Stefan Wehrmeyer heiße ich und ich arbeite für die Open Knowledge Foundation und für die habe ich das Portal "Frag den Staat" entworfe und betreibe es auch als Projektleiter. Nebenbei mache ich auch Sachen wie das Bundes-Git vielleicht habt ihr ja davon gehört. Falls ihr Sticker wollt, kommt einfach zu unserem Talk am 4. Tag abends. Die Open Knowledge Foundation ist eine gemeinnützige Organisation wir machen Projekte im Bereich OpenData, OpenGoverment und wollen offenes Wissen fördern. Dafür haben wir z.B. den Offenen Haushalt gebaut, also eine Haushalts-Visualisierung. Wir betreiben das Offene Parlament um den Bundestag ein Bisschen transparenter zu machen. Und wir haben auch etwas gestartet, das nennt sich Stadt-Land-Code, das ist ein Inkubator für Bürgerwerkzeuge, also wie können wir Hacker dazu bringen, Anwendungen wie z.B. Frag-den-Staat zu bauen, um die Interaktion zwischen Bürger und Staat einfacher zu machen. Aber heute gehts jetzt hier um Informationsfreiheit. Wer weiß denn hier was Informationsfreiheit ist? Da so'n paaar Hände... alles klar. Informationsfreiheit - ich hab hier mal'ne Definition mitgebracht. Informationsfreiheit wird auch sehr lose benutzt, die Freiheit aller Daten und so. Aber ich sage, Informationsfreiheit ist das voraussetzunglose Recht aller Bürger auf Zugang zu Informationen der Verwaltung Als Bürger hat man dann also Zugriff auf Informationen der Verwaltung, ohne eine besondere Berechtigung oder ein Anliegen zu haben. Es ist voraussetzungslos und gilt für alle Bürger. Das klingt sehr einfach, mal schauen wie Deutschland das so umgesetzt hat. Deutsche Informationsfreiheit ist leider dann doch etwas komplizierter. Das Recht, es gibt da verschiedene Gesetze für die verschiedenen Informationen. Das Informationsfreiheitsgesetz IFG für allg. amtl. Informationen das UIG, Umwelt-Informationsgesetz, und das VIG, Verbraucher-Inforamtionsgesetz. Es ist erstmal schonmal komisch, dass man da drei Gesetze hat für die unterschiedlichen Informationen. Dann gibt es noch verschiedene rechtliche Zuständigkeitsbereiche zwischen Bund und Ländern dann den Unterschied zwischen öffentlicher und nicht-öffentlicher Verwaltung. Also, man kann zwar Behörden anfragen wie Bundesministerien usw. man kann aber auch die nicht-öffentliche Verwaltung anfragen, also die Verwaltung die letztlich nur öffenltliche Aufgaben wahrnimmt, aber z.B. einfach eine private GmbH ist. Aber da gelten dann ggf. besondere Regeln. Dann der Zugang, der kann antragsbisert sein oder antragslos. Pull und Push. Dann gebührenfrei oder gebührenpflichtig. Dann kann es eine Auskunft sein, eine Einsicht oder eine Übersendung von Kopien elektronisch oder schriftlich. Wenn man etwas elektronisch enpfängt dann muss das nicht unbedingt maschinenlesbar sein, es kann auch ein Scan eines Ausdrucks eines Excel-Tabelle sein. Das ist oft genug passiert. Aber wie machen wir das einfacher? Mit Frag-den-Staat. Frag-den-Staat macht Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetzen und Korrespondenzen mit den Behörden einfacher. Wir haben eine Webseite über die man die Anfragen stellen kann und die diese Fragen und Antworten auch veröffentlicht. Das sieht so aus. Hier unten haben wir die gerade erfolgreichen und abgelehnten Anfragen. Die aktuellen dazu, hier eine aus Hamburg. Hier eine aus NRW. Jetzt gucken wir mal eine Liste dieser Anfragen, hier kann man filtern nach Erfolgreich oder anderen Zuständen, nach Bund, Berlin oder Hamburg Hier die ganzen Hamburg-Anfragen. Man kann auch Anfragen stellen. Das sollten wir gleich mal machen, um euch zu zeigen dass es wirklich nicht schwer ist. Die erste Frage, wenn man so eine Anfrage stellen will was möchte überhaupt wissen? Ich hab ein paar seriöse Nachrichtenseiten mal aufgemacht. Spiegel Online, Zeit, Fefe Tagesschau ist mir letztens aufgefallen: Herr Rösler will Staatsbeteiligung versilbern. Der Staat muss sich aus Wirtschaftsunternehmen und Finanzinstituten zurückziehen, zitiert die Welt aus einem Positionspapier des Ministeriums. Das finde ich am besten, wenn Journalisten aus Positionspapieren zitieren. aber die selber nicht veröffentlichen. Dann bleibt es am einfachen Bürger hängen, sich was auszudenken. Oder wir können dieses Papier einfach mal anfragen. Der Rösler ist also im Wirtschaftsministerium, dann gehen wir hier mal zurück und suchen dann haben wir hier das Minsiterium und dann hier eine Anti-Troll-Frage und das heißt was wollen wir, das ganze hieß Das Positionspapier zum Verkauf von Staatbeteiligungen. Das schreiben wir einfach hier rein. Bitte senden Sie mir folgendes zu, das Positionspapier zum Verkauf von Staatbeteiligungen sishe - und dann der Tagesschau-Link. damit klar, ist dass ich das Aktuelle meine. Warum will ich das persönlich wissen? Privatisierung, das ist immer gut gelaufen, aber ich will trotzden schauen, was sich Herr Rösler dabei denkt. Soll öffentlich sein, prüfen, absenden. Damit habe ich dann auch meine Informationsfreiheitsanfrage gestellt. Sie ist jetzt online. Die ist jetzt online schon verfügbar. Ich werde jetzt hoffentlich in einem Monat eine Antwort erhalten. So einfach kann es sein eine Anfrage zu stellen. Ihr könnt das auch. Jetzt haben wir ein paar Statistiken. Das Projekt läuft seit dem 01.08.2011. Zwei interessante Fakten werde ich gleich erzählen 2012 sind wir erstmals ein ganzes Jahr mitgelaufen und haben insgesamt 2311 Anfragen gehabt. Zum Vergleich die Bundesstatistik sieht für 2011 3280 Anfragen. Das heißt, wir haben schon 2/3 der Bundesanfragen von 2011 über frag-den-staat abgedeckt ich bin guten Mutes, dass wir das noch toppen. Fast die Hälfte der Anfragen von 2012 sind erfolgreich, 20% teilsweise. Das heißt, wenn man eine Anfrage stellt, bekommt man auch oft eine Antwort die genügestellend ist. Nur 60% werden abgelehnt bei 13% ist die Information nicht vorhanden Die Top-Behörde ist der Bundestag Hier hab ich eine bunte Grafik gemacht damit ihr wieder aufwacht. Das ist einfache so'ne Art Cloud-Wolke aller Ausnahmen die gelten können. Größtenteils nachteilige Auswirkungen die verhindert werden sollen Beziehungen, Vertraulichkeit und Sicherheit ganz wichtig sind die Top-Gründe für die Verweigerung des Zugangs 1. Das Gesetz ist nicht anwendbar Das Gesetz trifft für die Anfrage nicht zu oder die Information ist schon öffentlich Dann Schutz von geistigem Eigentum und Geschäftsgeheimnissen ist die Lieblingsausrede momentan also die Ausnahme die am häufigsten benutzt wird. Schutz vor nachteiligen Auswirkungen auf internationale Beziehungen Über nach Israel geschickte U-Boote bekommt man nichts nur den Hinweis auf diese Ausnahme Internationale Beziehungen müssen da geschützt werden, und dann noch behördliche Entsscheidungsprozesse und personenbezogene Daten. Noch eine schöne Grafik, die Entwicklung 2012. Da ist offensichtlich irgendwas passiert. Auf zwei Events wollen wir genauer eingehen. Das erste sind Gutachten des Bundestags. Der erstellt über den wissenschaftlichen Dienst Gutachten für die Abgeordneten Ein Teil diese Gutachten sind öffentlichen, aber ein Teil auch nicht. Wenn man diese Gutachten anfragen will was eigentlich unser Recht sein sollte schließlich entscheiden die Abgeordneten anhand der Gutachten, da sollte man ja mal reingucken ob alles in Ordnung ist aber wenn man so eine Anfrage stellt, dann hört man vom Bundestag 1. dass der wiss. Dienst nicht unter das Informatiosnfreiheitsgesetz fällt. Er nimmt sich da aus. Das wurde gerichtlich auch schon geklärt. dass er eigentlich doch drunter fällt. Aber die finale Entscheidung dazu steht noch aus. 2. dass das Urheberrecht gilt. Wir können das nicht zusenden wegen dem Urheberrecht. An dem Gutachten hat jemand ein Urheberrecht und wenn wir es versenden dann können Sie das ja veröffentlichen und dann ist das Veröffentlichungsrecht nicht mehr gegeben. Na gut, dann veröffentlichen wir es halt nicht. Wir haben z.B. das Gutachten zur Abgeordnetenkorruption dan erhalten, da stand aber drin, im Anschreiben, dass das übersandte Gutachten, nicht die Befugnis der Verbreitung enthält Die unerlaubte Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des wiss. Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und wird sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt. Da habe ich es eben nicht veröffentlicht. Ich habe es aber bekommen. Das ist jedermanns Recht, jeder kann das anfragen. Da dachte ich mir das kann man noch einfacher machen als immer diesen Text zu schreiben Da habe ich einen Button auf die Webseite gesetzt und jeder musste nur einmal draufklicken und hat diese Anfrage auch gestellt. Bisher 756 weitere Personen haben das gemacht. das heißt, der Bundestag muss 756 Anträge abarbeiten. Und das nur, weil er nicht gewillt war, das Gutachten freizugeben. Er will es immer noch nicht veröffentlichen. Die haben wohl inzwischen eine Halbtagsstelle die diese Anfragen abarbeitet. Mittlerweile hat auch netzpolitik.org diese Sache mal online gestellt Da wurde sofort gedroht. Jetzt überlegt sich der Bundestag weitere rechtliche Schritte. Das gleiche ist passiert mit der Ackermann- Geburtagsdinner-Anfrage In 2008 hat der seinen 60. Geburtstag und Frau Merkel hat ihn ins Kanzleramt eingeladen, mit reichlich Prominenz. Da gab es ein Abendessen und Thilo Bode von Foodwatch hat die Dokumente dazu angefragt, also was wurde gegessen, wie war die Sitzordnung, was stand in der Rede, und das sieht etwa so aus, das musste vor Gericht erst durchgeklagt werden, bekam aber Recht, die Dokumente mussten mit kleinen Schwärzungen veröffentlicht werden das ist z.B. die Küchenrechnung, die Sitzordnung, man sieht Herr Prof. Sauer ist nicht gekommen, ansonsten nett anzusehen. Das Problem ist, hier steht wieder drin dass der Veröffentlichung nicht zugestimmt wird. Da habe ich wieder einen Button auf die Webseite gesetzt. Diesmal haben 842 auf den Button geklickt. Diesmal hat das Bundeskanzleramt nachgegeben und eingesehen, dass es keinen Sinn mehr hat sie strichen also diesen Absatz aus dem Anschreiben. Ich hatte inzwischen den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar angerufen, also nicht per Telefon, sondern ich hab um Vermittlung gebeten, und er hat auch direkt zugestimmt, dass es nicht sein kann, wenn ein Gericht solche Dokumente freigibt, dass man die dann nicht veröffentlichen kann. Dabei ist definitiv ichtig, wenn wir einen Diskurs haben wollen, kann es ja nicht sein, dass wir das Dokumnt nicht im Internet öffentlich hintun und drüber reden können, sondern dass jeder sich selber darum bemühen muss, Zugang zu den Dokumenten zu erhalten. Das ist übrigens das Gesellschaftsspiel, das Freitags dann auf der Tischrunde gemacht wurde. Ein Würfelspiel, bei einer 5 landet man auf dem Platz von Frau Merkel oder so Fand ich ganz gelungen aus den Dokumenten der Informationsfreiheit mal ein Spiel zu machen. Jetzt möchte ich 3 Ablehnungen vorstellen. Quasi die Top-3-Ablehnungen von 2012 Die erste ist: Vorkehrungen für den 21.12.2012 Ist ja auch wichtig. In den letzten Tagen vor Weihnachten hatte frag-den-staat den meisten Traffic über diese Anfrage. Da hat jemand gefragt, Da ich Angst vor dem Weltuntergang habe, möchte ich Sie bitten, mir alle verfügbaren Daten über eine mögliche Evakuierung ganzer Städte oder Regionen zur Verüfgung zu stellen, damit ich für den Tag X gewappnet bin. Einer muss es ja fragen. Das wurde an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gestellt. Problem nur, da schlägt der Föderalismus zu. Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz einschließlich der Evakuierung liegen auf Länderebene. Aber alleine diese föderale Bürokratie wenn ich das so lese, fühle ich wieder beruhigt, die zweite Sache Mehrländerbehörde NDR. Wir sind ja hier in Hamburg und der NDR sitzt in Hamburg. Hamburg hat seit Kurzem ein gutes Transparenzgesetz und der NDR ist gehört nicht nur Hamburg, sondern per Staatsvertrag auch Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen also insgesamt vier Bundesländern. da ist jetzt die Frage, wenn man eine Anfrage an den NDR stellt, wer ist zuständig? Da der Sitz in Hamburg ist, wurde eine Anfrage nach dem hamburgischen Transparenzgesetz gestellt. Die Anwort des NDR war verwirrend, und zwar gibt es im Staatsvertrag eine Rechtsaufsichtsrotation. Das heißt, abwechselnd sind die Bundesländer zuständig. Folgerichtig führen die Regierungen dieser Länder die Rechtsaufsicht über den NDR im Wechsel von jeweils 18 Monaten. Also, wenn man genau hinguckt dann ist der NDR nur alle 54 Monate für 18 Monate unter dem hamburgischen Transparenzgesetz anfragbar und das nächstemal im Januar 2015. Das ist sehr schade. Wie ein Meteoritenschauer, da muss man seine Anfragen genau abpassen. Ich hab mir einen Wecker gestellt. Den Januar 2015 verpasse ich nicht. Dann natürlich die Teilnehmenden bei den ACTA-Verhandlungen. Matthias Schindler hatte angefragt, wer denn eigentlich bei den ACTA-Verhandlungen von deutscher Seite aus an den Verhandlungstischen saß. Das könnten ja Lobbyisten gewesen sein. Leihbeamte die vielleicht gar nicht Interessen der BRD vertreten. Es ist wichtig zu erfahren wer das ist. Und normalerweise sind Name und Dienstgrad und Büroanschrift nicht vom Datenschutz behaftet. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht extra vor, dass solche Daten herausagegeben werden können. Allerdings wird abgelehnt, wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Denn in einzelnen Internetforen und Blogs und in Videos sowie den dazugehörigen Kommentaren wird zum Teil eine emotionale Diskussion geführt bei der auch ehrverletztende Äußerungen und Drohungen gegen an ACTA beteiligte Personen ausgesprochen werden. Es scheint hinreichend möglich, dass diese Personen persönlich bedrängt werden. Im Klartext: der Internet-Mob kommt! Da haben Leute im Internet was geschrieben und das ist Grund genug für das Justizministerium eine solche Anfrage abzulehnen. Gefährdung der öffentlchen Sicherheit. Dagegen wird auch gerade geklagt. Jedenfalls wurde Widerspruch eingelegt. Der Falls ist noch am Laufen. Mittlerweile ist ACTA vom Tisch, aber es wäre trotzdem interessant zu erfahren, wer da tatsächlich in den Verhandlungsrunden dabei war. Nun zur Lage der Information. Die Lage der Information in Deutschland ist nicht so schön. Das ist was ich das Amtsverschwiegenheitsmonster nenne. Da oben ist ein Auge und so. Aber wenn man genau hinguckt sind das eigentlich Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachen. Wir sind in guter Gesellschhaft in Europa, die Länder um uns herum haben größtenteils Informationsfreiheitsgesetze. Schweden seit 1766. Das erste dann in Brandenburg, 1998. Auf Bundesebene seit 2006. Aber es gibt immer noch 5 Bundesländer die keine Informationsfreiheitsgesetze haben. Was bedeutet, dass wir da an amtliche Informationen de facto nicht herankommen. Österreich hat auch kein richtiges, Luxemburg auch nicht. Aber wir müssen in Deutschland dringend was tun, gerade Baden-Württemberg, was gerade grün-rot regiert ist und eigentlich der Informationsfreiheit wohlgesonnen ist, muss 2013 eines einführen. Am besten was Besseres als Thüringen. Es besteht dringend Reformbedarf. Die ganzen Ausnahmen, gerade die Betriebsgeheimnisse sind nicht abwägbar gegen das öffentliche Interesse an der Information. Das liegt auch am Grundgesetz, das letztlich den Datenschutz vor die Informationsfreiheit tut. Da haben sich Experten mal Gedanken gemacht und die Grünen haben eine Grundgesetzänderung eingebracht die die Informationsfreiheit im Grundgesetz festschreibt. Das ist gar kein symbolischer Akt, sondern eine rechtliche Sache die getan werden muss. damit man in höhren Instanzen gegen diese Geschäfts- und Betriebsheimnisse ankommen kann. Weil die wiegen als Grundrecht mehr als die Informationsfreiheit und deswegen brauchen wir Informationsfreiheit im Grundgesetz. Die Grünen hatten nicht so viel Erfolg bei der aktuellen Regierung. Aber vielleicht kommt da noch was. Es muss auch eine Verwaltungsreform geben. Man kann ja Gesetze ändern, aber letztlich müssen die Behörden selber sehen, dass offenes Regierungshandeln gefragt ist. Da muss von oben Druck kommen, dass letztlich die Behörden sich weiter öffnen. OpenData vs. Informationsfreiheitsgesetz. Open Data ist ja gerade in alle Munde, also offene Daten auf Portalen der Regierung. Die Regierung wird 2013 ein Portal herausbringen. Allerdings nicht alle dieser Datensätze werden richtig open sein im Sinne der Open-Definition, dass die Nachnutzung möglich ist. Dennoch ist ein Datenportal eine gute Idee. Allerdings ist alles auf frewilliger Basis. Die Regierung wurde nicht gezwungen, das ist definitv zu begrüßen. Allerdings versucht sich die Regierung sich darauf zu versteifen, sie brauche jetzt keine Informationsfreiheit mehr. Wir habe ein Bisschen OpenData gemacht, warum sollten wir jetzt noch ein Gesetz haben, das Bürgern das Recht auf Information gibt? Und da ist definitiv etwas falsch. Denn natürlich gibt die Regierung nur das heraus, was ihr opportun ist. Wo kein Zündstoff dahinter steckt. Das Informationsfreiheitsgetz ermöglicht es uns, gerade die Informationen herauszufinden, die uns am Herzen liegen. Wo der Zündstoff genau ist. Deswegen darf diese OpenData-Diskussion nicht überhandnehmen gegenüber dem Informationsfreiheitgesetz. Die aktuelle Regierung hat das Informationsfreiheitgesetz evaluieren lassen vom Speyer-Institut und da wurde auch fiel Reformbedarf angemerkt. Viele Dinge müssen auf den aktuellsten Stand gebracht werden. Und das ist bisher nicht passiert. Stattdessen konzentriert sich die Regierung auf OpenData, was nicht schlecht ist, aber nur ein Teil der Medaille. Ein gutes Beispiel dafür ist, der Bundeshaushalt den Lindenberg mal für das Projekt Offener Haushalt angefragt hat. Er liegt im XML-Format, also als Datensatz vor, wird aber nur herausgegeben als HTML oder PDF. Und nicht vollständig, nur in aggregierter Form. Wir wollen natürlich Zugriff auf die Rohdaten des Haushalts. Wir wollen genau wissen, welche Stellen wie verplant sind. Da wurde diese Anfrage gestellt und abgelehnt. Weil Rohdaten und XML ein Entwurf sind. Und somit nicht ein amtliches Dokument. Plus andere Ausreden. Da zeigt sich, wo das Ende von OpenData ist. wenn selbstverständliche Daten nicht herausgegeben werden. Die Nachnutzung. Wir hatten das ja bei den Bundestagsgutachten gesehen letztlich muss man das im Hinterkopf haben, wenn die Nachnutzung nicht geregelt wird, passieren so Sachen wie mit einem Klick doch noch anfragen, niemand darf es veröffentlichen, was ja absoluter Unsinn ist. Das Internet ist halt, das geht gar nicht anders, wenn man etwas mit jemandem teilen will, dann ist das ja schon eine Veröffentlichung. Da muss von Anfang an die Nachnutzung geregelt sein. Eigentlich ist der Gedanke hinter dem Informationsfreiheitsgesetz, dass die Information die man anfragt, amtliche Werte größtenteils, weiter verwendet werden können. Aber wir sind auf ein Problem gestoßen und das muss anders geregelt werden. Das Netz kann Piraterie ganz gut, auch bei solchen Dokumenten, die werden dann mal eben irgendwo online gestellt. Die Nachnutzung kann man nicht mehr verhindern. Gebühren. Eine Informationsfreiheitsanfrage kann bis zu 500 Euro kosten. Das schreckt einige ab. Viele Behörden senden direkt auf die Anfrage einen automatischen Formbrief, dass die Anfrage bis zu 500 Euro kostet und ob man sie zurückziehen möchte. Das ist natürlich nur eine Drohgebärde, letztlich kosten die meisten Anfragen gar nichts. Das ist auch eine sehr gute Eigenschaft. Gebühren schreckne den Bürger nur ab. Aber letztlich sind wir ein Stückchen weiter. Bei der ACTA-Anfrage war nämlich noch ein Teil dabei, bei dem Matthias Schindler sehr viel wissen wollte. "Schicken Sie mir alle Dokumente zu ACTA". Das erzeugt viel Aufwand kann kann tatsächlich 500 Euro kosten, was dann auch legitim ist. 500 kann eine Person etwas abschrecken, aber wenn sich das Internet mal hinsetzt und ein Wochende crowdfunded, da kamen hier einmal 7000 Euro zusammen und damit kann man nicht nur die 500 Euro bezahlen, damit kann man auch einen Widerspruch finanzieren, oder auch eine Klage. Das heißt, Gebühren sind auch keine Abschreckung mehr für wirklich interessante Information. Der Staat hat zwar einige Asse im Ärmel, wenn z.B. eine Anfrage mehrere Sachen enthält, dann kam es auch schon vor, dass eine Anfrage in mehrere gesplittet wurde, dann kostete jede 500 Euro, insgesamt dann 5000. Aber letztlich lassen sich Kosten im Internet nicht mehr so als Druckmittel, als Mauer einführen. Weil wir können halt sehr schnell sowas crowdfunden, wenn jeder nur 5 Euro gibt, dann brauchen wir nur 100 Leute. Gerichtsentscheidungen. Da gab es jetzt vor Kurzem erst die Entscheidung, dass die Prüfberichte des Rechnungshofes veröffentlicht werden müssen. Das ist eine sehr gute Entscheidung. Gerade die Rechnugshöfe waren immer sehr zurückhaltend. Gerichtsentscheidungen sind eine der vielen Sachen die Informationsfreiheit wirklich voran treiben. Es ist nicht die Politik die aktiv Verbesserungen macht, sondern einzelne Bürger die kämpfen für ihre Recht auf Informationsfreiheit und auch klagen unnd meistens auch gewinnen. In Deutschland wurde die Informationsfreiheit von Gerichten stark verteidigt und man ganz gute Chancen wenn man die Anfrage einigermaßen realistisch gestellt hat. Das heißt, Gerichtsentscheidungen sind sehr wichtig. Denn sobald ein Gericht entscheidet, dass ein Dokument veröffentlicht werden muss, heißt das auch, dass alle anderen Arten dieses Dokuments bei der Behörde öffentlich werden. Wir erwarten 2013 eine Entscheidung, dass der Bundestag tatsächlich die Dokumente des wissenschaftlichen Dienstes veröffentlichen muss. Er produziert bis zu 3000 im Jahr. Da freue ich mich schon drauf, dass wir dann eine kleine öffentliche Bibliothek aufbauen von diesen Dokumeten. Ich hoffe, der Bundestag lässt sich überzeugen, sich das nicht einzeln zuschicken zu lassen sondern selbst mitzuhelfen das zu veröffentlichen. Dann das hamburgische Transparenzgesetz. Das war der größte Schritt für die Informationsfreiheit in den letzten 6 Jahren. Da kann man mal Appluas gegen für alle daran beteiligt waren. Denn das hamburgische Transparenzgesetz kehrt das Ganze um. Jetzt müssen Verträge von Anfang an veröffentlicht werden. Es gibt ein Transparenzregister, in das Dokumente iengetragen werde müssen. Das kommt zwar erst in zwei Jahren, aber es wird kommen. Und das dreht halt Pull in Push um. Es erweitert die Rechte, es wägt gegen die Geschäftsgeheimnisse ab. Daseinsvorsorgeverträge müssen veröffentlicht werden. Es ist ein ziemlich gut gemachtes Gesetz. Allerdings kam es tatsächlich aus dem Volk heraus. Es war eine Volksinitiative Der Impuls kam aus dem Vok und das war sehr gut so. Hätte die Politik da einen Impuls gegeben, man kann es in Thüringen sehen, da läuft das Informationsfreiheitsgesetz gerade aus und es muss ein neues her. Der erste Entwurf ist mit den Worten von David Schraven eine Erfindung aus der Hölle. Und zwar insofern, dass kommerzielle Nutzung der Information verboten ist, was aber den gesamten Journalismus ausschließt. Natürlich muss der Journalismus mit diesen Informationen arbeiten können. Hamburgisches Transparenzgesetz - sehr gute Sache! Jedes Transparenzgesetz das noch kommen wird muss sich an diesem messen. Da guck ich auch auf Baden-Württemberg, wenn die grün-rote Regierung da etwas baut, dann muss das mindestens das hamburgische Niveau erreichen. Das hier ist der IFG-Trend von 2006 bis 2011, die offiziellen Zahlen aus dem Bundesinnenministerium. 2006 gab es mehr, weil es da erst eingeführt wurde, danach flaut das Interesse etwas ab. 2010 gab es dann wieder etwas mehr. 2011 hat es sich verdoppelt. Das ist eine coole Sache. Ich kann einen exponentiellen Trend erkennen. Wenn wir jetzt 2012 gucken, werden es bestimmt 6000. Es werden auf jeden Fall 6000, wenn jeder hier im Saal eine Informationsfreiheitsanfrage stellt. denn im Vergleich: 2011 hatte Großbritannien 47000 Anfragen auf 63 Mio. Bewohner. Da muss man sich fragen: Was ist denn hier los? Großbritannien hat 18 mal mehr Anfragen pro Bewohner. Also vielleicht ist das einfach die deutsche Mentalität. Informationsfreiheit, ist das ein Selbstzweck? Wir haben z.B. die Ackermann-Dokumente gesehen. Okay, jetzt weiß ich, er saß gegenüber von Frau Merkel. Hilft mir das jetzt irgendwie weiter? Thilo Bode von Foodwatch, der das angefragt hatte, dem hat das sicherlich weitergeholfen. Er hatte eine Kampagne gegen den Ackermann, glaube ich. Aber die Informationen die man befreit sind dazu da, die Asymmetrie zwischen Bürger und Staat zu verringern. Die ist natürlich immer gegeben, der Staat weiß immer etwas mehr als der Bürger. Aber per Informationsfreiheit kann man diese Asymmetrie etwas verringern und dem Bürger mehr Information an die Hand geben, um bessere Entscheidungen zu fällen. Zum Beispiel bei Wahlen. Für mich gehen Informationsfreiheit und Wahlen Hand in Hand. Wenn man nicht weiß, was der Staat tut, sondern aus nur aus Pressemitteilungen erfährt, dann kann man keine gute Entscheidung an der Wahlurne treffen. Dazu bedarf es der Informationsfreiheit. Natürlich ist auch die Korruptionsbekämpfung im Raum, aber da bin ich etwas skeptisch. Natürlich kann man keine Anfrage stellen: Bitte schicken Sie mir eine Liste der korrupten Beamten bei Ihnen. Aber durch kontiniuerliches Nachfragen von bestimmten Informationen, bin ich mir sicher, dass man korruptes Verhalten eindämmen kann. Wenn eine Behörde merkt, dass sie regelmäßig Information zu einem bestimmten Thema liefern muss, dann achtet sie darauf, dass sie entweder ihr korruptes Verhalten sehr verbirgt oder aber, dass sie wirklich transparenter arbeitet und dass sie vielleicht irgendwann Information selbständig veröffentlich. Da hab ich noch ein Projekt am Start das ich demnächst hoffenltich launchen werden, um kontiniuerlich Informationsfreiheitsanfragen an bestimme Behörden zu bestimmten Themen zu stellen. Informationsfreiheit und Journalismus. ich hatte es ja vorhin schon erwähnt, da hatte jetzt irgendwie die Welt oder so ein Positionspapier gehabt, aber es wird nicht veröffentlicht. Journalismus ist da irgendwie noch weiter zurück. Informationsfreiheit wird zwar sehr intensiv genutzt, aber wenn man sich Journalistenschüler anguckt, die wissen oft nicht, was Informtionsfreiheit ist. Wobei ich mich immer frage: Ihr seid Journalisten, eure Aufgabe ist Informationen zu beschaffen, aber ihr kennt euch mit diesem Gesetz nicht aus - was läuft da schief? Aber wir versuchen das jetzt zu beheben. Wir versuchen die Anfragen die auf frag-den-staat aufschlagen und beantwortet werden und auch Ergebnisse liefern genauer anzuschauen und journalistisch aufzuarbeiten. Die publizieren wir dann zusammen auf dem Zeit-Online OpenData-Blog. Hoffentlich bringt das was und zeigt ein Bisschen, dass Informationsfreiheit für Journalisten definitv eine gute Sache ist, dass sie es auf jeden Fall mehr ausprobieren sollten. Dann die Hacker-Ethik. Private Daten schützen, öffentliche Daten nützen. Oder umgekehrt. Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen. Wir haben hier dieses Buch z.B. von Julian Assange, "Cypherpunk". Wir sollten kryptografish aufrüsten. Der Staat überwacht alles, wir sollten Kryptografie nutzen. Um unsere Anonymität zu bewahren. Um unsere Kommunikation vor fremder Einsicht zu schützen. Aber vergesst diesen zweiten Part nicht. Öffentliche Daten nützen. Wir können natürlich sehr viel besser als Deutsche diesen Datenschutz betreiben, unsere eigenen Daten zu schützen. Aber wir müssen diese öffentlichen Daten auch nützen, sonst verlieren wir auf der anderen Seite komplett. Wir können uns total abschachteln und als Hacker-Gemeinde unseren Kryptokram machen, aber das hilft auf Dauer nicht, denn der Rest der Bevölkerung kommt mit dem Kryptokram vielleicht nicht so klar. Und da müssen wir sie unterstützen, und zwar durch das Nützen öffentlicher Daten, durch das Stellen von Informationsfreiheitsanfragen. Weil nur damit letztlich kommen wir in einer besseren Demokratie an. Vielen Dank! [Langer Applaus] So, dann wären wir jetzt bei den Fragen. An zwei Punkten würde ich nochmal Nachdenken empfehlen. Also ich werde morgen Abend in meinem Vortrag beispielsweise, du hast Korruption angesprochen, mal rausarbeiten wo Staat und Wirtschaft zusammenarbeiten in der Abwehr von Anfragen. Das ist ja eine spannende Geschichte. Die Verwaltung hasst ja Informationsfreiheit, sie widerspricht ihrem Verständnis. Die Wirtschaft will nichts rausgeben, Beispiel Geschäftsgeheimnisse, wo man dann wirklich auch zugeschoben hat. Wenn Sie uns jetzt schreiben, dass ... dann können wir so antworten und den Dings ablehnen. Da gibts auch ein paar ganz interessante Dinge. Gar keine Korruption, sondern nur einfach das entschiedene Dagegenhalten. Zweiter Punkt wo ich deinen Optimismus nicht ganz teile, sind die Gerichtsentscheidungen. Die Gerichtsentscheidungen die wir haben sind 50% zugunsten der Kläger ausgegangen. Das ist die gute Nachricht. Das Glas ist halb voll. Aber diese 50% zeigen natürlich auch, 50% der Anträge der Anträge der Bürger sind zu Unrecht abgelehnt worden. Man müsse jetzt nur noch gewichten, was war das. Das Verwaltungsgericht Berlin hat abgelehnt: Einsicht in die 17000 Seiten des Mautvertrages. Wegen Geschäftsgeheimnis unter anderem. Umgekehrt hat dasselbe Verwaltungsgericht gesagt: Aber ihr dürft nachgucken, welche Kugelschreiber die Abgeordneten bestellt haben. Das war ein wichtiger Punkt damals. Kurz vor Jahresende haben alle ihre Füllfederhalter gekauft. Ist sicher spannend, aber ich denke, die Gewichtung eines Milliardenprojektes wo eine Lizenz zum Gelddrucken erteilt worden ist, im Vergleich zu dem, dass sich ein paar Abgeordete Kugelschreiben besorgt haben, ist keine Relation. Deswegen sollten wir die Rechtsprechung auch noch überprüfen. Da teile ich deinen Optimismus nicht ganz so doll. Weils ja eine Frage sein soll: Worauf gründest du deinen Optimismus? Also, mein Optimismus ist natürlich auch ein kleiner Selbstzweck. Ich betreibe diese Seite, damit Leute darüber Anfrage stellen. Und wenn ich jetzt hier sage, das funktioniert eh alles nicht, kommt ja keiner. Aber es fuktioniert offenbar in 50% der Fälle, wenn man klagt. Und da bin ich auch weiter optimistisch, dass das besser wird. Ich glaube, sobald wir einen Regierungswechsel haben, kriegen wir vielleicht ein paar bessere Informationsfreiheitsgesetze. Auf Bundesebene zum Beispiel. Ich bin nicht der Meinung, dass es schlechter wird. Es kann ja eigentlich nur besser werden. [Applaus] Klatschen für Optimismus! Haben wir noch Fragen aus dem Internet? Ja, wir habne noch eine Frage, und zwar: Gibt es EU-Richtlinien für die Einführung des IFG? Es gibt EU-Richtlinien für sowas. Deswegen hat der Bund sich so gedrängt gefühlt das umzusetzen. Aber Herr Tauss weiß das sicherlich besser, der war nämlich dabei und hat das selber umgesetzt. Im Umweltbereich! Im Umweltbereich, aber das war ja schon in den 90ern. Ja natürlich, ja ich bin ja ein alter Mann. In der Tat hat sich nicht viel getan. Ich kann nur das positive Beispiel nennen. Es gib aber auch eine EU-Direktive mit der man EU-Informationen anfragen. da gibts auch eine nette Seite ask-eu.org, falls man da Informationen anfragen will, einfach dahin gehen. Gut, dann haben wir noch eine Frage an Mikro 3, bitte. Ich wollte fragen wie das aussieht mit Informationen die z.B. von irgendwelchen Fraktionen angestellt wurden und dann abgelehnt bzw. nur unter Sicherheitsvorkehrungen zugänglich gemacht werden. Im Sicherheitszentrum vom Bundestag oder wie es genau heißt. Ob man die auch iregendwie freikämpfen kann. Also die kann man auf jeden Fall nicht freikämpfen. Das ist halt ein Recht der Abgeordneten, sowas zu sehen. Dabei handelt es sich wahrscheinlich auch um kleine Anfragen oder andere Anfragen von Abgeordneten das hat leider nichts mit Informationsfreiheit zu tun. Abgeordnete haben quasi genaue Regeln nach denen sie Informationen anfragen können. Die sind dem einzelnen, einfachen Bürger nicht eröffnet. Was umstritten sein kann. Vielleicht sollten wir auch da mehr reinschauen dürfen. Gerade was im Geheimschutzraum im Parlament, das klingt ja immer sehr seltsam, aber das ist auch ein größeres Stück Arbeit sowas zu ändern. Gut, haben wir noch eine Frage aus dem Internet? Nein, aktuell nicht. Dann machen wir weiter mit Mikro 1. Ich hab eine kleine technische Frage. Wie werden die Anfragen überhaupt an die einzelnen Behörden gestellt. Werden die eingescannt und gefaxt oder per E-Mail oder wie läuft das eigentlich? Per E-Mail. Wir machen uns da nicht groß die Mühe. Da hat sich auch bisher noch niemand beklagt. Wir schicken halt in manchen Jurisdiktionen, auf Bundesebene z.B., die Postadresse des Nutzers mit, damit die Behörde, die meisten wollen nicht per E-Mail antworten, schicken dann eben einen Brief. Da ist der Nutzer dann verantwortlich, das einzuscannen und hochzuladen. Aber z.B. in NRW und Hamburg schicken wir die Postadresse schon gar nicht mehr mit, um die Behörde zu zwingen per E-Mail zu antworten. Allerdings ist das für die Behörde ein sehr komischer Zustand. Versteht die nicht - frag-den-staat, was ist das, machen die das direkt öffentlich? Wir müsse halt immer erklären, wir agieren als E-Mail-Anbieter. Sie könnten auch an hotmail.com schicken und der Nutzer könnte es auf sein Blog stellen. Wir vereinfachen halt den Prozess, man schickts an @frag-de-staat.de, es landet online ist quasi das Gleiche under Nutzer hat quasi seine Zustimmung gegeben daduch dass er den Service nutzt. Das muss man den Behörden immer mal klarmachen. Ansonsten akzeptieren die E-Mail eigetlich ganz gut. Hat sonst noch jemand Fragen? Ich ab noch eine Frage aus dem IRC. Gibt es außer Gesetzen, Informationen zur Verfügung zu stellen, auch Vorschriften die eine verständliche, übersichtliche Darstellung verlangen? Kannst du nochmal wiederholen, bitte? Eine verständliche, übersichtliche Darstellung dieser Information verlangen? Also, es gibt in den Informationsfreiheitsgesetzen immer sowas, dass der Aktenplan doch veröffetlicht werden woll. Stichwort "soll". Da hält sich dann keine Behörde dran. Das hat auch, glaub ich, Herr Simon Weiß in Berlin mal ausprobiert. Er hat versicht Aktenpläne zu besorgen. Hat keine gefunden in Berlin. Das ist ein Problem, letztlich weiß der Bürger gar nicht, wonach er anfragen soll. Was ist ein Aktenplan? Ein Aktenplan, der besteht aus einem Verzeichnis, wie die Informationen in der Behörde sortiert sind. Da kann man halt genau nachgucken, was die Behörde überhaupt da hat. Dann kna man sagen, ich möchte das haben, dann kann es ggf. bekommen. Aber die Aktenpläne sind halt größtenteils nicht vorhanden. Man muss aus der Presse erfahren, dass sowas da sein könnte. Oder sich überlegen, dass sowas vorliegen muss. Es ist wirklich ein Problem, das nicht zu wissen. Man kann halt nur Sachen anfragen, die tatsächlich vorliegen. Die Behörde nicht verpflichtet, extra eine Information zu erschaffen. Man kann nicht sagen, bitte erstellen Sie mir einen Bericht. Sonden halt nur, wenn dieser Bericht existiert, schicken Sie ihn mir zu. Damit hatten wir auch schon einige Probleme, z.B. dass wir gesagt hatten, wir hätten gern eine Liste von allen Dokumeten. Und dann hieß es die Liste liegt leider nicht vor. Wir haben die ganzen Dokumetnen, aber niemand weiß, wo die genau liegen oder ob es davon eine Liste gibt. Ist uns alles schon passiert, aber da muss man drauf beharren und genauer nachhaken, wenn der Aktenplan nicht da ist, muss man halt drauf beharren, dass eine Auflistung verfügbar sein muss. Gut, die linke Seite hat jetzt auch Fragen. Eine konkrete Frage. Ich hab von einer Landesstatistikbehörde eine Antwort bekommen im Rahmen eines Auskunftersuchens, das ist eine sehr ausführliche Antwort, geh sehr ins Detail und endet mit Vermerk, dass sie mir verbietet, diese zu veröffentlichen, und verweist auf das Urheberrecht. Ich weiß nicht, ob du das in der Pauschalität beantworten kannst, aber ist sowas tragbar? Es ist ja eine Art Gutachten. Ich seh eine gewisse Parallelität zu dem was du eben aus dem Bundestag berichtet hast und aus meinem Bauchgefühl heraus würde ich sagen, das sind Sachinformationen da sind keine persönlichen Daten drin, und wenn, kann ich sie schwärzen, wenn sie mich betreffen. Warum nicht veröffentlichen. Welches Land war das? Niedersachen. Ja, das hat man halt keine Informationsfreiheit, worauf man sich berufen könnte. Allerdings, amtliche Werke unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz. Paragraf 5, weiß nicht genau. Und deswegen kann man versuchen, zu sagen, das ist jetzt ein amtliches Werk, das hat eine Behörde erstellt, ich würde es mal probieren! Das Veröffentlichen, vielleicht kann man das auch irgendwie irgendwohin stellen und keiner weiß, wie es dahin gekommen ist. Gut, dann hier noch diese Frage. Hallo, Thomas von Open Knowledge Foundation Österreich. Noch eine Anmerkung oder ein Trick. Bzgl. Antworten von staatl. Stellen auf Informationsfreiheitsanfragen. Bei uns ist es zumindest so, dass nach Verwaltungsgesetzbuch es so sein muss, dass Menschen mit Sehbehinderungen oder sonstigen Einschränkungen diese behördlichen Dokumente auch lesen oder verstehen können müssen. Das heißt, das so ein Weg, wie man hier auch OpenData in die Anfragen rein bekommt. Weils dann natürlich ein Problem gibt, wenn ich wirklich nur einen eingescannen Ausdruck von einer Excel-Liste hab. Das hatten wir uns wirklich mal überlegt. Auf dem letzten Congress kam direkt danach ein Blinder zu mir und sagte, hier gibts das Behinderten-Gleichstellungsgesetz. Das besagt, amtliche Informationen müssen auch für Sehbehinderte verfügbar sein. Problem ist nur, die Behörde entscheidet in Deutschland, wie. Das heißt, im Zweifelsfall kriegt man Braille zugesendet und dann ist man auch nicht wesentlich weiter. Aber wir hatten auch wirklich überlegt, so einen Satz in den Anfragetext reinzuschreiben: Nach Gleichstellungsgesetz schicken Sie es bitte maschienenlesbar zu. Uns war nicht klar, ob jeder Anfragesteller dann automatsich blind sein muss, oder ob man das von einem Blinden der alle Fragen stellt macht, wir haben versucht, da einen kleinen Hack einzubauen, aber sind da noch nicht weiter gekommen. Aber vielleicht sollten wir das auf jeden Fall weiter verfolgen. Übrigens, frag-den-staat.at steht in den Startlöchern. Das ist auch eine Sache die wir nochmal auf den Weg bringen wollten. Gut, ist das Internet noch zu sprechen? Das Internet hat sich leergefragt, dann die 2 bitte. Du betreibst die Seite ja nicht selbst, sondern eine Foundation. Finanziert sich das auch darüber? Wie finanziert ihr euch? Das kostet ja alles Geld, braucht ihr noch Geld? Wir brauchen Geld, wir sind auf Spenden angewiesen, das frag-den-staat-Projekt hat auch ein Spendenbanner auf der Seite. Meine aktuelle Arbeit wird von der Open Knowledge Foundation in Großbritannien finanziert, also cross-channel, also über den kleinen Kanal rüber. Aber wir sind auf Spende angewiesen. Die Open Knowledge Foundation ist eine gemeinnütziger Verein, ihr könnt eure Spenden absetzen, wenn ihr frag-den-staat unterstützenswert findet, oder andere Projekte der Open Knowledge Foundation. Wir würden uns sehr über eure Spende freuen. Gut dann jetzt bei der 1, bitte. Sollte man frag-den-staat woanders auch mache wollen und nicht von vorne anfangen wollen, gibts eine Möglichkeit an den Code zu kommen? Ja, also, der Code ist auf Github. github.com/StefanW/Froide/ der Code ist MIT-lizenziert, ein Python-Projekt. Es gibt auch ein Rails-Projekt, diese Software steht hinter dem Portal in Großbritannien. Also Rails-Entwickler können da hingehen, Python-Entwickler können dort hingehen. Die Software ist frei und kann auch überall aufgesetzt werden. Ich nehme auch gerne Hilfe entgegen, wenn es Iteresse gibt mitzuarbeiten. [Applaus] Haben wir noch Fragen? Im IRC: Gibt es Planungen, welches Bundesland demnächst ein IFG verabschiedet? Also, Baden-Württemberg steht auf jeden Fall in den Startlöchern. Die Regierung ist dem ganz wohlgesonnen, was man so hört, alle anderen Regierungen eher nicht die sind konservativ dominiert, und da ist es mit dem IFG-Wunsch nicht so weit her. Thüringen bekommt ein neues IFG, ein Update, dass wollte ich auf frag-den-staat hinzufügen. frag-den-staat hat momentan nämlich nur NRW, Berlin, Brandenburg, Hamburg und die Bundesebene. Thüringen ist das nächste was ich da mal reintun werde. Wenn ihr mehr Bundesländer wollte, mit Spenden lässt sich das auf jeden Fall beschleunigen. Dann du noch, bitte! Die Mitarbeiter die diese Anfragen auswerten, wie sehr helfen die nach? Also, wenn du so eine Anfrage stellst wie vorhin, bitte schicken Sie mir den Bericht auf den in diesem Artikel verwiesen wird, sperren die sich dann und sagen, ich weiß leider nicht was Sie meinen? Es kommt gaz auf die Behörde an. Dem Pessimismus den auch Herr Tauss gerade in den Raum gebracht hat, möchte ich widersprechen. Behörden, es gibt das schwarze und weiße Schafe. Wir wollen beide darstellen. Die weißen Schafe, also die Behörden die sehr nette Antworten schreiben, auch wirklich ins Rampenlicht stellen, aber natürlich auch die Behörden die unwirschoder gar nich antworten. Wir wollen beides darstellen und es ist auch ganz unterschiedlich. Ich hab sehr viele Geschichten auf frag-den-staat gesehen, wo sich Anfragesteller bedankt haben nochmal telefoniert und Details abgesprochen haben das ist sehr schön zu sehen. Es gibt aber auch viele Anfragen die hoffnungslos verspätet sind, zu spät ankommen, und dann ist die Anfrage in der Behörde verloren gegangen. Kann beides vorkommen. Wir unterstützen aber die Anfragestellen, wenn sowas passiert. Wir geben Tipps wie man weiter vorgeht. Dafür machen wir das, damit man nicht allein ist. Dann bitte du bei der 2. Auf Englisch? Yes. Ich bin aus Manchester, England. [englische Rede] Hat das IRC noch fragen? Dann Du bei der 3, bitte. Ich wollte fragen, ob ihr die Anfrangen nur als solche im Portal habt oder ob ihr auch eine Statistik macht welcher Behörden und Ämter besonders gewillt sind, Anfragen zu beantworten als kleine Nachilfe zu Transparenz und Mitarbeit. Also, wir hatten uns überlegt, unterschiedliche Anfragetexte für die Behörden auszuarbeiten. Wir ranken die Behörden nach einer Heuristik oder manuell von 1 bis 5. Wer besonders schlecht gerankt ist, bekommt die härtesten Anfragetexte mit den ganzen Paragraphen und ganz vielen Drohungen und der Anwalt ist auch schon fast eingeschaltet. Die Behörde immer sehr nett antwortet, kriegt auch eine nette Anfrage. Das hatten wir uns mal überlegt einzuführen oder auch bei Behörden die besonders garstig immer sind die Benutzer direkt zu begleiten. Definitv möglich, müssten wir vielleicht mal in die Software einbauen. Nicht das Killerfeature, wie ich mir das gerade vorstelle, aber kann man mal drüber nachdenken. Ich dachte eher so an einen Pranger. Top 100, Flop 100. Hot or nor für Behörden. Wir haben ja schon Anfragen die abgelehnt wurden da kann vielleicht mal gucken, letztlich hängt aber die Ablehnung oft mit der Information die angefagt wurde zusammen. Die Behörde kann gar nichs rausgeben, was die Sicherheit betrifft. Ist vielleicht nicht immer richtig, kann man durchklagen, in vielen Fällen ist das aber doch nicht vom Gesetz abgedeckt, da kann die Behörde dann auch nichts für. Beispiel Geheimdienste. Das ist eine Bereichtsausnahme. Niemand kann den BND anfragen. Der ist komplett ausgenommen. Man kriegt dann nur die Information zurück, dass der BND ausgenommen ist. Es schwierig so ein Ranking automatisiert zu erstellen. Aber wir sollten mal gucken. Also, die Daten sind öffentlich, man muss vielleicht mal ein paar genaue Berechnungen machen. Gut, hat noch irgendjemand eine Frage? Dann ist jetz der Moment an dem ihr hervortreten solltet. Oder im Internet? Ja, vom IRC. Wie wird die Vollständigkeit der Information sichergestellt? Das kann man natürlich nicht. Die Behörde antwortet und Behörden wollten zwei Dinge machen, nämlich erstens wenig Arbeit und zweitens keine Fehler machen. Die Vollständigkeit wiederspricht natürlich wenig Arbeit. Aber Fehler machen: Und das Informatiosnfreiheitsgesetz ist ein Gesetz, man dagegen klagen und wenn herauskommt, dass eine Behörde absichtlich Informationen unterschlagen hat, geht es dem Behördenmitarbeiter schlecht. Er möchte keine Fehler machen. Und deswegen kann man grundsätzlich darauf vertrauen, das er die Information so rausgibt. Und wenn wir dieses Vertrauen nicht haben, dann ist es eh zu spät, dieses Grundvertrauen, dass wenn wir das Informationsfreiheitsgesetz nutzen, und dann Informationen zurück bekommen, dann müssen wir, na ja, vertrauenen, jedenfalls erstmal damit leben, dass diese Information das ist was wir bekommen. Wenn man weiß, dass da noch mehr ist, muss man halt klagen und versuchen mehr Einsicht zu erhalten. Aber eine Vollständigkeit können wir nicht garantieren und vielleicht die Behörde selber nicht weil sie nicht weiß, was für Informationen sie noch hat. Die sind oft sehr unsortiert. Gut, dann wars das jetzt mit IRC. Wo sitzt das Interent überhaupt? Das Internet sitzt da in einem dunklen Zimmer. Aber da sollte man nicht reingehen. Da sind Katzen und so, das ist komisch. Wenn niemand mehr eine Frage hat, dann vielen Dank an Stefan und einen Applaus bitte.