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34C3 Vorspannmusik
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Herald: Netzpolitik in der Schweiz und die
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Organisation Digitale Gesellschaft sollten
eigentlich immer gemeinsam genannt werden.
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Bei der Digitalen Gesellschaft handelt es
sich um eine gemeinnützige Organisation
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die sich für Grund- Menschen- und
Konsumentenrechte im Internet und speziell
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in der Schweiz einsetzt. Wir haben hier
heute drei Vertreter der Digitalen
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Gesellschaft bei uns auf der Bühne und
zwar den Geschäftsführer Kire, ganz links
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von euch aus gesehen, in der Mitte den
Patrick und auf der rechten Seite den
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Martin. Und nun bühne frei für die drei
eidgenössischen Netzpolitiker!
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Martin: Vielen Dank. Ich begrüsse euch
ganz herzlich zu unserem Vortrag über die
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Netzpolitik in der Schweiz. Wir werden
heute über den aktuellen Stand der
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Netzpolitik über unsere Themen berichten
und auch was das neue Jahr bringen wird.
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Als erste Übersicht die Themen: Auch in
der Schweiz wird der Überwachungsstaat der
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Polizeistaat ausgebaut. Das Stichwort ist
das Akronym BÜPF, das revidiert
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Überwachungsgesetze. Dazu wird euch Kire
gleich mehr erzählen. Dann gehen wir auch
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rechtlich gegen die Massenüberwachung vor,
gegen die Vorratsdatenspeicherung und
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gegen die Kabelaufklärung. Auch dazu mehr
Informationen. Dann, wie so häufig, in der
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Schweiz dauert alles etwas länger, aber
dann kommt doch: Netzsperren in Gesetzen
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sind auch bei uns vorgesehen. Auch da
engagieren wir uns. E-Voteing,
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Elektronische Identität, auch das kommt in
der Schweiz, etwas unglücklich umgesetzt.
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Das lehnen wir teilweise ab, teilweise
haben wir bessere Ideen. Und zuletzt das
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Datenschutzrecht. Die meisten von euch
wissen es: die EU revidiert es, die
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Schweiz die folgt hinten nach. Auch dazu
werden wir euch mehr erzählen. Und damit
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gebe ich Kire das Wort über das BÜPF.
Kire: Ton fehlt ... wär eine
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Einschätzung zum neuen BÜPF. Das total
revidierte Bundesgesetz betreffend die
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Überwachung des Post- und
Fernmeldeverkehrs wird nun definitiv am 1.
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März 2018 in Kraft treten. Es werden dann
noch verschiedene Übergangsfristen gelten,
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welches den Providern die technische
Umsetzung der Überwachungsmassnahmen
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ermöglichen. Diese sind längstens 24
Monate. Zur Vergegenwärtigung: das
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aktuelle BÜPF gilt für Access Provider und
für die von ihnen angebotenen Dienste wie
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zum Beispiel e-mail oder auch voice-over-
ip. Im revidierten BÜPF wird dieser
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Geltungsbereich nun deutlich ausgeweitet.
Es gilt neu auch für sogenannte Anbieter
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von abgeleiteten Kommunikationsdiensten.
Damit sind Dienste gemeint, die einen
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Austausch von Informationen ermöglichen,
also eigentlich für praktisch alle
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Dienste. Und neu wird das Gesetz auch für
Personen gelten, welches ihr Netz Dritten
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zur Verfügung stellen. Das zielt
hauptsächlich auf Anbieter von public wlan
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ab. Diese Anbieter von abgeleiteten
Kommunikationsdiensten sind denn den
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Access Providern in deren Pflichten
gleichgestellt wenn eine der zwei
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Bedingungen erfüllt sind. Und zwar
entweder 10 Überwachungsgesuche in einem
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Jahr, oder aber der Anbieter
erwirtschaftet einen Jahresumsatz von
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mindestens 100 Millionen Franken mit
mindestens 5000 Benutzern. Wenn eine von
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diesen zwei Bedingungen zutreffend ist,
dann ist der Anbieter der Access Providern
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gleichgestellt, was bedeutet, dass sie
aktiv überwachen können – müssen – und
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dass sie die Vorratsdatenspeicherung
vornehmen müssen. Sind diese beiden
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Kriterien nicht gegeben, dann müssen sie
eine Überwachung dulden. Also alle anderen
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Anbieter müssen eine Überwachung dulden
und diese Duldung schliesst auch die
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Zugangsgewährung mit ein. Also die
Anbieter müssen Zugang zu Gebäuden, aber
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auch zu Netzen und Diensten gewähren, dass
eine Überwachung durch den Dienst ÜPF,
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aber auch über den von ihnen beauftragten
Personen, die Überwachung vornehmen
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können. Wen nun eine solche
Überwachungspflicht trifft, der muss neu
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auch die Teilnehmer identifizieren. Das
heisst, es wird in der Schweiz in Zukunft
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nicht mehr so einfach möglich sein einfach
ein e-mail account zu klicken. Allerdings
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gilt eine Ausweispflicht nur in
Mobilfunknetzen, also beim Abschluss von
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einem Handyabo oder bei Prepaid-angeboten.
Für alle anderen Dienste reicht eine
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Identifikation zum Beispiel über die
Zusendung eines Tokens per SMS. Diese
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Teilnehmeridentifikation wird neu auch für
Anbieter von Public Wlans gelten, wenn sie
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dieses professionell tun. Mit
professionell ist gemeint, wenn mit dem
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Betrieb eine spezialisierte IT-
Dienstleisterin beauftragt worden ist.
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Dieser Text ist aus den Erläuterungen zur
Verordnung und erklärt diesen Begriff.
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Umgekehrt, wenn ich zum Beispiel als
Restaurantbesitzer einen wlan access point
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selber kaufe und installieren und betreue,
dann falle ich nicht unter diese Pflicht
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zur Teilnehmeridentifikation. Nicht desto
trotz werden öffentlichen public wlan ohne
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eine SMS-Registrierung weiter aussterben.
Immerhin werden Dienste wie z.B. Freifunk
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nicht darunter fallen, weil diese eben
nicht professionell betrieben werden. Was
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wir aber auch sehen werden, aufgrund
dieser Teilnehmeridentifikation, sind
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Antennensuchläufe neu auch in wlan. Also
die gerichtliche Feststellung, wer sich
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wann, wo aufgehalten hat, auf Basis der
Verwendung eines public wlan.
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Dann ist noch eine wichtige Frage offen bezüglich des Staatstrojaner, den wir ja mit dem
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neuen BÜPF auch erhalten werden. und zwar
geht es hier in dieser Frage um die
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Infektion also wie eine staatliche Malware
auf das Zielgerät kommt. Wir sehen hier
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drei verschiedene Varianten: entweder über
eine Sicherheitslücke, diese Variante wirft
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selber einige Fragen auf. Oder aber ein
Aufspielen über ein Eindringen in die
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Räumlichkeiten wo sich die Geräte
befinden. Das ist eine Variante die auch
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im Gesetz vorgesehen ist. Oder aber über
Mithilfe von Dritten. Zum Beispiel über
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eine infektion proxy beim Provider. ein
Update Server, eine personalisierte App
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oder zum Beispiel im Download einer
Steuererklärungssoftware. Das bringt uns
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nur zur wichtigen Frage: können
tatsächlich Dritte – unbeteiligte Dritte -
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herangezogen werden um Staatstrojaner auf
die Zielgeräte zu bringen. Und tatsächlich
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kennt das Strafverfahren gewisse
Pflichten, wie zum Beispiel eine Pflicht
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zur Auskunft oder auch ne Pflicht zur
Zeugenaussage. Aber es ist im Strafrecht
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keine aktive Mitwirkungspflicht
vorgesehen. Diese Einschätzung deckt sich
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auch mit einer Aussage vom Bundesamt für
Justiz auf Anfrage. Allerdings wird die
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Praxis zeigen was die
Strafverfolgungsbehörden in diesem
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Zusammenhang fordern, und was die
Zwangsmassnahmengerichte allenfalls auch
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bewilligen. Wir würden dann zum zweiten
Teil, zu den beiden Beschwerden gegen die
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Kabelaufklärung und die
Vorratsdatenspeicherung kommen. Beide
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Gerichtsverfahren sind strategische
Klagen. Es geht darum, Grundsatzentscheide
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zu erhalten, die aufzeigt wo die rote
Linie verläuft zwischen einer
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zielgerichteten Einzelfallüberwachung und
einer anlasslosen Massenüberwachung, die
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uns alle in der Privatsphäre betrifft, und
alle unsere Privatsphäre verletzt. Die
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Schweiz kennt kein Verfassungsgericht das
es ermöglichen würde, ein solches Gesetz
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oder ein Gesetzesartikel abstrakt auf die
Gültigkeit prüfen zu lassen. Daher ist es
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in der Schweiz nötig, über eine
persönliche Betroffenheit und ein Gesuch
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an die zuständige Behörde ein
Gerichtsverfahren anzustrengen, das dann
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in Form von Beschwerden und durch die
Instanzen weitergeführt wird. Die erste
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Beschwerde betrifft das
Nachrichtendienstgesetz. Dieses Gesetz ist
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in diesem Jahr am 1. September in Kraft
getreten. Dieses Massnahmengesetzt
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beinhaltet zahlreiche neuen Befugnisse.
Unter anderem alle Massnahmen die auch im
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BÜPF vorgesehen sind, inklusive
Staatstrojaner oder eben auch die, was in
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der Beschwerde nun wichtig ist, die
Massenüberwachung per Kabelaufklärung. Wie
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gesagt, das Gesetz ist am 1. September in
Kraft getreten. Wir haben daher ein Gesuch
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an den Nachrichtendienst per 31. 08.2017
gestellt. Im Kern fordern wir in dem
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Gesuch, dass die Kabelaufklärung nicht
einzuführen sei, weil von dieser
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Überwachung alle betroffen sind, wir alle
unter einen Generalverdacht gestellt
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werden und weil es praktisch unmöglich
ist, noch etwas zu suchen, dass man gar
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nicht kennt. Und wir verknüpfen diese
Forderung mit der Forderung, die
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Funkaufklärung die bereits besteht, zu
unterlassen. Wir machen diese Verknüpfung,
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weil die Kabelaufklärung eine
Weiterentwicklung der Funk- und
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Satellitenaufklärung ist. Die
Funkaufklärung kennen wir seit ca. dem 2.
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Weltkrieg. Da ging es ursprünglich darum,
in dieser militärischen Überwachung, den
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gegnerischen oder den ausländischen Feind,
über den Informationen zu erhalten. Diese
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Funkaufklärung wurde im Jahr 2000 über ein
geheimes Projekt zur Satellitenüberwachung
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ausgedehnt. Dieses Projekt wurde dann
bekannt, es gab eine Untersuchung der
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Eigenössischen Geschäftsprüfungsdelegation
GPDel welche im Jahr 2003 und 2007 2
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Berichte veröffentlicht hat, welche dieses
Überwachungssystem beschreibt, aber auch
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Verstösse gegen die Menschenrechte
festhält. Da es sich bei dieser
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Überwachung um ausländische Satelliten
handelt, ist tendenziell ausländische
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Kommunikation von dieser
Überwachungsmassnahme betroffen, aber
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natürlich nicht nur. Also Personen aus der
Schweiz kommunizieren genauso über diese
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Satelliten und es sind auch zivile
Satelliten.
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Weil mehr und mehr Kommunikation nicht mehr über Satelliten stattfindet sondern über Glasfaserkabel
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wird diese Überwachungen jetzt neu
nochmals ausgedehnt auf die
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Kabelaufklärung. Und diese zielt auf die
grenzüberschreitenden Leitungen ab, weil,
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im Gegensatz zu ausländischen Satelliten,
ausländische Kabel von Schweizer Behörden
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nicht überwacht werden können. Bloss ist
nun bei dieser Überwachung fast in jedem
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Fall auch eine inländische Person
betroffen und selbstverständlich gelten
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Menschenrechte auch im Ausland.
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Die Antwort des Nachrichtendienstes auf unser
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Gesuch ist einigermassen erstaunlich. Es
umfasst gerade einmal eine Seite. Der
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Nachrichtendienst stellt sich als eine
einfache Verwaltungsbehörde ohne Spielraum
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dar und ist der Ansicht, dass diese
Massnahme keine Grundrechte verletzen
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würde. Was bereits durch die Berichte der
GPDel eigentlich widerlegt ist. Wir sind
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daraufhin mit einer Beschwerde an das
Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen
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gelangt. Der Geheimdienst hat nun Zeit bis
Mitte Januar, Stellung zu beziehen. Im
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Anschluss wird dann das
Bundesverwaltungsgericht entweder
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inhaltlich über unser Gesuch urteilen oder
aber es zurück an den Geheimdienst leiten,
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der inhaltlich urteilen muss. Dann würden
wir eigentlich wieder am Anfang vom
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Verfahren stehen. Das zweite Verfahren
betrifft die Beschwerde gegen die
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Vorratsdatenspeicherung. Diese ist schon
etwas älter, das haben wir im Jahr 2014
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gestartet. Aktuell ist das Verfahren
hängig am Bundesgericht. Da haben nun seit
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Frühling 2017 schriftliche Anhörungen
stattgefunden. Der Dienst Überwachung,
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Post- und Fernmeldeverkehrs, der
Eidgenössische Datenschutzbeauftragte, die
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Swisscom und auch wir konnten
wechselseitig Stellung beziehen. Diese
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Phase ist nun abgeschlossen. Mit einem
Entscheid ist wohl im nächsten Jahr zu
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rechnen. Wie gesagt, da wir kein
Verfassungsgericht kennen und das
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Bundesgericht keine entsprechende
Kompetenz hat, wird hier wohl ein
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Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte nötig sein.
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Die Verfahren sind ziemlich zeitintensiv. Die
Beschwerde gegen die Vorratsdaten... in
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der Beschwerde gegen die
Vorratsdatenspeicherung sind wir wohl etwa
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in der Hälfte. In der Beschwerde gegen die
Kabelaufklärung stehen wir ganz am Anfang.
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Und die Verfahren kosten auch ziemlich
viel Geld, entsprechend sind wir hier auf
-
Unterstützung angewiesen. Wir würden dann
zum 3. Teil kommen, zu den Netzsperren.
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Hier übergebe ich gerne das Wort an Paki.
Paki: So, diejenigen die letztes Jahr
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schon hier waren, den dürfte dieses Bild
einigermassen bekannt vorkommen. Ich habe
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auch ein Neues rausgesucht. Das Problem
ist, dass im Moment die Politiker und
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Politik in der Schweiz immer noch davon
ausgeht, dass Netzsperren ein adäquates
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technisches Mittel sind, um soziale
Probleme zu lösen. Wie man anhand dieses
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Bildes sieht, helfen Sperren hat einfach
nicht immer. Wir haben uns mit drei
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Gesetzen rumgeschlagen: Das Erste ist das
Geldspielgesetz. Da geht es nicht um eure
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Bitcoins, da geht es vor allem um Poker
und Roulette usw, physisches Glücksspiel.
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Dann das Urheberrechtsgesetz und das
Fernmeldegesetz. Im Geldspielgesetz: was
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ist dort vorgesehen? Es sind Massnahmen
vorgesehen, die die Spielsucht eindämmen
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sollen. Das Problem jedoch ist, dass dort
kein Geld gesprochen wird. Das heisst das
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Geld muss von den Kantonen kommen und
nicht von den Casinos oder den Online-
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Casinos die diese Spielsucht überhaupt
auslösen. Also das Verursacherprinzip ist
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hier nicht gewahrt. Es erlaubt erstmals
Online- Glücksspiel, allerdings auch nur
-
inländisches Online- Glücksspiel. Das
Problem ist allerdings, dass der
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inländische Markt zu klein ist, zum
Beispiel beim Poker, wurde uns gesagt, um
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überhaupt ein grosses Pokerspiel in der
Schweiz aufzubauen. Das heisst, man will
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jetzt diesen inländischen Markt mit
Netzsperren von ausländischen Anbietern
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abschotten und die ausländische Anbieter
illegal erklären, was sie eigentlich schon sind
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Der Stand beim Geldspielgesetz ist
so, dass das Referendum jetzt läuft, das
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heisst es hat beide Kammern – National-
und Ständerat – passiert, ist in den
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Schlussabstimmungen durchgekommen und
Jungparteien haben jetzt das Referendum
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ergriffen und es könnte klappen. Es ist
sehr, sehr knapp. Es kommen jetzt, diese
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Tage kommen immer noch tausende
Unterschriften rein, aber es braucht die
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Unterschrift von jedem Schweizer
Stimmbürger der hier ist. Fall ihr noch
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nicht unterschrieben habt, oder noch
Unterschriften zu Hause habt, sendet die
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ein oder kommt bei uns beim Stand vorbei
und deponiert die oder leistet eure
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Unterschrift. Es ist extrem wichtig. Es
ist extrem knapp. Genau, was wir auch noch
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gemacht haben, vorgängig bei diesem Gesetz
ist, wir haben versucht in den
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Kommissionen Einfluss zu nehmen. Aber auch hier ist es extrem schwierig einem
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Politiker zu erklären, dass Netzsperren
nicht funktionieren. Auch wenn man ihn es
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ihnen live demonstriert an einem PC, oder
an ihrem PC.
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Dann zum Urheberrecht. Hier ist eine Totalrevision vorgesehen
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Das Gute ist, die Privatkopie die bleibt,
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ebenso der straffreie Download. Was
allerdings reinkommt, ist ein
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Lichtbildschutz, wie wir den in
Deutschland schon kennen. Bisher hatten
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wir in der Schweiz eine gewisse
Schöpfungshöhe die nötig war, damit dann
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ein Lichtbild, also eine Fotografie
eigentlich, urheberrechtlich geschützt
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ist. Nun ist jeder Schnappschuss ,der
jemand auf Facebook teilt, eigentlich
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urheberrechtlich geschützt. Das wird noch
spannend, was da passiert. Wir haben's in
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Deutschland, habt ihr ja schon ein
bisschen Erfahrung damit. Ebenso ist die
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Regelung verwaister Werke ein bisschen
besser geworden. Es wurde ein bisschen
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klarer definiert, was man machen muss,
wenn man ein verweistes Werk z.B. wieder
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verlegen muss, verlegen will. Plus die
Schutzrechte wurden angepasst auf 70
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Jahre. Das ist eigentlich eine technische
Anpassung die so nicht nötig wäre, aber
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das Umland hat dort auch überall 70 Jahre.
Dann wird es Take- & Stay-Down- Regelungen
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geben für Anbieter, die die Konten von
Usern zur Verfügung stellen. Das heisst,
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wenn irgendein User von einem Anbieter
eine Datei hochlädt, das Filmstudio sagt:
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"Das ist ein Blockbuster von uns, nehmt
den runter", dann muss ich "technisch
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adäquate Lösungen" bereitstellen, die
"wirtschaftlich sinnvoll" sind, damit auch
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dieser Content niemals mehr in dieser Form
bei mir hochgeladen wird. Was darunter
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verstanden wird, werden wahrscheinlich
dann die Gerichte genau erklären müssen.
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Dann wird ein Gerichtsspruch des
Bundesgerichts indirekt überschrieben, das
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heisst, bisher war es in der Schweiz nicht
möglich, einen Filesharer anzuklagen, um
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dann an dessen Namen zu kommen und ihn
dann finanziell zu belangen für die
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Urheberrechtsverletzungen die er gemacht
hat. Neu ist dieser Passus eigentlich –
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also diese Anleitung – genau so im Gesetz
drin. Das ist auch eine Umkehr. Dort wird
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sich auch zeigen ob sich dann dieser
Passus dann halten lässt oder nicht. Wir
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werden sehen. Dann sind es trotz... die
Prämisse dieses Gesetzes war: Es ist die
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Anpassung des Urheberrechts an das
Internetzeitalter. Das Problem ist
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einfach: es hat keine Anpassung ans
Internetzeitalter gegeben. Es gibt kein
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Right to Remix, es gibt keine Fair-Use-
Klausel, das heisst jeder Facebookbenutzer
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der Memes hochlädt oder selbst erstellt,
wird weiterhin pro Jahr bis zu 10000
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franken an Urheberrechtkosten verursachen,
sollte er angeklagt werden. Der Stand
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dieses Gesetzes ist nun so, dass die
Rückmeldung – es waren ja 1200
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Einzeleinsendungen, zum Teil hunderte
Seiten – die als Feedback gekommen sind zu
-
diesem Gesetz, die wurden verarbeitet. Die
Eingaben der Zivilgesellschaft aber
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mehrheitlich ignoriert. Jetzt, ein
Lichtblick ist drin: die Netzsperren sind
-
temporär mal rausgeflogen. Es besteht aber
kein Zweifel, dass da die Musik- und
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Filmindustrie die Netzsperren wieder
fordern wird und auch Politiker findet,
-
Parlamentarier findet, die diese dann in
den Kommissionen auch wieder einbringen.
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Das heisst, dieser Kampf ist leider noch
nicht gewonnen. Jetzt kommt dieses Gesetz
-
dann in die Kommissionen, es finden
Anhörungen statt. Spannenderweise sind in
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National- und Ständerat zwei verschiedene
Kommisionen dafür zuständig. Warum ist mir
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auch nicht ganz klar. Ist auch das erste
Mal, dass ich das persönlich sehe. Ich
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weiss nicht, wie häufig das ist. Nun, was
versuchen wir dagegen zu tun oder was tun
-
wir, damit dass dieses Gesetz besser wird,
oder vielleicht gar nicht durch kommt. Wir
-
versuchen, wie immer, Einflussnahme zu
nehmen in den Kommissionen. Wir versuchen
-
mit den Politikern zu sprechen, ihnen zu
erklären, dass ihre Massnahmen so nicht
-
sinnvoll sind, so nicht durchsetzbar sind.
Zudem haben wir eine Arbeitsgruppe
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gebildet, die eigentlich Personen aus
mehreren Parteien sammeln soll, um so
-
gezielt auch Leute aus der eigenen Partei
zu ihren eigenen Parlamentariern schicken
-
können und diesen klar machen: "Hey, was
ihr da sagt widerspricht unserer eigenen
-
Parteilinie.". Es gab jetzt ein erstes
Treffen im Dezember, Mitte Dezember. Das
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nächste Treffen wird wahrscheinlich an
unserem Winterkongress stattfinden.
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Dazu sagen wir später noch was. Dann zum
Fernmeldegesetz. Da haben wir auch letztes
-
Jahr schon ein bisschen darüber berichtet.
Nun sind wir dort ein bisschen weiter.
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Auch hier geht es darum, Netzsperren
einzuführen. Diesmal zu Unterdrücken von
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pornografischen Inhalten. Bis jetzt gab es
ein Kodex, in dem sich verschiedene
-
Provider angeschlossen haben. Die haben
DNS- Sperren eingerichtet für gewisse
-
Webseiten, die ihnen vom Bundesamt für
Justiz gemeldet wurden. Neu soll diese
-
Netzsperren eigentlich für alle Access
Provider dann gelten. Das heisst auch,
-
dass diese Liste mit verbotenen Webseiten
oder verboten DNS- Einträgen viel breiter
-
gestreut ist. Mal schauen. Dann, drin ist
die Regulation der letzten Meile bei der
-
Glasfaser, beziehungsweise wir hätten
gerne die Regulation der letzten Meile
-
unabhängig vom Medium gehabt. Da ist jetzt
Monopolist ein bisschen am drucksen oder
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sehr stark am lobbyieren, dass diese
Regulierung so nicht reinkommt. Die
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Regulation der Roaminggebühren, die wird
jetzt ebenfalls kommen, vielleicht, denn
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vor zwei Jahren gab es schon eine ähnliche
Motionen im Ständerat und die wurde dann
-
quasi ohne Ergebnis abgeschrieben, weil
"der Markt spielt ja". Jeder der ein
-
schweizer Mobilfunkabonnement hat weiss,
dass der Markt nicht wirklich spielt. Dann
-
gibt es keine Netzneutralität
festgeschrieben. Es gibt einen Kodex, der
-
übernommen wurde. Der Kodex wurde letztes
Jahr ziemlich medienwirksam dann
-
aufgebauscht. Wir sagen, wir deklarieren,
wenn wir die Netzneutralität verletzten,
-
das das doch nichts bringt, das auch
komplett gegen die Richtung der EU und
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auch Deutschland strömt. Das haben die
Schweizer einfach noch nicht erkannt. Also
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die Telekom musste jetzt gerade an ein
Angebot rausnehmen bei dem sie 0-Rating
-
machten. Wir versuchen auch hier, oder wir
haben einen Entwurf, den wir versuchen,
-
den wir in die Kommissionen reintragen
versuchen, der die Netzneutralität ganz
-
fix und ganz klar festlegt. Und wir
hoffen, dass da zumindest ein Bisschen was
-
davon übrig bleibt. Hier sind jetzt der
Stand: die Vernehmlassung vom
-
Fernmeldegesetz ist erfolgt. Es gab dann
eine weitere Botschaft zu Handen der
-
Kommission. Bei den Anhörungen waren wir
zum Teil eingeladen, zum Teil haben wir
-
uns eingeladen und wurden auch angehört.
Wie effektiv das dann ist weiss man halt
-
erst, wenn die Kommission dann auch
abgestimmt hat über die einzelnen Artikeln
-
und über unseren Input den wir da
geliefert haben. Jetzt, es finden noch
-
weitere Anhörungen statt zum
Fernmeldegesetz und voraussichtlich kommt
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das in der Frühlingssession oder dann im
Sommer in die Räte. Genau, Einflussnahme
-
habe ich bereits erwähnt. Jetzt in der
E-Governement-Strategie das Bundes gibt es
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2, gibt es mehrere Standbeine. 2
Standbeine sind E-Voting und die
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Elektronische Identität. Diese werden
jetzt von oberster Ebene her befohlen. Da
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müssen wir was machen und das Bundesamt
für Justiz, das macht dann auch sehr
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schnell aber halt nicht sehr gründlich. Es
sind im Moment die Themen mit denen sich
-
die Politiker in Bern als ICT-Politiker
wahrscheinlich für irgendein Mandat
-
empfehlen wollen. Es kommt heraus, dass
die nicht nicht sehr viel Ahnung haben vom
-
ganzen Thema wenn man ein bisschen genauer
reinschaut da. Was ist vorgesehen bei der
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Elektronischen Identität. Es ist
vorgesehen dass es mehrere Identity
-
Provider gibt, die persönliche Daten,
verifiziert persönliche Daten rausgehen
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können. Also: Name, Vorname, Adresse,
Geburtsdatum und so weiter. Mit diesen
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Adressen kann man dann auch eine Inkasso-
Abfrage machen oder kann jemanden
-
eindeutig gesichert identifizieren, dass
es diese Person ist, jetzt bei mir ein
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Bankkonto aufmachen will. Der Vorschlag,
der wird im Moment von der Post, Swisscom
-
und SBB durchgedrückt, mit Unterstützung
natürlich des Bundesrates. Das Ganze in
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der Umsetzung knüpft ein bisschen an die
SuisseID an, das heisst Private geben
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diese elektronische ID dann raus. Wer von
euch hat ne SuisseID? Da sieht man
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wie verbreitet sie ist. 3 Personen. Die
Idee ist, dass Banken und Onlineshops
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diese Dienstleistung dann gebrauchen
können, und die dann pro
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Identifizierungsvorgang zahlen, das
heisst, wenn ich mein Bankkonto aufmache,
-
identifiziere ich mich einmal, wenn ich
einen Online-Shop Konto aufmache, dann
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auch, und so weiter. Das schafft nun
zahlreiche Probleme. Unserer Meinung nach
-
kann nur eine staatliche Institution eine
elektronische Identifikation schaffen oder
-
Vertrauen dort drin schaffen. Die SuisseID
hat nicht funktioniert weil der
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Enrolement-Prozess zu kompliziert war.
Zudem ist auch die jetzige elektronische
-
Identität am Kunden vorbei geplant. Ich
bin seit 15 Jahren bei der gleichen Bank.
-
Ich werde nicht nächstes Jahr drei Konten
eröffnen, nur weil ich eine elektronische
-
Identität habe, oder weil ich mit einer
elektronischen Identität das machen kann.
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Die amtliche, oder Behördengänge von
Personen, von normalen Personen, das ist
-
eigentlich genau einer. Das ist die
Einreichung der Steuererklärung. Und dafür
-
brauche ich auch keine elektronische ID.
Also es ist mir und uns unklar, wer
-
überhaupt dann der Empfänger dieser
elektronischen Identität sein soll. Und
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schlussendlich wird es dann auch zu teuer
weil der Verwaltungsaufwand viel zu gross
-
ist für diese 10.000 Karten oder
Identitäten die man dann herausgeben kann.
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Hier ist die Vernehmlassung zu Ende auch
hier wird eine Botschaft erarbeitet und
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das kommt dann in die Kommissionen. Es
gibt ein Konzept "Digitale identität in
-
der Schweiz" von der Swiss Data Alliance.
Was mir dort drin fehlt, ist noch die
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Möglichkeit mit einer elektronischen
Identität dann auch Verschlüsselung oder
-
Signierung zu machen. Das ist, dann würde
ich wieder eine grössere Verbreitung sehen
-
dieses ganzen Konzeptes. Zum E-Voting ganz
kurz: die Syteme der 1. Generation sind
-
tot. Das System das Zürich eingeführt hat,
das darf nicht mehr verwendet werden.
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Aktuell sind die Systeme der nächsten
Generation in Entwicklung und auch bereits
-
in Gebrauch. Diese können allerdings noch
nicht überall eingesetzt werden, weil zum
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Teil gesetzliche Grundlagen fehlen, um
dann die ganze Bevölkerung eines Kantons
-
da mit elektronischer Abstimmung ...
mittels elektronischer Abstimmung
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abstimmen zu lassen. Dann gibt es noch
eine kuriose Motion. Eine Bug-Bounty
-
Motion. Da soll eine Million ausgeschrieben
werden um das schweizer E-Voting-System zu
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hacken. Das ist natürlich totaler Schwachsinn,
weil jemand der die Möglichkeiten hat, ein
-
E-Voting-System zu knacken, der zieht viel
mehr Profit als eine Million raus, der zieht
-
das Tausendfache heraus wenn er das z.B.
bei ner Bergbau-Initiative wie der
-
Gotthardröhre macht, oder staatliche
Aktoren, die eine Abstimmung durchdrücken
-
wollen. Zudem ist, nur weil ein Bug-Bounty
ausgesetzt wird, ist es nicht ganz klar,
-
dass das System dann nicht hackbar ist.
Das kann man nicht beweisen indem man ein
-
Bug-Bounty ausschreibt. Unsere Forderungen,
das sind eigentlich immer noch die
-
gleichen. Das ist der Slide von letztes
Jahr. Wir wollen, dass das ganze E-Voting
-
für jeden Einzelnen der seine Stimme
abgibt auch verifizierbar ist, dass er
-
seine Stimme, dass seine Stimme so zählt,
wie er sie abgegeben hat und das ist
-
leider nicht möglich. Selbst ich kann die
kryptographischen Verfahren die hier
-
gebraucht werden nicht ganz
nachvollziehen. Zudem, selbst wenn ich sie
-
nachvollziehen könnte, könnte ich nicht
beweisen, dass das Software System das ich
-
angeschaut habe, auch das ist, das
eingesetzt wird. Und jeder der über
-
Weihnachten den PC seiner Schwester oder
seine Eltern neu aufsetzen musste weiss,
-
wie verwund- und angreifbar diese
Plattformen sind und diese sollen dann
-
schlussendlich die Wahlmaschinen sein mit
denen wir unsere Demokratie ausführen. Und
-
das kann es nicht sein. Und jetzt wird
euch Martin noch etwas zum
-
Datenschutzrecht erzählen.
Martin: Vielen Dank. Vielen Dank, PaKi.
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Ja, die Daten. Alle wollen digital werden,
alle wollen diesen Datenschatz heben und
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da kann auch die Schweiz nicht hinten
anstehen. Der Hintergrund ist, dass wir in
-
der Schweiz ein Datenschutzgesetz haben.
Das war modern, als es 1992 in Kraft trat.
-
Seither ist viel Zeit vergangen. Wenn man
sich überlegt, dass heutige Internet gab
-
es noch kaum, die grossen Plattformen in
den USA gab es noch kaum, und vor allem
-
hatte die EU noch kein eigenes
Datenschutzrecht. Das ändert sich am 25.
-
Mai nächsten Jahres, dann tritt die neue
EU-Datenschutzgrundverordnung – die DSGVO
-
– in Kraft. Da muss die Schweiz sich
anschließend, denn heute entscheidet die
-
EU-Kommission jeweils ob das
Datenschutzrecht in der Schweiz als
-
angemessen gilt, gibt es einen
Angemessenheitbeschluss. Und das ist
-
wichtig damit die Schweiz, im Herzen
Europas aber nicht EU-Mitglied, weiterhin
-
ohne spezielle Hürden Daten –
Personendaten – mit EU-Staaten austauschen
-
kann. Nun, der erste Entwurf war eine
Katastrophe, nun gibt es einen Zweiten.
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Der geht auch ins Parlament und die
Stossrichtung, die stimmt. Auch
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interessant: der Grundsatz der "Erlaubnis
mit Verbotsvorbehalten" bleibt erhalten,
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das heisst, in der Schweiz im Datenschutz
spielt der Grundsatz: man darf
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Personendaten bearbeiten, es sei denn es
ist verboten. Die EU hat genau das
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Gegenteil: man darf keine Daten
bearbeiten, es sei denn man hat einen
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guten Grund, einen Rechtfertigungsgrund,
wie zum Beispiel eine Einwilligung.
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Dennoch, wenn man sich den Entwurf in der
Schweiz anschaut, dann wird auf Vieles
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verzichtet, das wir gerne hätten, das
sinnvoll wäre. Zum Beispiel das
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Marktortprinzip: für Bürger von EU-Staaten
gilt in Zukunft, dass für alle Daten, die
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weltweit von ihnen bearbeitet werden das
europäische Datenschutzrecht gilt. In der
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Schweiz kann man das zwar heute schon
ableiten, aber es wäre doch schön wenn es
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im Gesetz steht, dass z.B auch für
Schweizer Bürger, für Personen die der
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Schweiz wohnen, bei Facebook, bei Google,
bei Apple, überall Online, vor allem in
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den USA aber auch zunehmend in Asien, das
schweizerische Datenschutzrecht gilt.
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Dann wurde das ausdrückliche Recht auf
Vergessen werden nicht ins Gesetz
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aufgenommen. Eigentlich kennen wir das in
der Schweiz schon seit Jahrzehnten, aber
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es steht eben nicht im Gesetz und deshalb
gibt es immer Unklarheiten, gerade auch
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für die Betroffenen. Datenübertragbarkeit,
Datenportabilität gibt es nicht, sagt man:
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Das wäre zu Aufwändig, wir schauen mal wie
das in der EU funktioniert. Und wer Daten
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bearbeitet wird nicht von sich aus
nachweisen müssen, dass er eben das
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Datenschutzrecht einhält, sondern erst
wenn es zu Verstössen kommt. Schliesslich:
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die EU sieht Sanktionen vor,
Verwaltungssanktionen, direkt gegen
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Unternehmen. Geldbussen bis 20 Millionen
Euro oder 4% des weltweiten
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Jahresumsatzes. Das zielt wiederum direkt
auf amerikanische Anbieter, das gibt so in
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der Schweiz nicht, ist nicht vorgesehen.
Immerhin, es gibt so einiges. Die
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Branchen, z.B. die IT-Branche, die
Provider, die können Verhaltenskodizes
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erarbeiten, also eine Selbstregulierung.
Das ist sinnvoll, das kann man denen
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überlassen, damit die eben in der Branche
entscheiden können: Wie halten wir das
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Gesetz ein? Dann sind, bei einem hohen
Risiko zumindest,
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Datenschutzfolgenabschätzung notwendig.
Das ist auch sinnvoll, die Unternehmen
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sollen sich überlegen müssen: Was könnten
die Folgen sein, wenn es z.B. die Daten
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abhanden kommen? Und, die Sanktionen
werden ausgebaut mit Bussgeldern bis
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250'000 Franken, aber nur gegen private
Personen, nicht gegen die Unternehmen
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selbst. Und schliesslich erhält der
Schweizer Datenschutzbeauftragte neue
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Rechte. Er kann selbst klagen ab einem
gewissen Punkt. Das heisst, die direkt
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Betroffenen, die sind nicht unbedingt auf
sich allein gestellt, sondern der
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Datenschutzbeauftragte hilft. Wenn er denn
Zeit und Geld hat, denn die Ressourcen
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sind knapp. Das grosse Problem ist aber
die Durchsetzbarkeit. Ja,
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Folgeabschätzungen sind gut, Kodizes sind
gut, man kann sich auch zertifizieren
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lassen und diese Ausgestaltung, das soll
die Wirtschaft, das sollen all jene, die
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Daten bearbeiten selbst übernehmen können.
Aber wie kann das Datenschutzrecht, wenn
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etwas schiefläuft, durchgesetzt werden,
eben auch von den direkt betroffenen
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Personen. Was könnt ihr unternehmen, ihr
verlangt Auskunft, ihr kriegt keine
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Auskunft oder die Auskunft ist falsch oder
ihr seht: okay die Auskunft, die stimmt,
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ich will meine Daten löschen lassen, die
machen das aber nicht. Darauf setzen wir
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unseren Schwerpunkt. Deshalb haben wir
zahlreiche Forderungen und sehr wichtig:
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diese Sanktionen und zwar
Verwaltungssankktionen, soll es direkt
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gegen Unternehmen geben und nicht eben
eine strafrechtliche Verfolgung von
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privaten Personen. Wieso? Die Erfahrung
zeigt, wenn es Strafrecht gibt gegen
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einzelne, private Personen, dann wird ein
Sündenbock gesucht. Wir hatten den Fall
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der Bank Coop. Die hat in der Schweiz
mehrere zehntausend Kontoauszüge an die
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falschen Personen geschickt. Das ist eine
grobe Datenschutzverletzung. Nun was hat
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man gemacht? Man hat das untersucht. Am
Schluss war niemand schuld, aber im
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internen Bericht der Bank wurde dann eine
Auszubildende verantwortlich gemacht. Also
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war die ganze Kette, die IT, Intern,
Extern und am Schluss hatte man da die
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junge Frau, die musste dann intern den
Kopf hinhalten. Es war niemand
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verantwortlich, sie wurde nicht bestraft,
aber das ist typisch. Man sucht sich einen
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Sündenbock und das sind selten die
verantwortlichen Personen.
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Dann die Bussgelder, 250'000 Franken. In der
Schweiz ist alles etwas teurer, hier genau
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das Gegenteil. Es ist viel günstiger als
in der EU. Das sollte nicht so sein, diese
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Bussgelder sollten erhöht werden. Auch
hilfreich wäre eine kollektive
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Rechtsdurchsetzung. Klagen in der Schweiz
ist aufwendig und teuer. Da wäre es doch
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schön, wenn z.B. eine Organisation wie
wir, die Digitale Gesellschaft, Betroffene
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unterstützen könnten. Wenn wir eine Art
Sammelklage machen könnten. Ist natürlich
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hoch umstritten. In die gleiche Richtung
geht die Beweislastumkehr. Wieso muss man
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immer beweisen, dass man im Datenschutz
verletzt wurde?Wieso kehrt man das nicht
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um in schweren Fällen? Denn häufig hat man
gar nicht Informationen, um das beweisen
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zu können, wenn man betroffen ist. Und
schliesslich, das Marktortprinzip. Dass
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man nicht diskutieren muss: welches
Datenschutzrecht gilt für Personen in der
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Schweiz? Sondern es gilt das
Schweizerische Datenschutzrecht.
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Im Parlament geht es los, es finden
Anhörungen statt, z.B in der
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Staatspolitischen Kommission des
Nationalrates. Und bereits am Anfang Jahr
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geht es dann los im Parlament. Wir gehen
von einem Eintreten aus, dass dann im
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Detail beraten wird, obwohl es viel Kritik
gibt. Die kantonalen
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Datenschutzbeauftragten die sind für den
staatlichen Datenschutz in den Kantonen
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zuständig, nicht für den Privaten, die
üben heftige Kritik und sagen: zurück
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damit, noch ein Anlauf. Auch die
Datenschützer, in Anführungszeichen, bei
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Konzernen und grossen
Wirtschaftskanzleien, die wehren sich
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vehement. Die wollen den Entwurf weiter
abschleifen. Aber vermutlich wird man es
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rasch umsetzen, eben mit Blick auf das
Europäische Datenschutzrecht, damit die
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Schweiz da weiterhin kompatibel bleibt,
damit es nicht zu Reibereien mit der EU
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kommt. Ja, das war unser Überblick über
unsere aktuellen Themen. Vielen Dank für
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eure Aufmerksamkeit. Einige Hinweise wie
es nun hier am Kongress für uns
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weitergeht, danach könnt ihr auch noch
Fragen stellen. Gleich im Anschluss hier
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an den Vortrag und an die Fragen im Saal
lade ich euch herzlich ein, uns in der
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"Rights & Freedom Assembly" im Saal 3,
gleich da drüben, zu besuchen, uns
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anzuschliessen. Da können wir weiter
diskutieren, können wir weitere Fragen
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stellen über die Netzpolitik in der
Schweiz heute und in Zukunft. Ebenfalls im
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Saal 3 haben wir unseren Stand, da seid ihr
herzlich eingeladen auch z.B. um gegen das
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neue Geldspielgesetz, um gegen die
Netzsperren noch zu unterschreiben. Oder
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ihr könnt euch dort auch ganz altmodisch
mit Papier und Stift für den Newsletter
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anmelden. Und schliesslich seid ihr alle
herzlich eingeladen, unseren ersten
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Winterkongress zu besuchen. Der findet am
24. Februar in Zürich statt, ist ein
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kleiner Kongress an einem Samstag, ist
schon ziemlich gut gebucht aber es hat
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noch einige Plätze. Da seid ihr herzlich
Willkommen. Vielen Dank und wer jetzt noch
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Fragen hier im Saal hat: Gern!
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Applaus
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Herald: Recht herzlichen Dank, Mercie für
den Vortrag. Fragen: zuerst einmal
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vielleicht an den Mikrofonen bitte
aufreihen. Und die erste Frage, falls es
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eine gibt, aus dem Internet.
Signal- Angel: Im Internet gab es leider
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nur sehr wenige Fragen weil der Stream
nicht funktioniert hat, aber eine habe ich
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doch von Mürion: "Das Auszählprozedere
kann jetzt schon nicht nachvollzogen
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werden, warum soll das plötzlich relevant
sein?"
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Martin: Ja, das kann ich beantworten. Ich
bin anderer Meinung. Zumindest bei der
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heutigen Abstimmungen kann das gut
nachvollzogen werden. Ich habe jahrelang
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in einem Wahlbüro gearbeitet, habe also
mitgeholfen bei der Auszählung auf Papier.
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Ja, da ist nicht alles perfekt, aber es
arbeiten sehr viele Personen mit, alles
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ist sehr kleinteilig das heisst, man kann
bei Bedarf zuschauen, es ist
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papierbasiert, wenn man einen Fehler
vermutet kann man neu beginnen. Das
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passiert auch ab und zu und die
Wahrscheinlichkeit, dass eine Einzelperson
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manipulieren kann, relevant manipulieren
kann, die ist verschwindend klein. Es
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bräuchte eine richtige Verschwörung, da
sind einfach zu viele Leute dabei, dass es
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funktionieren könnte. Beim E-Voting
hingegen ist es letztlich eine Blackbox,
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da kann man machen was man will, man kann
Open Source nutzen, man kann das unter die
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Lupe nehmen, am Schluss versteht es kaum
jemand. Es ist eine Blackbox und man
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kriegt ein Ergebnis. Selbst wenn man
verifizieren kann, was ist wenn ich sage:
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"Hey ich habe anders abgestimmt! Da wurde
falsch gezählt!", muss ich dann mein
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Stimmverhalten offenlegen? Und dann sagt
man: "Ja, jemand von der Digitalen
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Gesellschaft der gesagt fällt gezählt,
okay, ist nicht so relevant.". Das
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Vertrauen ist einfach leider sehr schnell
weg, während man das beim heutigen System
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viel besser gewährleisten kann. Aber klar,
auch heute sind Verbesserungen möglich,
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gerade auch bei der brieflichen
Stimmabgabe.
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Herald: Mikrofon 1 bitte schön.
Mikrofon1: Danke für den Vortrag. Ich habe
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eine Frage zum Thema Netzneutralität und
zwar tut das den Amerikanern ja so
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unglaublich weh, weil die keinen Markt
haben was das Netz angeht. Da gibt es
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diese lokalen Anbietern, da gibt es nur
Einen da kann man nicht auswählen, die
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Glasfasern und alle Netze die sind in
privater Hand, was bei uns in Europa in
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vielen Ländern nicht der Fall ist, oder
noch nicht der Fall ist. Und da verstehe
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ich die Argumenation schon ein stückweit,
dass eine gesetzliche Regulierung in dem
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Sinne nicht dringlich ist, aber wie stellt
man sich dann diese gesetzliche
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Regulierung von der DigiGes her vor?
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Paki murmelt etwas zu Kire
Kire: Die Verletzungen auf der letzten
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Meile, Verletzungen auf der letzten Meile
was Zero-Rating betrifft, gibt es schon im
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Mobilfunk ziemlich stark, und eigentlich
von allen Providern. Also da kann ich
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bereits heute nicht mehr wirklich
auswählen, dass ich wirklich einen
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Provider habe der das auch gar nicht
verfolgt, dieses Thema, oder keine Zero-
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Rating im Angebot hat. Und gerade bei
Zero-Rating ist es halt das Problem, dass
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es in erster Linie aus der
Konsumentensicht eigentlich als Vorteil
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angesehen wird. Weil gewisse Dienste halt
eben nicht zum meinem Datenvolumen gezählt
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werden. Und daher wird das so schleichend
dann eingeführt. Und eigentlich tut mir
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das gar nicht weh im ersten Moment. Und
genau darum braucht das eigentlich eine
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Regulierung, damit halt diese Einschränkungen
nicht so schleichend kommen.
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Paki: Das Problem ist, wenn es ein Zero-
Rating für Netflix z.B. gäbe in der
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Schweiz und hätte ein zweiter Anbieter es
dann extrem schwer da überhaupt in den
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ganzen Markt heran zu kommen. Das ist das
grosse Problem dort.
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Herald: Gibt es noch eine weitere Frage
aus dem Internet?
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Signal-Angel: Nein, leider keine.
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Herald: Hier auch keine Fragen mehr? Dann
recht herzlichen Dank an Kire, Paki und
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Martin aus der Schweiz.
Martin: Vielen Dank.
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Applaus
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34c3 Abspannmusik
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Untertitel erstellt von c3subtitles.de
im Jahr 2018. Mach mit und hilf uns!