-
Herald: Es freut mich, wie immer, den
nächsten Gast ansagen zu dürfen. Er scheut
-
sich nicht, sich mit dem BND anzulegen.
Wer von euch kennt das DE-CIX? Ich habe
-
übrigens gerade gelernt dass es DE-CIX
heißt. Wer von euch kennt die Geschichte
-
des DE-CIX mit dem BND und dem überwachen?
Zum Speaker joa, den ersten Teil kannst
-
du doch machen. Auf jeden Fall. Zum
Publikum Nun gut. Lange Rede, kurzer
-
Sinn: DE-CIX versus the Staat oder G10,
BND-Gesetz und der effektive Schutz vor
-
Grundrechten - Klaus Landefeld.
Applaus
-
Das mit dem Schutz vor Grundrechten, das
war selbst hier kompliziert, weil man
-
immer der Meinung war, dass es von
Grundrechten, aber nein, wir wollen
-
zeigen, dass wir hier vor Grundrechten
geschützt werden, beziehungsweise der BND
-
vor Grundrechten geschützt wird. Ich
hoppel so'n bisschen durch zwei Teile am
-
Anfang damit man ein bisschen motiviert um
was es eigentlich geht: grundlegendste
-
Überwachung! Das Schutzgut ist die
Vertraulichkeit der Kommunikation. Das ist
-
ein geschütztes Grundrecht, das habt ihr
wahrscheinlich alles schon mal gehört,
-
Artikel 10 Grundgesetz. Das
Bundesverfassungsgericht hat das einmal
-
sehr schön gefasst, dass das die
Freiheits-Wahrnehmung der Bürger nicht
-
total erfasst und registriert werden darf
gehört zur verfassungsrechtlichen
-
Identität der Bundesrepublik Deutschland.
Dafür muss sich die Bundesrepublik im
-
europäischen und internationalen
Zusammenhang einsetzen. Das tut sie nicht,
-
insbesondere ist das mit dem Dienst sehr
sehr schwierig der eigentlich diese
-
Grundrechte schützen soll. Und wir hier
diskutieren über etwas, wo es um diese
-
Frage geht: Macht der Dienst das? Verstößt
er eigentlich gegen Grundrechte? Werden
-
die Grundrechte der Bürger gewahrt oder
nicht? Um das gleich vorwegzunehmen, weil
-
hier geht's oft um diese Frage: Geht es um
Inhalte oder nur um die Verkehrsdaten
-
(also das außenrum) der Kommunikation? Das
ist in Deutschland relativ einfach
-
geregelt: Es steht schon im
Strafgesetzbuch, dass dem
-
Fernmeldegeheimnis nicht nur der Inhalt,
sondern auch die näheren Umstände, also
-
die Tatsache wann wer mit wem spricht,
selbst Verbindungs-Versuche, also selbst
-
wenn es nicht zustande gekommen ist. All
das unterliegt diesem Schutz von Artikel
-
10 des Grundgesetzes. Position der
Gerichte dazu: Der Europäische Gerichtshof
-
sieht das total ähnlich und sagt: Selbst
aus diesen Vorratsdaten, also aus diesen
-
Verbindungsdaten außenrum, kann man im
Prinzip komplett sagen wer wann mit wem
-
was macht. Welche Gewohnheiten hat der?
Wie ist seine Lebensgestaltung? Wer sind
-
seine Freunde und so weiter. All das ist
aus den Verkehrsdaten außenrum schon
-
erkennbar. Also Es geht nicht nur um
Inhalte. Das ist immer dann ein Thema,
-
wenn Geheimdienste, wie der BND zum
Beispiel, argumentieren dass sie in ihrer
-
VerAS-Datenbank beliebige Verkehrsdaten
einspeichern können. Da haben wir, Gott
-
sei Dank, schon ein Urteil erzielt. Also
nicht wir, sondern in dem Fall war es
-
Reporter ohne Grenzen. Leider ist diese
Massenerhebung von Daten ein globaler
-
Trend, fast alle Geheimdienste versuchen
einen systematischen Zugang zu Daten zu
-
bekommen. Das fällt unter den Begriff
"Bulk Access". Die wollen dann
-
Verkehrsdaten, Kommunikationsinhaltsdaten,
aber auch Zugriff zu privaten
-
Datensammlungen wie zum Beispiel bei
Facebook, Google oder LinkedIn oder sowas
-
ähnliches. Da wird wirklich versucht,
direkt auf diese Daten zugreifen zu können
-
ungefiltert und die Filterung erst
hinterher beim Dienst zu machen. Noch
-
extremer sind dann so Sachen, wie das GCHQ
in Großbritannien gemacht hat. Die haben
-
teilweise tatsächlich die Daten die über
die Seekabel gingen aufgezeichnet und
-
können so eine Art Rollback machen,
zumindest einige Tage, wenn sie
-
feststellen "oh, da war etwas
Interessantes, mit wem hat denn der zwei
-
Tage vorher kommuniziert oder eine Woche
vorher kommuniziert?" Dann wird selbst das
-
versucht, das ist natürlich ob der Menge
teilweise sehr sehr schwierig. Auch
-
darunter fallen natürlich die von den
Geheimdiensten gemachten Spionage-
-
Software. Wir haben ja festgestellt dass
einige der bekanntesten Malware-Sachen
-
irgendwo aus den Labs von NSA und Co.
kamen. Das ist natürlich auch ein
-
zunehmendes Problem, da geht es aber immer
um Datenbeschaffung. Um auch mal zu
-
verstehen "Was muss der BND eigentlich
machen? Warum ist das eigentlich ein
-
Thema/Aufgabenprofil des
Bundesnachrichtendienstes?" ist es im
-
Prinzip, der Regierung, aber auch den
Ministerien und der Bundeswehr
-
Informationen auf den Punkt zuliefern zu
können. Informationen zu
-
politischen/wirtschaftlichen Entwicklungen
aber auch technischen Entwicklungen. Wer
-
hat was irgendwo vielleicht an neuer
Technik entwickelt? Militärische
-
Fragestellungen: wo ist Aufmarsch, oder
plant da jemand was im Hintergrund? Aber
-
auch diese tolle Formulierung der
abstrakten und konkreten Bedrohung für die
-
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
und deren Bürger. Daran kann man das alles
-
aufhängen. Die ganze Überwachung, über die
wir später reden werden, ist an diesen
-
abstrakten Bedrohungen aufgehängt, wo man
nicht so genau weiß: wer plant da
-
eigentlich was? Das ist also ziellos.
Primär sollen sie momentan Themengebiete
-
bearbeiten. Das ist Proliferation,
Waffenhandel, internationaler Terrorismus,
-
Staatszerfall (also wenn irgendwo Thema
Syrien oder sowas ähnliches im Prinzip die
-
Staaten zerfallen) oder
Auseinandersetzungen um Ressourcen (da
-
geht es dann um Gas-Politik oder sowas
ähnliches) oder "kommen wir an genug Öl
-
ran, kommen wir an irgendwelche Rohstoffe
ran?" Offiziell sind die Aufklärung Naher
-
und Mittlerer Osten Nordafrika und Westen
Zentralasien. Aber das ist im Zweifelsfall
-
dann auch noch etwas weiter gefasst komme
ich mal drauf. Wie es der gesetzliche
-
Rahmen dazu? Es gibt im Prinzip sogenannte
gezielte Maßnahmen, dass ist immer das
-
wenn man schon weiß gegen wen man
eigentlich ermitteln will, das machen dann
-
meistens die Polizeien aber teilweise auch
die Geheimdienste, da werden die Anbieter
-
in die Pflicht genommen, das ist dann
reguläre Telekommunikationsüberwachung,
-
Funkzellenabfrage Bestandsdaten, all diese
Geschichten. Oder eben gezielte Angriff
-
auf das Handy von irgendjemanden oder den
Rechner von irgendjemand. Theoretisch
-
fällt darunter auch das sogenannte G10 im
Inland. Wenn also der Verfassungsschutz
-
sogenannte cyber Bedrohungen, also alles
wo Tatmittel Computer mit drin ist
-
einsetzen will, dann könnte das auch im
Inland sein so ein Fall ist mir noch nie
-
begegnet habe ich auch noch nie gehört
dass sie das tatsächlich machen. Dann
-
kommen diese Themenbereiche um die es hier
eigentlich geht das sind die ungezielten,
-
sogenannten anlasslosen oder strategischen
überwachungsmaßnahmen, da ist insbesondere
-
das G10-Gesetz zu nennen. Das heißt
deswegen so weil es diesen Artikel 10
-
also dieses Grundrecht auf Vertraulichkeit der
Kommunikation einschränkt. Das erklärt
-
also unter welchen Bedingungen man doch
mithören kann bei der Kommunikation von
-
den Geheimdiensten. Noch relativ neu seit
2016 das BND-Gesetz, dass auch solche
-
Sachen regelt. Da geht es um Kommunikation
vom Ausland ins Ausland auch wenn die
-
zufällig durch Deutschland durchläuft.
Aber keine Kommunikation von Inländern.
-
Für das G10-Gesetz gilt das Gleiche Inland
ist da immer raus, es muss immer ein
-
Auslandsbezug da sein, es muss immer
irgendwo ins Ausland gehen. Gut, dass mit
-
dem Verfassungsschutz, cyber Bedrohung im
Inland, fällt theoretisch eben auch
-
darunter aber das wird wie gesagt derzeit
noch nicht gemacht. Anlasslose überwachung
-
in Deutschland gab es vor Oktober 2016 nur
nach dem G10-Gesetz und das ist in 1999
-
beschlossen worden und ist dann natürlich
auch beklagt worden damals von zivilen
-
Gruppen und auch der Opposition. Das
Verfassungsgericht hat damals festgestellt
-
ja dass ist zulässig weil es gibt ja so
tolle Schutzmaßnahmen. Aso der Schutz der
-
Bürger wird dadurch erreicht dass nur
internationale
-
Telekommunikationsbeziehungen abgehört
werden dürfen, maximal 20 Prozent der
-
übertragungskapazität der Leistungswege.
Damals war das alles noch leitungsgebunden
-
hauptsächlich Telefonie und so was. Was
man genau in welche Region man etwas
-
machen will und was man eigentlich sucht
das muss immer schon Teil des Antrags sein
-
das kann auch hinterher nicht geändert
werden und diese Genehmigung muss alle
-
drei Monate überprüft werden. Das hat das
Verfassungsgericht als eines der Themen
-
gemacht. Das war ganz klar es darf keine
gezielten Suchbegriffe geben und es darf
-
auch kein sogenannter Inhalt aus dem
Kernbereich privater Lebensgestaltung,
-
also was man im Schlafzimmer redet, oder
so etwas ähnliches das darf nicht erfasst
-
werden oder sich angehört werden. Dann kam
im Oktober 2016 das sogenannte Gesetz zur
-
Auslands-Auslands Fernmeldeaufklärung, das
behauptet von sich dass es Fragen von
-
Artikel 10 nicht berührt weil man trennt
zwischen Kommunikation von Deutschen EU-
-
Bürgern und anderen Ausländern,
Kommunikation von Deutschen ist absolut
-
tabu. Völlig egal wo die stattfindet also
auch im Ausland ist sie tabu. Wenn also
-
ein Deutscher in Moskau mit einem
Deutschen in Paris telefoniert, das dürfen
-
sie sich nicht anhören, EU-Bürger nur mit
Sondergenehmigung anderer Ausländer das
-
darf erfasst werden egal wo erfasst wird.
Eine Datenweitergabe an Partner Dienste,
-
was auch immer ein Partner Dienst ist da
gibt es Verträge drüber, die ist also auch
-
möglich nach diesem neuen Gesetz und es
gibt eine neue Kontrollinstanz das
-
sogenannte unabhängige Gremium, die das
Ganze offener und mit mehr Vorgängen
-
erlauben soll, aber eigentlich gar nichts
mehr so richtig prüfen soll von dem
-
Inhalt, das ist eigentlich mehr oder
weniger eine Abnickinstanz. Eigentlich war
-
das Ganze mehr oder weniger eine
Legalisierung der Praktiken die man im
-
NSA-Untersuchungsausschuss gefunden hat
und gesagt hat dass geht aber eigentlich
-
nicht so wie ihr das gemacht habt. Das hat
man alles mal ein Gesetz geschrieben
-
gesagt, das dürft ihr jetzt doch. Der
Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche im
-
Bundeskanzleramt der ist heute noch
zuständig für die Geheimdienste im
-
Bundeskanzleramt. Der hat in einer Frage
gesagt wenn es darum ging ob das für die
-
Angestellte des BND recht gestaltet ist
oder ob es um die Rechtsstaatlichkeit für
-
die Bürger geht dann sei ihm die
Rechtsstaatlichkeit total egal. Primär
-
würden ihn die Rechtssicherheit für die
Mitarbeiter interessieren. Kann man
-
vielleicht noch für jemand akzeptieren der
dafür verantwortlich ist für diese
-
Mitarbeiter, trotzdem muss ich sagen Du
arbeitest im Kanzleramt vielleicht keine
-
gute Antwort darauf dass einen die
Rechtsstaatlichkeit für die Bürger nicht
-
interessiert. Was hat das alles neu
geregelt, grundsätzlich die Erhebung jetzt
-
auch im Inland zulässig, es gibt keine
klaren Leitungsbezüge mehr können ganze
-
Netze angeordnet werden. Es gibt keine
Kapazitätsschranken mehr die können im
-
Prinzip so viel nehmen wie sie wollen,
müssen nicht mehr alle drei Monate sondern
-
nur noch alle neun Monate sich das
genehmigen lassen. Im Inland darf auch
-
abgefischt werden. Was genau und wie das
unterliegt keiner Kontrolle. Es steht
-
tatsächlich im Gesetz in der
Gesetzesbegründung das die finanziellen
-
Ressourcen des Dienstes seien also eine
ausreichende Limitation dass man die
-
relativ einfach anheben kann ist da nicht
so richtig gemacht worden. Der Gesetzgeber
-
selbst hat gesagt das schränkt also
keinerlei Grundrechte ein, es kann also
-
nicht vorkommen dass irgendein Deutscher
zufällig mit abgehört wird oder für andere
-
EU-Bürger haben Sie das Problem gesehen
das könnten sie nicht so klar sagen ob da
-
vielleicht Franzosen oder UK telefoniert
aber für Deutsche können sie das 100
-
Prozent sagen egal wo. Es sei hinreichend
bestimmt wegen den Einschränkungen im
-
Budget selbst der Wissenschaftliche Dienst
des Bundestags hat gesagt, das ist Unsinn
-
alle Sachverständigen die gehört wurden
haben gesagt das geht so nicht, aber die
-
Koalition war der Meinung es sei ein sehr
gutes Gesetz mit internationalem
-
Beispielcharakter. Es wird beklagt, es
wird von vielen Parteien beklagt im Moment
-
vom Verfassungsgericht unter anderem
Amnesty International, Gesellschaft für
-
Freiheitsrechte und von der Opposition. Es
etwa sechs Klagen oder so was anhängig
-
dagegen. Da sind wir noch nicht dabei.
Noch nicht dabei. Kommen wir direkt zur
-
Überwachung am DE-CIX, jetzt nehmen ich
mir noch ein bisschen mehr Zeit. Das Ganze
-
ist angestoßen worden in 2008 als man auf
uns zu kam, uns gesagt hat Ihr seid doch
-
ein internationaler Netzknoten weil da
viele Carrier aus vielen Ländern
-
aufeinander kommen und alle Leitungen
führen irgendwie ins Ausland, was Unsinn
-
ist, also seid ihr jetzt virtuelles
Ausland und deswegen dürfen wir tätig
-
werden im Inland, auch auf Basis des alten
G10-Gesetzes schon, wie gesagt 2008. Das
-
neue Gesetz ist erst von 2016. Dafür gibt
es eben diese Anordnungen für strategische
-
Fernmeldeüberwachung nach Paragraf 5
G10-Gesetz. Das ist die Grundlage der
-
Ausleitung wie das stattfindet, außerhalb
der G10-Filter. Ein G10-Filter heißt ein
-
Deutscher kommuniziert mit einem Ausländer
Punkt, Inland-Inland fält raus, Ausland-
-
Ausland ein bisschen Graubereich ist jetzt
nach dem neuen Gesetz gelöst worden, aber
-
die Daten sind ansonsten frei verwendbar,
solange nicht irgendwie zwei Deutsche
-
kommunizieren. Und nach Verwendung der
Daten ist nach deren Meinung auch
-
zulässig, nach Paragraph 3 das sind
gezielte Anordnungen wenn der Dienst schon
-
weiß ich möchte diese Telefonnummer oder
E-Mail-Adresse überwachen. Man kann also
-
eine Anordnungen, also wenn quasi der
Dienst schon weiß, ich möchte diese
-
Telefonnummer oder diese Person, diese
E-Mail-Adresse überwachen , dann kann das
-
eine Anordnung nach Paragraf 3 G10-Gesetz
machen und das ist seit 2015 möglich, dass
-
dann an andere Behörden wenn Erkenntnisse
gefunden werden weiterzugeben also an die
-
Polizei und Verfassungsschutz ans BSI,
Zoll geht auch und so weiter. Oder auch an
-
andere ausländische Stellen wenn es da
einen tollen Vertrag gibt zum Beispiel der
-
Vertrag dass auf Anforderung die Daten
dann dort wieder gelöscht werden. Auch
-
sehr wahrscheinlich dass das stattfindet
aber jeder Vertrag mag ja so aussehen und
-
unter Freunden macht man das dann
vielleicht auch so, ich weiß nicht. Wir
-
hatten damals in 2009 schon Bedenken haben
gesagt dass das funktioniert so nicht, das
-
G10-Gesetz war für Leitungen gemacht, kann
man auf Paketorientierte Kommunikation
-
nicht anwenden. Was heißt denn überhaupt
20 Prozent, sind das die Verkehre, ist es
-
die Leitungskapazitäten. Muss ich mir
jeden Kommunikationstyp alleine angucken.
-
Wie übersetze ich etwas was früher nur für
Telefonie für Bündelleitug gemacht war
-
darein?Und außerdem Ausland wir sind
eigentlich kein virtuelles Ausland, wir
-
transportieren primär Daten von einem
Router in Frankfurt zu einem anderen
-
Router in Frankfurt also diese
Auslandhaltung hört typischerweise bei
-
einem Carrier in Frankfurt auf einem
Router von dem aus der Router den haben
-
wir uns angeschlossen. Da gibt's einen
Router von einem anderen Carrier und dann
-
gibts was weiß ich wohin, kann ein
inländisches Netz, kann ein ausländisches
-
Netz sein, kann EU Netz sein, dass wissen
wir ja garnicht , wie die einzelnen
-
Carrier ihre Netze gestaltet haben ist ja
out of scope für den Austauschknoten und
-
deswegen auch die Abgrenzung was ein
Carrier, was ein internationaler Carrier,
-
was ist ein nationaler Carrier ist. Die
meisten großen haben Kunden in
-
Deutschland, haben Kunden im Ausland sind
das nationale oder internationale?
-
Manchmal sind die nationalen Töchter von
internationalen Carriern unsere Kunden,
-
trotzdem ist das angeschlossene Netz
vielleicht international wie wolltet ihr
-
das denn abgrenzen? Außerdem müsste
sowieso alles erst mal zwischenspeichern
-
wenn ihr TCP Streams oder sowas nicht erst
mal komplett zusammensetzt könntet ihr das
-
eh vergessen, dann könnte ihr hinterher im
Zweifelsfall keine einzige Kommunikation
-
analysieren wie wollt ihr das hinterher
filtern, keine Ahnung. Das hat damals das
-
Kanzleramt gesagt nein ist alles zulässig,
wir können das alles zulässige
-
Rechtsrahmen können wir machen und damals
haben wir uns tatsächlich einlullen lassen
-
wir haben gesagt naja gut war der erste
Terrorismus Debatte damals. Wir hatten so
-
Fälle wo tatsächlich Kinder angeworben
wurden hier von Salafisten in Köln und so
-
weiter und so fort und da haben wir gesagt
machen wir mal das mit, man kann dem
-
Kanzleramt ja vermutlich trauen. Zum
Publikum Hey 2009 bitte ja. Dann kam
-
Snowden und dann kam der NSA-
Untersuchungsausschuss und wir haben
-
festgestellt wow momentmal, so
funktioniert das nicht die Top
-
Verfassungsrechtler sagen nein die
Grundrechtsschutz gilt auch immer für
-
Ausländer. Dieses virtuelle Ausland,
freier Himmel und so weiter das ist alles
-
nicht haltbar könnt ihr vergessen, das
Filtersystem von denen das funktioniert
-
überhaupt nicht uns war immer, klar dass
es äußerst rudimentär, aber die Ergebnisse
-
waren noch viel schlimmer als befürchtet.
Auf der anderen Seite haben die
-
Verfassungsrichter gesagt hey Moment mal
ein einziger Verstoß, ein einziger
-
Grundrechtsverstoß das geht schon
eigentlich nicht. Komme ich nachher
-
nochmal drauf was die Zahlen vielleicht
heißen. Und dass die nicht als G-10
-
verkehre markierten Daten getauscht werden
da gab es auch Themen wo man gesagt hat
-
das funktioniert nicht nur weil das jetzt
Ausländer, weil es Innland Innland oder
-
sonst irgendwas könnte ich auf einmal
tauschen das funktioniert alles nicht.
-
Selbst der ehemalige Vorsitzende der
G-10-Kommission hat gesagt das Vorgehen,
-
was hier ist, das ist ja unredlich wenn
die G-10 Anordnungen dafür verwendet
-
werden Auslands Ausland Verkehre zu
erlangen die man hinterher tauscht, obwohl
-
es ja gar keine Gesetzesgrundlage dafür
gibt. Das geht nicht. Ihr missbraucht hier
-
die G-10-Kommission und es wurde auch klar
die Daten wurden viel länger gespeichert
-
als es eigentlich zulässig war. Für uns
hieß das okay wir müssen tätig werden wir
-
können nicht einfach so weitermachen wie
das bis jetzt war und haben erstmal den
-
Hans-Jürgen Papier beauftragt ein
Gutachten für uns zu erstellen, wie das
-
denn eigentlich einzuordnen ist. Dazu muss
man Wissen Hans-Jürgen Papier ehemaliger
-
Vorsitzender des Bundesverfassungsgericht
und der hat dieses Urteil für die
-
strategische Überwachung damals 2001 als
leitender Richter, als Vorsitzender des
-
Senats gesprochen also der weiß im
Prinzip, zumindest ansatzweise wovon er
-
redet. Er hat uns auch ganz klar nochmal
gesagt das ist ein Menschenrecht, kein
-
deutsches Recht es ist völlig egal wer da
kommuniziert, wenn das im Inland ist
-
sowieso.
Wenn ein deutscher Dienst tätig ist seiner
-
Meinung nach auch, aber vielleicht könnte
man sagen wenn ein deutscher Dienst im
-
Inland tätig ist spätestens dann muss
unsere Verfassung gelten und dann gilt
-
auch Artikel 10, dann muss das geschützt
sein. Aber so wie er das bewertet hat und
-
das hat er tatsächlich reingeschrieben in
das Gutachten waren die Anordnungen
-
insgesamt unzulässig. Das ist sehr
ungewöhnlich dass man so Deutlichkeit
-
bekommt er sagt die seien insgesamt
unzulässig und unsere sämtlichen Bedenken
-
aus 2009 wurden damit bestätigt. Die
Klärung der Zulässigkeit der Anordnung war
-
für uns damit auf einmal ganz wichtig weil
wir wollten nicht an Grundrechtsverstößen
-
teilhaben. Das ist für uns absolut
undenkbar. Und deshalb haben wir gesagt:
-
"Nein, jetzt müssen wir was tun."
Zuständig ist immer, alles BND angeht ist
-
immer, in der ersten und letzten Instanz
das Bundesverwaltungsgericht hier in
-
Leipzig zuständig. Klar war auch,
sämtliche Schutzmaßnahmen aus G-10, uns
-
war das Ergebnis dieser Klage nicht klar.
Wir haben dann geklagt und einige
-
Erkenntnisse sind beim Austausch der
Schriftsätze dann schon passiert. Die
-
Bundesrepublik Deutschland hat uns
überrascht: sie hat einige Sachen
-
zugegeben und geschrieben in ihre
Schriftsätze die wussten wir vorher gar
-
nicht. Die haben wir auch nicht
eingefordert. Sie haben das trotzdem
-
einfach so geschrieben zum Beispiel, dass
sie sämtliche Schutzmaßnahmen aus diesem
-
Urteil von 2001 umgehen, jegliche
Telekommunikationsbeziehungen werden analysiert, die
-
Begrenzung der 20 Prozent der
übertragungskapazität wird administrativ
-
umgangen. Das heißt man ordnete einfach so
viel an, dass die Leitung eigentlich sehen
-
will dann 20 Prozent sind, die guckt man
sich auf einmal zu hundert Prozent an.
-
Zielgebiete und Suchbegriffe dann packt
man einfach alle Anträge zusammen und es
-
gibt offensichtlich Anträge, da steht
quasi Welt drin, ist natürlich auch ein
-
Zielgebiet aber es war glaube ich nicht so
gedacht, wenn man sagt "Es muss eine
-
Zielrichtung haben, irgendwo hin." Die
Filterung erfolgt auch erst beim Dienst
-
und nicht beim Anbieter. Das hatten wir
tatsächlich selber übersehen, dass das
-
eine der Herausforderungen war. Damals hat
das Verfassungsgericht gesagt eine der
-
Schutzmaßnahmen ist, dass diese
Reduzierung der Filterung auf die Region
-
und auf die Begriffe schon beim Anbieter
passiert und der Rest der Daten gar nicht
-
gesehen wird vom Dienst. Das war eine
elementare Schutzmaßnahme. Aber das
-
passiert nicht. Man nimmt die Leitung wie
sie ist und deswegen ist auch zugestanden
-
worden, was uns völlig überraschent hat,
ist, dass in den Daten die nach dem §5
-
G10-Gesetz erlangt werden, eine Filterung
auf gezieltem Anschlüsse und Personen
-
vorgenommen wird, die eigentlich nur nach
§3 zulässig ist. Das wirft dann so
-
Zweckbindungsfragen auf. Moment mal ihr
könnt nicht Daten, die ihr auf einer
-
Rechtsgrundlage bekommt auf einmal nach
etwas anderem durchsuchen, wo explizit im
-
Gesetz steht, explizit im §6/7 das ist
unzulässig. Das könnt ihr nicht einfach
-
machen, es wird aber gemacht und
Informationen von Betroffenen ist auch
-
nach Ansicht des Dienstes nur dann
erforderlich, wenn tatsächlich eine
-
Speicherung und Identifizierung, gut
Identifizierung macht natürlich Sinn. Aber
-
wenn eine Speicherung tatsächlich
stattgefunden hat und Speicherung heißt,
-
dass auch ein Mensch das schon gesehen
hat, also wenn ein Mensch das gesehen hat,
-
analysiert hat und gesagt hat "Ach nee,
das interessiert mich jetzt nicht", und
-
löscht es dann, dann ist das trotzdem
keine Speicherung. Wer das vergessen kann,
-
müsste man mal diskutieren, aber unserer
Meinung nach geht es maximal, wenn
-
überhaupt, bei automatischen Systemen,
aber nicht, wenn es so lange gespeichert
-
wird, dass Menschen das dann analysiert
haben und vielleicht mit irgendwas anderem
-
übereinandergelegt haben. Zu unserer
großen Überraschung, so wie die
-
Verhandlung gelaufen ist und alles, wurde
die Klage trotzdem im Sommer abgewiesen.
-
Das Bundesverwaltungsgericht hat sie
rundweg abgelehnt mit der Begründung "Wir
-
müssen die nur formal prüfen. Die
eigentlichen Inhalte interessieren uns
-
nicht." Alle Bedenken §10 GG sind nicht
geprüft worden, das waren von beiden
-
Seiten ungefähr zwei Drittel der
Schriftsätze, also ungefähr 400 Seiten von
-
den 600 die ausgetauscht worden, sind
einfach nicht geprüft worden vom Gericht.
-
Die inhaltliche Rechtmäßigkeit der
Anordnung wurde nicht geprüft. Das Gericht
-
hat einfach gesagt, solange die
Berufsfreiheiten eingeschränkt sind, das
-
ist ein anderes Grundrecht, müssen wir das
umsetzen und wir wären ja selber nicht
-
betroffen davon. Das wäre dann also in
Ordnung und überhaupt nicht beschäftigt
-
haben sie sich mit dieser Frage, 'Was
passiert mit dieser innerdeutschen
-
Kommunikation, die da auch genommen
werden, die ja, nach G10, eigentlich gar
-
nicht ausgeleitet werden dürfen.' Die sind
sozusagen eine Art Beifang, die werden
-
einfach mitgenommen und hat das Gericht
überhaupt nicht interessiert. Die
-
Begründung war primär, dass wir das nicht
rügen können, wir können es nicht für die
-
Bürger geltend machen, dass hier
Rechtsverstöße stattfinden, weil der
-
alleinige Rechtewalter der Bürger sei die
G-10-Kommission, die müsste das machen. Da
-
könnte man sich beschweren und so weiter
und so fort. Aber das könnten nicht wir
-
machen. Wir hatten allerdings auch dazu
geschrieben, dass wir ja auch Nutzer sind
-
und selber betroffen sind. Da hat man uns
vorgeworfen, das steht tatsächlich so in
-
dem Urteil drin, dass wir damit nur
versuchen würden, eine Umgehung der
-
Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage
gegen die Überwachung zu machen, dass wir
-
also selber anführen, wir sind selber
Nutzer. Das fanden wir schon ziemlich derb
-
von einem Bundesgericht. Und auch
geurteilt haben sie und das war wirklich
-
völlig überraschend, dass der BND eine
eigene Anordnungsbefugnis hat, also dass
-
sie sich selber die Leitungen rauspicken
können und dann sagen welche Leitungen sie
-
davon wollen und diese administrative
Umgehung damit machen. Dafür hätten sie
-
eine Anordnungsbefugnis. Das hatten wir
gar nicht gefragt. Wir hatten gefragt, ob
-
das rechtmäßig ist, was die da machen. Wir
haben daraufhin eine so genannte
-
Anhörungsrüge gemacht. Was ist eine
Anhörungsrüge? Eine Anhörungsrüge ist,
-
wenn ein Endurteil besteht von einem
höchsten Gericht gegen das dann keine
-
Berufung mehr zulässig ist. Da gibt es die
so genannte Anhörungsrüge. Das heißt man sagt
-
dem Gericht: "Hey ihr habt da was nicht
berücksichtigt. Guckt euch das doch bitte
-
noch mal an." Und da haben wir auch
gesagt: "Hey Leute, das ist überraschend,
-
was ihr da macht. Das entspricht weder dem
Verlauf der Verhandlung, noch dem was
-
vorher an Schriftsätzen ausgetauscht
worden ist. Ihr habt Fragen gestellt in
-
der Verhandlung, die gingen in eine ganz
andere Richtung. Wir hätten ganz andere
-
Anträge gestellt." Wir haben vorher in
unseren Schriftsätzen erklärt, dass wenn
-
die das anders sehen, dann würden wir
andere Anträge stellen. Alles ist alles
-
nicht zum Zuge gekommen und der Senat hat.
Also wir haben dann noch gesagt: "Leute
-
das funktioniert so nicht. Wir können
überhaupt nur, wir sind ein
-
privatrechtlichen Unternehmen. Wir können
nur Anordnungen bekommen, die vollständig
-
rechtmäßig sind und die müssen
verfassungsgemäß sein.Ihr könnt nicht
-
etwas von uns verlangen, was Grundrechte
von anderen verletzt und dann sagen: "Wir
-
können das nicht rügen." Ihr müsst das
thematisieren, eigentlich müsste das auch
-
im Urteil irgendwie ausführen, warum das
nicht relevant ist. Eine
-
Anordnungsbefugnis vom BND ist in keinem
Gesetz vorgesehen. Wir können im Moment
-
noch nicht mal sehen, ob das ein
Verwaltungsakt sein soll gegen den wir uns
-
wieder wehren können oder nicht. Diese
E-Mails oder Personen die da einfach
-
auftauchen und sagen: "Wir hätten gern das
und das" das können wir gar nicht
-
beurteilen ob das jetzt ein Verwaltungsakt
ist oder nicht. Das ist einfach
-
zurückgewiesen worden. Das ist ein sehr
langer Text *bezieht sich auf die
-
Präsentationsfolie*, das sehe ich ein. Ich
habe das hier extra ein bisschen
-
ausgeführt damit man dadraus auch
hinterher Copy and Paste machen kann. Das
-
wird zur Verfügung gestellt von mir, weil
es wirklich sehr spannend ist was sie da
-
teilweise geschrieben haben. Im Prinzip
sagt uns das Gericht damit Nein wir müssen
-
das nicht ausführen im Urteil, weil
unserer Meinung nach könnte das ja gar
-
nicht anführen und deswegen müssen wir das
auch nicht prüfen, ob das rechtmäßig ist
-
oder nicht. Die ziehen sich sozusagen an
den eigenen Haaren aus dem Sumpf und
-
sagen: "Nein. Nein. Wir wollen das nicht.
Wenn es nicht rechtmäßig wäre müssten wir
-
das ganze Ding ja stattgeben." Und
außerdem hat es zu unserer großen
-
Überraschung erklärt, dass sie zwar gesagt
haben, der BND darf der eigene
-
Verwaltungsakt darf Verwaltungsakte machen
aber, ob das wirklich welche waren das
-
haben wir gar nicht entschieden. Was uns
so ein bisschen zu dem Problem geführt
-
hat, moment mal was ist eigentlich das
Ergebnis der Klage. Dann müssen wir sagen:
-
"Wir haben keinerlei Klärung hinsichtlich
der aufgeworfenen Rechtsfragen. Wir stehen
-
genau da wo wir vorher standen." Es ist
unklar ob die inhaltlich oder die Art und
-
Umfang und so ob das alles rechtmäßig ist
wissen wir nicht. Im Gegenteil ist durch
-
das was der Bund uns geschrieben hat,
mittlerweile völlig klar dass es das
-
Bricht recht. Wir haben also mehr Zweifel
als vorher. Es wird keine Entscheidung
-
dadrüber getroffen ob die Anhörung die wir
da bekommen haben ob das überhaupt
-
Anordnungen sind und ob wir dem Folge
leisten müssen oder nicht. Das wird nicht
-
entschieden. Das haben ja gesagt wir
dürften das ja anordnen ob das was sie uns
-
da schicken eine Anordnung ist oder nicht
das wollen sie nicht entscheiden und das
-
Verwaltungsgericht sie doch keine
Prüfungpflicht der Verfassungsmäßigkeit da
-
sie den Inhalt nicht prüfen müssen ihrer
Meinung nach. Das führte uns dazu zu
-
sagen: "Nein. Leute so funktioniert es
nicht. Jetzt gehen wir vors
-
Verfassungsgericht weil das muss geklärt
werden." Wir haben also
-
Verfassungsbeschwerde erhoben. Das ist das
Aktenzeichen dazu *bezieht sich auf die
-
Präsentationsfolie die ist anhängig.
Applaus*
-
Wir wollen also ganz klar erreichen dass
die Verfassungsmäßigkeit dieser anderen
-
des ganzen Vorgangs wirklich geprüft wird
und zwar es gibt so ein rechtliches
-
Grundprinzip dass ist Artikel 2 in Artikel
19 Grundgesetz, dass man nur etwas
-
umzusetzen hat vom Staat wenn das auch
wirklich rechtmäßig ist. Was ist also
-
rundum rechtmäßig? Ist das eigentlich
Verwaltungsrecht 1-o-1 und
-
dann einfach zu sagen: "Wir prüfen das
nicht. Das macht die G-10-Kommission da
-
kann sich jeder Bürger selber beschweren."
Also nach der Methode das ist wirklich
-
sehr sehr kurz gegriffen. Was uns
interessanterweise dieses Urteil gegeben
-
hat ist so ein Öffnungstor zu etwas was
wir ursprünglich gar nicht vorhatten
-
nämlich das ganze G-10 Gesetz in Frage zu
stellen. Und zu sagen: "Da werden
-
sämtliche effektiven Beschränkungen
umgangen." Alles was sozusagen die
-
Voraussetzung dafür war, dass man in 2001
gesagt hat, strategische Überwachung ist
-
zulässig, zeigt sich jetzt aus den
Schriftensätzen also noch nicht mal von
-
uns nein aus den Schriftsätzen der
Bundesrepublik Deutschland, dass das nicht
-
eingehalten wird. Dann müsste man doch
eigentlich sagen dieses G-10 Gesetzt,
-
diese Art wie es gelebt wird, dass es
nicht mehr Verfassungskonform ist und muss
-
entweder durch neues Gesetz ersetzt werden
oder zumindest muss eine Auflage
-
passieren, dass das jetzt in Zukunft
eingehalten wird. Wir reden immer noch
-
darüber, dass eine Bundesbehörde das macht
also nicht irgendwelche Leute oder
-
irgendwelche Cyber-Kriminelle oder sonst
was. Wenn eine Bundesbehörde nicht mehr
-
der Meinung ist sie müsste das was im
Gesetz steht einhalten,dann wird es schon
-
sehr dünn.
Applaus
-
Gleichzeitig haben wir noch das Fehlen
eines effektiven Rechtsschutzes gerügt,
-
weil hier hat sich nämlich eine ganze
interessante Situation ergeben. Einzelne
-
Bürger dürfen nämlich, das steht auch im
G-10 Gesetzt, gar nicht klagen solange sie
-
nicht informiert worden sind darüber dass
von ihnen Daten gespeichert wurden. Die
-
Unternehmen offensichtlich Wir dürfen auch
nicht klagen selbst wenn wir die
-
Rechtsverstöße schon kennen wenn wir
wissen was passiert. Das allein zuständige
-
Gericht das Bundesverwaltungsgericht
meint: "Wir dürfen das nicht. Wir dürfen
-
das nicht geltend machen." Und die
G-10-Kommission die hat ja auch diese
-
alleinige Rechtewalter nach Auffassung des
Bundesverwaltungsgericht, die haben ja
-
auch Versucht zu klagen und haben damals
vom Verfassungsgericht gesagt bekommen
-
"Ihr dürft das nicht, da ihr keine
eigenständige Rechtsperson im Sinne seid,
-
keine oberste Bundesbehörde. Ihr dürft
nicht klagen." Ja wer darf denn jetzt das
-
eigentlich anführen. Das ist dieses zweite
Thema was wir dem Verfassungsgericht
-
vorgelegt haben. So funktioniert es nicht,
wir haben ein rechtsstaatlichkeits Prinzip
-
was immer sagt es muss ein Rechtsweg
geben. Es muss ein Gerichtsweg geben dafür
-
wenn hier keiner klagen darf wenn alles
abgewiesen wird nach irgendwelchen Fällen,
-
dann muss etwas passieren dann muss
irgendwie dafür gesorgt werden dass der
-
Rechtsweg wieder eingehalten ist oder
zumindest eine Möglichkeit gibt es vor
-
Gericht durchzusetzen. Unserer
persönlichen Meinung nach, macht es sich
-
das Bundesverwaltungsgericht hier zu
einfach besondere Zuständigkeit und erste
-
Instanz und letzte Instanz, das sind sie
normalerweise nicht. Sie sind
-
normalerweise immer ein letztinstanzliches
Gericht das sie als Tatsachen-Instanz, so
-
heißt es im Recht, erheben müssen
vielleicht auch mal Beweise erheben
-
müssen, nochmal prüfen müssen und so
weiter haben Sie öffentlich kein Bock
-
drauf. Wir haben auch das möchte ich
vielleicht auch nochmal rausstellen gegen
-
das neue Gesetz Klage erhoben, gegen das
BND Gesetz und zwar auch nachdem wir
-
Anordnungen bekommen haben auch in Ende
2017 haben wir Anordnungen bekommen und
-
haben dann auch sofort geklagt beim
Bundesverwaltungsgericht wieder als
-
Betroffener müssen wir über das
Verwaltungsgericht gehen. Dort hat man uns
-
im November diesen Jahres gesagt man soll
das doch vielleicht ruhend stellen das
-
Verfahren bis bis die Verfassungsmäßigkeit
des Gesetzes beurteilt ist. Hätten wir
-
nichts dagegen gehabt wenn die Umsetzung
so lange ausgesetzt worden wäre, das
-
wollten Sie aber wieder nicht. Deswegen
haben wir gesagt: "Nein. Wir würden gerne
-
das Verfahren weiterführen, damit das
vielleicht auf dieser Schiene dann
-
irgendwo beim Bundesverfassungsgericht
landen kann, wenn da eine Entscheidung
-
getroffen ist. Das ist aber der Ist-Stand
es ist also noch nicht besonders weit
-
gekommen nur wir wären uns auch gegen
diese Ausleitungen, weil wir tatsächlich
-
auch der Meinung, ähnlich wie Amnesty
weiter Freiheitsrechtler und so weiter
-
sind, dass dieses Gesetz eigentlich
verfassungswidrig ist und hoffentlich dann
-
auch vom Bundesverfassungsgericht für
rechtswidrig erklärt wird. Wir wissen aber
-
nicht ob das Bundesverwaltungsgericht hier
tatsächlich etwas tut, auch wenn sie es
-
weiterführen müssen bevor es zum Ende
kommt. Ich möchte aber auch darauf
-
hinweisen, wie wichtig es ist, sich diese
Verarbeitung der Daten mal anzugucken,
-
weil das ist nämlich die Frage, was
passiert eigentlich hinterher damit. Das
-
eine ist, das was wir klagen, was wir
versuchen zu erreichen, als um nicht mehr
-
verpflichtet zu sein, um die Grundrechte
der Bürger durchzusetzen. Das Problem ist
-
aber dass eigentlich dieser
Grundrechtsschutz aus Sicht des Dienstes
-
nur durch ihr Filtersystem sichergestellt
werden kann. Wie gut das ist - hm, na ja,
-
da gab es schon ein paar Punkte zu. Die
Bewertung, Filterung und all das erfolgt
-
aber allein im Kontrollbereich des
Dienstes. Das Filtersystem unterliegt
-
keiner Kontrolle, weder durch's
unabhängiges Gremium, noch durch G10, noch
-
durch das Parlamentarische
Kontrollgremium. Das darf, steht z.B. eben
-
im BND-Gesetz drin, das darf auch mal
sechs Monate testweise abgeschaltet
-
werden, um zu gucken ob die Verkehre
geeignet sind. Keine Ahnung. Also, das
-
darf er sich selbst genehmigen, darf der
Behördenleiter des BND darf das
-
genehmigen, dass man das abschaltet für
sechs Monate. Was das heißt ohne Filter
-
heißt auf jeden Fall dass auch sämtliche
Verkehre von Deutschen im Inland dem
-
unterliegen, die eigentlich gar nicht
unter diesem Gesetz verarbeitet werden
-
dürfen. Es ist ganz klar, man darf das
nicht machen. Und selbst von diesem
-
abgeschalteten Filter, da heißt es: Nein,
darf alles nicht verwertet werden - außer
-
es entspricht dem Profil des Dienstes. Das
hatten wir am Anfang kurz, was die
-
eigentlich machen sollen. Ich glaube das
ist ganz schwierig, da eine Grenze zu
-
ziehen wann sie die Sachen dann
tatsächlich doch verwenden dürfen, auch
-
wenn sie eigentlich in einem Bereich sind
wo sie nicht speichern dürfen. Die
-
Qualität des Filtersystems, es ist ein
mehrstufiges System, auch das haben sie
-
uns sehr ausführlich geschrieben in den
Klageerwiderungen. Da ist ein IP-Filter,
-
ein Typfilter, Metadatenfilter, sie gucken
tatsächlich herein in die Inhalte, also da
-
werden nicht nur Verbindungsdaten
verwendet, sondern tatsächlich die
-
Inhalte. Es gibt ein paar Gutachten, die
schätzen die Qualität des Filtersystems
-
auf 98,5 bis 99 Prozent. Wenn man mal
vergleicht - kommerzielle Filter, wie sie
-
von großen Unternehmen eingesetzt werden,
erreichen maximal ungefähr 99,5. Diese
-
Unternehmen machen aber auch nichts
anderes. Unserer Meinung nach müsste
-
selbst bei diesen Analysen, wenn man in
den Inhalt rein geguckt hat,
-
Inhaltsfilter, auch Emailheader oder
sonstwas, müsste man eigentlich schon
-
notifizieren. Allerdings, jetzt nehmen wir
mal unsere Verkehrsaufkommen beim DE-CIX.
-
Da haben wir ungefähr 6,5 Terabit Peak,
3,4 Terabit im Average, sind ungefähr 650
-
Milliarden Verbindungen pro Tag. Jetzt
kommen wir in diese große Mathe rein, das
-
ist das große Problem. Filterqualität
99,5%, also die besten kommerziell
-
verfügbaren, sind wir bei ungefähr 3,2
Milliarden, aber nehmen wir mal an, die
-
haben den besten Filter der Welt, wo auch
immer sie den herhaben, der macht 99,9%,
-
sind immer noch 650 Millionen Verbindungen
pro Tag, die da fehlerhaft gefiltert wird.
-
Das ist ja nur der Filterfehler. Wenn sie
also sich für ungefähr 20 Prozent der
-
Verkehre nur interessieren würden. Mal
angenommen, sie würden 1% abhören, da darf
-
ich leider nicht darüber reden wie viel es
konkret ist. Dann wären das 1,5 Millionen
-
Verbindungen am Tag die falsch analysiert
würden. Allein bei uns. Spannend wird es
-
dann wenn man sich die parlamentarische
Kontrolle, die Berichte zur
-
parlamentarischen Kontrolle anguckt. Für
diese strategische Fernmeldeüberwachung
-
nach G10, hatte also in 2015 58 Vorgänge
im Jahr. In 2016 178 Vorgänge, neuere
-
Daten gibt es noch nicht. Von denen dann
neun vorläufig zurückgehalten wurden, vier
-
wurden endgültig eingestellt und 166
konnte man nicht informieren, weil sie
-
nicht identifiziert werden konnten aus den
Verkehren. Ist ja auch noch so ein
-
Problem: Wie identifiziert man das
eigentlich, man hat ne IP-Adresse oder
-
irgendsowas ähnliches. Man weiß ja
eigentlich gar nicht wer da kommuniziert.
-
Nur mir ist noch nicht so ganz klar, wie
ich von dieser Zahl, 1,5 Millionen
-
Verbindungen pro Tag, auf 178 pro Jahr
komme. Wie diese Filterung genau
-
funktioniert und wie man das genau
reduziert ist ein Geheimnis des Dienstes.
-
Offensichtlich haben sie eine sehr gute
persönliche, oder wer auch immer das dann
-
macht und wie weiß ich nicht. Aber selbst
hier wird eigentlich klar, die Information
-
der Betroffenen kann meist nicht erfolgen.
Also diese ganze Informationspflicht usw.
-
usf. kann eigentlich gar nicht eingehalten
werden. Und ob dieser ganze Aufwand der
-
getrieben wird für 178 Vorgänge bzw. das
sind ja auch eingestellte und so dabei.
-
Das ist schon sehr spannend ob sich das
überhaupt lohnt. Da gibt's mit Sicherheit
-
andere Methoden wie man bessere
Informationen bekommen könnte. Klar ist
-
aber auch die massenhafte Erfassung von
der innerdeutschen Kommunikation, die ist
-
immer noch für alle out of scope. Das
passiert, man tut es automatisch wenn man
-
Leitungen von Backbone-Providern oder
sowas ähnliches tapped, natürlich kriege
-
ich innerdeutsche Kommunikation. Da sind
Anbieter dabei, die haben 70, 80%
-
innerdeutschen Kommunikationsanteil. Das
landet erstmal beim Dienst. Das ist aber
-
nicht genehmigt durch G10-Kommission, die
darf sich damit gar nicht beschäftigen.
-
Nicht durch das unabhängige Gremium
genehmigt. Die dürfen zwar sagen, ihr
-
dürft das erfassen, aber wie das dann
gefiltert wird, wissen sie nicht. Es
-
müsste alles sofort gelöscht werden, und
sie ist auch nicht Bestandteil der Arbeit
-
des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Da
wird es dann spannend, weil man muss ganz
-
klar sagen: Leute, es funktioniert alles
nicht. Ich versuche es bei den Politikern
-
zu reißen, aber momentan führt das
eigentlich nicht wirklich weiter. Ein
-
Problem ist, dass der BND ja schon gezeigt
hat: Leute, man kann euch einfach nicht
-
vertrauen. Die Frau Voßhoff, die damals
noch Bundesdatenschutz..., hat 18
-
schwerwiegende Rechtsverstöße beim Dienst
festgestellt. Und zwölf offizielle
-
Beanstandungen gegeben. Sie kann aber
nichts offiziell machen, sie kann das nur
-
mitteilen, weil sie den Dienst nicht dazu
zwingen kann, etwas zu tun. Sie hat ganz
-
klar festgestellt, dass es ohne
Rechtsgrundlage personenbezogene Daten
-
erhoben und systematisch weiterverarbeitet
worden, das steht im Bericht drin.
-
Passiert: nichts. Selbst die BND-
Datenschützerin hat im NSA-
-
Untersuchungsausschuss gesagt, dass es bei
dieser Abteilung TA, also Technische
-
Aufklärung, offensichtlich ein fehlendes
Verständnis für die Grundrechte und die
-
Funktion des Grundrechtsschutzes gibt. Ob
das behoben werden konnte, hätte ich so
-
meine Zweifel. Ich sehe, was immer wieder
von uns verlangt wird, und wie man
-
versucht das zu erweitern, wie das
weitergehen soll. Ich muss sagen: wirklich
-
schwierig. Was ist das Vorgehen bei
Grundrechtsverstößen? Theoretisch sollen
-
die Leute informiert informiert werden,
vielleicht bezeichnend dass es dafür noch
-
nicht mal ein Budget gibt. Bei niemand,
weder bei der G10-Kommission, noch beim
-
Dienst. Ok, 178 Briefe sind vielleicht
auch nicht so schwierig. 1,5 Millionen pro
-
Tag sind vielleicht komplizierter. Das ist
eines der interessanten Probleme, die hier
-
dabei kommen, dass man schon über völlig
unterschiedliche Mengengerüste eigentlich
-
redet, wo unklar ist, was ist denn das
richtige Mengengerüst, was müsste man
-
eigentlich machen, und wer ist hier
eigentlich reportingpflichtig wem
-
gegenüber, was man eigentlich tatsächlich
bekommen hat. Klar ist: Die G10-Kommission
-
soll angeblich alle drei Monate prüfen, ob
die weiter ausgesetzt wird, die
-
Information, oder ob die Leute informiert
werden. Erst nach fünf Jahren wäre der
-
Verzicht auf Informationen zulässig, sind
dann ungefähr 10 hoch 8 Fälle, die machen
-
ein Meeting im Monat von ungefähr zwei
Stunden Dauer. Also ich kann mir nicht
-
vorstellen, dass hier eine
Einzelfallprüfungen für diese Fälle
-
machen, oder wer da informiert wird oder
nicht informiert wird. Das Problem ist,
-
wenn man einfach nur simple Mathematik
verwendet, zeigt man Leute, die ganze
-
parlamentarische Kontrolle, Kontrolle
durch G10-Kommission, Kontrolle durch's
-
Parlamentarische Kontrollgremium, kann
nicht funktionieren wenn das was man
-
eigentlich verfassungsrechtlich tun
müsste, nämlich eine Einzelfalbetrachtung
-
jedes einzelnen Falles. Das funktioniert
nicht. Und diese fünf Jahre sind auch eine
-
interessante Umgehungsmöglichkeit, weil
wenn man es wirklich immer wieder hinten
-
anstellt, hinten anstellt, hinten
anstellt, dürfen die Daten in diesem
-
Zeitraum nicht gelöscht werden. Eigentlich
dürfen sie nur sechs Monate aufgehoben
-
werden. Vielleicht ist besser zu sagen,
wir informieren nicht. Na ja gut. Okay,
-
das war's erstmal von meiner Seite. Vielen
Dank für die Aufmerksamkeit.
-
Applaus
Genau, ja.
-
Engel: Ja, komm auch in die Mitte. Das
heißt, wir haben jetzt - Du bist sehr
-
schnell gewesen.
Sprecher: Ich habe mich bemüht.
-
Engel: Wir haben jetzt 20 Minuten Zeit für
Fragen und Antworten.
-
Sprecher: Genau.
Engel: Glaubst du, das kriegst Du hin?
-
Sprecher: Wenn genug Fragen da sind...
Engel: Ok, dann wollen wir mal zu Euch
-
beiden kommen, die hier vorne schon
stehen. Wo ist denn der Signal Angel? Da!
-
Gibt es Fragen?
Signal Angel: Ja.
-
Engel: Dann schieß los!
Signal Angel: Die Frage: Kann das DE-CIX
-
nicht einfach den Stecker ziehen und es
auf eine Klage ankommen lassen, den
-
Initiativzwang für einen Rechtsstreit also
der anderen Seite zuschieben.
-
Applaus
Engel: Das war Deine FAQ, oder?
-
Sprecher: lacht Genau! Ich hatte schon
gesagt, eigentlich könnte ich fast so eine
-
Art FAQ da hinten dran hängen, weil das
ist die Frage die immer kommt. Es ist ein
-
bisschen die Frage was man will.
Theoretisch könnte man es machen, aber in
-
dem Moment wo man klagt, ist man auch
nicht mehr unbedingt zur Umsetzung
-
verpflichtet. Außer es passiert etwas
anderes, man bekommt eine sogenannte
-
Sofortvollzug - und der muss begründet
sein. Den haben wir auch, es ist passiert,
-
die Bundesrepublik Deutschland hat uns den
Sofortvollzug dieser Anordnung auferlegt.
-
Seitdem wissen wir, dass diese Maßnahme
elementar ist für den Bestand der
-
Bundesrepublik Deutschland. Und...
Gejohle
-
Steht da drin. Ich kann es nicht, also ist
so. Und dann ist man verpflichtet zur
-
Umsetzung. Wenn wir das dann nicht
umsetzen würden, sind wir selbst
-
rechtsbrüchig, ist ein bisschen schwierig
wenn ich Klage führe, indem ich den
-
anderen Vorwürfe: Leute ihr seid
rechtsbrüchig, ihr haltet euch nicht an
-
das bestehende Recht und Gesetz, dann
selber rechtsbrüchig zu werden. Das
-
wollten wir vermeiden, deswegen ist es für
diese Dauer der Verfahren so, dass wir das
-
weiter umsetzen, weil wir dazu
verpflichtet sind. Es ist ein bisschen
-
schwierig, aber wie gesagt, wir wollten,
es ist schwierig bei Richtern zu
-
argumentieren warum man selber
rechtsbrüchig wird wenn man eigentlich der
-
anderen Seite vorwirft, genau das zu tun.
Engel: Das Mikrofon zwei bitte.
-
Mikro2: Ich hab gleich die passende
Anschlussfrage dazu. Und zwar, als der
-
Betreiber von Lavabit im Zusammenhang mit
der Nutzung von seinem Dienst durch Edward
-
Snowden festgestellt hat, dass er die
Daten seiner Nutzer nicht schützen kann
-
vor dem Abhören durch die
Nachrichtendienste, hat er seinen Dienst
-
geschlossen. Ist dieser Schritt beim DE-
CIX nicht Jahre überfällig?
-
Gelächter
Engel: Schlägt der grad vor, dass wir kein
-
Internet mehr haben?
Sprecher: Offensichtlich geht es in die
-
Richtung. Also, jetzt müsste ich dazu
sagen: a) Tatsächlich ist es etwas
-
kompliziert, weil es sind ja gar nicht...
unsere Kunden sind die Carrier, die Daten
-
austauschen, und Kunden für uns ist
natürlich immer nur sehr indirekt. Wir
-
haben selber vorgeschlagen zum Beispiel
Daten zu verschlüsseln, auch über den
-
Knoten. Man kann sich auf keinen Standard
einigen dafür. Das ist etwas
-
komplizierter, Datenaustausch muss aber
immer irgendwo stattfinden. Die Carrier
-
untereinander müssen Daten austauschen,
und wenn wir unseren Dienst einstellen
-
würden, würden die Daten über andere
Strecken laufen, die genau dem gleichen
-
Problem unterliegen. Von daher ist es ein
schwieriges Thema, also da sind wir noch
-
ganz angekommen.
Engel: Mikrofon sechs bitte.
-
Mikro6: Ich bräuchte nochmal eine
Erklärung für die Relation der Zahlen. 178
-
Vorgänge war die kleinste Zahl 2016. Und
dahinter stehen Milliarden von
-
Datensätzen. Was steckt hinter 178?
Sprecher: Das ist die offizielle Zahl, die
-
im Bericht des Parlamentarischen
Kontrollgremiums steht für die Fälle, die
-
im Rahmen der strategischen
Fernmeldeüberwachung durch den BND
-
verarbeitet wurden. 178 im Jahr. Ja, 2016.
Also wir finden die Zahl auch ein bisschen
-
komisch. Ich weiß nicht, wie man von A auf
B kommt. Aber das ist genau offensichtlich
-
die Filterfunktion.
Gelächter
-
Herald: Mensch aus dem Internet.
Signal Angel: Wenn Großbritannien nicht
-
mehr Teil der EU ist, werden deren
Schnorchler dann auch aus dem DE-CIX
-
rausgeworfen?
Sprecher: Also wie ich gerade ausführte,
-
ist das ja gar nicht erforderlich, leider,
dass sie momentan da drin sind. Das
-
erledigt der deutsche Geheimdienst für
die. Nach unserem Kenntnisstand hört GCHQ
-
bei uns nicht mit. Ich habe also keinerlei
Hinweise darauf, dass es in die Richtung
-
geht. Aber wie gesagt, ist auch nicht
erforderlich, weil man tauscht so gerne
-
mit den deutschen Kollegen. Und die freuen
sich auch immer, was zum Tauschen zu
-
haben.
Signal Angel: Das wird weiter stattfinden?
-
Sprecher: Ich hoffe ... Wenn wir die Klage
gewinnen, nicht mehr! Also das ist ja
-
unser Ziel dahinter, das einstellen zu
können und dafür zu sorgen, dass eben
-
diese Form der Überwachung nicht
stattfinden darf. Ich möchte aber gleich,
-
auch wenn das jetzt nicht direkt die Frage
war, aber ich möchte klarstellen: Wir
-
werfen dem deutschen Staat vor, dass er
sich nicht an die Gesetze hält. Wenn er
-
sich an die Gesetze halten würde und diese
Gesetze genehmigen das, dann würden wir
-
uns das ... wahrscheinlich nicht dagegen
vorgehen. Also ich möchte es ganz
-
klarstellen: Wenn die Gesellschaft der
Meinung ist, das ist zulässig und das kann
-
man machen, dann muss eine
gesellschaftliche Diskussion stattfinden,
-
was zulässig ist, was Geheimdienste tun
dürfen oder nicht tun dürfen. Wir wehren
-
uns nur dagegen, dass wir ganz klar sagen:
Der Geheimdienst tut hier etwas, was er
-
nicht darf. Und das ist, das ist, das geht
deutlich darüber hinweg. Und hier werden
-
Daten deutscher Bürger auch im Inland eben
abgezogen und analysiert. Dafür gibt es
-
keine Rechtsgrundlage. Das geht nicht. Und
auch die Volumina. Wenn wir 20 Prozent
-
Limits irgendwo drinstehen haben, kann ich
mir nicht auf einmal 100 Prozent angucken
-
und einfach nur so viel anordnen, dass ich
dann sage: "Oh, das, was ich mir
-
tatsächlich angucken kann, sind 20
Prozent." So funktioniert das alles nicht,
-
und das geht einfach nicht. Wenn sich der
Dienst aber an Recht und Gesetz halten
-
würde, dann muss das Gesetz geändert
werden. Das können wir jetzt ... Da würde
-
ich ein bisschen 'nen anderen Hut
aufziehen, als Eco wieder versuchen,
-
irgendwo zu beeinflussen, und versuchen es
auch. Parlamentarische Kontrolle ist zum
-
Beispiel so ein Thema, wo wir versuchen
momentan, daran zu arbeiten, dass die
-
verbessert wird, dass die tatsächlich mal
was nachgucken können. In Norwegen gibt's
-
das zum Beispiel. Die können jederzeit
sich alle Maß– ... Das Kontrollgremium
-
dort kann sich jederzeit alle Maßnahmen
angucken, die der Dienst momentan macht,
-
die haben volle Transparenz, die können da
reingucken. Unsere können das nicht. Die
-
müssen drauf warten, was der Dienst ihnen
berichtet. Das sind Themen, wo man dann
-
ansetzen muss. Und da kann man tatsächlich
auch viel verbessern.
-
Herald: Mikrophon 8, bitte.
Mikrofon 8: Ich würde nochmal auf diesen
-
Lavabit-Fall zurückkommen. Und zwar war da
ja die Lösung so ein bisschen, dass die
-
Keys, die da glaube ich angefragt wurden,
dann einfach ausgedruckt wurden, so. Wäre
-
das nicht eine Maßnahme, die man ja auch
treffen könnte? Dass man eben den Traffic
-
gedruckt an die entsprechenden Stellen
weiterleitet?
-
Applaus, Lachen
Sprecher: Briefpost mit Festplatten oder
-
so was.
Herald: DDoS!
-
Sprecher: Man kann vieles machen. Aber ich
glaube, die Latenz passt vielen nicht
-
mehr. Herald: Das ist die Nummer 7 hinten,
oder?
-
Mikrofon 7: Jo, hallo? Ja, ich hab zwei
Fragen. Und zwar einmal: Wie ist die
-
Resonanz von der Politik selber? Also
einzelne Politiker, hat man da irgendwas
-
gehört? Weil mit der Mathematik haben sie
es ja meistens nicht so schwer mit der
-
Technik selber. Und die zweite ...
Herald: Gut, die zweite hebst Du Dir auf
-
...
Mikrofon 7: Okay.
-
Herald: ... für gleich. Erst mal: Wie ist
das mit der Resonanz?
-
Sprecher: Also Resonanz in der Politik.
Nicht ganz überraschend. Natürlich sehr
-
unterschiedlich. Opposition findet das
alles total toll. Die Regierungskoalition
-
ist der Meinung, sie machen alles richtig.
Das ist aber immer so. Wir haben aber
-
tatsächlich auch in der
Regierungskoalition, insbesondere bei der
-
SPD, durchaus einige Fürsprecher, die der
Meinung sind, das geht so nicht. Man
-
müsste da was ändern. Also ... aber es ist
immer ein schwieriges Thema. Die Innen-
-
leute und alles, was Sicherheit ist,
leider leidvolle Erfahrungen. Ich mache
-
das jetzt selber seit über 20 Jahren in
Berlin. Die bekommen fast immer, was sie
-
wollen. Dagegen zu arbeiten, ist wirklich
schwierig. Das ist auch auf einer
-
politischen Verbandsebene ganz, ganz
schwer. Aber wir sind hier durchaus
-
zuversichtlich, dass es hier zu
Verbesserungen kommt. Weil das so, in
-
dieser Form, einfach nicht weiterging.
Also wir haben aber tatsächlich Hoffnung,
-
dass das Verfassungsgericht, das hat jetzt
einige Jahre nichts gesagt und hat sehr,
-
sehr viele Verfahren anhängig, teilweise
eben zu diesem BND-Gesetz, teilweise zu
-
G10, teilweise zu Vorratsdatenspeicherung
und so weiter und so fort. Dass da
-
tatsächlichm im nächsten Jahr was
passiert, weil da der vorsitzende Richter
-
der Kammer wechselt, und wir haben gehört,
der wollte das noch vorher entscheiden.
-
Herald: Stell Deine zweite Frage ruhig.
Mikrofon 7: Ja die zweite Frage wäre: Wenn
-
die Klage jetzt durchgeht und Sie quasi
gewinnen: Wer haftet denn da in der
-
Bundesbehörde? Weil die Bundesbehörde an
sich ist ja schwer zu haften. Oder wird da
-
der einzelne BND-Angestellte vom
Arbeitsplatz abgezogen, von der Polizei?
-
Wäre ja lustig.
Gelächter
-
Sprecher: Das ist eine interessante Frage.
Das ist tatsächlich immer sehr schwierig.
-
Die Frage: Hat jemand selber konkret
Verstöße begangen, wenn er das im Wissen
-
getan hat, oder so? Ist schwierig, da muss
ich tatsächlich dem Herrn Fritsche mal
-
sagen, dass er da versucht, seine
Mitarbeiter zu schützen. Das ist der
-
einzige Teil, den man da dran verstehen
kann. Leider muss ich sagen, in solchen
-
Fällen: Ergebnis ist fast immer Null. Also
Haftung in Behörden, dass tatsächlich
-
irgendjemand dann irgendetwas für sich
persönlich befürchten muss, dass er
-
irgendwelche Konsequenzen zu tragen hat,
außer vielleicht mal maximal entlassen zu
-
werden oder so etwas Ähnliches oder so.
Nein, warte mal, wir schicken in den
-
Ruhestand. Das ist ja in der
Bundesrepublik, glaube ich, der übliche
-
Weg. Viel mehr ist da nicht zu erwarten.
Für uns ist halt wichtig, dass wir sagen
-
können irgendwann: Jetzt ziehen wir die
Stecker.
-
Herald: Die Nummer 4 bitte.
Mikrofon 4: Wenn wir uns erinnern, dass
-
Save Harbor gekippt worden ist , weil es
in den USA eine anlasslose
-
Massenüberwachung gab, müsste man denn
nicht sagen dass ist auch Europa-
-
rechtswidrig; verstößt gegen die DSGVO, und
wir müssten ... gäbe es da die Möglichkeit
-
vor den EuGH zu ziehen?, bzw. umgekehrt, muss
man sagen, wenn man den DE-CIX Knoten
-
verwendet hat man einen Datenschutzverstoß
begangen, weil dort anlasslos
-
massenüberwacht wird? Müsste man zumindest
verschlüsseln ... aber dann gibt es immer
-
noch die Metadaten.
Sprecher: Den Ansatz verstehe ich, leider
-
ist es so dass National Security überall
ausgeklammert ist, dh. was die einzelnen
-
Staaten in diesem Bereich machen wird vom
EU-Recht in dieser Form nicht gecovert. Es
-
kann sein dass du Urteile bekommst, und so
weiter, aber ob das dann umgesetzt wird
-
ist so ein Thema. Wir hatten ja hier Fälle
wo das was GCHQ gemacht hat jetzt eben
-
schon für unzulässig erklärt wurde, aber
was die Folgen daraus sind - da wird dann
-
ein neues Gesetz gemacht. Und dann wird es
trotzdem weiter gemacht, weil es sich
-
immer nur gegen ein konkretes Gesetz
richtet. Also, es ist nicht so ganz
-
einfach zu beantworten wie es dann
weitergeht. Über Datenschutz-
-
Grundverordnung kommst du an dieser Stelle
nicht weiter, weil die National Security
-
immer ausgeklammert ist.
Herald: Mikro 5 bitte.
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Mircofon 5: Ja meine Frage geht in die
ähnliche Richtung; wie realistisch ist
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denn die ganze Arbeit in Ländergrenzen in
Deutschland durchzuführen und über Grenzen
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hinweg nicht in andere Länder zu schauen,
der EU?
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Sprecher: Mann muss wirklich gucken, was
passiert wo. Wenn du dir Länder wie, was
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weiß ich, Italien oder Frankreich oder
sonst was, da wäre wahrscheinlich noch
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nicht einmal jemand auf die Idee gekommen
die Regierung zu verklagen, weil sie die
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Daten haben wollen. Wir sind hier schon
relativ weit vorne das wir sagen ... wir
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verklagen die Bundesrepublik obwohl es
ist. Das liegt einfach daran dass wir hier
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ein relativ gutes Verständnis von dieser
Rechtsstaatlichkeit haben. Aber das
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Beispiel Deutsch ... also Länder in
Deutschland zeigt ja schon wie
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unterschiedlich das teilweise gesehen
wird. Wenn ich mir die neuen
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Polizeigesetzes angucke, oder so was da wo
zulässig ist, da hat man schon bald keinen
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Überblick mehr. Als Carrier fragen wir uns
das auch oft und sagen, oh, was müsste man
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demnächst wohl rausgeben, und wenn wenn
jemand aus Land A anfragt, muss ich das
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aus Land B eigentlich rausgeben, oder so?
Aber da gibts glaube ich danach einen
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getrennten Talk dazu, ich glaube kurz
danach irgendwie jetzt irgendwie, oder
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sowas ähnliches ... Mustergesetze. ... Das
kann ich im Moment nicht so richtig
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beantworten.Wir haben so ähnliche Themen
jetzt mit iEvidence, wo es um diese Frage
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geht; wer muss denn da eigentlich wann wie
wo was rausgeben, wenn auf Basis von einem
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Recht des Landes etwas verfügt wird. Da
mache ich Übermorgen nochmal etwas dazu.
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Das also diese Themen
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... Das ist noch nicht so ganz klar
momentan.
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Herald: Mikrofon 2.
Mikrofon 2: Noch die Frage was eigentlich
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praktisch der Inhalt von einer sofortigen
Anordnung ist, darf darüber gesprochen
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werden, und was ist denn verlangt dass
rausgegeben wird?
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Sprecher: Du meinst jetzt Sofortvollzug,
oder? Ja, genau. Normalerweise darfst du
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das. Ich könnte euch jetzt nicht
offenlegen was da alles drinsteht.
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Tatsächlich tut sich der Sofortvollzug in
einer Anderen ... ist relativ detailliert
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warum diese Maßnahme erforderlich ist, bis
hin zu welche Terrorgruppen, welche
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sonstwas, oder was weiß ich ... je nachdem
um was es geht. Aber es ist schon manchmal
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komisch Begründungen zu lesen, wenn du
dann sagst die Proliferation irgendwie
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völlig identisch zu der für Menschenhandel
und der für Einschleusung ins
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Bundesgebiet, oder sowas. Muss man
manchmal sagen, Hm, meh, irgendwie nicht
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so ganz einzusehen. Geste ... Aber gut,
ja...
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Herald: Nochmal fragen aus dem Internet?
Signal Angel: Wie verhält es sich mit der
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Überwachung der 20 Prozent des Traffics?
Wie errechnen sich diese, und ist dies
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dann rechtlich weiterhin haltbar?
Sprecher: Ja, das ist die große Frage, wie
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errechnen die sich eigentlich. Wir haben
das immer in Frage gestellt, haben gesagt,
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was ist denn das eigentlich? Ist
Leitungskapazitäten, ist Verkehre... Die
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Netzagentur hatte mal einen Vorschlag
gemacht, wo sie gesagt haben, wir machen
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aus jedem Traffic, also aus jedem
Verkehrstyp, Häufchen, und dann könnt ihr
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euch hinterher 20 Prozent von dem je, von
den Verkehren, immer angucken, oder sowas.
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Das war meiner Meinung nach ein sehr
sinnvoller Vorschlag. Der Dienst geht
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momentan davon aus dass es nur
tatsächliche Verkehre sind ... das ist ja
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in Leipzig hier mit offengelegt worden.
Deswegen kann man da drüber reden, tut
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einfach so viel anordnen, schreibt im
Endeffekt einfach fünfmal so viel in die
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Anordnung wie sie überhaupt ausleiten
können und zieht dann die Leitung 20
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Prozent davon und guckt sich das dann zu
hundert Prozent an. Dann stellt sich die
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Frage nicht mehr was sind 20 Prozent weil
du's administrativ sichergestellt hast.
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H: Ich müsste...hätte jetzt fast lachen
wollen. Tschuldigung.
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Klaus: Als ich das im Urteil gelesen hab,
musst' ich auch lachen. Das ist
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irgendwie...ja.
H: Mikrophon 8, bitte.
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Mikrophon 8: Zuerst einmal ein ganz großes
Dankeschön, dass ihr versucht unsere
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Rechte zu schützen. Macht bitte weiter so
und gebt nicht auf.
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Applaus
M: Auch wenn es immer wieder wie ein Kampf
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gegen die Windmühlen scheint, lass dich
nicht unterkriegen. Jetzt zu meiner Frage.
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Sie sagten als Bürger kann man sich direkt
an die G-10-Kommission wenden. Beim
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Artikel 13 wo es jetzt um das Urheberrecht
ging, gab es ja dieses Portal SELFIE-
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Internet wo praktisch Anfragen vereinfacht
von Bürgern an die jeweiligen Stellen
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geleitet wurden. Wäre das vielleicht nicht
eine Idee so ein Portal zu schaffen, um
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diese Anfragen und Beschwerden bei der
G-10 zu vereinfachen?
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K: Du meinst jetzt dieses Ding von
„Reporter ohne Grenzen", dieses Portal?
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M: Ja, genau.
K: Wo es um Löschung im Veras und so ging?
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Ja. Das ist....Dass allein die
G-10-Kommission zuständig ist und man sich
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dort beschweren kann hat das
Bundesverwaltungsgericht so geschrieben.
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Tatsächlich gibt es so eine Art
Beschwerderecht. Es ist nur eine
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interessante Frage, ob man sich beschweren
kann, wenn man nicht informiert worden
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ist. Das ist tatsächlich ein interessantes
Thema. Ich selbst versuche das gerade mit
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der..mit der Begründung, dass ich hinter
mein Wissen nicht zurücktreten kann und
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deswegen weiß, dass ich überwacht werde.
Von daher versuche ich das einfach mal.
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Aber ich weiß noch nicht was bei
rauskommt. Also ob die...
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Lachen
Applaus
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K: Ich habe so meine Zweifel dass sie
damit umgehen können.
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H: Mirko 1, bitte.
Mikrophon 1: Hallo. Mich würde mal
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interessieren : woran erkennt man denn,
dass ein Traffic deutsch ist? Also wenn
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ich heute einen VPN-Dienst verwende und
dann hoppeln die Daten zum Beispiel in
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Holland raus.
K: Ich habe nicht gesagt, dass ich weiß
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wie das geht. Der Dienst sagt, dass er
weiß, wie das geht.
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Also...Interessanterweise,
Gesetzesbegründung, wirklich diese
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spannende Sache, für Deutsche können wir
das sicher. Da steht tatsächlich so drin
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reihenweise, nein für Deutsches, dass muss
hundert Prozent ausgeschlossen werden,
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dass da Verkehre gespeichert und
analysiert werden. Für Europäer nur mit
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Sondergenehmigung und schon von der
Gesetzesbegründung steht, also wirklich
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übersetzt, also wenn sich zwei Deutsche im
Ausland telefonieren das können wir
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hundert Prozent sicherstellen. Wenn sich,
was weiß ich, zwei Franzosen im Ausland
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miteinander telefonieren, das können wir
nicht so genau erkennen. Das steht so der
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Gesetzesbegründung. Für mich überhaupt
nicht nachvollziehbar. wie das
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eigentlich...wie das geht. Es konnt auch
keiner erklären. Man hat das einfach so
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übernommen.
M1: Schauen sich die die Verbindungen an
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oder schauen die in die Daten rein?
K: Also tatsälich könnten die in dem
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Fall...also rein von der Vorgehensweise
könnten sie in die Daten rein gucken. Aber
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wie tief die Analyse gehen darf, wenn man
es schon erkennt...Wie gesagt Daten von
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Deutschen dürfen ja gar nicht verarbeitet
werden nach diesem Gesetz. Von daher ist
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es ein bisschen kompliziert, weil es halt
auch nicht nur Inland und Ausland
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unterscheidet. Es ist immer so, dass wenn
es im Inland liegt...also unter der
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Annahme der IP-Filter würde funktionieren.
Dann...dann könnte man vielleicht noch ein
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annährend erkennen, dass im Inland ein
Kommunikationspartner liegt. Also ein
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Kommunkationspartner liegt im Inland und
einer im Ausland oder so. Dann könnte man
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es nach dem...nach dem Auslands-, also
BND-Gesetz sich schon gar nicht angucken.
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Aber hier ist es tatsächlich wieder auf
die Nationalität zurückgegriffen. Das
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heißt, auch die Kommunikation von zwei
Deutschen im Ausland darf sich nicht
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angehört werden. Also von daher bleibt ja
eigentlich nur in den Inhalt rein zu
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gucken und dann zu sagen: „Oh ja. Hm, sind
vielleicht doch zwei Deutsche. Hab ich
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gehört." Der bayerische Akzent oder so.
Nein, ich weiß es nicht. Ich hab keine
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Ahnung wie die das machen wollen. Es...es
steht so in der Gesetzesbegründung Ja,
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also...
H: Ja. Wisst ihr, was dieser Mann verdient
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hat?
Applaus
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H: Lauter! Und steht auf!
Standing ovations
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K: Dankesehr.
Standing ovations
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H: Vielen Dank für deine Arbeit.
K: Ja, danke. Und danke für's Zuhören.
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Dass es euch interessiert hat.
H: Klaus Landefeld.
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Abspannmusik
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Untertitel erstellt von c3subtitles.de
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