Vorspannmusik Engel: ... zum nächsten Talk zum Thema 'Netzpolitik in der Schweiz 2015/2016' NDG, das ist das Nachrichtendienstgesetz BÜPF, das ist das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Und wie wir uns - oder, nicht ich, aber die Herren die hier vortragen werden - sich dagegen wehren. Auch in der Schweiz wollen die Politiker, will die Politik, Daten auf Vorrat sammeln. Und Mitglieder des CCC-CH, also CCC Schweiz, und der Digitalen Gesellschaft der Schweiz wehren sich dagegen, sammeln Unterschriften, und werden euch jetzt in den folgenden Minuten vorstellen, wie sie das machen. There's a Translation to English under the Number 8014 so call 8014 if you need an English translation. Und für alle anderen ist jetzt auch das Rating-System im Fahrplan aktiviert wir würden euch sehr gerne darum bitten, dass ihr nach der Veranstaltung dort mal reinschaut und die Veranstaltungen bewertet damit wir hinterher so 'n bisschen Überblick haben, wie ihr's fandet. So, und jetzt gehört die Bühne euch. *Applaus* Arian Sanusi: Danke für's Kommen. Wir haben wie gesagt den 'Netzpolitik in der Schweiz' Vortrag. Der baut sich so auf, dass Simon was zum Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sagen wird. Dann folgt Patrick mit dem Nachrichtendienstgesetz (NDG) Ich schliesse mit Rückblick und Aussichten und den anderen Themen, mit denen wir so zu tun haben. Und fange jetzt gerade an, mit den Werkzeugen die uns in der Schweiz, mit der Direkten Demokratie dort, so zur Verfügung stehen. Den Teil wiederum fange ich an mit dem Gesetzgebungsverfahren in der Schweiz. Zum einen gibt es die Möglichkeit die Verfassung zu ändern und zwar, indem man eine Volksinitiative macht. Andere Gesetze kommen z.B. aus dem Parlament. Die Regierung macht dann einen Vorentwurf mit einem erläuternden Bericht, veröffentlicht diesen, dann kommt die nächste Spezialität: es wird ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet in dem die Stakeholder ihre Stellungnahmen abgeben, das sind in dem Fall die Kantone der Schweiz, die Parteien und vor allem auch die Verbände, die auf dem Gebiet des Gesetzes jeweils aktiv sind. Auf Basis der Vernehmlassung wird dann von der Regierung ein Entwurf ausgearbeitet. Dieser Entwurf geht ins Parlament und wird dort von der Kommission und vom Plenum, von den beiden Kammern des Parlaments, beraten, geht dann in die Differenzbereinigung und dann in die Schlussabstimmung. Wird das Gesetz verabschiedet, gibt es dann die Möglichkeit, das Referendum zu ergreifen. Und falls das Gesetz das Referendum übersteht, tritt es sodann in Kraft. Wenn ihr jetzt vorhabt, eine Initiative oder ein Referendum zu Stande zu bringen, und hoffentlich erfolgreich abzuschliessen, bildet ihr zuerst ein Komitee und dazu ein möglichst breit abgestütztes Bündnis. Das sind dann Parteien und sämtliche auf dem Gebiet tätige Organisationen, fangt an Unterschriften zu sammeln. Das sind für ein Referendum 50'000, die ihr innerhalb von 100 Tagen nach nach Verabschiedung des Gesetzes sammeln müsst. Für ein Referendum sind es 100'000. Um das mal in Kontrast zu stellen: Die Schweiz hat 5'620'000 Stimmberechtigte, ihr müsst also die Unterstützung von 1-2% des Schweizer Wahlvolkes zusammenkriegen. Parallel dazu fangen wir an, die Unterschriften zu beglaubigen, ihr schickt die zu den Gemeinden, aus denen die unterschreibenden Personen kommen und diese bestätigen dann euch die Echtheit und die Möglichkeit der Person, tatsächlich das Vorhaben zu unterstützen. Kurz vor Ende eurer Frist reicht ihr dann die Initiative, das Referendum, bei der Bundeskanzlei ein, das bestätigt euch dann hoffentlich, dass euer Anliegen zu Stande gekommen ist, und dann geht's in den Abstimmungskampf. Dann müsst ihr wirklich die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung von eurem Vorhaben überzeugen. Abschliessend gibt es die Volksabstimmung. Genau so wie bei einer Wahl ist dann die Frage, ob die Sache eine Mehrheit kriegt. Für ein Referendum braucht ihr die absolute Mehrheit, für eine Initiative braucht ihr sowohl die absolute Mehrheit als auch die Mehrheit in der Mehrheit aller Kantone. Volksabstimmungen sind absolute Normalität in der Schweiz. ... sorry. ... es ist halt mit wirklich viel Arbeit verbunden. Es gibt 4 Abstimmungstermine pro Jahr, in denen sowohl Wahlen als auch alle Volksabstimmungen auf Bundes-, auf Kantons- und auf Gemeindeebene abgehalten werden. Es gab seit 1848 438 Volksinitiativen, von denen sind 314 zu Stande gekommen. 200 von denen wurden abgestimmt, die sonstigen wurden zurückgezogen, wurden als erledigt abgetan, für ungültig erklärt oder werden noch abgestimmt, und von diesen 200 wurden lediglich 22 angenommen. Bei den Referenden sieht's so aus, dass in der letzten Legislaturperiode 10 abgehalten wurden, abgestimmt wurden, und von diesen waren 4 erfolgreich. Abgestimmt werden sämtliche Änderungen der Verfassung, aber auch internationale Verträge. Anmerkung hier: Die Schweiz ist nicht beim TTIP dabei, aber solche Sachen halt. Und dann halt Volksinitiativen und Referenden. Das schafft den abgestimmten Sachen sehr hohe Legitimität, hat als Tendenz, dass es eine gewisse Zurückhaltung gibt, was Gesetzesvorlagen angeht, denn es werden dann halt keine, oder weniger Macht bei denen, die in der Mehrheit der Gesellschaft keine Chance haben, weil's einfach immer die Möglichkeit gibt, das Referendum zu ergreifen. Und es führt dann halt auch zu solchen Sachen, wie dass wir jetzt in unserer Verfassung stehen haben, dass keine neuen Minarette gebaut werden dürfen. Das ist so - ja - Minderheitenschutz und sowas ist ... mmh, manchmal ein bisschen schwer damit hinzukriegen. Damit übergebe ich jetzt Simon und dem BÜPF, und ich kann jetzt schon sagen, dass wir auch dort das Referendum ergreifen werden. Simon Gantenbein: Besten Dank. Ich werde zu euch sprechen und die Einleitung zu den 2 Überwachungsgesetzen machen. Ich werde zum BÜPF sprechen, Patrick wird danach etwas zum Nachrichtendienstgesetz (NDG) sagen. Eine kurze Übersicht: Das BÜPF ist das Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, und regelt die Kompetenzen, die die Strafuntersuchungsbehörden, also die Polizei, von der Strafprozessordnung her bekommen, um Überwachung durchzuführen. Die Überwachung wird durch ein Zwangsmassnahmengericht legitimiert und dann an den Dienst ÜPF weitergegeben. Wir haben also einen Überwachungsdienstleister in der Schweiz. Das wird mein Teil sein, Patrick wird danach über das NDG sprechen, das ebenfalls komplett überarbeitet worden ist. Das einzige Wichtige, was ihr vorerst mitnehmen könnt ist: Sämtliche Dinge, sämtliche Funktionalitäten die das BÜPF bietet, sind auch mittels NDG zugänglich. Das heisst Daten, die beim BÜPF erhoben werden, sind danach auch für die Schlapphüte zugänglich. Dieses Schema wurde uns freundlicherweise vom Dienst ÜPF zur Verfügung gestellt. Ganz oben seht ihr die Justitia, das ist das Symbol für das Zwangsmassnamengericht. Ein Zwangsmassnamengericht bewilligt eine Überwachungsmassnahme, diese Überwachungsmassnahme wird vom Dienst ÜPF nochmals formell geprüft, dann wird diese Überwachungsmassnahme an die Fernmededienstanbieterin geschickt, man könnte auch einfach Provider sagen, dieser Provider leitet das Ganze dann über ein sicheres Transportnetzwerk aus in das Auftragsverwaltungssystem. Der Hersteller dieses Auftragsverwaltungssystems ist geheim. Für alle, die es interessiert, können gerne mal die Firma 'Verint' auf bucktplanet nachschauen. Gut, dieses Überwachungssystem, dieses Auftragsverwaltungssystem ist die zentrale Schnittstelle zwischen einerseits den Providern und zum anderen den glücklichen Strafferfolgungsbehörden, die dann auf ihren case zugreifen können. Das ist die Mechanik dahinter. Welche Daten werden überwacht? Die Basis sämtlicher Überwachungsmassnahmen der Polizeibehörden sind in der Strafprozessordnung geregelt. Konkret kommt beim neuen Gesetz der Staatstrojaner dazu, allerdings ein 'Staatstrojaner Light', hier sind nur Telekommunikationsdaten betroffen. Ausschweifende Bemerkungen, wie ein Trojaner funktioniert, dass der administrative Privilegien hat, und somit diese Einschränkung - zumindest die Überprüfung dieser Einschränkung relativ schwierig ist, solange der Code nicht offen ist. Des Weiteren kommt ein IMSI Catcher dazu, das ist auch eine Neuheit. Es gibt bereits heute einzelne Behörden die solche Geräte angeschafft haben, trotz der unklaren Gesetzeslage. Zu Beginn dieses Jahres ist ein Foliensatz der Zürcher Strafverfolger aufgetaucht wo man sich damit brüstet, dass man ja auch direkt ein Kabel an den Server hängen könnte, und die Daten dort drüber abgreifen könne. Eine kleine Anmerkung: Es wurde erfreut festgestellt, dass bei der Serverüberwachung man die Dienstleistungen des Dienst ÜPFs nicht gebraucht. Aus unserer Sicht relativ stossend ist, wenn man einen Server hat und dort mehrere virtuelle Instanzen drauf sind, sind natürlich die andern Kunden, die nicht überwacht werden sollten, ebenfalls betroffen. Zu guter Letzt regelt die Strafprozessordnung das sogenannte BÜPF, also der detaillierte Mechanismus wie zwischen den Strafverfolgern und den Providern wie dieser Prozess abläuft. Dann kommen wir zu der Echtzeitüberwachung Die Echtzeitüberwachung ist Echtzeit oder nahezu Echtzeit, das ist der Strafverfolger, der Ihnen auf das System zugreift. Dieses System kennen wir seit etwa, ich sag mal seit über 10 Jahren. Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) kennen wir im Gegensatz zu Deutschland auch schon eine ganze Weile. Ursprünglich wurde im Gesetzesvorschlag der Regierung, wollte man 12 Monate fordern, aufgrund des Drucks - die Drohung eines Referendums gegen das BÜPF stand im Raum - hat die Justizministerin dann einen Abstrich gemacht: Wir belassen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) auf 6 Monaten. Aus unserer Sicht ist das nicht tragbar, weil: Ob es 6 Wochen, 6 Monate oder 6 Jahre sind, ist schlussendlich ja irrelevant, solange Daten auf Vorrat gespeichert sind, sind wir unzufrieden damit. Wie gesagt, es fehlt auch eine Begründung wieso das ... also, zum einen fehlt eine Begründung, um Daten auszuleiten, und zum anderen sind auch Berufsgeheimnisse nicht gewahrt, ich denke da an Anwälte oder an Mediziner oder Seelsorger. Des Weiteren kennen wir die Funkzellenabfrage, in der Schweiz nennen wir diesen einfach Antennensuchlauf. Das ist ein Dump, alle Transaktionen einer Antenne für einen bestimmten Zeitraum. Das sind die Arten der VDS, oder im Behördensprech 'Rückwirkende Überwachung', die wir in der Schweiz kennen. Eine ziemlich stossende Änderung am neuen Gesetz ist der persönliche Geltungsbereich. Bisher waren rund 50 Access Provider, reine Access Provider, die dem Kunden Internet aus der Dose bringen, dazu angehalten, Überwachung zu dulden, neu sind es, wie ihr hier seht, auch Anbieter abgeleiteter oder interner Kommunikationsdienste. Das kann zur Folge haben, dass, wenn ich dem Arian mein Wireless zur Verfügung stelle ich die Rechnung bezahle, ich unter Androhung von Strafe Überwachung dulden muss, ich darf ihm nichts sagen, das stört unser Vertrauensverhältnis doch immens. Die Details, wer genau ein abgeleiteter Kommunikationsdienst mit einer gewissen Reichweite hat, regelt die Regierung. Kurzum: Viel, viel mehr Betriebe, z.B. Trima ist auch so ein Fall, das ist eine Schweizer Firma, ein sehr beliebtes Tool in Deutschland, die würden dann unter die abgeleiteten Kommunikationsdienste fallen. Es ist aus Schweizer Sicht völlig irrelevant, denn wir alle nutzen Dienste, die in einem anderen Land angesiedelt sind, und deshalb wird mein GMX- oder mein Google-Account davon nicht betroffen sein. Wir haben dann noch die Statistiken ausgewertet, um zu schauen: Wegen was wird überhaupt überwacht? Die Details könnt ihr hier finden. Kurz: Drogenhandel und Vermögensdelikte, wie z.B. ein einfacher Diebstahl sind zu oberst auf der Rangliste, zu unterst auf der Rangliste finden wir Kriminelle Organisation, Terrorismus oder Pädokriminalität. Und genau diese Kategorien, die ihr da auf der unteren Zeile seht, sind die Kategorien, mit denen immer wieder für mehr Überwachung argumentiert wird. Wenn es wirklich mehr Überwachung braucht, wieso sind diese Zahlen nicht höher? Ich möchte auch noch kurz anmerken, dass, wenn wir nachher zum Nachrichtendienstgesetz kommen, geht es ja darum, präventiv zu überwachen, also zu überwachen, ohne dass eine Straftat vorliegt. Die Vorbereitungshandlungen einer Kriminellen Organisation, die Vorbereitungshandlungen von Terroristischen Akten, sind ebenfalls bereits heute, nach dem normalen Strafgesetzbuch, stehen diese unter Strafe. Die könnten also sehrwohl bereits heute durch die Bundesanwaltschaft verfolgt werden. Dann noch, zu guter Letzt haben wir diese Daten auch noch visuell aufgearbeitet für's Web, der Kick Off fand vor einem guten Jahr hier am Kongress statt. Wenn ihr also die Statistiken mal klicken wollt, findet ihr hier den Link. Dann noch ein paar Betrachtungen aus Grund- und Menschenrechtssicht. Die VDS ist ein Eingriff in die Privatsphäre, sie unterscheidet nicht zwischen Schuldigem und Unschuldigem, wir alle sind davon betroffen. Dagegen hat die Digitale Gesellschaft bei dem Dienst ÜPF Beschwerde eingereicht, konkret geht es darum, dass wir angefragt haben, ob man die VDS für Einzelpersonen nicht unterlassen könnte. Dieser Bitte ist man nicht nachgekommen. Derzeit sind wir am Bundesverwaltungsgericht hängig. Dort kam vor ein paar Wochen ein Brief, und dieser Brief hat uns mitgeteilt, dass, statt der üblichen 3 Richter sich nun 5 Richter mit diesem Thema befassen, was uns zeigt, dass man sich mit dieser Frage ernsthaft befassen will. Wir rechnen allerdings nicht damit, dass unser Bundesverwaltungsgericht die VDS kippen wird, und sind daher bereit, auch finanziell bereit, um an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof nach Straßburg zu ziehen. Wir erinnern uns, vor 2014 gab es einen Fall, als das höchste österreichische Gericht an den Europäischen Gerichtshof gelangt ist, und für kurze Zeit die VDS in Europa ausgesetzt worden ist. Wir erwarten hier ein ähnliches Urteil. Das wird sich allerdings noch hinziehen. IMSI-Catcher und Antennensuchläufe, das sind unsichtbare Identitätsfeststellungen in einem Perimeter, ohne dass ich informiert werde. Bei regulären Überwachungsmaßnahmen, also wenn ich in einem Verfahren verwickelt war, habe ich zumindest theoretisch die Möglichkeit, darüber informiert zu werden. Bei IMSI-Catchern oder Antennensuchläufen ist das nicht der Fall. Beim persönlichen Geltungsbereich, das Beispiel mit dem 'Wireless der Nachbarin zur Verfügung stellen', hier ist das grundsätzliche Problem eigentlich genau dort, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen Personen besteht, das nachhaltig gestört wird, und dass Private - seien es Einzelpersonen oder auch Firmen - dazu verdonnert werden, staatlichen Überwachungspflichten nachzukommen. Staatstrojaner, auch ein sehr geliebtes Thema. Wenn der Computer das Beweismittel ist, und ich einen Staatstrojaner raufkopiere, verändere ich das Beweismittel. Dieses Beweismittel ist vor Gericht nicht mehr verwendbar. Es gibt allerdings einen einfachen Umgehungstrick, indem, dass man Beweise auf dem Computer findet, aus diesen Beweisen kann man weitere Indizien ableiten, und diese Indizien werden dann in einem Gerichtsfall verwendet, somit habe ich einen wasserdichten Gerichtsfall, ohne dass ich die Beweise vom Computer irgendwo erwähnen muss. Ebenfalls ziemlich störend ist, dass die Untersuchungsbehörden, die einerseits unseren Schutz garantieren sollten, ebenfalls daran interessiert sind, möglichst viele Sicherheitslücken in der Welt zu haben und Antivirensoftware, die diese Signatur nicht kennt. Zu guter Letzt ein, sagen wir mal, nicht so technisches Thema, aber sehr wohl wichtig: Es geht um den Kernbereich der privaten Lebensführung. Wir alle haben Gefühle, wir alle haben Dinge, die wir nicht nach außen kehren. Und das hat einen Grund. Und wenn ich nun mein Tagebuch auf meinem Computer führe und der Trojaner nistet sich da ein, dann schaut mir der Trojaner beim Denken zu. Dies ist eine krasse Verletzung der Menschenwürde und hierbei ist aus unserer Sicht auch klar festzustellen, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip nicht geht, weil die Würde des Menschen ist ja unantastbar, bei Trojanern allerdings nicht. Klammer zu. Und damit bin ich, glaub ich, am Ende meines Teils. Und nun wird euch Patrick noch etwas über's Nachrichtendienstgesetz erzählen. Patrick: So, dann zum Nachrichtendienstgesetz (NDG). Simon hat gesagt, es gibt mit der strafprozessuellen Überwachung ein paar Sachen, die man leider nicht machen kann. Dafür haben wir jetzt das Nachrichtendienstgesetz. So, ein bisschen zur Geschichte von unserem Nachrichtendienst: Das Gesetz ersetzt das 'Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicehrheit', BWIS genannt, Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) entspricht eigentlich, so wie's jetzt durchgekommen ist, entspricht einer Vorlage, die wir vor ein paar Jahren schonmal hatten, die wurde dann haushoch abgelehnt, von links und rechts im Parlament, im Schweizerischen Parlament. Und jetzt hat man diese Vorlage eigentlich 1 zu 1 nochmal gebracht, und jetzt ist sie durchgekommen. Was auch noch neu ist, der Nachrichtendienst war früher zweigeteilt, wir hatten den Dienst für Analyse und Prävention, das ist quasi der Inlandsgeheimdienst der Extremismus, links und rechts innerhalb des Landes überwacht, und den strategischen Nachrichtendienst, der dafür zuständig ist, zu beobachten: Was passiert jetzt auf der Welt? Und dann auch dem Bundesrat Rechenschaft ablegt. Die beiden sind verschmolzen worden zum Nachrichtendienst des Bundes. Das NDG regelt die Aufgaben und Hilfsmittel des Nachrichtendienstes, d.h.: Was muss er tun und wie darf er es tun, oder sollte er's tun? Es regelt eine gewisse Art der Aufsicht, mit der wir natürlich nicht zufrieden sind. Es regelt auch die politische Führung, also die Gruppenziele, die in den nächsten 4 Jahren erreicht werden müssen. Und es regelt die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Behörden, d.h. auch, dass man Personendaten z.B. ins Ausland liefern kann, ohne dass die Personen darüber informiert werden. Auch von Schweizer Staatsbürgern. Das Ganze ist relativ vage geregelt, es gibt viele offene Punkte, die in der Schweiz in sog. Verordnungen dann geregelt werden, und die kann man dann jährlich anpassen, fast, wie einem beliebt. Man kann dann auch die Speicherdauer mal verdoppeln, zum Beispiel. Zu den Aufgaben des Nachrichtendienst des Bundes laut dem Nachrichtendienstgesetz: Es ist natürlich: Terrorismus verhindern. Simon hat euch da schon auf den Konflikt zwischen der Verwaltung und der Bundesanwaltschaft und des Nachrichtendienstes hingewiesen, der Nachrichtendienst muss den Terrorismus bekämpfen, und die Bundesanwaltschaft auch. Das heißt: Ja, wer macht jetzt das? Und das gibt garantiert Absprachenprobleme usw. Dann sollte er den verbotenen Nachrichtendienst bekämpfen in der Schweiz, ich glaub, das letzte, was wir gehört haben, ist, dass man gesagt hat: 'Ah, Snowden kann nicht in die Schweiz kommen, weil er hat ja spioniert in Genf, darum können wir ihm jetzt leider kein Asyl anbieten, ...' Alle anderen Geheimdienste lassen Sie in der Schweiz machen, was sie wollen. Dann, zur Aufgabe gehört es auch, nuklearbiologische und chemische Waffen, zu verhindern, dass die ausgeführt, eingeführt, verbreitet, Pläne verbreitet, Wissen verbreitet wird. Und außerdem, ein sehr schwammiger Begriff: Wahrung der Inland-Sicherheit. Was auch immer das dann heißt. Zu dem Mittel: Der Nachrichtendienst, oder dem Nachrichtendienst sind sämtliche Behörden auf allen Ebenen auskunftspflichtig. Außer die Steuerbehörden. Da sieht man, aus welche Ecke das Gesetz kommt. Transportunternehmen müssen Rechenschaft ablegen, wem sie was geschickt haben, was der Inhalt war, wohin es ging usw., und Betreiber von Sicherheitsinfrastrukturen, man erwähnt in der Botschaft zum Gesetz nur mal Kameraanbieter, also Sicherheitsanbieter, die Kameras betreiben. Das soll jetzt, ja, ... filmmäßig stellen sie sich das wahrscheinlich vor, dass man nächst alle Videokameras anzapfen kann. Dann haben sie sogenannte Genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen, also sie haben gewisse Regeln, zu denen dann später. Plus jetzt neu die Kabelaufklärung, was eigentlich die Schweiz zu 'ner Mini-NSA, oder diese Behörde zu 'ner Mini-NSA macht. Also, der Nachrichtendienst darf nach Genehmigung all das machen, was euch Simon vorher erklärt hat: Er darf Wanzen und Kameras in Privaträumen anbringen und die dann, ja, halt betreiben. Er darf in Computersysteme, im In- und Ausland natürlich, eindringen und die Computersysteme sabotieren. Also nix mehr mit 'Der Trojaner darf nix machen, darf das System nicht verändern', was sowieso nicht möglich ist. Sie dürfen Haus-, Fahrzeug und Behältnisse durchsuchen, fast, wie ihnen beliebt, und sie dürfen die Ortung mittels IMSI-Catcher, also Überwachung von Demonstrationen z.B., und Feststellen der Koordinaten mittels GPS-System durchführen. Und das alles, ohne dass die betroffenen Personen, das ist nirgend vorgesehen, dass die nachträglich informiert werden. D.h. sie sammeln Daten, sie überwachen, sie filmen, ohne dass da irgendwann mal 'ne Notiz kommt: 'Hey, übrigens, du wurdest da, bei dieser Demonstration wurdest du ...' Jetzt, es gibt gewisse Hürden, man muss einen Antrag stellen ans Bundesverwaltungsgericht, das ist dort, wo man ja im Moment mit der Klage gegen die VDS stehen, und dort gibt's einen Einzelrichter nach dem Vorbild der USA, der da ohne irgendwie mehr Information zu haben als: 'Es ist nötig, wir brauchen das, und wenn du's nicht machst, geht die Welt unter' Der muss dann innerhalb 5 Tagen entscheiden oder den Entscheid delegieren, Die Genehmigung läuft dann bis max. 3 Monate und die Überwachungsmaßnahme muss dann noch freigegeben werden vom Chef des Verteidigungsdepartementes, außer, es ist dringend. Dann werden wir halt schnell überwacht und dann genehmigt, vielleicht. Was wir jetzt schon haben, ist die Funkaufklärung, das ist in Wallis, im Süden der Schweiz. Man sieht hier, das wurde wahrscheinlich aus einem Flugzeug aufgenommen, Man sieht jetzt hier und hier... wenn ihr auf Wikipedia nach Onyx sucht, findet ihr dieses Bild auch, nur dass dort diese 2 und diese 2 Schüsseln nicht dort sind. Das Ganze soll 90 Millionen gekostet haben, das Parlament hat quasi nix davon gewusst, die Stellungsnahme des Verteidigungsdepartementes war: 'Ja, wir müssen die Kapazität gleich hoch behalten, das ist kein Ausbau.' ... der Überwachung, mit 4 neuen Schüsseln. Und das ist nur 1 Standort, es gibt noch andere Standorte, und dort wurden bis zu 6 neue Schüsseln installiert. Bei der Funkaufklärung ist es so, dass man Daten, bei denen mind. 1 Teilnehmer im Ausland ist, die dürfen aufgezeichnet werden, und nach Selektoren durchsucht werden. Also eigentlich gleich, wie's jetzt beim NSA-Ausschuss in Deutschland so ein bisschen Zoff gegeben hat. Das für Funk, das ist Fax, das ist Iridium, das ist ... andere Funktelefone usw., v.a. satellitengestützt. Jetzt, haben sie gesagt, gehen nicht mehr so viele Faxe über Satelliten, wir müssen jetzt alle Kabel anzapfen, die durch die Schweiz durchgehen. Logische Voraussetzung. D.h. man darf, analog wie bei der Funkaufklärung, den Internet durchsuchen, nach Selektoren, genau, was die NSA ja eigentlich auch macht. Es ist nicht ganz klar, wie lange diese Daten gespeichert werden, Es steht, das regelt dann die Verordnung. Da könnte wahrscheinlich dann auch 10 Jahre drinstehen, oder noch länger. Es wurden gewisse Budgets schon gesprochen für gewisse Speicherungen, so vermuten wir - ist nicht gesichert. Aber da wird's sicher noch spannend. Wer sich mal... wer sich interessiert, wie diese Selektoren in der Schweiz zustande kommen, es gibt einen Bericht von 2003 glaub ich... 2003, genau. Von der Geschäftsprüfungskommission, des Nationalrates, oder der Parlamente, und dort steht z.B. drin, dass pro Themenschwerpunktgebiet zum Teil bis zu 10 Seiten mit 25 Begriffen drauf sind ... oder 100 Seiten? Irgendso. 2'500 Begriffe nur für das Thema ABC-Waffen. Also, das nur für 1 Thema. Und der Geheimdienst hat noch ein paar andere Schwerpunkte, Links- und Rechtsextremismus z.B., wo's auch jedes Jahr einen Bericht gibt vom Geheimdienst. Kann man nachlesen, ist öffentlich. Ja, die Selektoren, die werden natürlich - das Thema ist bekannt - die werden immer mehr. Da wird nichts gelöscht drauf, weil es könnt' ja ... was, wenn irgendjemand das Wort Mail wieder braucht oder sowas. Zu den Gegenmaßnahmen: Dieses Gesetz wurde verabschiedet, dieses Jahr. jetzt haben linke Parteien, die Piratenpartei und Grundrechtsvereine, das Referendum ergriffen, wie euch das Ari gesagt hat, Wir haben bis jetzt 59'000 Unterschriften gesammelt, die sind aber noch nicht zurückgekommen, d.h. da gehen noch mind. 10% weg, und ein paar gehen noch weg, weil die Gemeinden halt langsam arbeiten und sagen 'Ja, wir haben halt 4 Wochen, um diese Unterschriften zu prüfen, in unserem Register' - auch, wenn es nur 2 sind. Trotzdem sind wir verhalten optimistisch, dass das zustande kommt, und die Abstimmung wird dann frühestens im Sommer 2016 sein. Dort haben wir allerdings das Problem, dass - im Gegensatz zum BÜPF - dass nachrichtendienstliche Überwachung den Unternehmen, wenn die Daten ausleiten müssen, vollständig vergütet wird, d.h. die Wirtschaftsverbände haben da nicht so Interesse dran, sich da finanziell zu beteiligen an diesen Wirtschaftsthemen. Also, wir können jede Unterstützung brauchen, im Abstimmungskampf, Registriert euch, wir haben einen Newsletter auf nachrichtendienstgesetz.ch Tragt euch da ein, und wir werden euch da auf dem Laufenden halten, auch was das BÜPF betrifft, dass dann voraussichtlich im ... wann ist das? März? März, Ende April zur Schlussabstimmung kommen wird, Da werden wir euch natürlich auch noch informieren darüber. Ja. Und jetzt wird euch Ari noch ein bisschen was über die Zukunft erzählen. *Applaus* Ari: Nicht nur Zukunft, sondern auch Rückblick und eigentlich die anderen Themen, die jetzt auch in der Netzpolitik der Schweiz wichtig sind und um die wir uns gekümmert haben, oder um die wir uns noch kümmern werden. Es gab einmal die Netzneutralität. Da ist natürlich der Hauptschauplatz. Videostreaming bzw. Peering zwischen Providern. Es hilft da nicht so ganz, dass die großen ISPs der Schweiz auch noch eigene Videostreaming-Angebote haben. Es ist gerade in Revision: Das Fernmeldegesetz. Walter Sakletli hat eine Motion gestartet, um genau die Netzneutralität in's Fernmeldegesetz reinzubringen. Die große Kammer des Schweizer Parlaments hat das gutgehießen, das ist der Nationalrat, die kleine Kammer war aber vehement dagegen und die Regierung, der Bundesrat hat das auch klar abgelehnt. Damit ist die Motion gescheitert und damit ist dann auch absehbar, dass in den nächsten Jahren keine gesetzlich Unterstützung zu erwarten ist, was die Netzneutralität angeht. Mehr zum Thema könnt ihr im Talk 7530 erfahren, da hält Fredy Kuenzler vom Provider Init7 einen Talk zur Netzneutralität. Urheberrechtsgesetz ist die nächste Baustelle. Es hat 2012 dazu eine Arbeitsgruppe gegeben unter dem Titel 'Massnahmen zur Bekämpfung der Online-Piraterie' Und genau, wie das sich anhört, ist es dann auch geworden. Aktuell ist es in der Vernehmlassungsphase, d.h. es gibt genau hier gerade die Möglichkeit, mitzuwirken. Der Vorentwurf beinhaltet Three-strikes, Take Down, Stay Down, Netzsperren, wobei die auch schon weiter im Gesetz fortgeschritten sind, nämlich im Glücksspielgesetz. Das interessante dabei ist, dass die Sperrlisten in beiden Gesetzen vorgesehen sind, öffentlich zu führen. Also wir werden da tatsächlich Einblick kriegen, falls es durchkommt, was denn so gesperrt ist. Und das nicht nur inoffiziell. Fernmeldeverordnung: Wir haben in der Schweiz tatsächlich eine Internetgrundversorgung mit ab 2018 3'000 kbit Downstream, 300 kbit Upstream garantiert, für 27,20 CHF im Monat. Die Downside daran ist, dass, mit der neuen Fernmeldeverordnung das Modem im Preis enthalten ist, und dann auf so Verordnungsebene die Möglichkeit besteht, dass es da zum Routerzwang kommt. Ganz großes Thema: Datenschutz. In der Schweiz gibt es die Stelle des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichbeauftragten. Die war vorher mit Herrn Thür besetzt, jetzt gibt es da einen neuen Kandidaten, Adrian Lobsiger, und der hat vorher beim Bundesamt für Polizei - kurz fedpol - gearbeitet. Wir sind gespannt, was da rauskommt. Ja, das war's mit unserem Talk. Danke für's Zuhören. Einmal unsere Kontakte, weiter geht's mit ner Diskussion im Anschluss an die Diskussion hier, und falls ihr direkt mitwirken wollt: im Saal A 2. Ja, und vielen Dank für's Zuhören! *Applaus* Engel: Ja, vielen herzlichen Dank. Simon möchte noch was ergänzen. Simon: Ha! Ich hab nur noch eine kleine Anmerkung Die letzten 100 Tage, oder fast 100 Tage sind wir eigentlich komplett durch dieses NDG-Referendum ausgelastet gewesen, die Schweizer Netzpolitik Gemeinde ist klein, und von diesen 59'000 Unterschriften sind 9'000 aus den netzpolitischen Ecken gekommen. Und ich möchte einfach allen, die sich in irgendeiner Form an diesem Referendum beteiligt haben herzlichen Dank sagen, es ist nicht selbstverständlich, dass die Nerds hinter ihrem Computern aus ihren Kellern hervorkommen und noch mit fremden Leuten an der Bahnhofstraße sprechen. Herzlichen Dank. Und ein Dank an Mia, die genau jetzt, diese Zeit am Papier sortieren ist, am Endspurt machen, während wir den Kongress geniessen. Besten Dank. *Applaus* Engel: So, dann kommen wir jetzt zur Q&A, Fragen und Antworten. Wir haben hier ein Mikrofon und hier noch ein Mikrofon, bitte stellt euch an den Mikrofonen an, wenn ihr Fragen habt. Ihr könnt auch über das Internet fragen stellen, die werden wir hier auch hören. Also, bitte bei Fragen hier vor kommen und die Fragen stellen. Vielen Dank nochmal an Simon und Arian und Patrick für die gute Einführung in 'Was passiert eigentlich gerade in der Schweiz?' So, Frage Nr. 1: F: Zunächsteinmal vielen Dank, dass ihr euch die ganze Arbeit macht. Habt ihr auch überlegt, irgendwie in die Offensive zu gehen, also z.B. Gesetze ein... also z.B. in die Verfassung aufzunehmen, dass bei Überwachungsmassnahmen benachrichtigt werden muss, oder dass bestimmte Überwachungsmassnahmen unzulässig sind, oder solche Sachen, statt immer nur die ganzen unsinnigen Gesetze loszuwerden? A: Also wir beteiligen uns sehr aktiv am Gesetzgebungsprozess ohne hier auf Detail einzugehen, kann ich euch versichern, dass wir alle möglichen Daumenschrauben, die in unserer Macht liegen auch versucht haben anzuwenden. Konkret das Öffentlichkeitsgesetz also die Information ob ich überwacht worden bin oder nicht, ist ein sehr großes Anliegen und wurde jetzt nicht groß thematisiert, aber wir versuchen einfach bei jedem Schritt in der Gesetzgbung darauf zu achten, dass die Informationsrechte der Bürger gewahrt bleiben. F: Vielen Dank! Engel: Und die nächste Frage da drübern? F: Danke für Talk! Ich habe ein Frage eine mehr theoretische Frage: Was würde eigentlich passieren, wenn eine Initiative angenommen würde , die ein Gesetz vorstellt, das im Widerspruch ist mit internationalen Verträge. *Lachen* A: Ja es kommt ein bisschen drauf an was die Gegenseite dann dazu meint. Konkret, für die die das halt nicht wissen, -das ist halt nicht netzpolitisch- Wir haben im Moment am 28. 2. wird über eine Durchsetzungsinitiative abgestimmt, die von unsern Rechtsaußenfreunden nunziert wurde, weil ihnen die Umsetzung einer anderen Initiative, bei der es darum geht das kriminelle Ausländer sofort ausgeschafft werden sobald sie mehr als nen paar Jahre Knast bekommen. Und das, diese Durchsetzungsinitative die wird jetzt... die steht im Widerspruch zu den Menschenrechten. Das ist eigentlich allen klar. Und da wird es spannend. Zudem haben wir mit dieser Personenfreizügigkeit nen bisschen ein Problem mit der EU. Das ist auch ne Initiative eigentlich, ne Initiative unserer Freunde rechtsaußen. Ja, da sind wir mit der EU mit am verhandeln im Moment oder eben nicht am verhandeln, passiert nichts ehe halt. Also es wird natürlich erst einmal versucht die Initiativen so auszulegen, dass man immer noch mit dem internationalem Recht irgendwie übereinstimmt. Ich möchte noch anfügen, dass diese Durchsetzungsinitiative also im Prinzip heute kann man jede Idee wo Hundertausend Leute unterschreiben haben vors Volk bringen es gibt ganz, ganz wenige Ausnahmen zB. könnte ich keine Folterinitiative machen, wenn ich das Foltern gut finden würde. Das Problem auf unserer Seite ist, ich habe es vorhin erläutert, wir möchten unsere Beschwerde an den europäischen Menschenrechtsgerichtshof nach Straßburg weitergeleitet sehen und das ist ein Problem, denn unsere Konservativen sehen diesen Menschenrechtsgerichtshof der... Bei uns in der Schweiz ist das Volk der Souverän, das Volk entscheidet, das volk steht über allem. Jetzt gibt es da diese "fremden Richtlinien" in Straßburg die Urteil umkippen und das passt denen nicht. Konkret in der Schweiz haben wir kein Bundesverfassungsgericht wie in Deutschland dh. zB. um die Vorratsdatenspeicherung zu kippen ist das unsere einzige Möglichkeit um an dieses Gericht zu gelangen und so eine offizielle Rüge an die Schweiz abzuholen. Und wenn auch das nicht zwingende Völkerrecht in der Schweiz mehr und mehr bröckelt, sind unsere Grundrechte, werden unsere Grundrechte noch weiter ins off geschoben. *Applaus* Engel: Dann haben wir eine Frage aus dem Internet? F: Hallo, in IRC möchte jemand wissen: Bei der Graphik, die anzeigt wieviel Volksabstimmungen es in den vergangen Jahren gab, gabs alle paar Jahre sehr regelmäßig sone Spitze und danach gehts wieder runter und woran liegt das? Engel: ari ruft die Graphik nochmal auf zur Erinnerung für alle! ari: Könnte ich noch mal die Slides haben? Danke sehr! Und da war sie! Also man sieht.. ich hab vor allem für die Einbrüche ne Erklärung. Und zwar seht ihr euch mal die Jahreszahlen hier drunter an. So 1914-17,18 das hier ist übrigens nen Durchschnitt über 10 Jahre unzwar über die vorangehenden 10 Jahre. Hier ist dann nochmal son Einbruch so 38 bis in die 50er Jahre, 70er Jahre und hier so 90er Jahre. Das sieht so aus das mit so Umbrüchen im Rest der Welt die Aktivität im eigenen Land son bisschen zurückgeht. Engel: Dann haben wir hier noch eine Frage? F: Ja hallo, ich bin aus dem Nachbarland Österreich. Auch mal Respekt für das was ihr da tut! Wir arbeiten hier in Österreich auch daran immer wieder der Politik auf die Finger zu klopfen. Das würde mich jetzt eben zu Folgenden Fragen bringen: Nr. 1: Es wird immer wieder von der NSA Kooperation mit der Schweiz geredet. Könnte ihr dazu etwas Auskunft geben? Und Österreich ist ja angeblich neutral, die Schweiz ist uns ja immer Vorbild gewesen besonders in dieser Perspektive. Und andererseits in wie fern haben europäische Konventionen oder Verordnungen auf die Gesetzgebung in der Schweiz und die politischen Parteien Einfluss im Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung und andere Netzpolitische Entscheidungen? Danke! Also, wir haben die Vorratsdatenspeicherung... Also ich muss vielleicht historisch beginnen. Ursprüglich wurde die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz durch die Hintertür, durch ein Memo des Justizdepartements, also das ist eine förmliche Notiz, so wurde die Vorratsdatenspeicherung durchs Hintertürchen in der Schweiz eingeführt. Mittlerweile hat es eine erste Fassung des BÜPFs gegeben und nun eine zweite Fassung. Ich würde mal aus dem Bauch heraus sagen: Viele Einflüsse gibt es nicht. Zu der Frage der Zusammenarbeit der Schweiz mit der NSA: Ich möchte hier gerne unseren ehemaligen Verteidigungsminister zitieren, der wortwörtlich gesagt hat: Die Schweiz hat keine direkte Zusammenarbeit mit der NSA. Dieses Direkt lässt viel Spielraum für Spekulationen offen. Es gibt Vermutungen, dass 2008 ein Operational Working Agrement geschlossen wurde zwischen der Schweiz und Amerika. Über die Details ist nichts bekannt. Was man vermuten kann, dass es mit der Gezeitensatelittenanlage in Lueg zusammenhängt, dass sie Schweiz als neutrales Land im Dienste kriegsführender Nationen steht ohne hier auf die Details einzugehen. Also die Schweiz war auch ganz klar einmal auf einem Snowden Dokument drin auf der Liste der erweiterten Staaten oder der Staaten mit der bisher erweiterter Kooperation. F: Danke! Engel: Danke schön! Ich sehe hier im Raum keine weiteren Fragen. Gib's im Internet noch Fragen? Auch nicht. Dann würde ich sagen: Recht herzlichen Dank! Ein herzlichen Applaus auch für die netzpolitische Arbeit in der Schweiz! *Applaus* Und vielleicht können wir noch mal die Folien haben, denn wer mit den Jungs nachher noch nen bisschen diskutieren möchte, -Könnt ihr noch mal die Folien anwerfen?- Da findet ihr dann den Raum, die Raumnummer nochmal angezeigt. Genau, Hall A2 auf der ersten Ebene. Ja herzlichen Dank! Und wer jetzt immer noch nicht unterschrieben hat für das Referendum, das ist noch möglich vorallem wenn ihr aus einer einigermaßen großen Stadt kommt. Die Unterschriften die können wir ja noch einsammeln. Es hat bei den Ausgängen 2 Leute. Bei den dürft ihr gerne unterschreiben. Danke! *Applaus* *Musik*