- 
Engel: Jetzt kommt der Talk mit Peter Schaar
 zum Thema Bundesdatenschutz,
 
- 
Applaus 
- 
Ich denke mal, ihr alle kennt ihn: 
- 
Unseren ehemaligen Bundesdatenschutz-Beauftragten 
- 
Und er wird uns jetzt ein bisschen was drüber
 erzählen, wie das alles so gelaufen ist.
 
- 
Peter Schaar: Ja, vielen Dank, ja 
- 
Applaus 
- 
Ich freue mich natürlich riesig 
- 
Applaus 
- 
Ich freue mich natürlich riesig, dass ich
 hier sprechen darf.
 
- 
Das ist ja glaube ich so ungefähr das größte
 Publikum das ich jemals hatte,
 
- 
Gelächter [gefolgt von] Applaus 
- 
und ich habe sogar das Gefühl, dass da ein
 gewisses Interesse da ist.
 
- 
Gelächter 
- 
Ich hätte mich gefreut, wenn auch während
 meiner Amtszeit diejenigen,
 
- 
denen ich da meinen Rat erteilt habe, 
- 
oder versuchte meinen Rat zu erteilen 
- 
immer interessiert gewesen sind. 
- 
Ich hatte nicht immer den Eindruck, 
- 
insbesondere in dem letzten halben Jahr, 
- 
war irgendwo die Leitung unterbrochen, 
- 
als es ja darum ging 
- 
das, was wir so allmählich gelernt haben,
 was Nachrichtendienste so tun,
 
- 
ein Stück besser einzuschätzen. 
- 
Da gab es Leute die sagten, 
- 
das ist ja heute hier auch schon zur Rede
 gekommen,
 
- 
Was für eine Affäre? Da ist ja keine Affären
 und wenn da eine war,
 
- 
dann ist die beendet.
 Gelächter
 
- 
Andere sagten, alle Vorwürfe sind vom Tisch, 
- 
es gibt keine massenweise Ausspähung von
 Deutschen auf deutschem Boden.
 
- 
Das waren alles sehr interessante Äußerungen
 und dann passierte etwas,
 
- 
was irgendwo mit der Mobiltelefonie zu tun
 hatte,
 
- 
ein Mobiltelefon ist dann doch abgehört worden, sodass.. 
- 
GelächterApplaus 
- 
sodass zumindest eine Aussage nicht mehr stimmte, 
- 
nämlich dass sich diejenigen, die so etwas
 machen,
 
- 
an deutsches Recht halten. 
- 
Und als das raus kam, musste man natürlich
 auch fragen,
 
- 
waren denn die anderen Aussagen alle richtig, 
- 
obwohl man es ja schriftlich hatte. 
- 
Gelächter 
- 
Als ich hier eingeladen wurde, 
- 
hat mich Constanze Kurz gefragt, 
- 
ob ich denn bereit wäre, über die letzten
 zehn Jahre als Datenschutzbeauftragter zu erzählen.
 
- 
da habe ich gesagt, das ist so langweilig
 wie eingeschlafene Füße,
 
- 
Ich erzähle eigentlich lieber etwas über
 das Rollenverständnis von amtlichen Datenschützern
 
- 
und über das, was sie vielleicht können
 und was sie nicht können.
 
- 
ich bin da ja jetzt frei. 
- 
Ich gehöre ja jetzt wieder zu Zivilgesellschaft 
- 
seit dem 17. Dezember 
- 
und insofern kann ich jetzt natürlich über
 die amtlichen Datenschützer herziehen.
 
- 
Applaus 
- 
Was ich aber natürlich nicht machen werde. 
- 
Publikum: Oooch 
- 
Also wir wollen über amtliche Datenschützer
 sprechen,
 
- 
Das ... Ich weiß gar nicht wie ist dieses Bild eigentlich dort in meine Präsentation gelangt, 
- 
ich kann das gar nicht verstehen, 
- 
mein Verständnis war das nicht mit den Stempeln. 
- 
Also als amtliche Datenschützer ging es uns
 eigentlich nicht darum,
 
- 
irgendwas auf irgendwelches Papier zu stempeln. 
- 
Aber irgendwie ist das Image der Datenschützer manchmal ein bisschen bürokratisch 
- 
und bürokratischen ist ja nicht das,
 was man sein will
 
- 
und deshalb habe ich noch ein anderes Bild
 geholt
 
- 
das ist ein Papiertiger 
- 
das hat mir viel besser gefallen dieses Bild 
- 
weil es ist einfach viel netter. 
- 
Andererseits entspricht das nicht so ganz
 meinem Verständnis
 
- 
auch der Papiertiger hat eines nicht: 
- 
er hat keine Zähne. 
- 
Und er kann auch eigentlich nicht so richtig
 jemandem weh tun
 
- 
mit den Krallen ist es auch nicht weit her 
- 
insofern habe ich mir überlegt, 
- 
das ist vielleicht doch nicht ganz das richtige
 Bild.
 
- 
Ja. Überwachung, Kontrolleure; vielleicht
 sind wir Kontrolleure
 
- 
Aber diese Form von Kontrolle ist es eigentlich
 auch nicht, die wir alle mögen
 
- 
Aber damit haben wir uns zumindest auseinanderzusetzen 
- 
Und jetzt komme ich sozusagen zu einem Bild, 
- 
wo ich mich dann wirklich identifiziere. 
- 
Ja, also man sieht ich habe mich jetzt auch
 entsprechend schon gekleidet,
 
- 
um dem ein bisschen ähnlicher zu sehen. 
- 
So richtig gelungen ist es mir nicht. 
- 
Meine Frau sagte mir, als ich ihr das gezeigt
 habe,
 
- 
"Die Krallen sieht man da aber auch nicht" 
- 
Da hab ich gesagt "Die sind unter Wasser" 
- 
Aber immerhin ist es kein Papiertiger, 
- 
der würde ggf. nach 'ner gewissen Zeit auch
 untergehen.
 
- 
Ja was sind wir denn eigentlich als Datenschützer? 
- 
Wenn wir keine Bürokraten sein wollen und
 auch keine Papiertiger,
 
- 
sind wir denn wirklich die Kontrolleure, die
 alles schützen?
 
- 
Vielleicht nochmal so ein Stückchen zurück 
- 
Was, warum überhaupt Datenschutz? 
- 
Wozu braucht man denn diese eigenartigen Institutionen,
 die sich mit diesem Thema beschäftigen?
 
- 
Da will ich so ein bisschen weiter zurückgehen. 
- 
Dieses Symbol da oben links, das kennen die
 einen oder anderen,
 
- 
das ist das Symbol der Vereinten Nationen. 
- 
Und die Vereinten Nationen haben in diesem
 Jahr
 
- 
die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
 verabschiedet.
 
- 
Diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
 sagt,
 
- 
dass das Privatleben geschützt werden soll, 
- 
und zwar vor Eingriffen oder Beeinträchtigungen. 
- 
Das Thema Datenschutz war damals nicht im
 Vordergrund, das ist klar.
 
- 
Weil IT in unserem Sinne, Datenverarbeitung,
 alltägliche Datenverarbeitung gar,
 
- 
mit der wir uns heute auseinanderzusetzen haben, 
- 
das war ja damals noch gar nicht überhaupt
 vorgedacht.
 
- 
Die ersten Computer gab es zwar schon,
 aber sie waren,
 
- 
was die Verarbeitungskapazitäten anbelangt,
 geradezu lächerlich
 
- 
gegenüber dem, was wir heute jeden Tag verwenden. 
- 
1966 wurde auf Ebene der Vereinten Nationen 
- 
eine weitere Rechtsgrundlage geschaffen, 
- 
auf die wir uns als Datenschützer, 
- 
und ich finde wir alle, nicht nur die Datenschützer, 
- 
sondern alle, die sich mit Informationstechnik, 
- 
alle die sich mit Grundrechten beschäftigen,
 berufen können.
 
- 
Das ist der internationale Pakt über bürgerliche
 und politische Rechte
 
- 
Man sagt, das ist der internationale oder
 UN Zivilrechtspakt
 
- 
Und dieser Zivilrechtspakt hat einen interessanten
 Artikel 17,
 
- 
der im Prinzip noch mal ein bisschen konkreter das sagt, 
- 
was auch schon in der Allgemeinen Erklärung
 der Menschenrechte ausgeführt wird:
 
- 
Dass nämlich niemand willkürlichen oder
 rechtswidrigen Eingriffen
 
- 
in sein Privatleben, in seine Familie oder
 Wohnung
 
- 
ausgesetzt sein darf 
- 
Und das jeder den Anspruch hat auf rechtlichen Schutz. 
- 
Datenschutz
 ist ein Menschenrecht.
 
- 
Applaus 
- 
Denn der... 
- 
Applaus 
- 
Das dürfen wir nicht vergessen! 
- 
Wenn wir uns fragen: worum geht es eigentlich? 
- 
Es geht nicht um irgendeine bürokratische
 Norm,
 
- 
die uns aufoktruiert wird oder die die Unternehmen 
- 
davon abhalten wollen gute Geschäfte zu machen, 
- 
oder die Regierungen für Sicherheit zu sorgen.
 Nein!
 
- 
Es geht um ein zentrales Recht. 
- 
Ein Recht das unveräußerliche ist, 
- 
das international gilt. 
- 
Übrigens sehr interessant, vielleicht hat
 das der eine oder andere ja mitbekommen:
 
- 
In diesem Monat am 18. Dezember hat die Vollversammlung
 der Vereinten Nationen
 
- 
eine Entschließung angenommen zum Thema Überwachungen. 
- 
Die wurde vorgeschlagen von der brasilianischen
 und der deutschen Regierung
 
- 
Damals sozusagen die Entwurfs-Fassung war
 noch etwas schärfer
 
- 
Was dann angenommen wurde, ist dann etwas
 weniger scharf.
 
- 
Aber ich finde das erst mal ganz gut, 
- 
dass man sich daran erinnert, 
- 
dass Datenschutz, der Schutz vor Überwachung, 
- 
nicht nur durch nationales Recht garantiert
 werden muss und kann,
 
- 
sondern dass es sich um ein internationales
 Recht handelt.
 
- 
Denn erinnern wir uns an die Rechtfertigungsversuche 
- 
z.B. der US Administration, 
- 
als es darum ging 
- 
die Rechtmäßigkeit der Praktiken der NSA
 zu rechtfertigen.
 
- 
Präsidenten Obama hat gesagt, in seiner ersten
 Reaktion, seiner ersten öffentlichen Reaktion
 
- 
man solle nicht beunruhigt sein in den Vereinigten
 Staaten,
 
- 
denn im Wesentlichen würden ja nur die Ausländer
 überwacht,
 
- 
diejenigen, die nicht sich ständig in den
 Vereinigten Staaten aufhalten.
 
- 
Das schon diese Aussagen selbst nicht richtig
 war, wissen wir jetzt.
 
- 
Denn auch in großem Umfang wurden Metadaten
 der Telekommunikation,
 
- 
auch aus dem E-Mail Verkehr, von der NSA abgeschöpft, 
- 
und zwar auch die inneramerikanische E-Mail
 Kommunikation.
 
- 
Worauf ich aber hinaus will ist, 
- 
dass der Hinweis der amerikanischen Behörden, 
- 
man halte sich ja an das eigene Recht, 
- 
uns überhaupt nicht beruhigen kann, 
- 
denn wir sind durch dieses amerikanische Recht
 nicht geschützt.
 
- 
Wenn wir im Internet unterwegs sind,
 wenn wir Dienste nutzen,
 
- 
bei denen die Daten auf Servern in den Vereinigten Staaten 
- 
oder sonst wo auf der Welt gespeichert sind, 
- 
dann schützt uns das amerikanische Recht nicht. 
- 
Selbst dann, wenn die Daten in Deutschland
 gespeichert werden,
 
- 
schützt uns das amerikanische Recht nicht
 vor Ausspähung.
 
- 
Vielleicht das deutsche Recht 
- 
Wie effektiv das ist, darüber kann man diskutieren. 
- 
Aber ich finde es wichtig in dem Zusammenhang, 
- 
dass wir ein gemeinsames Verständnis in dieser
 Welt gewinnen, wiedergewinnen,
 
- 
dass man Rechte, Menschenrechte, nicht territorial begrenzen darf, 
- 
dass man sie nur Inländern vorbehält,
 den eigenen Staatsbürgern,
 
- 
sondern, dass das Menschenrecht
 Applaus
 
- 
sondern, dass das Menschenrecht eben ein Menschenrecht
 ist,
 
- 
das unteilbar ist, dass universal ist und
 das universal auch durchgesetzt werden muss.
 
- 
Applaus 
- 
1981 haben wir die erste verbindliche Regelung zum Datenschutz bekommen 
- 
auf internationaler Ebene. 
- 
Es war der Europarat, der eine Konvention
 zum Datenschutz verabschiedet hatte.
 
- 
Diese Europarechtskonvention wurde am 29.
 Januar 1981 verabschiedet,
 
- 
und seit einigen Jahren begehen wir den internationalen
 Datenschutztag deshalb immer am 29. Januar,
 
- 
so auch dieses Jahr. 
- 
Da finden international alle möglichen Aktivitäten statt. 
- 
Und wenn Sie in diesem Bereich selber aktiv
 werden wollen oder aktiv sind,
 
- 
dann rate ich Ihnen auch, vielleicht machen
 Sie selber was zum 29. Januar.
 
- 
Das ist der internationale Datenschutztag, 
- 
nicht nur auf Europa beschränkt. 
- 
Applaus 
- 
1995 war der nächste Schritt,
 wieder von Europa ausgehend.
 
- 
Dieses Mal von der Europäischen Gemeinschaft
 oder Europäischen Union.
 
- 
Damals hat man eine verbindliche Datenschutz
 Richtlinie verabschiedet.
 
- 
Diese Richtlinie muss durch die nationalen
 Gesetzgeber umgesetzt werden.
 
- 
Wenn ich richtig gezählt habe, 
- 
haben wir ja jetzt mittlerweile 29 Mitgliedstaaten
 der Europäischen Union
 
- 
und in allen gibt es Datenschutz-Gesetze 
- 
Und es gibt auch Kontrollstellen,
 die ihre Aufgabe - so die Richtlinie -
 
- 
in völliger Unabhängigkeit wahrzunehmen haben. 
- 
Kontrollstellen, das hört sich so ein bisschen
 unhandlich an,
 
- 
aber Ich weiß nicht, ob Datenschutzbeauftragte sich besser anhört. 
- 
Wir haben also in ganz Europa, in allen europäischen
 Staaten, Datenschutzbehörden
 
- 
seit der Umsetzung dieser Richtlinie. 
- 
Allerdings und damit haben wir es immer wieder
 zu tun
 
- 
stellt sich die Frage, ob diese Kontrollstellen
 ihre Aufgaben wirklich so wahrnehmen,
 
- 
wie sie sie wahrnehmen sollten. 
- 
Gerade im Zusammenhang mit den Snowden Veröffentlichungen 
- 
ist eine Begrenztheit dieser Richtlinie zu
 Tage getreten.
 
- 
Diese Richtlinie gilt nicht für die Behörden
 von Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte
 
- 
und schon gar nicht für Geheimdienste. 
- 
Das heißt, wir haben zwar einen europäischen
 Rechtsrahmen,
 
- 
dieser Rechtsrahmen beschränkt sich aber,
 soweit er verbindlichen ist,
 
- 
auf die Bereiche der Wirtschaft 
- 
und bestimmte staatliche Datenverarbeitungen, 
- 
die in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen
 Union fallen.
 
- 
Aber immerhin, wir haben überall in Europa
 Datenschutzgesetze,
 
- 
auch wenn sie sehr unterschiedlich sind. 
- 
Wir haben in Europa mehr als 29 Datenschutz-Behörden. 
- 
Wir haben einen europäischen Datenschutzbeauftragten 
- 
und wir haben dort, wo föderale Systeme sind
 wie die Bundesrepublik,
 
- 
eben auch Datenschutzbeauftragte unterhalb
 der Ebene des Zentralstaates.
 
- 
In Deutschland haben wir 16 oder eigentlich
 sogar 17 Landesbehörden,
 
- 
die sich um den Datenschutz kümmern. 
- 
Sie könnten natürlich fragen: warum 17? 
- 
Bayern hat zwei, 
- 
nämlich eine für den öffentlichen und eine
 für den nichtöffentlichen Bereich.
 
- 
Dazu komme ich vielleicht nachher noch mal. 
- 
Diese Datenschutzrichtlinie soll über wirksame
 Einwirkungsbefugnisse verfügen
 
- 
Z.B. soll sie die Befugnis haben, die Sperrung,
 Löschung oder Vernichtung von Daten
 
- 
oder das Verbot einer Datenverarbeitung anzuordnen. 
- 
Das heißt, es gibt durchaus deutliche Vorgaben,
 die sich aus dieser Richtlinie ergeben.
 
- 
In wie weit die umgesetzt werden, dazu komme
 ich etwas später.
 
- 
Im Jahr 2009 wurde das Recht auf Datenschutz
 auf europäischer Ebene geadelt zu einem Grundrecht,
 
- 
in Deutschland war es das schon vorher, 
- 
obwohl sie wenn sie in das Grundgesetz schauen
 dort keinen Artikel finden werden
 
- 
der überschrieben ist mit Datenschutz, 
- 
aber das Bundesverfassungsgericht hat schon
 in den 1980er Jahren
 
- 
in seinem sogenannten Volkszählungsurteil 
- 
- diejenigen die wie ich schon nicht mehr so ganz jung sind, werden sich daran vielleicht ja erinnern - 
- 
hat damals schon ein Recht auf informationelle
 Selbstbestimmung festgestellt.
 
- 
Ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, 
- 
das sich einerseits aus der Menschenwürde
 ergibt
 
- 
und andererseits aus dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit 
- 
und dieses Grundrecht ist bei uns direkt anwendbares Recht 
- 
und es darf nur eingeschränkt werden,
 aus wichtigen Gründen
 
- 
und nur - sage ich mal -
 soweit das überhaupt verhältnismässig ist
 
- 
und zwar um andere Grundrechte oder vergleichbare
 Rechtsgüter zu gewährleisten
 
- 
das macht also ein riesen Unterschied ob ein Recht ein Grundrecht ist, 
- 
oder nur in einem gültigen einfachen Gesetz steht. 
- 
Wenn man also die Rolle der Datenschutz Behörden
 vor diesem Hintergrund betrachtet,
 
- 
dann muss man sagen: ja die Datenschutz Behörden,
 die Datenschutzbeauftragten
 
- 
sind zur Gewährleistung des Grundrechts Schutzes da. 
- 
Das ist zumindest unser Anspruch, 
- 
ob uns das jeweils gelingt ist eine ganz andere
 Frage,
 
- 
das hängt vielleicht auch ein Stück damit zusammen, 
- 
das bestimmte Durchsetzungsmechanismen nicht
 so gewährleistet sind,
 
- 
wie man sich das wünschen würde. 
- 
Datenschutz ist ein verbindliches europäisches
 Grundrecht, könnte man sagen,
 
- 
die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen 
- 
muss durch unabhängige Datenschutz Behörden überwacht werden 
- 
und diese Kontrollstellen müssen entsprechende
 Eingriffsmöglichkeiten haben um das durchzusetzen.
 
- 
Das heißt gerade der letzte Punkt: 
- 
Das sind die Zähne oder die Krallen des Tigers die gebraucht werden. 
- 
Ich hatte das eben schon gesagt, 
- 
wir haben eine etwas komplizierte Kontrollstruktur in Deutschland, 
- 
Das ist jetzt mal so ein bisschen Nachhilfe
 das schadet ja gar nichts,
 
- 
ich mache es auch ganz kurz: 
- 
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
 und die Informationsfreiheit,
 
- 
also das was ich vorher war, 
- 
ist für die datenschutzrechtliche Kontrolle
 der Bundesbehörden zuständig,
 
- 
aber auch für die Kontrolle der Post und
 Telekommunikationsunternehmen.
 
- 
Während die öffentlichen Stellen der Länder
 und die sonstigen nicht öffentlichen Stellen,
 
- 
also die Unternehmen außerhalb des Bereichs
 Post und Telekommunikation
 
- 
von den Landesbeauftragten kontrolliert werden 
- 
Und in Bayern die Sonderregelung ist, das
 ist irgendwie historisch erklärbar,
 
- 
dass man dort nicht wollte,
 dass der öffentliche und der nichtöffentliche Bereich
 
- 
durch eine Behörde kontrolliert wird. 
- 
Ob das nun der Weisheit letzter Schluss ist
 weiß ich nicht, will ich auch nicht kommentieren,
 
- 
ist auch nicht zu entscheiden, 
- 
viel entscheidender ist die Frage: Sind denn
 die Datenschutz Behörden überhaupt unabhängig?
 
- 
Und dazu gibt es einige Entscheidungen die
 ganz interessant sind
 
- 
weil wir ja das Datenschutzrecht als europäisches Recht haben, 
- 
hat sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage 
- 
der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden auseinander zu setzen gehabt und zwar wiederholt. 
- 
Eine Entscheidung betraf Deutschland 
- 
und zwar schon 2010 entschied der Europäische Gerichtshof 
- 
über eine Klage gegen die mangelnde Unabhängigkeit
 der Landesdatenschutzbehörden.
 
- 
Damals waren die teilweise sogar noch in Innenministerien
 eingegliedert.
 
- 
Sie unterlagen der unzulässigen Fachaufsicht
 es wurde eine Rechtsaufsicht über sie ausgeübt.
 
- 
Rechtsaufsicht heißt das letztlich die Regierung
 bestimmte Rechtspositionen durchsetzen konnte
 
- 
ihnen gegenüber 
- 
und es bestand auch eine Dienstaufsicht. 
- 
Also sozusagen der dienstlicher Alltag, bestimmte
 Vorgaben wie der Dienst zu verrichten war,
 
- 
das wurde durch die jeweiligen Ministerien
 festgestellt.
 
- 
Der Europäische Gerichtshof kam zum Ergebnis, 
- 
dass diese Vorgaben nicht mit der europäischen Datenschutzrichtlinie zu vereinbaren sind, 
- 
weil nämlich genau diese Abhängigkeitsverhältnisse
 bestanden.
 
- 
Was danach gemacht wurde dazu komme ich gleich. 
- 
Zunächst noch einmal kurz ein Hinweis auf
 ein zweites Urteil.
 
- 
Zwei Jahre später ging es um die Unabhängigkeit
 der österreichischen Datenschutz Kommission
 
- 
und auch dort hat man festgestellt dass diese
 österreichische Datenschutz Kommission
 
- 
nicht unabhängig ist, 
- 
weil sie nämlich in das österreichische
 Bundeskanzleramt eingebunden war
 
- 
und dort auch eine unzulässige Dienstaufsicht 
- 
teilweise auch sogar eine Fachaufsicht ausgeübt wurde. 
- 
Das heißt Unabhängigkeit heißt: 
- 
keine Weisung durch irgendwelche Ministerien oder Kanzlerämter 
- 
Keine organisatorische Abhängigkeit von einem Ministerium, Personalhoheit. 
- 
Das sind die wesentlichen Aspekte. 
- 
Was ist danach geschehen? 
- 
In den Bundesländern hat man zähneknirschend
 die Datenschutzgesetz angepasst.
 
- 
Die Landesdatenschutzbehörden sind heute
 unabhängig, das kann man sagen.
 
- 
Das was bemängelt wurde vom Europäischen
 Gerichtshof ist beseitigt worden.
 
- 
Insofern ist man auf Landesebene dieser Entscheidung,
 diesem Gerichtsurteil gefolgt.
 
- 
Nun, wäre es ja eigentlich normal 
- 
Das man auch auf Bundesebene folgt, 
- 
Wie man das z.B. In Österreich auch getan
 hat.
 
- 
Die österreichische Datenschutz Kommission
 so wie sie bisher besteht, bis morgen,
 
- 
Wird es ab übermorgen nicht mehr geben 
- 
Sondern auch eine Datenschutzbeauftragte die
 auch unabhängige ist.
 
- 
Applaus 
- 
Ich finde das richtig, dass solche Schlussfolgerungen gezogen werden, 
- 
das heißt ich finde es auch bemerkenswert, 
- 
dass hier der Fortschritt aus Europa gekommen ist. 
- 
Interessanterweise ist bei dem österreichischen
 Verfahren die deutsche Bundesregierung der
 
- 
österreichischen Bundesregierung beigesprungen, 
- 
Als sogenannter Streithelfer, 
- 
was bedeutet, dass Deutschland auch gleich 
- 
mit unterlegen ist bei dem zweiten Urteil.
 Applaus
 
- 
Ich muss sagen ich habe mich darüber nicht
 geärgert!
 
- 
Applaus 
- 
Aber was ist beim Bundesbeauftragten geschehen? 
- 
Nichts! 
- 
Und das ist eigentlich ja überraschend. 
- 
Man sagte sich, die Urteile betrafen ja nur
 die Landesbehörden,
 
- 
wenn man dann auch noch ein Urteil gegen sich abbekommt von der, 
- 
was jetzt die Bundesebene anbelangt dann würde
 man da selbstverständlich natürlich umsetzten.
 
- 
Aber da das ja nur die Landesbehörden betrifft,
 sei das ja nicht so bedenklich
 
- 
und obwohl die Grundsätze gelten da ganz
 genauso
 
- 
und das interessante ist in dem Zusammenhang auch, 
- 
dass der Status des Bundesbeauftragten trotz aller Mängel 
- 
auch gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen und Postunternehmen fortbestand. 
- 
Das heißt also dieses Problem,
 tragen wir mit uns herum
 
- 
Und ich habe natürlich den Koalitionsvertrag
 der Großen Koalition gelesen,
 
- 
habe gedacht das steht doch bestimmt etwas drinn zur Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden 
- 
Und speziell auch des Bundes Datenschutzbeauftragten
 oder der Bundes Datenschutzbeauftragten
 
- 
- wie wir jetzt wissen. 
- 
Pustekuchen!
 Nichts, kein Wort steht dazu drinn!
 
- 
Wie im Übrigen auch zum Datenschutz nicht allzu viel im Koalitionsvertrag drinsteht, 
- 
Außer dass die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie jetzt umgesetzt werden solle. 
- 
Dass man sich dann aber danach dafür einsetzen will sie zu ändern. 
- 
Gelächter 
- 
Ich sagte dann schon: wäre ja eigentlich gut, 
- 
wenn man die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs 
- 
über diese Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie
 abwartet ehe man sie umsetzt,
 
- 
denn der Generalanwalt beim europäischen Gerichtshof
 Applaus
 
- 
hat ja festgestellt, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, 
- 
die ja vor Inkrafttreten des Lissabon Vertrages
 beschlossen worden ist in Europa,
 
- 
nicht mit dem Vertrag von Lissabon, 
- 
nicht mit dem Grundrecht auf Datenschutz in der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar ist. 
- 
Na ja jetzt scheint man im politischen Bereich
 darüber zu diskutieren,
 
- 
in welcher Reihenfolge man vorgeht. 
- 
Aber das Entscheidende ist doch, 
- 
brauchen wir wirklich eine solche anlasslose massenweise Speicherung von personenbezogenen Daten? 
- 
Ich meine nicht! 
- 
Applaus 
- 
Interessant ist auch das ja bei der Diskussion
 über die Vorratsdatenspeicherung,
 
- 
gerade diejenigen die für die Vorratsdatenspeicherung
 eintreten sagen,
 
- 
Wir müssen das ja umsetzen was aus Europa kommt, 
- 
sonst könnte ja auch ein Bußgeld Deutschland
 blühen.
 
- 
lautes "ooohhhhh" im Publikum 
- 
Interessant ist, das dieselben Leute,
 exakt dieselben Leute sagen,
 
- 
aber die Datenschutzrichtlinie müssen wir
 nicht Wort für Wort umsetzen.
 
- 
leichtes Gelächter 
- 
Irgendwie ist das nicht ganz logisch. 
- 
Da ist irgendwo der Wurm drin. 
- 
Ich würde mich freuen wenn man die Grundrechte
 ernst nimmt,
 
- 
wenn man auf die Vorratsdatenspeicherung verzichtet 
- 
Und zwar auf europäischer Ebene 
- 
Und wenn man die Datenschutz Behörden stärkt 
- 
Auch ohne dass dazu jetzt eine zusätzliche
 europäische Gesetzesänderung erfolgt.
 
- 
Applaus 
- 
Lassen Sie mich ein paar Worte noch mal sagen
 zum Thema Gebiss.
 
- 
Gelächter 
- 
Also ich habe meine Zähne noch, 
- 
aber das ist jetzt eine ganz persönliche Botschaft, 
- 
Details werde ich jetzt allerdings auch nicht nennen: 
- 
Ja was können jetzt eigentlich die Datenschutzbehörden? 
- 
Können die denn überhaupt irgend jemandem weh
 tun?
 
- 
Naja, manchmal schon. 
- 
Die Landes Datenschutzbeauftragten können
 seit einigen Jahren einiges machen,
 
- 
sie können z.B. Bußgelder verhängen, bis
 zum 300 000 € in Deutschland.
 
- 
Kann man sagen 300 000 ist nicht so richtig viel, 
- 
verglichen mit Milliarden Umsätzen und Gewinnen
 die in bestimmten Bereichen gemacht werden,
 
- 
aber immerhin und es gab aus schon Fälle, 
- 
in denen Landesbeauftragte kumulierte Bußgelder verhängt haben. 
- 
Das kann dann durchaus schon einmal weh tun. 
- 
Vielleicht ein Fall auf den ich da hinweisen kann:
 Lidl, sie erinnern sich?
 
- 
Der große Konkurrent von Aldi, sie alle haben da schon einmal eingekauft, ich auch. 
- 
Naja vielleicht nicht alle. 
- 
Jedenfalls war Lidl ein Unternehmen das massiv gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen hatte 
- 
und dieses Unternehmen hatte nun um zu vermeiden
 Betriebsräte einsetzen zu müssen,
 
- 
nach dem Betriebsverfassungsgesetz. 
- 
Das Unternehmen so strukturiert, dass es ganz
 viele kleine Lidls gibt
 
- 
und die Datenschutz Behörden haben das freudige
 aufgegriffen und haben dann gesagt
 
- 
na ja alle diese kleinen Lidls kriegen jetzt
 ein Bußgeld.
 
- 
Dann sind dann doch ein paar Millionen zusammengekommen. 
- 
Applaus 
- 
Also sie sehen auch bei amtlichen Datenschützern
 sind Reste von Kreativität noch vorhanden.
 
- 
Gelächter
 Applaus
 
- 
Rechtswidrige Datenverarbeitung darf untersagt
 werden.
 
- 
Ich finde das ist ein ziemlich weitgehender
 Eingriff,
 
- 
Den die Landesbeauftragten hier haben. 
- 
Ich habe ja ganz bewusst gesagt die Landesbeauftragten, 
- 
ja was kann denn der Bundesbeauftragte gegenüber den 
- 
Post und Telekommunikationsunternehmen machen? 
- 
Keine Bußgelder verhängen! 
- 
Und er kann rechtswidrige Datenverarbeitung nicht untersagen aber 
- 
er kann - oder sie kann - die Bundesnetzagentur darum bitten. 
- 
Das reicht nicht aus! 
- 
Wir brauchen wirklich wirksame Methoden zur
 Durchsetzung von Datenschutzvorgaben!
 
- 
Applaus 
- 
Das Europäische Parlament hat hierzu einen
 sehr interessanten Vorschlag entwickelt,
 
- 
es gibt einen Entwurf der Europäischen Kommission,
 das Parlament ist darüber hinaus gegangen,
 
- 
es soll da auch die Möglichkeit geben, das Datenschutzverstöße 
- 
mit bis zu 100 Millionen € 
- 
Oder fünf Prozent des Weltjahresumsatzes
 geahndet werden.
 
- 
Applaus 
- 
Ich finde das ist schon eine etwas andere Hausnummer, 
- 
als die maximal 300 000 über die die deutschen Datenschutzbehörden derzeit 
- 
ggf. ein Bußgeld verhängen können. 
- 
Das heißt jetzt natürlich überhaupt nicht das gleich 100 Millionen € 
- 
bei einem Datenschutzverstoß verhängt werden, 
- 
das sind sehr schwere, schwerwiegende, nachhaltige
 Datenschutzverstöße.
 
- 
Wenn so was aber geschieht, dann tut das richtig
 weh.
 
- 
Es geht ja nicht darum Herrn Schäuble 
- 
oder einem anderen Finanzminister da Geld
 in die Kassen zu spülen,
 
- 
sondern deutlich zu machen das man auch anders kann. 
- 
Und ich finde das ist ein entscheidender Punkt, 
- 
das nicht die Datenschutzbehörden oder Datenschutzbeauftragten einsame Rufer in der Wüste sind, 
- 
Sondern, dass sie entsprechend auch Zähne
 zeigen können.
 
- 
Applaus 
- 
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich
 komme zu meinem letzten Punkt:
 
- 
Wie ist eigentlich das Verhältnis von Datenschutzbehörden
 zur Zivilgesellschaft?
 
- 
Also ich denke eines muss klar sein, 
- 
die Datenschutzbehörden sind nicht wirklich
 Teil der Zivilgesellschaft
 
- 
sie sind offizielle Behörden, es sind Aufsichtsbehörden, 
- 
es sind Kontrolleure, 
- 
aber sie haben den Auftrag Grundrechte zu
 schützen,
 
- 
dadurch das sie Behörden und nicht öffentliche Stellen kontrollieren. 
- 
Sie haben also ein durchaus anderes Verständnis
 als der Chaoscomputer Club,
 
- 
oder Datenschutz NGOs, aber gleichwohl das
 schließt ja nicht aus,
 
- 
dass man in bestimmten Bereichen durchaus die Dinge sehr ähnlich sieht 
- 
oder auch zusammen arbeitet. 
- 
Sie schreiben auch keine Gesetze. 
- 
Das ist auch manchmal ein Missverständnis, 
- 
dass man sagt 
- 
- ich hab immer wieder solche Anfragen bekommen,
 auch jetzt noch, nach meinem Ausscheiden -
 
- 
warum bestimmte Dinge nicht so laufen wie
 man sie sich eigentlich wünschen würde.
 
- 
Da würde ich sagen: ja ich bin ja auch unglücklich
 über manches,
 
- 
aber als Kontrolleur kann ich nur das durchsetzen
 was im Gesetz steht.
 
- 
Ich kann die Gesetze nicht ändern. 
- 
Sie müssen auch die andere Seite hören, 
- 
das ist auch ein ganz wichtiger rechtsstaatlicher Grundsatz. 
- 
Eine NGO, eine pressure group, eine Lobby-Gruppe
 für den Datenschutz kann sehr einseitig sein.
 
- 
Datenschutzbehörden müssen die andere Seite
 immer sehen.
 
- 
Sie müssen auch gegenteilige, konkurrierende
 Interessen mit im Blick haben.
 
- 
Das gehört zu dieser Konstruktion dazu. 
- 
Aber gleichwohl, sie können für Transparenz
 sorgen,
 
- 
- jedenfalls so weit sie nicht an formelle
 Geheimhaltungsregeln gebunden sind -
 
- 
und ich rate ihnen: lesen sie mal Datenschutzberichte. 
- 
Der Landesdatenschutzbeauftragten,
 des Bundesbeauftragten,
 
- 
der Kolleginnen und Kollegen in den anderen europäischen Staaten, 
- 
aus Australien, aus Kanada, überall können sie sehr interessante Erkenntnisse daraus gewinnen. 
- 
Das ist eine Quelle auch für die Zivilgesellschaft, 
- 
für Argumente, für Fakten die man ansonsten so komprimiert 
- 
und auch kompetent nicht aufgeschrieben sieht. 
- 
Und wir beteiligen uns - oder wir - ich bin
 ja gar nicht mehr dabei,
 
- 
sie beteiligen sich auch an der öffentlichen
 Debatte,
 
- 
mehr oder minder, ich finde das richtig. 
- 
Lassen sie mich zum Schluss kommen, 
- 
Datenschutz halte ich für viel zu wichtig
 um sie Behörden zu überlassen.
 
- 
Applaus 
- 
Das habe ich auch schon gesagt als ich noch Datenschutzbeauftragter war. 
- 
immer noch Applaus 
- 
Ich finde, das sollte unsere Maxime sein, 
- 
und insofern glaube ich auch, 
- 
dass es so etwas wie eine Zusammenarbeit, 
- 
mehr als eine friedliche Koexistenz durchaus eine gleichgerichtete Aktivität geben kann, 
- 
innerhalb und ausserhalb, das wäre der öffentliche
 Datenschützer.
 
- 
Vielen Dank! 
- 
lauter Applaus 
- 
Herald: Peter Schaar! 
- 
immer noch Applaus 
- 
Pfiffe
 Applaus
 
- 
Applaus 
- 
Schaar: Standing ovations sind toll, aber... 
- 
weiter Applaus 
- 
Herald: Ja, danke Leute..
 Applaus
 
- 
Schaar: Ja, vielen Dank, hatte ich noch nie
 ehrlich gesagt, standing ovations ...
 
- 
Gelächter 
- 
Schaar: ... irgendwas muss ich jetzt richtig
 gemacht haben.
 
- 
Gelächter 
- 
Herald: Scheint so, wir haben noch eine kleine
 Fragerunde,
 
- 
wenn ihr Fragen stellen möchtet, 
- 
die Mikros stehen hier unten, 
- 
stellt euch drann, 
- 
ich werde euch dann dementsprechend aufrufen. 
- 
Fangen wir gleich mit der Eins z.B. an. 
- 
Frage: Ja, vielen Dank. 
- 
Es stand vorhin auch auf einer Folie, 
- 
die Veranlassung Daten zu löschen ist ein der Kompetenzen 
- 
im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen
 des Guardian kam ja auch so etwas,
 
- 
dass der Geheimdienst veranlasste, dass da
 Daten gelöscht werden,
 
- 
das wurde zwar per Foto dokumentiert, 
- 
aber es gab natürlich Backups, 
- 
weshalb die Löschung relativ witzlos ist. 
- 
Die Frage ist, wie wird denn eigentlich sicher gestellt, dass Daten wirklich gelöscht sind. 
- 
Gerade Firmen fertigen natürlich Backups
 an.
 
- 
Wann gelten Daten als gelöscht? 
- 
Schaar: Also Datenschutz: gelten dann als gelöscht, 
- 
wenn sozusagen sie in der Reihe in der entsprechenden Verwendung überall 
- 
auch Backups gelöscht sind, 
- 
und zwar nicht nur logisch gelöscht sondern
 physikalisch gelöscht,
 
- 
so, dass man sagen muss die Latte für die
 Löschung hängt ziemlich hoch.
 
- 
Darüber muss man sich klar sein. 
- 
Wie das praktisch durchzusetzen ist, darüber
 gibt es viel Streit.
 
- 
Denken sie z.B. an das deutsche Erfolgsprodukt
 SAP
 
- 
das erst seit kurzem überhaupt eine datenschutzmäßig korrekte Löschung ermöglicht. 
- 
Ob es denn geschieht ist eine andere Frage. 
- 
Natürlich ist das Thema löschen und vergessen
 von digitalen Daten ein rießiges Problem.
 
- 
Angesichts der Tatsache, dass Daten beliebig
 kopiert werden können.
 
- 
Als Rechtsvorgabe gibt es das 
- 
und gegenüber den Stellen die verantwortlich
 sind kann man das sicher auch durchsetzen.
 
- 
Inwieweit man es gegenüber Nachrichtendiensten
 wirklich durchsetzen kann,
 
- 
das ist eine andere Frage. 
- 
Manchmal würde ich ja - und das fand ich
 sehr interessant -
 
- 
diese Löschungsvorgabe auch als Vorwand genommen
 sich nicht auf die Finger schauen zu lassen.
 
- 
Als - sie erinnern sich- jedenfalls die deutschen
 Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
 
- 
als diese rechtsterroristische Zelle NSU aufflog 
- 
gab es Löschtage in verschiedensten Landesämtern
 für Verfassungsschutz
 
- 
und beim Bundesamt für Verfassungsschutz 
- 
und wie wurde es begründet? 
- 
Es sei ihnen eingefallen, dass man ja an Datenschutzregeln gebunden sei. 
- 
Gelächter 
- 
Ich habe dem übrigens widersprochen 
- 
weil, auf Bundesebene hatten wir tatsächlich
 die Situation,
 
- 
weil ich mich ja mit strikten Löschungsregelungen beim Verfassungsschutz 
- 
ja gar nicht durchgesetzt hatte und trotzdem gelöscht wurde. 
- 
Gelächter
 Applaus
 
- 
Da wurde gesagt, man hätte mir ja einen Gefallen tun wollen, 
- 
lautes Gelächter
 Applaus
 
- 
Also so geht's nicht sage ich mal... 
- 
Applaus 
- 
aber ich finde Datenlöschung ist nach wie vor ein Thema, 
- 
aber es wird immer schwieriger durchsetzbar. 
- 
Herald: Dann bitte ein bis zwei Fragen aus
 dem Internet?
 
- 
Signal Engel: Aus dem Internet haben wir fünf Fragen, 
- 
vorab erst mal den Hinweis "Danke für zehn
 Jahre gute Arbeit" die vorherrschende Meinung.
 
- 
Applaus
 Sie sind ein guter Mann.
 
- 
Applaus 
- 
So die erste Frage in Anbetracht der Sichtweisen ihrer Nachfolgerin: 
- 
denken sie, dass ein Posten des Datenschutzbeauftragten 
- 
sich mit der Befürwortung der Vorratsdatenspeicherung vereinbaren lässt? 
- 
Gelächter und Applaus 
- 
Schaar: Also ich werde mich hier zu meiner
 Nachfolgerin nicht äußern.
 
- 
Ich bitte da um Verständnis für. 
- 
Herald: Kurz zwischendurch für die die nachrücken, 
- 
bitte setzt euch gleich hin, bleibt nicht stehen, 
- 
für die wo noch Plätze frei sind, 
- 
bitte dann mal die entsprechenden Leute 
- 
mit Handzeichen auf sich aufmerksam machen 
- 
damit der Saal vernünftig gefüllt wird. 
- 
Dann bitte jetzt von der drei. 
- 
Frage: Sie hatten anfangs gesagt sie wollten nicht so viel 
- 
oder generell etwas über die letzten Jahre ihrer Arbeit erzählen
 - das sei sehr langweilig -
 
- 
ich glaube so langweilig ist das gar nicht. 
- 
Wie kann man sich die Praxis vorstellen, wenn sie nicht diese Befugnisse hatten, 
- 
also wenn die Landesbeauftragten für Datenschutz
 mehr Befugnisse hatten als sie
 
- 
oder mehr Hebel als sie, um z.B. Busgelder
 zu verleihen.
 
- 
Haben sie sich öfters, sage ich mal die Zähne ihrer Kollegen ausgeliehen um zu zubeißen? 
- 
Schaar: Also das ist ja sehr schwierig 
- 
weil wir ja unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche haben. 
- 
Es gibt nur ganz wenige Bereiche wo beide Behördentypen, sage ich mal, 
- 
Landesebene und Bundesebene gleichermaßen zuständig sind, 
- 
nämlich dort wo noch ehemalige Beamte in
 Privatunternehmen tätig sind,
 
- 
denken sie an die Bahn, 
- 
da gab es früher ja Bahnbeamte 
- 
und es gibt sogar immer noch heute Bahnbeamte. 
- 
Für die wäre ich dann immer noch zuständig, 
- 
während der Landesbeauftragte aus Berlin
 für den wirtschaftlichen Betrieb
 
- 
und für die Angestellten dort zuständig ist. 
- 
Nein. So kann das leider nicht gehen, 
- 
das macht die Sache nur zäher. 
- 
Wir hatten tatsächlich Konflikte mit der
 Bundesnetzagentur.
 
- 
Als es z.B. um die Frage ging, 
- 
müssen Telefonunternehmen, als es die Vorratsdatenspeicherung noch gab, 
- 
die gespeicherten Daten den Betroffenen geben? 
- 
Weil es ja ein Auskunftsrecht gibt. 
- 
Da habe ich gesagt: das muss geschehen! 
- 
Ich habe die europäische Kommission gefragt:
 Seht ihr das genauso?
 
- 
Die europäische Kommission hat gesagt: 
- 
Ja das Auskunftsrecht gilt auch für diese Daten. 
- 
Die Bundesregierung war der Auffassung das gilt nicht. 
- 
Dementsprechend war es nicht möglich meinerseits
 Unternehmen zu verpflichten
 
- 
auch unter Busgeldandrohung 
- 
diese Vorratsdaten heraus zu geben. 
- 
Es gab dann allerdings Rechtsstreitigkeiten, 
- 
so dass dann letztlich zumindest die Telekom solche Daten heraus gegeben hatte. 
- 
Das war ein rießen Problem. 
- 
Ansonsten bedeutet das ja immer, 
- 
dass man immer wieder sozusagen bohren muss, 
- 
nochmal Überzeugungsarbeit leisten muss, 
- 
auch der Weg über die Öffentlichkeit ist sicherlich ein Weg 
- 
den ich in diesem Zusammenhang gewählt habe. 
- 
Herald: Gut, dann von der Zwei die nächste Frage bitte? 
- 
Frage: Generell ist ja die Frage... 
- 
die jeweiligen Datenschutzbehörden werden ja von ihren jeweiligen Regierungen bestimmt, 
- 
in wie weit ist das sogesehen problematisch, 
- 
wenn Datenschutzbeauftragten von einer Regierung gestellt werden und bestimmt werden, 
- 
dass die möglichst in deren Sinne natürlich handeln? 
- 
Wie weit ist aus ihrer Sicht überhaupt dieser
 Gestaltungsspielraum?
 
- 
Wir haben ja wie gesagt jetzt gerade die Diskussion 
- 
über die neue Bundesdatenschutzbeauftragte kurz angeklungen 
- 
- aber das jetzt mal aussen vor gelassen - 
- 
wie weit ist überhaupt der Spielraum der Datenschutzbehörden 
- 
im Sinne ihrer jeweiligen Regierungen, 
- 
also Landesregierungen, Bundesregierungen zu agieren 
- 
und wie weit sind sie eigentlich wirklich
 an das Gesetz dann wieder gebunden?
 
- 
Wie viel Spielraum sehen sie darin? 
- 
Schaar: Also erster Punkt, es ist ein Dilemma, eines das aus meiner Sicht nicht lösbar ist, 
- 
dass letzlich die politischen Mehrheitsverhältnisse auch über diese Personalentscheidung entscheiden, 
- 
wie im übrigen auch beim Bundesverfassungsgericht. 
- 
Also das heißt es ist nicht die Regierung alleine, 
- 
sondern es ist ja das Parlament das wählt, 
- 
aber die Mehrheitsverhältnisse spiegeln sich da wieder. 
- 
Ich sehe da auch wirklich keine Möglichkeit
 davon abzuweichen.
 
- 
Das ist ein Stückchen problematisch, 
- 
aber wie soll man es anders machen, 
- 
soll man es Auswürfeln, soll man Experten beauftragen die auszuwählen... 
- 
Ich bin da eher skeptisch bei solchen Lösungen, 
- 
aber es gibt zwei Aspekte die ganz wichtig sind: 
- 
Einmal betrifft es die Frage der Amtszeiten, 
- 
da denke ich, dass diese Regelung die wir haben auf Bundesebene 
- 
mit diesen zwei Amtszeiten oder überhaupt 
- 
mit diesen Wiederwahlmöglichkeiten fragwürdig ist. 
- 
Da wäre mir eine Regelung wie wir sie beim
 Bundesverfassungsgericht haben lieber,
 
- 
wo gesagt wird die werden für 12 Jahre gewählt 
- 
und können nicht wieder gewählt werden. 
- 
Zumindest für diese erste Amtszeit schwebt über einem als Betroffenen als Amtsinhaber 
- 
natürlich immer das Damoklesschwert der nicht-Wiederwahl. 
- 
Das ist der eine Aspekt dabei. 
- 
Zweiter Aspekt ist, es kommt auch darauf an, 
- 
die Datenschutzbeauftragten wirklich unabhängig zu machen und nicht abhängig zu lassen 
- 
von Personalentscheidungen z.B. irgend eines Ministeriums 
- 
oder von fachlichen oder rechtlichen Weisungen. 
- 
Das darf es nicht geben, nicht einmal als Möglichkeit. 
- 
Deshalb: Unabhängigkeit ist ganz essentiell. 
- 
Applaus 
- 
Herald: So die nächste Frage dann bitte wieder
 aus dem Internet:
 
- 
Signal Engel: Ja dann nehme ich mal eine Frage
 die aus dem Twitter kam:
 
- 
Wieso gab es eigentlich keine Konsequenzen
 aus der Staatstrojaner-Affäre
 
- 
während sie im Amt waren? 
- 
Schaar: Ich habe ja jedenfalls dem Bundestag darüber einen Bericht erstattet. 
- 
Auf welchen Wegen auch immer - der war ja
 vertraulich oder geheim gestempelt -
 
- 
ist der ja ins Internet gelangt, 
- 
Gelächter 
- 
Ich kann dazu nicht jetzt sagen ob das jetzt der echte Bericht war, 
- 
aber... 
- 
Applaus 
- 
.. die Abgeordneten sind darüber informiert worden. 
- 
Welche Konsequenzen daraus dann zu ziehen sind im Bezug auf die Gesetzgebung, 
- 
welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind auf - sage ich mal - die behördliche Praxis, 
- 
das kann ein Datenschutzbeauftragter nicht entscheiden. 
- 
Vielleicht noch ein Hinweis zur Durchsetzungsmöglichkeit gegenüber öffentlichen Stellen, 
- 
das habe ich jetzt gar nicht erwähnt: 
- 
Gegenüber öffentlichen Stellen können die
 Landesbeauftragten und auch der Bundesbeauftragte
 
- 
nur Beanstandungen aussprechen, 
- 
das ist vielfach geschehen, auch in diesem Fall. 
- 
So eine Beanstandung ist aber nichts weiter als sage ich mal eine formalisierte Kritik, 
- 
zu der sich das beanstandete Ministerium äußern muss. 
- 
Mir ist das gerade beim Innenminister letztens
 wieder passiert,
 
- 
dass dann gesagt wurde: "Nein, die Beanstandung ist nicht berechtigt". 
- 
Das heißt Durchsetzungsmöglichkeiten bestehen insoweit nicht. 
- 
Da wird auch darüber diskutiert 
- 
in wie weit im Rahmen der europäischen Datenschutzreform die Datenschutzbehören 
- 
auch gegenüber öffentlichen Stellen 
- 
bessere Durchsetzungsmöglichkeiten bekommen
 sollen.
 
- 
Ich würde mir das ja wünschen. 
- 
Applaus 
- 
Herald: So dann bitte nochmal für die, die gerade den Raum betreten haben: 
- 
Bitte geht aus den Gängen raus, 
- 
bitte geht aus den Türen raus, 
- 
setzt euch hin, es sind noch Plätze frei. 
- 
Dann bitte die die Eins jetzt weiter. 
- 
Frage: Ja, Herr Schaar, sie sind ja jetzt
 erst einmal fertig..
 
- 
Schaar: Fix und!
 Gelächter
 
- 
Frage: .. und haben sich einen ganz guten Ruf erarbeitet. 
- 
Mich würde interessieren: 
- 
Wie werden sie den nutzen, was ist ihre Agenda 2014? 
- 
Gelächter 
- 
Schaar: Ja also ich.. das ist sicher nicht Personen bezogen... 
- 
sie erzählen es aber nicht weiter? 
- 
Frage: Nein, nein, nein, das bleibt unter
 uns!
 
- 
Gelächter 
- 
Schaar: Also als erstes habe ich vor ein Buch
 zu schreiben
 
- 
und zwar über die Hintergründe der Snowden-Affäre, 
- 
auch über den Umgang bei uns damit, 
- 
auch über den technischen Umgang. 
- 
Applaus 
- 
Dann habe ich - ich sage das jetzt nochmal ganz deutlich - ehrenamtlich einen Vorsitz 
- 
an einer kleinen europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz übernommen 
- 
und dann halte ich auch den ein oder anderen Vortrag, 
- 
hier beispielsweise. 
- 
Applaus 
- 
Auch das mache ich allerdings ehrenamtlich. 
- 
Applaus 
- 
Herald: So dann bitte von der Zwei 
- 
Frage: Zur österreichischen Datenschutzkomission eine kleine Ergänzung 
- 
weil mit einem OGH-Gerichtsurteil festegestellt wurde, 
- 
dass die österreichische Datenkomission in ihrer Form 
- 
die sie dem Bundeskanzleramt untersteht 
- 
illegal ist weil sie nicht frei agieren kann 
- 
und demzufolge jetzt zur Datenschutzbehörde umfirmiert wird: 
- 
In Österreich gab es den Fall, 
- 
dass über 350 Ärzte ein Marktforschungsunternehmen und Krankenhäuser 
- 
Patientendaten und Medikamentenverschreibungen weiter verkauft haben. 
- 
Die Datenschutzkomission hat diesen Fall mit Bericht von heute im Standard, 
- 
einer österreichischen Tageszeitung, eingestellt 
- 
und es ist nicht nur aufgrund diesen Falles zu befürchten, leider, 
- 
dass die Datenschutzkomission als zahnloser Papiertiger 
- 
mit der Datenschutzbehörde eher in einer Lolcat aufgeht. 
- 
Schaar: Also da kann ich jetzt nichts zu sagen, 
- 
das ist ein Beitrag, den wir alle zur Kenntnis nehmen müssen, 
- 
vielleicht bedauernd. 
- 
Herald: Okay, dann bitte die Drei. 
- 
Frage: Wissen sie von einem anhängigen Verfahren 
- 
gegen die Praxis zur Stellung des Bundesdatenschutzbeauftragten 
- 
vor dem europäischen Gerichtshof? 
- 
Schaar: Es ist meines Wissens so, dass auch
 eine Beschwerde vorliegt bei der Komission,
 
- 
die genau diese Stellung des Bundesbeauftragten betrifft. 
- 
Meines Wissens ist die aber noch nicht beim EuGH gelandet. 
- 
Es kann auch sein, dass es schon weiter gegangen ist, 
- 
ich habe da jetzt nicht den letzten Stand. 
- 
Ich gehe davon aus, dass wenn da sich nichts ändert 
- 
es zu einem entsprechenden formellen Verfahren kommen wird. 
- 
Frage: Danke. 
- 
Herald: So, dann die nächste Frage wieder
 aus dem Internet bitte?
 
- 
Signal Engel: Ja, die nächste Frage die ich
 hier habe:
 
- 
Sind die Datenschutzbehörden denn nicht vorwiegend ein Placebo 
- 
um zu sagen zu können: wir haben da jemanden
 der sich darum kümmert?
 
- 
Aber sie werden halt komplett ignoriert, 
- 
wenn es um staatliche Interessen geht? 
- 
Schaar: Also erst mal würde ich sagen 
- 
Placebo oder zahnloser Tiger ist nicht so
 ein rießen Unterschied.
 
- 
Das ist natürlich ein rießen Problem, dass man sagt: 
- 
man hat ja jemanden der sich darum kümmert. 
- 
Dass da eine gewisse Beruhigung eintritt. 
- 
Das ist aber natürlich bei allen rechtsstaatlichen
 Institutionen so,
 
- 
dass ist auch beim Bundesverfassungsgericht so, 
- 
so dass man sagen muss, das spricht eigentlich nicht gegen die Institution, 
- 
aber gegen ein System bei dem den Datenschutzbehörden
 eben diese Befugnisse vorenthalten werden,
 
- 
deshalb brauchen sie sie eben. 
- 
Applaus 
- 
Herald: So, die nächste Frage dann bitte
 von der Drei?
 
- 
Frage: Bei der IP Datenspeicherung bei Flatrates wurde ja 
- 
soweit ich weiß von ihrer Behörde auch gesagt, 
- 
dass die Provider das über eine Dauer von 7 Tagen, 
- 
dass das gedulded wird, oder als OK angesehen wird, 
- 
obwohl im Gesetz eigentlich relativ klar drinn steht, 
- 
dass sie sowas nicht machen sollten. 
- 
Warum wurde das so gedulded und erlaubt 
- 
und nicht gesagt, hier IPs dürfen nicht gespeichert
 werden bei Flatrates
 
- 
womit die ganzen Abmahngeschichten z.B. erledigt
 gewesen wären?
 
- 
leichter Applaus 
- 
Schaar: Sie sagen, dass steht in dem Gesetz so genau drinn, 
- 
da steht drinn unverzüglich zu löschen. 
- 
Unverzüglich ist ein ausdeutbarer unbestimmter
 Rechtsbegriff,
 
- 
wo man dann sagen muss, 
- 
was heißt das ohne - sage ich mal - schuldhaftes verschulden. 
- 
Wir waren in der Situation uns genau ein Bild zu machen, 
- 
auch im Gespräch mit den Providern, 
- 
für welche Zwecke sie diese Daten speicherten 
- 
und es wurde - sage ich mal - glaubhaft versichert, 
- 
dass ohne entsprechende Möglichkeiten zur temporären IP Adressenspeicherung 
- 
extreme Sicherheitsverstöße nicht aufgedeckt, nicht entdeckt werden könnten. 
- 
Das war nach unserem Verständnis mit der
 Rechtslage in Übereinstimmung.
 
- 
Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis im
 Übrigen für rechtmäßig erklärt,
 
- 
so dass es höchst richterlich festgestellt
 ist,
 
- 
dass diese Position die meine Behörde und
 die ich da eingenommen habe
 
- 
der Rechtslage entspricht. 
- 
Insofern kann man damit unzufrieden sein, 
- 
aber das ist so ein Punkt wo man sagen kann, 
- 
da hat man unterschiedliche Sichtweisen. 
- 
Wir müssen die andere Seite hören. 
- 
Wir können nicht einfach sagen wie wir es gerne hätten, 
- 
sondern wir müssen Recht auslegen 
- 
und dabei gegebenenfalls auch bestimmte Ergebnisse akzeptieren, 
- 
die uns nicht so richtig passen. 
- 
Allerdings hat das dazu geführt, 
- 
dass faktisch die IP Adresspeicherung bei
 vielen Unternehmen
 
- 
sehr stark eingeschränkt worden ist. 
- 
Das muss man dabei auch sehen. 
- 
Frage: Vielen Dank. 
- 
Applaus 
- 
Herald: So dann die Eins bitte? 
- 
Frage: Herr Schaar, sie wollten zu ihrer Nachfolgerin ja nichs sagen, 
- 
aber seien sie so freundlich, 
- 
schärfen sie ein bisschen unsere Sinne. 
- 
Was würden sie ihr mit auf den Weg geben, 
- 
wo würden sie sagen, 
- 
wo sind die häufigsten oder die krassesten Brennpunkte.. 
- 
Gelächter 
- 
..die zu bearbeiten sind? 
- 
Schaar: Also unabhängig, wie gesagt von dieser Personalentscheidung, 
- 
liegt es finde ich auf der Hand, 
- 
dass die europäische Datenschutzreform die entscheidende Baustelle im Augenblick ist. 
- 
Da hat die Komission, die europäische Komission einen Vorschlag der recht ambitioniert ist 
- 
auf den Tisch gelegt. 
- 
Das europäische Parlament hat sich zusammen gerauft 
- 
nach einer sehr intensiven und kontroversen Diskussion. 
- 
Finde ich, mit einem beachtlichen Ergebnis. 
- 
Aber der Rat, der Rat der Minister der Regierungen 
- 
hat sich festgebissen 
- 
und leider ist es so, 
- 
dass Deutschland da auch nicht zu den treibenden Kräften 
- 
für einen Erfolg bisher hervorgetreten ist, so als treibende Kraft. 
- 
Da denke ich wäre eine klare Positionierung 
- 
der Datenschutzbehörden in Bund und Ländern 
- 
weiterhin erforderlich. 
- 
Zweiter Punkt trifft den Beschäftigten-Datenschutz: 
- 
Da lese ich im Koalitionsvertrag: 
- 
wenn die europäische Regelung nicht kommt, 
- 
dann will man einen Beschäftigtendatenschutzgesetz ins Auge fassen. 
- 
Da muss ich mal sagen, man sollte vielleicht auch mal in diese Regelung, 
- 
die auf europäischer Ebene vorgeschlagen wird rein kucken. 
- 
Selbst wenn es einen europäisches Regelungswerk gibt, 
- 
dann bleibt Raum für ein deutsches Beschäftigtendatenschutzgesetz. 
- 
Ich kann überhaupt nicht verstehen weshalb die Bundesregierung 
- 
das nicht in Angriff nehmen will. 
- 
Applaus 
- 
Der Beschäftigten-Arbeitnehmerdatenschutz
 ist finde ich ein ganz wichtiges Thema,
 
- 
weil wenn man in diesem Bereich, 
- 
im IT-Bereich aber überhaupt auch mit IT beschäftigt ist 
- 
- und das sind wir im Prinzip alle - und zwar
 nicht nur die hier sitzenden,
 
- 
sondern auch diejenigen die gar nicht 
- 
technologisch sehr orientiert sind. 
- 
Dann ist man der Überwachung auch der heimlichen Überwachung sehr schnell und sehr stark ausgesetzt. 
- 
Das muss ganz dringend begrenzt werden. 
- 
Ich denke diese beiden Felder sind für mich jetzt entscheidend, 
- 
denn der dritte Punkt ist natürlich die Frage 
- 
wie geht es weiter mit der geheimdienstlichen Überwachung. 
- 
Ist es denn richtig, dass der BND wie die NSA im Ausland 
- 
sich nicht an rechtliche Grenzen gebunden fühlt? 
- 
Applaus 
- 
Das kann doch nicht auf Dauer aufrecht erhalten werden, 
- 
wenn wir ein menschenrechtliches Datenschutzverständnis haben. 
- 
Frage: Ok, vielen dank, ich denke wir werden
 das hier im Auge behalten.
 
- 
Gelächter 
- 
Herald: Danke dir, jetzt bitte die nächste
 Frage wieder aus dem Internet?
 
- 
Signal Engel: Ich muss gerade mal überlegen wie sich sie anderes formuliere. 
- 
Ich lese einfach mal so vor wie sie hier kommt: 
- 
Mich würde ja interessieren ob er glaubt, 
- 
dass Datenschutz besser durchgesetzt werden könnte, 
- 
wenn der wettbewerbsrechtlich von Konkurrenten
 verfolgt werden könnte?
 
- 
Schaar: Naja das ist ja generell dieser zivilrechtliche Aspekt. 
- 
Ich bin bei diesen zivilrechtlichen Datenschutzlösungen ganz skeptisch. 
- 
Einerseits würde dann Datenschutz zum Bestandteil von Wirtschaftsrecht 
- 
und wenn sich dann eine Allianz bildet von Konkurrenten 
- 
die sich gegen Datenschutzrecht wenden 
- 
und das nicht durchsetzen wollen, 
- 
dann ist die Sache im Grunde genommen nicht wirklich zu begrenzen. 
- 
Das kann es eigentlich nicht sein, 
- 
wir brauchen klare gesetzliche Regeln. 
- 
Es gibt auch den Vorschlag so etwas wie den Schadensersatz bei Datenmissbrauch zu verbessern. 
- 
Ich habe nichts dagegen, 
- 
aber wenn das gestellt wird gegen ein Modell einer Datenschutzaufsicht, 
- 
halte ich es für falsch. 
- 
Das würde im Prinzip bedeuten, dass man so
 lange Datenschutzverstöße hin nehmen muss,
 
- 
bis man dann vor Gericht Recht erhält. 
- 
Das kann eigentlich nicht Sinn der Sache sein,
 das führt auch dazu,
 
- 
dass diejenigen die nicht engagiert sind, 
- 
die nicht rechtskundig sind, 
- 
die nicht die Power auch aufbringen vor Gericht zu gehen, 
- 
dann immer Leer ausgehen. 
- 
Das kann es nicht sein. 
- 
Also ich bin der Auffassung, 
- 
wenn man vom Datenschutz als Menschenrecht ausgeht, 
- 
dann brauchen wir auch klare rechtliche Vorgaben, 
- 
nicht nur auf nationaler Ebene. 
- 
Applaus 
- 
Herald: So nochmal ganz kurz die Bitte an
 alle die jetzt in den Raum dazu gekommen sind:
 
- 
bitte setzt euch hin, bleibt nicht in den Türen, nicht in den Gängen 
- 
und auch nicht auf den Treppen stehen, danke. 
- 
Anderer Engel: Wer noch ein bisschen Treppen laufen möchte, 
- 
da ganz oben in den Rängen ist durchaus zu sehen, 
- 
da sind noch ganz viele Plätze frei, 
- 
also bewegt euch dahin und macht mal weiter... 
- 
Herald: Okay, dann jetzt die Drei? 
- 
Frage: Danke, Herr Schaar was würden sie davon halten, 
- 
praktisch die Funktion des Bundesdatenschutzbeauftragten im Justizministerium zu verankern? 
- 
Schaar: Naja also, am liebsten wäre es mir 
- 
wenn das in gar keinem Ministerium veranktert wäre. 
- 
Applaus 
- 
Sondern als oberste Bundesbehörde wie der
 Bundesrechnungshof,
 
- 
eben keiner Rechtsaufsicht, keiner Dienstaufsicht unterliegt 
- 
und auch nicht in dem Personalkörper einer anderen Behörde 
- 
in der Weise eingegliedert ist, 
- 
dass da keine autonomen Entscheidungen erfolgen können. 
- 
Das wäre für mich der beste Weg, 
- 
man könnte sich auch vorstellen, das am Parlament anzugliedern 
- 
- das ist bei manchen Landesdatenschutzbeauftragten so - 
- 
das wäre sicherlich auch noch eine Alternative. 
- 
Die drittbeste Lösung wäre es dann zu einem anderen Ministerium zu gehen. 
- 
Ja so kann man das sicherlich auch machen. 
- 
Herald: So dann bitte die Vier? 
- 
Frage: Um auf ihr Projekt das Buch zurück zu kommen, 
- 
als Bundesdatenschutzbeauftragter unterliegen sie da nicht einer Verschwiegenheitspflicht? 
- 
Darf diese Verschwiegenheitspflicht erwähnt werden 
- 
und wer bestimmt was sie sagen können und wie sie es sagen dürfen? 
- 
Schaar: Richtig ist ich unterliege der Verschwiegenheitspflicht. 
- 
Wir haben allerdings es ja gerade was die Snowden Geschichten anbelangt 
- 
ja mit einer sehr weitgehend zugänglichen Datenlage zu tun. 
- 
Gelächter 
- 
Soweit ich mich also... 
- 
Applaus 
- 
auf Informationen beziehe die öffentlich sind,
 Applaus
 
- 
gilt natürlich auch keine Schweigepflicht. 
- 
Natürlich ich kann nicht jetzt von eigenen Prüfungen beim Verfassungsschutz 
- 
oder beim BND berichten, 
- 
das kann ich nicht, insofern würde die Verschwiegenheitspflicht gehen, 
- 
aber - und daran werde ich mich auch halten, selbstverständlich - 
- 
aber alles was öffentlich diskutiert werden kann werde ich auch öffentlich ansprechen. 
- 
Frage: Danke. 
- 
Applaus 
- 
Herald: So, dann noch eine Frage aus dem Internet? 
- 
Signal Engel: Wie schätzen sie die nächsten Schritte hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung 
- 
in Deutschland bzw. Europa ein, 
- 
auch bezüglich dem zeitlichen Horizont, 
- 
ist ja laut Einschätzung eines österreichischen Juristen nicht vor 2017 mit einer Neufassung 
- 
des Gesetzes zu rechnen? 
- 
Schaar: Wir haben ja - ich will das einfach
 nochmal in Erinnerung rufen -
 
- 
wir haben eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, 
- 
die schon einige Jahre zurück liegt. 
- 
Ich glaube 2010, hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung 
- 
für unzulässig erklärt. 
- 
Seit dem haben wir keine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. 
- 
Wir haben auf europäischer Ebene ein Verfahren, 
- 
das derzeit anhängig ist. 
- 
Der Generalanwalt beim europäischen Gerichtshof hat vor zwei Wochen ein Votum vorgelegt, 
- 
und dieses Votum besagt, die Vorratsdatenspeicherung widerspricht 
- 
dem Vertrag von Lissabon der Grundrechtecharta
 Applaus
 
- 
und dementsprechend muss die Richtlinie überarbeitet werden. 
- 
Wenn der europäische Gerichtshof diesem Votum folgt. 
- 
Entscheidend wird also sein als nächster Schritt 
- 
wie entscheidet der europäische Gerichtshof? 
- 
Das kann ich nicht prognostizieren, 
- 
auch die zeitlichen Abläufe sind nicht ganz klar, 
- 
aber ich gehe davon aus, dass schon im Jahr 2014 möglicherweise schon in einigen Monaten 
- 
der EuGH seine Meinungsfindung beenden wird und zu einem Ergebnis kommt. 
- 
Davon hängt es letzlich ab welches Schicksal diese Richtlinie dann nehmen wird 
- 
und daraus denke ich kann man ableiten 
- 
was dann mit dem deutschen Vorratsdatenspeicherungsgesetz geschieht. 
- 
Das was im Koalitionsvertrag drinn steht, das habe ich ja schon kommentiert, 
- 
ich halte es für nicht sinnvoll eine Richtlinie 
- 
die offenbar auch nach Auffassung des Generalanwaltes 
- 
beim europäischen Gerichtshofes europarechtswidrig ist, jetzt umzusetzen. 
- 
Applaus 
- 
Wir haben sogar noch etwas Zeit. 
- 
Herald: So dann eine wichtige Sache noch:
 wenn ihr da hinten an der Kamera vorbei läuft,
 
- 
dann duckt euch doch bitte, weil das ist die ganze Zeit im Stream zu sehen und überall. 
- 
Dann bitte die Vier? 
- 
Frage: Ja, ähm, Herr Schaar, eine Frage habe
 ich dann doch
 
- 
ganz unabhängig von der Person des Bundesbeauftragten für den Datenschutz: 
- 
Welche Folge hätte es denn wenn der Beauftragte oder die Beauftragte 
- 
gar kein Interesse daran hat den Datenschutz durchzusetzen? 
- 
Gelächter und verhaltener Applaus 
- 
Schaar: Also die Frage kommentiere ich jetzt nicht. 
- 
Also ich mache das jetzt mal Politiker-Like. 
- 
Gelächter 
- 
Bei allem was ich gesagt habe, 
- 
das ich es gut finde, dass es Datenschutzbehörden
 gibt,
 
- 
gibt es Länder wie die USA wo es vergleichbare
 Strukturen bisher so noch nicht gibt
 
- 
und ich stelle fest, dass wir dort eine sehr starke Bürgerrechtsbewegung haben, 
- 
die sich des Datenschutzthemas angenommen hat. 
- 
Ich habe sogar den Eindruck, dass sie in bestimmten
 Bereichen stärker ist als in Deutschland.
 
- 
Ich finde die Zivilgesellschaft, 
- 
diejenigen die sich für den Datenschutz einsetzen 
- 
haben eine ganz große Bedeutung 
- 
völlig unabhängig von der Frage "Wer ist Bundesdatenschutzbeauftragte und was macht 
- 
diese Person?" 
- 
und dementsprechend sage ich der Ball ist
 dann bei ihnen.
 
- 
Applaus 
- 
Herald: So dann bitte die Drei? 
- 
Frage: Hallo, meine Frage ist in wie weit sie finden, 
- 
dass die Aufgabenbereiche des Datenschutzbeauftragten, also auf Bundes- oder Landesebene 
- 
und die der Geheimdienstkoordinatoren sich überlappen 
- 
und wenn sie sich überlappen in wie weit die Datenschützerkompetenzen 
- 
vielleicht in den Geheimdienstkoordinationsbereich hinein reichen sollten 
- 
oder eben auch nicht hineinreichen sollten? 
- 
Schaar: Theoretisch überlappen sie sich nicht, 
- 
praktisch gibt es sogar Lücken. 
- 
Das heißt es gibt die Situation, 
- 
dass weder ein parlamentarisches Gremium 
- 
noch die Datenschutzbeauftragten des Bundes oder der Länder 
- 
bestimmte Dinge aufklären können. 
- 
Das halte ich für total unverantwortlich und das muss dringend geändert werden. 
- 
Zweiter Punkt ist, diese verschiedenen Kontrollgremien müssen miteinander besser verzahnt werden. 
- 
Das interessante ist das Herr Bundesinnenminister
 Friedrich,
 
- 
der geschäftsführende damals noch, 
- 
gesagt hat er sei dagegen, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte 
- 
so eine Art Überkontrollbehörde wird. 
- 
Habe ich auch nicht gesagt, fordere ich auch jetzt nicht. 
- 
Wichtig ist, dass man die Möglichkeiten die Datenschutzbehörden haben, 
- 
vor Ort zu gehen, unabhängig zu sein, stärkt. 
- 
Das Problem der parlamentarischen Kontrolle abseits von Geheimhaltung 
- 
der die Tätigkeiten weitestgehend unterliegen ist doch, 
- 
dass in den parlamentarischen Gremien sich immer die Mehrheitsverhältnisse wiederspiegeln. 
- 
Das bedeutet, dass jegliche Unabhängigkeit von Vorteil wäre 
- 
und dementsprechend finde ich die Idee, 
- 
sei das jetzt über einen Bundesdatenschutbeauftragten und die Landesdatenschutzbeauftragten 
- 
oder auch über einen unabhängigen Geheimdienstbeauftragten die Geheimdienstaufsicht zu stärken, 
- 
diese Idee finde ich gut. 
- 
Applaus 
- 
Herald: Dann die nächste Frage aus dem Internet? 
- 
Signal Engel: Ich erlaube mir jetzt einfach mal zwei Fragen zusammen zu werfen, 
- 
sie sind unterschiedlich aber die eine ist wahrscheinlich realtiv schnell beantwortet: 
- 
Hätten sie ihren heutigen Vortrag auch halten können als sie noch im Amt waren? 
- 
Wie ist eigentlich das Verhältnis zwischen Datenschutzbehörden und Sicherheitsbehörden? 
- 
Schaar: Hätte ich das halten können? 
- 
Ich würde sagen: ja, vielleicht hätte ich die eine oder andere Formulierung anders gewählt, 
- 
aber im Grundsatz: schon. 
- 
Applaus 
- 
Habe ich im übrigen auch gemacht. 
- 
Vielleicht hat der eine oder andere schon einmal bei mir einen Vortrag gehört. 
- 
So unterschiedlich ist das nicht. 
- 
Zweiter Punkt ist: Ja also diese Datenschutzkontrolle im Sicherheitsbereich 
- 
ist von entscheidender Bedeutung, 
- 
das muss gestärkt werden, 
- 
da muss es Durchsetzungsmöglichkeiten geben 
- 
auch dort brauchen wir menschenrechtliche Standards 
- 
die über ein Territorium hinaus gehen 
- 
und da müssen die Datenschutzbehörden dann
 auch tätig werden.
 
- 
Wenn wir zu einer internationalen Rechtsordnung auch für diesen Bereich kommen, 
- 
das ist ein ganz langer und harter Weg. 
- 
Da muss man sehr für kämpfen. 
- 
Dann brauchen wir auch sowas, was wir in anderen Bereichen auch haben. 
- 
Wir haben auf internationaler Ebene Chemiewaffenkontrolleure, 
- 
wir haben Kontrolleure die feststellen, 
- 
dass spalbares Material nicht weiter gegeben wird. 
- 
Das läuft auf internationaler Ebene. 
- 
Sowas brauchen wir beim Datenschutz auch. 
- 
Applaus 
- 
Herald: So ich möchte euch dann erneut noch einmal bitten euch hin zu setzen 
- 
und nicht stehen zu bleiben in den Gängen und in der Tür. 
- 
Dann würde ich die Drei bitten? 
- 
Frage: Sie hatten erwähnt, dass es eine Möglichkeit gibt für die Landesdatenschutzbeauftragten 
- 
rechtswidrige Datenverarbeitung zu untersagen. 
- 
Wo ist der Unterschied zwischen rechtswidriger Datenverarbeitung, 
- 
die ja schon durch das Gesetz eigentlich untersagt ist 
- 
und einer expliziten Untersagung? 
- 
Das scheint mir halt ein bisschen.. irgendwie
 komisch.
 
- 
Wo ist da der Unterschied? 
- 
Schaar: Naja, das eine ist praktisch der allgemeine Grundsatz was erlaubt ist und was verboten ist, 
- 
das andere ist eine gezielte Verfügung. 
- 
Da wird gesagt unter Androhung von Zwangsgeld
 in Höhe von Blablabla,
 
- 
musst du bis zum soundsovielten oder ab sofort die Datenverarbeitung einstellen. 
- 
Das ist ein Rießenunterschied. 
- 
Das eine ist die Durchsetzung von rechtlichen Vorgaben, 
- 
das andere ist die rechtliche Vorgabe selbst, 
- 
die definiert was erlaubt ist und was verboten ist. 
- 
Das heißt diese rechtliche Vorgabe ist sozusagen
 der Rahmen,
 
- 
das was die Grundlage des Handelns ist 
- 
und diese Verfügung ist ein ganz konkreter Schritt zur Durchsetzung 
- 
um jetzt sozusagen das ganze Rund zu machen 
- 
und das Bußgeld ist so eine Art Strafe. 
- 
Dann wird es sozusagen komplett. 
- 
Frage: Vielen Dank. 
- 
Herald: So, dann bitte hier vornen die Eins? 
- 
Frage: Sie haben angesprochen das Arbeitnehmerdatenschutzgesetzt - ja wichtig - 
- 
aber was ist mit Datenschutz für Erwerbslose, für Sozialleistungsbezieher? 
- 
Wie kann es sein, dass wir uns quasi vor die Wahl gestellt sehen, 
- 
gib uns alle deine Daten, gib uns sehr private Daten teilweise, 
- 
sonst sitzt du nächste Woche oder nächsten Monat auf der Straße? 
- 
Wie kann es sein, dass der Datenschutz hier gegen die Existenz gestellt wird? 
- 
Applaus 
- 
Schaar: Das Thema begleitet mich, oder beschäftigt mich schon sehr lange. 
- 
Als diese Hartz4-Reformen auf den Weg gebracht wurden, 
- 
wurde dieses Thema zu einem richtig großen
 Thema.
 
- 
Ich habe mich dafür eingesetzt, 
- 
dieses System anderes zu gestalten, 
- 
aber ich habe praktisch keine Unterstützung bekommen von der Politik dabei. 
- 
Es ging eben darum, dass man sagte, 
- 
naja wer jetzt Hartz4 bekommt, also Arbeitslosengeld II, 
- 
der muss sämtliche anderen Einkommensquellen, Vermögensgegenstände, persönliche Verhältnisse offen legen. 
- 
Das ist sozusagen das Prinzip nach dem das gewährt wird 
- 
und da ist man sehr sehr sehr weit gegangen. 
- 
Meine Versuche das öffentlich zu thematisieren sind ziemlich gescheitert 
- 
bis auf den einen oder anderen kleinen Absatz in einem Presseartikel. 
- 
Ich fand das sehr interessant welche Datenschutzthemen öffentlich wahr genommen werden 
- 
und welche große Unterstützung bekommen und welche nicht. 
- 
Z.B. das Kontenabrufverfahren oder die Frage der Kontodaten-CD die aus der Schweiz kam, 
- 
wo ich auch datenschutzrechtlich - sage ich mal - starke Bedenken geäußert habe, 
- 
da gab es eine ganz breite Unterstüzung für derartige Datenschutzbedenken. 
- 
Beim Thema Arbeitslosengeld II, Hartz4 war die Unterstützung minimal. 
- 
Insofern haben wir Gesetze, 
- 
so wenig mir das dann passt die im Grunde doch sehr weitgehend 
- 
gerade die Empfänger von bestimmten Sozialleistungen zu gläsernen Sozialleistungsbeziehern machen. 
- 
Das ist eine politische Frage, die man dann
 eben auch politisch diskutieren muss.
 
- 
Da hat man dann irgendwo als Datenschutzbeauftragter auch keine Möglichkeit 
- 
etwas zu bewirken wenn - sage ich mal - 
- 
weder der Gesetzgeber noch die Öffentlichkeit das als großes Thema überhaupt wahr nimmt. 
- 
Das tut mir leid, aber es ist leider so gewesen. 
- 
Herald: So dann nochmal die Ansage, dass für die Leute die.. 
- 
Frage: Dürfte ich noch eine Frage stellen? 
- 
Herald: Da kommen wir gleich dazu, einen Augenblick bitte. 
- 
wir streamen den nächsten Talk in Saal 2. 
- 
Für diejenigen die gerade keinen Platz finden: Wir werden dann drüben auch direkt auf Englisch übersetzen. 
- 
So dann bitte die Zwei? 
- 
Frage: Wir haben ja jetzt immer noch die Situation, dass wir im Prinzip 
- 
ein sehr starkes Datenschutzrecht in Europa haben, 
- 
aber sie haben ja auch gerade vorhin gesagt, in den USA ist das jetzt nicht der Fall, 
- 
da ist zwar die zivile Bewegung dagegen deutlich massiver als hier - wie man es auch betrachten möchte - 
- 
aber die Frage ist wir haben immer noch diese verschiedenen transatlantischen Abkommen, 
- 
wo in unterschiedlichen Umfängen und Mengen die Daten 
- 
einfach von Europa unmittelbar in die USA fließen oder unmittelbarem Zugriff der USA unterliegen. 
- 
Wie weit kann man sich dagegen überhaupt
 noch wehren,
 
- 
wie weit sind diese Abkommen dann so gesehen aus datenschutzrechlicher Perspektive überhaupt gültig 
- 
oder irgendwie wenigstens anfechtbar? 
- 
Wie sieht es da eigentlich mittelfristig dann aus, 
- 
gerade wenn sich das Datenschutzniveau in Europa ja andeutet sich zu harmonisieren? 
- 
Schaar: Also ich denke mal, das ist eine sehr sehr umfangreiche Frage, 
- 
ich versuche mal zwei Komplexe oder vielleicht
 drei in dem Zusammehang anzusprechen.
 
- 
Der erste Punkt ist der alltägliche Datentransfer in die USA. 
- 
Hier spielt das sogenannte Save-Harbor-Abkommen eine sehr große Rolle. 
- 
Save Harbor heißt, dass Unternehmen in den USA sagen, 
- 
dass sie sich zu bestimmten Datenschutzprinzipien bekennen, 
- 
aber diese Prinzipien sind deutlich niedriger als das europäische Datenschutzniveau. 
- 
Die europäische Komission hat aber im Jahr, ich glaube 2000, akzeptiert, 
- 
dass das als angemessenes Datenschutzniveau anzusehen ist, 
- 
so dass der Datentransfer insofern in diesem Bereich statt finden kann. 
- 
Allerdings - und das finde ich sehr beachtlich - 
- 
durch die Veröffentlichungen der letzten Monate ist klar geworden, 
- 
dass ja amerikanische Sicherheitsbehörden auch auf diesem Weg 
- 
des Zugriffs auf Server und Informationen die in den USA sind, 
- 
sehr viele Daten die dem europäischen Recht unterliegen auch und die auf dieser Basis 
- 
des Save-Harbor Abkommens übermittelt worden sind, im Zugriff haben. 
- 
Und da bin ich der Auffassung insofern diese
 Entscheidung
 
- 
hier nicht mehr angewendet werden darf 
- 
und das sie auch unbedingt, dass diese Abkommen unbedingt revidiert werden muss. 
- 
Leider hat die europäische Komission als ganzes sich noch nicht so eindeutig dazu geäußert. 
- 
Von Seiten des europäischen Parlaments sehe ich da viel Unterstützung für diese Forderung. 
- 
Applaus 
- 
Zweiter Punkt: Es gibt eine Reihe von Abkommen die von amerikanischer Seite 
- 
mit Europa geschlossen worden sind 
- 
und zwar einerseits mit einzelnen europäischen Staaten 
- 
andererseits mit der europäischen Union als ganzes. 
- 
Bei diesen Einzelabkommen sind gerade im Bereich von trafverfolgung 
- 
viele Informationen der amerikanischen Seite zugesagt worden, 
- 
z.B. Fingerabdruckdaten, DNA-Daten. 
- 
Deutschland hat auch als eines der ersten Länder ein solches bilaterales Abkommen mit unterschrieben. 
- 
Dieses habe ich seiner Zeit sehr scharf kritisiert, 
- 
aber ohne Erfolg, war im übrigen unter einer großen Koalition geschehen. 
- 
Das müsste man entsprechend dann kündigen gegebenenfalls, wenn man das will. 
- 
Dritter Punkt: sind eben diese Abkommen die zwischen der europäischen Union 
- 
und den vereinigten Staaten getroffen worden sind. 
- 
Fluggastdatenabkommen und das sogenannte SWIFT-Abkommen, 
- 
wo Daten über die Finanztransaktionen in die USA gehen, 
- 
hier hat das Parlament, das europäische Parlament bei letzterem jedenfalls gefordert, 
- 
dass das auszusetzen ist. 
- 
Die Komission hat meines Wissens das noch nicht gemacht, 
- 
insofern kann es sein, dass der europäische Gerichtshof sich damit beschäftigt, 
- 
so ist da im Augenblick die Situation. 
- 
So wie es jetzt ist kann es sicherlich nicht bleiben, 
- 
wenn man sich eingermaßen treu bleibt. 
- 
Applaus 
- 
Frage: Nur eine kurze Frage zum zweiten Punkt: 
- 
gibt es wenigstens die Möglichkeit das Bundesverfassungsgericht für so etwas anzurufen? 
- 
Schaar: Also da müsste man nochmal schauen, also in wie weit das jetzt noch möglich ist, 
- 
es ist ja ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag. 
- 
Er hat lange Zeit auf Eis gelegen, das hatte damals mit dem Hamburger Senat zu tun, 
- 
damals waren die Grünen ja im Hamburger Senat und hatten zusammen mit der CDU 
- 
und die haben verhindert, dass die Hinterlegungsurkunde
 für die Ratifizierung dieses Abkommens hinterlegt wird.
 
- 
Das musste nämlich einstimmig vom Bundesrat genehmigt werden, 
- 
aber sie waren dann nicht mehr in der Regierung 
- 
und dann ist es durchgegangen danach. 
- 
Es ist insofern etwas schwierig, ich weiß nicht ob man da jetzt noch tatsächlich gegen 
- 
dieses bilaterale Abkommen etwas machen kann. 
- 
Herald: So, die nächste Frage bitte wieder aus dem Internet? 
- 
Signal Engel: Herr Schaar können sie ein Land nennen 
- 
bei dem sie die Umsetzung bzw. die Arbeit des Datenschutzbeauftragten besser finden 
- 
als in Deutschland? 
- 
Oder haben sie ein Vorbild in diesem Sinne? 
- 
Schaar: Ach mit den Vorbildern ist das immer so eine Sache, 
- 
also ich finde wenn man so eine Art Rosinenpickerei vornimmt, 
- 
dann könnte man das schon machen, 
- 
also z.B. hat Spanien stärkere Durchsetzungsmechanismen. 
- 
Also das z.B. könnte ich mir, da könnte ich mir vorstellen, 
- 
dass man von dem spanischen System durchaus provitieren könnte in Deutschland. 
- 
Wir haben in anderen Staaten teilweise sehr viel besser ausgestattete Datenschutzbehörden, 
- 
da könnte man sicherlich auch etwas abkucken. 
- 
Aber ich habe keine Behörde wo ich sagen würde, 
- 
das ist jetzt das "Ideal", 
- 
da muss man glaube ich sehen, 
- 
dass man insgesamt in Europa auf einen Hohen Stand kommt, 
- 
deshalb halte ich diese europäische Datenschutzreform für so notwendig, so wichtig. 
- 
Herald: Okay, dann nochmal für diejenigen die gerade zu dem Saal zugestoßen sind: 
- 
bitte setzte euch hin, bitte bleibt nicht in Türen und Gängen stehen 
- 
und dann hören wir jetzt die Eins? 
- 
Frage: Dankeschön. 2000 bzw. übermorgen tritt das neue
 Gesetz in Kraft, Datenschutzrichtlinie
 
- 
die europäische Datenschutzrichtlinie, 
- 
am ersten Januar 2014 tritt das neue Gesetz
 der...
 
- 
Schaar: in Österreich! 
- 
Frage: Bitte? 
- 
Schaar: In Österreich gibt es da ein neues
 Gesetz, ja.
 
- 
Frage: Aber auf europäischer Ebene... 
- 
Schaar: Nein. 
- 
Gelächter 
- 
Frage: (unverständliches Zeug) 
- 
Schaar: Nein, leider nicht. 
- 
Frage: Ok... ja danke... 
- 
Schaar: Wäre schön, ist aber nicht... 
- 
Frage: ...ich würde nicht hier stehen, wenn nicht die äh also die Gravitation letztendlich, 
- 
NSU.. wir leben heute in einem.. als Politologe muss ich sagen, 
- 
ich sehe immer mehr totalitäre Elemente in
 unserer Gesetzgebung,
 
- 
weil die Grundpfeiler unserer Demokratie, unseres Rechtsstaates, 
- 
Exekutive, Legislative und Judikative nicht mehr bestehen, gerade im Verfassungsschutz 
- 
auf Bundesebene jetzt bei uns. 
- 
NSU Aufklärung es ist wünschenswert, diesen gesellschaftlichen Diskurs zu haben, 
- 
aber der Ansatz ist falsch und letztendlich ist die Technik daran, 
- 
insbesondere der ganze Ansatz ist falsch. 
- 
Applaus
 Der Ansatz ist einfach falsch.
 
- 
Die Universitäten.. und ich wünsche mir, also ich muss sagen, also ich wünsche mir 
- 
auch die Hochschulen, 
- 
dieses Dreieck Politik, Industrie und Wissenschaft
 hat in den Hochschulen
 
- 
nicht zu inovativen Ideen geführt. 
- 
Ich wünsche mir, dass wir endlich ein gesellschaftlichen
 Diskurs...
 
- 
tosender Applaus 
- 
zu einem zivilrechtlichen Datenschutz haben.
 Danke.
 
- 
Schaar: Gut, ist ja ein Statement, das lassen wir glaube ich so stehen. 
- 
Gelächter
 Applaus
 
- 
Lindenworm: Das lassen wir allerdings so stehen. 
- 
Applaus 
- 
Lindenworm: Danke Herr Schaar, sie haben vor allen Dingen mir meinen Job 
- 
in der letzten Viertelstunde sehr angenehm einfach gemacht. 
- 
Einen rießen Applaus für Herrn Schaar! 
- 
lauter Applaus 
- 
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Andi
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