil sein,
Patrick wird danach über das NDG sprechen,
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das ebenfalls komplett
überarbeitet worden ist.
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Das einzige Wichtige, was ihr vorerst
mitnehmen könnt ist:
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Sämtliche Dinge, sämtliche Funktionalitäten
die das BÜPF bietet,
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sind auch mittels NDG zugänglich.
Das heisst Daten, die beim BÜPF erhoben werden,
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sind danach auch
für die Schlapphüte zugänglich.
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Dieses Schema wurde uns freundlicherweise
vom Dienst ÜPF zur Verfügung gestellt.
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Ganz oben seht ihr die Justitia,
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das ist das Symbol für das
Zwangsmassnamengericht.
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Ein Zwangsmassnamengericht
bewilligt eine Überwachungsmassnahme,
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diese Überwachungsmassnahme wird
vom Dienst ÜPF nochmals formell geprüft,
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dann wird diese Überwachungsmassnahme
an die Fernmededienstanbieterin geschickt,
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man könnte auch einfach Provider sagen,
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dieser Provider leitet das Ganze dann über
ein sicheres Transportnetzwerk aus
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in das Auftragsverwaltungssystem.
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Der Hersteller dieses
Auftragsverwaltungssystems ist geheim.
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Für alle, die es interessiert,
können gerne mal die Firma 'Verint'
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auf bucktplanet nachschauen.
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Gut, dieses Überwachungssystem,
dieses Auftragsverwaltungssystem
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ist die zentrale Schnittstelle zwischen
einerseits den Providern
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und zum anderen den glücklichen
Strafferfolgungsbehörden,
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die dann auf ihren
case zugreifen können.
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Das ist die Mechanik dahinter.
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Welche Daten werden überwacht?
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Die Basis sämtlicher Überwachungsmassnahmen
der Polizeibehörden
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sind in der Strafprozessordnung geregelt.
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Konkret kommt beim neuen Gesetz
der Staatstrojaner dazu,
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allerdings ein 'Staatstrojaner Light',
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hier sind nur
Telekommunikationsdaten betroffen.
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Ausschweifende Bemerkungen,
wie ein Trojaner funktioniert,
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dass der administrative Privilegien hat,
und somit diese Einschränkung -
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zumindest die Überprüfung dieser
Einschränkung relativ schwierig ist,
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solange der Code nicht offen ist.
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Des Weiteren kommt ein IMSI Catcher dazu,
das ist auch eine Neuheit.
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Es gibt bereits heute einzelne Behörden
die solche Geräte angeschafft haben,
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trotz der unklaren Gesetzeslage.
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Zu Beginn dieses Jahres ist ein Foliensatz
der Zürcher Strafverfolger aufgetaucht
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wo man sich damit brüstet,
dass man ja auch direkt ein Kabel
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an den Server hängen könnte,
und die Daten dort drüber abgreifen könne.
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Eine kleine Anmerkung:
Es wurde erfreut festgestellt, dass bei der
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Serverüberwachung man die Dienstleistungen
des Dienst ÜPFs nicht gebraucht.
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Aus unserer Sicht relativ stossend ist,
wenn man einen Server hat
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und dort mehrere virtuelle
Instanzen drauf sind, sind natürlich
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die andern Kunden, die nicht überwacht
werden sollten, ebenfalls betroffen.
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Zu guter Letzt regelt die
Strafprozessordnung
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das sogenannte BÜPF,
also der detaillierte Mechanismus
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wie zwischen den Strafverfolgern
und den Providern
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wie dieser Prozess abläuft.
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Dann kommen wir
zu der Echtzeitüberwachung
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Die Echtzeitüberwachung ist Echtzeit
oder nahezu Echtzeit,
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das ist der Strafverfolger,
der Ihnen auf das System zugreift.
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Dieses System kennen wir seit etwa,
ich sag mal seit über 10 Jahren.
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Die Vorratsdatenspeicherung (VDS)
kennen wir im Gegensatz zu Deutschland
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auch schon eine ganze Weile.
Ursprünglich wurde im Gesetzesvorschlag
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der Regierung, wollte man 12 Monate fordern,
aufgrund des Drucks
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- die Drohung eines Referendums
gegen das BÜPF stand im Raum -
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hat die Justizministerin dann
einen Abstrich gemacht:
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Wir belassen die Vorratsdatenspeicherung (VDS)
auf 6 Monaten.
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Aus unserer Sicht
ist das nicht tragbar, weil:
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Ob es 6 Wochen, 6 Monate oder 6 Jahre sind,
ist schlussendlich ja irrelevant,
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solange Daten auf Vorrat gespeichert sind,
sind wir unzufrieden damit.
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Wie gesagt, es fehlt auch eine Begründung
wieso das ...
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also, zum einen fehlt eine Begründung,
um Daten auszuleiten,
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und zum anderen sind auch
Berufsgeheimnisse nicht gewahrt,
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ich denke da an Anwälte oder
an Mediziner oder Seelsorger.
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Des Weiteren kennen wir
die Funkzellenabfrage,
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in der Schweiz nennen wir
diesen einfach Antennensuchlauf.
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Das ist ein Dump, alle Transaktionen
einer Antenne für einen bestimmten Zeitraum.
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Das sind die Arten der VDS,
oder im Behördensprech
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'Rückwirkende Überwachung',
die wir in der Schweiz kennen.
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Eine ziemlich stossende Änderung
am neuen Gesetz
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ist der persönliche Geltungsbereich.
Bisher waren rund 50 Access Provider,
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reine Access Provider, die dem Kunden
Internet aus der Dose bringen,
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dazu angehalten, Überwachung zu dulden,
neu sind es, wie ihr hier seht,
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auch Anbieter abgeleiteter
oder interner Kommunikationsdienste.
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Das kann zur Folge haben,
dass, wenn ich dem Arian
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mein Wireless zur Verfügung stelle
ich die Rechnung bezahle,
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ich unter Androhung von Strafe
Überwachung dulden muss,
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ich darf ihm nichts sagen, das stört
unser Vertrauensverhältnis doch immens.
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Die Details, wer genau
ein abgeleiteter Kommunikationsdienst
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mit einer gewissen Reichweite hat,
regelt die Regierung.
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Kurzum: Viel, viel mehr Betriebe,
z.B. Trima ist auch so ein Fall,
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das ist eine Schweizer Firma,
ein sehr beliebtes Tool in Deutschland,
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die würden dann unter die abgeleiteten
Kommunikationsdienste fallen.
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Es ist aus Schweizer Sicht völlig irrelevant,
denn wir alle nutzen Dienste,
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die in einem anderen Land
angesiedelt sind,
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und deshalb wird mein GMX- oder mein
Google-Account davon nicht betroffen sein.
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Wir haben dann noch
die Statistiken ausgewertet,
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um zu schauen: Wegen was wird
überhaupt überwacht?
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Die Details könnt ihr hier finden.
Kurz: Drogenhandel und Vermögensdelikte,
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wie z.B. ein einfacher Diebstahl
sind zu oberst auf der Rangliste,
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zu unterst auf der Rangliste
finden wir Kriminelle Organisation,
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Terrorismus oder Pädokriminalität.
Und genau diese Kategorien,
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die ihr da auf der unteren Zeile seht,
sind die Kategorien,
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mit denen immer wieder für mehr
Überwachung argumentiert wird.
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Wenn es wirklich mehr Überwachung braucht,
wieso sind diese Zahlen nicht höher?
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Ich möchte auch noch
kurz anmerken, dass,
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wenn wir nachher zum
Nachrichtendienstgesetz kommen,
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geht es ja darum,
präventiv zu überwachen,
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also zu überwachen,
ohne dass eine Straftat vorliegt.
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Die Vorbereitungshandlungen
einer Kriminellen Organisation,
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die Vorbereitungshandlungen
von Terroristischen Akten,
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sind ebenfalls bereits heute,
nach dem normalen Strafgesetzbuch,
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stehen diese unter Strafe.
Die könnten also sehrwohl bereits heute
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durch die Bundesanwaltschaft
verfolgt werden.
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Dann noch, zu guter Letzt haben wir
diese Daten auch noch visuell aufgearbeitet
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für's Web, der Kick Off fand vor einem
guten Jahr hier am Kongress statt.
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Wenn ihr also die Statistiken mal
klicken wollt, findet ihr hier den Link.
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Dann noch ein paar Betrachtungen
aus Grund- und Menschenrechtssicht.
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Die VDS ist ein Eingriff
in die Privatsphäre,
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sie unterscheidet nicht zwischen
Schuldigem und Unschuldigem,
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wir alle sind davon betroffen.
Dagegen hat die Digitale Gesellschaft
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bei dem Dienst ÜPF Beschwerde eingereicht,
konkret geht es darum,
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dass wir angefragt haben,
ob man die VDS für Einzelpersonen
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nicht unterlassen könnte.
Dieser Bitte ist man nicht nachgekommen.
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Derzeit sind wir am
Bundesverwaltungsgericht hängig.
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Dort kam vor ein paar Wochen ein Brief,
und dieser Brief hat uns mitgeteilt,
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dass, statt der üblichen 3 Richter sich
nun 5 Richter mit diesem Thema befassen,
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was uns zeigt, dass man sich
mit dieser Frage ernsthaft befassen will.
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Wir rechnen allerdings nicht damit,
dass unser Bundesverwaltungsgericht
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die VDS kippen wird,
und sind daher bereit, auch finanziell bereit,
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um an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
nach Straßburg zu ziehen.
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Wir erinnern uns,
vor 2014 gab es einen Fall,
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als das höchste österreichische Gericht
an den Europäischen Gerichtshof
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gelangt ist, und für kurze Zeit die VDS
in Europa ausgesetzt worden ist.
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Wir erwarten hier ein ähnliches Urteil.
Das wird sich allerdings noch hinziehen.
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IMSI-Catcher und Antennensuchläufe,
das sind unsichtbare Identitätsfeststellungen
-
in einem Perimeter,
ohne dass ich informiert werde.
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Bei regulären Überwachungsmaßnahmen,
also wenn ich in einem Verfahren
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verwickelt war, habe ich zumindest
theoretisch die Möglichkeit,
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darüber informiert zu werden.
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Bei IMSI-Catchern oder Antennensuchläufen
ist das nicht der Fall.
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Beim persönlichen Geltungsbereich,
das Beispiel mit dem
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'Wireless der Nachbarin
zur Verfügung stellen',
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hier ist das grundsätzliche Problem
eigentlich genau dort,
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dass ein Vertrauensverhältnis
zwischen Personen besteht,
-
das nachhaltig gestört wird,
und dass Private
-
- seien es Einzelpersonen
oder auch Firmen -
-
dazu verdonnert werden, staatlichen
Überwachungspflichten nachzukommen.
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Staatstrojaner, auch ein
sehr geliebtes Thema.
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Wenn der Computer das Beweismittel ist,
und ich einen Staatstrojaner raufkopiere,
-
verändere ich das Beweismittel.
Dieses Beweismittel ist vor Gericht
-
nicht mehr verwendbar.
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Es gibt allerdings einen
einfachen Umgehungstrick,
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indem, dass man Beweise
auf dem Computer findet,
-
aus diesen Beweisen kann man
weitere Indizien ableiten,
-
und diese Indizien werden dann
in einem Gerichtsfall verwendet,
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somit habe ich einen
wasserdichten Gerichtsfall,
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ohne dass ich die Beweise vom Computer
irgendwo erwähnen muss.
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Ebenfalls ziemlich störend ist,
dass die Untersuchungsbehörden,
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die einerseits unseren Schutz
garantieren sollten,
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ebenfalls daran interessiert sind,
möglichst viele Sicherheitslücken
-
in der Welt zu haben und Antivirensoftware,
die diese Signatur nicht kennt.
-
Zu guter Letzt ein, sagen wir mal,
nicht so technisches Thema,
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aber sehr wohl wichtig: Es geht um den
Kernbereich der privaten Lebensführung.
-
Wir alle haben Gefühle, wir alle haben
Dinge, die wir nicht nach außen kehren.
-
Und das hat einen Grund.
-
Und wenn ich nun mein Tagebuch
auf meinem Computer führe
-
und der Trojaner nistet sich da ein,
dann schaut mir der Trojaner beim Denken zu.
-
Dies ist eine krasse Verletzung
der Menschenwürde
-
und hierbei ist aus unserer Sicht
auch klar festzustellen,
-
dass das Verhältnismässigkeitsprinzip
nicht geht, weil die Würde des Menschen
-
ist ja unantastbar, bei Trojanern
allerdings nicht. Klammer zu.
-
Und damit bin ich, glaub ich,
am Ende meines Teils.
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Und nun wird euch Patrick noch etwas
über's Nachrichtendienstgesetz erzählen.
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Patrick: So, dann zum
Nachrichtendienstgesetz (NDG).
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Simon hat gesagt, es gibt mit der
strafprozessuellen Überwachung
-
ein paar Sachen, die man leider
nicht machen kann.
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Dafür haben wir jetzt das
Nachrichtendienstgesetz.
-
So, ein bisschen zur Geschichte
von unserem Nachrichtendienst:
-
Das Gesetz ersetzt das
-
'Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung
der inneren Sicehrheit', BWIS genannt,
-
Das Nachrichtendienstgesetz (NDG)
entspricht eigentlich,
-
so wie's jetzt durchgekommen ist,
entspricht einer Vorlage,
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die wir vor ein paar Jahren
schonmal hatten,
-
die wurde dann haushoch abgelehnt,
von links und rechts im Parlament,
-
im Schweizerischen Parlament.
-
Und jetzt hat man diese Vorlage
eigentlich 1 zu 1 nochmal gebracht,
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und jetzt ist sie durchgekommen.
Was auch noch neu ist,
-
der Nachrichtendienst
war früher zweigeteilt,
-
wir hatten den Dienst
für Analyse und Prävention,
-
das ist quasi der Inlandsgeheimdienst
der Extremismus, links und rechts
-
innerhalb des Landes überwacht,
und den strategischen Nachrichtendienst,
-
der dafür zuständig ist, zu beobachten:
Was passiert jetzt auf der Welt?
-
Und dann auch dem Bundesrat
Rechenschaft ablegt.
-
Die beiden sind verschmolzen worden
zum Nachrichtendienst des Bundes.
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Das NDG regelt die Aufgaben
und Hilfsmittel des Nachrichtendienstes,
-
d.h.: Was muss er tun und wie darf er es tun,
oder sollte er's tun?
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Es regelt eine gewisse Art
der Aufsicht, mit der wir natürlich
-
nicht zufrieden sind.
Es regelt auch die politische Führung,
-
also die Gruppenziele,
die in den nächsten 4 Jahren
-
erreicht werden müssen.
Und es regelt die Zusammenarbeit
-
mit in- und ausländischen Behörden,
d.h. auch, dass man Personendaten
-
z.B. ins Ausland liefern kann, ohne dass
die Personen darüber informiert werden.
-
Auch von Schweizer Staatsbürgern.
Das Ganze ist relativ vage geregelt,
-
es gibt viele offene Punkte,
die in der Schweiz in sog. Verordnungen
-
dann geregelt werden,
und die kann man dann jährlich anpassen,
-
fast, wie einem beliebt.
Man kann dann auch die Speicherdauer
-
mal verdoppeln, zum Beispiel.
-
Zu den Aufgaben des
Nachrichtendienst des Bundes
-
laut dem Nachrichtendienstgesetz:
Es ist natürlich: Terrorismus verhindern.
-
Simon hat euch da schon auf den Konflikt
zwischen der Verwaltung
-
und der Bundesanwaltschaft
und des Nachrichtendienstes hingewiesen,
-
der Nachrichtendienst muss
den Terrorismus bekämpfen,
-
und die Bundesanwaltschaft auch.
Das heißt: Ja, wer macht jetzt das?
-
Und das gibt garantiert
Absprachenprobleme usw.
-
Dann sollte er den verbotenen
Nachrichtendienst bekämpfen in der Schweiz,
-
ich glaub, das letzte, was wir gehört haben,
ist, dass man gesagt hat:
-
'Ah, Snowden kann nicht in die Schweiz
kommen, weil er hat ja spioniert in Genf,
-
darum können wir ihm jetzt
leider kein Asyl anbieten, ...'
-
Alle anderen Geheimdienste lassen Sie
in der Schweiz machen, was sie wollen.
-
Dann, zur Aufgabe gehört es auch,
nuklearbiologische und chemische Waffen,
-
zu verhindern, dass die ausgeführt,
eingeführt, verbreitet, Pläne verbreitet,
-
Wissen verbreitet wird.
Und außerdem, ein sehr schwammiger Begriff:
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Wahrung der Inland-Sicherheit.
Was auch immer das dann heißt.
-
Zu dem Mittel:
Der Nachrichtendienst,
-
oder dem Nachrichtendienst
sind sämtliche Behörden
-
auf allen Ebenen auskunftspflichtig.
Außer die Steuerbehörden.
-
Da sieht man, aus welche Ecke
das Gesetz kommt.
-
Transportunternehmen
müssen Rechenschaft ablegen,
-
wem sie was geschickt haben,
was der Inhalt war, wohin es ging usw.,
-
und Betreiber von
Sicherheitsinfrastrukturen,
-
man erwähnt in der Botschaft zum Gesetz
nur mal Kameraanbieter,
-
also Sicherheitsanbieter,
die Kameras betreiben.
-
Das soll jetzt, ja, ...
-
filmmäßig stellen sie sich
das wahrscheinlich vor,
-
dass man nächst alle Videokameras
anzapfen kann.
-
Dann haben sie sogenannte
Genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen,
-
also sie haben gewisse Regeln,
zu denen dann später.
-
Plus jetzt neu die Kabelaufklärung,
was eigentlich die Schweiz zu 'ner Mini-NSA,
-
oder diese Behörde
zu 'ner Mini-NSA macht.
-
Also, der Nachrichtendienst darf
nach Genehmigung all das machen,
-
was euch Simon vorher erklärt hat:
-
Er darf Wanzen und Kameras
in Privaträumen anbringen
-
und die dann, ja, halt betreiben.
-
Er darf in Computersysteme,
im In- und Ausland natürlich, eindringen
-
und die Computersysteme sabotieren.
-
Also nix mehr mit 'Der Trojaner darf
nix machen, darf das System nicht verändern',
-
was sowieso nicht möglich ist.
-
Sie dürfen Haus-, Fahrzeug und Behältnisse
durchsuchen, fast, wie ihnen beliebt,
-
und sie dürfen die Ortung
mittels IMSI-Catcher,
-
also Überwachung von Demonstrationen z.B.,
und Feststellen der Koordinaten
-
mittels GPS-System durchführen.
-
Und das alles, ohne dass
die betroffenen Personen,
-
das ist nirgend vorgesehen,
dass die nachträglich informiert werden.
-
D.h. sie sammeln Daten,
sie überwachen, sie filmen,
-
ohne dass da irgendwann
mal 'ne Notiz kommt:
-
'Hey, übrigens, du wurdest da, bei dieser
Demonstration wurdest du ...'
-
Jetzt, es gibt gewisse Hürden,
man muss einen Antrag stellen
-
ans Bundesverwaltungsgericht,
das ist dort, wo man ja im Moment
-
mit der Klage gegen die VDS stehen,
und dort gibt's einen Einzelrichter
-
nach dem Vorbild der USA, der da ohne
irgendwie mehr Information zu haben als:
-
'Es ist nötig, wir brauchen das, und wenn
du's nicht machst, geht die Welt unter'
-
Der muss dann innerhalb 5 Tagen
entscheiden oder den Entscheid delegieren,
-
Die Genehmigung läuft dann
bis max. 3 Monate
-
und die Überwachungsmaßnahme
muss dann noch freigegeben werden
-
vom Chef des Verteidigungsdepartementes,
außer, es ist dringend.
-
Dann werden wir halt schnell überwacht
und dann genehmigt, vielleicht.
-
Was wir jetzt schon haben,
ist die Funkaufklärung,
-
das ist in Wallis,
im Süden der Schweiz.
-
Man sieht hier, das wurde wahrscheinlich
aus einem Flugzeug aufgenommen,
-
Man sieht jetzt hier und hier...
wenn ihr auf Wikipedia nach Onyx sucht,
-
findet ihr dieses Bild auch, nur dass dort
diese 2 und diese 2 Schüsseln
-
nicht dort sind.
Das Ganze soll 90 Millionen gekostet haben,
-
das Parlament hat quasi
nix davon gewusst,
-
die Stellungsnahme des
Verteidigungsdepartementes war:
-
'Ja, wir müssen die Kapazität
gleich hoch behalten, das ist kein Ausbau.'
-
... der Überwachung,
mit 4 neuen Schüsseln.
-
Und das ist nur 1 Standort,
es gibt noch andere Standorte,
-
und dort wurden
bis zu 6 neue Schüsseln installiert.
-
Bei der Funkaufklärung ist es so,
dass man Daten,
-
bei denen mind. 1 Teilnehmer im Ausland ist,
die dürfen aufgezeichnet werden,
-
und nach Selektoren durchsucht werden.
-
Also eigentlich gleich, wie's jetzt
beim NSA-Ausschuss in Deutschland
-
so ein bisschen Zoff gegeben hat.
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Das für Funk, das ist Fax, das ist Iridium,
das ist ... andere Funktelefone usw.,
-
v.a. satellitengestützt.
Jetzt, haben sie gesagt,
-
gehen nicht mehr so viele Faxe
über Satelliten,
-
wir müssen jetzt alle Kabel anzapfen,
die durch die Schweiz durchgehen.
-
Logische Voraussetzung. D.h. man darf,
analog wie bei der Funkaufklärung,
-
den Internet durchsuchen,
nach Selektoren,
-
genau, was die NSA ja eigentlich auch macht.
Es ist nicht ganz klar,
-
wie lange diese Daten gespeichert werden,
-
Es steht, das regelt dann die Verordnung.
Da könnte wahrscheinlich dann auch
-
10 Jahre drinstehen, oder noch länger.
Es wurden gewisse Budgets schon gesprochen
-
für gewisse Speicherungen,
so vermuten wir - ist nicht gesichert.
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Aber da wird's sicher noch spannend.
Wer sich mal... wer sich interessiert,
-
wie diese Selektoren in der Schweiz
zustande kommen,
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es gibt einen Bericht von 2003
glaub ich... 2003, genau.
-
Von der Geschäftsprüfungskommission,
des Nationalrates, oder der Parlamente,
-
und dort steht z.B. drin,
dass pro Themenschwerpunktgebiet
-
zum Teil bis zu 10 Seiten mit 25 Begriffen
drauf sind
-
... oder 100 Seiten? Irgendso.
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2'500 Begriffe nur für das Thema ABC-Waffen.
Also, das nur für 1 Thema.
-
Und der Geheimdienst hat noch
ein paar andere Schwerpunkte,
-
Links- und Rechtsextremismus z.B.,
wo's auch jedes Jahr einen Bericht gibt
-
vom Geheimdienst.
Kann man nachlesen, ist öffentlich.
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Ja, die Selektoren, die werden natürlich
- das Thema ist bekannt -
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die werden immer mehr.
Da wird nichts gelöscht drauf,
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weil es könnt' ja ...
was, wenn irgendjemand
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das Wort Mail wieder braucht
oder sowas.
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Zu den Gegenmaßnahmen:
Dieses Gesetz wurde verabschiedet, dieses
-
Jahr.
-
jetzt haben linke Parteien,
die Piratenpartei und Grundrechtsvereine,
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das Referendum ergriffen,
wie euch das Ari gesagt hat,
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Wir haben bis jetzt
59'000 Unterschriften gesammelt,
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die sind aber noch nicht zurückgekommen,
d.h. da gehen noch mind. 10% weg,
-
und ein paar gehen noch weg,
weil die Gemeinden halt langsam arbeiten
-
und sagen 'Ja, wir haben halt 4 Wochen,
um diese Unterschriften zu prüfen,
-
in unserem Register'
- auch, wenn es nur 2 sind.
-
Trotzdem sind wir verhalten optimistisch,
dass das zustande kommt,
-
und die Abstimmung wird dann
frühestens im Sommer 2016 sein.
-
Dort haben wir allerdings das Problem,
dass - im Gegensatz zum BÜPF -
-
dass nachrichtendienstliche Überwachung
den Unternehmen,
-
wenn die Daten ausleiten müssen,
vollständig vergütet wird,
-
d.h. die Wirtschaftsverbände
haben da nicht so Interesse dran,
-
sich da finanziell zu beteiligen
an diesen Wirtschaftsthemen.
-
Also, wir können jede Unterstützung brauchen,
im Abstimmungskampf,
-
Registriert euch, wir haben einen Newsletter
auf nachrichtendienstgesetz.ch
-
Tragt euch da ein, und wir werden euch da
auf dem Laufenden halten,
-
auch was das BÜPF betrifft,
dass dann voraussichtlich im
-
... wann ist das? März? März, Ende April
zur Schlussabstimmung kommen wird,
-
Da werden wir euch natürlich
auch noch informieren darüber.
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Ja. Und jetzt wird euch Ari noch ein bisschen
was
-
über die Zukunft erzählen.
-
*Applaus*
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Ari: Nicht nur Zukunft, sondern auch Rückblick
und eigentlich die anderen Themen,
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die jetzt auch in der Netzpolitik
der Schweiz wichtig sind
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und um die wir uns gekümmert haben,
oder um die wir uns noch kümmern werden.
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Es gab einmal die Netzneutralität.
Da ist natürlich der Hauptschauplatz.
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Videostreaming bzw.
Peering zwischen Providern.
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Es hilft da nicht so ganz,
dass die großen ISPs der Schweiz
-
auch noch eigene
Videostreaming-Angebote haben.
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Es ist gerade in Revision:
Das Fernmeldegesetz.
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Walter Sakletli hat eine Motion gestartet,
um genau die Netzneutralität
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in's Fernmeldegesetz reinzubringen.
Die große Kammer des Schweizer Parlaments
-
hat das gutgehießen,
das ist der Nationalrat,
-
die kleine Kammer war aber
vehement dagegen
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und die Regierung, der Bundesrat
hat das auch klar abgelehnt.
-
Damit ist die Motion gescheitert
und damit ist dann auch absehbar,
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dass in den nächsten Jahren
keine gesetzlich Unterstützung
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zu erwarten ist,
was die Netzneutralität angeht.
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Mehr zum Thema könnt ihr im
Talk 7530 erfahren,
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da hält Fredy Kuenzler vom Provider Init7
einen Talk zur Netzneutralität.
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Urheberrechtsgesetz
ist die nächste Baustelle.
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Es hat 2012 dazu
eine Arbeitsgruppe gegeben
-
unter dem Titel 'Massnahmen
zur Bekämpfung der Online-Piraterie'
-
Und genau, wie das sich anhört,
ist es dann auch geworden.
-
Aktuell ist es in der
Vernehmlassungsphase,
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d.h. es gibt genau hier gerade
die Möglichkeit, mitzuwirken.
-
Der Vorentwurf beinhaltet
Three-strikes, Take Down, Stay Down,
-
Netzsperren, wobei die auch schon
weiter im Gesetz fortgeschritten sind,
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nämlich im Glücksspielgesetz.
Das interessante dabei ist,
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dass die Sperrlisten in beiden Gesetzen
vorgesehen sind, öffentlich zu führen.
-
Also wir werden da tatsächlich
Einblick kriegen, falls es durchkommt,
-
was denn so gesperrt ist.
Und das nicht nur inoffiziell.
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Fernmeldeverordnung:
Wir haben in der Schweiz tatsächlich
-
eine Internetgrundversorgung
mit ab 2018 3'000 kbit Downstream,
-
300 kbit Upstream garantiert,
für 27,20 CHF im Monat.
-
Die Downside daran ist, dass,
mit der neuen Fernmeldeverordnung
-
das Modem im Preis enthalten ist,
und dann auf so Verordnungsebene
-
die Möglichkeit besteht,
dass es da zum Routerzwang kommt.
-
Ganz großes Thema: Datenschutz.
In der Schweiz gibt es die Stelle des
-
Eidgenössischen Datenschutz-
und Öffentlichbeauftragten.
-
Die war vorher mit Herrn Thür besetzt,
jetzt gibt es da einen neuen Kandidaten,
-
Adrian Lobsiger, und der hat vorher
beim Bundesamt für Polizei
-
- kurz fedpol - gearbeitet.
Wir sind gespannt, was da rauskommt.
-
Ja, das war's mit unserem Talk.
Danke für's Zuhören.
-
Einmal unsere Kontakte,
weiter geht's mit ner Diskussion im Anschluss
-
an die Diskussion hier, und falls ihr
direkt mitwirken wollt: im Saal A 2.
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Ja, und vielen Dank für's Zuhören!
-
*Applaus*
Engel: Ja, vielen herzlichen Dank.
-
Simon möchte noch was ergänzen.
-
Simon: Ha! Ich hab nur noch
eine kleine Anmerkung
-
Die letzten 100 Tage,
oder fast 100 Tage
-
sind wir eigentlich komplett durch dieses
NDG-Referendum ausgelastet gewesen,
-
die Schweizer Netzpolitik Gemeinde ist klein,
und von diesen 59'000 Unterschriften
-
sind 9'000 aus den netzpolitischen
Ecken gekommen.
-
Und ich möchte einfach allen,
die sich in irgendeiner Form
-
an diesem Referendum beteiligt haben
herzlichen Dank sagen,
-
es ist nicht selbstverständlich,
dass die Nerds hinter ihrem Computern
-
aus ihren Kellern hervorkommen
und noch mit fremden Leuten
-
an der Bahnhofstraße sprechen.
Herzlichen Dank.
-
Und ein Dank an Mia, die genau jetzt,
diese Zeit am Papier sortieren ist,
-
am Endspurt machen,
während wir den Kongress geniessen.
-
Besten Dank.
-
*Applaus*
-
Engel: So, dann kommen wir jetzt
zur Q&A, Fragen und Antworten.
-
Wir haben hier ein Mikrofon
und hier noch ein Mikrofon,
-
bitte stellt euch an den Mikrofonen an,
wenn ihr Fragen habt.
-
Ihr könnt auch über das Internet fragen
stellen,
-
die werden wir hier auch hören.
-
Also, bitte bei Fragen
hier vor kommen und die Fragen stellen.
-
Vielen Dank nochmal an Simon
und Arian und Patrick
-
für die gute Einführung in
'Was passiert eigentlich gerade in der Schweiz?'
-
So, Frage Nr. 1:
F: Zunächsteinmal vielen Dank,
-
dass ihr euch die ganze Arbeit macht.
Habt ihr auch überlegt,
-
irgendwie in die Offensive zu gehen,
also z.B. Gesetze ein...
-
also z.B. in die Verfassung aufzunehmen,
dass bei Überwachungsmassnahmen
-
benachrichtigt werden muss, oder
dass bestimmte Überwachungsmassnahmen
-
unzulässig sind,
oder solche Sachen,
-
statt immer nur die ganzen
unsinnigen Gesetze loszuwerden?
-
A: Also wir beteiligen uns sehr aktiv am
Gesetzgebungsprozess ohne hier auf
-
Detail einzugehen, kann ich euch
versichern, dass wir alle möglichen
-
Daumenschrauben, die in unserer Macht
liegen auch versucht haben anzuwenden.
-
Konkret das Öffentlichkeitsgesetz also die
Information ob ich überwacht worden bin
-
oder nicht, ist ein sehr großes Anliegen
und wurde jetzt nicht groß thematisiert,
-
aber wir versuchen einfach bei jedem
Schritt in der Gesetzgbung darauf zu
-
achten, dass die Informationsrechte der
Bürger gewahrt bleiben.
-
F: Vielen Dank!
-
Engel: Und die nächste Frage da drübern?
-
F: Danke für Talk! Ich habe ein Frage eine
mehr theoretische Frage:
-
Was würde eigentlich passieren, wenn eine
Initiative angenommen würde ,
die ein
-
Gesetz vorstellt, das im Widerspruch ist
mit internationalen Verträge.
-
*Lachen*
-
A: Ja es kommt ein bisschen drauf an was
die Gegenseite dann dazu meint.
-
Konkret, für die die das halt nicht wissen,
-das ist halt nicht netzpolitisch-
-
Wir haben im Moment am 28. 2. wird über
eine Durchsetzungsinitiative abgestimmt,
-
die von unsern Rechtsaußenfreunden
nunziert wurde,
-
weil ihnen die Umsetzung einer anderen
Initiative, bei der es darum geht das
-
kriminelle Ausländer sofort ausgeschafft
werden sobald sie mehr als nen paar Jahre
-
Knast bekommen.
-
Und das, diese Durchsetzungsinitative die
wird jetzt... die steht im Widerspruch zu
-
den Menschenrechten.
-
Das ist eigentlich allen klar.
-
Und da wird es spannend. Zudem haben wir
mit dieser Personenfreizügigkeit
-
nen bisschen ein Problem mit der EU.
-
Das ist auch ne Initiative eigentlich,
ne Initiative unserer Freunde rechtsaußen.
-
Ja, da sind wir mit der EU mit am
verhandeln im Moment oder eben nicht am
-
verhandeln, passiert nichts ehe halt.
-
Also es wird natürlich erst einmal
versucht die Initiativen so auszulegen,
-
dass man immer noch mit dem
internationalem Recht irgendwie
-
übereinstimmt.
-
Ich möchte noch anfügen, dass diese
Durchsetzungsinitiative also im Prinzip
-
heute kann man jede Idee wo
Hundertausend Leute unterschreiben haben
-
vors Volk bringen es gibt ganz, ganz
wenige Ausnahmen zB. könnte ich keine
-
Folterinitiative machen, wenn ich das
Foltern gut finden würde.
-
Das Problem auf unserer Seite ist, ich
habe es vorhin erläutert,
-
wir möchten unsere Beschwerde an den
europäischen Menschenrechtsgerichtshof
-
nach Straßburg weitergeleitet sehen und
das ist ein Problem, denn
-
unsere Konservativen sehen diesen
Menschenrechtsgerichtshof der...
-
Bei uns in der Schweiz ist das Volk der
Souverän, das Volk entscheidet,
-
das volk steht über allem.
-
Jetzt gibt es da diese "fremden
Richtlinien" in Straßburg die Urteil
-
umkippen und das passt denen nicht.
-
Konkret in der Schweiz haben wir kein
Bundesverfassungsgericht wie in Deutschland
-
dh. zB. um die Vorratsdatenspeicherung
zu kippen ist das unsere einzige
-
Möglichkeit um an dieses Gericht zu
gelangen und so eine offizielle Rüge an
-
die Schweiz abzuholen.
-
Und wenn auch das nicht zwingende
Völkerrecht in der Schweiz mehr und mehr
-
bröckelt, sind unsere Grundrechte, werden
unsere Grundrechte noch weiter ins off
-
geschoben.
*Applaus*
-
Engel: Dann haben wir eine Frage aus dem
Internet?
-
F: Hallo, in IRC möchte jemand wissen: Bei
der Graphik, die anzeigt wieviel
-
Volksabstimmungen es in den vergangen
Jahren gab, gabs alle paar Jahre
-
sehr regelmäßig sone Spitze und danach
gehts wieder runter und woran liegt das?
-
Engel: ari ruft die Graphik nochmal auf
zur Erinnerung für alle!
-
ari: Könnte ich noch mal die Slides haben?
Danke sehr!
-
Und da war sie!
-
Also man sieht.. ich hab vor allem für die
Einbrüche ne Erklärung. Und zwar seht ihr
-
euch mal die Jahreszahlen hier drunter an.
So 1914-17,18 das hier ist übrigens nen
-
Durchschnitt über 10 Jahre unzwar über die
vorangehenden 10 Jahre.
-
Hier ist dann nochmal son Einbruch so 38
bis in die 50er Jahre, 70er Jahre und hier
-
so 90er Jahre. Das sieht so aus das mit so
Umbrüchen im Rest der Welt die Aktivität
-
im eigenen Land son bisschen zurückgeht.
-
Engel: Dann haben wir hier noch eine Frage?
-
F: Ja hallo, ich bin aus dem Nachbarland
Österreich. Auch mal Respekt für das was
-
ihr da tut!
-
Wir arbeiten hier in Österreich auch daran
immer wieder der Politik auf die Finger zu
-
klopfen. Das würde mich jetzt eben zu
Folgenden Fragen bringen:
-
Nr. 1: Es wird immer wieder von der NSA
Kooperation mit der Schweiz geredet.
-
Könnte ihr dazu etwas Auskunft geben?
-
Und Österreich ist ja angeblich neutral,
die Schweiz ist uns ja immer Vorbild
-
gewesen besonders in dieser Perspektive.
Und andererseits in wie fern haben
-
europäische Konventionen oder Verordnungen
auf die Gesetzgebung in der Schweiz und
-
die politischen Parteien Einfluss im Bezug
auf die Vorratsdatenspeicherung und andere
-
Netzpolitische Entscheidungen? Danke!
-
Also, wir haben die Vorratsdatenspeicherung...
-
Also ich muss vielleicht historisch
beginnen. Ursprüglich wurde die
-
Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz
durch die Hintertür, durch ein Memo des
-
Justizdepartements, also das ist eine
förmliche Notiz, so wurde die
-
Vorratsdatenspeicherung durchs
Hintertürchen in der Schweiz eingeführt.
-
Mittlerweile hat es eine erste Fassung des
BÜPFs gegeben und nun eine zweite Fassung.
-
Ich würde mal aus dem Bauch heraus sagen:
Viele Einflüsse gibt es nicht.
-
Zu der Frage der Zusammenarbeit der
Schweiz mit der NSA:
-
Ich möchte hier gerne unseren ehemaligen
Verteidigungsminister zitieren,
-
der wortwörtlich gesagt hat: Die Schweiz
hat keine direkte Zusammenarbeit mit
-
der NSA.
-
Dieses Direkt lässt viel Spielraum für
Spekulationen offen. Es gibt Vermutungen,
-
dass 2008 ein Operational Working Agrement
geschlossen wurde zwischen
-
der Schweiz und Amerika.
-
Über die Details ist nichts bekannt.
-
Was man vermuten kann, dass es mit der
Gezeitensatelittenanlage in Lueg
-
zusammenhängt, dass sie Schweiz als
neutrales Land im Dienste kriegsführender
-
Nationen steht ohne hier auf die Details
einzugehen.
-
Also die Schweiz war auch ganz klar einmal
auf einem Snowden Dokument drin
-
auf der Liste der erweiterten Staaten oder
der Staaten mit der bisher erweiterter
-
Kooperation.
-
F: Danke!
-
Engel: Danke schön! Ich sehe hier im
Raum keine weiteren Fragen.
-
Gib's im Internet noch Fragen? Auch nicht.
-
Dann würde ich sagen: Recht herzlichen
Dank! Ein herzlichen Applaus auch für die
-
netzpolitische Arbeit in der Schweiz!
*Applaus*
-
Und vielleicht können wir noch mal die
Folien haben, denn wer mit den Jungs
-
nachher noch nen bisschen diskutieren
möchte,
-
-Könnt ihr noch mal die Folien anwerfen?-
-
Da findet ihr dann den Raum, die
Raumnummer nochmal angezeigt.
-
Genau, Hall A2 auf der ersten Ebene.
-
Ja herzlichen Dank!
-
Und wer jetzt immer noch nicht
unterschrieben hat für das Referendum,
-
das ist noch möglich vorallem wenn ihr
aus einer einigermaßen großen Stadt kommt.
-
Die Unterschriften die können wir ja noch
einsammeln.
-
Es hat bei den Ausgängen 2 Leute. Bei den
dürft ihr gerne unterschreiben. Danke!
-
*Applaus*
-
*Musik*