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Musik
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Herald: Herzlich willkommen zurück hier
auf der Chaos-West Stage. Der nächste
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Vortrag "Kameras stoppen" beschäftigt sich
genau damit. Seit der Silvesternacht
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2015-16 baut die Polizei in Köln immer
mehr Videoüberwachung aus. Die Initiative
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Kameras stoppen unterstützt eine Klage,
die sich dagegen richtet. Jetzt werden uns
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Torben und Snoopy mehr davon erzählen.
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Torben: Ja hallo, wir sind Snoopy und
Torben von der Initiative Kameras stoppen
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und wir wollen heute hier einen Vortrag
halten über die polizeiliche
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Videoüberwachung in Köln. Unsere
Initiative gibt es seit 2019. Wir haben
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uns damals gegründet um eine Klage, die
seit 2018 gegen die polizeiliche
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Videoüberwachung hier in Köln eingereicht
ist, beim Verwaltungsgericht, um diese
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Klage zu unterstützen und eben auch auf
dem politischen Feld eben gegen die
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Videoüberwachung vorzugehen und, ja, die
Meinung in der Bevölkerung bezüglich der
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Videoüberwachung halt in die Richtung zu
beeinflussen, dass eben die Polizei da
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auch nicht so viel Unterstützung für hat,
sodass die Videoüberwachung dann
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hoffentlich bald hier wieder Geschichte
ist und wir ohne die Videoüberwachung
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durch die Straßen Kölns und über die
Plätze Kölns gehen können. Ja, zur
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Initiative will ich jetzt gar nicht mehr
groß was sagen. Snoopy erzählt jetzt erst
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einmal was zur Polizei Köln und was sie
hier überhaupt macht.
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Snoopy: Ja, die Klage läuft gegen die
Polizei Köln, weil diese in den letzten
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Jahren ziemlich viele Videokameras im
Stadtgebiet aufgebaut hat, auf allen
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möglichen größeren Plätzen. Es gibt nur
noch wenige Plätze, die keine Videokameras
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mehr besitzen. Es sind aktuell 80 Kameras
verbaut und, genau, die hier auf dem
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Bild sieht man die schöne
Videoüberwachungszentrale, die dort
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aktuell wahrscheinlich gebaut ist. Und so
sieht das bei denen aus. Dann habe ich
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einmal eine kleine Karte der Stadt Köln
mitgebracht. Dort kann man so die roten
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Flecken sehen. Das sind grob die Gebiete,
in denen videoüberwacht wird. Die sind
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besonders viel in der Innenstadt, auch um
den Hauptbahnhof herum, da am
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Hauptbahnhof, an einem Teil konnten wir
ein paar Videokameras abschalten lassen
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durch unser Gerichtsverfahren. Das ist
hier trotzdem noch rot markiert. Und in
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der Ecke, auf der Karte südöstlich wird
demnächst auch noch Videoüberwachung
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ausgebaut. Aber dazu kommen wir dann
später.
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Torben: Ja, unsere Initiative und vor
allen Dingen die Klage hat auch schon
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Erfolge vorzuweisen, auch wenn das Ganze
jetzt schon recht lange dauert und die
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Erfolge jetzt erst peu à peu und in
kleinen einzelnen Bereichen erst mal
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kommen. Und zwar gibt es auf dem Breslauer
Platz. Das ist der Platz hinter dem
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Hauptbahnhof, eine Ansammlung von Kameras,
die diesen Bereich überwacht hat. Und
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durch ein Eilverfahren im Rahmen des
Klageverfahrens konnte halt erreicht
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werden, dass die Polizei die Kameras hier
am Breslauer Platz wieder abschalten
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musste. Grund dafür war, dass die Polizei
halt nicht nachweisen konnte, dass der
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Breslauer Platz alleine für sich genommen
ein Kriminalitäts-Schwerpunkt in der Stadt
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Köln darstellt. Die Polizei hatte
versucht, den Breslauer Platz zusammen mit
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dem Bahnhofsvorplatz, dem ganzen Areal
rund um den Dom, als einen Ort zu
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betrachten und zu definieren und so eben
die gesamte Kriminalitätsstatistik für den
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Gesamtbereich eben zum Anlass zu nehmen,
eben den Breslauer Platz auch zu
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überwachen. Das Gericht ist dem nicht
gefolgt, hat gesagt, das ist ein viel zu
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großer Bereich, um das als einen Ort zu
betrachten. Wir betrachten den Breslauer
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Platz separat und da gibt es eben nicht
die Zahlen, die es hergeben, dass eben die
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gesetzliche Voraussetzung, nämlich
Kriminalitäts-Schwerpunkt, hier erfüllt
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sei. So hat die Polizei also hier jetzt
erst einmal, bis die Klage im Ganzen
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entschieden ist, eine Niederlage erlitten
und hat eben die Videoüberwachung
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abschalten müssen. Wir haben auch noch
andere Plätze, wir haben den Neumarkt und
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wir haben noch den Ebertplatz im Norden
der Innenstadt und auch da hat es
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Eilverfahren gegeben. Bei diesen
Eilverfahren ist es so, dass die
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Videoüberwachung dort nicht komplett
eingestellt werden musste, das
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Verwaltungsgericht aber da gesagt hat,
dass sie eingeschränkt werden muss. Und
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was das bedeutet, dass erzählt euch jetzt
wieder der Snoopy.
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Snoopy: Ja, hier habe ich dann noch ein
weiteres Bild mitgebracht und zwar geht
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es hier um die Unkenntlichmachung. Wie
schon richtig gesagt wurde, muss die
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Polizei auch aus datenschutzrechtlichen
Gründen gewisse Einschränkungen in der
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Überwachung hinnehmen. Sie darf also nicht
einfach alles filmen, was die Kameras
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hergeben. Und hier sieht man zum Beispiel,
so sah das aktuell aus, als sie uns das
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geschickt haben. Man sieht hier ganz schön
oben rechts und oben links sind die Häuser
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verpixelt bzw. geschwärzt mit solchen
grauen Blöcken. Aber wenn man dann in die
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Mitte guckt von diesem Bild, das kann man
hier auf der Präsentation wahrscheinlich
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nicht so gut erkennen. Gibt es im
Hintergrund Häuser, wo man, wo es auch
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Fenster gibt und mit dem Zoom könnte man
dort wahrscheinlich sogar durch die
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Fenster in die Wohnungen der Leute, die da
wohnen, leben, arbeiten, reinschauen. Das
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Gericht hat gesagt, dass das, also,
beziehungsweise, wir haben, gesagt, dass
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das uns nicht reicht und dass wir wirklich
möchten, dass mehr verpixelt wird. Das
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Gericht hat gesagt, zusätzlich müssen auch
die Nummernschilder verpixelt werden und
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auch die Häuserfronten im Erdgeschoss, wie
man ja hier auch sieht, nicht verpixelt.
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Und die Polizei hat daraufhin argumentiert
mit einem weiteren Bild, wo sie mal
-
gezeigt haben, wie es dann aussehen
müsste, wenn sie das umsetzen würden. Und
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dann haben sie gesagt, können sie auch
gleich die Videoüberwachung abschalten,
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weil so sähe man ja nichts mehr. Und das
ist die aktuelle Argumentation gegen so
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diese Einschränkungen in der Überwachung.
Torben; Ja, ein weiterer Erfolg also,
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neben dem, was das Verwaltungsgericht
gesagt hat, dass das Kfz-Kennzeichen und
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Hauseingänge und Fenster eben unkenntlich
gemacht werden müssen. Ein weiterer Erfolg
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war, dass wir eben schon zuvor
durchgesetzt haben, dass die Polizei die
-
Kameras nicht auf Demonstrationen und
Versammlungen ausrichten darf. Bisher war
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es halt so, die Polizei hatte die Kameras
installiert und hat dann einfach behauptet
-
ja, wenn da eine Versammlung ist, dann
schalten wir die halt ab. Nur
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VersammlungsteilnehmerInnen konnten das
eben selbst nicht überprüfen und die
-
Kameras hatten und haben einfach eine
einschüchternde Wirkung. Und es hat sogar
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auch Leute abgehalten, davon, an
Versammlungen teilzunehmen, weil sie eben
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nicht gefilmt werden wollten. Dabei an
einer Versammlung teilzunehmen. Das
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Verwaltungsgericht hat, dann aufgrund von
Eilverfahren, die wir auch da eingereicht
-
haben, in Bezug auf Versammlungen dann
entschieden, dass Versammlungen halt so
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geschützt sein müssen vor Überwachung,
dass die Kameras mit physischen Barrieren
-
versehen werden müssen. Also irgendwas.
Also das Verwaltungsgericht sprach
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beispielhaft davon, zum Beispiel
Plastiktüten über die Kameras zu ziehen,
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dass die Polizei das jedes mal machen
müsse, wenn da eben eine Demonstration
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lang zieht. Und daraufhin hat sich die
Polizei halt etwas ausgedacht. Sie haben
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eben Kontakt aufgenommen mit dem
Hersteller dieser Kameras. Und der
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Hersteller hat dann so Rollos, halt, in
die Kamera Gehäuse eingebaut, die die
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Polizei jetzt auf Knopfdruck
herunterfahren lassen kann. Auf dem Bild,
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das ihr gerade sieht, sind halt fünf von
diesen sogenannten Multi-Focus-Kameras zu
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sehen, wo die Rollos vor den Objektiven
gerade heruntergelassen sind. Das sind
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diese Gelben, ja, Planen, wo eine schwarze
Kamera, die mit einem roten Balken
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durchgestrichen ist, drauf zu sehen ist
und was er vermitteln soll. Den
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VersammlungsteilnehmerInnen. Ihr werdet
jetzt gerade nicht gefilmt. Das ist also
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die physische Barriere, da haben sie das
umsetzen können. Bei den PTZ-Kameras, es
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sind so Kugelkopf, Kameras, die
wahrscheinlich auch alle kennen, die sich
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drehen können und in alle Richtungen
gucken können. Da haben sie das nicht
-
umsetzen können. Aber da drehen sie jetzt
die Kameras immer so, dass das eine
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Objektiv, dass diese Kameras haben, gegen
den Mast gerichtet ist und somit eben auch
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angeblich signalisiert wird, dass sie eben
nicht gefilmt werden kann. Ja, das ist
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das, was wir eben in Bezug auf
Versammlungen erreicht haben. Damit soll
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eben gewährleistet werden, dass eben
Bürgerinnen und Bürger nicht halt vom
-
Staat eingeschüchtert werden und ihre
Meinung frei äußern können, ohne eben
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Bedenken zu haben, danach in irgendeiner
Weise aufgrund der Teilnahme an der
-
Versammlung irgendwie verfolgt zu werden.
Allerdings ist es jetzt so ...
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schaltest du mal einen weiter... Genau, dass
wir jetzt ganz aktuell seit dieser Woche
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ein neues Versammlungsgesetz in Nordrhein-
Westfalen haben. Bisher hatte Nordrhein-
-
Westfalen kein eigenes Versammlungsgesetz.
Jetzt hat es eins. Und die konservativ
-
liberale Regierung aus CDU und FDP hat
dort jetzt reingeschrieben, dass zukünftig
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halt die Polizei unübersichtliche oder
große Versammlungen halt
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Übersichtsaufnahmen machen darf. Mit
diesen Übersichtsaufnahmen soll eben ein
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Bild durch Kameras in die Zentrale
geliefert werden können. Allerdings ist es
-
da so festgeschrieben, dass bei
friedlichen Versammlungen ebendiese Bilder
-
wirklich Übersichtsaufnahmen sein müssen
und die Personen nicht individuell
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identifiziert werden dürfen und diese
Bilder auch nicht aufgezeichnet werden
-
dürfen. Nur wie das eben auch vorher so
war, wir können das nicht kontrollieren
-
mehr, wenn wir an einer Versammlung
teilnehmen. Die Kamera ist auf uns
-
ausgerichtet. Alles, was danach und damit
passiert, können wir, die wir auf der
-
Straße stehen, nicht mehr kontrollieren,
nicht mehr sehen, nicht mehr wissen. Und
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somit ist eben der einschüchternde Effekt
dann auch wieder gegeben, wenn die Polizei
-
tatsächlich diese Übersichtsaufnahmen
durchziehen wollte. Die Frage ist, was ist
-
eine große Versammlung? Und da wurde in
der Anhörung zum Beispiel schon gesagt,
-
dass viele Juristen schon ab 50
TeilnehmerInnen von einer großen oder
-
größeren Versammlung sprechen und somit
die Übersichtsaufnahmen durch Videokameras
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in Frage kommen. Insofern das nächste Bild
ärgert uns das ein bisschen. Wir haben
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also 2020 eben erreicht, dass eben die
Rollos eingeführt werden und bei
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Versammlungen grundsätzlich
heruntergelassen werden müssen. Und jetzt
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hat die Landesregierung einfach ein Gesetz
gemacht, um diese Rollos wieder hochfahren
-
zu dürfen. Ich bin ja weiter dran. Ja,
genau, und dann erzählen wir ein bisschen
-
was jetzt zum Verfahrensstand, wie dieses
Bild verdeutlichen soll, ist der
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juristische Weg ein zäher Weg. Es ist so,
dass wir im Jahr 2018, im Juni Juli 2018
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die Klage beim Verwaltungsgericht Köln
gegen die Videoüberwachung hier in Köln
-
eingereicht haben. Und ja, diese Klage ist
bis heute, also Ende 2021, nicht
-
entschieden. (gehst Du mal ein Bild weiter
genau). Es ist so, dass wir damals alle
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Bereiche in einer Klage halt angegriffen
haben und der erste Schlag, den uns das
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Verwaltungsgericht versetzt hat, war, dass
sie halt Ende 2020 dann aus diesem einen
-
Verfahren 6 Verfahren gemacht haben,
nämlich für jeden einzelnen Standort, wo
-
Videokameras aufgestellt sind, ein eigenes
Gerichtsverfahren draus gemacht haben. Das
-
können die einfach machen. Das bedeutet
für uns, dass wir eben die 6-fachen
-
Verfahrenskosten dann auch haben. Und das
ist eben schon eine kleine Gemeinheit
-
gewesen. Also wenn man als Bürgerinnen oder
Bürger sich gegen staatliches Handeln
-
werden will beim Verwaltungsgericht, dann
ist eh schon das Problem, dass man den
-
Prozess vorfinanzieren muss als Kläger und
eben wenn man verlieren sollte, dann auch
-
auf den ganzen Kosten hängen bleibt. Und
wenn man dann jetzt plötzlich die
-
6-fachen Kosten hat, dann ist das schon
ja nicht sehr BürgerInnen freundlich
-
irgendwie, wenn man versucht, sich gegen
staatliches Handeln zur Wehr zu setzen.
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Wir haben jetzt also hier 6
Hauptsacheverfahren und wie die nächste
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Grafik zeigt. Haben wir eben auch aus dem
ein Eilverfahren, das wir bezüglich 3
-
Orten, also den drei Plätzen Ebertplatz,
Breslauer Platz und Neumarkt als
-
angestrebt haben. Auch da ist dieses eine
Verfahren zu 3 Verfahren gemacht
-
worden. Und ja, der Stand der Dinge ist
jetzt so, dass wir eben die Eilverfahren
-
jetzt in diesem Jahr beim
Verwaltungsgericht abgeschlossen haben.
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Breslauer Platz wurde ja schon gesagt,
haben wir gewonnen. Die Videoüberwachung
-
musste erst mal eingestellt werden. Ebert-
platz und Neumarkt haben wir eben
-
erreicht, dass da eben Hauseingänge,
Fensterbereich, also alles, was in
-
Wohnungen hinein ragt und die
Videoüberwachung hineingucken könnte, dass
-
das eben unkenntlich gemacht werden muss
und dass sie eben auch Kfz-Kennzeichen
-
verpixelt werden müssen. Dagegen ist die
Polizei in Beschwerde gegangen, sodass die
-
ganze Angelegenheit jetzt beim
Oberverwaltungsgericht Münster liegt. Auch
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wir sind in Beschwerde gegangen, weil wir
ja erreichen wollen, dass die
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Videoüberwachung komplett eingestellt
wird. Ja, das ist im Moment der Stand des
-
Verfahrens und es ist abzuwarten, wie
lange das noch dauert. Wir rechnen auf
-
jeden Fall noch mit einigen Jahren, bis
wir eine endgültige Entscheidung in dieser
-
Frage haben. Dann kommen wir jetzt zum
technischen Datenschutz.
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Snoopy: Ja, es geht beim Thema
Videoüberwachung natürlich auch um
-
Datenschutz und hier im Klageverfahren
haben wir auch insbesondere viele Fragen
-
zum Thema technischer Datenschutz gesehen.
Dabei geht es ja unter anderem um die
-
Unkenntlichmachung von Häusereingängen.
Aber da geht es auch um weitere Fragen,
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wie z.B. die Verpixelung und Schwärzung.
Da macht auch im Verfahren die Polizei und
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auch das Gericht einen größeren
Unterschied zwischen den beiden Methoden,
-
weil eine Verpixelung bei dem Hersteller
der Kameras andere Dinge kann als die
-
Schwärzung. Und wir würden natürlich es
begrüßen, wenn generell eine Schwärzung
-
stattfindet. Das, was die Hersteller
behaupten ist, dass man nur statische
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Objekte, die sich nicht bewegen, schwärzen
kann und Objekte, die sich bewegen.
-
Z.B. diese Nummernschilder, die
unkenntlich gemacht werden sollen. Die
-
kann man nur verpixelt, aber nicht
schwärzen. Und das auch nur, solange sie
-
sich bewegen. Und da wissen wir auch
manchmal nicht mehr weiter, was der
-
Hersteller da für eine Kamera Software
gebaut hat oder macht. Dann die nächste
-
Frage, die sich dann auch stellt bei
dieser Anforderung, dass bewegliche
-
Objekte unkenntlich gemacht werden müssen,
ist dann die Gefahr KI, dass mithilfe von
-
intelligenten Systemen, Nummernschilder
oder vielleicht auch Gesichter erkannt
-
werden, um sie unkenntlich zu machen. Und
da kommen wir dann auch in Richtung Frage,
-
hilft KI beim Datenschutz? Und das sehen
wir eher als gefährliche Sache, die wir
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nicht unbedingt jetzt eindeutig hier haben
wollen. Wir wollen die gesamte Überwachung
-
weg haben und glauben nicht, dass hier ein
bisschen KI Magie irgendwas hilft. Dann
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eine weitere Sache sind die Protokolle.
Denn das ist eine technische Anlage, wie
-
viele Anlagen auch, und die sagt der
Polizei natürlich, was sie so ein bisschen
-
tut. Es gibt technische Daten, was da
passiert und wir finden es sehr wichtig,
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dass wir irgendwie die Polizei
kontrollieren können, dass wir wissen,
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wann filmt die Polizei, wenn sie sagt, sie
filmt nicht, filmt sie wirklich nicht. Da
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haben wir im Versammlungsrecht, wo wir
diese Rollos durchgesetzt haben, gesehen,
-
dass die Polizei sagt, sie filmt nicht.
Aber durch Protokolle, die wir zufällig
-
erhalten haben, haben wir dann
nachvollziehen können, dass das nicht der
-
Fall war und dass es auch wiederholt
passiert. Die Polizei hat an dieser Stelle
-
argumentiert, dass es Einzelfälle sind,
wie so oft und dass durch Schulungen die
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Wiederholungsgefahr gebannt werden soll.
Aber trotzdem brauchen wir immer noch
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Protokolle, damit wir sehen können, wann
überwacht die Polizei, wo und hält sie
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sich daran, dass Versammlungen nicht
gefilmt werden? Oder können wir auch in
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den Protokollen sehen, was für
Unkenntlichmachungenen durchgeführt
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werden? Da versuchen wir auch mit dem
Informationsfreiheitsgesetz
-
weiterzukommen. Aber dort mauert die
Polizei auch sehr gerne und sehr viel. Das
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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-
Westfalen ist da auch nicht besonders gut
-
aufgestellt für uns. Aber wir hoffen, dass
sich da was ändert oder dass wir die
-
Polizei auch vielleicht dort mit
Klageverfahren irgendwann mal dazu zwingen
-
können, wirklich mal Daten herauszugeben,
damit wir gucken können, was die da
-
eigentlich tun. So dann Zukunft. Genau,
die Frage ist, wo geht der Weg hin? Wie
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ihr in unserem Hintergrund sehen könnt,
haben wir das Banner von Reclaim your Face
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aufgehangen. Das ist eine Europäische
BürgerInneninitiative, die noch ein halbes
-
Jahr bis Juni Juli läuft. Im nächsten Jahr
da gibt es auch einen schönen Vortrag zu.
-
Also schaut am besten in den Fahrplan, wenn
euch das interessiert und unterschreibt
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gerne. Die Kameras, die hier aufgestellt
wurden, sind auf jeden Fall der Grundstein
-
für die Polizei, dass eine
Gesichtserkennung und die
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Weiterverarbeitung von biometrischen
Daten, also in diesem Fall das Gesicht
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möglich ist und da alle, die hier leben,
einen Personalausweis mit biometrischen
-
Fotos besitzen müssen, heißt das, dass der
Staat auch eigentlich eine fertige
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Datenbank hat, in der die biometrischen
Gesichts Daten von uns allen gespeichert
-
sind. Und dann ist es auch eigentlich kein
so großer Schritt mehr, diese
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Videoüberwachungsanlage an diese Datenbank
von unseren ganzen biometrischen Bildern
-
dran zu dengeln, um da dann erkennen zu
können, wer wann wo läuft.
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Bewegungsprofile und all das ist
eigentlich gar nicht mehr so weit weg,
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wenn die Kameras einmal stehen. Auch das
ist ein Grund, dass die Kameras weg
-
müssen. Dann haben wir noch etwas zu Köln-
Kalk, weil das ist das aktuelle
-
Ausbauprojekt.
Torben: Ja, also dass die Gefahr besteht.
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Mit der Gesichtserkennung und der Analyse,
dass das gekoppelt wird eben an die
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Videoüberwachung, zeigen ja Pilotprojekte
in Mainz und in Berlin. Dort hat die
-
Bundespolizei zumindest Versuche gestartet
gehabt, halt Menschen, die dort durch die
-
Bahnhöfe gehen, halt wieder zu erkennen,
automatisch wieder erkennen zu lassen von
-
eben Computerprogrammen. Und ja, da gibt
es zwar im Moment in Nordrhein-Westfalen
-
keine Rechtsgrundlage für. Die Polizei
sagt. Das macht sie nicht und das darf sie
-
im Moment auch nicht. Aber die technischen
Voraussetzungen, die werden halt
-
geschaffen. Und dann ist halt die Frage
wie lange dauert es noch, dass eben die
-
gesetzlichen Rahmenbedingungen auch
geschaffen werden? Wir haben das ja jetzt
-
beim Versammlungsgesetz gesehen, dass eben
wir die Videoüberwachung von Versammlungen
-
haben stark einschränken können durch
diese Rollos und jetzt einfach
-
durchgesetzt mal eben wieder das Ganze
einfach aufgehoben werden kann. Ja zu
-
Köln-Kalk da das betrifft die die
Ausweitung, die räumliche Ausweitung der
-
Videoüberwachung. Das ist nämlich der
nächste Stadtteil, wo die Polizei Köln
-
Videoüberwachen möchte. Ähm, der liegt
auf der anderen Rheinseite von hier, der
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Kölner Innenstadt aus gesehen rechts
rheinisch und ja, da soll die Kalker
-
Hauptstraße, Kalk-Mülheimer Str.,
Haltestelle Trimbornstraße, der ganze
-
Bereich mit insgesamt 26 Videokameras
zusätzlichen halt versehen werden und eben
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die Videoüberwachung auf diesen Stadtteil
ausgeweitet werden. Das würde bedeuten,
-
dass in Köln über die Hälfte aller
polizeilichen Videokameras hängen von ganz
-
Nordrhein-Westfalen. Also wir haben
letztens in der Zeitung lesen können, dass
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so um die 170 Videokameras in Nordrhein-
Westfalen durch die Polizei installiert
-
sind, durch die Landespolizei. Und 80
davon hängen im Moment in Köln mit den 26,
-
die in Kalk jetzt dazu kommen wären, dass
106 und. Da sieht das so aus, als wär Köln
-
hier der Mega Kriminalitätsschwerpunkt und
Köln wäre total gefährlich und so wir
-
wollen nicht bestreiten, dass es an dem
einen oder anderen Ort in Köln Probleme
-
gibt, aber es ist schon irgendwie komisch
zu sehen, dass jedes Jahr aufs Neue die
-
InnenministerInnen halt verkünden, dass
die Kriminalitätszahlen insgesamt zurück-
-
gehen. Und parallel werden immer mehr Kompe-
tenzen der Polizei gegeben und immer mehr
-
Überwachungsmaßnahmen eben installiert und
und vorgenommen. Also das ist schon ein
-
Widerspruch, den wir uns nicht erklären
können. Und dem steht halt gerade bei der
-
Videoüberwachung das Grundrecht auf das
eigene Bild, auf die eigenen Daten von
-
eben Hunderttausenden von Bürgerinnen und
Bürgern, die tagtäglich durch diese
-
Straßen über diese Plätze gehen, entgegen
die, denen nichts vorzuwerfen ist und die
-
einfach verdachtsunabhängig hier erfasst
und gespeichert werden, für 14 Tage in
-
Köln. Und das steht alles außer Verhältnis.
Köln-Kalk ist wie gesagt jetzt der
-
nächste Stadtteil. Die Frage ist zu
stellen, wie weit soll das noch gehen?
-
Wieviele Stadtteile kommen noch dazu?
Wieviel Straßen kommen noch dazu? Wann
-
haben wir hier Verhältnisse wie in London,
wo die halbe Stadt wirklich von
-
Videokameras überwacht wird? Also das ist
eine Entwicklung, die ist, macht. richtig
-
Angst. Ja, dann kommen wir auch schon
langsam zum Schluss. Möchtest du noch
-
etwas zum Schluss sagen?
Snoopy: Genau. Es wird noch ein, die
-
Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Ich
werde. Wir werden die auch beantworten.
-
Genau. Und wenn ihr uns kontaktieren
möchte die E-Mail-Adresse steht hier in
-
den Slides. Info@Kameras-stoppen.org und
schreibt uns einfach an, wenn ihr Fragen
-
habt oder irgendwas wissen wollt. Wir
bieten auch vor allem in weniger
-
pandemischen Zeiten Stadt-Spaziergänge an
und erzählen dann etwas über den aktuellen
-
Stand des Klageverfahrens und zeigen auch
einmal die Videokameras, wo sie überall
-
aufgebaut sind und wie schwierig es
manchmal ist, diese Kameras zu erkennen,
-
wenn man nicht weiß, dass sie dort sind.
Und genau, wir freuen uns darauf, wenn ihr
-
uns schreibt. Und damit geht es jetzt zu
den Fragen.
-
Herald: Für die Q&A steht uns jetzt Snoopy
zur Verfügung. Danke für diesen Vortrag
-
und vor allem auch für euer Engagement bei
der Initiative. Die erste Frage ist ganz
-
am Anfang des Vortrags gestellt worden.
Ihr habt dann auch Biometrie schon
-
angesprochen gegen Ende ihres Vortrags.
Ich möchte sie trotzdem gerne stellen. Ist
-
bekannt, ob die Kameras bereits mit
biometrische Erkennung, z.B.
-
Gesichtserkennung ausgestattet sind?
Snoopy: Das ist eine sehr gute Frage. Wir
-
wissen laut Angaben des Herstellers, dass
die Kameras mindestens "biometric,
-
biometric ready" sind. Das heißt, man kann
wohl ohne Probleme biometrische Erkennung
-
verschiedener Art. Das werden
wahrscheinlich primär Gesichtserkennung
-
sein, einfach anbauen oder aktivieren. Und
das kriegt man anhand des Erscheinungsbild
-
von außen, wenn man die Plätze läuft nicht
mit, falls das passiert.
-
Herald: Ach ja. Also durchaus erschreckend.
Falls ihr selber eine Frage habt, stellt
-
sie gerne auf Twitter oder Mastodon mit
dem Hashtag von der ChaosWest Stage,
-
also #rc3cwtv. Dann wird der Signal Angel
diese mitteilen. Die nächste Frage geht in
-
die ähnliche Richtung wie die vorige.
Werden Aufzeichnungen eventuell später
-
auch für Gesichtserkennung oder ähnliches
genutzt?
-
Snoopy: Das wissen wir nicht, weil wir da
leider nicht hinter diese Prozesse schauen
-
können, die ablaufen, wenn ein Video für
Ermittlungen aus dem System exportiert
-
werden, da möchte uns die Polizei nichts
sagen, aber wir vermuten, dass sie das
-
aktuell nicht tun, weil die Polizei weiß
auch, dass Biometrie ein relativ heikles
-
Thema ist und will sich da vermutlich
aktuell auch nicht die Finger verbrennen.
-
Lässt es aktuell bei den Testprojekten,
das ist so unsere Vermutung.
-
Herald: Ach ja. Also zumindest ein guter
Punkt. Der nächste Bereich geht eher im
-
Bereich von privaten Geschäften.
Wieviele Geschäfte überwachen die Eingänge
-
auch mit Kameras, die teilweise auch mit
dem öffentlichen Bereich davor
-
aufzeichnen? Was kann man dagegen tun oder
machen?
-
Snoopy:Ich vermute auch, dass das einige
sind, das sind genau auf jeden Fall
-
Geschäfte. Ich vermute, da gehören aber
auch Privatpersonen dazu, die ihren Häuser-
-
Eingang überwachen und damit auch noch die
Straße mit filmen oder auch solche smarten
-
Türklingel, die dann mitten auf die Straße
filmen. Die sind grundsätzlich nicht
-
erlaubt, weil da wahrscheinlich keine
rechtliche Grundlage besteht. Und da
-
wendet man sich am besten an die
Landes-Datenschutzbeauftragte von NRW,
-
jetzt für Köln bzw. für auch andere Städte
in NRW. Das ist die zuständige
-
Aufsichtsbehörde, die sich um diese Fälle
kümmert.
-
Herald: Okay, danke. Die nächste Frage
stellt also, falls es so etwas gibt, ob
-
dann die Polizei das auch in ihre eigene
Kamera-Abdenkung mit einbeziehen darf.
-
Also dass wenn ein Private da eine Kamera
auf einem öffentlichen Platz hat, ob man
-
dann die Daten auch der Polizei zur
Verfügung stellen kann. Ich vermute mal,
-
dass das nicht geht, weil das ja sowieso
verboten wäre.
-
Snoopy: Das ist eine Frage, die ich jetzt
auch aus dem Stand nicht ganz eindeutig
-
beantworten kann. Natürlich kann die
Polizei mit ihrer Ermittlungsarbeit
-
grundsätzlich Beweise einsammeln. Ich bin
mir nicht ganz sicher, wie das ist, wenn
-
diese Beweise z.B. durch illegale Kamera-
Aufnahmen rechtswidrig erlangt worden
-
sind, ob sie dann einen Beweiserhebungs-
verbot unterliegen oder nicht. Da müsste
-
ich auch noch mal selbst nachschauen.
Herald: Die nächste Frage ist zur Kamera-
-
abdeckung, ob das nur in NRW gilt oder ob
man auch in anderen Bundesländern
-
durchsetzen kann, dass dann Rollos vor
die Kameras gefahren werden müssen.
-
Snoopy: Das ist auch eine sehr gute Frage.
Grundsätzlich kam das so ein bisschen aus
-
dieser Situation mit den Versammlungen.
Das gilt natürlich prinzipiell erst
-
mal nur für NRW, aber wir haben auch aus
anderen Bundesländern, unter anderem der
-
Innensenator von Bremen. Der hatte
auch einer Zeitung gegenüber gesagt, dass
-
sie Sorgen haben, dass, wenn eine Klage
bei ihnen passiert, sie ähnlich einstecken
-
müssen und dann schon mal angefangen, sich
mit dem Hersteller abzusprechen, auch
-
diese Rollos zu installieren. Also unsere
Urteile, die wir hier bisher erreicht
-
haben, zeigen über das Land NRW hinweg
Wirkung. Das finden wir auf jeden Fall
-
super und das ist auch eine Motivation für
uns dran zu bleiben, dass unsere Arbeit
-
hier bundesweit Beachtung findet.
Herald: Dann kann ich euch auch aus dem
-
Süden Deutschlands für euer Engagement
danken, weil es mir vielleicht auch mir
-
bald helfen wird. Kann die Polizei
nach einem Gerichtsverfahren an einem
-
anderen Ort wieder eine Kamera aufhängen
und muss man sich dann wieder streiten,
-
weil ihr habt es ja in eurem Talk
angesprochen. Die Polizei kann die
-
Verfahrenskosten recht schnell in die Höhe
treiben, da durch das Verfahren
-
aufgesplittet werden. Und die
Zivilgesellschaft hat ja nicht so viele
-
Ressourcen wie der Staat. Also ist es dann
eine Sisyphos-Aufgabe oder wenn ihr
-
gewonnen habt, kann man das dann überall
durchsetzen?
-
Snoopy: Ich würde sagen teils, teils. Es
ist einerseits eine Sisyphos-Aufgabe, weil
-
wir befinden uns bzw. das
Gerichtsverfahren befindet sich jetzt in,
-
also das läuft. Das ist noch nicht
komplett abgeschlossen. Es ist aus
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rechtlicher Sicht noch völlig unklar, ob
die Kameras hängen dürfen oder nicht. Es
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gibt halt diese Etappensiege. Auf einem
Platz müssen sie abgeschaltet werden. Auf
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anderen Plätzen dürfen sie mit
Einschränkungen weiterlaufen. Aber das
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sind auch nur Vorentscheidungen. Eben
weil die Polizei die Überwachung ausgebaut
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hat, obwohl in der Hauptsache also ein
Gerichtsverfahren läuft, das sich mit
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dieser Frage beschäftigt, ob das überhaupt
erlaubt ist. Die Polizei kann natürlich
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theoretisch unendlich weitermachen. Das
sieht man hier natürlich auch in Kalk,
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dass die Polizei weiter
Überwachungstechnik ausbaut. Und dagegen
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wird wahrscheinlich dann auch wieder ein
Eilverfahren eingereicht werden, welches
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dann wieder zumindest mit Einschränkungen
wahrscheinlich enden wird. Aber das ist
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völlig richtig, das kostet uns Ressourcen,
sowohl Zeit als auch Geld. Diese Verfahren
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alle durchzuführen und die Polizei eher
weniger. Das ist also schon eher eine
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Sisyphusarbeit. Aber sie wird nicht
unendlich sein. Sie wird irgendwann ein
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Ende finden, wenn es dann wirklich auch
Urteile von höheren Gerichtsinstanzen
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geben wird.
Herald: Ach ja, die nächste Frage ist, wie
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lange darf die Polizei die Aufzeichnungen
speichern?
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Snoopy: Das Polizeigesetz NRW sagt bis zu
14 Tage im Maximum. Wir halten das für zu
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lange, denn die Polizei nutzt diese 14
Tage auch vollständig aus. Da argumentiert
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sie mit Sexualdelikten, die eventuell erst
nach Überzeugung von einer Person oder
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einem anderen Problem dabei erst nach 10
Tagen oder so zur Anzeige kommt, damit sie
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da noch Beweise haben. Das ist so die
Argumentation. Und deshalb nutzen die die
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14 Tage aus. Aber das auch. Das sehen wir
eher kritisch.
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Herald: Ja, damit wären wir mit Fragen
fertig. Ich möchte euch noch mal für euer
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Engagement danken. Aber bei so Klagen bin
ich auch immer froh, dass man in einem
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Rechtsstaat leben und man sich noch wehren
kann. Es ist dann zwar immer wieder
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ernüchternd, dass es erste
Zivilgesellschaft gibt, dass sie sich für
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so etwas einsetzt. Aber wir haben hier in
Deutschland zum Glück noch die
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Möglichkeiten, uns dagegen zu wehren.
Snoopy, wenn du noch etwas sagen möchtest
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als Schlusswort.
Snoopy: Vielen Dank für dieses schöne
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Event, das es doch noch stattfinden kann,
auch wenn es remote ist. Finde ich super,
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dass wir hier auch dabei sein dürfen.
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Outro-Musik
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Untertitel erstellt von c3subtitles.de
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