36C3 Vorspannmusik Herald-Engel: Okay, ja. Noch einmal herzlich willkommen hier im Raum Dijkstra zu unserem nächsten Talk. Ja, ist es rechtmäßig, dass staatliche Ermittlungsbehörden Daten zu ethnischer Herkunft erheben und veröffentlichen? Und welche Folgen hat das eigentlich für die Betroffenen? Das sind so einige der Fragen, die im nächsten Talk aufgegriffen werden. Konkret geht es um die Kriminalstatistik der Berliner Polizei, in der Sinti und Roma mit bestimmten kriminellen Handlungen in Verbindung gebracht wurden. Eine Volksgruppe, die ohnehin gesellschaftlich stark stigmatisiert ist. Wie problematisch solche Formen polizeilicher Datenerhebung sind, darüber sprechen jetzt Anja Reuss und Lea Beckmann. Anja Reuss arbeitet als politische Referentin beim Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zu Themen wie Antiziganismus, Polizei und Racial Profiling. Lea Beckmann ist Juristin und arbeitet in Berlin zum Schutz von Grund- und Menschenrechten und seit 2018 gehört sie zum rechtlichen Team der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. Und in diesem Sinne würde ich sagen, begrüßt mit einem warmen Applaus: Anja Reuss und Lea Beckmann. Applaus [Füller, bitte in amara entfernen] Anja Reuss: Ja, Danke für die Begrüßung, ich freue mich total, dass so viele Leute gekommen sind und sich für das Thema interessieren, und ich glaube, es ist auch das erste Mal bei dem Kongress, das Thema zur Antiziganismus und Sinti und Roma hier ist und das freut mich ganz besonders, weil ich glaube, es wichtig ist, dass wir eine größere Reichweite mit dem Thema bekommen. Genau also, es wurde schon eingangs gesagt: es gibt eine lange Tradition von der Datensammlung über Sinti und Roma und ich versuch dann später auch nochmal einen kleinen Abriss darüber zu machen. Ich mache das mal, weil du es nie gemacht hast. Lea Beckmann: Gerne. Anja: Kleinen Abriss zu machen dadrüber, wie das historisch gewachsen ist, weil ich glaube, dass es wichtig ist für ein Verständnis, wie die Praxis heute aussieht. Auf alle Fälle werden Sinti und Roma jeher immer als Ordnungs- und Sicherheitsproblem gesehen und unter Generalverdacht gestellt. Und weil wir aber wenig Zeit haben, haben wir jetzt, Lea und ich, 2 Beispiele ausgesucht, an denen wir das ein bisschen verdeutlichen wollen, wie die Praxis aussieht. Aber wie gesagt, das sind nur Schlaglichter, und wir haben auch ein paar Links dazu bereitgestellt. Genau, vielleicht noch zum Einstieg: Was ihr hier seht, ist unter anderem die Bevölkerungsumfrage, die die Leipziger Universität in ihrer Bevölkerungsumfrage mit der zuletzt erschienenen Autoritarismus-Studie gemacht hat; in der relativ deutlich ist, dass die Abneigungszahlen von Sinti und Roma in der Bevölkerung weit verbreitet sind und die Annahme, dass Sinti und Roma zu Kriminalität neigen, extrem hoch sind. Warum ist das so? Das hat ganz verschiedene Gründe für die Verbreitung und die Verwurzelung von Antiziganismus in der Gesellschaft. Aber vor allen Dingen liegt das auch da dran, wie die Polizei die Minderheit halt framed. Und vielleicht zu Beginn: weshalb das halt für die Polizei offensichtlich notwendig ist und polizeilich für die Arbeit relevant ist, Daten über Sinti und Roma zu erfassen, ist zum einen dass Sinti und Roma unterstellt wird, allgemein zur Kriminalität zu neigen, dass die Polizei davon ausgeht oder denkt, dass sie ein spezielles Expertenwissen darüber hat, wie die Kriminalität von Sinti und Roma sich darstellt, und bestimmte Deliktarten der Minderheit halt zuordnet. Das ist auch in der historischen Wertung und auch für den späteren Teil relevant. Und zum anderen geht die Polizei auch davon aus, dass man halt, also das was sie als Zigeuner framen, also quasi das rassistische Bild, die rassistische Annahme über Sinti und Roma, dass man diese äußerlich auch erkennen könnte. Genau, dann erstmal.. Lea: Ich wollte so eine kleine, also erst mal hallo auch von mir. Ich wollte eine kleine Einleitung geben, einmal zu den rechtlichen Grundsätzen, und vielleicht kurz vorweg: die Perspektive, aus der ich mich damit befasse, bei der, oder wir bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, wir sind eine Menschenrechtsorganisation, wer uns noch nicht kennt, und wir unterscheiden uns von anderen Organisationen dadurch, dass wir vor allem auf strategische Prozessführung setzen, also gucken, wo man durch Gerichtsverfahren und rechtliche Mittel, Grund- und Menschenrechte durchsetzen kann. Und gleich wird vielleicht im Zusammenhang noch konkreter werden, weshalb wir mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma kooperieren und zusammenarbeiten. Zunächst einmal in dem Zusammenhang mit Polizeiarbeit zu Sinti und Roma, ist wichtig zu verstehen, dass es einmal den völkerrechtlichen Grundsatz des Verbots rassistischer Diskriminierung gibt. Das ist völkerrechtlich "jus cogens", das heißt zwingendes Völkerrecht, es kann selbst durch Völkervertragsrecht nicht abbedungen werden, ähnlich wie das Folterverbot. Es ist also ein elementarer Grundsatz im Völkerrecht und auch im deutschen Verfassungsrecht in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Und es hat bestimmte Implikationen für die Arbeit der Polizei. Die Polizei ist nämlich immer dann, wenn sie Entscheidungsbefugnisse hat, also Ermessen, an Grundrechte gebunden, und da spielt das Verbot rassistischer Diskriminierung eine große Rolle. Das ist einmal in dem Verbot von racial profiling, also bei operativen Maßnahmen, darf sie nicht auf der Grundannahme agieren, dass eine rassistische Zuordnung, also das eben die Merkmale, körperliche Merkmale wie Hautfarbe oder aber auch das Zusammenspiel von Hautfarbe mit irgendwie Verhaltensweisen, oder bestimmten Formen der Bekleidung, dass sie aus einer rassistischen Grundannahme daraus halt den Schluss zieht, dass eine Person, dass es wahrscheinlicher ist, dass eine Person Straftaten begangen hat oder begehen wird. Dann hat das aber auch neben diesen operativen Verpflichtungen, also wenn sie in Grundrechte eingreift, hat das natürlich auch Bedeutung bei der Datenerhebung der Polizei, das die ja eben auch Ermittlungsarbeiten mit vorbereitet. Und insbesondere ist es also auch in den Datenschutzgesetzen nochmal konkret umgesetzt, da steht also dass alle Merkmale, die mit Rasse im Zusammenhang stehen, eine besondere Kategorie personenbezogener Daten sind. Das heißt: Rote Fahne - diese Daten dürfen wir nur im großen Ausnahmefall erheben. Also. Absolut verboten ist es demzufolge: strukturiert auswertbar Rasse zu erfassen. Wir dürfen nicht erfassen, wer in Deutschland der Volksgruppe der Sinti und Roma angehört, oder wer einer anderen ethnischen Gruppe angehört. Außerdem heißt es, dass in bestimmten Zusammenhängen , bei der Polizei darf sie Daten erheben, wenn es unbedingt notwendig ist, um z.B. Straftaten zu verfolgen oder Gefahren abzuwehren. Das heißt, muss ich erst einmal selbst gucken. Das heißt, sie darf sehr wohl zum Beispiel bei konkreten, wenn sie konkret nach einer Person fandet, darf sie vielleicht Hautfarbe erfassen, aber eine rassistische Zuschreibung, die irgendwie von der Annahme, Sinti und Roma sind kriminalitätsgeneigt ausgeht, ist nicht zulässig. Das heißt, bei Sinti und Roma, weil es keine - also alle Beschreibungen einer Person, die das beinhaltet, sind eigentlich rassistische Stereotypen - darf diese Erwähnung auch in Polizeiakten nicht auftauchen. Außer es gibt einen konkreten Zusammenhang zur Tat. Das wird nur in sehr, sehr seltenen Fällen nur möglich sein. Unsere These ist aber, dass die Polizeiarbeit in der Praxis ganz anders aussieht. Und zwar ist die These, die wir hier auch ein bisschen vorstellen wollen, ist einmal, wie das funktioniert. Unserer Meinung nach ist, dass Sinti und Roma, vermeintliche Angehörige der Volksgruppe Sinti und Roma, von der Polizei sehr viel häufiger über Racial- Profiling eben von operativen Maßnahmen, also Identitätsfeststellung z. B. oder Durchsuchungen betroffen sind und die Polizei dann in diesem Zusammenhang in ihren Akten kennzeichnet, dass eine Person ihrer Meinung nach der Volksgruppe zugehört und dadurch also eine datenmäßige Erfassung von Sinti und Roma bei der Polizei entsteht. Und diese Grundlage ist für dann Ermittlungsarbeiten, die auf rassistischen Vorannahmen passieren. Lea Beckmann: Genau. Und wie schon gesagt, gibt es eine relativ lange Tradition dadrin innerhalb der Polizei, die auch weiter zurückreicht noch als der Nationalsozialismus, also es hatte zwar seine Hochpunkte während des NS, aber die Praxis der Polizei ist da viel, viel älter. Das Konzept "Zigeuner" gibt es schon seit dem frühen 18. Jahrhundert, und im Kaiserreich wurden schon die ersten Daten halt massiv und konzentriert systematisch gesammelt, die dann im Nationalsozialismus halt vor allen Dingen dazu dienten, die Minderheit zu deportieren und zu ermorden. Und im Gegensatz zur Judenverfolgung, die dann durch die Alliierten nach 45 und die Auseinandersetzung mit Antisemitismus eine Zäsur erfahren hat, gab es das zu Antiziganismus und der Verfolgung von Sinti und Roma nicht, sondern die Praxis ging quasi unter anderen politischen Vorzeichen weiter und hat sich dann halt nur graduell transformiert. Wichtig ist, dass Sinti und Roma zu jeder Zeit als unerwünschte also als Person mit unerwünschten Verhalten geframed wurden und auch als Fremde, die außerhalb der Gesellschaft stehen, angesehen wurden, auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind. Und dass dieses Sicherheits- und Ordnungsproblem, was man der Minderheit halt generell immer unterstellt hat, also davon wurde auch abgeleitet, dass man sie sondererfassen muss, um die größtmögliche Kontrolle über sie zu erlangen. 1899 wurde dann auch in München in der Polizei der Zigeuner-Nachrichtendienst eingerichtet, und der damalige Dienststellenleiter gab 1905 das erste so genannte Zigeuner-Buch raus, in dem schon 3000 Personen quasi erfasst waren mit Familien, Stammbäumen und Personenstandsdaten und diese Daten wurden weiter gesammelt und dienten dann später im Nationalsozialismus. Dann ist die Behörde quasi umgezogen und dem Reichssicherheitshauptamt unterstellt worden. Und das Amt 5 hier, das war halt, hat diese Akten dann halt weiter fortgesetzt und diese rasse-hygienische Forschungsstelle hat anhand dieser Akten dann halt Rasse-Gutachten erstellt, die die Grundlage für Deportationen und Ermordungen der Minderheit geliefert haben. 1938 waren dann halt schon 31000 Menschen da erfasst, was eigentlich einer totalen Erfassung der Minderheit im Reichsgebiet entsprochen hat. Und von deren existierten Fingerabdrücke, Lichtbilder und Genealogien und dergleichen. Wie vorhin schon gesagt, hat sich diese Tradition weiter fortgesetzt, nach 45, und eigentlich anschließend, ohne irgendeine große Pause wurden wieder sogenannte Zigeuner-Polizeien eingerichtet. Das Personal blieb das Gleiche und man hat auch mit denselben Akten wie im NS weiter gearbeitet. Aber um halt den Antiziganismus ein bisschen zu kaschieren und zu verschleiern, wurde die ganze Behörde dann '53 umbenannt in "Nachrichten, Sammel- und Auskunftsstelle über Landfahrer". Genau und das ist jetzt hier von '62 das Merkblatt aus Niedersachsen, in dem halt auch nochmal dargestellt wurde, wer, wie, was gesammelt werden soll. Und in den 70er Jahren, so um 1970, sollte dann diese, also wurde dann diese Landfahrerzentrale als grundgesetzwidrig eingestuft, aber die Praxis blieb weiter eigentlich bestehen. Denn, dann ab den 80ern übernahm vor allen Dingen das BKA die Federführung für die Überwachung von Sinti und Roma und hat auch eine sogenannte Sachbearbeiter-Stelle eingeführt, die bis 2001 tätig war und quasi für die Länder, also für die LKAs Anfragen bearbeitet hat zum Tatkomplex reisende Täter. Das war quasi der Zigeuner-Experte des BKAs, der, an dem sich die LKAs gewandt haben mit Informationen, genau. Und hier, das ist eines von den Personen-Fahndungsblättern. Genau. Da kann man sehen, dass diese Markierungen in den personenbezogenen Daten schon mit erfasst wurden und dass auch, also bis '82 der Fall war. Dann aufgrund von den Protesten vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma wurde der Landfahrer-Begriff und auch quasi diese Markierungen mit Zigeunernamen abgeschafft und aber nur transformiert. Denn ab '84 tauchte dann ein anderer Begriff dafür auf, also "Landfahrer" wurde ersetzt mit dem Begriff "häufig wechselnder Aufenthaltsort", also kurz HWAO. Genau. Also man hat die Begriffe geändert, aber am Denken der Beamten hat sich eigentlich nichts geändert. Genau. Und weil sich diese, diese Erfassung von Landfahrer und Zigeuner Namen abgeschafft werden sollte, hat man dann in dem Freitextfeldern von den BKA Blättern halt mehrere andere Begriffe verwendet, um die Sinti und Roma in irgendeiner Weise kenntlich zu machen. Und die Polizei war da, hatte eine große Kreativität und mehrere Begriffe. Das sind nur einige davon, die seit der 80er Jahre verwandt wurden um Sinti und Roma zu markieren. Und das führte sie, führt sich auch fort bis in die neue, bis in die Gegenwart. Das sind zwei kleine Anfragen aus Baden-Württemberg 2014. Auf der linken Seite und Sachsen 2016, wo deutlich geworden ist, dass quasi eine wesensähnliche Form verwendet wird. Zwar heißt es dann halt hier wechselt häufig den Aufenthaltsort, und unsere Vermutung ist, dass in dieser Kategorie aller Wahrscheinlichkeit nach halt Sinti und Roma erfasst werden. Bei näheren Nachfragen, vor allen Dingen in Sachsen, wird dann gemauert. Also man kriegt eigentlich keine Informationen darüber, was da genau drin sich befindet. Lea: Wir haben jetzt mal zwei Beispiele aufgezeigt. Wie funktioniert es eigentlich genau, jetzt Sinti und Roma zu erfassen? Wir haben also im Ausgangspunkt diese personenbezogene Hinweise. Das sind wie so Tags quasi, die man auch strukturiert auswerten kann, bundesweit oder in den Länderpolizeidatenbanken HWAO als Synonym für Ausgangpunkt Landfahrer oder Zigeuner als rassistisch erkannte Begriffe. Und jetzt ist klar, dass heute in manchen Bundesländern dieser personenbezogene Hinweis HWAO sich so nicht mehr findet. Wir wissen das zum Beispiel über parlamentarische Anfragen, dass es in Berlin so nicht mehr sich wiederfindet. Auf Bundesebene wissen wir einfach nicht, was die personenbezogenen Hinweise sind, weil es als Verschlusssache gilt. In Sachsen und Baden-Württemberg, hatte Anna jetzt schon gesagt, wissen wir, dass eine begriffliche Fortführung dessen gibt. Und deswegen fragen wir uns ein bisschen, wie wird das heute fortgeführt. Eine Annahme ist, dass sich unter der Rubrik Reisende Täter zum Beispiel, was ein personenbezogener Hinweis ist, erst mal weiter ist und alle Straftaten erfasst, wo der Straftäter nicht im unmittelbaren Umfeld des Wohnsitzes tätig wird, dass der also als Tag quasi dient. Und wenn dann in der Freitextangabe noch Angaben sind. Da waren ein paar Beispiele genannt, Angehöriger mobiler ethnischer Minderheiten oder ähnliche Begriffe tauchen da auf, dann ist irgendwie klar für die zuständigen Polizeibeamten, dass die Personen als Sinti und Roma getagtist und damit eine Kriminalitätsvermutung gilt. Wir sehen das aber eben auch genau als Beispiel dass diese Kennzeichnung fortführt, dienen auch Polizeikriminalstatistiken. Polizeikriminalstatistiken sind erst einmal, ich weiß nicht, wer von euch damit schon mal zu tun hatte, sind Erfassung, quasi Tätigkeitsberichte der Polizei, wo statistisch erfasst wird, wo Kriminalität verfolgt wird. Das gibt es auf Länderebene und eben auf Bundesebene. Und es ist dadurch, dass es die Tätigkeit der Polizei darstellt, so eine gewisse Verzerrung, weil es eben nur dargestellt wird wo die Polizei auch ermittelt. Aber es ist so die umfassende Kenntnis über Kriminalität, die wir haben, wo in wenigen Stichpunkte eigentlich erfasst wird. Hier habe ich immer als Beispiel angegeben zu Straftaten, was da passiert. Aber auch historisch taucht in diesen Polizeikriminalstatistiken immer auf: Die Kennzeichnung von Sinti und Roma. Das hier ist aus 53 unter der Rubrik Reisende Täter. Reisende Täter erst mal eben alle Täter, die Straftaten außerhalb des Wohngebiets begehen, und dann damals die Definition Landfahrer. Nun auch zu zeigen, wo das historisch herkommt: Landfahrer ist, wer aus eingewurzeltem Hang zum Umherziehen mit Fahrzeugen, insbesondere mit Wohnwagen oder Wohnkarren oder sonst mit beweglichem Habe im Land umherzieht. Und jetzt kommts: Die zeitweilige oder dauernde Einrichtung oder Beibehaltung einer Wohnung, vermag die Landfahrereigenschaft nicht zu widerlegen. Also ne genetische rassistische Landfahrerdefinition. Das ist also bis in die 70er Jahre taucht das auf in den PKS z.B. '74, wo Landfahrer gekennzeichnet, verzeichnet werden. Das taucht aber bis in die Gegenwart auf. Ich habe jetzt mal so ein Beispiel. Es gibt auch noch andere Beispiele, aber nur kurz, wenn einem, wenn ich mich genauer auseinandersetzen. Einmal hier die polizeiliche Kriminalstatistik PKS, Frankfurt 2005. Da haben wir folgenden Ausschnitt: Straftaten, die von Angehörigen mobiler ethnischer Minderheiten begangen werden, nur so als Beispiel, wie diese Kennzeichnung dann eben heute da auftaucht. Dann ein Beispiel von 2007. Dort sieht man dann auch mal, wie das also fortgeführt wird, quasi in den Ermittlungsarbeiten dann: Ermittlungen richteten sich gegen Angehörige bestimmter Ethnien. Das ist ja eben auch unsere Unterstellung, dass diese Datenbanken natürlich nur dienen könne, um auf rassistischer Basis zu ermitteln, oder das das auch ist auch die große Gefahr ist bei der Kennzeichnung. Wie wir jetzt quasi zur Zusammenarbeit kommen, ist, dass es eben auch 2017 in der Berliner Polizei Kriminalstatistik dazu eine Nennung gab. Und zwar wurden zu dem Phänomen Trickdiebstahl in Wohnungen insgesamt 86 Tatverdächtige ermittelt - scheint ein Riesenproblem zu sein. Und dann kommt folgender Zusatz hier nochmal vergrößert. Bei den hierzu durch die Fachdienststellen ermittelten Tatverdächtigen handelt es sich überwiegend um Angehörige der Volksgruppe der Sinti und Roma - aha! Diese Familienclans leben mittlerweile seit Jahren in Deutschland und besitzen größtenteils die deutsche Staatsangehörigkeit, also hier keine Codierungen, sondern eine klare Benennung. Und dann der Zusatz: Ich find im folgenden geht es vor allem um den ersten Satz gehen. Aber der zweite Satz: Diese Familienclans leben mittlerweile seit Jahren in Deutschland und besitzen größtenteils die deutsche Staatsangehörigkeit. Welche Familienclans jetzt? Also die Tatverdächtigen sind Familienclans? Hat man jetzt auch die familiären Strukturen erfasst? Oder sind Sinti und Roma Familienclans und dann auch netter Hinweis, dass deutsche Staatsangehörige sind, deutsche Staatsangehörige anscheinend größtenteils. Aber man will nochmal darauf hinweisen, dass sie so richtig deutsch nicht sind ne? Weil sie mittlerweile seit Jahren in Deutschland leben. Also ich finde das ultra rassistisch. Da haben wir uns gefragt: OK, also wo kommen diese Daten her? Erstens Entweder ihr erfasst es also unsere Unterstellungen, oder ihr erfasst es nicht und schreibt es rein auch ziemlich rechtswidrig. Warum erfasst ihr das, was wollt ihr damit und wie erfasst ihr das? Woher wisst ihr denn, ob jemand Sinti und Roma ist? Macht Ihr da so bei jedem tatverdächtigen Befragungen oder könnt Ihr das riechen? Daraufhin hat der Zentralrat sich mit einem Schreiben an den Innensenator Geisel in Berlin gewandt und ihn angefragt. Und dann ist ganz interessant, irgendwie die Antwort des Innensenators SPD Innensenator Geisel. Zunächst möchte er festhalten: Keine strukturierte Erfassung. Aha. Dann noch weitere Ausführungen dazu: "basiert nicht auf der Erfassung Tatverdächtiger als Angehöriger der Volksgruppe der Sinti und Roma, sondern auf der fachlichen Einschätzung der zuständigen Dienststelle". Die sind nämlich fachlich dafür ausgebildet, das einschätzen zu können, welche Sinti und Roma ist. Und dann kommt der letzte Zusatz, der soll da wieder beruhigen. Grundsätzlich halten sie das auch für problematisch und wissen, dass die Polizei das auch so sieht. Also Auf politischen Druck kommt man irgendwie anscheinend nicht weiter und das ist jetzt so ein bisschen, dass wo wir zusammenkommen, das wir eben überlegt haben: was könnte man irgendwie rechtlich noch machen? Und eigentlich ist das ja ein bisschen schwierig, da ranzukommen. Wer sich mit Racial Profiling und Polizeiarbeit auseinandersetzt weiß: Es ist sehr schwer, da ran zu kommen. Wir haben irgendwie zwei Überlegungen, und die erste ist, das habe ich jetzt mal versucht hier. Datenerhebungen gibt es ja Aufsichtsbehörden, das ist die Datenschutzbeauftragte in Berlin. Da haben wir eine Beschwerde lanciert. Die hat dann der Polizei Fragen gestellt. In der ersten Runde: Auf welcher Grundlage stützen sich die vorgenannten Angaben. Die betreffenden Angaben basieren nicht, basieren auf der fachlich fundierten Einschätzung wiederum. Es handelt sich, und jetzt kommt es auch, es wird immer besser. Es handelt sich hierbei um eine über viele Jahre angeeignetes, polizeiliches Fachwissen zu den genannten Bevölkerungsgruppen. Das macht die Polizei also: Fachwissen zu Bevölkerungsgruppen. Die Erkenntnisse stützen sich unter anderem auf Ermittlungen zu den Strukturen von Großfamilien und deren kulturellen Vorstellungen. OK, dann sind wir beruhigt. Das war die erste Fragerunde, Da hat die Polizei, also das war ne relativ vage Frage, es kam eine relativ vage Antwort. Dann hat die Landesdatenschutzbeauftragte noch mal genauer nachgefragt, und wir wissen, dass die Antworten, Spoiler, schon bei der Datenschutzbeauftragten sind. Ich hab da mit dem Referenten letzte Woche noch telefoniert. Leider haben wir die Antwort noch nicht gesehen. Sonst hätten wir euch hier die Antworten präsentieren können. Hier wäre also alles aufgeklärt worden? Wir wissen es nicht. Im Januar weiß ich mehr. Genau deswegen ist jetzt die nächste Überlegung und damit will ich dann auch hier schließen. Es kommt: In Berlin ist gerade ein Gesetzgebungsverfahren. Das Antidiskriminierungsgesetz, das den Antidiskriminierung Schutz auch auf die öffentliche Verwaltung erweitert, und auch Verbandsklage Möglichkeiten einführen wird. Das ist ein irgendwie interessantes Instrument für Organisationen wie uns, um mal zu schauen, wie wir auch die Polizei irgendwie verantwortlich machen können für Diskriminierung und dieser Sache auf den Grund gehen können. Anja: Genau also es bleibt auch im nächsten Jahr für uns beide spannend. Das andere Thema, was wir oder was ich jetzt ausgesucht habe als Beispiel, ist ein Fall aus der Ermittlungspraxis und zwar aus dem NSU Komplex. Leider geht es in dem NSU Komplex aber ziemlich unter das Thema, und zwar der Mord an Michèle Kiesewetter. Weil da sind nämlich vor allen Dingen Sinti und Roma ins Visier der Ermittler geraten. Was ist passiert? 2007 ist die Polizistin Michèle Kiesewetter in ihrem Dienstfahrzeug erschossen worden. Die Spurensicherung der Polizei hat dann unter anderem eine DNA-Spur sichergestellt. Die hat man dann halt ausgewertet, festgestellt, dass es sich um eine weibliche Person handelt. Und dann hat die Polizei das gemacht, was sie immer macht, und zwar das mit ihr mit der Datenbank des BKA also der DNA Datenbank des BKA abgeglichen und dabei ist herausgekommen, dass diese DNA-Spur seit '93 an ganz vielen verschiedenen Orten aufgetaucht ist in Deutschland, Österreich, Frankreich und ne hohe Delikt Diversität halt irgendwie aufzeigt, also von Diebstahl bis hin zu Mord. Genau. Man hat dann auch, und das ist für ein anderes Thema relevant und zwar die erweiterten DNA-Analysen damals über Amtshilfe mit Österreich halt ein erweitertes DNA Gutachten angefordert, um die biogeografische Herkunft der DNA zu bestimmen und diese DNA laut Gutachten wies mutmaßlich nach Osteuropa. Dieser Umstand und der Umstand, dass in der Nähe des Tatorts gerade Roma-Familien durchgefahren sind und zum Tatzeitpunkt sich an der angrenzenden Theresienwiese, wo die Polizistin erschossen wurde, aufgehalten haben. Diese Sachen fallen jetzt für die Ermittler zusammen. Man hat eine DNA-Spur weiblich, hohe Mobilität, hohe Kriminalität: Da kann sich nur um Zigeuner handeln. Die operative Fallanalyse kommt dann auch zu einem, wie ich finde, ganz treffenden antizionistischen Einschätzung. Genau auf diese Spur, die Ermittler dann auch quasi fokussiert. Ich habe hier - ich les das jetzt nicht alles vor. Aber es handelt sich halt um jemanden mit häufig wechselnden Handlungsorten, vagabundierend, lebt randständig von der Gesellschaft, vagabundiert und gehört eher nicht einer festen Gruppe des fahrenden Volkes an, sondern hat nur seine Wurzeln da und zum Aussehen dann halt auch osteuropäisches und/oder südosteuropäisches Aussehen. Genau aufgrund dieser Fallanalyse wird dann auch veranlasst, dass es halt eine DNA Reihenuntersuchungen geben soll und quasi über 3000 Sinti und Roma im Rahmen dessen landauf, landab, ob sie in Heilbronn waren oder nicht von den Beamten halt irgendwie heimgesucht und vernommen. Lea: Da sieht man halt genau wie diese Datenbank Erfassung quasi dann umgesetzt wird in operative Tätigkeit. Anja: Genau und zwar hab ich mi r dann die Akte oder die Ermittlungsakten halt auch mal angesehen. In der Hauptakte fällt als erstes Mal auf, dass entgegen allen anderen Gruppen, die halt irgendwie am Tattag da waren, die Sinti und Roma nicht als Tatortzeugen vernommen werden, sondern ne extra Ordner gibt "Vernehmung Landfahrer" also alle halt eigentlich schon als Tatverdächtige behandelt werden. Also die Leute, die das wissen, da komm ich später dazu in der Akte selber drin findet sich dann halt auch ein ganz anderer Aktenaufbau wie zu allen anderen Akten, und zwar ausgiebige Listen über Roma mit personenbezogenen Daten. Und da, wo diese Kreuze sind, halt welche Sachen halt ob Fingerabdrücke, DNA, Profile oder andere Ermittlungsakten halt schon vorhanden sind. Auch in der Akte befinden sich wahnsinnig viele Lichtbildaufnahmen und Lichtbildmappen von Roma. Auch das findet sich in den anderen Akten zu anderen Tatortzeuge nicht. Die Vernehmungen sind auch komplett anders verlaufen als zu allen anderen. Und zwar ging es dabei weniger irgendwie um den Tag, sondern es ging den Ermittlern vor allen Dingen darum, und auch das wieder in der Tradition antiziganistischer Polizeiarbeit, Verwandtschaftsverhältnisse zu durchleuchten. Und dann findet sich auch sowas in den Akten, eine Genealogie von den Roma Familien, was auch ne 100-jährige Tradition hat. Da hat mich vor allen Dingen fasziniert, dass nicht nur unter PSP der Name, den die Personen innerhalb der Minderheit trägt, festgehalten wurde, also das, was früher der Zigeunername war, sondern dass halt hier auch quasi Kinder mit erfasst werden, die mit Sicherheit nicht im Tatzusammenhang stehen, weil sie zum Tatzeitpunkt acht Jahre alt waren. Nichtsdestotrotz war das für die Polizei und für die Ermittlungen offensichtlich relevant. Ich habe mir dann auch mal die ganzen Ermittlungsmaßnahmen angeguckt, die die Polizei während des ganzen Verfahrens durchgeführt hat, und hab mir das mal ausgewertet. Von den 335 Maßnahmen haben sich 176 auf diese Phantomsspur konzentriert. Einige von euch werden es vielleicht wissen. Diese Phantomspur hat sich dann zwei Jahre später als Trugspur herausgestellt, weil die DNA quasi von der Verunreinigung der Wattestäbchen herkam, die die Forensik verwendet hat und die DNA zu der Frau in der Fabrik passte, die die Wattestäbchen abgepackt hat. Genau. Aber über diesen Tatkomplex hinaus und auch nachdem diese Trugspur sich aufgelöst hatte, hat man weiter gegen Sinti und Roma ermittelt und 19 Maßnahmen richteten sich dadrüber hinaus entweder gegen die gesamte Minderheit oder gegen einzelne Angehörige. Also 60 Prozent des ganzen Ermittlungsaufwandes hatte sich gegen Sinti und Roma gerichtet. Zum Schluss, bevor wir zu unserem Fazit kommen, noch zwei kurze Maßnahmen, die ich herausgesucht habe, an denen das recht deutlich wird, was da genau passiert ist. Das eine ist eine Maßnahme in dem Quasi diese BKA Blätter, was ich vorhin schon gesagt habe, halt ausgewertet werden sollte und da drin ist halt quasi die Anweisung, dass man die BKA Blätter systematisch auswerten soll nach bestimmten Begriffen und dann sagt man halt Zigeuner, Roma, Sinti und ähnliche Begriffe, also das halt irgendwie das ganze Potpourri an Begriffen, was die Polizei so auf Lager hat halt abgerufen wird und eine Excel-Liste erstellt werden soll, die dann für die weitere Polizeiarbeit genutzt werden soll, um DNA Profile von den Leuten einzusammeln. Genau, die andere Maßnahme ist ein Landesfahndungstag, der in Bayern, Baden- Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz durchgeführt wurde. Das Schwerpunktkonzept dieses Fahndungstages war dann halt, "Reisende Täter". Es ging wieder um Heilbronn und leider liegen mir persönlich nicht die Spurenakten dazu vor, weshalb ich halt dieses Fahndungskonzept nicht vorliegen habe, aber man braucht wenig Phantasie, um sich vorzustellen, was da drin stand. Baden-Württemberg meldete dann am Ende des Fahndungstages dass halt 15 männliche und zwölf weibliche Personen, die in dieses Personenraster passen. Freiwillig gespeichelt wurden also DNA entnommen wurde. Lea: Damit kommen wir eigentlich zu unseren letzten Punkten. Also wir würden uns wünschen, dass es einfach eine klare Anweisung der Innenministerien an die Polizeibehörden gibt, was unter Racial Profiling fällt und damit verboten ist. Vielleicht werden damit Polizeibeamte zu sehr allein gelassen, und wir sehen, was dann passiert. Aufklärung und Kontrolle also hier durch die Datenschutzbeauftragten: Die können in Daten, Akten auch mal reingucken, in die Polizeidaten und -Akten. Da würden wir uns wünschen, dass es einfach eine genauere Aufsicht gibt und Kontrolle darüber. Dann eine Ausweitung, habe ich hier geschrieben des AGG, eine Ausgestaltung des Diskriminierungsverbot. Das ist das, was ich beschrieben habe. In Berlin wird das Land als erstes Land ein Landes- Antidiskriminierungsgesetz geben, das nicht nur das Diskriminierungsverbot, was bereits aus Artikel 3 Grundgesetz gilt, ein bisschen erweitern wird, hoffentlich aber eben auch so Verbandsklagemöglichkeiten einführt und damit es leichter machen wird, auch mal Polizei verantwortlich zu halten auf gerichtlichem Wege. Dann würden wir uns auch mal wünschen, dass dieses Thema Antiziganismus eine breitere gesellschaftliche Allianz hinter sich findet und nicht auf den Schultern der Betroffenen ruht. Eine Aufarbeitung des bisherigen Unrechts, was hier durch Polizei eben bis heute passiert, und ein Umdenken der polizeilichen Praxis und Bruch mit antiziganistischen Stereotypen. Vielleicht noch kurz zum Abschluss: Wir werden jetzt ein paar Fragenauch zulassen. Für das, was jetzt in den nächsten Minuten nicht klappt haben wir von der Gesellschaft für Freiheitsrechte auch noch einen Stand, und zwar, in der "Rights and Freedom Area". Das ist, wenn man hier rausgeht, links runter, da in der Area. Da freuen wir uns auch, wenn ihr vorbei kommt. Anja: Der Zentralrat hat leider keinen Stand hier. lacht Lea: Damit würden wir jetzt Fragen entgennehmen. Applaus Herald-Angel: Wir haben ganz wenige Minuten noch Zeit für Fragen Ihr sieht hier Mikro eins, zwei und drei. Bitte einfach ranstellen und da rein sprechen, wenn ihr Fragen habt, direkt. Ansonsten frage ich mal das Internet: Gibt es da Fragen? Ich sehe nichts, doch. Dann bitte einmal der Signal Angel: Signal Angel: . Hallo? Die Frage aus dem Internet ist, ob ihr Vorschläge habt, wie man diese rassistische Gruppierung verhindern könnte und gleichzeitig die operativen Fähigkeiten aufrecht zu erhalten? Lea: Die Frage ist ja schon intererssant, weil ja die Annahme ist, dass die operativen Fähigkeiten eingeschränkt werden. Also, ich will dir auch die Möglichkeit geben. Diese Kennzeichnung kann nur, also die Kennzeichnung von Roma kann nur rassistisch sein. Das muss erst mal aus den Datenbanken verschwinden und dann muss Polizei sich damit auseinandersetzen, dass dieser Schluss von der vermeintlichen Zugehörigkeit zu einer Rasse oder einer Volksgruppe auf eine Kriminalitätsneigung kein Ermittlungsansätze sein darf. Also wenn man einen konkreten Tatverdächtigen beschrieben bekommt. Applaus Also bei einer konkreten Beschreibung einer Person mag das in Ordnung sein, aber zu glauben, dass bei bestimmten Delikten der Verdacht nahe liegt, dass man jetzt mal flächendeckend Menschen nach ihren äußerlichen Merkmalen mit polizeilichen Maßnahmen bearbeiten kann und dadurch irgendwie Probleme löst. Das Gegenteil ist meines Erachtens der Fall. Anja: Also Lea hat es eigentlich schon ganz gut zusammengefasst. Die Zugehörigkeit zu einer Gruppe kann kein Ermittlungsansatz sein. Also Leute begehen nicht Straftaten, weil sie einer bestimmten Gruppe angehören, sondern jeder, jedes Individuum ist für seine, für sein Handeln selbst verantwortlich und das hat nichts damit zu tun, welcher Gruppe die oder der Tatverdächtige halt angehört. Wichtig ist es und hier nochmal der letzte Punkt, den Lea schon gesagt hat, ein Umdenken in der polizeilichen Praxis, also es hilft nichts, dass irgendwas, alles umgelabelt wird und die Polizei halt mehr Kreativität an den Tag legen muss, um seine rassistische Praxis weiter fortzuführen, sondern es muss einfach klar sein, dass die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe nichts damit zu tun hat, was diese Person halt tut. Applaus Herals-Angel: Tut mir leid, das war es dann auch schon mit den Fragen hier im Saal. Ihr habt die Möglichkeit sicher mit den beiden auch nach der Session jetzt noch einmal zu reden. In diesem Sinne noch einmal einen herzlichen Applaus. Danke für diesen super wichtigen Talk an Anja Reuss und.Lea Beckmann. Abspannmusik Untertitel erstellt von c3subtitles.de im Jahr 20??. Mach mit und hilf uns!