BRD: Trotz UNO Beschluß: Sprechverbot-Beweisverbot-Verteidigungsverbot-Sylvia Stolz-AZK 24.11.12

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BRD: Trotz UNO Beschluß: Sprechverbot-Beweisverbot-Verteidigungsverbot-Sylvia Stolz-AZK 24.11.12
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Bilden Sie sich selbst eine Meinung - hören Sie den Vortrag und lesen Sie den folgenden
Auszug aus einem Artikel zum Thema (Link zum Artikel darunter):

Vom 11. bis 29. Juli 2011 fand in Genf die 102. Tagung des UN-Menschenrechts-Komitees statt. Das Komitee fasste für alle Unterzeichnerstaaten der UNO-Menschenrechtskonvention -- also auch die BRD, Frankreich, Österreich und die Schweiz -- folgenden verbindlichen Beschluss:

„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse." (Absatz 49, CCPR/C/GC/34)

Eigentlich ist das ja selbstverständlich: Denn welche Meinungen „irrtümlich" und welche Interpretationen „unrichtig" sind, kann nur eine freie Forschung und eine freie Diskussion feststellen. Es ist eine Sache der Wissenschaft und nicht des Strafrichters. Und niemals kann ein Forschungsergebnis als so endgültig angesehen werden, dass beim Auftauchen neuer Fakten und Überlegungen nicht eine Revision möglich wäre. Was für die Wissenschaft gilt, das hat natürlich auch für die Justiz eines Rechtsstaates zu gelten. Deswegen bezieht sich der Beschluss des Menschenrechts-Komitees ausdrücklich auf das französische Verfolgungsgesetz, das insbesondere gegen den französischen Holocaust-Forscher Prof. Robert Faurisson erlassen wurde. Eine Fußnote verweist explizit auf die „Lex Faurisson:

„Die sogenannten Erinnerungs-Gesetze wie im Fall Faurisson gegen Frankreich, Nr. 550/93" („So called ‚memory-laws', see Faurisson v. France. No. 550/93")

Der Beschluss des Komitees bedeutet nichts Geringeres, als dass die bestehenden Gesetze unrechtmäßig sind und dass sie das schon bei ihrer Einführung waren, so dass alle inzwischen ergangenen Verurteilungen aufgehoben und die Verurteilten entschädigt werden müssen.

Den ganzen Artikel lesen:
http://www.europaeische-aktion.org/Artikel/de/UNO-MENSCHENRECHTS-KOMITEE-UNTERSTUeTZT-FREIE-HOLOCAUST-FORSCHUNG_75.html

Quelle: http://anti-zensur.info/index.php?page=azk8#
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German
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