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Vorspann-Musik
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Engel: Ich will gar nicht viel reden.
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Der nächste Talk "Crypto ist Abwehr, IFG ist Angriff"
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von Arne Semsrott.
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Er arbeitet für die Open Knowledge Foundation,
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betreut dort "Frag den Staat"
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und wird uns jetzt in einer kurzen halben Stunde
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den Jahresrückblick 2015 geben.
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Heißt ihn willkommen.
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Applaus
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Arne: Vielen Dank für die Einführung.
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Wir sind eigentlich 2 min. zu früh,
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dann kann ich jetzt noch ein bisschen mehr reden.
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Das Jahr 2015 in Informationsfreiheit.
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Das hier ist z.B. in diesem Jahr passiert.
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Moderator: On the subject of gaining an unfair advantage
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what cunning ruse has German school boy
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Simon Schräder come up with to give him the edge?
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Candidate: What, in exams?
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Moderator: It is an edge in exams. How is he going to get the edge?
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Candidate: He's going to revise properly.
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A strategy unknown to so many young persons.
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Moderator: It's not that.
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He's filed a freedom of information request
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to see the questions.
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Arne: Was genau ist da passiert?
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Der 17-jährige Simon Schräder hat in seinen Abiturvorbereitungen
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Frag den Staat benutzt und dachte sich:
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"Ha! In dem Informationsfreiheitsgesetz gibt es eine Lücke."
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Er hat dann versucht, per IFG-Antrag
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seine Abitur-Aufgaben zu bekommen.
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Das hat Spiegel Online aufgegriffen und danach war es überall.
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DPA und dann auch international.
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Vor allem die britischen und US-Medien
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haben das aufgegriffen und es hat Spaß gemacht, sich die Kommentarspalten anzusehen.
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Z.B. beim Guardian stand das hier:
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"Only a German, and I mean this in the nicest way,
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would ask for permission to cheat."
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Applaus
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Das war jetzt eine britische Comedy-Sendung.
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Ich glaube nicht, dass das in einer deutschen Comedy-Sendung
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hätte stattfinden können.
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Das aus verschiedenen Gründen.
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Aber vor allem aus dem Grund, dass das nicht funktionieren würde.
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So ein Witz muss schnell und schnell verständlich sein.
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Und das würde in Deutschland nicht funktionieren.
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"Da hat jemand ne Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt.
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Das ist übrigens ein Gesetz, mit dem, usw. ..."
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Das würde nicht funktionieren.
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Und deswegen brauchen wir neue Narrative.
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Ich werde am Schluss dieses Vortrags darauf zu sprechen kommen,
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was mir machen können, um dieses Narrativ neu zu ordnen.
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Davor aber nochmal kurz:
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Worum geht es genau bei Informationsfreiheit?
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Ich glaube es geht vor allem um Herrschaftswissen.
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Herrschaftswissen bedeutet, dass nur wenige Personen
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in den Verwaltungen und den Regierungen Zugang zu Informationen haben.
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Und mit dem IFG haben wir die Möglichkeit, diese Informationen zu bekommen.
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D.h. wir können dieses Herrschaftswissen,
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das nur wenigen zugänglich ist, allen zugänglich machen.
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Und dazu ist das IFG ein sehr gutes Werkzeug.
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Damit kommt man nicht an alles heran, z.B. an die Geheimdienste.
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Aber an so gut wie alle anderen Behörden schon.
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Und das IFG gibt es auf Bundesebene und den meisten Bundesländern.
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Allerdings noch nicht in allen.
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Weiterhin nicht in Niedersachsen,
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in Sachsen, in Hessen und in Bayern.
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Allerdings sind sie auch dort geplant, zumindest in den meisten Ländern.
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In Niedersachsen steht es im Koalitionsvertrag.
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In Sachsen steht es im Koalitionsvertrag.
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Und das ist wohlgemerkt ein schwarz-rot regiertes Land.
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In Hessen steht es auch im Koalitionsvertrag,
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wobei man da sagen muss, dass die Grünen
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das Interesse daran verloren haben, seit sie in der Regierung sind.
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In Rheinland-Pfalz wird es ein Transparenzgesetz geben wie in Hamburg.
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Das ist quasi die Weiterentwicklung des IFG,
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wo man nicht nur Informationen anfragen kann,
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sondern wo die Verwaltung von sich aus schon
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proaktiv die meisten wichtigen Dokumente
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auf ein Online-Portal stellt.
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Z.B. werden wichtige Verträge über einem bestimmten Wert
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proaktiv veröffentlicht
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und man muss sie nicht erst noch anfragen.
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Applaus
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Das soll jetzt auch in Thüringen kommen.
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Da gibt es auf jeden Fall Weiterentwicklung.
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Das einzige rot-rote Bundesland hier ist Bayern
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und das wird es sicherlich auch in den nächsten Jahrzehnten bleiben.
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Allerdings gibt es auch da Hoffnung,
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denn ca. 70 Kommunen haben sich inzwischen schon selbst
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Informationsfreiheitssatzungen gegeben.
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D.h. all die grossen Städte, z.B. München, Regensburg, usw.
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haben alle schon eine Informationsfreiheitssatzung.
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D.h. wenn man dort lebt, kann man sich die Informationen besorgen.
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Und auch ein kleiner Ort namens "Bad Aibling"
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hat eine Informationsfreiheitssatzung.
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Das nur am Rande.
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Applaus
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Und damit kommen wir zu einem kurzen Rückblick.
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Welche Erfolge hatten wir dieses Jahr?
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Z.B. die Bundeswehr.
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Die Bundeswehr hat eine neue Kampagne, die über 10 Mio. Euro gekostet hat.
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"Macht was wirklich zählt", oder so ähnlich.
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Mit dieser Kampagne wird versucht, neue Rekruten zu gewinnen.
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Und wir haben dann angefragt:
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"Wo haben Sie in Berlin diese Poster aufgehängt?"
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Wir bekamen 60 Word-Seiten über die Standorte der Poster.
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Wenn man sich das genauer ansieht,
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gibt es 3 Bereiche in denen Plakatiert wurde.
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Der eine Bereich sind Schulen,
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und zwar nicht irgendwelche Schulen, sondern Gymnasien.
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Der zweite Bereich sind die Unis.
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Und der dritte Bereich sind McFit Fitnessstudios.
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Lachen und Applaus
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Das bedeutet, wenn man in Berlin ist und ein solches Poster sieht,
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ist man entweder in der Nähe einer Bildungseinrichtung,
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oder in der Nähe eines Fitnessstudios
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oder beides.
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Dann weiter. Z.B. das hier:
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Dieses Jahr gab es den historischen
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ersten Wiederbesuch eines deutschen Ministers im Iran.
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Das war Wirtschaftsminister Gabriel,
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der als erster dort hin geflogen ist.
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Der hatte natürlich in seiner
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Regierungsmaschine einige Lobbyisten dabei.
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Wir haben mal angefragt, wer da so mit geflogen ist.
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Das war im Prinzip das Who-is-Who der deutschen Industrie.
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Vom BDI über BASF,
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Bombardier - die machen Verkehr -
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Daimler , Siemens, Volkswagen
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und Thyssen Krupp ist auch dabei.
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Das ist z.B. etwas, das wir alle noch viel mehr machen müssen:
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Nachfragen, wo im Ausland
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die Unternehmen auf dem Regierungsticket mitfahren.
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Weiter war das G7-Logo.
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Abgeordnetenwatch hat über unsere Plattform nachgefragt,
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wieviel die Erstellung dieses Logos gekostet hat.
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Es stellte sich heraus, dass es knapp €80.000 gekostet hat
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Es kostete etwas mehr, weil zuerst ein G8-Logo entwickelt wurde.
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Lachen
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Dann wurde Russland rausgeworfen und dann war es nur noch G7.
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Und ich glaube, das erklärt auch ganz gut
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warum da in der Mitte eine kleine Lücke ist.
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Das war wahrscheinlich Russland.
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Dann das hier:
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Malte Spitz hat beim Wirtschaftsministerium
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nach der internen Korrespondenz zu Dieter Gorny angefragt
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Dieter Gorny, der Cheflobbyist der Musikindustrie
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und Urheberrechtslobbyist ist neuerdings
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auch Botschafter für Digitale Ökonomie im Wirtschaftsministerium.
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Malte Spitz hat angefragt, was es dazu
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für internen Briefverkehr im Ministerium gab.
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Er bekam 80 Seiten.
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Daraus geht hervor, dass von Anfang an klar war,
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dass Dieter Gorny eine öffentliche Aufgabe
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für das Wirtschaftsministerium bekommen sollte.
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Es war aber nicht klar, was er genau machen sollte.
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Und dann steht in diesen Mails:
"Was sollen wir mit Dieter Gorny machen?"
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Letztlich kam heraus, dass die Gorny geschrieben haben,
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dass Gorny sich selbst einen Geschäftsbereich zusammenschreiben soll.
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Damit ist er dann an das Wirtschaftsministerium herangetreten
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und hat genau diesen Bereich bekommen.
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Und jetzt ist er Botschafter.
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Das ist auch ein Bereich, den man stärker nutzen kann:
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Interne Mails und Korrespondenzen von Ministerien zu erfragen.
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Und dann ein weiteres großes Highlight:
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Das Bundesverwaltungsgericht hatte dieses Jahr
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ein Urteil zum Wissenschaftlichen Dienst.
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Der Wissenschaftliche Dienst macht im Bundestag
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jedes Jahr 1.500 bis 2.000 Ausarbeitungen und Gutachten
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für Abgeordnete und die Bundestagsarbeit.
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Nach diesem Urteil können wir auch diese Gutachten bekommen.
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D.h wir können z.B. das interne Gutachten zum Leistungsschutzrecht anfragen.
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Dieses Leistungsschutzrecht ist übrigens illegal.
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Zur PKW-Maut: Die ist illegal.
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Zur Vorratsdatenspeicherung: Die ist illegal.
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Applaus
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Dann zum Bundespräsidenten: Der ist weiterhin...
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Lachen
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Das Interessante bei der Klage war, dass es dort um ein UFO-Gutachten ging.
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Vor vier Jahren ging eine CDU-Abgeordnete zum Wissenschaftlichen Dienst
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und wollte ein Gutachten zur Suche nach ausserirdischem Leben.
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Dieses Gutachten wurde jetzt freigeklagt.
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Wenn man sich dieses jetzt durchblättert,
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merkt man dass das Gutachten total langweilig ist.
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Interessant ist der erste Satz.
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Die Frage zu intelligentem Leben im Universum: Auf der Erde.
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Wenn man weiter liest, ist alles nicht so spannend.
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Aber wenn man genauer hinsieht, merkt man, dass noch etwas geschwärzt ist.
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Also der Kampf ist noch nicht vorbei. Irgendetwas wird uns noch verheimlicht.
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Applaus und Lachen
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Gleichzeitig haben wir weiterhin Probleme.
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Der wissenschaftliche Dienst ist nicht bereit, Übersichtslisten von Gutachten herauszugeben
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Sie meinen, das wäre eine Ausforschung ihrer Behörde.
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Das wollen sie nicht herausgeben.
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Das sehen wir viel bei wirklich interessanten Daten.
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Das hängt viel mit dem hier zusammen:
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Das Innenministerium hat die Ressortverantwortung für das IFG
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und setzt sehr viele Standards.
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Das Ministerium einfach nur mit Mails zu überhäufen, reicht alleine nicht.
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Deswegen müssen wir andere Wege gehen, da komme ich gleich dazu.
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Sowohl der Bundestag als auch das Innenministerium
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beantworten z.B. keine Mails von Frag den Staat.
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Sie behaupten, Frag den Staat ist kein echter Email-Provider,
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deswegen geben wir über die Plattform keine Antworten.
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Dann dachten wir uns, gründen doch einfach einen Email-Provider.
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Applaus
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Der heisst EchtEmail.de.
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Der ist besonders schnell, der hat besonders tolle Email-Verbindungen.
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Der hat einen Email-Filter.
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Wenn man sich dort anmelden will, gibt es allerdings ein kleines Problem.
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Irgendwie kann man dieses Captcha nicht lösen.
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Das ging für ein paar Tage auch ganz gut.
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Die Ministerien haben auf EchtEmail.de Adressen geantwortet.
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Diese haben wir an Frag den Staat weitergeleitet.
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Nach ein paar Tagen merkten sie jedoch, dass das genau das gleiche ist.
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Und jetzt sind wir im Prinzip wieder dort wo wir vorher waren.
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Wenn man an das Innenministerium schreibt, antworten sie per Post.
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D.h. es dauert länger, man muss die Antwort einscannen, es kostet natürlich mehr.
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Die Berliner Polizei macht das ähnlich.
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Die haben vor kurzem für eine Auskunft, die eine viertel Stunde Arbeitszeit verursachte,
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€15 haben wollen, darunter eine Pauschale von €1 für das senden einer Email.
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Da wäre wohl ein Brief mit €0.62 etwas billiger gewesen.
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Ich glaube, das ist ein Schritt in die richtige Richtung,
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wir können mehr klagen.
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Wir sehen das an einem ziemlich interessanten Fall dieses Jahr, dass Klagen wirklich sehr viel bringt.
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Das hängt mit den Hausausweisen des Bundestags zusammen.
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Abgeordnetenwatch hat eine IFG-Anfrage an den Bundestag gestellt und wollte wissen,
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an welche Lobbyisten die Fraktionen im Bundestag Hausausweise verteilt haben.
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Mit Hausausweisen kommt man ohne Überprüfung direkt in den Bundestag hinein und heraus.
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Ein paar tausend Lobbyisten haben von den Fraktionen solche Hausausweise bekommen.
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Per IFG wurde dies angefragt, der Bundestag wollte die Information jedoch nicht herausgeben.
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Dann hat Abgeordnetenwatch geklagt.
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Das war in erster und zweiter Instanz erfolgreich.
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Jetzt kann man inzwischen die Liste der Lobbyisten im Bundestag einsehen.
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Applaus
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Klagen ist eigentlich ziemlich einfach.
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Man stellt eine IFG-Anfrage,
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die entweder abgelehnt wird oder es gibt eine zu hohe Gebührenforderung.
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Dann stellt man einen Widerspruch.
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Und wenn dieser auch abgelehnt wird, kann man klagen.
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Dabei sind wir einem ziemlich mächtigen Gegner gegenübergestellt.
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Denn Abgeordnetenwatch hat auch eine Anfrage gestellt,
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was der Bundestag in verschiedenen Verfahren für ihre Anwälte bezahlt hat.
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Dabei kam heraus, dass der Bundestag z.B. in dem Verfahren zum Wissenschaftlichen Dienst,
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den ich vorher erklärt habe, knapp €80.000 für die Anwälte ausgegeben hat.
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Das war die Firma Redeker/Sellner/Dahs, eine Anwaltskanzlei,
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die damals schon Flick und Christian Wulff vertreten haben.
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Die Vertreten jetzt den Bundestag in Sachen Transparenz.
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Das Problem dabei ist, dass der Bundestag ziemlich unbegrenzte Ressourcen hat.
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Sie verwenden unser Steuergeld, um die Anwälte zu bezahlen.
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Das stellt uns vor ziemlich grosse Herausforderungen,
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da wir unsere Klage natürlich finanzieren müssen,
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während die andere Seite dies nicht machen muss.
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Deswegen dachten wir uns, wir müssen etwas tun
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und haben zusätzlich zu FragDenStaat.de eine neue Plattform aufgesetzt.
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Nämlich VerklagDenStaat.
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Applaus und Lachen
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Die Website ist noch nicht besonders gross, aber das Ziel ist,
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dass wir da eine grosse Datenbank schaffen, in der wir alle wichtigen Informationen
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zu Klagen zum Informationsfreiheitsrecht sammeln.
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Es gibt z.B. schon eine Datenbank,
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die vom Landesdatenschutzbeauftragen von Brandenburg zusammengetragen wurde.
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Dort sind knapp 600 Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema zusammengetragen.
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Es gibt unsere Mailingliste, auf der einige Experten zu diesen Thema sind.
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Wir bieten an, euch beim Fundraising zu helfen, wenn ihr eine Klage machen wollt.
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Was kostet gewöhnlich so eine Klage?
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Vor dem Verwaltungsgericht kommt man in der Regel, wenn man sich nicht von einem Anwalt vertreten lässt,
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mit €400-€500 aus.
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Mit Anwalt ist man vielleicht bei €1.400.
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Aber die Verwaltungsgerichte helfen auch bei solchen Klagen.
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Wir wollen das auch sehr gerne tun.
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Ich glaube, dass diese Klagen auch ein sehr wichtiges Narrativ sind.
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Das hatte ich am Anfang angesprochen.
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Wenn man klagt, dann wird klar worum es geht.
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Und wenn wir vor Gericht ziehen, dann ist klar, es geht um ein Recht, das wir haben.
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Und ich glaube, das ist eine Geschichte, die man sehr gut erzählen kann.
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Wenn wir gegen den Bundestag klagen, weil er etwas nicht herausrücken will,
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wird das auch in den Medien vorkommen.
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Das wird uns allen weiterhelfen, dieses klare Narrativ von Herrschaftswissen,
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das wir für alle zugänglich machen wollen, zu etablieren.
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Deswegen ist der neue Slogan nicht nur "Frag den Staat",
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sondern "Frag den Staat und dann Verklag den Staat".
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Dankeschön.
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Applaus
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Ich war ganz schön schnell.
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Dann haben wir jetzt aber noch Zeit für Q&A.
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Applaus
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E: Wir haben reichlich Zeit für Q&A.
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Bisher nur einer an Micro 1, also bitte.
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Frage: Ich habt jetzt in Anführungszeichen ja keinen echten Email-Server gehabt.
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Was hindert euch daran, einen echten zu haben?
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Oder ein Plugin zu Verfügung zu stellen, dass Antworten sofort auf eure Seite gehen?
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Arne: Ich kenne mich da nicht so gut aus, aber ich glaube, wenn wir einen Email-Provider machen,
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müssen wir jetzt auch die Vorratsdatenspeicherung einführen, usw.
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Da kommen dann noch ganz andere legale Aspekte auf uns zu,
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die wir mit einer halben Stelle nicht bewältigen können.
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F: Ersatzweise vielleicht eine API, dass irgendjemand anderes das für euch tun kann?
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E: Keine Dialoge bitte.
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Dann Micro 2.
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F: Es geht um die €100.000, die für die Kanzlei Redeker und Co. verbraten werden.
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Bei solchen Angelegenheiten ist ausgerechnet der Bundesrechnungshof mal unser Freund.
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Den kann man darauf ansetzen, inwiefern die Gelder dort überhaupt freihändig vergeben wurden,
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ob das in Ordnung ist und ob diese Summen auch gerechtfertigt sind.
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Applaus
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E: Micro 3
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F: Erstmal ganz tolles Projekt! Dann die Frage:
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Du hast jetzt gesagt, das ist eigentlich Ländersache. Wie ist es eigentlich bei Bundesdaten?
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Da wo die Behörde sitzt, oder das wo ich sitze? Wie sieht das aus?
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Arne: Es geht immer um die Behörde, bei der man etwas anfragt.
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Es gibt das Bundesinformationsfreiheitsgesetz inzwischen seit 9 Jahren,
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und dann gibt es unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Ländern.
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Die sind unterschiedlich progressiv.
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Ich würde behaupten, das Bundesinformationsfreiheitsgesetz ist so in der Mitte.
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Also wenn ich bei einem Bundesministerium anfrage, dann gilt das Bundes-IFG,
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wenn ich bei einem Landesministerium anfrage, dann jeweils das Landes-IFG.
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Bei Frag den Staat muss man sich aber nicht darum kümmern.
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Wenn man da eine Anfrage macht, ist der jeweilige Text dann schon eingefügt.
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E: Jetzt Micro 2 wieder.
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F: Also der Kampf geht weiter.
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Vor allem die Bundestagsabgeordneten werden zum Thema Hausausweise befragt.
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Das kann ich auf Abgeordnetenwatch nur empfehlen.
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Das Zweite ist, Tilo Jung liefert auch sehr gute Vorlagen für Frag den Staat.
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E: Vielen Dank für den Werbeblock, aber eigentlich sollen Fragen gestellt werden.
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Eine Frage von Micro 4.
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F: Ich habe tatsächlich eine Frage.
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Du hast vorhin gesagt, wir sollen den Staat verklagen, wenn er zu hohe Rechnungen stellt.
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Ab wann merke ich, dass eine Rechnung nur gestellt wird, um meine Frage zu blockieren.
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Und bis zu welchem Limit ist es ein gerechtfertigter Kostenaufwand?
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A: Also der maximale Betrag, der erhoben werden kann, ist €500.
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Das ist gedeckelt.
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Dazu kommen dann noch Kopierkosten.
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Es gibt Berechnungsgrundlagen, die vom Innenministerium aufgestellt werden.
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Dort wird nach höherem Dienst, mittlerem Dienst, usw. berechnet, wieviel das kostet.
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Es ist ein bisschen Erfahrungssache.
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Wenn man es nicht genau weiss, einfach bei uns nachfragen.
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Das ist aber auch etwas, das sich häufig schon mit einem Widerspruch erledigt.
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Wenn man Widerspruch einlegt,
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wird häufig eine überzogene Gebührenforderung wieder zurück genommen.
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Weil gerade in diesem Gebührenbereich am meisten getrickst wird.
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Also zuerst mal eine zu hohe Gebührenforderung stellen
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um so eine IFG-Anfrage schon im Keim zu ersticken.
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F: Ganze kurze Nachfrage: Was kostet so eine Anfrage denn in der Regel?
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Arne: In der Regel kostenlos. Knapp 2/3 aller Anfragen sind kostenlos.
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Und wenn es wirklich ein grösserer Aufwand ist,
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dann kosten die Anfragen meistens bis €100, und darüber hinaus eher selten.
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E: Noch der Hinweis, in manchen Ländern gibt es Gebührenordnungen.
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Das sind Listen, was etwas kosten darf.
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Und das Internet hat auch Fragen.
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Internet: Die erste Frage wäre:
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Macht man sich mit den Anfragen nicht verdächtig? Stichwort "Querulant".
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A: Über Frag den Staat kann man auch anonym oder pseudonym Anfragen stellen.
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Applaus
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I: Die zweite Frage:
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Findet ihr es gut, dass man vor den Klagen Widerspruch einlegen muss?
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Oder ist das nur Zeitverschwendung?
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A: Das sollte man schon tun.
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Wenn man Widerspruch einlegt,
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dann wird dieser in der Behörde an die nächst höhere Abteilung geschickt.
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Und da wird nochmals darüber gesehen.
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Das gehört schon dazu.
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E: Micro 3.
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F: Wegen der Email-Problematik: Warum hostet ihr selber?
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Warum nutzt ihr nicht einen professionellen Betreiber, wie CCC oder Posteo, usw.?
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A: Grundsätzlich, wir haben eine halbe Stelle.
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Und damit ist es schwierig,
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solche grösseren technischen Lösungen einfach so einzuführen.
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Im Prinzip wollen wir ja,
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dass sich das Innenministerium und der Bundestag transparenter verhalten.
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Und einfach nur unsere technischen Lösungen zu verändern
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sollte eigentlich nicht das Ziel sein.
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Das Ziel sollte sein, dass die Ministerien so antworten, wie es andere auch tun.
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Applaus
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Deswegen ist es der falsche Weg, unsere Technik zu verändern.
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Der richtige Weg sollte sein, politisch einen Punkt zu machen.
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E: Micro 1 bitte.
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F: Es gibt ja seit Anfang dieses Jahres diese Aufgabenverteilung für G8 Open-Data Charta.
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Hilft euch das oder verwendet ihr das bei der Umsetzung des IFG in den Bundesländern, die noch kein IFG haben?
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A: Nö.
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E: Micro 2 bitte.
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Lachen
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A: Wir können gleich nochmal darüber reden.
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F: Wieviel progressiver verhält sich eigentlich das Transparenzgesetz gegenüber dem IFG?
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Ich frage deshalb, weil mit Rheinland-Pfalz einer meiner persönlichen Favoriten,
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nämlich die Ramstein Airbase, dadurch gerade in den Fokus gerät.
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A: Deutlich progressiver,
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weil mit der Einführung des Transparenzgesetzes auch eine Schulung in der Verwaltung einhergeht.
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D.h. die Verwaltungen werden geschult, bürgerfreundlicher und transparenter zu agieren.
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Das führt dazu, dass die Erfolgsquoten höher sind,
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dass schneller geantwortet wird, und dass Gebührenforderungen niedriger sind.
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E: Die 4.
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F: Was ist die Konsequenz, wenn nicht die Wahrheit gesagt wird?
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Welche Möglichkeiten gibt es dann?
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A: Da kann man auch klagen.
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So etwas kann auch vor Gericht geklärt werden.
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Das ist wiederum der gleiche Weg: Zuerst Widerspruch und dann vor Gericht ziehen.
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E: 2
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F: Als Bewohner eines dieser roten Länder, es gibt ja nur eines.
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Wie weit unterstützt ihr, wenn man in einer Stadt wohnt,
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in der wenigstens ein Freiheitsgesetz auf kommunaler Ebene gilt?
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A: Wir haben alle kommunalen Behörden bei uns in der Datenbank.
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Und wir sind im Bündnis "Informationsfreiheit für Bayern", oder so ähnlich.
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Die machen sich dafür stark, dass noch mehr Kommunen das übernehmen.
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Wir helfen da gerne.
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E: Nochmals Nummer 2.
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F: Gerade wurde schon US Airbase genannt.
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Da klingelte es bei mir schon: "Das ist eh eine Ausnahme".
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Was ist denn eure Erfahrung? Bei welchen Themen kommt man auf eurem Weg nicht weiter?
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A: Alles was Geheimdienste und diesen Komplex betrifft, wird das nichts.
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Dort gibt es genug Ausnahmegründe, die z.B. die innere Sicherheit betreffen.
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Und die Geheimdienste an sich sind sowieso ausgenommen.
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D.h. dort wird man nicht weiterkommen.
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Was man aber immer versuchen kann,
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ist bei Ministerien, die mit denen zu tun haben, Anfragen zu stellen.
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Wobei die Erfolgsquote dort auch nicht so gross ist.
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E: Die Nummer 4 und dann das Internet.
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Arne: Ich habe wirklich kurz geredet. Ich hätte noch viel länger machen können. Aber ist schön...
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F: Du hattest erwähnt, dass der Wissenschaftliche Dienst keine Listen über die Gutachten herausrückt.
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Gibt es ein Verfahren, wie man an interessante Dinge herankommt
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von denen man gar nicht weiss, dass sie existieren?
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A: Wir dachten länger darüber nach,
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einen anonymen Briefkasten für Aktenzeichen, die wir anfragen sollen, einzurichten.
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Das wäre eine Variante.
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Eine andere Möglichkeit ist, dass man zu Themenbereichen anfragen kann.
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Man kann sich eine Übersicht von Aktenzeichen zu bestimmten Themen zusenden lassen.
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Z.B. kann man versuchen, alle Vermerke zu einem bestimmten Themenbereich
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in einem bestimmten Zeitraum zu erfragen.
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Und so wird man dann in der Regel auch die Dokumente bekommen,
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von denen man vorher nicht wusste, dass sie existieren.
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F: Und sich dann einfach durch die Dokumente und Verweise durcharbeiten?
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E: Auch keine Co-Referate bitte.
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Aber das Stichwort ist "Aktenplan". Das ist ein sehr wertvolles Wort.
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Das Internet bitte.
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I: Darf die Antwort beim IFG auch verweigert werden?
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Wenn es z.B. um die Frage beim Verhalten der Alien-Invasion geht.
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Und was die Verwaltung dann tun würde?
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A: Aha
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Lachen
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Nein, die Antwort dürfen sie nicht verweigern.
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Sie dürfen entweder eine Auskunft geben oder die Anfrage ablehnen.
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Dazu müssen sie aber ein triftigen Grund angeben.
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Und im IFG ist definiert, was triftige Gründe sind.
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I: Wie verhält es sich beim öffentlich rechtlichen Rundfunk?
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Bzw. bei den Landesrundfunkanstalten?
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Werden diese als Behörden betrachtet?
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A: In der Regel schon.
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Dort gibt es aber in den Informationsfreiheitsgesetzen gewisse Ausnahmen.
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Die dürfen in der Regel nur angefragt werden,
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wenn sie im Bereich der öffentlich rechtlichen Verwaltung tätig sind.
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D.h. alles was Verwaltungstätigkeiten betrifft, kann man nachfragen.
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Was aber z.B. journalistische Recherchen angeht, wird man nicht rankommen.
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E: Ich sehe noch 2 Leute am Mikrofon.
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Das passt sehr genau, weil wir noch 2 Minuten Zeit haben.
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Deshalb zwei kurze Fragen und dann müssen wir Schluss machen.
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Also Micro 4.
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F: Wann macht es Sinn, über das IFG zu gehen, und wann macht es einfach Sinn,
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eine freundliche Email zu schreiben oder anzurufen und zu fragen ob man die Infos einfach so bekommt?
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A: Das kann man machen.
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Vielleicht lohnt sich das bei manchen Behördenmitarbeitern, erst einmal so nachzufragen.
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Das ist sicher individuell unterschiedlich.
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Aber mit einer IFG-Anfrage liegt man auf jeden Fall nicht falsch.
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E: Micro 2 bitte.
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F: Vergessen wir einmal die Geheimdienste.
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Wie sieht es denn mit anderen thematisch heißen Eisen aus?
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Also z.B. bei der Landesverratsaffäre im Innenministerium haben wir gesehen,
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dass man mit einem Budgetplan relativ viel anfangen kann.
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Z.B. auch wieviel Geld wird für welche Massnahmen in welchen Landkreisen ausgegeben.
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Wie sieht es damit aus?
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A: Im Prinzip ist das genau der Kern des IFG, an solche Informationen herankommen zu können.
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Gerade die Fragen, wo das Geld hingeht, wie Steuergelder verwendet werden,
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wie einzelne IT-Massnahmen eingekauft werden, was dabei das Verfahren und die Verträge sind,
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wieviel da bezahlt wird, das alles lässt sich über das IFG gut herausfinden.
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E: Vielen Dank Arne.
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Frag den Start ist eine grossartige Sache.
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Schauen wir, wie Verklag den Staat wird.
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Und danke!
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Applaus
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Abspann-Musik
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