WEBVTT
00:00:00.000 --> 00:00:15.769
33C3 Vorspannmusik
00:00:15.769 --> 00:00:19.980
Herald: Okay. Unser nächster Talk wird
von Ulrich Kerner gehalten, einem Anwalt,
00:00:19.980 --> 00:00:24.490
der vor allem kritische Blogger
und auch Unternehmen berät,
00:00:24.490 --> 00:00:28.350
besonders in Fragen des Presserechts
und Wirtschaftsrecht.
00:00:28.350 --> 00:00:33.750
Auch einer der Klageführer – richtig? –
gegen den Hackerparagrafen.
00:00:33.750 --> 00:00:35.980
Ich hoffe, das habe ich richtig gesagt,
aber das kann er gleich noch selbst
00:00:35.980 --> 00:00:41.540
korrigieren. Und der heute uns
was darüber erzählen wird,
00:00:41.540 --> 00:00:46.270
gegen einen Paragrafen, der
Datenhehlerei unter Strafe stellt.
00:00:46.270 --> 00:00:50.250
Im Zeitalter von Whistleblowern natürlich
ganz besonders interessant, denn
00:00:50.250 --> 00:00:54.230
denen droht eine Haftstrafe. Daher auch
der Titel: „Haft für Whistleblower“.
00:00:54.230 --> 00:00:56.250
Ein Applaus für Ulrich Kerner!
00:00:56.250 --> 00:01:03.290
Beifall
00:01:03.290 --> 00:01:06.940
Ulrich Kerner: So, hallo zusammen.
Es geht heute hier um den Paragrafen
00:01:06.940 --> 00:01:12.060
der Datenhehlerei, ein Gesetz,
was jetzt etwa ein Jahr alt ist,
00:01:12.060 --> 00:01:19.240
was Uniprofessoren zu Fachbeiträgen
00:01:19.240 --> 00:01:24.450
in Zeitschriften mit folgenden Titeln
inspiriert hat:
00:01:24.450 --> 00:01:29.129
Prof. Carl-Friedrich Stuckenberg von der
Uni Bonn, „Der missratene Tatbestand
00:01:29.129 --> 00:01:35.310
der neuen Datenhehlerei“. Oder
Prof. Dr. Tobias Singelnstein aus Berlin
00:01:35.310 --> 00:01:40.780
von der FU: „Ausufernd und fehlplatziert
– der Tatbestand der Datenhehlerei
00:01:40.780 --> 00:01:45.150
im System des strafrechtlichen
Daten- und Informationsschutzes.“
00:01:45.150 --> 00:01:51.680
Das sind schon mal recht klare Worte,
was hier der Gesetzgeber gemacht hat.
00:01:51.680 --> 00:01:55.120
Wir werden uns jetzt gleich mal anschauen:
Wie funktioniert Gesetzgebung?
00:01:55.120 --> 00:01:59.310
Wie funktioniert vor allem Strafgesetzgebung?
Nicht von den Abläufen im Parlament,
00:01:59.310 --> 00:02:03.380
sondern was hat sie für Ziele und
soll sie für Zwecke haben?
00:02:03.380 --> 00:02:08.440
Wir müssen uns ein bisschen anschauen,
was schützt unsere Rechtsordnung?
00:02:08.440 --> 00:02:13.510
Das ist der Rechtsgüterschutz.
Dann werfen wir einen kurzen Blick
00:02:13.510 --> 00:02:19.040
auf das Gesetzgebungsverfahren des §202d,
auf die Regelungen.
00:02:19.040 --> 00:02:22.760
Dann wird’s ein bisschen, sozusagen,
juristisch-technischer. Wir müssen uns da
00:02:22.760 --> 00:02:28.260
mal den Tatbestand anschauen, kucken uns
dann an, wie sind die Regelungen, was ist
00:02:28.260 --> 00:02:32.540
da erfasst, was wird unter Strafe
gestellt? Schauen uns die Kritik an,
00:02:32.540 --> 00:02:37.240
die auf breiter Front eigentlich geäußert
wurde. Und dann einen kurzen Ausblick
00:02:37.240 --> 00:02:44.550
auf eine Verfassungsbeschwerde,
die es gegen diesen Straftatbestand gibt.
00:02:44.550 --> 00:02:49.880
Wenn wir von Strafgesetzgebung sprechen,
vielleicht zum Einstieg eine Frage
00:02:49.880 --> 00:02:54.520
zur allgemeinen Gesetzgebung: Wer glaubt
denn, dass die Gesetzgebung, die wir hier
00:02:54.520 --> 00:03:01.510
haben, und durch den Bundestag läuft,
rational zugänglichen Argumenten folgt?
00:03:01.510 --> 00:03:04.500
Ich bitte um Handzeichen.
Lachen
00:03:04.500 --> 00:03:12.210
Das sind sehr wenige. Ich möchte dazu kurz
eine Anekdote erzählen, die zeigt, dass es
00:03:12.210 --> 00:03:17.560
zumindest regelmäßig mit rationalen
Argumenten nichts zu tun hat.
00:03:17.560 --> 00:03:21.480
Ihr wisst alle, es gab eine Föderalismusreform,
wo es ein recht zähes Ringen gab
00:03:21.480 --> 00:03:26.720
zwischen den Bundesländern und dem Bund,
was verschiedene Kompetenzen auch
00:03:26.720 --> 00:03:33.220
im Bereich der Gesetzgebung angeht. Und
unter anderem ist an die Länder gegangen:
00:03:33.220 --> 00:03:36.980
Die Gesetzgebungskompetenz für den
Strafvollzug und auch für das
00:03:36.980 --> 00:03:44.970
Versammlungsrecht. Beim Strafvollzug haben
sämtliche wesentlichen Organisationen
00:03:44.970 --> 00:03:49.590
der deutschen Strafrechtspflege, vom
Deutschen Richterbund über die Deutsche
00:03:49.590 --> 00:03:53.690
Vereinigung für Jugendgerichte und
Jugendgerichtshilfen e.V. bis zur
00:03:53.690 --> 00:04:01.450
Bundesvereinigung der Anstaltsleiter und
Anstaltsleiterinnen im Vollzugsdienst e.V.
00:04:01.450 --> 00:04:06.290
abgelehnt, dass die Gesetzgebung an die
Bundesländer geht und wir damit in den
00:04:06.290 --> 00:04:12.290
Bundesländern eigene Strafvollzugsgesetze
haben mit unterschiedlichen Regelungen.
00:04:12.290 --> 00:04:17.620
Es gab in dem Verfahren eine
Expertenanhörung, da waren auch Schweizer
00:04:17.620 --> 00:04:23.500
Experten eingeladen. In der Schweiz hat
jeder Kanton sein eigenes Strafvollzugsgesetz.
00:04:23.500 --> 00:04:27.759
Die haben berichtet, dass es in der Schweiz
erhebliche Probleme gibt, wenn
00:04:27.759 --> 00:04:31.510
ein Strafgefangener von einem Kanton
in den anderen verlegt werden will.
00:04:31.510 --> 00:04:35.480
Weil nicht ganz geklärt ist, welches Recht
dann zur Anwendung kommt.
00:04:35.480 --> 00:04:41.471
Das hat den Gesetzgeber nicht beeindruckt.
Ebenso das Versammlungsrecht.
00:04:41.471 --> 00:04:45.030
Versammlungsrecht, habe ich mir sagen lassen,
das wurde irgendwann in diesen zähen
00:04:45.030 --> 00:04:48.660
Verhandlungen mal so in den Raum
geschmissen gegenüber den Ländern.
00:04:48.660 --> 00:04:53.060
„Da kriegt Ihr das Versammlungsrecht.“
Und da haben die daran festgehalten. Und
00:04:53.060 --> 00:04:57.870
das Versammlungsrecht ist eins der
wesentlichen Grundrechte, die wir in einem
00:04:57.870 --> 00:05:03.071
demokratischen Staat haben. Warum hier
davon abgesehen wird oder eine Regelung
00:05:03.071 --> 00:05:07.870
getroffen wird, dass wir nicht mehr
bundesweit einheitliche Regelungen haben,
00:05:07.870 --> 00:05:12.030
sondern jetzt jedes Bundesland jetzt seine
eigenen Regelungen machen kann,
00:05:12.030 --> 00:05:15.570
die sich sehr wohl auch unterscheiden,
das, meine ich, ist mit keinem
00:05:15.570 --> 00:05:21.720
nachvollziehbaren Argument zu erklären
und auch nicht zu rechtfertigen.
00:05:21.720 --> 00:05:25.510
In der Strafgesetzgebung ist es
letztendlich nicht anders. Und wenn wir
00:05:25.510 --> 00:05:28.900
schauen, jetzt wieder, wir haben gerade…
wer heute Zeitung gelesen hat oder
00:05:28.900 --> 00:05:32.760
in den letzten Tagen: Nach den Anschlägen
in den Berlin wird also gefordert, dass
00:05:32.760 --> 00:05:38.890
Ermittlungsbefugnisse der
Strafverfolgungsbehörden ausgeweitet werden.
00:05:38.890 --> 00:05:43.940
Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse ist
klar: Es greift in euer aller Grundrechte ein.
00:05:43.940 --> 00:05:48.710
Und wenn wir sehen, was in Berlin nach
der Tat so alles ans Licht gekommen ist,
00:05:48.710 --> 00:05:53.430
nach und nach, und was die entsprechenden
Dienste alles wussten, da fragt man sich
00:05:53.430 --> 00:05:57.880
schon, ob die mit den Werkzeugen, die sie
in der Hand haben, zur Zeit zur Verfügung
00:05:57.880 --> 00:06:01.860
haben, ob sie damit richtig umgehen können
oder nicht. Und jemand, der mit Hammer
00:06:01.860 --> 00:06:04.740
und Meißel nicht klarkommt, dem würde ich
nicht eine Kettensäge in die Hand drücken.
00:06:04.740 --> 00:06:12.760
Beifall
00:06:12.760 --> 00:06:18.030
Strafgesetzgebung dient dem
Rechtsgüterschutz. Und die Rechtsgüter,
00:06:18.030 --> 00:06:22.440
die schützenswert sind, die sind nicht nur
durch Strafgesetze geschützt, sondern
00:06:22.440 --> 00:06:27.000
wir haben einen abgestuften Schutz.
Das beginnt mit dem Zivilrecht,
00:06:27.000 --> 00:06:32.150
das geht weiter mit dem Verwaltungsrecht,
und die Strafgesetzgebung
00:06:32.150 --> 00:06:37.110
zum Schutz von Rechtsgütern ist Ultima
Ratio. Das ist das letzte Instrument,
00:06:37.110 --> 00:06:41.270
was der Gesetzgeber hat.
Ich mache ein einfaches Beispiel:
00:06:41.270 --> 00:06:44.980
Fahrlässige Körperverletzung und
fahrlässige Sachbeschädigung.
00:06:44.980 --> 00:06:49.260
Beides löst zivilrechtliche
Schadensersatzansprüche aus. Wenn ich also
00:06:49.260 --> 00:06:53.620
beim Einparken auf’m Parkplatz ein anderes
Auto beschädige, weil ich nicht aufgepasst
00:06:53.620 --> 00:06:56.759
habe, dann mache ich mich
schadensersatzpflichtig. Wenn ich
00:06:56.759 --> 00:07:01.200
einen Fußgänger anfahre, dann mache
ich mich auch schadensersatzpflichtig,
00:07:01.200 --> 00:07:07.360
wenn der verletzt ist.
Wenn ich jemanden verletze, fahrlässig,
00:07:07.360 --> 00:07:11.320
dann mache ich mich auch strafbar. Es
gibt die ‚fahrlässige Körperverletzung‘.
00:07:11.320 --> 00:07:14.550
Wenn ich fahrlässig etwas beschädige von
einer anderen Person, mache ich mich
00:07:14.550 --> 00:07:18.339
nicht strafbar, es gibt nur
zivilrechtliche Ansprüche.
00:07:18.339 --> 00:07:22.900
Der Gesetzgeber hat sich entschieden,
die fahrlässige Sachbeschädigung
00:07:22.900 --> 00:07:27.870
nicht mit Strafe zu bedrohen.
Das Strafrecht ist auch nicht da
00:07:27.870 --> 00:07:34.690
zum Schutz moralischer Vorstellungen,
wie das früher der §175 StGB
00:07:34.690 --> 00:07:39.100
getan hat, der zurecht
irgendwann abgeschafft wurde.
00:07:39.100 --> 00:07:44.270
Und ein wohl unumstößlicher Grundsatz
ist schlichtweg der Folgende:
00:07:44.270 --> 00:07:48.199
Dass der strafrechtliche Schutz nur ein
lückenhafter sein kann, wenn es noch
00:07:48.199 --> 00:07:52.950
Freiheit geben soll. Wenn man alles
umfassend unter Strafe stellt, dann haben wir
00:07:52.950 --> 00:07:58.460
keine Lücken mehr im Strafrecht, aber der
Einzelne hat auch keine Freiheit mehr.
00:07:58.460 --> 00:08:04.360
Das ist, was wir hier aktuell sehen.
Täglich fast, hat man das Gefühl,
00:08:04.360 --> 00:08:08.370
kommt Geschrei, dass wir irgendwelche
Strafbarkeitslücken schließen müssen.
00:08:08.370 --> 00:08:15.020
Sei es gegen Fake-News oder andere Sachen.
Und wir hatten lange
00:08:15.020 --> 00:08:19.639
im bundesdeutschen Diskurs die Prämisse,
dass der Strafrechtsschutz
00:08:19.639 --> 00:08:25.240
nur ein lückenhafter sein kann.
Heutzutage wird dauernd geschrien,
00:08:25.240 --> 00:08:29.729
es müssen überall Strafen verschärft
werden, um die Sicherheit des Einzelnen
00:08:29.729 --> 00:08:34.679
zu gewährleisten. Die Sicherheit des
Einzelnen ist also in den Fokus getreten,
00:08:34.679 --> 00:08:40.698
und wenn wir jetzt aber schauen, was uns
unterm Strich, oder nüchtern betrachtet
00:08:40.698 --> 00:08:46.000
zumindest in der BRD zur Zeit bedroht, dann
sind sehr viel mehr Menschen Opfer von
00:08:46.000 --> 00:08:50.730
Verkehrsunfällen, auch tödliche
Ausgänge, nicht wenig.
00:08:50.730 --> 00:08:55.540
Und in Europa wird man kaum jemanden
finden, der so ganz ohne Weiteres
00:08:55.540 --> 00:08:58.400
nachvollziehen kann, warum beispielsweise
in Deutschland kein Tempolimit
00:08:58.400 --> 00:09:03.880
auf Autobahnen gilt, und mit 110 auf der
Autobahn wäre die Todesrate, die wir
00:09:03.880 --> 00:09:07.279
auf den Bundesautobahnen haben, deutlich
geringer. Man fragt sich also,
00:09:07.279 --> 00:09:10.540
warum auf der einen Seite an den
Stellschrauben immer weiter gedreht
00:09:10.540 --> 00:09:16.860
werden soll, aber andere, den Einzelnen
durchaus reell bedrohende Gefahren
00:09:16.860 --> 00:09:19.940
völlig außer Acht gelassen werden.
00:09:19.940 --> 00:09:24.900
Beifall
00:09:24.900 --> 00:09:30.890
Ich zeige noch ganz kurz zwei Beispiele:
Strafgesetzgebung früher,
00:09:30.890 --> 00:09:35.740
das waren meistens einfach gefasste
Tatbestände, so wie hier Körperverletzung:
00:09:35.740 --> 00:09:39.771
„Wer eine andere Person körperlich
misshandelt oder an der Gesundheit
00:09:39.771 --> 00:09:44.649
schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.
00:09:44.649 --> 00:09:48.480
Ich meine, da muss man sich fragen, was
ist also eine körperliche Misshandlung?
00:09:48.480 --> 00:09:52.390
Was ist eine Gesundheitsschädigung? Das
hat die Rechtsprechung abgegrenzt. Aber
00:09:52.390 --> 00:09:55.100
so mehr oder weniger kann man mit Lesen
erahnen, was man darf und was man
00:09:55.100 --> 00:10:00.870
nicht darf. Das ist bei modernen
Strafgesetzen nicht mehr der Fall,
00:10:00.870 --> 00:10:05.430
es ist hier ein etwas fieses Beispiel,
der §38 des Gesetzes
00:10:05.430 --> 00:10:09.580
über den Wertpapierhandel. Das ist
nur ein kleiner Teil der Vorschrift,
00:10:09.580 --> 00:10:12.830
denn hier ist praktisch in jeder zweiten
Zeile eine Verweisung, entweder
00:10:12.830 --> 00:10:15.880
an andere Stellen des
Wertpapierhandelsgesetzes,
00:10:15.880 --> 00:10:20.480
des Emissionszertifikatshandelsgesetzes,
00:10:20.480 --> 00:10:24.910
und selbst in diverse EU-Verordnungen,
wo steht, wenn man gegen die und die
00:10:24.910 --> 00:10:28.990
EU-Verordnung verstößt, dann macht man
sich auch strafbar. Ich glaube,
00:10:28.990 --> 00:10:33.680
es ist niemand in der Lage, innerhalb von
drei Stunden, wenn man sich hinsetzt und
00:10:33.680 --> 00:10:38.040
das vorher nicht kennt, aber alle Materialien
hat, danach zusammenfassen zu können,
00:10:38.040 --> 00:10:42.070
welche Handlungen alle
mit Strafe bedroht sind.
00:10:42.070 --> 00:10:45.740
Übrigens, und das ist, warum ich das
ausgewählt habe, der einzige mir bekannte,
00:10:45.740 --> 00:10:50.360
echte Fake-News-Straftatbestand. Denn im
Wertpapierhandel ist es schlichtweg
00:10:50.360 --> 00:10:57.860
verboten, wenn man zu Kursmanipulationen
falsche Tatsachen veröffentlicht.
00:10:57.860 --> 00:11:03.550
Okay, Strafgesetze sollen Rechtsgüter
schützen. Und die typischen Rechtsgüter,
00:11:03.550 --> 00:11:08.250
die wir haben, die Individualrechtsgüter,
das ist Leben, Gesundheit, Eigentum
00:11:08.250 --> 00:11:11.470
und Vermögen. Es gibt natürlich auch
andere Rechtsgüter, der Staat
00:11:11.470 --> 00:11:16.230
und seine Institutionen etc.
00:11:16.230 --> 00:11:23.650
Wir haben auch einen Rechtsgüterschutz
letztendlich für Informationen.
00:11:23.650 --> 00:11:28.600
Ich springe mal eine Seite weiter.
Es sind Staats- und Dienstgeheimnisse,
00:11:28.600 --> 00:11:32.010
– was für Informationen sind geschützt –
private Geheimnisse, Geschäftsgeheimnisse,
00:11:32.010 --> 00:11:36.060
auch im Bereich geistigen Eigentums
gibt es viele Strafnormen
00:11:36.060 --> 00:11:39.970
in den dortigen Regelungen.
00:11:39.970 --> 00:11:45.259
Patentrecht, Markenrecht, Gebrauchsmuster-
und Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht.
00:11:45.259 --> 00:11:48.730
Hier ist nur ‚Patentgesetz‘ als Beispiel.
Und wir haben den Schutz
00:11:48.730 --> 00:11:54.550
von personenbezogenen Daten
im Bundesdatenschutzgesetz.
00:11:54.550 --> 00:12:01.590
Und in §3, Abs.1 BDSG ist geregelt oder
legal definiert, was dort geschützt ist,
00:12:01.590 --> 00:12:06.290
was ‚personenbezogene Daten‘ sind.
Das sind „Einzelangaben über persönliche
00:12:06.290 --> 00:12:10.170
oder sachliche Verhältnisse einer
bestimmten oder bestimmbaren
00:12:10.170 --> 00:12:16.140
natürlichen Person“. Das zeigt, da geht es
um einen inhaltlichen Datenschutz,
00:12:16.140 --> 00:12:21.600
es geht um das, um was es für
Daten sich handelt, es wird
00:12:21.600 --> 00:12:27.750
ein bestimmter Inhalt geschützt.
Wir haben auch einen Schutz,
00:12:27.750 --> 00:12:33.810
der nicht ein inhaltliches
Schutzkonzept verfolgt,
00:12:33.810 --> 00:12:37.920
sondern letztendlich ein formelles
Schutzkonzept. Und das sind so
00:12:37.920 --> 00:12:43.660
die neueren Straftatbestände aus dem
Bereich der IT-Kriminalität, 202a, 202b,
00:12:43.660 --> 00:12:50.240
202c, der sogenannte Hacker-Paragraf.
Da sind Daten geschützt, unabhängig vom
00:12:50.240 --> 00:12:55.410
Inhalt, sogenanntes formelles Schutzkonzept.
Die Tatbestände sind dann aber weiter
00:12:55.410 --> 00:13:00.171
eingeschränkt. Man muss also bestimmte
Zugangssicherungen überwinden, die Daten
00:13:00.171 --> 00:13:05.930
müssen gegen unbefugten Zugang
geschützt sein und Ähnliches. So.
00:13:05.930 --> 00:13:12.120
Jetzt kommen wir langsam zum 202d;
und das Gesetzgebungsverfahren hier
00:13:12.120 --> 00:13:19.220
noch mal ganz kurz, eine kurze Übersicht
über das Computerinformationsstrafrecht,
00:13:19.220 --> 00:13:24.260
was wir haben. Das wurde letztendlich
immer eingeführt zur Umsetzung
00:13:24.260 --> 00:13:30.480
von EU-Richtlinien. Anders bei der
Datenhehlerei. Da gibt es gerade
00:13:30.480 --> 00:13:37.230
keine europäische Vorgabe, sondern der
Gesetzgeber ist selbstständig tätig geworden.
00:13:37.230 --> 00:13:44.080
Ursprünglich über einen Gesetzesentwurf
des Bundeslandes Hessen.
00:13:44.080 --> 00:13:50.589
Der wurde dann eingebracht, unterlag der
Diskontinuität, weil es neue Wahlen gab.
00:13:50.589 --> 00:13:57.100
Er wurde noch mal eingebracht und das,
was wir heute haben, das fußt auf einem
00:13:57.100 --> 00:14:02.810
Gesetzesentwurf der Bundesregierung.
Bei der Gesetzgebungsbegründung,
00:14:02.810 --> 00:14:08.310
da wurde teilweise recht diffus ausgeführt,
worum es gehen soll, da wurden
00:14:08.310 --> 00:14:12.940
große Strafbarkeitslücken genannt.
Letztendlich hat wohl der Gesetzgeber
00:14:12.940 --> 00:14:21.670
im Blick, dass er den Handel
mit Identitäten
00:14:21.670 --> 00:14:27.420
aus dem Internet oder im Internet unter
Strafe stellen soll. Da wurde gesehen,
00:14:27.420 --> 00:14:33.329
zwar solche Identitäten zu klauen oder
sich zu kopieren etc., das ist verboten.
00:14:33.329 --> 00:14:37.290
Sie später zu benutzen, beispielsweise
Kreditkartendaten, das ist auch
00:14:37.290 --> 00:14:42.980
unter Strafe gestellt. Aber wenn diese
Daten weitergegeben werden über das
00:14:42.980 --> 00:14:48.540
immer wieder zitierbare Darknet, dann
wurden da empfindliche Strafbarkeitslücken
00:14:48.540 --> 00:14:55.029
gesehen. Übrigens der erste Gesetzesentwurf
nannte explizit noch Tätergruppierungen
00:14:55.029 --> 00:15:01.580
mit politischen Zielen, auf die man es
auch abgesehen hätte.
00:15:01.580 --> 00:15:09.490
Was ist jetzt genau geregelt? Hier
ein kurzer Blick auf den Tatbestand.
00:15:09.490 --> 00:15:15.660
Ich gehe das kurz im Einzelnen durch. Ich
möchte aber jetzt mal den Blick werfen
00:15:15.660 --> 00:15:21.471
auf den Absatz 3. Da sind Regelungen drin,
wann der Absatz 1,
00:15:21.471 --> 00:15:27.380
die strafbare Handlung, gerade nicht
strafbar sein soll. Und da müssen wir
00:15:27.380 --> 00:15:31.559
vor allem zu Ziffer 2 gehen. Da heißt es:
Absatz 1 gilt nicht für Handlungen,
00:15:31.559 --> 00:15:35.950
die ausschließlich der Erfüllung
rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher
00:15:35.950 --> 00:15:42.990
Pflichten dienen. Das sind insbesondere,
wenn der Staat Steuer-CDs ankauft,
00:15:42.990 --> 00:15:50.510
Nummer 1, und das sind zweitens solche
beruflichen Handlungen der in § 53 Abs. 1
00:15:50.510 --> 00:15:56.769
Satz 1 Nr. 5 der Strafprozessordnung
genannten Personen.
00:15:56.769 --> 00:16:01.190
Und das sind hier unten, Nummer 5,
Personen, die bei der Vorbereitung,
00:16:01.190 --> 00:16:06.240
Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken,
Rundfunksendungen, Filmberichten
00:16:06.240 --> 00:16:10.499
oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung
dienenden Informations- und
00:16:10.499 --> 00:16:15.930
Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken
oder mitgewirkt haben. Mit anderen Worten,
00:16:15.930 --> 00:16:22.110
wir haben hier in diesem Tatbestand ein
Medienprivileg, und wir werden gleich sehen,
00:16:22.110 --> 00:16:27.990
dass dieses Medienprivileg auf keinen
Fall ausreicht, um hier ein befriedigendes
00:16:27.990 --> 00:16:35.929
Ergebnis dieser gesetzgeberischen Fehlleistung
zu haben. Was ist hier also das Tatobjekt?
00:16:35.929 --> 00:16:42.070
Das sind Daten, da gibt es eine Legaldefinition,
sie war eben auf der Folie davor eingeblendet,
00:16:42.070 --> 00:16:47.680
alle nichtwahrnehmbaren, gespeicherten Daten,
die nicht allgemein zugänglich sind,
00:16:47.680 --> 00:16:52.600
ohne weitere Einschränkung. Also die
gespeicherte Kreditkartennummer fällt hier
00:16:52.600 --> 00:16:56.500
drunter, die auf den Zettel geschriebene
Kreditkartennummer fällt hier nicht da
00:16:56.500 --> 00:17:02.389
drunter. Denn sie ist wahrnehmbar und nicht
gespeichert als nichtwahrnehmbare Datei.
00:17:02.389 --> 00:17:08.599
Als weitere Voraussetzung haben wir hier,
dass die Daten durch eine rechtswidrige
00:17:08.599 --> 00:17:15.510
Tat erlangt worden sein müssen.
Rechtswidrige Tat, das kann sein,
00:17:15.510 --> 00:17:21.990
beispielsweise Person A verliert einen
USB-Stick, Person B sieht das,
00:17:21.990 --> 00:17:27.169
nimmt den an sich, da sind Daten drauf,
begeht eine Unterschlagung, indem
00:17:27.169 --> 00:17:31.960
die Person B den USB-Stick an sich nimmt.
Schon haben wir, wenn dort gespeicherte
00:17:31.960 --> 00:17:35.910
Daten, die nicht allgemein zugänglich sind,
haben wir eine taugliche Vortat für die
00:17:35.910 --> 00:17:41.490
Datenhehlerei. So, und wenn dort jetzt
jemand Daten findet, die er sich anschaut
00:17:41.490 --> 00:17:46.140
und sehr interessant findet und denkt: Das
gehört veröffentlicht, das geht alle an!
00:17:46.140 --> 00:17:50.590
Dann sind wir hier schon in diesem
Tatbestand. Tathandlung ist,
00:17:50.590 --> 00:17:57.020
dass diese Daten jemand sich
oder einem anderen verschafft,
00:17:57.020 --> 00:18:01.880
oder einem anderen überlässt, oder
verbreitet oder sonstwie zugänglich macht,
00:18:01.880 --> 00:18:06.140
um sich oder einen Dritten zu bereichern
oder einen anderen zu schädigen.
00:18:06.140 --> 00:18:11.700
Das ist ein sehr, sehr weit gefasster
Zustand. Ein „Sichverschaffen“, das ist
00:18:11.700 --> 00:18:15.740
jedes Ansichnehmen letztendlich, das hat
schon das Reichsgericht entschieden,
00:18:15.740 --> 00:18:20.720
und wenn wir hier von Schädigungs-
oder Bereicherungsabsicht reden,
00:18:20.720 --> 00:18:26.320
dann ist das rein subjektiv. Strafrechtler
sprechen da von einer überschießenden
00:18:26.320 --> 00:18:30.340
Innentendenz, es ist kein Erfolg
notwendig. Man muss sich nicht bereichern,
00:18:30.340 --> 00:18:33.929
die Bereicherung muss nicht eintreten.
Man muss es wollen. Und wenn ich…
00:18:33.929 --> 00:18:37.820
Bereicherung ist jede Mehrung
des Vermögens. Wenn ich also
00:18:37.820 --> 00:18:44.510
einen gefundenen USB-Stick für 10 Euro
weiterverkaufe an jemanden, der
00:18:44.510 --> 00:18:51.540
das darauf gespeicherte Familienrezept
eines Apfelkuchens ankauft,
00:18:51.540 --> 00:18:54.593
dann mache ich mich strafbar.
00:18:58.020 --> 00:19:04.250
So, das ist im Schnelldurchlauf
die Erklärung,
00:19:04.250 --> 00:19:09.470
was dort unter Strafe gestellt ist. Und
wir müssen uns jetzt mal anschauen,
00:19:09.470 --> 00:19:15.070
denn die Zeit läuft, was ist
kritikwürdig an diesem Gesetz?
00:19:15.070 --> 00:19:21.410
Es gab sehr viel Kritik an der Art
des Gesetzgebungsverfahrens,
00:19:21.410 --> 00:19:27.950
an dem hier geschützten Rechtsgut,
an der Analogie
00:19:27.950 --> 00:19:33.350
zum Hehlerei-Tatbestand, an dem
zu weit gefassten, nicht begrenzten
00:19:33.350 --> 00:19:37.750
Tatbestand an sich, und vor allem auch
am fehlenden Schutz
00:19:37.750 --> 00:19:43.429
für Berufsgeheimnisträger. Dazu gehören
Journalisten, dazu gehören Rechtsanwälte.
00:19:43.429 --> 00:19:48.350
Dazu gehören auch andere
Berufsgruppen, die mitunter
00:19:48.350 --> 00:19:52.100
mit Informationen in Berührung kommen
oder regelmäßig mit Informationen
00:19:52.100 --> 00:19:56.630
in Berührung kommen, wenn es darum geht,
gesellschaftliche Missstände aufzudecken,
00:19:56.630 --> 00:20:00.890
weil solche Daten typischerweise auch
von dem ein oder anderen Spezialisten
00:20:00.890 --> 00:20:04.760
geprüft werden, mit durchgeschaut werden,
wenn es darum geht, ob so etwas
00:20:04.760 --> 00:20:10.110
veröffentlicht werden soll oder nicht.
Das ist das Kernproblem hier
00:20:10.110 --> 00:20:15.450
dieses Tatbestandes, dass er
in Whistleblowing-Vorgänge
00:20:15.450 --> 00:20:21.080
und in die Veröffentlichung von bisher
der Öffentlichkeit verborgenen,
00:20:21.080 --> 00:20:27.870
aber dringend notwendigen oder
veröffentlichungswürdigen Informationen,
00:20:27.870 --> 00:20:35.020
dass der denen im Wege steht.
Ich geh mal kurz ein bisschen
00:20:35.020 --> 00:20:40.270
die einzelnen Kritikpunkte durch. Negative
Kritik schon im Gesetzgebungsverfahren,
00:20:40.270 --> 00:20:45.560
nur als Beispiel, Pressemitteilung
des Deutschen Anwaltsverein,
00:20:45.560 --> 00:20:51.390
vom 21.05.2015.
Dieses Gesetz, von dem ich hier rede,
00:20:51.390 --> 00:20:55.840
das wurde zusammen mit der
Vorratsdatenspeicherung eingeführt,
00:20:55.840 --> 00:21:00.669
und erstmal ist schon aufgefallen,
dass da an verborgener Stelle, also
00:21:00.669 --> 00:21:04.830
praktisch Huckepack, noch der
202d eingeführt werden soll.
00:21:04.830 --> 00:21:10.100
Der Deutsche Anwaltsverein hat weiter
ausgeführt: dieser Straftatbestand
00:21:10.100 --> 00:21:15.100
der Datenhehlerei kann auch Pressevertreter
in ihrer alltäglichen Arbeit treffen.
00:21:15.100 --> 00:21:18.960
Sollten Journalisten Daten aus Behörden,
Wirtschaftsunternehmen oder von anderen
00:21:18.960 --> 00:21:23.360
Personen bekommen und einsehen, würden
sie sich grundsätzlich strafbar machen.
00:21:23.360 --> 00:21:30.021
Zum Gesetzgebungsverfahren selber: ich
habe eben gesagt, wie die Expertenanhörung
00:21:30.021 --> 00:21:35.520
bei der Frage der
Strafvollstreckungsgesetze war.
00:21:35.520 --> 00:21:40.730
Hier hat der Gesetzgeber schlichtweg
auf eine Expertenanhörung verzichtet.
00:21:40.730 --> 00:21:45.230
Das hat auch der DAV kritisiert.
Der sagte: „der DAV kritisiert weiter,
00:21:45.230 --> 00:21:48.590
dass die Bundesregierung Verbände
und Organisationen in diesem Stadium
00:21:48.590 --> 00:21:54.070
des gesetzgeberischen Vorhabens gar
nicht einbeziehen will“. Es wurde nicht
00:21:54.070 --> 00:21:58.450
wie üblich um die Abgabe von
Stellungnahmen gebeten, obgleich es sich
00:21:58.450 --> 00:22:02.020
um ein Vorhaben in einem äußerst
sensiblen Bereich handelt.
00:22:02.020 --> 00:22:09.350
Dann habe ich vorhin ein bisschen
Ausführung gemacht, um einen Einstieg
00:22:09.350 --> 00:22:14.309
zu bekommen, was für Rechtsgüter
schützen Strafgesetze?
00:22:14.309 --> 00:22:22.140
Wir haben schon Strafgesetze,
die letztendlich ein inhalts…
00:22:22.140 --> 00:22:28.610
ohne Ansehen des Inhalts Daten
schützen. Hier ist Schutzgut
00:22:28.610 --> 00:22:33.840
ein formelles Datengeheimnis, das
der Rechtsordnung ansonsten fremd ist,
00:22:33.840 --> 00:22:38.830
das die Zivilrechtsordnung in diesem Sinne
gar nicht kennt. Ich zitiere mal
00:22:38.830 --> 00:22:45.570
Prof. Stuckenberg aus dem eingangs
zitierten, eingangs genannten Fachbeitrag
00:22:45.570 --> 00:22:51.620
von ihm. Er schreibt: „Dieses angebliche
Rechtsgut ist ein merkwürdiges Ding.
00:22:51.620 --> 00:22:57.600
Denn es existiert offenbar nur im Strafrecht,
und soll auf einem ‚Recht
00:22:57.600 --> 00:23:02.850
an dem gedanklichen Inhalt‘ beruhen,
das im ‚Interesse der Aufrechterhaltung
00:23:02.850 --> 00:23:08.020
des Herrschaftsverhältnisses über
eine Information‘ zur Entscheidung
00:23:08.020 --> 00:23:14.539
über die Weitergabe über übermittelte
Daten befugt“. Die Anführungsstriche,
00:23:14.539 --> 00:23:20.110
das war zum Kenntlichmachen von Zitaten
aus der Gesetzesbegründung. Also
00:23:20.110 --> 00:23:25.030
hier schon ein sehr zweifelhaftes Rechtsgut,
was sehr umfassend geschützt wird,
00:23:25.030 --> 00:23:30.830
was der Rechtsordnung bisher
in diesem Sinne fremd war.
00:23:30.830 --> 00:23:39.340
Dann wurde auch, und das ist vielleicht
eher aus so einer dogmatischen
00:23:39.340 --> 00:23:43.620
oder formellen juristischen Sicht stark
kritisiert, dass hier von ‚Datenhehlerei‘
00:23:43.620 --> 00:23:48.400
gesprochen wird. Die Hehlerei
bezieht sich normal nur auf körperliche
00:23:48.400 --> 00:23:53.440
Gegenstände. Wenn mir was geklaut wird,
dann möchte ich das als eigentlich
00:23:53.440 --> 00:23:59.370
rechtmäßiger Eigentümer zurückbekommen.
Und wenn das nun… wenn es losgeht,
00:23:59.370 --> 00:24:02.540
dass es immer weiterverkauft wird von
Hehlern, dann wird es für mich immer
00:24:02.540 --> 00:24:08.559
schwerer, mein mir entwendetes Eigentum,
dieses zurückgewinnen zu können.
00:24:08.559 --> 00:24:14.299
Wenn Daten jedoch kopiert werden,
dann habe ich sie immer noch.
00:24:14.299 --> 00:24:19.280
Sie werden kopiert, ich kann damit immer
noch das machen, was ich vorher machen kann.
00:24:19.280 --> 00:24:23.940
Ich habe sie vielleicht nicht mehr
exklusiv. Aber dass, wenn sie jemand
00:24:23.940 --> 00:24:28.600
weiterverkauft, es schwerer würde für
mich, diese zurückzubekommen,
00:24:28.600 --> 00:24:33.340
das trifft schlichtweg nicht zu. Denn Daten,
die man beliebig häufig kopieren kann,
00:24:33.340 --> 00:24:35.929
in diesem Sinne kann ich sie nicht
zurückbekommen, und mir selber
00:24:35.929 --> 00:24:37.330
kommen sie auch gar nicht abhanden.
00:24:37.330 --> 00:24:44.929
Ganz entscheidend ist aber, dass der
Tatbestand viel zu weit gefasst ist.
00:24:44.929 --> 00:24:50.520
Prof. Singelnstein, in dem auch genannten
Artikel, der spricht von einem
00:24:50.520 --> 00:24:56.409
„doppelt entgrenzten Tatbestand“, einerseits
hinsichtlich des Tatobjektes
00:24:56.409 --> 00:25:01.470
und hinsichtlich des Tatbestandes. Andere
Straftatbestände aus diesem Bereich,
00:25:01.470 --> 00:25:06.490
in dem wir uns hier bewegen, die erfordern
entweder, dass es also ganz spezielle
00:25:06.490 --> 00:25:12.785
Daten sind, oder dass die Daten speziell
geschützt sind, oder dass der Täter
00:25:12.785 --> 00:25:17.240
spezielle Hindernisse überwindet, um diese
Daten zu bekommen. Da wurde hier darauf
00:25:17.240 --> 00:25:22.200
verzichtet, so dass ein Großteil von
Handlungen hier drunter fällt.
00:25:22.200 --> 00:25:28.630
Ganz entscheidend für mich, und ich meine,
ganz entscheidend für alle Pressevertreter
00:25:28.630 --> 00:25:32.939
und auch für alle Menschen, die sich
freuen, wenn aufgedeckt wird, was so alles
00:25:32.939 --> 00:25:37.310
passiert in der Welt, und worüber wir hier
in einer Demokratie unterrichtet werden
00:25:37.310 --> 00:25:44.350
wollen, kritisieren aber vor allem den
Tatbestandausschluss in Absatz 3,
00:25:44.350 --> 00:25:49.280
der viel zu eng gefasst ist.
Berufsgeheimnisträger sind
00:25:49.280 --> 00:25:57.480
nicht ausreichend geschützt. Ich habe ihn
oben nochmal gezeigt. Hier steht drin,
00:25:57.480 --> 00:26:03.330
dass bezüglich Medienvertreter, die
berufsmäßig mit diesen Dingen
00:26:03.330 --> 00:26:08.100
zu tun haben, privilegiert sind, sich
nicht strafbar machen. Aber was ist
00:26:08.100 --> 00:26:12.100
mit den vielen Bloggern? Was ist mit auch
Journalisten oder Medienvertretern,
00:26:12.100 --> 00:26:16.799
die etwas nebenberuflich machen,
oder aus Ehrenamt,
00:26:16.799 --> 00:26:22.289
weil sie für gerechte Dinge kämpfen, weil
sie sich engagieren für ein demokratisches
00:26:22.289 --> 00:26:28.919
Gemeinwesen. Die sind hier ganz
offensichtlich nicht geschützt.
00:26:28.919 --> 00:26:33.789
Es sind auch, nicht zwangsläufig zumindest,
Handlungen geschützt, die nur im Vorfeld
00:26:33.789 --> 00:26:37.770
von Recherchen, also im Vorfeld von
Veröffentlichungen, geschehen, wenn es
00:26:37.770 --> 00:26:42.430
gerade nicht zu Veröffentlichungen kommt
später. Und wenn wir uns hier andere
00:26:42.430 --> 00:26:47.720
Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte
angucken, dann muss man wissen, dass es
00:26:47.720 --> 00:26:54.540
eine praktisch sehr ähnliche Formulierung
in §184b Absatz 5 gibt.
00:26:54.540 --> 00:27:00.200
Den habe ich hier auch noch mal gezeigt.
Bei 184b sind wir
00:27:00.200 --> 00:27:06.409
in einem unangenehmen Bereich des
Strafrechts, dem Sexualstrafrecht,
00:27:06.409 --> 00:27:11.420
und zwar im Bereich der Kinderpornographie.
Da ist es so, dass, wer Kinderpornographie
00:27:11.420 --> 00:27:16.159
besitzt, der macht sich strafbar, was auch
nachvollziehbar ist. Aber ein Anwalt,
00:27:16.159 --> 00:27:19.799
der jemanden verteidigt, der deshalb ein
Strafverfahren hat, der muss natürlich
00:27:19.799 --> 00:27:23.789
Beweismittel einsehen. Ebenso wie
Staatsanwälte auch diese Beweismittel
00:27:23.789 --> 00:27:28.419
in ihren Akten haben.
Wir hatten jetzt kürzlich einen Fall, wo
00:27:28.419 --> 00:27:34.300
ein Strafverteidiger diese Informationen
an einen Sachverständigen gegeben hat,
00:27:34.300 --> 00:27:39.080
kinderpornographisches Material, damit
der für die Verteidigung ein Gutachten
00:27:39.080 --> 00:27:43.980
erstellt. Und für diese Weitergabe
wurde der Anwalt verurteilt.
00:27:43.980 --> 00:27:52.959
Und das zumindest steht auch im Raum
bei 202d, StGB. Denn die Berufsträger
00:27:52.959 --> 00:27:58.260
werden hier zumindest in den
Regelbeispielen, es hieß ja insbesondere,
00:27:58.260 --> 00:28:03.909
werden nicht genannt. Und ob etwas,
was ein Anwalt tut, noch darunter
00:28:03.909 --> 00:28:08.309
zu fassen ist oder nicht, ist höchst
fraglich. Und durch diese Regelung
00:28:08.309 --> 00:28:13.570
wird letztendlich die Gefahr von
Strafverfolgung den entsprechenden
00:28:13.570 --> 00:28:19.510
Personen, Medienvertretern und Menschen,
die mit geleakten Informationen
00:28:19.510 --> 00:28:23.799
in Verbindung kommen, beruflich,
denen aufgebürdet, und das ist
00:28:23.799 --> 00:28:30.390
schlichtweg nicht hinnehmbar.
Denn es ist nicht hinnehmbar,
00:28:30.390 --> 00:28:35.260
weil das Aufdecken, das Leaken von
wichtigen Informationen für die Demokratie
00:28:35.260 --> 00:28:41.570
aus meiner Sicht heute wichtiger als
je zuvor ist. Wenn wir uns überlegen,
00:28:41.570 --> 00:28:46.299
dass Edward Snowden seinen Schritt nicht
getan hätte und die Welt heute immer noch
00:28:46.299 --> 00:28:51.990
nicht wüsste, was die NSA macht, was Five
Eyes machen, dann wäre die Welt,
00:28:51.990 --> 00:28:58.179
meine ich, tatsächlich eine andere. Ein
anderes Beispiel sind die Luxemburg-Leaks.
00:28:58.179 --> 00:29:05.820
Dort hat Luxemburg Konzernen
ermöglicht, überhaupt keine
00:29:05.820 --> 00:29:09.289
Körperschaftssteuer, oder vielleicht
1 Prozent Körperschaftssteuer zu bezahlen.
00:29:09.289 --> 00:29:15.779
Zum Schaden des europäischen
Steuerzahlers, zu Eurem Schaden. Das sind
00:29:15.779 --> 00:29:19.559
Gelder, die hier unter anderem der deutsche
Fiskus nicht eingenommen hat, mit dem
00:29:19.559 --> 00:29:23.840
der Staat, zumindest denkbar zumindest,
sinnvolle Dinge der Daseinsfürsorge
00:29:23.840 --> 00:29:27.060
tun kann, was eine ureigenste
staatliche Aufgabe ist.
00:29:27.060 --> 00:29:32.529
Diese Praxis hätten wir heute noch,
wenn diese Luxemburg-Papers
00:29:32.529 --> 00:29:37.360
nicht veröffentlicht worden wären.
Tatsächlich wurden dort in diesem Zuge
00:29:37.360 --> 00:29:41.600
zwei Personen dieses Jahr zu
Haftstrafen verurteilt. Und das ist
00:29:41.600 --> 00:29:46.500
aus demokratischen Gesichtspunkten ebenso
wenig hinnehmbar, wie wenn umfangreiche
00:29:46.500 --> 00:29:52.570
geheime Verhandlungen geführt werden
von der EU über Handelsabkommen,
00:29:52.570 --> 00:29:56.090
die nicht nur für uns unabsehbare
Auswirkungen haben, sondern auch
00:29:56.090 --> 00:30:01.100
für die Generation unserer Kinder.
00:30:01.100 --> 00:30:02.669
Beifall
00:30:02.669 --> 00:30:09.081
Aus diesem Grund wurde die Frist,
00:30:09.081 --> 00:30:14.659
die am 18.12.2016 – das war
ein Sonntag, Frist fiel damit
00:30:14.659 --> 00:30:19.100
auf den nächsten Tag, einen Montag –
abgelaufen ist zur Einlegung
00:30:19.100 --> 00:30:23.370
von Verfassungsbeschwerden, auch genutzt.
Ich selber habe eine Verfassungsbeschwerde
00:30:23.370 --> 00:30:28.110
eingereicht. Denn ich halte…
Beifall
00:30:28.110 --> 00:30:33.100
…mich für in verfassungswidriger
Weise in meiner freien Berufsausübung
00:30:33.100 --> 00:30:38.390
eingeschränkt. Ich weiß, dass das nicht
die einzige Verfassungsbeschwerde ist.
00:30:38.390 --> 00:30:45.929
Es gibt noch mindestens eine, von der
wir auch noch einiges hören werden,
00:30:45.929 --> 00:30:50.110
meine ich. Wartet mal zwei bis drei
Wochen, mehr darf ich dazu wohl
00:30:50.110 --> 00:30:55.580
nicht sagen. Die Sache wird also vom
Bundesverfassungsgericht, hoffentlich,
00:30:55.580 --> 00:30:58.260
verhandelt. Viele Verfassungsbeschwerden
werden gar nicht angenommen.
00:30:58.260 --> 00:31:01.960
Hier wurde eingangs noch mal auf
die Verfassungsbeschwerde gegen
00:31:01.960 --> 00:31:07.679
den Hacker-Paragraf hingewiesen. Die wurde
nicht angenommen. Das Verfassungsgericht
00:31:07.679 --> 00:31:13.920
hat sich aber doch inhaltlich zumindest
so geäußert, dass dieser Tatbestand
00:31:13.920 --> 00:31:18.159
verfassungsgemäß, verfassungskonform und
einschränkend ausgelegt werden muss,
00:31:18.159 --> 00:31:22.530
was zumindest immerhin etwas ist. Warten
wir ab, wie hier das Verfassungsgericht
00:31:22.530 --> 00:31:30.539
entscheidet. Ich hoffe, dass auch dort die
überaus große Wichtigkeit gesehen wird,
00:31:30.539 --> 00:31:36.730
was die Weitergabe von eigentlich unter
Verschluss gehaltenen Informationen
00:31:36.730 --> 00:31:42.336
angeht. Und dass auch dort gesehen wird,
dass dieses Gesetz eine echte Bedrohung
00:31:42.336 --> 00:31:47.569
für die Pressefreiheit ist, und auch
für die Berufsfreiheit. Vielen Dank!
00:31:47.569 --> 00:31:57.879
Beifall
00:31:57.879 --> 00:32:04.950
Herald: Okay, wir hätten Zeit
für vielleicht eine Frage.
00:32:04.950 --> 00:32:09.299
Sehr gut, dann haben wir keine Fragen.
Manchmal muss man eben Politik machen,
00:32:09.299 --> 00:32:15.710
um Code zu schreiben. Also vielen Dank für
die Verfassungsbeschwerde auf jeden Fall.
00:32:15.710 --> 00:32:17.360
Beifall
00:32:17.360 --> 00:32:22.179
Und wir hoffen, dass das Ganze
gut ausgeht. Bis dann!
00:32:22.179 --> 00:32:25.130
Ulrich: Da scheint es noch
eine Frage zu geben.
00:32:25.130 --> 00:32:28.649
Herald: Oh, es gibt noch eine Frage!
Sehr gut! Also!
00:32:28.649 --> 00:32:32.529
Signal Angel: Und zwar aus dem Internet:
Warum erfüllt der unter unterschlagene
00:32:32.529 --> 00:32:36.940
USB-Stick auch ohne Bereicherungsabsicht
für die gespeicherten Daten die Tatbestände
00:32:36.940 --> 00:32:39.810
der Datenhehlerei?
00:32:43.598 --> 00:32:50.440
Ulrich: Moment. Ich habe gesagt,
die Unterschlagung ist…
00:32:50.440 --> 00:32:55.559
Also, ein unterschlagenes Speichermedium,
00:32:55.559 --> 00:33:01.279
was bisher nicht öffentlich
zugängliche Daten enthält,
00:33:01.279 --> 00:33:05.539
ist eine taugliche Vortat. Dazu
müssten wir hier uns nochmal kurz
00:33:05.539 --> 00:33:10.260
den Tatbestand angucken. Da heißt es:
00:33:10.260 --> 00:33:15.781
Wer Daten – Verweis auf 202a, Absatz 2,
da ist eine Legaldefinition –
00:33:15.781 --> 00:33:20.510
die nicht allgemein zugänglich
sind, und die ein anderer
00:33:20.510 --> 00:33:26.169
durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat…
Das war mein Beispiel. Der sozusagen
00:33:26.169 --> 00:33:30.240
gefundene USB-Stick, wo ich sehe,
den verliert jemand, den ich einstecke,
00:33:30.240 --> 00:33:34.320
wenn dort Daten drauf sind, die
nicht allgemein zugänglich sind,
00:33:34.320 --> 00:33:37.750
und das kann sein, dass jemand sagt:
„Jeden Morgen um acht schaue ich
00:33:37.750 --> 00:33:43.230
aus dem Fenster und schreibe auf, wie
der Himmel aussieht, Wolken klar,
00:33:43.230 --> 00:33:46.980
leicht bewölkt, stark bewölkt“. Ja?
Dann wären das Daten, die sind
00:33:46.980 --> 00:33:50.830
nicht allgemein zugänglich, andere machen
vielleicht so was auch, aber diese Daten
00:33:50.830 --> 00:33:56.630
sind nicht allgemein zugänglich.
Und die wären durch eine rechtswidrige Tat
00:33:56.630 --> 00:34:00.020
erlangt, nämlich jemand verliert diese
Daten, jemand anderes findet sie und
00:34:00.020 --> 00:34:06.320
nimmt sie an sich. Und das ist
sozusagen die Voraussetzung,
00:34:06.320 --> 00:34:10.690
dass wir dann weiterkommen. Und wenn ich
jetzt sage: „Ich habe hier ganz scharfe
00:34:10.690 --> 00:34:13.780
Aufzeichnungen, da schreibt irgendjemand
jeden Tag, wie der Himmel aussieht.
00:34:13.780 --> 00:34:17.719
Willste die kaufen für ’nen Fünfer?“
Dann wären wir hier voll drin.
00:34:17.719 --> 00:34:23.239
Signal Angel: Okay,
das Internet bedankt sich.
00:34:23.239 --> 00:34:28.119
Herald: Danke ans Internet, also.
00:34:36.099 --> 00:34:38.049
Abspannmusik
00:34:38.049 --> 00:34:44.109
Untertitel erstellt von c3subtitles.de
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