Vorspannmusik
Engel: ... zum nächsten Talk
zum Thema
'Netzpolitik in der Schweiz 2015/2016'
NDG, das ist das Nachrichtendienstgesetz
BÜPF, das ist das
Bundesgesetz betreffend die Überwachung
des Post- und Fernmeldeverkehrs.
Und wie wir uns
- oder, nicht ich, aber die Herren
die hier vortragen werden -
sich dagegen wehren.
Auch in der Schweiz wollen die Politiker,
will die Politik,
Daten auf Vorrat sammeln.
Und Mitglieder des CCC-CH,
also CCC Schweiz,
und der Digitalen Gesellschaft der Schweiz
wehren sich dagegen,
sammeln Unterschriften,
und werden euch jetzt in den
folgenden Minuten vorstellen,
wie sie das machen.
There's a Translation to English
under the Number 8014
so call 8014 if you need
an English translation.
Und für alle anderen ist jetzt auch
das Rating-System im Fahrplan aktiviert
wir würden euch sehr gerne darum bitten,
dass ihr nach der Veranstaltung
dort mal reinschaut
und die Veranstaltungen bewertet
damit wir hinterher so 'n bisschen
Überblick haben, wie ihr's fandet.
So, und jetzt gehört die Bühne euch.
*Applaus*
Arian Sanusi: Danke für's Kommen.
Wir haben wie gesagt
den 'Netzpolitik in der Schweiz' Vortrag.
Der baut sich so auf, dass Simon was zum
Bundesgesetz zur Überwachung
des Post- und Fernmeldeverkehrs
sagen wird.
Dann folgt Patrick
mit dem Nachrichtendienstgesetz (NDG)
Ich schliesse mit Rückblick und Aussichten
und den anderen Themen,
mit denen wir so zu tun haben.
Und fange jetzt gerade an,
mit den Werkzeugen die uns in der Schweiz,
mit der Direkten Demokratie dort,
so zur Verfügung stehen.
Den Teil wiederum fange ich an mit
dem Gesetzgebungsverfahren in der Schweiz.
Zum einen gibt es die Möglichkeit
die Verfassung zu ändern
und zwar, indem man
eine Volksinitiative macht.
Andere Gesetze kommen
z.B. aus dem Parlament.
Die Regierung macht dann einen Vorentwurf
mit einem erläuternden Bericht,
veröffentlicht diesen,
dann kommt die nächste Spezialität:
es wird ein
Vernehmlassungsverfahren eröffnet
in dem die Stakeholder
ihre Stellungnahmen abgeben,
das sind in dem Fall
die Kantone der Schweiz,
die Parteien und
vor allem auch die Verbände,
die auf dem Gebiet des Gesetzes
jeweils aktiv sind.
Auf Basis der Vernehmlassung
wird dann von der Regierung
ein Entwurf ausgearbeitet.
Dieser Entwurf geht ins Parlament
und wird dort von der Kommission
und vom Plenum, von den beiden Kammern
des Parlaments, beraten,
geht dann in die Differenzbereinigung
und dann in die Schlussabstimmung.
Wird das Gesetz verabschiedet,
gibt es dann die Möglichkeit,
das Referendum zu ergreifen.
Und falls das Gesetz das Referendum
übersteht, tritt es sodann in Kraft.
Wenn ihr jetzt vorhabt, eine Initiative
oder ein Referendum zu Stande zu bringen,
und hoffentlich erfolgreich abzuschliessen,
bildet ihr zuerst ein Komitee
und dazu ein möglichst breit
abgestütztes Bündnis.
Das sind dann Parteien und sämtliche
auf dem Gebiet tätige Organisationen,
fangt an Unterschriften zu sammeln.
Das sind für ein Referendum 50'000,
die ihr innerhalb von 100 Tagen nach
nach Verabschiedung des Gesetzes
sammeln müsst.
Für ein Referendum sind es 100'000.
Um das mal in Kontrast zu stellen:
Die Schweiz hat 5'620'000
Stimmberechtigte, ihr müsst also
die Unterstützung von 1-2%
des Schweizer Wahlvolkes zusammenkriegen.
Parallel dazu fangen wir an,
die Unterschriften zu beglaubigen,
ihr schickt die zu den Gemeinden, aus denen
die unterschreibenden Personen kommen
und diese bestätigen dann
euch die Echtheit
und die Möglichkeit der Person, tatsächlich
das Vorhaben zu unterstützen.
Kurz vor Ende eurer Frist reicht ihr
dann die Initiative, das Referendum,
bei der Bundeskanzlei ein,
das bestätigt euch dann hoffentlich,
dass euer Anliegen
zu Stande gekommen ist,
und dann geht's in den
Abstimmungskampf.
Dann müsst ihr wirklich die Mehrheit
der Schweizer Bevölkerung
von eurem Vorhaben überzeugen.
Abschliessend gibt es die Volksabstimmung.
Genau so wie bei einer Wahl
ist dann die Frage,
ob die Sache eine Mehrheit kriegt.
Für ein Referendum braucht ihr die
absolute Mehrheit,
für eine Initiative braucht ihr sowohl
die absolute Mehrheit
als auch die Mehrheit
in der Mehrheit aller Kantone.
Volksabstimmungen sind absolute Normalität
in der Schweiz.
... sorry.
... es ist halt mit wirklich viel Arbeit verbunden.
Es gibt 4 Abstimmungstermine pro Jahr,
in denen sowohl Wahlen als auch alle
Volksabstimmungen auf Bundes-,
auf Kantons- und auf Gemeindeebene
abgehalten werden.
Es gab seit 1848 438 Volksinitiativen, von
denen sind 314 zu Stande gekommen.
200 von denen wurden abgestimmt, die
sonstigen wurden zurückgezogen,
wurden als erledigt abgetan, für ungültig
erklärt oder werden noch abgestimmt,
und von diesen 200 wurden
lediglich 22 angenommen.
Bei den Referenden sieht's so aus,
dass in der letzten Legislaturperiode
10 abgehalten wurden, abgestimmt wurden,
und von diesen waren 4 erfolgreich.
Abgestimmt werden sämtliche
Änderungen der Verfassung,
aber auch internationale Verträge.
Anmerkung hier:
Die Schweiz ist nicht beim
TTIP dabei, aber solche Sachen halt.
Und dann halt Volksinitiativen
und Referenden.
Das schafft den abgestimmten Sachen
sehr hohe Legitimität,
hat als Tendenz, dass es
eine gewisse Zurückhaltung gibt,
was Gesetzesvorlagen angeht,
denn es werden dann halt
keine, oder weniger Macht bei denen,
die in der Mehrheit der Gesellschaft
keine Chance haben,
weil's einfach immer die Möglichkeit gibt,
das Referendum zu ergreifen.
Und es führt dann halt auch
zu solchen Sachen,
wie dass wir jetzt in unserer
Verfassung stehen haben,
dass keine neuen Minarette
gebaut werden dürfen.
Das ist so - ja -
Minderheitenschutz und sowas ist ...
mmh, manchmal ein bisschen
schwer damit hinzukriegen.
Damit übergebe ich jetzt Simon
und dem BÜPF,
und ich kann jetzt schon sagen, dass wir
auch dort das Referendum ergreifen werden.
Simon Gantenbein: Besten Dank.
Ich werde zu euch sprechen
und die Einleitung
zu den 2 Überwachungsgesetzen machen.
Ich werde zum BÜPF sprechen,
Patrick wird danach etwas zum
Nachrichtendienstgesetz (NDG) sagen.
Eine kurze Übersicht:
Das BÜPF ist das Bundesgesetz betreffend
der Überwachung des
Post- und Fernmeldeverkehrs,
und regelt die Kompetenzen,
die die Strafuntersuchungsbehörden,
also die Polizei,
von der Strafprozessordnung her bekommen,
um Überwachung durchzuführen.
Die Überwachung wird durch ein
Zwangsmassnahmengericht legitimiert
und dann an den Dienst
ÜPF weitergegeben.
Wir haben also einen
Überwachungsdienstleister in der Schweiz.
Das wird mein Teil sein,
Patrick wird danach über das NDG sprechen,
das ebenfalls komplett
überarbeitet worden ist.
Das einzige Wichtige, was ihr vorerst
mitnehmen könnt ist:
Sämtliche Dinge, sämtliche Funktionalitäten
die das BÜPF bietet,
sind auch mittels NDG zugänglich.
Das heisst Daten, die beim BÜPF erhoben werden,
sind danach auch
für die Schlapphüte zugänglich.
Dieses Schema wurde uns freundlicherweise
vom Dienst ÜPF zur Verfügung gestellt.
Ganz oben seht ihr die Justitia,
das ist das Symbol für das
Zwangsmassnamengericht.
Ein Zwangsmassnamengericht
bewilligt eine Überwachungsmassnahme,
diese Überwachungsmassnahme wird
vom Dienst ÜPF nochmals formell geprüft,
dann wird diese Überwachungsmassnahme
an die Fernmededienstanbieterin geschickt,
man könnte auch einfach Provider sagen,
dieser Provider leitet das Ganze dann über
ein sicheres Transportnetzwerk aus
in das Auftragsverwaltungssystem.
Der Hersteller dieses
Auftragsverwaltungssystems ist geheim.
Für alle, die es interessiert,
können gerne mal die Firma 'Verint'
auf bucktplanet nachschauen.
Gut, dieses Überwachungssystem,
dieses Auftragsverwaltungssystem
ist die zentrale Schnittstelle zwischen
einerseits den Providern
und zum anderen den glücklichen
Strafferfolgungsbehörden,
die dann auf ihren
case zugreifen können.
Das ist die Mechanik dahinter.
Welche Daten werden überwacht?
Die Basis sämtlicher Überwachungsmassnahmen
der Polizeibehörden
sind in der Strafprozessordnung geregelt.
Konkret kommt beim neuen Gesetz
der Staatstrojaner dazu,
allerdings ein 'Staatstrojaner Light',
hier sind nur
Telekommunikationsdaten betroffen.
Ausschweifende Bemerkungen,
wie ein Trojaner funktioniert,
dass der administrative Privilegien hat,
und somit diese Einschränkung -
zumindest die Überprüfung dieser
Einschränkung relativ schwierig ist,
solange der Code nicht offen ist.
Des Weiteren kommt ein IMSI Catcher dazu,
das ist auch eine Neuheit.
Es gibt bereits heute einzelne Behörden
die solche Geräte angeschafft haben,
trotz der unklaren Gesetzeslage.
Zu Beginn dieses Jahres ist ein Foliensatz
der Zürcher Strafverfolger aufgetaucht
wo man sich damit brüstet,
dass man ja auch direkt ein Kabel
an den Server hängen könnte,
und die Daten dort drüber abgreifen könne.
Eine kleine Anmerkung:
Es wurde erfreut festgestellt, dass bei der
Serverüberwachung man die Dienstleistungen
des Dienst ÜPFs nicht gebraucht.
Aus unserer Sicht relativ stossend ist,
wenn man einen Server hat
und dort mehrere virtuelle
Instanzen drauf sind, sind natürlich
die andern Kunden, die nicht überwacht
werden sollten, ebenfalls betroffen.
Zu guter Letzt regelt die
Strafprozessordnung
das sogenannte BÜPF,
also der detaillierte Mechanismus
wie zwischen den Strafverfolgern
und den Providern
wie dieser Prozess abläuft.
Dann kommen wir
zu der Echtzeitüberwachung
Die Echtzeitüberwachung ist Echtzeit
oder nahezu Echtzeit,
das ist der Strafverfolger,
der Ihnen auf das System zugreift.
Dieses System kennen wir seit etwa,
ich sag mal seit über 10 Jahren.
Die Vorratsdatenspeicherung (VDS)
kennen wir im Gegensatz zu Deutschland
auch schon eine ganze Weile.
Ursprünglich wurde im Gesetzesvorschlag
der Regierung, wollte man 12 Monate fordern,
aufgrund des Drucks
- die Drohung eines Referendums
gegen das BÜPF stand im Raum -
hat die Justizministerin dann
einen Abstrich gemacht:
Wir belassen die Vorratsdatenspeicherung (VDS)
auf 6 Monaten.
Aus unserer Sicht
ist das nicht tragbar, weil:
Ob es 6 Wochen, 6 Monate oder 6 Jahre sind,
ist schlussendlich ja irrelevant,
solange Daten auf Vorrat gespeichert sind,
sind wir unzufrieden damit.
Wie gesagt, es fehlt auch eine Begründung
wieso das ...
also, zum einen fehlt eine Begründung,
um Daten auszuleiten,
und zum anderen sind auch
Berufsgeheimnisse nicht gewahrt,
ich denke da an Anwälte oder
an Mediziner oder Seelsorger.
Des Weiteren kennen wir
die Funkzellenabfrage,
in der Schweiz nennen wir
diesen einfach Antennensuchlauf.
Das ist ein Dump, alle Transaktionen
einer Antenne für einen bestimmten Zeitraum.
Das sind die Arten der VDS,
oder im Behördensprech
'Rückwirkende Überwachung',
die wir in der Schweiz kennen.
Eine ziemlich stossende Änderung
am neuen Gesetz
ist der persönliche Geltungsbereich.
Bisher waren rund 50 Access Provider,
reine Access Provider, die dem Kunden
Internet aus der Dose bringen,
dazu angehalten, Überwachung zu dulden,
neu sind es, wie ihr hier seht,
auch Anbieter abgeleiteter
oder interner Kommunikationsdienste.
Das kann zur Folge haben,
dass, wenn ich dem Arian
mein Wireless zur Verfügung stelle
ich die Rechnung bezahle,
ich unter Androhung von Strafe
Überwachung dulden muss,
ich darf ihm nichts sagen, das stört
unser Vertrauensverhältnis doch immens.
Die Details, wer genau
ein abgeleiteter Kommunikationsdienst
mit einer gewissen Reichweite hat,
regelt die Regierung.
Kurzum: Viel, viel mehr Betriebe,
z.B. Trima ist auch so ein Fall,
das ist eine Schweizer Firma,
ein sehr beliebtes Tool in Deutschland,
die würden dann unter die abgeleiteten
Kommunikationsdienste fallen.
Es ist aus Schweizer Sicht völlig irrelevant,
denn wir alle nutzen Dienste,
die in einem anderen Land
angesiedelt sind,
und deshalb wird mein GMX- oder mein
Google-Account davon nicht betroffen sein.
Wir haben dann noch
die Statistiken ausgewertet,
um zu schauen: Wegen was wird
überhaupt überwacht?
Die Details könnt ihr hier finden.
Kurz: Drogenhandel und Vermögensdelikte,
wie z.B. ein einfacher Diebstahl
sind zu oberst auf der Rangliste,
zu unterst auf der Rangliste
finden wir Kriminelle Organisation,
Terrorismus oder Pädokriminalität.
Und genau diese Kategorien,
die ihr da auf der unteren Zeile seht,
sind die Kategorien,
mit denen immer wieder für mehr
Überwachung argumentiert wird.
Wenn es wirklich mehr Überwachung braucht,
wieso sind diese Zahlen nicht höher?
Ich möchte auch noch
kurz anmerken, dass,
wenn wir nachher zum
Nachrichtendienstgesetz kommen,
geht es ja darum,
präventiv zu überwachen,
also zu überwachen,
ohne dass eine Straftat vorliegt.
Die Vorbereitungshandlungen
einer Kriminellen Organisation,
die Vorbereitungshandlungen
von Terroristischen Akten,
sind ebenfalls bereits heute,
nach dem normalen Strafgesetzbuch,
stehen diese unter Strafe.
Die könnten also sehrwohl bereits heute
durch die Bundesanwaltschaft
verfolgt werden.
Dann noch, zu guter Letzt haben wir
diese Daten auch noch visuell aufgearbeitet
für's Web, der Kick Off fand vor einem
guten Jahr hier am Kongress statt.
Wenn ihr also die Statistiken mal
klicken wollt, findet ihr hier den Link.
Dann noch ein paar Betrachtungen
aus Grund- und Menschenrechtssicht.
Die VDS ist ein Eingriff
in die Privatsphäre,
sie unterscheidet nicht zwischen
Schuldigem und Unschuldigem,
wir alle sind davon betroffen.
Dagegen hat die Digitale Gesellschaft
bei dem Dienst ÜPF Beschwerde eingereicht,
konkret geht es darum,
dass wir angefragt haben,
ob man die VDS für Einzelpersonen
nicht unterlassen könnte.
Dieser Bitte ist man nicht nachgekommen.
Derzeit sind wir am
Bundesverwaltungsgericht hängig.
Dort kam vor ein paar Wochen ein Brief,
und dieser Brief hat uns mitgeteilt,
dass, statt der üblichen 3 Richter sich
nun 5 Richter mit diesem Thema befassen,
was uns zeigt, dass man sich
mit dieser Frage ernsthaft befassen will.
Wir rechnen allerdings nicht damit,
dass unser Bundesverwaltungsgericht
die VDS kippen wird,
und sind daher bereit, auch finanziell bereit,
um an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
nach Straßburg zu ziehen.
Wir erinnern uns,
vor 2014 gab es einen Fall,
als das höchste österreichische Gericht
an den Europäischen Gerichtshof
gelangt ist, und für kurze Zeit die VDS
in Europa ausgesetzt worden ist.
Wir erwarten hier ein ähnliches Urteil.
Das wird sich allerdings noch hinziehen.
IMSI-Catcher und Antennensuchläufe,
das sind unsichtbare Identitätsfeststellungen
in einem Perimeter,
ohne dass ich informiert werde.
Bei regulären Überwachungsmaßnahmen,
also wenn ich in einem Verfahren
verwickelt war, habe ich zumindest
theoretisch die Möglichkeit,
darüber informiert zu werden.
Bei IMSI-Catchern oder Antennensuchläufen
ist das nicht der Fall.
Beim persönlichen Geltungsbereich,
das Beispiel mit dem
'Wireless der Nachbarin
zur Verfügung stellen',
hier ist das grundsätzliche Problem
eigentlich genau dort,
dass ein Vertrauensverhältnis
zwischen Personen besteht,
das nachhaltig gestört wird,
und dass Private
- seien es Einzelpersonen
oder auch Firmen -
dazu verdonnert werden, staatlichen
Überwachungspflichten nachzukommen.
Staatstrojaner, auch ein
sehr geliebtes Thema.
Wenn der Computer das Beweismittel ist,
und ich einen Staatstrojaner raufkopiere,
verändere ich das Beweismittel.
Dieses Beweismittel ist vor Gericht
nicht mehr verwendbar.
Es gibt allerdings einen
einfachen Umgehungstrick,
indem, dass man Beweise
auf dem Computer findet,
aus diesen Beweisen kann man
weitere Indizien ableiten,
und diese Indizien werden dann
in einem Gerichtsfall verwendet,
somit habe ich einen
wasserdichten Gerichtsfall,
ohne dass ich die Beweise vom Computer
irgendwo erwähnen muss.
Ebenfalls ziemlich störend ist,
dass die Untersuchungsbehörden,
die einerseits unseren Schutz
garantieren sollten,
ebenfalls daran interessiert sind,
möglichst viele Sicherheitslücken
in der Welt zu haben und Antivirensoftware,
die diese Signatur nicht kennt.
Zu guter Letzt ein, sagen wir mal,
nicht so technisches Thema,
aber sehr wohl wichtig: Es geht um den
Kernbereich der privaten Lebensführung.
Wir alle haben Gefühle, wir alle haben
Dinge, die wir nicht nach außen kehren.
Und das hat einen Grund.
Und wenn ich nun mein Tagebuch
auf meinem Computer führe
und der Trojaner nistet sich da ein,
dann schaut mir der Trojaner beim Denken zu.
Dies ist eine krasse Verletzung
der Menschenwürde
und hierbei ist aus unserer Sicht
auch klar festzustellen,
dass das Verhältnismässigkeitsprinzip
nicht geht, weil die Würde des Menschen
ist ja unantastbar, bei Trojanern
allerdings nicht. Klammer zu.
Und damit bin ich, glaub ich,
am Ende meines Teils.
Und nun wird euch Patrick noch etwas
über's Nachrichtendienstgesetz erzählen.
Patrick: So, dann zum
Nachrichtendienstgesetz (NDG).
Simon hat gesagt, es gibt mit der
strafprozessuellen Überwachung
ein paar Sachen, die man leider
nicht machen kann.
Dafür haben wir jetzt das
Nachrichtendienstgesetz.
So, ein bisschen zur Geschichte
von unserem Nachrichtendienst:
Das Gesetz ersetzt das
'Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung
der inneren Sicehrheit', BWIS genannt,
Das Nachrichtendienstgesetz (NDG)
entspricht eigentlich,
so wie's jetzt durchgekommen ist,
entspricht einer Vorlage,
die wir vor ein paar Jahren
schonmal hatten,
die wurde dann haushoch abgelehnt,
von links und rechts im Parlament,
im Schweizerischen Parlament.
Und jetzt hat man diese Vorlage
eigentlich 1 zu 1 nochmal gebracht,
und jetzt ist sie durchgekommen.
Was auch noch neu ist,
der Nachrichtendienst
war früher zweigeteilt,
wir hatten den Dienst
für Analyse und Prävention,
das ist quasi der Inlandsgeheimdienst
der Extremismus, links und rechts
innerhalb des Landes überwacht,
und den strategischen Nachrichtendienst,
der dafür zuständig ist, zu beobachten:
Was passiert jetzt auf der Welt?
Und dann auch dem Bundesrat
Rechenschaft ablegt.
Die beiden sind verschmolzen worden
zum Nachrichtendienst des Bundes.
Das NDG regelt die Aufgaben
und Hilfsmittel des Nachrichtendienstes,
d.h.: Was muss er tun und wie darf er es tun,
oder sollte er's tun?
Es regelt eine gewisse Art
der Aufsicht, mit der wir natürlich
nicht zufrieden sind.
Es regelt auch die politische Führung,
also die Gruppenziele,
die in den nächsten 4 Jahren
erreicht werden müssen.
Und es regelt die Zusammenarbeit
mit in- und ausländischen Behörden,
d.h. auch, dass man Personendaten
z.B. ins Ausland liefern kann, ohne dass
die Personen darüber informiert werden.
Auch von Schweizer Staatsbürgern.
Das Ganze ist relativ vage geregelt,
es gibt viele offene Punkte,
die in der Schweiz in sog. Verordnungen
dann geregelt werden,
und die kann man dann jährlich anpassen,
fast, wie einem beliebt.
Man kann dann auch die Speicherdauer
mal verdoppeln, zum Beispiel.
Zu den Aufgaben des
Nachrichtendienst des Bundes
laut dem Nachrichtendienstgesetz:
Es ist natürlich: Terrorismus verhindern.
Simon hat euch da schon auf den Konflikt
zwischen der Verwaltung
und der Bundesanwaltschaft
und des Nachrichtendienstes hingewiesen,
der Nachrichtendienst muss
den Terrorismus bekämpfen,
und die Bundesanwaltschaft auch.
Das heißt: Ja, wer macht jetzt das?
Und das gibt garantiert
Absprachenprobleme usw.
Dann sollte er den verbotenen
Nachrichtendienst bekämpfen in der Schweiz,
ich glaub, das letzte, was wir gehört haben,
ist, dass man gesagt hat:
'Ah, Snowden kann nicht in die Schweiz
kommen, weil er hat ja spioniert in Genf,
darum können wir ihm jetzt
leider kein Asyl anbieten, ...'
Alle anderen Geheimdienste lassen Sie
in der Schweiz machen, was sie wollen.
Dann, zur Aufgabe gehört es auch,
nuklearbiologische und chemische Waffen,
zu verhindern, dass die ausgeführt,
eingeführt, verbreitet, Pläne verbreitet,
Wissen verbreitet wird.
Und außerdem, ein sehr schwammiger Begriff:
Wahrung der Inland-Sicherheit.
Was auch immer das dann heißt.
Zu dem Mittel:
Der Nachrichtendienst,
oder dem Nachrichtendienst
sind sämtliche Behörden
auf allen Ebenen auskunftspflichtig.
Außer die Steuerbehörden.
Da sieht man, aus welche Ecke
das Gesetz kommt.
Transportunternehmen
müssen Rechenschaft ablegen,
wem sie was geschickt haben,
was der Inhalt war, wohin es ging usw.,
und Betreiber von
Sicherheitsinfrastrukturen,
man erwähnt in der Botschaft zum Gesetz
nur mal Kameraanbieter,
also Sicherheitsanbieter,
die Kameras betreiben.
Das soll jetzt, ja, ...
filmmäßig stellen sie sich
das wahrscheinlich vor,
dass man nächst alle Videokameras
anzapfen kann.
Dann haben sie sogenannte
Genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen,
also sie haben gewisse Regeln,
zu denen dann später.
Plus jetzt neu die Kabelaufklärung,
was eigentlich die Schweiz zu 'ner Mini-NSA,
oder diese Behörde
zu 'ner Mini-NSA macht.
Also, der Nachrichtendienst darf
nach Genehmigung all das machen,
was euch Simon vorher erklärt hat:
Er darf Wanzen und Kameras
in Privaträumen anbringen
und die dann, ja, halt betreiben.
Er darf in Computersysteme,
im In- und Ausland natürlich, eindringen
und die Computersysteme sabotieren.
Also nix mehr mit 'Der Trojaner darf
nix machen, darf das System nicht verändern',
was sowieso nicht möglich ist.
Sie dürfen Haus-, Fahrzeug und Behältnisse
durchsuchen, fast, wie ihnen beliebt,
und sie dürfen die Ortung
mittels IMSI-Catcher,
also Überwachung von Demonstrationen z.B.,
und Feststellen der Koordinaten
mittels GPS-System durchführen.
Und das alles, ohne dass
die betroffenen Personen,
das ist nirgend vorgesehen,
dass die nachträglich informiert werden.
D.h. sie sammeln Daten,
sie überwachen, sie filmen,
ohne dass da irgendwann
mal 'ne Notiz kommt:
'Hey, übrigens, du wurdest da, bei dieser
Demonstration wurdest du ...'
Jetzt, es gibt gewisse Hürden,
man muss einen Antrag stellen
ans Bundesverwaltungsgericht,
das ist dort, wo man ja im Moment
mit der Klage gegen die VDS stehen,
und dort gibt's einen Einzelrichter
nach dem Vorbild der USA, der da ohne
irgendwie mehr Information zu haben als:
'Es ist nötig, wir brauchen das, und wenn
du's nicht machst, geht die Welt unter'
Der muss dann innerhalb 5 Tagen
entscheiden oder den Entscheid delegieren,
Die Genehmigung läuft dann
bis max. 3 Monate
und die Überwachungsmaßnahme
muss dann noch freigegeben werden
vom Chef des Verteidigungsdepartementes,
außer, es ist dringend.
Dann werden wir halt schnell überwacht
und dann genehmigt, vielleicht.
Was wir jetzt schon haben,
ist die Funkaufklärung,
das ist in Wallis,
im Süden der Schweiz.
Man sieht hier, das wurde wahrscheinlich
aus einem Flugzeug aufgenommen,
Man sieht jetzt hier und hier...
wenn ihr auf Wikipedia nach Onyx sucht,
findet ihr dieses Bild auch, nur dass dort
diese 2 und diese 2 Schüsseln
nicht dort sind.
Das Ganze soll 90 Millionen gekostet haben,
das Parlament hat quasi
nix davon gewusst,
die Stellungsnahme des
Verteidigungsdepartementes war:
'Ja, wir müssen die Kapazität
gleich hoch behalten, das ist kein Ausbau.'
... der Überwachung,
mit 4 neuen Schüsseln.
Und das ist nur 1 Standort,
es gibt noch andere Standorte,
und dort wurden
bis zu 6 neue Schüsseln installiert.
Bei der Funkaufklärung ist es so,
dass man Daten,
bei denen mind. 1 Teilnehmer im Ausland ist,
die dürfen aufgezeichnet werden,
und nach Selektoren durchsucht werden.
Also eigentlich gleich, wie's jetzt
beim NSA-Ausschuss in Deutschland
so ein bisschen Zoff gegeben hat.
Das für Funk, das ist Fax, das ist Iridium,
das ist ... andere Funktelefone usw.,
v.a. satellitengestützt.
Jetzt, haben sie gesagt,
gehen nicht mehr so viele Faxe
über Satelliten,
wir müssen jetzt alle Kabel anzapfen,
die durch die Schweiz durchgehen.
Logische Voraussetzung. D.h. man darf,
analog wie bei der Funkaufklärung,
den Internet durchsuchen,
nach Selektoren,
genau, was die NSA ja eigentlich auch macht.
Es ist nicht ganz klar,
wie lange diese Daten gespeichert werden,
Es steht, das regelt dann die Verordnung.
Da könnte wahrscheinlich dann auch
10 Jahre drinstehen, oder noch länger.
Es wurden gewisse Budgets schon gesprochen
für gewisse Speicherungen,
so vermuten wir - ist nicht gesichert.
Aber da wird's sicher noch spannend.
Wer sich mal... wer sich interessiert,
wie diese Selektoren in der Schweiz
zustande kommen,
es gibt einen Bericht von 2003
glaub ich... 2003, genau.
Von der Geschäftsprüfungskommission,
des Nationalrates, oder der Parlamente,
und dort steht z.B. drin,
dass pro Themenschwerpunktgebiet
zum Teil bis zu 10 Seiten mit 25 Begriffen
drauf sind
... oder 100 Seiten? Irgendso.
2'500 Begriffe nur für das Thema ABC-Waffen.
Also, das nur für 1 Thema.
Und der Geheimdienst hat noch
ein paar andere Schwerpunkte,
Links- und Rechtsextremismus z.B.,
wo's auch jedes Jahr einen Bericht gibt
vom Geheimdienst.
Kann man nachlesen, ist öffentlich.
Ja, die Selektoren, die werden natürlich
- das Thema ist bekannt -
die werden immer mehr.
Da wird nichts gelöscht drauf,
weil es könnt' ja ...
was, wenn irgendjemand
das Wort Mail wieder braucht
oder sowas.
Zu den Gegenmaßnahmen:
Dieses Gesetz wurde verabschiedet, dieses
Jahr.
jetzt haben linke Parteien,
die Piratenpartei und Grundrechtsvereine,
das Referendum ergriffen,
wie euch das Ari gesagt hat,
Wir haben bis jetzt
59'000 Unterschriften gesammelt,
die sind aber noch nicht zurückgekommen,
d.h. da gehen noch mind. 10% weg,
und ein paar gehen noch weg,
weil die Gemeinden halt langsam arbeiten
und sagen 'Ja, wir haben halt 4 Wochen,
um diese Unterschriften zu prüfen,
in unserem Register'
- auch, wenn es nur 2 sind.
Trotzdem sind wir verhalten optimistisch,
dass das zustande kommt,
und die Abstimmung wird dann
frühestens im Sommer 2016 sein.
Dort haben wir allerdings das Problem,
dass - im Gegensatz zum BÜPF -
dass nachrichtendienstliche Überwachung
den Unternehmen,
wenn die Daten ausleiten müssen,
vollständig vergütet wird,
d.h. die Wirtschaftsverbände
haben da nicht so Interesse dran,
sich da finanziell zu beteiligen
an diesen Wirtschaftsthemen.
Also, wir können jede Unterstützung brauchen,
im Abstimmungskampf,
Registriert euch, wir haben einen Newsletter
auf nachrichtendienstgesetz.ch
Tragt euch da ein, und wir werden euch da
auf dem Laufenden halten,
auch was das BÜPF betrifft,
dass dann voraussichtlich im
... wann ist das? März? März, Ende April
zur Schlussabstimmung kommen wird,
Da werden wir euch natürlich
auch noch informieren darüber.
Ja. Und jetzt wird euch Ari noch ein bisschen
was
über die Zukunft erzählen.
*Applaus*
Ari: Nicht nur Zukunft, sondern auch Rückblick
und eigentlich die anderen Themen,
die jetzt auch in der Netzpolitik
der Schweiz wichtig sind
und um die wir uns gekümmert haben,
oder um die wir uns noch kümmern werden.
Es gab einmal die Netzneutralität.
Da ist natürlich der Hauptschauplatz.
Videostreaming bzw.
Peering zwischen Providern.
Es hilft da nicht so ganz,
dass die großen ISPs der Schweiz
auch noch eigene
Videostreaming-Angebote haben.
Es ist gerade in Revision:
Das Fernmeldegesetz.
Walter Sakletli hat eine Motion gestartet,
um genau die Netzneutralität
in's Fernmeldegesetz reinzubringen.
Die große Kammer des Schweizer Parlaments
hat das gutgehießen,
das ist der Nationalrat,
die kleine Kammer war aber
vehement dagegen
und die Regierung, der Bundesrat
hat das auch klar abgelehnt.
Damit ist die Motion gescheitert
und damit ist dann auch absehbar,
dass in den nächsten Jahren
keine gesetzlich Unterstützung
zu erwarten ist,
was die Netzneutralität angeht.
Mehr zum Thema könnt ihr im
Talk 7530 erfahren,
da hält Fredy Kuenzler vom Provider Init7
einen Talk zur Netzneutralität.
Urheberrechtsgesetz
ist die nächste Baustelle.
Es hat 2012 dazu
eine Arbeitsgruppe gegeben
unter dem Titel 'Massnahmen
zur Bekämpfung der Online-Piraterie'
Und genau, wie das sich anhört,
ist es dann auch geworden.
Aktuell ist es in der
Vernehmlassungsphase,
d.h. es gibt genau hier gerade
die Möglichkeit, mitzuwirken.
Der Vorentwurf beinhaltet
Three-strikes, Take Down, Stay Down,
Netzsperren, wobei die auch schon
weiter im Gesetz fortgeschritten sind,
nämlich im Glücksspielgesetz.
Das interessante dabei ist,
dass die Sperrlisten in beiden Gesetzen
vorgesehen sind, öffentlich zu führen.
Also wir werden da tatsächlich
Einblick kriegen, falls es durchkommt,
was denn so gesperrt ist.
Und das nicht nur inoffiziell.
Fernmeldeverordnung:
Wir haben in der Schweiz tatsächlich
eine Internetgrundversorgung
mit ab 2018 3'000 kbit Downstream,
300 kbit Upstream garantiert,
für 27,20 CHF im Monat.
Die Downside daran ist, dass,
mit der neuen Fernmeldeverordnung
das Modem im Preis enthalten ist,
und dann auf so Verordnungsebene
die Möglichkeit besteht,
dass es da zum Routerzwang kommt.
Ganz großes Thema: Datenschutz.
In der Schweiz gibt es die Stelle des
Eidgenössischen Datenschutz-
und Öffentlichbeauftragten.
Die war vorher mit Herrn Thür besetzt,
jetzt gibt es da einen neuen Kandidaten,
Adrian Lobsiger, und der hat vorher
beim Bundesamt für Polizei
- kurz fedpol - gearbeitet.
Wir sind gespannt, was da rauskommt.
Ja, das war's mit unserem Talk.
Danke für's Zuhören.
Einmal unsere Kontakte,
weiter geht's mit ner Diskussion im Anschluss
an die Diskussion hier, und falls ihr
direkt mitwirken wollt: im Saal A 2.
Ja, und vielen Dank für's Zuhören!
*Applaus*
Engel: Ja, vielen herzlichen Dank.
Simon möchte noch was ergänzen.
Simon: Ha! Ich hab nur noch
eine kleine Anmerkung
Die letzten 100 Tage,
oder fast 100 Tage
sind wir eigentlich komplett durch dieses
NDG-Referendum ausgelastet gewesen,
die Schweizer Netzpolitik Gemeinde ist klein,
und von diesen 59'000 Unterschriften
sind 9'000 aus den netzpolitischen
Ecken gekommen.
Und ich möchte einfach allen,
die sich in irgendeiner Form
an diesem Referendum beteiligt haben
herzlichen Dank sagen,
es ist nicht selbstverständlich,
dass die Nerds hinter ihrem Computern
aus ihren Kellern hervorkommen
und noch mit fremden Leuten
an der Bahnhofstraße sprechen.
Herzlichen Dank.
Und ein Dank an Mia, die genau jetzt,
diese Zeit am Papier sortieren ist,
am Endspurt machen,
während wir den Kongress geniessen.
Besten Dank.
*Applaus*
Engel: So, dann kommen wir jetzt
zur Q&A, Fragen und Antworten.
Wir haben hier ein Mikrofon
und hier noch ein Mikrofon,
bitte stellt euch an den Mikrofonen an,
wenn ihr Fragen habt.
Ihr könnt auch über das Internet fragen
stellen,
die werden wir hier auch hören.
Also, bitte bei Fragen
hier vor kommen und die Fragen stellen.
Vielen Dank nochmal an Simon
und Arian und Patrick
für die gute Einführung in
'Was passiert eigentlich gerade in der Schweiz?'
So, Frage Nr. 1:
F: Zunächsteinmal vielen Dank,
dass ihr euch die ganze Arbeit macht.
Habt ihr auch überlegt,
irgendwie in die Offensive zu gehen,
also z.B. Gesetze ein...
also z.B. in die Verfassung aufzunehmen,
dass bei Überwachungsmassnahmen
benachrichtigt werden muss, oder
dass bestimmte Überwachungsmassnahmen
unzulässig sind,
oder solche Sachen,
statt immer nur die ganzen
unsinnigen Gesetze loszuwerden?
A: Also wir beteiligen uns sehr aktiv am
Gesetzgebungsprozess ohne hier auf
Detail einzugehen, kann ich euch
versichern, dass wir alle möglichen
Daumenschrauben, die in unserer Macht
liegen auch versucht haben anzuwenden.
Konkret das Öffentlichkeitsgesetz also die
Information ob ich überwacht worden bin
oder nicht, ist ein sehr großes Anliegen
und wurde jetzt nicht groß thematisiert,
aber wir versuchen einfach bei jedem
Schritt in der Gesetzgbung darauf zu
achten, dass die Informationsrechte der
Bürger gewahrt bleiben.
F: Vielen Dank!
Engel: Und die nächste Frage da drübern?
F: Danke für Talk! Ich habe ein Frage eine
mehr theoretische Frage:
Was würde eigentlich passieren, wenn eine
Initiative angenommen würde ,
die ein
Gesetz vorstellt, das im Widerspruch ist
mit internationalen Verträge.
*Lachen*
A: Ja es kommt ein bisschen drauf an was
die Gegenseite dann dazu meint.
Konkret, für die die das halt nicht wissen,
-das ist halt nicht netzpolitisch-
Wir haben im Moment am 28. 2. wird über
eine Durchsetzungsinitiative abgestimmt,
die von unsern Rechtsaußenfreunden
nunziert wurde,
weil ihnen die Umsetzung einer anderen
Initiative, bei der es darum geht das
kriminelle Ausländer sofort ausgeschafft
werden sobald sie mehr als nen paar Jahre
Knast bekommen.
Und das, diese Durchsetzungsinitative die
wird jetzt... die steht im Widerspruch zu
den Menschenrechten.
Das ist eigentlich allen klar.
Und da wird es spannend. Zudem haben wir
mit dieser Personenfreizügigkeit
nen bisschen ein Problem mit der EU.
Das ist auch ne Initiative eigentlich,
ne Initiative unserer Freunde rechtsaußen.
Ja, da sind wir mit der EU mit am
verhandeln im Moment oder eben nicht am
verhandeln, passiert nichts ehe halt.
Also es wird natürlich erst einmal
versucht die Initiativen so auszulegen,
dass man immer noch mit dem
internationalem Recht irgendwie
übereinstimmt.
Ich möchte noch anfügen, dass diese
Durchsetzungsinitiative also im Prinzip
heute kann man jede Idee wo
Hundertausend Leute unterschreiben haben
vors Volk bringen es gibt ganz, ganz
wenige Ausnahmen zB. könnte ich keine
Folterinitiative machen, wenn ich das
Foltern gut finden würde.
Das Problem auf unserer Seite ist, ich
habe es vorhin erläutert,
wir möchten unsere Beschwerde an den
europäischen Menschenrechtsgerichtshof
nach Straßburg weitergeleitet sehen und
das ist ein Problem, denn
unsere Konservativen sehen diesen
Menschenrechtsgerichtshof der...
Bei uns in der Schweiz ist das Volk der
Souverän, das Volk entscheidet,
das volk steht über allem.
Jetzt gibt es da diese "fremden
Richtlinien" in Straßburg die Urteil
umkippen und das passt denen nicht.
Konkret in der Schweiz haben wir kein
Bundesverfassungsgericht wie in Deutschland
dh. zB. um die Vorratsdatenspeicherung
zu kippen ist das unsere einzige
Möglichkeit um an dieses Gericht zu
gelangen und so eine offizielle Rüge an
die Schweiz abzuholen.
Und wenn auch das nicht zwingende
Völkerrecht in der Schweiz mehr und mehr
bröckelt, sind unsere Grundrechte, werden
unsere Grundrechte noch weiter ins off
geschoben.
*Applaus*
Engel: Dann haben wir eine Frage aus dem
Internet?
F: Hallo, in IRC möchte jemand wissen: Bei
der Graphik, die anzeigt wieviel
Volksabstimmungen es in den vergangen
Jahren gab, gabs alle paar Jahre
sehr regelmäßig sone Spitze und danach
gehts wieder runter und woran liegt das?
Engel: ari ruft die Graphik nochmal auf
zur Erinnerung für alle!
ari: Könnte ich noch mal die Slides haben?
Danke sehr!
Und da war sie!
Also man sieht.. ich hab vor allem für die
Einbrüche ne Erklärung. Und zwar seht ihr
euch mal die Jahreszahlen hier drunter an.
So 1914-17,18 das hier ist übrigens nen
Durchschnitt über 10 Jahre unzwar über die
vorangehenden 10 Jahre.
Hier ist dann nochmal son Einbruch so 38
bis in die 50er Jahre, 70er Jahre und hier
so 90er Jahre. Das sieht so aus das mit so
Umbrüchen im Rest der Welt die Aktivität
im eigenen Land son bisschen zurückgeht.
Engel: Dann haben wir hier noch eine Frage?
F: Ja hallo, ich bin aus dem Nachbarland
Österreich. Auch mal Respekt für das was
ihr da tut!
Wir arbeiten hier in Österreich auch daran
immer wieder der Politik auf die Finger zu
klopfen. Das würde mich jetzt eben zu
Folgenden Fragen bringen:
Nr. 1: Es wird immer wieder von der NSA
Kooperation mit der Schweiz geredet.
Könnte ihr dazu etwas Auskunft geben?
Und Österreich ist ja angeblich neutral,
die Schweiz ist uns ja immer Vorbild
gewesen besonders in dieser Perspektive.
Und andererseits in wie fern haben
europäische Konventionen oder Verordnungen
auf die Gesetzgebung in der Schweiz und
die politischen Parteien Einfluss im Bezug
auf die Vorratsdatenspeicherung und andere
Netzpolitische Entscheidungen? Danke!
Also, wir haben die Vorratsdatenspeicherung...
Also ich muss vielleicht historisch
beginnen. Ursprüglich wurde die
Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz
durch die Hintertür, durch ein Memo des
Justizdepartements, also das ist eine
förmliche Notiz, so wurde die
Vorratsdatenspeicherung durchs
Hintertürchen in der Schweiz eingeführt.
Mittlerweile hat es eine erste Fassung des
BÜPFs gegeben und nun eine zweite Fassung.
Ich würde mal aus dem Bauch heraus sagen:
Viele Einflüsse gibt es nicht.
Zu der Frage der Zusammenarbeit der
Schweiz mit der NSA:
Ich möchte hier gerne unseren ehemaligen
Verteidigungsminister zitieren,
der wortwörtlich gesagt hat: Die Schweiz
hat keine direkte Zusammenarbeit mit
der NSA.
Dieses Direkt lässt viel Spielraum für
Spekulationen offen. Es gibt Vermutungen,
dass 2008 ein Operational Working Agrement
geschlossen wurde zwischen
der Schweiz und Amerika.
Über die Details ist nichts bekannt.
Was man vermuten kann, dass es mit der
Gezeitensatelittenanlage in Lueg
zusammenhängt, dass sie Schweiz als
neutrales Land im Dienste kriegsführender
Nationen steht ohne hier auf die Details
einzugehen.
Also die Schweiz war auch ganz klar einmal
auf einem Snowden Dokument drin
auf der Liste der erweiterten Staaten oder
der Staaten mit der bisher erweiterter
Kooperation.
F: Danke!
Engel: Danke schön! Ich sehe hier im
Raum keine weiteren Fragen.
Gib's im Internet noch Fragen? Auch nicht.
Dann würde ich sagen: Recht herzlichen
Dank! Ein herzlichen Applaus auch für die
netzpolitische Arbeit in der Schweiz!
*Applaus*
Und vielleicht können wir noch mal die
Folien haben, denn wer mit den Jungs
nachher noch nen bisschen diskutieren
möchte,
-Könnt ihr noch mal die Folien anwerfen?-
Da findet ihr dann den Raum, die
Raumnummer nochmal angezeigt.
Genau, Hall A2 auf der ersten Ebene.
Ja herzlichen Dank!
Und wer jetzt immer noch nicht
unterschrieben hat für das Referendum,
das ist noch möglich vorallem wenn ihr
aus einer einigermaßen großen Stadt kommt.
Die Unterschriften die können wir ja noch
einsammeln.
Es hat bei den Ausgängen 2 Leute. Bei den
dürft ihr gerne unterschreiben. Danke!
*Applaus*
*Musik*