36C3 Vorspannmusik
Herald-Engel: Okay, ja. Noch einmal
herzlich willkommen hier im Raum Dijkstra
zu unserem nächsten Talk. Ja, ist es
rechtmäßig, dass staatliche
Ermittlungsbehörden Daten zu ethnischer
Herkunft erheben und veröffentlichen? Und
welche Folgen hat das eigentlich für die
Betroffenen? Das sind so einige der
Fragen, die im nächsten Talk aufgegriffen
werden. Konkret geht es um die
Kriminalstatistik der Berliner Polizei, in
der Sinti und Roma mit bestimmten
kriminellen Handlungen in Verbindung
gebracht wurden. Eine Volksgruppe, die
ohnehin gesellschaftlich stark
stigmatisiert ist. Wie problematisch
solche Formen polizeilicher Datenerhebung
sind, darüber sprechen jetzt Anja Reuss
und Lea Beckmann. Anja Reuss arbeitet als
politische Referentin beim Zentralrat
Deutscher Sinti und Roma zu Themen wie
Antiziganismus, Polizei und Racial
Profiling. Lea Beckmann ist Juristin und
arbeitet in Berlin zum Schutz von Grund-
und Menschenrechten und seit 2018 gehört
sie zum rechtlichen Team der Gesellschaft
für Freiheitsrechte e.V. Und in diesem
Sinne würde ich sagen, begrüßt mit einem
warmen Applaus: Anja Reuss und Lea
Beckmann.
Applaus
[Füller, bitte in amara entfernen]
Anja Reuss: Ja, Danke für die Begrüßung,
ich freue mich total, dass so viele Leute
gekommen sind und sich für das Thema
interessieren, und ich glaube, es ist auch
das erste Mal bei dem Kongress, das Thema
zur Antiziganismus und Sinti und Roma hier
ist und das freut mich ganz besonders,
weil ich glaube, es wichtig ist, dass wir
eine größere Reichweite mit dem Thema
bekommen. Genau also, es wurde schon
eingangs gesagt: es gibt eine lange
Tradition von der Datensammlung über Sinti
und Roma und ich versuch dann später auch
nochmal einen kleinen Abriss darüber zu
machen. Ich mache das mal, weil du es nie
gemacht hast.
Lea Beckmann: Gerne.
Anja: Kleinen Abriss zu machen dadrüber,
wie das historisch gewachsen ist, weil ich
glaube, dass es wichtig ist für ein
Verständnis, wie die Praxis heute
aussieht. Auf alle Fälle werden Sinti und
Roma jeher immer als Ordnungs- und
Sicherheitsproblem gesehen und unter
Generalverdacht gestellt. Und weil wir
aber wenig Zeit haben, haben wir jetzt,
Lea und ich, 2 Beispiele ausgesucht, an
denen wir das ein bisschen verdeutlichen
wollen, wie die Praxis aussieht. Aber wie
gesagt, das sind nur Schlaglichter, und
wir haben auch ein paar Links dazu
bereitgestellt. Genau, vielleicht noch zum
Einstieg: Was ihr hier seht, ist unter
anderem die Bevölkerungsumfrage, die die
Leipziger Universität in ihrer
Bevölkerungsumfrage mit der zuletzt
erschienenen Autoritarismus-Studie gemacht
hat; in der relativ deutlich ist, dass die
Abneigungszahlen von Sinti und Roma in der
Bevölkerung weit verbreitet sind und die
Annahme, dass Sinti und Roma zu
Kriminalität neigen, extrem hoch sind.
Warum ist das so? Das hat ganz
verschiedene Gründe für die Verbreitung
und die Verwurzelung von Antiziganismus in
der Gesellschaft. Aber vor allen Dingen
liegt das auch da dran, wie die Polizei
die Minderheit halt framed. Und vielleicht
zu Beginn: weshalb das halt für die
Polizei offensichtlich notwendig ist und
polizeilich für die Arbeit relevant ist,
Daten über Sinti und Roma zu erfassen, ist
zum einen dass Sinti und Roma unterstellt
wird, allgemein zur Kriminalität zu
neigen, dass die Polizei davon ausgeht
oder denkt, dass sie ein spezielles
Expertenwissen darüber hat, wie die
Kriminalität von Sinti und Roma sich
darstellt, und bestimmte Deliktarten der
Minderheit halt zuordnet. Das ist auch in
der historischen Wertung und auch für den
späteren Teil relevant. Und zum anderen
geht die Polizei auch davon aus, dass man
halt, also das was sie als Zigeuner
framen, also quasi das rassistische Bild,
die rassistische Annahme über Sinti und
Roma, dass man diese äußerlich auch
erkennen könnte. Genau, dann erstmal..
Lea: Ich wollte so eine kleine, also erst
mal hallo auch von mir. Ich wollte eine
kleine Einleitung geben, einmal zu den
rechtlichen Grundsätzen, und vielleicht
kurz vorweg: die Perspektive, aus der ich
mich damit befasse, bei der, oder wir bei
der Gesellschaft für Freiheitsrechte, wir
sind eine Menschenrechtsorganisation, wer
uns noch nicht kennt, und wir
unterscheiden uns von anderen
Organisationen dadurch, dass wir vor allem
auf strategische Prozessführung setzen,
also gucken, wo man durch
Gerichtsverfahren und rechtliche Mittel,
Grund- und Menschenrechte durchsetzen
kann. Und gleich wird vielleicht im Zusammenhang
noch konkreter werden, weshalb wir mit dem
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma
kooperieren und zusammenarbeiten. Zunächst
einmal in dem Zusammenhang mit
Polizeiarbeit zu Sinti und Roma, ist
wichtig zu verstehen, dass es einmal den
völkerrechtlichen Grundsatz des Verbots
rassistischer Diskriminierung gibt. Das
ist völkerrechtlich "jus cogens", das
heißt zwingendes Völkerrecht, es kann
selbst durch Völkervertragsrecht nicht
abbedungen werden, ähnlich wie das
Folterverbot. Es ist also ein elementarer
Grundsatz im Völkerrecht und auch im
deutschen Verfassungsrecht in Artikel 3
des Grundgesetzes verankert. Und es hat
bestimmte Implikationen für die Arbeit der
Polizei. Die Polizei ist nämlich immer
dann, wenn sie Entscheidungsbefugnisse
hat, also Ermessen, an Grundrechte
gebunden, und da spielt das Verbot
rassistischer Diskriminierung eine große
Rolle. Das ist einmal in dem Verbot von
racial profiling, also bei operativen
Maßnahmen, darf sie nicht auf der
Grundannahme agieren, dass eine
rassistische Zuordnung, also das eben die
Merkmale, körperliche Merkmale wie
Hautfarbe oder aber auch das Zusammenspiel
von Hautfarbe mit irgendwie
Verhaltensweisen, oder bestimmten Formen
der Bekleidung, dass sie aus einer
rassistischen Grundannahme daraus halt den
Schluss zieht, dass eine Person, dass es
wahrscheinlicher ist, dass eine Person
Straftaten begangen hat oder begehen wird.
Dann hat das aber auch neben diesen
operativen Verpflichtungen, also wenn sie
in Grundrechte eingreift, hat das
natürlich auch Bedeutung bei der
Datenerhebung der Polizei, das die ja eben
auch Ermittlungsarbeiten mit vorbereitet.
Und insbesondere ist es also auch in den
Datenschutzgesetzen nochmal konkret
umgesetzt, da steht also dass alle
Merkmale, die mit Rasse im Zusammenhang
stehen, eine besondere Kategorie
personenbezogener Daten sind. Das heißt:
Rote Fahne - diese Daten dürfen wir nur im
großen Ausnahmefall erheben. Also. Absolut
verboten ist es demzufolge: strukturiert
auswertbar Rasse zu erfassen. Wir dürfen
nicht erfassen, wer in Deutschland der
Volksgruppe der Sinti und Roma angehört,
oder wer einer anderen ethnischen Gruppe
angehört. Außerdem heißt es, dass in
bestimmten Zusammenhängen , bei der
Polizei darf sie Daten erheben, wenn es
unbedingt notwendig ist, um z.B.
Straftaten zu verfolgen oder Gefahren
abzuwehren. Das heißt, muss ich erst
einmal selbst gucken. Das heißt, sie darf
sehr wohl zum Beispiel bei konkreten, wenn
sie konkret nach einer Person fandet, darf
sie vielleicht Hautfarbe erfassen, aber
eine rassistische Zuschreibung, die
irgendwie von der Annahme, Sinti und Roma
sind kriminalitätsgeneigt ausgeht, ist
nicht zulässig. Das heißt, bei Sinti und
Roma, weil es keine - also alle
Beschreibungen einer Person, die das
beinhaltet, sind eigentlich rassistische
Stereotypen - darf diese Erwähnung auch
in Polizeiakten nicht auftauchen. Außer es
gibt einen konkreten Zusammenhang zur Tat.
Das wird nur in sehr, sehr seltenen Fällen
nur möglich sein. Unsere These ist aber,
dass die Polizeiarbeit in der Praxis ganz
anders aussieht. Und zwar ist die These,
die wir hier auch ein bisschen vorstellen
wollen, ist einmal, wie das funktioniert.
Unserer Meinung nach ist, dass Sinti und
Roma, vermeintliche Angehörige der
Volksgruppe Sinti und Roma, von der
Polizei sehr viel häufiger über Racial-
Profiling eben von operativen Maßnahmen,
also Identitätsfeststellung z. B. oder
Durchsuchungen betroffen sind und die
Polizei dann in diesem Zusammenhang in
ihren Akten kennzeichnet, dass eine Person
ihrer Meinung nach der Volksgruppe
zugehört und dadurch also eine datenmäßige
Erfassung von Sinti und Roma bei der
Polizei entsteht. Und diese Grundlage ist
für dann Ermittlungsarbeiten, die auf
rassistischen Vorannahmen passieren.
Lea Beckmann: Genau. Und wie schon gesagt,
gibt es eine relativ lange Tradition
dadrin innerhalb der Polizei, die auch
weiter zurückreicht noch als der
Nationalsozialismus, also es hatte zwar
seine Hochpunkte während des NS, aber die
Praxis der Polizei ist da viel, viel
älter. Das Konzept "Zigeuner" gibt es
schon seit dem frühen 18. Jahrhundert, und
im Kaiserreich wurden schon die ersten
Daten halt massiv und konzentriert
systematisch gesammelt, die dann im
Nationalsozialismus halt vor allen Dingen
dazu dienten, die Minderheit zu
deportieren und zu ermorden. Und im
Gegensatz zur Judenverfolgung, die dann
durch die Alliierten nach 45 und die
Auseinandersetzung mit Antisemitismus eine
Zäsur erfahren hat, gab es das zu
Antiziganismus und der Verfolgung von
Sinti und Roma nicht, sondern die Praxis
ging quasi unter anderen politischen
Vorzeichen weiter und hat sich dann halt
nur graduell transformiert. Wichtig ist,
dass Sinti und Roma zu jeder Zeit als
unerwünschte also als Person mit
unerwünschten Verhalten geframed wurden
und auch als Fremde, die außerhalb der
Gesellschaft stehen, angesehen wurden,
auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind.
Und dass dieses Sicherheits- und
Ordnungsproblem, was man der Minderheit
halt generell immer unterstellt hat, also
davon wurde auch abgeleitet, dass man sie
sondererfassen muss, um die größtmögliche
Kontrolle über sie zu erlangen. 1899 wurde
dann auch in München in der Polizei der
Zigeuner-Nachrichtendienst eingerichtet,
und der damalige Dienststellenleiter gab
1905 das erste so genannte Zigeuner-Buch
raus, in dem schon 3000 Personen quasi
erfasst waren mit Familien, Stammbäumen
und Personenstandsdaten und diese Daten
wurden weiter gesammelt und dienten dann
später im Nationalsozialismus. Dann ist
die Behörde quasi umgezogen und dem
Reichssicherheitshauptamt unterstellt
worden. Und das Amt 5 hier, das war halt,
hat diese Akten dann halt weiter
fortgesetzt und diese rasse-hygienische
Forschungsstelle hat anhand dieser Akten
dann halt Rasse-Gutachten erstellt, die
die Grundlage für Deportationen und
Ermordungen der Minderheit geliefert
haben. 1938 waren dann halt schon 31000
Menschen da erfasst, was eigentlich einer
totalen Erfassung der Minderheit im
Reichsgebiet entsprochen hat. Und von
deren existierten Fingerabdrücke,
Lichtbilder und Genealogien und
dergleichen. Wie vorhin schon gesagt, hat
sich diese Tradition weiter fortgesetzt,
nach 45, und eigentlich anschließend, ohne
irgendeine große Pause wurden wieder
sogenannte Zigeuner-Polizeien
eingerichtet. Das Personal blieb das
Gleiche und man hat auch mit denselben
Akten wie im NS weiter gearbeitet. Aber um
halt den Antiziganismus ein bisschen zu
kaschieren und zu verschleiern, wurde die
ganze Behörde dann '53 umbenannt in
"Nachrichten, Sammel- und Auskunftsstelle
über Landfahrer". Genau und das ist jetzt
hier von '62 das Merkblatt aus
Niedersachsen, in dem halt auch nochmal
dargestellt wurde, wer, wie, was gesammelt
werden soll. Und in den 70er Jahren, so um
1970, sollte dann diese, also wurde dann
diese Landfahrerzentrale als
grundgesetzwidrig eingestuft, aber die
Praxis blieb weiter eigentlich bestehen.
Denn, dann ab den 80ern übernahm vor allen
Dingen das BKA die Federführung für die
Überwachung von Sinti und Roma und hat
auch eine sogenannte Sachbearbeiter-Stelle
eingeführt, die bis 2001 tätig war und
quasi für die Länder, also für die LKAs
Anfragen bearbeitet hat zum Tatkomplex
reisende Täter. Das war quasi der
Zigeuner-Experte des BKAs, der, an dem
sich die LKAs gewandt haben mit
Informationen, genau. Und hier, das ist
eines von den Personen-Fahndungsblättern.
Genau. Da kann man sehen, dass diese
Markierungen in den personenbezogenen
Daten schon mit erfasst wurden und dass
auch, also bis '82 der Fall war. Dann
aufgrund von den Protesten vom Zentralrat
Deutscher Sinti und Roma wurde der
Landfahrer-Begriff und auch quasi diese
Markierungen mit Zigeunernamen abgeschafft
und aber nur transformiert. Denn ab '84
tauchte dann ein anderer Begriff dafür
auf, also "Landfahrer" wurde ersetzt mit
dem Begriff "häufig wechselnder
Aufenthaltsort", also kurz HWAO. Genau.
Also man hat die Begriffe geändert, aber
am Denken der Beamten hat sich eigentlich
nichts geändert. Genau. Und weil sich
diese, diese Erfassung von Landfahrer und
Zigeuner Namen abgeschafft werden sollte,
hat man dann in dem Freitextfeldern von
den BKA Blättern halt mehrere andere
Begriffe verwendet, um die Sinti und Roma
in irgendeiner Weise kenntlich zu machen.
Und die Polizei war da, hatte eine große
Kreativität und mehrere Begriffe. Das sind
nur einige davon, die seit der 80er Jahre
verwandt wurden um Sinti und Roma zu
markieren. Und das führte sie, führt sich
auch fort bis in die neue, bis in die
Gegenwart. Das sind zwei kleine Anfragen
aus Baden-Württemberg 2014. Auf der linken
Seite und Sachsen 2016, wo deutlich
geworden ist, dass quasi eine
wesensähnliche Form verwendet wird. Zwar
heißt es dann halt hier wechselt häufig
den Aufenthaltsort, und unsere Vermutung
ist, dass in dieser Kategorie aller
Wahrscheinlichkeit nach halt Sinti und
Roma erfasst werden. Bei näheren
Nachfragen, vor allen Dingen in Sachsen,
wird dann gemauert. Also man kriegt
eigentlich keine Informationen darüber,
was da genau drin sich befindet.
Lea: Wir haben jetzt mal zwei Beispiele
aufgezeigt. Wie funktioniert es eigentlich
genau, jetzt Sinti und Roma zu erfassen?
Wir haben also im Ausgangspunkt diese
personenbezogene Hinweise. Das sind wie so
Tags quasi, die man auch strukturiert
auswerten kann, bundesweit oder in den
Länderpolizeidatenbanken HWAO als Synonym
für Ausgangpunkt Landfahrer oder Zigeuner
als rassistisch erkannte Begriffe. Und
jetzt ist klar, dass heute in manchen
Bundesländern dieser personenbezogene
Hinweis HWAO sich so nicht mehr findet.
Wir wissen das zum Beispiel über
parlamentarische Anfragen, dass es in
Berlin so nicht mehr sich wiederfindet.
Auf Bundesebene wissen wir einfach nicht,
was die personenbezogenen Hinweise sind,
weil es als Verschlusssache gilt. In
Sachsen und Baden-Württemberg, hatte Anna
jetzt schon gesagt, wissen wir, dass eine
begriffliche Fortführung dessen gibt. Und
deswegen fragen wir uns ein bisschen, wie
wird das heute fortgeführt. Eine Annahme
ist, dass sich unter der Rubrik Reisende
Täter zum Beispiel, was ein
personenbezogener Hinweis ist, erst mal
weiter ist und alle Straftaten erfasst, wo
der Straftäter nicht im unmittelbaren
Umfeld des Wohnsitzes tätig wird, dass der
also als Tag quasi dient. Und wenn dann in
der Freitextangabe noch Angaben sind. Da
waren ein paar Beispiele genannt,
Angehöriger mobiler ethnischer
Minderheiten oder ähnliche Begriffe
tauchen da auf, dann ist irgendwie klar
für die zuständigen Polizeibeamten, dass
die Personen als Sinti und Roma getagtist
und damit eine Kriminalitätsvermutung
gilt. Wir sehen das aber eben auch genau
als Beispiel dass diese Kennzeichnung
fortführt, dienen auch
Polizeikriminalstatistiken.
Polizeikriminalstatistiken sind erst
einmal, ich weiß nicht, wer von euch damit
schon mal zu tun hatte, sind Erfassung,
quasi Tätigkeitsberichte der Polizei, wo
statistisch erfasst wird, wo Kriminalität
verfolgt wird. Das gibt es auf Länderebene
und eben auf Bundesebene. Und es ist
dadurch, dass es die Tätigkeit der Polizei
darstellt, so eine gewisse Verzerrung, weil
es eben nur dargestellt wird wo die
Polizei auch ermittelt. Aber es ist so die
umfassende Kenntnis über Kriminalität, die
wir haben, wo in wenigen Stichpunkte
eigentlich erfasst wird. Hier habe ich
immer als Beispiel angegeben zu
Straftaten, was da passiert. Aber auch
historisch taucht in diesen
Polizeikriminalstatistiken immer auf: Die
Kennzeichnung von Sinti und Roma. Das
hier ist aus 53 unter der Rubrik Reisende
Täter. Reisende Täter erst mal eben alle
Täter, die Straftaten außerhalb des
Wohngebiets begehen, und dann damals die
Definition Landfahrer. Nun auch zu zeigen,
wo das historisch herkommt: Landfahrer ist,
wer aus eingewurzeltem Hang zum
Umherziehen mit Fahrzeugen, insbesondere
mit Wohnwagen oder Wohnkarren oder sonst
mit beweglichem Habe im Land umherzieht.
Und jetzt kommts: Die zeitweilige oder
dauernde Einrichtung oder Beibehaltung
einer Wohnung, vermag die
Landfahrereigenschaft nicht zu widerlegen.
Also ne genetische rassistische
Landfahrerdefinition. Das ist also bis in
die 70er Jahre taucht das auf in den PKS
z.B. '74, wo Landfahrer gekennzeichnet,
verzeichnet werden. Das taucht aber bis in
die Gegenwart auf. Ich habe jetzt mal so
ein Beispiel. Es gibt auch noch andere
Beispiele, aber nur kurz, wenn einem, wenn
ich mich genauer auseinandersetzen. Einmal
hier die polizeiliche Kriminalstatistik
PKS, Frankfurt 2005. Da haben wir
folgenden Ausschnitt: Straftaten, die von
Angehörigen mobiler ethnischer
Minderheiten begangen werden, nur so als
Beispiel, wie diese Kennzeichnung dann
eben heute da auftaucht. Dann ein Beispiel
von 2007. Dort sieht man dann auch mal,
wie das also fortgeführt wird, quasi in
den Ermittlungsarbeiten dann: Ermittlungen
richteten sich gegen Angehörige bestimmter
Ethnien. Das ist ja eben auch unsere
Unterstellung, dass diese Datenbanken
natürlich nur dienen könne, um auf
rassistischer Basis zu ermitteln, oder das
das auch ist auch die große Gefahr ist bei
der Kennzeichnung. Wie wir jetzt quasi zur
Zusammenarbeit kommen, ist, dass es eben
auch 2017 in der Berliner Polizei
Kriminalstatistik dazu eine Nennung gab.
Und zwar wurden zu dem Phänomen
Trickdiebstahl in Wohnungen insgesamt 86
Tatverdächtige ermittelt - scheint ein
Riesenproblem zu sein. Und dann kommt
folgender Zusatz hier nochmal vergrößert.
Bei den hierzu durch die Fachdienststellen
ermittelten Tatverdächtigen handelt es
sich überwiegend um Angehörige der
Volksgruppe der Sinti und Roma - aha!
Diese Familienclans leben mittlerweile
seit Jahren in Deutschland und besitzen
größtenteils die deutsche
Staatsangehörigkeit, also hier keine
Codierungen, sondern eine klare Benennung.
Und dann der Zusatz: Ich find im folgenden
geht es vor allem um den ersten Satz
gehen. Aber der zweite Satz: Diese
Familienclans leben mittlerweile seit
Jahren in Deutschland und besitzen
größtenteils die deutsche
Staatsangehörigkeit. Welche Familienclans
jetzt? Also die Tatverdächtigen sind
Familienclans? Hat man jetzt auch die
familiären Strukturen erfasst? Oder sind
Sinti und Roma Familienclans und dann auch
netter Hinweis, dass deutsche
Staatsangehörige sind, deutsche
Staatsangehörige anscheinend größtenteils.
Aber man will nochmal darauf hinweisen,
dass sie so richtig deutsch nicht sind ne?
Weil sie mittlerweile seit Jahren in
Deutschland leben. Also ich finde das
ultra rassistisch. Da haben wir uns
gefragt: OK, also wo kommen diese Daten
her? Erstens Entweder ihr erfasst es also
unsere Unterstellungen, oder ihr erfasst
es nicht und schreibt es rein auch
ziemlich rechtswidrig. Warum erfasst ihr
das, was wollt ihr damit und wie erfasst
ihr das? Woher wisst ihr denn, ob jemand
Sinti und Roma ist? Macht Ihr da so bei
jedem tatverdächtigen Befragungen oder
könnt Ihr das riechen? Daraufhin hat der
Zentralrat sich mit einem Schreiben an den
Innensenator Geisel in Berlin gewandt und
ihn angefragt. Und dann ist ganz
interessant, irgendwie die Antwort des
Innensenators SPD Innensenator Geisel.
Zunächst möchte er festhalten: Keine
strukturierte Erfassung. Aha. Dann noch
weitere Ausführungen dazu: "basiert nicht
auf der Erfassung Tatverdächtiger als
Angehöriger der Volksgruppe der Sinti und
Roma, sondern auf der fachlichen
Einschätzung der zuständigen
Dienststelle". Die sind nämlich fachlich
dafür ausgebildet, das einschätzen zu
können, welche Sinti und Roma ist. Und dann
kommt der letzte Zusatz, der soll da
wieder beruhigen. Grundsätzlich halten sie
das auch für problematisch und wissen,
dass die Polizei das auch so sieht. Also
Auf politischen Druck kommt man irgendwie
anscheinend nicht weiter und das ist jetzt
so ein bisschen, dass wo wir
zusammenkommen, das wir eben überlegt
haben: was könnte man irgendwie rechtlich
noch machen? Und eigentlich ist das ja ein
bisschen schwierig, da ranzukommen. Wer
sich mit Racial Profiling und
Polizeiarbeit auseinandersetzt weiß: Es
ist sehr schwer, da ran zu kommen. Wir
haben irgendwie zwei Überlegungen, und die
erste ist, das habe ich jetzt mal versucht
hier. Datenerhebungen gibt es ja
Aufsichtsbehörden, das ist die
Datenschutzbeauftragte in Berlin. Da haben
wir eine Beschwerde lanciert. Die hat dann
der Polizei Fragen gestellt. In der ersten
Runde: Auf welcher Grundlage stützen sich
die vorgenannten Angaben. Die betreffenden
Angaben basieren nicht, basieren auf der
fachlich fundierten Einschätzung wiederum.
Es handelt sich, und jetzt kommt es auch,
es wird immer besser. Es handelt sich
hierbei um eine über viele Jahre
angeeignetes, polizeiliches Fachwissen zu
den genannten Bevölkerungsgruppen. Das
macht die Polizei also: Fachwissen zu
Bevölkerungsgruppen. Die Erkenntnisse
stützen sich unter anderem auf
Ermittlungen zu den Strukturen von
Großfamilien und deren kulturellen
Vorstellungen. OK, dann sind wir beruhigt.
Das war die erste Fragerunde, Da hat die
Polizei, also das war ne relativ vage
Frage, es kam eine relativ vage Antwort.
Dann hat die Landesdatenschutzbeauftragte
noch mal genauer nachgefragt, und wir
wissen, dass die Antworten, Spoiler, schon
bei der Datenschutzbeauftragten sind. Ich
hab da mit dem Referenten letzte Woche
noch telefoniert. Leider haben wir die
Antwort noch nicht gesehen. Sonst hätten
wir euch hier die Antworten präsentieren
können. Hier wäre also alles aufgeklärt
worden? Wir wissen es nicht. Im Januar
weiß ich mehr. Genau deswegen ist jetzt
die nächste Überlegung und damit will ich
dann auch hier schließen. Es kommt: In
Berlin ist gerade ein
Gesetzgebungsverfahren. Das
Antidiskriminierungsgesetz, das den
Antidiskriminierung Schutz auch auf die
öffentliche Verwaltung erweitert, und auch
Verbandsklage Möglichkeiten einführen
wird. Das ist ein irgendwie interessantes
Instrument für Organisationen wie uns, um
mal zu schauen, wie wir auch die Polizei
irgendwie verantwortlich machen können für
Diskriminierung und dieser Sache auf den
Grund gehen können.
Anja: Genau also es bleibt auch im
nächsten Jahr für uns beide spannend. Das
andere Thema, was wir oder was ich jetzt
ausgesucht habe als Beispiel, ist ein Fall
aus der Ermittlungspraxis und zwar aus dem
NSU Komplex. Leider geht es in dem NSU
Komplex aber ziemlich unter das Thema, und
zwar der Mord an Michèle Kiesewetter. Weil
da sind nämlich vor allen Dingen Sinti und
Roma ins Visier der Ermittler geraten. Was
ist passiert? 2007 ist die Polizistin
Michèle Kiesewetter in ihrem
Dienstfahrzeug erschossen worden. Die
Spurensicherung der Polizei hat dann unter
anderem eine DNA-Spur sichergestellt. Die
hat man dann halt ausgewertet,
festgestellt, dass es sich um eine
weibliche Person handelt. Und dann hat die
Polizei das gemacht, was sie immer macht,
und zwar das mit ihr mit der Datenbank des
BKA also der DNA Datenbank des BKA
abgeglichen und dabei ist herausgekommen,
dass diese DNA-Spur seit '93 an ganz
vielen verschiedenen Orten aufgetaucht ist
in Deutschland, Österreich, Frankreich und
ne hohe Delikt Diversität halt irgendwie
aufzeigt, also von Diebstahl bis hin zu
Mord. Genau. Man hat dann auch, und das
ist für ein anderes Thema relevant und
zwar die erweiterten DNA-Analysen damals
über Amtshilfe mit Österreich halt ein
erweitertes DNA Gutachten angefordert, um
die biogeografische Herkunft der DNA zu
bestimmen und diese DNA laut Gutachten
wies mutmaßlich nach Osteuropa. Dieser
Umstand und der Umstand, dass in der Nähe
des Tatorts gerade Roma-Familien
durchgefahren sind und zum Tatzeitpunkt
sich an der angrenzenden Theresienwiese,
wo die Polizistin erschossen wurde,
aufgehalten haben. Diese Sachen fallen
jetzt für die Ermittler zusammen. Man hat
eine DNA-Spur weiblich, hohe Mobilität,
hohe Kriminalität: Da kann sich nur um
Zigeuner handeln. Die operative
Fallanalyse kommt dann auch zu einem, wie
ich finde, ganz treffenden
antizionistischen Einschätzung. Genau auf
diese Spur, die Ermittler dann auch quasi
fokussiert. Ich habe hier - ich les das
jetzt nicht alles vor. Aber es handelt
sich halt um jemanden mit häufig
wechselnden Handlungsorten,
vagabundierend, lebt randständig von der
Gesellschaft, vagabundiert und gehört eher
nicht einer festen Gruppe des fahrenden
Volkes an, sondern hat nur seine Wurzeln
da und zum Aussehen dann halt auch
osteuropäisches und/oder südosteuropäisches
Aussehen. Genau aufgrund dieser
Fallanalyse wird dann auch veranlasst,
dass es halt eine DNA Reihenuntersuchungen
geben soll und quasi über 3000 Sinti und
Roma im Rahmen dessen landauf, landab, ob
sie in Heilbronn waren oder nicht von den
Beamten halt irgendwie heimgesucht und
vernommen.
Lea: Da sieht man halt genau wie diese
Datenbank Erfassung quasi dann umgesetzt
wird in operative Tätigkeit.
Anja: Genau und zwar hab ich mi r dann die
Akte oder die Ermittlungsakten halt auch
mal angesehen. In der Hauptakte fällt als
erstes Mal auf, dass entgegen allen
anderen Gruppen, die halt irgendwie am
Tattag da waren, die Sinti und Roma nicht
als Tatortzeugen vernommen werden, sondern
ne extra Ordner gibt "Vernehmung
Landfahrer" also alle halt eigentlich
schon als Tatverdächtige behandelt werden.
Also die Leute, die das wissen, da komm
ich später dazu in der Akte selber drin
findet sich dann halt auch ein ganz
anderer Aktenaufbau wie zu allen anderen
Akten, und zwar ausgiebige Listen über
Roma mit personenbezogenen Daten. Und da,
wo diese Kreuze sind, halt welche Sachen
halt ob Fingerabdrücke, DNA, Profile oder
andere Ermittlungsakten halt schon
vorhanden sind. Auch in der Akte befinden
sich wahnsinnig viele Lichtbildaufnahmen
und Lichtbildmappen von Roma. Auch das
findet sich in den anderen Akten zu
anderen Tatortzeuge nicht. Die
Vernehmungen sind auch komplett anders
verlaufen als zu allen anderen. Und zwar
ging es dabei weniger irgendwie um den
Tag, sondern es ging den Ermittlern vor
allen Dingen darum, und auch das wieder in
der Tradition antiziganistischer
Polizeiarbeit, Verwandtschaftsverhältnisse
zu durchleuchten. Und dann findet sich
auch sowas in den Akten, eine Genealogie
von den Roma Familien, was auch ne
100-jährige Tradition hat. Da hat mich vor
allen Dingen fasziniert, dass nicht nur
unter PSP der Name, den die Personen
innerhalb der Minderheit trägt,
festgehalten wurde, also das, was früher
der Zigeunername war, sondern dass halt
hier auch quasi Kinder mit erfasst werden,
die mit Sicherheit nicht im
Tatzusammenhang stehen, weil sie zum
Tatzeitpunkt acht Jahre alt waren.
Nichtsdestotrotz war das für die Polizei
und für die Ermittlungen offensichtlich
relevant. Ich habe mir dann auch mal die
ganzen Ermittlungsmaßnahmen angeguckt, die
die Polizei während des ganzen Verfahrens
durchgeführt hat, und hab mir das mal
ausgewertet. Von den 335 Maßnahmen haben
sich 176 auf diese Phantomsspur
konzentriert. Einige von euch werden es
vielleicht wissen. Diese Phantomspur hat
sich dann zwei Jahre später als Trugspur
herausgestellt, weil die DNA quasi von der
Verunreinigung der Wattestäbchen herkam,
die die Forensik verwendet hat und die DNA
zu der Frau in der Fabrik passte, die die
Wattestäbchen abgepackt hat. Genau. Aber
über diesen Tatkomplex hinaus und auch
nachdem diese Trugspur sich aufgelöst
hatte, hat man weiter gegen Sinti und Roma
ermittelt und 19 Maßnahmen richteten sich
dadrüber hinaus entweder gegen die gesamte
Minderheit oder gegen einzelne Angehörige.
Also 60 Prozent des ganzen
Ermittlungsaufwandes hatte sich gegen
Sinti und Roma gerichtet. Zum Schluss,
bevor wir zu unserem Fazit kommen, noch
zwei kurze Maßnahmen, die ich
herausgesucht habe, an denen das recht
deutlich wird, was da genau passiert ist.
Das eine ist eine Maßnahme in dem Quasi
diese BKA Blätter, was ich vorhin schon
gesagt habe, halt ausgewertet werden
sollte und da drin ist halt quasi die
Anweisung, dass man die BKA Blätter
systematisch auswerten soll nach
bestimmten Begriffen und dann sagt man
halt Zigeuner, Roma, Sinti und ähnliche
Begriffe, also das halt irgendwie das
ganze Potpourri an Begriffen, was die
Polizei so auf Lager hat halt abgerufen
wird und eine Excel-Liste erstellt werden
soll, die dann für die weitere
Polizeiarbeit genutzt werden soll, um DNA
Profile von den Leuten einzusammeln.
Genau, die andere Maßnahme ist ein
Landesfahndungstag, der in Bayern, Baden-
Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz
durchgeführt wurde. Das Schwerpunktkonzept
dieses Fahndungstages war dann halt,
"Reisende Täter". Es ging wieder um
Heilbronn und leider liegen mir persönlich
nicht die Spurenakten dazu vor, weshalb
ich halt dieses Fahndungskonzept nicht
vorliegen habe, aber man braucht wenig
Phantasie, um sich vorzustellen, was da
drin stand. Baden-Württemberg meldete dann
am Ende des Fahndungstages dass halt 15
männliche und zwölf weibliche Personen,
die in dieses Personenraster passen.
Freiwillig gespeichelt wurden also DNA
entnommen wurde.
Lea: Damit kommen wir eigentlich zu
unseren letzten Punkten. Also wir würden
uns wünschen, dass es einfach eine klare
Anweisung der Innenministerien an die
Polizeibehörden gibt, was unter Racial
Profiling fällt und damit verboten ist.
Vielleicht werden damit Polizeibeamte zu
sehr allein gelassen, und wir sehen, was
dann passiert. Aufklärung und Kontrolle
also hier durch die
Datenschutzbeauftragten: Die können in
Daten, Akten auch mal reingucken, in die
Polizeidaten und -Akten. Da würden wir uns
wünschen, dass es einfach eine genauere
Aufsicht gibt und Kontrolle darüber. Dann
eine Ausweitung, habe ich hier geschrieben
des AGG, eine Ausgestaltung des
Diskriminierungsverbot. Das ist das, was
ich beschrieben habe. In Berlin wird das
Land als erstes Land ein Landes-
Antidiskriminierungsgesetz geben, das
nicht nur das Diskriminierungsverbot, was
bereits aus Artikel 3 Grundgesetz gilt,
ein bisschen erweitern wird, hoffentlich
aber eben auch so
Verbandsklagemöglichkeiten einführt und
damit es leichter machen wird, auch mal
Polizei verantwortlich zu halten auf
gerichtlichem Wege. Dann würden wir uns
auch mal wünschen, dass dieses Thema
Antiziganismus eine breitere
gesellschaftliche Allianz hinter sich
findet und nicht auf den Schultern der
Betroffenen ruht. Eine Aufarbeitung des
bisherigen Unrechts, was hier durch
Polizei eben bis heute passiert, und ein
Umdenken der polizeilichen Praxis und
Bruch mit antiziganistischen Stereotypen.
Vielleicht noch kurz zum Abschluss: Wir
werden jetzt ein paar Fragenauch zulassen.
Für das, was jetzt in den nächsten Minuten
nicht klappt haben wir von der
Gesellschaft für Freiheitsrechte auch noch
einen Stand, und zwar, in der "Rights and
Freedom Area". Das ist, wenn man hier
rausgeht, links runter, da in der Area. Da
freuen wir uns auch, wenn ihr vorbei
kommt.
Anja: Der Zentralrat hat leider keinen
Stand hier. lacht
Lea: Damit würden wir jetzt Fragen
entgennehmen.
Applaus
Herald-Angel: Wir haben ganz wenige
Minuten noch Zeit für Fragen Ihr sieht
hier Mikro eins, zwei und drei. Bitte
einfach ranstellen und da rein sprechen,
wenn ihr Fragen habt, direkt. Ansonsten
frage ich mal das Internet: Gibt es da
Fragen? Ich sehe nichts, doch. Dann bitte
einmal der Signal Angel:
Signal Angel: . Hallo? Die Frage aus dem
Internet ist, ob ihr Vorschläge habt, wie
man diese rassistische Gruppierung
verhindern könnte und gleichzeitig die
operativen Fähigkeiten aufrecht zu
erhalten?
Lea: Die Frage ist ja schon intererssant,
weil ja die Annahme ist, dass die
operativen Fähigkeiten eingeschränkt
werden. Also, ich will dir auch die
Möglichkeit geben. Diese Kennzeichnung
kann nur, also die Kennzeichnung von Roma
kann nur rassistisch sein. Das muss erst
mal aus den Datenbanken verschwinden und
dann muss Polizei sich damit
auseinandersetzen, dass dieser Schluss von
der vermeintlichen Zugehörigkeit zu einer
Rasse oder einer Volksgruppe auf eine
Kriminalitätsneigung kein
Ermittlungsansätze sein darf. Also wenn
man einen konkreten Tatverdächtigen
beschrieben bekommt.
Applaus
Also bei einer konkreten Beschreibung
einer Person mag das in Ordnung sein, aber
zu glauben, dass bei bestimmten Delikten
der Verdacht nahe liegt, dass man jetzt
mal flächendeckend Menschen nach ihren
äußerlichen Merkmalen mit polizeilichen
Maßnahmen bearbeiten kann und dadurch
irgendwie Probleme löst. Das Gegenteil ist
meines Erachtens der Fall.
Anja: Also Lea hat es eigentlich schon
ganz gut zusammengefasst. Die
Zugehörigkeit zu einer Gruppe kann kein
Ermittlungsansatz sein. Also Leute begehen
nicht Straftaten, weil sie einer
bestimmten Gruppe angehören, sondern
jeder, jedes Individuum ist für seine, für
sein Handeln selbst verantwortlich und das
hat nichts damit zu tun, welcher Gruppe
die oder der Tatverdächtige halt angehört.
Wichtig ist es und hier nochmal der letzte
Punkt, den Lea schon gesagt hat, ein
Umdenken in der polizeilichen Praxis, also
es hilft nichts, dass irgendwas, alles
umgelabelt wird und die Polizei halt mehr
Kreativität an den Tag legen muss, um
seine rassistische Praxis weiter
fortzuführen, sondern es muss einfach klar
sein, dass die Zugehörigkeit zu dieser
Gruppe nichts damit zu tun hat, was diese
Person halt tut.
Applaus
Herals-Angel: Tut mir leid, das war es
dann auch schon mit den Fragen hier im
Saal. Ihr habt die Möglichkeit sicher mit
den beiden auch nach der Session jetzt
noch einmal zu reden. In diesem Sinne noch
einmal einen herzlichen Applaus. Danke für
diesen super wichtigen Talk an Anja Reuss
und.Lea Beckmann.
Abspannmusik
Untertitel erstellt von c3subtitles.de
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