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zum Thema
'Netzpolitik in der Schweiz 2015/2016'
NDG, das ist das Nachrichtendienstgesetz
BÜPF, das ist das Bundesgesetz betreffend
Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs.
Und wie wir uns
- nicht ich, aber die Herren
die hier vortragen werden -
sich dagegen wehren.
Auch in der Schweiz wollen die Politiker,
will die Politik,
Daten auf Vorrat sammeln.
Und Mitglieder des CCC-CH,
also CCC Schweiz,
und der Digitalen Gesellschaft der Schweiz
wehren sich dagegen, sammeln Unterschriften,
und werden euch jetzt in den folgenden Minuten
vorstellen wie sie das machen.
There's a translation to English
under the number 8014
so call 8014 if you need a English translation.
Und.. Für alle anderen ist jetzt auch
das Rating-System im Fahrplan aktiviert
wir würden euch sehr gerne darum bitten,
dass ihr nach der Veranstaltung
dort mal rein schaut
und die Veranstaltungen bewertet
damit wir hinterher so bisschen
Überblick haben wie ihrs fandet.
So, und jetzt gehört die Bühne euch.
applaus
Danke für's kommen.
Wir haben wie gesacht
den 'Netzpolitik in der Schweiz' Vortrag
der baut sich so auf dass Simon was zum Bundesgesetz
zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
sagen wird.
Dann folgt Patrick mit dem Nachrichtendienstgesetz
Ich schliesse mit Rückblick und Aussichten
und den anderen Themen mit denen wir so zu
tun haben.
Und fange jetzt gerade an
mit den Werkzeugen die uns in der Schweiz,
mit der Direkten Demokratie dort,
so zu Verfügung stehen.
Den Teil wiederum fange ich an
mit dem Gesetzgebungsverfahren der Schweiz.
Zum einen gibt es die Möglichkeit
die Verfassung zu ändern
und zwar indem man eine Volksinitiative macht
Andere Gesetzte kommen
zum Beispiel aus dem Parlament
Die Regierung macht dann ein Vorentwurf
mit einem erläuternden Bericht
Veröffentlicht diesen
dann kommt die nächste Spezialität
es wird ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet
in dem die Stakeholder
ihre Stellungnahmen abgeben.
Das sind in dem Fall die Kantone der Schweiz,
die Parteien und
vor allem auch die Verbände
die auf dem Gebiet des Gesetzes
jeweils aktiv sind.
Auf Basis der Vernehmlassung wird dann von
der Regierung ein Entwurf ausgearbeitet.
Dieser Entwurf geht ins Parlament
und wird dort
von der Kommission und vom Plenum
der beiden Kammern des Parlaments beraten,
geht dann in die Differenzbereinigung
und dann in die Schlussabstimmung.
Wird das Gesetz verabschiedet gibt es dann
die Möglichkeit das Referendum zu ergreifen.
Und falls das Gesetz das Referendum übersteht,
tritt es sodann in Kraft.
Wenn ihr jetzt vorhabt eine Initiative
oder ein Referendum zu Stande zu bringen
und hoffentlich erfolgreich abzuschliessen,
bildet ihr zuerst ein Komitee
und dazu ein möglichst breit abgestütztes
Bündnis,
das sind dann Parteien und sämtliche
auf dem Gebiet tätige Organisationen,
fangt an Unterschriften zu sammeln.
Das sind für ein Referendum 50'000
die ihr innerhalb von 100 tagen nach
Verabschiedung der Gesetzes sammeln müsst.
Für ein Referendum sind es 100'000.
Um das mal in Kontrast zu stellen:
Die Schweiz hat 5'620'000 Stimmberechtigte,
ihr müsst also Unterstützung von 1-2%
des Schweizer Wahlvolkes zusammen kriegen.
Parallel dazu fangen wir an
die Unterschriften zu Beglaubigen.
Ihr schickt die zu den Gemeinden aus denen
die Unterschreibenden Personen kommen
und diese Bestätigen dann euch die Echtheit
und die Möglichkeit der Person, tatsächlich
das Vorhaben zu unterstützen.
Kurz vor ende eurer Frist reicht ihr dann
die Initiative, das Referendum,
bei der Bundeskanzlei ein.
Das bestätigt euch dann hoffentlich das
euer Anliegen zu Stande gekommen ist
und dann geht's in den Abstimmungskampf.
Dann müsst ihr wirklich die Mehrheit der
Schweizer Bevölkerung
von eurem Vorhaben Überzeugen.
Abschliessend gibt es die Volksabstimmung.
Genau so wie bei einer Wahl ist dann die Frage,
ob die Sache eine Mehrheit kriegt.
Für ein Referendum braucht ihr die absolute
Mehrheit,
für eine Initiative braucht ihr sowohl
die absolute Mehrheit
als auch die Mehrheit in der Mehrheit aller Kantone.
Volksabstimmungen sind absolute Normalität
in der Schweiz.
Es ist halt mit wirklich viel Arbeit verbunden.
Es gibt vier Abstimmungstermine pro Jahr,
bei denen sowohl Wahlen als auch alle
Volksabstimmungen auf Bundes-, auf Kantons-
und auf Gemeindeebene abgehalten werden.
Es gab seit 1848 438 Volksinitiativen,
von denen sind 314 zu Stande gekommen.
200 von denen wurden abgestimmt,
die sonstigen wurden zurückgezogen,
wurden als erledigt abgetan,
für ungültig erklärt
oder werden noch Abgestimmt,
und von diesen 200 wurden lediglich 22 angenommen.
Bei den Referenden siehts so aus das
in der letzten Legislaturperiode
zehn abgehalten wurden, abgestimmt wurden
und von diesen waren vier erfolgreich.
Abgestimmt werden sämtliche Änderungen der
Verfassung,
aber auch Internationale Verträge.
Anmerkung hier:
Die Schweiz ist nicht beim TTIP dabei,
aber solche Sachen halt.
Und dann halt Volksinitiativen und Referenden.
Das schafft den abgestimmten Sachen
sehr hohe Legitimität,
hat als Tendenz das es eine gewisse Zurückhaltung gibt
was Gesetzesvorlagen angeht.
denn es werden dann halt keine, oder weniger -
Macht bei denen die in der Mehrheit der Gesellschaft
keine Chance haben, weils einfach immer
die Möglchkeit gibt das Referendum zu ergreifen.
Und es führt dann halt auch zu solchen Sachen
wie das wir jetzt in unserer Verfassung stehen haben,
dass keine neuen Minarette gebaut werden dürfen.
Das ist so - ja -
Minderheitenschutz und sowas ist ..
Manchmal ein bisschen schwer damit hinzukriegen.
Damit übergebe ich jetzt Simon und dem BÜPF,
und ich kann jetzt schon sagen
dass wir auch dort
das Referendum ergreifen werden.
Besten Dank.
Ich werde zu euch sprechen
und die Einleitung zu
den zwei Überwachungsgesetzen machen.
Ich werde zum BÜPF sprechen,
Patrick wird danach
etwas zum Nachrichtendienstgesetz sagen.
Eine kurze Übersicht:
Das BÜPF ist das Bundesgesetz betreffend
der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
und regelt die Kompetenzen die die Strafuntersuchungsbehörden,
also die Polizei,
von der Strafprozessordnung her bekommen,
um Überwachung durchzuführen.
Die Überwachung wird durch ein
Zwangsmassrahmengericht legitimiert
und dann an den dienst ÜPF weitergegeben.
Wir haben also einen Überwachungsdienstleister
in der Schweiz.
Das wird mein Teil sein,
Patrick wird danach über das Nachrichtendienstgesetz
sprechen,
das ebenfalls komplett überarbeitet worden ist.
Das einzige wichtige
was ihr vorerst mitnehmen könnt ist:
Sämtliche Dinge, sämtliche Funktionalitäten
die das BÜPF bietet
sind auch mittels Nachrichtendienstgesetz zugänglich,
das heisst Daten die beim BÜPF erhoben werden
sind danach auch für die Schlapphüte zugänglich.
Dieses Schema wurde uns freundlicherweise
vom Dienst ÜPF zur Verfügung gestellt.
Ganz oben seht ihr die Justitia,
das ist das Symbol für das Zwangsmassnamensgericht.
Ein Zwangsmassnamensgericht bewilligt
eine Überwachungsmassnahme,
diese Überwachungsmassnahme
wird vom Dienst ÜPF nochmals formell geprüft,
dann wird diese Überwachungsmassnahme
an die Fernmeldedienstanbieterin geschickt,
man könnte auch einfach Provider sagen,
dieser Provider leitet das ganze dann
über ein sicheres Transportnetzwerk
aus in das Auftragsverwaltungssystem.
Der Hersteller dieses
Auftragsverwaltungssystems ist geheim.
Alle die es interessiert könne gerne mal
die Firma 'Verint'
auf bucktplanet nachschauen.
Gut, dieses Überwachungssystem,
dieses Auftragsverwaltungssystem
ist die zentrale Schnittstelle
zwischen einerseits den Providern
und zum Anderen den glücklichen Strafferfolgungsbehörden,
die dann auf ihren Case zugreifen können.
Das ist die Mechanik dahinter.
Welche Daten werden Überwacht?
Die Basis sämtlicher Überwachungsmassnahmen
der Polizeibehörden
sind in der Strafprozessordnung geregelt.
Konkret kommt beim neuen Gesetz
der Staatstrojaner dazu,
allerdings allerdings ein 'Staatstrojaner Light',
hier sind nur Telekommunikationsdaten betroffen.
Ausschweifende Bemerkungen wie ein Trojaner funktioniert,
das der Administrative Privilegien hat,
und somit diese Einschränkung -
zumindest die Überprüfung dieser Einschränkung
relativ schwierig ist solange der Code nicht
offen ist.
Kommt ein IMSI Catcher dazu, das ist auch
eine Neuheit.
Es gibt bereits heute einzelne Behörden
die sich solche Geräte angeschafft haben,
trotz der unklaren Gesetzeslage.
Zu beginn dieses Jahres
ist ein Foliensatz der Zürcher Strafverfolger aufgetaucht
wo man sich damit brüstet
dass man ja auch direkt ein Kabel an den Server
hängen könnte,
und die Daten dort drüber abgreifen könne.
Eine kleine Anmerkung:
Es wurde erfreut festgestellt das bei der
Serverüberwachung
man die Dienstleistungen der Dienst ÜPFs
nicht gebraucht.
Aus unserer Sicht relativ stossend ist
wenn man einen Server hat
und dort mehrere virtuelle Instanzen drauf
sind,
sind natürlich die andern Kunden,
die nicht Überwacht werden sollten, ebenfalls betroffen.
Zu guter Letzt regelt die Strafprozessordnung,
das sogenannte BÜPF,
also der Detaillierte Mechanismus
wie zwischen den Strafverfolgern und den Providern
wie dieser Prozess abläuft.
Dann kommen wir zu der Echtzeitüberwachung
Die Echtzeitüberwachung ist Echtzeit oder
nahezu Echtzeit
das ist der Strafverfolger der dann auf das
System zugreift,
dieses System kennen wir seit etwa
- ich sag mal - seit über 10 Jahren.
Die Vorratsdatenspeicherung kenne wir,
im Gegensatz zu Deutschland,
auch schon eine ganze weile.
Ursprünglich wurde im Gesetzesvorschlag der
Regierung -
wollte man 12 Monate fordern.
Aufgrund des Drucks -
Die Drohung eines Referendums
gegen das BÜPF stand im Raum -
hat die Justizministerin dann eine Abstrich gemacht,
wir belassen die Vorratsdatenspeicherung auf
sechs Monaten.
Aus unserer Sicht ist das nicht Tragbar
weil ob es 6 Wochen, 6 Monate oder 6 Jahre sind
ist schlussendlich ja irrelevant.
Solange Daten auf Vorrat gespeichert sind
sind wir unzufrieden damit.
Wie gesagt, es fehlt auch eine Begründung
wieso das -
Zum einen fehlt eine Begründung um Daten auszuleiten
und zum anderen sind auch
Berufsgeheimnisse nicht gewahrt,
Ich denke da an Anwälte
oder an Mediziner oder Seelsorger.
Dessweiteren kennen wir die Funkzellenabfrage.
In der Schweiz nennen wir diese einfach 'Antennensuchlauf'.
Das ist ein Dump aller Transaktionen einer Antenne
für einen bestimmten Zeitraum.
Das sind die Arten der Vorratsdatenspeicherung
- Oder in Behördensprech
'Rückwirkende Überwachung' -
die wir in der Schweiz kennen.
Eine ziemlich stossende Änderung am neuen Gesetz
ist der persönliche Geltungsbereich.
Bisher waren rund 50 Acces-Provider
- reine Access-Provider,
die dem Kunden Internet aus der Dose bringen -
dazu angehalten Überwachung zu dulden.
Neu sind es - wie ihr hier seht -
auch Anbieter abgeleiteter oder Interner Kommunikationsdienste.
Das kann zur Folge haben
das ich, wenn ich dem Arian mein Wireless
zu Verfügung stelle,
ich die Rechnung bezahle,
ich unter Androhung von Strafe Überwachung
dulden muss.
Ich darf nichts - Ich darf ihm nichts sagen.
Das stört unser Vertrauensverhältnis doch imens.
Die Details wer genau ein abgeleiteter Kommunikationsdienst
mit einer gewissen Reichweite und Bedeutsamkeit hat
regelt die Regierung.
Kurzum: Viel viel mehr Betriebe,
zum Beispiel Threema ist auch so ein Fall,
das ist eine Schweizer Firma,
ein sehr beliebtes Tool in Deutschland,
die würden dann unter die
abgeleiteten Kommunikationsdienste fallen.
Es ist aus Schweizer Sicht völlig irrelevant
denn wir alle nutzen Dienste
die in einem anderen Land angesiedelt sind
und deshalb wird mein GMX oder mein Google
Account
davon nicht betroffen sein.
Wir haben dann noch die Statistiken ausgewertet
um zu schauen
wegen was wird überhaupt Überwacht?
Die Details könnt ihr hier finden.
Kurz: Drogenhandel und Vermögensdelikte
wie zum Beispiel ein einfacher Diebstahl
sind zuoberst auf der Rangliste,
zu unterst auf der Rangliste finden wir
kriminelle Organisationen, Terrorismus oder
Pädokriminalität.
Und genau diese Kategorien die ihr auf der
unteren Zeile seht
sind die Kategorien mit denen immer wieder
für mehr Überwachung argumentiert wird.
Wenn es wirklich mehr Überwachung braucht,
wieso sind diese Zahlen nicht höher?
Ich möchte auch noch kurz anmerken
das wenn wir nachher zum Nachrichtendienstgesetz
kommen
geht es ja darum präventiv zu Überwachen,
also zu Überwachen ohne das eine Straftat vorliegt.
Die Vorbereitungshandlungen einer kriminellen Organisation.
die Vorbereitungshandlungen von terroristischen Akten
sind ebenfalls bereits heute -
nach dem normalen Strafgesetzbuch stehen die
bereits Heute unter Strafe.
Die könnten also sehr wohl bereits Heute
durch die Bundesanwaltschaft verfolgt werden.
Dann noch zu guter Letzt
haben wir diese Daten auch noch
visuell aufgearbeitet für's Web.
Der Kickoff fand vor einem guten Jahr hier
am Kongress statt.
Wenn ihr also die Statistiken mal klicken wollt
dann findet ihr hier den Link.
Dann noch ein paar Betrachtungen aus Grund-
und Menschenrechtssicht.
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Eingriff
in die Privatsphäre.
Sie unterscheidet nicht zwischen Schuldigen und Unschuldigen.
Wir alle sind davon betroffen.
Dagegen hat die Digitale Gesellschaft
bei dem Dienst ÜPF Beschwerde eingereicht,
konkret geht es darum dass wir
angefragt haben ob man die Vorastdatenspeicherung
für Einzelpersonen nicht unterlassen könnte.
Dieser Bitte ist man nicht nachgekommen,
derzeit sind wir am Bundesverwaltungsgericht
hängig.
Dort kam vor ein paar Wochen ein Brief,
und dieser Brief hat uns mitgeteilt dass
statt der üblichen drei Richter sich nun
fünf Richter mit diesem Thema befassen,
was uns zeigt, das man sich mit dieser Frage
ernsthaft befassen will.
Wir rechnen allerdings nicht damit
das unser Bundesverwaltungsgericht die
Vorastdatenspeicherung kippen wird
und sind daher bereit
- auch finanziell bereit -
um an den europäischen Menschenrechtsgerichtshof
nach Strassburg zu ziehen.
Wir erinnern uns vor -
2014 gab es einen Fall
als das höchste Österreichische Gericht
an den Europäischen
Gerichtshof gelangt ist und für kurze Zeit
die Vorratsdatenspeicherung in Europa ausgesetzt
worden ist.
Wir erwarten hier ein ähnliches Urteil.
Das wird sich allerdings noch hinziehen.
IMSI Catcher und Antennensuchläufe
das sind unsichtbare Identitätsfeststellungen
in einem Perimeter
ohne dass ich informiert werde.
Bei regulären Überwachungsmassnahmen,
also wenn ich in einem Verfahren verwickelt war,
habe ich zumindest theoretisch die Möglichkeit um
darüber informiert zu werden.
Bei IMSI Catchern oder Antennensuchläufen
ist das nicht der Fall.
Beim Persönlichen Geltungsbereich das
Beispiel mit dem Wireless der Nachbarin zur
Verfügung stellen,
Hier ist das Grundsätzliche Problem eigentlich
genau dort
das ein Vertrauensverhältnis zwischen Personen
besteht
das nachhaltig gestört wird.
Und das private,
seien es Einzelpersonen oder auch Firmen,
dazu verdonnert werden,
staatlichen Überwachungspflichten nachzukommen.
Staatstrojaner, auch ein sehr geliebtes Thema,
Wenn der Computer das Beweismittel ist
und ich einen Staatstrojaner darauf kopiere
verändere ich das Beweismittel.
Dieses Beweismittel vor Gericht nicht mehr
verwendbar.
Es gibt allerdings einen einfachen Umgehungstrick,
indem dass man Beweise auf dem Computer findet
aus diesen Beweisen kann man weitere Indizien ableiten
und diese Indizien werden dann
in einem Gerichtsfallverwendet.
Somit habe ich einen wasserdichten Gerichtsfall
ohne dass ich die Beweise vom Computer
irgendwo erwähnen muss.
Ebenfalls ziemlich störend ist
dass sie Untersuchungsbeörden,
die einerseits unseren Schutz garantieren sollten,
ebenfalls daran interessiert sind
möglichst viele Sicherheitslücken in der
Welt zu haben
und Antivierensoftware die diese Signatur
nicht kennt.
Zu guter Letzt ein
- sagen wir mal -
nicht so technisches Thema, aber sehr wohl
wichtig.
Es geht um den Kernbereich der privaten Lebensführung.
wir alle haben Gefühle, wir alle
haben Dinge die wir nicht nach aussen kehren.
Und das hat einen Grund.
Und.. Und wenn ich nun mein Tagebuch
auf meinem Computer führe
und der Trojaner nistet sich da ein,
dann schaut mir der Trojaner beim denken zu.
Dies ist eine krasse Verletzung der Menschenwürde
und hierbei ist aus unserer Sicht auch klar festzustellen,
das das Verhältnismässigkeitsprinzip nicht geht
weil die Würde des Menschen ist ja unantastbar
bei Trojanern allerdings nicht.
- Klammer zu.
Und damit bin ich, glaube ich, am Ende
meines Teils.
Und nun wird euch Patrick noch etwas über's
Nachrichtengesetz erzählen.
Applaus
So.
Dann zum Nachtrichtendienstgesetz.
Simon hat gesagt es gibt
mit der strafprozessuellen Überwachung
ein paar Sachen die man leider nicht machen kann.
Dafür haben wir jetzt das Nachrichtendienstgesetz.
So bisschen zur Geschichte von unserm Nachrichtendienst:
Das Gesetz ersetzt das
Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung
der inneren Sicherheit
BWIS genannt.
Das Nachrichtendienstgesetz entspricht eigentlich,
so wie's jetzt durchgekommen ist
entspricht einer Vorlage,
die wir vor ein paar Jahren schon mal hatten.
Die wurde da haushoch abgelehnt,
von links und rechts im Parlament,
im Schweizerischen Parlament
Und jetzt hat man diese Vorlagen eigentlich
eins zu eins nochmal gebracht
und jetzt ist sie durchgekommen.
Was auch noch neu ist,
der Nachrichtendienst war früher zweigeteilt.
Wir hatten den Dienst für Analyse und Prävention,
das ist quasi der Innlandgeheimdienst
der Extremissmus, links und rechts,
innerhalb des Landes überwacht,
und den strategischen Nachrichtendienst.
Der dafür zuständig ist zu beobachten,
was passiert jetzt auf der Welt.
Und dann auch dem Bundesrat Rechenschaft ablegt.
Die beiden sind verschmolzen worden zum
'Nachrichtendienst der Budnes'.
Das Nachrichtendienstgesetz regelt
die Aufgaben und Hilfsmittel der Nachrichtendienstes.
Das heisst was muss er tun
und wie darf er's tun.
- oder sollte er's tun -
Es regelt eine gewisse Art der Aufsicht,
mit der wir natürlich nicht zufrieden sind.
Es regelt auch die politische Führung,
also die Gruppenziele
die in der nächsten vier Jahren erreicht
werden müssen.
Und es regelt die Zusammenarbeit mit in- und
ausländischen Behörden.
Dass heisst auch dass man
Personendaten zum Beispiel
ins Ausland liefern kann,
Ohne dass die Personen darüber informiert
werden.
Auch von Schweizer Staatsbürgern.
Das ganze ist relativ vage geregelt.
Es gibt viele offene Punkte,
die in der Schweiz in sogenannten 'Verordnungen'
dann geregelt werden.
Und die kann man dann Jährlich anpassen,
fast wie einem beliebt, man kann dann auch
die Speicherdauer mal..
verdoppeln, zum Beispiel.
Zu den Aufgaben des Nachrichtendiest des Bundes,
laut dem Nachrichtendienstgesetz.
Es ist natürlich Terrorismus verhindern.
Simon hat euch da schon auf den Konflikt zwischen
der Verwaltung und der Bundesanwaltschaft
und des Nachrichtendienstes hingewiesen.
Der Nachrichtendienst muss den Terrorismus
bekämpfen,
und die Bundesanwaltschaft auch.
Das heisst - ja - wer macht jetzt das?
Und das gibt garantiert Absprachenprobleme
und so weiter.
Dann sollte er den verbotenen Nachrichtendienst
bekämpfen in der Schweiz
Ich glaub das letzte was wir gehört haben ist
das man gesagt hat 'Ah, Snowden kann nicht
in die Schweiz kommen,
weil er hat ja spioniert in Genf.
Darum können wir ihm jetzt leider kein Asyl
anbieten,
er ist ein Krimineller.'
Alle anderen Geheimdienste lassen sie in der
Schweiz machen
was sie wollen.
Dann zur Aufgabe gehört es auch
Nuklear-, biologische- und Chemische Waffen -
zu verhindern dass die ausgeführt, eingeführt,
verbreitet, Pläne verbreitet, wissen verbreitet wird.
Und ausserdem - ein sehr schwammigen Begriff -
Wahrung der inneren Sicherheit.
Was auch immer das dann heisst.
Zu dem Mittel.
Der Nachrichtendienst - oder dem Nachrichtendienst
-
sind sämtliche Behörden, auf allen Ebenen,
auskunftspflichtig.
Ausser die Steuerbehörden,
da sieht man aus welcher Ecke das Gesetz kommt.
Transportunternehmen müssen Rechenschaft
ablegen
wem sie was geschickt haben,
was der Inhalt war, wohin es ging, und so
weiter.
Und Betreiber von Sicherheitsinfrastrukturen
-
Man erwähnt in der Botschaft zum Gesetz jetzt
nur mal Kameraanbieter
also Sicherheitsanbieter die Kameras betreiben.
Das soll jetzt - ja -
Film mässig stellen sie sich das wahrscheinlich
vor
dass man jetzt alle Videokameras anzapfen
kann.
Dann haben sie sogenannte
'Genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen'
also sie haben gewisse Regeln,
zu denen dann später,
plus jetzt neu die Kabelaufklärung,
was eigentlich die Schweiz zu einer mini-NSA
oder diese Behörde zu einer mini-NSA macht.
Also, der Nachrichtendienst darf, nach Genehmigung,
all das machen was euch Simon vorher erklärt
hat.
Er darf Wanzen und Kameras in Privaträumen
anbringen,
und die dann - ja - halt betreiben.
Er darf in Computersysteme
im In- und Ausland natürlich, eindringen
und die Computersysteme sabotieren.
Also nix mehr mit 'der Trojaner darf nur
darf nix machen, darf das System nicht verändern'
was sowieso nicht möglich ist.
Sie dürfen Haus, Fahrzeug und Behältnisse
durchsuchen,
fast wie ihnen beliebt.
Und sie dürfen die Ortungen mittels IMSI
Catcher
- also überwachen von Demoostrationen zum
Beispiel -
und feststellen der Koordinaten mittels GPS
Systemen durchführen.
Und das alles ohne das die betroffenen Personen
-
das ist nirgends vorgesehen das die nachträglich
informiert werden.
Das heisst sie sammeln Daten, sie überwachen,
sie filmen
ohne dass da irgendwann eine Notitz kommt,
'hey, übrigens, du wurdest da -
bei dieser Demonstration wurdest du fichiert.'
Jetzt - es gibt gewisse Hürden,
man muss einen Antrag stellen ans Bundesverwaltungsgericht.
Das ist dort wo wir im Moment mit der Klage
gegen die Vorastdatenspeicherung stehen.
Und dort gibts ein Einzelrichter, nach dem
Vorbild der USA,
der da, ohne irgendwie mehr Informationen
zu haben als
'Es ist nötig, wir brauchen das. Und wenn
du's nicht machst geht die Welt unter.'
Der muss dann innert fünf Tagen entscheiden
oder den Entscheid delegieren.
Die Genehmigung läuft dann bis maximal drei
Monate.
Und die Überwachungsmassnahme muss dann noch
freigegeben werden
vom Chef des Verteidigungsdepartements -
Ausser es ist dringend, dann wird mal schnell
Überwacht
und dann genehmigt - vielleicht.
Was wir jetzt schon haben ist die Funkaufklärung.
Das ist im Wallis, im Süden der Schweiz.
Man sieht hier, das wurde
wahrscheinlich aus einem Flugzeug aufgenommen.
Man sieht jetzt hier, hier und hier -
Wenn ihr auf Wikipedia nach Onyx sucht
findet ihr dieses Bild auch.
Nur das dort diese zwei und diese zwei Schüsseln
nicht dort sind.
Das ganze soll 90 Millionen gekostet haben
Das Parlament hat quasi nix davon gewusst.
Die Stellungsnahme des Verteidigungsdepartamentes
war:
'Ja, wir müssen die Kapazität gleich hoch
behalten,
das ist kein Ausbau der Überwachung'.
mit vier neuen Schüsseln.
Und das ist nur ein Standort, es gibt noch
andere Standorte
und dort wurden bis zu sechs neue Schüsseln
installiert.
Bei der Funkaufklärung ist es so
dass man Daten die Ihr -
bei dem mindestens ein Teilnehmer im Ausland
ist,
die dürfen Aufgezeichnet werden,
und nach Selektoren durchsucht werden.
Also eigentlich gleich wie bis jetzt beim
NSA Ausschuss in Deutschland -
So ein bisschen Zoff gegeben hat.
Das ist Funk, das ist Fax, das ist Iridium,
das ist andere Funktelefone und so weiter.
Vor allem satellitengestützt.
Jetzt - haben gesagt 'Ah, es gehen nicht so
viele Faxe über Satelliten,
wir müssen jetzt alle Kabel anzapfen die
durch die Schweiz durchgehen'
Logische Voraussetzung.
Das heisst man darf, Analog wie bei der Funkaufklärung,
den Internet durchsuchen, nach Selektoren.
Was die NSA ja eigentlich auch macht.
Es ist nicht ganz klar wie lang das diese
Daten gespeichert werden.
Es steht da 'das regelt dann die Verordnung'.
Da könnte wahrscheinlich dann auch
Zehn Jahre drinstehen, oder noch länger.
Es wurden gewisse Budgets schon gesprochen,
für gewisse Speicherungen, so vermuten wir.
Das ist nicht gesichert.
Aber das wird sicher noch spannend.
Wer sich mal -
Wer sich interessiert wie diese Selektoren
in der Schweiz Zustandekommen:
Es gibt einen Bericht von -
das war 2003, glaube ich.
2003, genau -
von der Geschäftsprüfungskomission des Nationalrates
-
oder der Parlamenter.
Und dort steht zum Beispiel drin das pro Themenschwerpunktgebiet
zum Teil bis zu zehn Seiten mit 25 Begriffen
drauf sind -
oder 100 Seiten? irgend so -
2500 Begriffe nur für das Thema 'ABC Waffen'.
Also das nur für ein Thema,
und der Geheimdienst hat noch ein paar andere
Schwerpunkte.
Links- und Rechtsextremismus zum Beispiel,
wo's auch jeden Jahr ein Bericht gibt vom
Geheimdienst
- Kann man nachlesen, ist öffentlich -
Ja, die Selektoren werden natürlich -
das Thema ist bekannt -
die werden immer mehr.
Da wird nix gelöscht drauf.
Weil es könnt ja - ja.
Was, wenn irgendwie jemand das Wort 'Mehl'
wieder braucht, oder sowas.
Zu den Gegenmasnahmen
Dieses Gesetz wurde verabschiedet, dieses Jahr.
Jetzt haben linke Parteien, die Piratenpartei
und Grundrechtsvereine das Referendum ergriffen,
wie euch das Ari gesagt hat.
Wir haben bis Jetzt 59'000 Unterschriften gesammelt.
Die sind aber noch nicht zurückgekommen.
Das heisst da gehen noch mindestens zehn Prozent weg -
und ein paar gehen noch weg weil die Gemeinden
halt langsam arbeiten
und sagen 'Ja, wir haben halt vier Wochen
um diese Unterschriften zu prüfen, in unserem Register'
auch wenn es nur zwei sind.
Trotzdem sind wir verhalten optimistisch dass
es zustande kommt.
Und die Abstimmung wird dann frühstens im
Sommer 2016 sein.
Dort haben wir allerdings das Problem,
dass die - im Gegensatz zum BÜPF -
das nachrichtendienstliche Überwachung den Unternehmen,
wenn die Daten ausleiten müssen, vollständig vergütet wird.
Das heisst die Wirtschaftsverbände haben
da nicht so Interesse dran
sich da finanziell zu beteiligen,
an diesen Wirtschaftsthemen.
Also wir können jede Unterstützung
brauchen im Abstimmungskampf.
Registriert euch, wir haben einen Newsletter
auf 'nachrichtendienstgesetz.ch'
Tragt euch da ein, und wir werden euch da
auf dem laufenden halten,
auch was das BÜPF betrifft, das dann voraussichtlich
im - wann ist das? - März -
März, ende April zur Schlussabstimmung kommen
wird.
Da werden wir euch natürlich auch noch informieren
drüber.
Jo, Und jetzt wird euch Ari noch ein bisschen was
über die Zukunft erzählen.
Applaus
Nicht nur Zukunft, sondern auch Rückblick und
eigentlich die anderen Themen die jetzt auch
in der Netzpolitik der Schweiz wichtig sind.
Und um die wir uns gekümmert haben,
oder um die wir uns noch kümmern werden.
Es gab einmal die Netzneutralität.
Da ist natürlich der Hauptschauplatz Videostreaming,
beziehungsweise Peering zwischen Providern.
Es hilft da nicht so ganz das da die grossen
ISPs der Schweiz
auch noch eigene Videostreaming Angebote haben.
Es ist gerade in Revision, das Fernmeldegesetz.
Balthasar Glättli hat eine Motion gestartet
um genau die Netzneutralität ins Fernmeldegesetz reinzubringen.
Die grosse Kammer der Schweizer Parlaments
hat das gutgehiessen,
das ist der Nationalrat,
die kleine Kammer war aber vehement dagegen
und die Regierung, der Bundesrat, hat das
auch klar abgelehnt.
Damit ist die Motion gescheitert
und damit ist dann auch absehbar
dass in den nächsten Jahren keine gesetzliche Unterstützung
zu erwarten ist was die Netzneutralität angeht.
Mehr zum Thema könnt ihr im Talk 7530 erfahren,
da hält Fredy Künzler vom Provider Init7
ein Talk zu Netzneutralität.
Urheberrechtsgesetz ist die nächste Baustelle.
Es hat 2012 dazu eine Arbeitsgruppe gegeben
unter dem Titel
'Massnahmen gegen zur Bekämpfung der Online-Piraterie'
und genau wie das sich anhört ist es dann
auch geworden.
Aktuell ist es in der Vernehmlassungsphase.
dass heisst es gibt genau hier gerade die
Möglichkeit mitzuwirken.
Der Vorentwurf beinhaltet 'three strikes',
'take down, stay down',
Netzsperren - wobei die auch schon weiter
im Gesetz fortgeschritten sind
nämlich im Glücksspielgesetz.
Das interessante dabei ist, das die Sperrlisten
in beiden Gesetzen vorgesehen sind
öffentlich zu führen, also wir werden da
tatsächlich Einblick kriegen
- falls es durchkommt - was denn so gesperrt ist.
Und das nicht nur inoffiziell.
Fernmeldeverordnung
Wir haben in der Schweiz
tatsächlich eine Internetgrundversorgung
mit - ab 2018 - 3000 kbit Downstream, 300
kilobit Upstream garantiert.
Für 27 Franken 20 im Monat.
Die downside dadran ist das
mit der neuen Fernmeldeverordnung
das Modem im Preis enthalten ist und dann
so auf Verordnungsebene
die Möglichkeit besteht das es da zum Routerzwang kommt.
Ganz grosses Thema: Datenschutz.
In der Schweiz gibt es die Stelle des
Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichbeauftragten.
Die war vorher mit Herrn Thür besetzt
jetzt gibt es da einen neuen Kandidaten, Adrian Lobsiger.
Und der hat vorher beim Bundesamt für Polizei,
kurz 'fedpol', gearbeitet.
Wir sind gespannt was da rauskommt.
Ja, das wars mit unserem Talk.
Danke fürs zuhören.
Einmal unsere Kontakte.
Weiter gehts mit einer Diskussion
im Anschluss an die Diskussion hier.
Und falls ihr direkt mitwirken wollt -
im Saal A2.
Slides sind Online.
Ja, und vielen Dank fürs zuhören.
Herald: Ja, Vielen herzlichen Dank.
Applaus
Simon möchte noch was ergänzen:
S: Ich hab nur noch eine kleine Anmerkung;
Die letzten 100 Tage,
oder fast 100 Tage, sind wir eigentlich komplett
durch dieses Nachrichtendienstgesetzreferendum
ausgelastet gewesen.
Die Schweizer Netzpolitikgemeinde ist klein,
und von diesen 59 tausend Unterschriften
sind 9000 aus dem netzpolitischen Ecken gekommen.
Und ich möchte einfach allen
die sich in irgend einer Form an diesem Referendum
beteiligt haben
herzlichen Dank sagen,
Es ist nicht Selbstverständlich, das die
Nerds hinter ihren Computern,
aus ihren Kellern hervorkommen,
und noch mit fremden Leuten an der Bahnhofstrasse sprechen.
Herzlichen Dank. Und ein Dank an Mia,
die genau Jetzt, diese Zeit, am Papier sortieren ist,
am Endspurt machen, während wir den Kongress geniessen.
Besten Dank.
Applaus
H: So, dann kommen wir jetzt zur Q&A, Fragen
und Antworten.
Wir haben hier ein Mikrofon und hier noch
ein Mikrofon,
bitte stellt euch an den Mikrofonen an.
Wenn ihr Fragen habt, ihr könnt auch über
das Internet Fragen stellen.
Die werden wir hier auch hören.
Also bitte, bei Fragen hier vor kommen und
die Fragen stellen.
Vielen Dank nochmal an Simon und Arian und
Patrick,
für die gute Einführung in was passiert,
eigentlich gerade in der Schweiz.
So, Frage Nummer eins:
Q: Zunächst einmal vielen Dank dass ihr euch
die Ganze Arbeit macht,
habt ihr auch überlegt irgendwie in die Offensive
zu gehen,
also zum Beispiel in die Verfassung aufzunehmen, das
bei Überwachungsmassnahmen benachrichtigt
werden muss,
oder dass bestimmte Überwachungsmassnahmen
unzulässig sind,
oder solche Sachen, statt immer nur die ganzen
unsinnigen Gesetze
rückwirkend loszuwerden.
S: Also wir beteiligen uns sehr aktiv am Gesetzgebungsprozess,
ohne hier auf Details einzugehen, kann ich
euch versichern
dass wir alle möglichen Daumenschrauben die
in unserer Macht liegen
auch versucht haben anzuwenden.
Konkret das Öffentlichkeitsgesetz,
also die Information ob ich überwacht worden bin oder nicht,
ist ein sehr grossen Anliegen
und wurde jetzt einfach nicht gross thematisiert, aber -
Wir versuchen einfach bei jedem Schritt in
der Gesetzgebung auch darauf zu achten
dass die Informationsrechte der Bürger gewahrt bleiben.
Q: Vielen Dank.
H: Und die nächste Frage hier drüben:
Q (mit NL Akzent):
Danke für den Talk.
Ich habe eine Frage,
eine eher theoretische Frage:
Was würde eigentlich passieren wenn eine Initiative
angenommen würde die ein Gesetz vorstellt,
das in Widerspruch ist mit Internationalen Verträgen?
Gelächter
Applaus
A: (Patrick) Ja, es kommt ein bisschen drauf
was die Gegenseite dazu meint.
Konkret - für die dies nicht wissen, ist
jetzt halt nicht Netzpolitisch,
Wir haben im Moment - am 28. 2. wird über
eine 'Durchsetzungsinitiative' abgestimmt,
die von unseren rechts-aussen Freunden lanciert wurde
weil die Umsetzung einer anderen Initiative,
bei der es darum geht das kriminelle Ausländer
sofort aus geschafft werden
sobald sie mehr als ein paar Jahre Knast bekommen,
und das diese Durchsetzungsinitiative
- die wird jetzt -
die steht im Widerspruch zu den Menschenrechten.
Das ist eigentlich allen Klar.
Und da wirds dann spannend.
Zudem habe wir mit der Personenfreizügigkeit
ein bisschen ein Problem mit der EU.
Ist auch eine - die gleiche Initiative eigentlich.
Oder: Auch eine Initiative unserer Freunde rechts aussen.
Ja, da sind wir mit der EU ein bisschen am
Verhandeln im Moment.
Oder ebnen nicht am Verhandeln.
Das wird wahrscheinlich sehr hart.
Ari: Aso es wird natürlich erst einmal versucht
die Initiative so auszulegen, dass man immer
noch mit dem
internationalen Recht irgendwie übereinstimmt.
Simon: ... ano dezue üssere.
Ich möchte noch anfügen das diese Durchsetzungsinitiative
aso das - Im Prinzip ist heute - kann man
jede Idee wo 100'000 Leute Unterschreiben
vors Volk bringen.
Es gibt ganz ganz wenige ausnahmen,
zum Beispiel könnte ich keine 'Folterinitiative'
machen
wenn ich das foltern gut finden würde.
Das Problem aus unserer Seite ist - Ich hab's
vorhin erläutert,
wir möchten unsere Beschwerde an den
Europäischen Menschenrechtsgerichtshof nach Strassburg weiterziehen
und das ist ein Problem, denn
unsere Konservativen sehen diesen Menschenrechtsgerichtshof,
der - bei uns in der Schweiz ist das Volk
der Souverän,
das Volk entscheidet, das Volk steht über
allem.
Jetzt gibt es da diese 'Fremden Richter' in
Strassburg,
die Urteile umkippen, und das passt denen
nicht.
Konkret: In der Schweiz haben wir kein Bundesverfassungsgericht
wie in Deutschland.
Das heisst zum Beispiel um die Vorratsdatenspeicherung
zu kippen,
ist das unsere einzige Möglichkeit um an
dieses Gericht zu gelangen,
um so eine offizielle Rüge an die Schweiz abzuholen.
Und wenn auch das nicht zwingende Völkerrecht
in der Schweiz
immer mehr und mehr bröckelt
werden unsere Grundrechte noch weiter ins
Off geschoben.
Applaus
H: Dann haben wir eine Frage aus dem Internet?
Q: Hallo, in IRC möchte jemand wissen:
Bei der Grafik, die anzeigt wieviel Volksabstimmungen
es in den vergangen Jahren gab,
gabs alle paar Jahre sehr regelmässig sone
Spitze
und danach gehts wieder runter und woran liegt
das?
H: Ari ruft die Grafik nochmal auf zur Erinnerung
für alle.
A: Könnte ich noch mal die Slides haben?
Danke sehr.
Und da war sie.
Also man sieht -
ich hab vor allem für die Einbrüche ne Erklärung.
Und zwar seht ihr euch mal die Jahreszahlen
hier drunter an.
So 1914-18 - das hier ist übrigens nen Durchschnitt
über 10 Jahre
und zwar über die vorangehenden 10 Jahre.
Hier ist dann nochmal son Einbruch so
38 bis in die 50er Jahre rein,
70er Jahre und hier so 90er Jahre.
Das sieht so aus das mit so Umbrüchen im
Rest der Welt
die Aktivität im eigenen Land etwas zurückgeht.
H: Ok. Dann haben wir hier noch eine Frage:
Q: Ja hallo, ich bin aus dem Nachbarland Österreich.
Auch mal Respekt für das was ihr da tut.
Wir arbeiten hier in Österreich immer wieder auch daran
der Politik auf die Finger zu klopfen.
Das würde mich jetzt eben zu folgenden Fragen bringen:
Nr. 1: Es wird immer wieder von der NSA Kooperation
mit der Schweiz geredet.
Könnte ihr dazu etwas Auskunft geben?
Und Österreich ist ja angeblich neutral.
Die Schweiz ist uns ja immer Vorbild gewesen
da würd mich interessieren wie da die Perspektive ist.
Und andererseits, in wie fern haben europäische Konventionen
oder Verordnungen auf die Gesetzgebung in
der Schweiz
und die politischen Parteien Einfluss, im Bezug
auf die Vorratsdatenspeicherung und andere
Netzpolitische Entscheidungen?
Danke.
S: Also, wir haben die Vorratsdatenspeicherung -
Also ich muss vielleicht historisch beginnen.
Ursprüglich wurde die Vorratsdatenspeicherung
in der Schweiz durch die Hintertür,
durch ein Memo des Justizdepartements -
also das ist eine förmliche Notiz -
so wurde die Vorratsdatenspeicherung durchs
Hintertürchen in der Schweiz eingeführt.
Mittlerweile hat es eine erste Fassung des
BÜPFs gegeben
und nun eine zweite Fassung.
Ich würde mal aus dem Bauch heraus sagen:
Viele Einflüsse gibt es nicht.
Zu der Frage der Zusammenarbeit der Schweiz
mit der NSA:
Ich möchte hier gerne unseren ehemaligen
Verteidigungsminister zitieren,
der wortwörtlich gesagt hat: Die Schweiz hat keine
'direkte' Zusammenarbeit mit der NSA.
Dieses Direkt lässt viel Spielraum für Spekulationen offen.
Es gibt die Vermutunge, dass 2008 ein
'Operational Working Agrement'
geschlossen wurde zwischen der Schweiz und Amerika.
Über die Details ist nichts bekannt.
Was man vermuten kann, dass es mit der
gezeigten Satelittenanlage in Leugg zusammenhängt,
dass sie Schweiz als neutrales Land im Dienste
kriegsführender Nationen steht, ohne hier
auf die Details einzugehen.
P: Also die Schweiz war auch ganz klar einmal
auf einem Snowden Dokument drin
auf der Liste der erweiterten Staaten,
oder der Staaten mit der bisher erweiterter Kooperation.
Q: Danke.
H: Danke schön.
Ich sehe hier im Raum keine weiteren Fragen,
gib's im Internet noch Fragen?
Auch nicht.
Dann würde ich sagen:
Recht herzlichen Dank.
Ein herzlichen Applaus, auch für die netzpolitische
Arbeit in der Schweiz.
Applaus
Und vielleicht können wir noch mal die Folien haben
denn wer mit den Jungs nachher noch nen bisschen
diskutieren möchte -
Könnt ihr noch mal die Folien anwerfen, geht
das nochmal?
Da sind sie
Da findet ihr dann den Raum -
die Raumnummer nochmal angezeigt.
Genau, Hall A2 auf der ersten Ebene.
Ja herzlichen Dank.
P: Und wer jetzt immer noch nicht unterschrieben
hat für das Referendum,
das ist noch möglich
vor allem wenn ihr aus einer einigermassen
grossen Stadt kommt.
Die Unterschriften die können wir ja noch einsammeln.
Es hat bei den Ausgängen 2 Leute,
bei denen dürft ihr gerne unterschreiben.
Danke.
Applaus
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