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Was ist denn?
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Sie haben die Parkzeit überschritten. Sind Sie mit einer Verwarnung einverstanden?
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Das ist gar nicht möglich, ich hab' ja gerade erst ein Zehnpfennigstück eingeworfen. Dann war ich drüben in der Bank und bin sofort wieder zurück.
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Dann hat es wohl ein bisschen länger gedauert.
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Nein, nein. Ich hab' nur diesen Umschlag abgeholt.
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Die zulässige Parkzeit ist überschritten, da die rote Kontrollscheibe seit 20 Minuten im Sichtfenster der Parkuhr sichtbar ist.
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Dann ist die Parkuhr kaputt.
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Sie muß kaputt sein.
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Wenn die Uhr nach Einwurf der Münze zurückrastet, ist sie nicht beschädigt.
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Aber ich habe eine Münze eingeworfen.
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Sie haben behauptet, dass die Parkuhr beschädigt ist.
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Weil ich eine Münze eingeworfen habe und sie nicht zurückgerastet ist.
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Das ist ja festzustellen.
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Die Parkuhr ist nicht beschädigt. Sind Sie mit einer Verwarnung einverstanden?
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Das ist überhaupt nicht mein Wagen. Dieser Hund gehört mir nicht. Da, das ist mein Wagen. Ich war im Moment ganz... Ist ja auch dasselbe Modell.
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Erst zehn Minuten abgelaufen.
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Guck mal.
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Das ist ja wohl nicht möglich.
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Sind Sie der Wagenbesitzer?
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Ja.
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Sie haben die Parkzeit überschritten. Sind Sie mit einer Verwarnung einverstanden?
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Wir haben nur ganz schnell ein paar Einkäufe gemacht.
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Hier in unmittelbarer Umgebung. Es kann gar nicht länger als eine Viertelstunde gedauert haben.
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Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, ist die Parkzeit mindestens um 10 Minuten überschritten.
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Wo ist 'ne rote Kontrollscheibe?
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Hier, im Sichtfenster.
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Da is keine rote Scheibe.
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Na bitte.
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Ja, jetzt natürlich nicht. Es ist ja auch eine Münze eingeworfen.
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Dann ist ja alles in Ordnung.
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SIE haben ja keine Münze eingeworfen.
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Wer denn sonst?
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Ich.
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Bitte?
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Diese Herrschaften haben die zulässige Parkzeit überschritten.
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Darf ich mal ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere sehen?
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Wir waren nur 5 Minuten weg.
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Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar wird, ist die Parkzeit überschritten.
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Aber die rote Kontrollscheibe ist eben nicht im Sichtfenster sichtbar.
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Ich habe eine Münze eingeworfen.
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Ein unbekannter Verkehrsteilnehmer wollte sich mit diesem Fahrzeug entfernen, er hatte jedoch in die andere Parkuhr eine Münze eingeworfen.
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Ach was. Wo hatte der Herr eine Münze eingeworfen?
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In die andere Parkuhr. In diese. In die andere dort.
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Und er wollte mit unserem Wagen fahren?
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Ist Ihnen der unbekannte Verkehrsteilnehmer bekannt?
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Nein, der unbekannte Verkehrsteilnehmer hatte nur irrtümlich angenommen, die Parkuhr sei beschädigt.
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Welche?
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Diese.
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Aber der Verkehrsteilnehmer hatte seine Parkgebühr ordnungsgemäß in den Münzeinwurf der anderen Parkuhr eingeworfen?
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Jawohl.
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Und hatte dann irrtümlich angenommen, der Münzeinwurf dieser Parkuhr sei beschädigt?
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Er hatte unrichtig behauptet, in diese Parkuhr die Parkgebühr ordnungsgemäß entrichtet zu haben und wollte sich irrtümlich mit diesem Fahrzeug entfernen.
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Bitte gehen Sie doch weiter, meine Herrschaften...
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Es war so: Ich habe eine Münze in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeinwurf eingeworfen,
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in die er ordnungsgemäß keine Münze eingeworfen hatte,
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da er in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeinwurf der anderen Parkuhr ordnungsgemäß eine Münze eingeworfen hatte.
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Durch die deutlich sichtbare rote Kontrollscheibe im Sichtfenster der Parkuhr war ersichtlich,
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das der Einwurf der Münze in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeiwurf der Park...
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der Münzparkautomatik im Sinne des Paragraphen 13 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung nicht erfolgt war.
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Nach Einwurf der Münze in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeinwurf
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und Zurückrasten der im Sichtfenster sichtbaren roten Kontrollscheibe
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war der Fahrzeughalter der ordnungswidrigen Unterlassung des rechtzeitigen Münzeinwurfs
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in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeinwurf hinreichend überführt.
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Und ich stellte eine Verwarnung aus im Sinne des Paragraphen 13 Absatz...