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36C3 - Die Zukunft grenzüberschreitenden Datenzugriffs und politischer Verfolgung

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    36C3 preroll music
  • 0:20 - 0:24
    Heraldangel: Willkommen zu unserem
    nächsten Talk! Unsere nächste Speakerin
  • 0:24 - 0:31
    ist Elisabeth Niekrenz. Sie ist Juristin
    und politische Referentin bei Digitale
  • 0:31 - 0:37
    Gesellschaft e.V. in Berlin. Elisabeth hat
    hier quasi vor der Haustür an der
  • 0:37 - 0:42
    Universität Leipzig Rechtswissenschaften
    studiert und war während ihres
  • 0:42 - 0:47
    Referendariats als Repetitorin für
    Strafrecht und Strafprozessrecht tätig.
  • 0:47 - 0:52
    2018 hat Elisabeth den Sammelband Chaos
    zur Konstitution, Subversion und
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    Transformation von Ordnung
    mitherausgegeben. Heute geht es aber um
  • 0:56 - 1:02
    ein etwas anders gelagertes Thema, nämlich
    die Frage, wie es bei internationalen
  • 1:02 - 1:06
    Abkommen zur Herausgabe von Metadaten und
    Inhalten eigentlich um den
  • 1:06 - 1:13
    Grundrechtsschutz bestellt ist und wie
    Vorhaben wie die EU E-Evidenz Verordnung,
  • 1:13 - 1:18
    die grenzüberschreitende Strafverfolgung
    verändern und zugleich politische
  • 1:18 - 1:23
    Repression eine neue Dimension verleihen
    könnten. In diesem Sinne begrüßen wir mit
  • 1:23 - 1:27
    einem warmen Applaus hier auf der Bühne,
    Elisabeth Niekrenz.
  • 1:27 - 1:36
    Applaus
  • 1:36 - 1:45
    Niekrenz: Ja, ganz herzlichen Dank für die
    Ankündigung. Jetzt muss ich noch, kurz
  • 1:45 - 1:50
    sehen wir, ah ja, sehr gut. Also ganz
    lieben Dank für die Ankündigung nochmal.
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    Ich freue mich sehr, heute über den
    grenzüberschreitenden Datenzugriff von
  • 1:55 - 1:58
    Strafverfolgungsbehörden sprechen zu
    dürfen. Und der Anlass, es wurde auch
  • 1:58 - 2:02
    schon erwähnt in der Ankündigung, dieses
    Thema aus einer EU-Perspektive zu
  • 2:02 - 2:06
    besprechen, das ist natürlich die
    E-Evidenz Verordnung, die derzeit im
  • 2:06 - 2:10
    Brüsseler Parlament verhandelt wird und
    von der sicherlich die eine oder der
  • 2:10 - 2:14
    andere schon gehört haben. Diese
    Verordnung soll es Ermittlungsbehörden aus
  • 2:14 - 2:18
    Spanien, Frankreich, Ungarn oder auch
    Polen ermöglichen, Dienstleister zum
  • 2:18 - 2:23
    Beispiel in Deutschland zur Herausgabe von
    persönlichen Daten in Strafverfahren zu
  • 2:23 - 2:27
    verpflichten, ohne dass hiesige Behörden
    ein Wörtchen mitzureden hätten.
  • 2:27 - 2:31
    Diese Verordnung steht aber auch nicht singulär
    im Raum, sondern eigentlich
  • 2:31 - 2:35
    in einem Kontext von einer ganzen Reihe von
    internationalen Regulierungen der letzten
  • 2:35 - 2:39
    Jahre, die ich heute ein Stück weit mit
    beleuchten möchte, um das sozusagen nicht
  • 2:39 - 2:45
    so singulär zu betrachten. Damit werden
    auch einige hergebrachte Prinzipien des
  • 2:45 - 2:51
    Völkerrechts bzw. der internationalen
    Rechtshilfe durchaus infrage gestellt, und
  • 2:51 - 2:56
    zwar immer dann, wenn es um elektronisch
    gespeicherte Beweismittel, um Daten
  • 2:56 - 3:00
    sozusagen, geht. Ich denke, es ist zu
    berücksichtigen, dass man sich aus einer
  • 3:00 - 3:04
    europäischen oder aus einer deutschen
    Sicht die Frage, ob wir z.B. wollen, dass
  • 3:04 - 3:11
    ein Unternehmen wie Facebook oder Google
    Daten in einem hiesigen Strafverfahren
  • 3:11 - 3:16
    herausgeben muss, wenn es etwa im Kontext
    von oder um den Kontext von
  • 3:16 - 3:20
    Hasskriminalität geht, der in Deutschland
    jetzt gerade wieder ein großes Thema ist.
  • 3:20 - 3:23
    Diese Frage darf man sich nicht isoliert
    stellen, sondern man muss sie sich
  • 3:23 - 3:28
    gemeinsam stellen mit der Frage, ob denn
    dann auch ungarische oder spanische
  • 3:28 - 3:33
    Ermittlungsbehörden E-Mail Anbieter wie
    sagen wir, Mailbox, posteo et cetera
  • 3:33 - 3:38
    verpflichten können sollen, E-Mail-Daten
    und Transaktionsinhalte oder
  • 3:38 - 3:42
    Transaktionsdaten herauszugeben. Ob wir
    uns wünschen, dass in dem Fall deutsche
  • 3:42 - 3:47
    Behörden eigentlich ein Wörtchen
    mitzureden haben sollten? Man soll sie
  • 3:47 - 3:50
    außerdem gemeinsam stellen mit der Frage,
    wie wir denn eigentlich damit umgehen
  • 3:50 - 3:56
    würden, wenn eines Tages mal Anbieter wie
    TikTok aus China oder VK, VKontakte aus
  • 3:56 - 4:00
    Russland für Ermittlungsbehörden
    interessant werden würden. Etwa weil
  • 4:00 - 4:05
    Personen ganz häufig Straftaten über diese
    Plattformen begehen oder sich darüber dazu
  • 4:05 - 4:10
    verabreden oder sonst interessante
    Beweismittel dort liegen. Würden wir dann,
  • 4:10 - 4:14
    um schnellen Zugriff auf diese Daten zu
    erlangen, im Gegenzug den chinesischen
  • 4:14 - 4:19
    oder russischen Ermittlungsbehörden auch
    ermöglichen wollen, auf Daten, die
  • 4:19 - 4:23
    hierzulande gespeichert sind, von
    deutschen Anbietern zugreifen? Und wie
  • 4:23 - 4:27
    würden wir denn eigentlich darauf
    reagieren, wenn diese Länder Unternehmen
  • 4:27 - 4:30
    einfach einseitig verpflichten würden,
    ihnen Daten aus Deutschland abzuliefern?
  • 4:30 - 4:36
    Vor dem Hintergrund einer Forderung, die
    so in etwa lautet, dass das Netz kein
  • 4:36 - 4:39
    rechtsfreier Raum sein darf und dass man
    praktisch ja irgendwie an die Daten
  • 4:39 - 4:44
    rankommen müsse, werden die langfristigen
    Auswirkungen, die ein solches Law
  • 4:44 - 4:49
    enforcement auch ein Stück weit auf die
    internationale Sicherheitsordnung hat,
  • 4:49 - 4:53
    häufig außen vorgelassen. Und das, obwohl
    sie in den Fachdebatten eigentlich
  • 4:53 - 4:57
    durchaus erörtert werden und nachzulesen
    sind. Deswegen möchte ich hier bei diesem
  • 4:57 - 5:04
    Anlass einfach mal ein paar von diesen
    Problemen und Argumenten beleuchten.
  • 5:04 - 5:08
    Was ist eigentlich das grundlegende Problem,
    das mit Regulierungen wie der E-Evidenz
  • 5:08 - 5:10
    Verordnung behoben werden soll?
  • 5:10 - 5:14
    Es lautet, wie aus einem Papier der
    EU-Kommission kommt
  • 5:14 - 5:18
    oder wie dort gesagt wird: "The
    internet is largely privately owned and
  • 5:18 - 5:23
    borderless for everyone except authorities
    pursuing criminal investigations."
  • 5:23 - 5:28
    Also es ist eine Binsenweisheit, dass Cloud-
    Dienste, Social-Media und E-Mail-Dienste
  • 5:28 - 5:33
    eine ganz überragende Bedeutung für unsere
    Kommunikation und auch für unser Denken
  • 5:33 - 5:36
    und Arbeiten haben. Es heißt, immer mehr
    Daten werden sozusagen online von
  • 5:36 - 5:41
    Anbietern gespeichert, und das weckt
    Begehrlichkeiten, und zwar ganz besondere
  • 5:41 - 5:45
    unter Behörden und ganz besonders unter
    Behörden, die in Strafsachen ermitteln und
  • 5:45 - 5:49
    für die diese Daten sicherlich im
    Einzelfall ganz nützlich sein könnten, um
  • 5:49 - 5:55
    etwas herauszufinden. Problematisch wird
    es nun immer, wenn Daten im Ausland
  • 5:55 - 5:58
    gespeichert sind, also woanders als die
    Ermittlungen stattfinden. Denn dann
  • 5:58 - 6:02
    gelangen nationalen Rechtsordnungen an
    ihre Grenzen. Grundsätzlich gebietet es
  • 6:02 - 6:06
    nämlich der völkerrechtliche Grundsatz der
    Wahrung territoriale Souveränität,
  • 6:06 - 6:12
    Strafverfolgungshandlungen nur im eigenen
    Staatsgebiet durchzuführen.
  • 6:12 - 6:16
    Es gibt nun zwei Trends in einigen
    Regulierungen der letzten Jahre,
  • 6:16 - 6:18
    nämlich den Trend zum Unilateralismus
  • 6:18 - 6:22
    und zur extraterritorialen
    Ausweitung nationaler Befugnisse.
  • 6:22 - 6:28
    Das heißt einerseits, dass an Stellen, an
    denen Rechtshilfe und internationale
  • 6:28 - 6:31
    Zusammenarbeit im Sinne einer
    Zusammenarbeit von Staaten stattgefunden hat.
  • 6:31 - 6:35
    Traditionell fangen Staaten an,
    einseitig zu beschließen, dass sie von
  • 6:35 - 6:40
    ihrem Gebiet aus Zugriff oder zumindest
    die Möglichkeit, Anbieter zu verpflichten,
  • 6:40 - 6:46
    haben wollen, Anbieter die Daten woanders
    speichern diese Daten herausgeben zu lassen.
  • 6:46 - 6:50
    Auf der anderen Seite werden
    durchaus auch Abkommen geschlossen, also
  • 6:50 - 6:55
    sozusagen wird multilateral gehandelt, die
    dann allerdings häufig davon leben, dass
  • 6:55 - 7:00
    auch keine Zusammenarbeit mehr stattfinden
    soll, auf der Seite der staatlichen
  • 7:00 - 7:04
    Akteure, sondern dass Staaten eigentlich
    auf die Ausübung ihrer souveränen Rechte,
  • 7:04 - 7:08
    das heißt darüber zu entscheiden, welche
    Strafverfolgungsbehörden Auswirkungen auf
  • 7:08 - 7:13
    ihr Staatsgebiet haben können, verzichtet
    wird und sich gegenseitig ungehinderte
  • 7:13 - 7:18
    Befugnisse einräumen. Und das ist, wenn
    wir an das Konzept der territorialen
  • 7:18 - 7:23
    Souveränität denken, vor allem deshalb
    problematisch, weil nationale Souveränität
  • 7:23 - 7:28
    bei aller Kritik, die man am Konzept
    Nationalstaat durchaus haben kann,
  • 7:28 - 7:31
    innerhalb des Staaten und Rechtssystems,
    in dem wir leben, unter anderem die
  • 7:31 - 7:36
    Funktion hat festzulegen, wer für den
    Schutz von Grundrechten zuständig ist.
  • 7:36 - 7:41
    Und da gibt es einige Probleme mit den
    Regulierungen, die nun gemacht werden.
  • 7:41 - 7:46
    Um das verstehen zu können, nochmal einen
    kleinen Blick sozusagen zurück oder auch
  • 7:46 - 7:50
    durchaus noch in die Gegenwart. Wie
    funktioniert denn eigentlich Zusammenarbeit
  • 7:50 - 7:53
    in Strafsachen, wenn man es
    mit grenzüberschreitende Kriminalität
  • 7:53 - 7:58
    zu tun hat? Oder mit Verfahren, die
    irgendwie einen grenzüberschreitenden
  • 7:58 - 8:03
    Bezug aufweisen, bisher? Es gibt seit
    vielen Jahren bzw. fast schon
  • 8:03 - 8:07
    Jahrhunderten Mutual legal Assistance
    Treaties auf Englisch, kurz MLATs. Das
  • 8:07 - 8:14
    heißt, es gibt viele bilaterale und
    multilaterale Abkommen, die zwischen
  • 8:14 - 8:18
    Staaten regeln, wie man zusammenarbeiten
    will. Ein wesentlicher Ursprung oder als
  • 8:18 - 8:23
    ein wesentlicher Ursprung gilt das
    belgische Auslieferungsgesetz von 1833.
  • 8:23 - 8:27
    Belgien wollte damals seine eigene
    politische Neutralität wahren und hat
  • 8:27 - 8:31
    gesagt, wir liefern schon Personen aus,
    die gesucht werden wegen Straftaten,
  • 8:31 - 8:34
    allerdings nicht bei politischen Delikten.
    Ich denke, daran kann man schon ganz gut
  • 8:34 - 8:38
    erkennen, dass in dem Fall das
    Auslieferungsrecht, aber auch insgesamt
  • 8:38 - 8:42
    die gegenseitige Rechtshilfe durchaus eine
    ziemlich hohe außenpolitische Relevanz
  • 8:42 - 8:46
    haben kann, weil tatsächlich auch nicht
    alle Staaten sich darüber einig sind, was
  • 8:46 - 8:51
    Straftaten sind und was nicht. Dieses
    Rechtsgebiet betrifft also so etwas wie
  • 8:51 - 8:55
    Auslieferungen, aber auch Maßnahmen auf
    einer niedrigeren Schwelle, wenn es darum
  • 8:55 - 8:59
    geht, eine Beweisaufnahme in einem anderen
    Land durchzuführen, Dokumente zu
  • 8:59 - 9:03
    beschlagnahmen, Zeugen zu befragen und
    ähnliches. Deutschland ist Teil
  • 9:03 - 9:08
    verschiedener bilaterale und multilaterale
    Abkommen. Viele davon wurden im 20.
  • 9:08 - 9:12
    Jahrhundert nach dem 2.Weltkrieg
    abgeschlossen. Und der Weg, den man da
  • 9:12 - 9:18
    geht, läuft also grundsätzlich so: Ein
    Staat stellt eine Anfrage an oder für ein
  • 9:18 - 9:22
    Ermittlungsmaßnahme, eine Auslieferung
    oder etwas ähnliches an den Staat B und
  • 9:22 - 9:25
    Staat B prüft dann zunächst einmal die
    Anfrage und fragt sich, will ich die in
  • 9:25 - 9:31
    meinem Staatsgebiet so beantworten, will
    ich der nachkommen und hat auch die
  • 9:31 - 9:35
    Möglichkeit, diese Anfrage oder die
    Befolgung sozusagen zu versagen.
  • 9:35 - 9:40
    Schließlich erlaubt ja auch nicht, Staat
    A eigenmächtig auf seinem Gebiet diese
  • 9:40 - 9:44
    Maßnahme durchzuführen, sondern der Staat
    B würde sie selbst durchführen, wie man
  • 9:44 - 9:49
    hier sieht. Und es gibt so ein paar
    Gründe. Das gilt sozusagen nicht ganz
  • 9:49 - 9:54
    uneingeschränkt für alle Abkommen. Aber
    das sind vier Kriterien, die sehr häufig
  • 9:54 - 9:59
    Gründe dafür sind, eine angefragte
    Maßnahme nicht auszuführen. Da ist zum
  • 9:59 - 10:03
    einen die Verfolgung politischer Vergehen,
    die häufig ausgeschlossen wird. Ich hatte
  • 10:03 - 10:08
    es schon erwähnt. Auf der anderen Seite
    liegt die beidseitige Strafbarkeit
  • 10:08 - 10:12
    (Englisch: dual criminality). Das ist ein
    Kriterium, das fordert, dass die Tat in
  • 10:12 - 10:16
    beiden betroffenen Staaten eine Straftat
    ist. Beispiel, was vielleicht alle kennen,
  • 10:16 - 10:20
    ist der Fall Puigdemont, der schließlich
    nicht wegen Rebellion an die spanischen
  • 10:20 - 10:23
    Behörden aus Deutschland mittels eines
    europäischen Haftbefehls ausgeliefert
  • 10:23 - 10:26
    werden konnte, weil es den Straftatbestand
    der Rebellion so im deutschen
  • 10:26 - 10:30
    Strafgesetzbuch nicht gibt. Es ist also
    gewissermaßen auch einleuchtend, dass man
  • 10:30 - 10:33
    als Staat sagt Mensch, dieses Verhalten,
    das finden wir hier eigentlich in Ordnung.
  • 10:33 - 10:37
    Wir haben eine andere moralische,
    gesellschaftliche, strafrechtliche
  • 10:37 - 10:43
    Vorstellung. Deswegen nehmen wir an dieser
    Verfolgung nicht teil. Es sind Verstöße
  • 10:43 - 10:48
    gegen den sogenannten Ordre Public. Das
    sind Verstöße gegen ziemlich grundlegende
  • 10:48 - 10:53
    inländische Wertvorstellungen. Also auch
    für solche Fälle muss es immer ein
  • 10:53 - 10:55
    Austritt oder keine
    Auftrittsmöglichkeiten, aber eine
  • 10:55 - 10:59
    Möglichkeit der Versagung geben. Und es
    ist das Prinzip ne bis in idem. Das
  • 10:59 - 11:04
    bedeutet, dass wegen einer Tat ein Mensch
    oder eine Person nicht zweimal verfolgt
  • 11:04 - 11:11
    werden darf. Das Problem mit diesen MLATs
    ist nun, dass das ein Weg ist, der häufig
  • 11:11 - 11:15
    über den diplomatischen Weg verläuft. Da
    sind viele Behörden auf unterschiedlichen
  • 11:15 - 11:22
    Stellen involviert und der deshalb sehr
    lange dauert. Laut EU-Kommission sind zehn
  • 11:22 - 11:26
    Monate innerhalb der Europäischen Union
    derzeit nicht ungewöhnlich. Deshalb
  • 11:26 - 11:30
    besteht eigentlich eine weitgehende
    Einigkeit darüber, dass das System verbessert
  • 11:30 - 11:33
    werden muss, vor allem im Bereich
    elektronische Daten, weil diese sehr
  • 11:33 - 11:37
    flüchtig seien. Gerade mit so etwas wie
    einer dynamischen IP-Adresse kann man gar
  • 11:37 - 11:45
    nicht einmal so lange was anfangen. Das
    sind so die Erwägungen. 2013 haben US-
  • 11:45 - 11:49
    Behörden unter anderem deshalb etwas Neues
    ausprobiert, kann man, so sagen. Sie haben
  • 11:49 - 11:52
    nämlich einen Beschluss erlassen gegen
    Microsoft, mit dem Sie Microsoft
  • 11:52 - 11:56
    verpflichtet haben, Daten aus dem E-Mail-
    Konto eines Nutzers für ein Strafverfahren
  • 11:56 - 12:02
    zu erhalten oder herauszugeben? Und das
    Besondere war, dass diese Daten in einem
  • 12:02 - 12:06
    Microsoft Data Center in Irland
    gespeichert waren. Microsoft hat die
  • 12:06 - 12:12
    Herausgabe verweigert und hat gesagt ihr
    habt gar kein Rechtsregime über diese
  • 12:12 - 12:15
    Daten. Und europäisches Datenschutzrecht
    hindert uns auch daran, die zu
  • 12:15 - 12:20
    übermitteln. Die Behörde hat dann zunächst
    in erster Instanz im gerichtlichen
  • 12:20 - 12:25
    Verfahren gewonnen. Da hat das Gericht
    also gesagt, Unternehmen, auf die US-Recht
  • 12:25 - 12:29
    Anwendung findet, sind verpflichtet, Daten
    herauszugeben, wenn sie in ihrer Kontrolle
  • 12:29 - 12:34
    sind, egal wo. In der zweiten Instanz im
    Berufungsverfahren hat allerdings
  • 12:34 - 12:39
    Microsoft obsiegt. Und es hieß dann, dass
    die damalige Rechtsgrundlage im Stored
  • 12:39 - 12:43
    Communications Act nicht reicht für eine
    Übermittlung von Daten, die außerhalb der
  • 12:43 - 12:47
    USA gespeichert sind, sodass das Verfahren
    schließlich vor dem Supreme Court gelandet ist.
  • 12:47 - 12:52
    Und währenddessen wurde es auch
    einigermaßen zum Politikum. Also sowohl
  • 12:52 - 12:57
    Irland als auch die EU-Kommission, viele
    Verbände, Reporter ohne Grenzen, andere
  • 12:57 - 13:03
    Interessenträger haben sogenannte Amicus
    Curiae briefings eingereicht. Es wurden
  • 13:03 - 13:08
    Stellungnahmen eingereicht und auch einige
    akademische Texte. Und all dies hat
  • 13:08 - 13:12
    schließlich dazu geführt, dass die USA ein
    neues Gesetz erlassen haben, nämlich den
  • 13:12 - 13:21
    Clout Act. Cloud steht hier für Clarifying
    Lawful Overseas Use of Data, und der Cloud
  • 13:21 - 13:26
    Act besagt, dass US-Anbieter verpflichtet
    sind, Daten herauszugeben an US-Behörden,
  • 13:26 - 13:30
    egal wo sie gespeichert sind. Er sieht
    eine gewisse Möglichkeit zur Regelung von
  • 13:30 - 13:34
    Norm-Konflikten vor. Wenn man also einen
    Konflikt mit dem Recht eines anderen
  • 13:34 - 13:41
    Landes kommt. Und zwar dürfen sich
    Anbieter wehren, wenn die Kunden keine US
  • 13:41 - 13:45
    Personen sind. Und wenn die Offenlegung
    der Daten die Gefahr begründet, dass der
  • 13:45 - 13:49
    Anbieter Gesetze einer ausländischen
    Regierung verletzt, allerdings nicht
  • 13:49 - 13:53
    irgendeiner ausländischen Regierung,
    sondern nur eines sogenannten Qualifying
  • 13:53 - 13:57
    Foreign Governments. Und das wäre ein
    Staat, mit dem die USA ein exekutiv
  • 13:57 - 14:03
    Abkommen geschlossen haben. Darüber, wie
    solche Datenherausgaben funktionieren.
  • 14:03 - 14:07
    Derzeit gibt es noch nicht so viele Staaten, mit
    denen die USA ein solches Abkommen
  • 14:07 - 14:13
    geschlossen haben. Insbesondere mit UK ist
    es im Oktober kürzlich passiert. Das
  • 14:13 - 14:18
    bedeutet für Unternehmen mit Sitz in den
    USA, die in der EU Datenspeichern derzeit,
  • 14:18 - 14:20
    dass sie eigentlich regelmäßig gezwungen
    sind, gegen eines dieser beiden
  • 14:20 - 14:24
    Rechtsregime zu verstoßen. Denn
    tatsächlich verbietet es die Datenschutz-
  • 14:24 - 14:30
    Grundverordnung derzeit, Daten aufgrund
    solcher Anfragen in die USA herauszugeben.
  • 14:30 - 14:35
    Auf der anderen Seite können sie aber
    durch US Recht dazu gezwungen werden.
  • 14:35 - 14:39
    Es gibt noch einen anderen Anreiz für
    Staaten, ein solches Agreement
  • 14:39 - 14:45
    abzuschließen. Denn dann kann man auch
    Anbieter dazu zwingen, Daten
  • 14:45 - 14:49
    herauszugeben, an zum Beispiel an die
    europäischen Staaten, die in den USA
  • 14:49 - 14:53
    gespeichert sind. Darauf sind die
    Strafverfolgungsbehörden in der
  • 14:53 - 14:57
    Europäischen Union häufig sehr erpicht,
    weil ja viele sehr wesentliche Dienste in
  • 14:57 - 15:02
    den USA sitzen. Deshalb hat auch das
    Vereinigte Königreich im Oktober,
  • 15:02 - 15:06
    ich habe es schon erwähnt, ein solches
    Abkommen geschlossen, was zum Teil auch
  • 15:06 - 15:10
    sehr stark kritisiert wurde. Der Grund ist
    vor allem, dass dieses Abkommen als das
  • 15:10 - 15:14
    erste seiner Art Vorbild für weitere sein
    kann und dass in dem Abkommen selbst keine
  • 15:14 - 15:19
    sehr hohen Schutzanforderungen
    reingeschrieben worden sind. Das heißt,
  • 15:19 - 15:22
    man liest also ein Stück weit das US-Recht
    und das britische Recht hinein, insoweit
  • 15:22 - 15:27
    es um Informationspflichten,
    Richtervorbehalt, Hürden sozusagen, unter
  • 15:27 - 15:32
    welchen Umständen Daten heraus gegeben
    werden können, geht. Wenn man sich aber
  • 15:32 - 15:36
    vorstellt, dass das Abkommen so auch
    Vorbild für Abkommen mit Staaten mit einem
  • 15:36 - 15:41
    deutlich niedrigeren Schutzniveau sein
    könnte, dann steht da leider sehr, sehr
  • 15:41 - 15:46
    wenig drin. Mit der EU haben die
    Verhandlungen für den Abschluss eines
  • 15:46 - 15:52
    solchen Abkommens kürzlich begonnen. Im
    September fand ein erstes Treffen statt.
  • 15:52 - 15:57
    Ja, und das verlangt ein stückweit,
    logisch eigentlich, die Voraussetzung oder
  • 15:57 - 16:02
    zumindest politisch die Voraussetzung,
    dass man erstmal regelt, wie denn EU-
  • 16:02 - 16:06
    Staaten eigentlich untereinander auf Daten
    zugreifen können, die in einem anderen
  • 16:06 - 16:11
    Staat gespeichert sind. Und damit kommen
    wir zur E-Evidenz Verordnung. Ein kleiner
  • 16:11 - 16:16
    Teil des Skandals ist sozusagen, dass die
    Kommission bereits Verhandlungen mit den
  • 16:16 - 16:20
    USA begonnen hat, bevor sich das Parlament
    überhaupt auf den Standpunkt zu E-Evidenz
  • 16:20 - 16:25
    geeinigt hat. Das heißt, die Regeln für
    den innereuropäischen Vorgehen sollten
  • 16:25 - 16:30
    eigentlich ein Stück weit feststehen,
    bevor man mit Drittstaaten wie den USA
  • 16:30 - 16:37
    verhandeln kann. Was sieht nun die
    E-Evidenz Verordnung vor? In dieser
  • 16:37 - 16:41
    Verordnung soll es darum gehen, dass nach
    dem Kommissionsentwurf im Verhältnis der
  • 16:41 - 16:49
    EU-Staaten zueinander, Staaten sowohl
    Metadaten als auch Inhaltsdaten, da gibt
  • 16:49 - 16:53
    es einige komplexe Differenzierungen
    zwischen den Datentypen, heraus verlangt
  • 16:53 - 16:58
    werden dürfen, und zwar egal, wo sie
    gespeichert sind, wo in der EU, und egal,
  • 16:58 - 17:03
    wo der Provider sitzt. Das funktioniert
    dann nicht mehr so, dass der Staat A sich
  • 17:03 - 17:09
    an Staat B wenden würde. Dieser sozusagen
    eine Prüfung macht und schließlich dazu
  • 17:09 - 17:15
    entscheidet, an den Provider heranzutreten
    oder nicht, sondern hier würde der Staat A,
  • 17:15 - 17:19
    sagen wir mal Bulgarien, sich direkt an
    einen möglicherweise in Österreich
  • 17:19 - 17:24
    sitzenden Anbieter wenden mit einer
    Herausgabeanordnung. Und Österreich hätte
  • 17:24 - 17:28
    eigentlich alleine die Rolle in dem Fall,
    in dem der Provider nicht compliant ist,
  • 17:31 - 17:35
    also sagt, ich halte mich nicht daran, aus
    irgendwelchen Gründen, die Pflicht eine
  • 17:35 - 17:40
    Sanktion zu verhängen und im Zweifelsfall
    auch zu vollstrecken. Das ist eine
  • 17:40 - 17:44
    ziemlich kurze Herausgabefrist von zehn
    Tagen, in Notfällen sogar nur sechs
  • 17:44 - 17:49
    Stunden. Und die None-Compliance soll mit
    Sanktionen bis zu zwei Prozent des
  • 17:49 - 17:59
    weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert
    werden. Damit wird also dem Staat, in dem
  • 17:59 - 18:02
    ein Anbieter sitzt, oder seine Daten
    speichert, die Möglichkeit, ein
  • 18:02 - 18:06
    Grundrechtsschutz auf seinem Gebiet
    sicherzustellen, sehr stark genommen. Auch
  • 18:06 - 18:10
    Verpflichtungen, Betroffene zu
    informieren, so wie viele andere Punkte in
  • 18:10 - 18:13
    diesem Beschluss, sind ziemlich
    problematisch und sind sehr eingeschränkt,
  • 18:13 - 18:18
    was den Grundrechtsschutz anbelangt. Das
    größte Problem aber ist, dass das
  • 18:18 - 18:24
    Kriterium der beiderseitigen Strafbarkeit,
    das ich schon mal angesprochen hatte,
  • 18:24 - 18:27
    nicht erforderlich ist für eine
    Herausgabe. Was heißt das? Das
  • 18:27 - 18:31
    Strafrecht in der EU ist eigentlich so gut
    wie gar nicht harmonisiert bis auf wenige
  • 18:31 - 18:37
    Bereiche. Etwa in Malta, ist ein
    Schwangerschaftsabbruch in fast allen
  • 18:37 - 18:41
    Konstellationen eine Straftat. Das heißt,
    wenn eine maltesische Ärztin dort illegale
  • 18:41 - 18:47
    Schwangerschaftsabbrüche anbieten würde
    und mit ihren Patientinnen z.B. über einen
  • 18:47 - 18:52
    privaten deutschen Anbieter etwa Posteo
    kommunizieren würde, dann könnte Posteo
  • 18:52 - 18:57
    dazu gezwungen werden, Daten an
    maltesische Strafverfolgungsbehörden
  • 18:57 - 19:02
    herauszugeben. In Polen ist es eine
    Straftat, eine Beteiligung von polnischen
  • 19:02 - 19:07
    Personen am Holocaust zu behaupten. Wenn
    also Leute in Polen Aufklärungsarbeit über
  • 19:07 - 19:11
    solche historischen Geschehnisse leisten
    würden und vielleicht über einen Facebook oder
  • 19:11 - 19:15
    Twitter Account publizieren würden, dann
    werden auch diese Unternehmen gezwungen,
  • 19:15 - 19:20
    wenn sie zum Beispiel in Irland speichern,
    Daten an die Behörden herauszugeben. Und
  • 19:20 - 19:23
    so kann man sich verschiedene Fälle
    denken, die die Spannungslage
  • 19:23 - 19:28
    sozusagen daraus resultiert, dass ich in
    einem Staat lebe, in dem eine Handlung
  • 19:28 - 19:30
    legal ist, überhaupt nicht damit
    einverstanden bin, dass eine bestimmte
  • 19:30 - 19:33
    andere Handlung, also dass diese Handlung als
    illegal gelten soll, in einem anderen
  • 19:33 - 19:36
    Staat. Aber ich muss eben Daten
    herausgeben, muss an dieser
  • 19:36 - 19:43
    Strafverfolgung mitwirken als Provider,
    als Mitarbeiter eines solchen Dienstes.
  • 19:43 - 19:47
    Es hat zudem zur Folge, vor allem diese
    direkt Zugriff, dass ich als Betroffene
  • 19:47 - 19:51
    dieser Datenverarbeitung, wenn ich denn
    überhaupt, oder diese Datenherausgabe,
  • 19:51 - 19:54
    wenn ich denn überhaupt darüber informiert
    werde, mich möglicherweise in einer
  • 19:54 - 19:58
    fremden Rechtsordnung zur Wehr setzen
    muss, was an sich schon ziemlich komplex
  • 19:58 - 20:03
    ist. Und zweitens ist es so, dass in
    gleich mehreren EU-Staaten, es derzeit
  • 20:03 - 20:06
    ziemlich starke Probleme mit
    Rechtsstaatlichkeit gibt. Alles andere,
  • 20:06 - 20:11
    als sichergestellt ist, dass sich dort ein
    faires Verfahren bekomme. Der Maßstab ist
  • 20:11 - 20:15
    die Zulässigkeit einer Maßnahme im
    Anordnungsstaat. Das heißt, wenn wir auf
  • 20:15 - 20:21
    das Beispiel zurückkommen würden,
    Bulgarien erließ eine Anordnung für einen
  • 20:21 - 20:26
    Provider, der in Österreich sitzt und dort
    Daten speichert. Dann würde sich die
  • 20:26 - 20:31
    Rechtmäßigkeit dieser Anordnung nach
    bulgarischen Recht, nach bulgarischem
  • 20:31 - 20:37
    Recht richten und nicht danach, was in
    Österreich eigentlich legal wäre. Also es
  • 20:37 - 20:41
    wäre möglich, dass bulgarische Behörden in
    Österreich stärkere Eingriffsbefugnisse
  • 20:41 - 20:45
    hätten, mehr dürften, als es die
    österreichischen Strafverfolgungsbehörden
  • 20:45 - 20:49
    überhaupt. Das ist natürlich auch nicht
    sehr schlüssig und ist auch dazu geeignet,
  • 20:49 - 20:51
    gerade nationale Schutzvorschriften in
    Deutschland, wären es etwa die
  • 20:51 - 20:56
    Regelungen der Strafprozessordnung oder
    aber insbesondere auch solche, die das
  • 20:56 - 21:02
    Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat,
    zu umgehen.Bislang ist überhaupt kein
  • 21:02 - 21:07
    Vetorecht, bislang heißt in den Entwürfen
    von Rat und Kommission, vorgesehen in
  • 21:07 - 21:16
    diesem Entwurf. Das heißt, ich hätte als
    Vollstreckungsstaat, also hier als Staat B,
  • 21:16 - 21:19
    eigentlich keine Chance dagegen
    vorzugehen, gegen diese Herausgabe oder zu
  • 21:19 - 21:26
    sagen, nein, das darf nicht passieren. Ein
    Stück weit anders sieht das im derzeitigen
  • 21:26 - 21:30
    Bericht des Parlamentsausschuss oder im
    derzeitigen Entwurf. Der Bericht selbst als
  • 21:30 - 21:37
    solcher noch nicht fertig. Die
    Berichterstatterin Birgit Sippel, LIBE-
  • 21:37 - 21:39
    Ausschusses, also der Ausschuss für
    bürgerliche Freiheiten im Europäischen
  • 21:39 - 21:45
    Parlament. Sie sieht in ihrem Entwurf von
    Anfang November dieses Jahres vor, dass es
  • 21:45 - 21:50
    ein Vetorecht geben soll. Das heißt also,
    binnen dieser zehn Tage, in denen die oder
  • 21:50 - 21:59
    innerhalb deren der Provider auf die Anordnung
    reagieren soll, wäre es dem Staat, dem
  • 21:59 - 22:04
    Vollstreckungsstaat möglich, sozusagen ein
    Vetorecht, von seinem Vetorecht Gebrauch zu
  • 22:04 - 22:09
    machen und zu sagen, diese Herausgabe stimmen
    wir nicht zu. Zum Beispiel eben, weil die
  • 22:09 - 22:15
    Tat bei ihnen keine Straftat ist. Das
    erfordert allerdings keine obligatorische
  • 22:15 - 22:19
    Prüfung. Das heißt, es ist gut möglich,
    dass diese Anordnung auf dem Schreibtisch
  • 22:19 - 22:23
    von einem Richter landet. Dieser hat dann
    die Möglichkeit, binnen zehn Tagen, was ziemlich
  • 22:23 - 22:29
    kurz ist, entweder hineinzuschauen und
    eine ablehnende Entscheidung zu schreiben
  • 22:29 - 22:33
    oder aber nichts zu tun in dieser Sache,
    was angesichts der arbeitsökonomischen
  • 22:33 - 22:38
    Prozesse nicht ganz fern liegend ist. Wir
    gehen als digitale Gesellschaft davon aus,
  • 22:38 - 22:42
    dass diese Maßnahme nicht dazu passen
    würde, dass es zu einer guten,
  • 22:42 - 22:46
    flächendeckenden Kontrolle der
    inländischen Justiz von diesen Maßnahmen
  • 22:46 - 22:52
    käme. Problematisch ist aber nicht nur
    die, sind nicht nur die Regelungen, wie
  • 22:52 - 22:56
    sie zwischen zwei Mitgliedsstaaten
    vorgesehen sind, sondern auch, was
  • 22:56 - 22:59
    passieren soll, wenn ein Anbieter
    eigentlich in einem Drittstaat, also nicht
  • 22:59 - 23:04
    die EU-Staat sitzt oder dort seine Daten
    speichert. Dieser Drittstaat soll nämlich
  • 23:04 - 23:08
    schon gar nicht gefragt werden, bevor eine
    Anordnung erlassen wird. Es gibt zum Teil
  • 23:08 - 23:12
    so ein Stück weit die Möglichkeit des
    Providers zu sagen, dann bekomme ich hier
  • 23:12 - 23:17
    Probleme, weil ich gegen das Recht dieses
    Drittstaates verstoße. Das ist allerdings nur
  • 23:17 - 23:20
    sehr eingeschränkt möglich. Es gibt da
    eine Prüfung, in die diese Staaten nicht
  • 23:20 - 23:26
    involviert wird und der auch nur bestimmte
    Regelungen respektiert werden. Das heißt,
  • 23:26 - 23:30
    diese Verordnung ist zwar im Verhältnis
    der EU-Staaten zueinander multilateral,
  • 23:30 - 23:35
    weil sie miteinander was aushandeln, im
    Verhältnis zu Drittstaaten allerdings eher
  • 23:35 - 23:40
    als unilateral zu betrachten. Da wird also
    einseitig vorgegeben unter diesen
  • 23:40 - 23:45
    Umständen wollen wir Daten, die bei euch
    gespeichert sind, herausgegeben bekommen
  • 23:45 - 23:49
    und das regt natürlich auch andere Staaten
    durchaus dazu an zu sagen, na ja, dann
  • 23:49 - 23:53
    stellen wir jetzt auch mal Regelungen auf,
    unter denen, oder Voraussetzungen, unter
  • 23:53 - 23:58
    denen Daten aus der Europäischen Union
    vielleicht herausgegeben werden müssen.
  • 23:58 - 24:05
    Die digitale Gesellschaft hat sich deshalb
    Ende Oktober in einem offenen Brief an die
  • 24:05 - 24:10
    Europaabgeordneten aus Deutschland gewandt
    gewendet, gemeinsam mit zwölf weiteren
  • 24:10 - 24:14
    Organisationen. Mittlerweile gibt es auch
    noch eine englischsprachige Fassung des
  • 24:14 - 24:19
    Briefs, die von CEPIS, dem Europäischen
    Informatik Berufsverband an
  • 24:19 - 24:22
    Ausschussmitglieder gesandt wurde und
    wir stehen im Austausch mit einigen der
  • 24:22 - 24:26
    Berichterstatterin, um ein Stück weit
    unsere Belange oder unsere Einschätzung
  • 24:26 - 24:32
    damit einfließen zu lassen. Eine letzte
    Regulierung, die ich vielleicht nur ganz
  • 24:32 - 24:36
    kurz einreißen würde, wäre die Cybercrime
    Konvention, die eigentlich schon von 2001
  • 24:36 - 24:40
    stammt. Da geht es im Allgemeinen ein
    Stück weit um eine Harmonisierung von
  • 24:40 - 24:46
    Straftatbeständen und um Verpflichtungen
    zur gegenseitigen Rechtshilfe. Und seit
  • 24:46 - 24:50
    2017 gibt es Verhandlungen über das zweite
    Zusatzprotokoll oder über ein zweites
  • 24:50 - 24:57
    Zusatzprotokoll, und das würde vorsehen,
    dass die teilnehmenden Staaten
  • 24:57 - 25:01
    Teilnehmerdaten ebenso direkt und ohne
    beidseitige Strafbarkeit von Unternehmen
  • 25:01 - 25:05
    anderen Staaten heraus verlangen können.
    Neben einer Vielzahl der Staaten, die ja
  • 25:05 - 25:09
    im Europarat beteiligt sind, sind hier
    noch viel, viel mehr Staaten beteiligt
  • 25:09 - 25:17
    insgesamt 64 zum Stand 2019 und darunter
    auch die Türkei, Marokko, Argentinien,
  • 25:17 - 25:23
    ein paar habe ich aufgeschrieben, Japan, die
    Philippinen, Chile. Das heißt sozusagen
  • 25:23 - 25:26
    die Probleme, die wir schon in der
    Europäischen Union mit Rechtsstaatlichkeit
  • 25:26 - 25:34
    haben, werden dort vielleicht nochmal
    stärker. Und was haben wir gesehen? Wir
  • 25:34 - 25:38
    haben es also mit einer extra
    territorialen Ausweitung von nationalen
  • 25:38 - 25:43
    Befugnissen zu tun. Das heißt, dass diese
    Gesetzgebungen in vielen Fällen oder in
  • 25:43 - 25:47
    der Regel davon abweichen, dass der
    physische Speicherort ein Kriterium für
  • 25:47 - 25:54
    das Rechtsregime, dem Daten unterworfen
    sind, wären. Das wird so ein Stück weit
  • 25:54 - 25:57
    gestützt durch einige theoretische
    Konzepte darüber, dass Daten nicht
  • 25:57 - 26:02
    territorial betrachtet werden sollten. Zum
    Beispiel eine US amerikanische
  • 26:02 - 26:07
    Rechtswissenschaftlerin Jennifer Daskal.
    Ich habe auch noch eine Quellenangabe am
  • 26:07 - 26:12
    Ende, nennt auch ein paar Argumente darum,
    warum sie das eigentlich auch für richtig
  • 26:12 - 26:17
    hält, sozusagen nicht am Speicherort anzuknüpfen.
    Das liegt daran, dass Daten auf eine
  • 26:17 - 26:21
    andere Art und Weise mobil sind als diese
    Wasserflasche etwa, die sich auch bewegen
  • 26:21 - 26:24
    kann. Denn sie bewegen sich mit
    Lichtgeschwindigkeit. Daran, dass Daten
  • 26:24 - 26:28
    teilbar sind, an mehreren Orten zugleich
    vorliegen können. Dass der Ort des Zugangs
  • 26:28 - 26:34
    nicht zum Speicherort abhängig ist und
    dass auch sie unter der Kontrolle von
  • 26:34 - 26:39
    Dritten stünden. Das heißt, die Nutzenden
    würden den Speicherort nicht wählen. Es
  • 26:39 - 26:45
    würden sich allerdings aus meiner Sicht und
    aus Sicht vieler anderer, wenn sich diese
  • 26:45 - 26:49
    Anschauung von der Nicht-Territorialität von
    Daten durchsetzte, einige ganz wesentliche
  • 26:49 - 26:53
    Probleme ergeben. Es hat zunächst was zu
    tun, ich habe es schon erwähnt damit, dass
  • 26:53 - 26:58
    der Grundrechtsschutz in dem Staat, in dem
    die Daten gespeichert werden, nicht mehr
  • 26:58 - 27:05
    gewährleistet wäre. Und wie gesagt.
    ungeachtet aller Kritik am Konzept würde
  • 27:05 - 27:09
    also die Souveränität in ihrer Funktion
    ein Stück weit Rechtsstaatlichkeit und
  • 27:09 - 27:14
    Grundrechte oder zumindest die
    Verantwortung dafür sicherzustellen,
  • 27:14 - 27:17
    unterlaufen. Ich würde auch sagen, dass es
    sich hier nicht direkt um eine
  • 27:17 - 27:21
    Internationalisierung von einem Vorgehen
    handelt in dem Sinne, dass Staaten
  • 27:21 - 27:25
    gemeinsame Standards finden würden, die
    vielleicht auch durch unabhängige oder
  • 27:25 - 27:29
    gemeinsame Stellen eingehalten würden,
    sondern eigentlich um eine relativ starke
  • 27:29 - 27:34
    Nationalisierung, weil es immer nationale
    Bedürfnisse sind, die aufgestockt und
  • 27:34 - 27:39
    verstärkt werden. Es ist so, man sollte
    das vielleicht nicht zu stark
  • 27:39 - 27:43
    romantisieren. Aber ich würde schon daran
    festhalten, dass das Internet Räume
  • 27:43 - 27:50
    schafft, in denen politische Opposition
    manchmal agieren kann und die es
  • 27:50 - 27:53
    vielleicht sozusagen mit einer stärkeren
    Anbindung an den Staat, in dem man sich
  • 27:53 - 27:57
    befindet, nicht gäbe. Gerade die
    Möglichkeit, dass sich in einem Land sein
  • 27:57 - 28:01
    kann und den Dienst nutze, dessen
    Regulierung in den Händen eines anderen
  • 28:01 - 28:07
    Staates liegt, die kann unter Umständen
    einen gewissen Freiraum schaffen. Man kann
  • 28:07 - 28:11
    es vielleicht irgendeine Art von kleinem
    Asyl nennen. Das heißt also, wenn diese
  • 28:11 - 28:16
    Dienste, die woanders sitzen, keine Daten
    an Verfolger im eigenen Land herausgeben,
  • 28:16 - 28:18
    sich nicht entziehen lassen, dann können
    sie sich ein Stück weit Aktionsräume
  • 28:18 - 28:24
    schaffen. Wenn wir jetzt zum Beispiel an
    Hongkong denken, wo ja die Anonymität der
  • 28:24 - 28:29
    Aktivistinnen und Aktivisten eine ganz
    große Rolle spielt. Dann ist da natürlich
  • 28:29 - 28:34
    auch sehr wichtig, dass man, dass man
    sozusagen Dienste wie Reddit oder Telegram
  • 28:34 - 28:37
    oder sicherlich auch viele andere
    verwenden kann, die nicht in Hongkong
  • 28:37 - 28:42
    sitzen und auch nicht in China sitzen und
    auf die chinesische oder Hongkong-,
  • 28:42 - 28:49
    Behörden aus Hongkong keinen Zugriff
    haben. Eine Vielzahl von Unternehmen, die
  • 28:49 - 28:52
    in den USA oder auch woanders ansässig
    sind, geben zum Beispiel Staaten wie die
  • 28:52 - 28:59
    Türkei per se keine Daten heraus. Und das
    mit sehr gutem Grund, wie ich denke. Wenn
  • 28:59 - 29:02
    man nun solche Dienste im Rahmen von
    Abkommen verpflichten würde, auch an
  • 29:02 - 29:06
    autoritäre Staaten Daten herauszugeben.
    Das ist zwar noch nicht so direkt
  • 29:06 - 29:09
    geschehen, wäre aber eigentlich der
    nächste logische Schritt, wenn man sich
  • 29:09 - 29:14
    auf eine weltweite Ebene vorstellt. Dann
    würden doch einige Türen zu diesen
  • 29:14 - 29:17
    Aktionsräumen geschlossen. Das heißt
    natürlich nicht, dass so eine digitale
  • 29:17 - 29:22
    Vernetzung nicht weiterhin möglich wäre,
    dass man nicht neue neue Wege finden würde
  • 29:22 - 29:27
    und dass man nicht ohnehin, wenn man
    besser beraten ist, in solchen Situationen
  • 29:27 - 29:33
    Tor-Server und einen VPN zu benutzen. Aber natürlich
    nimmt es so zu sagen und erhöht es schon
  • 29:33 - 29:42
    ein Stück weit, die Hürden sich anonym
    bewegen zu können. Wenn man sich die
  • 29:42 - 29:45
    Stellungnahmen von Reporter ohne Grenzen
    und weiteren Presse Verbänden im Microsoft
  • 29:45 - 29:50
    Warren anschaut, dann sieht man, dass dort
    ganz massive Einschränkungen von
  • 29:50 - 29:56
    Pressefreiheit befürchtet werden. Sie
    tragen also vor, dass Newsrooms heutzutage
  • 29:56 - 30:00
    verstärkt in der Cloud stattfinden und die
    Zusammenarbeit von weit voneinander
  • 30:00 - 30:05
    entfernten arbeitenden Personen sich
    relativ einfach abwickeln lässt und so
  • 30:05 - 30:10
    nicht mehr funktionieren würde. Konkret
    schreiben Sie "Expanding the U.S.
  • 30:10 - 30:16
    government's ability to reach electronic
    records, stored outside its borders sets a
  • 30:16 - 30:20
    danger international example that foreign
    governments hostile towards journalists
  • 30:20 - 30:26
    may exploit." Sie haben damals in diesem
    Fall vor dem Supreme Court gesagt, wenn
  • 30:26 - 30:32
    jetzt die USA es Diensten oder wenn
    jetzt die USA sozusagen sich selbst
  • 30:32 - 30:37
    herausnehmen, Dienste zu verpflichten,
    Daten, die anderswo gespeichert sind,
  • 30:37 - 30:44
    herauszugeben, dann würden andere Länder
    das auch so machen. Auch das Argument,
  • 30:44 - 30:48
    dass die Speicherort für Nutzer so häufig
    gleichgültig sei, ja nicht von denen
  • 30:48 - 30:52
    gewählt würde, ist so nicht ganz richtig,
    wenn auch sicherlich in einigen Fällen.
  • 30:52 - 30:57
    Denn ich denke, es gibt sehr viele Fälle,
    und das kommt gerade für politisch aktive
  • 30:57 - 31:01
    Leute relevant sein. In denen nutzen Sie
    sehr wohl Ihren Speicherort bewusst wählen
  • 31:01 - 31:06
    und sich Gedanken darüber machen, an wen
    Daten gegebenenfalls herausgegeben würden.
  • 31:06 - 31:10
    Und so als ganz pragmatisches Argument,
    hätte das auch die Folge, diese
  • 31:10 - 31:14
    Entscheidung sozusagen zu übergehen, dass
    die Idee vom Datenschutz als
  • 31:14 - 31:19
    Standortvorteil eigentlich unmöglich
    gemacht wird. Dann hat man es natürlich
  • 31:19 - 31:23
    mit einer starken Privatisierung der
    Rechtshilfe zu tun. Letztlich bleibt im
  • 31:23 - 31:26
    Zweifelsfall der Provider übrig als die
    Instanz, die irgendwie noch sagen könnte,
  • 31:26 - 31:31
    wollen wir eigentlich nicht befolgen diese
    Anordnung, weil wir sehen hier ein grundrechtliches Problem.
  • 31:31 - 31:36
    Und ich denke, das können und sollen
    eigentlich diese Dienste nicht machen,
  • 31:36 - 31:40
    sondern genau dazu sind ja staatliche
    Stellen oder sollten staatliche Stellen im
  • 31:40 - 31:47
    System der internationalen Rechtshilfe
    dasein. Ganz spannend ist auch eine
  • 31:47 - 31:52
    Stellungnahme von ehemaligen Geheimdienst
    und Sicherheitsbehörden. Personal der USA,
  • 31:52 - 31:59
    UK und Frankreich ebenfalls im Microsoft
    Warren Case. Die warnen nämlich extrem
  • 31:59 - 32:02
    davor, dass die extra territoriale
    Anwendung von US-Recht negative
  • 32:02 - 32:07
    Auswirkungen haben könnte. Sie sagen
    nämlich, dass durch Normen Konflikte die
  • 32:07 - 32:11
    ganze Effektivität der internationalen
    Zusammenarbeit in Strafsachen geschädigt
  • 32:11 - 32:15
    wird. Gehen also davon aus, dass der
    Unilateralismus tendenziell zu Konflikten
  • 32:15 - 32:19
    zwischen Staaten führen wird, der die
    Zusammenarbeit auch in diesen Fragen
  • 32:19 - 32:24
    stören wird. Und auf der anderen Seite ist
    es wahrscheinlich, massiv zu Datenlokalisierungspflichten
  • 32:24 - 32:28
    kommen wird, die wir jetzt
    schon in Russland haben. Also zu einer
  • 32:28 - 32:36
    weiteren Zersplitterung von Internet kommt.
    Noch ein paar Literatur Empfehlungen. Ich
  • 32:36 - 32:38
    sage mal so ein bisschen für den Einstieg,
    für alle, die sich ein stückweit tiefer
  • 32:38 - 32:44
    für das Thema interessieren. Burchardt
    legt in der ZIS einige der hier
  • 32:44 - 32:48
    genannten Argumente nochmal ganz
    grundlegend dar. Jennifer Daskal spricht
  • 32:48 - 32:55
    sich so ein bisschen für eine Deterritorialisierung
    von Daten aus, und Martin Böse hat ein
  • 32:55 - 33:00
    sehr umfangreiches Gutachten über die
    E-Evidenzverordnungen, die geplante,
  • 33:00 - 33:06
    geschrieben. Man begegnet auch
    strafrechtlichem Terror ganz häufig der
  • 33:06 - 33:11
    Forderung, dass eigentlich alles
    verfolgbar sein müsse ohne Einschränkungen
  • 33:11 - 33:14
    und die Verhältnismäßigkeit eigentlich
    ziemlich grundlegendes rechtsstaatliches
  • 33:14 - 33:18
    Prinzip. Also, sich mal zu überlegen, wenn
    ich jetzt diese gesetzliche Maßnahme
  • 33:18 - 33:23
    implementiere, welche negativen Folgen hat
    das noch? Sie wird in vielen politischen
  • 33:23 - 33:29
    Diskursen über Strafrechtsverschärfungen
    eigentlich nicht so richtig gehört.
  • 33:29 - 33:33
    Ich denke, es ist einigermaßen deutlich
    geworden, dass gerade auch außenpolitische
  • 33:33 - 33:37
    Interessenlagen und Leerläufe in der
    in der internationalen
  • 33:37 - 33:41
    Zusammenarbeit in Strafsachen irgendwie
    Aktionsräume für politische Opposition
  • 33:41 - 33:45
    bilden können. Also gerade Fälle in den
    Staaten nicht miteinander
  • 33:45 - 33:53
    zusammenarbeiten, sei es die Situationen,
    in denen Personen vielleicht sogar Asyl
  • 33:53 - 33:58
    finden können oder in denen einfach Daten
    nicht herausgegeben werden. Ich denke,
  • 33:58 - 34:03
    wenn sogar ehemalige Geheimdienstleute
    davor warnen, Gesetzen extraterritoriale
  • 34:03 - 34:07
    Wirkungen zukommen zu lassen, dann lässt
    sich eigentlich erkennen, dass selbst wenn
  • 34:07 - 34:11
    man jetzt eine maximale Strafverfolgung
    befürworten würde, diese vermeintlichen
  • 34:11 - 34:17
    Lösungen nicht so richtig zu Ende gedacht
    sind. Ob wir mit diesen Tendenzen jetzt am
  • 34:17 - 34:21
    Ende zu einem Netz von internationalen
    Herausgabeverpflichtung wirklich kommen
  • 34:21 - 34:25
    werden oder ob man relativ schnell zu
    Situationen kommt, in den Staaten merken,
  • 34:25 - 34:29
    eigentlich passt uns das hier überhaupt
    nicht, dass jetzt dieses Land Daten von
  • 34:29 - 34:33
    unserem Anbieter heraus verlangt und das
    System uns dann eher über dem Kopf
  • 34:33 - 34:38
    zusammenbrechen wird. Das kann ich nicht
    so richtig vorhersehen. Wenn man
  • 34:38 - 34:41
    tatsächlich die Strafverfolgung so ein
    Stück weit effektiv und unter
  • 34:41 - 34:46
    Berücksichtigung von Grundrechtsschutz
    verbessern will, dann müsste man wohl oder
  • 34:46 - 34:51
    übel die MLAT-Verfahren verbessern. Man
    müsste in der EU die europäische
  • 34:51 - 34:57
    Ermittlungs Anordnung, die es seit 2014
    gibt und deren Umsetzungfrist erst 2017
  • 34:57 - 35:02
    abgelaufen ist, sozusagen ein Stück weit
    erst mal evaluieren und dann schauen, wo
  • 35:02 - 35:07
    man verbessern kann. Aber so auf die
    Schnelle sozusagen solche Befugnisse
  • 35:07 - 35:11
    einzuführen, die ziemlich weitgehende
    Konsequenzen im internationalen Bereich
  • 35:11 - 35:19
    haben können, halte ich eher für eine sehr
    problematische Herangehensweise. Genau das
  • 35:19 - 35:23
    wars erst einmal von mir. Wenn ihr
    die Arbeit der DGS gut findet, wenn ihr
  • 35:23 - 35:27
    wollt, dass wir weiterhin aufklären,
    offene Briefe schreiben und so weiter,
  • 35:27 - 35:31
    dann freuen wir uns auf jeden Fall, wenn
    ihr Spenden möchtet, Fördermitglieder
  • 35:31 - 35:34
    werdet oder euch auch mal bei uns meldet,
    gerne mal beim netzpolitischen Abend in
  • 35:34 - 35:37
    Berlin vorbeischaut. Ja, danke!
  • 35:37 - 35:46
    Applaus
  • 35:46 - 35:51
    Herald: Ja, und jetzt haben wir noch ein
    wenig Zeit für Fragen, die ihr habt.
  • 35:51 - 35:57
    Hier gibt es drei Mikrofone im Saal. Bitte
    stellt euch da hin. Damit ich sehen kann,
  • 35:57 - 36:03
    wer Fragen hat. Ansonsten frage ich, wie
    immer einfach erst mal das Internet. Gibt
  • 36:03 - 36:08
    es aus dem Internet Fragen? Nein, das ist
    ja ein first time, sozusagen. Dann nehmen
  • 36:08 - 36:12
    wir hier mal bitte Micro 2. Deine Frage
    bitte kurz und knackig.
  • 36:12 - 36:18
    Mic 2: Hallo und Dankeschön! Kannst du was
    zum Richtervorbehalt sagen? Aktuell und
  • 36:18 - 36:23
    nach der Verordnung, wenn sie so in Kraft tritt?
    Niekranz: Also von der E-Evidenz Verordnung
  • 36:23 - 36:29
    gibts ja gerade drei Versionen, eine von
    Kommission und Rat und die vom Parlament
  • 36:29 - 36:34
    ist sozusagen als solche noch nicht
    fertig. In dem Entwurf, den Birgit Sippel
  • 36:34 - 36:39
    vorgelegt hat und der möglicherweise den
    natürlichen Maßstab bietet, in dem man
  • 36:39 - 36:43
    jetzt anknüpfen kann für eine mögliche
    Parlamentsversion, steht drin, dass eine
  • 36:43 - 36:50
    unabhängige Behörde sein muss. Das heißt,
    dass zumindest für Deutschland nach dem
  • 36:50 - 36:55
    EuGH-Urteil zum Internationalen zum
    europäischen Haftbefehl, dass tatsächlich
  • 36:55 - 36:58
    Richter auch das sein müssen, weil
    Staatsanwälte in Deutschland nicht
  • 36:58 - 37:05
    unabhängig sind, sondern weisungsgebunden.
    Sozusagen in der Situation, in der der
  • 37:05 - 37:14
    Zielstaat diese Anordnung kontrolliert. In
    den Versionen von Kommission und Rat
  • 37:14 - 37:19
    gibt es einen Richtervorbehalt, allerdings
    nur sehr eingeschränkt, und zwar für
  • 37:19 - 37:23
    empfindlichere Datenkategorien. Das wären
    sozusagen Inhaltsdaten und ich meine für
  • 37:23 - 37:28
    Transaktionsdaten. Für Bestandsdaten gilt
    das allerdings nicht.
  • 37:28 - 37:31
    Herald: Dankeschön. Mikro eins, bitte die
    Frage.
  • 37:31 - 37:39
    Mic 1: Mich würde interessieren, wenn es
    jetzt ein Konflikt gibt zwischen der EU-
  • 37:39 - 37:47
    DSGVO und der E-Evidenzverordnung. Wie das
    ausgehen könnte und welche Institution
  • 37:47 - 37:53
    diesen Konflikt dann bereinigen wird.
    Niekranz: Den Konflikt, den es derzeit
  • 37:53 - 37:57
    gibt. Ich weiß nicht, ob du diesen vielleicht
    meintest, der spielt sozusagen sich zwischen dem
  • 37:57 - 38:04
    Cloud Act und der DSGVO ab. Meinst du das?
    Mic 1: Das meinte ich. Und, gesetzt der Fall,
  • 38:04 - 38:10
    es kommt diese E-Evidenz-Verordnung, und
    jemand stellt fest: Das ist ja gar nicht
  • 38:10 - 38:15
    DSGVO-kompatibel. Was passiert jetzt?
    Niekranz: Ok, also erstmal zur Cloud-Act-
  • 38:15 - 38:21
    E-Evidenz-Situation. Faktisch ist es so,
    dass ich als Anbieter, wenn ich eine
  • 38:21 - 38:25
    Herausgabe-Anordnung aus den USA bekomme,
    dort zunächst mal den größeren
  • 38:25 - 38:29
    Handlungsdruck hab. Mir ist ehrlich gesagt
    nicht bekannt, ob es schon Fälle gegeben
  • 38:29 - 38:34
    hat, in denen Anbieter DSGVO-widrig
    Daten an die USA herausgegeben haben. Ich
  • 38:34 - 38:37
    gehe aber davon aus, dass das der Fall
    ist. Ich habe noch nicht gehört, dass
  • 38:37 - 38:41
    daraufhin europäische Behörden irgendwie
    aktiv geworden seien, ein Bußgeld verhängt
  • 38:41 - 38:46
    hätten oder so... Wenn man ein Bußgeld
    verhängen wollte, müsste man ein
  • 38:46 - 38:49
    Stück weit sicherlich berücksichtigen, dass
    die Anbieter sich in so einer
  • 38:49 - 38:52
    Normkonfliktsituation befinden und, ich
    sage mal, nicht so richtig böswillig
  • 38:52 - 38:58
    gehandelt haben. Ich denke, da die
    europäischen Datenschutzbehörden mit
  • 38:58 - 39:02
    relativ vielen problematischen Fragen
    beschäftigt sind, ist es so ein Stück weit
  • 39:02 - 39:11
    zweitrangig eher. Wie die E-Evidenz gegen
    die DSGVO verstößen könnte. Zu einem
  • 39:11 - 39:16
    richtigen Normkonflikt kann ich jetzt so nicht
    sagen, weil sich der Konflikt, den ich mit
  • 39:16 - 39:22
    dem Cloud Act meine, dann ergibt, wenn man
    Daten aus der EU in ein anderes Land, in
  • 39:22 - 39:28
    einen Drittstaat transferiert. Und diese
    Befugnis sieht die E-Evidenz zunächst mal
  • 39:28 - 39:31
    nicht vor.
    Herald: Okay, dann wars das leider auch
  • 39:31 - 39:37
    schon mit den Fragen. Es tut mir leid, ihr hier
    vorne wartet... Ihr könnt ja Elisabeth
  • 39:37 - 39:40
    Niekrenz : auch gleich nochmal ansprechen. Und
    ansonsten? Die digitale Gesellschaft ist
  • 39:40 - 39:45
    ja hier auch auf dem Kongress präsent. In
    diesem Sinne noch einmal herzlichen Dank
  • 39:45 - 39:47
    und einen warmen Applaus für Elisabeth
    Niekrenz.
  • 39:47 - 39:52
    Applaus
  • 39:52 - 39:55
    Abspannmusik
  • 39:55 - 40:19
    Untertitel erstellt von c3subtitles.de
    im Jahr 2020. Mach mit und hilf uns!
Title:
36C3 - Die Zukunft grenzüberschreitenden Datenzugriffs und politischer Verfolgung
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German
Duration:
40:19

German subtitles

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