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Check Your Police Record! (33c3)

  • 0:00 - 0:15
    33c3 Vorspannmusik
  • 0:15 - 0:18
    Herald: Hier steht Rechtsanwalt
    Ulrich Kerner, er ist Fachanwalt
  • 0:18 - 0:22
    für Strafrecht, und hier kommt
    jetzt ein How-To für uns alle:
  • 0:22 - 0:27
    „Check Your Police Record“.
    Ihr habt alle, ob ihr es wisst oder nicht
  • 0:27 - 0:32
    ein Auskunfts- und Rechtsanpsruch, und
    Ulrich wird euch gleich erklären, wie man
  • 0:32 - 0:36
    den nutzt und wie das eigentlich geht, und
    warum wir das alle massenhaft tun sollten
  • 0:36 - 0:41
    und nutzten sollten. Er vertritt ansonsten
    auch gerne kritische Bloggerinnen,
  • 0:41 - 0:47
    politsche Künstlergruppen, und natürlich
    Netzaktivistinnen, vielleicht erinnert der
  • 0:47 - 0:56
    eine oder andere sich vielleicht noch an
    diesen Hackerparagraphen. Anyone?
  • 0:56 - 0:59
    Ulrich war einer der Beschwerdeführer vor
    dem Bundesverfassungsgericht, ich würde
  • 0:59 - 1:01
    sagen allein dafür hat er
    euren Applaus verdient.
  • 1:01 - 1:12
    Applaus
  • 1:12 - 1:16
    Ulrich Kerner: Hallo zusammen, bin ich
    gut zu verstehen? Schön, dass sich so
  • 1:16 - 1:20
    viele Leute für das Thema interessieren,
    Check Your Police Records, über
  • 1:20 - 1:25
    polizeiliche Datenbanken,
    Auskunfts- und Löschungsanspruch.
  • 1:25 - 1:29
    Wir leben im Informationszeitalter, das
    ist hier allen bestens bewusst. Daten
  • 1:29 - 1:35
    fallen mehr und mehr an, werden mehr und
    mehr gesammelt. Und das grundsätzlich
  • 1:35 - 1:42
    kritisch zu sehen, was bei der Polizei
    passiert will ich jetzt im folgendem zeigen.
  • 1:42 - 1:47
    Folgendes Thema hab ich mir hier
    ausgedacht oder folgende Übersicht.
  • 1:47 - 1:53
    Erstmal kurze Einführung, ganz kurz will
    ich anreißen, was ist hier das Problem,
  • 1:53 - 1:58
    was ist unsere Rechtsposition des Eingriff
    in Grundrecht. Wie sehen die Rechtsgrund-
  • 1:58 - 2:05
    lagen aus auf denen Polizei als Strafver-
    folgungs- und -gefahrenabwehrbehörde,
  • 2:05 - 2:11
    die Polizeien Daten erfassen. Ich zeige
    eine kleine Übersicht über Datenbanken
  • 2:11 - 2:17
    die kann nicht vollständig sein. Es ist so,
    dass regelmäßig die Datenschutzbeauftragten
  • 2:17 - 2:21
    der Länder erfahren, das es mal wieder eine
    neue Datenbank gibt von der sie noch gar
  • 2:21 - 2:29
    nichts wussten. Beispielsweise. Es geht
    über den – dann sozusagen der Kern hier –
  • 2:29 - 2:35
    Auskunftsanspruch, den wir alle haben,
    über Daten die über uns gespeichert werden.
  • 2:35 - 2:42
    Auskunftsanspruch ist die Frage: Wo und wie
    muss ich meinen Auskunftsantrag stellen?
  • 2:42 - 2:46
    Ich habe einen solchen, eine solche
    Auskunft exemplarisch und geschwärzt dabei.
  • 2:46 - 2:53
    Das wir mal sehen können, wie sieht sowas
    aus. Zur Zeit bei der Berliner Polizei.
  • 2:53 - 2:57
    Dann geht's um Löschung, um Löschungs-
    anspruch. Um Fragen der Löschung.
  • 2:57 - 3:04
    Ein bisschen um, wenn wir Zeit haben, noch
    spezielle Fragen, die es in dem Bereich gibt.
  • 3:04 - 3:07
    Und zuletzt um die gerichtliche Durch-
    setzung, denn wenn ich möchte, dass
  • 3:07 - 3:12
    die Behörde Daten, die sie über mich
    erfasst hat löscht, und das nicht tut,
  • 3:12 - 3:17
    dann bleibt mir der Rechtsweg, oder dann
    habe ich den …, ist mir möglich, dass ich
  • 3:17 - 3:22
    zu Gerichten gehe und Klage erhebe auf
    Löschung, und da muss man immer genau
  • 3:22 - 3:32
    schauen, welches Gericht ist einschlägig.
    Datenbanken, Polizeiliche gehen uns alle an.
  • 3:32 - 3:35
    Ich erlebe immer mal, das Leute sagen:
    „Naja, mich aber nicht“, „Ich komm / mit
  • 3:35 - 3:41
    der Polizei war ich noch nie in Konflikt.“,
    „Die haben nichts über mich.“ und ähnliches.
  • 3:41 - 3:48
    Ich meine das ist die falsche Einstellung
    dazu. Ganz einfach. Menschen machen Fehler.
  • 3:48 - 3:53
    Polizeibeamte sind Menschen,
    also machen die auch Fehler. Und
  • 3:53 - 3:55
    Applaus
  • 3:55 - 4:05
    ich bin ja überrascht, dass hier keiner
    widerspricht. Wenn etwas, das, wenn etwas
  • 4:05 - 4:09
    in polizeiliche Datenbanken Einfluss findet,
    da gespeichert wird heißt das noch lang
  • 4:09 - 4:14
    nicht, dass es jemals einen, sozusagen
    tatsächliche Situation gab die diese
  • 4:14 - 4:20
    Speicherung überhaupt gerechtfertigt hat.
    Ein bisschen bin ich auf das Thema gekommen
  • 4:20 - 4:26
    im Rahmen meiner Strafverteidigung, als
    ich eines Tages eine Akte in der Hand hatte.
  • 4:26 - 4:32
    Da stand über meinen Mandanten drin:
    „Vermerk Polizeilich bekannt wegen fahren
  • 4:32 - 4:38
    ohne Fahrerlaubnis, Hausfriendensbruch
    und als BTM Konsument“ und mein Mandant
  • 4:38 - 4:42
    sagte mir: „Ja Hausfriedensbruch da kann
    ich mich dran erinnern, Rigaer Straße,
  • 4:42 - 4:47
    10 Jahre her. BTM hatte ich auch schon mal
    was aber auch ganz lange her, aber fahren ohne
  • 4:47 - 4:53
    Fahrerlaubnis. Ich hab 1984 mein Führerschein
    gemacht, und ich hab den nie abgeben müssen.
  • 4:53 - 5:00
    Ich hatte immer einen Führerschein seit dem.“
    Darufhin hab ich, die, das LKA in Brandenburg
  • 5:00 - 5:05
    angeschrieben, das Ermittlungsverfahren,
    also Fall war in Brandenburg, und habe
  • 5:05 - 5:09
    beantragt, bitte Auskunft was ist ge-
    speichert und zweitens Löschung. Dann kam
  • 5:09 - 5:14
    zurück: Wir haben die Daten gelöscht. Dann
    hab ich zurückgeschrieben: Hm, Dankeschön,
  • 5:14 - 5:17
    aber zuerst wollte ich mal wissen, was
    ist denn überhaupt über meinen Mandanten
  • 5:17 - 5:21
    gespeichert. Und dann kam orginal ein
    Schreiben zurück:
  • 5:21 - 5:24
    Das können wir nicht mehr mitteilen,
    wir haben die Daten gelöscht.
  • 5:24 - 5:31
    Gelächter
    Dankeschön.
  • 5:31 - 5:35
    Also erstens es können dort Sachen rein-
    kommen, die haben, sind entweder
  • 5:35 - 5:39
    wahnsinnig alt, oder sind gar nicht,
    sollten gar nicht gespeichert werden.
  • 5:39 - 5:43
    Oder sie sind schlichtweg falsch. Und jeder
    kann sich vorstellen, wenn man abends
  • 5:43 - 5:46
    angehalten wird, beispielsweise auf der
    Landstraße im Auto oder meinetwegen auch
  • 5:46 - 5:52
    in der Stadt, ganz allgemeine Verkehrs-
    kontrolle oder Vorkontrollen bei
  • 5:52 - 5:57
    der Anreise zu irgend einer großen
    internationalen Veranstaltung. G7 Gipfel
  • 5:57 - 6:02
    oder ähnliches. Das es einen entscheidenden
    Einfluss hat, wie diese Kontrolle weiter
  • 6:02 - 6:08
    verläuft, wenn die Polizeibeamtin da vor
    Ort die Daten eingeben und dann dort
  • 6:08 - 6:15
    bestimmte Treffer haben. LIMO also Straf-
    täter links orientiert, oder Gewaltbereit,
  • 6:15 - 6:21
    oder vielleicht Widerstand gegen Voll-
    streckungsbeamte und qualifizierte
  • 6:21 - 6:24
    Körperverletzung und ähnliches.
  • 6:24 - 6:29
    Das ist jetzt im Bereich der Gefahrenabwehr.
    Aber ich meine es ist auch ganz entscheidend
  • 6:29 - 6:33
    im Bereich der Strafverfolgung. Denn wenn
    im Bereich der Strafverfolgung die Polizei
  • 6:33 - 6:38
    ermittelt und sie hat diverse Personen
    gegen die sie ermittelt, und der eine hat
  • 6:38 - 6:45
    einschlägige Einträge in dem polizeilichen
    Datensystem, dann würde ich davon ausgehen,
  • 6:45 - 6:50
    ist es eine ganz menschliche Eigenschaft,
    sich irgendwie bisschen mehr vielleicht auf
  • 6:50 - 6:54
    diese Person zu konzentrieren. Oder
    irgendwie zu denken: Hoho der hat ja hier
  • 6:54 - 6:59
    schon volles Register, da müssen
    wir mal genauer schauen.
  • 6:59 - 7:05
    Ok das als Einführung. Wenn ich sage es
    geht hier um Grundrechte, möchte ich das
  • 7:05 - 7:09
    kurz abhandeln. Es geht um das Grundrecht
    auf informationelle Selbstbestimmung.
  • 7:09 - 7:14
    Wir finden das so nicht im Grundgesetz,
    es ist abgeleitet aus Artikel 2 Absatz 1
  • 7:14 - 7:20
    in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 und
    die Leitentscheidung dazu war das
  • 7:20 - 7:26
    Volkszählungsurteil des Bundesverfassungs-
    gerichtes. Wer das nachlesen will. In eine
  • 7:26 - 7:33
    bessere Bibliothek gehen. Bundesverfassungs-
    gerichtsentscheidungen Band 65 ab Seite 1ff.
  • 7:33 - 7:36
    Was ist so Inhalt dieses Rechtes? Das
    Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt
  • 7:36 - 7:41
    es ist das Recht selbst über die Preisgabe
    und Verwendung von persönlichen Daten zu
  • 7:41 - 7:46
    bestimmen und das Bundesverfassungsgericht
    sagt dieses Recht soll insbesondere einem
  • 7:46 - 7:54
    Einschüchterungseffekt vorbeugen. Das
    Bundesverfassungsgericht sagt weiter,
  • 7:54 - 8:01
    solche Eingriffe, also das ist, sozusagen,
    wir haben das Recht, auf informationelle
  • 8:01 - 8:06
    Selbstbestimmung, ein Eingriff ist jede
    Verkürzung, jede Speicherung von Daten
  • 8:06 - 8:10
    ist ein Eingriff. Das Recht wird nicht
    schrankenlos gewährt, es kann eingegriffen
  • 8:10 - 8:15
    werden, aber nur auf Rechtsgrundlage.
    Und diese Rechtsgrundlage muss auch
  • 8:15 - 8:20
    sozusagen das gesamte Verfahren regeln,
    muss bereichsspezifisch und präzise
  • 8:20 - 8:26
    bestimmen, wie Daten erhoben werden,
    wie sie weiterverarbeitet werden, wie lange
  • 8:26 - 8:34
    sie gespeichert werden dürfen und wie sie
    auch irgendwann wieder zu löschen sind.
  • 8:34 - 8:43
    Die üblichen Rechtsgrundlagen dafür finden
    wir vor allem in der Strafprozessordnung,
  • 8:43 - 8:47
    finden wir im Bundeskriminalamtsgesetz,
    finden wir im Bundesdatenschutzgesetz,
  • 8:47 - 8:51
    finden wir in den Polizeigesetzen,
    finden wir in allen anderen Gesetzen
  • 8:51 - 8:59
    von Strafverfolgungs- und
    Strafermittlungsbehörden.
  • 8:59 - 9:04
    Und das ist nachher wichtig für den
    Rechtsschutz, wir müssen da sozusagen
  • 9:04 - 9:09
    unterscheiden zwischen repressivem und
    präventivem Vorgehen, also: Wird etwas
  • 9:09 - 9:17
    erfasst, gespeichert, um Strafverfolgung, der
    Aufgabe der Strafverfolgung nachzukommen
  • 9:17 - 9:22
    oder zur Gefahrenabwehr? Beides
    Tätigkeiten, für die die Polizei auch
  • 9:22 - 9:26
    zuständig ist, weshalb wir hier
    typischerweise Mischdateien haben,
  • 9:26 - 9:31
    die für beides herangezogen werden.
    Ich zeige mal ganz kurz so eine Regelung
  • 9:31 - 9:37
    aus dem Bundespolizeigesetz, §29 BPolG:
    Speicherung, Veränderung, Nutzung von
  • 9:37 - 9:42
    personenbezogenen Daten. Den brauchen wir
    jetzt hier nicht im Einzelnen durchgehen,
  • 9:42 - 9:47
    ich meine, das entscheidende ist, dass
    hier steht in Abs. 2: Die Bundespolizei
  • 9:47 - 9:52
    kann, soweit gesetzlich nichts anderes
    bestimmt ist, personenbezogene Daten,
  • 9:52 - 9:57
    die sie bei Wahrnehmung der polizeilichen
    Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung
  • 9:57 - 10:03
    über eine einer Straftat verdächtige Person
    erlangt hat, in Dateien speichern, verändern,
  • 10:03 - 10:11
    und nutzen, soweit dies zur Abwehr von
    Gefahren im Rahmen der von der Bundespolizei
  • 10:11 - 10:18
    obliegenden Aufgaben oder für die Zwecke
    zukünftiger Strafverfahren erforderlich ist.
  • 10:18 - 10:22
    Ich fasse noch mal das kurz zusammen:
    Die dürfen Daten erheben und speichern,
  • 10:22 - 10:26
    wenn dies erforderlich ist.
  • 10:26 - 10:31
    Wann das erforderlich ist, ist naheliegend.
    Da scheiden sich die Geister, und das ist
  • 10:31 - 10:35
    einer der Punkte, worüber wir streiten,
    wenn es darum geht, war das ganze
  • 10:35 - 10:38
    rechtmäßig und sind die Sachen vielleicht
    auch wieder zu löschen
  • 10:38 - 10:42
    – und zwar jetzt zu löschen.
  • 10:42 - 10:47
    Kleiner Überblick: Wir haben Datenbanken
    auf polizeilicher Ebene, Gefahrenabwehr-
  • 10:47 - 10:51
    Strafverfolgung auf der Ebene der
    Landespolizei, der Bundespolizei – die
  • 10:51 - 10:58
    hat alleine 4 mir jetzt bekannte …
    Bundesgrenzschutz Aktennachweis,
  • 10:58 - 11:04
    geschützter Grenzfahndungsbestand,
    TaFas – Taschendiebstahlfahndungsbestand
  • 11:04 - 11:09
    und PIKus – das ist die polizeiliche
    Informations-, Kommunikations- und
  • 11:09 - 11:14
    Unterstützungsdatei. Wir haben beim BKA
    INPOL Neu, eine Mischdatei, auf die auch
  • 11:14 - 11:22
    die Länder zugreifen, EUROPOL auf
    EU-Ebene haben wir solche Datensammlungen,
  • 11:22 - 11:25
    Staatsanwaltschaften haben die, es
    gibt das Bundeszentralregister, in das
  • 11:25 - 11:30
    Verurteilungen eingetragen werden.
    Staatsschutz, Verfassungsschutz, BND,
  • 11:30 - 11:35
    alle führen Datenbanken. Wer ein bisschen
    aufmerksam die Presse verfolgt hat,
  • 11:35 - 11:43
    nachdem Edward Snowden die uns allen
    zumindest mehr oder weniger bekannten
  • 11:43 - 11:46
    Unterlagen, also dieses wahnsinnige
    Überwachungsprogramm, geleakt hat, ist
  • 11:46 - 11:51
    die Bundesdatenschutzbeauftragte nach
    Bad Aibling gefahren und hat gesagt, das
  • 11:51 - 11:54
    wollen wir uns noch mal anschauen.
    Hat einen vernichtenden Bericht verfasst
  • 11:54 - 11:58
    danach, in dem sie gesagt hat, wir
    wurden hier ganz systematisch an unserer
  • 11:58 - 12:04
    Kontrollfunktion gehindert. Hat dann
    weiter festgestellt, der BND hat, ich
  • 12:04 - 12:09
    glaube es waren sieben Datenbanken, die
    ohne jegliche Rechtsgrundlage betrieben
  • 12:09 - 12:14
    werden – diese sind sofort zu löschen.
    Kurzer Sprung zurück: Ich habe eben gesagt
  • 12:14 - 12:18
    das Bundesverfassungsgericht hat ganz
    deutlich gesagt, keine Erfassung ohne
  • 12:18 - 12:22
    rechtliche Grundlage.
    Strafverfolgungsbehörden sehen das
  • 12:22 - 12:26
    eben gerne anders. Oder
    sind da sehr sehr großzügig.
  • 12:26 - 12:31
    Ich scrolle hier jetzt mal durch –
    Einzeldatenbanken auf EU-Ebene, das ist
  • 12:31 - 12:37
    hier alles andere als vollständig. Es gibt
    hier immer zum Beispiel noch Diskussionen
  • 12:37 - 12:40
    über Fluggastdaten, die an die USA
    weitergegeben werden und ob es hier
  • 12:40 - 12:44
    eine Zentraldatei gibt oder nicht, oder
    ob das nur die Flugunternehmen sozusagen
  • 12:44 - 12:50
    eigenständig machen müssen. Hier mal
    Datenbanken, Einzeldatenbanken INPOL.
  • 12:50 - 12:58
    INPOL ist also eine Datei, die nach dem
    Bundeskriminalamtsgesetz geführt wird,
  • 12:58 - 13:03
    die besteht aus Verbunddateien, Zentral-
    dateien und Amtsdateien mit verschiedenen
  • 13:03 - 13:08
    Zugriffsrechten, verschiedenen Möglich-
    keiten, wer dort einspeisen kann, da gibt
  • 13:08 - 13:14
    es also einen Haufen von Einzeldatenbanken.
    … ich gehe hier noch mal zurück.
  • 13:14 - 13:21
    Zum Beispiel die DAD, das ist die DNS-
    Auskunftsdatenbank, sogenannte Gendatei,
  • 13:21 - 13:27
    mitunter sehr problematisch, was da getan
    wird, was man dort für Recherchemöglichkeiten
  • 13:27 - 13:33
    hat, Querverbindungen über familiäre
    Verhältnisse und ähnliches, zum Beispiel,
  • 13:33 - 13:42
    zu sammeln. Wir haben hier die typischen
    Dateien: Straftäter linksmotiviert,
  • 13:42 - 13:51
    rechtsmotiviert, Rockerkriminalität, auch
    diese Aufzählung hier nicht abschließend.
  • 13:51 - 13:57
    Zum Beispiel angeschlossen hier ist auch
    ZEVIS, das ist die Datei vom Kraftfahrt-
  • 13:57 - 14:02
    Bundesamt, die wieder aus verschiedenen
    Unterdateien besteht, da haben also auch
  • 14:02 - 14:08
    die Landespolizeibeamten/-beamtinnen
    Zugriff, wenn sie jemanden vor Ort anhalten.
  • 14:08 - 14:12
    Dort eine Eintragung zu haben kann äußerst
    unangenehm sein, beispielsweise wenn jemand
  • 14:12 - 14:16
    in Deutschland seinen Führerschein verloren
    hat, der mal den in Deutschland auch
  • 14:16 - 14:21
    erworben hat, ist dann ins Ausland
    gezogen, hat im Ausland seinen
  • 14:21 - 14:25
    Führerschein gemacht, nachdem er keine
    Sperre mehr in Deutschland hatte.
  • 14:25 - 14:29
    Ich hatte also einen Mandanten, der hat
    irgendwann den Führer…, der ist nach
  • 14:29 - 14:33
    Spanien gegangen, hat dort wieder einen
    Führerschein gemacht, der hat seine
  • 14:33 - 14:37
    Sperrzeit nicht umgangen und in Spanien
    gab's für den Zeitpunkt, oder gibt es
  • 14:37 - 14:40
    meine ich, immer noch nicht eine MPU, er
    hat sie also auch nicht sozusagen listig
  • 14:40 - 14:45
    umgangen; wenn er hier angehalten wurde,
    ich weiß nicht – zweimal im Jahr –, wenn
  • 14:45 - 14:51
    er nach Deutschland gekommen ist … lange
    Haare, bunte Klamotten, buntes Wohnmobil,
  • 14:51 - 14:54
    dann war sozusagen die Kontrolle früher
    oder später vorprogrammiert, dann haben
  • 14:54 - 14:57
    dort die Beamten immer gefunden,
    Führerschein entzogen, dann haben sie
  • 14:57 - 15:01
    jemanden, der hat einen ausländischen
    Führerschein, dann wissen die nicht,
  • 15:01 - 15:05
    ist der jetzt gültig oder nicht, das hängt
    dann davon ab, wann der erworben wurde.
  • 15:05 - 15:09
    Während der Sperrzeit oder danach – da war
    dann immer erstmal Ende der Fahrt, dann
  • 15:09 - 15:12
    wurde gesagt: Freitagabend kriegen wir
    nichts mehr raus, bis Montag dürfen Sie
  • 15:12 - 15:20
    nicht mehr fahren. Das zeigt auch, in
    solchen Datenbanken zu stehen, ist, kann
  • 15:20 - 15:27
    mitunter ziemlich unangenehm sein.
    Eintragungen in der Antiterrordatenbank
  • 15:27 - 15:31
    beispielsweise möchte ich nicht erleben,
    dort falsch drinzustehen, wenn ich
  • 15:31 - 15:35
    vielleicht gerade ausreisen will. Oder
    irgendwas anderes machen will.
  • 15:35 - 15:38
    Ich hab gesagt, ich bin aus Berlin –
    in Berlin haben wir eine ganze Reihe
  • 15:38 - 15:44
    Datenbanken; die Polizei nutzt POLIX,
    das ist ein in Berlin betriebenes System.
  • 15:44 - 15:50
    Adere Bundesländer hat die Polizei
    POLAS. In Berlin beispielsweise, ich habe
  • 15:50 - 15:53
    vorhin gesagt, diese Übersichten sind
    nicht abschließend, weil immer mal wieder
  • 15:53 - 15:58
    neue Datenbanken zum Vorschein kommen.
    Zum Beispiel die Veranstalterdatenbank.
  • 15:58 - 16:02
    Es wurde also irgendwann aufgedeckt, durch,
    maßgeblich durch eine IFG-Anfrage, durch
  • 16:02 - 16:07
    das Informationsfreiheitsgesetz, dass die
    Berliner Polizei Anmelder von
  • 16:07 - 16:11
    Demonstrationen systematisch speichert.
    Aber nicht nur Leute, die Demonstrationen,
  • 16:11 - 16:17
    Kundgebungen anmelden, sondern auch
    prominente Besucher, die dort hingehen.
  • 16:17 - 16:22
    Ich halte das für höchst problematisch
    vor dem Hintergrund der Wichtigkeit, die
  • 16:22 - 16:26
    die Versammlungsfreiheit für uns alle
    bedeutet, für die Demokratie bedeutet,
  • 16:26 - 16:32
    ein ganz entscheidendes Grundrecht. Und
    wieso die hier systematisch gespeichert
  • 16:32 - 16:35
    werden sollten – in Berlin ist die Ver-
    sammlungsbehörde beim Polizeipräsidenten
  • 16:35 - 16:40
    angesiedelt –, das ist unklar und
    das ist höchst bedenklich.
  • 16:40 - 16:46
    Wir haben immer solche sog. Arbeitsdateien
    szenekundiger Beamten, die Sachen werden
  • 16:46 - 16:53
    eingespeist beispielsweise in die
    Sportgewaltdateien, die auch Teil des
  • 16:53 - 17:00
    INPOL-Systems vom BKA sind, da hat auch
    das Niedersächsische OVG irgendwann mal
  • 17:00 - 17:03
    festgestellt: Dafür gibt’s überhaupt keine
    Rechtsgrundlage, bzw. keine Rechts-
  • 17:03 - 17:08
    verordnung, die das regelt und dann dürfen
    die eben nicht erfasst werden.
  • 17:08 - 17:14
    Der Berliner Datenschutzbeauftragte
    hat beispielsweise mit Erstaunen 2010
  • 17:14 - 17:19
    festgestellt, dass auch die Wasserschutz-
    polizei eine eigene Datei hält, unterhält
  • 17:19 - 17:24
    die Schiffskontrolldatei, das war bisher
    rechtsunbekannt, hat festgestellt, Rechts-
  • 17:24 - 17:30
    grundlage gibt es nicht, Rechtsgrundlage
    brauchen wir aber. Ich hab jetzt einen
  • 17:30 - 17:33
    Mandanten, wo ich da mal eine Anfrage
    machen werde, weil der sehr viel in Berlin
  • 17:33 - 17:38
    auf dem Wasser unterwegs ist, aber ich bin
    gespannt, was ich da für eine Auskunft kriege.
  • 17:38 - 17:45
    Gut, wir alle haben ein Recht auf Daten-
    auskunft, und die sind auch gesetzlich
  • 17:45 - 17:54
    gereglt. Sozusagen die Mutter der Norm ist
    in § 19 des Bundesdatenschutzgesetzes
  • 17:54 - 18:01
    geregelt und da finden wir auch, das nicht
    nur mitgeteilt werden muss, was gespeichert
  • 18:01 - 18:06
    ist, sondern auch an welche Stellen das
    weiter gegeben wurde und zu welchem Zweck.
  • 18:06 - 18:10
    Alle Landespolizeigesetze haben solche
    Regelungen. In Berlin ist es Beispielsweise
  • 18:10 - 18:20
    § 50. Das ist jetzt hier, wenn wir hier
    mal ins BDSG gucken. § 19 Absatz 1 Satz 1
  • 18:20 - 18:26
    und Absatz 2 kommen dann die Ein-
    schränkungen. Der § 19 hat 7 Absätze,
  • 18:26 - 18:31
    Absatz 7 ist: Die Auskunft ist kostenlos.
    Das ist ja schon mal schön, anders beim
  • 18:31 - 18:35
    Informationsfreiheitsgesetz wo versucht
    wird regelmäßig mit hohen Kosten da die
  • 18:35 - 18:41
    Antragssteller davon Abzuhalten. Aber es
    gibt eben viele viele Einschränkungen.
  • 18:41 - 18:47
    Ich lese mal hier kurz vor § 50 Absatz 2
    ASOG, also die Berliner Regelung:
  • 18:47 - 18:51
    Eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung
    besteht nicht, soweit eine Abwägung ergibt,
  • 18:51 - 18:55
    dass die schutzwürdigen Belange der
    betroffenen Person hinter dem öffentlichen
  • 18:55 - 19:00
    Interesse an der Geheimhaltung oder einem
    überwiegendem Geheimhaltungsinteresse
  • 19:00 - 19:06
    Dritter zurückstehen muss. Und solche
    Regelungen geben den Behörden natürlich
  • 19:06 - 19:11
    viele Möglichkeiten die gewünschte Daten-
    auskunft nicht zu geben oder zumindest für
  • 19:11 - 19:15
    eine bestimmte Zeit zu verschleiern oder
    dem Betroffenen gerade nicht mitzuteilen:
  • 19:15 - 19:21
    Wir haben hier noch sehr sehr viel mehr
    gespeichert. Was höchst problematisch ist.
  • 19:21 - 19:25
    Wo muss die Auskunft beantragt werden,
    um jetzt mal sozusagen noch zu dem
  • 19:25 - 19:32
    praktischem Teil zu kommen, was ihr alle
    machen könnt. Was die gespeicherten Dateien
  • 19:32 - 19:37
    der Landespolizeien angeht beim
    zuständigen LKA, beim BKA was die Bundes-
  • 19:37 - 19:43
    polizei angeht, was in INPOL und im Scheng-
    ner Informations System gespeichert ist.
  • 19:43 - 19:48
    Bei der Bundespolizei direkt. Aber INPOL
    beim BKA das ist hier nicht ganz korrekt
  • 19:48 - 19:54
    sozusagen. Bei den Verfassungsschutzämtern
    kann man anfragen, also alle Stellen, die
  • 19:54 - 20:00
    in dem Bereich Strafverfolgung
    und Gefahrenabwehr tätig sind.
  • 20:00 - 20:05
    Wie wird dieser Antrag gestellt? Es wird
    immer gesagt, das ist ein höchst
  • 20:05 - 20:08
    persönliches Recht. Wenn ich als Anwalt
    eine normale Vollmacht hinschicke,
  • 20:08 - 20:12
    eine strafprozessuale Vollmacht, dann krieg
    ich immer ein Schreiben zurück: Ja das
  • 20:12 - 20:16
    reicht nicht, wir brauchen eine Vollmacht,
    da muss ausdrücklich drinstehen
  • 20:16 - 20:20
    Datenauskunft, das ist ein höchst persön-
    liches Recht, wir wissen doch gar nicht ob
  • 20:20 - 20:26
    ihr Mandant das überhaupt will. Ich hab das
    jetzt im Kleingedruckten in der Vollmacht.
  • 20:26 - 20:29
    Ich bin mal gespannt, wann mir einer sagt,
    dieses höchst persönliche Recht kann man
  • 20:29 - 20:34
    nicht mit einer allgemeinen, sozusagen mit
    den allgemeinen Vertragsbedingungen,
  • 20:34 - 20:39
    wie eine Vollmacht das darstellt, ja
    sozusagen, das Auskunftsrecht übertragen.
  • 20:39 - 20:44
    Es werden Ausweiskopien verlangt, damit
    soll sichergestellt werden, dass die Person,
  • 20:44 - 20:48
    die anschreibt tatsächlich die Person ist,
    sozusagen, die die Daten abfragt.
  • 20:48 - 20:53
    Da werden zum Teil sehr hohe Hürden
    aufgebaut. Das BKA beispielsweise möchte
  • 20:53 - 20:58
    eine bestätigte Ausweiskopie. Die sagen
    ihr müsst zur nächsten Polizeidienststelle
  • 20:58 - 21:04
    gehen und euch bestätigen lassen, dass ihr
    die Person seid, die diesen Ausweis vorlegt
  • 21:04 - 21:09
    und die da abgebildet ist. Das scheint in
    Berlin kein Problem zu sein. In ländlichen
  • 21:09 - 21:14
    Regionen sieht das anders aus, da haben
    die zum Teil noch nie davon gehört.
  • 21:14 - 21:19
    Da hilft es dann nur BKA Anschreiben, dann
    schreiben die einem zurück: Gehen Sie zur
  • 21:19 - 21:22
    nächsten Polizeidienststelle, lassen sich
    das bestätigen. Und dann kann man damit
  • 21:22 - 21:27
    wieder zu seiner Polizei gehen und sagen:
    Schauen Sie mal, lesen können sie ja alle.
  • 21:27 - 21:30
    da steht's!
  • 21:30 - 21:38
    Sie können natürlich alle lesen. So und
    jetzt mal, sicher interessant hier.
  • 21:38 - 21:44
    Ein mehrseitigen Auszug den ich bekommen
    habe, da steht nichts schlimmes drin. Der
  • 21:44 - 21:51
    zeigt aber ganz gut, was gespeichert wird.
    Noch mal einen Schritt zurück, wenn ihr
  • 21:51 - 21:55
    Auskunft beantragt habt, dann kommt in der
    Regel ein Bestätigungsschreiben, Eingangs-
  • 21:55 - 21:59
    bestätigung, wo drin steht: Das wird jetzt
    lange dauern. Das dauert auch lange.
  • 21:59 - 22:01
    Lachen aus den hinteren Reihen
  • 22:01 - 22:07
    Das dauert wirklich lange, das ist nicht
    lustig. Der Berliner Innensenat hat sich
  • 22:07 - 22:15
    dazu geäußert. Das ist Drucksache 132267
    aus Berlin. Die Bearbeitung eines Datenaus-
  • 22:15 - 22:22
    kunftsverlangens dauert 6 Stunden, ein
    Datenlöschungs und -vernichtungsantrag
  • 22:22 - 22:30
    dauert 15 Stunden. Die müssen dazu
    sämtliche Stellen anschreiben. Ja, so,
  • 22:30 - 22:35
    die Zeit läuft mir ein bisschen davon, wir
    müssen weiter machen. Was ist hier
  • 22:35 - 22:39
    gespeichert… oder was wird hier wiedergegeben?
    Erstmal haben wir hier Eintragungen immer
  • 22:39 - 22:44
    unter Fettdruck 1. Verdacht der Beförderungs-
    erschleichung in drei Fällen. Das ist die
  • 22:44 - 22:49
    kriminalpolizeiliche personenbezogene
    Sammlung. Da sind jetzt verschiedene
  • 22:49 - 22:53
    Ermittlungsverfahren drin. Es steht hier
    wurde, gab es nie eine Rückmeldung wie das
  • 22:53 - 22:57
    ausgegangen ist. Zum Teil steht das auch
    drin. Zum Teil steht dann: Eingestellt
  • 22:57 - 23:01
    gemäß 170 2, weil keine Strafbarkeit oder
    nicht nachweisbar. Dann meine Ich gehören
  • 23:01 - 23:05
    die Sachen schon immer gleich gelöscht.
    Zum Teil steht: Ausgang unbekannt, oder
  • 23:05 - 23:09
    Einstellung. Was haben wir
    hier weiter? Unter anderem
  • 23:09 - 23:13
    steht hier: „Im Zuge der Festnahme zum
    Verfahren Laufende Nummer 2 wurde bei
  • 23:13 - 23:18
    ihrem Mandanten Cannabis und Speed auf-
    gefunden.“ Ok, dann geht's weiter:
  • 23:18 - 23:24
    Sonstige Daten. Wohn- und Aufenthaltsorte:
    Verschiedene. Dann haben wir: Personen
  • 23:24 - 23:33
    bezogener Hinweis „BTM-Konsument“ und wann
    er erfasst wurde. Dann haben wir eine Alias
  • 23:33 - 23:37
    Person, da hat sich jemand mal mit
    falschem Namen ausgewiesen. Und dann lesen
  • 23:37 - 23:41
    wir hier, dass er mal ED-Behandlt wurde,
    und für welches Verfahren das war.
  • 23:41 - 23:46
    Und wir haben eine Personenbeschreibung
    allgemeine und besondere persönliche
  • 23:46 - 23:50
    Merkmale. Da steht dann immer sowas wie
    Tätowierungen, Körpergröße, Schuhgröße, Augen-
  • 23:50 - 23:56
    farbe et cetera. Jetzt kommt das interessante
    man kann's vielleicht lesen. Sozusagen oben
  • 23:56 - 24:03
    2. Block. Da steht dann. Diese gesamten
    Daten einschließlich zugehöriger sonstiger
  • 24:03 - 24:09
    Daten habe ich gelöscht, da im Zuge der
    Einzelfallbearbeitung festgestellt wurde,
  • 24:09 - 24:13
    dass ihre weitere Speicherung für unsere
    Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich
  • 24:13 - 24:24
    ist. Danke, das wollte ich auch. Einzelfall-
    bearbeitung, es gibt turnusmäßig, hat die
  • 24:24 - 24:27
    Polizei bestimmte Fristen, da muss sie
    sich sowas anschauen, oder die Behörden
  • 24:27 - 24:32
    die sowas speichern. Aber wenn sie sozu-
    sagen, in einem Einzelfall die Sache
  • 24:32 - 24:35
    vorlegen, dann müssen sie, vorknöpfen
    dann müssen sie das auch machen, und eine
  • 24:35 - 24:41
    Anfrage ist immer ein so ein Fall. So ist ja
    schön ist schon mal weg. Jetzt geht's hier
  • 24:41 - 24:46
    weiter, dann kommt als nächstes kommen
    Eintragungen aus der Vorgangsverwaltung.
  • 24:46 - 24:51
    Das sind also aus anderen Verfahren. Da
    kann alles mögliche stehen. Zeuge zu einem
  • 24:51 - 24:55
    Verfahren, Verletzter, allerdings auch
    Ermittlungsverfahren oder wenn jemand
  • 24:55 - 25:02
    Betroffener ist von einem OWi-Verfahren,
    oder ähnliches. Personenfahndungen.
  • 25:02 - 25:07
    Und solche Sachen. Auch hier dann wieder
    der Hinweis, kleingedruckt:
  • 25:07 - 25:13
    Haben wir gelöscht. Dann ist es zur Zeit
    so, das überall ein Hinweis ist, das die
  • 25:13 - 25:19
    Daten für den 2. NSU Untersuchungsauschuss
    nochmal weiter gegeben wurden, hier aber
  • 25:19 - 25:26
    jetzt auch gespeichert wurden, speziell
    hier auch gelöscht. Dann heißt es,
  • 25:26 - 25:32
    die Daten, oder bestimmte Daten, die die
    Polizei bei INPOL eingespeichert hat wurden
  • 25:32 - 25:40
    auch gelöscht. Und ansonsten heißt es,
    ansonsten fragen sie doch bitte beim BKA
  • 25:40 - 25:44
    (INPOL). Und da weiß ich,
    da steht da noch was.
  • 25:44 - 25:49
    So, ich hab noch 5 Minuten, wenn wir noch
    Fragen klären wollen, dann muss ich jetzt
  • 25:49 - 25:55
    hier ein bisschen scrollen. Ich geh mal
    gleich zu den Löschungsregelungen.
  • 25:55 - 25:57
    Weil das ist vielleicht das interessante.
    Wir haben gesehen Teile werden schon
  • 25:57 - 26:01
    gelöscht, wenn einfach angefragt wird.
    Wenn man dann sieht da sind noch Sachen
  • 26:01 - 26:06
    die möchte man gelöscht haben, dann muss
    man das beantragen. Die Regelungen heißt
  • 26:06 - 26:11
    Berichtigung wenn falsch, Überprüfung wenn
    Frist erreicht, oder Einzelfall, nämlich
  • 26:11 - 26:16
    die Anfrage kommt und dann Sperrung oder
    Löschung, wenn Speicherung nicht mehr
  • 26:16 - 26:22
    erforderlich. Die Fristen bei Ermittlungs-
    verfahren sind 10 Jahre bei Erwachsenen,
  • 26:22 - 26:25
    5 bei Jugendlichen, 2 bei Kindern. Dann
    muss die Behörde sich das eigentlich von
  • 26:25 - 26:32
    Amts Wegen vornehmen und sagen jetzt
    gucken wir durch. Dazu fehlt das Personal.
  • 26:32 - 26:36
    Und deshalb lohnt sich eine Anfrage zu
    machen, weil es dann häufig zu Löschungen
  • 26:36 - 26:42
    kommt. Dann sagen sie: Jetzt haben wir das auf
    dem Tisch, dann machen wir das jetzt mal.
  • 26:42 - 26:46
    Spezielle Probleme, wir fragen uns, es ist
    immer die Frage: Wann ist das denn notwendig?
  • 26:46 - 26:50
    Und da wird viel gestritten. Beispielsweise
    Kontrolldelikte. Ein Kontrolldelikt ist
  • 26:50 - 26:54
    ein Delikt wo nicht die Polizei lang er-
    mittelt, sondern diese typischen Zufallsfunde.
  • 26:54 - 27:00
    Da wird mal bei wem die Taschen kontrolliert,
    da hat der 2 Gramm Cannabis. Und der Konsum
  • 27:00 - 27:05
    ist nicht verboten, aber der Besitz ist
    verboten. Und das ist ein typisches
  • 27:05 - 27:09
    Kontrolldelikt. Eigenbesitzdelikte das
    sind Zufallsfunde in der Regel und da
  • 27:09 - 27:14
    wird nicht lange ermittelt und TKÜ Telefon-
    überwachung und ähnliches betrieben.
  • 27:14 - 27:19
    Und da stellt sich die Frage, warum soll
    die Polizei sowas speichern für die Zukunft
  • 27:19 - 27:24
    zur Gefahrenabwehr, oder für zukünftige
    Strafverfahren. Denn das sind Sachen die
  • 27:24 - 27:30
    werden eingestellt. Wenn es nur um den
    Besitz geht. Das sind Sachen über die wir
  • 27:30 - 27:35
    dann streiten, auch vor Gericht. Rechtsweg,
    wenn es um Gefahrenabwehr geht sind immer
  • 27:35 - 27:41
    die Verwaltungsgerichte. Und es gibt aber
    bestimmte Situationen da muss man an die
  • 27:41 - 27:48
    ordentlichen Gerichte beziehungsweise an
    das Strafgericht wenn es um
  • 27:48 - 27:51
    strafprozessusale Maßnahmen geht, dass
    ist immer ein Einzelfall. Also wenn jemand
  • 27:51 - 27:54
    sagt: Ich hab hier Daten, die wollen die
    nicht löschen, ich will die aber weg haben.
  • 27:54 - 27:58
    Muss man sich anschauen auf welcher
    Grundlage sind die gespeichert und dann
  • 27:58 - 28:00
    wo geht's hin.
  • 28:00 - 28:07
    So, ich bin am Ende. Jetzt ein ganz
    wichtiger Hinweis. Wer wissen will, was
  • 28:07 - 28:13
    über ihn gespeichert ist, muss beantragen,
    dass er Auskunft bekommt. Und die Rote
  • 28:13 - 28:17
    Hilfe hat eine ganz tolle Seite einge-
    richtet „Datenschmutz“ mit ganz vielen
  • 28:17 - 28:22
    weiteren Hinweisen und dort gibt es ein
    Tool mit dem man sich die Schreiben an
  • 28:22 - 28:30
    die für einen zuständige Behörde ausdrucken
    lassen kann. Es sind alle Landeskriminalämter
  • 28:30 - 28:33
    erfasst. Es ist die Bundespolizei mit
    richtiger Adresse – ich hab eben gehört
  • 28:33 - 28:39
    die teilt die sogar mit,
    wenn die geändert wird –
  • 28:39 - 28:43
    Da wird's einem leicht gemacht, da steht
    auch immer drin, was für ne Ausweiskopie
  • 28:43 - 28:48
    braucht man. Datenschmutz.de ist die
    richtige Seite. Die haben auch hier einen
  • 28:48 - 28:52
    Stand und man kann sich gleich hier sein
    Schreiben schon ausdrucken, damit man es
  • 28:52 - 28:54
    nicht, damit es nicht sozusagen hinten
    runter fällt, und das was ist was man
  • 28:54 - 28:58
    immer mal machen will, kann man also
    gleich heute noch machen. Wer sich weiter
  • 28:58 - 29:02
    informieren will findet auf der Seite
    Datenschmutz ganz ganz viel wertvolle
  • 29:02 - 29:07
    Information. Kann dann auch mal quer
    checken zur Wikipedia, diese ganzen Daten-
  • 29:07 - 29:12
    banken, sind dort alle, es gibt dort alle
    Eintragungen, die recht umfangreich sind.
  • 29:12 - 29:17
    Ansonsten kann ich immer empfehlen mal einen
    Blick zu Netzpolitik, auch zu anderen Orten
  • 29:17 - 29:20
    anderen Webseiten, die sich dort sehr
    intensiv mit diesen Themen beschäftigen.
  • 29:20 - 29:26
    Und immer wieder auch einen auf den
    aktuellen Stand bringen. So, ich muss hier
  • 29:26 - 29:30
    fragen ob ich noch ein oder zwei Fragen
    beantworten kann, ich möchte nicht über-
  • 29:30 - 29:33
    ziehen sozusagen für den nächsten Redner
    oder nächste Rednerin die hier eigentlich
  • 29:33 - 29:36
    schon startklar stehen müsste.
    Herald: Eine Minute haben wir noch.
  • 29:36 - 29:38
    U: Gut.
    H: Erstmal einen herzlichen Applaus.
  • 29:38 - 29:44
    Applaus
  • 29:44 - 29:47
    U: So, spart euch den Applaus, ich
    beantworte lieber eine Frage, wenn es eine
  • 29:47 - 29:51
    gibt. Aber vielen Dank und danke für, dass
    ihr zugehört habt. Ich meine ein sehr
  • 29:51 - 29:55
    wichtiges Thema, ihr habt das gesehen,
    oder ich meine ich hab ein bisschen das
  • 29:55 - 30:01
    zum Ausdruck bringen können, Grundrechte
    sind nur wirksam geschützt, wenn der Bürger
  • 30:01 - 30:05
    sich permanent darum kümmert, dass sie
    eingehalten werden.
  • 30:05 - 30:08
    H: Und wir hatten vorher auch gesagt, ihr
    könnt ihn auch nochmal persönlich fragen.
  • 30:08 - 30:13
    Ist vielleicht bei sensiblen Daten sowieso
    nicht die schlechteste Idee. Eine Frage?
  • 30:13 - 30:18
    Nagut, schnell.
    Frage: Die Landes-, hört man das? Ja, die
  • 30:18 - 30:22
    Landespolizeibehörden machen auch gerne
    einen Unterschied zwischen den zentralen
  • 30:22 - 30:27
    Datenbanken und ihren Vorangsbearbeitungs-
    systemen. Und schreiben dann immer zurück:
  • 30:27 - 30:32
    In den Vorgangsbearbeitungssystem, das ist
    ja nur unser elektronischer Schreibtisch.
  • 30:32 - 30:37
    Da wolln wir …
    H: Ist das ne Frage? Sorry, ist keine
  • 30:37 - 30:40
    wirkliche Frage oder? Wir sind auch jetzt
    leider durch mit der Zeit, vielleicht
  • 30:40 - 30:44
    könnt ihr gleich im Zwiegespräch …
    U: Also, danke ja, ich greif das mal auf
  • 30:44 - 30:49
    danke für den Hinweis ja, es ist zum Teil
    problematisch. Die Zicken häufig rum,
  • 30:49 - 30:55
    um es mal salopp zu sagen. Und insbesondere,
    wenn man noch erwartet, dass in der einen
  • 30:55 - 30:57
    oder anderen Akte die noch in Papierform
    irgendwie vielleicht auch geführt ist;
  • 30:57 - 31:00
    dann wollen die häufig das man genauen
    Hinweis gibt, wo die suchen sollen.
  • 31:00 - 31:04
    Und sagen sonst haben wir hier
    einen zu großen Aufwand.
  • 31:04 - 31:05
    H: Danke lieber Ulrich.
  • 31:05 - 31:10
    33c3 Abspannmusik
  • 31:10 - 31:29
    Untertitel erstellt von c3subtitles.de
    im Jahr 2017. Mach mit und hilf uns!
Title:
Check Your Police Record! (33c3)
Description:

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Video Language:
German
Duration:
31:29

German subtitles

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