35C3 Vorspannmusik
Herald: Ja. Ich bin sehr froh, dass ihr
alle da seid. So viele Leute. Supertoll.
Und ich freue mich sehr, dass ich heute
zwei ganz besondere Gäste ankündigen darf,
die auch ein bisschen bekannt sind. Ist
zum einen der André Meister. Und zum
anderen der Ulf Buermeyer. Und die halten
den folgenden Talk für euch:
„Funkzellenabfrage – Überwachung für
alle.“ Und ich wünsche euch viel Spaß.
André Meister: Hallo.
Ulf Buermeyer: Herzlich willkommen. Schön,
dass ihr alle da seid. Auch Horst Seehofer
freut sich sehr, euch zu sehen. Wir
erzählen was über Funkzellenabfragen, das
unbekannte Wesen.
A: Ich würde gern mal das Publikum
kurz befragen. Wer weiß denn schon, was
eine Funkzellen[ab]frage ist? Oh, die
Hälfte, würde ich mal sagen. Na, das ist
doch gut. Fortbildung.
U: Die andere Hälfte erfährt's heute.
A: Und die anderen erfahren neue
Details.
U: Wir erzählen ein bisschen was
darüber, was ist denn eigentlich das
Problem bei den Funkzellenabfragen? Und
noch viel wichtiger: Was kann man
eigentlich dagegen tun? Was wir euch nicht
sagen, ist, ganz im Detail, was eigentlich
ein Mobilfunknetz ist, denn das können
andere Leute viel besser.
A: Das haben Harald Welte und Dieter
Spaar schon auf vielen Kongressen gemacht,
unter anderem vor zehn Jahren, war es
ziemlich genau, als sie zum ersten Mal ihr
Open Source Mobile Communications Network
Osmocom vorgestellt haben. Nicht nur, wie
ein Mobilfunknetz aufgebaut ist,
funktioniert, sondern auch, wie man ein
eigenes betreiben kann, was ja auch hier
wieder auf dem Kongress ist. Auf diese
Arbeit bauen wir auf. Wir klären nicht im
Detail, wie ein Netz funktioniert, aber
einen kleinen Aspekt davon.
U: In der Tat. Wir fragen einen
Fachmann, wie das so funktioniert, mit den
Handys. Das ist immerhin der zuständige
Fachminister, und der hat uns erzählt,
dass Mobilfunknetze aus einzelnen
Funkzellen bestehen. Das heißt, jedes
Endgerät, jedes Handy, was immer man so
einhängen/einklinken kann in ein
Mobilfunknetz, kommuniziert zu jedem
Zeitpunkt mit genau einer Funkzelle oder
mit keiner. Und damit lässt sich jede
Kommunikation eines solchen Endgeräts
genau einer Funkzelle zuordnen.
A: Das ist ja auch logisch: Wenn es
nicht funken würde, hätte es ja auch
keinen Empfang. Wie hier in Kleßen-Görne,
so ein lustiges Dorf in Brandenburg, wo
der Minister Scheuer extra einen neuen
Mast hingestellt hat. Aber genau nur, wenn
die Masten stehen, kann man mit dem Netz
kommunizieren, und dann weiß das Netz aber
auch, wo das Gerät ist.
U: Denn die Position der Funkzellen ist
bekannt.
So ein Netzbetreiber weiß natürlich mehr
oder weniger genau,
wo er seine Masten hingestellt hat. Mit
anderen Worten: Jede Kommunikation, die
über so ein Mobilfunknetz läuft, ist auch
örtlich genau zuzuordnen. Das ...
A: Das weiß nicht nur der
Netzbetreiber, wo die Masten sind. Das ist
öffentliche Information, die sieht man,
die kann man messen. Die Geräte wissen es
ja auch, sonst wüssten sie nicht, mit was
sie funken können. Das hier ist ein Auszug
der ... wie heißt die Route? OpenCellID.
Eine offene Karte im Sinne von
OpenStreetMap, wo man eben gemeinsam diese
Mobilfunkmasten kartografieren kann. Und
das ist ein Auszug von der Leipziger
Messe, wo hier überall Funkmasten
rumstehen, wenn sich eure Mobilfunkgeräte
nicht nur mit dem WLAN hier verbinden.
U: Und wenn so Mobilfunkgeräte mit einem
Netz kommunizieren, mit einer Funkzelle
kommunizieren, dann fallen bei jedem, bei
jeder Kommunikation sogenannte
Verkehrsdatensätze an. Und diese
Datensätze enthalten eine ganze Menge
einzelner Felder. Das haben wir jetzt für
euch mal hier auf die Karte geworfen. Oder
... genau. Das sind also die verschiedenen
Datensätze, die angefallen sind bei dem
Provider von Malte Spitz. Malte Spitz,
falls ihr den kennt, auch ein
Datenschutzaktivist, früher mal bei den
Grünen aktiv, der hat mal bei seinem
Provider alle Mobilfunkdaten abgefragt,
die dieser Provider über ihn gespeichert
hat. Also seine Vorratsdaten und eine
ganze Menge weiterer Daten. Und hier läuft
jetzt, ich glaub elf Minuten lang durch,
was einige Wochen Kommunikationen von
Malte Spitz ist aus dem Jahr 2009, wenn
ich es richtig weiß. Und das Spannende ist
eben, dass so viele verschiedene
Datenfelder erfasst werden bei jeder
einzelnen Kommunikation zwischen Endgerät
und Netz.
A: Genau. Das sind die Daten von nur
einer einzigen Person von ausgewählten
Tagen. Aber für jede einzelne
Kommunikation, die dieses Mobilgerät mit
dem Netz macht, wird ein Datenbankeintrag
erzeugt. Der hat 29 Felder, 29
Einzeldaten. Da steht drinne: Beginn und
Ende der Kommunikation, Zeitzone, aber
auch welcher Dienst genutzt wurde.
Telefonie ist so ungefähr ein Viertel, SMS
sind heutzutage nur noch zwei Prozent,
aber ganz wichtig. Mobilfunk- ... Quatsch,
Internetverbindungen. Jedes Mal, wenn
dieser Twitter oder dieses WhatsApp oder
was auch immer alles da für Apps ins
Internet funkt, jedes einzelne Mal wird
auch so ein Datenbankeintrag bei Teleko–,
äh bei eurem Mobilfunkanbieter generiert
eben mit den 29 Datentypen. Unter anderem
noch, welche ... was für eine Verbindung
ist, die Rufnummer, ganz wichtig, die SIM-
Nummer, also die IMSI, aber auch die
Geräte-Handynummer, äh die Geräte-
Seriennummer, die E-Mail, die IP-Adresse
im internen Netz und die öffentliche IP-
Adresse, (...) Access-Point-Name und dann
ganz wichtig: die Funkzelle. Jede
Mobilfunkzelle, eben mit der das Handy
kommuniziert, hat eine eigene, global
eindeutige Kenn-ID, die besteht aus einer
Länderkennung, einer Netzkennung, einer
Ortskennung und einer Zellen-ID. Und die
zusammengenommen eben mit den Ortsdaten
sind sechs oder sieben dieser
Datenbankfelder, woraus ersichtlich ist:
Das Handy hat eine SMS bekommen um diese
Uhrzeit und war dabei in dieser Zelle.
Dann sind noch ein paar extra Daten wie
eine WLAN-Hotspot-Kennung oder so, das oft
nicht verwendet wird. Aber das sind diese
ominösen Verkehrsdaten, die bei der
Vorratsdatenspeicherung verpflichtet
werden zu speichern. Und wie lange werden
die gespeichert?
U: Das kommt jetzt ... töck! Genau. Das
ist nämlich die zentrale Frage: Wie lange
werden sie denn eigentlich gespeichert?
Bei der Vorratsdatenspeicherung war es so,
dass die Datensätze im Prinzip zehn Wochen
lang gespeichert werden mussten von den
Providern.
A: Bei der neuen.
U: Bei der neuen.
A: Bei der alten waren es sechs
Monate. Jetzt sind es theoretisch zehn
Wochen.
U: Genau. Die Standortdaten in
Anführungsstrichen "nur vier Wochen". Aber
was das bedeutet, haben wir ja bei Malte
Spitz’ Daten eben schon gesehen. Und das
Problem dabei ist: Diese
Vorratsdatenspeicherung ist zwar zurzeit
durch eine Gerichtsentscheidung vor dem
Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen de facto ausgesetzt.
Die Frage ist aber, ob die Provider nicht
die Datenfelder mehr oder weniger
freiwillig trotzdem speichern. Der Spiegel
hat vor einigen Jahren mal recherchiert,
wie lange die Provider gespeichert haben,
bevor die letzte, zweite
Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten
ist. Das sind die Daten, die wir hier mal
auf die Folie geworfen haben. Da waren es
netzintern zwischen null und 180 Tage, je
nach Netz. Wir wissen nicht ganz genau,
wie das heute gehandhabt wird. Wie gesagt:
Die Vorratsdatenspeicherung ist eigentlich
zurzeit nicht verpflichtend, aber es wäre
nicht ganz fernliegend zu sagen, dass die
Provider das möglicherweise einfach
genauso machen wie vor Inkrafttreten der
Vorratsdatenspeicherung. Wie gesagt, das
ist ohne Gewähr. Die Daten sind von vor
dem Inkrafttreten der letzten
Vorratsdatenspeicherung, aber ansonsten
ist die Rechtslage im Grunde identisch.
Deswegen, wahrscheinlich werden die Daten
quasi freiwillig doch recht lange noch
weiterhin gespeichert, auch ohne
Speicherverpflichtung.
André: Genau. In der Praxis zeigt sich,
dass es meistens mindestens einen Monat,
mit VDS eben bis zu drei Monaten, aber
manchmal gerne auch sechs für
Abrechnungszwecke und Netz-Debugging und
so und irgendwann wollen die Provider
diese Daten auch mal kommerziell nutzen.
Aber das ist noch ein ganz anderer
Vortrag.
U: Genau. So ...
A: Ja, diese Daten sehen erst mal nach
einer langweiligen Tabelle aus, aber die
verraten ziemlich viel über einzelne
Personen. Die verraten unter anderem ...
Das sind, ist eine Auswertung aus den
Daten von Malte Spitz aus dem Datensatz,
der vorhin durchgelaufen ist. Und das
zeigt das Verbindungsnetzwerk von Malte
aus seinen Vorratsdaten. Die Punkte sind
jeweils Kommunikationspartner, die
miteinander kommuniziert haben, und er ist
irgendwo ein zentraler Punkt in der Mitte.
Jetzt haben wir aber glaube ich gecheaten,
und das sind seine E-Mail-Daten. Aber
jedenfalls ist die, ähm, das soziale
Netzwerk gar nicht der entscheidende
Faktor bei der Funkzellenabfrage, sondern
das andere Video mit den Ortsdaten.
U: Das haben wir nicht dabei.
A: Das ist tatsächlich nicht drin.
Das wäre das Wichtige.
Gelächter
Ulf: Wir sollen ja schnell machen!
André: Das Projekt „Verräterisches Handy“
von Zeit Online wo man eben ... Du machst
das jetzt live?
U: Ja klar. Nee, das war es nicht.
Welches meinst du?
A: Das unten. Das ganz unten.
U: Das da? Das ganz unten, okay.
A lacht
U: Ja, das nennt sich Live-Hack hier.
So, bitteschön!
A: Und das sind jeweils nur Daten eben
aus seinen Verkehrsdatensätzen und den
Ortsdaten der Mobilfunkzellen, wo der
Malte Spitz so war. Und wenig überraschend
ist das ziemlich genau, weil man ja weiß,
wo diese Masten stehen und keine ewig
lange Sendefrequenz haben, dass man daraus
erkennen kann, wo sich jemand aufhält, wo
jemand reist, zu welchen Vorträgen jemand
geht und wenn, äh, wo jemand schläft und
wo diese Person schläft, wenn sie nicht zu
Hause schläft. All das geht aus diesen
Daten hervor und das von nur einer
einzigen Person. Bei der Funkzellenabfrage
ist nicht nur die Daten von einer Person
und nicht die vollständigen Daten einer
Person, aber da kommen wir jetzt drauf.
U: Genau.
kurze Sprechpause
A: Genau, wir haben ein Beispiel
mitgebracht von einer konkreten
Funkzellenabfrage, wie es die Polizei in
Berlin mal durchgeführt hat.
U: Genau, jetzt seht ihr hier zunächst
mal, das ist die Anregung der Polizei,
das heißt also, da schreibt dann der
zuständige Beamte einen Bericht an die
Staatsanwaltschaft: "Ich rege an" oder
"Wir regen an, in dem Ermittlungsverfahren
soundso mal eine Funkzellenabfrage
durchzuführen. Damals gab´s noch vier
Mobilfunknetze in Deutschland. Das ist ein
Fallbeispiel aus dem Jahr 2009. Und dann
seht ihr unten eine ganze Tabelle von
Mobilfunkzellen, ja, von Funkzellen, für
die eine solche Funkzellenabfrage
durchgeführt werden sollte. Heute ist es
häufig so, dass in der Anregung nicht mehr
die Funkzellen selber stehen, weil das ja
eine ganze Menge Recherchearbeit ist bei
der Polizei für jeden Ort und dann auch
noch für drei verschiedene Netztopologien,
also GSM, UMTS und LTE und bald dann auch
noch 5G, diese jeweiligen Zell-IDs
rauszusuchen, weswegen heute steht in
diesen Anregungen normalerweise nur noch
der Ort drin, also Berlin, Soundso-Straße
zum Beispiel und dann übernehmen die
Netzbetreiber selber die Ermittlung welche
Funkzellen für diesen Ort zuständig sind.
A: Genau das ist die Theorie, die in
irgendwelchen Akten steht, aber in der
Praxis haben wir das mal ein bisschen
visualisiert. Konkreter Fall: In Berlin
gab es mal eine Serien in
Autobrandstiftungen hier im Bezirk
Friedrichshain ein Auto gebrannt und die
Polizei ist hingegangen und hat gesagt:
Okay, an dem Tatort sind folgende
Mobilfunknetze empfangbar. Bitte liebe
Mobilfunkanbieter gebt uns doch mal alle
Verkehrsdaten, also alle Verbindungsdaten,
die in der Nacht vom X. auf den Y. in
diesen acht Zellen, die dort sichtbar
waren am Tatort, angefallen sind, in der
Hoffnung, einen Eintrag zu finden von dem
Täter. Jedenfalls haben die dann
Zehntausende , Hunderttausende dieser
Datensätze bekommen und rastern die dann.
U: Genau, das ist ganz wichtig nur um
diesen Kontrast einmal klarzumachen, was
wir euch eben auf dem Video gezeigt haben,
das waren die Daten von einer Person aus
x verschiedenen Funkzellen, das ist jetzt
quasi der umgekehrte Fall.Hier fragt man
nicht nach einer Handynummer, sondern hier
fragt man nach einer oder in diesem Fall
acht Funkzellen und nimmt dann die Daten
aber von allen Endgeräten, egal von wem
die in dieser Funkzelle drin waren oder
eben in diesen acht Funkzellen.
A: Und da kommen leicht mal in der
Berliner Innenstadt zehntausende Leute,
Anwohner, Durchreisende, Touris zusammen
Wir hätten auch gerne mal den echten live
Funkzellen-Abfragen-Datensatz gezeigt,
aber das ist
leider gar nicht so leicht, daran zu
kommen.
U: Genau, das ist nicht so ganz einfach
da ranzukommen. Es gibt
dann immer wieder das Argument: Naja,
jetzt habt euch doch mal alle nicht so.
Diese Funkzellen Daten sind doch zunächst
mal nur Handynummern, da weiß man doch
überhaupt gar nicht, wer eigentlich
dahinter steht. Man hat doch nur Nummern
und keine Namen. Aber selbstverständlich
ist das ein lösbares Problem, denn:
A: Mit der sogenannten
Bestandsdatenabfrage machen Behörden genau
das: Telefonnummern zu Nnamen aufzulösen.
Dieses Ding hat den lustigen Namen
Behördentelefonbuch, weil das so oft
genutzt wird und weil erstens über hundert
Behörden - ich wusste gar nicht, dass es
so viele in Deutschland gibt, die solche
Abfragen machen dürfen, aber weil über
huntert Behörden bei einem zentralen
Register bei der Bundesnetzagentur
Anfragen stellen können "Hey wir haben
Telefonnummern, auf welche Person ist die
dann registriert?" und es wird so oft
gemacht, dass es letztes Jahr zwölfeinhalb
Millionen Abfragen waren. Das sind alle
zwei Sekunden, alle zweieinhalb Sekunden
eine. Also wenn jemand sagt: "Ich habe ja
nur eine Handy-Nummer und keine
Adresszuorndnung." So einfach ist es
nicht, das kann so ziemlich jede Behörde
machen. Du hast aus der Praxis auch noch
einen Schwank, oder?
U: Ja klar, da gibt es natürlich ganz
viele verschiedene Behörden, die das
machen dürfen, unter anderem
Polizeibehörden im Strafverfahren und zwar
ohne richterlichen Beschluss und
automatisiert. Das heißt also, da hat man
eine Telefonnummer und man möchte wissen,
auf wen ist die offiziell registriert beim
Provider. Das kann dann ein
Polizeibeamter/eine Polizeibeamtin selber
machen, da muss niemand mehr gefragt
werden, nicht einmal der Staatsanwalt und
auch die Provider bekommen das nicht mit,
weil die verpflichtet sind, am sogenannten
automatisierten Auskunftsverfahren
teilzunehmen. Das heißt die Behörden
fragen bei der Bundesnetzagentur an. Die
Bundesnetzagentur fragt beim Provider an.
Da gibt es so API, automatisierte
Schnittstellen. Das läuft einfach alles
durch und deswegen kommt diese große Zahl
von zwölf komma fünf Millionen Abfragen
zustande. Und das ist übrigens auch so
eine kleine Hintertür Es wurde ja damals
bei der Vorratsdatenspeicherung immer
argumentiert, diese Daten würden
selbstverständlich nur mit richterlichen
Beschluss genutzt. Das ist leider eine
Hintertür, wo das nicht gilt, auch unter
Verwendung von Vorratsdaten konnten
Bestandsdatenabfragen ohne richterlichen
Beschluss durchgeführt werden.
A: Und nicht nur von der Polizei und
nicht nur in Strafverfahren. Da haben
irgendwie Zoll und Hunderte Behörden
darauf Zugriff, von denen ich mir das nie
vorgestellt hätte. Aber auch bei der
Strafverfolgung ist das nicht immer so
hilfreich.
U: Das ist wahr, denn diese Daten sind
natürlich sehr unzuverlässig. Bei
Ermittlungen ist es ja häufig so, dass die
Daten einfach nicht mehr zutreffen, weil
zum Beispiel SIM-Karten weitergegeben
worden sind, weil irgendwie in der WG der
Telefonanschluss noch auf den Mitbewohner
läuft, der seit vier Jahren in Venuzela
lebt. Das heißt also, mit diesen Daten
kommt man gar nicht unbedingt weiter.
Firmen registrieren mitunter auch Hunderte
SIMs für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
da weiß dann irgendwann niemand mehr, wer
eigentlich genau welche SIM-Karte nutzt.
Und das kann man natürlich durchaus auch
nutzen als eine Möglichkeit zum
Selbstdatenschutz, wie sogar das BSI
vorschlägt.
A: Genau, das Papier vom Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik. Und
auch die haben, das ist schon ein
bisschen älter, aber das ist immer noch
auf der Website, habe ich gerade noch
einmal gecheckt , gesagt: Ja verwende doch
Prepaid-Karten zur Anonymisierung. Wenn
man keine Rechnung hat, braucht man kein
Konto, kann man vorher schön bezahlen und
aufladen.Und die haben damals gesagt
Kartentausch oder Erwerb von schon vorher
registrierten Karten oder auch Prepaid-
Karten ohne Ausweisprüfung ist doch alles
eine super Sache, um die eigene Identität
wirksam gegenüber dem
Mobilfunknetzbetreiber zu verschleiern,
sagt unser Staat mit der linken Hand und
mit der rechten Hand verbietet er das. Im
Gesetz Anti Terror Paket vor zwei Jahren
wurde eingeführt, dass es keine
pseudonymen, also unregistrierten Prepaid-
Karten mehr gibt. Vorher musste man die
theoretisch schon registrieren, aber die
Registrierung musste nicht geprüft werden.
Die konnte man dann auf Micky Maus
registrieren oder so. Und jetzt muss man
aber...
U: Oder André Meister.
A: Das hoffentlich bitte nicht, dass
ihr die alle auf mich registriert, eher
andersherum. Jetzt wurde eben diese
Pflicht eingeführt den Personalausweis
vorzulegen oder irgendwie sich komisch
online bei einem Skype-Gespräch mit
irgendwelchen Clickworkern das online zu
registrieren. Jedenfalls ist dieses
Schlupfloch geschlossen in Deutschland.
U: Jedenfalls theoretisch.
A: Denn Deutschland ist aber nicht
alleine auf der Welt und in der EU sieht
das gar nicht so aus. Nur die roten Länder
haben auch ebenfalls eine Registrierung
für Prepaid-Karten außer Österreich. Die
Karte ist ein paar Monate alt und
Österreich ist nun mittlerweile auch
umgefallen. Aber UK hat das beispielsweise
nicht und das ist auch nur eine Karte von
Europa, wo es mittlerweile EU-Roaming
gibt. Also ich kann mir total easy eine
dänische oder tschechische Karte einfach
kaufen und die hier nutzen, kostet genauso
viel und die EU hat das schon mal
festgestellt, dass das gar nicht so
wirklich viel bringt zur Terrorabwehr oder
Strafverfolgung diese Ausweispflicht.
Jedenfalls auch wenn man mal international
reisen geht. Es ist total erstaunlich,
dass man manchmal, wenn man am Flughafen
ankommt, gefragt wird: Willst du eine
SIM-Karte ohne Ausweis kein gar nichts.
Mal abgesehen davon, dass man auch noch
ein besseres Netz und mehr Datenvolumen
hat.
U: Ja, das sollte man wahrscheinlich
sowieso machen, in Heathrow am Flughafen
zum Beispiel gibt es so Automaten, da kann
man irgendwie für 20 Pfund, glaube ich,
eine SIM-Karte mit 50 Gigabyte ziehen. Das
fand ich eigenltich einen ganz guten Deal.
A: Ohne Ausweis.
U: Ohne Ausweis, ja genau. Na gut, also
ich hab mit der Kreditkarte bezahlt, aber
wenn man das jetzt bar bezahlt hätte, wäre
es überhaupt nicht mehr zu tracken
gewesen. Also mit anderen Worten: Das ist
wieder so ein ganz typisches Beispiel für
ein sogenanntes Antiterrorgesetz, was aber
die wirklichen Terroristen natürlich nicht
schockt. Wenn ich also Teil eines
Terrornetzwerks bin. dann ist es, glaube
ich, eine der kleinsten Übungen neben dem
Beschaffen von 50 Tonnen TNT, jetzt
irgendwie eine SIM-Karte aus Tschechien zu
kaufen.
A: So, jetzt haben wir vorhin mal
einen Fall von einer Funkzellenabfrage
euch präsentiert, wie das so ist und im
Ermittlungsalltag ist, im Alltag der
Behörden. Und jetz ist aber die Frage: Wie
oft passiert das? Und zwar die nächste
Folie verdeutlicht: ziemlich oft. Das ist
eine Karte, wie oft in Berlin Autos
gebrannt haben. Zu dieser längeren Serie
für den sie mal irgendeinen Linken
verdächtigt oder irgendwelche Linken, weil
die haben ja keine gefunden, Verdächtigt
haben, stellt sich heraus: war ein
frustrierter Arbeitsloser, der mit seiner
Freundin Schluss gemacht hatte und so.
Jedenfalls haben die wahrscheinlich bei so
ziemlich jedem Autobrand mal eine
Funkzellenabfrage gemacht.
U: Und das sieht dann eben so aus.
A: Und das sind auch ziemlich ähnlich
die Zahl, wie viele Anzahlen von
Funkzellenabfrage letztes Jahr in Berlin
passiert sind, nämlich 474. Letztes Jahr
ist in Berlin mehr als eine
Funkzellenabfrage pro Tag passiert.
U: Und dementsprechend sind da ja auch
eine ganze Menge Datensätze angefallen,
nämlich 60 Millionen, in denen 11
Millionen verschiedene Mobilfunk-
Anschlüsse erfasst worden sind. Das heißt
also weitaus mehr mutmaßlich als Menschen
in Berlin leben. Menschen in Berlin sind
im Großraum rund 4 Millionen. Wenn man
davon ausgeht jeder hat vielleicht noch
mal anderthalb Handys im Schnitt, dann
sind es eben doch eine ganze Menge
Menschen aus dem Ausland oder aus anderen
Bundesländern, die eben mal vorbeigekommen
sind und in Berlin ins Raster der
Funkzellenabfrage geraten sind. Aber
natürlich ist Berlin auch nicht allein, es
gibt noch andere schöne Orte auf der Welt.
Zum Beispiel Dresden.
Lachen im Publikum
A: Das Symbolbild. Dresden ist
ähnlich. Wir reden über den ersten Fall
der in Deutschland die Funkzellenabfrage
bekannt gemacht hat, das war 2011. In
Dresden gibt's jedes Jahr, oder gabs
glücklicherweise bis vor ein paar Jahren
jedes Jahr, am 13. Februar ein
Heldengedenken von Nazis, einen Nazi-
Aufmarsch und Proteste dagegen, und im
Zuge dessen wurde 2011 innerhalb von nur
wenigen Tagen innerhalb von nur wenigen
Verfahren massiv Funkzellenabfragen
gemacht so ziemlich von der kompletten
Innenstadt über mehrere Tage hinweg. Und
da sind in diesem einen Event mal fast
900000 Verkehrsdaten bei der Dresdner
Polizei gelandet mit einer Viertelmillion
Rufnummern. Und dann haben sie ja auch
noch 40 000 Telefonnummern die ihnen
irgendwie interessant erschienen, diese
Bestandsdaten abgefragt und Namen und
Adressen der Anschlussinhaber abgeholt.
Das hat die Funkzellenabfrage so richtig
ins öffentliche Bewusstsein zumindest in
Dresden und Sachsen geführt.
U: Und daraufhin gab es da noch eine
zivilgesellschaftliche Diskussion, die
sich unter anderem aber auch daran
entzündete, dass diese Maßnahmen ja
überwiegend Bereiche betroffen haben in
denen gerade ne Demonstration stattfand.
Das heißt da hatte man jetzt nicht nur den
klassischen Eingriff in das
Telekommunikationsgesetz und den
Datenschutz, also die informationelle
Selbstbestimmung. Da kam noch verschärfend
hinzu, dass das auch noch ein Eingriff in
die Demonstrationsfreiheit war, weil das
natürlich einen starken abschreckenden
Effekt hat, dass die Tatsache dass man an
einer Demo teilgenommen hat mittelbar in
einem Polizeicomputer landet.
A: Aber ist ja schon ein paar Jahre
her. Wir haben ja auch aktuelle Zahlen von
Sachsen aus dem letzten Jahr. Dort gab es
insgesamt 476 Verfahren mit
Funkzellenabfragen wahrscheinlich. Die
Zahlen sind nicht immer vergleichbar.
Wahrscheinlich gab es dann ein paar mehr
Funkzellenabfragen, also mehrere FZAs pro
Verfahren. Aber auch hier weit mehr als
eine jeden einzelnen Tag.
U: Für den Bereich des Bundes gibt es
auch noch ein paar Zahlen. Das
Bundeskriminalamt hat 525
Funkzellenabfragen durchgeführt, die
Bundespolizei 54, der Zoll 96. Das sind
zusammen 675, also immerhin zwei pro Tag.
A: Letztes Jahr
U: Letztes Jahr, genau, 2017. Für
Deutschland insgesamt haben wir keine
Zahlen finden können. Es wird eben
interessanterweise noch nicht einmal in
allen Ländern eine Statistik geführt. Aber
die Hochrechnung geht in die Richtung,
dass es mindestens eine pro Land und pro
Tag ist, weil es eigentlich keinen Grund
gibt warum in anderen Ländern, die jetzt
nicht berichten über… dieses Mittel nicht
ähnlich genutzt werden soll und dann haben
wir noch von einem kompletten…
A: Wir haben tatsächlich leider Zahlen
nur von manchen Bundesländern, wo es
bisher politischen Druck gab, dass dieses
Thema Funkzellenabfrage überhaupt mal auf
die politische Agenda gekommen ist und
dann Leute in Landesparlamenten gesagt
haben liebe Regierung gebt uns doch mal
Zahlen. Aber es gibt weder vergleichbare
Zahlen über Ländergrenzen hinweg Es gibt
keine Zahlen von allen Ländern. Und es
gibt keine Zahlen vom Bund insgesamt. Es
gibt eine Statistik beim Bundesamt für
Justiz. Die ist aber nicht wirklich
sinnvoll dafür, weil sie nicht
unterscheidet zwischen gezielten Anfragen
von einzelnen Fällen und von massenhaften
Anfragen. Deswegen haben wir es mal
hochgerechnet und wir gehen davon aus dass
pro Bundesland und Tag eine
Funkzellenabfrage gemacht wird.
U: Das Problem der Statistik ist eben
dass es ein Paragraf ist in der
Strafprozessordnung der sowohl für diese
individuellen Abfragen "zuständig" ist als
auch für die nicht personalisierten, wo
dann ganze Funkzellen abgefragt werden.
Insofern es ist etwas schwer zu erfassen.
Und eine komplette "dark zone" ist der
Bereich der Geheimdienste.
A: Und nicht nur das Bundesamt für
Verfassungsschutz, auch der BND. Wir
wissen dass sie das alle machen. Wir haben
nur leider überhaupt keine Zahlen. Wir
haben versucht für diesen Talk ein paar
internationale Zahlen zu kriegen. Wir
haben in unserem Netzwerk in der EU
rumgefragt und leider ist es da wie mit
fast allen Bundesländern in Deutschland:
Es gibt sehr wenige Staaten wo diese
Zahlen erhoben und öffentlich zugänglich
sind. Das ist wirklich krass, sowohl die
Polizeien und die Strafverfolgungsbehörden
möchten dieses Thema nicht so wirklich
öffentlich behandelt wissen. Wir haben
Glück gehabt in einem befreundeten Staat,
in Dänemark, haben wir ne Zahl gefunden
dass letztes Jahr 347, in so vielen
Verfahren Funkzellenabfragen gemacht
wurden. Das ist auch etwa eine pro Jahr.
U: Wobei man sagen muss dass das dann
darauf hindeutet dass es etwas weniger
durchgeführt wird als in Deutschland…
A: Es sind aber auch deutlich weniger
Einwohner. Vielleicht haben die auch
weniger Kriminalität, keine Ahnung.
Vielleicht haben die ja nicht so viel
Autobrände.
U: Also ich weiß es nicht ganz genau.
Auf jeden Fall interessant noch mal zum
Vergleich Wir haben noch eine Zahl aus den
Vereinigten Staaten ausgegraben: T-Mobile,
einer der Anbieter in den Vereinigten
Staaten, meldet für das Jahr 2017 4855
Funkzellenabfragen aus dem ganzen Land.
A: Genau, das ist aber nur einer von
vier Anbietern und auch nicht der größte.
Wenn man das hochrechnet, dann kommt da
auch in etwa eine Funkzellenabfrage pro
US-Staat pro Tag raus, beziehungsweise
sogar noch ein paar mehr.
U: Wobei das mit den Anbietern… dazu
muss man deutlich sagen In Deutschland zum
Beispiel wird es eine Funkzellenabfrage
stets bei allen Netzbetreibern
durchgeführt, weil man natürlich im
Zweifel einfach die Daten von allen
Netzbetreibern gerne hätte, nämlich von
allen Handy-Netzen, die einen ganz
bestimmten Ort abdecken. Ich hab noch nie
eine Funkzellenabfrage gesehen, die sich
nur auf einen bestimmten Netzbetreiber
bezogen hätte. Aber gut, so viel
vielleicht zu den Statistiken. Wir haben
uns natürlich dann als nächstes die Frage
gestellt: wenn das derart breit eingesetzt
wird – der Berliner Datenschutzbeauftragte
spricht von fast schon von einer Standard-
Maßnahme – dann ist doch interessant zu
erfahren, was da eigentlich die
Rechtsgrundlage dafür ist. Es hilft alles
nichts in diesem Talk, ein ganz kleines
bisschen Jura-Foo muss sein. Wir haben mal
den Blick in die Strafprozessordnung
geworfen und das ist schon dramatisch
runter gekürzt auf die wesentlichen Sätze
die Regelung die es Ermittlungsbehörden
erlaubt eine Funkzellenabfrage
durchzuführen. Der Kernpunkt ist dass es
dafür braucht im Strafverfahren den
Verdacht dass jemand eine der in Satz 2
bezeichneten besonders schweren Straftaten
begangen hat. Das heißt der Gesetzgeber
geht hart ran, besonders schwere
Straftaten…
A: Nicht nur schwere Straftat, sondern
besonders schwere Straftat
U: …und diese besonders schwere Straftat
muss dann auch noch im Einzelfall
besonders schwer wiegen. Das heißt da
sind, wenn man diesen Wortlaut mal
zugrunde legt, zwei Hürden eingebaut. Und
außerdem muss die Erforschung des
Sachverhalts auf andere Weise wesentlich
erschwert oder aussichtslos sein und die
Erhebung der Daten (das können ja Daten
von hunderten oder tausenden oder
zehntausenden Personen sein die fast alle
völlig unschuldig sind) muss auch noch in
einem angemessenen Verhältnis zur
Bedeutung der Sache stehen. Wenn man sich
das mal so überlegt klingt das ja erstmal
nach einem sehr wirksamen Sicherheitsnetz,
oder?
A: Terror, Mord und Totschlag eben genau
das mit dem es immer begründet wird wenn
man sowas einführt.
U: würde man denken.
A: So weit die Theorie. In der Praxis
ist das ein bisschen anders. Symbolbild
Berliner Polizei. Von denen haben wir die
Statistiken vom letzten Jahr genommen und
wir haben mal reingeguckt, in wie vielen
Fällen von Terror die Funkzellenabfrage
genutzt wurde: Keinem. Totschlag ist bei
ein Prozent und Mord bei zwei Prozent.
Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung bei drei
Prozent. Also alles… Das sind vielleicht
die Fälle wo wir sogar noch mitgehen
würden aber in der Statistik ist das zu
vernachlässigen. Vielmehr…
U: … die entscheidende Straftat wegen
der Funkzellenabfrage durchgeführt werden
ist: Diebstahl
A: 72 Prozent. In drei Vierteln aller
Funkzellenabfrage in Berlin letztes Jahr
sind diverse Diebstahl-Delikte.
U: Da kann man schon ein großes
Fragezeichen dran machen ob es sich dabei
wirklich um besonders schwere Straftaten
gehandelt hat. Andere Straftaten die eine
prominente Rolle spielen in der Statistik
waren zum Beispiel…
A: Drogen ist ziemlich weit oben, auch
unter den Statistiken dass es in allen
möglichen Überwachungssystemen, die wir
beobachten: Vorratsdatenspeicherung,
Staatstrojaner, … Drogen sind immer
ziemlich als erstes, wenn eine Methode
einmal eingeführt ist, aber auch…
U: Wir erinnern uns auch an den Bayern-
Trojaner, 2011 vom CCC ausgegraben. Worum
ging es? Anabolika-Handel…
A: Irgendein Pumper aus Tschechien
paar zu viel… was auch immer…
U: Weiterhin prominent wie gesagt: der
Diebstahl von Handtaschen z. B.
A: Handtasche geraubt, war nichts
drin, weggeworfen. Ganz klar, da hilft nur
noch Funkzellen Einsatz.
U: Einmal bitte Berlin komplett. Und
ganz wichtig…
A: Kreditkartenbetrug. Auch dort
werden Funkzellenabfragen gemacht warum
auch immer.
U: Und jetzt kommt auch ein Fall wo wir
uns beide völlig einig sind: Jetzt ist es
wirklich mal Schwerkriminalität! André,
was ist gestohlen worden?
A: Bierfässer, aber leere. In Sachsen.
Gelächter im Publikum
U: Immerhin 1120 Fässer im Gesamtwert
von sagenumwobenen 33600 Euro. Da hilft
alles nix, besonders schwere Straftat.
Anderer Ansicht: Der Berliner
Datenschutzbeauftragte.
A: Der hat nach unserer
Berichterstattung zu den Autobränden und
diesen Visualisierungen, was mittlerweile
auch schon sechs Jahre her ist, knapp
sieben. Ist der mal hingegangen mit einem
Mandat und hat sich von den
Staatsanwaltschaften die Akten geben
lassen, wann Funkzellenabfragen gemacht
wurden und hat das systematisch analysiert
und der hat dazu nen Bericht verfasst. Der
ist auch auf netzpolitik.org. Der ist
ziemlich erschreckend. Eigentlich sollte
Funkzellenabfrage nur in Ausnahmefällen
durchgeführt werden. Aber sein Fazit ist:
die sind offensichtlich zum alltäglichen
Ermittlungsinstrument geworden das
routinemäßig eingesetzt wird und auch noch
ohne hinreichende Beachtung der
gesetzlichen Vorgaben, auf Deutsch:
illegal.
U: Und der Datenschutzbeauftragte…
Applaus im Publikum
A: Nicht unsere Worte
U: Nicht unsere Worte, das ist ein
Zitat. Alexander Dix ist ja auch nicht
mehr im Amt, aber die Mitarbeiterin die
das damals maßgeblich gemacht hat ist Gott
sei Dank immer noch da und eine
ausgesprochen engagierte Mitarbeiterin.
Alexander Dix hat damals strukturelle
Mängel ausgemacht, nämlich die Prüfung der
Verhältnismäßigkeit fällt regelmäßig unter
den Tisch. Dazu sage ich später noch was
im Bereich politische Forderungen. Und
ganz wichtig: die Umsetzung der
Betroffenenrechte, denn eigentlich müsste
benachrichtigt werden, wenn jemand bei
einer heimlichen Ermittlungsmaßnahmen ins
Raster der Polizei gerät. Dazu gibt's
einen ganz einfachen
verfassungsrechtlichen Hintergrund:
Eingriff in den Datenschutz ist immer ein
Eingriff in ein Grundrecht.
Datenverarbeitung ist grundsätzlich immer
ein Eingriff, aber dieser Eingriff wiegt
nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts wesentlich
schwerer, wenn er heimlich stattfindet.
Mit anderen Worten: möglichst müssen
solche Eingriffe offen stattfinden und
wenn das aus irgendeinem Grunde nicht
möglich ist – zum Beispiel bei einem
Strafverfahren – dann muss die
Heimlichkeit so schnell wie möglich
aufgehoben werden um den
Grundrechtseingriff abzumildern.
Eigentlich ein ziemlich klarer Fall und
das ist auch umgesetzt in der
Strafprozessordnung.
A: Das ist ein Auszug aus dem Gesetz.
"Die Beteiligten der betroffenen
Kommunikation sind zu benachrichtigen."
U: So steht's da drin.
A: So, wer von euch ist schon mal
benachrichtigt worden? Keine Hand.
U: Niemand. Offen gestanden, wir kennen
auch niemanden und der Grund dafür…
A: … sind Staatsanwälte. Die mögen das
nicht. Als wir angefragt haben, hört mal,
wir haben jetzt rausgefunden, es gibt so
viele Funkzellenanfragen. Warum wurde
eigentlich noch nie benachrichtigt? Dann
war die Ausrede "Ja wir haben einfach… es
war kein Interesse an einer
Benachrichtigung erkennbar. Dass
irgendjemand informiert werden möchte, das
wissen wir ja nicht." Und dann hat ein
befreundeter Aktivist gesagt "Ja ich würde
aber schon gern benachrichtigt werden",
hier hab ich einen Brief, den hab ich
unterschrieben. "Uhh, ganz schwierig. Also
wenn wir jetzt… Erstens: ob du informiert
wirst entscheidest ja wohl nicht du
sondern wir. Und zweitens wenn wir jetzt
Register führen müssen mit jedem der
informiert werden will… ganz schwierig.
Geht nicht.
U: Mit anderen Worten, ein Nein, und
zwar selbst bei jemandem, der ausdrücklich
gesagt hatte, Ich würde gerne
benachrichtigt… hatte auch seinen
Mobilfunkvertrag kopiert, so dass er
nachgewiesen hat dass er berechtigter
Nutzer einer bestimmten Nummer ist… nichts
zu wollen. Dazu muss man sagen: Es gibt
durchaus eine Regel im Gesetz, die die
Benachrichtigung quasi aussetzt, das heißt
also den Verzicht auf die Benachrichtigung
erlaubt, eben aber nur wenn anzunehmen
ist, dass die Person kein Interesse an der
Benachrichtigung hat. Und wie das noch
gehen soll wenn die Person sich
ausdrücklich gemeldet hat bei einer
Staatsanwaltschaft… das ist mir jedenfalls
so ohne weiteres nicht klar. Nächste
Antwort der Staatsanwaltschaft…
A: Wir wissen ja gar nicht von wem die
Daten sind. Wir haben ja keine Namen und
Adressen dazu. Und wenn wir die Namen und
Adressen erheben würden, wäre das ja ein
noch viel schwerwiegenderer Eingriff. Das
ist falsch aus zwei Gründen. In Dresden
hatten sie ja 40 000 Namen und Adressen
und haben trotzdem niemand benachrichtigt
und sie brauchen ja auch gar keine Namen
und Adressen. DIe haben meine
Telefonnummer. Sie können ja einfach
anrufen oder ne SMS schreiben.
Gelächter und Applaus
U: Klingt einfach, ist trotzdem viele
Jahre nicht passiert. Dann allerdings
haben sich diese Herrschaften des Problems
angenommen. Das ist die ehemalige
Piratenfraktion im Berliner
Abgeordnetenhaus, die im Sommer 2014 einen
Antrag eingebracht haben, der unter
anderem die Benachrichtigung von
Betroffenen von Funkzellenabfragen
vorgesehen hat. Da gab es auch eine
Anhörung im Parlament dazu, wo diese
Möglichkeit der Benachrichtigung per SMS
diskutiert wurde. Und tatsächlich haben
sie es geschafft so viel öffentlichen
Druck aufzubauen, dass die damalige große
Koalition aus SPD und Union – also
maßgeblich vom damaligen rechtspolitischen
Sprecher der SPD beeinflusst, Sven
Kohlmeier – das tatsächlich beschlossen
hat, dass ein solches
Benachrichtigungssystem eingerichtet
werden soll. Da gab es dann erheblichen
Widerstand…
A: … von den Berliner Staatsanwälten,
hier ihr Chef, die gemeint haben: "Uhh,
wenn wir das jetzt machen, dann ist das so
viel Arbeit für unsere Staatsanwälte, dann
kommen wir ja zu nichts anderem. Und
außerdem, wir können immer noch kein
Interesse an einer Benachrichtigung
erkennen. Glücklicherweise hat das
Parlament in Berlin nicht darauf gehört
auf die Bedenken, sondern das tatsächlich
beschlossen. Vor vier Jahren. Passiert ist
dann aber erst mal nichts.
U: Genau, denn es herrschte weiter die
GroKo. Justizsenator war ein ehemaliger
Werbeunternehmer Thomas Heilmann. Der hat
dann – was ich persönlich sehr sympathisch
fand – zunächst mal ganz pragmatisch
versucht, dieses System umzusetzen. Da
klingelte abends um neun bei mir das Handy
am anderen Rohr Thomas Heilmann. "Hallo
Herr Burmeyer, ich habe gehört Sie können
programmieren." Ich find das persönlich
total sympathisch, denn die Staatsanwälte
hatten versucht dieses System zu
torpedieren, indem sie gesagt haben, das
kostet viel zu viel Geld. Daraufhin hat
Thomas Heilmann sich überlegt, wen könnten
wir denn in der Justiz finden, der das
tatsächlich für uns bauen könnte. Dann
habe ich ein Konzept geschrieben. Dann
passierte aber erst mal nichts weiter. Die
genauen Hintergründe weiß ich jetzt auch
nicht so genau, wie es dazu kam. aber…
A: Die Union hat den Beschluss des
Parlaments einfach ausgesessen.
U: Jedenfalls bedurfte es einer Neuwahl
des Abgeordnetenhauses, bis dann
tatsächlich Schwung in die Sache kam. 2016
gab es eine rot-rot-grüne Koalition.
Justizsenator wurde Dirk Behrendt von den
Grünen. Mit dem habe ich dann sehr schnell
Kontakt aufgenommen, oder er mit mir, ich
weiß es nicht mehr. Jedenfalls kam der
Draht zustande. Ich habe einen Auftrag
bekommen ein solches
Benachrichtigungssystem umzusetzen im
November 2017, und im November 2018 ist es
dann live gegangen.
A: Genau.
Applaus
Ulf: Jaaa, nicht zu früh freuen, wir
kommen gleich noch zu den Macken. Aber
immerhin, wir haben bundesweit das erste
System auf die Beine gestellt,
Funkzellenabfragentransparenzsystem heißt
es. Das ist also der erste Versuch in
Deutschland, über Erfassungen von
Betroffenen in Funkzellenabfragen zu
informieren. Wie funktioniert das? Da
machen wir mal ganz kurz ein paar
Screenshots. Man muss sich nämlich
anmelden für diese Informationen, hat das
Abgeordnetenhaus so vorgesehen. Aber
selbstverständlich datensparsam. Man gibt
seine Handynummer ein – das sind jetzt
Screenshots von der iPhone-Version. Man
gibt seine Handynummer ein, dann bekommt
man an die Handynummer eine SMS mit einem
Bestätigungscode, den gibt man dann wieder
ein auf der Website, klickt OK und bekommt
eine SMS zur Bestätigung dass man jetzt
beim Berliner
Funkzellenabfragentransparenzsystem
angemeldet ist. Und die Idee dabei ist,
dass man dann später, wenn die
Benachrichtigung tatsächlich ausgelöst
wird, etwa eine solche Mitteilung bekommt.
Wir wollen dann eine SMS verschicken mit
einem Abrufcode, den gibt man auf der
Webseite ein und bekommt dann eine solche
Kartendarstellung. In welchem Bereich man
zu welcher Zeit und an welchem Tag in eine
Funkzellenabfrage geraten ist.
A: Genau. Das ist das erste Mal, dass
das Gesetz umgesetzt wird und es eine
Benachrichtigung gibt. Aber es ist nur ein
kleiner erster Schritt. Jetzt müssen wir
hier mal ein bisschen Engelchen und
Teufelchen spielen: Warum muss ich mich
denn da registrieren und warum werde ich
nicht informiert, wenn ich mich nicht
registriere. so wie es im Gesetz steht.
U: Die formale Antwort wäre, weil das
Abgeordnetenhaus das so gewollt hat. Aber
es gibt auch noch eine inhaltliche
Antwort. Die inhaltliche Antwort dafür
ist, dass man ja nie so ganz genau weiß,
wer denn tatsächlich ein Nutzer einer
Mobilfunknummer ist. Wir haben eben schon
angesprochen: die Bestandsdaten bei den
Providern sind nicht so wahnsinnig
zuverlässig. Man weiß letztlich nicht wird
der tatsächliche Nutzer oder die Nutzerin
ist, und mit dieser Anmeldung – die man
alle drei Monate bestätigen muss – wollen
wir sicherstellen, dass die Nummer
tatsächlich während der ganzen Zeit von
der Anmeldung über die Funkzellenabfrage
bis zur Benachrichtigung vom selben
Menschen genutzt worden ist. Warum drei
Monate? Weil die Mobilfunkprovider die
Nummern teilweise schon nach drei Monaten
und einem Tag neu vergeben. Aber wenn man
Drei-Monats-Intervalle nimmt, kann man
sicherstellen, dass eine Nummer die
zwischenzeitlich brach liegt, tatsächlich
nicht verlängert werden kann, weil dann
mindestens ein Abo in diesen
Zwischenzeitraum fällt. Die Nummer wird
nicht verlängert und damit endet dann die
Anmeldung.
A: Also wenn ich die Erinnerungs-SMS
verpeile, weil ich im Ausland bin für ein
Semester dann hab ich Pech gehabt.
U: Dann bist du raus, das ist so. Muss
man sagen. Finde ich auch doof, aber mir
ist jedenfalls keine bessere Lösung
eingefallen, auch sonst ist niemand was
besseres eingefallen. Wenn einer der
vielen schlauen Menschen im Saal eine gute
Idee hat, freue ich mich sehr über
Hinweise. Es scheint aber tatsächlich
nicht anders zu gehen, ohne dass man
irgendwelche Identitätsnachweise verlangt.
Das wollen wir aber gerade nicht, um das
System datensparsam zu halten, also wir
sammeln wirklich nur die Nummern.
A: Seit wann ist das System live?
U: Mitte November, ich glaub am 13.
November 2018.
A: Und wie viele Leute wurden schon
informiert?
U: Die Informationen starten erst im
nächsten Jahr, das muss man sagen. WIr
haben zwar ein zwei…
Gelächter im Saal
U: Ja, das hat auch wieder leider
Gottes… Klingt erstmal absurd. Dafür gibt
es aber auch einen Grund. Wir können nur
über Abfragen informieren, die nach der
Anmeldung stattgefunden haben, weil wir
sonst eben nicht sicherstellen könnten,
wer die Nummer nutzt. Sonst würden wir
unter Umständen Leute informieren über
Funkzellenabfragen, die den früheren
Nutzer der Nummer betreffen. Das geht
leider nicht anders, ist ein Nachteil.
Aber das ist ja denke ich ein
Anlaufproblem, und wir hoffen, dass wir im
nächsten Sommer die ersten Nachrichten
tatsächlich verschicken können.
A: Generiert man damit nicht eine
Datenbank von interessanten Telefonnummern
von potenziellen Störenfrieden?
U: Korrekt. Ein weiterer Nachteil, würde
ich auch so sehen. Wir haben versucht den
administrativ ein bisschen abzumildern,
und zwar könnte man ja diese Opt-In-Liste
bei der Polizei führen oder bei der
Staatsanwaltschaft. Haben wir nicht
gemacht, sondern die wird jetzt bei der
Justizverwaltung direkt geführt. Da ist
man jedenfalls einen Schritt weiter weg
von den eigentlichen Ermittlungsbehörden
und insbesondere auch von den
Verfassungsschutzbehörden in Berlin. Aber
das muss man offen sagen: Wir können
natürlich nicht hundertprozentig
verhindern, dass diese Daten irgendwann
doch mal weitergegeben werden müssen, wenn
es irgendeinen Beschluss gibt. Aber ich
kann sagen: Es gab bislang keine solchen
Versuche.
A: Aber die haben dann doch eh schon
meine Funkzellendaten.
U: Richtig, die Funkzellendaten haben
sie eh schon.
A: Und warum ist auf der Website…
warum muss ich mich da einzeln
registrieren? Warum werden da nicht
einfach alle Funkzellenabfragen angezeigt?
U: Genau, das ist auch eine interessante
Frage. Die Funkzellenabfragen selber zu
veröffentlichen, ist tatsächlich in der
StPO nicht vorgesehen. Das müsste also
dann das Parlament in Berlin beschließen,
dass sie das noch wollen. Dafür gibt es
zurzeit keine Rechtsgrundlage, aber das
könnte man… wobei ich gerade so ein
bisschen schwanke, ob das Berlin alleine
könnte oder ob das nicht tatsächlich der
Bundesgesetzgeber machen müsste. Dafür
gibt es bislang halt keine
Rechtsgrundlage.
A: Ja, oder die URLs wie sie da oben
sind… wenn die Leute benachrichtigt werden
die müssen ja nicht irgendwie kryptisch,
unratbare URLs haben…
U: Das ist…
A: … da kann ja irgendwo ein Feed
rausfallen.
U: Das könnte man natürlich machen, und
das find ich auch eine interessante
Anregung von André, die hab ich schon mal
so mitgenommen…
A: Ticket ist gefiled.
U: Genau, Ticket ist gefiled. Genau, so
machen wir das. Wir schauen mal, was sich
da noch machen lässt. Wie gesagt, es ist
ja auch ein Pilotprojekt, das Berlin jetzt
als erstes Bundesland auf die Beine
stellt. Aber es gibt – da hab ich mich
sehr gefreut – schon aus mehreren anderen
Bundesländern deutliches Interesse, das
System übernehmen zu können, übernehmen zu
wollen. Und deswegen überlegen wir, wie
wir das so bauen können, quasi von der
Administration her, dass das auch andere
Länder nutzen können, so quasi als FTS as
a Service.
A: Wie viele haben sich jetzt schon
registriert, während wir das erzählt
haben? Ein paar Hände gehen hoch. Okay,
das schafft ihr dann alle in der Schlange
nach draußen.
U: Ja, die URL haben wir noch gar nicht
genannt. Ist ganz einfach: fts.berlin.de.
A: Wir haben das
U: Ich hoffe, Ihr DDoSt das jetzt nicht.
A: So, das ist jetzt aber auch nur der
allererste Schritt, denn die
Benachrichtigung ist nur der
Minimalkonsens von dem, was ohnehin schon
im geltenden Gesetz steht. Also dass wir
jetzt irgendwie sechs Jahre und einen
Parlamentsbeschluss und da so ein langes
Projekt gebraucht haben, ist schon schlimm
genug, damit die Leute überhaupt erfahren,
wie viele Funkzellenabfrage passiert. Und
das ist dann aber nur die Basis dafür,
dass sich die Bevölkerung darüber Gedanken
macht, ob sie diese Funkzellenabfrage denn
gut finden und wenn ja, in welchen Fällen.
Ich hatte vor einer Weile mal die Polizei
München – hier im Symbolbild – gefragt,
warum sie mir keine Daten zu
Funkzellenabfragen geben, und die haben
gemeint: „Ja wir wollen nicht auch noch
den letzten Kriminellen darauf hinweisen,
sein Handy auszumachen.“ Funfact:
Kriminelle machen ohnehin ihr Handy aus
oder nehmen es einfach nicht mit. Vor
allem während den schwersten Straftaten,
wenn sie das geplant haben.
U: Das zeigt sich ja heute schon, dass
man allenfalls quasi Täter von
Spontantaten erwischt, der, wenn jetzt
irgendwie, keine Ahnung, spontan auf der
Straße das Messer rausgezogen wird. Dann
hat natürlich der Betreffende im Zweifel
nicht mal die Zeit, das Handy auszumachen.
A: Aber vielleicht ... der ruft ja
vielleicht währenddessen nicht unbedingt
an und generiert so einen
Datenbankeintrag. Tatsächlich sind die
Ermittlungserfolge von Funkzellenabfragen
auch sehr, sehr, sehr dünn. Das
verifiziert eher Verdachte, als
tatsächlich dass extrem viele Täter
darüber identifiziert und überführt
werden.
U: Ja das ist interessant, dass es da
also relativ wenig klare Ansagen gibt, wo
denn jetzt mal eine solche
Funkzellenabfrage zu einem
Ermittlungserfolg geführt hat. Also
natürlich in der Theorie kann man da sich
eine Menge vorstellen, aber konkrete
Belege, Statistiken, „diese Verurteilung
war nur möglich wegen der
Funkzellenabfrage so und so“, kenn ich
nicht. Kennst du auch nicht, ne? Gibt's
auch nicht.
A: Wenn wir dann alle wissen, wie oft
so eine Funkzellenabfrage gemacht wird,
wenn wir dann alle irgendwann darüber
SMSen erhalten und benachrichtigt werden,
dann ist natürlich die Frage: Was macht
man dagegen? Eine Schiene ist
Selbstschutz. Eben das Handy nicht
mitnehmen oder die pseudonyme Prepaid-
Karte nutzen oder so. Und die andere
Möglichkeit ist politisch aktiv werden.
Denn ich finde, diese Maßnahme ist so eine
krasse unverhältnismäßige
Überwachungsmaßnahme, die an die
Rasterfahndung erinnert und im Endeffekt
genau das ist, dass sie abgeschafft
gehört.
Applaus
A: Und diese Verkehrsdaten, die bei
der Funkzellenabfrage übermittelt,
analysiert und gerastert werden, das sind
genau die Daten, über die bei der
Vorratsdatenspeicherung immer die Rede
ist. Das ist Vorratsdatenspeicherung. Da
geht es nicht um irgendwie einen
Terroristen, den man irgendwie konkret
überwachen möchte oder so. Sondern da geht
es um Profilbildung, um Rasterung von
allen, von gesamten Gesellschaften von
Zehntausenden, Hunderttausenden, Millionen
Betroffenen. Deswegen auch: Die
Vorratsdatenspeicherung ist absolut
unverhältnismäßig und muss abgeschafft
werden bzw. weg und darf nicht wieder
eingeführt werden.
Applaus
U: Zumal man ja sagen muss, dass die
verschiedenen Experimente des deutschen
Gesetzgebers ja bislang immer an den
Klippen irgendwelcher Grundrechte
gescheitert sind. Das heißt also, selbst
wenn es am politischen Willen fehlt, ja,
dann müsste doch zumindest der
Pragmatismus siegen, und man müsste doch
sagen: Was sollen wir denn alle mit einer
Maßnahme, die wir mit extremem politischem
Preis durchboxen, die dann aber letztlich
die Gerichte doch wieder kassieren?
Letztlich macht sich der Gesetzgeber ja da
auch nur noch lächerlich mit dieser
Maßnahme. Zum Stichwort Abschaffung der
Funkzellenabfrage: Da muss man natürlich
sagen: Politisch – wir kommen gleich noch
zu den Programmen der Parteien – ist das
momentan nicht so ganz realistisch. Aber
ich denke, wenn man sich die
Rechtsgrundlage anschaut – wir haben die
ja ganz am Anfang ausdrücklich mal auf die
Folie geworfen –, wo ja schon so bestimmte
Hürden drin stehen. Wenn man sich dann
zugleich anschaut, dass der
Datenschutzbeauftragte gesagt hat: „Na
gerade die Verhältnismäßigkeit wird
überhaupt nicht beachtet“, dann würde ich
mir als kleinsten Schritt, quasi als
Sofortmaßnahme, um die schlimmsten
Probleme zu beheben, wünschen, dass man
diese Verhältnismäßigkeit stärkt. Und wie
könnte man das tun? Indem man
sicherstellt, dass diese Maßnahme wirklich
nur noch bei schwersten Straftaten
umgesetzt wird. Und man kann natürlich
politisch drüber reden: Wann fängt eine
schwerste Straftat an? Meine persönliche
These wäre: fünf Jahre konkrete
Straferwartung. Also bei einer
Freiheitsstrafe ab fünf Jahren, würde ich
denken, kann man von einer besonders
schweren Straftat reden. Man müsste das
Gesetz nur so ändern, dass man rein
schreibt: „Der Richter, die Richterin muss
begründen, warum im konkreten Fall nach
der gegenwärtigen Verdachtslage eine
Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren
zu erwarten ist.“ Das reinzuschreiben und
tatsächlich dafür eine Begründung zu
liefern, das würde, denke ich, dazu
führen, dass jedenfalls die
Funkzellenabfragen wegen Diebstahls in
Zukunft rechtswidrig wären oder eindeutig
nicht mehr vorkämen, so.
Applaus
A: Aber es wäre schon mal viel
gewonnen, wenn sich Polizei und
Staatsanwaltschaften zumindest an die
geltenden Gesetze hälten.
vereinzelter Applaus
A: So als kleinen Service zu
politischen Forderungen haben wir
analysiert, was denn die politischen
Parteien in Deutschland zur vor allem
Funkzellenabfrage, aber auch ein bisschen
zur Vorratsdatenspeicherung sagen, und
zwar aus den Wahlprogrammen der letzten
Bundestagswahl. Das von der CDU sagt – Ja,
wissen wir nicht so ganz genau. Die sagen
nichts zur Funkzellenabfrage und
Vorratsdatenspeicherung. Aber mal ganz im
Ernst:
Gelächter
A: Die sind immer dafür.
U: Was haben wir da erwartet? Klare
Worte auch aus Bayern, logisch. Die CSU
verlangt: „Wir müssen einfach die
Anwendung der Funkzellenabfrage noch
deutlich ausweiten. Auch im Bund, in den
anderen Ländern muss der Verfassungsschutz
wie in Bayern befugt werden, Verkehrsdaten
zu nutzen.“ Da fällt uns nichts mehr zu
ein. Wir haben direkt weiter geblättert zu
den Sozialdemokraten.
A: Soll ich die machen?
U: Ja.
A: lacht Was steht im Wahlprogramm
der Sozialdemokraten? Nichts zu
Verkehrsdatenabfrage, zu Funkzellenabfrage
und Vorratsdatenspeicherung. Aber mal ganz
ehrlich: Die Sozen haben uns das immer
gebracht. Die sozialdemokratischen
Justizministerinnen und -minister waren
immer genau dafür verantwortlich, für
diese Gesetze. Wer von den
Sozialdemokraten erwartet, dass sie die
Vorratsdatenspeicherung, Funkzellenabfrage
kippen – won't happen.
U: Möglicherweise anders sehen das die
Freien Demokraten. Immerhin verlangen sie,
Funkzellenabfragen einzuschränken und
einen Richtervorbehalt vorzusehen. Klammer
auf: Eigentlich steht der schon im Gesetz.
Klammer zu. Er bringt halt nur nichts.
Jedenfalls heißt es da im O-Ton: „Wir
Freien Demokraten wollen keine lückenlose
Überwachung unbescholtener Bürgerinnen und
Bürger, ...“ Klingt sinnvoll. „... gleich
ob durch deutsche Sicherheitsbehörden oder
fremde Nachrichtendienste. Deswegen wollen
wir sowohl die Möglichkeiten zur
Funkzellenabfrage als auch der
Bestandsdatenauskunft“, ja, das ist dieses
Telefonbuch, „deutlich einschränken.“ Wie
gesagt, einen Vorschlag hab ich gemacht:
Straferwartung fünf Jahre könnte man ja
mal konkret umsetzen. Das ginge vermutlich
in wenigen Wochen.
A: Die Linkspartei. Die ist
tatsächlich die einzige der großen
deutschen Parteien, die klipp und klar
dagegen ist. In ihrem Wahlprogramm
schreibt die Linke: „Wir wollen das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung
sichern: gegen Vorratsdatenspeicherung,
gegen Bestandsdatenauskunft und Online-
Durchsuchungen, gegen die
Funkzellenabfrage, Videoüberwachung, Späh-
und Lauschangriffe und Rasterfahndung.“
vereinzelter Applaus
U: Und zum guten Schluss ...
Nee, noch nicht ganz! Die Grünen sind
etwa wahrscheinlich da, wo ich gerade
argumentiert habe. Sie wollen die
Verhältnismäßigkeit stärken, und sie sind
gegen die Vorratsdatenspeicherung. „Es ist
viel wirksamer“, schreiben sie, „gezielt
mit verhältnismäßigen Mitteln einige
hundert Personen zu überwachen, die
hierfür auch einen hinreichenden Anlass
geboten haben, als 80 Millionen
Bürgerinnen und Bürger anlasslos mit der
Vorratsdatenspeicherung, flächendeckender
Videoüberwachung oder automatisierter
Gesichtserkennung zu erfassen. Wir lehnen
diese Maßnahmen jeweils ab.“
A: Eine Partei fehlt noch. Die AfD.
Was sagt die zur Funkzellenabfrage?
Gelächter, Applaus
A: Nichts. Steht nichts drin.
U: Aber!
A: Aber mal ernsthaft. Also als ob die
Partei gegen Überwachung wäre. Und wer
Nazis wählt, weil sie gegen die
Funkzellenabfrage sind, hat ganz andere
Probleme.
Lachen, Applaus
U: Ja, zum Schluss noch ein kleines
bisschen Ausblick. Das ist so eine
Timeline für die Vorratsdatenspeicherung.
Das ist jetzt eher so der Blick in die
Geschichte. 2016 ist die aktuelle Fassung
in Kraft getreten. Vor einigen Monaten ist
die aktuelle Fassung von Gerichten de
facto außer Kraft gesetzt worden. Jetzt
warten wir noch darauf, dass das
Bundesverfassungsgericht und/oder der
Europäische Gerichtshof das auch noch
einmal offiziell absegnet und die
Vorratsdatenspeicherung beseitigt. Bei den
Funkzellenabfragen kennen wir persönlich
jetzt erst mal keine konkreten
gesetzgeberischen Maßnahmen. Wie gesagt:
Wir haben euch eine Methode vorgestellt,
das Berliner FTS, wie man das jedenfalls
ein wenig verbessern kann. Was mir
persönlich daran besonders gefällt ist der
Schritt hin zu mehr Transparenz, weil ich
glaube, dass es bei den
Ermittlungsbehörden so ein bisschen was
auslöst, wenn sie davon ausgehen müssen,
dass ihre Maßnahmen hinterher bekannt
werden, und dass jedenfalls hier und da
auch mal jemand Rechtsschutz suchen wird.
Das ist sicherlich – aus meiner Sicht
jedenfalls, ich bin natürlich befangen,
ich habe damit ja sehr viel zu tun gehabt
– das ist sicherlich jetzt nicht das
Allheilmittel in diesem Bereich.
Sicherlich muss man die Maßnahmen auch
deutlich einschränken mit einer Anordnung.
Aber ich denke, Transparenz und
rechtsstaatliche Kontrolle sind jedenfalls
Schritte in die richtige Richtung. André?
A: Genau. Und dieses Jahr, also das
kommende Jahr wird dann
höchstwahrscheinlich auch das
Bundesverfassungsgericht mal wieder über
die Vorratsdatenspeicherung urteilen. Und
nach den letzten Urteilen sowohl aus
Deutschland, als auch vor allen den EuGH-
Urteilen, die sehr stark waren, gehen wir
eigentlich davon aus, dass die anlasslose
Massenüberwachung sämtlicher Verkehrs- und
Mobilfunkdaten grundrechtswidrig ist und
abgeschafft gehört. Wir freuen uns auf die
Verhandlung in Karlsruhe.
U: Ja. Und das war es von uns zum Thema
Funkzellenabfragen, Überwachung für alle.
Vielen Dank, dass ihr da wart. Und wir
freuen uns auf das Q & A.
Applaus
Herald: Ja super, vielen Dank. Ok, Fragen?
Wir haben schon die ersten an den
Mikrofonen stehen. Wir fangen mal an mit
Mikrofon 2 bitte, deine Frage!
Frage: Ja, hallo. Ich bin Sascha, ich
gehöre zu den Ahnungslosen hier unter uns.
Ich finde es total geil was ihr macht,
aber ich stelle mir jetzt mal eine Frage
nach der Relevanz. Ihr habt gesagt,
komische kleine Zahlen wie eine
Funkzellenabfrage pro Bundesland pro Tag.
Kann das sein? Wieviele Funkzellen haben
wir überhaupt?
André: 60.000 derzeit. Es werden mehr mit
5G.
Frage: Ok, und jetzt nochmal die Frage
nach der Relevanz.
André: Es wird ... also die Rechnung haben
wir vorhin nicht gemacht. Ich gehe davon
aus, dass jede einzelne Person in
Deutschland mindestens jeden Monat einmal
in einer Funkzellenabfrage landet. Und
wenn ich das bin, dann würde ich das
erstens mindestens gern wissen und
zweitens wenn ich nicht Verdächtiger einer
Straftat bin, dann hat das gefälligst zu
unterbleiben.
Frage: Danke
Applaus
Herald: Vielen Dank. Wir haben eine Frage
aus dem Netz, der Signal-Engel bitte!
Signal-Engel: Ja, und zwar fragt ein
Nutzer: Gibt es einen Musterbrief, um ohne
richterliche Anordnung an meine
persönlichen Daten zu kommen, so wie Malte
Spitz das gemacht hat? Weil eine einfache
E-Mail-Anfrage – bevor es die DSGVO gab –
bei dem Nutzer abgelehnt wurde mit Bezug
auf Datenschutz, weil die ja Verkehrsdaten
Dritter enthalten würden.
U: Also ich kenne persönlich jetzt
keinen Musterbrief. Ich weiß, dass Malte
damals klagen musste gegen die Telekom und
es letztlich aber nicht zu einem Urteil
kam, sondern zu einem Vergleich. Was ja
darauf schließen lässt, dass die Telekom
eben dann letzten Endes gesprächsbereit
war. Ich weiß aber nicht, wie die sich
heute verhalten würden, wenn jemand da
wieder anfragt. Insofern kann ich nichts
zu sagen und ich kenne ehrlich gesagt
keinen Musterbrief. Im Zweifel würde ich
immer anregen in solchen Fällen, bevor man
viel Geld für einen Anwalt ausgibt, auch
mal mit dem örtlichen
Datenschutzbeauftragten zu reden, denn die
sind häufig ausgesprochen hilfsbereit und
haben auch häufig gute Kontakte zur
Zivilgesellschaft und können dann eben
kostenfrei und kreativ weiterhelfen.
Herald: Ok, vielen Dank. Mikro Nummer 4,
bitte!
Frage: Die Frage, die ich mir stelle: Ihr
habt ja gesagt, dass diese
Verhältnismäßigkeit gegeben sein muss, und
dass nur besonders schweren Straftaten
verwendet ... Wenn es denn tatsächlich zu
einer Verhandlung kommt und derjenige, der
da angeklagt ist, die Verteidigung,
argumentieren sich da nicht so, dass diese
Funkzellenabfrage gar nicht verwendet
werden darf?
U: Ja, das ist eine sehr gute Frage.
Dazu muss man in aller Deutlichkeit sagen,
in aller Regel sind rechtswidrig erlangte
Daten im deutschen Strafverfahren
verwertbar. Das ist anders als man das im
Kino sieht. In Amerika sind die Regeln in
der Tendenz deutlich strenger, in
Deutschland kann die Polizei fast – nicht
... es gibt bestimmte Grenzen – aber fast
machen, was sie will. Selbst wenn eine
Ermittlungsmaßnahme rechtswidrig war, sind
die Daten in aller Regel verwertbar. Und
ich kann mir kaum vorstellen, wie man eine
Funkzellenabfrage so rechtswidrig
durchführen will, dass man hinterher die
Daten nicht verwenden kann. Das ist genau
das Problem, dass es da einfach nicht den
nötigen Anreiz gibt, sich legal zu
verhalten. Das kennt man aus
amerikanischen Filmen anders, da haben die
Ermittler häufig Angst, irgendwie das
Gesetz zu verletzen, weil dann hinterher
ihr Fall platzt. Das ist in Deutschland
nicht zu befürchten. Der Bundesgerichtshof
ist der festen Überzeugung, dass deutsche
Polizeibeamte diese Disziplinierung nicht
brauchen, sondern sich von ganz alleine
rechtstreu verhalten.
A: Wie man ja unschwer erkennen kann.
Herald: Danke. Ich muss leider ein
bisschen durch die Fragen jagen, weil wir
haben nicht mehr viel Zeit. Mikro 1 bitte,
danach Mikro 3.
Mikro 1: Vielen Dank für den Talk. Was
passiert mit den Daten, nach einer FZA?
Was hat das dann für Folgen, wie lange
bleiben die irgendwo gespeichert?
A: Also das ist eine gute Frage. Da
sind wir jetzt nicht so sehr eingegangen
in dem Talk. Die Polizeibehörden, die
werfen das in Software. Ich habe noch
versucht herauszubekommen, welche Software
das aktuell ist. Damals in Dresden war das
so ein selbstgeklopftes EFUS hieß das,
Elektronisches File Unterstützungs System.
Ganz am Anfang hatten sie es in Excel
gepackt. Aber das ist ihnen dann um die
Ohren geflogen, weil die Datensätze zu
groß waren. Dann gibt's von Rola RR-Case??
eine Software und IBM Analysts Notebook
und die versuchen damit Quertreffer,
Kreuztreffer zu fangen, gerade bei den
z.B. Autobränden. Welche Handys sind denn
an mehreren Tatorten anwesend. Nun sind...
Mikro 1: Müssen die die löschen,
irgendwann einmal?
U: Ach so ja, dazu möchte ich...
A: Das ist der 2. Punkt. Die versuchen
Daten zu finden und dann weiter damit zu
arbeiten. Wenn Sie die Daten nicht mehr
nutzen, dann müssen die gelöscht werden.
Aber das hat auch der
Landesdatenschutzbeauftragte mal
überprüft, wie das gemacht wird, sowie er
alles Mögliche überprüft hat und er hat
gemeint, die waren nach zehn Jahren oder
nach vielen Jahren immer noch in der Akte
oder die Daten sollten nur mal als Ultima
Ratio verwendet werden nur wenn alle
anderen Ermittlungsansätze nicht zum
Erfolg führen hat sich herausgestellt, die
machen eine Anfrage, kriegen eine CD,
packen die in die Akten und gucken die
Daten aber nie an. Also die gibt's die
skurrilsten Fälle. Dass Du davon ausgehen
kannst, dass schon zeitnah gelöscht
werden, nicht die Fälle, die wir kennen.
U: Nein, die Rechtsgrundlage sieht im
Grunde so vor dass die Daten gelöscht
werden müssen, wenn das Strafverfahren
rechtskräftig abgeschlossen ist. Also
irgendein Urteil rechtskräftig geworden
ist oder wenn die Taten verjährt sind. Das
sind so die beiden Hauptgründe, wann die
Daten gelöscht werden. Das wäre natürlich
relativ lange, insbesondere Verjährung
sind häufig 10, 15, 20 Jahre. Auf der
anderen Seite ist es so, dass jedenfalls
in Berlin kann ich das sagen, die Polizei
sich schon sehr viel Mühe gibt, da
rechtstreu zu handeln und die versuchen
dann den Zugriff auf diese Daten zu
beschränken. André hat gerade schon
gesagt, Stichwort auf CD brennen. Das
heißt also, dass man halt sagt, die sind
jetzt nicht mehr im normalen System,
sondern man zieht die raus, brennt auf
eine CD, nimmt die zu den Akten und kann
dann eben nicht mehr einfach so drauf
zugreifen. sondern nur noch wenn man in
diese Akte reinschaut. Das vielleicht ganz
generell noch mal am Rande. Die Polizei
war extrem kooperativ auch beim Entwerfen
dieses Systems. Ich war mir da nicht so
sicher, aber ich habe da bislang sehr gute
Erfahrungen gemacht. Die scheinen das
System zu wollen in Berlin, das ist mein
persönlicher Eindruck. Die Beamten mit
denen ich zu tun habe, finden das eine
gute Idee. Warum auch immer, ob das eine
PR Maßnahme ist, ob sie Angst haben, dass
sie das sonst manuell irgendwann
bearbeiten müssen, das weiß ich nicht.
Jedenfalls sind sie mir gegenüber sehr
kooperativ an dieser Stelle. Dankeschön.
Herald: Ok, es tut mir leid, die letzte
Frage an Mikro Nummer 3. Wie angekündigt
und dann tut es mir leid, wir müssen dann
Schluss machen. Deine Frage bitte.
Mikro 3: Schöner Talk soweit. Autos haben
Telemetrie Boxen. Die haben's im ...
eingebaut. Wird in Zukunft das Auto
getrackt?
Ulf: Es wird jedenfalls mit erfasst werden
in dieser Maßnahme, so viel kann man
sagen.
André: Sie werden von Funkzellenabfrage
erfasst, sie werden Vorratsdaten
gespeichert und dann gibt es noch dieses
eCall. Wir haben mit der Funkzellenabfrage
nur ein winziges Puzzlestein aus dem
Gesamtbild der staatlichen
Überwachungsmaßnahmen genommen. Also auch
in Autoüberwachung gibt jede Menge andere
Ansätze. Wir sind im Jahr 5 oder 6 nach
Snowden, da draußen gibt's jede Menge
Überwachungsmethodik. Autoüberwachung
anhand der Mobil SIMs, die da drin sind,
ist sicherlich ein weites Feld. Aber klar,
auch die Daten landen mit in den FZA
Anfragen.
Mikro 3 Danke
Herald: Super vielen Dank. Ein großer
Applaus für Ulf Buermeyer und André
Meister, vielen Dank.
Applaus
Abspannmusik
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