33C3-Vorspannmusik Herald: Wir haben hier mit Thomas Lohninger und Alexander Czadilek zwei Experten aus Wien, die uns jetzt auf der Bühne über die aktuellen Geschehnisse in der Alpenrepublik berichten werden. Beide gehören AK Vorrat, so war der vormalige Name, jetzt epicenter.works, an. Das ist ein Verein, eine interessensvertretung zur Wahrung von Grund- und Freiheitsrechten. Thomas, zu eurer Rechten, hat diverse Vorträge zu diesem Thema in Österreich, in Deutschland und in Belgien, und vor allem auch insbesondere in den jeweiligen Parlamenten gegeben. Alexander ist seit einiger Zeit bei epicenter.works dabei als Jurist und beschäftigt sich seit ca. zehn Jahren mit Datenschutz. Die Bühne gehört euch! Applaus Thomas Lohninger: Vielen Dank. Hört ihr mich? Ja, gut. Also zuerst noch mal ein bisschen Hausmeister-Themen. Wir haben hier mal den AK Vorrat, der Arbeitskreis Vorratsdaten, der ja 2010 gegründet wurde eigentlich nur mit einem Ziel, nämlich die anlasslose Massenüberwachung, die Vorratsdatenspeicherung in Österreich und auf EU-Ebene, abzuschaffen. 2014 haben wir dieses illusorische, hoch gesteckte Ziel erstaunlicherweise erreicht. Und dann haben wir uns so die Frage gestellt: Was machen wir jetzt? Lösen wir uns jetzt auf, weil Vereinszweck ist erfüllt, oder sagen wir „Jetzt erst recht“? Aber da gab's ja schon irgendwie diesen Herren Edward Snowden und deswegen haben uns gedacht: „Nein, wir müssen weitermachen!“ Und wir haben in den letzten Jahren sehr viel neue Themen bearbeitet neben der Vorratsdatenspeicherung wie Staatsschutzgesetz, Bundestrojaner, Transparenzgesetz und eben auch ganz viel Netzneutralität. Darüber werden wir euch jetzt noch mehr erzählen. Aber Ausdruck all dieser Arbeit ist es für uns eben auch, jetzt unseren Namen zu wechseln, weil wir einfach gefunden haben, dass Arbeitskreis Vorratsdaten nicht mehr so wirklich ausdrückt, wer wir sind und wofür wir stehen. Der neue Name „epicenter.works“ ist jetzt der Versuch, auszudrücken, wie gravierend die Veränderungen in unserer Gesellschaft sind durch die technologische Revolution. Und dass das wie Schockwellen durch alle Aspekte der Gesellschaft geht. Und wir wollen im Zentrum dieser Veränderung sein und eben eine Stimme für die Zivilgesellschaft, für Grund- und Freiheitsrechte in Österreich und in Europa. Der zweite Namensteil „works“, den seht Ihr auch hier auf diesen Stickern, von denen wir ganz viele mithaben, „Zivilgesellschaft wirkt“. Wir glauben, dass es wirklich ein Erfolgsrezept ist, wenn man mit guten Argumenten und Unterstützung von der Bevölkerung diese Grundrechtspositionen artikuliert. Und wir sind immer für lösungsorientierte Politik, auch wenn wir uns teilweise mit harten Gegnern wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, den diversen Innenministern und Innenministerinen, oder eben der Telekom-Lobby auseinander schlagen. Aber natürlich der Talk hier hat ja im Titel nicht nur „epicenter“, sondern auch „Netzpolitik in Österreich“. Und da hat sich 2016 extrem viel getan. Das, worauf ich am stolzesten bin, dass ich ein Teil davon sein konnte, ist der netzpolitische Abend in Wien. Das ist wirklich eine tolle Veranstaltung, wie man hier in diesen geilen Meme-Bildern sieht. Leonard Dobusch, der in Berlin gelernt hat, wie der netzpolitische Abend geht, bei der Digitalen Gesellschaft, wo wir beide Mitglied sind, hat das nach Österreich getragen. Und wir haben hier eine wirklich tolle Gruppe gefunden, die jedes Monat am ersten Donnerstag im Monat um 19.30 im Metalab diese Diskussionsveranstaltung betreibt. Die haben bis jetzt jedes Mal ein volles Haus gehabt und wirklich jedes Mal interessante Talks. Auch viele Dinge, die Leuten, die Netzpolitik.org lesen und den typischen Medien folgen, unbekannt waren. Also wirklich auch, dass zum Beispiel die Arbeiterkammer im Bereich „crowdworking“ macht. Oder wie es mit dem Leistungsschutzrecht ausschaut. ... ähm, dann ... Die Idee hinter diesem Event ist eben aber auch ganz klar, etwas ohne Struktur, ohne Verein, ohne Budget und ohne Meinung zu haben. Wirklich nur einen Diskussionsraum einer solchen „Bitte, kommt da mal hin, wenn ihr in Wien seid am ersten Donnerstag im Monat.“ Eine andere wirklich tolle Sache, die dieses Jahr passiert ist, ist dass sich wieder einmal ein Chaos Computer Club in Österreich gegründet hat: der Chaos Computer Club Wien. Applaus Thomas Lohninger: Es gab ja schon mal eine Chaos-nahe Gruppe Wien bis 2006 und die hat sich dann aufgelöst. Jetzt gibt es wieder so eine Gruppe – ich finde das ist sehr gut und die Chaos Computer Club in Österreich hat sich eben schon bei einigen Konsultationen eingebracht und hat ganz viel Spaß am Gerät. Trifft sich auch glaube ich jeden Monat und hat vor allem auch eine wirklich tolle Veranstaltung dieses Jahr gemacht die Privacy-Week. Österreich hat ja leider seit einem Jahr keine netzpolitische Veranstaltung mehr gehabt, die wirklich größer ist, mehr als einen Abend geht. Und das hat die Privacy- Week auf jeden fall geleistet. Also wir haben hier eine woche hochkarätige Talks gehabt und wirklich nur Danke für all die Arbeit von den Leuten, die das möglich gemacht haben. Und ich hoffe, dass die Veranstaltung auch nächstes jahr wieder geben wird. Applaus Thomas Lohninger: Und eine Sache, die ich auch noch unbedingt erwähnen will ist Jugend-Hackt. Jugend-Hackt – kennt man ja vielleicht auch aus Deutschland – ist das Konzept, dass man Kindern und Jugendlichen auch Spaß am Gerät, das Programmieren, das Hacken beibringt – mit einem Mentoren- System und ich war bei der ersten Iteration in Österreich, die noch „Young- Coders-Festival“ hieß, dabei. Und jetzt gibt es das eben auch unter dem Label und mit dem Konzept von Jugend Hackt. Und ich hab nur die Fotos gesehen und von einigen Leuten gehört, dass das wirklich toll war. Also wenn ihr Kinder und Jugendliche kennt oder welche habt, schickt sie dort hin, das ist wirklich eine tolle Veranstaltung. So viel zur Szene und zu den eindeutig erfreulichen Dingen, aber es werden noch ein paar andere erfreuliche kommen. Aber jetzt geht’s an die harten Themen. Einerseits das wichtigste Thema für uns dieses Jahr war das polizeiliche Staatsschutzgesetz. Wir haben schon letztes jahr hier am C3 ganz viel darüber erzählt, was es mit diesem polizeilichen Staatsschutzgesetzes auf sich hat und wieso das so ein problematisches Gesetz ist, weil es eben wirklich einen neuen Inlandsgeheimdienst in Österreich etabliert und aus vielen Gründen, aus Datenschutz, aus Grundrechtsperspektive abzulehnen ist. Wir haben damals eben eine Bürgerinitiative, eine Petition gemacht auf staatsschutz.at, die über 30.000 Menschen unterschrieben haben. Wir bedanken uns auch für diese enorme Beteiligung auf dieser Seite. Wir haben ganz, ganz viele auch kreative Aktionen gemacht über die Zeit. Ich bin extrem dankbar für das Team beim AK Vorrat, das das alles möglich gemacht hat. Die coolste Geschichte war eigentlich eine ganz simple: Wir haben hier auf der Pallas- Athene, vor dem Parlament eine Überwachungskamera mit ein paar Heißluftballons steigen lassen. Das Ding ist nur ganz kurz wirklich in der Luft gewesen, bevor es die Securitys runter geholt haben. Aber wir haben es mit dieser einen Aktion in alle österreichischen Tageszeitungen geschafft, wirklich von Politik bis dahin. Applaus Thomas Lohninger: Leider hat die Politik das nicht als Anlass genommen, dieses Gesetz wieder an den Start zu schicken und ordentlich zu machen, wie wir das gefordert haben. Und deswegen haben wir noch eins draufgelegt und haben mit zwei 15.000-Lumen-Projektoren an die Fassade des Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, des neuen Inlandsgeheimdienst projiziert, dass hier ein neuer Inlandsgeheimdienst entsteht und auch das Gesicht von Edward Snowden. Das war, glaube ich, mit Abstand die coolste und kälteste Aktion. Das war glaube ich der einzige wirklich verschneite Jänner- Tag, den wir hier erwischt haben. Es war noch kälter als zu ACTA-Zeiten, aber es war wirklich toll. Und dann ist das Gesetz aber am 24. Jänner im Nationalrat trotzdem beschlossen worden. Musik Sprecher aus Videoaufnahme: Willkommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschuss- Antrag getrennt vornehme. Die Stimmzettel, die zu benutzen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten, sowie die Bezeichnung „Ja“, das sind die grauen Stimmzettel, beziehungsweise „Nein“, das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden. Namen werden verlesen Ja, so geht es dann noch eine Zeit lang weiter. Vier kameraperspektiven, wie damals bei der Vorratsdatenspeicherung wollten wir wirklich dabei sein, auch wenn dieses Gesetz beschlossen wird, und haben uns eben auch noch mal, bevor die Parlamentskorrespondenz rauskommt, die genauen Abstimmungslisten angeschaut. Normalerweise dauert das so fünf Monate in Österreich, bis man weiß, wer wie abgestimmt hat. Wir haben es geschafft, in weitaus kürzerer Zeit, genauer einer Woche, genau aufzulisten, welcher unser 183 Mandatare jetzt wie zu diesem Gesetz abgestimmt hat, und ob irgendjemand eben nach seinem Gewissen und nicht nach seiner Fraktion gestimmt hat. Auf act.startschutz.at kann man sich das immer noch anschauen, wie die Abgeordneten abgestimmt haben. Früher konnte man auf dieser Webseite denen auch schreiben, um sie noch zu überzeugen. Das Gesetz ist inzwischen veröffentlicht im Amtsblatt und in Kraft ab 1. Juli 2016. Und wir haben aber dann den nächsten Schritt gewählt und eine Verfassungsklage eingebracht, zum zweiten Mal in unserer Geschichte. In diesem Fall eine Drittelbeschwerde. Das ist der einzige sichere Weg, um ein Gesetz vorm Verfassungsgerichtshof auf seine Grundrechtstauglichkeit prüfen zu lassen. Dafür braucht man ein Drittel der Nationalratsabgeordneten. Und wir haben in diesem Fall im Auftrag von den Parlamentsklubs von FPÖ und Grünen eine Verfassungsklage gegen das Staatsschutzgesetz ausgearbeitet, die jetzt auch eingebracht ist und im ersten, zweiten Quartal 2017 verhandelt wird. Und wir hoffen auf eine mündliche Verhandlung, aber wir wissen es noch nicht. Und damit kommen wir zum nächsten Thema: Bundestrojaner. Dazu übergebe ich an meinen Kollegen Alex. Alexander Czadilek: Schönen guten Abend in Hamburg und im Stream. Und an dieser Stelle möchte ich gleich ganz herzliche Grüße an den Werner Reiter ausrichten, der leider heute nicht dabei sein kann. Zum Bundestrojaner. Bundestrojaner haben wir das Gesetz genannt, das in Deutschland der Staatstrojaner ist. Und es gab einen Gesetzesentwurf im März dieses Jahres, der eingebracht wurde vom Justizministerium und den wir bekämpft haben, weil wir denken, dass das ein durchaus problematisches Gesetz war in vielerlei Hinsicht. Kurz zur Geschichte dieses Gesetzes. Wir wissen von einem Leak, dass der Gesetzestext im Oktober 2015 in den Schubladen des Ministeriums gelegen ist. Er wurde aber erst aufgrund der traurigen Anschläge in Brüssel 2016 quasi aus der Schublade hervorgeholt. Und wenn wir uns die Frage stellen: Wie lange dauert es, bis so ein Gesetz aus der Schublade geholt wird? Sehen wir beim polizeilichen Staatsschutzgesetz, es 83 tage gedauert hat, und beim Bundestrojaner, der da heißt: „Überwachung von Nachrichten, die im Weg eines Computersystems übermittelt werden“, kurz eben Bundestrojaner, hat nur neun Tage gedauert, bis eben dieser Gesetzesentwurf eingebracht wurde. Und das ist halt ein klassischer Fall von Anlassgesetzgebung. Und wir sehen, es fehlt an sachlichen Argumenten. Und deswegen werden emotionale Argumente verwendet. Besonders traurig eigentlich war, dass eine Zeitungsente auch zu diesem Gesetzesvorschlag geführt hat, weil die Bundesregierung oder das einbringende Ministerium, in diesem Fall das Justizministerium, hat argumentiert, dass durch die Art–, wie sagt man, die Terroristen von Paris über das Playstation-4-Network kommuniziert haben. Diese Geschichte war eine Zeitungsente. Das ist auch schon im November 2015 aufgedeckt worden. Und im März 2016 ist in den erläuterten Bemerkungen aus den Gesetzesmaterialien, wo der Gesetzgeber oder das einbringende Ministerium erklärt, warum denn dieses Gesetz notwendig ist, haben sie sich auf diese Zeitungsente berufen. Wir haben das über Twitter, über Social Media auch natürlich rausgeschickt, haben da auch einige Medienaufmerksamkeit bekommen. Auf die juristischen Argumente möchte ich jetzt gar nicht so eingehen. Also wir haben die Grundrechtsprüfung gemacht, so wie man sie in Deutschland und Österreich kennt. Wir sind zum Ergebnis gekommen: Das ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in ... vor allem auf das Grundrecht auf Privatheit und auf Datenschutz. Aber es gibt im gesamten Lebenszyklus von diesen ... von dieser Software, von dieser Snooping-Software, der Überwachungssoftware eben massive Probleme. Es fängt schon einmal an: Wer programmiert diese Software? Also wir können davon ausgehen, dass in Österreich, in den Ministerien, wohl kaum einer das programmieren wird. Das heißt, man muss Unternehmen unterstützen, das Ankaufen wie FinFisher, Hacking Team, die auch repressive Regime beliefern, die auch Sicherheitslücken am Grauen Markt oder am Schwarzmarkt einkaufen und dafür Steuergelder draufgehen. Führt uns gleich zum zweiten Punkt: Um diese Software zu betreiben, muss ich kritische Sicherheitslücken ausnutzen. Und das ist eben ein Problem. Vor allem ist ja nach dem Entwurf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung quasi dazu erkoren worden, diese Software einzusetzen, und gleichzeitig ist aber das BVT nach der NIS-Richtlinie, die gerade in Umsetzung ist in Österreich, für kritische Infrastruktur zuständig. Das heißt: Das BVT ist operative Stelle und operative NIS-Behörde. Also da gibt es einen massiven Interessenkonflikt. Wir haben das auch den Direktor des BVT gefragt, und natürlich haben wir nur ausweichende Antworten bekommen. Und noch einen Punkt möchte ich hier nennen: Es gibt die Online-Durchsuchung, das heißt, wirklich Durchsuchen eines Computersystems, das kann Tablet, Phone, Smartphone, PC, Laptop, alles sein natürlich. Wenn ich mir alle Dateien auf diesem Computer anschaue, habe ich eine Online-Durchsuchung. Man hat das ganz bewusst im Entwurf nicht Online-Durchsuchung genannt, weil 2008 schon eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Professor Funk, einem Verfassungsrechtler, einem anerkannten in Österreich, gesagt hat: Also die Online- Durchsuchung ist ganz ganz schlicht und einfach verfassungswidrig nach der österreichischen Bundesverfassung. Und die Online-Überwachung, also wirklich nur die Überwachung von Nachrichten, die über ein Computersystem übermittelt werden, vor oder nach einer allfälligen Verschlüsselung eben mitzulesen, das ist die Online-Überwachung. Diese Trennung ist quasi unmöglich. Und das haben ja unsere Freunde vom Chaos-Computer-Club auch in technischen Analysen ausgebreitet und wirklich wirklich gut argumentiert auch. Und im Gesetzestext gibt's aber diese Trennung nicht. Und das Problem ist, dass man aber im Gesetzestext durchaus auch Ausnahmen zugelassen hat in gewissen Teilen, bei Adressen und Kontaktverzeichnissen sollte eben diese Online-Durchsuchung möglich sein. Und das Ganze erinnert uns natürlich an die Gedankenpolizei von George Orwells „1984“. Computersysteme, Smartphones, unsere Devices sind höchstpersönliche Geräte. Also unsere Devices wissen oft mehr als unsere Partner über unser Privatleben. Deswegen ist es durchaus problematisch. Es gab in diesem Begutachtungsverfahren, im parlamentarischen, eine ganze ganz lange Liste von Kritikern. Also das waren eben NGOs, Privatpersonen, Wissenschaftler von der Universität Wien, von der Technischen Universität Wien, aber auch staatliche Stellen, die dieses Gesetz massiv kritisiert haben. Also der Datenschutzrat, der beratend der Regierung zur Seite steht, oder die österreichische Datenschutzbehörde. Und wir sind auch ein klein wenig stolz, dass wir die ersten waren, die einen Entwurf eingebracht haben, und dass viele andere unsere Argumente aufgenommen haben und auch weiter argumentiert haben, neue Argumente eingebracht haben. Und wir haben natürlich mit vielen ... Danke. Applaus Wir haben wirklich mit vielen Leuten geredet, und viele haben einfach massive Bedenken gehabt und haben etwas getan eben. Und auch viele Privatpersonen waren dabei. Das ist die Liste. Es gab glaube ich dann 56 eingebrachte Stellungnahmen. Die sind öffentlich einsehar noch immer. Jetzt möchte ich kurz ein Video noch zeigen. [Sprecher im Video] Hackt sich der Staat bald in unsere Handys, liest er unsere Nachrichten und belauscht uns und verfolgt uns auf Schritt und Tritt? Eine Gesetzesänderung soll genau das möglich machen. Offiziell natürlich, um den Terror besser bekämpfen zu können. [Sprecherin im Video] Und ausschauen soll das Ganze so, dass Ermittler eine Spionage-Software auf Handys und Computern von Verdächtigen installieren dürfen, natürlich ohne deren Wissen. „Das ist ein massiver Eingriff in den Datenschutz“, rufen Kritiker. Aus Protest schlachten sie heute vor dem Justizministerium ein Holzpferd. [Off-Sprecherin im Beitrag] Ein trojanisches Pferd mitten in Wien, direkt vor dem Justizministerium. Symbolisch steht es für den sogenannten Bundestrojaner. Eine Software, mit der der Staat in Zukunft Bürger ausspionieren könnte. So sieht es jedenfalls ein Gesetzesentwurf vor. Doch der ist so schlecht, dass er zerlegt und entsorgt gehört, wie die Datenschützer vom Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich meinen. [O-Ton Herbert Gnauer] Für den einfachen Bürger würde es bedeuten, dass er unter Umständen ja bis auf die Unterhose einfach überwacht und durchsucht wird. Ein Profi wird sich dagegen schützen können. Ein Profi wird auch feststellen können, wenn sein Rechner infiziert wurde. [Off-Sprecherin im Beitrag] Konkret will die Gesetzesänderung unter anderem Folgendes: Ermittler sollen auf jeden Computer oder jedes Handy zugreifen können. Mit einer speziellen Software werden Sicherheitslücken genutzt, um an die dortigen Informationen zu gelangen, und zwar noch bevor sie verschlüsselt werden. [O-Ton Herbert Gnauer] Das bedeutet, dass der Staat eine Interessensumkehrung hat. Der Staat ist eigentlich dafür zuständig, uns vor Cyberattacken zu bewahren. Jetzt bekommt der Staat ein Interesse daran, dass Sicherheitslücken weiterhin bestehen, weil ja sonst seine Überwachungssoftware nicht mehr funktioniert. Das ist natürlich auch ein Einfallstor für Dritte. [Off-Sprecherin im Beitrag] Während die Datenschützer vor dem Justizministerium ihre Aktion durchziehen, überrascht fast zeitgleich dessen Hausherr, Justizminister Wolfgang Brandstetter, im Ministerrat mit folgender Aussage: [Justizminister Wolfgang Brandstetter] Entscheidend ist doch, dass im Rahmen der Begutachtung so Vieles an Kritik geäußert wurde in verschiedene Richtungen, dass wir einfach zum Schluss kommen müssen: Also das ist so, wie es war, offensichtlich nicht wirklich sinnvoll. Also müssen wir uns was anderes überlegen, und das tun wir grad. [Sprecher im Video] Hat man relativ selten, dass ein Minister mal eingesteht, dass ein Gesetz, ja, sagen wir mal, nicht so gut durchdacht war. [Sprecherin im Video] Ich merke schon, Fabian, Du bist zu Tränen gerührt bei so viel Ehrlichkeit. Ich kann's verstehen. Gelächter und Applaus Alexander Czadilek: Wir waren nicht zu Tränen gerührt. Uns war natürlich sofort bewusst, auch wenn ich wirklich da aussprechen möchte, dass also der österreichische Justizminister wirklich sehr einsichtig war, und da gehört auch einiges dazu einmal wirklich zu sagen also, ein Entwurf aus seinem Ministerium ist einfach ein Topfen gewesen und das wirklich zurückzieht diesen Gesetzesentwurf. Das war ein Ministerialentwurf, und es kam dann gar nicht zu einer Regierungsvorlage, sondern dieser Entwurf wurde einfach zurückgezogen, vorläufige. Uns war natürlich schon bewusst dass jetzt dran gearbeitet wird, und wann das auch immer passieren wird, also wir rechnen schon damit in den nächsten Monaten, dass der Neuentwurf kommen wird. Wir hoffen inständig dass auch wirklich technische Experten herangezogen werden, weil das ist ganz offensichtlich wenn man den Entwurf anschaut nicht passiert. Man hat vielleicht ein paar leute aus dem BVT gefragt, aber vor allem die technische Kritik auch der Technischen Universität Wien war vernichtend, ja. Und wie geht's jetzt weiter auf europäischer Ebene? Demnächst wird die Anti-Terror-Richtlinie beschlossen und da haben wir eine Kann- Bestimmung drinnen, also den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden soll auch die Möglichkeit gegeben werden so eine Überwachungssoftware einzusetzen, eben um ihre elektronische electronic surveillance überwachen zu können. Das wird demnächst beschlossen und wir halten die Augen offen und jetzt zur Netzneutralität – zurück zum Tom. Applaus Thomas Lohninger: Danke, Alex. Ja, wie gesagt, diese EU-Anti-Terror-Richtlinie – diese Kann-Bestimmung – es ist eine Richtlinie. Das heißt, sie muss erst in nationales Gesetz überführt werden, bevor sie gilt. Das heißt, hier haben wir nochmal national dann die Debatte und den Kampf, ob wir einen Bundestrojaner bekommen oder nicht. Aber was ich an diesem Beispiel wirklich bezeichnend find, ist es … ist eines von ganz wenigen Fällen, ich glaub ich hab zwei in meiner Karriere erlebt, wo wir wirklich ein Gesetz verhindert haben. Wo etwas aufkam und wir es geschafft haben, das in der Begutachtung mit guten Argumenten und bissel Druck von der Straße wegzubekommen. Und das haben wir eben auch geschafft, ihr habt diese lange Liste in der Begutachtung gesehen, wenn sich eben vor allem viele Menschen einbringen. Wenn wir wirklich gute Argumente haben und die von vielen mitgetragen werden, dann hört die Politik darauf. Und das ist auch immer wieder ein gutes Zeichen, dass Demokratie funktioniert, aber eben auch dass es einen Akteur braucht, der diese Dinge aufzeigt. Also wir zeigen hier so immer die Spitze des Eisberges, aber eben nicht die ganze juristische Knochenarbeit, die unser Legal Department macht, wo vor allem eben auch Alex zu danken ist. Wir haben viele ehrenamtlichen Juristen, aber er ist eben der einzige, der dafür bezahlt bekommt, und es ist wirklich, ohne dem ginge es nicht. Kommen wir zu einem europäischen Thema: Netzneutralität. Da haben wir ja im August dieses Jahres – 2016 – den großen Erfolg gehabt, dass nach drei Jahren Kampagne die neuen Regeln für die neuen Verkehrsregeln für das Internet in Europa feststehen. Ich habe in meinem anderen Talk heute mit Chris von der Quadrature schon bissl erklärt, was jetzt in diesem Gesetz drin steht. Ich mache jetzt hier nochmal einen kurzen Abriss, da wir ja wirklich in Österreich maßgeblich für diese Kampagne waren. Von den sieben Versionen von Save The Internet, die auch heute noch auf der Website savetheinternet.eu zu finden sind, haben wir sechs in Österreich entwickelt. Und wir hatten eben auch ein paar geile Demonstrationen. Ich finde hier vor allem eben auch die Kreativität, die man in all diesen Schildern sieht wunderbar, und dass da eben auch viele Gruppen mit uns auf der Straße waren. Wir haben uns auch nicht nur in Wien dort hingestellt, sondern auch in Riga – das ist der Sitz der europäischen Regulierungsbehörde BEREC – und dort die ersten 100.000 Kommentare wirklich physisch in dieser Box abgeliefert, und die ist dort auch sehr gut angekommen bei den Mitarbeitern von der Behörde. Insgesamt haben wir dann annähernd eine halbe Million Kommentare aus ganz Europa in diese Konsultation eingebracht, was ein historischer Wert ist, weil in allen bisherigen Konsultationen nicht mehr als 100 Einreichungen gekommen sind. Und hier haben wir wirklich 'nen neuen Maßstab auch gesetzt, ähnlich wie das in den USA und in Indien schon passiert ist bei Netzneutralitätskonsultationen. Die offizielle Zahl war früher mal 510.000. Das lag daran, dass einfach am Ende so viele E-Mails geschickt wurden, dass nicht mehr alle von dem E-Mail-Server, der ein Windows-Server war, entgegen genommen werden konnten. Was irgendwie auch eine schöne Schleife ist, weil wir in erster Lesung bei dieser Kampagne mit Faxen gewonnen haben und jetzt am Ende wieder mit einer alten Technik, mit E-Mail hantieren mussten, um das zustande zu bekommen. Jetzt haben wir dieses neue Gesetz und jetzt geht es darum, das auch anzuwenden. Und das haben wir uns auch als klares Ziel gesetzt, um auch weiterhin einen dauerhaften Schwerpunkt zu haben neben den europäischen Gesetzen zum Datenschutz für die E-Privacy-Richtlinie, an denen wir arbeiten werden, werden wir uns eben auch um die Rechtsdurchsetzung von Netzneutralität kümmern. Also um diese neuen Regeln auch wirklich da einzubringen, wo Provider gegen die Netzneutralität verstoßen, wie das zum Beispiel auch Hutchison Drei in Österreich macht mit ihren vielen Zero-Rating- Angeboten. Und wir haben da Beschwerde eingereicht. Und man sieht hier in diesem Graph sehr schön, was da das Problem war: nämlich an der violetten Linie habt Ihr die TVThek vom ORF, die am Ende des Datenvolumens zur Flatline wird und abfällt, weil das Internet insgesamt gedrosselt und geblockt wird in diesen Tarifen. Aber die hauseigenen Dienste von 3, denen wird eben dieser Vorteil verschafft, dass sie weiterhin funktionieren. Das ist eine technische Diskriminierung zwischen Diensten, die ist klar verboten. Und da haben wir auch gewonnen. Diese Tarife gibt es in dieser Form jetzt nicht mehr. Und der tolle Nebeneffekt dabei, der wirklich auch systematisch ist bei allen Umsetzungen von Netzneutralität, ist, dass die Datenvolumen drastisch gestiegen sind und zwar um das Vier- bis 17-fache. Und das ist auch immer das Gute an Netzneutralität: dass es nicht nur ein schönes Konzeptes ist, was politisch herleitbar ist und gut für den Wettbewerb ist. Nein, vor allem ist es auch gut für Internetnutzer, -nutzerinnen, weil wir damit eben auch, wenn Provider nicht mehr ihren eigenen Diensten einen unlauteren Vorteil verschaffen können, müssen sie mehr Datenvolumen und mehr Geschwindigkeiten für alle anbieten. Und genau das selbe Phänomen haben wir auch in den Niederlanden und Slowenien gesehen, wo die Datenvolumen auch, nachdem Zero-Rating verboten wurde, über Nacht verdoppelt und verdreifacht wurden. Jetzt geht es weiter. Wir werden noch weitere Einreichungen gegen Netzneutralitätsverletzungen machen. Ihr könnt uns melden, wo Ihr Verletzungen der Netzneutralität sieht, auf der Website respectmynet.eu. Das ist ein Gemeinschaftsprojekt von verschiedenen NGOs aus ganz Europa. Und in einem anderen Talk hat Chris noch mehr über dieses Projekt erzählt. Aber hier könnt Ihr Euch melden, wenn Ihr sozusagen eine Verletzung der Netzneutralität in Eurem eigenen Internetanschluss feststellt. Und das ist sozusagen unsere crowdsourced To-Do-Liste, die wir dann abarbeiten werden. Und um das zu können, werden wir eben auch, wenn wir die notwendigen Spenden und Förderungen bekommen, im nächsten Jahr eine Ökonomin oder einen Ökonomen anstellen. Weil man da eben auch nicht nur juristisch, nicht nur technisch, sondern eben auch volkswirtschaftlich argumentieren muss. Nächstes Thema: Transparenzgesetz. Das ist ja wirklich so ein Dauerbrenner in Österreich. Österreich ist eins der wenigen Länder, die wirklich noch ein Amtsgeheimnis im Verfassungsrang haben. Das ist noch diese alte monarchistische Tradition mit dem Volk, was nicht der Souverän ist, sondern der Bittsteller zum Staat. Und man muss dankbar sein, wenn der Staat einem etwas über sein Handeln und Entscheiden erklärt und offenlegt. In Wirklichkeit sind wir aber diejenigen, die anschaffen und die das Ganze bezahlen. Deswegen sollten wir auch einen transparenten, gläsernen und nach Möglichkeit auch maschinenlesbaren Staat bekommen und nicht einen gläsernen Bürger. Die Debatte ums Amtsgeheimnis wird jetzt schon seit dreieinhalb Jahren geführt. Dieser Blogbeitrag von den Kollegen vom Forum Informationsfreiheit, die wir auch dankend erwähnen, die haben wirklich eine wunderbare Arbeit geleistet bei diesem Thema mit der Kampagne „transparenzgesetz.at“. Dieser Blogbeitrag ist vom Februar dieses Jahres. Und da wird schon gesagt: Es sind drei Jahre, die wir jetzt schon debattieren. Und da muss man auch wirklich mal auf die Pauke hauen. Wir haben jetzt gerade wieder einen Entwurf, der nicht öffentlich ist, und in dem wird auch wieder ein Transparenzgesetz vorgeschlagen, das in manchen Seiten sogar eine Verschlechterung ist. Also zum Beispiel Eurofighter-Gegengeschäfte würde man damit nicht bekommen. Alles, wo es um Vergabeverfahren und wirtschaftliche Interessen geht, kann der Staat weiterhin sagen: „Nein, das kriegt die Bevölkerung nicht.“ Und damit ist natürlich die ganze Korruptionsprävention, die so ein Gesetz leisten kann, hintan gestellt. Und überall da, wo Vetternwirtschaft betrieben wird und wo vor allem auf Landesebene Dinge bewusst im Dunkeln gehalten werden, können wir auch mit diesem Gesetz nicht hinschauen. Und wir stehen jetzt halt so am Scheideweg: Haben wir weiterhin irgendwie ein Amtsgeheimnis aus dem 19. Jahrhundert oder bekommen wir ein modernes Transparenzgesetz, das seinen Namen verdient, das auch wirklich effizienteres staatliches Handeln schafft und damit auch den Staat verständlicher für seine Bürgerinnen und Bürger macht? Das Gesetz ist letztens im Dezember noch behandelt worden im Verfassungsausschuss, da liegt es jetzt schon seit einiger Zeit. In der nächsten Sitzung vom 24. Jänner ist es immer noch nicht auf der Tagesordnung. Wir bleiben da dran, gemeinsam mit den Kollegen vom Forum Informationsfreiheit, und hoffen, dass dieses endlose Trauerspiel irgendwann ein Ende findet. Urheberrecht. Das ist eigentlich ein europäisches Thema. Morgen gibt es einen Talk dazu von Julia Reda, den ich euch sehr ans Herz lege. Das ist so eines der Vermächtnisse von Günther Oettinger. Er hat ein Urheberrechtsgesetz auf den Weg gebracht, das in vielen Dingen wirklich desaströs ist. Und die schlimmste Sache dabei ist eben Upload-Filter, die alle Plattformbetreiber dazu zwingen, jeden Inhalt, also jedes Bild, jedes Video, jeden Text, jede Musik gegen zentrale Stellen zur Prüfung von urheberrechtlichen Inhalten zu schicken. Das heißt, es gibt dann im Zweifelsfall Google mit seinem System Content-ID, was man von YouTube kennt, die über jede kulturelle Produktion auf diesem Kontinent Bescheid wissen und dann mit einem kompletten Blackbox-Prinzip „Daumen hoch, Daumen runter“ sagen, „das darf publiziert werden und das nicht“. Wir sind ganz stark gegen diesen Entwurf. Thomas Drozda, der zuständige Medien- und Kanzleramtsminister, ist mal zumindest in Teilen dafür, weil er glaubt, mit einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, was auch in diesem Gesetz drinnen steht, die Medienförderung, die Presseförderung finanzieren zu können. Was auch irgendwie nicht funktioniert, wenn man sich's durchdenkt, weil wie sollte eine gute Presseförderung ausschauen? Die sollte ja gerade die Medien fördern, die demokratiepolitisch einen Anteil leisten und nicht einfach nur nach Reichweite gehen, wie das bei einer reinen Klickstraße über ein Leistungsschutzrecht ja der Fall wäre. Hier würden wir uns wünschen, dass die Presseförderung wirklich auf neue Beine gestellt wird. Überspitzt könnte man sagen, dass Österreich seine Fake-News selbst finanziert mit dem Boulevard. Wir sollten das abschaffen und zumindest so rudimentäre Wahrheitskriterien über Presserat oder Sonstiges einfordern, um eben diese wirklich Falschmeldungen nicht mehr mit staatlichen Geldern zu finanzieren. Und dieser Minister Drozda hat dann eben auch eine Konsultation zu diesem EU-Gesetz gemacht. Wir haben hier die Einladung, die Einladungs-E-Mail vom Justizministerium, mal analysiert, wer hier alle drauf steht. Und man muss dazu sagen: Diese Konsultation war nicht auf der Parlamentswebseite, sondern nur irgendwo auf einer Unterseite des Justizministeriums. Es gehen unheimlich viele Gesetze in Begutachtung, und man hat nicht die Kapazität, alle Begutachtungen zu monitoren, oder wir zumindest haben sie nicht. Eine Wirtschaftskammer vielleicht. Deswegen ist es ganz wichtig, dass man Bescheid gesagt bekommt: „Hier gibt es Arbeit für Dich“. Deswegen so eine Einladung oft der einzige Weg, rechtzeitig zu einer Stellungnahme zu kommen. Und wir sehen hier in Gelb: Das sind die anderen Ministerien und öffentlichen Stellen, denen Bescheid gesagt wurde. In Grün haben wir Künstlervertreterinnen, aber vor allem eben auch Rechteverwerter wie die AKM in Österreich. Und in Blau, das ist die gesamte Industrie und Zivilgesellschaft. Also das sind sozusagen alle anderen Interessensvertretungen, von Industriellenvereinigung bis AK Vorrat. Merkt man schon, wie so die Politik des Ministeriums in dem Fall war des Justizministeriums, und dass man hier eben auch recht einseitig auf dieses Thema zugeht. Das ist ein Problem. Das Justizministerium hat gute Seiten, im Urheberrecht ist es eher sehr schmerzbefreit. Dieses Gesetz, ich muss das auch wirklich sagen, das Urheberrechtsgesetz, was uns Oettinger hier hinterlassen hat, bevor er zum Kommissar für das Budget der EU zuständig ist, nach oben gefeuert wurde, das ist irgendwie so ein Ding, wann auch immer Günther Oettinger eigentlich gefeuert werden sollte, weil er Blödsinn gemacht hat, wird er befördert, das ist meiner Meinung nach wirklich das gefährlichste netzpolitische Gesetz, was es zur Zeit gibt. Unsere Forderungen sind klar: dass man eben diese Upload-Filter, die alle Plattformen betreffen, Plattformen meint hier wirklich von Wikipedia bis hin zu Moodle, E-Learning-Plattformen, dass das gestrichen werden muss. So etwas darf es in Europa einfach nicht geben. Weil das ist die Art von Upload-Filter und Zensurinfrastruktur,wie wir sie eigentlich nur von China und Russland kennen. Zweitens: Wir wollen einheitliche Schrankenregelungen auch Fair-Use genannt. Das heißt, es darf keinen Unterschied mehr machen, in welchem EU-Land ich etwas zitiere oder parodiere oder welche Inhalte ich jetzt in der Klasse verwende als Lehrerin oder Lehrer. Es muss Schranken geben fürs Urheberrecht bei Bereichen, wo wir sagen. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Wenn ich jetzt irgendwie ein Bild von einem Politiker nehme und daraus irgendwie ein lustiges animated gif mache, dann ist das ein Recht auf Remix, was ich nutze. Und da hat Urheberrecht nichts verloren. Deswegen brauchen wir solche Fair-Use- Schrankenregelungen. Und die dritte Sache ist, dass ein Leistungsschutzrecht einfach an sich eine ganz schlechte Idee ist, die in Spanien und in Deutschland schon nicht funktioniert hat. Deswegen sollte man das nicht auf EU-Ebene heben. So viel zum Urheberrecht, und damit gebe ich weiter an Alex für den letzten großen Tip Applaus Alexander Czadilek: Ja zum letzten Block. Jetzt möchte ich, möchte ich gerne, ich möchte Euch gern das Projekt HEAT vorstellen. Was ist das? Das ist das Handbuch zur Evaluation der Anti-Terror- Gesetze in Österreich. Das ist ein Berg, an dem haben wir jetzt fast zwei Jahre gearbeitet. Da ist ganz, ganz viel ehrenamtliche Arbeit reingeflossen. An dieser Stelle möchte ich mich auch wirklich sehr, sehr herzlich bedanken. Wer hat dieses Handbuch geschrieben? Ich erzähle gleich, was es ist, auch warum wir es gemacht haben. Also wir haben als AK Vorrat damit begonnen, jetzt als Epicenter Works das Ganze fertig gemacht. Und es ist ja ein „Living Instrument“, wie der EGMR sagen würde. Und es ist ein Dokument, an dem wir weiter arbeiten, und das Research Institute, das Zentrum für digitale Menschenrechte in Wien also, das ist das Unternehmen von unserem Obmann Christof Tschohl. Das Ganze wurde von der IPA- Stiftung von der NetIdee gefördert und hat auch den Privacy Award 2014 schon bekommen und wurde auch natürlich durch Crowdfunding unterstützt und da haben wir einiges an Geld gesammelt, um das durchführen zu können, dieses Projekt. Warum haben wir das gemacht? Also wir verlieren den Krieg, wir gewinnen einzelne Schlachten. Wir argumentieren verschiedene Gesetzesentwürfe, gehen bis zu den Höchstgerichten. Aber auf lange Sicht ist es natürlich nicht der Weg, wie man den Krieg gewinnen kann, ja? Um unsere Freiheit, um unsere Freiheitsrechte, um unseren Datenschutz. Wir fordern natürlich eine faktenbasierte Sicherheitspolitik. Und ich habe es kurz vorher erwähnt schon beim Bundestrojaner. Also wir brauchen keine Anlassgesetzgebung, sondern wirklich eine faktenbasierte Sicherheitspolitik. Und um das zu können, müssen wir mal uns anschauen: Wie effektiv sind die gesamten Überwachungsmaßnahmen? Und deswegen muss man diese ganzen Maßnahmen, Gesetze, Befugnisse der Behörden einfach mal aufarbeiten. Ein Faktum ist, dass ja die Rechtfertigungslast für ein Gesetz eben den Gesetzgeber schon im Gesetzgebungsprozess trifft. Und da wollen wir eben auch hinarbeiten, ja? Weil das passiert derzeit in Österreich wenig bis kaum. Natürlich wollen wir, dass unsere Argumente, die wir dann in den höchstgerichtlichen Klagen vorbringen, natürlich schon viel früher ansetzen. Und zwar eben im Gesetzgebungsprozess. Und der Tom und ich waren erst letztens bei einem Gespräch mit einem Regierungsmitglied. Und da kam doch gleich am Anfang die Frage: „Naja, aber warum müssen wir uns das jetzt anschauen? Im Gesetzgebungsprozess ist ja sowieso der Verfassungsgerichtshof da, der schaut ja dann eh, ob das ganze grundrechtskonform oder grundrechtswidrig ist.“ Aber das ist natürlich, also im Gespräch konnten wir dieses Regierungsmitglied durchaus überzeugen, dass dem nicht so ist und dass wir eben wirklich davor ansetzen wollen. Und HEAT ist eben eine Handreichung. Wir wollen etwas Positives beitragen, um Gesetze besser und vor allem grundrechtskonform zu machen. Das ganze Projekt HEAT steht unter der Idee der Überwachungsgesamtrechnung. Man erkennt dieses Gebäude. Das ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die haben, die Richter, die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben 2010 im Zuge des Verfahrens zur nationalen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, damals der EU-Richtlinie, die dann aufgehoben wurde, diesen Gedanken einmal wirklich ausgesprochen. Worum geht es da? Für unsere englischen Zuhörer und für die Übersetzung: Wir haben es übersetzt mit „Comprehensive Surveillance Footprint Evaluation", „Überwachungsgesamtrechnung“. Und das ... Karlsruhe kommt zum Schluss, dass wenn man Überwachungsmaßnahmen neu einführt, muss man sich schon anschauen: Was gibt es denn bereits an Überwachungsmaßnahmen? Und durch die Summe dieser Überwachungsmaßnahmen kann eben der Spielraum des Gesetzgebers, neue Befugnisse, neue Maßnahmen einzuführen, eben durchaus enger werden. Und also eine ganz wichtige Aussage in diesem Urteil aus 2010. Wir haben auch einen interdisziplinären Ansatz bei diesem Projekt gewählt. Wir haben Recht, Technik und die Sozialwissenschaften quasi an einen Tisch gebracht. Und da bin ich wirklich stolz drauf. Weil da hat man wirklich einmal ... Jeder hat ein bisschen seinen Horizont – Ich krieg grad die 20-Minuten-Warnung, ich werde mich daran halten, danke, ja – aber wir haben eben diesen Ansatz gewählt. Und das war wirklich ganz spannend mit den, mit den verschiedenen Wissenschaftlern, Menschen zusammenzuarbeiten, ja? Aber ich möchte wirklich nicht die Leute auslassen, die eben rundherum noch mitgearbeitet haben an diesem Projekt. Das ist auf der linken Seite der Professor Kreissl vom Vienna Centre for Societal Security, der das sozialwissenschaftliche Kapitel geschrieben hat, und, durchaus lesenswert, und hat uns ganz neue Einsichten gebracht. In der Mitte ist unser Obmann Christof Tschohl. Wir sind jetzt angegangen und haben Fragen gestellt ans Parl–, also an die Regierung. Und in Österreich ist es eben möglich, parlamentarische Anfragen einzubringen. Das haben wir über die Abgeordneten der Neos, einer kleinen Oppositionspartei unter Grünen, gemacht. Und da ist durchaus Spannendes herausgekommen. Zum Beispiel aus dem Jahr 2015 wurde vom Justizministerium, kam die Aussage, dass keinerlei Trojanersoftware zum Beispiel eingesetzt wurde in Österreich und auch nie ... Das war eine konkrete Frage wegen dem Tierschützerprozess in Wiener Neustadt, der berühmt-berüchtigte. Ein derartiges Ansinnen wurde nie an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt herangetragen. Aber wir haben wieder ein geleaktes Dokument von der Bundespolizeidirektion Wien, was jetzt die Landes-, die Landespolizeidirektion ist, aus dem Jahr 2008, wo um die Internetüberwachung durch Key-Locking- Software eben angefragt wurde. Und dieses, dieses wurde, dieses Ansuchen wurde an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gestellt. Das war durchaus spannend dann herauszufinden, dass entweder das BMJ nicht gewusst hat, was die eigenen Beamten machen. Weil das ist ja doch eine Weisungskette. Oder man hat uns einfach belogen, wir wissen es nicht. Jetzt welche Gesetze haben wir uns angeschaut? Also die wichtigsten Gesetze sind natürlich das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das der Tom schon erwähnt hat und im Juli dieses Jahres in Kraft getreten ist. Das ist ein Gesetz, das die Überwachungsbefugnisse sehr oder extrem sogar ausweitet in Österreich und definitiv ein Gesetz ist mit polizeistaatlicher Tendenz. Und so ein Gesetz hatten wir in der Zweiten Republik in Österreich bisher noch nicht und das eben jetzt grad vor dem Verfassungsgerichtshof auf eine Entscheidung wartet. Dann haben wir uns natürlich das Sicherheitspolizeigesetz angeschaut, das Telekommunikationsgesetz und ganz wichtig natürlich das Österreichische Strafprozess-, Strafgesetzbuch. Ich möchte Euch jetzt noch ein paar Grafiken zeigen. Das ist eine Grafik, die wir entwickelt haben im Rahmen der ersten Stellungnahme zum Polizeilichen Staatsschutzgesetz. Insgesamt haben wir damals im gesamten Monat vier Stellungnahmen abgegeben. Aber da haben wir so ein Mapping der Delikte mal aufgestellt. Auf der Seite sieht man die Normen. Das ist eben hauptsächlich das österreichische Strafgesetzbuch mit einer kurzen Bezeichnung, mit der Strafdrohung. Und dann farblich kodiert: Welche Ermittlungsbefugnisse, welche Überwachungsbefugnisse sind vorgesehen? Und durch die Farbkodierung sieht man die formellen Voraussetzungen. Das ist nichts anderes als die Frage: Was brauche ich denn, um diese Überwachungsmaßnahme durchführen zu können? Also kann das BVT zum Beispiel, Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, von sich aus ermitteln, darf die Kriminalpolizei von sich aus ermitteln? Brauche ich vielleicht eine Anordnung der Staatsanwaltschaft oder brauche ich gar eine richterliche Kontrolle, also die richterliche Genehmigung? Und da sieht man eben durchaus Unterschiede. Und sehr spannend ist, wenn man sich, wenn man sich dann wirklich vor Augen führt: Wenn ich zum Beispiel eine Sachbeschädigung, eine sogenannte qualifizierte Sachbeschädigung, also wenn ich eine Sache beschädige, die einen höheren Wert hat zum Beispiel, nehme, habe ich, brauche ich einen richterlichen Befehl. Aber wenn ich sage, das ist eine terroristische Straftat, weil es eine terroristische Vereinigung zum Beispiel begangen hat, wie im Tierschützerprozess argumentiert wurde, brauche ich das auf einmal nicht mehr, ja? Dann fällt das nämlich in die Zuständigkeit des BVT und ich hab die richterliche Kontrolle nicht. Wir haben zwar einen sogenannten Rechtsschutzbeauftragten. Aber unserer Meinung nach ist es keine richterliche Kontrolle und somit ist der Rechtsschutz hier nicht ausreichend. Kurz zur Rechtfertigungslast noch: Mit dieser Grafik wollen wir einfach zeigen, das haben wir auch in dieser Publikation drinnen, die im Übrigen auch auf unserer Website epicenter.works abrufbar ist unter einer Creative-Commons-Lizenz, und ich lade euch natürlich ein, das Dokument herunterzuladen, noch mal reinzuschauen. Hier geht's um die Rechtfertigungslast und man sieht einfach: Ich habe die strafbare Handlung, aber je weiter ich ins Vorfeld dieser strafbaren Handlung gehe, desto höher ist die Gefahr von Grundrechtsverletzungen und umso höher ist auch die Rechtfertigungslast. Und deswegen ist es so wichtig, das schon im Gesetzgebungsprozess zu fordern. Der Gesetzgeber muss ganz genau begründen, warum denn diese Maßnahme wirklich notwendig ist, und muss auch Fakten vorlegen, unserer Meinung nach. Und in die andere Richtung ist natürlich diese Gefahr genau so hoch, wenn es ins Verfahren hinein geht. Da sind dann die Verfahrensgrundrechte betroffen eben, also von der Akteneinsicht bis zur anwaltlichen Vertretung etc., also Fair-Trial-Artikel 6 MAK. Man sieht an dieser Grafik hier, dass je mehr Leute natürlich von einer Maßnahme betroffen ist, desto höher ist da klarerweise dann auch die Rechtfertigungslast. Das wäre bei der Vorratsdatenspeicherung sozusagen die ganze, die gesamte Bevölkerung. Und aber zum beispiel bei einer Funkzellenauswertung sind schon sehr sehr viele Menschen betroffen, eben wo die die Telefonnummern von ganz, von allen Menschen, von allen telefonierenden Menschen in dieser Funkzelle eben gespeichert und überprüft werden. Also da steigt natürlich, je höher die Streubreite ist so eines Eingriffs, desto höher ist auch die Rechtfertigungslast. Wie haben wir gearbeitet? Also das habe ich schon gesagt. Wir haben mal die relevanten Gesetze in Österreich angeschaut. Wir haben die relevante Judikatur aufgearbeitet, also auf österreichischer, aber auch auf deutscher Ebene, weil es da ganz wichtige Entscheidungen gibt, aber auch auf europäischer Ebene. Wir haben uns angeschaut, welche Technologien sind verfügbar und welche sind auch, werden auch tatsächlich eingesetzt? Ich möchte nur das Beispiel, das heute in verschiedenen Talks schon vorgekommen ist, des IMSI-Catchers nennen. Der IMSI-Catcher kann wesentlich mehr, als er darf. Also eben nach dem österreichischen Sicherheitspolizeigesetz kann er dazu eingesetzt werden, die Standortdaten abzufragen, aber kann natürlich eben auch für eine echte Inhaltsüberwachung eingesetzt werden, was aber gesetzlich nicht geregelt ist in Österreich. Wir haben dann eine erste grobe Technikfolgenabschätzung angeführt und natürlich eben diese soziologische Theorie zu Überwachungsgesamtrechnung auch aufgearbeitet eben in Zusammenarbeit mit (?). Und da geht es eben darum: Was macht Überwachung mit uns? Und wir haben gesehen, seit dem Zweiten Weltkrieg wissen wir einfach, dass die, also eine Überwachung die Konformität einfach steigert, ja? Und das ist durchaus ein Problem. Und wir wollen natürlich auch die verschiedenen Überwachungsmaßnahmen statistisch erheben. Aber da muss ich auch sagen, da ist, sind uns natürlich auch die Hände gebunden. Weil viele relevanten Daten natürlich bei den Ministerien liegen und auf unsere Anfragen teilweise nicht herausgegeben werden. Also das ist auch eine Einladung an die Politik, wirklich diese ganzen Daten und Fakten eben zu veröffentlichen. Und das Kernstück ist ein Kriterienkatalog, den wir aufgestellt haben. Das ist jetzt nur ein ganz kurzer Überblick eben. Also wir haben eben materielle und formelle Voraussetzungen herausgearbeitet. Das ist alles jetzt nicht ganz neu. Wir haben das Rad nicht neu erfunden, aber wir haben verschiedene Ebenen hinzugefügt. Und ich möchte nur ganz kurz reinzoomen, auch aus Zeitgründen, dass noch ein paar Fragen, dass wir noch Zeit haben für ein paar Fragen. Hier ist zum Beispiel bei den sachlichen Grenzen die Bestimmtheit der Normen ganz ganz ganz wichtig. Also in Österreich nach Artikel 18 der Bundesverfassung gibt es das Legalitätsprinzip. Und das sagt auch, dass Normen verständlich sein müssen, dass Normen nicht verfassungswidrig sind, nur wenn sie eben der normale Bürger, der Normadressat auch verstehen kann und nach diesem Verständnis auch handeln kann. Und das haben wir zum Beispiel beim Polizeilichen Staatsschutzgesetz wirklich sehr kritisiert, weil die Normen teilweise total unverständlich sind. Da können wir noch mal reinzoomen. Aber auch auf der Seite von den formellen Voraussetzungen ist natürlich ganz ganz wichtig der Rechtsschutz. Zurück nochmal. Also habe ich eine echte richterliche Kontrolle oder habe ich eben so etwas Nachgebautes, was keine echte richterliche Kontrolle ist? Aber man muss sich auch Fragen stellen. Zu den Beweisverwertungsgrenzen in Österreich haben wir diese US-Doktrin, „The Fruit of the poisonous tree“ zum Beispiel, nicht, Wir haben kein absolutes Beweisverwertungsverbot. Es können, wenn ein Beweis ... Es kann zwar sein, dass ein Beweis im Verfahren nicht verwertet werden darf. Aber ich habe trotzdem dann vielleicht Kontrollbeweise, andere Zeugenaussagen etc. und auf denen, auf diese Beweise kann auch ein Urteil dann gestützt werden, ja? Also das ist durchaus problematisch auch. Für wen haben wir das Ganze gemacht? Also in erster Linie natürlich für die Ligisten in den Ministerien aber auch es richtet sich an alle Politikerinnen, Juristinnen, Aktivistinnen, an die gesamte Zivilgesellschaft, an Journalisten, Journalistinnen, aber auch an alle Bediensteten der Sicherheitsbehörden, weil die natürlich auch davon betroffen sind. Und das ist noch mal eine kurze Grafik zum Grundrechtseingriff, so wie es der österreichische Verfassungsgerichtshof entwickelt hat im Laufe der Jahrzehnte. Es ist auch sehr ähnlich in Deutschland. Und das haben wir natürlich auch ... Das ist eine sehr basic Grafik jetzt ... Aber das haben wir natürlich auch angewendet. Wie geht es jetzt weiter mit HEAT? Also wir wollen eine Druckversion herausbringen und sind auch stolz darauf, dass wir ein Vorwort von Joe Cannataci bekommen, dem Sonderberichterstatter für Datenschutz und Privatheit der Vereinten Nationen. Wir fordern natürlich Transparenz im Gesetzgebungsprozess ein. Wir werden HEAT aktuell halten. Wir haben es veröffentlicht als Version 1.1. Nächste Version wird dann 2.0 sein. Wir sind weiter dran. Es kommen neue Überwachungsbefugnisse. Es ist auf europäischer Ebene Einiges in petto. Und wir bleiben natürlich am Thema dran. Und wir wollen natürlich HEAT internationalisieren. Das heißt: Wir wollen, wir arbeiten auch an einer englischen Übersetzung vor allem. Wir wollen uns natürlich bei unseren Stellungnahmen einsetzen und unter Umständen, wenn wir so weit gehen müssen, wieder höchstgerichtliche Klagen verwenden. Und die wirkungsfolgen–, die wirkungsorientierte Folgenabschätzung, das ist das, was eben derzeit in einer Verordnung in Österreich geregelt ist. Da geht es darum: Der Gesetzgeber hat diese Verordnung geschaffen, um zu beurteilen, welche Auswirkungen hat das Gesetz eben schon im Gesetzgebungsprozess. Und es werden da zwar auch Umwelt- und Genderfragen gestellt, die total wichtig sind. Aber zum Beispiel grundrechtliche Fragestellungen fehlen völlig. Es geht hauptsächlich um budgetäre Fragen, aber überhaupt nicht um die gesellschaftspolitischen Auswirkungen von solchen eingriffsintensiven Überwachungsmaßnahmen. Und da haben wir durchaus Zuspruch von den Legisten auch, zum Beispiel im Bundeskanzleramt, die mit der derzeitigen wirkungsorientierten Folgenabschätzung überhaupt nicht glücklich sind und sagen, das sei ein Werkzeug, das man nicht verwenden kann in Wirklichkeit. Damit gebe ich zum Tom zurück. Thomas Lohninger: Danke. Ich will kurz noch irgendwie das Ganze eintüten. Also Ihr habt jetzt glaube ich einen groben Überblick über ein paar der Themen bekommen, an denen wir so arbeiten und die in diesem Jahr passiert sind und die uns wahrscheinlich auch noch im nächsten Jahr begleiten werden. Ich will noch ein paar Punkte sagen. Das ist so eben, unter dem neuen Namen haben wir auch ein bischen nachgedacht, was denn unsere Rolle und unser Selbstverständnis ist. Und wir verstehen uns wirklich auch als Plattform für zivilgesellschaftlichen Protest im Interesse der Grundrechte. Ihr findet bei uns wirklich immer offene Türen, wenn Ihr Euch engagieren wollt. Auch wenn Ihr glaubt, dass Ihr es besser machen könnt als wir. Unsere Tools sind alle open-source inklusive unserer Spendentools. Wir versuchen wirklich, so offen wie möglich zu sein, weil wir glauben, dass nur dann netzpolitischer Aktivismus funktionieren kann. Wenn man wirklich die Vorteile einer Kultur des Teilens, einer wirklichen Transparenz nutzt und in die Gesellschaft trägt. Und wir kochen auch nur mit Wasser, aber die anderen auch. Deswegen auch, wenn jetzt Teile hier kompliziert oder verkopft oder hoffnungslos ausschauen, lasst Euch davon nicht abhalten. Das sind ... Es ist ein extrem tolles Gefühl, bei solchen Dingen dabei zu sein und erfolgreich zu sein. Und in den allermeisten Fällen machen wir einen sehr großen Unterschied bei den Themen, an denen wir arbeiten. Und derer gibt es viele. Es wird dieses Jahr ... Auf europäischer Ebene gab es, glaube ich, noch niemals so viele Gesetzesentwürfe, die die Netzpolitik und Grundrechte berühren. Und da werden wir Einiges zu tun haben. Auch in Österreich ist jetzt mit dem Sicherheitspaket noch Einiges vor uns. Es gibt im Moment nur ein paar Andeutungen in Mist–, Ministerratsprotokollen. Aber wir erwarten auch dort nächstes Jahr einen Gesetzesentwurf, wenn die Regierung dann nicht wählen lässt. Und wie Ihr Euch unterstützen oder einbringen könnt: Wir haben auf der Webseite so eine Kategorie unter Aktuelles, Veranstaltungen. Da habt Ihr die Netzpolitischen Abende drinne und andere Treffen, die wir machen. Wo Ihr Euch einbringen könnt. Es gibt auch ein Mitmachen-Formular, wo man eintragen kann: „Ich bin Grafikdesignerin“, „Ich bin Programmierer“, „Ich bin Whatever und will hier mitarbeiten“. Es gibt wirklich viele Dinge, die wir brauchen. Und auch, wenn wir jetzt ein Büro haben seit zwei Jahren. Ohne die ehrenamtliche Mitarbeit von den Leuten, die wir in den Jahren davor und seitdem angesammelt haben, wäre nichts von dem möglich, keine einzige Presseaussendung, die nicht über die interne Liste geht, wo sich Leute einbringen. Und deswegen es ist mir wichtig auch zu erklären, wie wir arbeiten und wie das für andere relevant sein kann. Und zuletzt: Wir leben von Spenden. Das ist der einzige Weg, wie wir unsere politische Unabhängigkeit erhalten können. Und deswegen haben wir einen gesunden Finanzmix mit einer Deckelung von allen Spenden aus der Privatwirtschaft. Und wir würden uns freuen, wenn Ihr Fördermitglied werdet bei uns oder Euch sonst irgendwie einbringt. Und ansonsten: Danke für die Aufmerksamkeit. Und ich hoffe, Ihr habt Fragen. Applaus Herald: Fragen bitte. Frager: Hallo Tom, hallo Alex. Supertalk, vielen Dank! Ist echt bewundernswert, was Ihr da für eine Arbeit leistet. Zwei bemerkungen, die dann zu meiner Frage führen. Also Ihr redet viel von Kampf, Ihr redet viel von also konfliktgeladenen Situationen mit dem Gesetzgeber. Wir haben in einem anderen Talk also gehört, wie das FBI eigentlich weltweit hackt, um Kinderpornoringe auszuheben. Und es gibt einfach Anwendungsfälle, wo der Staat also gewisse Methoden also zur Verfügung haben sollte. Wie kann man eigentlich zu einem konsultativen Prozess kommen, wo eigentlich Ihr kollaborativ eingebunden werdet, so dass der Gesetzgeber also mit Euch zusammen Gesetze entwirft, wie zum Beispiel das zum Teil in England der Fall ist, wo es Whitepapers gibt, wo es dann Consultation Periods gibt, und wo es dann eigentlich zu einem Gesetzvorschlag kommt, der dann wirklich alle Stakeholder- Interessen berücksichtigt. Wie schaut, wie würde das zum Beispiel in Österreich ausschauen können? Thomas Lohninger: Ist eine wirklich gute Frage. Also wir versuchen natürlich immer, konstruktive Gesprächsbasis mit allen Akteuren zu haben. Und wir haben die auch mit eigentlich allen Parteien, aber nicht unbedingt eben mit jedem Teil jeder Partei. Und wir sind nicht nur am Kritisieren. sondern wir versuchen auch wirklich, die Ministerien und Stellen zu loben, die Gutes tun. Wie eben Brandstetter beim Bundestrojaner oder auch andere Fälle. Es ist wichtig, nicht immer nur zu kritisieren, sondern wirklich eine lösungsorientierte Politik zu fahren. Das heißt auch, Ministerien zu sagen, wenn sie mal was Gutes machen. Was zu diesen ... Es gibt in Österreich ganz viele solche Gruppen, wo alle Gesetze vorab diskutiert werden. Aber wir haben auch ein bisserl eine Scheu, bei solchen Kuschelrunden dabei zu sein. Also es gibt zum Beispiel in der SPÖ gewisse Kreise. Wenn Du da drinne bist, kriegst Du jedes Gesetz, bevor es in Begutachtung geht, mal zur Vorlage, und kannst Deine Meinung sagen. Wir finden, das ist nicht die richtige Art von Demokratie. Man sollte irgendwie diese Dinge nach Möglichkeit transparent machen. Wir veröffentlichen auch, wenn das nicht dem Quellenschutz entgegen steht. Und wir sind hier sicherlich in einem Spagat zwischen sich von der Politik vereinnahmen lassen und weiterhin unseren Prinzipien treu zu sein. Also wir haben auch schon Angebote, in Runden von Ministerien zu gehen, abgelehnt, weil wir dann nicht drüber hätten reden können, was dort denn beschlossen wird. Und da waren wir nicht die einzige NGO. Also in Österreich hat es so diese Kultur des Mauschelns. Für uns ist es aber nicht die richtige Art von Demokratie. Herald: Es tut mir sehr leid, draußen sind ... Einwurf: Eine schnelle! Herald: Eine schnelle! Eine schnelle Frage können wir noch mit einer schnellen Antwort bitte, meine Herren. Fragerin: Ja die Frage ist vielleicht nicht so schnell. Ich interessiere mich dafür, wie das Bundesverfassungsgericht, was ja in deutsch–, deutsche Gesetze irgendwie mehr begutachtet oder deutsche Verfassung macht, eigentlich eine Auswirkung auf österreichische Sachen haben kann oder wie man damit argumentieren kann? Weil die Gesetze sind zwar in vielen Dingen ähnlich, in Deutschland und in Österreich. Aber gerade die Verfassung ist doch teilweise recht weit anders aufgebaut als in beiden Ländern. Alexander Czadilek: Ja, dazu muss man sagen, dass die Gerichte, die, das österreichische Höchstgericht oder Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht befreundet ist. Und da kann ... Auch wenn die Gesetze unterschiedlich sind, wir haben die gleiche Rechtsgeschichte oder eine ähnliche Rechtsgeschichte und die gleiche Rechtstradition. Und man kann durchaus Argumente auch von den anderen Höchstgerichten nehmen. Und deswegen schauen wir auch nach Deutschland einfach. Weil natürlich das ganz ganz ganz wichtig ist und das ... Und ich vertraue Karlsruhe schon sehr. Ich bin auch nicht mit allem einverstanden aber durchaus ins ... ist es doch auch ein Hüter der Grundrechte, ja? Und da bin ich schon stolz auf die Höchstgerichte. Und an dieser Stelle Grüße nach Luxemburg. Vor einer Woche gab es ein großartiges richtungsweisendes Urteil. Also bitte einen Applaus dafür. Applaus Und damit wird uns der Ton abgedreht. Vielen herzlichen Dank. Schönen Abend noch. Wir sind weiterhin auch noch hier. Wer jetzt nur im Stream zuschaut, schickt uns eine E-Mail. Abspannmusik