Was ist denn? Sie haben die Parkzeit überschritten. Sind Sie mit einer Verwarnung einverstanden? Das ist gar nicht möglich, ich hab' ja gerade erst ein Zehnpfennigstück eingeworfen. Dann war ich drüben in der Bank und bin sofort wieder zurück. Dann hat es wohl ein bisschen länger gedauert. Nein, nein. Ich hab' nur diesen Umschlag abgeholt. Die zulässige Parkzeit ist überschritten, da die rote Kontrollscheibe seit 20 Minuten im Sichtfenster der Parkuhr sichtbar ist. Dann ist die Parkuhr kaputt. Sie muß kaputt sein. Wenn die Uhr nach Einwurf der Münze zurückrastet, ist sie nicht beschädigt. Aber ich habe eine Münze eingeworfen. Sie haben behauptet, dass die Parkuhr beschädigt ist. Weil ich eine Münze eingeworfen habe und sie nicht zurückgerastet ist. Das ist ja festzustellen. Die Parkuhr ist nicht beschädigt. Sind Sie mit einer Verwarnung einverstanden? Das ist überhaupt nicht mein Wagen. Dieser Hund gehört mir nicht. Da, das ist mein Wagen. Ich war im Moment ganz... Ist ja auch dasselbe Modell. Erst zehn Minuten abgelaufen. Guck mal. Das ist ja wohl nicht möglich. Sind Sie der Wagenbesitzer? Ja. Sie haben die Parkzeit überschritten. Sind Sie mit einer Verwarnung einverstanden? Wir haben nur ganz schnell ein paar Einkäufe gemacht. Hier in unmittelbarer Umgebung. Es kann gar nicht länger als eine Viertelstunde gedauert haben. Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, ist die Parkzeit mindestens um 10 Minuten überschritten. Wo ist 'ne rote Kontrollscheibe? Hier, im Sichtfenster. Da is keine rote Scheibe. Na bitte. Ja, jetzt natürlich nicht. Es ist ja auch eine Münze eingeworfen. Dann ist ja alles in Ordnung. SIE haben ja keine Münze eingeworfen. Wer denn sonst? Ich. Bitte? Diese Herrschaften haben die zulässige Parkzeit überschritten. Darf ich mal ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere sehen? Wir waren nur 5 Minuten weg. Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar wird, ist die Parkzeit überschritten. Aber die rote Kontrollscheibe ist eben nicht im Sichtfenster sichtbar. Ich habe eine Münze eingeworfen. Ein unbekannter Verkehrsteilnehmer wollte sich mit diesem Fahrzeug entfernen, er hatte jedoch in die andere Parkuhr eine Münze eingeworfen. Ach was. Wo hatte der Herr eine Münze eingeworfen? In die andere Parkuhr. In diese. In die andere dort. Und er wollte mit unserem Wagen fahren? Ist Ihnen der unbekannte Verkehrsteilnehmer bekannt? Nein, der unbekannte Verkehrsteilnehmer hatte nur irrtümlich angenommen, die Parkuhr sei beschädigt. Welche? Diese. Aber der Verkehrsteilnehmer hatte seine Parkgebühr ordnungsgemäß in den Münzeinwurf der anderen Parkuhr eingeworfen? Jawohl. Und hatte dann irrtümlich angenommen, der Münzeinwurf dieser Parkuhr sei beschädigt? Er hatte unrichtig behauptet, in diese Parkuhr die Parkgebühr ordnungsgemäß entrichtet zu haben und wollte sich irrtümlich mit diesem Fahrzeug entfernen. Bitte gehen Sie doch weiter, meine Herrschaften... Es war so: Ich habe eine Münze in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeinwurf eingeworfen, in die er ordnungsgemäß keine Münze eingeworfen hatte, da er in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeinwurf der anderen Parkuhr ordnungsgemäß eine Münze eingeworfen hatte. Durch die deutlich sichtbare rote Kontrollscheibe im Sichtfenster der Parkuhr war ersichtlich, das der Einwurf der Münze in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeiwurf der Park... der Münzparkautomatik im Sinne des Paragraphen 13 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung nicht erfolgt war. Nach Einwurf der Münze in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeinwurf und Zurückrasten der im Sichtfenster sichtbaren roten Kontrollscheibe war der Fahrzeughalter der ordnungswidrigen Unterlassung des rechtzeitigen Münzeinwurfs in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeinwurf hinreichend überführt. Und ich stellte eine Verwarnung aus im Sinne des Paragraphen 13 Absatz...