WEBVTT 00:00:00.000 --> 00:00:15.769 33C3 Vorspannmusik 00:00:15.769 --> 00:00:19.980 Herald: Okay. Unser nächster Talk wird von Ulrich Kerner gehalten, einem Anwalt, 00:00:19.980 --> 00:00:24.490 der vor allem kritische Blogger und auch Unternehmen berät, 00:00:24.490 --> 00:00:28.350 besonders in Fragen des Presserechts und Wirtschaftsrecht. 00:00:28.350 --> 00:00:33.750 Auch einer der Klageführer – richtig? – gegen den Hackerparagrafen. 00:00:33.750 --> 00:00:35.980 Ich hoffe, das habe ich richtig gesagt, aber das kann er gleich noch selbst 00:00:35.980 --> 00:00:41.540 korrigieren. Und der heute uns was darüber erzählen wird, 00:00:41.540 --> 00:00:46.270 gegen einen Paragrafen, der Datenhehlerei unter Strafe stellt. 00:00:46.270 --> 00:00:50.250 Im Zeitalter von Whistleblowern natürlich ganz besonders interessant, denn 00:00:50.250 --> 00:00:54.230 denen droht eine Haftstrafe. Daher auch der Titel: „Haft für Whistleblower“. 00:00:54.230 --> 00:00:56.250 Ein Applaus für Ulrich Kerner! 00:00:56.250 --> 00:01:03.290 Beifall 00:01:03.290 --> 00:01:06.940 Ulrich Kerner: So, hallo zusammen. Es geht heute hier um den Paragrafen 00:01:06.940 --> 00:01:12.060 der Datenhehlerei, ein Gesetz, was jetzt etwa ein Jahr alt ist, 00:01:12.060 --> 00:01:19.240 was Uniprofessoren zu Fachbeiträgen 00:01:19.240 --> 00:01:24.450 in Zeitschriften mit folgenden Titeln inspiriert hat: 00:01:24.450 --> 00:01:29.129 Prof. Carl-Friedrich Stuckenberg von der Uni Bonn, „Der missratene Tatbestand 00:01:29.129 --> 00:01:35.310 der neuen Datenhehlerei“. Oder Prof. Dr. Tobias Singelnstein aus Berlin 00:01:35.310 --> 00:01:40.780 von der FU: „Ausufernd und fehlplatziert – der Tatbestand der Datenhehlerei 00:01:40.780 --> 00:01:45.150 im System des strafrechtlichen Daten- und Informationsschutzes.“ 00:01:45.150 --> 00:01:51.680 Das sind schon mal recht klare Worte, was hier der Gesetzgeber gemacht hat. 00:01:51.680 --> 00:01:55.120 Wir werden uns jetzt gleich mal anschauen: Wie funktioniert Gesetzgebung? 00:01:55.120 --> 00:01:59.310 Wie funktioniert vor allem Strafgesetzgebung? Nicht von den Abläufen im Parlament, 00:01:59.310 --> 00:02:03.380 sondern was hat sie für Ziele und soll sie für Zwecke haben? 00:02:03.380 --> 00:02:08.440 Wir müssen uns ein bisschen anschauen, was schützt unsere Rechtsordnung? 00:02:08.440 --> 00:02:13.510 Das ist der Rechtsgüterschutz. Dann werfen wir einen kurzen Blick 00:02:13.510 --> 00:02:19.040 auf das Gesetzgebungsverfahren des §202d, auf die Regelungen. 00:02:19.040 --> 00:02:22.760 Dann wird’s ein bisschen, sozusagen, juristisch-technischer. Wir müssen uns da 00:02:22.760 --> 00:02:28.260 mal den Tatbestand anschauen, kucken uns dann an, wie sind die Regelungen, was ist 00:02:28.260 --> 00:02:32.540 da erfasst, was wird unter Strafe gestellt? Schauen uns die Kritik an, 00:02:32.540 --> 00:02:37.240 die auf breiter Front eigentlich geäußert wurde. Und dann einen kurzen Ausblick 00:02:37.240 --> 00:02:44.550 auf eine Verfassungsbeschwerde, die es gegen diesen Straftatbestand gibt. 00:02:44.550 --> 00:02:49.880 Wenn wir von Strafgesetzgebung sprechen, vielleicht zum Einstieg eine Frage 00:02:49.880 --> 00:02:54.520 zur allgemeinen Gesetzgebung: Wer glaubt denn, dass die Gesetzgebung, die wir hier 00:02:54.520 --> 00:03:01.510 haben, und durch den Bundestag läuft, rational zugänglichen Argumenten folgt? 00:03:01.510 --> 00:03:04.500 Ich bitte um Handzeichen. Lachen 00:03:04.500 --> 00:03:12.210 Das sind sehr wenige. Ich möchte dazu kurz eine Anekdote erzählen, die zeigt, dass es 00:03:12.210 --> 00:03:17.560 zumindest regelmäßig mit rationalen Argumenten nichts zu tun hat. 00:03:17.560 --> 00:03:21.480 Ihr wisst alle, es gab eine Föderalismusreform, wo es ein recht zähes Ringen gab 00:03:21.480 --> 00:03:26.720 zwischen den Bundesländern und dem Bund, was verschiedene Kompetenzen auch 00:03:26.720 --> 00:03:33.220 im Bereich der Gesetzgebung angeht. Und unter anderem ist an die Länder gegangen: 00:03:33.220 --> 00:03:36.980 Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug und auch für das 00:03:36.980 --> 00:03:44.970 Versammlungsrecht. Beim Strafvollzug haben sämtliche wesentlichen Organisationen 00:03:44.970 --> 00:03:49.590 der deutschen Strafrechtspflege, vom Deutschen Richterbund über die Deutsche 00:03:49.590 --> 00:03:53.690 Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. bis zur 00:03:53.690 --> 00:04:01.450 Bundesvereinigung der Anstaltsleiter und Anstaltsleiterinnen im Vollzugsdienst e.V. 00:04:01.450 --> 00:04:06.290 abgelehnt, dass die Gesetzgebung an die Bundesländer geht und wir damit in den 00:04:06.290 --> 00:04:12.290 Bundesländern eigene Strafvollzugsgesetze haben mit unterschiedlichen Regelungen. 00:04:12.290 --> 00:04:17.620 Es gab in dem Verfahren eine Expertenanhörung, da waren auch Schweizer 00:04:17.620 --> 00:04:23.500 Experten eingeladen. In der Schweiz hat jeder Kanton sein eigenes Strafvollzugsgesetz. 00:04:23.500 --> 00:04:27.759 Die haben berichtet, dass es in der Schweiz erhebliche Probleme gibt, wenn 00:04:27.759 --> 00:04:31.510 ein Strafgefangener von einem Kanton in den anderen verlegt werden will. 00:04:31.510 --> 00:04:35.480 Weil nicht ganz geklärt ist, welches Recht dann zur Anwendung kommt. 00:04:35.480 --> 00:04:41.471 Das hat den Gesetzgeber nicht beeindruckt. Ebenso das Versammlungsrecht. 00:04:41.471 --> 00:04:45.030 Versammlungsrecht, habe ich mir sagen lassen, das wurde irgendwann in diesen zähen 00:04:45.030 --> 00:04:48.660 Verhandlungen mal so in den Raum geschmissen gegenüber den Ländern. 00:04:48.660 --> 00:04:53.060 „Da kriegt Ihr das Versammlungsrecht.“ Und da haben die daran festgehalten. Und 00:04:53.060 --> 00:04:57.870 das Versammlungsrecht ist eins der wesentlichen Grundrechte, die wir in einem 00:04:57.870 --> 00:05:03.071 demokratischen Staat haben. Warum hier davon abgesehen wird oder eine Regelung 00:05:03.071 --> 00:05:07.870 getroffen wird, dass wir nicht mehr bundesweit einheitliche Regelungen haben, 00:05:07.870 --> 00:05:12.030 sondern jetzt jedes Bundesland jetzt seine eigenen Regelungen machen kann, 00:05:12.030 --> 00:05:15.570 die sich sehr wohl auch unterscheiden, das, meine ich, ist mit keinem 00:05:15.570 --> 00:05:21.720 nachvollziehbaren Argument zu erklären und auch nicht zu rechtfertigen. 00:05:21.720 --> 00:05:25.510 In der Strafgesetzgebung ist es letztendlich nicht anders. Und wenn wir 00:05:25.510 --> 00:05:28.900 schauen, jetzt wieder, wir haben gerade… wer heute Zeitung gelesen hat oder 00:05:28.900 --> 00:05:32.760 in den letzten Tagen: Nach den Anschlägen in den Berlin wird also gefordert, dass 00:05:32.760 --> 00:05:38.890 Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden ausgeweitet werden. 00:05:38.890 --> 00:05:43.940 Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse ist klar: Es greift in euer aller Grundrechte ein. 00:05:43.940 --> 00:05:48.710 Und wenn wir sehen, was in Berlin nach der Tat so alles ans Licht gekommen ist, 00:05:48.710 --> 00:05:53.430 nach und nach, und was die entsprechenden Dienste alles wussten, da fragt man sich 00:05:53.430 --> 00:05:57.880 schon, ob die mit den Werkzeugen, die sie in der Hand haben, zur Zeit zur Verfügung 00:05:57.880 --> 00:06:01.860 haben, ob sie damit richtig umgehen können oder nicht. Und jemand, der mit Hammer 00:06:01.860 --> 00:06:04.740 und Meißel nicht klarkommt, dem würde ich nicht eine Kettensäge in die Hand drücken. 00:06:04.740 --> 00:06:12.760 Beifall 00:06:12.760 --> 00:06:18.030 Strafgesetzgebung dient dem Rechtsgüterschutz. Und die Rechtsgüter, 00:06:18.030 --> 00:06:22.440 die schützenswert sind, die sind nicht nur durch Strafgesetze geschützt, sondern 00:06:22.440 --> 00:06:27.000 wir haben einen abgestuften Schutz. Das beginnt mit dem Zivilrecht, 00:06:27.000 --> 00:06:32.150 das geht weiter mit dem Verwaltungsrecht, und die Strafgesetzgebung 00:06:32.150 --> 00:06:37.110 zum Schutz von Rechtsgütern ist Ultima Ratio. Das ist das letzte Instrument, 00:06:37.110 --> 00:06:41.270 was der Gesetzgeber hat. Ich mache ein einfaches Beispiel: 00:06:41.270 --> 00:06:44.980 Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Sachbeschädigung. 00:06:44.980 --> 00:06:49.260 Beides löst zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aus. Wenn ich also 00:06:49.260 --> 00:06:53.620 beim Einparken auf’m Parkplatz ein anderes Auto beschädige, weil ich nicht aufgepasst 00:06:53.620 --> 00:06:56.759 habe, dann mache ich mich schadensersatzpflichtig. Wenn ich 00:06:56.759 --> 00:07:01.200 einen Fußgänger anfahre, dann mache ich mich auch schadensersatzpflichtig, 00:07:01.200 --> 00:07:07.360 wenn der verletzt ist. Wenn ich jemanden verletze, fahrlässig, 00:07:07.360 --> 00:07:11.320 dann mache ich mich auch strafbar. Es gibt die ‚fahrlässige Körperverletzung‘. 00:07:11.320 --> 00:07:14.550 Wenn ich fahrlässig etwas beschädige von einer anderen Person, mache ich mich 00:07:14.550 --> 00:07:18.339 nicht strafbar, es gibt nur zivilrechtliche Ansprüche. 00:07:18.339 --> 00:07:22.900 Der Gesetzgeber hat sich entschieden, die fahrlässige Sachbeschädigung 00:07:22.900 --> 00:07:27.870 nicht mit Strafe zu bedrohen. Das Strafrecht ist auch nicht da 00:07:27.870 --> 00:07:34.690 zum Schutz moralischer Vorstellungen, wie das früher der §175 StGB 00:07:34.690 --> 00:07:39.100 getan hat, der zurecht irgendwann abgeschafft wurde. 00:07:39.100 --> 00:07:44.270 Und ein wohl unumstößlicher Grundsatz ist schlichtweg der Folgende: 00:07:44.270 --> 00:07:48.199 Dass der strafrechtliche Schutz nur ein lückenhafter sein kann, wenn es noch 00:07:48.199 --> 00:07:52.950 Freiheit geben soll. Wenn man alles umfassend unter Strafe stellt, dann haben wir 00:07:52.950 --> 00:07:58.460 keine Lücken mehr im Strafrecht, aber der Einzelne hat auch keine Freiheit mehr. 00:07:58.460 --> 00:08:04.360 Das ist, was wir hier aktuell sehen. Täglich fast, hat man das Gefühl, 00:08:04.360 --> 00:08:08.370 kommt Geschrei, dass wir irgendwelche Strafbarkeitslücken schließen müssen. 00:08:08.370 --> 00:08:15.020 Sei es gegen Fake-News oder andere Sachen. Und wir hatten lange 00:08:15.020 --> 00:08:19.639 im bundesdeutschen Diskurs die Prämisse, dass der Strafrechtsschutz 00:08:19.639 --> 00:08:25.240 nur ein lückenhafter sein kann. Heutzutage wird dauernd geschrien, 00:08:25.240 --> 00:08:29.729 es müssen überall Strafen verschärft werden, um die Sicherheit des Einzelnen 00:08:29.729 --> 00:08:34.679 zu gewährleisten. Die Sicherheit des Einzelnen ist also in den Fokus getreten, 00:08:34.679 --> 00:08:40.698 und wenn wir jetzt aber schauen, was uns unterm Strich, oder nüchtern betrachtet 00:08:40.698 --> 00:08:46.000 zumindest in der BRD zur Zeit bedroht, dann sind sehr viel mehr Menschen Opfer von 00:08:46.000 --> 00:08:50.730 Verkehrsunfällen, auch tödliche Ausgänge, nicht wenig. 00:08:50.730 --> 00:08:55.540 Und in Europa wird man kaum jemanden finden, der so ganz ohne Weiteres 00:08:55.540 --> 00:08:58.400 nachvollziehen kann, warum beispielsweise in Deutschland kein Tempolimit 00:08:58.400 --> 00:09:03.880 auf Autobahnen gilt, und mit 110 auf der Autobahn wäre die Todesrate, die wir 00:09:03.880 --> 00:09:07.279 auf den Bundesautobahnen haben, deutlich geringer. Man fragt sich also, 00:09:07.279 --> 00:09:10.540 warum auf der einen Seite an den Stellschrauben immer weiter gedreht 00:09:10.540 --> 00:09:16.860 werden soll, aber andere, den Einzelnen durchaus reell bedrohende Gefahren 00:09:16.860 --> 00:09:19.940 völlig außer Acht gelassen werden. 00:09:19.940 --> 00:09:24.900 Beifall 00:09:24.900 --> 00:09:30.890 Ich zeige noch ganz kurz zwei Beispiele: Strafgesetzgebung früher, 00:09:30.890 --> 00:09:35.740 das waren meistens einfach gefasste Tatbestände, so wie hier Körperverletzung: 00:09:35.740 --> 00:09:39.771 „Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit 00:09:39.771 --> 00:09:44.649 schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. 00:09:44.649 --> 00:09:48.480 Ich meine, da muss man sich fragen, was ist also eine körperliche Misshandlung? 00:09:48.480 --> 00:09:52.390 Was ist eine Gesundheitsschädigung? Das hat die Rechtsprechung abgegrenzt. Aber 00:09:52.390 --> 00:09:55.100 so mehr oder weniger kann man mit Lesen erahnen, was man darf und was man 00:09:55.100 --> 00:10:00.870 nicht darf. Das ist bei modernen Strafgesetzen nicht mehr der Fall, 00:10:00.870 --> 00:10:05.430 es ist hier ein etwas fieses Beispiel, der §38 des Gesetzes 00:10:05.430 --> 00:10:09.580 über den Wertpapierhandel. Das ist nur ein kleiner Teil der Vorschrift, 00:10:09.580 --> 00:10:12.830 denn hier ist praktisch in jeder zweiten Zeile eine Verweisung, entweder 00:10:12.830 --> 00:10:15.880 an andere Stellen des Wertpapierhandelsgesetzes, 00:10:15.880 --> 00:10:20.480 des Emissionszertifikatshandelsgesetzes, 00:10:20.480 --> 00:10:24.910 und selbst in diverse EU-Verordnungen, wo steht, wenn man gegen die und die 00:10:24.910 --> 00:10:28.990 EU-Verordnung verstößt, dann macht man sich auch strafbar. Ich glaube, 00:10:28.990 --> 00:10:33.680 es ist niemand in der Lage, innerhalb von drei Stunden, wenn man sich hinsetzt und 00:10:33.680 --> 00:10:38.040 das vorher nicht kennt, aber alle Materialien hat, danach zusammenfassen zu können, 00:10:38.040 --> 00:10:42.070 welche Handlungen alle mit Strafe bedroht sind. 00:10:42.070 --> 00:10:45.740 Übrigens, und das ist, warum ich das ausgewählt habe, der einzige mir bekannte, 00:10:45.740 --> 00:10:50.360 echte Fake-News-Straftatbestand. Denn im Wertpapierhandel ist es schlichtweg 00:10:50.360 --> 00:10:57.860 verboten, wenn man zu Kursmanipulationen falsche Tatsachen veröffentlicht. 00:10:57.860 --> 00:11:03.550 Okay, Strafgesetze sollen Rechtsgüter schützen. Und die typischen Rechtsgüter, 00:11:03.550 --> 00:11:08.250 die wir haben, die Individualrechtsgüter, das ist Leben, Gesundheit, Eigentum 00:11:08.250 --> 00:11:11.470 und Vermögen. Es gibt natürlich auch andere Rechtsgüter, der Staat 00:11:11.470 --> 00:11:16.230 und seine Institutionen etc. 00:11:16.230 --> 00:11:23.650 Wir haben auch einen Rechtsgüterschutz letztendlich für Informationen. 00:11:23.650 --> 00:11:28.600 Ich springe mal eine Seite weiter. Es sind Staats- und Dienstgeheimnisse, 00:11:28.600 --> 00:11:32.010 – was für Informationen sind geschützt – private Geheimnisse, Geschäftsgeheimnisse, 00:11:32.010 --> 00:11:36.060 auch im Bereich geistigen Eigentums gibt es viele Strafnormen 00:11:36.060 --> 00:11:39.970 in den dortigen Regelungen. 00:11:39.970 --> 00:11:45.259 Patentrecht, Markenrecht, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht. 00:11:45.259 --> 00:11:48.730 Hier ist nur ‚Patentgesetz‘ als Beispiel. Und wir haben den Schutz 00:11:48.730 --> 00:11:54.550 von personenbezogenen Daten im Bundesdatenschutzgesetz. 00:11:54.550 --> 00:12:01.590 Und in §3, Abs.1 BDSG ist geregelt oder legal definiert, was dort geschützt ist, 00:12:01.590 --> 00:12:06.290 was ‚personenbezogene Daten‘ sind. Das sind „Einzelangaben über persönliche 00:12:06.290 --> 00:12:10.170 oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren 00:12:10.170 --> 00:12:16.140 natürlichen Person“. Das zeigt, da geht es um einen inhaltlichen Datenschutz, 00:12:16.140 --> 00:12:21.600 es geht um das, um was es für Daten sich handelt, es wird 00:12:21.600 --> 00:12:27.750 ein bestimmter Inhalt geschützt. Wir haben auch einen Schutz, 00:12:27.750 --> 00:12:33.810 der nicht ein inhaltliches Schutzkonzept verfolgt, 00:12:33.810 --> 00:12:37.920 sondern letztendlich ein formelles Schutzkonzept. Und das sind so 00:12:37.920 --> 00:12:43.660 die neueren Straftatbestände aus dem Bereich der IT-Kriminalität, 202a, 202b, 00:12:43.660 --> 00:12:50.240 202c, der sogenannte Hacker-Paragraf. Da sind Daten geschützt, unabhängig vom 00:12:50.240 --> 00:12:55.410 Inhalt, sogenanntes formelles Schutzkonzept. Die Tatbestände sind dann aber weiter 00:12:55.410 --> 00:13:00.171 eingeschränkt. Man muss also bestimmte Zugangssicherungen überwinden, die Daten 00:13:00.171 --> 00:13:05.930 müssen gegen unbefugten Zugang geschützt sein und Ähnliches. So. 00:13:05.930 --> 00:13:12.120 Jetzt kommen wir langsam zum 202d; und das Gesetzgebungsverfahren hier 00:13:12.120 --> 00:13:19.220 noch mal ganz kurz, eine kurze Übersicht über das Computerinformationsstrafrecht, 00:13:19.220 --> 00:13:24.260 was wir haben. Das wurde letztendlich immer eingeführt zur Umsetzung 00:13:24.260 --> 00:13:30.480 von EU-Richtlinien. Anders bei der Datenhehlerei. Da gibt es gerade 00:13:30.480 --> 00:13:37.230 keine europäische Vorgabe, sondern der Gesetzgeber ist selbstständig tätig geworden. 00:13:37.230 --> 00:13:44.080 Ursprünglich über einen Gesetzesentwurf des Bundeslandes Hessen. 00:13:44.080 --> 00:13:50.589 Der wurde dann eingebracht, unterlag der Diskontinuität, weil es neue Wahlen gab. 00:13:50.589 --> 00:13:57.100 Er wurde noch mal eingebracht und das, was wir heute haben, das fußt auf einem 00:13:57.100 --> 00:14:02.810 Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Bei der Gesetzgebungsbegründung, 00:14:02.810 --> 00:14:08.310 da wurde teilweise recht diffus ausgeführt, worum es gehen soll, da wurden 00:14:08.310 --> 00:14:12.940 große Strafbarkeitslücken genannt. Letztendlich hat wohl der Gesetzgeber 00:14:12.940 --> 00:14:21.670 im Blick, dass er den Handel mit Identitäten 00:14:21.670 --> 00:14:27.420 aus dem Internet oder im Internet unter Strafe stellen soll. Da wurde gesehen, 00:14:27.420 --> 00:14:33.329 zwar solche Identitäten zu klauen oder sich zu kopieren etc., das ist verboten. 00:14:33.329 --> 00:14:37.290 Sie später zu benutzen, beispielsweise Kreditkartendaten, das ist auch 00:14:37.290 --> 00:14:42.980 unter Strafe gestellt. Aber wenn diese Daten weitergegeben werden über das 00:14:42.980 --> 00:14:48.540 immer wieder zitierbare Darknet, dann wurden da empfindliche Strafbarkeitslücken 00:14:48.540 --> 00:14:55.029 gesehen. Übrigens der erste Gesetzesentwurf nannte explizit noch Tätergruppierungen 00:14:55.029 --> 00:15:01.580 mit politischen Zielen, auf die man es auch abgesehen hätte. 00:15:01.580 --> 00:15:09.490 Was ist jetzt genau geregelt? Hier ein kurzer Blick auf den Tatbestand. 00:15:09.490 --> 00:15:15.660 Ich gehe das kurz im Einzelnen durch. Ich möchte aber jetzt mal den Blick werfen 00:15:15.660 --> 00:15:21.471 auf den Absatz 3. Da sind Regelungen drin, wann der Absatz 1, 00:15:21.471 --> 00:15:27.380 die strafbare Handlung, gerade nicht strafbar sein soll. Und da müssen wir 00:15:27.380 --> 00:15:31.559 vor allem zu Ziffer 2 gehen. Da heißt es: Absatz 1 gilt nicht für Handlungen, 00:15:31.559 --> 00:15:35.950 die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher 00:15:35.950 --> 00:15:42.990 Pflichten dienen. Das sind insbesondere, wenn der Staat Steuer-CDs ankauft, 00:15:42.990 --> 00:15:50.510 Nummer 1, und das sind zweitens solche beruflichen Handlungen der in § 53 Abs. 1 00:15:50.510 --> 00:15:56.769 Satz 1 Nr. 5 der Strafprozessordnung genannten Personen. 00:15:56.769 --> 00:16:01.190 Und das sind hier unten, Nummer 5, Personen, die bei der Vorbereitung, 00:16:01.190 --> 00:16:06.240 Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten 00:16:06.240 --> 00:16:10.499 oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und 00:16:10.499 --> 00:16:15.930 Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben. Mit anderen Worten, 00:16:15.930 --> 00:16:22.110 wir haben hier in diesem Tatbestand ein Medienprivileg, und wir werden gleich sehen, 00:16:22.110 --> 00:16:27.990 dass dieses Medienprivileg auf keinen Fall ausreicht, um hier ein befriedigendes 00:16:27.990 --> 00:16:35.929 Ergebnis dieser gesetzgeberischen Fehlleistung zu haben. Was ist hier also das Tatobjekt? 00:16:35.929 --> 00:16:42.070 Das sind Daten, da gibt es eine Legaldefinition, sie war eben auf der Folie davor eingeblendet, 00:16:42.070 --> 00:16:47.680 alle nichtwahrnehmbaren, gespeicherten Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, 00:16:47.680 --> 00:16:52.600 ohne weitere Einschränkung. Also die gespeicherte Kreditkartennummer fällt hier 00:16:52.600 --> 00:16:56.500 drunter, die auf den Zettel geschriebene Kreditkartennummer fällt hier nicht da 00:16:56.500 --> 00:17:02.389 drunter. Denn sie ist wahrnehmbar und nicht gespeichert als nichtwahrnehmbare Datei. 00:17:02.389 --> 00:17:08.599 Als weitere Voraussetzung haben wir hier, dass die Daten durch eine rechtswidrige 00:17:08.599 --> 00:17:15.510 Tat erlangt worden sein müssen. Rechtswidrige Tat, das kann sein, 00:17:15.510 --> 00:17:21.990 beispielsweise Person A verliert einen USB-Stick, Person B sieht das, 00:17:21.990 --> 00:17:27.169 nimmt den an sich, da sind Daten drauf, begeht eine Unterschlagung, indem 00:17:27.169 --> 00:17:31.960 die Person B den USB-Stick an sich nimmt. Schon haben wir, wenn dort gespeicherte 00:17:31.960 --> 00:17:35.910 Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, haben wir eine taugliche Vortat für die 00:17:35.910 --> 00:17:41.490 Datenhehlerei. So, und wenn dort jetzt jemand Daten findet, die er sich anschaut 00:17:41.490 --> 00:17:46.140 und sehr interessant findet und denkt: Das gehört veröffentlicht, das geht alle an! 00:17:46.140 --> 00:17:50.590 Dann sind wir hier schon in diesem Tatbestand. Tathandlung ist, 00:17:50.590 --> 00:17:57.020 dass diese Daten jemand sich oder einem anderen verschafft, 00:17:57.020 --> 00:18:01.880 oder einem anderen überlässt, oder verbreitet oder sonstwie zugänglich macht, 00:18:01.880 --> 00:18:06.140 um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen. 00:18:06.140 --> 00:18:11.700 Das ist ein sehr, sehr weit gefasster Zustand. Ein „Sichverschaffen“, das ist 00:18:11.700 --> 00:18:15.740 jedes Ansichnehmen letztendlich, das hat schon das Reichsgericht entschieden, 00:18:15.740 --> 00:18:20.720 und wenn wir hier von Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht reden, 00:18:20.720 --> 00:18:26.320 dann ist das rein subjektiv. Strafrechtler sprechen da von einer überschießenden 00:18:26.320 --> 00:18:30.340 Innentendenz, es ist kein Erfolg notwendig. Man muss sich nicht bereichern, 00:18:30.340 --> 00:18:33.929 die Bereicherung muss nicht eintreten. Man muss es wollen. Und wenn ich… 00:18:33.929 --> 00:18:37.820 Bereicherung ist jede Mehrung des Vermögens. Wenn ich also 00:18:37.820 --> 00:18:44.510 einen gefundenen USB-Stick für 10 Euro weiterverkaufe an jemanden, der 00:18:44.510 --> 00:18:51.540 das darauf gespeicherte Familienrezept eines Apfelkuchens ankauft, 00:18:51.540 --> 00:18:54.593 dann mache ich mich strafbar. 00:18:58.020 --> 00:19:04.250 So, das ist im Schnelldurchlauf die Erklärung, 00:19:04.250 --> 00:19:09.470 was dort unter Strafe gestellt ist. Und wir müssen uns jetzt mal anschauen, 00:19:09.470 --> 00:19:15.070 denn die Zeit läuft, was ist kritikwürdig an diesem Gesetz? 00:19:15.070 --> 00:19:21.410 Es gab sehr viel Kritik an der Art des Gesetzgebungsverfahrens, 00:19:21.410 --> 00:19:27.950 an dem hier geschützten Rechtsgut, an der Analogie 00:19:27.950 --> 00:19:33.350 zum Hehlerei-Tatbestand, an dem zu weit gefassten, nicht begrenzten 00:19:33.350 --> 00:19:37.750 Tatbestand an sich, und vor allem auch am fehlenden Schutz 00:19:37.750 --> 00:19:43.429 für Berufsgeheimnisträger. Dazu gehören Journalisten, dazu gehören Rechtsanwälte. 00:19:43.429 --> 00:19:48.350 Dazu gehören auch andere Berufsgruppen, die mitunter 00:19:48.350 --> 00:19:52.100 mit Informationen in Berührung kommen oder regelmäßig mit Informationen 00:19:52.100 --> 00:19:56.630 in Berührung kommen, wenn es darum geht, gesellschaftliche Missstände aufzudecken, 00:19:56.630 --> 00:20:00.890 weil solche Daten typischerweise auch von dem ein oder anderen Spezialisten 00:20:00.890 --> 00:20:04.760 geprüft werden, mit durchgeschaut werden, wenn es darum geht, ob so etwas 00:20:04.760 --> 00:20:10.110 veröffentlicht werden soll oder nicht. Das ist das Kernproblem hier 00:20:10.110 --> 00:20:15.450 dieses Tatbestandes, dass er in Whistleblowing-Vorgänge 00:20:15.450 --> 00:20:21.080 und in die Veröffentlichung von bisher der Öffentlichkeit verborgenen, 00:20:21.080 --> 00:20:27.870 aber dringend notwendigen oder veröffentlichungswürdigen Informationen, 00:20:27.870 --> 00:20:35.020 dass der denen im Wege steht. Ich geh mal kurz ein bisschen 00:20:35.020 --> 00:20:40.270 die einzelnen Kritikpunkte durch. Negative Kritik schon im Gesetzgebungsverfahren, 00:20:40.270 --> 00:20:45.560 nur als Beispiel, Pressemitteilung des Deutschen Anwaltsverein, 00:20:45.560 --> 00:20:51.390 vom 21.05.2015. Dieses Gesetz, von dem ich hier rede, 00:20:51.390 --> 00:20:55.840 das wurde zusammen mit der Vorratsdatenspeicherung eingeführt, 00:20:55.840 --> 00:21:00.669 und erstmal ist schon aufgefallen, dass da an verborgener Stelle, also 00:21:00.669 --> 00:21:04.830 praktisch Huckepack, noch der 202d eingeführt werden soll. 00:21:04.830 --> 00:21:10.100 Der Deutsche Anwaltsverein hat weiter ausgeführt: dieser Straftatbestand 00:21:10.100 --> 00:21:15.100 der Datenhehlerei kann auch Pressevertreter in ihrer alltäglichen Arbeit treffen. 00:21:15.100 --> 00:21:18.960 Sollten Journalisten Daten aus Behörden, Wirtschaftsunternehmen oder von anderen 00:21:18.960 --> 00:21:23.360 Personen bekommen und einsehen, würden sie sich grundsätzlich strafbar machen. 00:21:23.360 --> 00:21:30.021 Zum Gesetzgebungsverfahren selber: ich habe eben gesagt, wie die Expertenanhörung 00:21:30.021 --> 00:21:35.520 bei der Frage der Strafvollstreckungsgesetze war. 00:21:35.520 --> 00:21:40.730 Hier hat der Gesetzgeber schlichtweg auf eine Expertenanhörung verzichtet. 00:21:40.730 --> 00:21:45.230 Das hat auch der DAV kritisiert. Der sagte: „der DAV kritisiert weiter, 00:21:45.230 --> 00:21:48.590 dass die Bundesregierung Verbände und Organisationen in diesem Stadium 00:21:48.590 --> 00:21:54.070 des gesetzgeberischen Vorhabens gar nicht einbeziehen will“. Es wurde nicht 00:21:54.070 --> 00:21:58.450 wie üblich um die Abgabe von Stellungnahmen gebeten, obgleich es sich 00:21:58.450 --> 00:22:02.020 um ein Vorhaben in einem äußerst sensiblen Bereich handelt. 00:22:02.020 --> 00:22:09.350 Dann habe ich vorhin ein bisschen Ausführung gemacht, um einen Einstieg 00:22:09.350 --> 00:22:14.309 zu bekommen, was für Rechtsgüter schützen Strafgesetze? 00:22:14.309 --> 00:22:22.140 Wir haben schon Strafgesetze, die letztendlich ein inhalts… 00:22:22.140 --> 00:22:28.610 ohne Ansehen des Inhalts Daten schützen. Hier ist Schutzgut 00:22:28.610 --> 00:22:33.840 ein formelles Datengeheimnis, das der Rechtsordnung ansonsten fremd ist, 00:22:33.840 --> 00:22:38.830 das die Zivilrechtsordnung in diesem Sinne gar nicht kennt. Ich zitiere mal 00:22:38.830 --> 00:22:45.570 Prof. Stuckenberg aus dem eingangs zitierten, eingangs genannten Fachbeitrag 00:22:45.570 --> 00:22:51.620 von ihm. Er schreibt: „Dieses angebliche Rechtsgut ist ein merkwürdiges Ding. 00:22:51.620 --> 00:22:57.600 Denn es existiert offenbar nur im Strafrecht, und soll auf einem ‚Recht 00:22:57.600 --> 00:23:02.850 an dem gedanklichen Inhalt‘ beruhen, das im ‚Interesse der Aufrechterhaltung 00:23:02.850 --> 00:23:08.020 des Herrschaftsverhältnisses über eine Information‘ zur Entscheidung 00:23:08.020 --> 00:23:14.539 über die Weitergabe über übermittelte Daten befugt“. Die Anführungsstriche, 00:23:14.539 --> 00:23:20.110 das war zum Kenntlichmachen von Zitaten aus der Gesetzesbegründung. Also 00:23:20.110 --> 00:23:25.030 hier schon ein sehr zweifelhaftes Rechtsgut, was sehr umfassend geschützt wird, 00:23:25.030 --> 00:23:30.830 was der Rechtsordnung bisher in diesem Sinne fremd war. 00:23:30.830 --> 00:23:39.340 Dann wurde auch, und das ist vielleicht eher aus so einer dogmatischen 00:23:39.340 --> 00:23:43.620 oder formellen juristischen Sicht stark kritisiert, dass hier von ‚Datenhehlerei‘ 00:23:43.620 --> 00:23:48.400 gesprochen wird. Die Hehlerei bezieht sich normal nur auf körperliche 00:23:48.400 --> 00:23:53.440 Gegenstände. Wenn mir was geklaut wird, dann möchte ich das als eigentlich 00:23:53.440 --> 00:23:59.370 rechtmäßiger Eigentümer zurückbekommen. Und wenn das nun… wenn es losgeht, 00:23:59.370 --> 00:24:02.540 dass es immer weiterverkauft wird von Hehlern, dann wird es für mich immer 00:24:02.540 --> 00:24:08.559 schwerer, mein mir entwendetes Eigentum, dieses zurückgewinnen zu können. 00:24:08.559 --> 00:24:14.299 Wenn Daten jedoch kopiert werden, dann habe ich sie immer noch. 00:24:14.299 --> 00:24:19.280 Sie werden kopiert, ich kann damit immer noch das machen, was ich vorher machen kann. 00:24:19.280 --> 00:24:23.940 Ich habe sie vielleicht nicht mehr exklusiv. Aber dass, wenn sie jemand 00:24:23.940 --> 00:24:28.600 weiterverkauft, es schwerer würde für mich, diese zurückzubekommen, 00:24:28.600 --> 00:24:33.340 das trifft schlichtweg nicht zu. Denn Daten, die man beliebig häufig kopieren kann, 00:24:33.340 --> 00:24:35.929 in diesem Sinne kann ich sie nicht zurückbekommen, und mir selber 00:24:35.929 --> 00:24:37.330 kommen sie auch gar nicht abhanden. 00:24:37.330 --> 00:24:44.929 Ganz entscheidend ist aber, dass der Tatbestand viel zu weit gefasst ist. 00:24:44.929 --> 00:24:50.520 Prof. Singelnstein, in dem auch genannten Artikel, der spricht von einem 00:24:50.520 --> 00:24:56.409 „doppelt entgrenzten Tatbestand“, einerseits hinsichtlich des Tatobjektes 00:24:56.409 --> 00:25:01.470 und hinsichtlich des Tatbestandes. Andere Straftatbestände aus diesem Bereich, 00:25:01.470 --> 00:25:06.490 in dem wir uns hier bewegen, die erfordern entweder, dass es also ganz spezielle 00:25:06.490 --> 00:25:12.785 Daten sind, oder dass die Daten speziell geschützt sind, oder dass der Täter 00:25:12.785 --> 00:25:17.240 spezielle Hindernisse überwindet, um diese Daten zu bekommen. Da wurde hier darauf 00:25:17.240 --> 00:25:22.200 verzichtet, so dass ein Großteil von Handlungen hier drunter fällt. 00:25:22.200 --> 00:25:28.630 Ganz entscheidend für mich, und ich meine, ganz entscheidend für alle Pressevertreter 00:25:28.630 --> 00:25:32.939 und auch für alle Menschen, die sich freuen, wenn aufgedeckt wird, was so alles 00:25:32.939 --> 00:25:37.310 passiert in der Welt, und worüber wir hier in einer Demokratie unterrichtet werden 00:25:37.310 --> 00:25:44.350 wollen, kritisieren aber vor allem den Tatbestandausschluss in Absatz 3, 00:25:44.350 --> 00:25:49.280 der viel zu eng gefasst ist. Berufsgeheimnisträger sind 00:25:49.280 --> 00:25:57.480 nicht ausreichend geschützt. Ich habe ihn oben nochmal gezeigt. Hier steht drin, 00:25:57.480 --> 00:26:03.330 dass bezüglich Medienvertreter, die berufsmäßig mit diesen Dingen 00:26:03.330 --> 00:26:08.100 zu tun haben, privilegiert sind, sich nicht strafbar machen. Aber was ist 00:26:08.100 --> 00:26:12.100 mit den vielen Bloggern? Was ist mit auch Journalisten oder Medienvertretern, 00:26:12.100 --> 00:26:16.799 die etwas nebenberuflich machen, oder aus Ehrenamt, 00:26:16.799 --> 00:26:22.289 weil sie für gerechte Dinge kämpfen, weil sie sich engagieren für ein demokratisches 00:26:22.289 --> 00:26:28.919 Gemeinwesen. Die sind hier ganz offensichtlich nicht geschützt. 00:26:28.919 --> 00:26:33.789 Es sind auch, nicht zwangsläufig zumindest, Handlungen geschützt, die nur im Vorfeld 00:26:33.789 --> 00:26:37.770 von Recherchen, also im Vorfeld von Veröffentlichungen, geschehen, wenn es 00:26:37.770 --> 00:26:42.430 gerade nicht zu Veröffentlichungen kommt später. Und wenn wir uns hier andere 00:26:42.430 --> 00:26:47.720 Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte angucken, dann muss man wissen, dass es 00:26:47.720 --> 00:26:54.540 eine praktisch sehr ähnliche Formulierung in §184b Absatz 5 gibt. 00:26:54.540 --> 00:27:00.200 Den habe ich hier auch noch mal gezeigt. Bei 184b sind wir 00:27:00.200 --> 00:27:06.409 in einem unangenehmen Bereich des Strafrechts, dem Sexualstrafrecht, 00:27:06.409 --> 00:27:11.420 und zwar im Bereich der Kinderpornographie. Da ist es so, dass, wer Kinderpornographie 00:27:11.420 --> 00:27:16.159 besitzt, der macht sich strafbar, was auch nachvollziehbar ist. Aber ein Anwalt, 00:27:16.159 --> 00:27:19.799 der jemanden verteidigt, der deshalb ein Strafverfahren hat, der muss natürlich 00:27:19.799 --> 00:27:23.789 Beweismittel einsehen. Ebenso wie Staatsanwälte auch diese Beweismittel 00:27:23.789 --> 00:27:28.419 in ihren Akten haben. Wir hatten jetzt kürzlich einen Fall, wo 00:27:28.419 --> 00:27:34.300 ein Strafverteidiger diese Informationen an einen Sachverständigen gegeben hat, 00:27:34.300 --> 00:27:39.080 kinderpornographisches Material, damit der für die Verteidigung ein Gutachten 00:27:39.080 --> 00:27:43.980 erstellt. Und für diese Weitergabe wurde der Anwalt verurteilt. 00:27:43.980 --> 00:27:52.959 Und das zumindest steht auch im Raum bei 202d, StGB. Denn die Berufsträger 00:27:52.959 --> 00:27:58.260 werden hier zumindest in den Regelbeispielen, es hieß ja insbesondere, 00:27:58.260 --> 00:28:03.909 werden nicht genannt. Und ob etwas, was ein Anwalt tut, noch darunter 00:28:03.909 --> 00:28:08.309 zu fassen ist oder nicht, ist höchst fraglich. Und durch diese Regelung 00:28:08.309 --> 00:28:13.570 wird letztendlich die Gefahr von Strafverfolgung den entsprechenden 00:28:13.570 --> 00:28:19.510 Personen, Medienvertretern und Menschen, die mit geleakten Informationen 00:28:19.510 --> 00:28:23.799 in Verbindung kommen, beruflich, denen aufgebürdet, und das ist 00:28:23.799 --> 00:28:30.390 schlichtweg nicht hinnehmbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, 00:28:30.390 --> 00:28:35.260 weil das Aufdecken, das Leaken von wichtigen Informationen für die Demokratie 00:28:35.260 --> 00:28:41.570 aus meiner Sicht heute wichtiger als je zuvor ist. Wenn wir uns überlegen, 00:28:41.570 --> 00:28:46.299 dass Edward Snowden seinen Schritt nicht getan hätte und die Welt heute immer noch 00:28:46.299 --> 00:28:51.990 nicht wüsste, was die NSA macht, was Five Eyes machen, dann wäre die Welt, 00:28:51.990 --> 00:28:58.179 meine ich, tatsächlich eine andere. Ein anderes Beispiel sind die Luxemburg-Leaks. 00:28:58.179 --> 00:29:05.820 Dort hat Luxemburg Konzernen ermöglicht, überhaupt keine 00:29:05.820 --> 00:29:09.289 Körperschaftssteuer, oder vielleicht 1 Prozent Körperschaftssteuer zu bezahlen. 00:29:09.289 --> 00:29:15.779 Zum Schaden des europäischen Steuerzahlers, zu Eurem Schaden. Das sind 00:29:15.779 --> 00:29:19.559 Gelder, die hier unter anderem der deutsche Fiskus nicht eingenommen hat, mit dem 00:29:19.559 --> 00:29:23.840 der Staat, zumindest denkbar zumindest, sinnvolle Dinge der Daseinsfürsorge 00:29:23.840 --> 00:29:27.060 tun kann, was eine ureigenste staatliche Aufgabe ist. 00:29:27.060 --> 00:29:32.529 Diese Praxis hätten wir heute noch, wenn diese Luxemburg-Papers 00:29:32.529 --> 00:29:37.360 nicht veröffentlicht worden wären. Tatsächlich wurden dort in diesem Zuge 00:29:37.360 --> 00:29:41.600 zwei Personen dieses Jahr zu Haftstrafen verurteilt. Und das ist 00:29:41.600 --> 00:29:46.500 aus demokratischen Gesichtspunkten ebenso wenig hinnehmbar, wie wenn umfangreiche 00:29:46.500 --> 00:29:52.570 geheime Verhandlungen geführt werden von der EU über Handelsabkommen, 00:29:52.570 --> 00:29:56.090 die nicht nur für uns unabsehbare Auswirkungen haben, sondern auch 00:29:56.090 --> 00:30:01.100 für die Generation unserer Kinder. 00:30:01.100 --> 00:30:02.669 Beifall 00:30:02.669 --> 00:30:09.081 Aus diesem Grund wurde die Frist, 00:30:09.081 --> 00:30:14.659 die am 18.12.2016 – das war ein Sonntag, Frist fiel damit 00:30:14.659 --> 00:30:19.100 auf den nächsten Tag, einen Montag – abgelaufen ist zur Einlegung 00:30:19.100 --> 00:30:23.370 von Verfassungsbeschwerden, auch genutzt. Ich selber habe eine Verfassungsbeschwerde 00:30:23.370 --> 00:30:28.110 eingereicht. Denn ich halte… Beifall 00:30:28.110 --> 00:30:33.100 …mich für in verfassungswidriger Weise in meiner freien Berufsausübung 00:30:33.100 --> 00:30:38.390 eingeschränkt. Ich weiß, dass das nicht die einzige Verfassungsbeschwerde ist. 00:30:38.390 --> 00:30:45.929 Es gibt noch mindestens eine, von der wir auch noch einiges hören werden, 00:30:45.929 --> 00:30:50.110 meine ich. Wartet mal zwei bis drei Wochen, mehr darf ich dazu wohl 00:30:50.110 --> 00:30:55.580 nicht sagen. Die Sache wird also vom Bundesverfassungsgericht, hoffentlich, 00:30:55.580 --> 00:30:58.260 verhandelt. Viele Verfassungsbeschwerden werden gar nicht angenommen. 00:30:58.260 --> 00:31:01.960 Hier wurde eingangs noch mal auf die Verfassungsbeschwerde gegen 00:31:01.960 --> 00:31:07.679 den Hacker-Paragraf hingewiesen. Die wurde nicht angenommen. Das Verfassungsgericht 00:31:07.679 --> 00:31:13.920 hat sich aber doch inhaltlich zumindest so geäußert, dass dieser Tatbestand 00:31:13.920 --> 00:31:18.159 verfassungsgemäß, verfassungskonform und einschränkend ausgelegt werden muss, 00:31:18.159 --> 00:31:22.530 was zumindest immerhin etwas ist. Warten wir ab, wie hier das Verfassungsgericht 00:31:22.530 --> 00:31:30.539 entscheidet. Ich hoffe, dass auch dort die überaus große Wichtigkeit gesehen wird, 00:31:30.539 --> 00:31:36.730 was die Weitergabe von eigentlich unter Verschluss gehaltenen Informationen 00:31:36.730 --> 00:31:42.336 angeht. Und dass auch dort gesehen wird, dass dieses Gesetz eine echte Bedrohung 00:31:42.336 --> 00:31:47.569 für die Pressefreiheit ist, und auch für die Berufsfreiheit. Vielen Dank! 00:31:47.569 --> 00:31:57.879 Beifall 00:31:57.879 --> 00:32:04.950 Herald: Okay, wir hätten Zeit für vielleicht eine Frage. 00:32:04.950 --> 00:32:09.299 Sehr gut, dann haben wir keine Fragen. Manchmal muss man eben Politik machen, 00:32:09.299 --> 00:32:15.710 um Code zu schreiben. Also vielen Dank für die Verfassungsbeschwerde auf jeden Fall. 00:32:15.710 --> 00:32:17.360 Beifall 00:32:17.360 --> 00:32:22.179 Und wir hoffen, dass das Ganze gut ausgeht. Bis dann! 00:32:22.179 --> 00:32:25.130 Ulrich: Da scheint es noch eine Frage zu geben. 00:32:25.130 --> 00:32:28.649 Herald: Oh, es gibt noch eine Frage! Sehr gut! Also! 00:32:28.649 --> 00:32:32.529 Signal Angel: Und zwar aus dem Internet: Warum erfüllt der unter unterschlagene 00:32:32.529 --> 00:32:36.940 USB-Stick auch ohne Bereicherungsabsicht für die gespeicherten Daten die Tatbestände 00:32:36.940 --> 00:32:39.810 der Datenhehlerei? 00:32:43.598 --> 00:32:50.440 Ulrich: Moment. Ich habe gesagt, die Unterschlagung ist… 00:32:50.440 --> 00:32:55.559 Also, ein unterschlagenes Speichermedium, 00:32:55.559 --> 00:33:01.279 was bisher nicht öffentlich zugängliche Daten enthält, 00:33:01.279 --> 00:33:05.539 ist eine taugliche Vortat. Dazu müssten wir hier uns nochmal kurz 00:33:05.539 --> 00:33:10.260 den Tatbestand angucken. Da heißt es: 00:33:10.260 --> 00:33:15.781 Wer Daten – Verweis auf 202a, Absatz 2, da ist eine Legaldefinition – 00:33:15.781 --> 00:33:20.510 die nicht allgemein zugänglich sind, und die ein anderer 00:33:20.510 --> 00:33:26.169 durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat… Das war mein Beispiel. Der sozusagen 00:33:26.169 --> 00:33:30.240 gefundene USB-Stick, wo ich sehe, den verliert jemand, den ich einstecke, 00:33:30.240 --> 00:33:34.320 wenn dort Daten drauf sind, die nicht allgemein zugänglich sind, 00:33:34.320 --> 00:33:37.750 und das kann sein, dass jemand sagt: „Jeden Morgen um acht schaue ich 00:33:37.750 --> 00:33:43.230 aus dem Fenster und schreibe auf, wie der Himmel aussieht, Wolken klar, 00:33:43.230 --> 00:33:46.980 leicht bewölkt, stark bewölkt“. Ja? Dann wären das Daten, die sind 00:33:46.980 --> 00:33:50.830 nicht allgemein zugänglich, andere machen vielleicht so was auch, aber diese Daten 00:33:50.830 --> 00:33:56.630 sind nicht allgemein zugänglich. Und die wären durch eine rechtswidrige Tat 00:33:56.630 --> 00:34:00.020 erlangt, nämlich jemand verliert diese Daten, jemand anderes findet sie und 00:34:00.020 --> 00:34:06.320 nimmt sie an sich. Und das ist sozusagen die Voraussetzung, 00:34:06.320 --> 00:34:10.690 dass wir dann weiterkommen. Und wenn ich jetzt sage: „Ich habe hier ganz scharfe 00:34:10.690 --> 00:34:13.780 Aufzeichnungen, da schreibt irgendjemand jeden Tag, wie der Himmel aussieht. 00:34:13.780 --> 00:34:17.719 Willste die kaufen für ’nen Fünfer?“ Dann wären wir hier voll drin. 00:34:17.719 --> 00:34:23.239 Signal Angel: Okay, das Internet bedankt sich. 00:34:23.239 --> 00:34:28.119 Herald: Danke ans Internet, also. 00:34:36.099 --> 00:34:38.049 Abspannmusik 00:34:38.049 --> 00:34:44.109 Untertitel erstellt von c3subtitles.de im Jahr 2017. Mach mit und hilf uns!