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34C3 - Netzpolitik in der Schweiz

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    34C3 Vorspannmusik
  • 0:14 - 0:17
    Herald: Netzpolitik in der Schweiz und die
  • 0:17 - 0:22
    Organisation Digitale Gesellschaft sollten
    eigentlich immer gemeinsam genannt werden.
  • 0:22 - 0:28
    Bei der Digitalen Gesellschaft handelt es
    sich um eine gemeinnützige Organisation
  • 0:28 - 0:34
    die sich für Grund- Menschen- und
    Konsumentenrechte im Internet und speziell
  • 0:34 - 0:39
    in der Schweiz einsetzt. Wir haben hier
    heute drei Vertreter der Digitalen
  • 0:39 - 0:46
    Gesellschaft bei uns auf der Bühne und
    zwar den Geschäftsführer Kire, ganz links
  • 0:46 - 0:51
    von euch aus gesehen, in der Mitte den
    Patrick und auf der rechten Seite den
  • 0:51 - 0:58
    Martin. Und nun bühne frei für die drei
    eidgenössischen Netzpolitiker!
  • 1:05 - 1:10
    Martin: Vielen Dank. Ich begrüsse euch
    ganz herzlich zu unserem Vortrag über die
  • 1:10 - 1:14
    Netzpolitik in der Schweiz. Wir werden
    heute über den aktuellen Stand der
  • 1:14 - 1:18
    Netzpolitik über unsere Themen berichten
    und auch was das neue Jahr bringen wird.
  • 1:20 - 1:24
    Als erste Übersicht die Themen: Auch in
    der Schweiz wird der Überwachungsstaat der
  • 1:24 - 1:29
    Polizeistaat ausgebaut. Das Stichwort ist
    das Akronym BÜPF, das revidiert
  • 1:29 - 1:34
    Überwachungsgesetze. Dazu wird euch Kire
    gleich mehr erzählen. Dann gehen wir auch
  • 1:34 - 1:39
    rechtlich gegen die Massenüberwachung vor,
    gegen die Vorratsdatenspeicherung und
  • 1:39 - 1:44
    gegen die Kabelaufklärung. Auch dazu mehr
    Informationen. Dann, wie so häufig, in der
  • 1:44 - 1:47
    Schweiz dauert alles etwas länger, aber
    dann kommt doch: Netzsperren in Gesetzen
  • 1:47 - 1:52
    sind auch bei uns vorgesehen. Auch da
    engagieren wir uns. E-Voteing,
  • 1:52 - 1:57
    Elektronische Identität, auch das kommt in
    der Schweiz, etwas unglücklich umgesetzt.
  • 1:57 - 2:02
    Das lehnen wir teilweise ab, teilweise
    haben wir bessere Ideen. Und zuletzt das
  • 2:02 - 2:06
    Datenschutzrecht. Die meisten von euch
    wissen es: die EU revidiert es, die
  • 2:06 - 2:12
    Schweiz die folgt hinten nach. Auch dazu
    werden wir euch mehr erzählen. Und damit
  • 2:12 - 2:20
    gebe ich Kire das Wort über das BÜPF.
    Kire: Ton fehlt ... wär eine
  • 2:20 - 2:27
    Einschätzung zum neuen BÜPF. Das total
    revidierte Bundesgesetz betreffend die
  • 2:27 - 2:32
    Überwachung des Post- und
    Fernmeldeverkehrs wird nun definitiv am 1.
  • 2:32 - 2:39
    März 2018 in Kraft treten. Es werden dann
    noch verschiedene Übergangsfristen gelten,
  • 2:39 - 2:44
    welches den Providern die technische
    Umsetzung der Überwachungsmassnahmen
  • 2:44 - 2:54
    ermöglichen. Diese sind längstens 24
    Monate. Zur Vergegenwärtigung: das
  • 2:54 - 3:01
    aktuelle BÜPF gilt für Access Provider und
    für die von ihnen angebotenen Dienste wie
  • 3:01 - 3:09
    zum Beispiel e-mail oder auch voice-over-
    ip. Im revidierten BÜPF wird dieser
  • 3:09 - 3:16
    Geltungsbereich nun deutlich ausgeweitet.
    Es gilt neu auch für sogenannte Anbieter
  • 3:16 - 3:21
    von abgeleiteten Kommunikationsdiensten.
    Damit sind Dienste gemeint, die einen
  • 3:21 - 3:27
    Austausch von Informationen ermöglichen,
    also eigentlich für praktisch alle
  • 3:27 - 3:34
    Dienste. Und neu wird das Gesetz auch für
    Personen gelten, welches ihr Netz Dritten
  • 3:34 - 3:42
    zur Verfügung stellen. Das zielt
    hauptsächlich auf Anbieter von public wlan
  • 3:44 - 3:50
    ab. Diese Anbieter von abgeleiteten
    Kommunikationsdiensten sind denn den
  • 3:50 - 3:56
    Access Providern in deren Pflichten
    gleichgestellt wenn eine der zwei
  • 3:56 - 4:02
    Bedingungen erfüllt sind. Und zwar
    entweder 10 Überwachungsgesuche in einem
  • 4:02 - 4:08
    Jahr, oder aber der Anbieter
    erwirtschaftet einen Jahresumsatz von
  • 4:08 - 4:14
    mindestens 100 Millionen Franken mit
    mindestens 5000 Benutzern. Wenn eine von
  • 4:14 - 4:20
    diesen zwei Bedingungen zutreffend ist,
    dann ist der Anbieter der Access Providern
  • 4:20 - 4:25
    gleichgestellt, was bedeutet, dass sie
    aktiv überwachen können – müssen – und
  • 4:25 - 4:33
    dass sie die Vorratsdatenspeicherung
    vornehmen müssen. Sind diese beiden
  • 4:33 - 4:40
    Kriterien nicht gegeben, dann müssen sie
    eine Überwachung dulden. Also alle anderen
  • 4:40 - 4:45
    Anbieter müssen eine Überwachung dulden
    und diese Duldung schliesst auch die
  • 4:45 - 4:51
    Zugangsgewährung mit ein. Also die
    Anbieter müssen Zugang zu Gebäuden, aber
  • 4:51 - 4:57
    auch zu Netzen und Diensten gewähren, dass
    eine Überwachung durch den Dienst ÜPF,
  • 4:57 - 5:06
    aber auch über den von ihnen beauftragten
    Personen, die Überwachung vornehmen
  • 5:06 - 5:16
    können. Wen nun eine solche
    Überwachungspflicht trifft, der muss neu
  • 5:16 - 5:24
    auch die Teilnehmer identifizieren. Das
    heisst, es wird in der Schweiz in Zukunft
  • 5:24 - 5:32
    nicht mehr so einfach möglich sein einfach
    ein e-mail account zu klicken. Allerdings
  • 5:32 - 5:37
    gilt eine Ausweispflicht nur in
    Mobilfunknetzen, also beim Abschluss von
  • 5:37 - 5:42
    einem Handyabo oder bei Prepaid-angeboten.
    Für alle anderen Dienste reicht eine
  • 5:42 - 5:52
    Identifikation zum Beispiel über die
    Zusendung eines Tokens per SMS. Diese
  • 5:52 - 5:59
    Teilnehmeridentifikation wird neu auch für
    Anbieter von Public Wlans gelten, wenn sie
  • 5:59 - 6:06
    dieses professionell tun. Mit
    professionell ist gemeint, wenn mit dem
  • 6:06 - 6:11
    Betrieb eine spezialisierte IT-
    Dienstleisterin beauftragt worden ist.
  • 6:12 - 6:21
    Dieser Text ist aus den Erläuterungen zur
    Verordnung und erklärt diesen Begriff.
  • 6:21 - 6:30
    Umgekehrt, wenn ich zum Beispiel als
    Restaurantbesitzer einen wlan access point
  • 6:30 - 6:36
    selber kaufe und installieren und betreue,
    dann falle ich nicht unter diese Pflicht
  • 6:36 - 6:45
    zur Teilnehmeridentifikation. Nicht desto
    trotz werden öffentlichen public wlan ohne
  • 6:45 - 6:52
    eine SMS-Registrierung weiter aussterben.
    Immerhin werden Dienste wie z.B. Freifunk
  • 6:52 - 6:58
    nicht darunter fallen, weil diese eben
    nicht professionell betrieben werden. Was
  • 6:58 - 7:05
    wir aber auch sehen werden, aufgrund
    dieser Teilnehmeridentifikation, sind
  • 7:05 - 7:11
    Antennensuchläufe neu auch in wlan. Also
    die gerichtliche Feststellung, wer sich
  • 7:11 - 7:18
    wann, wo aufgehalten hat, auf Basis der
    Verwendung eines public wlan.
  • 7:21 - 7:29
    Dann ist noch eine wichtige Frage offen bezüglich des Staatstrojaner, den wir ja mit dem
  • 7:29 - 7:34
    neuen BÜPF auch erhalten werden. und zwar
    geht es hier in dieser Frage um die
  • 7:34 - 7:42
    Infektion also wie eine staatliche Malware
    auf das Zielgerät kommt. Wir sehen hier
  • 7:42 - 7:51
    drei verschiedene Varianten: entweder über
    eine Sicherheitslücke, diese Variante wirft
  • 7:51 - 7:58
    selber einige Fragen auf. Oder aber ein
    Aufspielen über ein Eindringen in die
  • 7:58 - 8:05
    Räumlichkeiten wo sich die Geräte
    befinden. Das ist eine Variante die auch
  • 8:05 - 8:12
    im Gesetz vorgesehen ist. Oder aber über
    Mithilfe von Dritten. Zum Beispiel über
  • 8:12 - 8:19
    eine infektion proxy beim Provider. ein
    Update Server, eine personalisierte App
  • 8:19 - 8:23
    oder zum Beispiel im Download einer
    Steuererklärungssoftware. Das bringt uns
  • 8:23 - 8:30
    nur zur wichtigen Frage: können
    tatsächlich Dritte – unbeteiligte Dritte -
  • 8:30 - 8:36
    herangezogen werden um Staatstrojaner auf
    die Zielgeräte zu bringen. Und tatsächlich
  • 8:36 - 8:39
    kennt das Strafverfahren gewisse
    Pflichten, wie zum Beispiel eine Pflicht
  • 8:39 - 8:45
    zur Auskunft oder auch ne Pflicht zur
    Zeugenaussage. Aber es ist im Strafrecht
  • 8:45 - 8:52
    keine aktive Mitwirkungspflicht
    vorgesehen. Diese Einschätzung deckt sich
  • 8:52 - 8:58
    auch mit einer Aussage vom Bundesamt für
    Justiz auf Anfrage. Allerdings wird die
  • 8:58 - 9:03
    Praxis zeigen was die
    Strafverfolgungsbehörden in diesem
  • 9:03 - 9:08
    Zusammenhang fordern, und was die
    Zwangsmassnahmengerichte allenfalls auch
  • 9:08 - 9:18
    bewilligen. Wir würden dann zum zweiten
    Teil, zu den beiden Beschwerden gegen die
  • 9:18 - 9:24
    Kabelaufklärung und die
    Vorratsdatenspeicherung kommen. Beide
  • 9:24 - 9:33
    Gerichtsverfahren sind strategische
    Klagen. Es geht darum, Grundsatzentscheide
  • 9:33 - 9:38
    zu erhalten, die aufzeigt wo die rote
    Linie verläuft zwischen einer
  • 9:38 - 9:45
    zielgerichteten Einzelfallüberwachung und
    einer anlasslosen Massenüberwachung, die
  • 9:45 - 9:53
    uns alle in der Privatsphäre betrifft, und
    alle unsere Privatsphäre verletzt. Die
  • 9:53 - 9:59
    Schweiz kennt kein Verfassungsgericht das
    es ermöglichen würde, ein solches Gesetz
  • 9:59 - 10:04
    oder ein Gesetzesartikel abstrakt auf die
    Gültigkeit prüfen zu lassen. Daher ist es
  • 10:04 - 10:10
    in der Schweiz nötig, über eine
    persönliche Betroffenheit und ein Gesuch
  • 10:10 - 10:15
    an die zuständige Behörde ein
    Gerichtsverfahren anzustrengen, das dann
  • 10:15 - 10:22
    in Form von Beschwerden und durch die
    Instanzen weitergeführt wird. Die erste
  • 10:22 - 10:26
    Beschwerde betrifft das
    Nachrichtendienstgesetz. Dieses Gesetz ist
  • 10:26 - 10:32
    in diesem Jahr am 1. September in Kraft
    getreten. Dieses Massnahmengesetzt
  • 10:32 - 10:38
    beinhaltet zahlreiche neuen Befugnisse.
    Unter anderem alle Massnahmen die auch im
  • 10:38 - 10:44
    BÜPF vorgesehen sind, inklusive
    Staatstrojaner oder eben auch die, was in
  • 10:44 - 10:51
    der Beschwerde nun wichtig ist, die
    Massenüberwachung per Kabelaufklärung. Wie
  • 10:51 - 10:58
    gesagt, das Gesetz ist am 1. September in
    Kraft getreten. Wir haben daher ein Gesuch
  • 10:58 - 11:08
    an den Nachrichtendienst per 31. 08.2017
    gestellt. Im Kern fordern wir in dem
  • 11:08 - 11:15
    Gesuch, dass die Kabelaufklärung nicht
    einzuführen sei, weil von dieser
  • 11:15 - 11:20
    Überwachung alle betroffen sind, wir alle
    unter einen Generalverdacht gestellt
  • 11:20 - 11:24
    werden und weil es praktisch unmöglich
    ist, noch etwas zu suchen, dass man gar
  • 11:24 - 11:32
    nicht kennt. Und wir verknüpfen diese
    Forderung mit der Forderung, die
  • 11:32 - 11:42
    Funkaufklärung die bereits besteht, zu
    unterlassen. Wir machen diese Verknüpfung,
  • 11:42 - 11:46
    weil die Kabelaufklärung eine
    Weiterentwicklung der Funk- und
  • 11:46 - 11:53
    Satellitenaufklärung ist. Die
    Funkaufklärung kennen wir seit ca. dem 2.
  • 11:53 - 12:01
    Weltkrieg. Da ging es ursprünglich darum,
    in dieser militärischen Überwachung, den
  • 12:01 - 12:08
    gegnerischen oder den ausländischen Feind,
    über den Informationen zu erhalten. Diese
  • 12:08 - 12:15
    Funkaufklärung wurde im Jahr 2000 über ein
    geheimes Projekt zur Satellitenüberwachung
  • 12:15 - 12:25
    ausgedehnt. Dieses Projekt wurde dann
    bekannt, es gab eine Untersuchung der
  • 12:25 - 12:33
    Eigenössischen Geschäftsprüfungsdelegation
    GPDel welche im Jahr 2003 und 2007 2
  • 12:33 - 12:39
    Berichte veröffentlicht hat, welche dieses
    Überwachungssystem beschreibt, aber auch
  • 12:39 - 12:44
    Verstösse gegen die Menschenrechte
    festhält. Da es sich bei dieser
  • 12:44 - 12:51
    Überwachung um ausländische Satelliten
    handelt, ist tendenziell ausländische
  • 12:51 - 12:55
    Kommunikation von dieser
    Überwachungsmassnahme betroffen, aber
  • 12:55 - 13:00
    natürlich nicht nur. Also Personen aus der
    Schweiz kommunizieren genauso über diese
  • 13:00 - 13:04
    Satelliten und es sind auch zivile
    Satelliten.
  • 13:08 - 13:15
    Weil mehr und mehr Kommunikation nicht mehr über Satelliten stattfindet sondern über Glasfaserkabel
  • 13:15 - 13:18
    wird diese Überwachungen jetzt neu
    nochmals ausgedehnt auf die
  • 13:18 - 13:29
    Kabelaufklärung. Und diese zielt auf die
    grenzüberschreitenden Leitungen ab, weil,
  • 13:29 - 13:33
    im Gegensatz zu ausländischen Satelliten,
    ausländische Kabel von Schweizer Behörden
  • 13:33 - 13:42
    nicht überwacht werden können. Bloss ist
    nun bei dieser Überwachung fast in jedem
  • 13:42 - 13:49
    Fall auch eine inländische Person
    betroffen und selbstverständlich gelten
  • 13:49 - 13:53
    Menschenrechte auch im Ausland.
  • 13:55 - 13:58
    Die Antwort des Nachrichtendienstes auf unser
  • 13:58 - 14:06
    Gesuch ist einigermassen erstaunlich. Es
    umfasst gerade einmal eine Seite. Der
  • 14:06 - 14:12
    Nachrichtendienst stellt sich als eine
    einfache Verwaltungsbehörde ohne Spielraum
  • 14:12 - 14:18
    dar und ist der Ansicht, dass diese
    Massnahme keine Grundrechte verletzen
  • 14:18 - 14:27
    würde. Was bereits durch die Berichte der
    GPDel eigentlich widerlegt ist. Wir sind
  • 14:27 - 14:31
    daraufhin mit einer Beschwerde an das
    Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen
  • 14:31 - 14:39
    gelangt. Der Geheimdienst hat nun Zeit bis
    Mitte Januar, Stellung zu beziehen. Im
  • 14:39 - 14:43
    Anschluss wird dann das
    Bundesverwaltungsgericht entweder
  • 14:43 - 14:55
    inhaltlich über unser Gesuch urteilen oder
    aber es zurück an den Geheimdienst leiten,
  • 14:55 - 15:02
    der inhaltlich urteilen muss. Dann würden
    wir eigentlich wieder am Anfang vom
  • 15:02 - 15:11
    Verfahren stehen. Das zweite Verfahren
    betrifft die Beschwerde gegen die
  • 15:11 - 15:17
    Vorratsdatenspeicherung. Diese ist schon
    etwas älter, das haben wir im Jahr 2014
  • 15:17 - 15:25
    gestartet. Aktuell ist das Verfahren
    hängig am Bundesgericht. Da haben nun seit
  • 15:25 - 15:32
    Frühling 2017 schriftliche Anhörungen
    stattgefunden. Der Dienst Überwachung,
  • 15:32 - 15:37
    Post- und Fernmeldeverkehrs, der
    Eidgenössische Datenschutzbeauftragte, die
  • 15:37 - 15:42
    Swisscom und auch wir konnten
    wechselseitig Stellung beziehen. Diese
  • 15:42 - 15:49
    Phase ist nun abgeschlossen. Mit einem
    Entscheid ist wohl im nächsten Jahr zu
  • 15:49 - 15:55
    rechnen. Wie gesagt, da wir kein
    Verfassungsgericht kennen und das
  • 15:55 - 16:00
    Bundesgericht keine entsprechende
    Kompetenz hat, wird hier wohl ein
  • 16:00 - 16:05
    Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof
    für Menschenrechte nötig sein.
  • 16:09 - 16:15
    Die Verfahren sind ziemlich zeitintensiv. Die
    Beschwerde gegen die Vorratsdaten... in
  • 16:15 - 16:18
    der Beschwerde gegen die
    Vorratsdatenspeicherung sind wir wohl etwa
  • 16:18 - 16:25
    in der Hälfte. In der Beschwerde gegen die
    Kabelaufklärung stehen wir ganz am Anfang.
  • 16:25 - 16:31
    Und die Verfahren kosten auch ziemlich
    viel Geld, entsprechend sind wir hier auf
  • 16:31 - 16:40
    Unterstützung angewiesen. Wir würden dann
    zum 3. Teil kommen, zu den Netzsperren.
  • 16:40 - 16:47
    Hier übergebe ich gerne das Wort an Paki.
    Paki: So, diejenigen die letztes Jahr
  • 16:47 - 16:52
    schon hier waren, den dürfte dieses Bild
    einigermassen bekannt vorkommen. Ich habe
  • 16:52 - 16:57
    auch ein Neues rausgesucht. Das Problem
    ist, dass im Moment die Politiker und
  • 16:57 - 17:02
    Politik in der Schweiz immer noch davon
    ausgeht, dass Netzsperren ein adäquates
  • 17:02 - 17:07
    technisches Mittel sind, um soziale
    Probleme zu lösen. Wie man anhand dieses
  • 17:07 - 17:13
    Bildes sieht, helfen Sperren hat einfach
    nicht immer. Wir haben uns mit drei
  • 17:13 - 17:18
    Gesetzen rumgeschlagen: Das Erste ist das
    Geldspielgesetz. Da geht es nicht um eure
  • 17:18 - 17:23
    Bitcoins, da geht es vor allem um Poker
    und Roulette usw, physisches Glücksspiel.
  • 17:23 - 17:30
    Dann das Urheberrechtsgesetz und das
    Fernmeldegesetz. Im Geldspielgesetz: was
  • 17:30 - 17:35
    ist dort vorgesehen? Es sind Massnahmen
    vorgesehen, die die Spielsucht eindämmen
  • 17:35 - 17:40
    sollen. Das Problem jedoch ist, dass dort
    kein Geld gesprochen wird. Das heisst das
  • 17:40 - 17:44
    Geld muss von den Kantonen kommen und
    nicht von den Casinos oder den Online-
  • 17:44 - 17:50
    Casinos die diese Spielsucht überhaupt
    auslösen. Also das Verursacherprinzip ist
  • 17:50 - 17:54
    hier nicht gewahrt. Es erlaubt erstmals
    Online- Glücksspiel, allerdings auch nur
  • 17:54 - 17:59
    inländisches Online- Glücksspiel. Das
    Problem ist allerdings, dass der
  • 17:59 - 18:04
    inländische Markt zu klein ist, zum
    Beispiel beim Poker, wurde uns gesagt, um
  • 18:04 - 18:10
    überhaupt ein grosses Pokerspiel in der
    Schweiz aufzubauen. Das heisst, man will
  • 18:10 - 18:16
    jetzt diesen inländischen Markt mit
    Netzsperren von ausländischen Anbietern
  • 18:16 - 18:21
    abschotten und die ausländische Anbieter
    illegal erklären, was sie eigentlich schon sind
  • 18:25 - 18:29
    Der Stand beim Geldspielgesetz ist
    so, dass das Referendum jetzt läuft, das
  • 18:29 - 18:33
    heisst es hat beide Kammern – National-
    und Ständerat – passiert, ist in den
  • 18:33 - 18:39
    Schlussabstimmungen durchgekommen und
    Jungparteien haben jetzt das Referendum
  • 18:39 - 18:45
    ergriffen und es könnte klappen. Es ist
    sehr, sehr knapp. Es kommen jetzt, diese
  • 18:45 - 18:49
    Tage kommen immer noch tausende
    Unterschriften rein, aber es braucht die
  • 18:49 - 18:54
    Unterschrift von jedem Schweizer
    Stimmbürger der hier ist. Fall ihr noch
  • 18:54 - 18:58
    nicht unterschrieben habt, oder noch
    Unterschriften zu Hause habt, sendet die
  • 18:58 - 19:02
    ein oder kommt bei uns beim Stand vorbei
    und deponiert die oder leistet eure
  • 19:02 - 19:09
    Unterschrift. Es ist extrem wichtig. Es
    ist extrem knapp. Genau, was wir auch noch
  • 19:09 - 19:13
    gemacht haben, vorgängig bei diesem Gesetz
    ist, wir haben versucht in den
  • 19:13 - 19:17
    Kommissionen Einfluss zu nehmen. Aber auch hier ist es extrem schwierig einem
  • 19:17 - 19:21
    Politiker zu erklären, dass Netzsperren
    nicht funktionieren. Auch wenn man ihn es
  • 19:21 - 19:24
    ihnen live demonstriert an einem PC, oder
    an ihrem PC.
  • 19:28 - 19:33
    Dann zum Urheberrecht. Hier ist eine Totalrevision vorgesehen
  • 19:41 - 19:44
    Das Gute ist, die Privatkopie die bleibt,
  • 19:44 - 19:51
    ebenso der straffreie Download. Was
    allerdings reinkommt, ist ein
  • 19:51 - 19:55
    Lichtbildschutz, wie wir den in
    Deutschland schon kennen. Bisher hatten
  • 19:55 - 19:59
    wir in der Schweiz eine gewisse
    Schöpfungshöhe die nötig war, damit dann
  • 19:59 - 20:04
    ein Lichtbild, also eine Fotografie
    eigentlich, urheberrechtlich geschützt
  • 20:04 - 20:08
    ist. Nun ist jeder Schnappschuss ,der
    jemand auf Facebook teilt, eigentlich
  • 20:08 - 20:16
    urheberrechtlich geschützt. Das wird noch
    spannend, was da passiert. Wir haben's in
  • 20:16 - 20:22
    Deutschland, habt ihr ja schon ein
    bisschen Erfahrung damit. Ebenso ist die
  • 20:22 - 20:26
    Regelung verwaister Werke ein bisschen
    besser geworden. Es wurde ein bisschen
  • 20:26 - 20:30
    klarer definiert, was man machen muss,
    wenn man ein verweistes Werk z.B. wieder
  • 20:30 - 20:37
    verlegen muss, verlegen will. Plus die
    Schutzrechte wurden angepasst auf 70
  • 20:37 - 20:41
    Jahre. Das ist eigentlich eine technische
    Anpassung die so nicht nötig wäre, aber
  • 20:41 - 20:49
    das Umland hat dort auch überall 70 Jahre.
    Dann wird es Take- & Stay-Down- Regelungen
  • 20:49 - 20:56
    geben für Anbieter, die die Konten von
    Usern zur Verfügung stellen. Das heisst,
  • 20:56 - 21:04
    wenn irgendein User von einem Anbieter
    eine Datei hochlädt, das Filmstudio sagt:
  • 21:04 - 21:08
    "Das ist ein Blockbuster von uns, nehmt
    den runter", dann muss ich "technisch
  • 21:08 - 21:14
    adäquate Lösungen" bereitstellen, die
    "wirtschaftlich sinnvoll" sind, damit auch
  • 21:14 - 21:22
    dieser Content niemals mehr in dieser Form
    bei mir hochgeladen wird. Was darunter
  • 21:22 - 21:26
    verstanden wird, werden wahrscheinlich
    dann die Gerichte genau erklären müssen.
  • 21:27 - 21:34
    Dann wird ein Gerichtsspruch des
    Bundesgerichts indirekt überschrieben, das
  • 21:34 - 21:39
    heisst, bisher war es in der Schweiz nicht
    möglich, einen Filesharer anzuklagen, um
  • 21:39 - 21:44
    dann an dessen Namen zu kommen und ihn
    dann finanziell zu belangen für die
  • 21:44 - 21:49
    Urheberrechtsverletzungen die er gemacht
    hat. Neu ist dieser Passus eigentlich –
  • 21:49 - 21:56
    also diese Anleitung – genau so im Gesetz
    drin. Das ist auch eine Umkehr. Dort wird
  • 21:56 - 22:01
    sich auch zeigen ob sich dann dieser
    Passus dann halten lässt oder nicht. Wir
  • 22:01 - 22:06
    werden sehen. Dann sind es trotz... die
    Prämisse dieses Gesetzes war: Es ist die
  • 22:06 - 22:09
    Anpassung des Urheberrechts an das
    Internetzeitalter. Das Problem ist
  • 22:09 - 22:15
    einfach: es hat keine Anpassung ans
    Internetzeitalter gegeben. Es gibt kein
  • 22:15 - 22:20
    Right to Remix, es gibt keine Fair-Use-
    Klausel, das heisst jeder Facebookbenutzer
  • 22:20 - 22:25
    der Memes hochlädt oder selbst erstellt,
    wird weiterhin pro Jahr bis zu 10000
  • 22:25 - 22:33
    franken an Urheberrechtkosten verursachen,
    sollte er angeklagt werden. Der Stand
  • 22:33 - 22:40
    dieses Gesetzes ist nun so, dass die
    Rückmeldung – es waren ja 1200
  • 22:40 - 22:48
    Einzeleinsendungen, zum Teil hunderte
    Seiten – die als Feedback gekommen sind zu
  • 22:48 - 22:53
    diesem Gesetz, die wurden verarbeitet. Die
    Eingaben der Zivilgesellschaft aber
  • 22:53 - 23:00
    mehrheitlich ignoriert. Jetzt, ein
    Lichtblick ist drin: die Netzsperren sind
  • 23:00 - 23:05
    temporär mal rausgeflogen. Es besteht aber
    kein Zweifel, dass da die Musik- und
  • 23:05 - 23:11
    Filmindustrie die Netzsperren wieder
    fordern wird und auch Politiker findet,
  • 23:11 - 23:15
    Parlamentarier findet, die diese dann in
    den Kommissionen auch wieder einbringen.
  • 23:15 - 23:23
    Das heisst, dieser Kampf ist leider noch
    nicht gewonnen. Jetzt kommt dieses Gesetz
  • 23:23 - 23:28
    dann in die Kommissionen, es finden
    Anhörungen statt. Spannenderweise sind in
  • 23:28 - 23:33
    National- und Ständerat zwei verschiedene
    Kommisionen dafür zuständig. Warum ist mir
  • 23:33 - 23:38
    auch nicht ganz klar. Ist auch das erste
    Mal, dass ich das persönlich sehe. Ich
  • 23:38 - 23:47
    weiss nicht, wie häufig das ist. Nun, was
    versuchen wir dagegen zu tun oder was tun
  • 23:47 - 23:52
    wir, damit dass dieses Gesetz besser wird,
    oder vielleicht gar nicht durch kommt. Wir
  • 23:52 - 23:56
    versuchen, wie immer, Einflussnahme zu
    nehmen in den Kommissionen. Wir versuchen
  • 23:56 - 24:00
    mit den Politikern zu sprechen, ihnen zu
    erklären, dass ihre Massnahmen so nicht
  • 24:00 - 24:05
    sinnvoll sind, so nicht durchsetzbar sind.
    Zudem haben wir eine Arbeitsgruppe
  • 24:05 - 24:11
    gebildet, die eigentlich Personen aus
    mehreren Parteien sammeln soll, um so
  • 24:11 - 24:16
    gezielt auch Leute aus der eigenen Partei
    zu ihren eigenen Parlamentariern schicken
  • 24:16 - 24:21
    können und diesen klar machen: "Hey, was
    ihr da sagt widerspricht unserer eigenen
  • 24:21 - 24:29
    Parteilinie.". Es gab jetzt ein erstes
    Treffen im Dezember, Mitte Dezember. Das
  • 24:29 - 24:34
    nächste Treffen wird wahrscheinlich an
    unserem Winterkongress stattfinden.
  • 24:34 - 24:41
    Dazu sagen wir später noch was. Dann zum
    Fernmeldegesetz. Da haben wir auch letztes
  • 24:41 - 24:46
    Jahr schon ein bisschen darüber berichtet.
    Nun sind wir dort ein bisschen weiter.
  • 24:46 - 24:53
    Auch hier geht es darum, Netzsperren
    einzuführen. Diesmal zu Unterdrücken von
  • 24:53 - 25:00
    pornografischen Inhalten. Bis jetzt gab es
    ein Kodex, in dem sich verschiedene
  • 25:00 - 25:05
    Provider angeschlossen haben. Die haben
    DNS- Sperren eingerichtet für gewisse
  • 25:05 - 25:10
    Webseiten, die ihnen vom Bundesamt für
    Justiz gemeldet wurden. Neu soll diese
  • 25:10 - 25:14
    Netzsperren eigentlich für alle Access
    Provider dann gelten. Das heisst auch,
  • 25:14 - 25:19
    dass diese Liste mit verbotenen Webseiten
    oder verboten DNS- Einträgen viel breiter
  • 25:19 - 25:26
    gestreut ist. Mal schauen. Dann, drin ist
    die Regulation der letzten Meile bei der
  • 25:26 - 25:31
    Glasfaser, beziehungsweise wir hätten
    gerne die Regulation der letzten Meile
  • 25:31 - 25:38
    unabhängig vom Medium gehabt. Da ist jetzt
    Monopolist ein bisschen am drucksen oder
  • 25:38 - 25:44
    sehr stark am lobbyieren, dass diese
    Regulierung so nicht reinkommt. Die
  • 25:44 - 25:51
    Regulation der Roaminggebühren, die wird
    jetzt ebenfalls kommen, vielleicht, denn
  • 25:51 - 25:56
    vor zwei Jahren gab es schon eine ähnliche
    Motionen im Ständerat und die wurde dann
  • 25:56 - 26:03
    quasi ohne Ergebnis abgeschrieben, weil
    "der Markt spielt ja". Jeder der ein
  • 26:03 - 26:08
    schweizer Mobilfunkabonnement hat weiss,
    dass der Markt nicht wirklich spielt. Dann
  • 26:08 - 26:13
    gibt es keine Netzneutralität
    festgeschrieben. Es gibt einen Kodex, der
  • 26:13 - 26:19
    übernommen wurde. Der Kodex wurde letztes
    Jahr ziemlich medienwirksam dann
  • 26:19 - 26:26
    aufgebauscht. Wir sagen, wir deklarieren,
    wenn wir die Netzneutralität verletzten,
  • 26:26 - 26:35
    das das doch nichts bringt, das auch
    komplett gegen die Richtung der EU und
  • 26:35 - 26:42
    auch Deutschland strömt. Das haben die
    Schweizer einfach noch nicht erkannt. Also
  • 26:42 - 26:47
    die Telekom musste jetzt gerade an ein
    Angebot rausnehmen bei dem sie 0-Rating
  • 26:47 - 26:53
    machten. Wir versuchen auch hier, oder wir
    haben einen Entwurf, den wir versuchen,
  • 26:53 - 26:59
    den wir in die Kommissionen reintragen
    versuchen, der die Netzneutralität ganz
  • 26:59 - 27:05
    fix und ganz klar festlegt. Und wir
    hoffen, dass da zumindest ein Bisschen was
  • 27:05 - 27:11
    davon übrig bleibt. Hier sind jetzt der
    Stand: die Vernehmlassung vom
  • 27:11 - 27:17
    Fernmeldegesetz ist erfolgt. Es gab dann
    eine weitere Botschaft zu Handen der
  • 27:17 - 27:23
    Kommission. Bei den Anhörungen waren wir
    zum Teil eingeladen, zum Teil haben wir
  • 27:23 - 27:29
    uns eingeladen und wurden auch angehört.
    Wie effektiv das dann ist weiss man halt
  • 27:29 - 27:33
    erst, wenn die Kommission dann auch
    abgestimmt hat über die einzelnen Artikeln
  • 27:33 - 27:38
    und über unseren Input den wir da
    geliefert haben. Jetzt, es finden noch
  • 27:38 - 27:45
    weitere Anhörungen statt zum
    Fernmeldegesetz und voraussichtlich kommt
  • 27:45 - 27:52
    das in der Frühlingssession oder dann im
    Sommer in die Räte. Genau, Einflussnahme
  • 27:52 - 28:00
    habe ich bereits erwähnt. Jetzt in der
    E-Governement-Strategie das Bundes gibt es
  • 28:00 - 28:06
    2, gibt es mehrere Standbeine. 2
    Standbeine sind E-Voting und die
  • 28:06 - 28:11
    Elektronische Identität. Diese werden
    jetzt von oberster Ebene her befohlen. Da
  • 28:11 - 28:18
    müssen wir was machen und das Bundesamt
    für Justiz, das macht dann auch sehr
  • 28:18 - 28:24
    schnell aber halt nicht sehr gründlich. Es
    sind im Moment die Themen mit denen sich
  • 28:24 - 28:32
    die Politiker in Bern als ICT-Politiker
    wahrscheinlich für irgendein Mandat
  • 28:32 - 28:39
    empfehlen wollen. Es kommt heraus, dass
    die nicht nicht sehr viel Ahnung haben vom
  • 28:39 - 28:46
    ganzen Thema wenn man ein bisschen genauer
    reinschaut da. Was ist vorgesehen bei der
  • 28:46 - 28:50
    Elektronischen Identität. Es ist
    vorgesehen dass es mehrere Identity
  • 28:50 - 28:57
    Provider gibt, die persönliche Daten,
    verifiziert persönliche Daten rausgehen
  • 28:57 - 29:02
    können. Also: Name, Vorname, Adresse,
    Geburtsdatum und so weiter. Mit diesen
  • 29:02 - 29:08
    Adressen kann man dann auch eine Inkasso-
    Abfrage machen oder kann jemanden
  • 29:08 - 29:12
    eindeutig gesichert identifizieren, dass
    es diese Person ist, jetzt bei mir ein
  • 29:12 - 29:18
    Bankkonto aufmachen will. Der Vorschlag,
    der wird im Moment von der Post, Swisscom
  • 29:18 - 29:25
    und SBB durchgedrückt, mit Unterstützung
    natürlich des Bundesrates. Das Ganze in
  • 29:25 - 29:31
    der Umsetzung knüpft ein bisschen an die
    SuisseID an, das heisst Private geben
  • 29:31 - 29:41
    diese elektronische ID dann raus. Wer von
    euch hat ne SuisseID? Da sieht man
  • 29:41 - 29:50
    wie verbreitet sie ist. 3 Personen. Die
    Idee ist, dass Banken und Onlineshops
  • 29:50 - 29:54
    diese Dienstleistung dann gebrauchen
    können, und die dann pro
  • 29:54 - 29:59
    Identifizierungsvorgang zahlen, das
    heisst, wenn ich mein Bankkonto aufmache,
  • 29:59 - 30:02
    identifiziere ich mich einmal, wenn ich
    einen Online-Shop Konto aufmache, dann
  • 30:02 - 30:12
    auch, und so weiter. Das schafft nun
    zahlreiche Probleme. Unserer Meinung nach
  • 30:12 - 30:20
    kann nur eine staatliche Institution eine
    elektronische Identifikation schaffen oder
  • 30:20 - 30:28
    Vertrauen dort drin schaffen. Die SuisseID
    hat nicht funktioniert weil der
  • 30:28 - 30:34
    Enrolement-Prozess zu kompliziert war.
    Zudem ist auch die jetzige elektronische
  • 30:34 - 30:38
    Identität am Kunden vorbei geplant. Ich
    bin seit 15 Jahren bei der gleichen Bank.
  • 30:38 - 30:44
    Ich werde nicht nächstes Jahr drei Konten
    eröffnen, nur weil ich eine elektronische
  • 30:44 - 30:48
    Identität habe, oder weil ich mit einer
    elektronischen Identität das machen kann.
  • 30:48 - 30:55
    Die amtliche, oder Behördengänge von
    Personen, von normalen Personen, das ist
  • 30:55 - 30:59
    eigentlich genau einer. Das ist die
    Einreichung der Steuererklärung. Und dafür
  • 30:59 - 31:07
    brauche ich auch keine elektronische ID.
    Also es ist mir und uns unklar, wer
  • 31:07 - 31:10
    überhaupt dann der Empfänger dieser
    elektronischen Identität sein soll. Und
  • 31:10 - 31:14
    schlussendlich wird es dann auch zu teuer
    weil der Verwaltungsaufwand viel zu gross
  • 31:14 - 31:20
    ist für diese 10.000 Karten oder
    Identitäten die man dann herausgeben kann.
  • 31:20 - 31:26
    Hier ist die Vernehmlassung zu Ende auch
    hier wird eine Botschaft erarbeitet und
  • 31:26 - 31:32
    das kommt dann in die Kommissionen. Es
    gibt ein Konzept "Digitale identität in
  • 31:32 - 31:37
    der Schweiz" von der Swiss Data Alliance.
    Was mir dort drin fehlt, ist noch die
  • 31:37 - 31:41
    Möglichkeit mit einer elektronischen
    Identität dann auch Verschlüsselung oder
  • 31:41 - 31:48
    Signierung zu machen. Das ist, dann würde
    ich wieder eine grössere Verbreitung sehen
  • 31:48 - 31:58
    dieses ganzen Konzeptes. Zum E-Voting ganz
    kurz: die Syteme der 1. Generation sind
  • 31:58 - 32:05
    tot. Das System das Zürich eingeführt hat,
    das darf nicht mehr verwendet werden.
  • 32:05 - 32:11
    Aktuell sind die Systeme der nächsten
    Generation in Entwicklung und auch bereits
  • 32:11 - 32:18
    in Gebrauch. Diese können allerdings noch
    nicht überall eingesetzt werden, weil zum
  • 32:18 - 32:23
    Teil gesetzliche Grundlagen fehlen, um
    dann die ganze Bevölkerung eines Kantons
  • 32:23 - 32:30
    da mit elektronischer Abstimmung ...
    mittels elektronischer Abstimmung
  • 32:30 - 32:37
    abstimmen zu lassen. Dann gibt es noch
    eine kuriose Motion. Eine Bug-Bounty
  • 32:37 - 32:43
    Motion. Da soll eine Million ausgeschrieben
    werden um das schweizer E-Voting-System zu
  • 32:43 - 32:49
    hacken. Das ist natürlich totaler Schwachsinn,
    weil jemand der die Möglichkeiten hat, ein
  • 32:49 - 32:54
    E-Voting-System zu knacken, der zieht viel
    mehr Profit als eine Million raus, der zieht
  • 32:54 - 33:00
    das Tausendfache heraus wenn er das z.B.
    bei ner Bergbau-Initiative wie der
  • 33:00 - 33:07
    Gotthardröhre macht, oder staatliche
    Aktoren, die eine Abstimmung durchdrücken
  • 33:07 - 33:13
    wollen. Zudem ist, nur weil ein Bug-Bounty
    ausgesetzt wird, ist es nicht ganz klar,
  • 33:13 - 33:18
    dass das System dann nicht hackbar ist.
    Das kann man nicht beweisen indem man ein
  • 33:18 - 33:23
    Bug-Bounty ausschreibt. Unsere Forderungen,
    das sind eigentlich immer noch die
  • 33:23 - 33:29
    gleichen. Das ist der Slide von letztes
    Jahr. Wir wollen, dass das ganze E-Voting
  • 33:29 - 33:33
    für jeden Einzelnen der seine Stimme
    abgibt auch verifizierbar ist, dass er
  • 33:33 - 33:39
    seine Stimme, dass seine Stimme so zählt,
    wie er sie abgegeben hat und das ist
  • 33:39 - 33:44
    leider nicht möglich. Selbst ich kann die
    kryptographischen Verfahren die hier
  • 33:44 - 33:48
    gebraucht werden nicht ganz
    nachvollziehen. Zudem, selbst wenn ich sie
  • 33:48 - 33:51
    nachvollziehen könnte, könnte ich nicht
    beweisen, dass das Software System das ich
  • 33:51 - 33:56
    angeschaut habe, auch das ist, das
    eingesetzt wird. Und jeder der über
  • 33:56 - 34:03
    Weihnachten den PC seiner Schwester oder
    seine Eltern neu aufsetzen musste weiss,
  • 34:03 - 34:07
    wie verwund- und angreifbar diese
    Plattformen sind und diese sollen dann
  • 34:07 - 34:12
    schlussendlich die Wahlmaschinen sein mit
    denen wir unsere Demokratie ausführen. Und
  • 34:12 - 34:18
    das kann es nicht sein. Und jetzt wird
    euch Martin noch etwas zum
  • 34:18 - 34:25
    Datenschutzrecht erzählen.
    Martin: Vielen Dank. Vielen Dank, PaKi.
  • 34:25 - 34:33
    Ja, die Daten. Alle wollen digital werden,
    alle wollen diesen Datenschatz heben und
  • 34:33 - 34:37
    da kann auch die Schweiz nicht hinten
    anstehen. Der Hintergrund ist, dass wir in
  • 34:37 - 34:43
    der Schweiz ein Datenschutzgesetz haben.
    Das war modern, als es 1992 in Kraft trat.
  • 34:43 - 34:47
    Seither ist viel Zeit vergangen. Wenn man
    sich überlegt, dass heutige Internet gab
  • 34:47 - 34:51
    es noch kaum, die grossen Plattformen in
    den USA gab es noch kaum, und vor allem
  • 34:51 - 34:57
    hatte die EU noch kein eigenes
    Datenschutzrecht. Das ändert sich am 25.
  • 34:57 - 35:02
    Mai nächsten Jahres, dann tritt die neue
    EU-Datenschutzgrundverordnung – die DSGVO
  • 35:02 - 35:08
    – in Kraft. Da muss die Schweiz sich
    anschließend, denn heute entscheidet die
  • 35:08 - 35:11
    EU-Kommission jeweils ob das
    Datenschutzrecht in der Schweiz als
  • 35:11 - 35:14
    angemessen gilt, gibt es einen
    Angemessenheitbeschluss. Und das ist
  • 35:14 - 35:19
    wichtig damit die Schweiz, im Herzen
    Europas aber nicht EU-Mitglied, weiterhin
  • 35:19 - 35:24
    ohne spezielle Hürden Daten –
    Personendaten – mit EU-Staaten austauschen
  • 35:24 - 35:29
    kann. Nun, der erste Entwurf war eine
    Katastrophe, nun gibt es einen Zweiten.
  • 35:29 - 35:34
    Der geht auch ins Parlament und die
    Stossrichtung, die stimmt. Auch
  • 35:34 - 35:39
    interessant: der Grundsatz der "Erlaubnis
    mit Verbotsvorbehalten" bleibt erhalten,
  • 35:39 - 35:43
    das heisst, in der Schweiz im Datenschutz
    spielt der Grundsatz: man darf
  • 35:43 - 35:47
    Personendaten bearbeiten, es sei denn es
    ist verboten. Die EU hat genau das
  • 35:47 - 35:51
    Gegenteil: man darf keine Daten
    bearbeiten, es sei denn man hat einen
  • 35:51 - 35:57
    guten Grund, einen Rechtfertigungsgrund,
    wie zum Beispiel eine Einwilligung.
  • 35:57 - 36:01
    Dennoch, wenn man sich den Entwurf in der
    Schweiz anschaut, dann wird auf Vieles
  • 36:01 - 36:05
    verzichtet, das wir gerne hätten, das
    sinnvoll wäre. Zum Beispiel das
  • 36:05 - 36:11
    Marktortprinzip: für Bürger von EU-Staaten
    gilt in Zukunft, dass für alle Daten, die
  • 36:11 - 36:16
    weltweit von ihnen bearbeitet werden das
    europäische Datenschutzrecht gilt. In der
  • 36:16 - 36:19
    Schweiz kann man das zwar heute schon
    ableiten, aber es wäre doch schön wenn es
  • 36:19 - 36:23
    im Gesetz steht, dass z.B auch für
    Schweizer Bürger, für Personen die der
  • 36:23 - 36:27
    Schweiz wohnen, bei Facebook, bei Google,
    bei Apple, überall Online, vor allem in
  • 36:27 - 36:32
    den USA aber auch zunehmend in Asien, das
    schweizerische Datenschutzrecht gilt.
  • 36:32 - 36:36
    Dann wurde das ausdrückliche Recht auf
    Vergessen werden nicht ins Gesetz
  • 36:36 - 36:40
    aufgenommen. Eigentlich kennen wir das in
    der Schweiz schon seit Jahrzehnten, aber
  • 36:40 - 36:44
    es steht eben nicht im Gesetz und deshalb
    gibt es immer Unklarheiten, gerade auch
  • 36:44 - 36:50
    für die Betroffenen. Datenübertragbarkeit,
    Datenportabilität gibt es nicht, sagt man:
  • 36:50 - 36:54
    Das wäre zu Aufwändig, wir schauen mal wie
    das in der EU funktioniert. Und wer Daten
  • 36:54 - 36:59
    bearbeitet wird nicht von sich aus
    nachweisen müssen, dass er eben das
  • 36:59 - 37:04
    Datenschutzrecht einhält, sondern erst
    wenn es zu Verstössen kommt. Schliesslich:
  • 37:04 - 37:08
    die EU sieht Sanktionen vor,
    Verwaltungssanktionen, direkt gegen
  • 37:08 - 37:12
    Unternehmen. Geldbussen bis 20 Millionen
    Euro oder 4% des weltweiten
  • 37:12 - 37:17
    Jahresumsatzes. Das zielt wiederum direkt
    auf amerikanische Anbieter, das gibt so in
  • 37:17 - 37:23
    der Schweiz nicht, ist nicht vorgesehen.
    Immerhin, es gibt so einiges. Die
  • 37:23 - 37:28
    Branchen, z.B. die IT-Branche, die
    Provider, die können Verhaltenskodizes
  • 37:28 - 37:32
    erarbeiten, also eine Selbstregulierung.
    Das ist sinnvoll, das kann man denen
  • 37:32 - 37:37
    überlassen, damit die eben in der Branche
    entscheiden können: Wie halten wir das
  • 37:37 - 37:41
    Gesetz ein? Dann sind, bei einem hohen
    Risiko zumindest,
  • 37:41 - 37:45
    Datenschutzfolgenabschätzung notwendig.
    Das ist auch sinnvoll, die Unternehmen
  • 37:45 - 37:49
    sollen sich überlegen müssen: Was könnten
    die Folgen sein, wenn es z.B. die Daten
  • 37:49 - 37:55
    abhanden kommen? Und, die Sanktionen
    werden ausgebaut mit Bussgeldern bis
  • 37:55 - 38:01
    250'000 Franken, aber nur gegen private
    Personen, nicht gegen die Unternehmen
  • 38:01 - 38:05
    selbst. Und schliesslich erhält der
    Schweizer Datenschutzbeauftragte neue
  • 38:05 - 38:09
    Rechte. Er kann selbst klagen ab einem
    gewissen Punkt. Das heisst, die direkt
  • 38:09 - 38:13
    Betroffenen, die sind nicht unbedingt auf
    sich allein gestellt, sondern der
  • 38:13 - 38:18
    Datenschutzbeauftragte hilft. Wenn er denn
    Zeit und Geld hat, denn die Ressourcen
  • 38:18 - 38:23
    sind knapp. Das grosse Problem ist aber
    die Durchsetzbarkeit. Ja,
  • 38:23 - 38:27
    Folgeabschätzungen sind gut, Kodizes sind
    gut, man kann sich auch zertifizieren
  • 38:27 - 38:31
    lassen und diese Ausgestaltung, das soll
    die Wirtschaft, das sollen all jene, die
  • 38:31 - 38:36
    Daten bearbeiten selbst übernehmen können.
    Aber wie kann das Datenschutzrecht, wenn
  • 38:36 - 38:40
    etwas schiefläuft, durchgesetzt werden,
    eben auch von den direkt betroffenen
  • 38:40 - 38:44
    Personen. Was könnt ihr unternehmen, ihr
    verlangt Auskunft, ihr kriegt keine
  • 38:44 - 38:49
    Auskunft oder die Auskunft ist falsch oder
    ihr seht: okay die Auskunft, die stimmt,
  • 38:49 - 38:53
    ich will meine Daten löschen lassen, die
    machen das aber nicht. Darauf setzen wir
  • 38:53 - 38:59
    unseren Schwerpunkt. Deshalb haben wir
    zahlreiche Forderungen und sehr wichtig:
  • 38:59 - 39:02
    diese Sanktionen und zwar
    Verwaltungssankktionen, soll es direkt
  • 39:02 - 39:06
    gegen Unternehmen geben und nicht eben
    eine strafrechtliche Verfolgung von
  • 39:06 - 39:11
    privaten Personen. Wieso? Die Erfahrung
    zeigt, wenn es Strafrecht gibt gegen
  • 39:11 - 39:16
    einzelne, private Personen, dann wird ein
    Sündenbock gesucht. Wir hatten den Fall
  • 39:16 - 39:20
    der Bank Coop. Die hat in der Schweiz
    mehrere zehntausend Kontoauszüge an die
  • 39:20 - 39:25
    falschen Personen geschickt. Das ist eine
    grobe Datenschutzverletzung. Nun was hat
  • 39:25 - 39:29
    man gemacht? Man hat das untersucht. Am
    Schluss war niemand schuld, aber im
  • 39:29 - 39:35
    internen Bericht der Bank wurde dann eine
    Auszubildende verantwortlich gemacht. Also
  • 39:35 - 39:40
    war die ganze Kette, die IT, Intern,
    Extern und am Schluss hatte man da die
  • 39:40 - 39:43
    junge Frau, die musste dann intern den
    Kopf hinhalten. Es war niemand
  • 39:43 - 39:46
    verantwortlich, sie wurde nicht bestraft,
    aber das ist typisch. Man sucht sich einen
  • 39:46 - 39:49
    Sündenbock und das sind selten die
    verantwortlichen Personen.
  • 39:50 - 39:55
    Dann die Bussgelder, 250'000 Franken. In der
    Schweiz ist alles etwas teurer, hier genau
  • 39:55 - 39:59
    das Gegenteil. Es ist viel günstiger als
    in der EU. Das sollte nicht so sein, diese
  • 39:59 - 40:04
    Bussgelder sollten erhöht werden. Auch
    hilfreich wäre eine kollektive
  • 40:04 - 40:09
    Rechtsdurchsetzung. Klagen in der Schweiz
    ist aufwendig und teuer. Da wäre es doch
  • 40:09 - 40:12
    schön, wenn z.B. eine Organisation wie
    wir, die Digitale Gesellschaft, Betroffene
  • 40:12 - 40:17
    unterstützen könnten. Wenn wir eine Art
    Sammelklage machen könnten. Ist natürlich
  • 40:17 - 40:22
    hoch umstritten. In die gleiche Richtung
    geht die Beweislastumkehr. Wieso muss man
  • 40:22 - 40:26
    immer beweisen, dass man im Datenschutz
    verletzt wurde?Wieso kehrt man das nicht
  • 40:26 - 40:30
    um in schweren Fällen? Denn häufig hat man
    gar nicht Informationen, um das beweisen
  • 40:30 - 40:34
    zu können, wenn man betroffen ist. Und
    schliesslich, das Marktortprinzip. Dass
  • 40:34 - 40:38
    man nicht diskutieren muss: welches
    Datenschutzrecht gilt für Personen in der
  • 40:38 - 40:42
    Schweiz? Sondern es gilt das
    Schweizerische Datenschutzrecht.
  • 40:44 - 40:48
    Im Parlament geht es los, es finden
    Anhörungen statt, z.B in der
  • 40:48 - 40:53
    Staatspolitischen Kommission des
    Nationalrates. Und bereits am Anfang Jahr
  • 40:53 - 40:58
    geht es dann los im Parlament. Wir gehen
    von einem Eintreten aus, dass dann im
  • 40:58 - 41:01
    Detail beraten wird, obwohl es viel Kritik
    gibt. Die kantonalen
  • 41:01 - 41:06
    Datenschutzbeauftragten die sind für den
    staatlichen Datenschutz in den Kantonen
  • 41:06 - 41:10
    zuständig, nicht für den Privaten, die
    üben heftige Kritik und sagen: zurück
  • 41:10 - 41:14
    damit, noch ein Anlauf. Auch die
    Datenschützer, in Anführungszeichen, bei
  • 41:14 - 41:17
    Konzernen und grossen
    Wirtschaftskanzleien, die wehren sich
  • 41:17 - 41:21
    vehement. Die wollen den Entwurf weiter
    abschleifen. Aber vermutlich wird man es
  • 41:21 - 41:26
    rasch umsetzen, eben mit Blick auf das
    Europäische Datenschutzrecht, damit die
  • 41:26 - 41:30
    Schweiz da weiterhin kompatibel bleibt,
    damit es nicht zu Reibereien mit der EU
  • 41:30 - 41:38
    kommt. Ja, das war unser Überblick über
    unsere aktuellen Themen. Vielen Dank für
  • 41:38 - 41:42
    eure Aufmerksamkeit. Einige Hinweise wie
    es nun hier am Kongress für uns
  • 41:42 - 41:47
    weitergeht, danach könnt ihr auch noch
    Fragen stellen. Gleich im Anschluss hier
  • 41:47 - 41:53
    an den Vortrag und an die Fragen im Saal
    lade ich euch herzlich ein, uns in der
  • 41:53 - 41:59
    "Rights & Freedom Assembly" im Saal 3,
    gleich da drüben, zu besuchen, uns
  • 41:59 - 42:02
    anzuschliessen. Da können wir weiter
    diskutieren, können wir weitere Fragen
  • 42:02 - 42:06
    stellen über die Netzpolitik in der
    Schweiz heute und in Zukunft. Ebenfalls im
  • 42:06 - 42:11
    Saal 3 haben wir unseren Stand, da seid ihr
    herzlich eingeladen auch z.B. um gegen das
  • 42:11 - 42:16
    neue Geldspielgesetz, um gegen die
    Netzsperren noch zu unterschreiben. Oder
  • 42:16 - 42:20
    ihr könnt euch dort auch ganz altmodisch
    mit Papier und Stift für den Newsletter
  • 42:20 - 42:23
    anmelden. Und schliesslich seid ihr alle
    herzlich eingeladen, unseren ersten
  • 42:23 - 42:28
    Winterkongress zu besuchen. Der findet am
    24. Februar in Zürich statt, ist ein
  • 42:28 - 42:34
    kleiner Kongress an einem Samstag, ist
    schon ziemlich gut gebucht aber es hat
  • 42:34 - 42:38
    noch einige Plätze. Da seid ihr herzlich
    Willkommen. Vielen Dank und wer jetzt noch
  • 42:38 - 42:40
    Fragen hier im Saal hat: Gern!
  • 42:40 - 42:50
    Applaus
  • 42:50 - 42:56
    Herald: Recht herzlichen Dank, Mercie für
    den Vortrag. Fragen: zuerst einmal
  • 42:56 - 43:01
    vielleicht an den Mikrofonen bitte
    aufreihen. Und die erste Frage, falls es
  • 43:01 - 43:05
    eine gibt, aus dem Internet.
    Signal- Angel: Im Internet gab es leider
  • 43:05 - 43:09
    nur sehr wenige Fragen weil der Stream
    nicht funktioniert hat, aber eine habe ich
  • 43:09 - 43:13
    doch von Mürion: "Das Auszählprozedere
    kann jetzt schon nicht nachvollzogen
  • 43:13 - 43:16
    werden, warum soll das plötzlich relevant
    sein?"
  • 43:19 - 43:23
    Martin: Ja, das kann ich beantworten. Ich
    bin anderer Meinung. Zumindest bei der
  • 43:23 - 43:27
    heutigen Abstimmungen kann das gut
    nachvollzogen werden. Ich habe jahrelang
  • 43:27 - 43:31
    in einem Wahlbüro gearbeitet, habe also
    mitgeholfen bei der Auszählung auf Papier.
  • 43:31 - 43:35
    Ja, da ist nicht alles perfekt, aber es
    arbeiten sehr viele Personen mit, alles
  • 43:35 - 43:39
    ist sehr kleinteilig das heisst, man kann
    bei Bedarf zuschauen, es ist
  • 43:39 - 43:42
    papierbasiert, wenn man einen Fehler
    vermutet kann man neu beginnen. Das
  • 43:42 - 43:47
    passiert auch ab und zu und die
    Wahrscheinlichkeit, dass eine Einzelperson
  • 43:47 - 43:51
    manipulieren kann, relevant manipulieren
    kann, die ist verschwindend klein. Es
  • 43:51 - 43:55
    bräuchte eine richtige Verschwörung, da
    sind einfach zu viele Leute dabei, dass es
  • 43:55 - 44:00
    funktionieren könnte. Beim E-Voting
    hingegen ist es letztlich eine Blackbox,
  • 44:00 - 44:03
    da kann man machen was man will, man kann
    Open Source nutzen, man kann das unter die
  • 44:03 - 44:07
    Lupe nehmen, am Schluss versteht es kaum
    jemand. Es ist eine Blackbox und man
  • 44:07 - 44:11
    kriegt ein Ergebnis. Selbst wenn man
    verifizieren kann, was ist wenn ich sage:
  • 44:11 - 44:15
    "Hey ich habe anders abgestimmt! Da wurde
    falsch gezählt!", muss ich dann mein
  • 44:15 - 44:18
    Stimmverhalten offenlegen? Und dann sagt
    man: "Ja, jemand von der Digitalen
  • 44:18 - 44:22
    Gesellschaft der gesagt fällt gezählt,
    okay, ist nicht so relevant.". Das
  • 44:22 - 44:26
    Vertrauen ist einfach leider sehr schnell
    weg, während man das beim heutigen System
  • 44:26 - 44:31
    viel besser gewährleisten kann. Aber klar,
    auch heute sind Verbesserungen möglich,
  • 44:31 - 44:33
    gerade auch bei der brieflichen
    Stimmabgabe.
  • 44:36 - 44:41
    Herald: Mikrofon 1 bitte schön.
    Mikrofon1: Danke für den Vortrag. Ich habe
  • 44:41 - 44:45
    eine Frage zum Thema Netzneutralität und
    zwar tut das den Amerikanern ja so
  • 44:45 - 44:49
    unglaublich weh, weil die keinen Markt
    haben was das Netz angeht. Da gibt es
  • 44:49 - 44:57
    diese lokalen Anbietern, da gibt es nur
    Einen da kann man nicht auswählen, die
  • 44:57 - 45:03
    Glasfasern und alle Netze die sind in
    privater Hand, was bei uns in Europa in
  • 45:03 - 45:08
    vielen Ländern nicht der Fall ist, oder
    noch nicht der Fall ist. Und da verstehe
  • 45:08 - 45:13
    ich die Argumenation schon ein stückweit,
    dass eine gesetzliche Regulierung in dem
  • 45:13 - 45:19
    Sinne nicht dringlich ist, aber wie stellt
    man sich dann diese gesetzliche
  • 45:19 - 45:22
    Regulierung von der DigiGes her vor?
  • 45:26 - 45:31
    Paki murmelt etwas zu Kire
    Kire: Die Verletzungen auf der letzten
  • 45:31 - 45:36
    Meile, Verletzungen auf der letzten Meile
    was Zero-Rating betrifft, gibt es schon im
  • 45:36 - 45:42
    Mobilfunk ziemlich stark, und eigentlich
    von allen Providern. Also da kann ich
  • 45:42 - 45:47
    bereits heute nicht mehr wirklich
    auswählen, dass ich wirklich einen
  • 45:47 - 45:53
    Provider habe der das auch gar nicht
    verfolgt, dieses Thema, oder keine Zero-
  • 45:53 - 45:57
    Rating im Angebot hat. Und gerade bei
    Zero-Rating ist es halt das Problem, dass
  • 45:57 - 46:01
    es in erster Linie aus der
    Konsumentensicht eigentlich als Vorteil
  • 46:01 - 46:05
    angesehen wird. Weil gewisse Dienste halt
    eben nicht zum meinem Datenvolumen gezählt
  • 46:05 - 46:13
    werden. Und daher wird das so schleichend
    dann eingeführt. Und eigentlich tut mir
  • 46:13 - 46:17
    das gar nicht weh im ersten Moment. Und
    genau darum braucht das eigentlich eine
  • 46:17 - 46:22
    Regulierung, damit halt diese Einschränkungen
    nicht so schleichend kommen.
  • 46:24 - 46:28
    Paki: Das Problem ist, wenn es ein Zero-
    Rating für Netflix z.B. gäbe in der
  • 46:28 - 46:33
    Schweiz und hätte ein zweiter Anbieter es
    dann extrem schwer da überhaupt in den
  • 46:33 - 46:37
    ganzen Markt heran zu kommen. Das ist das
    grosse Problem dort.
  • 46:40 - 46:45
    Herald: Gibt es noch eine weitere Frage
    aus dem Internet?
  • 46:46 - 46:47
    Signal-Angel: Nein, leider keine.
  • 46:48 - 46:55
    Herald: Hier auch keine Fragen mehr? Dann
    recht herzlichen Dank an Kire, Paki und
  • 46:55 - 46:58
    Martin aus der Schweiz.
    Martin: Vielen Dank.
  • 46:58 - 47:03
    Applaus
  • 47:03 - 47:09
    34c3 Abspannmusik
  • 47:09 - 47:25
    Untertitel erstellt von c3subtitles.de
    im Jahr 2018. Mach mit und hilf uns!
Title:
34C3 - Netzpolitik in der Schweiz
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Video Language:
German
Duration:
47:25

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